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Die
Erfindung betrifft einen Befestigungs-Haken zur Befestigung plattenartiger
Wand-Elemente an Gebäude-Wänden. Ferner
richtet sich die Erfindung auf ein plattenartiges Wand-Element für einen derartigen
Befestigungs-Haken. Letztendlich betrifft die Erfindung auch noch
eine Befestigungs-Anordnung mit mindestens einem in Betracht stehenden Befestigungs-Haken
und mit mindestens einem betreffenden plattenartigen Wand-Element.
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Aus
dem Stand der Technik ist eine Vielzahl unterschiedlicher Befestigungs-Haken
bekannt, die zur Festlegung von Wand-Platten an Gebäude-Wänden zur Verkleidung derselben
dienen. Oftmals sind hierfür
die Wand-Platten
an die entsprechenden Befestigungs-Haken angepasst. In vielen Fällen ist
die Montage der Wand-Platten äußerst beschwerlich. Zur
Montage muss nämlich
die Wand-Platte in verschiedene Richtungen bewegt werden, um mit
einem an der Wand-Platte rückseitig
vorgesehenen Element den bereits an der Gebäude-Wand befestigten Befestigungs-Haken
zu finden.
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Hiervon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, einen Befestigungs-Haken
zu schaffen, der eine möglichst
beschwerdefreie und einfache Befestigung eines Wand-Elements an
einer Gebäude-Wand
ermöglicht.
Ferner soll ein plattenartiges Wand-Element bereitgestellt werden,
das auf besonders einfache Art und Weise an einer Gebäude-Wand
mittels eines betreffenden Befestigungs-Hakens befestigbar ist.
Letztendlich soll auch eine Befestigungs-Anordnung geschaffen werden, die
dem vorherigen Rechnung trägt.
Sämtliche
Komponenten sollen außerdem
einfach herstellbar sein.
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Diese
Aufgaben werden erfindungsgemäß durch
die in den Ansprüchen
1, 8 und 10 angegebenen Merkmale gelöst. Gemäß dem Anspruch 1 liegt der
Kern der Erfindung darin, ein Eingriffs-Ansatz-Paar mit zwei schräg auseinanderlaufenden Eingriffs-Ansätzen an
einer Anlage-Platte vorzusehen. Gemäß dem Anspruch 8 liegt der
Kern der Erfindung darin, ein Wand-Element mit einem Nut-Paar bereitzustellen,
das zwei schräg
auseinanderlaufende Aufnahme-Nuten besitzt. Gemäß dem Anspruch 10 besteht die
Erfindung darin, den genannten Befestigungs-Haken und das genannte
Wand-Element zusammen
einzusetzen, sodass eine Wechsel-Beziehung zwischen den beiden Komponenten
vorliegt.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Zusätzliche
Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels an Hand der
Zeichnungen. Es zeigen:
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1 eine
Schnitt-Ansicht durch eine erfindungsgemäße Befestigungs-Anordnung mit einem an
einer Gebäude-Wand
angebrachten Aufnahme-Profil, einem Befestigungs-Haken und einem Wand-Element,
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2 eine
Schnitt-Ansicht durch einen Befestigungs-Haken und des mit diesem
in Verbindung stehenden Wand-Elements und eine Ansicht derselben
von hinten, und
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3 eine
Schnitt-Ansicht durch einen Befestigungs-Haken und des mit diesem
in Verbindung stehenden Wand-Elements und eine rückseitige Ansicht mit verdeckten
Linien.
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Im
Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 1 bis 3 zunächst ein
erfindungsgemäßer Befestigungs-Haken 1 beschrieben.
Dabei wird auf die in den 1 bis 3 dargestellte
Orientierung eingegangen. Bei einer anderen Orientierung sind die
eine Lage angebenden Ausdrücke
entsprechend sinngemäß zu ändern.
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Ein
Befestigungs-Haken 1 umfasst eine Anlage-Platte 2,
an welche sich unten ein gegenüber dieser
versetzter Befestigungs-Teil 3 und vorderseitig ein Eingriffs-Ansatz-Paar 4 anschließt. Der
einstückige
Befestigungs-Haken 1 besteht aus Metall oder ist aus einem
Kunststoff-Material gebildet. Er weist eine hohe Formstabilität und eine
längliche
Rechtecks-Form auf. Seine Gesamthöhe H ist größer seine Breite A. Der Haken 1 kann
auch als durchgehende Leiste, also Haken-Leiste, ausgebildet sein.
