DE102007007232A1 - Vorrichtung zur Befestigung eines Zusatzteiles, insbesondere einer Lüfterhaube an einem Wärmeübertrager - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung eines Zusatzteiles, insbesondere einer Lüfterhaube (3) an einem Wärmeübertrager, insbesondere einem Kühlmittelkühler (1), vorzugsweise in einem Kraftfahrzeug mittels Befestigungsmitteln, welche am Wärmeübertrager, insbesondere Kühlmittelkühler (1), und/oder an dem Zusatzteil, insbesondere der Lüfterhaube (3), angeordnet sind. Es wird vorgeschlagen, dass die Befestigungsmittel zumindest teilweise als lösbare Halter (7) ausgebildet sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung eines Zusatzteiles, insbesondere einer Lüfterhaube an einem Wärmeübertrager nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Wärmeübertrager für Kraftfahrzeuge, insbesondere Köhlmittelkühler weisen häufig eine Lüfterhaube auf, welche am Kühlmittelkühler mittels Befestigungsmitteln gehalten ist und mit ihrer Zarge einen Lüfter ummantelt, welcher Umgebungsluft durch den Kühlmittelkühler fördert. Die Befestigungsmittel sind vielfach als Rast-, Schnapp- oder Clipsverbindungen ausgebildet, deren Teile an der Lüfterhaube und an Sammelkästen des Wärmeübertragers angespritzt, d. h. einstückig mit diesen aus Kunststoff bestehenden Teilen ausgebildet sind.
- Durch die
DE 35 36 457 A1 der Anmelderin wurde ein Kühlmittelkühler mit einer Lüfterzarge bekannt, welche mit dem Kühlmittelkühler durch Rastmittel verbunden ist. Letztere sind zum Teil einstückig an die aus Kunststoff hergestellte Lüfterhaube und zum Teil an die ebenfalls in Kunststoff ausgebildeten Wasserkästen des Kühlers angespritzt. Die Lüfterhaube wird bei der Montage von hinten an den Kühler angesetzt und angedrückt, bis die Rastmittel miteinander verrasten und eine Rastverbindung bilden. Das Lösen der Lüfterhaube erfolgt in umgekehrter Richtung, d. h. bei im Kraftfahrzeug ein gebautem Kühlmittelkühler – in Richtung des Motors. Hierzu ist entsprechender Freiraum erforderlich, der nicht immer zur Verfügung steht. - Durch die
DE 42 44 037 C2 der Anmelderin wurde ein Kühlaggregat für einen Verbrennungsmotor, insbesondere in einem Kraftfahrzeug bekannt, wobei eine Lüfterhaube mit einem Kühlmittelkühler durch an den Wasserkästen bzw. der Lüfterhaube angespritzte Befestigungsmittel verbunden ist. An der Lüfterhaube sind seitlich abstehende Haltearme angespritzt, welche in hakenförmige Einhängelaschen an den Wasserkästen eingehängt werden. Die Lüfterhaube kann somit von oben nach unten montiert, d. h. am Kühlmittelkühler befestigt und in umgekehrter Richtung demontiert werden. Probleme können sich dann ergeben, wenn bei seitlich angeordneten Kühlmittel- bzw. Wasserkästen Ein- oder Austrittsstutzen und/oder Kühlmittelschläuche derart angeordnet sind, dass sie einen Ausbau der eingehängten Lüfterhaube behindern bzw. unmöglich machen. - Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Befestigung eines Zusatzteiles, insbesondere einer Lüfterhaube an einem Wärmeübertrager der eingangs genannten Art derart zu gestalten, dass ein Ausbau des Zusatzteiles bzw. der Lüfterhaube, insbesondere in Richtung nach oben problemlos möglich ist.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Befestigungsmittel zumindest teilweise als lösbare Halter ausgebildet sind. Damit wird der Vorteil erreicht, dass sperrige Befestigungsmittel, die eine Demontage der Lüfterhaube behindern, vor dem Ausbau der Lüfterhaube entfernt werden können, so dass die Abmessungen der Lüfterhaube, insbesondere in der Breite derart reduziert sind, dass das auszubauende Teil auch zwischen Kühlmittelstutzen und/oder Kühlmittelschläuchen oder ähnlichen Hindernissen hindurchgeführt und entnommen werden kann. Damit ergibt sich ferner der Vorteil, dass bereits bestehende Lüfterhaubenausbildungen, d. h. auch die entsprechenden Spritzwerkzeuge beibehalten werden können, wobei lediglich die sperrigen angespritzten Befestigungsmittel durch die erfindungsgemäßen lösbaren Halter ersetzt werden. Die Lüfterhaube oder auch ein anderes Zusatzteil kann mittels der lösbaren Halter direkt am Kühlmittelkühler bzw. dessen Kühlmittelkästen befestigt sein oder auch – mittelbar – an so genannten Modulträgern, welche den Wärmeübertrager bzw. Kühlmittelkühler aufnehmen und gegenüber dem Fahrzeug abstützen. Außer mit lösbaren Haltern sind auch mit beweglichen, bevorzugt verschiebbar und/oder schwenkbar angeordneten Haltern Vorteile erreichbar.
