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DE102007006205B4 - Unterputz-Installationsgerät - Google Patents

Unterputz-Installationsgerät Download PDF

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DE102007006205B4
DE102007006205B4 DE200710006205 DE102007006205A DE102007006205B4 DE 102007006205 B4 DE102007006205 B4 DE 102007006205B4 DE 200710006205 DE200710006205 DE 200710006205 DE 102007006205 A DE102007006205 A DE 102007006205A DE 102007006205 B4 DE102007006205 B4 DE 102007006205B4
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Abstract

Installationsgerät, bestehend aus einem Gerätesockel inklusive Tragring und Montagespreizen als zur Montage in einer Unterputzdose geeigneten Baukomponenten, aus einer Zentralscheibe (29) sowie einem Abdeckrahmen (28) gewünschten Designs a) mit einem Raumüberwachungssystem mit einer GSM-Box (1, 12, 16, 19, 23), welche ein GSM-Kommunikationsmodul (2) mit Antenne (3) und Aufnahmeeinheit (4) mit SIM-Karte zur Versendung von SMS-Meldungen oder Sprachmeldungen an ein externes Mobiltelefon (27) aufweist, b) mit einer mit dem GSM-Kommunikationsmodul (2) verbundenen zentralen Verarbeitungseinheit (5), c) mit einer mit der Verarbeitungseinheit (5) verbundenen Einstelleinheit (6) zur Einstellung/Vorgabe von Verzögerungszeiten, Rufnummern, Text einer SMS-Meldung, Text einer Sprachmeldung usw., d) mit einer mit der Verarbeitungseinheit (5) verbundenen Vorrichtung (7) zur Aktivierung/Deaktivierung des Raumüberwachungssystems, e) wobei die GSM-Box (1, 12, 16, 19, 23) einen mit der Verarbeitungseinheit (5) verbundenen Bewegungsmelder (10) aufweist und im aktivierten Zustand bei Detektion einer Bewegung eine Meldung „Alarm” generiert und daraufhin die Versendung einer...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Unterputz-Installationsgerät, welches zur Überwachung mindestens eines Raumes eines Gebäudes verwendet werden kann.
  • Aus dem Katalog 2006 der Busch-Jaeger Elektro GmbH BJE, 0001-0-0985/08.05/0502-B, dpi 401481 ist unter dem Namen „Teleswitch” ein Telefonwählgerät bekannt, mit welchem Informationen aus einem Gebäude durch Anwahl vorgegebener Telefonnummern an die Außenwelt weitergegeben oder von außerhalb abgefragt werden können. Ein solches Gerät weist mehrere Anschlüsse für Fernschaltungen sowie mehrere Anschlüsse für Fernmeldungen (Alarmeingänge) auf und ist üblicherweise mit dem Telefon-Festnetz verbunden. Unter Einsatz eines solches Gerätes lässt sich ein Raumüberwachungssystem konfigurieren, welches eine Meldung „Alarm” über eine Telefonleitung abgibt. Allerdings ist dieses Gerät in der zentralen Elektro-Verteilung des Gebäudes oder in einem Technik-Raum des Gebäudes untergebracht, jedoch nicht als integraler Bestandteil der in den Räumen sichtbaren Elektroinstallation (Installationsgeräte wie Schalter, Taster, Dimmer, Steckdosen) verfügbar und montierbar.
  • Aus der EP 1 249 806 A2 ist ein Fernüberwachungssystem mit einem Signalsender, mit einer Einrichtung zur Erfassung des vom Signalsender vorzugsweise über Funk gelieferten Signals, mit einer Einrichtung zur Übertragung des Signals über ein GSM-Telefonnetz und mit einer entfernten Einrichtung zum Empfangen des übertragenen Signals – z. B. Mobiltelefon – bekannt. Zum Zecke des Verlassens und Eintretens in und aus einem überwachten Bereich sind Mittel zum Aktivieren und Deaktivieren des Fernüberwachungssystem vorgesehen. Das Fernüberwachungssystem kann auch ein hörbares und/oder visuelles Alarmsignal bei Detektion einer Alarmsituation umfassen. Als Signalsender kann z. B. ein batteriebetriebener Alarmanzeiger mit passivem Infrarot-Detektor (PIR) Verwendung finden.
