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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Strahlungsquelle zur Erzeugung
elektromagnetischer Strahlung eines ersten Wellenlängenbereichs,
die für elektromagnetische
Strahlung eines sich mit dem ersten Wellenlängenbereich wenigstens teilweise überschneidenden
zweiten Wellenlängenbereichs transparent
ist, sowie ein Verfahren zum Erzeugen von elektromagnetischer Strahlung
eines ersten Wellenlängenbereichs
mittels einer Strahlungsquelle, bei dem die Intensität und Richtung
einer durch die Strahlungsquelle tretenden elektromagnetischen Strahlung
eines sich mit dem ersten Wellenlängenbereich wenigstens teilweise überschneidenden
zweiten Wellenlängenbereichs
im wesentlichen unbeeinflußt
bleibt.
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Strahlungsquellen,
die für
Strahlung bestimmter Wellenlängenbereiche
transparent sind, finden im Allgemeinen überall dort eine Anwendung,
wo eine Beleuchtung mit Strahlung eines ersten Wellenlängenbereichs
erfolgen soll, ohne dabei eine Intensität von anwesender Strahlung
eines zweiten Wellenlängenbereichs,
deren Ursprung beliebig sein kann, durch Streuung, Absorption und/oder
Transmission zu vermindern. Beispielsweise ist es für gewisse
industrielle, aber auch wissenschaftliche Zwecke erforderlich, ein
Objekt oder einen Raum zusätzlich
mit Strahlung eines ersten Wellenlängenbereichs zu bestrahlen,
obwohl es bzw. er bereits Strahlung eines zweiten Wellenlängenbereichs
ausgesetzt ist. In solchen Fällen
ist es von Vorteil, wenn die Strahlungsquelle zur Erzeugung der
Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs
für Strahlung
des zweiten Wellenlängenbereichs
transparent ist, da eine solche Strahlungsquelle einfach in den
Strahlengang der Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs eingebracht werden
kann, ohne dabei die Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs
wesentlich zu verändern
oder deren Strahldichte zu vermindern. Es müssen keinerlei zusätzliche
apparative Maßnahmen
für die
gleichzeitige Beleuchtung des Objekts bzw. Raumes mit beiden Strahlungen
wie zum Bei spiel Lichtleiter oder Umlenkspiegel vorgesehen werden,
wie sie sonst üblicherweise
notwendig sind.
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Viele
derartige Anwendungsgebiete finden sich insbesondere für Strahlungsquellen,
die sichtbares Licht sowohl erzeugen als auch für sichtbares Licht transparent
sind. Solche auch als leuchtende durchsichtige Fenster bezeichnete
Strahlungsquellen werden unter anderem als Werbeleuchten eingesetzt,
aber auch für
die Allgemeinbeleuchtung von Wohnräumen oder als ambiente Dekorbeleuchtung beispielsweise
in Möbeln.
Es ist auch bekannt, transparente Strahlungsquellen als Elemente
mit integrierten leuchtenden Sicherheitshinweisen und dergleichen
auszustatten. Eine solche Kombination von Beleuchtung und Displayfunktionen
wird gemeinhin „Signage" genannt.
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Bei
bekannten, für
gewisse Wellenlängenbereiche
transparenten Strahlungsquellen wird von Kaltkathodenröhren (CCFL;
Cold Cathode Fluorescent Lamp), Leuchtstoffröhren, oder Leuchtdioden (LED)
abgegebene Strahlung seitlich in beispielsweise eine Kunststoffscheibe
eingestrahlt. Zur Auskopplung der eingestrahlten Strahlung ist die
Oberfläche der
Kunststoffscheibe strukturiert. Mittels einer gleichmäßigen Gitterstruktur
wird eine möglichst
homogene Auskopplung erreicht. Gelegentlich ist die Strukturierung
auch in der Form eines Zeichens gestaltet. Die Strukturierung beeinträchtigt jedoch
die Transparenz der Kunststoffscheibe, die infolge der Strukturierung
zum Teil oder sogar nahezu vollständig verloren geht. Problematisch
sind darüber
hinaus ungewollte Auskopplungen der Strahlung durch Verschmutzungen
der Scheibenoberfläche.
Insgesamt zeichnen sich solche Lösungen
durch einen geringen Wirkungsgrad aus. Ein weiterer Nachteil ergibt
sich durch das seitliche Einstrahlen der Strahlung in die Kunststoffscheibe,
da dadurch die Intensität
der Strahlung an den Kanten der Scheibe wesentlich höher ist
als in der Scheibenmitte und es sehr erschwert, eine homogene Strahldichte
der Strahlung über
der gesamten Fläche
der Kunststoffscheibe zu erreichen.
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Andere
bekannte, für
gewisse Wellenlängenbereiche
transparente Strahlungsquellen sind transparente organische Leuchtdioden
(OLED). Diese dienen vor allem zur Her stellung transparenter Anzeigevorrichtungen
mit kleinen Flächen.
Großflächige Strahlungsquellen
mit Flächen
von einigen hundert Quadratzentimetern sind mit transparenten OLEDs allerdings
bisher nicht realisierbar. Insbesondere die Herstellung von sehr
dünnen,
defektfreien Schichten, die in teuren und aufwendigen Vakuumprozessen aufgebracht
werden müssen,
ist dabei problematisch. Ferner haben transparente OLEDs den Nachteil
einer geringen Lebensdauer, insbesondere wenn sie im Freien eingesetzt
werden, da deren Komponenten von UV-Strahlung beeinträchtigt werden
und deren organisches Material von Wasser und Sauerstoff angegriffen
wird. All dies macht es notwendig, die Komponenten transparenter
OLEDs zu verkapseln, was wiederum deren Herstellung erschwert und verteuert
und ihre Flexibilität
herabsetzt.
