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I. Anwendungsgebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung sowie ein Verfahren
zur Kennzeichnung von Paletten und insbesondere zur Kennzeichnung
von mit Stapelgut beladenen Paletten, bei denen ein die zur Kennzeichnung
relevanten Informationen aufweisendes Kennzeichnungselement an einer
Zwischenlage befestigt wird, die beim Beladen der Palette zwischen
zwei Lagen aus Stapelgut eingebracht wird, sowie eine Palettierzelle,
die eine solche Vorrichtung aufweist.
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II. Technischer Hintergrund
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Beim
Palettieren von Stapelgut auf Paletten ist es zur weiteren Handhabung
der beladenen Palette üblicherweise
notwendig, diese mit einer Kennzeichnung zu versehen. Die Kennzeichnung
kann hierbei beispielsweise die Art der gestapelten Produkte, den
Hersteller, den Adressaten, das Gewicht der Palette sowie sonstige
Hinweise, die zur Handhabung der Palette von Bedeutung sein können, umfassen.
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Zum
Anbringen eines entsprechenden Kennzeichnungselements an einer Palette
sind aus dem Stand der Technik verschiedene Verfahren bekannt.
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Beispielsweise
ist es möglich,
das Kennzeichnungselement erst nach dem Umwickeln der fertig beladenen
Palette mit Folie, dem so genannten Stretchen, an der Außenseite
der Palette, also in diesem Fall an der Folie zu befestigen. Dies
erfolgt üblicherweise
unter Verwendung von selbstklebenden Kennzeichnungselementen. Die
Nachteile dieses Verfahrens bestehen darin, dass zum einen das Kennzeichnungselement
beim Transport der beladenen Palette beschädigt und somit unleserlich
werden kann und zum anderen nach dem Entfernen der Folie keine Informationen über die
Palette mehr verfügbar sind.
Auch sind selbstklebende Kennzeichnungselemente mit entsprechend
hohen Mehrkosten verbunden und gewöhnlich hinsichtlich ihrer Formatgröße auf maximal
DIN A5 beschränkt.
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Aus
der
DE 44 36 159 C2 ist
es bekannt, zur Identifizierung von Produkten, die unter Verwendung einer
Schutzdecke aus Kunststoffmaterial transportiert werden, eine vorbedruckte
Etikette in Form eines dünnen
Polyolefinblattes durch Ultraschallschweißen auf einer Oberfläche zu befestigen.
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Schließlich sind
auch die in diesem Zusammenhang verwendeten Etikettieranlagen mit
hohen Kosten verbunden, so dass üblicherweise
für mehrere
Palettierzellen eine gemeinsame Etikettieranlage verwendet wird.
Somit kann die Kenzeichnung nicht unmittelbar in der jeweiligen
Palettierzelle stattfinden. Vielmehr müssen die fertig beladenen,
aber noch nicht gekennzeichneten Paletten von den einzelnen Palettierzellen
zu der Etikettieranlage transportiert werden. Dies bringt einerseits
einen zusätzlichen Zeitaufwand
und entsprechende Kosten mit sich und andererseits besteht aufgrund
der noch nicht vorliegenden Kennzeichnung der Paletten die Gefahr
von Verwechslungen auf dem Weg zur Etikettieranlage.
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Eine
andere Möglichkeit
zur Kennzeichnung einer Palette besteht darin, das Kennzeichnungselement
vor dem Stretchen der Palette anzubringen. Um eine Beschädigung des
Stapelguts zu vermeiden, erfolgt eine Befestigung des Kennzeichnungselements hierbei üblicherweise
an einer Zwischenlage der Palette. Zwischenlagen werden beim Beladen
der Palette dazu verwendet, die Stabilität des Aufbaus der Palette zu
erhöhen
und werden hierzu zwischen vorbestimmten Lagen aus Stapelgut eingebracht.
Normalerweise bestehen derartige Zwischenlage aus Kartonage, Papier
oder Wellpappe, wobei die genauen Eigenschaften der Zwischenlage
jedoch von dem zu palettierenden Stapelgut abhängen können.