- In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind die lösbaren Halter in Taschen angeordnet, welche sich vorzugsweise seitlich an der Lüfterhaube befinden. Die Halter weisen dabei ein flaches Steckerteil auf, welches in die entsprechend ausgebildete Tasche eingeführt und dort fixiert wird, beispielsweise mittels einer selbst schneidenden Schraube. Andererseits weist der lösbare Halter einen Haltearm auf, der sich in einer kühlerseitigen Lasche abstützt, d. h. von oben nach unten eingehängt wird. Die lösbaren Halter haben somit dieselbe Funktion wie die bekannten angespritzten, einstöckig mit der Lüfterhaube ausgebildeten Halter, können allerdings im Bedarfsfalle, insbesondere bei der Demontage der Lüfterhaube einfach entfernt werden. Vorteilhafterweise sind die lösbaren Halter auch als Kunststoffspitzteile ausgebildet und somit kostengünstig herstellbar. Vorzugsweise sind bei seitlich angeordneten Kühlmittelkästen (Querstromkühler) auf jeder Seite der Lüfterhaube ein oder zwei erfindungsgemäße Halter vorgesehen. Die obere und die untere Seite der Lüfterhaube können mit konventionellen Befestigungsmitteln mit dem Kühlmittelkühler verbunden werden.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen
-
1 einen Ausschnitt einer aus Kühlmittelkühler und Lüfterhaube bestehenden Einheit in 3-D-Darstellung, -
2 einen erfindungsgemäßen Halter in einer Tasche der Lüfterhaube, -
3a den Halter als einzelnes Teil, -
3b die Tasche ohne Halter, -
4a den Halter von seiner Rückseite her gesehen und -
4b die Tasche, ebenfalls von der Rückseite her gesehen. -
1 zeigt einen Kühlmittelkühler1 mit einem seitlich, d. h. etwa vertikal angeordneten Kühlmittelkasten2 und eine am Kühlmittelkühler1 befestigte Lüfterhaube3 . Der Kühlmittelkühler1 ist als Querstromkühler ausgebildet und weist einen zweiten nicht dargestellten Kühlmittelkasten auf. Der linke Kühlmittelkasten2 ist vorzugsweise aus Kunststoff herstellbar und weist in seinem oberen Bereich einen Kühlmitteleintrittsstutzen4 auf, an welchen ein Kühlmittelschlauch5 angeschlossen ist. Ferner ist am Kühlmittelkasten2 eine hakenförmige, nach oben offene Einhängelasche6 vorgesehen, welche der Befestigung der Lüfterhaube3 dient. Zusätzlich ist an der Einhängelasche6 ein zungenförmiges Rastelement6a vorgesehen. Die Lüfterhaube3 ist mittels eines lösbaren Halters7 , der einerseits in die Einhängelasche6 eingehängt und andererseits in eine hier nicht erkennbare Tasche in der Lüfterhaube3 gesteckt ist, an dem Kühler1 befestigt. Eine analoge Befestigung der Lüfterhaube3 am Kühler1 ist auf der anderen nicht dargestellten Seite vorgesehen. Die Lüfterhaube3 weist eine Zarge3a auf, innerhalb welcher ein Lüfter8 umläuft. Letzterer ist Teil eines Gebläses9 , welches über Streben9a mit der Lüfterhaube3 , insbesondere deren Zarge3a verbunden ist. Insofern trägt die Lüfterhaube3 das gesamte Gebläse9 einschließlich Lüfter8 . Die Lüfterhaube3 ist vorzugsweise über weitere nicht dargestellte konventionelle Befestigungsmittel an ihrer oberen und ihrer unteren Seite mit dem Kühlmittelkühler1 , vorzugsweise dessen nicht dargestellten Seitenteilen verbunden – entsprechende Befestigungsmittel sind aus dem eingangs genannten Stand der Technik bekannt. -
2 zeigt den lösbaren Halter7 aus1 in montiertem Zustand mit der Lüfterhaube3 – ohne die Einhängelasche6 . Die Lüfterhaube3 weist eine Tasche10 auf, in welche der Halter7 gesteckt und mittels einer Schraube11 mit selbst schneidendem Gewinde fixiert ist. Der Halter7 weist einen aus der Tasche10 herausragenden Haltearm7a mit einem Anschlag7b auf, welcher in die hier nicht dargestellte Einhängelasche6 eingehängt wird. -
3a zeigt den Halter7 als Einzelteil, d. h. in einem Zustand vor der Montage oder nach seiner Entfernung aus der Tasche10 (vgl.3b ). Der Halter7 weist ein gegenüber dem Haltearm7a verbreitertes, flaches Steckerteil7c mit mehreren sich in Steckrichtung etwa parallel erstreckenden Rippen7d auf. Die mittlere Rippe7d weist ein Auge7e auf, welches der Aufnahme der Sicherungsschraube11 dient. Der Halter7 ist einstückig als Kunststoffspritzteil herstellbar. -
3b zeigt die Tasche10 mit Sicherungsschraube11 , wobei eine Eintrittsöffnung10a erkennbar ist, welche dem Querschnitt des Steckerteiles7c des Halters7 angepasst ist und ebenfalls Rippen10b aufweist, welche gegenüber den Rippen7d des Steckerteiles7c seitlich versetzt angeordnet sind. -