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Weitere
bekannte Strahlungsquellen sind Gasentladungslampen, die auf dem
Prinzip der dielektrisch behinderten Entladung arbeiten und bei
denen vorzugsweise ein Edelgas zu einem Plasma angeregt wird. Auf
dem Prinzip der dielektrisch behinderten Entladung basierende Strahlungsquellen
zur Erzeugung von sichtbarem Licht sind zum Beispiel in
DE 43 11 197 A1 ,
DE 195 26 211 A1 und
DE 196 36 965 A1 offenbart.
Im Allgemeinen weisen auf dem Prinzip der dielektrisch behinderten
Entladung basierende Strahlungsquellen an Wechselspannung, in der
Regel an Hochspannung anliegende Elektroden auf, die durch ein Dielektrikum
oder eine dielektrische Schicht vom Gas getrennt sind. Das zwischen
den Elektroden befindliche und zu einem Plasma angeregte Gas erzeugt
infolge von Gasentladungen eine Strahlung, deren überwiegender
Teil sich nicht im sichtbaren Spektralbereich befindet. In solchen Strahlungsquellen
werden ferner Leuchtstoffe zur Umwandlung der durch die Gasentladungen
erzeugten Strahlung in den sichtbaren Spektralbereich eingesetzt,
die üblicherweise
als Leuchtstoffschichten vorgesehen werden. Sowohl die Leuchtstoffe
als auch die diese Leuchtstoffe enthaltenden Leuchtstoffschichten
sind für
sichtbares Licht teilweise undurchsichtig (transluzent), so daß bekannte
auf dem Prinzip der dielektrisch behinderten Entladung basierende
Strahlungsquellen für
sichtbares Licht nicht transparent sind.
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EP 1 521 292 A2 beschreibt
eine Lichtquelle, umfassend (a) eine Plasmaentla dungsquelle, die elektromagnetische
Strahlung emittiert, wobei ein Teil dieser Strahlung eine Wellenlänge von
weniger als 200 nm aufweist, und (b) eine Leuchtstoffzusammensetzung,
die Teilchen umfasst, wobei jedes der Teilchen mindestens einen
ersten Leuchtstoff und mindestens einen zweiten Leuchtstoff umfasst,
wobei der erste Leuchtstoff eine Beschichtung um jedes der Teilchen
des zweiten Leuchtstoffes bilden kann.
WO 99/23191 A1 beschreibt
eine Anzeigevorrichtung, die Leuchtstoffpartikel mit einem durchschnittlichen Durchmesser
von weniger als etwa 100 nm umfasst, wobei die Leuchtstoffpartikel
aus einer Kollektion von Partikeln mit einer engen Durchmesserverteilung
bestehen, um Emission bei einer gewünschten Frequenz zu erzeugen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es somit, eine Strahlungsquelle zur
Erzeugung elektromagnetischer Strahlung eines ersten Wellenlängenbereichs
zu schaffen, die für
elektromagnetische Strahlung eines zweiten Wellenlängenbereichs transparent
ist, eine homogene Intensitätsverteilung der
erzeugten Strahlung aufweist und eine hohe Lebensdauer hat, sowie
ein Verfahren zum Erzeugen elektromagnetischer Strahlung eines ersten
Wellenlängenbereichs
mittels einer Strahlungsquelle bereitzustellen, bei dem eine Intensität einer
durch die Strahlungsquelle tretenden elektromagnetischen Strahlung
eines sich mit dem ersten Wellenlängenbereich wenigstens teilweise überschneidenden
zweiten Wellenlängenbereichs
unbeeinflusst bleibt, das preiswert, frei formbar und auch im Freien
ohne besondere Vorkehrungen durchführbar ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen gekennzeichneten Ausführungsformen
gelöst.
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Insbesondere
wird eine Strahlungsquelle zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung
eines ersten Wellenlängenbereichs
mit
zwei Elektroden, die mit einer Wechselspannungsquelle verbindbar
sind,
einem für
elektromagnetische Strahlung eines sich mit dem ersten Wellenlängenbereich
wenigstens teilweise überschneidenden
zweiten Wellenlängenbereichs
zumindest bereichsweise transparenten und mit einem Gas gefüllten Entladungsgefäß, wenigstens
einer für
Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs
wenigstens bereichsweise transparenten dielektrischen Schicht,
wobei
die Elektroden, die dielektrische Schicht und das gasgefüllte Entladungsgefäß zur Anregung
einer dielektrisch behinderten Entladung im Gas bei Anlegen einer
Wechselspannung an die Elektroden ausgelegt sind, bei der das Gas
elektromagnetische Strahlung in einem dritten Wellenlängenbereich
erzeugt,
wobei die Strahlungsquelle weiter wenigstens eine Leuchtstoffpartikel
enthaltende Leuchtstoffschicht aufweist, deren Leuchtstoffpartikel
durch wenigstens einen Teil der Strahlung des dritten Wellenlängenbereichs
zur Emission von Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs anregbar sind,
und
deren Leuchtstoffpartikel einen Partikeldurchmesser aufweisen, der
kleiner ist als die Wellenlängen
der Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs und die Leuchtstoffschicht
dadurch für
Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs
zumindest bereichsweise transparent ist, bereitgestellt.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird für die
erfindungsgemäße Strahlungsquelle
sowie bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
eine Leuchtstoffschicht mit Leuchtstoffpartikeln vorgesehen, deren Partikeldurchmesser
kleiner ist als Wellenlängen
der Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs. Dadurch werden
Streueffekte der Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs an Partikelgrenzen
der Leuchtstoffpartikel vermieden und die Leuchtstoffschicht ist
für diese
Strahlung transparent. Mittels solcher Leuchtstoffschichten ist
es nunmehr möglich, auf
dem Prinzip der dielektrisch behinderten Entladung arbeitende Strahlungsquellen
für Strahlung
des zweiten Wellenlängenbereichs
transparent auszubilden. Man erhält
damit eine Strahlungsquelle, die – wie solche auf Basis klassischer
Leuchtstoffe – eine sehr
lange Lebensdauer von wenigstens 50000 Stunden aufweisen können und
die Strahlung mit einer homogenen Intensitätsverteilung erzeugt. Zudem ist
die Strahlungsquelle absolut frei von Quecksilber, weist nur eine
geringe Temperaturabhängigkeit
auf und ist kostengünstig
und auch im Freien einsetzbar, da deren Komponenten weder einer
besonderen Behandlung unterzogen werden müssen noch von UV-Strahlung,
Feuchtigkeit oder Sauerstoff beeinträchtigt werden. Die erfindungsgemäße Strahlungsquelle
kann grundsätzlich
in jeder beliebigen Form ausgeführt
werden. Auch die Leuchtstoff schicht der Strahlungsquelle und damit
deren leuchtende Fläche sind
in jeder beliebigen Form ausführbar.