  • Aus der WO 2004/042669 A1 ist eine Alarmeinrichtung bekannt, welche insbesondere für den Einbau in ein Kraftfahrzeug geeignet ist und mittels eines Bewegungsmelders einen Einbruchsversuch in das Fahrzeug detektiert, was zur Auslösung eines Alarms führt. Dies kann unter Einsatz einer SIM-Karte in Form einer Textmeldung beispielsweise als SMS, an einen entfernten Empfänger erfolgen, so dass der Besitzer über sein mobiles Telefon über den Einbruchsversuch informiert wird. Die mittels Batterie gespeiste Alarmeinrichtung weist einen Bildschirm, einen Aktivierungs/Deaktivierungs-Knopf und einen Programmierungs-Knopf auf.
  • Aus der DE 299 15 859 U1 ist ein Infrarot-Bewegungsmelder in einem standardisierten, wassergeschützten Aufputzgehäuse bekannt, der einen Infraroteinsatz sowie ein Linsensystem besitzt. Es ist eine Ausgestaltung eines Formteils mit angefügtem/angeformten Rahmen sowie einem eingefügten Linsensystem vorgesehen, das als eine Gehäuseabdeckung für das standardisierte Aufputzgehäuse ausgestaltet ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Unterputz-Installationsgerät anzugeben, das zur Überwachung mindestens eines Raumes eines Gebäudes geeignet ist und sich in einfacher Art und Weise sowohl zur Erstausrüstung als auch zur Nachrüstung innerhalb eines Gebäudes eignet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Installationsgerät, bestehend aus einem Gerätesockel inklusive Tragring und Montagespreizen als zur Montage in einer Unterputzdose geeigneten Baukomponenten, aus einer Zentralscheibe sowie einem Abdeckrahmen gewünschten Designs
    • a) mit einem Raumüberwachungssystem mit einer GSM-Box (Global System for Mobile Telecommunication), welche ein GSM-Kommunikationsmodul mit Antenne und Aufnahmeeinheit mit SIM-Karte (Subscriber Indentity Module) zur Versendung von SMS-Meldungen (Short Message System) oder Sprachmeldungen an ein externes Mobiltelefon aufweist,
    • b) mit einer mit dem GSM-Kommunikationsmodul verbundenen zentralen Verarbeitungseinheit,
    • c) mit einer mit der Verarbeitungseinheit verbundenen Einstelleinheit zur Einstellung/Vorgabe von Verzögerungszeiten, Rufnummern, Text einer SMS-Meldung, Text einer Sprachmeldung usw.,
    • d) mit einer mit der Verarbeitungseinheit verbundenen Vorrichtung zur Aktivierung/Deaktivierung des Raumüberwachungssystems,
    • e) wobei die GSM-Box einen mit der Verarbeitungseinheit verbundenen Bewegungsmelder aufweist und im aktivierten Zustand bei Detektion einer Bewegung eine Meldung „Alarm” generiert und daraufhin die Versendung einer SMS-Meldung oder Sprachmeldung mit vorgegebenem Text an eine vorher festgelegte Rufnummer veranlasst,
    • f) wobei die Antenne im Abdeckrahmen verborgen an dessen Rückseite integriert ist,
    • g) wobei bei Aktivierung und Deaktivierung des Raumüberwachungssystems über die hierzu dienende Vorrichtung vorgegebene/eingestellte Verzögerungszeiten beachtet werden, bevor nach Detektion einer Bewegung eine Meldung „Alarm” generiert wird,
    • h) wobei an der Zentralscheibe frontseitig vorgesehen/eingebracht sind:
    • – die Einstelleinheit und ein Display zur Anzeige der eingegebenen Werte, wie Rufnummern, Verzögerungszeiten, Text der MS-Meldung, Text der Sprachmeldung,
    • – das optische System des Bewegungsmelders, welches um die Seitenkanten der Zentralscheibe greift, um auch Bewegungen seitlich der GSM-Box detektieren zu können,
    • – die Vorrichtung zur Aktivierung/Deaktivierung des Systems,
    • – eine Aktivierungsanzeige – insbesondere LED – mit weithin sichtbarem Lichtsignal.
