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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur wenigstens
temporären
Umwandlung von Räumen,
insbesondere Klinik-Operationssälen
und Praxis-Räumen,
in antiseptische oder sterile Behandlungseinheiten.
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In
Kliniken und Praxisräumen
ist zunehmend das Auftreten von resistenten oder nahezu resistenten
Bakterienstämmen
zu beobachten. Die zunehmende Resistenz krankheitserregender Bakterien, insbesondere
aufgrund ständiger
Gabe von Antibiotika, gegenüber
nahezu allen Antibiotika birgt die Gefahr von nicht behandelbaren
Infektionen, die in schweren Fällen
Amputationen oder gar den Tod zur Folge haben können. Die Problematik eines
solchen Infektionsrisikos während
eines Klinkaufenthalts wird gemeinhin als Hospitalismus bzw. als
infektiöser Hospitalismus
bezeichnet, obwohl ein derartiges Infektionsrisiko grundsätzlich für alle Behandlungsräume für invasive
Eingriffe besteht.
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Eine
weitere erhöhte,
prophylaktische, ständige
Gabe von Antibiotika und Entwicklung neuer Antibiotika kann dieses
Problem nicht lösen,
da hierdurch nur weitere Resistenzen erzeugt werden.
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Bekannte
Vorrichtungen, wie beispielsweise ein in der
DE 9014558 U1 vorgeschlagenes
transportables Raumelement zur Errichtung pharmazeutischer Anlagen,
dessen Inneres sterilisierbar ist, eine in der
CH 620822 A5 vorgestellte
Operationskabine, ein in der
EP 0200792 B1 beschriebener durchsichtiger,
sterilisierbarer Folienschlauch-Fermenter zur Anzucht von Mikroorganismen
und ein in der
EP 0809976
B1 vorgeschlagene Folienschlauchabdeckung für medizinische
Geräte,
können
dieses Problem ebenfalls nicht auf einfache und kostengünstige Weise
in Wesentlichem Umfang lindern oder gar beheben.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
sowie eine Vorrichtung zu schaffen, welche das Infektionsrisiko
in Räumen,
insbesondere Klinik- Operationssälen und
Praxis-Räumen,
vermindern oder gar vermeiden und die Notwendigkeit der Gabe von
Antibiotika verringern.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch eine Vorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 7 gelöst.
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Durch
die erfindungsgemäße wenigstens temporäre Umwandlung
von Räumen,
insbesondere Klinik-Operationssälen
und Praxis-Räumen,
in antiseptische oder sterile Behandlungseinheiten mittels einer
gasdichten, zumindest in Zusammenwirkung mit wenigstens einer Seitenwand
des Raumes umlaufenden Hülle,
kann vorteilhafterweise eine sterile oder zumindest antiseptische
geschlossene gasdichte Behandlungseinheit erreicht werden.
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Hierbei
wird nach einem Sterilisieren des Inneren der Behandlungseinheit
ein weiteres Eindringen von Erregern durch die gasdichte, umlaufende Hülle verhindert,
so dass weiteren, insbesondere bakteriellen Verunreinigungen aus
der Umgebung vorgebeugt werden kann. Hierbei werden zumindest die
in dem Behandlungsraum bzw. der (späteren) Behandlungseinheit liegenden
Oberflächen
vor und/oder nach Einbringen der Hülle sterilisiert.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung wird hierzu die Hülle von
oben in den Raum eingebracht. Selbstverständlich ist es aber auch denkbar, die
Hülle von
unten, beispielsweise aus einer Versenkung oder seitwärts entlang
einer oberen und/oder unteren Schiene in den Raum einzubringen,
so dass in jedem Fall eine abgeschlossene Einheit entsteht, welche
ein Eindringen von Verunreinigungen aus der Umgebung verhindert.
