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DE102007009511A1 - Satz umfassend ein Hausgerät und zumindest eine Transportsicherung - Google Patents

Satz umfassend ein Hausgerät und zumindest eine Transportsicherung Download PDF

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DE102007009511A1
DE102007009511A1 DE102007009511A DE102007009511A DE102007009511A1 DE 102007009511 A1 DE102007009511 A1 DE 102007009511A1 DE 102007009511 A DE102007009511 A DE 102007009511A DE 102007009511 A DE102007009511 A DE 102007009511A DE 102007009511 A1 DE102007009511 A1 DE 102007009511A1
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DE
Germany
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bolt
spacer sleeve
wall
recess
housing
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Withdrawn
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DE102007009511A
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English (en)
Inventor
Ahmet Kocak
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BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Publication date
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Priority to AT08716933T priority patent/ATE494413T1/de
Priority to DE502008002213T priority patent/DE502008002213D1/de
Priority to PCT/EP2008/051983 priority patent/WO2008104478A1/de
Priority to EP08716933A priority patent/EP2132367B1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/001Arrangements for transporting, moving, or setting washing machines; Protective arrangements for use during transport

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  • Textile Engineering (AREA)
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  • Warehouses Or Storage Devices (AREA)
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  • Telephonic Communication Services (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Satz, umfassend ein Hausgerät 1 mit einem Gehäuse 2, welches eine Wand 3 aufweist, und einem in dem Gehäuse 2 aufgehängten schwingenden System 4, sowie zumindest eine Transportsicherung 5, 7, umfassend eine zwischen der Wand 3 und dem schwingenden System 4 platzierbare Distanzhülse 5 sowie einen Bolzen 7 mit einem Kopf 8 und einem zylindrischen, ein Außengewinde 10 tragenden Schraubteil 9, welches Schraubteil 9 durch eine erste Ausnehmung 12 in der Wand 3 und eine erste Bohrung 6 in der Distanzhülse 5 in ein Innengewinde 16 einer zweiten Bohrung 15 in dem schwingenden System 4 schraubbar ist, wobei die Distanzhülse 5 durch eine zweite Ausnehmung 13 in das Gehäuse 2 einführbar und zwischen der Wand 3 und dem schwingenden System 4 verschiebbar ist, so dass die erste Ausnehmung 12 und die erste Bohrung 6 miteinander fluchten. Dabei weist der Bolzen 7 zwischen dem Kopf 8 und dem Schraubteil 9 ein zylindrisches und gegenüber dem Schraubteil 9 erweitertes Passteil 11 auf, welches in die erste Ausnehmung 12 formschlüssig einpassbar ist. Außerdem sind die erste Ausnehmung 12 und die zweite Ausnehmung 13 durch einen Schlitz 14 in der Wand 3, in welchem das Schraubteil 9, jedoch nicht das Passteil 11, verschieblich ist, miteinander verbunden.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Satz umfassend ein Hausgerät mit einem Gehäuse, welches eine Wand aufweist, und einem in dem Gehäuse aufgehängten schwingenden System, sowie zumindest eine Transportsicherung umfassend eine zwischen der Wand und dem schwingenden System platzierbare Distanzhülse sowie einen Bolzen mit einem Kopf und einem zylindrischen, ein Außengewinde tragenden Schraubteil, welches Schraubteil durch eine erste Ausnehmung in der Wand und eine erste Bohrung in der Distanzhülse in ein Innengewinde einer zweiten Bohrung in dem schwingenden System schraubbar ist, wobei die Distanzhülse durch eine zweite Ausnehmung in das Gehäuse einführbar und zwischen der Wand und dem schwingenden System verschiebbar ist, so dass die erste Ausnehmung und die erste Bohrung miteinander fluchten.
  • Ein solcher Satz geht hervor aus der WO 2006/117253 A1 .
