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DE102007007034B4 - Einrichtung zur Ladungssicherung insbesondere für Personenkraftwagen mit einer Ladezone - Google Patents

Einrichtung zur Ladungssicherung insbesondere für Personenkraftwagen mit einer Ladezone Download PDF

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DE102007007034B4
DE102007007034B4 DE200710007034 DE102007007034A DE102007007034B4 DE 102007007034 B4 DE102007007034 B4 DE 102007007034B4 DE 200710007034 DE200710007034 DE 200710007034 DE 102007007034 A DE102007007034 A DE 102007007034A DE 102007007034 B4 DE102007007034 B4 DE 102007007034B4
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Matthias Dipl.-Ing. Hermes
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60P7/00Securing or covering of load on vehicles
    • B60P7/06Securing of load
    • B60P7/135Securing or supporting by load bracing means

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)
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Abstract

Einrichtung zur Ladungssicherung, insbesondere für Personenfahrzeuge mit einer Ladezone (3), aufweisend ein Trennelement (1) zwischen einem beim Transport von Gegenständen (10) belegten Bereich und einem beim Transport von Gegenständen (10) unbelegten Bereich der Ladezone (3) des Fahrzeuges, wobei das mindestens eine Trennelement (1) eine plattenförmige Grundform aufweist und die Ladezone (3) derart unterteilt, dass in der Ladezone (3) angeordnete Gegenstände (10) zwischen den Wandungen (4, 9) der Ladezone (3) und dem Trennelement (1) gehaltert im wesentlichen verrutschungssicher aufgenommen sind,
das Trennelement (1) durch eine Verstelleinrichtung (8) in Form einer mechanisch gekoppelten Anordnung von verstellbaren Hebeln (18), die zwischen Basis (2) und Trennelement (1) angeordnet sind, im wesentlichen linear und/oder in seiner Winkellage anpassbar relativ zu den Berandungen (4, 9) der Ladezone (3) und den zu sichernden Gegenständen (10) innerhalb der Ladezone (3) verstellbar und festsetzbar ist.
dadurch gekennzeichnet, dass
die Hebel (18) der Mehrgelenkanordnung teleskopierbar mehrteilig ausgebildet...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Ladungssicherung, insbesondere für Personenkraftwagen mit einer Ladezone gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Die Ladungssicherung für Fahrzeuge ist ein wesentlicher Bestandteil von Unfallverhütungsmaßnahmen bzw. von Maßnahmen zur Reduzierung von Unfallfolgen. Im Pkw-Bereich wird überwiegend Stückgut wie etwa Koffer, Kästen, Sportgeräte oder dgl. transportiert, wobei dieses Stückgut typischerweise auf einer Ladezone des als Kombi ausgebildeten Personenkraftwagens abgelegt wird und dort weitgehend ungesichert bleibt. Bei abrupten Geschwindigkeitsänderungen des Personenkraftwagens wie etwa starken Bremsungen oder starken Lenkbewegungen kommt es häufig dazu, dass das Stückgut auf der Ladezone rutscht und zu einer Gefährdung von Fahrzeug und Fahrer führt. Hierdurch sind schon viele sehr schwere Unfälle mit hohen finanziellen Schäden und Personenschäden ausgelöst worden.
  • Zur Vermeidung derartiger Schäden aufgrund des Verrutschens der Ladung sind schon viele Vorschläge gemacht worden, wie das zu transportierende Gut auf der Ladezone gesichert werden könnte. Insbesondere aus dem Bereich der Ladungssi cherung für Lastkraftwagen sind eine Reihe von Lösungen bekannt, bei denen mittels in den Laderaum klemmbarer Bügel oder Verstrebungen das auf der Ladefläche befindliche Gut gesichert werden kann. Diese Lösungen haben häufig den Nachteil, dass an der Ladefläche des Lastkraftwagens entsprechende Halteeinrichtungen für die Bügel oder Verstrebungen angebracht sein müssen, um eine entsprechende Verspannung der Bügel oder Verstrebungen gegenüber dem Gut zu realisieren. Derartige Halteeinrichtungen sind dann häufig aber nicht an die jeweils in Abhängigkeit von den zu transportierenden Gütern sich ändernde Lage des Gutes anpassbar, so dass ein hoher zeitlicher Aufwand zur Sicherung der Ladung zu treiben ist.
  • Denkbar ist weiterhin auch die Verwendung von zwischen den Wandungen der Ladefläche verspannten Netzen, die sich an die zu transportierenden Güter anschmiegen und diese nach dem Verspannen stabilisieren.
  • Eine andere vielfach für die Ladungssicherung an Lastkraftwagen verwendete Lösung besteht in der Verwendung von sog. Zurrgurten, die als flexible Elemente zwar auch Befestigungspunkte am Aufbau des Lastkraftwagens benötigen, durch die Flexibilität des Gurtes aber einfacher zu handhaben sind. Hierbei wird das Gurt mit einem oder mehreren Gurten auf der Ladefläche festgelegt, wobei die Zurrgurte zwischen aufbauseitigen Einhängepunkten verspannt wird. Nachteilig hieran ist die starke Abnutzung der Gurte durch den Spannvorgang, der schnell zu einer Zerstörung der Gurte oder zu einer Beeinträchtigung ihrer Sicherheit und immer wieder zur unzureichenden Ladungssicherung trotz der Verwendung derartiger Zurrgurte führt.
  • Derartige aus dem Bereich von Lastkraftwagen bekannte Lösungen lassen sich nicht oder nicht komfortabel für den Einsatz bei z. B. als Kombi ausgebildeten Personenkraftwagen übernehmen. Entweder müssten im Bereich der Ladezone eines derartigen Kombi-Personenkraftwagens optisch und von der Benutzung her störende zusätzliche Einrichtungen wie Halteeinrichtungen vorgesehen werden oder die Benutzung würde von dem Benutzer des Personenkraftwagens eine aufwendige manuelle Anbringung derartiger Sicherungseinrichtungen wie z. B. Rückhaltenetzen oder dgl. erfordern, die erfahrungsgemäß im Alltag dann doch nicht durchgeführt werden. Daher bleiben bei Personenkraftwagen die auf der Ladezone liegenden Gegenstände in der Regel ungesichert.
  • Eine Lösung zur Vereinfachung der Ladungssicherung ist aus der EP 0 737 601 B1 bekannt, in der eine Vorrichtung für die Ladungssicherung derart bekannt ist, dass ein Halteelement mittels einer scherengitterartigen Einrichtung auf einer Ladefläche verschoben wird und sich fahrzeugseitig und ladungsseitig derart abstützt, dass die Ladung zwischen Halteelement und Berandungen der Ladefläche eingeklemmt werden kann. Nachteilig an dieser Lösung ist zum einen der hohe mechanische Aufwand zur Realisierung der Verstelleinrichtung und zum anderen die fehlende Anpassung der Lage des Halteelementes an die jeweils zu sichernde Ladung. Das Halteelement wird im wesentlichen parallel zu einer Ausgangskonfiguration in der Regel entgegen der Fahrtrichtung verschoben und kann sich daher in seiner sichernden Endlage nicht an z. B. unsymmetrisch auf der Ladefläche angeordnete Gegenstände anpassen, die dadurch nur sehr unzureichend gesichert werden können.