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Die
Anlage-Platte 2 hat eine rechteckige Grundform, die länglich oder
quadratisch sein kann. Sie weist eine ebene vorderseitige Anlage-Fläche 5 und
eine dieser gegenüberliegende
ebene rückseitige
Rück-Fläche 6 auf.
Die Anlage-Fläche 5 und
die Rück-Fläche 6 verlaufen
parallel und beabstandet zueinander. Die Anlage-Platte 2 ist
durch einen oberen Rand 7, einen unteren Rand 8 und
zwei Seiten-Ränder 9 begrenzt.
In einem an einer Gebäude-Wand 38 angebrachten
Zustand ist die Rück-Fläche 6 der
entsprechenden Gebäude-Wand 38 zugewandt,
während
die Anlage-Fläche 5 der
Gebäude-Wand 38 abgewandt
ist und so in dem durch die Gebäude-Wand 38 begrenzten
Raum zeigt.
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Mit
der Anlage-Fläche 5 ist
das Eingriffs-Ansatz-Paar 4 verbunden. Es weist einen oberen
Eingriffs-Ansatz 10 und einen unteren Eingriffs-Ansatz 11 auf,
die paarweise zusammengefasst sind und in ihrer prinzipiellen Form
identisch ausgebildet sind. Der obere Eingriffs-Ansatz 10 weist
eine konstante Höhe
B auf und erstreckt sich von der Anlage-Fläche 5 nach vorne oben.
Der untere Eingriffs-Ansatz 11, der ebenfalls eine konstante
Höhe B
aufweist, erstreckt sich dagegen von der Anlage-Fläche 5 nach vorne
unten. Der Eingriffs-Ansatz 10 und der Eingriffs-Ansatz 11 sind
bezüglich
einer Symmetrie-Ebene E symmetrisch zueinander, die mittig zwischen diesen
und parallel zu den Rändern 7, 8 senkrecht
zu der Anlage-Fläche 5 verläuft. Das
Eingriff-Ansatz-Paar 4 erstreckt sich über die gesamte Breite A des
Befestigungs-Hakens 1 und befindet sich in etwa mittig
zwischen dem oberen Rand 7 und dem unteren Rand 8 an
der Anlage-Platte 2.
Die einzelnen Kanten der Eingriffs-Ansätze 10, 11 verlaufen
parallel zu dem Rand 7 und dem Rand 8 der Anlage-Platte 2.
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Der
Eingriffs-Ansatz 10 weist eine obere Halte-Fläche 12,
eine dieser abgewandte untere Fläche 13 sowie
eine vordere zu diesen senkrechte Stirn-Anlage-Fläche 14 auf. Auch der
untere Eingriffs-Ansatz 11 weist eine obere Halte-Fläche 12,
eine dieser abgewandte untere Fläche 13 und
eine vordere zu diesen senkrechte Stirn-Anlage-Fläche 14 auf.
Zwischen der unteren Fläche 13 des
oberen Eingriffs-Ansatzes 10 und der Halte-Fläche 12 des
unteren Eingriffs-Ansatzes 11 ist ein im Querschnitt dreieckförmiger freier
Raum und ein Öffnungs-Winkel
W von vorzugsweise 60° eingeschlossen.
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Mit
einem zu dem Rand 8 benachbarten Bereich steht das rechteckförmige Befestigungs-Teil 3 in
Verbindung, das sich an die Rück-Fläche 6 der
Anlage-Platte 2 anschließt und plattenartig ausgebildet ist.
Das Befestigungs- Teil 3 ist
unter Bildung einer Stufe gegenüber
der Anlage-Platte 2 nach hinten versetzt. Es weist einen
oberen Platten-Abschnitt 15 und einen sich unten an diesen
anschließenden
Platten-Abschnitt 16 auf. Der rückseitig an die Anlage-Platte 2 angesetzte
Platten-Abschnitt 15 weist eine Vorder-Fläche 17 und
eine Rück-Fläche 18 auf, die
ausgehend von der Verbindung zwischen dem Platten-Abschnitt 15 und
der Anlage-Platte 2 langsam zusammenlaufen. Ferner ist
die Vorder-Fläche 17 leicht
schräg
orientiert, sodass sie von dem Rand 8 nach unten in Richtung
auf die Ebene läuft,
die durch die Anlage-Fläche 5 aufgespannt
wird. Sie verläuft
aber nicht bis zu dieser, d. h. zwischen dem untersten Punkt der
Vorder-Fläche 17 und
der durch die Anlage-Fläche 5 aufgespannte
Ebene liegt ein gewisser Abstand vor, der von dort zu dem Rand 8 gehend
allmählich
größer wird.
