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Die Erfindung bezieht sich auf eine Anzeige-Auslöseeinheit in einem Kraftfahrzeug mit einer automatischen Start Stopp Funktion für eine Antriebseinheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Um Kraftstoffverbrauch und Schadstoffemissionen zu reduzieren, werden derzeit Verfahren und Systeme entwickelt und zum Teil auch bereits eingesetzt, welche eine sog. Start Stopp Funktion enthalten, die die Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeugs unter bestimmten Voraussetzungen bzw. bei Vorliegen vorgegebener Abschaltbedingungen automatisch abschaltet und bei Vorliegen vorgegebener Anschaltbedingungen automatisch wieder anschaltet. Derartige Verfahren und Systeme sind vor allem für den Stadtverkehr zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs geeignet, da im Stadtverkehr das Fahrzeug oft an Ampeln oder aufgrund des Verkehrs zum Stehen kommt und der Betrieb der Brennkraftmaschine nicht erforderlich ist.
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So ist aus der
DE 101 61 343 A1 eine automatische Stopp- und Anlasssteuervorrichtung für einen Verbrennungsmotor bekannt, wobei die Steuervorrichtung entsprechende Maßnahmen zum Abschalten des Verbrennungsmotors vornimmt, wenn alle genannten Abschaltbedingungen erfüllt sind. Beispielsweise muss die Geschwindigkeit des Fahrzeugs unter einem vorgegebenen Grenzwert liegen und bei Handschaltgetrieben der Wahlhebel des Getriebes in Neutralstellung liegen.
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Die
DE 102 11 464 A1 betrifft eine Vorrichtung zur Anzeige einer Stopp/Start-Funktion eines Startergenerators, wobei mittels des Startergenerators die Brennkraftmaschine gestoppt und wieder gestartet werden kann, wobei Anzeigeelemente vorgesehen sind, die Teil einer Kombinationsanzeigeeinheit sind. Dabei ist vorgesehen, dass die Stopp/Start-Funktion als zusätzliche Anzeige-Funktion eines Anzeigeelementes vorgesehen ist.
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Die
DE 102 57 261 A1 zeigt ein Verfahren zum Betreiben eines Hybrid-Kraftfahrzeuges, bei dem eine vorbestimmte, erste Zeitspanne vor einem Wiederstart der Brennkraftmaschine nach einer betriebsbedingten Abschaltung durch eine Start-Stopp-Automatik ein Startergenerator mit geringer Leistung für eine vorbestimmte zweite Zeitspanne betrieben und während dieser vorbestimmten Zeitspanne geprüft wird, ob ein Kraftfluss zwischen Brennkraftmaschine und Getriebe vorliegt, wobei in einem ersten Fall, bei dem kein Kraftfluss festgestellt wird, die Brennkraftmaschine mit dem Startergenerator gestartet wird und wobei in einem zweiten Fall, bei dem ein Kraftfluss festgestellt wird, die Brennkraftmaschine nicht mit dem Startergenerator gestartet wird, und stattdessen ein Warnhinweis an den Fahrer gegeben wird.
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Die
DE 10 2005 039 141 A1 zeigt ein Starterstörzustands-Ermittlungssystem für ein Kraftfahrzeug mit einem Starter, aufweisend eine Einrichtung zur Erfassung einer auf das Fahrzeug ausgeübten Bremskraft, eine Einrichtung zur Erfassung der Fahrgeschwindigkeit oder der Motordrehzahl, und eine Diagnoseeinrichtung zur Feststellung des Vorliegens einer die Abschaltung des Starters verhindernden Funktionsstörung, wenn die Fahrgeschwindigkeit oder die Motordrehzahl nicht unter einen vorgegebenen Geschwindigkeits- oder Drehzahlwert abfällt, obwohl eine Bremskraft mit einem vorgegebenen Wert während einer vorgegebenen Zeitdauer aufgebracht wird.
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Weiter offenbart die
DE 100 30 290 A1 ebenfalls ein Verfahren und ein System zum automatischen Abschalten und Wiederanlassen eines Verbrennungsmotors. Hierbei wird ein automatisches Abschalten verhindert, wenn der Ladezustand der Batterie des Fahrzeugs unterhalb einer vorgegebenen Sperrschwelle liegt. Als weitere Abschaltbedingungen werden noch überprüft, ob die Geschwindigkeit des Fahrzeugs Null ist, ob sich das Getriebe im Leerlauf befindet und ob sich das Gaspedal in Ruheposition befindet.
