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DE102007006218A1 - Befestigungsanordnung für eine Leuchte an einem Fahrzeug - Google Patents

Befestigungsanordnung für eine Leuchte an einem Fahrzeug Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung für eine Leuchte an einem Fahrzeug, bei der die Leuchte in einer Ausnehmung an einem Karosserieaußenteil angeordnet und mit diesem lösbar verbunden ist und ein Leuchtengehäuse mit einer eine Lichtaustrittsöffnung abdeckenden Lichtscheibe aufweist. Sie löst die Aufgabe, eine derartige Befestigungsanordnung so zu treffen, dass die Leuchte mit gleichmäßiger Fugenbreite und aufwandsreduziert an dem Karosserieaußenteil festlegbar ist. Dazu ist am Karosserieaußenteil (1) eine Leuchtentragplatte (6) zur hängenden Anordnung der Leuchte (7) angeordnet, an dieser (6) und an der Oberseite der Leuchte (7) sind einander zugeordnete und miteinander in Eingriff bringbare Gleitführungsmittel (8/9; 15/16) angeordnet, die zugleich als Halterungsmittel für die Leuchte (7) dienen und vermittels dieser die Leuchte (7) in Fahrzeuglängsrichtung in eine Sollposition schiebbar ist, und die Leuchtentragplatte (6) ist mit einem Verriegelungshebel (19) versehen, der in Wirkverbindung mit einem an der Leuchte (7) angeordneten Verriegelungselement (18) die Sollposition sichert.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung für eine Leuchte an einem Fahrzeug, insbesondere für einen Scheinwerfer, in einer Ausnehmung eines Karosserieaußenteils.
  • Eine Leuchte ist an einem Fahrzeug derart angeordnet, dass die zwischen dieser und dem oder den angrenzenden Karosserieaußenteilen gegebenen Trennfugen möglichst schmal und unabhängig von Fertigungstoleranzen sind, insbesondere dann, wenn die Leuchte als eigenständige Vormontagebaueinheit mit dem oder den Karosserieaußenteilen fest verbunden ist. Zudem besteht die Forderung nach einem unbehinderten Glühlampenwechsel.
  • Aus der WO 2004/110810 A2 ist eine Leuchtenbefestigungsanordnung in Verbindung mit einem Kotflügel bekannt, bei der die Lichtscheibe der Leuchte in einem Kotflügelausschnitt zur Anordnung gelangt. Dabei wird die Leuchte, insbesondere ein Scheinwerfer, an einer Aufnahmestruktur befestigt, die an den Front- und Seitenbereich des Kotflügels angepasst und an diesem mit Befestigungsmitteln festlegbar ist. Die Aufnahmestruktur weist einen Frontbereich mit einer mit dem Kotflügelausschnitt übereinstimmenden Öffnung für die Lichtscheibe auf, durch die letztere ragt und bei festgelegter Aufnahmestruktur in der Aufnahmeöffnung platziert ist. Die untere horizontale Kante am Karosseriesausschnitt dient dabei der Positionierung des Scheinwerfers in vertikaler, also Z- Richtung, der horizontale innere obere und untere Randbereich am Karosserieausschnitt dienen einer Fixierung in der X Richtung des Fahrzeugs und Befestigungselemente zwischen dem Kotflügel und der Aufnahmestruktur sowie zwischen dem Scheinwerfer und dieser einer Positionierung in der Y-Richtung. Ein Lampen- oder Leuchtenwechsel ist vom Motorraum aus möglich.
  • Die DE 196 15 026 A1 beschreibt eine Befestigungsanordnung für einen Scheinwerfer in einer frontseitigen Öffnung eines aufbauseitigen Bauteils, insbesondere einer Stoßfängerabdeckung, bei der der Scheinwerfer mittels federnd wirkender Rast- bzw. Clipselemente an den Randbereichen der Öffnung festgelegt ist. Für eine einfache Montage und Demontage des Scheinwerfers bzw. für einen Lampen- oder Leuchtenwechsel sind die Rast- und Clipselemente vom Motorraum aus zugänglich und lösbar, und der Scheinwerfer ist nach einem Lösen derselben aus seiner Betriebsstellung in eine Nichtbetriebsstellung nach vorn verschiebbar und auch aus der Öffnung entnehmbar.
