DE102008017547A1 - Filtereinheit zur Einbringung in die Kraftstoffzufuhrleitung eines Autogas-Verbrennungsmotors - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Filtereinheit zur Einbringung in die Kraftstoffzufuhrleitung eines Verbrennungsmotors, wobei die Filtereinheit aus einem Filtergehäuse und einem vom Filtergehäuse aufgenommenen Filtereinsatz besteht und der Filtereinsatz über eine am Filtergehäuse vorgesehene verschließbare Öffnung in das Filtergehäuse eingebracht und entnommen werden kann. Erfindungsgemäß kann der Filtereinsatz aus keramischen Material oder gesinterten Buntmetallelementen bestehen, wobei diese Filtereinsätze mit zusätzlichen katalytisch wirkenden Elementen versehen sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Filtereinheit zur Einbringung in die Kraftstoffzufuhrleitung eines Autogas-Verbrennungsmotors, gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Eine steigende Anzahl von Kraftfahrzeugen wird mit Autogas betrieben. Besitzer von Kraftfahrzeugen nutzen gehäuft die Möglichkeit ihre mit Ottomotoren ausgestatteten Fahrzeuge auf Autogas-Betrieb umzurüsten. Hierbei kann zwischen mehreren Anlagetypen gewählt werden, die einen derartigen Betrieb ermöglichen. Venturianlagen wandeln das im Tank unter Druck befindliche flüssige Autogas über Verdampfer und Druckregler in den gasförmigen Zustand um. In dieser Phase wird dem Motor das Autogas zugeführt. Im Gegensatz hierzu fördern LPI-Anlagen das Autogas über eine Ringleitung und Dosierventile in flüssiger Form in den Ansaugtrakt des Motors.
- Autogas besteht in der Regel aus Propan, Butan und deren Gemischen.
- Verunreinigungen wie Sulfate und Ammoniakverbindungen und anorganische Bestandteile des Autogases (Butene, Butadiene, Propen, Propadien und weitere ungesättigte Kohlenwasserstoffe) führen unter Druck- und Temperatureinflüssen bei der Vergasung in der Autogasanlage u. a. zu Salz- und Kristallbildungen in den beweglichen Teilen der Gasanlage.
- Durch Butene, Butadiene, Propen, Propadien und weitere ungesättigte Kohlenwasserstoffe werden langkettige Kohlenwasserstoffe gebildet, welche in kaltem Zustand einen festen Aggregatzustand annehmen und folglich die Membranen und Düsen der Gasanlage verstopfen.
- Zudem ist das Lösen der Füllstoffe aus Verbindungsschläuchen aufgrund der im Kraftstoff befindlichen ungesättigten Kohlenwasserstoff (wie z. B. Lösemittel, Ester) ein bekanntes Problem. Dies führt ebenfalls zum Verstopfen von Teilen der Gasanlage.
- Aus den oben genannten Gründen, sollten die Verunreinigungen und die störenden natürlichen Bestandteile der Kraftstoffgemische aus diesen herausgefiltert werden, um einen behinderungsfreien und wartungsarmen Betrieb eines mit Flüssiggas betriebenen Kraftfahrzeugs zu gewährleisten.
- Wie bereits bei Diesel und Benzin betriebenen Kraftfahrzeugen bekannt ist, muss zum Herausfiltern von festen Partikeln aus dem Kraftstoff, ein Kraftstofffilter in die Saugleitung zum Motor eingebracht werden.
- Herkömmliche Filtereinrichtungen für mit Flüssiggas betriebene Kraftfahrzeuge bestehen aus einem metallischen Druckgehäuse mit Papiereinsatz. Derartige Papierfiltereinrichtungen müssen jedoch regelmäßig erneuert werden, da Papierfilter entweder prinzipiell nicht gereinigt werden können oder nur im begrenztem Maße. Dies hat eine erhöhte Umweltbelastung zur Folge.
