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Die
Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug umfassend eine armaturenbrettseitig
vorgesehene Anzeigevorrichtung, die wenigstens eine vorzugsweise rundliche
und nach Gabe eines den Betrieb des Kraftfahrzeugs startenden Startsignals
beleuchtbare, der Anzeige eines Betriebsparameters dienende Skala
aufweist.
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Bekannte
Kraftfahrzeuge weisen üblicherweise
armaturenbrettseitig im Kombiinstrument (Anzeigevorrichtung) ein
oder zwei Skalen auf, die zur Anzeige der Geschwindigkeit beziehungsweise
der Motorendrehzahl dienen. Diese Skalen sind üblicherweise rundlich gehalten
und können
beleuchtet werden, wozu geeignete Leuchtmittel zum Hinterleuchten
der Skalen vorgesehen sind. Wenngleich die Skalen auch bei Tageslicht
beleuchtet werden können,
ist ihre Ausleuchtung insbesondere bei Dunkelheit zur Ermöglichung
einer guten Erkennbarkeit des angezeigten Parameters erforderlich.
Die Skalenbeleuchtung wird üblicherweise
unmittelbar dann zugeschalten, wenn über den eingeführten Zündschlüssel ein
Startsignal zum Starten des Betriebs des Kraftfahrzeugs gegeben
wird, entweder der Gestalt, dass lediglich die Batterie zugeschaltet
wird, oder der Gestalt, dass unmittelbar der Motor angelassen wird.
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Ein
solcher Startvorgang ist damit für
den Fahrer nicht vom Zustand des bereits länger betriebenen Kraftfahrzeugs
zu unterscheiden, da die Skalenbeleuchtung bei bekannten Kraftfahrzeugen
stets unmittelbar mit dem Geben des Startsignals voll zugeschaltet
ist.
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Der
Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, ein Kraftfahrzeug anzugeben,
bei dem dem Fahrer der Startvorgang erkennbar visualisiert werden
kann.
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Zur
Lösung
dieses Problems ist bei einem Kraftfahrzeug der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß armaturenbrettseitig
wenigstens eine beleuchtbare Informationsdarstellung vorgesehen, deren
Helligkeit nach Gabe eines den Betrieb des Kraftfahrzeugs startenden
Startsignals auf einen vorbestimmten Helligkeitswert schrittweise
oder stufenlos anhebbar ist, wobei die Informationsdarstellung zeitlich
vor der Skala in ihrer Helligkeit angehoben wird.
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Wird
bei dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug
der Zündschlüssel eingesteckt
und beispielsweise das Kraftfahrzeug unmittelbar angelassen, so wird
nicht wie bisher unmittelbar die Skalenbeleuchtung zugeschaltet,
sondern zunächst
eine Informationsdarstellung, bei der es sich um ein beliebiges Symbol
oder dergleichen, beispielsweise ein besonderes den Startvorgang
kennzeichnendes Symbol oder beispielsweise ein Kraftfahrzeuglogo
oder dergleichen handeln kann. Diese Informationsdarstellung, beispielsweise
das Logo, wird zunächst
in seiner Helligkeit angehoben, also beispielsweise ausgehend von
einer bisher nicht gegebenen Beleuchtung heller beleuchtet, beispielsweise
stufenlos aufgedimmt. Hierüber
wird dem Fahrer eindeutig visualisiert, dass der Startvorgang abgearbeitet
wird und im Gang ist. Die Skalenbeleuchtung ist währenddessen noch
nicht zugeschaltet, sondern wird erst zeitlich versetzt zugeschaltet.
Dies kann beispielsweise erst dann erfolgen, wenn der vorbestimmte
Helligkeitswert der Informationsdarstellungsbeleuchtung erreicht
wurde und gegebenenfalls bereits eine bestimmte zeitlang gehalten
wurde.
