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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Aufbringen von Puder auf einen Druckbogen, wobei Luftströme aus einem Düsenbalken ausgestoßen werden, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Druckbogen werden in Auslegern von Druckmaschinen gepudert, um eine Farbübertragung von dem einen auf den anderen Bogen im Auslagestapel zu verhindern. Damit dieses Ziel erreicht wird, muss eine bestimmte Pudermenge pro Bogen aufgebracht werden. Dafür werden Pudervorrichtungen verwendet, die den Puder in einem Puderluftstrom aus einem Düsenbalken ausstoßen. Weil nicht die gesamte ausgestoßene Pudermenge auf dem Bogen haften bleibt, muss mit einem gewissen Puderüberschuss gearbeitet werden. Dieser Puderüberschuss sollte aber möglichst gering gehalten werden, weil er zu Verschmutzungen des Auslegers führt.
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Man könnte annehmen, dass eine effektivere Puderung erreicht werden könnte und somit der Puderverlust verringert werden könnte, indem der Puderluftstrom kräftiger eingestellt wird.
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Aus
DE 197 51 383 B4 geht jedoch hervor, dass eine zu kräftige Einstellung des Puderluftstroms sich nachteilig auf den Bogenlauf auswirkt. In diesem Stand der Technik ist angegeben, dass es nachteilig ist, den Bogen mit einem relativ großen sogenannten Luftimpulsstrom zu beaufschlagen, der im Bereich von 0,04 Newton liegt.
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Ferner ist in
DE 10 2004 053 099 A1 eine Druckmaschine mit einem Ausleger beschrieben, der Greiferbrücken zum Festhalten des jeweiligen Bogens gleichzeitig an dessen Vorder- und Hinterkante aufweist.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Puderverfahren anzugeben, mit welchem eine effektivere Puderung gewährleistet ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Das erfindungsgemäße Verfahren zum Aufbringen von Puder auf einen Druckbogen, wobei Luftströme aus einem Düsenbalken ausgestoßen werden, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Luftströme so eingestellt werden, dass die pro einem Meter Länge des Düsenbalkens ausgestoßenen Luftströme eine resultierende Kraft erzeugen, die auf den Druckbogen wirkt und 0,5 Newton bis 16 Newton beträgt. Die Luftströme können den Puder enthaltende Puderluftströme oder die Puderluftströme zumindest teilweise umhüllende Stützluftströme sein.
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Der Betrag der resultierenden Kraft, die in dem Bereich von 0,5 Newton bis 16 Newton liegt, ist also mindestens mehr als das Zehnfache des in der
DE 197 51 383 B4 angegebenen Betrages.
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Bei Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt die resultierende Kraft in einem Bereich 3,5 Newton bis 10 Newton und vorzugsweise in einem Bereich von 4,0 Newton bis 5,0 Newton. Bei der zuletzt genannten Weiterbildung beträgt der Betrag der resultierenden Kraft also mindestens das Hundertfache des in der
DE 197 51 383 B4 angegebenen Betrages.
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Bei einer weiteren Weiterbildung wird der Druckbogen mittels einer Transporteinrichtung an dem Düsenbalken vorbeitransportiert und wird dabei mittels der Transporteinrichtung eine Hinterkante des Druckbogens fixiert. Unter der Transporteinrichtung wird in diesem Zusammenhang eine bewegte und somit von einer unbeweglichen Bogenleiteinrichtung verschiedene Transporteinrichtung verstanden. Durch das Fixieren der Hinterkante hat diese relativ zu dem Düsenbalken einen im Wesentlichen konstanten Vertikalabstand. Die Transporteinrichtung kann ein Förderband sein, auf welchem der Bogen einschließlich seiner Hinterkante aufliegt. Anstelle des Förderbandes können auch eine Mehrzahl parallel laufender Förderriemen eingesetzt werden. Die Hinterkante kann auf der Transporteinrichtung nur unter Wirkung der Luftströme fixiert sein, welche die Hinterkante gegen die Transporteinrichtung drückt. Hierbei wird die Hinterkante von der Transporteinrichtung auf der den Luftströmen abgewandten Bogenseite abgestützt. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass die Hinterkante von der Transporteinrichtung angesaugt wird, um die Hinterkante zu fixieren. Beispielsweise kann das erwähnte Förderband ein Saugband sein.