Insbesondere kann die Strahlungsquelle bereichsweise mit einer Leuchtstoffschicht
in Form eines Logos, eines Werbeschriftzugs, einer Sicherheitsmarkierung
oder ähnlichem
beschichtet sein.
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Bei
der Erfindung können
sich der erste und der zweite Wellenlängenbereich beispielsweise
in einem nur sehr schmalen Wellenlängenbereich überschneiden,
die dann beiden Wellenlängenbereichen gemeinsam
ist. In den häufigsten
Fällen
umfaßt
die Überschneidung
des ersten und des zweiten Wellenlängenbereiches mehrere, beiden
Wellenlängenbereichen
gemeinsame Wellenlängen.
Der erste und der zweite Wellenlängenbereich
können
auch nahezu oder vollständig
identisch sein, oder einer der beiden Wellenlängenbereiche kann den jeweils
anderen Wellenlängenbereich
vollständig
umfassen. Beispielsweise kann der erste Wellenlängenbereich vollständig vom
zweiten Wellenlängenbereich
umfaßt sein,
der darüber
hinaus noch weitere Wellenlängen aufweist,
oder der zweite Wellenlängenbereich
kann neben weiteren Wellenlängen
vollständig
vom ersten Wellenlängenbereich
umfaßt
sein.
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Bei
einer bevorzugten Ausführung
der Strahlungsquelle liegen der erste und/oder der zweite Wellenlängenbereich
wenigstens teilweise im Wellenlängenbereich
des sichtbaren Lichts. Besonders bevorzugt liegen sowohl der erste
und der zweite Wellenlängenbereich
wenigstens teilweise im Wellenlängenbereich
des sichtbaren Lichts. Eine solche Strahlungsquelle ist in einem
inaktiven Zustand, in dem sie keine Strahlung erzeugt, durchsichtig
wie ein gewöhnliches
Fenster, während
sie in einem aktiven Zustand, in dem sie Strahlung erzeugt, wie
eine Lampe leuchtet und dabei aber immer noch durchsichtig ist.
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Vorzugsweise
befindet sich der dritte Wellenlängenbereich
im Bereich zwischen 100 nm und 800 nm und der erste Wellenlängenbereich
im Bereich zwischen 200 nm und 2000 nm. Bei einer solchen Strahlungsquelle
deckt der erste Wellenlängenbereich
bevorzugt alle Wellenlängen
des sichtbaren Lichtes ab.
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Der
Partikeldurchmesser der Leuchtstoffpartikel beträgt vorteilhaft höchstens
200 nm, d.h. 1 nm bis 200 nm, insbesondere 1 bis 100 nm, mehr bevorzugt
1 bis 20 nm, wodurch gewährleistet
ist, daß die Strahlungsquelle
insbesondere für
sichtbares Licht eine hohe Transparenz aufweist. Bevorzugt werden anorganische
Leuchtstoffpartikel mit einem Partikeldurchmesser von 1 bis 100
nm, einer bevorzugt nahezu monodispersen Größenverteilung im Bereich von ± 20 %,
mehr bevorzugt ± 5
%, und einer Quantenausbeute in Abhängigkeit von der gewählten Materialklasse
von mindestens 20% eingesetzt. In Abhängigkeit von der gewählten Materialklasse
können auch
Quantenausbeuten von 40 % oder mehr bzw. 60 % oder mehr gegeben
sein. Solche anorganischen Leuchtstoffpartikel können durch das Verfahren zur
gezielten Synthese von anorganischen Leuchtstoffpartikeln hergestellt
werden, wie es in der internationalen Patentanmeldung
PCT/EP2007/000175 beschrieben ist,
auf welche hier diesbezüglich
vollumfänglich
verwiesen wird.
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Im
Stand der Technik sind geeignete Verfahren zur Bestimmung des Partikeldurchmessers,
der monodispersen Größenverteilung
sowie der Quantenausbeute bekannt.
