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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung die geeignet ist von schmelzflüssigem
Glas umgeben zu werden, und die beispielsweise in Form eines Rührers,
einer Nadel, eines Plungers bzw. Drehplungers, oder einer Vello-
oder einer A-Zug-Nadel ausgebildet sein kann, um in der Glasindustrie,
beispielsweise zum Homogenisieren von schmelzflüssigem
Glas, eingesetzt zu werden. Des Weiteren betrifft die Erfindung
ein Verfahren zum Verarbeiten von schmelzflüssigem Glas,
bei dem die Vorrichtung eingesetzt wird.
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In
der Glasindustrie, insbesondere in Anlagen zum Schmelzen und Heißformen
von Spezialglas, sind Bauteile aus Edelmetall und Edelmetalllegierungen,
wie vorzugsweise PGM-Werkstoffen, im Einsatz. Diese schmelztechnischen
Anlagenkomponenten oder auch PGM-(Platinum Group Metals) Produkte
genannt, dienen zum Schmelzen, Läutern, Transportieren,
Homogenisieren, sowie zum Portionieren des flüssigen Glases.
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Bei
solchen Bauteilen handelt es sich im Wesentlichen entweder um Konstruktionen
aus massivem PGM-Werkstoff oder aus hochtemperaturbeständigen
Werkstoffen, wie keramischen Feuerfestwerkstoffen oder metallischen
Sonderwerkstoffen, mit dünnwandiger PGM-Umkleidung, etwa
in Form von dünnem Blech oder einer PGM-Oberflächenbeschichtung,
die beispielsweise durch Plasmaspritzen oder Flammspritzen aufgebracht
ist.
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Glasschmelze
führende Anlagenteile sind häufig Edelmetallblech-Konstruktionen,
die als dünnwandige Rohrsysteme ausgefürt sind.
Durch diese strömt das schmelzflüssige Glas mit
Temperaturen zwischen 1000°C und 1700°C. Die Rohrsysteme
sind in der Regel außen von einer isolierenden sowie ggf. stützenden
Keramik umgeben, wobei diese wiederum häufig von stützenden
Metallkonstruktionen, wie etwa Metallkästen, gehalten werden.
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Bauteile
aus massivem PGM-Werkstoff werden von schmelzflüssigem
Glas über- bzw. umströmt und werden zum Teil in
der Glasschmelze bewegt.
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PGM-(Platinum
Group Metals) Werkstoffe zeichnen sich aufgrund ihres hohen Schmelzpunktes durch
eine hohe Temperaturbeständigkeit und weiterhin durch hohe
mechanische Festigkeit sowie Beständigkeit gegen Abrieb
aus und eignen sich daher in besonderem Maße zur Herstellung
von Konstruktionsteilen in Anlagen oder Anlagenteilen, die in Kontakt
mit der Glasschmelze kommen. Geeignete Materialien sind Platin und
Legierungen von Platin und/oder anderen PGM-Metallen.
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Aus
dem Stand der Technik, wie er in der
DE 43 26 143 A1 beschrieben ist, ist ein
Plungergerät bekannt, dass aus einem Kern aus Molybdän
oder Wolfram oder einer Legierung davon besteht. Des Weiteren weist
das Plungergerät einen Keramikkörper auf, der
mit einem Überzug aus Platin oder einer platinreichen Legierung
versehen ist. Der Keramikkörper dient dazu, eine intermetallische
Diffusion zu unterbinden und zwar zwischen dem Metallkern und dem Platinüberzug.
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Das
Plungergerät hat jedoch den Nachteil, dass der Schichtaufbau
mit dem Molybdän- oder Wolfram-Kern verhältnismäßig
aufwendig ist. Ein weiterer Nachteil ist, dass bei einer Beschädigung des Überzugs
eine Oxidation des Molybdän- oder Wolframkerns auftritt,
wodurch das Plungergerät unbrauchbar wird.
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Des
Weiteren ist aus der
US-A
3 332 766 eine Plungernadel bekannt, die Plungernadel besteht dabei
aus einem äußeren Zylinder mit einer halbkugelförmigen
Kappe. Des Weiteren sind Verstärkungsrippen im Inneren
des Zylinders angeordnet. Sowohl der Zylinder wie die halbkugelförmige
Kappe und die Verstärkungsrippen bestehen dabei aus Platin
oder einer Platinlegierung.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte Vorrichtung
bereitzustellen, die geeignet ist von schmelzflüssigem
Glas umgeben zu werden, um in der Glasindustrie eingesetzt zu werden.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es ein verbessertes Verfahren
zum Verarbeiten von schmelzflüssigem Glas bereitzustellen
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Diese
Aufgaben werden durch eine Vorrichtung und ein Verfahren gemäß der
Ansprüche 1, 2, 3 und 41 der vorliegenden Erfindung gelöst.
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Ein
besonderer bevorzugter Vorteil der Erfindung sind die langen und
vorhersagbaren Standzeiten der Vorrichtung und ihre relativ geringen
Herstellkosten.
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Dabei
weist die Vorrichtung in einer Ausführungsform einen Schaft
auf, der aus wenigstens einem zumindest teilweise, vorzugsweise
vollständig nahtlosen Rohr aus einem oxiddispersionsgehärtetem
PGM-Werkstoff besteht, wobei der Schaft zumindest einen verdickten
Abschnitt aufweist, an dem eine Betätigungseinrichtung
befestigt ist, beispielsweise mittels Schweißen. Der verdickte
Abschnitt kann dabei derart ausgebildet sein, dass der Schaft einen
größeren Durchmesser und/oder eine größere Wanddicke
aufweist. Der Schaft kann dabei je nach Einsatzweck bzw. Belastung
beispielsweise nach unten hin abgestuft und/oder einen fließenden Übergang
aufweisen. Die Abstufung bzw. der fließende Übergang
kann von einer größeren Wanddicke zu einer kleineren
Wanddicke und/oder von einem größeren Durchmesser
zu einem kleinere Durchmesser verlaufen und umgekehrt. Wie später
noch anhand von 12a erläuterte wird,
können dabei in den Schaft zusätzlich ein oder
mehrere Rohre koaxial eingeführt sein. Die Rohre können
dabei einen durchgehenden Durchmesser und eine durchgehende Wandstärke
aufweisen oder ebenfalls abgestuft oder mit fließenden Übergängen
ausgebildet sein. Des Weiteren können ein oder mehrere
Abschnitte des Schafts, je nach Einsatzzweck, zusätzlich
oder alternativ von außen durch das Aufschieben oder Aufschrumpfen wenigstens
einer Hülse verstärkt werden.
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Das
Vorsehen eines zumindest teilweise nahtlosen Schafts aus oxiddispersionsgehärtetem PGM-Werkstoff
hat den Vorteil, dass dieser ODS-Werkstoff die Hochtemperaturfestigkeit
bzw. die Zeitstandfestigkeit bei hohen Temperaturen des Schafts
erheblich steigert. Dies wird erreicht durch die Kombination von
im PGM-Werkstoff feinverteilten, harten, nichtmetallischen, kleinen
Teilchen und einer sehr hohen Versetzungsdichte.
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Ein
weiterer Vorteil ist, dass der Schaft nur ein geringes Kriechverhalten
zeigt. Die Neigung zur plastischen Verformung d. h. geringes Kriechverhalten
wird dabei durch die Beimengung von fein verteilten Dispersoiden
positiv beeinflusst. Aus diesem Grund eignen sich solche „Oxide
Dispersion Strengthened" Werkstoffe (kurz: ODS–Werkstoffe genannt)
in besonderem Maße für selbsttragende, massive
PGM-Bauteile.
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Ein
weiterer Vorteil ist, dass der verdickte Abschnitt des Schafts,
an dem die Betätigungseinrichtung befestigt wird, besser
Kräfte bzw. mechanische Belastungen aufnehmen kann, wie
beispielsweise Zug, Druck, Biegung und/oder Scherung, die an dem Schaft über
die Betätigungseinrichtung angreifen. Des Weiteren können
längere Standzeiten und damit eine größere
Wirtschaftlichkeit der Vorrichtung erzielt werden.
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In
der weiteren Ausführungsform der Erfindung weist die Vorrichtung
einen Schaft auf, der aus wenigstens einem zumindest teilweise,
vorzugsweise vollständig nahtlosen Rohr besteht, wobei
eine Betätigungseinrichtung an dem Schaft angeordnet ist und
wobei der Schaft und die Betätigungseinrichtung aus einem
oxiddispersionsgehärtetem PGM-Werkstoff bestehen.
