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Die
Erfindung betrifft einen Satz umfassend ein Hausgerät mit
einem Gehäuse, welches eine Wand aufweist, und einem in
dem Gehäuse aufgehängten schwingenden System,
sowie zumindest eine Transportsicherung umfassend eine zwischen der
Wand und dem schwingenden System platzierbare Distanzhülse
sowie einen Bolzen mit einem Kopf und einem zylindrischen, ein Außengewinde tragenden
Schraubteil, welches Schraubteil durch eine erste Ausnehmung in
der Wand und eine erste Bohrung in der Distanzhülse in
ein Innengewinde einer zweiten Bohrung in dem schwingenden System schraubbar
ist, wobei die Distanzhülse durch eine zweite Ausnehmung
in das Gehäuse einführbar und zwischen der Wand
und dem schwingenden System verschiebbar ist, so dass die erste
Ausnehmung und die erste Bohrung miteinander fluchten.
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Ein
solcher Satz geht hervor aus der
WO 2006/117253 A1 .
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Zum
Stand der Technik wird weiterhin verwiesen auf die
EP 0 829 567 B1 , die
EP 1 498 537 A1 und
die
EP 1 491 675 A2 .
Aus jedem dieser weiteren Dokumente geht jeweils ein Satz umfassend
ein Hausgerät sowie zumindest eine Transportsicherung hervor.
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Es
gibt Hausgeräte, in welchen während des bestimmungsgemäßen
Betriebes jeweils eine größere Masse bewegt, insbesondere
rotiert, werden muss. In einem Gerät zur Pflege von Wäsche,
insbesondere in einer Waschmaschine, ist dies eine mit der zu pflegenden
und in der Regel mit Waschlauge oder Wasser benetzten Wäsche
gefüllte Trommel, welche üblicherweise in einem
flüssigkeitsdichten Laugenbehälter zum Aufnehmen
der Waschlauge oder des Wassers installiert und mit einem an dem Laugenbehälter
befestigten Motor verbunden ist. Weitere Komponenten, insbesondere
eine Pumpe und/oder eine Sensoranordnung, sind in der Regel ebenfalls
mit dem Laugenbehälter verbunden. Der Laugenbehälter
mit allen genannten Komponenten ist mit Federn und Dämpfern
in einem Gehäuse des Hausgeräts aufgehängt
und bildet somit ein „schwingendes System", also ein System,
welches in gewissem Umfange auf Kräfte und Momente, welche
von der rotierenden Trommel ausgehen, mit Bewegungen, und zwar Schwingungen,
reagieren kann. Die mechanische Energie dieser Schwingungen wird
in den Dämpfern dissipiert und in Wärme verwandelt, so
dass nur geringe Kräfte und Momente von dem schwingenden
System auf das Gehäuse einwirken. Deshalb bleibt das Gehäuse
bei jeder im Rahmen seines bestimmungsgemäßen
Betriebes denkbaren Belastung aufgrund von Schwingungen stabil an
dem Ort, an dem es aufgestellt wurde, stehen.
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Wenn
ein solches Hausgerät transportiert werden soll, beispielsweise
von einer Fertigungsstätte zu einem Lager, von einem Lager
zu einem Händler oder von einem Händler zu einem
Benutzer, muss das Hausgerät gesichert sein gegen Schwingungen, welche
während des Transports auf es einwirken können.
Zu diesem Zweck ist es üblich und wird in den zitierten
Dokumenten des Standes der Technik auch ausführlich beschrieben,
das Gehäuse und das schwingende System eines solchen Hausgeräts
mittels einer speziellen Transportsicherung (oder einer Mehrzahl
solcher Transportsicherungen) weitgehend unbeweglich gegeneinander
zu fixieren. Diesbezüglich ist die Offenbarung der zitierten
Dokumente des Standes der Technik vorliegender Offenbarung in vollem
Umfang zuzurechnen.
