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DE10225422A1 - Vorrichtung zur Fixierung von Gepäckstücken - Google Patents

Vorrichtung zur Fixierung von Gepäckstücken Download PDF

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DE10225422A1
DE10225422A1 DE2002125422 DE10225422A DE10225422A1 DE 10225422 A1 DE10225422 A1 DE 10225422A1 DE 2002125422 DE2002125422 DE 2002125422 DE 10225422 A DE10225422 A DE 10225422A DE 10225422 A1 DE10225422 A1 DE 10225422A1
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motor vehicle
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DE2002125422
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Francois De Gaillard
Peter Mitterbauer
Martin Pollak
Miriam Schönauer
Bernhard Vecchioni
Claudio Righetti
Izumi Kimoto
Martin De Waal
Sigeru Ueki
Jean-Luc Guicheteau
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Webasto SE
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Webasto Vehicle Systems International GmbH
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    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Fixierung von Gepäckstücken (14) im Gepäckraum (2) eines Kraftfahrzeuges (1), vorzugsweise eines Kraftfahrzeuges vom Typ Kombi, Station Wagon oder Transportbus, wobei mindestens ein Druckstempel (9) mittels mindestens eines teleskopartig ausfahrbaren Stabes (11) in Richtung auf eine fahrzeugfrontseitige, fahrzeugrückseitige oder eine seitliche Innenwand (6, 7) des Gepäckraums (2) gegen ein Gepäckstück (14) mit einer vorbestimmten Druckkraft gepreßt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Fixierung von Gepäckstücken im Gepäckraum eines Kraftfahrzeuges, vorzugsweise eines Kraftfahrzeuges vom Typ Kombi, Station Wagon oder Transportbus, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Herkömmlicherweise werden Gepäckstücke mit Hilfe von Spannriemen, Expandern, Seilen und Schnüren im Gepäckraum eines Kombis, Station Wagons oder Transportbusses fixiert, um ein Verrutschen des Gepäckstückes während der Fahrt, insbesondere während eines Brems- oder Anfahrvorganges oder während einer kurvenreichen Fahrt zu vermeiden.
  • Alternativ werden auch Gepäcknetze angeboten, die flächenhaft über das Gepäckstück gelegt werden und an ihren Eckpunkten und gegebenenfalls weiteren Randpunkten mittels hakenähnlichen Vorrichtungen oder dergleichen entweder an einer Bodenfläche oder einer fahrzeugfrontseitigen, fahrzeugrückseitigen oder seitlichen Innenwand des Gepäckraumes arretiert werden.
  • Auch für das Befestigen der Spanngurte, Expander, Seile und Schnüre können beispielsweise ösenartige Einrichtungen an den Innenwänden oder der Bodenfläche des Gepäckraumes angebracht sein, um an den Spanngurten und Expandern endseitig angebrachte Haken darin einzuhaken oder die Seile bzw. Schnüre mittels eines Knotens daran zu befestigen. Da der Innenbereich des Gepäckraumes eines modernen Kombis, Station Wagons oder Transportbusses mit Kunststoff-Innenverkleidungen ausgestattet ist, erfordert das Anbringen von ösenartigen Einrichtungen an den Innenwänden oder der Bodenfläche eine Verbindung zwischen der ösenartigen Einrichtung und einem Karosserieteil, um eine Beschädigung der Innenverkleidung bei starken Zugbeanspruchungen zu vermeiden.
  • Zudem benötigt eine Person beim Verladen eines Gepäckstückes zusätzlich Zeit, um die Spanngurte, Expander, Seile oder Schnüre zur Fixierung des Gepäckstückes an den ösenartigen Einrichtungen anzubringen. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Gepäckstück von dem Spanngurt, dem Expander, dem Seil oder der Schnur derart umfasst wird, dass es sich beispielsweise während einer Fahrt mit zahlreichen Kurven nicht lösen kann.
  • Selbst bei der Verwendung eines flächenhaften Gepäcknetzes ist die Befestigung des Gepäcknetzes an den Innenwänden oder der Bodenfläche zusätzlich notwendig, bevor das Kraftfahrzeug seine Fahrt beginnt.