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Das
Vorsehen des Schafts und der Betätigungseinrichtung aus
einem oxiddispersionsgehärtetem PGM- Werkstoff hat den
Vorteil, dass vorzugsweise die Standzeiten weiter verlängert
werden können, da auch die Betätigungseinrichtung
durch den ODS-Werkstoff eine größere Zeitstandfestigkeit
bei hohen Temperaturen aufweist, sowie eine verbesserte Korrosionsbeständigkeit
auf Grund der Gefügestruktur und eine geringere Neigung
zum Kriechen.
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In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist der
Schaft zusätzlich eine Hülse auf, die an dem Schaft
zumindest in einem Bereich angeordnet ist, indem eine Evaporation
bzw. Sublimation des tragenden Schafts während des Betriebs
auftritt. Die Hülse kann dabei beispielsweise aus einem PGM-Werkstoff
bestehen.
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Der
Erfinder hat festgestellt, dass durch das Vorsehen einer solchen
Hülse das Verdampfen des tragenden Schafts im Betrieb erheblich
reduziert werden kann. Dadurch kann der Materialverlust bei dem Schaft
reduziert werden und es können außerdem höhere
Standzeiten erzielt werden. Durch den Einsatz einer aus oxiddispersionsgehärteten PGM-Werkstoff
gefertigten Hülse kann der PGM-Materialverlust der Hülse
im Vergleich zu PGM-Gusslegierungen reduziert werden.
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Die
zuvor beschriebenen oxiddispersionsgehärteten PGM-Werkstoffe,
die bei den im nachfolgenden noch detaillierter beschrieben Ausführungsformen
und Ausführungsbeispielen eingesetzt werden können,
können gegebenenfalls untergeordnete Mengen an Unedelmetallen
als weitere Legierungskomponenten oder oxidische Zusätze
haben. Typische Werkstoffe sind Feinplatin, Platin-Rhodium-Legierungen
und Platin-Iridium-Legierungen. Zur Steigerung der Festigkeit und
Hochtemperaturkriechfestigkeit können oxiddispersionsgehärtete
PGM-Werkstoffe bereitgestellt werden, dabei wird dem PGM-Werkstoff
beispielsweise eine geringe Menge an feinverteiltem Refraktärmetalloxid,
wie beispielweise Zirkonoxid oder Yttriumoxid hinzugefügt.
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Die
Verfestigung von Platinwerkstoffen mittels Dispersionshärtung
ist bevorzugt. Die Kombination von im PGM-Werkstoff feinverteilten,
harten, nichtmetallischen, kleinen Teilchen und einer sehr hohen
Versetzungsdichte ermöglicht eine beträchtliche
Steigerung der Hochtemperaturfestigkeit. Auch die Neigung zur plastischen
Verformung d. h. geringes Kriechverhalten wird durch die Beimengung
von fein verteilten Dispersoiden positiv beeinflusst. Aus diesem
Grund eignen sich solche „Oxide Dispersion Strengthened"
Werkstoffe (kurz: ODS–Werkstoffe genannt) in besonderem
Maße für selbsttragende, massive PGM-Bauteile.
Diese oxiddispersionsgehärteten Werkstoffe werden ebenfalls
bei den nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen und
Ausführungsbeispielen eingesetzt.
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Die
oben genannten PGM-Bauteile können wiederum aus Einzelkomponenten,
beispielsweise Bändern, Blechen, Näpfen und Profilen,
als Schweißkonstruktion aufgebaut werden. Dabei ist eine
geeignete Umform- und Fügetechnik wichtig. Jede Schweißnaht
führt zu einer Schwächung der mechanischen Festigkeit
des Basiswerkstoffes durch Gefügeveränderungen.
Gerade bei ODS-Werkstoffen ist zu berücksichtigen, dass
im schmelzflüssigen Zustand die Dispersoide koagulieren
und teilweise ausgeschwemmt werden, was die Lebensdauer des Bauteils
negativ beeinflusst. Schweißnahtvermeidung, d. h. Verwendung
von zumindest teilweise oder vollkommen nahtlosen Einzelkomponenten,
wie beispielsweise bei dem beanspruchten Schaft, ist die Grundlage
für die wirtschaftliche Realisierung selbsttragender massiver
PGM-Bauteile.
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Diese
nahtlosen Einzelkomponenten müssen dann noch zu einem funktionsfähigen
Bauteil zusammengefügt, beispielsweise geschweißt
werden. Hier gilt es die Schweißnähte möglichst
in spannungsarme bzw. spannungsfreie Zonen zu legen. Um die Schwächung
durch die Schweißnähte zu kompensieren, besteht
darüber hinaus noch die Möglichkeit, je nach Art
und Höhe der mechanischen Belastung – Zug, Druck,
Biegung und/oder Scherung usw.- die nahtlosen Einzelkomponenten
in ihrer Geometrie, entsprechend den Erfordernissen, innerhalb der
Grenzen der Umformtechnik, anzupassen, d. h. Verwendung von im Durchmesser
und der Wanddicke gestuften Profilen bzw. Profilen mit fließenden Übergängen
und nahtlosen Drückteilen.
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Die
auf die PGM-Bauteile einwirkenden äußeren Kräfte,
werden unter anderem durch die unterschiedlichen primären
Bewegungsarten der PGM-Bauteile im flüssigen Glas hervorgerufen:
- • Rührer führen
eine Drehbewegung aus.
- • Nadeln führen eine Hubbewegung und manchmal
gleichzeitig eine Drehbewegung aus.
- • Plunger bzw. Drehplunger führen eine Drehbewegung
mit einer gleichzeitig überlagerten Hubbewegung aus.
- • Vello- und A-Zug-Nadeln (Verwendung bei der Herstellung
von Glasrohren) (ihren im Betriebszustand keine Bewegungen aus.
Diese Bauteile werden lediglich in gewissen Zeitabständen
um ihre Längsachse in eine neue Position gedreht, um bleibende
Verformungen des PGM-Bauteils zu vermeiden. Äußere
Kräfte werden hauptsächlich durch das Abziehen
des zähflüssigen Glases, entweder waagrecht zur
Seite oder senkrecht nach unten, hervorgerufen.
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Durch
das Vorsehen einer Vorrichtung gemäß der Ansprüche
1, 2 und 3 mit einem Schaft und einer Betätigungseinrichtung
sowie einer Hülse, können die äußeren
auf die Vorrichtung einwirkenden Kräfte und mechanischen
Belastungen, wie Dauerbelastungen, besser aufgenommen werden und
dadurch höhere Standzeiten erzielt werden.
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Einige
bevorzugte Ausführungsformen und Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden im nachfolgenden anhand der vorliegenden Zeichnungen
näher erläutert. Darin zeigt:
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1a einen
Längsschnitt durch eine erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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1b einen
Ausschnitt einer Ansicht A der Vorrichtung gemäß 1a,
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2a eine
fotografische Detailansicht einer rohrförmigen Einrichtung
der Vorrichtung gemäß 1a von
unten, wobei an der rohrförmigen Einrichtung ein Scheibenelement
und Plattenelemente mittels Schweißen befestigt sind und
wobei die rohrförmige Einrichtung hierbei auf einer Halterung
liegt, die nicht Teil der Erfindung ist,
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2b eine
fotografische Detailansicht der rohrförmigen Einrichtung
gemäß 2a, von
oben, wobei die rohrförmige Einrichtung vor dem Schweißen
gezeigt ist,.