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Bei
der Gestaltung einer Transportsicherung für ein Hausgerät
ist eine Vielzahl von Aspekten zu beachten. Es ist nicht nur eine
zuverlässige Fixierung zwischen Gehäuse und schwingendem
System zu erzielen; zusätzlich muss die Transportsicherung
einfach und ohne übermäßigen Aufwand
im Rahmen eines routinemäßigen Fertigungsprozesses
installierbar sein. Dies kann ggf. auch erst nach vollständigem Zusammenbau
des Hausgerätes erfolgen, damit vor der Fixierung zwischen
dem Gehäuse und dem schwingenden System ggf. noch eine
routinemäßige Funktionsprüfung möglich
ist. Schließlich muss sich die Transportsicherung auch
durch eine unter Umständen nicht fachkundige Person ohne
größere Schwierigkeiten lösen lassen
können, da ein Benutzer nicht in jedem Fall eine geschulte
Fachperson zur Inbetriebnahme des Hausgerätes hinzuziehen
möchte.
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Wünschenswert
ist es, den Bolzen in der Distanzhülse zu haltern, so dass
die Distanzhülse mit dem Bolzen als vormontierbare und
dauerhafte Einheit ausbildbar ist und der Bolzen nur unter erheblichem
Kraftaufwand aus der Distanzhülse entfernt werden kann.
Dies erleichtert die Handhabung der Transportsicherung, da der Bolzen
nicht ohne weiteres von der Hülse verloren gehen kann.
Bei der eingangs beschriebenen Transportsicherung gemäß der
WO 2006/117253 A1 ist
diese an sich wünschenswerte Vereinigung des Bolzens mit
der Distanzhülse nicht möglich. Zur Installierung
der Transportsicherung wird zunächst die Distanzhülse
ohne den Bolzen in das Gehäuse eingeführt und
so verschoben, dass ihre Bohrung mit einer entsprechenden Bohrung
des schwingenden Systems fluchtet. Dabei fluchtet die Bohrung in
der Distanzhülse auch mit einer runden Ausnehmung im Gehäuse
neben der Einführöffnung, so dass anschließend
der Bolzen durch die Bohrung im Gehäuse und die Bohrung
in der Distanzhülse zur Bohrung im schwingenden System
geschoben und dort verschraubt werden kann. In dieser Konfiguration
ist der Bolzen unverschieblich durch die Bohrung in dem Gehäuse
gelagert, und die soeben geschilderte Beeinträchtigung
der Transportsicherung dadurch vermieden.
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Die
nachfolgend zu beschreibende Erfindung geht unter anderem deshalb
aus von der Aufgabe, einen Satz umfassend ein Hausgerät
und eine Transportsicherung der eingangs definierten Gattung anzugeben,
bei dem eine vormontierbare Einheit aus Distanzhülse und
Bolzen gehandhabt werden und eine permanente Halterung des Bolzens
in der Distanzhülse möglich ist, bei dem jedoch
eine Beeinträchtigung der Wirkung der Transportsicherung durch
eine nach Fixierung des Gehäuses gegen das schwingende
System einwirkende Kraft weiterhin ausgeschlossen ist.
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Diese
Aufgabe wird gelöst von einem Satz umfassend ein Hausgerät
und zumindest eine Transportsicherung, wie definiert im Patentanspruch
1. Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen dieses Satzes gehen
aus den abhängigen Patentansprüchen hervor.
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Dementsprechend
wird erfindungsgemäß angegeben ein Satz umfassend
ein Hausgerät mit einem Gehäuse, welches eine
Wand aufweist, und einem in dem Gehäuse aufgehängten
schwingenden System, sowie zumindest eine Transportsicherung umfassend
eine zwischen der Wand und dem schwingenden System platzierbare
Distanzhülse sowie einen Bolzen mit einem Kopf und einem
zylindrischen, ein Außengewinde tragenden Schraubteil, welches
Schraubteil durch eine erste Ausnehmung in der Wand und eine erste
Bohrung in der Distanzhülse in ein Innengewinde einer zweiten
Bohrung in dem schwingenden System schraubbar ist, wobei die Distanzhülse
durch eine zweite Ausnehmung in das Gehäuse einführbar
und zwischen der Wand und dem schwingenden System verschiebbar ist,
so dass die erste Ausnehmung und die erste Bohrung miteinander fluchten,
wobei erfindungsgemäß der Bolzen zwischen dem
Kopf und dem Schraubteil ein zylindrisches und gegenüber
dem Schraubteil erweitertes Passteil aufweist, welches in die erste
Ausnehmung formschlüssig einpassbar ist, und dass die erste
Ausnehmung und die zweite Ausnehmung durch einen Schlitz in der
Wand, in welchem das Schraubteil, jedoch nicht das Passteil, verschieblich
ist, miteinander verbunden sind.