Hierbei kann die Hülle
umlaufend (in der Bodenebene rund oder eckig) oder auch nur teilweise
umlaufend ausgebildet sein, wobei eine nur teilweise umlaufende
Hülle,
beispielsweise größer gleich
90 Grad (zusammen mit einer Ecke des Raumes als zusätzliche
Wandung), insbesondere größer gleich
180 Grad (zusammen mit nur einer Seitenwand des Raumes bzw. einem
Teilbereich hiervon), in Zusammenwirkung mit wenigstens einer Seitenwand
des Raumes bzw. einem Teilbereich hiervon ebenfalls eine abgeschlossene
bzw. (luft-)autarke Behandlungseinheit ergibt.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird dem Innenraum der Hülle bzw.
der Behandlungseinheit eine von der Umgebung unabhängige antiseptische
oder sterile Luft zugeführt
und im Innenraum gegenüber
der Umgebung ein wenigstens in geringem Maße höherer Luftdruck erzeugt. Hierdurch
kann vorteilhafterweise die Form der Hülle besser aufrechterhalten
werden. Weiterhin kann wenigstens eine Auslassöffnung vorgesehen sein, so
dass die dem Innenraum zugeführte
sterile Luft entweichen kann und vorzugsweise eventuell vorhandene
Verunreinigungen in der Luft nach außen befördert werden. Hierbei kann
die Auslassöffnung
beispielsweise als Überdruckventil,
Einwegventil oder Öffnung
mit entsprechender Größe ausgebildet
sein, so dass eine gewünschte
Luftstrommenge nach außen
kontinuierlich oder nur zeitweise gewährleistet ist.
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Zur
Sterilisation bzw. zur Verminderung der Verunreinigung durch Mikroorganismen
(im Folgenden der Einfachheit halber Sterilisation genannt) der Luft
in der Behandlungseinheit können
aber auch Sterilisationsverfahren, wie beispielsweise Strahlensterilisation,
insbesondere mit UV-Licht, Gassterilisation, Sterilisation durch
Erhitzen (Dampf- und Heißluftsterilisation),
Antiseptik (Nass- und Trockenantiseptik), Plasmasterilisation und
Sterilfiltration, für
sich genommen oder in beliebiger Kombination verwendet werden. Hierbei
sind auch Sterilisationsverfahren, welche nicht ohne Gesundheitsgefährdung von
Personen erfolgen können,
möglich,
wobei in diesem Fall Personen, wie Patient, Arzt und Pflegepersonal,
die Behandlungseinheit erst nach derartigen Sterilisationsverfahren,
beispielsweise durch eine Luftschleuse, betreten oder die Behandlungseinheit
erst im Nachhinein um eine Person ausgebreitet wird.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung besteht die Behandlungseinheit
aus einer in Horizontalebene des Raumes umlaufenden, insbesondere im
Wesentlichen in vertikaler Richtung ausziehbaren und zusammenschiebbaren
gasdichten Hülle.
Hierzu ist ein Hüllenrand
an einem Rahmen angeordnet, welcher am Boden oder der Decke des
Raumes ortsfest befestigbar ist. Selbstverständlich ist es auch denkbar,
einen seitlichen Rand der Hülle
vertikal beispielsweise an einem Rahmen oder einer Seitenwand zu
befestigen und die Hülle
seitwärts,
vorzugsweise entlang einer oberen und/oder unteren Schiene bzw.
Rahmen auszuziehen. Die geschlossene bzw. ausgezogene Behandlungseinheit
schließt
hierbei mit ihrem Hüllenrand
(im befestigten Zustand des Rahmens und zumindest im ausgezogenen
Zustand der Hülle)
mit der Decke oder dem Boden des Raumes gasdicht ab und/oder der
Hüllenrand
weist hierzu einen dichtenden Endbereich auf.
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Die
Behandlungseinheit bzw. deren Innenraum ist in beliebiger Ausgestaltung
der Erfindung vorteilhafterweise autark von der Umgebungsluft ausgebildet,
wobei unter dem Begriff gasdicht nach der Erfindung dennoch eine
autarke, insbesondere gefilterte Luftzufuhr in die Behandlungseinheit
und Luftauslassöffnungen
zur geregelten Luftabfuhr aus der Behandlungseinheit zu verstehen
ist, wobei eine ungeregelte insbesondere ungefilterte Zufuhr von eventuell
verunreinigter Luft in den Innenraum in jedem Fall ausgeschlossen
ist.