  • Demzufolge liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Fixierung von Gepäckstücken im Gepäckraum eines Kraftfahrzeuges zur Verfügung zu stellen, welche eine Fixierung des Gepäckstückes auf schnelle und einfache Weise ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Ein wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, dass eine Vorrichtung zur Fixierung von Gepäckstücken im Gepäckraum eines Kraftfahrzeuges eine druckstempelartige Einrichtung umfasst, die mittels mindestens eines teleskopartig ausfahrbaren Stabes in Richtung auf eine fahrzeugfrontseitige, fahrzeugrückseitige oder eine seitliche Innenwand des Gepäckraumes gegen ein Gepäckstück mit einer vorbestimmten Druckkraft gepresst wird. Hierfür können teleskopartig ausfahrbare Stäbe, ebenso wie der oder die Druckstempel (druckstempelartige Einrichtung) parallel verlaufend zu einer Bodenfläche des Gepäckraumes angeordnet sein, so dass der/die Druckstempel auf der Bodenfläche oder der darin integrierten schienenartigen Einrichtungen gleitend beweglich ist/sind. Auf diese Weise ist ein Druckstempel, der sich im eingefahrenen Zustand innerhalb einer der fahrzeugfrontseitigen, fahrzeugrückseitigen oder seitlichen Innenwand des Gepäckraums befindet, beispielsweise durch Betätigung eines Druckknopfes mechanisch und/oder elektrisch schnell und einfach ausfahrbar, um das Gepäckstück gegen eine gegenüberliegende Innenwand mit einer vorbestimmten Druckkraft zu pressen.
  • Die vorbestimmte Druckkraft wird vorzugsweise durch eine mit dem Stab verbundenen Federeinrichtung erzeugt. Die Federeinrichtung kann entweder innerhalb des Stabes angeordnet sein oder als den Stab außenseitig umlaufende Spiralfeder ausgebildet sein. Alternativ ist eine hydraulisch funktionierende Mechanik zur Erzeugung der vorbestimmten Druckkraft denkbar.
  • Mittels einer Steuereinrichtung kann eine Obergrenze der Druckkraft eingestellt werden mit der das Gepäckstück gegen die Innenwand gepresst werden kann. Auf diese Weise sind Beschädigungen des Gepäckstückes aufgrund von einwirkenden Druckkräften vermeidbar.
  • Sofern der Druckstempel und die teleskopartig ausfahrbaren Stäbe derartig ausgebildet sind, dass sie platzsparend im eingefahrenen Zustand in der Innenverkleidung einer Innenwand, vorzugsweise der Innenverkleidung der Heckklappe oder in den Rücksitzlehnen untergebracht werden können, ist eine Ausstattung eines Gepäckraums mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Fixierung von Gepäckstücken nahezu ohne Reduzierung des Gepäckraumvolumens möglich.
  • Die teleskopartig ausfahrbaren Stäbe könne vorteilhaft zur Bodenfläche parallel verlaufen und in ihrem Verlauf sich kreuzend angeordnet sein, so dass eine platzsparende Aufbewahrung der eingefahrenen Stäbe aufgrund der angewinkelten Position der Stäbe im eingefahrenen Zustand innerhalb der Innenverkleidung optimiert werden kann. Zudem wirkt sich die Anordnung der Stäbe, bei der sich die Stäbe in ihrem Verlauf kreuzen, vorteilhaft auf die Stabilität der Vorrichtung und die auszuübende Druckkraft aus, da eine einseitige Belastung der vorderseitigen Fläche des Druckstempels aufgrund der Form des Gepäcksstückes keine Verkantung der Stäbe bewirken kann.