- Die
DE 10 2007 007 232 U1 offenbart eine Filterbaugruppe, welche zwei konzentrisch angeordnete Filtersiebe mit unterschiedlichen Durchmessern aufweist. In den durch die Anordnung der Filtersiebe entstehenden Zwischenraum sind Elemente gefüllt, welche die Filterung des Kraftstoffs bezwecken. Die Filtersiebe sind von keinem Gehäuse umschlossen. Dieses wird vielmehr durch die beispielhafte Einbringung der Filterbaugruppe in ein Rohr gebildet. Das Filter muss daher mit dementsprechender Kraft und Passgenauigkeit in das jeweilige Rohr eingebracht werden, um einen dauerhaften Halt im Rohr zu gewährfeisten. Diese Konstruktion ist jedoch nachteilig anzusehen, sobald das Filter gewechselt bzw. gereinigt werden muss. In diesen Fällen ist das Filter wieder mit dementsprechender Kraft aus dem Rohr zu entfernen. Außerdem können sich durch die Nutzung des Fahrzeugs Ablagerungen an den Stirnseiten des Filters gebildet haben, sodass ein Entfernen desselbigen zusätzlich erschwert wird. - Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, eine weiterentwickelte Filtereinheit anzugeben, die es zum einen ermöglicht, einen Filtereinsatz schnell entfernen und auswechseln zu können und zum anderen den Filtereinsatz aus Materialien zu erstellen, die gereinigt und wiederverwendet werden können, wobei die Filtereinheit vor allem derartig ausgebildet sein soll, dass eine Verwendung in mit Flüssiggas betriebenen Kraftfahrzeugen gewährleistet werden kann.
- Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt mit einer Filtereinheit zur Einbringung in die Kraftstoffzufuhrleitung eines Verbrennungsmotors, gemäß der Merkmalskombination nach Anspruch 1, wobei die Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen darstellen.
- Erfindungsgemäß sieht die Filtereinheit zur Einbringung in die Kraftstoffzufuhrleitung eines Verbrennungsmotors ein Filtergehäuse vor, in welches durch eine vorgesehene Öffnung ein Filtereinsatz eingebracht und entnommen werden kann. Die Öffnung kann beispielhaft als Schraubverschluss ausgebildet sein. Es ist auch denkbar, dass die Öffnung mit einer einfach zu konstruierenden Klappe mittels Schrauben verschlossen werden kann.
- Die Öffnung des Filtergehäuses kann sich wahlweise am oberen oder unteren stirnseitigen Ende des vorzugsweise zylindrisch geformten Filtergehäuses befinden. Ein leichter Ein- und Ausbau des Filtereinsatzes ist somit jederzeit gewährleistet, da die Filtergehäuseöffnung den konstruktiven Gegebenheiten des aufzurüstenden Fahrzeugs angepasst werden kann.
- Der durch die Öffnung eingebrachte Filtereinsatz kann zunächst aus einem keramischen Material bestehen, welches in Form eines Rohrstücks zentriert und abgedichtet in das Filtergehäuse eingebracht ist und in Verbindung mit einem metallischen Gewebe oder Netz wirkt. Das Metallgewebe oder -netz kann zum einen das keramische Material umschließen. Zum anderen ist es konstruktiv möglich dieses konzentrisch innerhalb des rohrförmigen Keramikmaterials anzubringen. Keramische Werkstoffe sind in der Verbindung mit metallischen Elementen in der Lage, die in der Beschreibungseinleitung genannten Verunreinigungen aus dem Autogas zu filtern.
- Das keramische Material ist hierbei zwar derartig verdichtet, dass es eine rohrförmige Geometrie aufweist, jedoch so porös, dass das zu filternde Autogas durch dieses hindurchströmen kann.
- Zweckmäßigerweise ist das keramische Material poröses Aluminiumoxid, Titanoxid oder Siliziumkarbid, da sich diese Verbindungen besonders gut zur Autogasfilterung eignen.
- Zweckmäßigerweise ist der Filtereinsatz mit katalytisch wirkenden Elementen versehen. D. h. die Filterung des Autogases wird durch das Einbringen zusätzlicher Elemente in den Filtereinsatz beschleunigt und die Filterung des Autogases ist bereits bei üblichen Betriebstemperaturen möglich, ohne dass bei diesem Vorgang das zusätzlich eingebrachte katalytische Element verbraucht wird.
- Im Falle der Verwendung von porösem Aluminiumoxid als keramisches Material eignet sich besonders ein Kupfer-Nickel Gemisch als katalytisches Element. Es kann als Metallgewebe oder -netz ausgebildet sein, welches das keramische Rohrstück umgibt oder von diesem umgeben wird.