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Der
gegenüberliegende
Hüllenrand
ist im ausgezogenen Zustand der Behandlungseinheit (beispielsweise
vertikal oder horizontal ausgezogene Hülle) mit der Decke oder dem
Boden gasdicht abschließend
ausgebildet, so dass im ausgezogenen Zustand der gegenüberliegende
Hüllenrand
mit der Decke oder dem Boden gasdicht abschließt und innerhalb der Hülle eine
zur Seite, nach oben und nach unten begrenzte Behandlungseinheit
entsteht.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist zumindest der gegenüberliegende
Hüllenrand eine
wenigstens teilweise umlaufende elastische Dichtlippe auf. Hierdurch
kann auch ohne einen entsprechenden Rahmen oder Schiene zum Boden
oder zur Decke ein gasdichter Abschluss gewährleistet werden, wobei durch
die Elastizität
auch Unebenheiten in Boden und Decke ausgeglichen werden können. Hierbei
ist es auch denkbar, die Dichtlippe derart auszubilden (in Form
und/oder Elastizität),
dass unebene Gegenstände,
wie beispielsweise Kabel, Versorgungskanäle etc. gasdicht abgeschlossen
werden.
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Obwohl
die Behandlungseinheit zur Behandlung auch um einen Patienten und
Arzt herum ausgezogen und nach Beendigung der Behandlung wieder zusammengeschoben
werden kann, ist in der bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
in der ausgebreiteten Behandlungseinheit, vorzugsweise in der Hülle, eine
Luftschleuse vorgesehen, durch die die Behandlungseinheit auch im
ausgezogenen Zustand betreten und/oder verlassen werden kann.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weist der gegenüberliegende
Hüllenrand
einen formsteifen Rahmen auf. Hierdurch kann bei einem vertikalen
Ausziehen der Hülle
das Herausziehen und Zusammenschieben mittels Gewicht unterstützt und/oder
der Behandlungseinheit eine grundrissstabile Form gegeben werden.
Selbstverständlich
ist es aber auch denkbar, den formsteifen Rahmen als Schiene bzw.
Führung
für den
Hüllenrand
auszugestalten und den vertikalen Abschluss der Hülle für ein horizontales
Ausziehen mit einem formsteifen Rahmen zu versehen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung besteht die Hülle aus
einem durchscheinenden oder durchsichtigen Material, so dass der
Innenraum von außen
eingesehen werden kann, um beispielsweise auf Beobachtungen oder
Sichtkommandos von außen
reagieren zu können.
Zudem kann hierdurch einer eventuell bei einem Patienten vorhandene
Klaustrophobie Rechnung getragen bzw. klaustrophoben Anfällen vorgebeugt
werden.
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In
weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind in wenigstens
einem Rahmen Strahlungsquellen, insbesondere UV-Lichtquellen, vorgesehen,
so dass wenigstens zeitweise eine Strahlensterilisation des Innenraums
der Behandlungseinheit durchgeführt
werden kann.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weist die Behandlungseinheit,
insbesondere am befestigbaren Rahmen, einen Luftversorgungsanschluss
für eine
beispielsweise in dem Raum bereits vorhandene Luftversorgungseinrichtung,
insbesondere Klimaanlage mit Einlassfiltern, auf. Selbstverständlich ist
es aber auch denkbar, eine derartige Luftversorgungseinrichtung,
welche für
die Zufuhr keimfreier Luft und Erzeugung eines Überdrucks in der Behandlungseinheit
sorgt, direkt an der Behandlungseinheit, beispielsweise am Rahmen
anzuordnen.
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Zur
Vermeidung der Bildung von Bereichen mit stehender Luft, welche
trotz Zufuhr steriler Luft und Abfuhr durch wenigstens eine Auslassöffnung, insbesondere
Luftschleuse mit eventuell zusätzlicher Auslassöffnung (Durchlass, Überdruck-,
Einwegventil, etc.), auftreten, kann die Behandlungseinheit wenigstens
eine weitere Auslassöffnung
aufweisen, welche auch in diesen Bereichen eine Strömung und damit
ein Abführen
der Luft nach außen
ermöglicht.