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Bei einer weiteren Weiterbildung umfasst die Transportrichtung eine vordere Greiferbrücke und eine hintere Greiferbrücke und wird mittels der vorderen Greiferbrücke eine Vorderkante des Druckbogens festgehalten und gleichzeitig mittels der hinteren Greiferbrücke die Hinterkante des Druckbogens festgehalten. Tests haben ergeben, dass ein solcherart beidendig in Greiferbrücken eingeklemmter Druckbogen einen hinreichend stabilen Bogenlauf hat, der eine Beaufschlagung des Bogens mit außergewöhnlich kräftigen Luftströmen gestattet. Der Druck der Luftströme kann überraschenderweise sogar so weit erhöht werden, dass die auf den Bogen wirkende resultierende Kraft der Luftströme das zuvor angegebene Maß erreicht. Es hat sich herausgestellt, dass von den außergewöhnlich kräftigen Luftströmen ansonsten hervorgerufene Flatterbewegungen der Bogenhinterkante durch die hintere Greiferbrücke sicher unterbunden werden. Die hintere Greiferbrücke ist in der Lage, hinreichend hohe Klemmkräfte aufzubringen, durch die der Bogen sicher gehalten wird und durch welche die aufgrund der hohen resultierenden Kraft der Luftströme denkbare Gefahr eines Herausreißens der Bogenhinterkante aus der hinteren Greiferbrücke ausgeschlossen werden kann. Somit ist ein absolut stabiler, ungestörter Bogenlauf gewährleistet.
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Zur Erfindung gehört auch eine Druckmaschine, die zur Durchführung des erfindungsgemäßen oder einer der Weiterbildungen entsprechenden Verfahrens ausgebildet ist.
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Weitere konstruktiv und funktionell vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels und der dazugehörigen Zeichnung.
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In dieser zeigt:
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1 eine Druckmaschine mit einem Ausleger,
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2 den Ausleger aus der Blickrichtung II in 1 und
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3 einen Düsenbalken der Druckmaschine aus Blickrichtung III in 1.
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In 1 ist eine Druckmaschine 1 mit einem lithographischen Druckwerk 2 und einem Ausleger 3 Bogen 4 aus Bedruckstoff dargestellt. Das Druckwerk 2 umfasst für den Offsetdruck einen Druckformzylinder 5, einen Gummituchzylinder 6 und einen Gegendruckzylinder 7. Der Ausleger 3 weist eine Bogentransporteinrichtung mit einem ersten Kettenförderer 8 und einem zweiten Kettenförderer 9 auf, die die Bogen 4 zu einem Auslagestapel 10 transportieren und dabei miteinander synchron umlaufen. Der erste Kettenförderer 8 umfasst vordere Greiferbrücken 11 zum Halten der Bogen 4 an deren jeweils vorlaufendem Bogenende 4.1 bzw. -rand (Vorderkante) und der zweite Kettenförderer 9 umfasst hintere Greiferbrücken 12 zum Halten der Bogen 4 an deren jeweils nachlaufendem Bogenende 4.2 bzw. -rand (Hinterkante). Die Greiferbrücken 11, 12 fungieren als Halteeinrichtungen zum beidendigen Halten der Bogen 4. Der erste Kettenförderer 8 umfasst ein Paar Endlosketten 90, die zwischen sich die vorderen Greiferbrücken 11 tragen, und der zweite Kettenförderer 11 umfasst ein anderes Paar Endlosketten 140, welche zwischen sich die hinteren Greiferbrücken 12 tragen. Jeder Bogen 4 wird also während seines in eine Laufrichtung 13 erfolgenden Transportes mittels einer vorderen Greiferbrücke 11 und gleichzeitig mittels einer hinteren Greiferbrücke 12 festgehalten. Innerhalb der Umlaufbahnen der Kettenförderer 8, 11 ist eine Pudervorrichtung mit einem Düsenbalken 14 angeordnet. Der Düsenbalken 14 hat einen Abstand a relativ zum Bogentransportpfad und im Wesentlichen auch zum Druckbogen 4, der zwischen den Greiferbrücken 11, 12 ein wenig durchhängt. Der Abstand a beträgt mindestens 80 Millimeter und höchstens 300 Millimeter. Vorzugsweise liegt der Abstand in dem Bereich von 100 Millimeter bis 200 Millimeter.
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Wie in 2 dargestellt, umfasst der erste Kettenförderer 8 auf der Antriebsseite und Bedienungsseite je ein Zahn- bzw. Kettenrad 80 und die um letzteres umlaufende, jeweilige Endloskette 90. Die Endlosketten 90 des ersten Kettenförderers 8 tragen zwischen sich die in die Laufrichtung 13 vorlaufenden Greiferbrücken 11 zum Halten der vorlaufenden Bogenenden 4.1 der Bogen 4. Der zweite Kettenförderer 9 umfasst ebenfalls auf jeder der beiden Maschinenseiten ein Kettenrad 130 und die um letzteres umlaufende, jeweilige Endloskette 140. Die Endlosketten 140 des zweiten Kettenförderers 9 tragen zwischen sich die nachlaufende Greiferbrücken 12 zum Halten der in die Laufrichtung 13 nachlaufenden Bogenenden 4.2. Jede der nachlaufenden Greiferbrücken 12 bildet zusammen mit jeweils einer der vorlaufenden Greiferbrücken 11 ein Greiferbrücken-Paar, das den jeweiligen Bogen 4 während seines zu dem Auslagestapel 10 hin erfolgenden Transports beidendig festhält. Durch eine Phasenverstellung des einen relativ zum anderen der Kettenförderer 8, 9 kann ein Greiferbrückenabstand zwischen der hinteren Greiferbrücke 12 und der vorderen Greiferbrücke 11 eines jeden Greiferbrücken-Paares in Abhängigkeit von der Bogenlänge des jeweiligen Druckauftrags formateingestellt werden.