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Bei
den aus dem Stand der Technik diesbezüglich bekannten Verfahren werden
die entsprechenden Kennzeichnungselemente nach dem Abschluss des
Aufbaus einer Palette manuell an einer Zwischenlage der Palette
befestigt. Somit kann auch hier eine Kennzeichnung der Paletten
nicht unmittelbar in der Palettierzelle stattfinden. Folglich sind
auch in diesem Fall durch den Transport der Paletten an den Ort,
an dem die Kennzeichnung letztendlich erfolgt, die oben genannten
Nachteile von zusätzlichen Kosten
und der Gefahr von Verwechslungen nicht gekennzeichneter Paletten
gegeben.
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Weiterhin
werden bei der manuellen Befestigung der Kennzeichnungselemente üblicherweise Hilfsmittel,
wie beispielsweise Klebstoff, Klebstoffband, Tackerklammern oder ähnliches
verwendet.
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Die
Verwendung derartiger Hilfsmittel weist jedoch erhebliche Nachteile
auf. So erzeugen die Hilfsmittel zum einen zusätzliche Kosten. Weiterhin werden
die Zwischenlagen nach dem Abbau einer Palette aufgrund ihres vergleichsweise
hohen Werts wieder verwertet. Hierbei beeinträchtigen die zum Befestigen
des Kennzeichnungselements verwendeten Hilfsmittel die Qualität der Zwischenlage,
da beispielsweise Klebstoffreste auf der Zwischenlage verbleiben
oder die Zwischenlage durch das Antackern des Kennzeichnungselements
beziehungsweise das Entfernen der Tackerklammern beschädigt wird.
Zwischenlagen mit einer derart verminderten Qualität werden
jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht einfach aussortiert, sondern
soweit möglich
der Wiederverwertung zugeführt.
Hierbei könne
die Beschädigungen
dann bei der Handhabung der Zwischenlagen bei der Palettierung Probleme
bereiten.
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Um
diese Nachteile zu vermeiden, wäre
weiterhin denkbar, das jeweilige Kennzeichnungselement einfach zwischen
eine Zwischenlage und das auf dieser gestapelte Stapelgut einzubringen
und somit eine Befestigung durch einen Kraftschluss zu bewirken.
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Dazu
wäre es
jedoch notwendig, das bereits auf der Zwischenlage abgestellte Stapelgut
erneut anzuheben, um das Kennzeichnungselement einzuschieben. Auch
ist nicht gewährleistet,
dass das Kennzeichnungselements bei der weiteren Handhabung der
Palette, beispielsweise beim Stretchen, durch die ausschließlich auf
einem Kraftschluss beruhende Befestigung hinreichend sicher gehalten wird.
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III. Darstellung der Erfindung
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a) Technische Aufgabe
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
beziehungsweise eine Vorrichtung zur Kennzeichnung einer mit Stapelgut
beladenen Palette zu schaffen, das/die
- • eine sichere
Befestigung des entsprechenden Kennzeichnungselement an der Palette
gewährleistet,
- • eine
problemlose Wiederverwertung von Zwischenlagen, die Verwendung großformatiger
Etiketten sowie eine Kennzeichnung unmittelbar in der Palettierzelle
ermöglicht
und
- • sich
durch niedrige Anschaffungs- und Betriebskosten auszeichnet.
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Des
Weiteren ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Palettierzelle
zum Palettieren von Stapelgut auf einer Palette zu schaffen.
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b) Lösung
der Aufgabe
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Diese
Aufgabe wird durch das Verfahren und die Vorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruch 1 bzw. des Anspruchs 15 sowie die Palettierzelle mit den
Merkmalen des Anspruchs 23 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Kennzeichnung einer mit Stapelgut beladenen Palette wird mindestens
ein die zur Kennzeichnung relevanten Informationen aufweisendes
Kennzeichnungselement an einer Zwischenlage befestigt. Diese Zwischenlage
wird wie üblich
beim Beladen der Palette zwischen zwei Lagen aus Stapelgut eingebracht.
