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DE102004014067A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Bestücken eines Kartonagenstapels mit Etiketten und/oder Musterproben - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Bestücken eines Kartonagenstapels mit Etiketten und/oder Musterproben Download PDF

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DE102004014067A1
DE102004014067A1 DE200410014067 DE102004014067A DE102004014067A1 DE 102004014067 A1 DE102004014067 A1 DE 102004014067A1 DE 200410014067 DE200410014067 DE 200410014067 DE 102004014067 A DE102004014067 A DE 102004014067A DE 102004014067 A1 DE102004014067 A1 DE 102004014067A1
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Germany
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cardboard
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stack
sample
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Withdrawn
Application number
DE200410014067
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English (en)
Inventor
Wolf Dietrich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Maschb U Konstruktion Elm GmbH
Maschinenbau U Konstruktion Elmshorn GmbH
Original Assignee
Maschb U Konstruktion Elm GmbH
Maschinenbau U Konstruktion Elmshorn GmbH
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Publication date
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Priority to EP05005464A priority patent/EP1580134A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/26Devices for applying labels

Landscapes

  • Labeling Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bestücken eines Kartonagenstapels (4) mit Etiketten (8) und/oder Musterproben, bestehend aus einem nach der Fertigstellung des Kartonagenstapels (4) in horizontaler Ausrichtung zwischen zwei übereinander angeordneten Lagen von Kartonagen (10) des Kartonagenstapels (4) eingebrachten Halteteil (16) und einem über eine benachbarte äußere Seitenfläche (20) des Kartonagenstapels (4) überstehenden und entlang der Seitenfläche (20) in vertikaler Ausrichtung nach unten hängenden sichtbaren Schrift- bzw. Musterteil (18). Um es zu ermöglichen, die Kartonagenstapel (4) maschinell und vorzugsweise automatisiert mit Etiketten (8) und/oder Musterproben zu bestücken, wird vorgeschlagen, dass die jeweiligen Etiketten (8) und/oder Musterproben nach einer teilweisen Fertigstellung des Kartonagenstapels (4) vorzugsweise mittels einer Greifereinrichtung (24) ergriffen und von oben her so auf dem teilweise fertig gestellten Kartonagenstapel (4) abgelegt werden, dass ihr Halteteil (16) die Oberseite (22) überlappt und ihr Schrift- bzw. Musterteil (18) über eine seiner Seitenflächen (20) übersteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bestücken eines Kartonagenstapels mit Etiketten und/oder Musterproben gemäß dem Oberbegriff der Patentansprüche 1 bzw. 18.
  • Faltschachteln aus Wellpappe oder Karton, die als Umverpackung für eine Vielzahl von Waren oder Gütern Verwendung finden, werden gewöhnlich in zwei örtlich und zeitlich getrennten Schritten hergestellt, einem ersten Schritt, bei dem der für eine bestimmten Faltschachtel benötigte Zuschnitt aus einer Wellpappe- oder Kartonbahn ausgestanzt, gefaltet, geklebt und bedruckt wird und bei dem die nachfolgend allgemein als Kartonagen bezeichneten zusammengefalteten Schachteln zu mehreren über- und nebeneinander auf eine Transportpalette gestapelt werden, um sie zum Ort der Verpackung der Waren oder Güter zu transportieren, wo sie dann in einem zweiten Schritt aufgerichtet werden, um sie zu befüllen und anschließend zu verschließen.
  • Bei größeren Stückzahlen erfolgt das Ausstanzen, Falten, Kleben und Bedrucken der Faltschachtelzuschnitte beim ersten Herstellungsschritt gewöhnlich in sogenannten In-Line-Kartonagenfertigungsmaschinen, in denen sämtliche der gerade genannten Bearbeitungsvorgänge nacheinander vorgenommen werden. Nach dem Austritt aus der Maschine werden die fertiggestellten und flächig zusammengefalteten Kartonagen gewöhnlich zu mehreren zu Kartonagenbündeln oder Kartonagenstapeln übereinandergelegt, die dann von einem Palettierroboter einzeln oder zu mehreren ergriffen und in einem gewünschten Packmuster auf einer Transportpalette abgesetzt werden. Um den fertiggestellten Kartonagenstapel auf der Palette zusammenzuhalten, wird dieser nach der Palettierung gewöhnlich noch mit durchsichtiger Folie umwickelt. Da von der Seite her jedoch nur die Falzkanten oder Schnittkanten der Kartonagen im Stapel sichtbar sind und daher die Art der gestapelten Kartonagen sowie andere Einzelheiten, wie Abmessungen, Material, Falzung oder Bedruckung, nur schlecht erkannt werden können, ist es üblich, den fertigen Kartonagenstapel vor dem Umwickeln mit Folie mit Etiketten und/oder Musterproben zu bestücken, welche diese Informationen gut sichtbar darbieten. Als Etiketten werden dabei Papierbogen bezeichnet, zum Beispiel im Format DIN A3, die mit einer Beschriftung versehen sind, beispielsweise einer Zeichnung von einer der gestapelten Kartonagen oder des daraus aufzurichtenden Kartons und einer Angabe der Abmessungen und der Art des verwendeten Materials, während als Musterproben einzelne Kartonagen oder Teile derselben von der Art der jeweils gestapelten Kartonagen bezeichnet werden. Zur Bestückung des Kartonagenstapels mit den Etiketten und/oder Musterproben werden gewöhnlich vier Exemplare derselben an den vier äußeren Seitenflächen des Kartonagenstapels angebracht, indem sie entlang einer Falzlinie im rechten Winkel gefaltet und mit einem auf einer Seite der Falzlinie liegenden Halteteil, bei Musterproben gewöhnlich einer Klappe des aufzurichtenden Kartons, zwischen zwei benachbarte Kartonagenlagen im Stapel eingeschoben werden, während ein auf der anderen Seite der Falzlinie angeordneter und über die Seitenfläche des Kartonagenstapels überstehender Schrift- bzw. Musterteil entlang der Seitenfläche des Stapels nach unten abgeknickt ist, so dass nach dem Umwickeln des Stapels mit Folie durch diese hindurch die Beschriftung der Etiketten bzw. ein großer Teil der Musterproben gut sichtbar ist und eine leichte Identifizierung der Kartonagen gestattet.
