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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft ein Betätigungselement für
einen Funktionsträger in einem Kraftfahrzeug, einen Funktionsträger
mit einer Mehrzahl von derartigen Betätigungselementen
sowie ein Kraftfahrzeug mit einem derartigen Funktionsträger.
Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen
Betätigungselements.
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Stand der Technik
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In
Kraftfahrzeugen können eine Vielzahl von Stellfunktionen
oder Ein- und Ausschaltbefehlen für verschiedenartige Bauelemente über
Betätigungselemente angewählt, aktiviert oder
deaktiviert werden. Darüber hinaus sind in Kraftfahrzeugen
eine Vielzahl von Funktionstasten vorgesehen, über die
elektrische Verbraucher, beispielsweise Heizungen, Lüftungen,
Lichtelemente, Radio, Bordcomputer, ein Navigationssystem oder dergleichen
eingeschaltet oder in jeder erdenklichen Weise verstellbar sind.
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Die
US 4, 458, 173 beschreibt
einen piezoelektrischen Signalerzeuger, der unterhalb einer Abdeckung
angeordnet ist. Durch Drücken bestimmter Teilbereiche dieser
Abdeckung kann ein elektrisches Signal erzeugt werden und somit
die gewünschte Funktion ausgeführt werden.
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Die
deutsche Patentanmeldung
DE
103 59 297 beschreibt ein in einem Funktionsträger
für ein Kraftfahrzeug integriertes piezoelektrisches Element, welches
unterhalb einer Dekorfläche angeordnet ist und das eine
Berührung durch eine Rückmeldung anzeigt. Indem
das piezoelektrische Element knapp unterhalb einer Dekorfläche
angeordnet wird, kann auf mechanische Betätigungselemente
weitgehend verzichtet und gleichzeitig eine Betätigung
des Elements durch eine Rückmeldung angezeigt werden. Auch hochwertige
Dekormaterialien können über die Betätigungselemente
gespannt werden, da der zur Aktivierung des Piezoelements erforderliche
Betätigungsweg sehr klein ist und auch eine vergleichsweise
starre Dekoroberfläche keinen wesentlichen Widerstand gegen
die bei einer Betätigung benötigte, geringe Deformation
entgegenbringt. Die beim Berühren des Betätigungselements
erfolgende Rückmeldung soll vorzugsweise optischer oder
akustischer Art sein. Allerdings wird auch alternativ oder ergänzend
zu einer optischen und akustischen Anzeige eine haptische Anzeige
offenbart, die als ein mit einem Relais verbundener Klöppel
ausgestaltet sein kann und bei Berühren des Betätigungselements
von hinten an dieses schlägt.
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Darstellung der Erfindung
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Betätigungselement
für einen Funktionsträger in einem Kraftfahrzeug
zu schaffen, das besonders bedienerfreundlich ist.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Betätigungselement mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst. Ein Funktionsträger mit
mindestens einem derartigen Betätigungselement ist Gegenstand
des Anspruchs 14. Das Verfahren zur Herstellung eines derartigen Betätigungselements
oder Funktionsträgers ist durch die Merkmale des Anspruchs
19 gekennzeichnet.
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Ein
erfindungsgemäßes Betätigungselement für
einen Funktionsträger in einem Kraftfahrzeug umfasst ein
Trägerelement, ein auf dem Trägerelement aufgebrachtes
piezoelektrisches Element, eine lichtdurchlässige Schicht über
dem Trägerelement und dem piezoelektrischen Element, sowie
eine auf der lichtdurchlässigen Schicht angeordnete Dekorschicht.
Das piezoelektrische Element ist relativ zur Dekorschicht geneigt
und durch eine externe Lichtquelle, vorzugsweise eine LED, beleuchtbar.
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Der
Erfindung liegt somit der Gedanke zugrunde, ein Betätigungselement,
wie z. B. einen Schalter, in einen Funktionsträger in einem
Kraftfahrzeug so zu integrieren, dass dieser auf Berührung
einer vorgegebenen Stelle auf einer Dekorschicht aktivierbar ist.