Erfindungsgemäß wird des
Kennzeichnungselement verbindungsmittellos durch einen mittels Verformen
der Zwischenlage und des Kennzeichnungselements erzeugten Formschlusses
an der Zwischenlage befestigt.
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Da
ein Formschluss im Gegensatz zu einem Kraftschluss durch ein Ineinandergreifen
der beiden Verbindungspartner entsteht, können sich die Verbindungs partner
auch ohne oder bei unterbrochener Kraftübertragung nicht lösen, so
dass eine sichere Befestigung des Kennzeichnungselements an der Zwischenlage
gewährleistet
ist.
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In
diesem Sinne umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Kennzeichnung
einer mit Stapelgut beladenen Palette Befestigungsmittel, durch die
das zum Ausbilden des Formschlusses zwischen der Zwischenlage und
dem Kennzeichnungselement benötigte
Verformen derselben erreicht wird.
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Im
Gegensatz zu einem Vernieten oder einem Tackern wird durch einen
mittels einer Verformung der beteiligten Elemente erzeugten Formschlusses
kein zusätzliches
Verbindungsmittel benötigt.
Zum Entfernen des an der Zwischenlage befestigten Kennzeichnungselements
ist es folglich lediglich notwendig, den Formschluss unter Beaufschlagen
mit einer entsprechenden Kraft aufzuheben. Die hierbei gegebenenfalls
auftretende Beschädigung der
Zwischenlage liegt im Rahmen dessen, was im Sinne einer Wiederverwertung
ohne weiteres als akzeptabel erachtet wird.
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Der
erfindungsgemäß zu erzeugende
Formschluss des Kennzeichnungselements mit der Zwischenlage wird
vorzugsweise durch Verpressen, dass beispielsweise durch Vercrimpen
herstellbar ist, gebildet. Wobei hier unter Vercrimpen eine Art
des Verpressens zu verstehen ist. Bei den zu verwendenden Befestigungsmitteln
kann es sich hierbei vorzugsweise um wenigstens eine herkömmliche
handelsübliche
Crimpzange handeln, in deren geöffnete Stellung
die Zwischenlage und das Verbindungselement übereinander liegend eingebracht
und dann durch ein Betätigen
der Zange miteinander verpresst bzw. vercrimpt werden. Abhängig von
der Form des Zangenwerkzeugs kann hierbei eine hinreichend große Fläche der
beiden Materialien zur Erzeugung des erfindungsgemäßen Formschlusses
verformt werden.
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Vorzugsweise
werden die Befestigungsmittel pneumatisch betrieben, wobei jedoch
alternativ auch eine andere Art der Betätigung, beispielsweise hydraulisch
oder auf sonstige Weise mechanisch gesteuert denkbar wäre.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
könnte
hierbei die Betätigung
der Befestigungsmittel in Abhängigkeit
der Positionen der Zwischenlage sowie des Kenn zeichnungselements
automatisch ausgelöst
werden, wobei diese Positionen durch entsprechende Sensoren, beispielsweise
optisch erfasst werden könnten.
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Da
das erfindungsgemäße Befestigungsverfahren
im wesentlichen unabhängig
von dem Material des Kennzeichnungselements ist, sofern dieses hinreichend
verpressbar/verformbar ist, kann als Kennzeichnungselement beispielsweise
ein Blatt Papier oder eine Kartonage aber auch ein teilweise aus Kunststoff
bestehendes Kennzeichnungselement verwendet werden. Insbesondere
wäre hierbei
auch eine Verwendung von Kennzeichnungselementen auf der Basis von
Transpondern denkbar, wobei die entsprechenden elektronischen Bestanteile
in einer Kunststoffumhüllung
eingebracht sein könnten,
die dann auch, beispielsweise in einem speziell hierfür vorgesehenen
Bereich, zur erfindungsgemäßen Befestigung
an der Zwischenlage dient.
