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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Allgemein handelt es sich bei dieser
Erfindung um ein Sicherheitssystem und im Speziellen betrifft sie
eine Kontrolleinrichtung, um die Wirksamkeit eines Sicherheitssystems
zu erhöhen.
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Die Verwendung von Funk-Sendeeinrichtungen
in Fahrzeugen zur ferngesteuerten Betätigung von Türen und
Toren ist weit verbreitet. Ein Sender wird verwendet, um ein normalerweise
verschlüsseltes
Signal zu einem entfernten Empfänger
zu übertragen.
Wenn das empfangene Signal vom Empfänger als richtig erkannt wird,
wird ein Mechanismus betätigt
um ein Tor, oder eine Türe
wie z. B. ein Garagentor, zu öffnen.
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Eine Entwicklung neueren Datums ist,
die Sendeeinrichtung unauffällig,
fast wie Originalzubehör,
in das Armaturenbrett oder eine Oberfläche eines Fahrzeuges einzubauen.
Z. B. kann eine Funk- Sendeeinrichtung in den Blendschutz eines
Fahrzeuges oder in einem Gehäuse
in der Türfüllung eingebaut
sein. Eine solches Vorgehen führt
zu einem guten und attraktiven Aussehen und, von der praktischen
Seite her, ist es nicht möglich
den Sender zu verlegen. Andererseits, sollte das Fahrzeug gestohlen
werden, oder der Sender unerlaubterweise aus dem Fahrzeug, in dem
er eingebaut ist, entfernt werden, ist es für einen Täter möglich, der ja dann im Besitz
des Fahrzeuges oder des Senders ist, je nachdem das bestimmte Tor
oder die Türe
zu betätigen und
so Zugang zu den sonst geschützten Örtlichkeiten
zu erlangen.
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Aus
DE
197 35 658 C ist ein Sicherheits-Kontrollsystem bekannt
welches aufweist: eine Sendeeinrichtung um ein Kontrollsignal zu
einem räumlich
entfernten Empfänger
zu übertragen,
eine Überwachungsvorrichtung,
um mindestens eine Anlage zu überwachen
um mindestens ein bestimmtes Ereignis wahrzunehmen, auf die Überwachungsvorrichtung
ansprechende Signalerzeugungseinrichtung die ein erstes Signal erzeugt
wenn ein bestimmtes Ereignis wahrgenommen wird, und eine auf das
erste Signal ansprechende Blockierungseinrichtung um zu verhindern,
dass der Code des Senders als richtig erkannt wird, wodurch der
Empfänger
des Kontrollsignals einstellgestellt wird, um die Erkennung des
Kontrollsignals zu blockieren.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die Erfindung stellt ein Sicherheitskontrollsystem
bereit bestehend aus: einer Sendeeinrichtung, um ein Kontrollsignal
zu einem räumlich
entfernten Empfänger
zu übertragen,
einer Überwachungsvorrichtung,
um mindestens eine Anlage zu überwachen,
um mindestens ein bestimmtes Ereignis wahrzunehmen, eine auf die Überwachungsvorrichtung
ansprechende Signalerzeugungseinrichtung die ein erstes Signal erzeugt
wenn ein bestimmtes Ereignis wahrgenommen wird, und eine auf das
erste Signal ansprechende Blockierungseinrichtung, um die Übertragung
des Kontrollsignals zu blockieren.
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Das Kontrollsystem kann eine Anzeigevorrichtung
für Information
im Zusammenhang mit der Überwachungsvorrichtung
einschließen.
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Das bestimmte Ereignis kann ein unerlaubtes
Ereignis sein, z. B. Diebstahl aus einem Fahrzeug oder einem Gebäude, oder
unerlaubter Zugang zu einem Fahrzeug oder Gebäude. Das bestimmte Ereignis
kann andererseits ein erlaubtes Ereignis sein, z. B. ein Sperr-
oder Freigabesignal welches mindestens dazu verwendet wird, die
Funktionsweise des Kontrollsystems zu ändern.
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Die zu überwachende Einrichtung kann
je nach Bedarf verschiedener Art sein. Z. B. kann zumindest eine
Einrichtung ein Fahrzeug sein und die Überwachungseinrichtung das
Fahrzeug überwachen
um unerlaubten Zugang zu dem Fahrzeug oder die unbefugte Entfernung
der Sendeanlage zu erkennen. Wenn das eine oder das andere dieser
Ereignisse festgestellt wird, wird die Übertragung des Kontrollsignals
blockiert. In einem anderen Falle, oder zusätzlich, kann eine Sicherheitseinrichtung
wie z. B. ein Einbruch-Erkennungssystem
an einer ortsfesten Lokalität
wie z. B. einer Mietswohnung, einem Haus oder Bürogebäude überwacht werden, und wenn ein unbefugtes
Ereignis festgestellt wird, oder wenn das Nicht- Eintreten eines
bestimmten oder autorisierten Ereignisses festgestellt wird, führt dies
zur Erzeugung des ersten Signals.