Der Vorteil eines derartigen Aufbaus besteht darin, dass sich mit
einer durchgehenden Dekoroberfläche eine geschlossene Interieuroberfläche herstellen
lässt und keine Verschmutzungsgefahr durch vorhandene Fugen
besteht, durch die Staub oder Flüssigkeiten eindringen
könnten. Der Nachteil der durchgehenden Oberfläche
besteht aber darin, dass sich die genaue Position eines Betätigungselements
nicht erfühlen lässt. Daher ist es von wesentlicher
Bedeutung, dass die Position eines derartigen Betätigungselements
für den Fahrer eines Kraftfahrzeugs mit einem Blick erkennbar
ist. Daher wird erfindungsgemäß das piezoelektrische
Element relativ zur Dekorschicht geneigt und durch eine externe Lichtquelle
beleuchtet. Auf diese Weise kann das piezoelektrische Element das
von der externen Lichtquelle ausgesandte Licht reflektieren und
durch die darüber angeordnete lichtdurchlässige
Schicht der Dekorschicht führen, die in geeigneter Weise
gestaltet ist, um eine leicht identifizierbare und der gewünschten
Funktion zuordenbare, beleuchtbare Symbolik zu besitzen.
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Das
erfindungsgemäße Betätigungselement hat
zudem den Vorteil, dass es nur einen geringen Platzbedarf besitzt
und sich zudem mit geringen Kosten fertigen lässt, insbesondere
wenn mehrere Betätigungselemente auf einem Funktionsträger
zusammengefasst werden, die durch eine gemeinsame Elektronik ausgewertet
werden und/oder vorhandene Steuergeräte benutzen können.
Schließlich liegt ein Vorteil darin, dass durch den geringen
Bewegungsweg des piezoelektrischen Elements nahezu kein Verschleiß vorliegt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines
Betätigungselements oder eines Funktionsträgers
mit einer Mehrzahl derartiger Betätigungselemente erfolgt,
indem eine mit einer Symbolik versehene Folie als Dekorschicht hergestellt
und gegebenenfalls zusätzlich tiefgezogen wird. Diese Dekorschicht
wird mit einem Lichtleiter hinterspritzt, wobei gleichzeitig Aufnahmegeometrien
in Form von Taschen für Lichtquellen sowie mindestens ein
piezoelektrisches Element eingeformt werden. Die LED und das mindestens
eine piezoelektrische Element werden anschließend in die
Aufnahmetaschen eingesetzt und auf der der Dekorschicht abgewandten
Seite der Lichtleiterschicht wird ein Träger aufgebracht, wobei
der Träger entweder gegossen wird oder aber in diesem Arbeitsschritt
angespritzt wird.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung befindet
sich auf dem piezoelektrischen Element auf der der Dekorschicht
zugewandten Fläche eine reflektierende Schicht. Auf diese Weise
wird ein möglichst hoher Anteil der von der externen Lichtquelle
zum Piezoelement abgestrahlten Lichtmenge in Richtung auf die Dekorschicht
reflektiert.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform ist die Dekorschicht
so gestaltet, dass sie transparente sowie nicht transparente Bereiche
aufweist, die vorzugsweise in Form einer Bedruckung ausgeführt sind.
Auf diese Weise lässt sich sowohl bei hellem Umgebungslicht
die Position des piezoelektrischen Elements unterhalb der Dekorschicht
deutlicher anzeigen, als auch bei schlechten Lichtverhältnissen die
entsprechende Symbolik in der Dekorschicht beleuchten.
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Vorzugsweise
weist das Betätigungselement weiterhin eine auf dem Träger
angeordnete Funktionsbeleuchtung, vorzugsweise in Form einer farbigen
LED auf. Eine derartige Funktionsbeleuchtung zeigt an, ob der Schalter
betätigt wurde oder, im Falle von in mehreren Abstufungen
oder stufenlos verstellbaren Betätigungselementen, in welcher
Schaltposition sich das Betätigungselement befindet. Beispiele für
einfache Funktionsbeleuchtungen sind z. B. die Anzeige, ob eine
beheizbare Heckscheibe eingeschaltet ist oder nicht. Beispiele für
Betätigungselemente mit mehreren Schaltstufen können
z. B. eine in verschiedenen Stufen schaltbare Sitzheizung sein. Eine
stufenlose Verstellung wäre beispielsweise im Bereich von
Lüftungsfunktionen oder aber Lautstärkefunktionen,
z. B. für ein Infotainmentsystem, denkbar.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die
reflektierende Schicht auf dem piezoelektrischen Element gezielt
eingefärbt, um in Abhängigkeit von der Position
der externen Lichtquelle eine über die Fläche
der reflektierenden Schicht gleichmäßige Beleuchtungsstärke
in Richtung Dekorschicht zu reflektieren. Hintergrund dieser bevorzugten
Ausführungsform ist es, dass die Beleuchtungsstärke,
die von der externen Lichtquelle zur reflektierenden Schicht gelangt,
mit dem Quadrat der Entfernung der Lichtquelle abnimmt. Hier kann durch
eine gezielte Farbgebung gegengesteuert werden, um entweder die
von der reflektierenden Schicht über dem piezoelektrischen
Element reflektierte Beleuchtungsstärke möglichst
konstant zu halten, oder aber die auf die Dekorschicht auftreffende
Beleuchtungsstärke möglichst konstant zu halten.