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Vorzugsweise
wird das Kennzeichnungselement an einer Zwischenlage befestigt,
die in der fertig gestapelten Palette bezüglich der Höhe der Palette im Wesentlichen
im mittleren Bereich angeordnet ist. Dies hat den Vorteil, dass
ein einfacher Zugang zu den Informationen des Kennzeichnungselements
gewährleistet
ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das Kennzeichnungselement an der Zwischenlage befestigt wird, bevor
die Zwischenlage zwischen zwei Lagen aus Stapelgut auf der Palette
eingebracht wird. Dies bedeutet, dass eine automatisierte Kennzeichnung
innerhalb einer Palettierzelle, in der die Palette üblicherweise
unter Verwendung von entsprechenden Robotern oder sonstigen automatisierten
Elementen aufgebaut wird, möglich
ist.
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Eine
Befestigung des Kennzeichnungselements an der Zwischenlage vor dem
Einbringen der Zwischenlage hat weiterhin den Vorteil, dass die
Position des erfindungsgemäß zur Befestigung
zu erzeugenden Formschlusses so gewählt werden kann, dass die unmittelbar
auf der Zwischenlage aufzubauende Lage aus Stapelgut die Befestigungsposition des
Kennzeichnungselements überdeckt.
Dies hätte den
Vorteil, dass das Kennzeichnungselements zusätzlich zu dem erfindungsgemäß erzeugten
Formschluss noch durch den aufgrund des Gewichts des Stapelguts
wirkenden Kraftschlusses zwischen der Zwischenlage und dem Stapelgut
gehalten wird.
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Vorteilhafterweise
werden bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
an einer zu kennzeichnenden Palette wenigstens zwei Kennzeichnungselemente
befestigt, deren Informationen von unterschiedlichen Seiten der
Palette aus zugänglich
sind. Dies hat den Vorteil, dass die gekennzeichnete Palette zum
Ablesen der Informationen nicht in eine spezielle Ausrichtung gebracht
werden muss.
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Hierbei
werden die wenigstens zwei Kennzeichnungselemente vorzugsweise an
derselben Zwischenlage befestigt. Dies hat verfahrenstechnisch den
Vorteil, dass nur eine Zwischenlage beim Beladen der Palette in
eine Kennzeichnungsposition geführt
werden muss, an der die Kennzeichnungselemente an ihr befestigt
werden.
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Da üblicherweise
die Erzeugung des Formschlusses in der Ebene der Zwischenlage erfolgt, kann
es insbesondere bei der Verwendung von hinreichend steifen Kennzeichnungselementen
dazu kommen, dass das Kennzeichnungselement nach außen von
der Palette, beziehungsweise der Zwischenlage, an der es befestigt
ist, abragt. Dies könnte
beim späteren
Stretchen der Palette zu Problemen führen. Folglich wird das Kennzeichnungselement bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens
nach der Befestigung an der Zwischenlage derart verformt, dass es im
in die Palette eingebrachten Zustand der Zwischenlage im Wesentlichen
senkrecht an der entsprechenden Seitenfläche der Palette anliegt. Hierzu kann
das an der Zwischenlage befestigte Kennzeichnungselement beispielsweise
gegen eine Anlegekante geführt
werden, die das Kennzeichnungselement in die entsprechende Position
umknickt bzw. umbiegt.
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In
diesem Zusammenhang wäre
natürlich auch
denkbar, das Kennzeichnungselement bereits vor der Befestigung an
der Zwischenlage durch Umknicken/Umbiegen entsprechend zu verformen
und dann im verformten Zustand an der Zwischenlage zu befestigen.
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Auch
könnte
das Kennzeichnungselement mit einer Sollknick-/Sollbiegestelle ausgestattet
sein, um ein einfaches und kontrolliertes Umknicken/Umbiegen zu
gewährleisten.
Hierzu könnte
das Kennzeichnungselement an den relevanten Stellen beispielsweise
mit einem Vorbruch, einer Perforation, einer Prägung, einer Rillung oder ähnlichem
versehen sein.