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Umgekehrt kann die Übertragungseinrichtung
zur Übertragung
des Kontrollsignals an den räumlich
entfernten Empfänger
nur dann aktiviert werden, wenn der Zugang zu dem Fahrzeug in erlaubter
Weise stattfindet. Ein erlaubter Zugang in diesem Zusammenhang kann
jeden bestimmten Vorgang oder jeden von bestimmten Vorgängen einschließen, wie
das Öffnen
der Tür
mit einem Schlüssel,
das Öffnen
der Tür
mit einem übertragenen
Signal, die Eingabe eine Codes über
eine Tastatur an die Überwachungseinrichtung,
oder jedes gleichwertige Vorgehen.
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Demgemäss kann einerseits die Sendevorrichtung
oder der besagte räumlich
entfernte Empfänger
nur dann funktionsfähig
gemacht werden wenn ein erlaubtes Ereignis erkannt wird, oder andererseits
kann die Sendevorrichtung oder der besagte räumlich entfernte Empfänger außer Funktion
gesetzt werden wenn ein unerlaubtes Ereignis wahrgenommen wird.
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Der besagte räumlich entfernte Empfänger kann
dazu verwendet werden um den Bewegungsmechanismus einer Türe oder
eines Tores in Gang zu setzen oder um ein sonstiges Gerät (Apparat)
oder eine sonstige Vorrichtung zu aktivieren.
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Die Überwachungsvorrichtung kann
mehr als eine Einrichtung überwachen.
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Die Überwachungsvorrichtung kann
ein Gebäude überwachen
und dies kann anstatt, oder zusätzlich
zur Überwachung
eines Fahrzeuges sein.
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Es wird so durch die Verwendung einer
geeigneten integrierten Anordnung möglich, ein Signal auf der Anzeigevorrichtung
zu erzeugen das den Status eines Sicherheitssystems in einem Gebäude anzeigt.
Sollte das Sicherheitssystem verletzt worden sein, dann kann die
Funktion des Kontrollsignals blockiert werden oder kann das Signal
das die Art der Verletzung anzeigt, an jede geeignete Stelle wie
z.B den rechtmäßigen Benutzer
oder Eigentümer
des Gebäudes, übertragen
werden.
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Zum Beispiel: ein Auto ist mit einem
Universalsender, der sich im Inneren des Innen-Rückspiegels
befindet, ausgerüstet
(z. B. HomelinkTM -Produkt von Prince).
Ein Tor oder eine Garage beim Haus des Fahrzeugbesitzers ist mit
einem Toröffner
oder einem Garagentoröffner
(garage door opener GDO) (z. B. ein geeignetes Genie -Produkt) ausgerüstet. Das Fahrzeug
ist mit einem ferngesteuerten schlüssellosen Zugangssystem (remote
keyless entry, RKE) ausgerüstet
(das z. B. auf dem KeeloqTM System basiert).
Gemäß der vorliegenden
Erfindung würde
der Sender im Inneren des Wagens, der normalerweise dem GDO System
angepasst wäre
und dann zum Aktivieren des Tor-oder
Garagenöffners
benutzt wird, blockiert werden wenn die Wagentüren mit dem RKE-System verschlossen
werden, und nur auf Empfang eines gültigen Befehls zum Öffnen vom RKE-System
des Fahrzeuges reaktiviert werden.
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Nach einer weiteren Weiterentwicklung
kann das Gebäude
mit einem Alarmsystem ausgerüstet sein
welches fähig
ist, seinen jeweiligen Zustand wie z. B. Alarmbereitschaft an eine
Kontrolleinheit, die z. B. in einem Fahrzeug installiert ist, auf
jede angemessene Art und Weise wie z. B. drahtlose Kommunikation,
zu übertragen.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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Die Erfindung wird weiter anhand
von Beispielen mit Bezugnahme auf die begleitende Zeichnung beschrieben,
die ein Block- Diagramm eines Sicherheits- Kontrollsystems gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung darstellt.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Die begleitende Zeichnung illustriert
als Block- Diagramm ein Sicherheits-Kontrollsystem 10 gemäß der Erfindung.
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Das System besteht aus einer Kontrolleinheit 12 innerhalb
der gestrichelten Umrandung und die, im Betrieb, in oder auf einem
Fahrzeug installiert ist; einer Vorrichtung 14 um je nach
Bedarf ein Tor oder eine Türe
zu betätigen
wie z. B. ein Garagentoröffner; und
einem Wahrnehmungssystem 16 für Eindringlinge.