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Um
eine möglichst
keimfreie Umgebung in der Behandlungseinheit zu erreichen, können zudem weitere
Sterilisationsverfahren, wie beispielsweise Gassterilisation (mit
Formaldehyd, Ethylenoxid, Ozon, Wasserstoffperoxid [Sterilgase]
oder mit nur substerilisierenden Gasen) durchgeführt werden. Zudem ist es denkbar
die Luft mittels Aktivkohlefilter zu reinigen, beispielsweise als
Filtereinsatz bei der Luftzufuhr. Weiterhin können Bereiche, wie beispielsweise
der Operationsbereich und/oder der Patient selbst mit Aktivkohlematten
abgedeckt werden, so dass auch im Innenraum der Behandlungseinheit
eine Luftreinigung stattfindet. Zudem ist es denkbar Aktivkohlefilter
auch an Luftauslassöffnungen
anzubringen, so dass auch eine Verunreinigung der Umgebungsluft
verhindert werden kann. Vorteilhafterweise können diese Aktivkohlefilter
und -matten leicht entfernbar, beispielsweise mittels Klettverschluss
o. ä., ausgestaltet
sein, so dass sie nach einer Reinigung mittels Erwärmen wiederverwendet
werden können.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die Vorrichtung bzw. die
Behandlungseinheit vorzugsweise in Horizontalebene bzw. Bodenebene, beispielsweise
mittels einer (dichtenden) Magnetschiene am oberen Rahmen und/oder
zwischen Rahmen und Hüllenrand
verschiebbar oder verstellbar ausgebildet sein, so dass vorteilhafterweise
ein Verschieben der Behandlungseinheit im Raum auf einfache Weise
ermöglicht
wird.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert:
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
Seitenansicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung im nicht ausgezogenen Zustand;
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2 eine
Seitenansicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung im ausgezogenen
Zustand und
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3 eine
Draufsicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung
nach 2 ohne Decke.
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Die
in 1 dargestellte Seitenansicht zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Herstellung einer Behandlungseinheit im nicht ausgezogenen Zustand,
welche einen an der Decke D eines Raumes, insbesondere eines Praxisraumes,
angeordneten Rahmen 1 aufweist. An diesem Rahmen 1 ist,
wie aus 2 und 3 ersichtlich,
im Grundriss umlaufend eine luftdichte Hülle H derart angeordnet, dass sich
zur Decke D ein luftdichter Abschluss ergibt.
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Dies
kann beispielsweise, wie in 2 schematisch
angedeutet, dadurch erreicht sein, dass sich der Rahmen 1 luftdicht
abgeschlossen an der Decke D befindet bzw. an dieser montiert ist
und der vorzugsweise ohne Unterbrechung umlaufende Rahmen 1 zu
dem daran angeordneten bzw. befestigten (an der Rahmenunterseite,
dem inneren oder äußeren Rand
oder der Oberseite zur Decke eingeklemmt) oberen, umlaufenden Rand
der Hülle
H einen luftdichten Übergang
aufweist.
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Die
luftdichte Hülle
H befindet sich in vertikaler Richtung gesehen in einem zusammengezogenen
Zustand, insbesondere wie dargestellt, in einem ziehharmonikaförmigen,
zusammengefalteten Zustand und weist an ihrem unteren Rand einen
ebenfalls vorzugsweise umlaufenden unteren Rahmen 5 auf,
welcher zur Hülle
H wiederum einen luftdichten Übergang
(an der Oberseite, dem inneren oder äußeren Rand des Rahmens befestigt)
aufweist.
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Der
obere Rahmen 1 sowie der untere Rahmen 5 können hierbei
aus einem Leichtbaumaterial, beispielsweise aus entsprechenden Metall-
oder Kunststoffwerkstoffen (Aluminium, Glasfaser, etc.) bestehen,
welche vorzugsweise elementförmig
oder insgesamt auf den gewünschten
Grundriss der Behandlungseinheit zugeschnitten sind bzw. entsprechend
angefertigt wurden. Die zwischen den Rahmen 1 und 5 angeordnete
Hülle besteht
beispielsweise aus einer entsprechenden Kunststofffolie oder aus einem
anderen faltbaren oder elastischen, vorzugsweise durchsichtigen
oder zumindest durchscheinenden Material (Gummi, Latex, Silikon,
Folie etc.).