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3a–f
eine Seitenansicht einer Betätigungseinrichtung gemäß der
ersten Ausführungsform, wobei die Betätigungseinrichtung
jeweils aus verschiedenen Betätigungselementen zusammengesetzt
ist,
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4 eine
perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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5a eine
perspektivische einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, wobei ein Hohlprofil als Flügelelement verwendet
wird,
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5b eine
perspektivische Ansicht der dritten Ausführungsform der
Erfindung, wobei ein Flächenelement (schräg angeordnete
Platte) als Flügelelement verwendet wird,
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6a eine
Vorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform
der Erfindung in Form eines Rührers,
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6b eine
Vorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform
der Erfindung in Form einer Nadel,
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6c eine
Vorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform
der Erfindung in Form eines Plungers bzw. Drehplungers,
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6d eine
weitere erfindungsgemäße Ausfübrungsform
der Vorrichtung in Form einer Vello- bzw. A-Zug-Nadel,
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7a eine
weitere erfindungsgemäße Ausführungsform
der Vorrichtung in Form eines Plungers bzw. Drehplungers in einer
perspektivischen Ansicht,
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7b eine
Seitenansicht der Vorrichtung gemäß 7a,
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7c eine
Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß 7a in
Pfeilrichtung A
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8a eine
Vorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform
der Erfindung in Form eines Rührers in einer perspektivischen
Ansicht,
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8b die
Vorrichtung gemäß 8a in
einer Seitenansicht, mit einem vergrößerten Ausschnitt Z,
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8c eine
Draufsicht der Vorrichtung gemäß 8a in
Pfeilrichtung A,
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9a eine
Vorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform
der Erfindung in Form eines Rührers in einer Seitenansicht,
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9b die
Vorrichtung gemäß 9a in
einer perspektivischen Ansicht,
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9c ein
Längsschnitt durch die Vorrichtung gemäß 9a,
mit Schnittansichten B-B und C-C und einem vergrößerten
Ausschnitt Z,
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10a eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform
der Vorrichtung in Form einer Vello- bzw. A-Zug-Nadel in einer perspektivischen
Ansicht,
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10b ein Längsschnitt durch die Vorrichtung
gemäß 10a mit
einem vergrößerten Ausschnitt C,
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10c ein Längsschnitt durch die Vorrichtung
gemäß 10a,
wobei der Längsschnitt gegenüber 10b um 90° um die Längsachse
gedreht ist.
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11a eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform
der Vorrichtung in Form eines Schraubenplungers in einer Seitenansicht,
sowie eine dazugehörende Schnittansicht C-D.
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11b ein Längsschnitt A–B durch
die Vorrichtung gemäß 11a,
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11c eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß 10b in Pfeilrichtung X,
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12a verschiedene Ausführungsformen eines
Flügelelements im Querschnitt, wobei das Flügelelement
ein Flächenelement ist,
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12b weitere Ausführungsformen des Flügelelements
im Querschnitt, wobei das Flügelelement ein geschlossenes
Profil bzw. Hohlprofil aufweist,
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13a verschiedene Ausführungsformen des
Schafts der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei
der Schaft im Längsschnitt dargestellt ist,
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13b verschiedene Ausführungsformen des
Schafts, wobei der Schaft im Querschnitt dargestellt ist.
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1a zeigt
einen Längsschnitt durch eine erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 2.
Die Vorrichtung 2 ist dabei beispielsweise als Rührer
ausgebildet, die einen Schaft 20 und eine Betätigungseinrichtung 4 aufweist,
die über einen Antrieb (nicht dargestellt) bewegt werden.
An dem Schaft 20 ist hierzu ein Antriebs- bzw. Halteflansch 5 vorgesehen.
Dieser Antriebs- bzw. Halteflansch 5 ist dabei in dem Schaft 20 aufgenommen
und mit einer Schutzkappe 7 versehen, die vorzugsweise
aus einem PGM-Material besteht darunter beispielsweise oxiddispersionsgehärtetes
PGM-Material.
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Der
Schaft 20 der erfindungsgemäßen Vorrichtung 2 weist
wenigstens ein zumindest teilweise oder vollständig nahtloses
Rohr auf, das vorzugsweise aus einem oxiddispersionsgehärtetem PGM-Werkstoff
besteht bzw. zumindest diesen Werkstoff aufweist. Der Schaft 20 weist
einen ersten verdickten Abschnitt 9 auf, an dem die Betätigungseinrichtung 4 befestigt
ist, vorzugsweise mittels Schweißen. Das Schweißen
stellt hierbei eine stabile und glasdichte Befestigungsmöglichkeit
dar.
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Der
erste verdickte Abschnitt 9 kann dabei, wie in 1a gezeigt
ist, beispielsweise durch das bevorzugte Vorsehen einer Hülse 28 gebildet
sein. Die Hülse 28 besteht vorzugsweise aus einem PGM-Werkstoff,
weiter bevorzugt aus einem oxiddispersionsgehärtetem PGM-Werkstoff
oder einem anderen geeigneten Werkstoff. Die Hülse 28 ist
zumindest glasdicht an dem Schaft 20 befestigt und kann auf
den Schaft 20 beispielsweise aufgeschoben oder aufgeschrumpft
sein. Zusätzlich zu der Hülse 28 oder anstatt
der Hülse 28 kann der Schaft 20 vorzugsweise
einen größeren Durchmesser und/oder eine größere
Wanddicke aufweisen. Der Schaft kann dabei außen und/oder
innen mit einem fließenden Übergang und/oder abgestuft
bezüglich dem Durchmesser und/oder der Wanddicke ausgebildet
sein.
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Die
Betätigungseinrichtung 4 ist, wie in 1a gezeigt,
an der Hülse 28 mittels einer umlaufenden Schweißnaht 25 befestigt,
wobei die Hülse 28 den ersten verdickten Abschnitt 9 des
Schafts 20 bildet. Alternativ kann der erste verdickte
Abschnitt 9 aber auch beispielsweise durch eine größere
Wanddicke des Schafts 20 ausgebildet werden. In diesem Fall
wird die Betätigungseinrichtung 4 im Bereich des ersten
verdickten Abschnitts 9 mit dem Schaft 20 direkt
verschweißt.
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Der
verdickte Abschnitt 9 hat dabei den Vorteil, dass er die
Schwächung durch die Schweißnaht 25 kompensieren
kann, und dabei die Kräfte, die an der Verbindung mit der
Betätigungseinrichtung 4 angreifen, beispielsweise
Zug-, Druck, Scher- und/oder Biegekräfte usw., aufnehmen
kann. Dadurch lassen sich höhere Standzeiten erzielen,
mit der die Wirtschaftlichkeit der Vorrichtung 2 erheblich
verbessert werden kann. Dies gilt insbesondere auch für
den zweiten verdickten Abschnitt 15, an dem die Betätigungseinrichtung,
wie in 1a gezeigt ist, ebenfalls befestigt
werden kann, wodurch der zweite verdickte Abschnitt 15 eine
größere Belastung aufnehmen muss als an der erste
verdickte Abschnitt 9. Auf den zweiten verdickten Abschnitt 15 wird
im Folgenden noch näher eingegangen.
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Des
Weiteren ist an einem Ende des Schafts 20 eine rohrförmige
Einrichtung 8 vorgesehen, die hier in der ersten Ausführungsform
einer Verlängerung des Schafts 20 entspricht.
Diese rohrförmige Einrichtung 8 ist in die Betätigungseinrichtung 4 eingeschoben.
Wie aus den 1a, 1b und 3a–3f entnommen
werden kann, ist die Betätigungseinrichtung 4 aus
einem, zwei oder mehr Betätigungselementen 16 zusammengesetzt,
die vorzugsweise nahtlose Drückteile sind.
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Die
Betätigungseinrichtung 4 ist dabei aus Betätigungselementen 16 beispielsweise
in Form eines Zylinders, eines Kegels, eines Kegelstumpfs, und/oder
eines Kugelabschnitts zusammengesetzt, wobei diese Aufzählung
nicht abschließend ist. Zur radialen Abstützung
und/oder Befestigung der Betätigungselemente 16 ist
wenigstens ein Scheibenelement 12 an der rohrförmigen
Einrichtung 8 bzw. der Verlängerung des Schafts 20 vorgesehen.
Das Scheibenelement 12 besteht dabei vorzugsweise aus einem
PGM-Werkstoff, besonders bevorzugt aus einem oxiddispersionsgehärtetem
PGM-Werkstoff, oder alternativ aus einem anderen geeigneten Werkstoff.
Zur Gewichtsreduktion kann das Scheibenelement 12 Öffnungen
bzw. Bohrungen 11 aufweisen. Die Betätigungselemente 16 und
das Scheibenelement 12 können dabei miteinander
verschweißt werden, um die Betätigungseinrichtung 4 zu
bilden.