- Zweckmäßigerweise weist das Metallgewebe oder -netz eine Maschenweite von 0,35–0,72 mm mit einem Drahtdurchmesser von 0,24–0,32 mm auf.
- In einer weiteren Ausführungsform besteht der Filtereinsatz aus gesinterten Buntmetallelementen. Testreihen haben ergeben, dass auch Metalle und Legierungsgemische besonders gut geeignet sind, Autogas von Verunreinigungen zu befreien.
- Zweckmäßigerweise sind diese gesinterten Buntmetallelemente gesinterte Metallkugeln aus Kupfer/Zinn-Bronze, welche, wie bereits beim keramischen Filtermaterial erwähnt, eine rohrförmige Geometrie bilden.
- Zudem ist auch bei der Verwendung von gesinterten Buntmetallelementen der Einsatz von katalytischen Elementen im Filtereinsatz zweckmäßig.
- Im Falle der Verwendung von gesinterten Metallkugeln aus Kupfer/Zinn-Bronze eignet sich eine Vernickelung der Kugeln als katalytisch wirkendes Element.
- Zweckmäßigerweise werden bei der Verwendung von keramischen Materialien als Filtereinsatz, der Granulatmenge weitere Elemente beigemischt. So kann beispielsweise Titanoxid, Siliciumcarbid oder Aluminiumoxid oder eine Mischung der genannten Bestandteile als Beimengung verwendet werden. Dadurch werden Abnutzungserscheinungen an Ventilen und Ventilsitzen verhindert. Beim Betrieb mit unterschiedlichen Kraftstoffarten und den daraus resultierenden schwankenden Verbrennungsbedingungen werden die Materialien der Ventile und Ventilsitze erhöht beansprucht. Unter Umständen kann dies zu einem Motorschaden führen, was durch die Beimengung additiver Elemente vermieden werden kann, da sich die beigemengten Nano-Partikel zwischen den Ventilsitz und das Ventil setzen und folglich eine Abtragung der Ventilsitze und Ventile im Gasbetrieb reduzieren.
- Zweckmäßigerweise weisen das beigemischte Titanoxid, Siliciumcarbid oder Aluminiumoxid oder wahlweise Mischungen aus den Elementen eine Körnung von weniger als 10 Mikrometern auf und werden bei der Filterung des Gases aus dem porösen Keramikmaterial herausgelöst. Die herausgelösten Partikel werden mit dem Autogas zu den Ventilen und Ventilsitzen transportiert, wo sie sich ablagern und deren Verschleiß reduzieren.
- Die dargelegte Filtereinheit wird, wie bereits erwähnt, in mit Flüssiggasbrennstoff betriebenen Kraftfahrzeugen verwendet und hat den Vorteil, dass der Filtereinsatz problemlos ausgewechselt und gereinigt werden kann. Folglich muss bei entsprechender Verschmutzung/Abnutzung des Filtereinsatzes nicht die vollständige Filtereinheit entsorgt und erneuert werden, sondern nur das keramische Material oder die gesinterten Buntmetallelemente dem Filtergehäuse entnommen und gereinigt werden. Ist der Filtereinsatz derart abgenutzt, dass eine Reinigung die Wirksamkeit des Filtereinsatzes nicht mehr erhöht, muss dieser gegebenenfalls erneuert werden. Dies ist weitaus günstiger, als die vollständige Filtereinheit zu erneuern.
- Die Erfindung soll anhand zweier Ausführungsbeispiele sowie unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.
- Hierbei zeigen:
-
1 eine beispielhafte Darstellung des Filtergehäuses; -
2 eine Schnittdarstellung der gesamten Filtereinheit mit keramischem Material als Filtereinsatz und -
3 eine Schnittdarstellung der gesamten Filtereinheit mit gesinterten Buntmetallelementen als Filtereinsatz. - Die Filtereinheit (
1 ) gemäß eines Ausführungsbeispiels besteht zunächst aus einem Filtergehäuse (1 ) welches zwischen zwei Rohren eingebaut ist. Das zu filternde Gas strömt dabei durch ein Eingangsverbindungsrohr (2 ), wird durch den im Filtergehäuse (1 ) befindlichen Filtereinsatz gefiltert und kann am oberen Ende des Filtergehäuses durch das Verbindungsausgangsrohr (3 ) entweichen. - Die Bewegungsrichtung des Gases ist mit der Pfeildarstellung symbolisiert.