  • Aus der DE 20 2004 012 593 U1 ist eine mechanische Verstelleinrichtung mittels Hebelelementen zur Verstellung einer Trennwand bekannt, wobei auch eine Schrägstellung der Trennwand ermöglicht wird. Nachteilig hieran ist aber, dass die maximale Verstellmöglichkeit der Trennwand direkt von der Länge der scherengitterartig zwischen der Trennwand und der Festlegungsstelle an der Ladefläche verstellbaren Hebel sowie dem maximalen Schwenkwinkel der Hebel abhängt und recht begrenzt ist. Aus der DE 102 25 422 A1 ist eine mechanische Verstelleinrichtung mit teleskopierbaren, nicht aber verschwenkbaren Linearantriebe bekannt, bei der der maximale Hubweg begrenzt ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Einrichtung zur Ladungssicherung vorzuschlagen, die einfach zu bedienen ist und bei der die Möglichkeit besteht, auch unregelmäßig geformte oder unsymmetrisch angeordnete Gegenstände in einer Ladezone zu sichern und gleichzeitig den Verstellweg zu vergrößern.
  • Die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe ergibt sich aus den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 in Zusammenwirken mit den Merkmalen des Oberbegriffes. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung geht aus von einer Einrichtung zur Ladungssicherung, insbesondere für Personenfahrzeuge mit einer Ladezone, aufweisend ein Trennelement zwischen einem beim Transport von Gegenständen belegten Bereich und einem beim Transport von Gegenständen unbelegten Bereich der Ladezone des Fahrzeuges, wobei das mindestens eine Trennelement eine plattenförmige Grundform aufweist und die Ladezone derart unterteilt, dass in der Ladezone angeordnete Gegenstände zwischen den Wandungen der Ladezone und dem Trennelement gehaltert im wesentlichen verrutschungssicher aufgenommen sind. Eine derartige gattungsgemäße Einrichtung wird dadurch in erfindungsgemäßer Weise weiter entwickelt, dass das Trennelement im wesentlichen linear und/oder in seiner Winkellage anpassbar relativ zu den Berandungen der Ladezone und den zu sichernden Gegenständen innerhalb der Ladezone verstellbar und festsetzbar ist. Durch die lineare Verstellbarkeit des Trennelementes sowie die Verstellung des Trennelementes hinsichtlich seiner Winkellage relativ zu den zu sichernden Gegenständen kann eine optimale Sicherung der zu sichernden Gegenstände auch dann erfolgen, wenn die zu sichernden Gegenstände unregelmäßig geformt sind oder unsymmetrisch in der Ladezone angeordnet werden. So wird beispielsweise bei einem unsymmetrisch angeordneten Gegenstand auf der Ladezone das Trennelement erst einmal linear in Richtung auf den Gegenstand zu verstellt werden, beispielsweise bis das Trennelement den unsymmetrisch angeordneten Gegenstand abschnittsweise berührt. Nach der Berührung des Gegenstandes kann sich dann das Trennelement in seiner Winkellage relativ zu den Berandungen der Ladezone derart verändern, dass der Gegenstand in beiden Richtungen der Ladezone so festgesetzt wird, dass er beispielsweise bei einer Kollision oder bei einer starken Bremsung des Personenkraftwagens nicht mehr verrutschen kann. Hierdurch ist gegenüber reinen linear verschobenen Sicherungseinrichtungen keine wesentliche Verbesserung der Festlegung des Gegenstandes auf der Ladezone erzielbar, aber in weiterer Ausgestaltung ein besonderer Komfortgewinn für den Benutzer der Einrichtung dann erzielt werden kann, wenn das Trennelement abhängig von der Lage und der Form des zu sichernden Gegenstandes selbsttätig seine Winkellage entsprechend anpasst. Hierdurch ist es möglich, dass der Benutzer lediglich den Beginn der Sicherungsaktion des Trennelementes auslöst, ohne auf die jeweilige Form und Anordnung der zu sichernden Gegenstände achten zu müssen und sich das Trennelement dann quasi selbst die optimale Lage zur Sicherung der zu sichernden Gegenstände sucht beziehungsweise sich entsprechend einstellt. Dies könnte sogar automatisch ohne Zutun des Fahrers erfolgen, indem beispielsweise beim Starten des Motors das Trennelement automatisch die entsprechende Verstellbewegung und Änderung seiner Winkellage ausführt und dadurch gegebenenfalls auf der Ladezone liegende Gegenstände entsprechend sichert.
  • Hinsichtlich der konstruktiven Ausgestaltung ist es von Vorteil, wenn das Trennelement an einer fahrzeugseitig festgelegten Basis verstellbar gehaltert und mittels einer Verstelleinrichtung in seiner räumlichen Lage veränderbar ist. Die Basis wird dabei fahrzeugseitig beispielsweise im Bereich einer Rücksitzbank oder dergleichen festgelegt und das Trennelement mittels der Verstelleinrichtung relativ zu der Basis verschoben beziehungsweise verdreht. Hierbei ist es in weiterer Ausgestaltung auch denkbar, dass die Einrichtung an einer ladezonenseitigen Sitzeinrichtung oder auch an den Wandungen der Ladezone festlegbar ist. Bei der Festlegung an einer ladezonenseitigen Sitzeinrichtung wie beispielsweise einer Rücksitzbank wird die Verstellbewegung des Trennelementes dann vorrangig entgegen der Fahrtrichtung erfolgen, bei einer Festlegung beispielsweise an einer Seitenwand des Personenkraftwagens im Bereich der Ladezone dann beispielsweise quer zur Fahrtrichtung.
  • Weiterhin ist es denkbar, dass die Einrichtung in die ladezonenseitige Sitzeinrichtung, insbesondere in eine Rücksitzbank oder dgl., oder in die Wandungen der Ladezone integrierbar ist. Eine derartige Integration beispielsweise in eine Rücksitzbank erlaubt es, die Baugröße der Einrichtung im unbenutzten Zustand sehr gering zu halten beziehungsweise scheinbar gegen Null gehen zu lassen, da beispielsweise bei einer Rücksitzbank hinter der Polsterung entsprechende Hohlräume zur Aufnahme der Einrichtung im unbeteiligten Zustand zur Verfügung stehen können. Hierbei ist es denkbar, dass, wenn die Basis in die Rücksitzbank oder die Wandungen der Ladezone integriert ist, das Trennelement in unbenutzten Zustand den laderaumseitigen Abschluss der Rücksitzbank bildet.
  • Weiterhin kann das Trennelement aus mehreren plattenartigen Einzelelementen bestehen, die verschiebbar oder klappbar aneinander festgelegt sind und mit denen die Größe des Trennelementes den Abmessungen der Ladezone und der zu transportierenden Gegenstände anpassbar ist. Durch eine derartige Veränderung der Größe des Trennelementes, die manuell oder auch automatisch erfolgen kann, kann abhängig von der jeweiligen Winkellage und der Größe der Ladezone eine optimale Anpassung des Trennelementes an die zu sichernden Gegenstände erfolgen. Insbesondere im Hinblick auf die automatische Einstellung der Größe des Trennelementes ist es von Vorteil, wenn die mehreren plattenartigen Einzelelemente teleskopartig zueinander verschiebbar sind. Hierdurch kann beispielsweise nach der Einstellung der Sicherungsposition des Trennelementes durch die teleskopartig zueinander verschiebbaren Einzelelemente die Lage des Trennelementes in der Ladezone weiter stabilisiert und die zu sichernden Gegenstände im wesentlichen vollständig von dem Trennelement umgeben werden.