  • Zum Stand der Technik wird weiterhin verwiesen auf die EP 0 829 567 B1 , die EP 1 498 537 A1 und die EP 1 491 675 A2 . Aus jedem dieser weiteren Dokumente geht jeweils ein Satz umfassend ein Hausgerät sowie zumindest eine Transportsicherung hervor.
  • Es gibt Hausgeräte, in welchen während des bestimmungsgemäßen Betriebes jeweils eine größere Masse bewegt, insbesondere rotiert, werden muss. In einem Gerät zur Pflege von Wäsche, insbesondere in einer Waschmaschine, ist dies eine mit der zu pflegenden und in der Regel mit Waschlauge oder Wasser benetzten Wäsche gefüllte Trommel, welche üblicherweise in einem flüssigkeitsdichten Laugenbehälter zum Aufnehmen der Waschlauge oder des Wassers installiert und mit einem an dem Laugenbehälter befestigten Motor verbunden ist. Weitere Komponenten, insbesondere eine Pumpe und/oder eine Sensoranordnung, sind in der Regel ebenfalls mit dem Laugenbehälter verbunden. Der Laugenbehälter mit allen genannten Komponenten ist mit Federn und Dämpfern in einem Gehäuse des Hausgeräts aufgehängt und bildet somit ein „schwingendes System", also ein System, welches in gewissem Umfange auf Kräfte und Momente, welche von der rotierenden Trommel ausgehen, mit Bewegungen, und zwar Schwingungen, reagieren kann. Die mechanische Energie dieser Schwingungen wird in den Dämpfern dissipiert und in Wärme verwandelt, so dass nur geringe Kräfte und Momente von dem schwingenden System auf das Gehäuse einwirken. Deshalb bleibt das Gehäuse bei jeder im Rahmen seines bestimmungsgemäßen Betriebes denkbaren Belastung aufgrund von Schwingungen stabil an dem Ort, an dem es aufgestellt wurde, stehen.
  • Wenn ein solches Hausgerät transportiert werden soll, beispielsweise von einer Fertigungsstätte zu einem Lager, von einem Lager zu einem Händler oder von einem Händler zu einem Benutzer, muss das Hausgerät gesichert sein gegen Schwingungen, welche während des Transports auf es einwirken können. Zu diesem Zweck ist es üblich und wird in den zitierten Dokumenten des Standes der Technik auch ausführlich beschrieben, das Gehäuse und das schwingende System eines solchen Hausgeräts mittels einer speziellen Transportsicherung (oder einer Mehrzahl solcher Transportsicherungen) weitgehend unbeweglich gegeneinander zu fixieren. Diesbezüglich ist die Offenbarung der zitierten Dokumente des Standes der Technik vorliegender Offenbarung in vollem Umfang zuzurechnen.
  • Bei der Gestaltung einer Transportsicherung für ein Hausgerät ist eine Vielzahl von Aspekten zu beachten. Es ist nicht nur eine zuverlässige Fixierung zwischen Gehäuse und schwingendem System zu erzielen; zusätzlich muss die Transportsicherung einfach und ohne übermäßigen Aufwand im Rahmen eines routinemäßigen Fertigungsprozesses installierbar sein. Dies kann ggf. auch erst nach vollständigem Zusammenbau des Hausgerätes erfolgen, damit vor der Fixierung zwischen dem Gehäuse und dem schwingenden System ggf. noch eine routinemäßige Funktionsprüfung möglich ist. Schließlich muss sich die Transportsicherung auch durch eine unter Umständen nicht fachkundige Person ohne größere Schwierigkeiten lösen lassen können, da ein Benutzer nicht in jedem Fall eine geschulte Fachperson zur Inbetriebnahme des Hausgerätes hinzuziehen möchte.