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Damit der Fahrer weiß, dass die Antriebseinheit durch die automatische Start Stopp Funktion abgeschaltet wurde, sind sog. Anzeige-Auslöseinheiten bekannt, die beim automatischen Abschalten der Antriebseinheit eine Anzeige aktivieren. Der Fahrer soll dadurch informiert werden, ob die Antriebseinheit aufgrund eines Betriebsfehlers abgeschaltet bzw. abgewürgt wurde, oder durch die automatische Start Stopp Funktion abgeschaltet wurde.
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Wünscht der Fahrer einen automatischen Start oder Stopp und kann dieser jedoch aus irgendwelchen Gründen nicht ausgeführt werden, bleibt der Fahrer im Unklaren darüber, warum die Antriebseinheit nicht automatisch gestoppt bzw. wieder gestartet wird. Die Nachvollziehbarkeit durch den Fahrer ist aufgrund eines fehlenden Hinweises eingeschränkt. Im besonderen Fällen könnte dies sogar zu einer seitens des Fahrers verzögerten Erkennung einer sicherheitskritischen Situation führen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung anzugeben, welche das oben genannte Problem löst.
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Diese Aufgabe wird durch eine Anzeige-Auslöseeinheit nach Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Die erfindungsgemäße Anzeige-Auslöseinheit zeichnet sich dadurch aus, dass diese eine Anzeige aktiviert, wenn ein gewünschter automatischer Start und/oder Stopp der Antriebseinheit nicht ausführbar ist. Der Fahrer wird dadurch in bestimmten Situationen - und zwar dann, wenn er einen Eingriff der Start-Stopp-Funktion erwartet und dieser aber nicht ausgeführt wird - durch eine Anzeige darauf hingewiesen, dass ein automatischer Motorstart oder ein automatischer Motorstopp in dieser Situation nicht möglich ist und deshalb nicht erfolgen wird oder nicht unmittelbar in diesem Moment erfolgt. Die Anzeige soll den Fahrer darauf hinweisen, dass der automatische Start oder Stopp aus Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen nicht durchgeführt wird.
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Dabei ist eine dritte Anzeige vorgesehen, die von der Anzeige-Auslöseinheit aktiviert wird, wenn aufgrund einer automatischen Systemdeaktivierung ein automatischer Start nicht möglich ist. Dieser Zustand stellt sich nur dann ein, wenn ein Start ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen könnte. Deshalb wird in solchen Fällen die Start-Stopp-Funktion automatisch deaktiviert. Vorteilhafterweise wird die dritte Anzeige dann aktiviert, wenn eine Plausibilitätsprüfung nicht das gewünschte Ergebnis liefert oder eine sicherheitskritische Situation eintritt. Dieser Fall könnte bspw. dann eintreten, wenn die Fahrererkennung (Sitzerkennung und/oder Gurtschloss und/oder Türkontakt) eine Nichtanwesenheit des Fahrers erkennt. Da das System nicht weiß, ob der Fahrer das Fahrzeug verlassen hat oder die Sitzbelegungserkennungseinheit defekt ist, wird die Start-Stopp-Funktion aus Sicherheitsgründen deaktiviert.
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Die Deaktivierung und die damit verbundene Ausgabe der dritten Anzeige kann bei erkanntem Systemfehler entweder sofort vorgenommen werden, oder erst, wenn der Wunsch des Fahrers zum Starten der Brennkraftmaschine vorliegt.
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Die Anzeige kann beispielsweise in einer Anzeigeneinheit des Fahrzeugs zwischen einer Geschwindigkeitsanzeige und einer Drehzahlanzeige dargestellt werden. Es sind jedoch auch andere Ausgestaltungen der Anzeige, bspw. eine Anzeige über ein Head-up-Display oder eine in einen Drehzahlmesser integrierte Darstellung denkbar. Die Anzeige kann auch als Fehleranzeige ausgestaltet sein, wenn ein Teil des die automatische Start Stopp Funktion ausführenden Systems ausgefallen ist.
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Unter einer automatischen Start Stopp Funktion ist hier eine Funktion zu verstehen, bei der eine Antriebseinheit unter bestimmten Voraussetzungen automatisch an- oder abgeschaltet wird. Eine derartige Funktion kann - wie aus dem Stand der Technik bekannt- eine Komfortfunktion zum vollständigen Abschalten des Fahrzeugs sein, oder bei Kraftfahrzeugen mit einer hybriden Antriebseinheit bestehend aus einer Brennkraftmaschine und einem Elektromotor eine Funktion zum Abschalten der Brennkraftmaschine.