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Alternativ
ist es möglich, die Oberfläche des piezoelektrischen
Elements sowie die reflektierende Schicht so zu krümmen,
um eine über die Fläche der reflektierenden Schicht
im Wesentlichen gleichmäßige Beleuchtungsstärke
Richtung Dekorschicht zu reflektieren. Diese Alternative zu der
oben genannten Einfärbung der reflektierenden Schicht dient
ebenfalls dazu, eine unterschiedliche, einfallende Beleuchtungsstärke
so zu kompensieren, dass durch die Reflexion des Lichts von der
reflektierenden Schicht hin zur Dekorschicht eine gleichmäßige
Beleuchtungsstärke im Bereich der Dekorschicht vorliegt.
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Die
Neigung des piezoelektrischen Elements zur Dekorschicht besitzt
einen Einfluss auf dessen Reflektionsverhalten und Ausleuchtung
durch die externe Lichtquelle. Hier ist allerdings ein geeigneter Kompromiss
zwischen einem stark hin zur Dekorschicht geneigten piezoelektrischen
Element und einer möglicht geringen Bautiefe zu finden.
Je größer die Schrägstellung des piezoelektrischen
Elements ist, desto mehr Masse befindet sich über dem piezoelektrischen
Element, die bei einer Betätigung mitbewegt werden muss.
Als besonders geeigneter Kompromiss zwischen diesen Erfordernissen
hat sich die Schrägstellung des piezoelektrischen Elements
in einem Winkel von 5° bis 10°, vorzugsweise um
7° zur Dekorschicht gezeigt.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das
Betätigungselement weiterhin eine Einrichtung zur Erzeugung
eines akustischen Signals auf, um bei Betätigung des piezoelektrischen
Elements eine akustische Rückmeldung in Form eines Tonsignals,
einer Tonfolge oder einer Sprachmeldung auszulösen. Auf
diese Weise kann ein Benutzer, der das Betätigungselement
aktiviert, über die akustische Rückmeldung über
den generellen Schaltzustand oder aber auch bei differenzierteren
Einstellungen über ein erfindungsgemäßes
Betätigungselement in Form einer Tonfolge oder einer Sprachmeldung
oder aber eines innerhalb eines vorgegebenen Frequenzbereichs modulierten
Tonsignals über den nach Betätigung des Betätigungselements
vorliegenden Zustand informiert werden. Dies kann insbesondere im
Kraftfahrzeugbereich von großer Nützlichkeit sein,
indem der Fahrer eines Kraftfahrzeugs die gewünschte Information über
die Schaltung des Betätigungselements erhält,
ohne hierbei den Blick von der Straße abwenden zu müssen.
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Vorzugsweise
weist das Betätigungselement alternativ oder ergänzend
zur Einrichtung zur Erzeugung eines akustischen Signals eine Einrichtung
zur Erzeugung eines bei Betätigung des piezoelektrischen
Elements haptisch erfassbaren Signals auf. Nachdem das Betätigungselement
ohnehin durch Fingerkontakt betätigt wird, kann auf diese
Weise unmittelbar eine Rückmeldung über die erfolgte
Betätigung erfolgen und zudem einem Benutzer auch der haptische
Eindruck einer realen Schalterbetätigung vermittelt werden.
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Dabei
hat es sich als eine bevorzugte Ausführungsform ergeben,
die Einrichtung zur Erzeugung eines haptischen Signals in Form eines
Flachlautsprechers ohne Tonerzeugung auszugestalten. Alternativ
ist ein Hubmagnet als Einrichtung zur Erzeugung eines haptischen
Signals besonders geeignet.