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In
jedem Fall erhält
der Fahrer dadurch, dass beim Startvorgang eine bestimmte Beleuchtungsszenerie
visualisiert wird beziehungsweise ein bestimmtes Beleuchtungsszenario
abgearbeitet wird, eine eindeutige Information dahingehend, dass
eben der Startvorgang steuerungsseitig erkannt wurde und abgearbeitet
wird.
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Dabei
kann wie einleitend beschrieben das Startsignal lediglich das „Batterie-ein-Signal" sein, wenn also
der Zündschlüssel in
die erste Betriebsstellung gedreht wird, oder das „Motor-ein-Signal", wenn der Zündschlüssel weiter
gedreht wird.
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Wie
beschrieben kann die Helligkeit der Informationsdarstellung ausgehend
von einer nicht beleuchteten Informationsdarstellung entweder in
mehreren Schritten, von denen jeder beispielsweise 0,5 Sekunden
dauert, oder in einem stufenlosen Aufdimmvorgang auf den vorbestimmten
Helligkeitswert angehoben werden. Denkbar ist es aber auch, die Helligkeit
ausgehend von einer schwächer
beleuchteten Informationsdarstellung, also von einem niedrigeren
Ausgangs-Helligkeitswert anzuheben. Beispielsweise kann, wenn der
Fahrer über
die Zentralverriegelung das Fahrzeug aufschließt oder die Tür öffnet, die
beleuchtbare Informationsdarstellung mit dem niedrigerem Helligkeitswert
unmittelbar ausgeleuchtet werden, so dass der Fahrer, wenn er auf dem
Fahrersitz Platz nimmt, die Informationsdarstellung, beispielsweise
das Fahrzeuglogo, bereits optisch visualisiert bekommt. Erst dann,
wenn er den Zündschlüssel einsteckt
und betätigt,
erfolgt der erfindungsgemäße Ablauf,
gemäß dem die
Helligkeit der Informationsdarstellung abgehoben wird, während die
Skalenbeleuchtung noch nicht zugeschaltet ist.
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Die
Helligkeit der Informationsdarstellung kann nach Erreichen des vorbestimmten
Helligkeitswerts, gegebenenfalls auch nach Ablauf einer vorbestimmten
Haltezeit, während
welcher der vorbestimmte Helligkeitswert beibehalten wird, absenkbar sein.
Die Informationsdarstellung wird also stufenweise oder stufenlos
aufgedimmt und kann beispielsweise für eine bestimmte Zeit, z. B.
drei oder fünf
Sekunden, gehalten werden, wonach sie wieder abgedunkelt wird, was
schlagartig erfolgen kann, mithin also die Darstellungsbeleuchtung
ausgeschaltet wird, oder ebenfalls schrittweise oder stufenlos abgedimmt
wird. Während
dieser Zeit kann bereits die Skalenbeleuchtung voll zugeschaltet
worden sein, wobei ein Betrieb auch der Gestalt möglich ist,
dass das Abdunkeln der Informationsdarstellung und das Aufhellen
der Skalenbeleuchtung gleichzeitig, jedoch gegenläufig erfolgen.
Für den Fahrer
ergibt sich auf diese Weise eine optisch ansprechende Situationsdarstellung
betreffend den Startvorgang. Dabei ist es denkbar, die Helligkeit
der Informationsdarstellung auf eine oder auf den ersten Helligkeitswert
abzusenken oder sie gänzlich
auszuschalten. Wird die Helligkeit, verglichen mit dem vorbestimmten
Aufdimm-Helligkeitswert, nur reduziert, so bleibt beispielsweise
das Fahrzeuglogo auch während
des Betriebs optisch noch sichtbar, ihm kommt jedoch keine Informationsvermittlung
mehr zu, anders als während
des Startvorgangs.
