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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit mindestens einem
mittels eines Elektromotors antreibbaren Vorderrad und mindestens
einem antreibbaren Hinterrad sowie einer das Vorderrad und Hinterrad
mit Antriebsenergie versorgenden Brennkraftmaschine nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Ein
gattungsgemäßes Fahrzeug besitzt nun mindestens
ein Vorderrad, welches durch einen Elektromotor angetrieben werden
kann und auch mindestens ein Hinterrad, welches angetrieben werden
kann und zwar von der Brennkraftmaschine direkt oder über
einen weiteren Elektromotor, wobei die Antriebsenergie für
Vorderrad und Hinterrad über die Brennkraftmaschine mittelbar
oder unmittelbar bereitgestellt wird.
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Handelt
es sich bei diesem Fahrzeug um ein einspuriges Fahrzeug, so kann
es sich also um ein Motorrad handeln, bei dem sowohl das Vorderrad
als auch das Hinterrad angetrieben wird, wobei das Vorderrad über
einen Elektromotor betätigt wird. Eine ähnliche
Konfiguration ist auch bei einem mehr als einspurigen Fahrzeug,
beispielsweise also einem ATV (All Terrain Vehicle) oder Quad möglich,
bei dem mindestens ein Vorderrad und mindestens ein Hinterrad angetrieben
werden.
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Ein
Motorrad mit einem Zweiradantrieb ist beispielsweise anhand der
EP 0 779 205 B1 bekannt geworden.
Dieses Motorrad besitzt einen Verbrennungsmotor zum Antrieb des
Hinterrads und einen sogenannten Ölmotor, also einen hydraulischen
Motor, mit dem das Vorderrad des bekannten Motorrads angetrieben
werden kann. Der Vorderradantrieb kann nur in Gang gesetzt werden,
wenn ein Druckmedium, also beispielsweise ein hydraulisches Fluid vom
Verbrennungsmotor über eine Pumpe unter Druck gesetzt in
Fluidleitungen zum Vorderrad des Motorrads gepumpt wird und dort
beispielsweise ein Flügelzellenrad oder Axialkolbenmotor
oder dergleichen beaufschlägt. Bei dem vorstehend beschriebenen
bekannten Motorrad liegt der Ölmotor als Taumelscheibenmotor
vor und versetzt das Vorderrad in Drehung. Die Zu- und Abfuhr des
unter Druck gesetzten Öls muss über entsprechende
Leitungen zwischen dem Korpus des Motorrads und dem Vorderradaufbau,
also beispielsweise einer Teleskopgabel gewährleistet werden.
Die mit einem solchen hydraulischen Antrieb übertragbare
Leistung ist aber ausgesprochen gering, da der für die
Aufnahme des Taumelscheibenmotors im Vorderrad zur Verfügung
stehenden Bauraum deutlich beschränkt ist und der Taumelscheibenmotor
darüber hinaus aufgrund ansonsten deutlich ansteigender
ungefederter Massen leicht und damit klein ausgebildet sein muss.
Dies führt nun dazu, dass die mit einem solchen Antrieb übertragbare
Leistung am Vorderrad deutlich beschränkt ist und es zu
einem frühen Stillstand des Vorderradantriebs kommt, wenn
das Vorderrad an einem Hindernis anstößt, also
beispielsweise einer Geländestufe oder einer anderen Unebenheit
der Fahrbahn, da die zur Verfügung stehende Antriebsleistung
des Vorderrads nicht ausreichend ist, das Hindernis zu überwinden.
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Anhand
der
GB 2,265,588 A ist
ein Hybridmotorrad bekannt geworden mit einer Brennkraftmaschine,
die die elektrische Antriebsenergie sowohl für einen Elektromotor,
der das Vorderrad, als auch für einen Elektromotor, der
das Hinterrad des bekannten Motorrads antreibt, bereitstellt. Die
genannte Schrift sagt aber nichts darüber aus, wie die
Brennkraftmaschine die elektrische Antriebsenergie für
die Elektromotoren bereitstellt.