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Die erfindungsgemäße Anzeige-Auslöseeinheit bietet den Vorteil, dass der Fahrer aufgrund der Anzeige die Nicht-Aktion der Start Stopp Funktion besser nachvollziehen kann. Dadurch kann die Kundenakzeptanz einer solchen Funktion erheblich verbessert werden.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung können verschiedene Anzeigen bzw. Fehleranzeigen vorgesehen sein, die je nach Verkehrssituation und/oder Betriebszustand der Antriebseinheit und/oder in Abhängigkeit von einem gewünschten Aktionswunsch der automatischen Start-Stopp-Funktion zur Anzeige gebracht werden. Durch die verschiedenen Ausgestaltungen der Anzeige soll dem Fahrer zusätzlich noch die Info gegeben werden, warum keine automatischer Start oder Stopp der Antriebseinheit vorgenommen wird. Die situationsabhängige Ausprägung kann beispielsweise durch den Zustand der Antriebseinheit oder des Gesamtfahrzeugs und/oder des zu vermittelnden Informationsgehalts beeinflusst werden. Beim Zustand der Antriebseinheit kann zwischen aktivierter und deaktivierter Antriebseinheit unterschieden werden. Bei dem zu vermittelnden Informationshalt kann zwischen Information, die lediglich dem Kundenverständnis dienen, bspw. zur Nachvollziehbarkeit der Aktionen der Start-Stopp-Funktion, und zwischen Informationen, welche den Fahrer über eine mögliche Gefahr informieren soll, unterschieden werden. Es können auch für verschiedene Systemzustände gleiche Anzeigen aktiviert werden.
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Vorteilhafterweise ist eine erste Anzeige vorgesehen, die von der Anzeige-Auslöseinheit aktiviert wird, wenn die Antriebseinheit durch die automatische Start-Stopp-Funktion deaktiviert wurde und ein automatischer Start der Antriebseinheit nicht möglich ist. Ein automatischer Start ist bspw. dann nicht möglich, wenn zwar alle systemseitigen Start-Auslösebedingungen erfüllt sind, aber eine fahrerseitige Start-Auslösebedingung nicht bzw. nicht mehr erfüllt ist. Dieser Fall könnte beispielsweise dann eintreten, wenn der Fahrer bei deaktivierter Antriebseinheit mit dem Gangwahlhebel derart spielt, dass die Getriebeeinheit einen eingelegten Gang erkennt. Bei einer solchen Situation wird ein automatischer Start der Antriebseinheit immer unterbunden (auch dann wenn der Fahrer die Kupplung betätigt und dadurch seinen Wunsch zum automatischen Starten der Antriebseinheit zum Ausdruck bringt), da ein automatischer Start der Antriebseinheit bei eingelegtem Gang nicht möglich ist. Durch diese erste Anzeige soll der Fahrer somit darauf aufmerksam gemacht werden, dass die systemseitigen Start-Auslösebedingungen zum automatischen Starten der Antriebseinheit zwar vorliegen, jedoch aufgrund einer Handlung des Fahrers ein automatischer Start nicht vorgenommen werden kann. Diese Anzeige kann bereits dann aktiviert werden, wenn erkannt wird, dass ein automatischer Start nicht möglich ist bzw. sein wird, also bevor der Fahrer den Wunsch zum Starten durch Betätigung der Kupplung zum Ausdruck bringt.
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Vorteilhafterweise ist eine zweite Anzeige vorgesehen, die von der Anzeige-Auslöseinheit aktiviert wird, wenn bei laufendem Motor ein automatischer Stopp durch die automatische Start-Stopp-Funktion nicht möglich ist. Ein automatischer Stopp ist bspw. dann nicht möglich, wenn zwar alle fahrerseitigen Stopp-Auslösebedingungen erfüllt sind, aber zumindest eine systemseitige Stopp-Auslösebedingung nicht erfüllt ist. Dieser Fall könnte bspw. dann eintreten, wenn der Fahrer bei stehendem Fahrzeug die Kupplung betätigt, den Gang raus nimmt und die Kupplung loslässt und dadurch seinen Wunsch zum Stoppen der Antriebseinheit zum Ausdruck bringt, gleichzeitig aber der Ladezustand des elektrischen Speichers, der u. a. die notwendige Energie zum Starten oder zum Betrieb der Klimaanlage im Stillstand liefert, sehr gering ist, so dass ein Starten der Antriebseinheit oder ein Betreiben der Klimaanlage im Stillstand nicht mehr möglich wäre. Durch diese zweite Anzeige soll der Fahrer somit darauf aufmerksam gemacht werden, dass die fahrerseitigen Stopp-Auslösebedingungen zum automatischen Stoppen der Antriebseinheit zwar vorliegen, jedoch aufgrund einer bestimmten Betriebszustand des Kraftfahrzeugs ein automatischer Stopp nicht vorgenommen werden kann.