  • Des Weiteren ist mit der DE 103 53 374 A1 eine Befestigungsanordnung für einen Scheinwerfer offenbart, bei der der Scheinwerfer in einer Ausnehmung an einem Karosserieteil mit minimierter Trennfugenbreite zum Anschlussbauteil angeordnet und mit diesem verbunden ist und zwischen einer Betriebsstellung und einer in Fahrzeuglängsrichtung vor dieser gegebenen Nichtbetriebsstellung verbringbar ist. Dazu ist der Scheinwerfer auf einer am Karosserieteil angeordneten Konsole lösbar befestigt, und die Befestigungsmittel sind vom Motorraum aus zugänglich.
  • Schließlich sei die DE 102 36 105 A1 erwähnt, die eine Scheinwerferbefestigung mit wenigstens einer den Scheinwerfer mit dem Fahrzeugaufbau verbindenden Halterungsvorrichtung zum Gegenstand hat. Damit der Scheinwerfer ohne eine Demontage von Karosserieteilen entnommen werden kann, ist die Halterungsvorrichtung aus zwei lösbar miteinander verbundenen Teilen gebildet, von denen das eine Teil am Scheinwerfergehäuse angeordnet und das andere Teil am Fahrzeugaufbau befestigt ist und wobei die Verbindungsstelle am Scheinwerfergehäuse oder in einem nur geringen Abstand von diesem ausgebildet ist. Die beiden Teile der Halterungsvorrichtung sind durch Lösen einer Spannschraube voneinander trennbar, die nach Entfernen einer dieser zugeordneten Abdeckung in der Stoßfängerabdeckung oder einer an dieser angeordneten Stoßleiste am Frontend zugänglich ist. Zur Demontage des Scheinwerfers ist ein Werkzeug erforderlich.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Befestigungsanordnung für eine Leuchte an einem Fahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 derart zu treffen, dass die Leuchte mit gleichmäßiger Fugenbreite und aufwandsreduziert an einem Karosserieaußenteil festlegbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Befestigungsanordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
  • Die Erfindung besteht darin, dass an einem mit einer Ausnehmung versehenen Karosserieaußenteil eine Leuchtentragplatte zur hängenden Anordnung einer Leuchte angeordnet ist, wobei an der Leuchtentragplatte und der Oberseite der Leuchte einander zugeordnete und miteinander in Eingriff bringbare Gleitführungsmittel, die zugleich als Halterungsmittel für die Leuchte dienen, angeordnet sind. Die Gleitführungsmittel sind in Fahrzeuglängsrichtung ausgebildet und durch Einschieben der Leuchte in die Ausnehmung miteinander in Eingriff bringbar. Vermittels dieser Gleitführungsmittel wird die Leuchte in Fahrzeuglängsrichtung bis in eine vorbestimmte Sollposition geschoben und in dieser verriegelt, wozu die Leuchtentragplatte mit einem Verriegelungshebel versehen ist, der mit einem an der Leuchte angeordneten Verriegelungselement in Eingriff bringbar ist.