  • Wünschenswert ist es, den Bolzen in der Distanzhülse zu haltern, so dass die Distanzhülse mit dem Bolzen als vormontierbare und dauerhafte Einheit ausbildbar ist und der Bolzen nur unter erheblichem Kraftaufwand aus der Distanzhülse entfernt werden kann. Dies erleichtert die Handhabung der Transportsicherung, da der Bolzen nicht ohne weiteres von der Hülse verloren gehen kann. Bei der eingangs beschriebenen Transportsicherung gemäß der WO 2006/117253 A1 ist diese an sich wünschenswerte Vereinigung des Bolzens mit der Distanzhülse nicht möglich. Zur Installierung der Transportsicherung wird zunächst die Distanzhülse ohne den Bolzen in das Gehäuse eingeführt und so verschoben, dass ihre Bohrung mit einer entsprechenden Bohrung des schwingenden Systems fluchtet. Dabei fluchtet die Bohrung in der Distanzhülse auch mit einer runden Ausnehmung im Gehäuse neben der Einführöffnung, so dass anschließend der Bolzen durch die Bohrung im Gehäuse und die Bohrung in der Distanzhülse zur Bohrung im schwingenden System geschoben und dort verschraubt werden kann. In dieser Konfiguration ist der Bolzen unverschieblich durch die Bohrung in dem Gehäuse gelagert, und die soeben geschilderte Beeinträchtigung der Transportsicherung dadurch vermieden.
  • Die nachfolgend zu beschreibende Erfindung geht unter anderem deshalb aus von der Aufgabe, einen Satz umfassend ein Hausgerät und eine Transportsicherung der eingangs definierten Gattung anzugeben, bei dem eine vormontierbare Einheit aus Distanzhülse und Bolzen gehandhabt werden und eine permanente Halterung des Bolzens in der Distanzhülse möglich ist, bei dem jedoch eine Beeinträchtigung der Wirkung der Transportsicherung durch eine nach Fixierung des Gehäuses gegen das schwingende System einwirkende Kraft weiterhin ausgeschlossen ist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst von einem Satz umfassend ein Hausgerät und zumindest eine Transportsicherung, wie definiert im Patentanspruch 1. Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen dieses Satzes gehen aus den abhängigen Patentansprüchen hervor.
  • Dementsprechend wird erfindungsgemäß angegeben ein Satz umfassend ein Hausgerät mit einem Gehäuse, welches eine Wand aufweist, und einem in dem Gehäuse aufgehängten schwingenden System, sowie zumindest eine Transportsicherung umfassend eine zwischen der Wand und dem schwingenden System platzierbare Distanzhülse sowie einen Bolzen mit einem Kopf und einem zylindrischen, ein Außengewinde tragenden Schraubteil, welches Schraubteil durch eine erste Ausnehmung in der Wand und eine erste Bohrung in der Distanzhülse in ein Innengewinde einer zweiten Bohrung in dem schwingenden System schraubbar ist, wobei die Distanzhülse durch eine zweite Ausnehmung in das Gehäuse einführbar und zwischen der Wand und dem schwingenden System verschiebbar ist, so dass die erste Ausnehmung und die erste Bohrung miteinander fluchten, wobei erfindungsgemäß der Bolzen zwischen dem Kopf und dem Schraubteil ein zylindrisches und gegenüber dem Schraubteil erweitertes Passteil aufweist, welches in die erste Ausnehmung formschlüssig einpassbar ist, und dass die erste Ausnehmung und die zweite Ausnehmung durch einen Schlitz in der Wand, in welchem das Schraubteil, jedoch nicht das Passteil, verschieblich ist, miteinander verbunden sind.
