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DE10205397A1 - Anzeigevorrichtung - Google Patents

Anzeigevorrichtung

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Publication number
DE10205397A1
DE10205397A1 DE2002105397 DE10205397A DE10205397A1 DE 10205397 A1 DE10205397 A1 DE 10205397A1 DE 2002105397 DE2002105397 DE 2002105397 DE 10205397 A DE10205397 A DE 10205397A DE 10205397 A1 DE10205397 A1 DE 10205397A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
display device
examination
date
vehicle
display
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2002105397
Other languages
English (en)
Inventor
Lothar Diehl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE2002105397 priority Critical patent/DE10205397A1/de
Publication of DE10205397A1 publication Critical patent/DE10205397A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C5/00Registering or indicating the working of vehicles
    • G07C5/006Indicating maintenance

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Instrument Panels (AREA)

Abstract

Es wird eine Anzeigevorrichtung in einem Kraftfahrzeug vorgeschlagen, die dazu dient, durch Aktivieren der Warnvorrichtung einen Hinweis auf eine in nächster Zeit durchzuführende, gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung des Fahrzeugs zu geben.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer Anzeigevorrichtung nach der Gattung des Hauptanspruchs. Es sind schon Anzeigevorrichtungen in Kraftfahrzeugen bekannt, die insbesondere als sogenannte Kombinationsinstrumente mit einer Vielzahl von Anzeigeelementen ausgeführt sind. Neben Zeigeranzeigen weisen diese Kombinationsinstrumente Warnleuchten oder beleuchtbare Symbolfelder auf, die einen Benutzer auf Fehlfunktionen des Fahrzeugs hinweisen. Ferner sind auch Flüssigkristallanzeigen bekannt, in denen eine von mechanischen Anzeigeelementen unabhängige, freie Darstellung von Warninformationen möglich ist. Hierbei ist es insbesondere bekannt, einen Benutzer auf eine notwendige Wartung des Fahrzeugs durch Aufleuchten einer entsprechenden Warnleuchte beziehungsweise durch Anzeige eines entsprechenden Textes hinzuweisen. Diese Warnhinweise sind insbesondere auf die Laufleistung, also auf die von dem Fahrzeug zurückgelegte Strecke bezogen. Neben den von dem Hersteller empfohlenen Inspektionen muss ein Fahrzeug jedoch in regelmäßigen, festgelegten Zeitabständen gesetzlich vorgeschriebenen oder durch sonstige staatliche Regeln vorgeschriebenen Untersuchungen unterzogen werden. Je nach Land werden die Fristen für derartige Untersuchungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen oder durch Aufkleber an der Fahrzeugscheibe oder an dem Fahrzeugkennzeichen kenntlich gemacht. Für die Überschreitung der Fristen sind zum Teil empfindliche Strafgelder oder sogar die Stilllegung des Fahrzeugs als Sanktion vorgesehen. Es ist dabei Aufgabe des Fahrzeugbenutzers, die entsprechenden Fristen selbst zu überwachen.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, dass ein Benutzer des Fahrzeugs durch eine Warnvorrichtung auf eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung hingewiesen wird, so dass er die Untersuchung nicht vergessen kann und insbesondere die vorgeschriebene Frist nicht überschreitet. Eine Fristüberwachung durch den Fahrer selbst ist nicht mehr erforderlich.
  • Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Hauptanspruch angegebenen Anzeigevorrichtung möglich. Besonders vorteilhaft ist, in einer Speichereinheit ein Datum einer letzten Untersuchung zu speichern, so dass das aktuelle Datum mit dem gespeicherten Datum verglichen werden kann und bei einem Ablauf einer gespeicherten, vorgeschriebenen Frist der Benutzer gewarnt werden kann. Ebenso ist vorteilhaft, den nächsten Untersuchungstermin zu speichern, und diesen mit dem aktuellen Datum zu vergleichen.
  • Ferner ist vorteilhaft, die Durchführung der Untersuchung automatisch zu erfassen und damit die Warnvorrichtung zurückzusetzen, so dass nach dem Ablauf eines Zeitintervalls für die nächste Untersuchung eine erneute Warnung erfolgen kann.
  • Es ist ferner vorteilhaft, die Warnvorrichtung über ein Eingabemittel rücksetzbar auszugestalten, so dass bei einem Fehlalarm oder auch nach einer durchgeführten Untersuchung eine Rücksetzung der Warneinrichtung möglich ist.
  • Außerdem ist vorteilhaft, Untersuchungsintervalle für eine Vielzahl von Ländern zu speichern, so dass die Fristen an jeweils geltende, nationale Vorschriften angepasst werden können.