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Vorzugsweise
erzeugt die Einrichtung zur Erzeugung eines haptischen Signals einen
ersten Einfachimpuls oder einen ersten Mehrfachimpuls mit einer
Frequenz zwischen 60 Hz und 150 Hz, vorzugsweise zwischen 60 Hz
und 100 Hz. Der Impulsbereich zwischen 60 Hz und 100 Hz wird bei
Betätigung des Betätigungselements mit der Fingerspitze
als relativ angenehm empfunden, wohingegen eine Frequenz zwischen
100 Hz bis zu 150 Hz mit steigender Frequenz als zunehmend hart
empfunden wird. Das Vorsehen eines Einfachpulses oder Mehrfachpulses kann
auch bei ein und demselben Betätigungselement vorgesehen
sein, indem dem Benutzer beispielsweise auf diese Weise angezeigt
wird, welche Schaltstufe er bei der Verstellung einer Lüftungsmenge
oder einer elektrischen Sitzheizung aktiviert hat.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die
Einrichtung zur Erzeugung eines haptischen Signals so ausgestaltet,
um einen zweiten Einfach- oder Mehrfachpuls zu erzeugen, wobei der
zweite Einfach- oder Mehrfachpuls vom ersten Einfachpuls oder erstem
Mehrfachpuls durch taktile Wahrnehmung unterscheidbar ist. Auf diese
Weise lässt sich beispielsweise bei Einstellen eines Fehlers oder
einer fehlerhaften Bedienung eine taktile Rückmeldung generieren,
die sich von dem üblichen Wahrnehmungsgefühl soweit
unterscheidet, dass der Benutzer auf eine fehlerhafte Bedienung
oder einen Systemfehler hingewiesen werden kann. Dieser zweite Einfach-
oder Mehrfachimpuls kann natürlich auch durch ein entsprechendes
optisches oder auch akustisches Signal unterstützt werden.
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Der
erfindungsgemäße Funktionsträger in einem
Kraftfahrzeug kann mit einer Mehrzahl von Betätigungselementen
der oben beschriebenen Art versehen sein. Der Funktionsträger
kann dabei in die Instrumententafel oder die Mittelkonsole integriert
sein, aber auch beispielsweise in ein Lenkrad, eine Tür oder
den Dachhimmel eines Fahrzeugs.
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Indem
in einen Funktionsträger in einem Kraftfahrzeug eine Mehrzahl
von erfindungsgemäßen Betätigungselementen
integriert ist, können auch mehrere Schalter überlagert
sein. Vorzugsweise dient diese Maßnahme dazu, um die Betätigung herkömmlicher
Drehräder oder Schieber zu simulieren. Mit anderen Worten
können mehrere Schalter so relativ zueinander angeordnet
werden, dass ein Benutzer mit dem Finger eine Längsbewegung
oder Kreisbewegung auf der äußeren Dekorschicht
ausführt, als würde ein imaginärer Schieber
oder Drehregler betätigt werden, wobei eine Reihe von einzelnen
piezoelektrischen Elementen jeweils auf den ausgeübten
Druck reagieren und entsprechend ein feinstufig abgestimmtes Signal erzeugen
können, mit dem sich beispielsweise die Stärke
der Belüftung einstellen lässt.
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Um
das Betätigungselement möglichst komfortabel zu
gestalten, ist vorzugsweise die externe Lichtquelle durch die Zündung
des Kraftfahrzeugs und/oder die Fahrzeugbeleuchtung aktivierbar.
Auf diese Weise fällt der zur Beleuchtung benötigte
Energieaufwand nur in denjenigen Situationen an, in denen eine Beleuchtung
eines Betätigungselements sinnvoll ist.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Nachfolgend
wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der beiliegenden 1 beschrieben,
die eine Schnittansicht eines Betätigungselements für
einen Funktionsträger darstellt.
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Wege zur Ausführung
der Erfindung
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Nachfolgend
wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der 1 beschrieben
werden.
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Das
darin gezeigte Betätigungselement in Form eines einzelnen
Schalters ist zur Benutzerseite hin durch eine Dekorschicht 12 abgeschlossen,
die eine in einem bekannten Verfahren hergestellte und mit einer
Symbolik 14 versehene Folie ist, die je nach Formgebung
zusätzlich tiefgezogen sein kann. Das Aufbringen der Symbolik
auf die Folie kann dadurch erfolgen, dass eine lichtdurchlässige
Folie mittels eines Siebdruckverfahrens bedruckt wird, so dass diese
nur in denjenigen Bereichen transparent bleibt, in denen eine dem
Schalter zugeordnete Symbolik vorhanden sein soll.