  • Gemäß der Erfindung gelingt es, zwei Anforderungen, die miteinander unvereinbar zu konkurrieren scheinen, gleichzeitig gerecht zu werden, indem einerseits ermöglicht wird, die Transportsicherung umfassend die Vereinigung der Distanzhülse mit dem Bolzen mit Abstand zu der Fixierungsposition, in welcher sie sich befinden muss, wenn das Gehäuse und das schwingende System gegeneinander fixiert werden sollen, in das Gehäuse einzuführen und dann in die Fixierungsposition zu verschieben, wobei der Bolzen durch einen Schlitz in dem Gehäuse von der Ausnehmung, durch die er mit der Distanzhülse eingeführt wurde, weg bewegt wird, und bei der Installation der Transportsicherung doch eine im wesentlichen über den Bereich des Vollwinkels wirksame Abstützung des Bolzens am Gehäuse zu erzielen. Dazu erhält der Bolzen zwischen dem Kopf und dem Schraubteil ein gegenüber dem Schraubteil erweitertes, von dem Kopf des Bolzens aber deutlich überragtes Passteil. Zwischen der ersten Ausnehmung, welche der Bolzen beim Fixieren der Transportsicherung durchdringt, und der zweiten Ausnehmung, durch die er eingeführt wird, wird ein Schlitz im Gehäuse vorgesehen, durch welchen sich das Schraubteil des Bolzens, jedoch nicht das Passteil, beim seitlichen Verschieben der Transportsicherung bewegen kann. Nach der Fixierung der Transportsicherung ist der Bolzen dort, wo der Passbereich in den Schlitz übergeht, zwar nicht durch Material der Wand gestützt, jedoch erhält er die erforderliche Stütze in Richtung des Schlitzes durch die Kanten der Wand am Übergang zwischen der ersten Ausnehmung und dem Schlitz. Dementsprechend ist der Bolzen nach seiner Fixierung vollumfänglich gestützt, und dementsprechend ist auch beim Auftreten einer hohen Kraft beim Transport des Hausgeräts mit der Transportsicherung ein Schutz vor unerwünschtem Verschieben der Transportsicherung gegeben.
  • Die Distanzhülse des Satzes ist vorzugsweise etwa zylindrisch, besonders vorzugsweise etwa kreiszylindrisch.
  • Ebenfalls bevorzugt ist es, dass die Distanzhülse eine Klemmeinrichtung zum Einklemmen des Bolzens aufweist. Auf diese Weise können die Distanzhülse und der Bolzen dauerhaft miteinander vereinigt und insbesondere zur Aufbewahrung ohne Lösen ihrer Verbindung abgelegt werden.
  • Besonders bevorzugt ist es, dass die Distanzhülse über eine durch den zweiten Bereich führbare Brücke mit einer zwischen den Kopf und die Wand klemmbaren Stützplatte verbunden ist, welche Stützplatte eine mit der ersten Bohrung koaxiale dritte Bohrung aufweist. Beim Installieren der Transportsicherung verbleibt diese Stützplatte außerhalb des Gehäuses; sie zeigt die Position der Distanzhülse an und kann auch dazu dienen, die Distanzhülse, die sich im Innern des Gehäuses befindet und für den Anwender der Transportsicherung deshalb nicht sichtbar ist, zu kontaktieren und zu bewegen. Eine weiter bevorzugte Ausgestaltung besteht darin, dass an die Stützplatte eine bogenförmige Halterung angeformt ist. Eine solche Halterung kann mit Vorteil bei der Handhabung der Transportsicherung benutzt werden; sie kann bei einem Hausgerät der Wasserführenden Gattung, insbesondere bei einer Waschmaschine, einem Waschtrockner oder einer Spülmaschine, auch dazu dienen, einen Schlauch für Frisch- oder Abwasser, ein Kabel oder dergleichen, temporär oder ständig festzulegen.
  • Außerdem bevorzugt ist ein Satz, in welchem die Distanzhülse eine fachwerkartige Konstruktion ist. Eine solche fachwerkartige Konstruktion ist gegenüber einer Ausführung aus Vollmaterial leichter und damit kostengünstiger, wobei hinsichtlich der Festigkeitseigenschaften keinerlei Kompromiss besteht. Als Material für die Distanzhülse kommt zunächst jedes Material in Frage, das zur Verwendung für einen Befestigungszweck in einem Hausgerät üblich ist. Besonders bevorzugt ist in diesem Sinne ein mit Talkum gefülltes Polypropylen; statt des Polypropylen sind auch Polyamid, Polystyrol und ABS denkbar. Von Interesse ist auch Hartgummi, aufgrund der besonders ausgeprägten Gummielastizität des Materials.