  • Als nachteilig wird dabei jedoch angesehen, dass eine derartige Bestückung der Kartonagenstapel mit den Etiketten und/oder Musterproben von Hand vorgenommen werden muss.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass sich Kartonagenstapel maschinell und vorzugsweise automatisiert mit Etiketten und/oder Musterproben bestücken lassen, und eine zu diesem Zweck geeignete Vorrichtung zu entwickeln.
  • Diese Aufgabe wird in Bezug auf das Verfahren erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die jeweiligen Etiketten und/oder Musterproben nach einer teilweisen Fertigstellung des Kartonagenstapels ergriffen und von oben her so auf dem teilweise fertiggestellten Kartonagenstapels abgelegt werden, dass ihr Halteteil über die Oberseite des Kartonagenstapels überlappt und ihr Schrift- bzw. Musterteil über eine seiner Seitenflächen übersteht. Anschließend können dann weitere Kartonagenlagen über den Halteteilen der Etiketten und/oder Musterproben abgelegt werden, so dass diese wie im Stand der Technik zwischen zwei übereinander angeordneten Lagen von Kartonagen festgehalten werden. Vorzugsweise werden die Etiketten und/oder Musterproben von einer Greifereinrichtung ergriffen und auf der Oberseite des Kartonagenstapels abgelegt, nach deren Entfernen die weiteren Kartonagenlage über den Halteteilen der Etiketten und/oder Musterproben abgelegt werden.
  • Um zu verhindern, dass die Etiketten und/oder Musterproben bis zum Auflegen der weiteren Kartonagenlage verrutschen oder zu Boden fallen, kann der Halteteil von jedem Etikett bzw. jeder Musterprobe durch Haftreibung auf der Oberseite des teilweise fertiggestellten Kartonagenstapels festgehalten werden, vorzugsweise indem man ihn um einiges größer und damit schwerer als den Schrift- bzw. Musterteil jedes Etiketts bzw. jeder Musterprobe macht. Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht jedoch vor, dass der Halteteil von jedem Etikett bzw. jeder Musterprobe an der Oberseite des teilweise fertiggestellten Kartonagenstapels fixiert wird, und zwar vorzugsweise durch Festkleben, indem zweckmäßig vor dem Ablegen der Etiketten und/oder Musterproben ein Kleber auf die dem Stapel zugewandte Unterseite des Halteteils von jedem Etikett bzw. jeder Musterprobe aufgebracht und der Halteteil während des Ablegens der Etiketten und/oder Musterproben leicht gegen die Oberseite des Stapels angepresst wird.
  • Um zu verhindern, dass die Kartonagen, welche vor dem Ablegen der Etiketten und/oder Musterproben die Oberseite des Stapels bilden, durch den Kleber beschädigt werden, kann entweder ein wiederablösbarer Kleber verwendet werden, wie beispielsweise nach Art des Klebers auf sogenannten Post-It-Aufklebern oder ein bereits etwas abgekühlter, jedoch noch leicht klebriger Heißkleber, oder es kann vor dem Ergreifen und Ablegen der Etiketten und/oder Musterproben ein Schonbogen auf der Oberseite des teilweise fertiggestellten Kartonagenstapels abgelegt werden, auf dem anschließend die Etiketten und/oder Musterproben abgelegt und mit ihren Halteteilen festgeklebt werden, wobei zum Ablegen der Etiketten und/oder Musterbogen und zum Auflegen der Schonbogen vorzugsweise dieselbe Greifereinrichtung verwendet wird. Grundsätzlich ist es auch möglich, die Etiketten und/oder Musterproben bereits zuvor an anderer Stelle auf einem Schonbogen oder bei Stapeln aus einzelnen übereinanderliegenden Kartonagen auf einer derselben festzukleben und sie dann zusammen mit dem Schonbogen oder dieser Kartonage auf der Oberseite des teilweise fertiggestellten Stapels abzulegen.