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Bei
einer Verwendung von biegeschlaffen Materialien als Kennzeichnungselementen,
beispielsweise Papier, ist es üblicherweise
jedoch nicht notwendig, das Kennzeichnungselement nach der Befestigung
an der Zwischenlage zu verformen, da sich eine im wesentlichen an
der Seitenfläche
der Palette anliegende Position des Kennzeichnungselements unter
Einwirkung der Schwerkraft selbständig einstellen kann.
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Die
Zuführung
des Kennzeichnungselements an die Zwischenlage zur Befestigung an
derselben kann auf mehrere Arten erfolgen.
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Einerseits
können
mit entsprechenden Informationen versehene Kennzeichnungselemente
für eine
ganze Reihe von Paletten vorbereitet und stapelweise abgelegt werden,
wobei das an der jeweiligen Palette zu befestigende Kennzeichnungselement
dann durch eine entsprechende Entnahmevorrichtung vereinzelt von
dem Stapel genommen und zur Befestigung an die Zwischenlage geführt wird.
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Hierzu
umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung
wenigstens ein Magazin, in dem die mit den entsprechenden Informationen
versehenen Kennzeichnungselemente gestapelt bereitgestellt werden. Weiterhin
ist eine Entnahmevorrichtung vorhanden, die derart ausgestaltet
ist, dass sie ein einzelnes Kennzeichnungselement aus dem Magazin
entnehmen und zur Befestigung an die Zwischenlage führen kann.
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Im
Fall einer Verwendung von herkömmlichen
Papierblättern
als Kennzeichnungselemente könnte
es sich hierbei um ein herkömmliches
Magazin, beispiels weise eines Kopierers oder Druckers, mit einer
entsprechenden Vereinzelungsvorrichtung handeln. Die vorab vorzugsweise
mit einem Drucker erzeugten Kennzeichnungselemente werden in diesem
Fall einfach in das entsprechende Magazin eingelegt und der Kennzeichnungsvorrichtung
vereinzelt zugeführt.
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Alternativ
wäre möglich, ein
Kennzeichnungselement erst unmittelbar vor seiner Befestigung für die konkret
zu kennzeichnende Palette mit den entsprechenden Informationen zu
versehen. In diesem Fall wird das Kennzeichnungselement dann durch
eine Entnahmevorrichtung direkt aus dem Ausgabeschacht der das Kennzeichnungselement
mit den Informationen versehenden Einrichtung entnommen und zur
Befestigung an die Zwischenlage geführt.
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Die
Entnahmevorrichtung könnte
hierbei einen Rollentransport oder Ähnliches aufweisen, um die
Beförderung
der Kennzeichnungselemente an eine definierte Kennzeichnungsposition,
an der die Befestigung des Kennzeichnungselements erfolgt, zu ermöglichen.
Auch wäre
hierfür
ein auf Vakuum beruhendes Greifersystem denkbar.
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Falls
es sich bei dem Kennzeichnungselement um ein papierähnliches
Element handelt, könnte
beispielsweise ein Drucker dazu verwendet werden, die entsprechenden
Informationen auf dem Kennzeichnungselement aufzubringen.
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Bei
einer Verwendung von Transpondern bzw. der RFID-Technologie könnte zum
Aufbringen der entsprechenden Informationen auf dem Kennzeichnungselement
ein den verwendeten Chip bzw. die verwendeten elektronischen Bestandteile
entsprechend programmierendes Gerät verwendet werden.
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Natürlich wäre es auch
denkbar Kennzeichnungselemente zu verwenden, die von einer Rolle stammen
und die vor dem Zuführen
an die Zwischenlage von einer entsprechenden Vereinzelungsvorrichtung
vereinzelt werden. In diesem Fall könnten zwischen den einzelnen
Kennzeichnungselemente auf der Rolle Sollbruchstellen, z. B. Perforationen oder ähnliches
vorhanden sein, um eine Vereinzelung zu erleichtern.
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Sollte
es sich bei dem Stapelgut um Produkte handeln, die in Form von Flachmaterialstücken vorliegen,
beispielsweise nicht aufgeklappte Pappschachteln oder ähnliches,
so kann in einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
als Kennzeichnungselement ein Muster des Stapelguts verwendet werden.