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Die
Leuchtstoffpartikel weisen vorzugsweise eine chemische Zusammensetzung
auf, ausgewählt aus
der Gruppe, bestehend aus LiI:Eu, CsI:Na, LiF:Mg, LiF:Mg,Ti, LiF:Mg,Na,
KMgF3:Mn, Al2O3:Eu, BaFCl:Eu, BaFCl:Sm, BaFBr:Eu, BaFCl0,5Br0,5:Sm, BaY2F8:A (A = Pr, Tm,
Er, Ce), BaSi2O5:Pb, BaMg2Al16O27:Eu,
BaMgAl13O23:Eu,
BaMgAl10O17:Eu, (Ba,Mg)Al2O4:Eu, Ba2P2O7:Ti,
(Ba,Zn,Mg)3Si2O7:Pb, Ce(Mg,Ba)Al11O19, Ce0,60Tb0,35MgAl10O19, MgAl11O19:Ce,Tb, MgF2:Mn,
MgS:Eu, MgS:Ce, MgS:Sm, MgS:Sm,Ce, (Mg,Ca)S:Eu, MgSiO3:Mn, 3,5MgO × 0,5MgF2 × GeO2:Mn, MgWO4:Sm, MgWO4:Pb, (Zn,Mg)F2:Mn,
(Zn,Be)SiO4:Mn, Zn2SiO4:Mn, ZnO:Zn, ZnO:Zn,Si,Ga, Zn3(PO4)2:Mn, ZnS:A (A
= Ag, Al, Cu), (Zn,Cd)S:A (A = Cu, Al, Ag, Ni), CdBO4:Mn,
CaF2:Mn, CaF2:Dy,
CaS:A (A = Lanthanoide, Bi), (Ca,Sr)S:Bi, CaWO4:Pb,
CaWO4:Sm, CaSO4:A
(A = Mn, Lanthanoide), 3Ca3(PO4)2 × Ca(F,Cl)2:Sb,Mn, CaSiO3:Mn,Pb,
Ca2Al2Si2O7:Ce, (Ca,Mg)SiO3:Ce, (Ca,Mg)SiO3:Ti,
2Sr0,6(B2O3) × SrF2:Eu, 3Sr3(PO4)2 × CaCl2:Eu, A3(PO4)2 × ACl2:Eu (A = Sr, Ca, Ba), (Sr,Mg)2P2O7:Eu, (Sr,Mg)3(PO4)2:Sn, SrS:Ce,
SrS:Sm,Ce, SrS:Sm, SrS:Eu, SrS:Eu,Sm, SrS:Cu,Ag, Sr2P2O7:Sn, Sr2P2O7:Eu,
Sr4Al14O25:Eu, SrGa2S4:A (A = Lanthanoide, Pb), SrGa2S4:Pb, Sr3Gd2Si6O18:Pb,Mn,
YF3:Yb,Er, YF3:Ln
(Ln = Lanthanoide), YLiF4:Ln (Ln = Lanthanoide),
Y3Al5O12:Ln
(Ln = Lanthanoide), YAl3(BO4)3:Nd,Yb, (Y,Ga)BO3:Eu, (Y,Gd)BO3:Eu, Y2Al3Ga2O12:Tb,
Y2SiO5:Ln (Ln =
Lanthanoide), Y2O3:Ln
(Ln = Lanthanoide), Y2O2S:Ln
(Ln = Lanthanoide), YVO4:A (A = Lanthanoide,
In), Y(P,V)O4:Eu, YTaO4:Nb,
YAlO3:A (A = Pr, Tm, Er, Ce), YOCl:Yb,Er,
LnPO4:Ce,Tb (Ln = Lanthanoide oder Gemische
von Lanthanoiden), LuVO4:Eu, GdVO4:Eu, Gd2O2S:Tb, GdMgB5O10:Ce,Tb, LaOBr:Tb, La2O2S:Tb, NaGdF4:Yb,Er,
NaLaF4:Yb,Er, LaF3:Yb,Er,Tm,
BaYF5:Yb,Er, Ga2O3:Dy, GaN:A (A = Pr, Eu, Er, Tm), Bi4Ge3O12,
LiNbO3:Nd,Yb, LiNbO3:Er, LiCaAlF6:Ce, LiSrAlF6:Ce,
LiLuF4:A (A = Pr, Tm, Er, Ce), Gd3Ga5O12:Tb,
Gd3Ga5O12:Eu,
Li2B4O7:Mn,SiOx,Er,Al (0 < x < 2), YVO4:Eu, YVO4:Sm, YVO4:Dy, LaPO4:Eu, LaPO4:Ce, LaPO4:Ce,Tb,
ZnS:Tb, ZnS:TbF3, ZnS:Eu, ZnS:EuF3, Y2O3:Eu,
Y2O2S:Eu, Y2SiO5:Eu, SiO2:Dy, SiO2:Al, Y2O3:Tb, ZnS:Tb, ZnS:Ag,
ZnS:Cu, Ca3(PO4)2:Eu, Ca3(PO4)2:Eu,Mn, Sr2SiO4:Eu, Ba2SiO4:Eu, BaAl2O4:Eu, MgF2:Mn, ZnS:Mn, ZnS:Ag, ZnS:Cu, CaSiO3:A, CaS:A, CaO:A, ZnS:A, Y2O3:A, MgF2:A (A =
Lanthanoide), MS, MSe, MTe (M = Zn, Cd, Ge, Sn, Pb), MN, MP, MAs,
MSb (M = Al, Ga, In), M2SiO4:Eu
(M = Ca, Sr, Ba), M2Si5N8:Eu (M = Ca, Sr, Ba), LaSi3N5:Ce, Ln1-xSrxSi3-2xAl2xO3xN5-3x:Ce,
LaSi3N5:Ce und Ln1-xSrxSi3-2xAl2xO3xN5-3x:Eu
(Ln = Al, Y, La, Lanthanoid) und Kombinationen davon.