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Unterhalb
der Dekorschicht 12 befindet sich eine Lichtleitschicht 16,
mit der im Fertigungsverfahren die Dekorschicht hinterspritzt wird.
Diese Lichtleitschicht 16 besitzt eine Gesamtstärke
von ca. 3 mm. Bereits während der Herstellung dieser Schicht 16 beim
Hinterspritzen der Dekorschicht werden Aussparungen bzw. Taschen 18 vorgesehen,
die dem Einsetzen der später beschriebenen Funktionselemente
dienen. Auf der der Dekorschicht 12 abgewandten Seite der
Lichtleitschicht 16 befindet sich ein Träger 20,
der günstigerweise gegossen oder angespritzt wird.
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In
die mittig vorgesehene Aussparung bzw. Tasche 18a ist im
Einbauzustand ein Piezotaster eingesetzt. Der Piezotaster 22 ist
von herkömmlicher Bauart, d. h. umfasst eine Piezokeramik,
die durch Deformation den piezoelektrischen Effekt, verbunden mit
einem Spannungsimpuls oder einer Ladungsmenge erzeugt. Dieser Spannungsimpuls
wird durch ein geeignetes Verbindungskabel 24 durch eine
daran angeschlossene Elektronik, die entweder eine eigene oder ein
in der Nähe befindliches Steuergerät mit anderen
Funktionen sein kann, ausgewertet. Der Piezotaster besteht selbst
aus zwei übereinander verklebten Folien, zwischen denen
eine Piezokeramik über Kontaktflächen verbunden
ist. Die einzelnen Folien werden im Siebdruckverfahren mit Leiterbahnen
und den Kontaktflächen bedruckt. Derartige Piezotaster
und deren Herstellung sind in der Technik bekannt.
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Der
in 1 dargestellte Piezotaster 22 besitzt
gegenüber der Fläche der Dekorschicht eine winklige
Anordnung, wobei der Winkel α zwischen 5° und
10° und bevorzugt etwa 7° beträgt. Die
Definition der winkligen Anordnung des Piezotasters zur Dekorschicht 12 ist
selbstverständlich nur lokal zu verstehen, d. h. im Falle
einer tiefgezogenen und konturierten Dekorschicht kommt es nur darauf
an, dass der Piezotaster in der Lage ist, einfallendes Licht in
Richtung auf die zugehörige Symbolik 14 in der
Dekorschicht zu reflektieren, so dass innerhalb komplex geformter
Funktionsträger lokal unterschiedliche räumliche
Orientierungen der Dekorschicht vorliegen können, was auch
entsprechende zugehörige Neigungen des Piezotasters 22 relativ
zur Dekorschicht 12 bedeutet. Die in 1 dargestellte
Situation stellt somit einen Spezialfall dar, bei dem auch der Träger 20 genau
parallel zur Dekorschicht 12 angeordnet ist, weshalb vereinfachend
auch der Winkel α als Winkel zwischen Träger und
Piezotaster eingezeichnet werden konnte, obwohl sich die Neigung
des Piezotasters relativ zur Dekorschicht definiert.
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Der
Piezotaster ist mit einer Reflexionsschicht 26 überzogen,
um einfallendes Licht möglichst vollständig wieder
zu reflektieren.
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In
der in der Zeichenebene der 1 links vorgesehenen
Tasche ist ein Beleuchtungselement 28 als externe Lichtquelle
vorgesehen. Dieses Beleuchtungselement 28 ist vorzugsweise
eine LED und dient als Symbolik und/oder Suchbeleuchtung für
den Piezoschalter. Wie schematisch aufgrund der Lichtstrahlen in 1 angedeutet
ist, wirft das Beleuchtungselement 28 Licht in Richtung
auf die geneigte und mit einer Reflexionsschicht 26 überzogene
Oberfläche des Piezoelements 22, von wo aus das
Licht reflektiert und in Richtung auf die Dekorschicht 12 und
die darin befindliche transparente Symbolik 14 geleitet
wird.
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Das
Beleuchtungselement 28 ist über die Verkabelung 30 ebenfalls
mit einer nicht dargestellten Steuer- oder Auswerteeinheit verbunden,
so dass je nach Anwendungsfall das Beleuchtungselement 28 nur
bei Vorliegen bestimmter externer Bedingungen aktiviert werden kann.