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Die Kontrolleinheit 12 ist,
als Original- Zubehör
oder als semi- permanente Ausrüstung
eines Fahrzeuges mit entsprechenden Kontrollknöpfen an unauffälligen Stellen
im Inneren des Fahrzeuges eingebaut. Die Kontrollknöpfe können z.
B. an der Hinterseite eines Sonnenschutzes, auf einem Kontrollbord
in einer Türfüllung, am
Armaturenbrett oder dergleichen angebracht sein. Diese Aspekte sind
zum Verständnis
der Erfindung nicht wichtig. Die Kontrolleinheit umfasst einen Sender 18,
einen Empfänger 20,
ein dem Zweck entsprechend programmiertes Mikroprozessor- gesteuertes
Kontrollteil 22, eine Anzeige 24 und ein Überwachungs-
oder Sicherheitssystem 26.
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Das System 26 kann von jedwelcher
Art nach dem Stande der Technik sein. Dieses System kann ein schon
weiter oben erwähntes
HomelinkTM -Produkt sein oder ein diesem ähnliches
Gerät enthalten.
Das System 26 wird verwendet, um das Fahrzeug gegen Diebstahl,
ungestatteten Zugang oder dergleichen zu schützen. In einem typischen Fall,
der aber nur als Beispiel dient, reagiert das System 26 auf
den Empfang eines verschlüsselten
Signals und wenn das verschlüsselte
Signal als richtig erkannt wird, kann das Fahrzeug gestartet und
gefahren werden. Das verschlüsselte
Signal kann auf jede angemessene Art erzeugt werden, z. B durch
die Verwendung eines autorisierten Senders mit variablen Codes.
Andererseits wird, wenn das Fahrzeug auf unerlaubte Weise geöffnet wird
oder versucht wird, das Fahrzeug anzulassen, ohne dass das richtige
verschlüsselte
Signal empfangen wurde, der Betrieb des Fahrzeuges auf eine von
verschiedenen Weisen nach dem Stand der Technik verhindert. Allgemein ausgedrückt wird
das System durch ein oder mehrere autorisierte Ereignisse funktionsbereit
gemacht und wird durch eines oder mehrere unerlaubte Ereignisse außer Funktion
gesetzt. Wie schon in der Einführung angedeutet
wurde, kann das System 26 aktiviert werden, wenn Zugang
zu einem Fahrzeug mittels eines RKE-Systems erfolgt. Wenn dieses
System nicht verwendet wird, kann der Sender das Signal zum Empfang
durch den Empfänger 28 nicht
erzeugen.
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Die Betriebsvorrichtung 14 enthält einen Empfänger 28 und
einen Mechanismus 30. Die Art des Mechanismus ist auch
nach dem Stand der Technik bekannt und schließt z. B. einen elektrischen
Motor mit einer entsprechenden Kontrollvorrichtung ein der zum Öffnen eines
Tores wie das Tor einer Garage in der ein Fahrzeug untergebracht
werden kann, verwendet wird. Die Erfindung ist in dieser Hinsicht
nicht beschränkt
und der Mechanismus kann ganz allgemein jeder Mechanismus sein der,
auf Erhalt eines korrekten Signals durch den Empfänger, betätigt wird.
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Das Wahrnehmungssystem 16 umfasst
eine Überwachungsanordnung 32 welche
ausgelegt ist, um unerlaubten Eintritt in Örtlichkeiten wie ein Haus, in
dem das Wahrnehmungssystem 16 installiert ist, festzustellen.
Das System 16 kann von jeglicher geeigneten Art sein und
kann eine Spezialanfertigung für
diesen Zweck sein. Es liegt jedoch im Bereich der Erfindung, auch
herkömmliche
oder bereits installierte Systeme wie kommerziell erhältliche
Alarmanlagen für
Häuser
oder Systeme zur Wahrnehmung von Eindringlingen zu verwenden. Es
ist leicht, solche Systeme so anzupassen oder umzurüsten um
sie in das Sicherheits- Kontrollsystem der Erfindung zu integrieren
oder mit diesem zusammenzuarbeiten. Die Anordnung 32 steht
in Wechselwirkung mit einem Sender 34 und einem Empfänger 36.
Die Anordnung 32 wird aktiviert oder deaktiviert, wenn
ein verschlüsseltes
Signal vom Empfänger 36 empfangen
und als korrekt erkannt wird. Wenn die Anordnung 32 aktiviert
ist und ein unerlaubtes Ereignis eintritt dann wird der Sender 34 auf
jede geeignete Art und Weise verwendet, um z. B. ein Warnsignal
zu erzeugen oder Hilfe von einem Bereitschafts-Dienst zu fordern.