- Das Filtergehäuse weist einen Gehäusedeckel (
5 ) auf, welcher mittels eines Schraubverschlusses (6 ) an dem Filtergehäuse (1 ) angebracht werden kann. Im Gegensatz hierzu ist der Boden des Filtergehäuses (7 ) dauerhaft an das Filtergehäuse angebracht. Zudem ist es denkbar, dass der Gehäusedeckel (5 ) aus einer einfachen Klappenkonstruktion besteht, die mittels Schrauben mit dem Filtergehäuse (1 ) verbunden werden kann. - Die Filtereinheit kann hierbei in den unterschiedlichsten Positionen in der Gasanlage eingebracht werden, da die Filtereinheit konstruktionsbedingt sowohl entspanntes Autogas und Flüssiggas reinigen kann.
- Bei Gasanlagen (z. B. Venturianlagen), welche ein Verfahren zur Umwandlung des flüssigen Autogases in den gasförmigen Zustand umfassen, ist es zweckmäßig die Filtereinheit zwischen den Verdampfer und den Eingangsdüsen zu platzieren.
- Bei der Bereitstellung einer LPI-Anlage kann das Filter beispielsweise nach dem Gasregler eingebaut werden.
-
2 zeigt eine Filtereinheit, welche als Filtereinsatz ein keramisches rohrförmiges Material (9 ) aufweist. Dieses ist zentriert und abgedichtet in das Filtergehäuse eingebracht, wobei zur Zentrierung des Rohrstücks eine Zentrierhilfe (8 ) am Gehäuseboden (7 ) angebracht ist. Zur Abdichtung gegenüber dem Einlass im Gehäusedeckel (5 ) dient ein Verbindungsstück (4 ), welches das einströmende Gas direkt in Richtung des rohrförmigen Keramikmaterials (9 ) leitet. Das rohrförmige Keramikmaterial (9 ) besteht zweckmäßigerweise aus Aluminiumoxid und umschließt konzentrisch ein Metallgewebe oder -netz (10 ). Das metallische Gewebe oder Netz (10 ) wird zusammen mit dem Keramikmaterial (9 ) über den Gehäusedeckel (5 ) in das Filtergehäuse (1 ) gegeben. - Das metallische Gewebe oder Netz erfüllt zweckmäßigerweise zugleich die Funktion eines katalytisch wirkenden Elements, wodurch der Vorgang der Filterung beschleunigt wird, ohne dass das katalytische Element verbraucht wird.
- Im Falle der Verwendung eines Keramikmaterials (
9 ) eignet sich ein Kupfer/Nickel-Gewebe besonders als katalytisch wirkendes Element. Folglich wird das Metallgewebe oder -netz aus Kupfer/Nickel-Drähten gefertigt, wobei der Drahtdurchmesser 0,24–0,32 mm ist und Maschenweiten von 0,35–0,72 mm geformt werden. Zudem verhindert das Metallgewebe oder -netz, dass grobe keramische Bestandteile des Filtereinsatzes Motor- oder Gasanlagenteile beschädigen können. - Zusätzlich sind im keramischen Material Beimischungen eingebracht, die z. B. aus den Bestandteilen Titanoxid, Siliciumcarbid und Aluminiumoxid bestehen können. Diese beigemischten Elemente weisen dabei eine Körnung von unter 10 Mikrometern auf und verhindern den bereits erwähnten Verschleiß von Ventilen und Ventilsitzen, indem sie mit dem gefilterten Gas zu den Ventilen und Ventilsitzen transportiert werden.