  • Zum Ergreifen eines Etiketts oder einer Musterprobe weist die Greifereinrichtung mindestens einen Sauggreifer auf, der an den Halteteil des Etiketts bzw. der Musterprobe angenähert und dann mit einem Unterdruck beaufschlagt wird, um das Etikett bzw. die Musterprobe bis zum Ablegen auf der Oberseite des Stapels gegen den Sauggreifer anliegend festzuhalten. Vorzugsweise wird jedes Etikett bzw. jede Musterprobe mit Hilfe von mehreren Sauggreifern ergriffen, die nicht nur mit seinem Halteteil sondern auch mit seinem Schrift- bzw. Musterteil in Eingriff treten, wobei der letztere beim Ergreifen zweckmäßig in einer Ebene mit dem Halteteil angeordnet ist und nach dem Ablegen des Etiketts bzw. der Musterprobe entlang einer zuvor hergestellten Falzlinie zwischen den beiden Teilen nach unten klappt oder mittels eines geeigneten Stellglieds der Greifereinrichtung nach unten gedrückt wird.
  • Dies gestattet es, mehrere Etiketten und/oder Musterproben flächig übereinander auf einer Aufnahmefläche zu stapeln, wo sie bei Bedarf von der Greifereinrichtung ergriffen und auf der Oberseiten eines teilweise fertiggestellten Kartonagenstapels abgelegt werden können.
  • Eine weitere, besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass immer gleichzeitig mehrere Etiketten und/oder Musterproben ergriffen und auf der Oberseite des Stapels abgelegt werden, wobei ihre Schrift- bzw. Musterteile über verschiedene Seitenflächen des Kartonagenstapels überstehen. Dies ermöglicht es, den Stapel gleichzeitig an mehreren Seiten mit Etiketten und/oder Musterproben zu bestücken, vorzugsweise an allen vier Seiten.
  • Um zu vermeiden, dass die Etiketten und/oder Musterproben für jede gewünschte Querschnittsabmessung des zu bestückenden Kartonagenstapels in entsprechenden Aufnahmepositionen auf der Aufnahmefläche angeordnet werden müssen, ist gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Etiketten und/oder Musterproben in einem vorgegebenen Muster auf der Aufnahmefläche liegen und nach dem Ergreifen auseinander bewegt werden, um sie in die jeweils gewünschten Ablagepositionen zu bringen, in denen sich ihre Halteteile über der Oberseite des Kartonagenstapels befinden und ihre Schrift- bzw. Musterteile über dessen Seitenflächen überstehen.
  • Vorzugsweise ist dieses vorgegebene Muster auf der Aufnahmefläche so gewählt, dass sämtliche gleichzeitig von der Greifereinrichtung ergriffenen Etiketten und/oder Musterproben in einer Richtung über zwei Kleberauftragsvorrichtungen hinweg bewegt werden können, wo sie schrittweise angehalten und jeweils auf ihrer Unterseite mit mindestens einem und vorzugsweise zwei oder mehr Kleberpunkten versehen werden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist durch eine bewegliche Greifereinrichtung gekennzeichnet, die mindestens ein im Abstand vom Kartonagenstapel auf einer Aufnahmefläche liegendes Etikett bzw. eine Musterprobe ergreift und so auf dem teilweise fertiggestellten Kartonagenstapel ablegt, dass ihr Halteteil die Oberseite des Stapels überlappt und ihr Schrift- bzw. Musterteil über eine seiner Seitenflächen übersteht.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Greifereinrichtung mehrere Sauggreifer umfasst, die nach einer Annäherung an eine Mehrzahl von Etiketten und/oder Musterproben auf der Aufnahmefläche mit einem Unterdruck beaufschlagbar sind, um die Etiketten bzw. Musterproben bis zum Ablegen auf der Oberseite des Stapels gegen die Sauggreifer anliegend festzuhalten.
