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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Haushaltsstandgerät
mit einer Kippschutzvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Unter
Haushaltsstandgeräten versteht man solche Haushaltsgeräte,
die während des Betriebs nicht von der bedienenden Person
bewegt werden, sondern im Stand betrieben werden. Hierunter fallen demnach
alle Großgeräte und schrankartigen Geräte,
beispielsweise Kühl- und Gefrierschränke, Herde, wasserführende
Haushaltsgeräte, wie etwa Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen,
Trockner und dergleichen. Viele Haushaltsstandgeräte weisen
eine Tür oder Klappe zur Öffnung auf. Gerade solche
Geräte sind umkippgefährdet, welche beim Öffnen
der Tür oder Klappe aufgrund deren Gewichts einer Schwerpunktverlagerung
unterliegen. Insbesondere betrifft dies Geschirrspülmaschinen,
aber auch Kühlgeräte und Herde.
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Die
Notwendigkeit einer Sicherung von derartigen Haushaltsstandgeräten,
wie etwa Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülern und
Kühlschränken und dergleichen gegen Umkippen ist
im Stand der Technik bereits seit längerem bekannt.
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Bisher
wurde dieses Problem dadurch gelöst, dass das Haushaltsstandgerät
mit zusätzlichen Gewichten ausgestattet wurde. Dies ist
jedoch nicht nur kostenaufwendiger, es erschwert auch das Aufstellen
der Geräte, zudem erhöhen sich durch das zusätzliche
Gewicht auch die Transportkosten.
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Es
wurden bereits viele verschiedene Möglichkeiten der Befestigung
von Haushaltsstandgeräten an der Wand oder am Fußboden
vorgeschlagen.
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DE 88 15 528 U1 beschreibt
eine Zugstange, welche sich durch die gesamte Tiefe des Geräts
erstreckt und die am der Wand zugewandten Ende umgebogen ist und
dort als Zuganker dient. Der Zuganker wird in eine Bohrung (Öse)
in einem Wandbeschlag eingefügt und so gehalten. Am anderen
Ende ist die Zugstange durch eine Klemmschraube befestigt. Das Gerät
wird erst mit Abstand zur Wand aufgestellt, dann der Zuganker ein gehängt
und dann das Gerät an die Wand verschoben.
EP 1 266 593 B1 offenbart
eine ähnliche Befestigungseinrichtung wie
DE 88 15 528 U1 , nämlich
eine verschiebbare Zugstange mit einem abgewinkelten Ende, welche
das Gerät in Position halten kann.
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In
EP 1 172 061 A1 wird
eine Befestigungseinrichtung beschrieben, die einen Stab umfasst, welcher
an der Wand montiert wird und der in eine entsprechende Ausnehmung
im Gerät einführbar ist. In der Ausnehmung befindet
sich eine Art Rippe, welche wiederum in einen Spalt des Fingers
einführbar ist. Im Innern des Fingers befindet sich eine
Feder, welche einen Druck auf die Rippe ausübt, so dass diese
aus dem Spalt herausgestoßen werden kann. Gleichzeitig
wird auch durch die Unterbrechung des Kontaktes des Fingers mit
dem Gerät auch die Stromzufuhr unterbrochen. Für
diese Art der Befestigung ist jedoch ein sehr genaues Arbeiten und
Ausmessen bei den an der Wand montierten Teilen erforderlich, was
einen hohen Arbeits- und Zeitaufwand erfordert.
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US 4,699,695 offenbart eine
Befestigungseinrichtung umfassend zwei Winkel, die direkt mit der Wand
verschraubt werden. Das Gehäuse des Gerätes kann
direkt mit den Winkeln verschraubt werden.