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Gemäß der
Erfindung gelingt es, zwei Anforderungen, die miteinander unvereinbar
zu konkurrieren scheinen, gleichzeitig gerecht zu werden, indem einerseits
ermöglicht wird, die Transportsicherung umfassend die Vereinigung
der Distanzhülse mit dem Bolzen mit Abstand zu der Fixierungsposition,
in welcher sie sich befinden muss, wenn das Gehäuse und das
schwingende System gegeneinander fixiert werden sollen, in das Gehäuse
einzuführen und dann in die Fixierungsposition zu verschieben,
wobei der Bolzen durch einen Schlitz in dem Gehäuse von
der Ausnehmung, durch die er mit der Distanzhülse eingeführt
wurde, weg bewegt wird, und bei der Installation der Transportsicherung
doch eine im wesentlichen über den Bereich des Vollwinkels
wirksame Abstützung des Bolzens am Gehäuse zu
erzielen. Dazu erhält der Bolzen zwischen dem Kopf und
dem Schraubteil ein gegenüber dem Schraubteil erweitertes,
von dem Kopf des Bolzens aber deutlich überragtes Passteil.
Zwischen der ersten Ausnehmung, welche der Bolzen beim Fixieren
der Transportsicherung durchdringt, und der zweiten Ausnehmung, durch
die er eingeführt wird, wird ein Schlitz im Gehäuse
vorgesehen, durch welchen sich das Schraubteil des Bolzens, jedoch
nicht das Passteil, beim seitlichen Verschieben der Transportsicherung
bewegen kann. Nach der Fixierung der Transportsicherung ist der
Bolzen dort, wo der Passbereich in den Schlitz übergeht,
zwar nicht durch Material der Wand gestützt, jedoch erhält
er die erforderliche Stütze in Richtung des Schlitzes durch
die Kanten der Wand am Übergang zwischen der ersten Ausnehmung
und dem Schlitz. Dementsprechend ist der Bolzen nach seiner Fixierung
vollumfänglich gestützt, und dementsprechend ist
auch beim Auftreten einer hohen Kraft beim Transport des Hausgeräts
mit der Transportsicherung ein Schutz vor unerwünschtem
Verschieben der Transportsicherung gegeben.
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Die
Distanzhülse des Satzes ist vorzugsweise etwa zylindrisch,
besonders vorzugsweise etwa kreiszylindrisch.
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Ebenfalls
bevorzugt ist es, dass die Distanzhülse eine Klemmeinrichtung
zum Einklemmen des Bolzens aufweist. Auf diese Weise können
die Distanzhülse und der Bolzen dauerhaft miteinander vereinigt
und insbesondere zur Aufbewahrung ohne Lösen ihrer Verbindung
abgelegt werden.
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Besonders
bevorzugt ist es, dass die Distanzhülse über eine
durch den zweiten Bereich führbare Brücke mit
einer zwischen den Kopf und die Wand klemmbaren Stützplatte
verbunden ist, welche Stützplatte eine mit der ersten Bohrung
koaxiale dritte Bohrung aufweist. Beim Installieren der Transportsicherung
verbleibt diese Stützplatte außerhalb des Gehäuses;
sie zeigt die Position der Distanzhülse an und kann auch
dazu dienen, die Distanzhülse, die sich im Innern des Gehäuses
befindet und für den Anwender der Transportsicherung deshalb
nicht sichtbar ist, zu kontaktieren und zu bewegen. Eine weiter
bevorzugte Ausgestaltung besteht darin, dass an die Stützplatte
eine bogenförmige Halterung angeformt ist. Eine solche
Halterung kann mit Vorteil bei der Handhabung der Transportsicherung
benutzt werden; sie kann bei einem Hausgerät der Wasserführenden
Gattung, insbesondere bei einer Waschmaschine, einem Waschtrockner
oder einer Spülmaschine, auch dazu dienen, einen Schlauch
für Frisch- oder Abwasser, ein Kabel oder dergleichen,
temporär oder ständig festzulegen.