  • In einer ersten denkbaren Ausgestaltung ist es möglich, dass die Verstelleinrichtung mindestens ein in seinem Volumen veränderliches Verstellelement aufweist, das zwischen Basis und Trennelement angeordnet ist und die Lage des Trennelementes relativ zu der Basis verändert. Ein derartiges, in seinem Volumen veränderliches Verstellelement, das mittels fluidischer Medien, beispielsweise mittels Gaszufuhr oder Gasabsaugung betätigt werden kann, ist eine kinematisch einfache Möglichkeit einer Verstellung des Trennelementes relativ zu der fahrzeugseitig fest montierten Basis. Ein derartiges in seinem Volumen veränderliches Verstellelement könnte beispielsweise ein pneumatisch oder hydraulisch aufblasbares Kissen oder dergleichen sein, dass zwischen der Basis und dem Trennelement angeordnet und an diesen festgelegt ist. Beim Aufblasen eines derartigen Verstellelementes vergrößert sich dessen Volumen und verschiebt dadurch das Trennelement relativ zu der feststehenden Basis. Umgekehrt kann durch evakuieren des Inneren des Verstellelementes das Trennelement wieder in Richtung auf die Basis verschoben werden, da durch den Unterdruck das Verstellelement sein Volumen wieder verkleinert und dadurch das Trennelement zurückzieht. Für die Führung des Trennelementes reicht allein die entsprechende Formung des Verstellelementes, das beispielsweise durch entsprechende Bewegungsmöglichkeiten die Linearverstellung des Trennelementes gewährleistet. Auch ist hier bei die Änderung der Winkellage des Trennelementes sehr einfach erreichbar, da sich das Verstellelement beim auftreten von Gegenkräften durch die Andruckregelung des Trennelementes an den Gegenstand entsprechend dort weiter aufblasen wird, wo ein Widerstand auftritt und dadurch die Winkellage des Trennelementes automatisch geändert wird.
  • Denkbar ist es weiterhin auch, dass als in seinem Volumen veränderliches Verstellelement eine Anzahl faltenbalgähnlicher Elemente vorsehbar sind, die abhängig vom eingebrachten fluidischen Druck bzw. fluidischen Volumen unterschiedliche Längserstreckungen einnehmen. Die faltenbalgähnlichen Elemente fungieren hier im Sinne der vorstehend etwa als Kissen ausgeformten, in ihrem Volumen veränderlichen Verstellelemente als eine Anzahl von derartigen, zwischen Basis und Trennelement angeordneten Kissen und erhöhen damit die Beweglichkeit und zielgerichtete Verschiebbarkeit des Trennelementes. Beispielsweise können zwischen Basis und Trennelement nebeneinander eine Reihe von derartigen faltenbalgähnlichen Elementen angeordnet sein, die jeweils separat mit fluidischem Druck beauftragt werden und insgesamt das Trennelement von der Basis weg verschieben beziehungsweise bei erzeugen eines Unterdrucks in den faltenbalgähnlichen Elementen das Trennelement wieder in Richtung auf die Basis zurückziehen.
  • Hierbei ist es in weiterer Ausgestaltung denkbar, dass alle faltenbalgähnlichen Elemente mit dem gleichen fluidischen Druck beaufschlagbar sind, um das Trennelement im wesentlichen gleichmäßig an die zu sichernden Gegenstände anzudrücken. Hiermit ergibt sich eine im wesentlichen lineare Bewegung des Trennelementes bezogen auf die ortsfest angeordnete Basis, zu mindestens solange, wie kein Gegendruck durch das Anliegen des Trennelementes an einem zu sichernden Gegenstand auftritt. Hierdurch lässt sich erreichen, dass die Ausfahrlängen aller faltenbalgähnlichen Elemente in Ausfahrrichtung des Trennelementes nach dem Anlegen des Trennelementes an die zu sichernden Gegenstände im wesentlichen gleich sind.
  • Es ist allerdings auch denkbar, dass die Ausfahrlängen der faltenbalgähnlichen Elemente nach dem Anlegen des Trennelementes an die zu sichernden Gegenstände ungleich sind und die faltenbalgähnlichen Elemente eine bezüglich der Winkellage des Trennelementes an die Lage und die Abmessungen der zu sichernden Gegenstände angepasste Stellung einnehmen. Beispielsweise kann durch Steuerung des fluidischen Drucks in den einzelnen faltenbalgähnlichen Elementen unabhängig voneinander dafür gesorgt werden, dass das Trennelement sich zum Beispiel bezogen auf die Fahrtrichtung des Fahrzeuges in seiner Winkellage verdreht zu der Fahrtrichtung relativ zu der Basis verschiebt und sich beispielsweise automatisch in dieser verdrehten Winkellage an beispielsweise unsymmetrisch angeordnete Gegenstände annähert. Dadurch kann schon vor der ersten Berührung des Trennelementes mit dem zu sichernden Gegenstand eine entsprechende Anpassung der Winkellage des Trennelementes vorgenommen werden.
  • Hierbei ist es denkbar, dass die Endlage der faltenbalgähnlichen Elemente in Ausfahrrichtung über eine Regelung des Druckes in den faltenbalgähnlichen Elementen einstellbar ist. Diese Regelung des Druckes ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die Winkellage des Trennelementes optimal der Lage des zu sichernden Gegenstandes anzupassen.
  • Es ist aber auch denkbar, dass die Endlage der faltenbalgähnlichen Elemente in Ausfahrrichtung über Sensoren an dem Trennelement und/oder den faltenbalgähnlichen Elementen einstellbar ist. Beispielsweise kann durch Abstandsensoren im Bereich des Trennelementes schon vor dem ausfahren des Trennelementes etwa nach dem auslösen eines Signals zur Sicherung von Gegenständen auf der Ladezone die Lage und Größe der Gegenstände ungefähr abgeschätzt und die Bewegung des Trennelementes durch die Verstelleinrichtung entsprechend gesteuert werden.
  • Bei einem in seinem Volumen veränderlichen Verstellelement kann eine Sicherung des Trennelementes in der erreichten Endlage bezüglich der Sicherung der zu sichernden Gegenstände durch eine Konstanthaltung des Volumens des in seinem Volumen veränderlichen Verstellelementes vorgenommen werden. Beispielsweise kann nach dem ausfahren des Trennelementes aufgrund der Volumenänderung des Verstellelementes durch ein Schließen eines Ventils das Volumen des Verstellelementes konstant gehalten und damit die Lage des Trennelementes im wesentlichen konstant auch über einen längeren Zeitraum gehalten werden. Dies ist insbesondere wichtig dafür, dass nach dem festsetzen der zu sichernden Gegenstände auch über eine längere Fahrtstrecke die Gegenstände gesichert bleiben, ohne dass das Verstellelement sein Volumen und damit das Trennelement seine Lage ändert. Hierfür ist selbstverständlich auch Voraussetzung, dass das Verstellelement selbst hinreichend dicht ist, so dass durch Leckverluste keine oder keine wesentliche Veränderung der Lage des Trennelementes auftreten kann und das Verstellelement auch bei Belastungen beispielsweise beim Bremsen die Lage des Trennelementes nicht verändert.
  • Besonders vorteilhaft ist es, dass eine Rückzugsbewegung des in seinem Volumen veränderlichen Verstellelementes und damit des Trennelementes mittels Erzeugung eines Unterdrucks in dem Verstellelement erfolgen kann und damit keine zusätzlichen aufwändigen Rückzugsmechanismen oder dergleichen benötigt werden.
  • Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass zur Führung der Bewegung des in seinem Volumen veränderlichen Verstellelementes und damit des Trennelementes relativ zu der Basis mittels des Elementes zwischen Basis und Trennelement eine Anordnung verstellbarer Hebel oder Führungen vorgesehen wird. Eine derartige Führung sichert die Bewegung des Trennelementes weiter ab. Hinsichtlich der konstruktiven Umsetzung einer derartigen Führung ist es allerdings auch denkbar, dass zur Führung der Bewegung des Trennelementes relativ zu der Basis mittels des in seinem Volumen veränderlichen Verstellelementes zwischen Basis und Trennelement Rollen- und/oder Kugelelemente an dem Trennelement vorsehbar sind, die sich auf dem Untergrund und/oder auf den Wandungen der Ladezone abwälzen. Hierbei wird über die Rollen- und/oder Kugelelemente eine Führung des Trennelementes an den fahrzeugseitigen Berandungen der Ladezone erzielt, die bei Personenkraftwagen häufig relativ gerade ausgeführt sind und daher zur Anlage der Rollen- und/oder Kugelelemente grundsätzlich geeignet sind. Insbesondere durch die Abstützung des Trennelementes gegenüber der Oberfläche der Ladezone kann eine vereinfachte Verschiebung des Trennelementes auf diese Weise erreicht werden.
  • Eine andere Ausgestaltung kann vorsehen, dass zur Führung der Bewegung des Trennelementes relativ zu der Basis mittels des in seinem Volumen veränderlichen Verstellelementes zwischen Basis und Trennelement Gleitschienen vorsehbar sind, in denen das Trennelement verstellbar geführt ist. Ein derartige Lösung mit Gleitschienen kommt insbesondere bei der Erstausrüstung von Personenkraftwagen mit der erfindungsgemäßen Einrichtung zum Tragen, bei denen die Gleitschienen gleich mit in das Neufahrzeug eingebaut werden können und damit am Verschiebeort des Trennelementes zur Verfügung stehen.
  • Von Vorteil ist es weiterhin, wenn zur Versorgung des in seinem Volumen veränderlichen Verstellelementes mit Gas und/oder Unterdruck eine Pumpe und/oder ein Vakuumerzeuger angeordnet ist, die und/oder der mit dem Inneren des Verstellelementes in gasleitender Verbindung steht. Eine derartige Pumpe kann beispielsweise elektrisch angetrieben sein und mit nur geringem Aufwand das für das in seinem Volumen veränderliche Verstellelement benötigte Gas insbesondere in Form von Umgebungsluft komprimieren und beispielsweise auch während des Sicherungsbetriebes immer wieder Gas in das Verstellelement nachführen, um möglicherweise nicht zu vermeidende Leckverluste ausgleichen zu können.
  • Eine andere bevorzugte Ausgestaltung der Einrichtung sieht vor, dass die Verstelleinrichtung eine mechanisch gekoppelte Anordnung von verstellbaren Hebeln aufweist, die zwischen Basis und Trennelement angeordnet sind und die Lage des Trennelementes relativ zu der Basis verändern. Die mechanisch gekoppelte Anordnung von verstellbaren Hebeln ist insbesondere im Fahrzeugbereich beispielsweise bei Klappen, Türen oder dergleichen sehr verbreitet und bietet die Möglichkeit, genau geführte Bewegungen auf einfache und konstruktiv unkompliziert mögliche Weise umzusetzen. Gleichzeitig bietet die mechanische Kopplung von verstellbaren Hebeln eine sehr stabile und gegenüber Belastungen unempfindliche Möglichkeit, das Trennelement auch gegenüber Belastungen beispielsweise beim Bremsen oder im Falle eines Aufpralls des Fahrzeuges sicher gegenüber der Basis abzustützen und damit auch die zu sichernden Gegenstände nach den Unfallverhütungsvorschriften ausreichend zu fixieren. Hierbei ist es von Vorteil, wenn das Trennelement derart an der Anordnung von Hebeln angeordnet ist, dass eine Verstellung der Hebel zueinander eine lineare Verschiebung und/oder eine Veränderung der Winkellage des Trennelementes relativ zu der Ladezone und den zu sichernden Gegenständen erlaubt. Gerade auch die unabhängige Veränderung der Winkellage bezogen auf die lineare Verschiebung des Trennelementes lässt sich durch getrennte Gelenke einfach konstruktiv realisieren. Denkbar ist es hierbei auch, dass die Anordnung von Hebeln eine Mehrgelenkanordnung, insbesondere eine Dreigelenkanordnung von Hebeln aufweist, wobei in vorteilhafter Ausgestaltung bei einer Dreigelenkanordnung zwei der Gelenke an der Basis der Einrichtung und ein Gelenk an dem Trennelement angeordnet werden kann.
  • Besonders vorteilhaft für die konstruktive Umsetzung derartiger Gelenkanordnungen und die damit erzielbaren Verstellwege ist es, wenn die Hebel der Mehrgelenkanordnung teleskopierbar mehrteilig ausgebildet sind. Teleskopierbare Hebel ermöglichen eine einfache Längsverschiebung von an dem verstellbaren Teil des Hebels angeordneten Gegenständen wie etwa dem Trennelement und erlauben dabei relativ große Verstellwege. Dies kann beispielsweise auch damit kombiniert werden, dass bei einem Verstellen des Trennelementes die Hebel gegenüber der Basis verschwenken und gleichzeitig teleskopähnlich ihre Länge ändern. Somit kann die Lage des Trennelementes sowohl durch die Verschwenkung als auch durch die teleskopähnlich Längenänderung der Hebel verändert und insgesamt dadurch relativ große Verstellweg bei kompakter Bauweise der Verstelleinrichtung erreicht werden.
  • Weiterhin ist es über möglich, dass die Verstellung des Trennelementes beim Ein- und Ausfahren durch eine seilzugartige Einrichtung erfolgt, die ähnlich wie bei einer Seilzugleiter die Länge der Hebel verändert. Bei einer Seilzugleiter und ebenfalls bei der Verstellung des Trennelementes in der vorstehend genannten Weise wird über eine flaschenzugartige Einrichtung ein Teil des teleskopierbaren Hebels dadurch verschoben, dass ein über eine Rollenanordnung verlaufendes Seil oder dergleichen der verschiebbare Teil des teleskopierbaren Hebels längs zum feststehenden Teil des teleskopierbaren Hebels verschoben beziehungsweise gezogen wird und sich der teleskopierbare Hebel damit in seiner Länge entsprechend verlängert. Das Ende des Seils oder dergleichen greift dabei am hinteren, in Verschiebungsrichtung des teleskopierbaren Hebels zurückliegenden Teil des beweglichen Teils des teleskopierbaren Hebels an, wobei die Rollenanordnung am gegenüberliegenden Ende des feststehenden Teils des teleskopierbaren Hebels angeordnet ist. Dies kann beispielsweise dadurch konstruktiv umgesetzt werden, dass die seilzugartige Einrichtung eine Anzahl von hebelseitig festgelegten Umlenkrollen und einen Wickelmechanismus aufweist, über die ein Seil, ein Band oder dgl. läuft, das mit einem Ende an dem trennelementseitigen Ende des Hebels und mit seinem anderen Ende an dem Trennelement festgelegt ist. Das Seil, das Band oder dergleichen hat hierbei eine feststehende Länge und wird über die Wickeleinrichtung hinsichtlich seiner Zuordnung der Teillängen des Seils zu dem feststehenden Teil des teleskopierbaren Hebels und dem beweglichen Teil des teleskopierbaren Hebels verändert. Die Wickeleinrichtung sorgt dabei dafür, dass der teleskopierbare Teil des teleskopierbaren Hebels sich relativ zu dem feststehenden Teil des teleskopierbaren Hebels verschiebt und gleichzeitig der gelenkig an der Basis der Einrichtung festgelegter teleskopierbare Hebel verschwenkt wird. Damit ergibt sich eine Verschiebebewegung des Trennelementes im wesentlichen entlang einer linearen Bahn, wenn der Wickelmechanismus basisseitig festgelegt ist, die darauf beruht, dass der Wickelmechanismus die dem Trennelement bzw. die dem Hebel zugeordneten Abschnitte des Seiles, Bandes oder dgl. gegengleich umwickelt. Gleichzeitig wird durch die Festlegung des einen Endes des Seiles, Bandes oder dergleichen an dem Trennelement selbst dafür gesorgt, dass bei Änderung der Wickelrichtung durch den Wickelmechanismus eine Umkehrung dieser Ausfahrbewegung des Trennelementes möglich wird, so dass das Trennelement allein durch die Änderung der Wickelrichtung wieder in seine Ausgangslage zurückgebracht werden kann. Damit bietet sich eine konstruktiv einfache und gleichzeitig wirkungsvolle Möglichkeit zur Verstellung des Trennelementes aufgrund der Wickelbewegung des Seiles, des Bandes oder dergleichen.