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Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit,
die Leuchtstoffpartikel aus einem II-VI-Halbleiter oder einem III-V-Halbleiter
oder aus einem seltenerd-dotierten Metallphosphat oder -vanadat
herzustellen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
können diese
Leuchtstoffpartikel mit 5 ppm bis 70 mol% eines oder mehrerer Dotierungsmittel
dotiert sein, wobei das Dotierungsmittel aus Elementen der Gruppe, bestehend
aus Lanthanoiden, Übergangsmetallen, Hauptgruppenelementen
und Kombinationen davon, ausgewählt
ist. Besonders bevorzugt ist das Dotierungsmittel aus der Gruppe,
bestehend aus La, Ce, Pr, Nd, Sm, Eu, Gd, Tb, Dy, Ho, Er, Tm, Yb,
Lu, Cr, Mn, Cu, Zn, Y, Ag, Cd, B, Al, Ga, In, Ge, Sn, Pb, den Halogenen,
den Chalkogenen, den Elementen der Stickstoffgruppe und Kombinationen
davon, ausgewählt.
Besonders bevorzugt ist eine Dotierung im Bereich von 0,1 bis 5,0
mol%.
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In
noch einer weiteren Ausführungsform
können
diese Leuchtstoffpartikel mit einer anorganischen Hülle unter
Bildung von Kern-Schale-Partikeln ("Core-Shell-Particle") beschichtet sein. Entsprechende Verfahren
zur Herstellung von Kern-Schale-Partikeln
sind im Stand der Technik bekannt. Das Material der Schale ist vorzugsweise
aus der Gruppe, bestehend aus Phosphaten, Halogenphosphaten, Arsenaten,
Sulfaten, Borsten, Aluminaten, Gallaten, Silicaten, Germanaten,
Oxiden, Vanadaten, Niobaten, Tantalaten, Wolframaten, Molybdaten,
Halogeniden und Alkalihalogeniden, Nitriden, Oxynitriden, Phosphiden,
Sulfiden, Seleniden, Telluriden, Sulfoseleniden, Oxysulfiden und
Kombinationen davon, ausgewählt.
In einer bevorzugten Ausführungsform
weist die Schale eine chemische Zusammensetzung auf, welche der
des Leuchtstoffpartikelkerns entspricht, jedoch nicht dotiert ist.
Ebenfalls bevorzugt ist eine Schale, deren Zusammensetzung das Kation
des Wirtsgitters des Leuchtstoffpartikelkerns und Fluorid oder Phosphat
als Anion aufweist. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist die Schale aus einem Material, ausgewählt aus SiO2,
TiO2, ZnO, Al2O3, ZrO2, SnO2, MgO, den Hydroxiden, Oxidhydroxiden, Oxidhydraten,
Hydroxidhydraten der vorstehend genannten Oxide, MgF2,
CaF2, SrF2, BaF2, ScF3, YF3, den Lanthanoidfluoriden und Kombinationen
davon, aufgebaut.
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Je
nach Art des Leuchtstoffpartikels kann der erste Wellenlängenbereich
variieren. Insbesondere für
Strahlungsquellen, die sichtbares Licht erzeugen, läßt sich
die Farbe des erzeugten Lichtes durch die Wahl eines geeigneten
Leuchtstoffpartikels bestimmen.
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Für das Aufbringen
der Leuchtstoffschicht gibt es verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise kann
die Leuchtstoffschicht auf wenigstens einem Teil des Entladungsgefäßes und/oder
wenigstens einem Teil der dielektrischen Schicht und/oder wenigstens
einem Teil wenigstens einer der Elektroden vorgesehen werden. Sofern
sich die Leuchtstoffschicht außerhalb
des Entladungsgefäßes befindet,
ist das Entladungsgefäß wenigstens
bereichsweise transparent für
Strahlung des dritten Wellenlängenbereichs. Vorzugsweise
werden die Leuchtstoffpartikel in die dielektrische Schicht integriert,
so daß letztendlich die
Leuchtstoffschicht mit der dielektrischen Schicht identisch ist.
Dadurch wird ein Beschädigen
der Leuchtstoffschicht wie zum Beispiel ein Zerkratzen derselben
unterbunden, und bei der Herstellung der Strahlungsquelle entfällt der
Schritt des Aufbringens oder Beschichtens mit der Leuchtstoffschicht.
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Die
dielektrische Schicht kann beispielsweise aus Glas, Quarz, Keramik
oder einem Polymer bestehen. Sofern es sich bei der Strahlung des
zweiten Wellenlängenbereichs
um sichtbares Licht handelt, werden allerdings Glas oder Quarz für die dielektrische
Schicht bevorzugt. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Strahlungsquelle
bildet die dielektrische Schicht gleichzeitig wenigstens einen Teil
der Wandung des Entladungsgefäßes. Auf
diese Weise wird die Zahl der Komponenten der Strahlungsquelle reduziert,
die dadurch zum einen leichter und schneller zusammengebaut werden
kann und zum anderen robuster ist.