  • Weiter bevorzugt ist ein Satz, bei dem der Bolzen eine zwischen dem Kopf und dem Passteil angeformte kreisförmige Unterlegscheibe aufweist; ein solcher Bolzen ist einfach, sicher und problemlos handhabbar, und erübrigt den Einsatz einer separaten Unterlegscheibe. Die angeformte Unterlegscheibe weist vorzugsweise einen Durchmesser auf, welcher etwa ein Dreifaches eines Durchmessers des Schraubteils beträgt.
  • Eine bevorzugte Bemaßung des Passteils sieht vor, dass dieses einen Durchmesser aufweist, welcher etwa einem Doppelten eines Durchmessers des Schraubteils entspricht. Auf diese Weise wird in der ersten Ausnehmung eine zweckmäßige Haltewirkung erreicht.
  • Eine bevorzugte Bemaßung des Schraubteils sieht vor, dass dieses einen Durchmesser zwischen 4 mm und 10 mm, insbesondere etwa 6 mm, aufweist. Dabei wird weiter bevorzugt, dass das Passteil einen Durchmesser aufweist, welcher zumindest 2 mm größer ist als der Durchmesser des Schraubteils. So wird bei einer günstige Geometrie des Bolzens und der Ausnehmungen in der Wand eine insbesondere an einem Hausgerät in Form einer Waschmaschine oder eines Waschtrockners ausreichende Wirksamkeit der Transportsicherung erzielt.
  • Um die Wirksamkeit der Transportsicherung weiter zu verbessern ist es bevorzugt, dass die Wand eine die erste Ausnehmung umringende Verstärkung, insbesondere in Form eines durch Durchsetzfügen oder Punktschweißen aufgebrachten Verstärkungsbleches, aufweist.
  • In diesem Zusammenhang sei festgehalten, dass die Erfindung nicht notwendigerweise erfordert, dass die Wand ein integraler Bestandteil des Gehäuses sei. Grundsätzlich kann die Wand auch zu einer Traverse gehören, welche zum Zwecke der Anbringung der Transportsicherung auf das Gehäuse aufgesetzt wird. Bevorzugt ist allerdings die Anbringung der Transportsicherung direkt an einer Wand, die ein integraler Bestandteil des Gehäuses ist.
  • Wenn die Transportsicherung des Satzes in Wirkung gesetzt ist, ist die Distanzhülse zwischen die Wand und das schwingende System eingesetzt, wobei das Passteil die erste Ausnehmung sowie das Schraubteil die erste Bohrung durchdringt und in der zweiten Bohrung verschraubt ist, wobei der Bolzen das Gehäuse und das schwingende System über die Distanzhülse gegeneinander verspannt.
  • Bevorzugt ist auch ein Satz, in welchem dem einen Gehäuse eine Mehrzahl von Transportsicherungen, besonders vorzugsweise eine Mehrzahl von vier Transportsicherungen, zugeordnet ist.
  • In besonders bevorzugter Weise besteht das Hausgerät in dem Satz in einer Waschmaschine, und ist das schwingende System ein Laugenbehälter (mit allen zugehörigen Komponenten) der Waschmaschine.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachfolgend anhand der Figuren der Zeichnung erläutert. Im Einzelnen zeigen:
  • 1 einen Satz umfassend ein (nur teilweise dargestelltes) Hausgerät und eine Transportsicherung;
  • 2 eine Distanzhülse einer Transportsicherung;
  • 3 einen Bolzen einer Transportsicherung;
  • 4 eine Ansicht einer Wand mit Ausnehmungen;
  • 5 eine Ansicht einer Wand mit eingestecktem Bolzen;
  • 6 eine Distanzhülse einer Transportsicherung; und
  • 7 eine Ansicht eines Hausgeräts mit mehreren Transportsicherungen.