  • Ferner ist vorteilhaft, dass ein nächstes Datum für eine Untersuchung auch manuell eingebbar ist. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn Nachfristen zur Mängelbeseitigung gesetzt werden, deren Festlegung individuell zu treffen ist.
  • Ferner ist vorteilhaft, die Anzeigevorrichtung als ein Kombinationsinstrument mit einer Vielzahl von Antriebseinheiten auszuführen, so dass einerseits die Warnvorrichtung und andererseits die Auswertevorrichtung zum Erzeugen der Warnung in das Kombinationsinstrument integriert werden kann, wobei die in dem Kombinationsinstrument bereits vorhandenen Komponenten, wie z. B. Speichereinheiten, mit ausgenutzt werden können.
  • Ferner ist vorteilhaft, die Art der durchzuführenden Untersuchung anzuzeigen, da je nach Land auch verschiedene Untersuchungen für ein Fahrzeug vorgeschrieben sein können. Ein Benutzer weiß nun sofort, welche Untersuchung durchzuführen ist, ohne z. B. die Fahrzeugpapiere überprüfen zu müssen.
  • Es ist ferner vorteilhaft, die Warnung insbesondere bei einem startenden Fahrzeug auszugeben, da zu diesem Zeitpunkt im Allgemeinen verschiedene Warnvorrichtungen des Fahrzeugs auf ihre Funktionalität hin überprüft werden und ein Benutzer damit zu diesem Zeitpunkt das Aufleuchten von Warnvorrichtungen besonders beachtet. Ferner ist der Hinweis auf eine Untersuchung während der Fahrt nicht relevant, so dass eine Ablenkung des Fahrers während der Fahrt vermieden wird.
  • Zeichnung
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung in der Ausführung als ein Kombinationsinstrument, Fig. 2 eine Schaltung einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • In der Fig. 1 ist ein Kombinationsinstrument 1 dargestellt, das vor einem Fahrer in einem Kraftfahrzeug angeordnet ist. Das Kombinationsinstrument 1 informiert den Fahrer insbesondere über Fahrzeugzustände, wobei jedoch auch zusätzliche Informationen angezeigt werden können. In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Kombinationsinstrument 1 Zeigeranzeigen mit Skalen 2, 2 auf, vor denen sich Zeiger 3, 3' bewegen, die eine Messgröße gegenüber den Skalen 2, 2' anzeigen. Zwischen den Zeigeranzeigen ist eine Flüssigkristallanzeige 4 angeordnet, in der beliebige Bilddaten ausgebbar sind. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Flüssigkristallanzeige 4 als eine Punktmatrixanzeige ausgeführt. Die Flüssigkristallanzeige 4 dient insbesondere der Anzeige von Daten eines Bordcomputers. Ferner können auch Navigationsinformationen, z. B. Richtungspfeile oder Warnhinweise an einen Fahrer ausgegeben werden. Anstelle der Flüssigkristallanzeige können auch andere Bildschirmanzeigen, z. B. eine Elektrolumineszenzanzeige, verwendet werden. Ferner ist an dem Kombinationsinstrument 1 ein Warnfeld 5 mit einzelnen Symbolen 6 angeordnet, von denen aus Gründen der Übersichtlichkeit in der Zeichnung nur eines mit einem Bezugszeichen versehen ist. Bei Auftreten einer Fahrzeugfehlfunktion beziehungsweise eines bestimmten, definierten Fahrzeugzustandes leuchtet eine hinter dem Symbol 6 angeordnete Lichtquelle auf und erhellt das Symbolfeld, so dass ein Fahrer das angezeigte Symbol erkennen kann.