Somit wäre
direkt ersichtlich, um welches Stapelgut es sich bei der Palette
handelt.
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Natürlich wäre hierbei
auch denkbar, ein Muster des Stapelgut zusätzlich zu einem Kennzeichnungselement
an der Zwischenlage zu befestigen, wobei vorzugsweise die Befestigung
des Musters analog zur erfindungsgemäßen Befestigung des Kennzeichnungselements,
also durch Erzeugen eines Formschlusses zwischen dem Muster und
der Zwischenlage, erfolgt.
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In
beiden Fällen
wird das jeweils an der Zwischenlage zu befestigende Muster des
Stapelguts vorzugsweise nicht aus dem Stapelgut des laufenden Palettiervorgangs
entnommen, sondern wird vielmehr separat, beispielsweise in einem
entsprechenden Magazin bereitgestellt.
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Um
ein sicheres Halten des an der Zwischenlage befestigten Kennzeichnungselements
zu gewährleisten,
wird vorteilhafterweise wenigstens an zwei voneinander beabstandeten
Positionen ein Formschluss zwischen der Zwischenlage und dem Kennzeichnungselement
erzeugt.
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Hierbei
können
entweder eine entsprechende Anzahl an Befestigungsmitteln, vorzugsweise Crimpzangen,
verwendet werden, oder es wird bei einer Verwendung nur eines einzigen
Befestigungsmittels die Änderung
der Position des Formschlusses durch ein entsprechendes Ändern der
Relativposition der Zwischenlage und des Verbindungselements bezüglich des
Befestigungsmittels bewirkt.
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Um
die jeweilige Zwischenlage an eine definierte Kennzeichnungsposition
zu führen,
an der die Befestigung des Kennzeichnungselements erfolgt, umfasst
die erfindungsgemäße Vorrichtung
vorzugsweise eine Zuführeinrichtung.
Vorteilhafter weise wird die Zuführeinrichtung
im wesentlichen von der Transportvorrichtung gebildet, die allgemein
zum Transport der Zwischenlagen von einer Vorratsstellung auf die aufzubauende
Palette dient. Falls an bei der von der Transportvorrichtung transportierten
Zwischenlage ein Kennzeichnungselement befestigt werden soll, so wird
in diesem Sinne der Transport der Zwischenlage von der Vorratsstellung
auf die Palette über
eine zusätzliche
Position, die Kennzeichnungsposition geführt, an der die Befestigungsmittel
angeordnet sind und zu der auch das zu befestigende Kennzeichnungselement
befördert
wird. Nach dem Befestigen des Kennzeichnungselements an der Zwischenlage wird
diese dann von der Transportvorrichtung an die Palette transportiert.
Als Transportvorrichtung dienen hier üblicherweise Palettierroboter
mit entsprechenden Greifern/Saugköpfen.
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Falls
die Transportmittel hierbei mittig an der Zwischenlage angreifen
und die Zwischenlage nicht über
eine hinreichende Eigensteifigkeit verfügen sollte, so kann es vorkommen,
dass die Zwischenlage beim Transport an den Rändern nach unten durchhängt. Um
in diesem Fall dennoch eine genaue Positionierung der Zwischenlage
an der Kennzeichnungsposition zu erreichen, weist die erfindungsgemäße Vorrichtung
in einer bevorzugten Ausführungsform
zwei in Richtung der Kennzeichnungsposition abstandsmäßig zusammenlaufende
Führungselemente
auf. Durch diese Führungselemente,
beispielsweise in Form von Ablenkblechen, kann die von der Transporteinrichtung
transportierte Zwischenlage bei ihrer Bewegung auf die Kennzeichnungsposition hin
in vertikaler Position ausgerichtet werden.
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Hierbei
sind die verwendeten Führungselemente
vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie ein problemloses Befestigen
des Kennzeichnungselements an der Zwischenlage in der Kennzeichnungsposition
ermöglichen.