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Um
den Rahmen 5 und den daran beispielsweise an der Oberseite
oder äußeren oder
inneren Umrandung dichtend angeordneten unteren Rand der Hülle aus
einer Position I (s. 2) abzusenken, kann eine vorzugsweise
motorgesteuerte, in der Zeichnung nicht näher dargestellte Antriebseinrichtung 3 vorgesehen
sein, welche beispielsweise über Seilzüge an mehreren
Punkten, vorzugsweise vier Punkten, den Rahmen 5 trägt und über wenigstens eine
Seilwinde den Rahmen 5 hebt oder senkt.
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Wird
der untere Rahmen 5, wie in 2 dargestellt,
zu einem Boden B des Raumes abgesenkt, so befindet sich der untere
Rahmen in einer in 2 dargestellten Position II,
in welcher der untere Rahmen beispielsweise über eine an seiner Unterseite angeordnete,
nicht näher
dargestellte Dichtlippe, beispielsweise Gummilippe, elastische Wulst,
luftgefüllte
Lippe etc., zum Boden B luftdicht abschließt. Aufgrund der in 3 dargestellten,
zwischen den Rahmen 1 und 5 befindlichen, luftdichten
Hülle im
ausgezogenen Zustand ist nunmehr der darin befindliche Bereich in
Form einer Behandlungseinheit gegenüber der äußeren Umgebung luftdicht abgeschlossen.
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Weiterhin
weist die Behandlungseinheit vorzugsweise, wie dargestellt, eine
in der Hülle
(H) angeordnete Luftschleuse 13 auf, welche, wie dargestellt,
ebenfalls in vertikaler Richtung faltbar oder elastisch ausgebildet
ist, so dass diese Luftschleuse 13 zumindest in ihrem ausgezogenen
Zustand ihre volle Größe erreicht.
Die Luftschleuse 13 kann hierbei beispielsweise in Form
von überlappenden
Folienrändern
ausgebildet sein, welche bei einem im Inneren herrschenden, zumindest
geringerem Überdruck
gegenüber
dem äußeren Bereich
luftdicht abschließen,
so dass bei einem Öffnen
der Luftschleuse 13, um die Behandlungseinheit zu betreten
oder zu verlassen, allenfalls Luft aus dem Innenraum nach außen treten
kann, jedoch keine eventuell verunreinigte Luft aus der Umgebung
in das Innere der Behandlungseinheit eindringt.
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Um
das Innere der Behandlungseinheit, also der Vorrichtung im ausgezogenen
Zustand, mit steriler oder zumindest antiseptischer Luft zu versorgen und
einen gewissen Überdruck
aufrecht zu erhalten, kann eine Luftversorgungseinrichtung, beispielsweise
in Form einer Klimaanlage 15 mit entsprechenden Filtern
vorgesehen sein, welche vorzugsweise am oberen Rahmen 1 angeordnet
ist und ebenso wie dieser beispielsweise an der Decke D fest montiert ist.
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Der
Rahmen weist hierzu, wie aus 2 ersichtlich,
einen nicht näher
dargestellten Versorgungsanschluss 23 auf, durch welchen
eine über
die Einlassöffnung 25 von
der Klimaanlage 15 über
entsprechende Filter angesaugte Luft ins Innere der Behandlungseinheit
geleitet wird.
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Um
einen Luftaustausch aus dem Inneren der Behandlungseinheit in die
Umgebung zu ermöglichen,
kann die Luftschleuse 13 entsprechend ausgebildet sein,
so dass zumindest ein geringer kontrollierter Luftstrom nach außen führt, und/oder
eine entsprechende zusätzliche
Luftauslassöffnung,
beispielsweise in Form einer kleinen Auslassdüse, eines Einweg-, Überdruck
oder Rückschlagventils,
in Strömungsrichtung
nach außen
aufweisen. Hierdurch kann selbst bei einer zunächst in der Behandlungseinheit
nach dem Ausziehen der Vorrichtung befindlichen verunreinigten Luft
diese nach außen
abgeführt werden
bzw. der Überdruck
nach außen
entweichen, aber es kein Eindringen der Umgebungsluft erfolgt, so
dass die Luft im Inneren der Behandlungseinheit nach und nach antiseptisch
oder gar steril wird.