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Außerdem
bevorzugt ist ein Satz, in welchem die Distanzhülse eine
fachwerkartige Konstruktion ist. Eine solche fachwerkartige Konstruktion
ist gegenüber einer Ausführung aus Vollmaterial
leichter und damit kostengünstiger, wobei hinsichtlich
der Festigkeitseigenschaften keinerlei Kompromiss besteht. Als Material
für die Distanzhülse kommt zunächst jedes
Material in Frage, das zur Verwendung für einen Befestigungszweck
in einem Hausgerät üblich ist. Besonders bevorzugt
ist in diesem Sinne ein mit Talkum gefülltes Polypropylen;
statt des Polypropylen sind auch Polyamid, Polystyrol und ABS denkbar.
Von Interesse ist auch Hartgummi, aufgrund der besonders ausgeprägten
Gummielastizität des Materials.
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Weiter
bevorzugt ist ein Satz, bei dem der Bolzen eine zwischen dem Kopf
und dem Passteil angeformte kreisförmige Unterlegscheibe
aufweist; ein solcher Bolzen ist einfach, sicher und problemlos handhabbar,
und erübrigt den Einsatz einer separaten Unterlegscheibe.
Die angeformte Unterlegscheibe weist vorzugsweise einen Durchmesser
auf, welcher etwa ein Dreifaches eines Durchmessers des Schraubteils
beträgt.
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Eine
bevorzugte Bemaßung des Passteils sieht vor, dass dieses
einen Durchmesser aufweist, welcher etwa einem Doppelten eines Durchmessers des
Schraubteils entspricht. Auf diese Weise wird in der ersten Ausnehmung
eine zweckmäßige Haltewirkung erreicht.
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Eine
bevorzugte Bemaßung des Schraubteils sieht vor, dass dieses
einen Durchmesser zwischen 4 mm und 10 mm, insbesondere etwa 6 mm, aufweist.
Dabei wird weiter bevorzugt, dass das Passteil einen Durchmesser
aufweist, welcher zumindest 2 mm größer ist als
der Durchmesser des Schraubteils. So wird bei einer günstige
Geometrie des Bolzens und der Ausnehmungen in der Wand eine insbesondere
an einem Hausgerät in Form einer Waschmaschine oder eines
Waschtrockners ausreichende Wirksamkeit der Transportsicherung erzielt.
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Um
die Wirksamkeit der Transportsicherung weiter zu verbessern ist
es bevorzugt, dass die Wand eine die erste Ausnehmung umringende
Verstärkung, insbesondere in Form eines durch Durchsetzfügen
oder Punktschweißen aufgebrachten Verstärkungsbleches,
aufweist.
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In
diesem Zusammenhang sei festgehalten, dass die Erfindung nicht notwendigerweise
erfordert, dass die Wand ein integraler Bestandteil des Gehäuses
sei. Grundsätzlich kann die Wand auch zu einer Traverse
gehören, welche zum Zwecke der Anbringung der Transportsicherung
auf das Gehäuse aufgesetzt wird. Bevorzugt ist allerdings
die Anbringung der Transportsicherung direkt an einer Wand, die
ein integraler Bestandteil des Gehäuses ist.
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Wenn
die Transportsicherung des Satzes in Wirkung gesetzt ist, ist die
Distanzhülse zwischen die Wand und das schwingende System
eingesetzt, wobei das Passteil die erste Ausnehmung sowie das Schraubteil
die erste Bohrung durchdringt und in der zweiten Bohrung verschraubt
ist, wobei der Bolzen das Gehäuse und das schwingende System über
die Distanzhülse gegeneinander verspannt.