DE 21 12 465 C2 offenbart
ein Haushaltsgerät, welches einen Sockel aufweist, welcher
durch Rahmenstreben mit dem Gerätekörper verbunden
ist. Zur Befestigung kann dieser Sockel in einen im Querschnitt
U-förmigen Beschlag eingeführt werden. Der Beschlag
wird an der Wand montiert. Diese Befestigungseinrichtungen weisen
jedoch Nachteile auf. Bei Lösungen, bei denen das Haushaltsstandgerät
direkt an der Wand oder dem Fußboden befestigt wird, ist oft
die Montage problematisch, da die fraglichen Haushaltsgeräte
oft in Einbauküchen oder Wandnischen passgenau eingebaut
werden müssen und gerade diejenigen Bereiche, an denen
Werkzeug zum Befestigen angesetzt werden müsste, häufig schlecht
zugänglich sind, nachdem das Gerät an seinen endgültigen
Platz geschoben wurde
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Bisher
gab es im Stand der Technik zur Befestigung von Haushaltsstandgeräten
an der Wand oder am Fußboden nur Lösungen, welche
eine feste Verbindung zwischen dem Haushaltsstandgerät
und einer Stütze vorsahen. Dies hat die zuvor bereits genannten
Nachteile, dass ein relativ hoher Montageaufwand erforderlich ist
und dass daher das Entfernen des Haushaltsstandgeräts von
der Stütze ebenfalls einen gewissen Aufwand erfordert.
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Es
besteht daher nach wie vor ein Bedarf an Vorrichtungen zur Sicherung
von Haushaltsstandgeräte gegen Umkippen und sonstige Bewegungen. Die
Aufgabe der Erfindung bestand daher in der Bereitstellung eines
Haushaltsstandgeräts mit einer verbesserten Kippschutzvorrichtung.
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Es
hat sich nun überraschenderweise herausgestellt, dass durch
eine einfache Sicherung mithilfe eines Halteseils ein Haushaltsstandgerät
sicher und einfach gegen Umkippen gesichert werden kann. Außer
einer Sicherung vor Umkippen stellt die Kippschutzvorrichtung auch
einen Schutz gegen Kippeln, Bewegungen durch Vibrationen (z. B.
bei Waschmaschinen) bereit.
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Die
Erfindung geht aus von einem ein Haushaltsstandgerät, wenigstens
eine Kippschutzvorrichtung aufweisend zur Übertragung von
Kippkräften zu einem ortsfesten Krafteinleitungspunkt.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird gelöst die Kippschutzvorrichtung
wenigstens ein biegeschlaffes Kraftübertragungsmittel aufweist,
das eine Kippkräfte übertragende Verbindung von
wenigstens einem ersten Befestigungspunkt des Haushaltsgeräts
zum ortsfesten Krafteinleitungspunkt herstellt. Unter einem ortsfesten
Krafteinleitungspunkt im Sinne dieser Erfindung wird ein Bereich
verstanden, der in der Lage ist, bei Befestigung des Haus haltsstandgerätes an
derselben dessen volles Gewicht zu tragen, um so ein Umkippen zu
verhindern. In der Regel ist dieser Bereich ein Bestandteil eines
Gebäudes, also die Wand, die Decke oder der Fußboden.
Es kann auch ein Bereich eines zweiten Haushaltsgeräts
sein, etwa bei der Befestigung einer Waschmaschine an einem Trockner.
Auch unbewegliche Möbelstücke, wie etwa Einbauschränke,
können Verwendung finden. Als biegeschlaffes Kraftübertragungsmittel
kann ein Seil Verwendung finden. Dabei wird unter biegeschlaff verstanden,
dass Kraftübertragungsmittel unter seiner eignen Gewichtkraft
nicht formstabil ist, sondern sich verformt. Daneben kann das biegeschlaffe
Kraftübertragungsmittel auch elastisch sein und so selber Kräfte
aufnehmen.
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Die
Unteransprüche geben einzelne bevorzugte Merkmale und Ausführungsformen
an und können sowohl einzeln als auch in Kombination verwirklicht
werden.