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Das
Scheibenelement 12 kann an seinem äußeren
Umfang, wie in 2a und 2b gezeigt ist,
wahlweise einen Vorsprung 13 aufweisen, der zumindest teilweise
oder vollständig umlaufenden ist. Die Betätigungselemente 16 werden
jeweils auf das Scheibenelement 12 aufgeschoben und liegen
dabei an dem Vorsprung 13 an. Die beiden Betätigungselemente 16 und
das Scheibenelement 12 können auf diese Weise
zueinander positioniert und anschließend miteinander verschweißt
werden. Der Vorsprung 13 kann dabei an der Außenseite
etwas über die Betätigungselemente 16 hervorstehen
und zur Bildung einer Schweißnaht genutzt werden.
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Des
Weiteren kann wahlweise auf einer oder beiden Seiten des Scheibenelements 12 zumindest ein
Plattenelement 24 zur Aufnahme von axialen Kräften
vorgesehen werden. Wie in dem Ausschnitt der Ansicht A in 1b gezeigt
ist, weist das jeweilige Betätigungselement 16 eine
Aussparung oder Nut 30 auf, in die das obere Ende 27 des
entsprechenden Plattenelements 24 aufgenommen wird. Die
Betätigungselemente 16, das dazwischen angeordnete Scheibenelement 12 und
die beiden Plattenelemente 24 können später
miteinander verschweißt werden.
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Grundsätzlich
können die beiden Betätigungselemente 16 auch
direkt miteinander verschweißt werden, wobei kein Scheibenelement 12 dazwischen
angeordnet ist und/oder kein Plattenelement 24 in einer
Nut 30 des jeweiligen Betätigungselements 16 aufgenommen
ist. Stattdessen kann das Scheibenelement 12 an dem Innenumfang
wenigstens eines der Betätigungselemente 16 anliegen
und wahlweise an diesem von innen angeschweißt werden.
Das gilt auch für die Plattenelemente 24. Diese können
ebenfalls am Innenumfang der Betätigungselemente 16 anliegen
und wahlweise an den Betätigungselementen 16 von
innen angeschweißt sein. Hierbei weist das Betätigungselement 16 dem
entsprechend keine Nut 30 auf.
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Vorzugsweise
kann an der rohrförmigen Einrichtung 8 bzw. dem
verlängerten Schaft 20 ein zweiter verdickter
Abschnitt 15 vorgesehen werden, an dem das Scheibenelement 12 und
die Plattenelemente 24 angeordnet sind. Der zweite verdickte
Abschnitt 15 kann dabei, wie in 1a dargestellt
ist, durch das Vorsehen einer Hülse 28 auf der
rohrförmigen Einrichtung 8 ausgebildet werden.
Die Hülse 28 besteht dabei ebenfalls vorzugsweise
aus einem PGM-Werkstoff, besonders bevorzugt aus einem oxiddispersionsgehärtetem
PGM-Werkstoff oder einem anderen geeigneten Werkstoff. Die Hülse 28 kann
auf die rohrförmige Einrichtung 8 beispielsweise
aufgeschoben oder aufgeschrumpft werden. Hierbei können
die beiden Hülsen 28, die bei dem ersten und zweiten
verdickten Abschnitt 9, 15 eingesetzt werden,
auch als eine durchgehende Hülse ausgebildet sein (nicht
dargestellt). Zusätzlich zu der Hülse 28 oder
anstatt der Hülse 28 kann die rohrförmige
Einrichtung 8 selbst verdickt ausgebildet sein. Die rohrförmige
Einrichtung 8 kann hierbei, wie bei dem ersten verdickten
Abschnitt 9, einen größeren Durchmesser
und/oder eine größere Wanddicke aufweisen. Die
rohrförmige Einrichtung 8 kann hierzu entsprechend
auf der Innen- und/oder Außenseite mit einem fließenden Übergang
und/oder abgestuft ausgebildet sein.
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Des
Weiteren können die rohrförmige Einrichtung 8 und
die Hülse 28 jeweils mit einem entsprechenden
Ausbruch 26 versehen sein, durch den das jeweilige Plattenelement 24 hindurchgeschoben wird,
wie in 2a und 2b gezeigt
ist. In 2a, in der die rohrförmige
Einrichtung 8 von unten gezeigt ist, sind die Plattenelemente 24 umlaufend
mit dem Scheibenelement 12 und der Hülse 28 verschweißt. Das
Scheibenelement 12 ist dabei ebenfalls rundum mit der Hülse 28 verschweißt.
In 2b, in der die rohrförmige Einrichtung 8 von
oben gezeigt wird, sind wiederum die Seiten des Scheibenelements 12 und der
jeweiligen Plattenelemente 24 vor dem Verschweißen
gezeigt.
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Prinzipiell
kann die Anzahl und Lage der Schweißnähte 25 auch
anders vorgesehen sein, sofern eine ausreichende Befestigung des
Scheibenelements 12, der Plattenelemente 24 und
der Hülse 28 gewährleistet ist. Wie in 1a mit
einer gestrichelten Linie angedeutet und in 2a gezeigt
ist, kann die Hülse 28 bis zum Ende der rohrförmigen
Einrichtung 8 verlängert und mit dem unteren Ende
der rohrförmigen Einrichtung 8 wahlweise verschweißt
werden. An ihrem oberen Ende ist die Hülse 28 jedoch, wie
in 1a und 2b gezeigt
ist, vorzugsweise nicht mit der rohrförmigen Einrichtung 8 verschweißt, da
hier beispielsweise Kräfte über die Betätigungseinrichtung 4 angreifen
und eine Schweißnaht zu einer Schwächung führen
würde.
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Zur
zusätzlichen Abstützung des Innenumfangs der Betätigungseinrichtung 4 bzw.
deren Betätigungselemente 16 bzw. zur Erhöhung
der Formsteifigkeit derselben kann wenigstens ein Stützring 32 vorgesehen
sein, der am Innenumfang des entsprechenden Betätigungselements 16 anliegt
und an diesem wahlweise angeschweißt wird.
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Des
Weiteren können an der Betätigungseinrichtung 4 Flügelelemente 18 befestigt
sein, vorzugsweise mittels Schweißen. Diese Flügelelemente 18 können
dabei aus massiven Teilen oder Hohlteilen geformt sein, wie beispielhaft
in den 12a, b gezeigt ist. Die Flügelelemente 18 sind
dabei vorzugsweise aus PGM-Werkstoff, besonders bevorzugt aus oxiddispersionsgehärtetem
PGM-Werkstoff oder einem anderen geeigneten Werkstoff. Die Flügelelemente 18 können
dabei auch einen Aufbau aufweisen, wie er im nachfolgenden mit Bezug
auf die zweite und dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung beschrieben wird.
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Insgesamt
bestehen der Schaft 20 und zumindest Teile der Betätigungseinrichtung 4,
d. h. vorzugsweise die Teile der Betätigungseinrichtung 4 die mit
dem Glas in Berührung kommen, aus einem PGM-Werkstoff,
vorzugsweise aus oxiddispersionsgehärtetem PGM-Werkstoff
oder einem anderen geeigneten Material. Alternativ können
jedoch auch alle Teile der Betätigungseinrichtung 4,
darunter das Scheibenelement 12, die Plattenelemente 24,
die Hülse 28, der Stützring 32,
die Flügelelement 18 aus einem PGM-Werkstoff,
vorzugsweise aus oxiddispersionsgehärtetem PGM-Werkstoff
oder einem anderen geeigneten Material sein. Der Antriebs- bzw.
Halteflansch 5 kann dagegen beispielsweise aus einem warmfesten
Stahl sein, da die Temperatur außerhalb des schmelzflüssigen
Glas entsprechend niedriger ist. Die Betätigungseinrichtung 4 und
der Schaft 20 bzw. die rohrförmige Einrichtung 8 sind
im Inneren der Vorrichtung 2 vorzugsweise entlüftet
(nicht dargestellt).
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Einige
Beispiele für die Ausgestaltung der Betätigungseinrichtung 4 werden
im Folgenden noch näher mit Bezug auf die 3a–3f erläutert.
In 3a ist die Betätigungsseinrichtung 4 aus
zwei zylinderförmigen Betätigungselementen 16 zusammengesetzt.
Weiter ist die Betätigungseinrichtung 4 in 3b aus
einem teilweise kegelförmigen Betätigungselement 16 und
einem jeweils zylindrischen und einem halbkugelförmigen
Betätigungselement 16 zusammengesetzt. In den 3c und 3e ist die
Betätigungseinrichtung 4 jeweils aus zwei kegelförmigen
Betätigungselementen 16 zusammengesetzt. Des Weiteren
ist in 3d die Betätigungseinrichtung 4 aus
einem kegelförmigen und einem halbkugelförmigen
Betätigungselement 16 zusammengesetzt. In 3f ist
die Betätigungseinrichtung 4 aus einem kegelförmigen
Betätigungselement 16 mit einem zylindrischen
Abschnitt gebildet.