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Bevorzugt
ist auch ein Satz, in welchem dem einen Gehäuse eine Mehrzahl
von Transportsicherungen, besonders vorzugsweise eine Mehrzahl von vier
Transportsicherungen, zugeordnet ist.
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In
besonders bevorzugter Weise besteht das Hausgerät in dem
Satz in einer Waschmaschine, und ist das schwingende System ein
Laugenbehälter (mit allen zugehörigen Komponenten)
der Waschmaschine.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachfolgend anhand
der Figuren der Zeichnung erläutert. Im Einzelnen zeigen:
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1 einen
Satz umfassend ein (nur teilweise dargestelltes) Hausgerät
und eine Transportsicherung;
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2 eine
Distanzhülse einer Transportsicherung;
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3 einen
Bolzen einer Transportsicherung;
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4 eine
Ansicht einer Wand mit Ausnehmungen;
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5 eine
Ansicht einer Wand mit eingestecktem Bolzen;
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6 eine
Distanzhülse einer Transportsicherung; und
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7 eine
Ansicht eines Hausgeräts mit mehreren Transportsicherungen.
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In
der Zeichnung tragen einander funktionsgleiche oder sonstwie entsprechende
Teile jeweils dasselbe Bezugszeichen; und insoweit gilt die nachfolgende
Beschreibung auch immer allen entsprechenden Figuren.
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1 zeigt
einen Satz umfassend ein Hausgerät 1 mit einem
Gehäuse 2, welches eine Wand 3 hat. In
dem Gehäuse 2 mit nicht dargestellten Mitteln aufgehängt
ist ein schwingendes System 4. Bei dem Hausgerät 1 handelt
es sich um eine Waschmaschine 1, und das schwingende System 4 ist
ein Laugenbehälter 4. Das Gehäuse 2 und
das schwingende System 4 sind gegeneinander verspannt und
so für einen Transport gesichert. Dazu befindet sich zwischen
ihnen eine kreiszylindrische Distanzhülse 5, welche
eine zentrale erste Bohrung 6 aufweist, durch welche ein
Bolzen 7 gesteckt und in einer zweiten Bohrung 15,
die mit einem entsprechenden Innengewinde 16 versehen ist,
am schwingenden System 4 verschraubt ist. Der Bolzen 7,
welcher in 3 einzeln dargestellt ist, hat
einen Kopf 8, welcher gemäß üblicher
Praxis als Sechskant und zur Manipulation mit einem üblichen
Werkzeug, insbesondere einem Maul- oder Ringschlüssel,
entsprechend einer geläufigen Norm bemaßt ist.
Außerdem hat der Bolzen 7 ein zylindrisches Schraubteil 9 mit
einem Außengewinde 10. Des Weiteren hat der Bolzen 7 ein
ebenfalls zylindrisches Passteil 11, welches in eine erste Ausnehmung 12 (vgl.
dazu 4) in der Wand 3 eingepasst ist.
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2 zeigt
einen Längsschnitt durch die Distanzhülse 5.
Sie weist eine Klemmeinrichtung 17 auf, mit welcher der
Bolzen 7 derart eingeklemmt werden kann, dass er bei zweckmäßiger
Handhabung der Transportsicherung 5, 7 nicht aus
der ersten Bohrung 6 herausfallen kann. Auch hat die Distanzhülse 5 eine über
eine Brücke 18 mit dieser verbundene Stützplatte 19 mit
einer zur ersten Bohrung 6 koaxialen dritten Bohrung 20 zur
Einführung des Bolzens 7.
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In 3 erkennt
man an dem Bolzen 7 neben dem Kopf, dem Passteil 11 und
dem Schraubteil 9 nebst Außengewinde 10 eine
zwischen dem Kopf 8 und dem Passteil 1 angeformte
Unterlegscheibe 21. Diese gibt dem Kopf 8 eine
definierte Auflage auf der Wand 3 bzw. der Stützplatte 19,
wie insbesondere in 1 erkennbar.