  • Eine SIM-Karte ist dabei allgemein eine Chipkarte, die in ein Mobiltelefon eingesteckt wird und zur Identifikation des Nutzers im GSM-Netz dient.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass die GSM-Box des Raumüberwachungssystems derart kompakt aufgebaut ist, dass sie in eine handelsübliche Standard-Unterputzdose montierbar ist. Somit ist eine Nachrüstmöglichkeit in einfacher Weise und ohne kostentreibende Installationsarbeiten gegeben, denn es kann z. B. ein vorhandener Schalter gegen die GSM-Box ausgetauscht werden. Mittels verschiedener Abdeckrahmen unterschiedlichen Designs gliedert sich die GSM-Box nahtlos in ein vorhandenes Installationsgeräte-Programm ein.
  • Dabei enthält die GSM-Box selbst einen Bewegungsmelder. Bereits im Vorfeld erfolgt durch eine mit großer Helligkeit blinkende, in der GSM-Box selbst integrierte Aktvierungsanzeige eine Abschreckung gegen unbefugtes Eindringen in das Gebäude. Außer der bei Detektion eines „Alarms” stets abzusendenden SMS-Meldung oder Sprachmeldung können zusätzliche Maßnahmen im Falle eines „Alarms” vorgesehen sein: Die GSM-Box kann selbst einen im Alarmfall zu aktivierenden akustischen Melder aufweisen oder ersatzweise steuert die GSM-Box einen im gleichen Raum befindlichen Rauchmelder oder ein anderes Signalisierungsgerät derart an, dass dessen akustischer Melder aktiviert wird und ertönt.
  • Weitere Vorteile sind aus der nachstehenden Beschreibung ersichtlich.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Raumüberwachungssystem mit einer GSM-Box mit integriertem Bewegungsmelder,
  • 2, 3 Raumüberwachungssysteme mit einer GSM-Box ohne integrierten Bewegungsmelder,
  • 4 ein Raumüberwachungssystem mit einer von mehreren externern Bewegungsmeldern beaufschlagbaren GSM-Box,
  • 5 ein Raumüberwachungssystem mit einer GSM-Box, welche zusätzlich mindestens einen Rauchmelder oder ein anderes Signalisierungsgerät beaufschlagt,
  • 6 eine Sicht auf die Frontseite einer GSM-Box.
  • In 1 ist ein Raumüberwachungssystem mit einer GSM-Box mit integriertem Bewegungsmelder dargestellt. Die GSM-Box 1 enthält die folgende Baukomponenten:
    • • ein GSM-Kommunikationsmodul 2 mit Antenne 3 und Aufnahmeeinheit 4 mit SIM-Karte zur Versendung von SMS-Meldungen oder Sprachmeldungen,
    • • eine mit dem GSM-Kommunikationsmodul 2 verbundene zentrale Verarbeitungseinheit 5 (Mikroprozessor),
    • • eine mit der Verarbeitungseinheit 5 verbundene Einstelleinheit 6, mit welcher z. B. Verzögerungszeiten, Rufnummern, Text einer SMS-Meldung, Text einer Sprachmeldung usw. einstellbar/vorgebbar sind, wie nachfolgend noch erläutert wird (zweckmäßig ist der Einstelleinheit 6 ein Display 30 – siehe auch 6 – zugeordnet, um die eingestellten Werte/Texte anzuzeigen),
    • • eine mit der Verarbeitungseinheit 5 verbundene Vorrichtung 7 zur Aktivierung/Deaktivierung des Raumüberwachungssystems, beispielsweise einen Fingerprintscanner (Sensor zum Erfassen eines Fingerabdruckes zur Authentifizierung einer Person mit Hilfe eines biometrischen Verfahrens),
    • • eine mit der Verarbeitungseinheit 5 verbundene Aktivierungsanzeige 8, beispielsweise eine LED mit weit sichtbarem Lichtsignal,
    • • optional einen mit der Verarbeitungseinheit 5 verbundenen akustischen Melder 9 und
    • • einen integrierten, mit der Verarbeitungseinheit 5 verbundenen Bewegungsmelder 10, um Bewegungen innerhalb eines definierten Erfassungsbereichs zu detektieren.
  • Das Absetzen einer Sprachmeldung an Stelle einer SMS-Meldung wäre bei starker Ausnutzung des GSM-Netzes von Vorteil, um eine zeitnahe Information abzusetzen.