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Der
untere Platten-Abschnitt 16, der eine einheitliche Dicke
besitzt, verläuft
dann ausgehend von dem unteren Ende des oberen Platten-Abschnitts 15 nach
unten hinten; d. h. der Abstand zwischen der durch die Anlage-Fläche 5 aufgespannten
Ebene und dessen Vorder-Fläche
nimmt von der Verbindung zwischen dem Platten-Abschnitt 15 und
dem Platten-Abschnitt 16 in Richtung auf das freie Ende 19 des
Platten-Abschnitts 16 allmählich wieder zu. Zwischen dem
Platten-Abschnitt 15 und dem Platten-Abschnitt 16 liegt
somit eine Knick-Stelle 20 vor. Der untere Platten-Abschnitt 16 steht
nicht nach hinten gegenüber
dem oberen Platten-Abschnitt 15 über.
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Die
Höhe C
des oberen Platten-Abschnitts 15 ist wesentlich größer als
die D Höhe
des unteren Platten-Abschnitts 16.
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Nachfolgend
wird nun unter Bezugnahme auf die 1 bis 3 auf
ein plattenartiges Wand-Element 21 eingegangen, das in
den Figuren nur ausschnittsweise dargestellt ist. Das plattenartige Wand-Element 21 weist
eine ebene rückseitige
Gebäude-Wand-Fläche 22 und
eine dieser gegenüberliegende
ebene Wand-Fläche 23 auf.
Das Wand-Element 21 kann beispielsweise aus HPL (high Pressure laminate),
Harzkomposit-, Kunststoff-, Metall-Faserzement- und Gipsfaserplatten
bestehen und hat nur eine geringe Stärke bzw. Dicke. Es ist zur
Verkleidung einer Gebäude-Wand 38 vorgesehen.
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In
das Wand-Element 21 ist ein durchgängiges Nut-Paar 24 eingebracht,
das sich über
die gesamte Breite des Wand-Elements 21 auf dessen in etwa
halben Höhe
parallel zu einem unteren oder oberen Rand desselben erstreckt.
Das Nut-Paar 24 umfasst eine obere Aufnahme-Nut 25 und
eine untere Aufnahme-Nut 26, die sich von der Gebäude-Wand-Fläche 22 des
Wand-Elements 21 schräg in
Richtung auf die Wand-Fläche 23 erstrecken.
Sie sind durch Sägen
oder Fräsen
von der Gebäude-Wand-Fläche 22 in
das Wand-Element 21 eingebracht. Die obere Aufnahme-Nut 25 verläuft schräg nach oben,
während
die untere Aufnahme-Nut 26 schräg nach unten verläuft. Die
Aufnahme-Nuten 25, 26 enden ungefähr mittig
zwischen der Gebäude-Wand-Decke 22 und
der Wand-Fläche 23.
Sie verlaufen von der Gebäude-Wand-Fläche 22 V-förmig auseinander
und weisen jeweils eine Höhe
auf, die im Wesentlichen der Höhe
B der Eingriffs-Ansätze 10, 11 entspricht.
Die Aufnahme-Nuten 25, 26 sind durch einen im
Querschnitt dreieckförmigen
Material-Vorsprung 27 voneinander getrennt. Sie bilden eine
Doppel-Nut.
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Die
Aufnahme-Nuten 25, 26 sind zur Aufnahme der Eingriffs-Ansätze 10, 11 vorgesehen
und entsprechend ihrer Gestalt und Orientierung an diese angepasst.
Sie gleichen zusammen im Wesentlichen der Form eines Schwalbenschwanzes.
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Nachfolgend
wird nun unter Bezugnahme auf die 1 ein einstückiges Aufnahme-Profil 28 beschrieben,
das aus Kunststoff oder einem metallischen Material besteht. Es
weist eine hohe Formstabilität
auf und umfasst zwei zueinander versetzte Platten, nämlich eine
obere Begrenzungs-Platte 29 und eine gegenüber dieser
nach hinten versetzte untere Anlage-Platte 30, die parallel
zueinander verlaufen.
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Die
rechteckförmige
Anlage-Platte 30 weist eine rückseitige Anlage-Fläche 31 und
eine dieser gegenüberliegende
Vorder-Fläche 32 auf.