  • In der Zeichnung tragen einander funktionsgleiche oder sonstwie entsprechende Teile jeweils dasselbe Bezugszeichen; und insoweit gilt die nachfolgende Beschreibung auch immer allen entsprechenden Figuren.
  • 1 zeigt einen Satz umfassend ein Hausgerät 1 mit einem Gehäuse 2, welches eine Wand 3 hat. In dem Gehäuse 2 mit nicht dargestellten Mitteln aufgehängt ist ein schwingendes System 4. Bei dem Hausgerät 1 handelt es sich um eine Waschmaschine 1, und das schwingende System 4 ist ein Laugenbehälter 4. Das Gehäuse 2 und das schwingende System 4 sind gegeneinander verspannt und so für einen Transport gesichert. Dazu befindet sich zwischen ihnen eine kreiszylindrische Distanzhülse 5, welche eine zentrale erste Bohrung 6 aufweist, durch welche ein Bolzen 7 gesteckt und in einer zweiten Bohrung 15, die mit einem entsprechenden Innengewinde 16 versehen ist, am schwingenden System 4 verschraubt ist. Der Bolzen 7, welcher in 3 einzeln dargestellt ist, hat einen Kopf 8, welcher gemäß üblicher Praxis als Sechskant und zur Manipulation mit einem üblichen Werkzeug, insbesondere einem Maul- oder Ringschlüssel, entsprechend einer geläufigen Norm bemaßt ist. Außerdem hat der Bolzen 7 ein zylindrisches Schraubteil 9 mit einem Außengewinde 10. Des Weiteren hat der Bolzen 7 ein ebenfalls zylindrisches Passteil 11, welches in eine erste Ausnehmung 12 (vgl. dazu 4) in der Wand 3 eingepasst ist.
  • 2 zeigt einen Längsschnitt durch die Distanzhülse 5. Sie weist eine Klemmeinrichtung 17 auf, mit welcher der Bolzen 7 derart eingeklemmt werden kann, dass er bei zweckmäßiger Handhabung der Transportsicherung 5, 7 nicht aus der ersten Bohrung 6 herausfallen kann. Auch hat die Distanzhülse 5 eine über eine Brücke 18 mit dieser verbundene Stützplatte 19 mit einer zur ersten Bohrung 6 koaxialen dritten Bohrung 20 zur Einführung des Bolzens 7.
  • In 3 erkennt man an dem Bolzen 7 neben dem Kopf, dem Passteil 11 und dem Schraubteil 9 nebst Außengewinde 10 eine zwischen dem Kopf 8 und dem Passteil 1 angeformte Unterlegscheibe 21. Diese gibt dem Kopf 8 eine definierte Auflage auf der Wand 3 bzw. der Stützplatte 19, wie insbesondere in 1 erkennbar.
  • 4 zeigt die Wand 3, die zur Anwendung der Transportsicherung 5, 7 eingerichtet ist. Man erkennt eine erste Ausnehmung 12, welche im Wesentlichen kreisrund ist und in welche das Passteil 11 des Bolzens 7 (vgl. 1 und 3) eingepasst werden muss. Neben der ersten Ausnehmung 12 und geringfügig von dieser distanziert befindet sich eine etwas größere zweite Ausnehmung 13, durch welche die Distanzhülse 5 in das Gehäuse 2 eingeführt werden kann. Die erste Ausnehmung 12 und die zweite Ausnehmung 13 sind verbunden durch einen Schlitz 14, welcher gerade so breit ist, dass das Schraubteil 9 des Bolzens 7, jedoch nicht dessen Passteil 11, hindurchgeschoben werden kann. Nach dem Einführen wird die Distanzhülse 5 unter Führung des Schraubteils 9 durch den Schlitz 14 so weit seitlich verschoben, dass sein Passteil 11 mit der ersten Ausnehmung 12 fluchtet; dann fluchtet der Bolzen 7 auch mit der zweiten Bohrung 15 im schwingenden System 4 (vgl. 1), und der Bolzen 7 kann festgeschraubt werden.