  • Bevorzugt weist die Greifereinrichtung eine Mehrzahl von Aufnahme- und Ablageeinheiten für Etiketten und/oder Musterproben auf, die jeweils mit mehreren Sauggreifern bestückt sind und sich in zwei orthogonalen horizontalen Richtungen auseinander bewegen lassen, um die in einem vorgegebenen Muster nahe beieinander auf der Aufnahmefläche abgelegten Etiketten und/oder Musterproben nach ihrem Ergreifen in die gewünschten, von Stapel zu Stapel entsprechend dessen Querschnittsabmessungen variierenden Ablagepositionen zu bewegen, in denen sich ihre Halteteile über der Oberseite des Kartonagenstapels befinden und ihre Schrift- bzw. Musterteile über dessen Seitenflächen überstehen.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Greifereinrichtung in seitlicher Richtung zwischen der Aufnahmefläche für die zu ergreifenden Etiketten und/oder Musterproben und der Oberseite des teilweise fertiggestellten Kartonagenstapels hin und her bewegbar und weist vorzugsweise eine Linearführung für ein vertikales Tragelement auf, das entlang der Führung in die Nähe der Aufnahmefläche bzw. in die Nähe des Kartonagenstapels verfahrbar ist. Die Linearführung ist bevorzugt in geringer Höhe angeordnet, so dass der Kartonagenstapel für einen Palettierroboter von allen Seiten her frei zugänglich ist, nachdem das Tragelement mit der Greifereinrichtung nach dem Ablegen der Etiketten und/oder Musterproben wieder vom Stapel weg bewegt worden ist. Das Tragelement trägt bevorzugt einen mit den Aufnahme- und Ablageeinheiten für die Etiketten und/oder Musterproben bestückten Ausleger, der zweckmäßig horizontal ausgerichtet und vertikal beweglich ist, so dass er sich zum Aufnehmen der Etiketten und/oder Musterproben über die oder mehrere Aufnahmeflächen und zum Ablegen derselben über die Oberseite des Kartonagenstapels verfahren lässt.
  • Die Auflagefläche ist bevorzugt Teil eines im seitlichen Abstand vom Kartonagenstapel angeordneten Aufnahmetischs, der zusätzlich mit einer oder mehreren Kleberauftragsvorrichtungen ausgestattet sein kann, um die Etiketten und/oder Musterproben nach dem Ergreifen durch die Sauggreifer der Aufnahme- und Ablageeinheiten auf ihrer Unterseite mit einem oder mehreren Kleberpunkten zu versehen, die beim Ablegen der Etiketten und/oder Musterproben auf der Oberseite des Kartonagenstapels dafür sorgen, dass die Etiketten und/oder Musterproben bis zum Auflegen der nächsten Kartonagenlage nicht verrutschen oder vom Stapel fallen.
  • Um zu gewährleisten, dass die auf der Aufnahmefläche liegenden Etiketten und/oder Musterproben stets an derselben Stelle von den Sauggreifern der Greifereinrichtung aufgenommen werden können, ist die Aufnahmefläche zumindest für kleinere Etiketten oder Musterproben zweckmäßig mit nach oben offenen, die Etiketten oder Musterproben enthaltenden Kassetten bestückt, deren Ausrichtung der Ausrichtung der aus den Kassetten entnommenen und auf dem Kartonagenstapel abgelegten Etiketten oder Musterproben entspricht, deren Abstand jedoch zweckmäßig kleiner als der Abstand der auf der Oberseite des Stapels abgelegten Etiketten oder Musterproben ist. Größere Musterproben können ggf. separat auf der Aufnahmefläche abgelegt werden, um sie dort mit der Greifereinrichtung aufzunehmen.
  • Wenn die abzulegenden Etiketten und/oder Musterproben unterschiedliche Beschriftungen tragen bzw. unterschiedliche Größen aufweisen, kann der Auflagetisch mit einer Mehrzahl von im Abstand über- und/oder nebeneinander angeordneten, zur Oberseite des Kartonagenstapels parallelen Tischplatten versehen werden, die jeweils mit unterschiedlichen Kassetten bestückt werden können.
  • Da es sehr viele unterschiedliche Arten von Kartonagen gibt, die teilweise sehr groß bemessen sind, und insbesondere in diesem letzteren Fall zweckmäßig bereits in vorgeknicktem Zustand auf der Aufnahmefläche positioniert werden sollten, wird es beim Anbringen von Musterproben nicht immer möglich sein, die Aufnahmefläche mit mehr als einer oder zwei vorbereiteten Musterproben zu bestücken, so dass ggf. eine weitere Greifereinheit vorgesehen werden kann, um während des Bestückens des Stapels mit einer Musterprobe eine weitere zur Bestückung vorgesehene Musterprobe zur Aufnahmefläche zuzuführen.
  • Um zu vermeiden, dass beim Bestücken eines Kartonagenstapels mit sehr großen Musterproben entweder nur ein Teil der äußeren Seitenflächen des Stapels mit einer Musterprobe bestückt werden kann oder die Greifereinrichtung von mehreren Seiten her an den Stapel angenähert werden muss, sieht eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung vor, den Stapel bzw. die als Unterlage dienende Transportpalette auf einen Drehteller zu stellen, der jeweils vor dem Ablegen einer einzeln von der Greifereinrichtung ergriffenen Musterprobe um 90 Grad gedreht werden kann.