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Vorteilhafterweise kann die Anzeige-Auslöseeinheit eine vorgegebene vierte Anzeige aktivieren, wenn die Start-Stopp-Funktion aufgrund eines Defektes der Start-Stopp-Funktion und/oder einer der zur Durchführung eines automatischen Starts und/oder Stopps der Antriebseinheit vorgesehnen Einheit nicht ausführbar ist. In diesem Fall ist zumindest eine Komponente des die Start-Stopp-Funktion ausführenden Systems, bspw. der Radsensor eines Rades zum Ermitteln der aktuellen Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs defekt. Bei diesem Fall wird im Gegensatz zu den oben genannten Anzeigen der Fahrer darauf hingewiesen, dass ein Start oder Stopp aufgrund eines Defekts nicht durchgeführt werden kann. Zusätzlich kann ein Hinweis zum Aufsuchen des Service gegeben werden.
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Wie bereits oben erwähnt, wird die Anzeige in der Regel dann aktiviert, wenn der Wunsch des Fahrers zum automatischen Starten oder Stoppen der Antriebseinheit erkennbar ist, diese Funktion aber nicht ausgeführt werden kann. Lediglich wenn ein Systemdefekt erkannt wird, wäre es auch denkbar und sinnvoll die entsprechende (Fehler-)anzeige unmittelbar nach Erkennen des Systemsdefekts zu aktivieren. Für den Fahrer ist dadurch erkennbar, dass diese Start-Stopp-Funktion vermutlich erst dann wieder funktionsfähig ist, wenn er das System in einer Werkstatt überprüfen und ggf. reparieren hat lassen.
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Vorteilhafterweise sollte die (Fehler-)anzeige solange aktiv sein, bis der gewünschte automatische Start und/oder Stopp der Antriebseinheit wieder ausführbar ist bzw. ausgeführt wird und/oder bis der Wunsch zum automatischen Starten und/oder Stoppen der Antriebseinheit nicht mehr vorliegt. Die erste Alternative bietet den Vorteil, dass der Fahrer, falls er augrund seines Handelns die Anzeige verursacht hat, dahingehend sensibilisiert wird, dass er in Zukunft solche Handlungen unterlässt. Die Ausgestaltung gemäß der zweiten Alternative soll verhindern, dass der Fahrer auch dann auf einen nicht ausführbaren automatischen Stopp der Antriebseinheit hingewiesen wird, wenn er dies gar nicht wünscht. Dies ist bspw. der Fall, wenn anstelle eines automatischen Motorstarts ein manueller Motorstart (bspw. per Start-Stopp-Knopf) ausgeführt wurde.
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Gemäß einer weiteren dritten Alternative soll die Anzeige für ein vorgegebenes Zeitintervall aktiv sein und danach wieder ausgeblendet werden. Vorteilhafterweise ist jede Anzeige für ein vorgegebenes Mindest-Zeitintervall aktiv. Das Zeitintervall kann in Abhängigkeit von der Ausprägung der Anzeige und/oder in Abhängigkeit von der die Anzeige verursachenden Störung vorgegeben werden.
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Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Anzeige trotz Vorliegen einer die Anzeige auslösenden Störung nicht zu aktivieren. Dies bietet sich beispielsweise an, wenn die die Anzeige verursachende Auslöse-Bedingung innerhalb eines vorgegebenen Intervalls öfter eingetreten ist, als ein vorgegebener Grenzwert. Die Anzeige wird somit bei wiederholtem (n-fachen) Auftreten einer bestimmten Situation unterdrückt, um den Fahrer nicht mit unnötigen Informationen zu überfluten.
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Das erfindungsgemäße Verfahren wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Dabei zeigt die einzige Figur eine tabellarische Zusammenstellung verschiedener, von einer hier nicht dargestellten Anzeige-Auslöseeinheit aktivierbaren Anzeigen in einem Kraftfahrzeug mit einer sog. Start Stopp Funktion, wobei bei einem gewünschten automatischen Start oder Stopp der Antriebseinheit die einzelnen Anzeigen aufgrund unterschiedlicher Systemzustände der Start-Stopp-Funktion aktiviert werden.