  • Von Vorteil ist es hierbei, wenn an dem teleskopierbaren Hebel je eine Umlenkrolle an jedem der teleskopartig zueinander verschiebbaren Teile des Hebels angeordnet ist. Die Umlenkrollen bilden hierbei zusammen mit dem Seil, dem Band oder dergleichen eine Art Flaschenzug, der allein aufgrund des Ziehens an dem Band ein aus fahren des beweglichen Teils des teleskopierbaren Hebels bewirkt und dabei je nach Auslegung der Rollen gegebenenfalls auch noch eine Kraftverstärkung ermöglicht.
  • Zur Vermeidung von kinematischen Unverträglichkeiten der Bewegung der einzelnen Teile dieser Verstelleinrichtung kann es von Vorteil sein, wenn zwischen dem Wickelmechanismus und dem trennelementseitigen Ende des Seiles, Bandes oder dgl. ein Federmechanismus zum Längenausgleich angeordnet ist, der einen entsprechenden Längenausgleich ermöglicht.
  • Von Wichtigkeit für die Stabilität der Lage des Trennelementes auch gegenüber Belastungen beispielsweise beim Bremsen oder bei einer Kollision ist es, dass der Wickelmechanismus und damit die Lage des Seiles, Bandes oder dgl. zur Lagersicherung des Trennelementes in einer erreichten Stellung blockierbar ist. Dies kann beispielsweise durch eine Bremse, aber auch einfach durch entsprechende Übersetzung und die Selbsthemmung des Antriebes beispielsweise eines Elektromotors erfolgen.
  • Sowohl für die Stabilität der Lage des Trennelementes als auch für die Genauigkeit der Führung des teleskopierbaren Hebels ist es von Wichtigkeit, wenn die teleskopierbaren Hebel derartige Querschnittsformen aufweisen, dass ein erster Abschnitt des Hebels geführt in einem zweiten Abschnitt des Hebels verschiebbar ist. Eine entsprechende Führung von ineinander passenden Profilen ist einfach möglich und auf Dauer stabil und gut betätigbar.
  • Hinsichtlich der Einstellung der Winkellage des Trennelementes ist es von Wichtigkeit, dass das Trennelement an einem trennelementseitigen Gelenk der Hebelanordnung derart kippbar gehaltert ist, dass das Trennelement in seiner Winkellage der Anordnung der zu sichernden Gegenstände anpassbar ist. Durch ein derartiges zusätzliches Gelenk zum Kippen des Trennelementes kann eine selbsttätige Anpassung der Winkellage des Trennelementes erfolgen, die unabhängig von der Verschiebebewegung aufgrund der Verstelleinrichtung möglich ist. Hierbei ist es denkbar, dass die Verkippung des Trennelementes gegen eine Rückstellkraft erfolgt, die das Trennelement wieder in eine neutrale Mittellage verkippt, wenn keine Kippkräfte mehr aufgrund der Anordnung der Gegenstände auf das Trennelement wirken. Eine derartige Erzeugung einer Rückstellkraft kann beispielsweise durch eine Feder erfol gen, die beidseitig bei Auslenkung des Trennelementes aus der Mittellage betätigt wird und damit das Trennelement wieder in eine neutrale Mittellage zurückgestellt, wenn eine Belastung des Trennelementes aufgehoben wird. Auch es ist natürlich denkbar, dass die jeweilige Verkippstellung des Trennelementes sicherbar, insbesondere klemmbar ist, wozu beispielsweise entsprechende Klemmungen an dem Gelenk angebracht werden können.
  • Insbesondere im Hinblick auf die in ihrem Volumen veränderliche Verstelleinrichtung, aber auch in Bezug auf die mechanische Verstelleinrichtung ist es von Vorteil, wenn zwischen Basis und Trennelement eine Abdeckung angeordnet ist, die den Bereich zwischen Basis und Trennelement ganz oder teilweise gegenüber der Ladezone abschließt. Eine derartige Abdeckung hat den Vorteil, dass die Verstelleinrichtung auch im ausgezogenen Zustand des Trennelementes nicht offen liegt und zum einen nicht verschmutzen kann und zum anderen sich Gegenstände aus der Ladezone nicht in diese Verstelleinrichtung hinein legen und die Verstelleinrichtung blockieren können. Hierzu kann in weiterer Ausgestaltung die Abdeckung oberseitig und/oder unterseitig den Bereich zwischen Basis und Trennelement abschließen.
  • Insbesondere im Hinblick auf die Verstellung der Winkellage des Trennelementes ist es von Vorteil, wenn die Abdeckung aus mehreren einzelnen, unabhängig voneinander verstellbaren Einzelsegmenten gebildet ist, die nebeneinander und/oder übereinander angeordnet sind. Eine derartige aus Einzelsegmenten gebildete Abdeckung kann der Winkelverstellung des Trennelementes einfacher folgen als eine über die gesamte Breite der Abdeckung verlaufende einheitliche Abdeckung.
  • Für das Verstauen der Abdeckung in nicht benutzten Zustand der Einrichtung ist es von Vorteil, wenn die Abdeckung rolladenartig mit der Verstellung des Trennelementes ausrollbar und einrollbar ist und sich damit nach dem ausziehen im betätigten Zustand des Trennelementes automatisch wieder aufwickelt, wenn das Trennelement zu der Basis zurück verschoben wird. Hierzu können an der Basis und/oder an dem Trennelement Aufwickelvorrichtungen für die Abdeckung angeordnet sein.
  • Im Hinblick auf die dauerhafte Benutzbarkeit der in ihrem Volumen veränderlichen Verstelleinrichtung ist es von Vorteil, wenn die Abdeckung aus einem Material gebildet ist, das gegen Beschädigungen durch Stiche oder punktuelle Lasten unempfind lich ist und die in ihrem Volumen veränderliche Verstelleinrichtung gegen Beschädigungen aus dem Laderaum sichert.
  • Besonders bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Einrichtung zur Ladungssicherung zeigt die Zeichnung.