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4 zeigt
die Wand 3, die zur Anwendung der Transportsicherung 5, 7 eingerichtet
ist. Man erkennt eine erste Ausnehmung 12, welche im Wesentlichen
kreisrund ist und in welche das Passteil 11 des Bolzens 7 (vgl. 1 und 3)
eingepasst werden muss. Neben der ersten Ausnehmung 12 und
geringfügig von dieser distanziert befindet sich eine etwas größere
zweite Ausnehmung 13, durch welche die Distanzhülse 5 in
das Gehäuse 2 eingeführt werden kann.
Die erste Ausnehmung 12 und die zweite Ausnehmung 13 sind
verbunden durch einen Schlitz 14, welcher gerade so breit
ist, dass das Schraubteil 9 des Bolzens 7, jedoch
nicht dessen Passteil 11, hindurchgeschoben werden kann.
Nach dem Einführen wird die Distanzhülse 5 unter
Führung des Schraubteils 9 durch den Schlitz 14 so
weit seitlich verschoben, dass sein Passteil 11 mit der
ersten Ausnehmung 12 fluchtet; dann fluchtet der Bolzen 7 auch
mit der zweiten Bohrung 15 im schwingenden System 4 (vgl. 1),
und der Bolzen 7 kann festgeschraubt werden.
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Die
Anordnung des Bolzens 7 relativ zur Wand 3 geht
auch aus 5 hervor. Dort ist gezeigt, wie
das Passteil 11 in die erste Ausnehmung 12 eingepasst
ist. Es ist auch erkennbar, wie Kanten der Wand 3 bzw.
des auf sie noch aufgebrachten Verstärkungsbleches 23 an
den Übergängen zwischen der ersten Ausnehmung 12 und
dem Schlitz 14 den Bolzen 7 gegen ein Verschieben
entlang des Schlitzes 14 und zur zweiten Ausnehmung 13 hin
sichern. Dazu ist es ausreichend, wenn an jeder dieser Kanten etwa
1 mm Material der Wand 3 und der Verstärkung 23 zur
Verfügung stehen. Bevorzugte Maßangaben für
den Bolzen sind weiter oben aufgeführt.
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6 zeigt
eine bevorzugte Ausgestaltung der Distanzhülse 5.
Diese besteht nicht aus Vollmaterial, sondern aus einem Fachwerk,
unter Beibehaltung der bevorzugten, grundsätzlich kreiszylindrischen äußeren
Form. Sie kann insbesondere als Kunststoff-Spritzgussteil hergestellt
werden; bevorzugte Materialien sind weiter oben aufgeführt.
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7 zeigt
eine Ansicht einer Rückseite eines Hausgerätes 1,
namentlich einer Waschmaschine 1. Diese hat ein im Wesentlichen
prismatisches Gehäuse 2, in welchem ein schwingendes
System 4 aufgehängt ist, namentlich ein Laugenbehälter 4, welcher
durch eine rückseitige Öffnung in dem Gehäuse 2 erkennbar
ist. Mit vier Transportsicherungen 5, welche in 7 nicht
im Detail erkennbar sind und einer der hier beschriebenen Ausgestaltungen
entsprechen, ist der Laugenbehälter 4 gegen das
Gehäuse 2 verspannt und für einen Transport
umfassend gesichert.
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- 1
- Hausgerät,
Waschmaschine
- 2
- Gehäuse
- 3
- Wand
- 4
- Schwingendes
System, Laugenbehälter
- 5
- Distanzhülse
- 6
- Erste
Bohrung
- 7
- Bolzen
- 8
- Bolzenkopf
- 9
- Schraubteil
- 10
- Außengewinde
- 11
- Passteil
- 12
- Erste
Ausnehmung in der Wand
- 13
- Zweite
Ausnehmung in der Wand
- 14
- Schlitz
in der Wand
- 15
- Zweite
Bohrung
- 16
- Innengewinde
- 17
- Klemmeinrichtung
- 18
- Brücke
- 19
- Stützplatte
- 20
- Dritte
Bohrung
- 21
- Unterlegscheibe
- 22
- Halterung
- 23
- Verstärkung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2006/117253
A1 [0002, 0007]
- - EP 0829567 B1 [0003]
- - EP 1498537 A1 [0003]
- - EP 1491675 A2 [0003]