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Der
Vorteil der Erfindung besteht unter anderem darin, dass die Stelle,
an der die Seilhalterung an der Stütze montiert wird, d.
h. an der Wand oder der Decke oder dem Fußboden etc., nicht
genau ausgemessen werden muss.
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Welche
Haushaltsgeräte unter die Definition Haushaltsstandgeräte
im Sinne dieser Erfindung fallen, wurde bereits oben erläutert.
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Erfindungsgemäß wird
das Haushaltsstandgerät dadurch gesichert, dass das Halteseil
an seinem ersten Ende an dem Haushaltsstandgerät befestigt
wird. Diese Art der Befestigung ist nicht entscheidend. Das Halteseil
kann somit auf alle dem Fachmann bekannten Weisen befestigt werden. Auch
die Stelle der Befestigung des ersten Endes des Halteseils ist nicht
kritisch und kann vom Fachmann je nach Bedarf gewählt werden.
Da ein Haushaltsstandgerät in der Regel mit der Rückseite
zur Wand steht, ist z. B. eine Befestigung an dessen Rückwand
zweckmäßig. Auf jeden Fall sollte die Befestigung
derart sein, dass sie dem Gewicht des Haushaltsstandgerätes
bei einer Schwerpunktverlagerung nach vorn widerstehen kann. Je
nach Material des Halteseils kann diese Befestigung durch Anspritzen,
Anschweißen, Verschrauben, Kleben, Verknoten oder dergleichen
erfolgen.
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Das
zweite Ende des Halteseils wird ebenfalls am Gerät befestigt,
jedoch an einer unten näher beschriebenen Spanneinrichtung.
Der Abschnitt des Halteseils zwischen den beiden Enden wird an der Seilhalterung,
welche an der Stütze befestigt ist, gehalten.
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Vorzugsweise
wird das Halteseil beweglich, vorzugsweise verschiebbar an der Seilhalterung
gehalten. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Seilhalterung
als Umlenkeinrichtung ausgestaltet, welche lediglich die Richtung
des Seils umlenkt, d. h. es entsteht an der Stelle, an der das Halteseil
gehalten wird, ein Winkel im Halteseil.
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Vorzugsweise
handelt es sich bei der Seilhalterung somit um ein Bauteil mit einer
Ausnehmung, durch welche das Halteseil geführt werden kann,
z. B. eine Öse, ein Ring, eine Platte mit einer Ausnehmung
(z. B. Schlüssellochöse). Die Seilhalterung kann
aber auch einfacherer Natur sein, z. B. ein Haken, Stift, Bolzen,
oder dergleichen. Es ist auch möglich, zur besseren Beweglichkeit
als Seilhalterung eine Rolle oder Walze vorzusehen, etwa wie bei
einem Flaschenzug. Die Seilhalterung wird an der Stütze
befestigt, wobei wie derum die in jedem Einzelfall zweckmäßige
Art der Befestigung vom Fachmann ausgewählt werden kann.
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Die
Seilhalterung wird vorzugsweise an der Wand befestigt, insbesondere
so, dass sie im bereich der Rückwand eines zu sichernden
Gerätes angeordnet wird.
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Das
Halteseil selbst kann aus vielen unterschiedlichen Materialien gefertigt
sein. Geeignet sind z. B. Kunststoff, Metall oder Textilmaterial.
In einigen Ausführungsformen kann es zweckmäßig
sein, wenn das Halteseil aus einem elastischen Material besteht. Das
Halteseil kann eine Schnur mit Durchmessern von 0,2 bis mehrere
Millimeter oder auch stärker sein. Es ist auch möglich,
dünne Nylonschnur oder z. B. eine Angelschnur zu verwenden.
Andererseits kann das Halteseil auch ein Band aus Textilmaterial sein.
In einer weiteren Ausführungsform ist das Halteseil aus
Metall, z. B. als Kette oder Kugelschnur mit Abschnitten mit größerem
und kleinerem Durchmesser.