  • Die Anordnung des Bolzens 7 relativ zur Wand 3 geht auch aus 5 hervor. Dort ist gezeigt, wie das Passteil 11 in die erste Ausnehmung 12 eingepasst ist. Es ist auch erkennbar, wie Kanten der Wand 3 bzw. des auf sie noch aufgebrachten Verstärkungsbleches 23 an den Übergängen zwischen der ersten Ausnehmung 12 und dem Schlitz 14 den Bolzen 7 gegen ein Verschieben entlang des Schlitzes 14 und zur zweiten Ausnehmung 13 hin sichern. Dazu ist es ausreichend, wenn an jeder dieser Kanten etwa 1 mm Material der Wand 3 und der Verstärkung 23 zur Verfügung stehen. Bevorzugte Maßangaben für den Bolzen sind weiter oben aufgeführt.
  • 6 zeigt eine bevorzugte Ausgestaltung der Distanzhülse 5. Diese besteht nicht aus Vollmaterial, sondern aus einem Fachwerk, unter Beibehaltung der bevorzugten, grundsätzlich kreiszylindrischen äußeren Form. Sie kann insbesondere als Kunststoff-Spritzgussteil hergestellt werden; bevorzugte Materialien sind weiter oben aufgeführt.
  • 7 zeigt eine Ansicht einer Rückseite eines Hausgerätes 1, namentlich einer Waschmaschine 1. Diese hat ein im Wesentlichen prismatisches Gehäuse 2, in welchem ein schwingendes System 4 aufgehängt ist, namentlich ein Laugenbehälter 4, welcher durch eine rückseitige Öffnung in dem Gehäuse 2 erkennbar ist. Mit vier Transportsicherungen 5, welche in 7 nicht im Detail erkennbar sind und einer der hier beschriebenen Ausgestaltungen entsprechen, ist der Laugenbehälter 4 gegen das Gehäuse 2 verspannt und für einen Transport umfassend gesichert.
  • 1
    Hausgerät, Waschmaschine
    2
    Gehäuse
    3
    Wand
    4
    Schwingendes System, Laugenbehälter
    5
    Distanzhülse
    6
    Erste Bohrung
    7
    Bolzen
    8
    Bolzenkopf
    9
    Schraubteil
    10
    Außengewinde
    11
    Passteil
    12
    Erste Ausnehmung in der Wand
    13
    Zweite Ausnehmung in der Wand
    14
    Schlitz in der Wand
    15
    Zweite Bohrung
    16
    Innengewinde
    17
    Klemmeinrichtung
    18
    Brücke
    19
    Stützplatte
    20
    Dritte Bohrung
    21
    Unterlegscheibe
    22
    Halterung
    23
    Verstärkung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2006/117253 A1 [0002, 0007]
    • - EP 0829567 B1 [0003]
    • - EP 1498537 A1 [0003]
    • - EP 1491675 A2 [0003]

Claims (15)

  1. Satz umfassend ein Hausgerät (1) mit einem Gehäuse (2), welches eine Wand (3) aufweist, und einem in dem Gehäuse (2) aufgehängten schwingenden System (4), sowie zumindest eine Transportsicherung (5, 7) umfassend eine zwischen der Wand (3) und dem schwingenden System (4) platzierbare Distanzhülse (5) sowie einen Bolzen (7) mit einem Kopf (8) und einem zylindrischen, ein Außengewinde (10) tragenden Schraubteil (9), welches Schraubteil (9) durch eine erste Ausnehmung (12) in der Wand (3) und eine erste Bohrung (6) in der Distanzhülse (5) in ein Innengewinde (16) einer zweiten Bohrung (15) in dem schwingenden System (4) schraubbar ist, wobei die Distanzhülse (5) durch eine zweite Ausnehmung (13) in das Gehäuse (2) einführbar und zwischen der Wand (3) und dem schwingenden System (4) verschiebbar ist, so dass die erste Ausnehmung (12) und die erste Bohrung (6) miteinander fluchten, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (7) zwischen dem Kopf (8) und dem Schraubteil (9) ein zylindrisches und gegenüber dem Schraubteil (9) erweitertes Passteil (11) aufweist, welches in die erste Ausnehmung (12) formschlüssig einpassbar ist, und dass die erste Ausnehmung (12) und die zweite Ausnehmung (13) durch einen Schlitz (14) in der Wand (3), in welchem das Schraubteil (9), jedoch nicht das Passteil (11), verschieblich ist, miteinander verbunden sind.