Zu diesem Zweck können
die Führungselemente
beispielsweise Aussparungen oder Ausnehmungen ausweisen, durch die
die jeweiligen Befestigungsmittel an der übereinanderliegend angeordneten
Kombination von Kennzeichnungselement und Zwischenlage angreifen
können.
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Vorzugsweise
ist das Kennzeichnungselement beim Befestigen oberhalb der Zwischenlage angeordnet.
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c) Ausführungsbeispiele
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Eine
Ausführungsform
gemäß der Erfindung ist
im folgenden anhand der Figuren beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
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1:
eine Aufsicht auf eine Palettierzelle mit einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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2:
eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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3:
eine Aufsicht auf eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
und
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4:
eine Seitenansicht einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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1 zeigt
eine Aufsicht auf eine Palettierzelle 1 mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zur
Kennzeichnung einer mit Stapelgut 3 zu beladenden Palette 5.
Das auf die jeweils zu beladende Palette 5 zu stapelnde
Stapelgut 3 wird der Palettierzelle 1 über ein
Laufband 2 in der mit dem Pfeil Z bezeichneten Zuführrichtung
zugeführt.
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In
der Palettierzelle 1 ist eine Transportvorrichtung 9 vorhanden,
die in dem vorliegenden Beispiel als Palettierroboter ausgebildet
ist. Die Transportvorrichtung 9 nimmt jeweils eine zu beladende Palette 5 von
dem Palettenvorrat 4 und transportiert sie an die Palettierposition
P auf dem Laufband 6.
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Fertig
beladene Paletten verlassen die Palettierzelle in der mit dem Pfeil
A bezeichneten Abführrichtung. Üblicherweise
werden die vollständig
beladenen Paletten, die die Palettierzelle 1 verlassen, dann
in einem weiteren Verfahrensschritte mit einer Folie umwickelt („gestretcht").
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In
vorher festgelegten Abständen
nimmt die Transportvorrichtung 9 von dem in der Palettierzelle 1 angeordneten
Zwischenlagenvorrat 7 eine Zwischenlage auf, führt diese
an die Palettierposition P und legt sie auf eine vervollständigte Lage
aus Stapelgut 3 ab. Im Anschluss daran wird die Stapelung des
Stapelguts 3 fortgesetzt, so dass die entsprechende Zwischenlage
letztendlichen zwischen zwei aufeinander folgenden Lagen aus Stapelgut 3 angeordnet
ist.
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Falls
an der durch die Transportvorrichtung 9 aufgenommenen Zwischenlage 8 ein
Kennzeichnungselement befestigt werden soll, so führt die Transportvorrichtung 9 die
aufgenommene Zwischenlage 8 vor dem Ablegen an der Palettierposition P
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 zum
Kennzeichnen zu.
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Erst
nach dem erfindungsgemäßen Befestigen
des Kennzeichnungselements mittels Formschlusses an der Zwischenlage 8 wird
diese von der Transportvorrichtung 9 an die Palettierposition
P geführt
und auf der entsprechenden Lage aus Stapelgut 3 abgelegt.
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Wie
in den 2, 3 und 4 dargestellt,
umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 zum
Kennzeichnen der Paletten 5 zwei symmetrisch angeordnete
Befestigungsmittel 12, die im vorliegenden Beispiel durch
herkömmliche
Crimpzangen gebildet werden. Weiterhin umfasst die Vorrichtung 10 ein
Magazin 11, das, wie in den 2 und 3 ersichtlich,
zum Befüllen
mit einem Stapel 15 aus Kennzeichnungselementen seitlich
aus der Vorrichtung 10 herausgezogen werden kann.
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Im
vorliegenden Beispiel handelt es sich bei den einzelnen Kennzeichnungselementen
um herkömmliche
Blätter
aus Papier, die in einem vorhergehenden Schritt mit den jeweiligen
Informationen bedruckt wurden.