  • Nachstehend wird die Funktionsweise der GSM-Box 1 erläutert. Die GSM-Box 1 wird beim Verlassen des Hauses über die Vorrichtung 7 – z. B. In Form eines Fingerprintscanners realisiert – aktiviert. Nach Ablauf einer über die Einstelleinheit 6 vorgegebenen Verzögerungszeit T1 ist das Raumüberwachungssystem aktiviert. Während der Verzögerungszeit T1 ist ein Verlassen des Hauses respektive des detektierten Erfassungsbereichs möglich, ohne dass dabei eine Meldung „Alarm” ausgelöst wird. Während der Verzögerungszeit T1 blinkt die Aktivierungsanzeige 8 mit geringer Helligkeit. Nach Ablauf der Verzögerungszeit T1 blinkt die Aktivierungsanzeige 8 mit maximaler Helligkeit und dient somit zur Abschreckung potentieller Einbrecher.
  • Wird bei aktivierter GSM-Box eine Bewegung vom Bewegungsmelder detektiert, so generiert die Verarbeitungseinheit 5 eine entsprechende Meldung „Alarm”. Die Verarbeitungseinheit 5 veranlasst eine Versendung einer SMS-Meldung oder Sprachmeldung mit festgelegtem Text an eine vorher festgelegte und mittels Einstelleinheit 6 eingegebene Rufnummer, d. h. an ein Mobiltelefon 27. Der Empfänger der SMS-Meldung oder Sprachmeldung kann hierauf geeignete Maßnahmen ergreifen. Gleichzeitig kann zusätzlich ein Alarm über den optionalen akustischen Melder 9 erfolgen.
  • Die Deaktivierung des Raumüberwachungssystems erfolgt durch Betätigung der Vorrichtung 7 innerhalb der vorstehend erwähnten Verzögerungszeit T1 oder innerhalb einer anderen mittels Einstelleinheit 6 vorgegebenen Verzögerungszeit. Eine Bewegungsdetektion innerhalb dieser Verzögerungszeit ist unschädlich und führt nicht zu einer Meldung „Alarm” und nicht zur Abgabe einer dementsprechenden SMS-Meldung oder Sprachmeldung, wenn die Vorrichtung 7 (rechtzeitig) betätigt worden ist.
  • In den 2 und 3 sind Raumüberwachungssysteme mit einer GSM-Box ohne integrierten Bewegungsmelder dargestellt. Sowohl bei der in 2 gezeigten GSM-Box 12 als auch bei in 3 gezeigten GSM-Box 16 tritt ein externer Bewegungsmelder 14 an die Stelle des integrierten Bewegungsmelders 10 gemäß 1. Die GSM-Box 12 gemäß 2 weist Anschlussklemmen 13 auf, welche intern mit der Verarbeitungseinheit 5 und extern über eine Drahtverbindung 15 mit dem Bewegungsmelder 14 verbunden sind. Es ist auch möglich, die Drahtverbindung 15 als Bus/Busanschluss auszubilden, wobei bei einer solchen Ausführungsform zusätzlich ein Busankoppler 11 zwischen den Anschlussklemmen 13 und der Verarbeitungseinheit 5 vorgesehen ist.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 3 weist die GSM-Box 16 ein mit der Verarbeitungseinheit 5 verbundenes Funkmodul 17 auf und der Bewegungsmelder 14 ist mit einem Funkmodul 18 versehen. Detektiert der Bewegungsmelder 14 eine Bewegung, so wird der Verarbeitungseinheit 5 ein entsprechendes Signal drahtgebunden (bei 2) oder über Funk (bei 3) zugeführt. Die übrige Funktionsweise ist wie unter 1 erläutert.
  • Das Raumüberwachungssystem gestattet auch den Einsatz von mehreren Bewegungsmeldern, welche z. B. in unterschiedlichen Räumen eines Gebäudes angeordnet sind, wodurch mehrere unterschiedliche Erfassungsbereiche überwacht werden können. In 4 ist ein derartiges Raumüberwachungssystem mit einer von mehreren – hier drei externern Bewegungsmeldern 20, 21, 22 – beaufschlagbaren GSM-Box 19 dargestellt. Die Verbindung (Kommunikation) zwischen den externen Bewegungsmeldern 20, 21, 22 und der GSM-Box 19 erfolgt entweder drahtgebunden, über einen Bus oder über Funksignale. Bei drahtgebundener Verbindung ist die GSM-Box 19 mit einer Anschlussklemme 13 ausgerüstet, an welche die gewünschte Anzahl an externen Bewegungsmeldern angeschlossen werden kann (entsprechend der in 2 gezeigten Konfiguration). Bei Funksignal-Verbindung ist die GSM-Box 19 mit einem Funkmodul 17 ausgerüstet, welches mit der gewünschten Anzahl an externen Bewegungsmeldern kommunizieren kann (entsprechend der in 3 gezeigten Konfiguration). Gegebenenfalls ist ein Busankoppler 11 vorzusehen (entsprechend der in 2 gezeigten Konfiguration).