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Im
nachfolgenden wird die zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 2 gemäß 4 näher
erläutert.
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Die
Vorrichtung 2 ist dabei beispielsweise als Rührer
ausgebildet, die einen Schaft 20 und eine Betätigungseinrichtung 6 aufweist,
die über einen Antrieb (nicht dargestellt) bewegt werden.
An dem Schaft 20 kann hierzu, wie in 1a der
ersten Ausführungsform gezeigt ist, ein Antriebs- bzw.
Halteflansch vorgesehen werden. Dieser Antriebs- bzw. Halteflansch
(nicht dargestellt) ist dabei beispielsweise in dem Schaft 20 aufgenommen
und mit einer Schutzkappe versehen.
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In 4 ist
ein Ausschnitt des Schafts 20 der erfindungsgemäßen
Vorrichtung gezeigt, der mit einer Betätigungseinrichtung 6 versehen
ist, die zwei Flügelelemente 18 aufweist. Der
Schaft 20 weist dabei, wie oben bereits mit Bezug auf die
erste Ausführungsform detailliert beschrieben wurde, wenigstens ein
zumindest teilweise oder vollständig nahtloses Rohr auf, das
vorzugsweise aus einem oxiddispersionsgehärtetem PGM-Werkstoff
besteht bzw. zumindest diesen Werkstoff aufweist. Der Schaft 20 weist hierbei
einen Abschnitt 19 auf, an dem die Betätigungseinrichtung 6 befestigt
ist.
-
Der
Abschnitt 19 kann dabei wahlweise als ein verdickter Abschnitt
(nicht dargestellt) ausgebildet sein, an dem die Betätigungseinrichtung 6 bzw. deren
Flügelelemente 18 befestigt sind. Der verdickte
Abschnitt dient dazu, die Schwächung des Schafts 20 durch
das Anschweißen des Flügelelements 18 zu kompensieren.
Der verdickte Abschnitt kann dabei, entsprechend der ersten Ausführungsform,
durch das Aufschieben oder Aufschrumpfen einer Hülse auf
den Schaft 20 erzielt werden. Die Hülse ist dabei vorzugsweise
aus einem PGM-Werkstoff, besonders bevorzugt aus einem oxiddispersionsgehärtetem PGM-Werkstoff
oder einem anderen geeigneten Werkstoff. Zusätzlich zu
der Hülse oder anstatt dieser kann der Schaft 20 einen
größeren Durchmesser und/oder eine größere
Wanddicke aufweisen. Der Schaft 20 kann hierbei nach innen
und/oder nach außen gestuft und/oder mit einem fließenden Übergang ausgebildet
sein.
-
An
dem Schaft 20 ist eine Betätigungseinrichtung 6 vorgesehen,
die, wie in 4 gezeigt ist, beispielsweise
zwei oder mehr Flügelelemente 18 aufweist. In
die Flügelelemente 18 ist zumindest teilweise
ein im Durchmesser kleineres Rohr bzw. eine rohrförmige
Einrichtung 10 durch eine Öffnung 22 im Schaft 20 bzw.
der Hülse eingeführt.
-
Die
rohrförmige Einrichtung 10 ist, im Gegensatz zu
der ersten Ausführungsform, als separates Teil ausgebildet
und wird beispielsweise mit dem Schaft 20 nicht verschweißt,
um eine zusätzliche Schwächung (Gefügeumwandlung
des ODS-Materials) des Schafts zu vermeiden. Die rohrförmige
Einrichtung 10 kann in ihren Abmessungen, insbesondere
in ihrer Länge so bemessen sein, dass das Flügelelement 18 ein
möglichst kleines Kippmoment im Betrieb aufnehmen muss.
Ein Kippmoment führt zu Biegespannungen welche von der
Dicht-Schweißnaht zwischen Flügelelement 18 und
Schaft 20 aufgenommen werden muss. Durch das Vorsehen der
rohrförmigen Einrichtung 10 kann das Auftreten
eines Kippmoments reduziert oder im Wesentlichen vermieden werden.
-
Des
Weiteren ist an der rohrförmigen Einrichtung 10 wenigstens
ein Scheibenelement 14 vorgesehen, dass zur radialen Unterstützung
des Flügelelementelements 18 dient und mit seinem
Außenumfang vorzugsweise umlaufend oder zumindest teilweise
umlaufend an dem Innenumfang des Flügelelements 18 anliegt.
Das Scheibenelement 14 kann mittels Schweißen
mit der rohrförmigen Einrichtung 10 verbunden
sein. Die Anzahl und Abmessungen, insbesondere die Breite, des Scheibenelements 14 kann
abhängig von der Länge des Flügelelements 18 gewählt
werden und abhängig davon welche Abschnitte des Flügelelements 18 radial
zusätzlich abgestützt werden sollen. Entsprechendes
gilt für das Scheibenelement 12 der ersten Ausführungsform und
das Scheibenelement 36, auf das im Folgenden noch näher
eingegangen wird.
-
Die
Flügelelemente 18, wie sie in 4 gezeigt
sind, sind auf den Abschnitt 19 des Schafts 20 aufgesetzt.
Dabei sind in 4 lediglich zwei Flügelelemente 18 dargestellt.
Es können jedoch auch nur ein Flügelelement 18 oder
mehr als zwei Flügelelemente 18 vorgesehen werden,
wie beispielsweise anhand der nachfolgenden 6c gezeigt
wird. Zusätzlich kann auch wenigstens ein Stützring
(nicht dargestellt) in dem Flügelelement 18 vorgesehen werden,
entsprechend dem Stützring 32 der ersten Ausführungsform.
-
Wie
in 4 und dem Ausschnitt A gezeigt ist, weist die
rohrförmige Einrichtung 10 wenigstens eine Öffnung 23 zum
Entlüften auf. Die rohrförmige Einrichtung 10,
die in 4 teilweise als Schnitt dargestellt ist, wird über
die Öffnung 23 dabei nach innen über
den Schaft 20 entlüftet.
-
Insgesamt
bestehen der Schaft 20 und zumindest Teile der Betätigungseinrichtung 6,
d. h. vorzugsweise die Teile der Betätigungseinrichtung 6 die mit
dem Glas in Berührung kommen, aus einem PGM-Werkstoff,
vorzugsweise aus oxiddispersionsgehärtetem PGM-Werkstoff.
Alternativ können jedoch auch alle Teile der Betätigungseinrichtung 6, darunter
die Flügelelement 18, das Scheibenelement 12,
die Hülse und der Stützring aus einem PGM-Werkstoff,
vorzugsweise aus oxiddispersionsgehärtetem PGM-Werkstoff
oder einem anderen geeigneten Werkstoff sein. Der Antriebs- bzw.
Halteflansch muss dagegen nicht aus einem PGM-Werkstoff sein, da
die Temperatur außerhalb des schmelzflüssigen
Glas entsprechend niedriger ist. Er kann beispielsweise aus einem „unedlem"
Werkstoff, beispielsweise einem warmfesten Stahl hergestellt sein.
-
In 5a und 5b ist
eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 2 dargestellt. Dabei weist der Schaft 20 der
Vorrichtung 2 ebenfalls vorzugsweise einen verdickten Abschnitt 21 auf,
der wie die zuvor beschriebenen verdickten Schäfte 9, 15 ausgebildet
sein kann, d. h. mit einem größeren Durchmesser
und/oder einer größeren Wanddicke und/oder einer
Hülse. In der Darstellung in 5a ist
eine Hülse 28 an dem Schaft 20 angeschweißt,
um den verdickten Abschnitt 21 zu bilden. Alternativ kann
die Hülse 28 aber auch auf den Schaft 20 aufgeschoben
oder aufgeschrumpft werden. Dabei weist der Schaft 20 und
die Hülse 28 eine entsprechende Öffnung 22 auf,
durch die das Flügelelement 18 in Form eines geschlossenen
Rohrs hindurchgeführt ist. Das Flügelelement 18 wird
dabei an dem verdickten Abschnitt 21 umlaufend angeschweißt.