4a zeigt den Halter7 in einer Ansicht von hinten, d. h. von der entgegengesetzten Seite, wie in3a dargestellt. Die dargestellte Seite des Steckerteiles7c ist glatt ausgebildet – im Gegensatz zu der Verrippung in3a . Der Anschlag7b ist als Flansch ausgebildet, der sich über eine Schmal- und eine Längsseite erstreckt und der Fixierung der Lüfterhaube3 gegenüber der in1 dargestellten Einhängelasche6 dient. -
4b zeigt die Einstecköffnung10a der Tasche10 mit zwei in Steckrichtung verlaufenden Rippen10b , welche sich in montiertem Zustand des Halters7 zwischen dessen Rippen7d befinden. - Für die Montage der Lüfterhaube
3 werden die Halter7 mit ihren Steckteilen7c in die Taschen10 der Lüfterhaube3 gesteckt und mittels der Sicherungsschraube11 fixiert. Sie sind damit formschlüssig und klapperfrei an der Lüfterhaube3 befestigt und fungieren als Haltearme bzw. Befestigungsmittel. Die Lüfterhaube3 wird dann – von oben nach unten – in die Einhängelaschen6 eingesetzt, wobei eine Sicherung durch das Rastelement6a erfolgt, welches eine Bewegung des Haltearmes7a nach oben blockiert. Die Anschläge7b bewirken eine Fixierung der Lüfterhaube3 in seitlicher Richtung. Im Falle der Demontage der Lüfterhabe3 wird die Sicherungsschraube11 gelöst, das Rastelement6a zur Freigabe des Haltearmes7a zurückgedrückt und der Halter7 aus der Tasche10 entnommen. Damit kann die Lüfterhaube3 nach oben ausgebaut werden. Bei einem feststehenden (konventionellen) Halter an der Lüfterhaube3 wäre ein Herausziehen der Lüfterhaube3 nach oben nicht möglich, da der Halter durch den Kühlmittelstutzen4 bzw. den Schlauchanschluss blockiert würde. - Die Erfindung ist nicht auf den oben beschriebenen steckbaren Halter beschränkt, vielmehr liegt auch ein beweglich, d. h. verschiebbar oder schwenkbar an der Lüfterhaube angebrachter Halter im Rahmen der Erfindung.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3536457 A1 [0003]
- - DE 4244037 C2 [0004]
Claims (11)
- Vorrichtung zur Befestigung eines Zusatzteiles, insbesondere einer Lüfterhaube (
3 ) an einem Tragrahmen und/oder Wärmeübertrager, insbesondere einem Kühlmittelkühler (1 ), vorzugsweise in einem Kraftfahrzeug mittels Befestigungsmitteln, welche am Wärmeübertrager, insbesondere am Kühlmittelkühler (1 ) und/oder an dem Zusatzteil, insbesondere der Lüfterhaube (3 ) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel zumindest teilweise als lösbare und/oder beweglich, insbesondere verschiebbar und/oder schwenkbar angeordnete Halter (7 ) ausgebildet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzteil, insbesondere die Lüfterhaube (
3 ) zumindest eine seitlich angeordnete Tasche (10 ) aufweist, in welcher der lösbare Halter (7 ) form- und/oder kraftschlüssig aufnehmbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (
7 ) ein flaches Steckerteil (7c ) aufweist, welches in die Tasche (10 ) steckbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerteil (
7c ) in Steckrichtung verlaufenden Rippen (7d ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (
10 ) in Steckrichtung verlaufende Rippen (10b ) aufweist, welche zwischen die Rippen (7d ) des Steckerteiles (7c ) greifen. - Vorrichtung nach Anspruch 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerteil (
7c ) mit der Tasche (10 ) durch ein Sicherungsmittel (11 ) fixierbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungsmittel als Schraube (
11 ) mit selbst schneidendem Gewinde ausgebildet ist. - Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (
7 ) einen aus der Tasche (10 ) herausragenden Haltearm (7b ) aufweist, welcher mit einer Einhängelasche (6 ) am Wärmeübertrager, insbesondere Kühlmittelkühler (1 ) zusammenwirkt. - Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (
7 ) als Kunststoffspritzteil ausgebildet ist. - Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmeübertrager, insbesondere der Kühlmittelkühler (
1 ) seitliche Sammelkästen (2 ) aufweist, an welchen mindestens eine Einhängelasche (6 ) angeordnet ist, an welcher der Haltearm (7a ) abstützbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm (
7a ) einen flanschartigen Anschlag (7b ) aufweist, welcher an der Einhängelasche (6 ) abstützbar ist.
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