  • Diese Befestigungsanordnung ermöglicht die Befestigung einer Leuchte an nur einem Karosserieaußenteil, wobei als Befestigungs-Karosserieaußenteil dasjenige vorzusehen ist, das die größte Ausnehmung für die Leuchte aufweist bzw. diese weitgehend umschließt. In der Regel ist dieses Karosserieaußenteil der Kotflügel oder die Stoßfängerabdeckung. Mit der Anordnung der Leuchte in im Wesentlichen einer Ausnehmung an nur einem Karosserieaußenteil und der Befestigung der Leuchte nur an diesem ist eine gleichmäßige Fugenausbildung sichergestellt, auch bei einer Wärmeausdehung. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich durch die definierten Befestigungsmittel in Form von karosseriefesten Gleifführungsmitteln (y-, z-Richtung) und einer Verriegelung der Leuchte in der vorgesehenen Sollposition an der Karosserie (x-Richtung) eine zusätzliche Scheinwerfereinstellung erübrigt. Damit entfallen Toleranzausgleichselemente. Die Leuchte ist ohne Werkzeug montier- und demontierbar und in eine Serviceposition aus der Ausnehmung herausziehbar, so dass auch ein Glühlampenwechsel problemlos außerhalb der Karosserie durchführbar ist.
  • Vorteilhaft ist die Leuchtentragplatte an einem Tragrahmen ausgebildet, der die Ausnehmung umschließt und mit dem Karosserieaußenteil fest verbunden ist. Dieser Tragrahmen stabilisiert einerseits die Anordnung und dient zugleich einer gleichmäßigen Fugenausbildung zwischen der Leuchte und dem Karosserieaußenteil. Die Leuchtentragplatte kann dabei fahrzeugfrontseitig mit der oberen Begrenzungskante der Ausnehmung des Karosserieaußenteils und mit einem an ihrer Oberseite ausgebildeten Ansatz im Abstand von der Begrenzungskante mit dem Karosserieteil fest verbunden sein, insbesondere durch Klebung und/oder Schweißung.
  • Die Gleitführungsmittel können als Prismenführungen ausgebildet sein. Die Verriegelung der Leuchte an der Leuchtentragplatte wird vorzugsweise durch einen an dieser verschiebbar angeordneten Verriegelungshebel in Wirkverbindung mit einem an der Oberseite der Leuchte angeformten Verriegelungszapfen vorgenommen, wobei der Verriegelungshebel ein Verriegelungsmaul aufweist, das in der Sollposition der Leuchte mit dem Verriegelungszapfen in Eingriff gebracht wird und diesen festlegt. Die Leuchtentragplatte ist dazu mit einem Einschiebeschlitz für den Verriegelungszapfen versehen.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
  • 1 einen Kotflügel mit einer Ausnehmung für einen Scheinwerfer und einen mit dem Kotflügel verbundenen Tragrahmen,
  • 2 einen Schnitt II-II durch den Kotflügel mit angedeutetem Scheinwerfer,
  • 3 eine perspektivische Frontansicht von einer hinter der Ausnehmung angeordneten und am Tragrahmen ausgebildeten Leuchtentragplatte und
  • 4 eine perspektivische Draufsicht auf den Scheinwerfer.
  • In 1 zeigt einen Kotflügel 1 mit einer Ausnehmung 2 für einen Scheinwerfer (7, 2) und einen mit dem Kotflügel 1 stoffschlüssig verbundenen Tragrahmen 3 aus Kunststoff (PP), der die Ausnehmung 2 umschließt und zur Stabilisierung und Festlegung des Kotflügels 1 mit einem dazu ausgebildeten horizontalen, rippenverstärkten Rahmeteil 4 mit einem Flansch 5 motorraumseitig verschraubt ist. Der Tragrahmen 3 ist kotflügelinnenseitig angeordnet, was gestrichelt angedeutet ist.
  • Die Ausbildung des Tragrahmens 3 und dessen Befestigung am Kotflügel 1 ist in 2 zu erkennen. Am Tragrahmen 3 ist eine im Wesentlichen horizontal ausgerichtete Leuchtentragplatte 6 zur hängenden Anordnung eines Scheinwerfers 7 angeformt. Dazu sind an deren Unterseite und an der Oberseite des Scheinwerfers 7 einander zugeordnete und miteinander in Eingriff bringbare Gleitführungsrippen 8 und 9, auf die noch eingegangen werden wird, angeordnet, die die vorbestimmte Position (Sollposition) des Scheinwerfers 7 an der Leuchtentragplatte 6 und in der Ausnehmung 2 und damit auch am Kotflügel 1 ermöglichen und die zugleich Halterungsmittel für den Scheinwerfer 7 sind.