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Eine der Antriebsseite zu gelegene Bogenstütze 180 und eine der Bedienungsseite zu gelegene Bogenstütze 190 sind miteinander baugleich und dienen zum Andrücken des jeweiligen Bogens 4 gegen die Umfangsoberfläche des Gegendruckzylinders 7. Die Bogenstützen 180, 190 sind Bestandteile einer in Skelettbauweise ausgebildeten Auslagetrommel 430 des Auslegers 3 und sind entlang ihrer geometrischen Rotationsachse 200, welche auch die Rotationsachse der Kettenräder 80, 130 ist, stufenlos aus einer in 2 mit Volllinie gezeigten Formateinstellung für eine maximale Bogenbreite der Bogen 4 in eine in 2 mit Phantomlinie angedeutete Formateinstellung für eine minimale Bogenbreite und auch in zwischen diesen beiden Extremeinstellungen liegende Zwischenstellungen für mittlere Bogenbreiten umstellbar. In jeder Formateinstellung fluchtet die antriebsseitige Bogenstütze 180 mit einem druckfreien Seitenrand und die bedienungsseitige Bogenstütze 190 mit dem anderen druckfreien Seitenrand des jeweiligen Bogens 4. Die Bogenstützen 180, 190 sind zwischen den auf der Antriebsseite angeordneten Kettenrädern der Kettenförderer 8, 9 und deren bedienungsseitigen Kettenrädern motorisch axial verschiebbar gelagert. Der zur wahlweise aufeinander zu oder voneinander weg erfolgenden Axialverstellung der Bogenstützen 180, 190 erforderliche Antrieb (Motor, Getriebe) ist aus Gründen besserer Übersichtlichkeit in der 2 zeichnerisch nicht dargestellt.
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3 zeigt den Düsenbalken 14, der sich im Wesentlichen über die gesamte Breite des Druckbogens 4 erstreckt. Der Düsenbalken 14 umfasst Düsen 78, die in einer Reihe angeordnet sind. Im einfachsten Fall könnte der Düsenbalken 14 ein Rohr sein, in dessen Wand die Düsen 78 als Bohrungen eingebracht sind. Im praxisrelevanteren Fall umfasst der Düsenbalken 14 eine Haltetraverse, an welcher die Düsen 78 als Düsenköpfe befestigt sind. Im zeichnerisch dargestellten Beispiel beträgt die wirksame Länge L des Düsenbalkens 14 genau 1 Meter. Jede Düse 78 stößt einen Luftstrom in Form eines den Puder führenden Puderluftstroms 79 Richtung Druckbogen 4 aus. Die Austrittsgeschwindigkeit des Luftstroms aus der Düse 78 beträgt ca. 170 Meter pro Sekunde. Die Puderluftströme 79 üben bei ihrem Auftreffen auf den Druckbogen 4 auf ebendiesen Kräfte aus. Die aus diesen Kräften resultierende Kraft ist mit dem Bezugszeichen F bezeichnet und beträgt. 4,0 Newton. Die Kraft F ist eine auf eine Längeneinheit (1 Meter) des Düsenbalkens 14 bezogene spezifische Kraft.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Druckmaschine
- 2
- Druckwerk
- 3
- Ausleger
- 4
- Bogen
- 4.1
- vorlaufendes Bogenende
- 4.2
- nachlaufendes Bogenende
- 5
- Druckformzylinder
- 6
- Gummituchzylinder
- 7
- Gegendruckzylinder
- 8
- erster Kettenförderer
- 9
- zweiter Kettenförderer
- 10
- Auslagestapel
- 11
- vordere Greiferbrücke
- 12
- hintere Greiferbrücke
- 13
- Laufrichtung
- 14
- Düsenbalken
- 76
- Düsenbalken
- 77
- Transporteinrichtung
- 78
- Düse
- 79
- Puderluftstrom
- 80
- Kettenrad
- 90
- Endloskette
- 130
- Kettenrad
- 140
- Endloskette
- 180
- Bogenstütze
- 190
- Bogenstütze
- 200
- Bogenstützen-Rotationsachse
- 430
- Auslagetrommel
- a
- Abstand
- F
- Kraft
- L
- Länge