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Auch
die Helligkeit der Skala kann schrittweise oder stufenlos auf einen
vorbestimmten Helligkeitswert anhebbar sein, was das bereits beschriebene
gegenläufige
Auf- und Abdimmen ermöglicht
und für
den Fahrer optisch ansprechend ist. Denkbar wäre es aber auch, die Skala
in voller Helligkeit abrupt zuzuschalten, wenn der Zuschaltzeitpunkt
erreicht ist. Dieser kann beispielsweise erst dann erreicht werden,
wenn der vorbestimmte Helligkeitswert der Informationsdarstellung
erreicht wurde oder eine bestimmte Haltezeit der Informationsdarstellung abgelaufen
ist, etc. Die Auslegung der Zuschaltung beziehungsweise der Abdunkelung
etc. kann letztlich beliebig je nach Anforderungsprofil gewählt werden.
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Aus
optischen und informationsvermittelnden Gründen ist es besonders zweckmäßig, wenn die
Informationsdarstellung innerhalb der Skala angeordnet ist, da sich
hierdurch eine optisch kompakte Visualisierung ermöglichen
lässt und
dem Fahrer die unterschiedlichen Ausleuchtzustände oder Beleuchtungsveränderungen
sofort erkenntlich sind.
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Die
Informationsdarstellung ist zweckmäßigerweise mittels einer Beleuchtungseinrichtung
hinterleuchtet, das heißt,
hinter der Scheibe des Armaturenbretts bzw. des Kombiinstruments,
auf der die Informationsdarstellung beispielsweise aufgedruckt ist,
befindet sich ein entsprechendes Leuchtmittel, das über eine
geeignete Steuerungseinrichtung angesteuert wird, entsprechendes
gilt natürlich
bezüglich
der Skalenbeleuchtung. Ersichtlich ist die Informationsdarstellung
sowie die Skale separat voneinander beleuchtbar, mithin also die
jeweiligen Leuchtmittel separat ansteuerbar.
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Die
Beleuchtungseinrichtung selbst kann beispielsweise eine RGB-LED
(RGB = rot-gelb-blau) sein. Der Einsatz einer solchen LED ermöglicht auch einen
Farbwechsel beziehungsweise ein bestimmtes Farbspiel, selbst während des
Aufdimmvorgangs oder Abdunklungsvorgangs oder während der Haltezeit, das heißt, es sind
währenddessen
beliebige Farbwechsel möglich,
so dass ein optisch sehr auffälliges
und anmutendes Farbspiel im Rahmen der Visualisierung möglich ist.
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Die
Informationsdarstellung kann grundsätzlich in einer anderen Farbe
als andere beleuchtbare, armaturenbrettseitig bzw. am Kombiinstrument
vorgesehene Darstellungen, insbesondere die Skala beleuchtbar sein.
Während
beispielsweise die Skala mit weißem Licht hinterleuchtet wird,
kann beispielsweise die Informationsdarstellung, z. B. das Fahrzeuglogo,
in einem auffälligem
Rot ausgeleuchtet werden.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der
Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 eine
Prinzipdarstellung eines Armaturenbretts eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs mit
entsprechender Anzeigevorrichtung, und
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2 ein
Diagramm zur Darstellung des Helligkeitsverlaufs der verschiedenen
beleuchtbaren Anzeigen.
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1 zeigt
als Ausschnitt eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs ein Armaturenbrett 1 mit
einer Anzeigevorrichtung 2, von der im gezeigten Beispiel
lediglich die zwei üblicherweise
vorgesehenen Skalen 3 und 4 dargestellt sind.
Die Skala 3 gibt die Fahrgeschwindigkeit in km/h an, während die
Skala 2 die Motorendrehzahl in U/min angibt. Die Skalen 3, 4 sind
in an sich bekannter Weise rundlich gehalten und können über ein
nicht näher
gezeigtes Leuchtmittel jeweils separat beleuchtet beziehungsweise hinterleuchtet
wer den, so dass die Skalen – von
ihnen die jeweiligen Markierungsstriche sowie die Parameterzahlen – auch bei
Dunkelheit gut sichtbar sind.