  • Bei Einsatz mehrerer Bewegungsmelder wird vorzugsweise der Inhalt der abzusendenden SMS-Meldung oder Sprachmeldung entsprechend dem Bewegungsmelder angepasst, welcher die Bewegung detektiert und folglich den Alarm ausgelöst hat, d. h. es wird dem Empfänger der SMS-Meldung oder Sprachmeldung mitgeteilt, in welchem Raum eine Bewegung konkret detektiert worden ist.
  • In 5 ist ein Raumüberwachungssystem mit einer GSM-Box 23 dargestellt, welche bei Auftreten eines Alarms zusätzlich mindestens einen externen Rauchmelder oder ein anderes Signalisierungsgerät beaufschlagt. Bei dieser Ausführungsform ist ein in der GSM-Box 23 selbst integrierter akustischer Melder 9 entbehrlich. Die GSM-Box 23 weist ein Funkmodul 24 auf, welches bei Auftreten eines Alarms per Funk mit einem Funkmodul 26 eines Rauchmelders 25 oder eines anderen Signalisierungsgeräts kommuniziert und den akustischen Melder dieses Rauchmelders oder anderen Signalisierungsgeräts auslöst. Selbstverständlich kann es auch vorgesehen sein, dass die GSM-Box 23 bei Auftreten einer Meldung „Alarm” mit mehreren Rauchmeldern oder anderen Signalisierungsgeräten in der beschriebenen Art und Weise kommuniziert.
  • Die GSM-Boxen 1, 12, 16, 19, 23 sind vorzugsweise in Form eines in eine handelsübliche Standard-Unterputzdose montierbaren Gerätes ausgebildet, so dass es beispielsweise möglich ist, die GSM-Box an Stelle eines handelsüblichen Unterputz-Lichtschalters wandbündig zu installieren. Selbstverständlich ist jedoch alternativ eine Aufputz-Montage der GSM-Box möglich (unter Zuhilfenahme eines geeigneten Aufputz Gehäuses).
  • 6 zeigt eine Sicht auf eine GSM-Box 1, bestehend aus einem Gerätesockel (inklusive der typischen Baukomponenten eines zur Montage in einer Unterputzdose geeigneten Installationsgerätes, wie z. B. Tragring und Montagespreizen) mit Zentralscheibe 29 sowie einen entsprechend unterschiedlichen Design-Anforderungen verschiedener Installationsgeräte-Programme ausführbaren Abdeckrahmen 28, in welchem zweckmäßig die Antenne 3 (an der Rückseite verborgen) integriert ist. An der Zentralscheibe 29 sind frontseitig vorgesehen/eingebracht:
    • • die Einstelleinheit 6 mit mehreren Tasten und einem Display 30 zur Anzeige der eingegebenen Werte (beispielsweise Rufnummern, Verzögerungszeiten, Text der SMS-Meldung, Text der Sprachmeldung)
    • • das optische System des Bewegungsmelders 10, welches zweckmäßig um die Seitenkanten der Zentralscheibe 29 greift, um auch Bewegungen seitlich der GSM-Box detektieren zu können,
    • • die Vorrichtung 7 zur Aktivierung/Deaktivierung des Systems,
    • • die Aktivierungsanzeige 8, vorzugsweise eine LED roter Farbe.
  • An Stelle einer getrennten Einstelleinheit 6 und eines separaten Displays 30 kann auch ein Touchscreen eingesetzt werden, welcher Tastatur und Anzeige in einem Bauteil vereint.