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Um
diesen Zustand schneller zu erreichen, ist es selbstverständlich denkbar,
die Luftzufuhr und damit den Luftaustausch kurz nach dem Ausbreiten der
Vorrichtung zu erhöhen
und erst nach einer gewissen Zeit, beispielsweise einige Minuten
bis zu einer Stunde, in eine normale, von darin befindlichen Personen
als nicht störend
empfundene Luftzufuhrmenge überzugehen.
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Sollte
sich in einigen Bereichen, beispielsweise in den Eckbereichen, ein
Luftstau aufgrund von Verwirbelungen etc. und damit Bereiche mit
fehlendem Luftaustausch bilden, können zusätzliche Luftauslässe vorgesehen
sein, welche vorzugsweise wiederverschließbar ein Abführen der
Luft auch aus diesen Bereichen ermöglichen.
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Vor,
während
oder nach dem Ausbreiten der Behandlungseinheit können zudem
die darin befindlichen Gegenstände
bzw. deren Oberflächen
mittels bekannter Flächendesinfektion
gereinigt werden, so dass die Oberflächen typischer Gegenstände wie
eines Behandlungstisches 17, eines Behandlungsschranks 21,
einer Lichteinrichtung 19 für den Behandlungstisch 17 sowie
die Oberflächen
von Boden B und Decke D und die innere Fläche der Hülle H in einen sterilen oder
zumindest antiseptischen Zustand gebracht werden.
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Um
den Innenraum möglichst
keimfrei zu gestalten, können
zusätzlich
im oberen Rahmen 3 und/oder unteren Rahmen 5 (und/oder
in Decke und/oder Boden) UV-Lichteinheiten 9 (oben), 11 (unten)
vorgesehen sein, um eine Sterilisation des innenliegenden Raums
mit ionisierender Strahlung wenigstens zeitweise zu ermöglichen.
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Zur
ausreichenden Beleuchtung, insbesondere für medizinische Eingriffe, können an
der Decke D eventuell auch im Rahmen 1 entsprechende Leuchtmittel
angeordnet sein.
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Wie
aus dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ersichtlich, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung in Einzelteilen
oder insgesamt geliefert werden, so dass sie vorzugsweise mit einem
oberen Rahmen 1 an der Decke eines Raumes montiert wird
und im zusammengezogenen Zustand in Position I der Raum in seiner
sonstigen Funktion nicht beeinträchtigt
wird. Erst nach dem Absenken der Hülle H und dichtendem Abschluss
am Boden B (in Position II) und den weiteren vorstehend beschriebenen
Desinfektionsmaßnahmen
sowie eventuell zusätzlichen weiteren
bekannten Maßnahmen
zur Sterilisation wird die Behandlungseinheit vorzugsweise bereits mit
einem vor dem Absenken darunter befindlichen Patienten zu einer
sterilen oder zumindest antiseptischen Behandlungseinheit, so dass
Infektionen während
einer Behandlung in der Behandlungseinheit des Patienten mit Keimen
aus der Umgebung wirksam vorgebeugt werden kann.
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Obwohl
die erfindungsgemäße Vorrichtung anhand
des Ausführungsbeispiels
in Form einer vertikal absenkbaren Hülle H erläutert wurde, ist es selbstverständlich auch
denkbar, diese Hülle
von einem zusammengezogenen Zustand in eine andere Richtung in den
Raum auszuziehen, wobei sich in jedem Fall eine abgeschlossene Behandlungseinheit ergibt.
Beispielsweise ist es denkbar, an Decke D und oder Boden B entsprechende
vorzugsweise umlaufende Schienen anzuordnen und aus einer vorzugsweise
vertikal angeordneten verdeckten Einrichtung, beispielsweise in
Form eines länglichen
Hüllenkastens,
die Hülle
H entlang der Schiene(-n) auszuziehen und wiederum am Anfangspunkt
oder an einer mit diesem Anfangspunkt dichtend in Verbindung stehenden
Wand bzw. einem Wandbereich abzuschließen.
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Zudem
ist es denkbar, statt wie in 1 bis 3 dargestellt,
die Hülle
H von der Decke D vom vorzugsweise im Boden B versenkten Bereich
B nach oben aufzuziehen und mit der Decke oder einem von der Decke
herabgezogenen anderen Teil einer Hülle H dichtend zu verbinden.