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Im
Inneren jeder rundlichen Skala 3, 4 ist jeweils
eine Informationsdarstellung 5, 6 angeordnet, bei
der es sich im gezeigten Beispiel um das Logo des Kraftfahrzeugherstellers
handelt. Auch diese Informationsdarstellungen 5, 6 sind
beleuchtbar, ihnen ist jeweils ein separates Leuchtmittel zugeordnet, über das
sie von hinten her hinterleuchtet werden können. Die Informationsdarstellungen 5, 6 sind
separat zu den Skalen 3, 4 beleuchtbar, worauf
nachfolgend noch eingegangen wird.
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Während als
Leuchtmittel zur Beleuchtung der Skalen 3, 4 weiß leuchtende
Leuchtmittel verwendet werden können
beziehungsweise die Hinterleuchtung oder Ausleuchtung in weiß erfolgt,
ist es möglich,
die Informationsdarstellungen 5, 6 farbig zu hinterleuchten,
beispielsweise in rot, unter Verwendung einer geeigneten LED. Denkbar
ist auch die Verwendung von RGB-LEDs
zum Hinterleuchten der Informationsdarstellungen 5, 6,
um einen Farbwechsel je nach Bedarf zu ermöglichen.
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2 zeigt
ein Diagramm zur Darstellung der zeitlichen Beleuchtungsverhältnisse.
Dargestellt ist längs
der Abszisse die Zeit t, längs
der Ordinate die Helligkeit H. Die durchgezogene Kurve K1 gibt den Helligkeitsverlauf, also den zeitlichen
Beleuchtungsverlauf der beiden Informationsdarstellungen 5, 6 wieder,
während
die strichpunktierte Kurve K2 den Helligkeits-
beziehungsweise Beleuchtungsverlauf der beiden Skalen 3, 4 wiedergibt.
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Zum
Zeitpunkt 0 sind beide Leuchtanzeigen nicht betrieben, das heißt, weder
die Skalen 3, 4 noch die Informationsdarstellungen 5, 6 sind
beleuchtet. Zum Zeitpunkt t1 wird durch
Betätigen
des in das Zündschloss
gesteckten Zündschlüssels ein
Startsignal S gegeben, beispielsweise zum Starten des Motors. Dies
führt dazu,
dass zunächst,
siehe Kurve K1 die Helligkeit der beiden
Informationsdarstellungen 5, 6 im gezeigten Beispiel
stufenlos auf einen maximalen vorbestimmten Helligkeitswert Hv angehoben wird, das heißt, die beiden Informationsdarstellungen 5, 6 werden
aufgedimmt. Zum Zeitpunkt t2, beispielsweise
nach ca. 1–2
Sekunden, sind die beiden Informationsdarstellungen mit der vorbestimmten
Helligkeit ausgeleuchtet. Hieran schließt sich eine Haltezeit an,
hier zwischen t2–t3,
während
welcher diese Helligkeit gehalten wird. Parallel hierzu findet bereits der
Startvorgang statt, beziehungsweise ist der Motor bereits angelassen.
Im Zeitpunkt t3 ist die Haltezeit abgelaufen,
was dazu führt,
dass die Helligkeit der Informationsdarstellungen 5, 6 wieder
reduziert wird, das heißt,
sie werden etwas abgedunkelt. Diese Helligkeitsreduzierung geht
bis zum Zeitpunkt t4, zu dem der reduzierte
Helligkeitswert Hr ebenfalls erreicht ist.
Dieser wird, siehe 2, beibehalten, solange das
Fahrzeug in Betrieb ist.