  • Allgemein erfolgt das Ablegen der Etiketten und/oder Musterproben durch die Greifereinrichtung immer in den Pausen, in denen sich der Greifer des zum Palettieren der Kartonagen dienenden Palettierroboters nicht in der Nähe der zu beladenden Transportpalette befindet, um den Arbeitstakt des Roboters nicht zu stören.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine teilweise weggeschnittene perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Bestücken eines Kartonagenstapels auf einer Palette mit Etiketten und/oder Musterproben;
  • 2: eine perspektivische Ansicht von Teilen einer Greifereinrichtung zum Ergreifen von Etiketten und/oder Musterproben sowie zum Ablegen derselben auf dem teilweise fertiggestellten Kartonagenstapel.
  • Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung 2 dient zum Bestücken von Kartonagenstapeln 4 auf Paletten 6 mit Etiketten 8 und/oder Musterproben (nicht dargestellt), welche die Identifizierung der im jeweiligen Stapel 4 enthaltenen Kartonagen 10 erleichtern.
  • Bei den Etiketten 8 kann es sich zum Beispiel um Papierbogen 12 (2) im Format DIN A3 handeln, die in ihrer Mitte eine vorgeprägte Falzlinie 14 aufweisen, welche die Bogen 12 in zwei Teile unterteilt, nämlich einen Halteteil 16, der nach der Bestückung des Stapels 4 mit den Etiketten 8 zwischen zwei übereinander angeordneten Kartonagen 10 des Stapels 4 festgehalten wird, sowie einen Schriftteil 18 mit aufgedruckten Angaben (nicht dargestellt) über die Art, die Abmessungen und das Material der Kartonagen 10 im Stapel 4, der nach der Bestückung des Stapels 4 mit den Etiketten 8 über eine benachbarte Seitenfläche 20 des Stapels 4 übersteht und dort vertikal nach unten hängt, so dass die Beschriftung nach außen weist und für einen Betrachter durch eine um den Stapel 4 herumgewickelte Schrumpffolie (nicht dargestellt) hindurch lesbar ist. Bei den Musterproben handelt es sich um dieselben Kartonagen 10, wie diejenigen des Stapels 4, die nach dessen Bestückung mit einer als Halteteil dienenden Verschlussklappe oder dergleichen zwischen zwei übereinander liegende Kartonagen 10 des Stapels 4 eingreifen, wobei der als Musterteil dienende Rest nach außen über die benachbarte Seitenfläche 20 übersteht und gegen diese anliegend nach unten geklappt ist.
  • Um eine maschinelle Bestückung der auf der Palette 6 gebildeten Stapel 4 mit den Etiketten 8 oder Musterproben zu ermöglichen, werden anders als bisher nicht nach der Fertigstellung des Stapels 4 an dessen vier Seitenflächen 20 die Halteteile 16 der Etiketten 8 oder Musterteile von außen her von Hand zwischen zwei benachbarte Kartonagenlagen geschoben. Statt dessen werden die Etiketten 8 oder Musterproben auf der Oberseite 22 des teilweise fertiggestellten Stapels 4 abgelegt, zum Beispiel wenn dieser einschließlich Palette 6 etwa eine Höhe aufweist, die der Augenhöhe eines durchschnittlichen Betrachters entspricht.
  • Das Ablegen der Etiketten 8 oder Musterproben auf dem Stapel 4 erfolgt mit Hilfe einer Greifereinrichtung 24 der Vorrichtung 2, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus vier Etikettenkassetten 26 auf der Oberseite einer Tischplatte 28 eines Aufnahmetischs 30 jeweils gleichzeitig ein Etikett 8 ergreift, die vier Etiketten 8 aus den Kassetten 26 heraus anhebt, sie dann nacheinander in einer Richtung über zwei Kleberauftragsdüsen 32 bewegt, um die Unterseiten der Etiketten 8 jeweils mit zwei Kleberpunkten (nicht sichtbar) zu versehen, bevor die Greifereinrichtung 24 entlang einer in geringem Abstand parallel zum Boden und zu einer Seitenfläche 20 des Stapels 4 und der Palette 6 verlaufenden Führungsschiene 34 in die Nähe des teilweise fertiggestellten Kartonagenstapels 4 verfahren wird, um die Etiketten 8 auf dessen Oberseite 22 abzulegen und ihre die Oberseite 22 überlappenden Halteteile 16 mittels der Kleberpunkte vorübergehend zu fixieren, bis von einem Palettierroboter (nicht dargestellt) weitere Kartonagen 10 auf der Oberseite 22 des Stapels 4 abgelegt und die Halteteile 16 dabei zusätzlich zwischen den Kartonagen 10 festgeklemmt werden.