  • Es zeigen:
  • 1 – eine erste Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einrichtung zur Ladungssicherung mit einer in ihrem Volumen veränderlichen Verstelleinrichtung aus einer Anzahl von faltenbalgähnlicher Elemente im ausgefahrenen Zustand in einer perspektivischen Ansicht,
  • 2 – die Einrichtung gemäß 1 im eingefahrenen Zustand,
  • 3 – eine Draufsicht auf die Einrichtung gemäß 1 beim Sichern eines unsymmetrisch auf einer Ladezone angeordneten Gegenstandes,
  • 4 – eine weiterer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einrichtung zur Ladungssicherung mit einer aus mechanisch gekoppelten Hebelelementen gebildeten Verstelleinrichtung und einer Betätigung mittels Seil oder Band im ausgefahrenen Zustand in der Draufsicht,
  • 5a, 5b – zwei Stadien beim Einfahren der Einrichtung gemäß 4 einmal im etwa halb eingefahrenen Zustand und einmal im vollständig eingefahrenen Zustand,
  • 6 – eine Ansicht der Einrichtung gemäß 4 beim Sichern eines unsymmetrisch auf einer Ladezone angeordneten Gegenstandes,
  • 7 – eine Seitenansicht der Einrichtung gemäß 4.
  • In den 1 bis 3 ist eine erste Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einrichtung zur Ladungssicherung dargestellt, bei der eine in ihrem Volumen veränderliche Verstelleinrichtung 8 aus einer Anzahl von faltenbalgähnlichen Elementen 5 im ausgefahrenen Zustand in einer perspektivischen Ansicht dargestellt ist. Gleiche Sachnummern bezeichnen hierbei gleiche Bauteile oder Sachverhalte.
  • Die Einrichtung besteht hierbei aus einer Basisplatte 2 und einem Trennelement 1, die in einer Ladezone zum Beispiel eines Personenkraftwagens, der als Kombi ausgebildet ist, angeordnet werden können. Es versteht sich von selbst, dass die Einrichtung auch bei anderen Fahrzeugen Verwendung finden kann.
  • Die Basis 2 wird beispielsweise im Bereich einer nicht dargestellten Rücksitzbank eines Personenkraftwagens fixiert oder in die Rücksitzbank eingelassen, so dass die Einrichtung den Abschluss der Rücksitzbank zum Bereich der Ladezone bildet. Im eingefahrenen Zustand der Einrichtung, der der Darstellung der 2 entspricht, nimmt die Einrichtung daher nur wenig Raum innerhalb des Fahrzeuges ein und beeinträchtigt vor allem die Zuladung in den Bereich der Ladezone nicht. Zwischen der Basis 2 und dem Trennelement 1, das ebenfalls etwa plattenförmig ausgebildet ist, ist in der 1 die aus faltenbalgähnlichen Elementen 5 bestehende Verstelleinrichtung 8 zu erkennen, die in ihrem Volumen veränderlich ausgebildet ist. Hierzu sind die faltenbalgähnlichen Elemente 5 in nicht weiter dargestellter Weise mit einer Pumpe 7 verbunden, die ein Gas, zum Beispiel Umgebungsluft in das Innere der faltenbalgähnlichen Elemente 5 pumpt beziehungsweise wieder aus diesen Inneren heraus pumpen kann. Die faltenbalgähnlichen Elemente 5 bestehen beispielsweise aus einem elastischen Material wie einem Gummi oder einem Kunststoff und vergrößern ihr Volumen bei einer Druckerhöhung in ihrem Inneren derart, dass die einzelnen Rippen der faltenbalgähnlichen Elemente 5 sich in Verschieberichtung 22 verschieben und insgesamt über den Kraftangriff an dem Trennelement 1 dieses Trennelement 1 verschieben. Umgekehrt kann bei einem Evakuieren des Inneren der faltenbalgähnlichen Elemente 5 das Trennelement 1 wieder in den Zustand gemäß 2 überführt werden.
  • Um einer bessere Bewegung des Trennelementes 1 auf dem Boden 3 der Ladezone zu erreichen, sind an den unterseitigen und seitlichen Flächen des Trennelementes 1 Kugelelemente 6 angeordnet, die sich auf dem Boden 3 der Ladezone oder einer nicht dargestellten Seitenwand 4 der Ladezone abwälzen können und daher die Bewegung des Trennelementes 1 erleichtern.
  • In der 3 ist eine Situation beim Sichern eines hier runden Gegenstandes 10 dargestellt, der unsymmetrisch in der Ladezone des Fahrzeuges sich befindet und beispielsweise im Bereich der Ecke aus der Rückseite 9 der Ladezone und der Sei tenwand 4 angeordnet ist. Hierbei kann durch die elastische Nachgiebigkeit der faltenbalgähnlichen Elemente 5 das Trennelement 1 sich so in seiner Winkelorientierung bezogen zu der Seitenwand 4 beziehungsweise der Rückseite 9 der Ladezone verstellen, dass der Gegenstand 10 nicht nur an die Rückseite 9 gepresst wird, sondern schräg in die Ecke aus der Seitenwand 4 und der Rückseite 9 gedrückt wird. Hierdurch ist der runde Gegenstand 10 sowohl in Verschieberichtung 22 als auch senkrecht dazu fixiert und kann sich beispielsweise im Falle einer Kollision oder eines starken Bremsens weder in Verschieberichtung 22 noch quer dazu unzulässig bewegen. Eine derartige Veränderung der Winkelstellung kann sich etwa automatisch dadurch einstellen, dass alle faltenbalgähnlichen Elemente 5 mit dem gleichen Druck beaufschlagt werden und sich die im Bereich der Anlage an den Gegenstand 10 befindlichen faltenbalgähnlichen Elemente 5 weniger ausdehnen können als die nicht im Bereich des Gegenstandes 10 befindlichen faltenbalgähnlichen Elemente 5. Auch ist es denkbar, dass die jeweiligen faltenbalgähnlichen Elemente 5 im Bereich des Gegenstandes 10 beispielsweise über vorherige Erfassung des Gegenstandes 10 über nicht weiter dargestellte Sensoren anders mit Druck beaufschlagt werden als die nicht im Bereich des Gegenstandes 10 befindlichen faltenbalgähnlichen Elemente 5.
  • Ist die Endlage des Trennelementes 1 beim Sichern eines Gegenstandes 10 erreicht, so wird der Druck in den faltenbalgähnlichen Elementen 5 aufrechterhalten, beispielsweise indem ein nicht dargestelltes Ventil geschlossen wird oder die Pumpe 7 ständig neuen Druck aufbaut und in die faltenbalgähnlichen Elemente 5 hineinpumpt.
  • Die Verstelleinrichtung 8 kann oberseitig und/oder unterseitig mit nicht weiter dargestellten Abdeckungen beispielsweise in Form von einem Rollo oder dergleichen abgedeckt sein, so dass Gegenstände 10 aus dem Bereich der Ladezone nicht in den Bereich der Verstelleinrichtung 8 eindringen können. Auch kann dadurch verhindert werden, dass die faltenbalgähnlichen Elemente 5 etwa durch spitze Gegenstände im Bereich der Ladezone verletzt werden und dadurch den Druck nicht mehr halten können.
  • In den 4 bis 7 ist eine andere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einrichtung dargestellt, die mit einer aus mechanisch gekoppelten Hebelelementen 18 gebildeten Verstelleinrichtung 8 und einer Betätigung mittels Seil 11 oder Band das Verstellelement 1 in Verschieberichtung 22 bewegt wird und sich in der 4 im ausgefahrenen Zustand in der Draufsicht befindet. Die Basis 2 der Einrichtung sowie das Trennelement 1 können hierbei plattenartig aufgebaute Blechteile sein, an denen entsprechende Funktionsteile wie Lageraugen und dergleichen angeordnet sind.