-
3 zeigt eine weitere Ausführungsform der Filtereinheit. In dem gezeigten Filtergehäuse (1 ) werden gesinterte Buntmetallelemente (11 ) als Filtereinsatz verwendet. Die gesinterten Buntmetallelemente (11 ) sind zentriert und abgedichtet in das Filtergehäuse (1 ) eingebracht. Das hierbei verwendete Filtergehäuse (1 ) zeigt eine weitere Ausführungsform eines Gehäuses (1 ). Am Gehäusedeckel (5 ) befindet sich in diesem Fall nur das Eingangsverbindungsrohr (2 ), durch welches das zu filternde Gas in das Filtergehäuse (1 ) gelangt. - Die gesinterten Buntmetallelemente (
11 ), welche zweckmäßigerweise Sintermetallkugeln aus Kupfer/Zinn-Bronze sind, werden von keinem Metallgewebe oder -netz umgeben und bilden eine rohrförmige Geometrie. - Das einströmende Gas strömt durch die gesinterten Buntmetallelemente in das umgebende Filtergehäuse, um dann durch das Ausgangsverbindungsrohr (
3 ), welches in den Gehäuseboden (7 ) integriert ist, Richtung Motor oder Gasanlage zu strömen. - Das katalytische Element wird in diesem Ausführungsbeispiel durch Vernickelung der gesinterten Buntmetallelemente (
11 ) gebildet und erzielt folglich die gleiche Wirkung wie das keramische Material (9 ) in Verbindung mit dem Metallgewebe oder -netz (10 ). -
- 1
- Filtergehäuse
- 2
- Eingangsverbindungsrohr
- 3
- Ausgangsverbindungsrohr
- 4
- Verbindungsstück
- 5
- Gehäusedeckel
- 6
- Schraubverschluss
- 7
- Gehäuseboden
- 8
- Zentrierhilfe
- 9
- Rohrförmiges Keramikmaterial
- 10
- Metallgewebe oder -netz
- 11
- Gesinterte Buntmetallelemente
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102007007232 U1 [0010]
Claims (14)
- Filtereinheit zur Einbringung in die Kraftstoffzufuhrleitung eines Autogas-Verbrennungsmotors, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtereinheit aus einem Filtergehäuse und einem vom Gehäuse aufgenommenen Filtereinsatz besteht und der Filtereinsatz über eine am Filtergehäuse vorgesehene verschließbare Öffnung in das Filtergehäuse eingebracht und entnommen werden kann.
- Filtereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Filtereinsatz aus keramischem Material besteht, welches in Verbindung mit einem Metallgewebe oder -netz wirkt.
- Filtereinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das keramische Material poröses Aluminiumoxid oder Titanoxid oder Siliziumkarbid ist und in Form eines Rohrstücks zentriert und abgedichtet in das Filtergehäuse eingebracht ist.
- Filtereinheit nach Anspruch 2 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Filtereinsatz aus keramischen Material vom Metallgewebe- oder netz umschlossen ist.
- Filtereinheit nach Anspruch 2 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallgewebe- oder netz konzentrisch innerhalb des keramischen Materials in Form eines Rohrstücks angeordnet ist.
- Filtereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Filtereinsatz mit katalytisch wirkenden Elementen versehen ist.
- Filtereinheit nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallgewebe oder -netz ein Kupfer/Nickel-Gewebe oder -netz ist und katalytisch wirkt.
- Filtereinheit nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallgewebe oder -netz eine Maschenweite von 0,35–0,72 mm mit einem Drahtdurchmesser von 0,24–0,32 mm aufweist.
- Filtereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Filtereinsatz aus Buntmetallelementen besteht.
- Filtereinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Buntmetallelemente gesinterte Metallkugeln aus Kupfer/Zinn-Bronze sind.
- Filtereinheit nach Anspruch 6 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass die gesinterten Metallkugeln aus Kupfer/Zinn-Bronze vernickelt sind und die Vernickelung katalytisch wirkt.
- Filtereinheit nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass dem keramischen Material zusätzliches Titanoxid und/oder Siliciumcarbid und/oder Aluminiumoxid beigemischt ist und die beigemischten Bestanteile eine feinere Körnung als das ursprüngliche keramische Material aufweisen.
- Filtereinheit nach einem der Ansprüche 2 bis 8 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das beigemischte Titanoxid und/oder Siliciumcarbid und/oder Aluminiumoxid eine Körnung von weniger als 10 Mikrometern aufweist.
- Verwendung einer Filtereinheit nach einem der vorangegangen Ansprüche zum Einsatz in einem mit Flüssiggas-Brennstoffbetriebenen Kraftfahrzeug.
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2008
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