  • Die Greifereinrichtung 24 besteht im Wesentlichen aus einer motorisch entlang der Führungsschiene 34 verfahrbaren vertikalen Tragsäule 36, sowie einem an der Seite des Aufnahmetischs 30 und des Kartonagenstapels 4 über die Tragsäule 36 überstehenden und entlang der Tragsäule 36 in vertikaler Richtung verfahrbaren Ausleger 38, der insgesamt vier Aufnahme- und Ablageeinheiten 40 (2) für Etiketten 8 oder Musterproben trägt, die nur unvollständig und nur zum Teil dargestellt sind. Die Aufnahme- und Ablageeinheiten 40 sind jeweils mit mehreren nach unten weisenden und mit Unterdruck beaufschlagbaren Sauggreifern 42, 44 ausgestattet und können mit Hilfe von zwei am Ausleger 38 montierten, getrennt ansteuerbaren Stellmotoren (nicht dargestellt) paarweise in zwei zueinander orthogonalen Richtungen A und B auseinander und zusammen bewegt werden, wobei eine (A) der beiden Richtungen senkrecht zur Führungsschiene 34 und die andere (B) parallel dazu verläuft.
  • Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel weist jede Aufnahme- und Ablageeinheit 40 drei im Abstand voneinander an den Ecken eines Dreiecks angeordnete kleinere Sauggreifer 42 auf (vgl. 2), von denen zwei auf den Halteteil 16 und einer auf den Schriftteil 18 eines zu ergreifenden Etiketts 8 abgesenkt werden, um dieses anschließend durch Anlegen eines Unterdrucks an allen drei Sauggreifern 42 aufzunehmen. Darüber hinaus weist jede Aufnahme- und Ablageeinheit 40 einige größere Sauggreifer 44 auf, die einzeln zum Ergreifen des Halteteils von größeren Musterproben oder gemeinsam zum Ergreifen von Schonbogen (nicht dargestellt) dienen, die von der Greifereinrichtung 24 von einem oder mehreren, ebenfalls neben der Führungsschiene 34 angeordneten Schonbogenstapeln (nicht dargestellt) aufgenommen und jeweils nach dem Absetzen einer dickeren Lage von Kartonagen auf die gesamte Oberseite 22 des teilweise oder vollständig fertiggestellten Kartonagenstapels 4 aufgelegt werden.
  • Der Aufnahmetisch 30 weist mehrere weitere, im vertikalen Abstand von der Tischplatte 28 angeordnete Tischplatten auf, von denen in 1 nur eine bei 46 dargestellt ist. Auf jeder Tischplatten sind vier Kassetten 26 für unterschiedliche Etiketten 8 oder Musterproben angeordnet, wie in 1 für die Tischplatte 28 dargestellt, so dass der Ausleger 38 zum Ergreifen der gewünschten Etiketten 8 oder Musterproben in eine über der jeweiligen Tischplatte 28, 46 befindliche Position verfahren und dann abgesenkt wird, um die Sauggreifer 42 der Aufnahme- und Ablageeinheiten 40 mit den Etiketten 8 in den Kassetten 26 in Kontakt zu bringen. Soweit möglich sind die Kassetten 26 auf den einzelnen Tischplatten 28, 46 immer so angeordnet, dass die vier Aufnahme- und Ablageeinheiten 40 beim Aufnahmen der Etiketten 8 oder Musterproben jeweils die gleichen Positionen einnehmen, so dass ein Einprogrammieren unterschiedlicher Aufnahmepositionen entbehrlich ist.
  • Die Anordnung der Kassetten 26 auf den Tischplatten 28, 46 ist weiter so gewählt, dass ihre Ausrichtung der Ausrichtung der Etiketten 8 in deren Ablageposition auf der Oberseite 20 des Stapels 4 entspricht. Das heißt, die Falzlinien 14 der Etiketten 8 in den Kassetten 26 sind jeweils parallel zu der Seitenfläche 20 des Kartonagenstapels 4 ausgerichtet, an der das jeweilige Etikett 8 abgelegt werden soll. Aus Platzgründen sind die Abstände zwischen den Kassetten 26 auf den Tischplatten 28, 46 kleiner als die Abstände zwischen den Ablagepositionen der einzelnen Etiketten 8 oder Musterproben auf dem Stapel 4, was durch eine horizontale Auseinanderbewegung der Aufnahme- und Ablageeinheiten 40 beim Transport zum Kartonagenstapel 4 im gewünschten Maß kompensiert werden kann.