  • Die Verstelleinrichtung 8 wird hierbei aus teleskopierbaren Hebeln 18 gebildet, die zueinander passen und ineinander verschiebbar sind. Beispielsweise kann dies über eine entsprechende Profilform oder aber auch durch ein Langloch 23 realisiert werden, in dem ein an den beweglichen Teil 16 des Hebels 18 festgelegtes Führungselement 19, das gleichzeitig als Anschlag dient, an dem festen Teil 17 des Hebels 18 geführt wird. An der Basis 2 sind zwei derartige Hebel 18 über Gelenke 13 drehbar angeordnet, wobei die beweglichen Teile 16 der Hebel 18 an ihrem trennelementseitigen Ende in einem gemeinsamen Gelenk 14 aneinander verschwenkbar festgelegt sind. Eine derartige Dreigelenkanordnung mit starren Hebeln ist aus der Betätigung von Türen oder Klappen an Fahrzeugen vielfach bekannt und dient dabei zur Führung entsprechend zu verstellender Teile.
  • Die Verstellung des Trennelementes 1 erfolgt hierbei, bezogen auf jeden der Hebel 18 durch Betätigung eines Seiles 11 oder Bandes, das über eine Anordnung von Rollen 12 mithilfe einer Wickeleinrichtung 15 auf den beweglichen Teil 16 des Hebels 18 einwirkt und diesen wie bei einer Seilzugleiter hier entlang der Länge des Langloches 23 ausschiebt. Dafür sind am festen Teil 17 des Hebels 18 sowie im Drehgelenk 13 jeweils entsprechende Rollen 12 angeordnet, über die das Seil 11 hinweg läuft und letztlich am Anlenkungspunkt 20 an dem beweglichen Teil 16 des Hebels 18 festgelegt ist, der sich am trennelementseitigen Ende des beweglichen Teils 16 des Hebels 18 befindet. Zieht man nun an dem Seil 11, so wird sich das Seil 11 wie in den 5a und 5b sowie in der 4 zu erkennen verkürzen und dabei das bewegliche Teil 16 des Hebels 18 aus einer in den festen Teil 17 eingeschobenen Position in die ausgeschobene Position gemäß 4 überführen. Gleiches passiert an dem anderen teleskopierbaren Hebel 18, wobei die beiden teleskopierbaren Hebel in dem Gelenk 14 gelenkig miteinander und mit dem Trennelement 1 verbunden sind, wodurch sich eine Verschiebung des Trennelementes 1 in Verstellrichtung 22 ergibt, da die Überlagerung der Drehbewegung der Hebel 18 und der Verschiebebewegung des beweglichen Teils 16 der Hebel 18 genau diese kinematische Bewegung des Trennelementes 1 ergibt. Dies ist besonders gut in den als Stadienplan des Ausschiebens des Trennelementes 1 dargestellten 5a, 5b und 4 zu erkennen. Die Verkürzung des Seiles 11 erfolgt hierbei durch die Wickeleinrichtung 15, die beispielsweise elektromotorisch angetrieben ist und über eine entsprechende Seilscheibe das beim ausschieben des Trennelementes 1 freiwerdende Seil 11 aufwickelt.
  • Eine Rückhubbewegung des Trennelementes 1 lässt sich dadurch erreichen, dass das freie Ende des Seils 11 wiederum an dem Trennelement 1 festgelegt ist, wodurch sich bei einer Umkehr der Drehrichtung der Wickeleinrichtung 15 das Seil 11 zwischen Wickeleinrichtung 15 und dem Trennelement 1 verkürzt und das Trennelement 1 in seine eingefahrene Ausgangslage zurückzieht. Gleichzeitig wird hierbei der bewegliche Teil 16 des Hebels 18 wieder in den festen Teil 17 eingeschoben und die Verschwenkbewegung des Hebels 18 rückgängig gemacht. Zum Ausgleich möglicher kinematischer Probleme kann zwischen der Wickeleinrichtung 15 und dem Trennelement 1 eine Feder im Verlauf des Seils 11 vorgesehen werden, die Längendifferenzen des Seiles 11 ausgleichen kann.
  • Somit ergibt sich in der Grundkinematik der Einrichtung gemäß 4 eine im wesentlichen parallele Verschiebebewegung des Trennelementes 1 aufgrund der Wickelbewegung des Seiles 11 und der Verschwenkung der Hebel 18 mit der Ausschubbewegung des beweglichen Teils 16 des Hebels 18.
  • Eine Verkippung des Trennelementes 1 wird dadurch erzielbar, dass das Trennelement 1 an dem Gelenk 14 ebenfalls verkippbar relativ zu den Hebeln 18 angeordnet ist und daher ein zusätzlicher Freiheitsgrad des Trennelementes 1 sich ergibt, der eine Verkippung des Trennelementes 1 um einen Winkel alpha ermöglicht, der sich wie schon zur 3 erläutert aus einem unsymmetrisch im Bereich der Ladezone angeordneten Gegenstand 10 ergibt, der gegen die Seitenwand 4 und die Rückseite 9 der Ladezone gedrückt werden soll. Hierdurch kann sich das Trennelement 1 automatisch an die jeweilige Ladesituation aufgrund derartiger Gegenstände 10 anpassen und diese Gegenstände 10 optimal sichern.
  • Es ist hierbei denkbar, dass die Kippstellung um den Winkel alpha durch eine zusätzliche Klemmeinrichtung im Bereich des Gelenkes 14 gesichert wird oder auch dass eine automatische Rückstellung des Trennelementes 1 in eine neutrale Mittellage im wesentlichen parallel zur Basis 2 mithilfe eines nicht dargestellten Federelementes vorgenommen wird.
  • Die Festlegung des Trennelementes 1 nach dem ausfahren beispielsweise im ausgefahren Zustand gemäß 4 kann ebenfalls durch eine nicht weiter dargestellte Bremseinrichtung im Bereich der Wickeleinrichtung 15 oder auch durch Selbsthemmung eines Antriebes beispielsweise mit einem Elektromotor M erfolgen.
  • Ebenfalls ist es denkbar, dass an dem Trennelement 1 die schon zur 1 beschriebenen Kugelelemente 6 zum abwälzen auf dem Boden 3 der Ladezone angeordnet werden.