  2. Satz nach Anspruch 1, bei dem die Distanzhülse (5) etwa zylindrisch, vorzugsweise etwa kreiszylindrisch, ist.
  3. Satz nach einem der vorigen Ansprüche, bei dem die Distanzhülse (5) eine Klemmeinrichtung (17) zum Einklemmen des Bolzens (7) aufweist.
  4. Satz nach einem der vorigen Ansprüche, bei dem die Distanzhülse (5) über eine durch den Schlitz (14) führbare Brücke (18) mit einer zwischen den Kopf (8) und die Wand (3) klemmbaren Stützplatte (19) verbunden ist, welche Stützplatte (19) eine mit der ersten Bohrung (6) koaxiale dritte Bohrung (20) aufweist.
  5. Satz nach Anspruch 4, bei dem an die Stützplatte (19) eine bogenförmige Halterung (22) angeformt ist.
  6. Satz nach einem der vorigen Ansprüche, bei dem die Distanzhülse (5) ein Fachwerk (5) ist.
  7. Satz nach einem der vorigen Ansprüche; bei dem der Bolzen (7) eine zwischen dem Kopf (8) und dem Passteil (11) angeformte kreisförmige Unterlegscheibe (21) aufweist.
  8. Satz nach Anspruch 7, bei dem die Unterlegscheibe (22) einen Durchmesser aufweist, welcher etwa ein Dreifaches eines Durchmessers des Schraubteils (9) beträgt.
  9. Satz nach einem der vorigen Ansprüche, bei dem das Passteil (11) einen Durchmesser aufweist, welcher etwa einem Doppelten eines Durchmessers des Schraubteils (9) entspricht.
  10. Satz nach einem der vorigen Ansprüche, bei dem das Schraubteil (9) einen Durchmesser zwischen 4 mm und 10 mm, insbesondere etwa 6 mm, aufweist.
  11. Satz nach Anspruch 10, bei dem das Passteil (11) einen Durchmesser aufweist, welcher zumindest 2 mm größer ist als ein Durchmesser des Schraubteils (9).
  12. Satz nach einem der vorigen Ansprüche, bei dem die Wand (3) eine die erste Ausnehmung (12) umringende Verstärkung (23) aufweist.
  13. Satz nach einem der vorigen Ansprüche, bei dem die Distanzhülse (5) zwischen die Wand (3) und das schwingende System (4) eingesetzt ist, wobei das Passteil (11) die erste Ausnehmung (12) sowie das Schraubteil (9) die erste Bohrung durchdringt und in der zweiten Bohrung (15) verschraubt ist, wobei der Bolzen (7) das Gehäuse (2) und das schwingende System (4) über die Distanzhülse (5) gegeneinander verspannt.
  14. Satz nach einem der vorigen Ansprüche, umfassend ein Gehäuse (2) und eine Mehrzahl von Transportsicherungen (5, 7), vorzugsweise eine Mehrzahl von vier Transportsicherungen (5, 7).
  15. Satz nach einem der vorigen Ansprüche, bei dem das Hausgerät (1) eine Waschmaschine (1) und das schwingende System (4) ein Laugenbehälter (4) ist.
DE102007009511A 2007-02-27 2007-02-27 Satz umfassend ein Hausgerät und zumindest eine Transportsicherung Withdrawn DE102007009511A1 (de)

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