  • Außerdem ist die Anordnung so gewählt, dass zwei der Kassetten 26 aus entgegengesetzten Richtungen teilweise in einen zwischen den beiden anderen Kassetten 26 frei bleibenden Zwischenraum 50 eingreifen, wobei der Abstand der einander zugewandten Ränder der Etiketten 8 in diesen zuletzt genannten Kassetten 26 kleiner als der Abstand der beiden Kleberauftragsdüsen 32 in dieser Richtung ist, so dass die von den Sauggreifern 42 der Aufnahme- und Ablageeinheiten 40 aus jeder der vier Kassetten 26 aufgenommenen Etiketten 8 durch eine schrittweise Bewegung der Tragsäule 36 und des Auslegers 38 entlang der Führungsschiene 34 in Richtung des Kartonagenstapels 4 nacheinander über das Paar von Kleberauftragsdüsen 32 hinweg bewegt werden können, um dabei auf die Unterseiten jedes Etiketts 8 zwei Kleberpunkte aufzuspritzen, die in einer zur Falzlinie 14 parallelen Richtung nebeneinander auf dem Halteteil 16 der Etiketten 8 angeordnet sind.
  • Bei dem Kleber handelt es sich zweckmäßig um einen Heißleim, der bis zum Erreichen des Kartonagenstapels 4 schon soweit abgekühlt ist, dass er nur noch mit geringer Haftkraft an der Oberseite der Kartonagen 10 haftet, wobei diese Haftkraft jedoch ausreicht, um die Halteteile 16 der Etiketten 8 und/oder Musterproben bis zum Auflegen der nachfolgenden Lage von Kartonagen 10 auf der Stapeloberseite 22 zu fixieren. Auf der anderen Seite bleiben die Kleberpunkte beim späteren Ablösen der Etiketten 8 oder Musterproben vollständig an diesen haften, ohne dass es zu einer Beschädigung der Kartonagen 10 oder zum Anhaften von Kleberüberresten an diesen kommt.

Claims (31)

  1. Verfahren zum Bestücken eines Kartonagenstapels mit Etiketten und/oder Musterproben, wobei ein Halteteil von jedem Etikett bzw. von jeder Musterprobe in horizontaler Ausrichtung zwischen zwei übereinander liegende Kartonagenlagen des Stapels eingebracht wird, während ein über eine benachbarte äußere Seitenfläche des Kartonagenstapels überstehender sichtbarer Schrift- bzw. Musterteil in vertikaler Ausrichtung entlang der Seitenfläche nach unten hängt, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweiligen Etiketten (8) und/oder Musterproben nach einer teilweisen Fertigstellung des Kartonagenstapels (4) ergriffen und von oben her so auf einer Oberseite (22) des teilweise fertiggestellten Kartonagenstapels (4) abgelegt werden, dass ihr Halteteil (16) die Oberseite (22) überlappt und ihr Schrift- bzw. Musterteil (18) über eine seiner Seitenflächen (20) übersteht.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Etiketten (8) und/oder Musterproben von einer Greifereinrichtung (24) ergriffen und auf der Oberseite (22) des Kartonagenstapels (4) abgelegt werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass nach einem Entfernen der Greifereinrichtung (24) mindestens eine weitere Lage Kartonagen (10) über den Halteteilen (16) der Etiketten (8) und/oder Musterproben abgelegt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteteil (16) der Etiketten (8) und/oder Musterproben schwerer als deren Schrift- bzw. Musterteil (18) ist und bis zum Auflegen der weiteren Kartonagenlage (10) durch Haftreibung auf der Oberseite (22) des teilweise fertiggestellten Kartonagenstapels (4) festgehalten wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteteil (16) der Etiketten (8) und/oder Musterproben an der Oberseite (22) des teilweise fertiggestellten Kartonagenstapels (4) fixiert wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteteil (16) an der Oberseite (22) des teilweise fertiggestellten Kartonagenstapels (4) festgeklebt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Ergreifen und Ablegen der Etiketten (8) und/oder Musterproben ein Schonbogen auf der Oberseite (22) des teilweise fertiggestellten Kartonagenstapels (4) abgelegt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schonbogen mit derselben Greifereinrichtung (24) wie die Etiketten (8) und/oder Musterproben auf dem Kartonagenstapel (4) abgelegt wird.
  9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Etiketten (8) und/oder Musterproben vor dem Ergreifen an einer Kartonagenlage oder an einem Schonbogen befestigt und zusammen mit der Kartonagenlage bzw. dem Schonbogen auf der Oberseite (22) des teilweise fertiggestellten Kartonagenstapels (4) abgelegt werden.
  10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Ergreifen eines Etiketts bzw. einer Musterprobe mindestens ein Sauggreifer (42) der Greifereinrichtung (24) an den Halteteil (16) des Etiketts (8) bzw. der Musterprobe angenähert und dann mit einem Unterdruck beaufschlagt wird.
  11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Etiketten vor dem Ergreifen durch die Greifereinrichtung (24) auf einer Aufnahmefläche (28, 46) positioniert werden.
  12. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Etiketten (8) und/oder Musterproben in ebener Form transportiert und abgelegt werden.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Schrift- bzw. Musterteil (18) von jedem Etikett (8) bzw. jeder Musterprobe nach dem Ablegen auf dem Stapel (4) durch sein Gewicht oder unterstützt durch ein Stellorgan nach unten umgeschlagen wird.