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Die
Spanneinrichtung dient dazu, das Halteseil spannen zu können,
wenn es durch die Seilhalterung geführt ist und das Gerät
in seiner Endposition steht. Spanneinrichtungen können
z. B. als Klemmelemente ausgestaltet sein, in welche das zweite
Ende des Halteseils einfach eingeklemmt wird. Es können auch
Befestigungsmittel verwendet werden, an denen das Halteseil geknotet
oder auf andere Art und Weise befestigt werden kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Spanneinrichtung
mit einer Sperreinheit versehen, welche ein Zurücklaufen
des Halteseils verhindern soll. Dies findet insbesondere bei Rollen Anwendung,
um die das Halteseil gewickelt wird. In einer Ausführung
handelt es sich um eine Rolle mit Rücklaufsicherung.
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Die
Spanneinrichtung kann aber auch aus einem Klettmaterial bestehen.
In diesem Fall sollte das Halteseil zumindest an seinem zweiten,
an der Spanneinrichtung zu befestigenden Ende aus einem Material
bestehen, welches an Klettmaterial befestigt werden kann.
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Das
Halteseil kann im Prinzip am Gerät beliebig geführt
werden. Es bietet sich jedoch an, das zweite Ende an Stellen zu
befestigen, welche auch dann noch zu erreichen sind, wenn das Gerät
in seiner Endposition steht. Gut geeignet ist z. B. der Zwischenraum
zwi schen Gehäuse und Abdeckplatte oder auch im Montageboden.
Die Spanneinrichtung kann jedoch auch seitlich am Gehäuse
angeordnet sein. Der Fachmann ist in der Lage, die jeweils geeignete
Stelle zum Anordnen der Spanneinrichtung zu finden.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand bevorzugtes Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche. oder vergleichbare Bauteile.
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Darin
zeigen schematisch:
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1 eine
Seitenansicht auf ein Haushaltsstandgerätes mit Kippschutzvorrichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung,
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2 eine
Draufsicht eines Haushaltsstandgerätes mit einer weiteren
Ausführungsbeispiel einer Kippschutzvorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung, wobei das Haushaltsstandgerät sich
noch nicht in der Endposition befindet,
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3 dieselbe
Ansicht wie 2, jedoch mit dem Haushaltsstandgerät
in der Endposition,
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4 zeigt
perspektivische Ansichten von mehren Ausführungsformen
der Spanneinrichtung.
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1 zeigt
eine Seitenansicht eines Haushaltsstandgerätes 1,
in diesem Fall einer Geschirrspülmaschine, mit einer Kippschutzvorrichtung 10 gemäß der
vorliegenden Erfindung, welches zur kippsicheren Befestigung des
Haushaltsstandgerätes 1 an einer Wand 2 vorgesehen
ist. Das Haushaltsstandgerät weist auf der von der Wand 2 abgewandten
Seite eine Tür 3 auf und ist oben mit einer Abdeckplatte 4 abgedeckt.
An der Wand 2 ist an einem Krafteinleitungspunkt 20 als
Seilhalterung 18 ein in die Wand gedübelter Schraubhaken 18 angebracht.
Unterhalb der Abdeckplatte 4, d. h. zwischen der Abdeckplatte 4 und
dem Gehäuse 5 der Geschirrspülmaschine 1 befindet
sich ein Zwischenraum 6. An der Abdeckplatte ist an der
dem Gehäuse zugewandten Seite ist an einem ersten Befestigungspunkt 22 ein
erstes Ende 14 eines als Kraftübertragungsmittel
dienenden Halteseils 12 befestigt. Das Halteseil 12 ist
in diesem Fall eine Schnur mit ca. 2 mm Durchmesser aus Textil-
und/oder Kunststoffmaterial. Das erste Ende 14 ist an der
Unterseite der Abdeckplatte 4 befestigt. Das Halteseil
verläuft durch den an die Wand angedübelten Schraubhaken 18,
welcher als Umlenkelement 18 dient und ist mit seinem anderen
Ende 16 an einer Spanneinrichtung 26 befestigt. In
der hier dargestellten Ausführungsform handelt es sich
bei der Spanneinrichtung 26 um einen einfachen Nagel oder
Bolzen 26, um welchen das zweite Ende 16 des Halteseils
geknotet oder gewickelt werden kann.