Der verdickte Abschnitt 21 kompensiert hierbei die Schwächung
durch die Schweißnaht 25. Zum Entlüften
kann das Flügelelement 18 wenigstens eine Öffnung 23 aufweisen,
wie in 5a und dem Ausschnitt A gezeigt
ist. Das Flügelelement 18 wir dabei nach innen
entlüftet und die Luft über eine weitere Öffnung
im Schaft 20 oberhalb des Glasstands später nach
außen abgeführt. Dieses Prinzip kann bei allen
Ausführungsformen angewendet werden.
-
Alternativ
oder zusätzlich kann statt eines Flügelelements 18 mit
einem Hohlprofil in 5a auch wenigstens ein Flügelelement 18 mit
einem flächigen Profil an dem verdickten Abschnitt 21 angeschweißt
werden, vorzugsweise mit einer umlaufenden Schweißnaht 25.
Der verdickte Abschnitt 21 ist dabei, wie zuvor bereits
beschrieben, durch die Hülse 28 gebildet, die
an dem Schaft 20 mit jeweils einer vorzugsweise umlaufenden
Schweißnaht angeschweißt ist. In 5b sind
beispielsweise zwei Flügelelemente 18 in Form
von Flächenelementen angeschweißt. Grundsätzlich
können diese beiden Flügelelemente 18 auch
als ein durchgehendes Flügelelement 18 (nicht
dargestellt) ausgebildet sein, dass durch entsprechende Öffnungen
in dem verdickten Abschnitt 21 hindurchgeführt
wird und an diesem mittels Schweißen befestigt wird.
-
Die
Entlüftung der Schweißnähte 25 der
Flügelelemente 18 ist in 5b und
dem Ausschnitt A dargestellt. Die Entlüftung dient dazu,
Luft die sich beim Schweißen zwischen den Schweißnähten 25 bildet
nach innen in den Schaft 20 abzuleiten, wo sie anschließend über
eine Öffnung im Schaft 20 oberhalb des Glasstands
nach außen abgeleitet wird. Der Schaft 20 weist
dabei wenigstens eine Öffnung 29 zum Entlüften
auf, die gegenüber dem Flügelelement 18 mit
seinen Schweißnähten 25 angeordnet ist.
Die Hülse 28 weist hierbei vorzugsweise eine Aussparung 31 auf,
die mit der Öffnung 29 gegenüber dem Flügelelementen 18 und
seinen Schweißnähten 25 liegt. Die Aussparung 31 kann
dabei, wie in 5b gezeigt ist, beispielsweise
als umlaufende Vertiefung ausgebildet sein, da dies fertigungstechnisch
leicht herzustellen ist.
-
In
den 6a–6d sind
verschiedene Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 2 gezeigt.
-
6a zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung 2 als
Rührer. Der Rührer führt in einem Betriebszustand
beispielsweise eine Drehbewegung aus. Des Weiteren weist der Rührer,
wie er in 6a dargestellt ist, als Betätigungseinrichtung 4 einen
im Wesentlichen zylindrischen Grundkörper auf, an dem verschiedene
Flügelelemente 18 angeordnet sind. Der Rührer
kann jedoch grundsätzlich jede andere Form annehmen, beispielsweise
Formen, wie sie in den 3a–3f und 6b–6d gezeigt
sind und Kombinationen daraus. Dies gilt entsprechend auch für
die nachfolgend beschriebenen Nadeln in 6b und 6d,
sowie für den Plunger in 6c.
-
In 6b ist
die erfindungsgemäße Vorrichtung 2 als
Nadel ausgebildet. Die Nadel führt in einem Betriebszustand
beispielsweise eine Hubbewegung und/oder zumindest zeitweise eine
Drehbewegung aus. Die Nadel weist des Weiteren eine Betätigungsseinrichtung 4 auf,
die sich aus einem kegelförmigen, einem zylindrischen und
einem halbkugelförmigen Betätigungselement 16 zusammensetzt.
-
Des
Weiteren ist in 6c die erfindungsgemäße
Vorrichtung 2 ials Plunger oder Drehplunger ausgebildet.
Der Plunger führt dabei in einem Betriebszustand eine Drehbewegung
und/oder eine Hubbewegung aus. Der Plunger setzt sich dabei aus einem
kugelförmigen und einem kegelförmigen Betätigungselement 16 zusammen,
wobei zusätzlich Flügelelemente 18 als
weitere Betätigungselemente an dem Schaft 20 befestigt
sind.
-
Weiter
ist in 6d die erfindungsgemäße Vorrichtung 2 als
Vello- bzw. A-Zug Nadel ausgebildet. Die Nadel kann dabei in vorbestimmten
Zeitabständen um ihre Achse gedreht werden, während
sie ansonsten im Wesentlichen keine Bewegung ausführt.
Die Nadel weist dabei eine kegelförmige Betätigungseinrichtung 4 mit
einem zylindrischen Abschnitt auf.
-
In
den 7a–c ist ein Ausführungsbeispiel der
dritten Ausführungsform der Erfindung gezeigt, das dabei
als Plunger ausgebildet ist. Der Plunger weist einen nahtlosen Schaft 20 auf,
an dessen oberen Ende ein Antriebs- bzw. Halteflansch 5 vorgesehen
ist, der eine Schutzkappe 7 aufweist. An seinem unteren
Ende weist der Schaft 20 eine Betätigungseinrichtung 4 in
Form einer Verdickung oder Glocke auf. Die Betätigungseinrichtung 4 kann
dabei beispielsweise aus drei Betätigungselementen 16 zusammengesetzt
sein, einem kegelförmigen, einem zylindrischen und einem
halbkugelförmigen Betätigungselement 16.
Die Betätigungseinrichtung 4 kann zusätzlich
durch wenigstens einen Stützring 32 von innen
weiter versteift werden, wobei der Stützring 32 wahlweise
innen an der Betätigungseinrichtung 4 angeschweißt
sein kann.
-
Des
Weiteren weist der Schaft 20 eine durchgehende Hülse 28 auf,
an der drei geschlossene, rohrförmige Flügelelemente 18 als
weitere Betätigungseinrichtung befestigt sind, vorzugsweise
mittels Schweißen. Die drei rohrförmigen Flügelelemente 18 sind
dabei durch entsprechende Öffnungen in dem Schaft 20 und
der Hülse 28 hindurchgeführt. Die Anordnung
der Flügelelemente 18 kann, wie in 7a gezeigt
ist, beispielsweise eine Art Spirale bilden.
-
Die
Vorrichtung ist über wenigstens eine Öffnung 33 am
oberen Ende des Schafts 20, oberhalb des Glasstands, nach
außen entlüftbar. Die Flügelelemente 18 selbst
können, beispielsweise entsprechend wie in 5a,
b gezeigt ist, entlüftet werden. Dieses Prinzip kann für
alle Ausführungsformen angewendet werden.
-
Des
Weiteren ist in den 8a–c ein Ausführungsbeispiel
der zweiten Ausführungsform der Erfindung dargestellt.
Die Vorrichtung 2 ist dabei beispielsweise als Rührer
ausgebildet und weist mehrere Flügelelemente 18 auf,
die jeweils über eine rohrförmige Einrichtung 10 und
entsprechende Scheibenelemente 14 verstärkt sind.
Die Flügelelemente 18 sind dabei an einem Abschnitt 19 des
Schafts 20 vorzugsweise mittels Schweißen befestigt.
Der Abschnitt 19 kann hierbei, wie bereits mit Bezug auf 4 detailliert
beschrieben wurde, als ein verdickter Abschnitt (nicht dargestellt)
ausgebildet werden. Durch entsprechende Öffnungen 22 ist
eine rohrförmige Einrichtung 10 durch den Schaft 20 in
die Flügelelemente 18 eingeführt, wobei
die rohrförmige Einrichtung 10 vorzugsweise nicht
mit dem Schaft 20 verschweißt ist. An der rohrförmigen
Einrichtung 10 ist an beiden Enden jeweils ein Scheibenelement 14 befestigt,
um die Flügelelemente 18 radial zusätzlich abzustützen.
Zur Entlüftung ist eine Öffnung 23 in
der rohrförmigen Einrichtung 10 vorgesehen, um
diese und die Flügelelemente 18 zu entlüften.
-
Die
Flügelelemente 18 sind beispielsweise spiralförmig
an dem Schaft 20 der Vorrichtung 2 angeordnet.