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Wenigstens
eine der Elektroden kann für Strahlung
des zweiten Wellenlängenbereichs
transparent sein. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn die
Elektrode in einem Durchtrittsgebiet der Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs
angeordnet ist. Zu diesem Zweck kann die transparente Elektrode
eine für
Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs
transparente und leitfähige
Oxidschicht aufweisen. Beispielhafte Schichten sind beispielsweise
Schichtsysteme wie ITO, ZnO:Al oder SnO2:F. Ebenso
kann wenigstens eine der Elektroden gitterförmig oder streifenförmig sein,
wodurch sie auch ohne zusätzliche
Beschichtung für
Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs
transparent ist. Nichtsdestotrotz kann auch eine gitterförmige oder streifenförmige Elektrode
mit einer Beschichtung versehen sein.
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Ferner
kann wenigstens eine der Elektroden außerhalb des Entladungsgefäßes von
diesem beabstandet angeordnet sein oder von außen oder von innen an einer
Wandung des Entladungsgefäßes anliegen
oder wenigstens teilweise in eine Wandung des Entladungsgefäßes eingelassen
sein oder innerhalb des Entladungsgefäßes von dessen Wandung beabstandet
angeordnet sein. Ist die Elektrode außerhalb des Entladungsgefäßes von
diesem beabstandet angeordnet, so wird der Raum zwischen Elektrode
und Wandung des Entladungsgefäßes bevorzugt
von der Leuchtstoffschicht ausgefüllt, um zu verhindern, daß ein Plasma
außerhalb
des Entladungsgefäßes erzeugt
wird. Sofern die Elektrode von außen an der Wandung des Entladungsgefäßes anliegt
oder von außen
ganz oder teilweise in die Wandung eingelassen ist, stellt die Wandung
vorteilhaft gleichzeitig die dielektrische Schicht der Strahlungsquelle
dar. Im Falle von Elektroden, die von innen an der Wandung des Entladungsgefäßes anliegen
oder teilweise in die Wandung eingelassen sind oder im Inneren des
Entladungsgefäßes von
dessen Wandung beabstandet angeordnet sind, ist eine dielektrische
Schicht erforderlich, die nicht mit der Wandung des Entladungsgefäßes identisch
sein kann.
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Die
dielektrische Schicht kann entweder an nur einer der Elektroden
anliegen oder es kann jeweils eine dielektrische Schicht an jeder
Elektrode anliegen. Darüber
hinaus kann die dielektrische Schicht von beiden Elektroden beabstandet
sein. So ist es beispielsweise möglich,
im Inneren des Entladungsgefäßes eine
einzige dielektrische Schicht zwischen den beiden Elektroden und
von diesen beabstandet vorzusehen.
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Bevorzugt
ist wenigstens eine der Elektroden strukturiert und weist schaltbare
Teilflächen
auf. Dann ist es durch Aktivierung der entsprechenden Teilfläche möglich, nur
einen Teil der Strahlungsquelle zur Erzeugung von Strahlung zu aktivieren.
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Die
Strahlungsquelle ist bevorzugt flächig ausgebildet, wobei sie
besonders bevorzugt eine Fläche
von wenigstens 100 cm2 oder 500 cm2 oder 1000 cm2 aufweist.
Bei solchen Strahlungsquellen sind die Elektroden vorteilhaft einander
gegenüberliegend oder
in einer Ebene nebeneinander liegend angeordnet. Eine alternative
Ausführungsform
der Strahlungsquelle weist einen runden Querschnitt auf, wobei deren
Elektroden rund und konzentrisch sind.
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Als
Gas kann zum Beispiel ein reines Edelgas oder Edelgasgemisch aus
zwei oder mehreren Edelgasen, ein Edelgas/Halogen-Gemisch oder Metalldämpfe verwendet
werden. Bevorzugt wird in der erfindungsgemäßen Strahlungsquelle Xenon,
besonders bevorzugt eine Mischung aus Xenon und Neon, eingesetzt.
Das Gas weist vorzugsweise einen Kaltfülldruck von 50 mbar bis 1000
mbar auf, prinzipiell sind aber auch Nieder- und Hochdruckgasfüllungen des
Entladungsgefäßes sowie
alle dazwischen liegenden Drücke
möglich.
Bevorzugt wird ein Kaltfülldruck
im Bereich um etwa 150 mbar. Das Entladungsgefäß kann ein abgeschlossenes
Gasvolumen aufweisen, es kann aber auch vom Gas durchströmt sein.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf Figuren beschrieben. Es zeigen:
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1:
einen Querschnitt durch eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Strahlungsquelle;
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2:
die Strahlungsquelle der 1 im ausgeschalteten Zustand;
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3:
die Strahlungsquelle der 1 im eingeschalteten Zustand;
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4:
eine weitere bevorzugte Ausführungsform
einer Strahlungsquelle;
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5a)–g):
verschiedene Möglichkeiten
der Elektrodenanordnung;
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6:
eine weitere Ausführungsform
der Strahlungsquelle;
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7:
eine Strahlungsquelle mit in einer Ebene nebeneinander liegenden
Elektroden;
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8:
eine Strahlungsquelle mit rundem Querschnitt;
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9:
eine Strahlungsquelle mit X-förmigem Querschnitt
in Draufsicht und von der Seite.
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1 zeigt
einen Querschnitt durch eine bevorzugte erfindungsgemäße Strahlungsquelle
oder Lampe 1. Die Lampe 1 umfaßt ein Entladungsgefäß 2,
zwei Elektroden 3a und 3b und zwei Leuchtstoffschichten 4a und 4b.