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Für
die Aufstellung einer Geschirrspülmaschine 1 mit
Kippschutzvorrichtung 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung wird zweckmäßigerweise wie folgt vorgegangen.
Zunächst wird an einer Stelle an der Wand 2, vor
welcher das Gerät 1 stehen soll, die Seilhalterung 18 anmontiert,
und zwar so, dass diese in der Endposition des Gerätes 1 verdeckt
ist. Dann wird die Geschirrspülmaschine 1 mit
einigem Abstand zu der Wand 2 abgestellt, wenn sie in der
Endposition schlüssig mit der Wand 2 stehen soll.
Das Halteseil, welches an seinem ersten Ende 14 bereits an
der Geschirrspülmaschine befestigt wurde, wird mit seinem
mittleren Abschnitt in bzw. um den Haken gelegt, sodass es einen
Winkel bildet. Das freie zweite Ende wird dann durch den Zwischenraum 6 zwischen
Gehäuse 5 und Abdeckplatte 4 der Geschirrspülmaschine 1 geführt.
Anschließend wird die Geschirrspülmaschine 1 in
ihre endgültige Position gebracht, d. h. an die Wand gerückt.
Dabei wird darauf geachtet, dass das zweite Ende 16 des
Halteseils 12 erreichbar bleibt. Steht die Geschirrspülmaschine 1 in
ihrer endgültigen Position, wird das Halteseil 12 gespannt
und unter Einhalten einer gewissen Spannung an dem Nagel 26 befestigt,
z. B. durch verknoten.
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2 zeigt
eine Draufsicht eines Haushaltsstandgerätes 1 mit
einer weiteren Ausführungsform einer Kippschutzvorrichtung 10 gemäß der
vorliegenden Erfindung, wobei das Haushaltsstandgerät 1 sich noch
nicht in der Endposition befindet.
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Gezeigt
ist der äußere Umriss der Abdeckplatte 4,
welche an der der Wand 2 zugewandten Seite über
das Gehäuse 5 (nicht zu sehen) einwenig hinausragt,
was hier in der Darstellung durch eine gestrichelte Linie angedeutet
ist. Alle im Bereich der Deckplatte 4 dargestellten Bauteile
befinden sich an der Unterseite der Deckplatte 4, d. h.
in der Darstellung ist es, als würde man durch die Deckplatte 4 hindurch
sehen. An der Wand 2 ist die Seilhalterung 18 befestigt,
welche in dieser Ausführungsform als Ring ausgeführt
ist. Das erste Ende 14 des Halteseils 12 ist unter
der Deckplatte 4 befestigt, wie es auch schon für 1 beschrieben
wurde. Das Halteseil 12 ist durch den Ring 18 geführt,
welcher hier wieder als Umlenkelement 18 dient. Das zweite
Ende 16 des Halteseils 12 um eine Rolle mit Rücklaufsperre 46 gewickelt,
welche hier die Spanneinrichtung 26 darstellt. Dabei bildet
die Spanneinrichtung 26 einen zweiten Befestigungspunkt 24.
Das Rädchen am Kopf der Rolle 46 kann von Hand
betätigt werde, um das Halteseil 12 weiter aufzuwickeln
und es so weiter zu spannen. Diese Ausführungsform hat
den Vorteil, dass das freie zweite Ende 16 des Halteseils 12 schon
vor dem Verschieben des Haushaltsstandgeräts 1 in
die Endposition, provisorisch befestigt werden kann, und so verhindert
wird, dass es in dem Zwischenraum 6 nicht mehr greifbar
ist. Wird das Gerät in die Endposition geschoben, kann
das Halteseil 12 noch weiter aufgewickelt werden, bis die
gewünschte Spannung erreicht ist.