Die Anlage-Platte 30 ist
mittig von einer Befestigungs-Öffnung 33 durchsetzt.
An den unteren Rand der Anlage-Platte 30 grenzt ein Halte-Steg 34 an,
der zu der Vorder-Fläche 32 senkrecht
steht und von dieser aus nach vorne vorspringt. Auch an den oberen
Rand der Anlage-Fläche 30 schließt sich
ein Steg 35 an, der als Distanzstück für die Begrenzungs-Platte 29 dient. Der
Steg 35 verläuft
parallel zu dem Halte-Steg 34 und verläuft wieder von der Vorder-Fläche 32 senkrecht
nach vorne. Durch die Vorder-Fläche 32,
den Halte-Steg 34 und
den Steg 35 wird eine nach vorne offene Aufnahme 36 begrenzt.
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An
das vordere Ende des Stegs 35 schließt sich die Begrenzungs-Platte 29 an,
die von dort nach oben verläuft.
Die Begrenzungs-Platte 29 verläuft parallel zu der Anlage-Platte 30 und
ist gegenüber
dieser durch den Steg 35 nach vorne versetzt. Die Begrenzungs-Platte 29 weist
ein abgeschrägtes
Einführ-Ende 37 auf.
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Nachfolgend
wird nun unter Bezugnahme auf die 1 bis 3 eine
Befestigungs-Anordnung der eingangs genannten Art mit den vorherigen Komponenten 1, 21 und 28 beschrieben.
Aus 1 geht die Wechselwirkung derselben am besten
hervor. Die Beschreibung erfolgt unter Bezug nahme auf eine Gebäude-Wand 38,
die beispielsweise aus Beton besteht und einen Raum in einem Gebäude seitlich
begrenzt.
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Das
Aufnahme-Profil 28 liegt mit seiner rückseitigen Anlage-Fläche 31 plan
an der Gebäude-Wand 38 an.
Ein Spreiz-Dübel 39 ist
in eine entsprechende Bohrung in der Gebäude-Wand 38 angebracht.
In diesen ist eine Befestigungs-Schraube 40 eingedreht,
deren Schaft 41 die in der Anlage-Platte 30 vorgesehene Befestigungs-Öffnung 33 durchsetzt und
in den Spreiz-Dübel 39 eingedreht
ist. Der Kopf 42 der Befestigungs-Schraube 40 liegt
dabei an der Vorder-Fläche 32 der
Anlage-Platte 30 in dem die Befestigungs-Öffnung 33 umgebenden
Rand-Bereich an, wodurch das Aufnahme-Profil 28 an der
Gebäude-Wand 38 örtlich festgelegt
wird. Der Kopf 42 der Befestigungs-Schraube 40 befindet
sich dabei innerhalb der Aufnahme 36.
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Das
Aufnahme-Profil 28 ist dabei so orientiert, dass die Begrenzungs-Platte 29 von
dem Steg 35 vertikal nach oben verläuft. Durch die Gebäude-Wand 38,
den Steg 35 und die Begrenzungs-Platte 29 wird
eine Aufnahme 43 begrenzt, die nach oben und auf beide
Seiten, d. h. in einer Horizontal-Richtung offen ist. Das Aufnahme-Profil 28 kann
eine Breite aufweisen, die in etwa der gesamten Breite eines Wand-Elements 21 oder
in etwa der Breite eines Befestigungs-Hakens 1 entspricht.
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Es
sind dann mehrere Befestigungs-Haken 1 mit dem zu fixierenden
Wand-Element 21 in Verbindung zu bringen. Dabei sind die
Eingriffs-Ansätze 10, 11 der
Befestigungs-Haken 21 längs
einer Einschub-Richtung in die seitlich offenen Aufnahme-Nuten 25 bzw. 26 eines
Wand-Elements 21 einzuschieben, wobei das Befestigungs-Teil 3 von
der Anlage-Platte 2 aus gehend nach unten in Richtung auf den
unteren Rand des Wand-Elements 21 orientiert ist.
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Im
eingefügten
Zustand liegt die Halte-Fläche 12 des
oberen Eingriffs-Ansatzes 10 an einer entsprechenden Fläche der
oberen Aufnahme-Nut 25 an. Bei dem unteren Eingriffs-Ansatz 11 liegt
entweder die obere Halte-Fläche 12 oder
die untere Fläche 13 an
der entsprechenden, die Aufnahme-Nut 26 begrenzende Wand
an. Auch die nach vorne gewandte Anlage-Fläche 14 liegt an einer
entsprechenden Fläche
in der entsprechenden Aufnahme-Nut 25 bzw. 26 an.