  • Bei einem bevorzugten Betrieb der Anzeigevorrichtung erfolgt eine Warnung vor einer gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung in folgender Weise:
    Ist eine Frist für eine gesetzliche Untersuchung überschritten oder ist eine gesetzliche Untersuchung in einem vorgegebenen Zeitabstand, z. B. von vier Wochen, erforderlich, so leuchtet bei einem Starten des Motors in der Flüssigkristallanzeige 4 der Hinweis auf: "Untersuchung durchführen". Zusätzlich leuchtet ein zugeordnetes Symbol 6 in dem Warnfeld 5 auf. Das Aufleuchten wird bevorzugt von der Ausgabe eines kurzen Signaltons begleitet. Nach einer vorgegebenen Zeit, z. B. nach zwei Sekunden, endet der Signalton und die Anzeige in der Flüssigkristallanzeige 4 erlischt und wird frei für die Ausgabe von anderen Hinweisen. Die Beleuchtung des Symbols 6 hingegen bleibt erhalten. In einer weiteren Ausführungsform kann auch auf die Beleuchtung eines Symbols 6 verzichtet werden. Ferner ist auch möglich, anstelle der Anzeige in der Flüssigkristallanzeige 4 lediglich ein Symbol 6 entweder dauernd oder nur für eine vorgegebene Zeit nach dem Start, z. B. für 30 Sekunden, jedoch vorzugsweise länger als andere Warnfelder, deren Anzeige lediglich zum Testen einer Symbolfeldbeleuchtung aktiviert wird, zu beleuchten. Auch das Symbolfeld für den Hinweis auf einen Untersuchungstermin wird bevorzugt zeitgleich mit den andern Symbolfeldern bei einem Starten des Fahrzeugs zum Testen der Funktion aktiviert, erlischt dann aber auch mit den anderen Symbolfeldern, wenn keine Untersuchung ansteht.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird durch das Aufleuchten von Textinformationen in der Flüssigkristallanzeige 4 oder von Symbolen 6 ein Benutzer auf die Art der Untersuchung hingewiesen. In Deutschland sind dies z. B. die nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Hauptuntersuchung, die durch technische Sachverständige vorgenommen wird, oder die Abgasuntersuchung, die auch durch autorisierte Werkstätten vorgenommen werden kann. Die Fristen für die regelmäßige Durchführung der Untersuchung sind unter anderem von dem Alter des Fahrzeugs, von der Verwendung des Fahrzeugs und/oder von der Ausstattung des Fahrzeugs abhängig, z. B. von der Art der Abgasregelung. Ferner sind vorgeschriebene Untersuchungen länderspezifisch, so dass Fristen zudem von dem Zulassungsland des Fahrzeugs abhängen. Das Kombinationsinstrument ist entsprechend so eingestellt, dass die oben genannten Abhängigkeiten bei der Ausgabe eines Hinweises auf die nächste durchzuführende Untersuchung berücksichtigt werden, wobei die Einstellung in einer Speichereinheit des Kombiinstruments abgelegt ist.
  • Unter einer gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung sind dabei nicht lediglich solche Untersuchungen gemeint, die unmittelbar durch Gesetze vorgeschrieben werden, sondern auch solche Untersuchungen, die durch Verordnungen oder sonstige Regeln dem Halter eines Kraftfahrzeugs auferlegt werden. Ferner können auch versicherungsrechtlich vorgeschriebene Untersuchungen überwacht werden.
  • In der Fig. 2 ist eine Prinzip-Schaltung einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung mit einer Warnvorrichtung dargestellt. Weitere Komponenten der Anzeigevorrichtung, die in keinem Bezug zu der erfindungsgemäßen Funktion stehen, sind in der Fig. 2 nicht dargestellt. Die Anzeigevorrichtung weist eine Recheneinheit 10 mit einer Speichereinheit 11 und einer Zeitmessvorrichtung 12 auf. Die Recheneinheit 10 ist mit einem Lautsprecher 13, mit einer Anzeigefläche 14 und mit einer Symbolanzeige 16 verbunden. An die Recheneinheit 10 ist ferner eine Bedieneinheit 15 mit Tasten 17 angeschlossen. Ferner ist die Recheneinheit 10 mit einer Schnittstelle 18 zum Anschließen eines Datenträgers oder zum Verbinden mit einer anderen Recheneinheit verbunden. Ferner ist die Recheneinheit 10 mit einer Motorsteuereinheit 19 im Fahrzeug verbunden. Die Motorsteuereinheit 19 ist bevorzugt mit weiteren, hier nicht gezeigten Steuereinheiten im Fahrzeug verbunden. Ferner sind Sensoren, z. B. eine Lambda- Sonde 20 zur Abgasüberwachung, an die Motorsteuereinheit 19 angeschlossen. In der Speichereinheit 11 ist der nächste, durchzuführende Termin einer vorgeschriebenen Untersuchung und/oder der letzte Termin der Durchführung einer solchen Untersuchung gespeichert. Ist nur der letzte Termin gespeichert, so ist in der Speichereinheit 11 auch eine Frist abgelegt, nach der die nächste Untersuchung durchgeführt werden muss. Die Recheneinheit 10 greift auf die Zeitmessvorrichtung 12 zu, die z. B. an der Recheneinheit 10 angeordnet ist, und vergleicht das aktuelle Datum mit dem gespeicherten Datum der nächsten Untersuchung