  • 1
    Trennelement
    2
    Basis
    3
    Boden Ladezone
    4
    Seitenwand Ladezone
    5
    faltenbalgähnliche Elemente
    6
    Kugelelemente
    7
    Pumpe
    8
    Verstelleinrichtung
    9
    Hinterkante Ladezone
    10
    rundes Transportgut
    11
    Seil/Band
    12
    Rolle
    13
    Gelenk
    14
    Kippgelenk
    15
    Wickeleinrichtung
    16
    verschiebbarer Teil des teleskopierbaren Hebels
    17
    fester Teil des teleskopierbaren Hebels
    18
    teleskopierbarer Hebel
    19
    Anschlag/Führung
    20
    Anlenkung Seil/Band
    21
    Feder
    22
    Verschieberichtung
    23
    Langloch

Claims (32)

  1. Einrichtung zur Ladungssicherung, insbesondere für Personenfahrzeuge mit einer Ladezone (3), aufweisend ein Trennelement (1) zwischen einem beim Transport von Gegenständen (10) belegten Bereich und einem beim Transport von Gegenständen (10) unbelegten Bereich der Ladezone (3) des Fahrzeuges, wobei das mindestens eine Trennelement (1) eine plattenförmige Grundform aufweist und die Ladezone (3) derart unterteilt, dass in der Ladezone (3) angeordnete Gegenstände (10) zwischen den Wandungen (4, 9) der Ladezone (3) und dem Trennelement (1) gehaltert im wesentlichen verrutschungssicher aufgenommen sind, das Trennelement (1) durch eine Verstelleinrichtung (8) in Form einer mechanisch gekoppelten Anordnung von verstellbaren Hebeln (18), die zwischen Basis (2) und Trennelement (1) angeordnet sind, im wesentlichen linear und/oder in seiner Winkellage anpassbar relativ zu den Berandungen (4, 9) der Ladezone (3) und den zu sichernden Gegenständen (10) innerhalb der Ladezone (3) verstellbar und festsetzbar ist. dadurch gekennzeichnet, dass die Hebel (18) der Mehrgelenkanordnung teleskopierbar mehrteilig ausgebildet sind.
  2. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennelement (1) abhängig von der Lage und der Form der zu sichernden Gegenstände (10) selbsttätig seine Winkellage entsprechend anpasst.
  3. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennelement (1) an einer fahrzeugseitig festgelegten Basis (2) verstellbar gehaltert und mittels einer Verstelleinrichtung (8) in seiner räumlichen Lage veränderbar ist.
  4. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung an einer ladezonenseitigen Sitzeinrichtung oder Wandungen (4, 9) der Ladezone (3) festlegbar ist.
  5. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung in die ladezonenseitige Sitzeinrichtung, insbesondere eine Rücksitzbank oder die Wandungen (4, 9) der Ladezone (3) integrierbar ist.
  6. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis (2) in die Rücksitzbank oder die Wandungen (4, 9) der Ladezone (3) integriert ist und das Trennelement (1) in unbenutzten Zustand den laderaumseitigen Abschluss der Rücksitzbank bildet..
  7. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennelement (1) aus mehreren plattenartigen Einzelelementen besteht, die verschiebbar oder klappbar aneinander festgelegt sind und mit denen die Größe des Trennelementes (1) den Abmessungen der Ladezone (3) und der zu transportierenden Gegenstände (10) anpassbar ist.
  8. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren plattenartigen Einzelelemente teleskopartig zueinander verschiebbar sind.
  9. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennelement (1) derart an der Anord nung von Hebeln (18) angeordnet ist, dass eine Verstellung der Hebel (18) zueinander eine lineare Verschiebung (22) und/oder eine Veränderung der Winkellage (α) des Trennelementes (1) relativ zu der Ladezone (3) und den zu sichernden Gegenständen (10) erlaubt.
  10. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung von Hebeln (18) eine Mehrgelenkanordnung, insbesondere eine Dreigelenkanordnung von Hebeln (18) aufweist.
  11. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß Anspruch 105, dadurch gekennzeichnet, dass zwei der Gelenke (13) an der Basis (2) der Einrichtung und ein Gelenk (14) an dem Trennelement (1) angeordnet ist.
  12. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Verstellen des Trennelementes (1) die Hebel (18) gegenüber der Basis (2) verschwenken und gleichzeitig teleskopähnlich ihre Länge ändern.
  13. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstellung des Trennelementes (1) beim Ein- und Ausfahren durch eine seilzugartige Einrichtung (11, 12, 15) erfolgt, die ähnlich wie bei einer Seilzugleiter die Länge der Hebel (18) verändert.
  14. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die seilzugartige Einrichtung (11, 12, 15) eine Anzahl von hebelseitig (18) festgelegten Umlenkrollen (12) und einen Wickelmechanismus (15) aufweist, über die ein Seil (11), ein Band oder dgl. aufwickelbare Einheit läuft, das mit einem Ende an dem trennelementseitigen Ende des Hebels (18) und mit seinem anderen Ende an dem Trennelement (1) festgelegt ist.
  15. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Wickelmechanismus (15) basisseitig festgelegt ist.
  16. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Wickelmechanismus (15) die dem Trenn element (1) und/oder die dem Hebel (18) zugeordneten Abschnitte des Seiles (11), Bandes oder dgl. aufwickelbare Einheit gegengleich umwickelt.
  17. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass an dem teleskopierbaren Hebel (18) je eine Umlenkrolle (12) an jedem der teleskopartig zueinander verschiebbaren Teile (16, 17) des Hebels (18) angeordnet ist.
  18. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass durch Änderung der Wickelrichtung des Seiles (11), Bandes oder dgl. aufwickelbaren Einheit das Trennelement (1) ausfahrbar oder einfahrbar ist.
  19. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Wickelmechanismus (15) und dem trennelementseitigen Ende des Seiles (11), Bandes oder dgl. aufwickelbaren Einheit ein Federmechanismus (21) zum Längenausgleich angeordnet ist.
  20. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Wickelmechanismus (15) und damit die Lage des Seiles (11), Bandes oder dgl. aufwickelbaren Einheit zur Lagesicherung des Trennelementes (1) in einer erreichten Stellung blockierbar ist.
  21. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Wickelmechanismus (15) durch einen Antrieb M, insbesondere einen elektrischen Antrieb M betätigbar und steuerbar ist.
  22. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die teleskopierbaren Hebel (18) derartige Querschnittsformen aufweisen, dass ein erster Abschnitt (16) des Hebels (18) geführt in einem zweiten Abschnitt (17) des Hebels (18) verschiebbar ist.
  23. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennelement (1) an einem trennelementseitigen Gelenk (14) der Hebelanordnung (18) derart kippbar gehaltert ist, dass das Trennelement (1) in seiner Winkellage (α) der Anordnung der zu sichernden Gegenstände (10) anpassbar ist.
  24. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkippung des Trennelementes (1) gegen eine Rückstellkraft erfolgt, die das Trennelement (1) wieder in eine neutrale Mittellage verkippt, wenn keine Kippkräfte mehr aufgrund der Anordnung der Gegenstände (10) auf das Trennelement (1) wirken.
  25. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Verkippstellung des Trennelementes (1) sicherbar, insbesondere klemmbar ist.
  26. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 14 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebel (18) symmetrisch an der Basis (2) angeordnet sind.
  27. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Basis (2) und Trennelement (1) eine Abdeckung angeordnet ist, die den Bereich zwischen Basis (2) und Trennelement (1) ganz oder teilweise gegenüber der Ladezone (3) abschließt.
  28. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung oberseitig und/oder unterseitig den Bereich zwischen Basis (2) und Trennelement (1) abschließt.
  29. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung aus mehreren einzelnen, unabhängig voneinander verstellbaren Einzelsegmenten gebildet ist, die nebeneinander und/oder übereinander angeordnet sind.
  30. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung rolladenartig mit der Verstellung des Trennelementes (1) ausrollbar und einrollbar ist.
  31. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass an der Basis (2) und/oder an dem Trennelement (1) Aufwickelvorrichtungen für die Abdeckung angeordnet sind.
  32. Einrichtung zur Ladungssicherung gemäß einem der Ansprüche 27 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung aus einem Material gebildet ist, das gegen Beschädigungen durch Stiche oder punktuelle Lasten unempfindlich ist und die faltenbalgähnlichen Elemente (5) gegen Beschädigungen aus dem Laderaum sichert.
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