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Um wieder auf die Kontrolleinheit 12 zurückzukommen,
wenn eine Person unerlaubten Zugang zu dem Fahrzeug, in dem die
Einheit eingebaut ist, erlangt oder allgemeiner eine unerlaubte
Handlung ausführt,
dann wird dieses Ereignis vom Überwachungssystem 26 festgestellt,
das dann die Kontrolleinheit 22 aktiviert, um das Signal 38 zu
erzeugen welches die Funktion des Senders 18 blockiert.
Damit kann das richtige Signal zur Betätigung des Mechanismus 30 nicht
erzeugt werden und somit nicht vom Empfänger 28 empfangen
werden.
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In ähnlicher Weise, sollte der
Sender 18 aus dem Fahrzeug in das er eingebaut ist entfernt
werden, dann ist der Sender nicht funktionsfähig außer wenn der Zugang zu dem
Fahrzeug auf erlaubte Weise erlangt wird. Dies ist jedoch nicht
möglich
weil der Sender 18 oder, wahrscheinlicher, die Kontrolleinheit 12 aus
dem Fahrzeug entfernt wurde, da das Überwachungssystem keinen autorisierten
Zugang, oder im anderen Falle, ein unerlaubtes Ereignis feststellt. Auch
hier wird die Übertragung
des Signals durch den Sender 18, das notwendig ist um den
Mechanismus (das Betätigungsglied) 30 in
Betrieb zu setzen, verhindert. Solcherart kann der Sender auf jede
geeignete Art und Weise außer
Funktion gesetzt werden. Z. B. kann ein Schlüsselwort oder Code das zur Funktion
des Senders benötigt
wird, automatisch verändert
werden, falls auf irgendeine Weise an dem Sender unbefugt etwas
verändert
wurde oder wenn der Sender aus dem Fahrzeug, in das er eingebaut ist,
entfernt wurde.
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Die Wirkungsweise des Sicherheits-
Kontrollsystems kann gegebenenfalls noch verbessert werden, wenn
der Empfänger 20 so
ausgelegt wird, dass er auf ein Signal vom Sender 34 anspricht.
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Es sei z. B. angenommen, dass das
Sicherheitssystem 32 eine Verletzung der Sicherheit in
dem Gebäude,
in dem das Überwachungssystem 16 eingebaut
ist, entdeckt hat. Der Sender 34 sendet ein dementsprechendes
Signal in regelmäßigen Abständen aus.
Wenn das Fahrzeug in Reichweite des ausgesendeten Signals kommt,
wird das ausgesendete Signal vom Empfänger 20 aufgefangen
und ein entsprechendes Statussignal „Sicherheitsverletzung" wird
auf der Anzeigevorrichtung 24 angezeigt. Wenn das Fahrzeug
innerhalb eines vorbestimmten Bereiches um das Gebäude ist,
wird der Fahrer des Fahrzeuges dadurch automatisch auf das Geschehen
des unerlaubten Ereignisses aufmerksam gemacht. Als Alternative
erfolgt eine automatische Abfrage des Systems 32 durch
den Sender 18, wenn das Fahrzeug in Reichweite des Systems
kommt, und in Beantwortung des Fragesignals wird ein Signal mit
dem Sicherheitsstatus vom Sender 34 ausgesandt.
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Zusätzlich zur Anzeige des Signals
mit dem Sicherheitsstatus ist es auch in analoger Weise zum schon
Beschriebenen möglich,
das Aussenden des Kontrollsignals durch den Sender 18 zu
blockieren, das benutzt wird, um die Betätigung des Mechanismus 30 auszulösen.
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Man muss verstehen, dass der Betrieb
des Senders 18 dann blockiert werden kann wenn eines oder
mehrere aus einer Vielzahl von Ereignissen stattfindet oder stattfinden.
So kann der Betrieb des Senders blockiert werden, wenn der Sender
aus dem Fahrzeug entfernt wird, wenn unerlaubter Zutritt zu dem
Fahrzeug erlangt wird, wenn irgend ein anderes unerlaubtes Ereignis
an oder in Verbindung mit dem Fahrzeug stattfindet, oder wenn ein
unerlaubtes Ereignis an einer räumlich
vom Fahrzeug entfernten Einrichtung stattfindet.
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In einer Variante der Erfindung bewirkt
der Versuch, den Sender 18 zu betätigen, nachdem ein bestimmtes
Ereignis stattgefunden hat, die vorzugsweise kontinuierliche Ausstrahlung
eines Signals, welches dazu verwendet werden kann, den Standort des
Senders und somit, wenn der Sender immer noch in dem Fahrzeug installiert
ist, den Standort des Fahrzeuges zu bestimmen. Dies erlaubt Schritte
zu unternehmen, um das Fahrzeug, falls es gestohlen wurde, zurückzubekommen.