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Die in der Fig. dargestellte Tabelle ist in zwei Spalten aufgeteilt, wobei in der ersten Spalte unter dem Begriff „Systemzustände“ jeweils ein bestimmter Systemzustand dargestellt ist, und in der zweiten Spalte eine zum Systemzustand dazugehörige mögliche Anzeige-Darstellung, die sog. „Anzeige1“. Jede Zeile der Tabelle stellt einen anderen Systemzustand dar.
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Die Systemzustände unterscheiden sich durch den aktuellen Betriebszustand der Antriebseinheit und des Fahrzeugs und/oder durch den Erfüllungszustand vorgegebener systemseitiger Abschalt- und/oder Anschaltbedingungen und/oder fahrerseitiger Abschalt und/oder Anschaltbedingungen und/oder durch den Aktivitätszustand der Start-Stopp-Funktion und/oder durch Vorliegen eines möglichen Defektes der Start-Stopp-Funktion bzw. einer dazugehörigen Einheit.
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Bei den Betriebszuständen der Antriebseinheit wird zwischen aktivier Antriebseinheit VMan und aufgrund der Start-Stopp-Funktion deaktiviert Antriebseinheit VMaus unterschieden. Liegen alle systemseitigen Anschalt- bzw. Abschaltbedingungen vor, ist dies mit sB+ gekennzeichnet, liegen nicht alle vor, ist dies mit sB- gekennzeichnet. Liegen alle fahrerseitigen Anschalt- bzw. Abschaltbedingungen vor, ist dies mit fB+ gekennzeichnet, liegen nicht alle vor, ist dies mit fB- gekennzeichnet. In Verbindung mit den aktuellen Betriebszuständen VMaus und VMan der Antriebseinheit handelt es sich in Zeile 1 bei sB+ um systemsseitige Anschaltbedingungen und bei fB- um fahrerseitige Anschaltbedingungen und in Zeile 2 bei sB- um systemsseitige Abschaltbedingungen und bei fB+ um fahrerseitige Abschaltbedingungen. In Zeile 3 handelt es sich bei fB+ um fahrerseitige Anschaltbedingungen. Bei den Aktivitätszuständen der Start-Stopp-Funktion wird zwischen aktiver Start-Stopp-Funktion Sa und aufgrund eines Vorliegens eines erheblichen Sicherheitsrisikos automatisch deaktivierter Start-Stopp-Funktion Sd unterschieden. Im Hinblick auf einen Defekt der Start-Stopp-Funktion bzw. einer zur Ausführung der Start-Stopp-Funktion notwendigen, aber defekten Einheit wird dahingehend unterschieden, ob ein derartiger Defekt vorliegt SniO oder ob das System in Ordnung ist SiO.
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Der in Zeile 1 der Tabelle dargestellte Systemzustand liegt vor, wenn die Antriebseinheit aufgrund der Start-Stopp-Funktion deaktiviert ist (VMaus), sich die Start-Stopp-Funktion im aktiven Zustand befindet (Sa), kein Defekt vorliegt (SiO). Ein automatischer Start durch die Start-Stopp-Funktion ist jedoch nicht möglich, da zwar alle systemsseitigen Anschaltbedingungen vorliegen sB+, aber zumindest eine fahrerseitige Anschaltbedingung nicht vorliegt fB-. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Fahrer bei deaktivierter Antriebseinheit mit dem Gangwahlhebel derart spielt, dass die Getriebeeinheit einen eingelegten Gang erkennt. Bei einer solchen Situation wird ein automatischer Start der Antriebseinheit immer unterbunden, da ein automatischer Start der Antriebseinheit bei eingelegtem Gang aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.
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Diese Anzeige kann bereits dann aktiviert werden, wenn aufgrund der Handlung des Fahrers zu vermuten ist, dass ein zukünftig gewünschter Start nicht aufgeführt werden kann oder erst dann, wenn der seinen Wunsch zum Starten der Antriebseinheit zum Ausdruck gebracht hat. Die Anzeige sollte dann wieder deaktiviert werden, wenn der Systemzustand nicht mehr vorliegt oder wenn ein vorgegebenes Zeitintervall abgelaufen ist.