An dem oberen Ende des Schafts 20 ist ein Antriebs- bzw.
Haltezapfen 5 vorgesehen, der eine Schutzkappe 7 an
seinem unteren Ende aufweist.
-
Bei
diesem Ausführungsbeispiel ist eine zusätzliche
Hülse 37 an dem Schaft 20, beispielsweise im
Bereich des Glasstands, angeordnet. Die Hülse 37 steht
dabei mit einer vorbestimmten Länge L1, beispielsweise
von 10 mm–100 mm oder vorzugsweise von 80-100 mm, über
den Glasstand hinaus und/oder erstreckt sich mit einer vorbestimmten
Länge L2, beispielsweise von 10–20 mm, unterhalb
des Glasstands. Prinzipiell kann die Länge L1 auch deutlich
größer als 100 mm sein. Die Länge L1
sollte so gewählt sein, dass ein Teil oder der gesamte
Bereich des Schafts 20 mit der Hülse 37 abgedeckt
wird, wo ein Verdampfen auftritt. Das gilt entsprechend für
die Länge L2. Die Länge L2 kann ebenfalls größer
als 20 mm oder kleiner als 10 mm gewählt werden, sofern ein
Verdampfen des Schafts 20 geeignet reduziert oder verhindert
werden kann.
-
Der
Erfinder hat herausgefunden, dass das Verdampfen des Schafts 20,
welches beispielsweise beim Rühren von schmelzflüssigem
Glas auftritt, durch das Vorsehen der zuvor beschriebenen Hülse 37 verhindert
werden kann. Bei dem Vorgang des Verdampfens verdampfte bisher ein
nicht unerheblicher Teil des Schafts, so dass der Schaft bzw. der Rührer
mit fortlaufendem Einsatz an Gewicht verliert, wodurch die Standzeit
des Rührers reduziert wird. Durch die erfindungsgemäße
Hülse 37 wird dies verhindert. Die Hülse 37 kann
dabei aus einer Legierung ähnlich wie die Schutzkappe 7 hergestellt
sein, beispielsweise aus einem PGM-Werkstoff oder einem anderen
geeigneten Material. Grundsätzlich kann auch ein oxiddispersionsgehärteter
PGM-Werkstoff verwendet werden.
-
Die
Hülse 37 kann durch Aufschieben oder Aufschrumpfen
an dem Schaft 20 befestigt werden. Grundsätzlich
kann sie an dem Schaft 20 aber auch mittels Schweißen
befestigt werden, sofern sie keine tragende Funktion hat, wie dies
in 8b der Fall ist.
-
Alternativ
kann die Hülse 37 auch beabstandet zu dem Glasstand
angeordnet sein (nicht dargestellt), wobei der Abstand so gewählt
ist, dass ein Verdampfen des Schafts 20 geeignet verhindert
oder reduziert werden kann.
-
Die
Hülse 37 kann bei allen beschriebenen Ausführungsformen
und Ausführungsbeispielen eingesetzt werden. Dabei ist
auch denkbar, die zuvor beschrieben Hülsen 28 und 37 statt
jeweils als einzelne Teil auszubilden, die beiden Hülsen 28, 37 zu
einer durchgehenden Hülse zusammenzufassen.
-
In
den 9a–c ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 2 gemäß der
ersten Ausführungsform dargestellt. Dabei weist der Rührer
zunächst einen Schaft 20 auf, an dessen oberen
Ende ein Antriebs- bzw. Haltflansch 5 vorgesehen ist, der
eine Schutzkappe 7 aufweist. Des Weiteren weist der Schaft 20 an
seinem unteren Ende eine rohrförmige Einrichtung 8 (Verlängerung des
Schafts 20) auf, die in eine Betätigungseinrichtung 4 eingeführt
ist. Die Betätigungseinrichtung 4 besteht beispielsweise
aus drei Betätigungselementen 16. Auf der rohrförmigen
Einrichtung 8 ist des Weiteren eine Hülse 28 vorgesehen
zur Bildung eines verdickten Abschnitts, an dem das Betätigungselement 16 mittels
Schweißen befestigt wird. Durch die Hülse 28 und
die rohrförmige Einrichtung 8 sind mehrere Plattenelemente 24 hindurchgesteckt.
Zusätzlich kann auch wenigstens ein Stützring 32 vorgesehen
sein, um die Formsteifigkeit der Betätigungseinrichtung 4 zu
erhöhen. Des Weiteren ist ein Scheibenelement 36 zur
Zentrierung der rohrförmigen Einrichtung 8 vorgesehen.
Das Scheibenelement 36 weist dabei eine Öffnung
auf, durch die die rohrförmige Einrichtung 8 hindurchgeführt
wird. Das Scheibenelement 36 ist dabei beispielsweise mittels Schweißen
innen an dem Betätigungselement 16 befestigt.
Weiter ist ein Scheibenelement 12 vorgesehen, dass beispielsweise
einen Vorsprung 13 aufweisen kann, wie in dem vergrößerten
Ausschnitt Z gezeigt ist. Die beiden Betätigungselemente 16 sind
dabei auf das Scheibenelement 12 aufgeschoben und liegen
an dem Vorsprung 13 an. Die Betätigungselemente 16 und
das Scheibenelement 12 werden hierbei mittels Schweißen
verbunden. Alternativ können die beiden Betätigungselemente 16 auch
direkt miteinander verschweißt und das Scheibenelement 12 von
innen mit einem Betätigungselement 16 verschweißt
werden, wie bereits detailliert in der Beschreibung zu 1, 2a und 2b ausgeführt wurde.
-
An
der Außenseite der Betätigungseinrichtung 4 sind
Flügelelemente 18 in Form von Flächenelementen
befestigt, beispielsweise mittels Schweißen. Zusätzlich
oder alternativ können die Flügelelemente 18 auch
ein geschlossenes Profil aufweisen, wie beispielsweise in 11b gezeigt ist.
-
In
den 10a–c ist eine vierte
erfindungsgemäße Ausführungsform gezeigt,
die ähnlich der ersten Ausführungsform ist. Die
Vorrichtung ist dabei beispielsweise als Vello-Nadel oder A-Zug
Nadel ausgebildet und weist eine glockenförmige Betätigungseinrichtung
auf. Der Schaft 20 ist hierbei an seinem einen Ende mit
einem Antriebs- bzw. Halteflansch 5 versehen, wobei ein
Ausschnitt davon in den 10a–c
gezeigt ist. Der Antriebs- bzw. Halteflansch 5 weist eine
Schutzkappe 7 an seinem unteren Ende auf. An seinem anderen
Ende ist der Schaft 20 mit einem verdickten Abschnitt versehen. Der
verdickte Abschnitt kann dabei durch einen größeren
Durchmesser und/oder eine größere Wanddicke und/oder
eine Hülse 28 gebildet werden, vergleichbar den
verdickten Abschnitte 9, 15 und 21. In der
Darstellung in den 10a–c ist der Schaft 20 nach
außen hin beispielsweise mit einer gestuften Wanddicke
versehen. Der Schaft 20 wird hierbei nach unten dünner,
da die Querkräfte und der Biegemomentenverlauf nach oben
ansteigen und der Schaft 20 daher oben dicker ausgebildet
werden muss, während er unten dünner ausgebildet
sein kann. Dies ist jedoch nur ein Beispiel für einen Belastungsfall.
Im umgekehrten Belastungsfall würde die Wanddicke des Schafts 20 nach
unten beispielsweise als dicker verlaufend gewählt werden.
Um den Schaft 20 nicht durch eine Schweißnaht
zu schwächen ist eine Hülse 28 vorgesehen,
die den verdickten Abschnitt bildet. An der Hülse 28 wird
dabei ein Betätigungselement 16 mittels Schweißen
befestigt, wie in dem Ausschnitt C von 10b dargestellt
ist. Zur Aufnahme der axialen Kräfte können zusätzlich Plattenelemente 24 vorgesehen
werden, die durch den Schaft 20 hindurch gesteckt und an
dem Betätigungselement 16 von innen angeschweißt
werden. Am unteren Ende wird das Betätigungselement 16 mit
einem Deckel 34 mit einer Öffnung 35 verschlossen.
Die Entlüftung der Vorrichtung 2 wurde in den 10a–c nicht dargestellt.