Durch diesen formschlüssigen
Eingriff wird eine sichere Verbindung zwischen einem Befestigungs-Haken 1 und
dem Wand-Element 21 in einer senkrecht zu der Einschub-Richtung
verlaufenden Richtung geschaffen. Es ist weder eine trennende Weg-Bewegung
des Befestigungs-Hakens 1 in einer zu Anlage-Fläche 5 senkrechten
Richtung von dem Wand-Element 21 nach hinten möglich, noch
ist eine Versetzung nach unten oder oben bewerkstelligbar. Die vorderseitige
Anlage-Fläche 5 liegt
dabei flächig an
der der Gebäude-Wand 38 zugewandten
Gebäude-Wand-Fläche 23 des
Wand-Elements 21 zur Fixierung desselben an.
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Nun
ist das Befestigungs-Teil 3 über sein Ende 19 in
die Aufnahme 43 von oben nach unten einzuführen, wodurch
eine kraftschlüssige
Verbindung erzielt wird. Das Einführen wird durch das abgeschrägte Einführ-Ende 37 des
Aufnahme-Profils erleichtert. Gemäß einer Ausführungsform
des Aufnahme-Profils 28 ist rückseitig in der Begrenzungs-Platte 29 eine
Vertiefung ausgebildet, deren Tiefe von dem Einführ-Ende 37 zu dem
Steg 35 gehend langsam zunimmt. Wie aus 1 ersichtlich
ist, greift der Platten-Abschnitt 15 in
diese Vertiefung ein und liegt mit seiner Vorder-Fläche 17 flächig an
der die Vertiefung begrenzenden Wand an. Nachdem sowohl die Vorder-Fläche 17 des
Befestigungs-Teils 3 als auch die Vertiefung in eine Richtung
geneigt sind, ist eine gewisse lösbare
Festlegung in einer Vertikal-Richtung nach oben gegeben. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
ist rückseitig
in der Begrenzungs-Platte 29 keine Vertiefung ausgebildet.
Eine kraftschlüssige Verbindung
wird dann erzielt, indem beispielsweise das Ende 19 an
der Gebäude-Wand 38 und/oder
die Vorder-Fläche 17 an
der Begrenzungs-Platte 29 klemmend anliegt. Auch hier liegt
eine gewisse lösbare
Festlegung in der Vertikal-Richtung nach oben vor. Der untere Rand
der Anlage-Platte 2, der den stufenartigen Versatz zwischen
den Platten 2, 3 gebildet ist, liegt auf dem flächigen freien,
nach oben gewandten Halte-Abschnitt des Einführ-Endes 37 auf, sodass
das Wand-Element 21 gegenüber einem Gebäude-Boden
in einer Vertikal-Richtung
abgestützt
ist. Das Wand-Element 21 ist durch seine an der Vorder-Fläche der
Begrenzungs-Platte 29 und dem freien Ende des Halte-Stegs 34 anliegende
Gebäude-Wand-Fläche 22 weiter
fixiert, sodass eine Verschwenkung des Gebäude-Elements 21 nach vorne
bzw. hinten unterbunden wird. Die Anlage-Fläche 5 des Befestigungs-Hakens 1,
die Vorder-Fläche der
Begrenzungs-Platte 29 und das freie Ende des Halte-Stegs 34 liegen
dazu in einer gemeinsamen Ebene.
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Zur
Festlegung eines Wand-Elements 21 sind mehrere Befestigungs-Haken 1 erforderlich,
die beabstandet voneinander entlang des Eingriff-Ansatz-Paars 4 zu
positionieren sind. Die Befestigungs-Haken 1 sind dabei
nicht ersichtlich, da sie sich hinter dem Wand-Element 21 befinden;
sie sind also versteckt angeordnet. Durch das Wand-Element 21 wird
die Gebäude-Wand 38 verkleidet,
ohne dass die Befestigung sichtbar ist. Bei dem Wand-Element 21 handelt
es sich um eine äußerst dünne Platte,
die eine Dicke von ca. 6 mm aufweist. Ein Schrauben ist bei solch
dünnen
Platten nicht möglich.
Eine Verwerfung des Wand-Elements 21 bei feuchtem Unter grund
wird aufgrund der Aufnahme-Nuten 25, 26 sicher
verhindert. Eine gewisse Bewegung des Wand-Elements 21 ist
zum Ausgleich möglich.