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Eine
Entnahmevorrichtung 13 entnimmt beim Betrieb der Vorrichtung 10 das
in dem Stapel 15 aus Kennzeichnungselementen jeweils an
oberster Position liegende Kennzeichnungselement und führt dies
an die Kennzeichnungsposition K. Hierbei kann es sich bei dem Magazin 11 und
der Entnahmevorrichtung 13 um einen handelsüblichen
Blatteinzug für einen
Drucker beziehungsweise Kopierer handeln, durch den die in dem Magazin 11 angeordneten Kennzeichnungselemente
vereinzelt abgezogen werden.
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In
den 2 bis 4 ist die Zwischenlage 8,
an der das entsprechende Kennzeichnungselement befestigt werden
soll, in der Kennzeichnungsposition K dargestellt, in die es von
der Transportvorrichtung 9 geführt wurde.
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Hierbei
wird eine in vertikaler Hinsicht korrekte Ausrichtung der Zwischenlage 8 durch
die beiden Ablenkbleche 14 gewährleistet. Diese Ablenkbleche 14 sind
so angeordnet, dass sich der Abstand zwischen ihren Innenflächen auf
die Kennzeichnungsposition K hin verringert. Gleichzeitig weisen
sie in ihren Seiten Aussparungen auf, um ein Befestigen des Kennzeichnungselements
an der in der Kennzeichnungsposition K befindlichen Zwischenlage 8 durch die
Crimpzangen 12 zu ermöglichen.
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Sobald
sich die Zwischenlage 8 und das an dieser zu befestigende
Kennzeichnungselement übereinanderliegend
angeordnet in der Kennzeichnungsposition K befinden, werden die
beiden Crimpzangen 12 betätigt. Dies geschieht vorliegend
mittels einer pneumatischen Betätigungsvorrichtung 16. Hierbei
ist das Kennzeichnungselement beim Verkrimpen über der Zwischenlage 8 angeordnet.
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Durch
das Betätigen
der Crimpzangen 12 werden die Zwischenlage 8 und
das an dieser zu befestigende Kennzeichnungselement miteinander
verpresst/vercrimpt, so dass sich durch die entstehende Verformung
der beiden Bauteile ein erfindungsgemäßer Formschluss ausbildet.
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Das
Betätigen
der Crimpzangen 12 kann hierbei vollautomatisch erfolgen,
indem die korrekte Positionierung der Zwischenlage 8 und
des an ihr zu befestigenden Kennzeichnungselements in der Kennzeichnungsposition
K beispielsweise mittels eines Sensors erfasst wird.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
der Erfindung wäre
es auch denkbar, dass nicht nur, wie in den 2 bis 4 dargestellt,
an der Längsseite L
der Zwischenlage 8 ein Kennzeichnungselement befestigt
wird, sondern darüber
hinaus auch an der Querseite Q der Zwischenlage 8. Hierzu
wäre es
lediglich notwendig, dass die Transportvorrichtung 9 die
von ihr aufgenommene Zwischenlage 8 von der Vorrichtung 10 entfernt,
um 90° rotiert
und wieder in die Kennzeichnungsposition K an der Vorrichtung 10 führt.
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Als
mögliche
Kennzeichnungselemente sind in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
in 3 Papierblätter
in den Formaten DIN A4 und DIN A3 dargestellt.
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- 1
- Palettierzelle
- 2
- Laufband
Stapelgut
- 3
- Stapelgut
- 4
- Palettenvorrat
- 5
- zu
beladende Palette
- 6
- Laufband
Paletten
- 7
- Zwischenlagenvorrat
- 8
- zu
kennzeichnende Zwischenlage
- 9
- Transportvorrichtung
- 10
- Vorrichtung
zum Kennzeichnen
- 11
- Magazin
- 12
- Befestigungsmittel
- 13
- Entnahmevorrichtung
- 14
- Ablenkbleche
- 15
- Stapel
aus Kennzeichnungselementen
- 16
- Pneumatische
Betätigungsvorrichtung
- Z
- Zufuhrrichtung
Stapelgut
- A
- Abführrichtung
Paletten
- P
- Palettierposition
- K
- Kennzeichnungsposition
- L
- Längsseite
von 8
- Q
- Querseite
von 8