beziehungsweise mit dem Fristablauf nach der letzten Untersuchung. Unter dem Datum ist hierbei z. B. das reguläre Kalenderdatum zu verstehen, es kann jedoch auch nur ein Monat einer Untersuchung vorgeschrieben werden, so dass das Datum in verkürzter Form vorliegt. Die Zeitmessvorrichtung weist vorzugsweise eine Zeit auf, die entweder durch einen Benutzer eingestellt werden kann oder über eine Funkschnittstelle, z. B. über eine entsprechend eingestellte Langwellenempfangseinheit, automatisch eingestellt werden. Ist eine vorgeschriebene Frist zur Ausgabe eines Hinweises vor der nächsten, durchzuführenden Untersuchung erreicht und wird dies von der Recheneinheit 10 detektiert, so wird bei dem nächsten Starten des Fahrzeugs über den Lautsprecher 13, über die Symbolanzeige 16 und/oder über die Anzeigefläche 14, die vorzugsweise als eine Flüssigkristallanzeige ausgeführt ist, eine Warnung an den Fahrer ausgegeben. Der Fahrer wird über die Art der durchzuführenden Untersuchung und vorzugsweise auch über den Termin informiert. Über die Bedieneinheit 15 kann die Warnung bestätigt werden, so dass sie nur in abgeschwächter Form, z. B. ohne Ausgabe des akustischen Signals, bei einem Starten des Motors erneut dargestellt wird.
  • Ferner kann über die Bedieneinheit 15 auch die Durchführung einer Untersuchung eingegeben werden sowie der nächste Termin der durchzuführenden Untersuchung. In der Speichereinheit 11 sind in einer bevorzugten Ausführungsform die Vorschriften für in verschiedenen Ländern geltende, vorgeschriebene Untersuchungen abgelegt. Über die Bedieneinheit 15 kann über ein hierfür vorgesehenes Auswahlmenü ein entsprechendes Land ausgewählt werden. Da die gesetzlichen Vorschriften Änderungen unterworfen sein können, können die in der Speichereinheit 11 abgelegten Zeiten bis zu einer nächsten Untersuchung über die Bedieneinheit 15 oder über an die Schnittstelle 18 anschließbare Geräte aktualisiert werden, z. B. über eine tragbare Recheneinheit, über eine Chipkarte oder über ein Mobiltelefon.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist es auch möglich, dass die Recheneinheit eine Durchführung einer Untersuchung automatisch detektiert. Hierzu greift die Recheneinheit 10 auf eine Motorsteuereinheit 19 zu, die mit verschiedenen Sensoren im Motorbereich des Fahrzeugs verbunden ist. Hierbei kann z. B. auf das Ausgangssignal einer an der Motorsteuereinheit 19 angeschlossenen Lambda-Sonde 20 einer Abgasreinigungsvorrichtung zugegriffen werden, an der ein gemessener Spannungswert von einem vorgegebenen Normalwert, der in einem ersten Ausführungsbeispiel 450 mV und in einem weiteren Ausführungsbeispiel 1,5 V beträgt. In einer bevorzugten Ausführungsform werden die in der Motorsteuereinheit 19 vorliegenden Daten der Lambda-Sonde 20, z. B. der sogenannte Lambda-Wert, ausgewertet. Aus einer Abweichunng des gemessenen Wertes von dem gegebenen Normalwert in Zusammenhang mit einer ebenfalls gemessenen Einspritzmenge und einer entsprechenden Drosselklappenstellung kann ein normaler Schubbetrieb von einem Testbetrieb unterschieden werden. Auf diese Weise ist z. B. indirekt detektierbar, ob der Ansaugschlauch abgezogen ist. Der Ansaugschlauch wird jedoch nur in einem Prüfmodus einer Abgasprüfung abgezogen und wird für einen regulären Betrieb wieder aufgesteckt. Zusätzlich kann herangezogen werden, das für bestimmte Länder ein fester Prüfbetrieb vorgeschrieben ist. Hier ist eine feste Abfolge von Drehzahlen gespeichert, die charakteristisch für die Durchführung einer Prüfung sind, da bei der Prüfung mehrere, bestimmte Drehzahlwerte angefahren werden, wobei die aktuelle Motordrehzahl ebenfalls in der Motorsteuereinheit 19 zur Verfügung steht. Ein Prüfautomat, der eine Abgasprüfung durchführt, die Fortsetzung der Prüfung erst nach Einhaltung eines Bandes einer vorgegebenen Umdrehungszahl nach einer bestimmten Mindestzeit ermöglicht. Auch die Reihenfolge und der zeitliche Abstand dieser Drehzahleinhaltungen sind im normalen Fahrbetrieb unwahrscheinlich. Eine Absicherung kann durch eine Auswertung eines Radstillstandssignal erfolgen, dass ABS(Antiblockiersystem)-Steuergerät zur Verfügung stellt. Ferner kann eine Prüfung, z. B. durch die Betätigung aller Lichtschalter in einer beliebigen Reihenfolge in Verbindung mit einem durchzuführenden Bremsentest erkannt werden. Ebenfalls kann auch ermittelt werden, ob ein Diagnosestecker an bestimmte Diagnosegeräte angeschlossen und eine Systemdiagnose durchgeführt wird. Wird ein Prüfbetrieb festgestellt, so wird eine Duchführung einer Prüfung erfasst und der Durchführungstermin wird gespeichert bzw der Zähler für die Zeitbestimmung zur nächsten Prüfung wird wieder auf seinen Ausgangswert gesetzt.