  • Der Druckstempel weist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform eine ebene gepäckstückseitige Fläche auf, die entweder unflexibel oder flexibel, vorzugsweise bewegungsdämpfend ausgebildet ist. Im Falle einer flexiblen und bewegungsdämpfenden Ausbildung der Oberfläche des Druckstempels können vorteilhaft Beschädigungen des Gepäckstückes aufgrund der ausgeübten Druckkraft durch den Druckstempel vermieden werden und Unebenheiten an der Oberfläche des Gepäckstückes bei Druckbeaufschlagung ausgeglichen werden.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung wird der Druckstempel selbsttätig ausgefahren, sobald sich ein in dem Wirkungsbereich des Druckstempels befindliches Gepäckstück bewegt. Zur Detektion der Bewegung ist mindestens ein Bewegungssensor im Gepäckraum, vorzugsweise am Druckstempel selber, angebracht.
  • Zur Detektion eines Kontaktes des Gepäckstückes mit dem Druckstempel und/oder der Bodenfläche des Gepäckraumes und zum Auslösen eines Ausfahrvorganges des Stabes ist eine Kontaktsensoreinrichtung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung innerhalb des Gepäckraumes angeordnet.
  • Alternativ oder zusätzlich können Sensoreinrichtungen zur Detektion des Gewichts und/oder des Volumens des Gepäckstückes zum Auslösen des Ausfahrvorganges des Stabes bei einer vorbestimmten Gewichts- und/oder Volumenobergrenze angebracht sein. Auf diese Weise ist ein automatisches Ausfahren des oder der Druckstempel möglich, sobald die Kontaktsensoreinrichtung einen Kontakt des Gepäckstückes mit einem Druckstempel und/oder der Bodenfläche anzeigt und/oder die Sensoreinrichtungen zur Detektion des Gewichts und/oder des Volumens des Gepäckstückes eine vorbestimmte Gewichts- und/oder Volumenobergrenze messen.
  • Ein derartig selbsttätiger Ausfahrvorgang wird, ebenso wie bei Betätigung einer Schalteinrichtung, die vorzugsweise im Heckbereich des Fahrzeuges angeordnet ist, bevorzugt erst dann ausgelöst, sobald die Heckklappe des Fahrzeuges nach Beladen des Gepäckraumes geschlossen ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Druckstempel mit den teleskopartigen Stäben, die sich in Aussparungen innerhalb der Innenwand der Heckklappe befinden, erst dann ausfahren, wenn zum einen die Heckklappe nicht mehr offen ist, und zum anderen sich ein Gepäckstück im Gepäckraum de Kraftfahrzeuges befindet.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Vorteile und Zweckmäßigkeiten sind der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung zu entnehmen.
  • Die einzige Figur zeigt in einer schematischen perspektivischen Darstellung einen Innenraum eines Station Wagons mit Vorrichtungen zur Fixierung von Gepäckstücken gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
  • Die schematische perspektivische Ausschnittsansicht des rückwärtigen Innenraumes eines Station Wagon 1 gemäß 1 zeigt einen Gepäckraum 2 mit einer Heckscheibe 3 und rückwärtigen Seitenfenstern 4. Der Gepäckraum umfasst eine Bodenfläche 5, seitliche Innenflächen 6 und rückwärtige mit der Heckklappe des Station Wagons verbundene Innenflächen 7.
  • Die rückwärtigen Innenflächen 7 der Heckklappe weisen Ausnehmungen 8a, 8b und 8c auf, in welchen flächenhaft ausgebildete Druckstempel 9 im eingefahrenen Zustand untergebracht sind. Die Druckstempel 9 werden im ausgefahrenen Zustand, wie es beispielsweise in der Darstellung rechtseitig gezeigt wird, gegen ein Gepäckstück 10 gedrückt, so dass das Gepäckstück 10 mit einer vorbestimmten Druckkraft gegen die Rückwand der Rücksitzlehnen der Rücksitze gepresst wird.
  • Zur Erzeugung einer vorbestimmten Druckkraft sind in teleskopartig ausfahrbaren Stäben 11 spiralförmige Federn 13 mit einer vorzugsweise einstellbaren Spannkraft angeordnet. Der Ein- und Ausfahrvorgang wird durch die Doppelpfeile 12 angezeigt.