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Bei diesem Systemzustand aktiviert die Anzeige-Auslöseeinheit eine Anzeige. Die in der zweiten Spalte dargestellte Anzeige A1 soll eine Anzeige in einer Anzeigeneinheit des Fahrzeugs, bspw. zwischen einer Geschwindigkeitsanzeige und einer Drehzahlanzeige sein. Die Anzeige A1 sollte dann wieder deaktiviert werden, wenn der Systemzustand nicht mehr vorliegt oder wenn ein vorgegebenes Zeitintervall abgelaufen ist.
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Der in Zeile 2 der Tabelle dargestellte Systemzustand liegt vor, wenn die Antriebseinheit und die Start Stopp Funktion aktiv sind, also VMan und Sa vorliegen, aber kein gewünschter automatischer Stopp der Antriebseinheit durch die Start-Stopp-Funktion möglich ist, da zwar alle fahrerseitigen Abschaltbedingungen vorliegen fB+, aber zumindest eine systemseitige Abschaltbedingung nicht vorliegt sB-. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Fahrer bei stehendem Fahrzeug die Kupplung betätigt, den Gang raus nimmt und die Kupplung loslässt und dadurch seinen Wunsch zum Stoppen der Antriebseinheit zum Ausdruck bringt, gleichzeitig aber der Ladezustand des elektrischen Speichers sehr gering ist. Bei einer solchen Situation wird ein automatischer Stopp der Antriebseinheit immer unterbunden.
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Bei diesem zweiten Systemzustand aktiviert die Anzeige-Auslöseeinheit eine Anzeige A2 oder DZ2. Die in der zweiten Spalte dargestellte zweite Anzeige A2 soll ebenfalls eine Anzeige in einer Anzeigeneinheit des Fahrzeugs sein. Die Anzeige A2 sollte dann wieder deaktiviert werden, wenn dieser Systemzustand nicht mehr vorliegt oder wenn ein vorgegebenes Zeitintervall abgelaufen ist. Diese Anzeige A2 könnte auch dadurch aktiviert werden, wenn bei aktiver Antriebseinheit VMan die Start Stopp Funktion deaktiviert Sd ist und (unabhängig von den systemsseitigen Abschaltbedingungen) ein gewünschter automatischer Stopp der Antriebseinheit nicht möglich ist. Dies ist nochmals in Zeile 5 mit der Anzeige dargestellt.
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Der in Zeile 3 der Tabelle dargestellte Systemzustand liegt vor, wenn bei ausgeschalteter Antriebseinheit VMaus und bei Vorliegen aller vorgegebenen fahrerseitigen Anschaltbedingungen fB+, kein automatischer Start der Antriebseinheit möglich ist, da die Start Stopp Funktion bspw. aufgrund eines vorliegenden erheblichen Sicherheitsrisikos automatisch vorübergehend deaktiviert wurde (Sd). Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn bei stehendem Motor die Fahreranwesenheitserkennung des Fahrersitzes keine Fahreranwesenheit erkennt.
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Bei diesem Systemzustand aktiviert die Anzeige-Auslöseeinheit eine dritte Anzeige A3. Die in der zweiten Spalte dargestellte dritte Anzeige A3 soll ebenfalls eine Anzeige in einer Anzeigeneinheit des Fahrzeugs sein.
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Der in Zeile 4 der Tabelle dargestellte Systemzustand liegt vor, wenn unabhängig vom Zustand der Antriebseinheit und unabhängig von den Abschalt- oder Anschaltbedingungen die Start Stopp Funktion deaktiviert wurde (SniO), da ein Defekt der Start-Stopp-Funktion bzw. ein Defekt einer zur Ausführung der Start-Stopp-Funktion erforderlichen Einheit vorliegt bzw. erkannt wird. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn bspw. der Radsensor zum Ermitteln der aktuellen Geschwindigkeit defekt wäre. Bei diesem Systemzustand aktiviert die Anzeige-Auslöseeinheit eine vierte Anzeige A4.
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Wie nun dargestellt wurde, kann die Anzeige in Abhängigkeit von verschiedenen Fehler-Situationen oder Zustandsbedingungen des Kraftfahrzeugs in ihrer Ausprägung variieren. Zusätzlich können auch noch Hinweistexte eingeblendet werden und/oder akustischen Signale und/oder haptischen Signale erzeugt werden.
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Zusammenfassend ist festzustellen, dass die erfindungsgemäße Anzeige-Auslöseeinheit aufgrund der aktivierten Anzeige es dem Fahrer erleichtert, gewissen Aktionen bzw. unterlassene Aktionen der Start-Stopp-Funktion besser nachvollziehen zu können. Somit könne auch sicherheitskritische Situationen besser erkannt und beherrscht werden.