-
Des
Weiteren ist in den 11a–c eine fünfte
Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 2 gezeigt. Die Vorrichtung 2 ist dabei
beispielsweise als Plunger ausgebildet. Der Schaft 20 ist
hierbei an seinem einen Ende mit einem Antriebs- bzw. Halteflansch 5 versehen,
der eine Schutzkappe 7 an seinem unteren Ende aufweist.
An seinem anderen Ende ist der Schaft 20 im Durchmesser
aufgeweitet, um eine Betätigungseinrichtung zu bilden.
Der Schaft 20 ist dabei an seinem Ende mit einem halbkugelförmigen
Betätigungselement 16 verschlossen. Auf der Außenseite
des aufgeweiteten Abschnitts ist ein spiralförmiges Flügelelement 18 befestigt,
vorzugsweise mittels Schweißen. Zur Entlüftung
weist der Schaft 20 oberhalb des Glasstands (nicht dargestellt)
eine Öffnung 33 auf, um die Luft im Inneren des
Schafts 20 nach außen abzuführen.
-
Verschiedene
Variationen der Flügelelemente 18, wie sie in
den zuvor beschriebenen Ausführungsformen und Ausführungsbeispielen
verwendet werden, sind in 12a und 12b dargestellt. 12a zeigt
verschiedene Formen von Flügelelementen 18 die
im Querschnitt dargestellt sind. Die Flügelelemente 18 sind
dabei in Form von Flächenelementen ausgebildet. In 12b sind des Weiteren Flügelelemente 18 in
Form von geschlossenen Profilen bzw. Hohlprofilen im Querschnitt
dargestellt. Sowohl die Flächenelemente in 12a wie die Hohlprofile in 12b können
beispielsweise als 1-gängige oder mehrgängige
Spiralen angeordnet werden. Für den Durchschnittsfachmann
ist jedoch offensichtlich, dass die Flächenelemente bzw.
Hohlprofile abhängig von ihrer Funktion beliebig auf dem
Schaft 20 bzw. der Betätigungseinrichtung angeordnet
und miteinander kombiniert werden können.
-
In 13a und 13b sind
verschiedene Formen für die Schäfte 20 dargestellt,
wie sie in den zuvor beschriebenen Ausführungsformen und
Ausführungsbeispielen verwendet werden können,
wobei die Schäfte 20 vorzugsweise nahtlos oder
zumindest teilweise nahtlos ausgebildet sind. Die Schäfte 20 können
dabei eine durchgehende Wanddicke (13a)
oder eine gestufte Wanddicke (13b) aufweisen.
Des Weiteren kann der Schaft 20 auch eine durchgehend gleiche
Wanddicke aber einen gestuften Durchmesser aufweisen (13c). Des Weiteren kann der Schaft 20 auch
eine gestufte Wanddicke und einen gestuften Durchmesser aufweisen (13d). Darüber hinaus kann der
Schaft 20, gemäß 13e und 13f, auch mehrere koaxial ineinander gesteckte
Schäfte aufweisen, wobei diese Schäfte 20,
Schäfte gemäß der 13a,
b, c und/oder 13d sein können.
Statt einer Abstufung können Übergänge
auch fließend ausgebildet sein.
-
Die
zuvor mit Bezug auf die Figuren beschriebenen Elemente der verschiedenen
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, dazu gehören unter anderem die Schäfte 20,
rohrförmigen Einrichtungen 8, 10, Betätigungseinrichtungen 4, 6 mit
Betätigungselementen 16, Scheibenelemente 12, 14, 36,
Stützringe 32, Hülsen 28, 37,
Plattenelemente 24, Schutzkappen 7, Flügelelemente 18, sind
vorzugsweise alle oder zumindest Teile davon aus einem PGM-Werkstoff,
vorzugsweise aus oxiddispersionsgehärtetem PGM-Werkstoff
oder einem anderen geeigneten ODS-Werkstoff. Der Antriebs- bzw.
Halteflansch muss nicht kann aber grundsätzlich auch aus
einem PGM-Werkstoff bzw. oxiddispersionsgehärtetem PGM-Werkstoff
hergestellt sein. Alternativ kann er aber auch, wie zuvor beschrieben, aus
einem „unedlen" Werkstoff, wie beispielsweise einem warmfesten
Stahl, hergestellt sein. Der Schaft 20 wie er in den Ausführungsformen
zuvor beschrieben wurde ist vorzugsweise nahtlos, zumindest aber teilweise
nahtlos. Dasselbe gilt auch für die Betätigungselemente 16,
auch diese sind nahtlose oder zumindest teilweise nahtlos.
-
Die
Scheibenelemente, Plattenelemente und/oder Stützringe können
mit Öffnungen 11 versehen sein, zur Gewichtsreduktion.
-
Des
Weiteren können die verschiedenen Ausführungsformen
und Ausführungsbeispiele, wie sie zuvor anhand der Zeichnungen
beschrieben wurden, miteinander kombiniert werden, insbesondere einzelne
Merkmale davon.
-
Insbesondere
kann die Ausgestaltung der Betätigungseinrichtung in der
ersten Ausführungsform auch mit den verstärkten
Flügelelementen der zweiten Ausführungsform kombiniert
werden. So ist eine Vorrichtung möglich die eine Betätigungseinrichtung
gemäß der ersten Ausführungsform aufweist und
zusätzlich wenigstens ein Flügelelement gemäß der
zweiten Ausführungsform. Dies gilt ebenso für
die anderen in den Figuren dargestellten Ausführungsformen.
-
Des
Weiteren müssen die Betätigungselemente 16,
Flügelelemente 18 und Scheibenelemente 12, 14, 36,
wie sie beispielsweise in den 4, 5a, 6c, 7a–c, 8a–c
und 9a–c dargestellt sind, nicht unbedingt
einen runden Querschnitt aufweisen. Die Flügelelemente 18 können auch Querschnitte
aufweisen, wie in 12b dargestellt ist. Dies gilt
entsprechend auch für die Betätigungselemente 16 und
die mit ihnen verbundenen Scheibenelemente 12, 14, 36,
sowie für die rohrförmige Einrichtung 8, 10.
-
Die
zuvor beschriebenen Ausführungsformen werden in einem Temperaturbereich
bei einer mittleren Betriebstemperatur von 1000°C–1500°C eingesetzt.
In diesem Temperaturbereich können Drehmomente von beispielsweise
bis zu 100 Nm erzielt werden bzw. Drehmonente in Bereichen von beispielsweise
10 N·m bis 30 N·m bzw. von 30 Nm bis 80 Nm bzw.
bis hin zu 100 N·m bei Standzeiten von mehreren Jahren.
Des Weiteren kann die Länge der Rührer bzw. Plunger
usw. gemäß der Erfindung beispielsweise zwischen
1m bis 2,5 m liegen. Die Flügelelemente können
eine Ausladung von bis zu 500 mm im Durchmesser aufweisen. Bei dem
Material können Mengen beispielsweise bis zu 50 kg PGM-Werkstoff
bzw. oxiddispersionsgehärtetem PGM-Werkstoff verarbeitet
werden.
-
- 2
- Vorrichtung
- 4
- Betätigungseinrichtung
- 5
- Antriebs-
bzw. Halteflansch
- 6
- Betätigungseinrichtung
- 7
- Schutzkappe
- 8
- rohrförmige
Einrichtung
- 9
- erster
verdickter Abschnitt
- 10
- rohrförmige
Einrichtung
- 11
- Öffnung
(Scheibenelement)
- 12
- Scheibenelement
- 13
- Vorsprung
- 14
- Scheibenelement
- 15
- zweiter
verdickter Abschnitt
- 16
- Betätigungselement
- 18
- Flügel/Flügelelement
- 19
- Abschnitt
(am Schaft)
- 20
- Schaft
- 21
- verdickter
Abschnitt
- 22
- Öffnung
(Schaft)
- 23
- Öffnung
(Entlüftung)
- 24
- Plattenelement
- 25
- Schweißnaht
- 26
- Ausbruch
- 27
- oberes
Ende (des Plattenelements)
- 28
- Hülse
- 29
- Öffnung
(Schaft)
- 30
- Nut
(im Betätigungselement zur Aufnahme des oberen Endes des
Plattenelements)
- 31
- Aussparung
(Hülse)
- 32
- Stützring
- 33
- Öffnung
- 34
- Deckel
- 35
- Öffnung
- 36
- Scheibenelement
- 37
- Hülse
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 4326143
A1 [0007]
- - US 3332766 A [0009]