  14. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schrift- bzw. Musterteil (18) von jedem Etikett (8) bzw. jeder Musterprobe durch eine Falzlinie (14) oder Perforationslinie vom Halteteil (16) getrennt ist.
  15. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der fertiggestellte Kartonagenstapel (4) mit Folie umwickelt wird, um den herabhängenden Schrift- bzw. Musterteil (18) der Etiketten (8) und/oder Musterproben gegen die benachbarten Seitenfläche (20) des Stapels (4) anliegend festzuhalten.
  16. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Etiketten (8) und/oder Musterproben gleichzeitig auf der Oberseite (22) des Kartonagenstapels (4) abgelegt werden, wobei ihre Schrift- bzw. Musterteile (18) über verschiedene Seitenflächen (20) des Kartonagenstapels (4) überstehen.
  17. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine den Kartonagenstapel (4) aufnehmende Transportpalette (6) auf einen Drehteller gestellt und der Drehteller insbesondere vor dem Ablegen größerer Musterproben um einen vorbestimmten Winkel gedreht wird.
  18. Vorrichtung zum Bestücken eines Kartonagenstapels mit Etiketten und/oder Musterproben, die aus einem nach der Fertigstellung des Kartonagenstapels in horizontaler Ausrichtung zwischen zwei übereinander liegenden Kartonagenlagen des Kartonagenstapels angeordneten Halteteil und einem über eine benachbarte äußere Seitenfläche des Kartonagenstapels überstehenden und entlang der Seitenfläche in vertikaler Ausrichtung nach unten hängenden sichtbaren Schrift- bzw. Musterteil bestehen, gekennzeichnet durch eine bewegliche Greifereinrichtung (24) zum Ergreifen von mindestens einem Etikett (8) oder mindestens einer Musterprobe sowie zum Ablegen des Etiketts (8) oder der Musterprobe auf dem teilweise fertiggestellten Kartonagenstapel (4), wobei der Halteteil die Oberseite (22) überlappt und der Schrift- bzw. Musterteil (18) über eine seiner Seitenflächen (20) übersteht.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifereinrichtung (24) eine Mehrzahl von Sauggreifern (42, 44) umfasst, die nach einer Annäherung an die zu ergreifenden Etiketten (8) bzw. Musterproben mit einem Unterdruck beaufschlagbar sind.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifereinrichtung (24) entlang einer Führung (34) in die Nähe einer Aufnahmefläche (28, 46) mit vorbereiteten Etiketten (8) und/oder Musterprobe bzw. in die Nähe des Kartonagenstapels (4) verfahrbar ist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (34) parallel zu einer Seitenfläche (20) des Kartonagenstapels (4) ausgerichtet ist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (34) in einer geringen Höhe über dem Boden angeordnet ist.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifereinrichtung (24) einen vertikal beweglichen Ausleger (38) umfasst, der über die Aufnahmefläche (28, 46) und über die Oberseite (22) des Kartonagenstapels (4) verfahrbar ist.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifereinrichtung (24) eine Mehrzahl von mit Sauggreifern (42, 44) bestückten Aufnahme- und Ablageeinheiten (40) für Etiketten (8) und/oder Musterproben aufweist, die sich in zwei orthogonalen horizontalen Richtungen auseinander und zusammen bewegen lassen.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 24, gekennzeichnet durch einen im seitlichen Abstand vom Kartonagenstapel (4) angeordneten Aufnahmetisch (30) mit mindestens einer zur Oberseite (22) des Kartonagenstapels (4) parallelen Aufnahmefläche (28, 46), von der die Etiketten (8) und/oder Musterproben mittels der Greifereinrichtung (24) aufgenommen werden.
  26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine nach oben offene Etiketten- und/oder Musterproben-Kassette (26) auf der Auflagefläche (28, 46) angeordnet ist,
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Auflagefläche (28) vier Etiketten- und/oder Musterproben-Kassetten (26) zur Aufnahme eines jeweiligen Stapels von Etiketten (8) oder Musterproben angeordnet sind, die zur Bestückung des Kartonagenstapels (4) an vier verschiedenen Seitenflächen (20) desselben vorgesehen sind.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtung der Kassetten (26) der Ausrichtung der Etiketten (8) und/oder Musterproben entspricht.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den Kassetten (26) kleiner als der Abstand zwischen entsprechenden -Ablagepositionen auf der Oberseite (22) des teilweise fertiggestellten Kartonagenstapels (4) ist.
  30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 29, gekennzeichnet durch eine Kleberauftragsvorrichtung (32) zum Auftragen eines Klebers auf die Unterseite der Etiketten (8) und/oder Musterproben vor dem Auflegen auf den Staple (4).
  31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 30, gekennzeichnet durch einen Drehteller als Unterlage für eine den Kartonagenstapel (4) aufnehmende Transportpalette (6).
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