  • Eine Absicherung kann dadurch erfolgen, dass entweder nach der Prüfung noch eine manuelle Bestätigung der Durchführung der Prüfung einzugeben ist oder dass über die Zeitmessvorrichtung 12 eine Überwachung des Zeitraums nach der Durchführung der letzten Prüfung erfolgt. So ist eine erneute Prüfung nicht wahrscheinlich, wenn z. B. erst 50-70% des Zeitraums bis zu der nächsten vorgeschriebenen Prüfung verstrichen ist.

Claims (11)

1. Anzeigevorrichtung in einem Kraftfahrzeug mit einer Warnvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass durch ein Aktivieren der Warnvorrichtung (13, 14, 6, 16) ein Hinweis auf eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung des Fahrzeugs ausgebbar ist.
2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Speichereinheit (11) ein Datum einer letzten Untersuchung gespeichert ist, dass das aktuelle Datum mit dem gespeicherten Datum vergleichbar ist und dass bei einer Überschreitung eines vorgegebenen Zeitraums ab dem gespeicherten Datum die Warnvorrichtung (13, 14, 6, 16) aktiviert ist.
3. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Speichereinheit (11) ein Datum einer nächsten durchzuführenden Untersuchung gespeichert ist, dass das aktuelle Datum mit dem gespeicherten Datum vergleichbar ist und dass bei einem Unterschreiten eines vorgegebenen Zeitraums vor dem gespeicherten Datum die Warnvorrichtung (13, 14, 6, 16) aktiviert ist.
4. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchführung der Untersuchung automatisch erfassbar ist, vorzugsweise durch einen Zugriff auf eine Motorsteuereinheit (19), und dass die Warnvorrichtung automatisch rücksetzbar ist.
5. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung mit einem Eingabemittel (15, 17) verbunden ist uns dass vorzugsweise die Warnvorrichtung (13, 14, 6, 16) durch das Eingabemittel (15, 17) rücksetzbar ist.
6. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zwei aufeinanderfolgenden gesetzlich Zeitintervalle für Zeiten zwischen zwei durchzuführenden Prüfungen für eine Vielzahl von Ländern gespeichert sind.
7. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Datum einer nächsten Untersuchung manuell eingebbar ist.
8. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnvorrichtung (13, 14, 6, 16) eine optische und/oder akustische Anzeige ist.
9. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung ein Kombinationsinstrument (1) mit einer Vielzahl von Anzeigeeinheiten (2, 2', 3, 3', 4, 5, 6) ist.
10. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Art der durchzuführenden Untersuchung als eine Textangabe und/oder Symbolangabe anzeigbar ist.
11. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Warnvorrichtung (13, 14, 6, 16) bei einem Starten des Motors für einen vorgegebenen Zeitraum aktivierbar ist.
DE2002105397 2002-02-09 2002-02-09 Anzeigevorrichtung Withdrawn DE10205397A1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102005010958A1 (de) * 2005-03-10 2005-11-10 Audi Ag Anzeigevorrichtung für Kraftfahrzeuge
DE102011112810A1 (de) * 2011-09-07 2013-03-07 GM Global Technology Operations LLC (n. d. Gesetzen des Staates Delaware) Beleuchtete Darstellung der Einheit der Geschwindigkeit in der Instrumentenanzeige eines Kraftfahrzeugs
DE102007007235B4 (de) * 2007-02-14 2016-09-29 Audi Ag Kraftfahrzeug umfassend eine armaturenbrettseitig vorgesehene Anzeigevorrichtung

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