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3 zeigt
die gleichen Bauteile wie 2, allerdings
befindet sich das Haushaltsstandgerät 1 nun in
der Endposition, d. h. die Deckplatte liegt schlüssig an
der Wand 2 an. Durch den Überhang der Deckplatte 4 über
das Gehäuse 5 (nicht zu sehen) wird verhindert,
dass die Seilhalterung 18 einen Abstand des Gerätes
zur Wand 2 erfordert, da sie genau im Bereich der Rückwand
des Gerätes 1 angeordnet ist. In der Endposition
ist das Halteseil 12 gespannt. Sollte ein Stück
Halteseil 12, welche durch das Spannen nun ein verlängerte
Ende 16 aufweist, stören, so kann das freie, nicht
mehr benötige Ende 16 im Zwischenraum 6 verstaut
oder auch abgeschnitten werden.
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4 zeigt
schematisch drei bevorzugte Ausführungsformen für
das Spannelement 26.
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In 4a) ist ein einfaches Klemmelement 38 gezeigt,
welches als Plättchen mit einem Schlitz 40 ausgestaltet
ist. Der Schlitz 40 verjüngt sich von außen
nach innen. In den Schlitz 40 ist das Halteseil 12 eingeklemmt.
Als Halteseilmaterial eignet sich hier besonders ein flexibles Material,
wie etwa flexibler Kunststoff oder Textilmaterial. An dem angewinkelten
Abschnitt des Klemmelements 36 kann selbiges an dem Haushaltsstandgerät
befestigt werden, z. B. am Gehäuse oder an der Unterseite
der Abdeckplatte 4
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4b) zeigt als Sperreinheit 36 eine Schlüssellochöse 42,
welche aus einem Plättchen mit einer Ausnehmung 47 besteht.
Die Ausnehmung 47 ist birnenförmig gestaltet,
damit eine Kugelschnur 12 mit Abschnitten mit größerem
Durchmesser (Kugeln) 12a und Abschnitten mit kleinerem
Durchmesser 12b durch den weiteren Bereich der Öse 47 hin durchgeführt
werden kann und dann im engeren Bereich der Öse 47 zwischen
zwei Kugeln festgehakt werden kann. Dies sperrt das Zurückrutschen
der Kugelschnur 12.
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4c) zeigt als Spanneinrichtung 26 eine Rolle 46,
um welche ein Halteseil 12 mit seinem zweiten Ende 16 befestigt
ist. Durch manuelles Drehen an dem Rädchen kann das Halteseil 12 weiter
um die Rolle gewickelt werden und so gespannt werden. Vorzugsweise
handelt es sich bei solchen Rollen 46 um solche mit Rücklaufsperre,
sodass sie zugleich die Funktion einer Sperreinheit aufweist.
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- 1
- Haushaltsstandgerät
- 2
- Wand
- 3
- Tür
- 4
- Abdeckplatte
- 5
- Gehäuse
- 6
- Zwischenraum
- 10
- Kippschutzvorrichtung
- 12
- Halteseil
- 12a
- Abschnitt
mit größerem Durchmesser
- 12b
- Abschnitt
mit kleinerem Durchmesser
- 14
- erstes
Ende des Halteseils
- 16
- zweites
Ende des Halteseils
- 18
- Seilhalterung
- 22
- erster
Befestigungspunkt
- 24
- zweiter
Befestigungspunkt
- 26
- Spanneinrichtung
- 36
- Sperreinheit
- 38
- Klemmelement
- 40
- Schlitz
- 42
- Schlüssellochöse
- 46
- Rolle
- 47
- Ausnehmung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 8815528
U1 [0006, 0006]
- - EP 1266593 B1 [0006]
- - EP 1172061 A1 [0007]
- - US 4699695 [0008]
- - DE 2112465 C2 [0008]