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Das
Entladungsgefäß 2 ist
flächig
mit einem quaderförmigen
Querschnitt. Es weist einen gasgefüllten Innenraum 5 auf,
der ebenfalls einen quaderförmigen
Querschnitt hat. Bei dem den Innenraum 5 ausfüllenden
Gas handelt es sich um Xenon mit einem Kaltfülldruck von 150 mbar. Aufgrund
seines quaderförmigen
Querschnitts und des ebenfalls quaderförmigen Innenraums 5 sind
eine obere Wandung 6a und eine untere Wandung 6b des
Entladungsgefäßes 2 ausgebildet,
die zueinander parallel sind. Außerhalb des Entladungsgefäßes 2 ist
eine obere Elektrode 3a auf der oberen Wandung 6a aufgebracht,
während
ebenfalls außerhalb
des Entladungsgefäßes 2 eine
untere Elektrode 3b auf der unteren Wandung 6b aufgebracht
ist. Außerdem
ist innerhalb des Entladungsgefäßes 2 eine
obere Leuchtstoffschicht 4a auf der oberen Wandung 6a aufgebracht
und ebenfalls innerhalb des Entladungsgefäßes 2 eine untere
Leuchtstoffschicht 4b auf der unteren Wandung 6b.
Die Elektroden 3a, 3b und die Leuchtstoffschichten 4a, 4b bedecken
jeweils die gesamte jeweilig verfügbare äußere oder innere Fläche der
Wandungen 6a und 6b. Beide Elektroden 3a, 3b sind
mit einer Wechselspannungsquelle 7 verbunden und können von
dieser mit einer hohen Wechselspannung versorgt werden.
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Das
Entladungsgefäß 2 ist
aus einem für sichtbares
Licht transparenten Quarzglas hergestellt. Auch die Elektroden 3a und 3b sind
infolge einer transparenten Oxidbeschichtung für sichtbares Licht transparent
ausgeführt.
Die Leuchtstoffschichten 4a und 4b weisen beide
Leuchtstoffpartikel auf, deren Partikeldurchmesser kleiner als 100
nm ist, was insbesondere wesentlich kleiner ist als die Wellenlängen sichtbaren
Lichts. Streueffekte sichtbaren Lichts an Rändern der Leuchtstoffpartikel
sind somit ausgeschlossen, wodurch auch die Leuchtstoffschichten 4a und 4b für sichtbares
Licht transparent sind. Damit ist die gesamte Lampe 1 für sichtbares
Licht transparent.
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2 zeigt
die Verhältnisse,
wie sie bei einer ausgeschalteten Lampe 1 aufgrund ihrer
Transparenz vorliegen. Aus der Umgebung der Lampe 1 stammendes
sichtbares Licht 8 durchdringt die transparente Lampe 1 nahezu
ungehindert in allen Richtungen, wobei der Einfachheit halber nur
zur Lampe 1 senkrechte Richtungen eingezeichnet sind.
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Wird
die Lampe 1 eingeschaltet und in Betrieb genommen, ergeben
sich die in 3 gezeigten Verhältnisse.
Die Wechselspannungsquelle 7 versorgt die Elektroden 3a, 3b mit
einer Wechselspannung und die Elektroden 3a, 3b wirken ähnlich den Platten
eines Kondensators. Zwischen den Elektroden 3a, 3b befinden
sich die aus Quarzglas bestehenden Wandungen 6a und 6b des
Entladungsgefäßes, die
somit wie zwischen die Platten eines Kondensators eingeschobene
dielektrische Schichten wirken. Aufgrund dessen wird das im Innenraum 5 des
Entladungsgefäßes 2 befindliche
Gas zu einer dielektrisch behinderten Entladung angeregt. Bei dieser
dielektrisch behinderten Entladung gibt das Gas nicht sichtbare
Strahlung ab. Diese nicht sichtbare Strahlung wird von den Leuchtstoffpartikeln
der Leuchtstoffschichten 4a und 4b absorbiert
und regt diese zur Emission von sichtbarem Licht 9 an,
dessen Emissionsrichtung ebenfalls der Einfachheit halber nur in
zur Lampe 1 senkrechten, von der Lampe 1 nach
außen
gerichteten Richtungen dargestellt ist. Somit emittiert die Lampe 1 sichtbares
Licht 9, das zusammen mit dem durch die Lampe tretenden
Licht 8 der Umgebung von dieser ausgeht. Obwohl die Lampe 1 das
Licht 9 erzeugt, ist sie gleichwohl für Licht 8 aus der
Umgebung transparent.
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Eine
alternative Ausführungsform
der transparenten Lampe ist in 4 ohne Wechselspannungsquelle
gezeigt. Im Unterschied zur vorstehend beschriebenen Lampe 1 weist
die in der 4 dargestellte Lampe 10 keine
eigenständigen
Leuchtstoffschichten auf. Vielmehr sind die für die Umwandlung der vom Gas
erzeugten Strahlung in das sichtbare Licht 9 zuständigen Leuchtstoffpartikel
in die Wandungen 11a und 11b des Entladungsgefäßes 12 integriert,
so daß die
Wandungen 11a und 11b zugleich die Funktion einer
dielektrischen Schicht als auch die Funktion einer Leuchtstoffschicht
haben. Die Elektroden 3a, 3b bleiben dabei unverändert.
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Hinsichtlich
der Anordnung der Elektroden 3a, 3b bestehen mehrere
verschiedene Möglichkeiten.