  • Der Tragrahmen 3 mit der Leuchtentragplatte 6 schließt fahrzeugfront- und kotflügelinnenseitig im Wesentlichen bündig mit der oberen Begrenzungskante 10 der Ausnehmung 2 ab und ist im Bereich derselben (10) mit dem Kotflügel 1 fest verbunden. Dazu sind an der am Kotflügel 1 ausgebildeten Begrenzungskante 10 innenseitig Befestigungsdome 11 angeformt, die mit frontseitig an der Leuchtentragplatte 6 ausgebildeten Befestigungslaschen 12 in Eingriff stehen und mit diesen verschweißt sind. Zur stabilen Festlegung der Leuchtentragplatte 6 weist diese einen Ansatz 13 auf, der begrenzungskantenseitig angeformt, in einem spitzen Winkel parallel zur Innenseite des Kotflügel 1 abgewinkelt und im Abstand von der Begrenzungskante 10 mit diesem verklebt ist (Verklebung V).
  • Die Leuchtentragplatte 6 und die an dieser angeformten Befestigungslaschen 12 sind in 3 deutlich zu erkennen. Erstere ist mit einer Stufe 14 (auch 2) abgesetzt. Im Bereich des Absatzes sind die im Querschnitt L-förmigen Gleitführungsrippen 8 für die an der Oberseite des Scheinwerfers 7 (4) angeformten und im Querschnitt ebenfalls L-förmigen, jedoch den Gleitführungsrippen 8 entgegengerichteten Gleitführungsrippen 9 und in Parallelausrichtung zu diesen eine weitere, tunnelartige Gleitführungsaufnahme 15 für eine am Scheinwerfer 7 angeordnete Gleitzunge 16 angeformt (4). Neben der Gleitführungsaufnahme 15 ist in Parallelausrichtung zu dieser eine langgestreckte Ausnehmung 17 für die Einführung eines am Scheinwerfer 7 angeformten Verriegelungszapfens 18 angeordnet, die zugleich die Sollposition des Scheinwerfers 7 definiert. Zudem ist auf der Oberseite der Leuchtentragplatte 6 quer zu den Gleitführungen (8, 15) ein Verriegelungshebel 19 in Richtung seiner Längsausdehnung verschiebbar gehaltert (teilweise in gestrichelten Linien angedeutet), der motorraumseitig einen Bedienungsgriff 20 und an dem diesem abgewandten Ende ein Verriegelungsmaul 21 mit einer frontseitigen Öffnung 22 aufweist.
  • Zur Anordnung des Scheinwerfers 7 am Fahrzeug wird dieser von vorn in die Ausnehmung 2 derart eingeschoben, dass dessen Gleitführungsrippen 9 mit den Gleitführungsrippen 8 und die Gleitzunge 16 mit der Gleitführung 15 in Eingriff gelangen, wobei der Verriegelungszapfen 18 mit der Ausnehmung 17 korrespondiert. Der Scheinwerfer wird dann bis zum Anschlag des Verriegelungszapfens 18 an das Ende der Ausnehmung 17 eingeführt und in der durch dieses definierten Sollposition des Verriegelungszapfens 18 und zugleich auch des Scheinwerfers 7 durch Verschieben des Verriegelungshebels 19 und in Eingriff bringen des Verriegelungsmauls 21 mit dem Verriegelungszapfen 18 fixiert. Die Betätigung des Verriegelungshebels 19 erfolgt dabei vom Motorraum aus. Ein Werkzeug ist für die Festlegung und auch für eine Demontage des Scheinwerfers 7 nicht erforderlich.