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Gleichzeitig
mit der Reduzierung der Helligkeit der Informationsdarstellungen 5, 6 im
Zeitpunkt t3 wird die Helligkeit der Skalenbeleuchtung
der Skalen 3, 4 angehoben, das heißt, diese
werden auch hier aufgedimmt. Dieser Aufdimmvorgang geht bis zum Zeitpunkt
t4, zu dem auch hier der vorbestimmte Helligkeitswert
Hv erreicht ist. Das heißt, das Abdimmen der Informationsdarstellungsbeleuchtung
und das Aufdimmen der Skalenbeleuchtung sind hier gegenläufig, setzen
zum gleichen Zeitpunkt ein und enden zum gleichen Zeitpunkt. Nach
dem Zeitpunkt t4 sind die Skalen 3, 4 vollständig maximal
ausgeleuchtet, während
die Informationsdarstellungen 5, 6 nur noch reduziert
ausgeleuchtet sind, jedoch nach wie vor sichtbar dargestellt sind.
Für den
Fahrer ist nun eindeutig erkennbar, dass zum einen der Startvorgang korrekt
initiiert wurde, nachdem das erfindungsgemäße Beleuchtungsszenario abgearbeitet
wird, bei dem zunächst
die Informationsdarstellungen 5, 6 aufgedimmt
und ausgeleuchtet werden, wonach erst die Zuschaltung der Skalenbeleuchtung
bei gleichzeitiger Reduzierung der Beleuchtung Informationsdarstellung
erfolgt. Gleichzeitig wird ihm auch mit Einnahme des stationären Zustands
nach dem Zeitpunkt t4 angezeigt, dass der
Startvorgang und damit das Beleuchtungsszenario, das diesen gezielt
darstellt, abgeschlossen ist.
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Dargestellt
ist ferner eine gestrichelte Kurve K'1. Bei dieser
Kurve wird bereits im Zeitpunkt t5, der beispielsweise
mit dem Zeitpunkt zusammenfällt,
zu dem der Fahrer über
die Zentralverriegelung das Fahrzeug aufschließt, die Hellig keit der Informationsdarstellungen 5, 6 auf
ein erstes Anfangshelligkeitsniveau Ha angehoben.
Der Fahrer erhält
also zunächst
eine Darstellung im gezeigten Beispiel des Fahrzeuglogos, wenn er
das Fahrzeug aufgeschlossen hat und auf dem Fahrersitz Platz nimmt.
Erst wenn er den Zündschlüssel in
das Zündschloss steckt
und den Startvorgang initiiert, womit gleichbedeutend entweder das
Zuschalten der Batterie oder das Einschaltsignal für den Motor
zu verstehen ist, wird, siehe die Kurve K'1, im Zeitpunkt
t1 die Helligkeit der Informationsdarstellungen
auf den vorbestimmten Helligkeitswert Hv weiter
angehoben, woran sich das bereits zuvor beschriebene weitere Ausleuchtszenario
anschließt.
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Anders
als bei dem zuerst beschriebenen Beleuchtungsablauf läuft hier
die Kurve K'1 nicht in ein reduziertes Helligkeitsniveau
ein, wie die Kurve K1, vielmehr wird die
Beleuchtung der Informationsdarstellungen 5, 6 vollständig zurückgenommen,
sie werden also ausgeschaltet, siehe die gestrichelte Kurve K'1,
die auf 0 zurückgeht.
Bei dieser Erfindungsausgestaltung erfolgt also die Informationsdarstellung
nur im Zusammenhang mit dem Startvorgang.
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Wenngleich
im gezeigten Ausführungsbeispiel
die Helligkeiten jeweils stufenlos auf- oder abgedimmt werden, ist
es selbstverständlich
denkbar, die Helligkeiten auch schrittweise zu variieren, z. B. über kleine
Niveausprünge,
die sehr rasch aneinander anschließen, zu realisieren, wie es
natürlich
auch denkbar ist, anstelle eines Aufdimmens der Skalenbeleuchtung
diese abrupt zuzuschalten beziehungsweise die Beleuchtung der Informationsdarstellungen auch
abrupt zu beenden. Selbstverständlich
wäre es auch
denkbar, das Erhellen der Skalenbeleuchtung bereits während der
Haltezeit der Informationsdarstellungsbeleuchtung zu starten.