Beim Einsatz des Schalters in einem Funktionsträger in
einem Kraftfahrzeug kann dies beispielsweise durch Einschalten des Fahrzeuglichts,
die Aktivierung über einen Helligkeitssensor oder aber
auch die Aktivierung über eine erste beliebige Berührung
der Dekoroberfläche des Funktionsträgers erfolgen.
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Die
reflektierende und in Richtung des Beleuchtungselements 28 geneigte
obere Fläche des Piezotasters 22 kann dahingehend modifiziert
sein, um eine über die Fläche des Piezotasters
möglichst gleichmäßige Lichtmenge in
Richtung auf die Dekorschicht zu reflektieren. Zu diesem Zweck kann
der Piezotaster 22 oder die gegebenenfalls vorgesehene Reflektionsschicht 26 bedruckt
sein, um das Reflektionsverhalten gezielt zu beeinflussen. Auch
ist es möglich, die Oberseite des Piezotasters bzw. der
Reflektionsschicht mit einer geeigneten Krümmung zu versehen,
um diesen Effekt zu erreichen. Ziel dieser Maßnahmen ist
es, die mit dem Quadrat der Entfernung abnehmende Beleuchtungsstärke
durch das Beleuchtungselement 28 auszugleichen. Dieser
Effekt einer mit wachsendem Abstand quadratisch abnehmenden Beleuchtungsstärke
wird allerdings in vorteilhafter Weise durch die Schrägstellung
des Piezotasters bereits kompensiert. Da eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke
im Bereich der in der Dekorschicht 12 vorgesehenen Symbolik 14 vorliegen
soll, ist auch die unterschiedliche Stärke der Lichtleitschicht 16 über
dem Piezotaster mit zu berücksichtigen.
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In
der in der Zeichenebene der 1 rechts angeordneten
Tasche 18 befindet sich eine Funktionsbeleuchtung 32,
die über eine Verkabelung 34 ebenfalls mit der
nicht dargestellten Auswerteeinheit verbunden ist und Licht in Richtung
der in der Dekorschicht 12 angeordneten Symbolik 36 abgibt,
sofern die Funktionsbeleuchtung 32 aktiviert ist. Bei mehreren
in einem Funktionsträger angeordneten Schaltern können
unterschiedlich farbige LEDs für verschiedene Schalter
zum Einsatz gelangen, um beispielsweise den Einschaltmodus des Schalters
anzuzeigen.
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Während
ein herkömmlicher Schalter aufgrund seiner Mechanik sowie
dem Schaltweg dem Anwender eine spürbare haptische Rückmeldung gibt,
entfällt aufgrund der geringen Verformung eines Piezotasters
eine derartige haptische Rückmeldung. Aus diesem Grund
ist zusätzlich am Träger 20 des Schalters 10 ein
Schwingungserreger 38 angebracht, der beispielsweise als Hubmagnet
oder Flachlautsprecher ohne Tonübertragung ausgestaltet
sein kann. Es ist erfindungsgemäß generell möglich,
dass durch die Betätigung des Erregers 38 nur
der Einzelschalter oder aber das gesamte Paneel umfassend mehrere
in 1 dargestellte Schalter vibriert. Der von dem
Erreger 38 ausgehende Impuls kann hierbei in Bezug auf
die Pulsfolge, Einfach- oder Mehrfachpulse sowie die Pulsfrequenz
zwischen 60 Hz und 150 Hz, bevorzugt 60 Hz und 100 Hz den Bedürfnissen
angepasst werden. Zusätzlich kann über einen Akustikgenerator 40 eine
geeignete akustische Rückmeldung oder ggf. Fehlermeldung
erzeugt werden.
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Das
beschriebene Betätigungselement lässt sich mit
geringen Kosten herstellen, insbesondere wenn mehrere Schalter 10 nach 1 auf
einem Funkträger zusammengefasst und mit einer gemeinsamen
Auswerte- und Steuerelektronik verbunden sind. Der dargestellte
Schalter besitzt den Vorteil, dass er zu der dem Benutzer zugewandten
Seite hin eine geschlossene Oberfläche besitzt, durch den
geringen Bewegungsweg praktisch keinen Verschleiß aufweist
und keine Verschmutzungsgefahr besitzt. Zudem kann aufgrund der
geringen Bauhöhe ein derartiger Schalter wie auch ein Funktionsträger
mit mehreren Schaltern dort eingesetzt werden, wo nur geringer Platz
zur Verfügung steht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 4458173 [0003]
- - DE 10359297 [0004]