Einige davon sind in den 5a)–g) gezeigt,
die beispielhaft jeweils einen Ausschnitt aus einer Wandung 6 eines
Entladungsgefäßes sowie
eine Elektrode 3 zeigen. In 5a) ist
die Elektrode 3 außerhalb des
Entladungsgefäßes angeordnet,
ohne mit der Wandung 6 in Kontakt zu sein. Damit die Entstehung eines
Plasmas außerhalb
des Entladungsgefäßes verhindert
wird, ist der Raum zwischen der Elektrode 3 und der Wandung 6 mit
einer Leuchtstoffschicht 4 ausgefüllt. Bei dieser Ausführung kann
somit auf die Aufbringung von Leuchtstoffschichten 4 innerhalb des
Entladungsgefäßes verzichtet
werden. In 5b) liegt die Elektrode 3 von
außen
an der Wandung 6 an, während
die Elektrode 3 in 5c) von außen zum
Teil in die Wandung 6 eingelassen bzw. von dieser aufgenommen
ist. Im Beispiel der 5d) ist die Elektrode 3 vollständig innerhalb
der Wandung 6 angeordnet und wird von dieser von allen
Seiten umschlossen. Bei den soeben beschriebenen Beispielen der 5a) bis 5d) dient
der zwischen der jeweiligen Elektrode 3 und dem Innenraum 5 liegende Teil
der Wandung 6 als dielektrische Schicht.
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Eine
weitere Möglichkeit
zur Anordnung der Elektrode 3 ist in 5e) dargestellt.
Bei dieser Anordnung ist die Elektrode 3 innerhalb des
Innenraumes 5 angeordnet und teilweise in die Wandung 6 eingelassen
bzw. von dieser aufgenommen. Dagegen liegt in 5f) die
im Innenraum 5 angeordnete Elektrode 3 lediglich
an der Wandung 6 an. Schließlich ist die Elektrode 3 in
der 5g) von der Wandung 6 beabstandet
im Innenraum 5 angeordnet. Sofern beide Elektroden 3a, 3b gemäß einer
der in den 5e)–g) gezeigten Anordnungen vorgesehen
werden, kann keine der Wandungen 6a und 6b die
Funktion einer dielektrischen Schicht übernehmen, da sie sich nicht
mehr zwischen den Elektroden 3a, 3b befinden.
In diesen Fällen
ist es daher notwendig, eine eigenständige dielektrische Schicht
vorzusehen.
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Einen
solchen Fall zeigt die 6. Bei der dortigen Lampe 13 sind
beide Elektroden 3a und 3b von den Wandungen 6a und 6b des
Entladungsgefäßes 2 beabstandet
und in dessen Innenraum 5 angeordnet. Leuchtstoffschichten 4a und 4b sind
wie bei der Lampe der 1 im Innenraum 5 an
den Wandungen 6a und 6b vorgese hen, wobei die
Elektroden 3a und 3b jeweils an den Leuchtstoffschichten 4a und 4b aufliegen.
Zwischen den Elektroden 3a, 3b ist eine dielektrische
Schicht 14 mittig im Innenraum 5 angeordnet, welche
die Elektroden 3a und 3b elektrisch voreinander
abschirmt. Alternativ könnten
die Leuchtstoffschichten 4a und 4b auch auf der
dielektrischen Schicht 14 aufgebracht sein statt auf den Wandungen 6a und 6b.
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Einen
anderen Ansatz für
eine transparente Lampe 16 zeigt die 7.
Hier liegen zwei Elektroden 15a, 15b, die jeweils
kleiner sind als die äußere Fläche der
Lampe 16, von außen
an der unteren Wandung 6b an. Wiederum sind Leuchtstoffschichten 4a und 4b wie
bei der Lampe der 1 im Innenraum 5 an
den Wandungen 6a und 6b vorgesehen. Bei dieser
Lampe 16 brennt das Plasma im Innenraum 5 aufgrund
thermischer Effekte bogenförmig, wobei
sich der Bogen von der einen Elektrode 15a zur anderen
Elektrode 15b spannt.
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Schließlich sollen
noch zwei weitere Beispiele verdeutlichen, daß erfindungsgemäßen Lampen beliebige
Formen verliehen werden können.
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8 zeigt
eine Lampe 17 mit kreisförmigem Querschnitt. Das Entladungsgefäß wird durch
zwei ineinandergesteckte und konzentrisch angeordnete Rohre 18a, 18b unterschiedlichen
Durchmessers gebildet. Im Zentrum des inneren Rohres 18a verläuft eine
drahtförmige
Elektrode 19 entlang der Längsachse der Lampe 17.
Das äußere Rohr 18b ist
innen mit einer Leuchtstoffschicht 20 und außen mit
einer Elektrode 21 versehen. Der Innenraum 22 wischen den
Rohren 18a, 18b ist mit einem Gas befüllt.
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Die
in der 9 dargestellte Lampe 23 hat in der Draufsicht
eine X-Form. In der Seitenansicht ist erkennbar, daß die Lampe 23 einen
Aufbau entsprechend der 1 aufweist.
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- 1
- Lampe
- 2
- Entladungsgefäß
- 3
- Elektrode
- 4
- Leuchtstoffschicht
- 5
- Innenraum
- 6
- Wandung
- 7
- Wechselspannungsquelle
- 8
- Umgebungslicht
- 9
- erzeugtes
Licht
- 10
- Lampe
- 11
- Wandung
- 12
- Entladungsgefäß
- 13
- Lampe
- 14
- dielektrische
Schicht
- 15
- Elektroden
- 16
- Lampe
- 17
- Lampe
- 18
- Entladungsgefäß
- 19
- drahtförmige Elektrode
- 20
- Leuchtstoffschicht
- 21
- Elektrode
- 22
- Innenraum
- 23
- Lampe