  • Der Druckstempel 9 weist gepäckseitig eine Oberfläche 14, die vorzugsweise eben ausgebildet ist und flexibel und bewegungsdämpfend mittels einer Polsterung auf die ausgeübten Druckkräfte reagiert.
  • An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass alle oben beschriebenen Teile für sich allein gesehen und in jeder Kombination, insbesondere die in der Zeichnung dargestellten Detail, als erfindungswesentlich beansprucht werden. Abänderungen hiervon sind dem Fachmann geläufig.
  • 1
    Kraftfahrzeug
    2
    Gepäckraum
    3
    Heckscheibe
    4
    rückwärtige Seitenscheiben
    5
    Bodenfläche
    6
    seitliche Innenwände
    7
    rückwärtige Innenwand
    8a, 8b, 8c
    Ausnehmungen in der rückwärtigen Innenwand der Heckklappe
    9
    Druckstempel
    10
    Gepäckstück
    11
    teleskopartig ausfahrbare Stäbe
    12
    Doppelpfeile
    13
    Spiralfedern
    14
    gepäckseitige Oberfläche des Druckstempels

Claims (16)

  1. Vorrichtung zur Fixierung von Gepäckstücken (14) im Gepäckraum (2) eines Kraftfahrzeuges (1), vorzugsweise eines Kraftfahrzeuges vom Typ Kombi, Station Wagon oder Transportbus, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Druckstempel (9) mittels mindestens eines teleskopartig ausfahrbaren Stabes (11) in Richtung auf eine fahrzeugfrontseitige, fahrzeugrückseitige oder eine seitliche Innenwand (6, 7) des Gepäckraums (2) gegen ein Gepäckstück (14) mit einer vorbestimmten Druckkraft gepreßt wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der teleskopartig ausfahrbare Stab (11) parallel zu einer Bodenfläche (5) des Gepäckraums (2) verlaufend angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei teleskopartig ausfahrbare Stäbe (11) in ihrem Verlauf sich kreuzend angeordnet sind.
  4. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckstempel (9) auf der Bodenfläche gleitend gelagert ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckstempel (9) auf in die Bodenfläche (5) integrierte schienenartige Einrichtungen gleitbar gelagert ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eine mit dem Stab (11) verbundene Federeinrichtung (13) zur Erzeugung der vorbestimmten Druckkraft.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Federeinrichtung (13) innerhalb des Stabes (11) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Federeinrichtung (13) als eine den Stab außenseitig umfassende Spiralfeder ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckstempel (9) eine ebene gepäckstückseitige Fläche (14) aufweist .
  10. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckstempel (9) eine flexible, vorzugsweise bewegungsdämpfende gepäckstückseitige Fläche (14) aufweist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (11) und der Druckstempel (9) im eingefahrenen Zustand und in eine in der Innenwand (7) einer Heckklappe oder der Rückseite eines Fahrzeugsitzes ausgebildete Ausnehmung (8a, 8b, 8c) einsetzbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (11) mit dem Druckstempel (9) selbsttätig ausfahrbar ist, sobald sich ein in dem Wirkungsbereich des Druckstempels (9) sich befindendes Gepäckstück (10) bewegt.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch mindestens einen Bewegungssensor zur Detektion einer Bewegung des Gepäckstückes (10).
  14. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch Kontaktsensoreinrichtungen zur Detektion eines Kontaktes des Gepäckstückes (10) mit dem Druckstempel (9) und/oder der Bodenfläche (5) und zum Auslösen eines Ausfahrvorganges des Stabes (11).
  15. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch Sensoreinrichtungen zur Detektion des Gewichts und/oder des Volumens des Gepäckstückes (10) und zum Auslösen eines Ausfahrvorganges des Stabes (11) bei einer vorbestimmten Gewichts- und/oder Volumenobergrenze.
  16. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Schaltereinrichtung, die vorzugsweise im Heckbereich des Fahrzeuges (1) angeordnet ist, deren Betätigung einen Ausfahrvorgang des Stabes (11) auslöst, sobald eine Heckklappe des Fahrzeuges geschlossen wird.
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