  • Ein Beispiel für ein anderes Signalisierungsgeräts an Stelle eines Rauchmelders ist eine Hupe.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    GSM-Box
    2
    GSM-Kommunikationsmodul
    3
    Antenne
    4
    Aufnahmeeinheit mit SIM-Karte
    5
    Verarbeitungseinheit
    6
    Einstelleinheit
    7
    Vorrichtung zur Aktivierung/Deaktivierung des Systems
    8
    Aktivierungsanzeige
    9
    akustischer Melder
    10
    Bewegungsmelder
    11
    Busankoppler
    12
    GSM-Box
    13
    Anschlussklemmen
    14
    externer Bewegungsmelder
    15
    Drahtverbindung
    16
    GSM-Box
    17
    Funkmodul
    18
    Funkmodul des externen Bewegungsmelders
    19
    GSM-Box
    20
    externer Bewegungsmelder
    21
    externer Bewegungsmelder
    22
    externer Bewegungsmelder
    23
    GSM-Box
    24
    Funkmodul
    25
    Rauchmelder oder anderes Signalisierungsgerät
    26
    Funkmodul
    27
    Mobiltelefon
    28
    Abdeckrahmen
    29
    Gerätesockel mit Zentralscheibe
    30
    Display
    T1
    Verzögerungszeit

Claims (5)

  1. Installationsgerät, bestehend aus einem Gerätesockel inklusive Tragring und Montagespreizen als zur Montage in einer Unterputzdose geeigneten Baukomponenten, aus einer Zentralscheibe (29) sowie einem Abdeckrahmen (28) gewünschten Designs a) mit einem Raumüberwachungssystem mit einer GSM-Box (1, 12, 16, 19, 23), welche ein GSM-Kommunikationsmodul (2) mit Antenne (3) und Aufnahmeeinheit (4) mit SIM-Karte zur Versendung von SMS-Meldungen oder Sprachmeldungen an ein externes Mobiltelefon (27) aufweist, b) mit einer mit dem GSM-Kommunikationsmodul (2) verbundenen zentralen Verarbeitungseinheit (5), c) mit einer mit der Verarbeitungseinheit (5) verbundenen Einstelleinheit (6) zur Einstellung/Vorgabe von Verzögerungszeiten, Rufnummern, Text einer SMS-Meldung, Text einer Sprachmeldung usw., d) mit einer mit der Verarbeitungseinheit (5) verbundenen Vorrichtung (7) zur Aktivierung/Deaktivierung des Raumüberwachungssystems, e) wobei die GSM-Box (1, 12, 16, 19, 23) einen mit der Verarbeitungseinheit (5) verbundenen Bewegungsmelder (10) aufweist und im aktivierten Zustand bei Detektion einer Bewegung eine Meldung „Alarm” generiert und daraufhin die Versendung einer SMS-Meldung oder Sprachmeldung mit vorgegebenem Text an eine vorher festgelegte Rufnummer veranlasst, f) wobei die Antenne (3) im Abdeckrahmen (28) verborgen an dessen Rückseite integriert ist, g) wobei bei Aktivierung und Deaktivierung des Raumüberwachungssystems über die hierzu dienende Vorrichtung (7) vorgegebene/eingestellte Verzögerungszeiten (T1) beachtet werden, bevor nach Detektion einer Bewegung eine Meldung „Alarm” generiert wird, h) wobei an der Zentralscheibe (29) frontseitig vorgesehen/eingebracht sind: – die Einstelleinheit (6) und ein Display (30) zur Anzeige der eingegebenen Werte, wie Rufnummern, Verzögerungszeiten, Text der MS-Meldung, Text der Sprachmeldung, – das optische System des Bewegungsmelders (10), welches um die Seitenkanten der Zentralscheibe (29) greift, um auch Bewegungen seitlich der GSM-Box detektieren zu können, – die Vorrichtung (7) zur Aktivierung/Deaktivierung des Systems, – eine Aktivierungsanzeige (8) – insbesondere LED – mit weithin sichtbarem Lichtsignal.
  2. Installationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Einstelleinheit (6) und ein Display (30) zu einem Touchscreen vereint sind.
  3. Installationsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Vorrichtung (7) zur Aktivierung/Deaktivierung ein Fingerprintscanner eingesetzt ist.
  4. Installationsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die GSM-Box (1, 12, 16, 19, 23) einen bei „Alarm” über die Verarbeitungseinheit (5) aktivierbaren akustischen Melder (9) aufweist.
  5. Installationsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die GSM-Box (1, 12, 16, 19, 23) ein Funkmodul (24) aufweist, welches bei einem „Alarm” mit einem Funkmodul (26) mindestens eines Rauchmelders (25) oder anderen Signalisierungsgeräts kommuniziert, um den akustischen Melder des Rauchmelders (25) oder anderen Signalisierungsgeräts auszulösen.
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