  • 1
    Kotflügel
    2
    Ausnehmung
    3
    Tragrahmen
    4
    Rahmenteil
    5
    Flansch
    6
    Leuchtentragplatte
    7
    Scheinwerfer
    8
    Gleitführungsrippe
    9
    Gleitführungsrippe
    10
    Begrenzungskante
    11
    Befestigungsdom
    12
    Befestigungslasche
    13
    Ansatz
    14
    Stufe
    15
    Gleitführungsaufnahme
    16
    Gleitzunge
    17
    Ausnehmung
    18
    Verriegelungszapfen
    19
    Verriegelungshebel
    20
    Bedienungsgriff
    21
    Verriegelungsmaul
    22
    Öffnung
    V
    Verklebung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2004/110810 A2 [0003]
    • - DE 19615026 A1 [0004]
    • - DE 10353374 A1 [0005]
    • - DE 10236105 A1 [0006]

Claims (8)

  1. Befestigungsanordnung für eine Leuchte an einem Fahrzeug, bei der die Leuchte in einer Ausnehmung an einem Karosserieaußenteil angeordnet und mit diesem lösbar verbunden ist und ein Leuchtengehäuse mit einer eine Lichtaustrittsöffnung abdeckenden Lichtscheibe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass am Karosserieaußenteil (1) eine Leuchtentragplatte (6) zur hängenden Anordnung der Leuchte (7) angeordnet ist, dass an dieser (6) und an der Oberseite der Leuchte (7) einander zugeordnete und miteinander in Eingriff bringbare Gleitführungsmittel (8/9; 15/16) angeordnet sind, die zugleich als Halterungsmittel für die Leuchte (7) dienen und vermittels dieser die Leuchte (7) in Fahrzeuglängsrichtung in eine Sollposition schiebbar ist, und dass die Leuchtentragplatte (6) mit einem Verriegelungshebel (19) versehen ist, der in Wirkverbindung mit einem an der Leuchte (7) angeordneten Verriegelungselement (18) die Sollposition sichert.
  2. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtentragplatte (6) an einem Tragrahmen (3) ausgebildet ist, der die Ausnehmung (2) umschließt und mit dem Kotflügel (1) fest verbunden ist.
  3. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (3) mit der Leuchtentragplatte (6) fahrzeugfront- und karosserieaußenteilinnenseitig an der oberen Begrenzungskante (10) der Ausnehmung (2) abschließt und im Bereich der Begrenzungskante (10) mit dem Karosserieaußenteil (1) verbunden ist, und dass die Leuchtentragplatte (6) an ihrer Oberseite einen Ansatz (13) aufweist, der im Abstand von der Begrenzungskante (10) mit dem Karosserieaußenteil (1) verklebt ist.
  4. Befestigungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Begrenzungskante (10) auf die Leuchtentragplatte (6) zu gerichtete Befestigungsdome (11) angeformt sind, die mit frontseitig an der Leuchtentragplatte (6) ausgebildeten Befestigungslaschen (12) in Eingriff stehen und mit diesen verschweißt sind.
  5. Befestigungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Ansatz (13) frontseitig angeformt und entlang des Karosserieaußenteils (1) ausgebildet ist.
  6. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitführungsmittel (8/9; 15/16) in der Art Prismenführungen ausgebildet sind.
  7. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das an der Leuchte (7) angeordnete Verriegelungselement ein Zapfen (18) ist, dem in der Leuchtentragplatte (6) in Parallelausrichtung zu den Gleitführungsmitteln (8/9; 15/16) ein Einführschlitz (17) zugeordnet ist.
  8. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungshebel (19) im Wesentlichen quer zu den Gleitführungsmitteln (8/9; 15/16) verschiebbar angeordnet und mit einem Verriegelungsmaul (21) versehen ist, das in der Sollposition der Leuchte (7) mit dem Verriegelungselement (18) in Eingriff bringbar ist und die Sollposition sichert.
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