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Anhand
der
US 2004/0134696
A1 ist ein Motorrad bekannt geworden mit einem Verbrennungsmotor
und einem Elektromotor im Vorderrad. Der Elektromotor dient dabei
auch als Generator für die Rekuperation beim Bremsvorgang.
Der Elektromotor dieses bekannten Hybridmotorrads kann dabei als Radnabenmotor
ausgebildet sein.
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Schließlich
ist anhand der
DE
10 2004 010 230 A1 ein motorisiertes Zweirad bekannt geworden, dessen
Hinterrad mit einem Verbrennungsmotor verbunden ist und dessen Vorderrad
mit einem Elektromotor verbunden ist, der über eine Batterie
gespeist das Vorderrad antreibt. Der Elektromotor dient dabei auch
der Rekuperation und die Batterie für den Betrieb des Elektromotors
wird über die Lichtmaschine des Motorrads aufgeladen. Bei
diesem bekannten Motorrad handelt es sich um ein Trial-Motorrad
für Kinder und soll es den Kindern ermöglichen,
die sichere Beherrschung des Zweirads im Gelände zu erlernen.
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Schließlich
ist anhand des koreanischen Patent Abstract
10 2000 0023493 A ein
Motorrad mit einem Hybridantrieb bekannt geworden, welches ein stufenloses
Automatikgetriebe besitzt, mit dem nur ein Antriebsrad angetrieben
wird und bei dem die Brennkraftmaschine einen Startergenerator besitzt.
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Anhand
der
DE 1999 48 224
C1 ist ein zweispuriges Fahrzeug bekannt geworden mit einem
Verbrennungsmotor und elektrischen Radnabenmotoren, die wassergekühlt
sind.
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Anhand
der
DE 10 2004
023 619 A1 ist ein elektrisches Energiesystem in einem
Hybridfahrzeug bekannt geworden, welches einen Kurbelwellen-Startergenerator
besitzt, der für den Boost-Betrieb auch als Elektromaschine
fungieren kann, um die Kurbelwelle der Brennkraftmaschine mit Zusatzleistung
zu beaufschlagen. Die Elektromaschine kann dabei über ein
Bordspannungsnetz mit einer Batterie versorgt werden, deren Nennspannung
kleiner 60 Volt ist.
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Wird
nun ein mit einem zusätzlichen Vorderradantrieb ausgestattetes
Motorrad beispielsweise als Geländemotorrad eingesetzt,
so muss der Elektromotor dazu in der Lage sein, ein hohes Antriebsmoment
zur Verfügung zu stellen, um beispielsweise Bodenunebenheiten
in der Form von Geländestufen überwinden zu können,
oder dazu beitragen zu können, das in unwegsamen Gelände,
wie beispielsweise Sand oder Morast festgefahrene Motorrad oder auch
All Terrain Vehicle wieder in Gang zu setzen. Ein zu diesem Zweck
vorgesehener hydraulischer Antriebsmotor würde solche Abmessungen
besitzen, dass er in das Vorderrad eines Motorrads oder All Terrain
Vehicles nicht mehr integriert werden kann. Aber auch ein das Vorderrad
direkt antreibender Elektromotor, der das Vorderrad so antreiben
kann, dass ein Anfahrmoment am Vorderrad von mehr als 200 Newtonmeter
zur Verfügung steht, würde so schwer geraten,
dass er aufgrund des damit verbundenen Anstiegs der ungefederten
Massen im oder am Vorderrad des Motorrads oder All Terrain Vehicle ausscheidet.
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Es
kann also nur ein leistungsstarker, aber klein bauender Elektromotor
für den Antrieb des Vorderrads in Frage kommen, der aber
aufgrund des benötigten Antriebsmoments hohe elektrische
Antriebsleistung benötigt.
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Ausgehend
hiervon liegt der vorliegenden Erfindung nunmehr die Aufgabe zugrunde,
ein Fahrzeug, insbesondere ein Motorrad oder ein All Terrain Vehicle
zu schaffen, welches einen leistungsstarken Elektromotor für
den Antrieb mindestens eines Vor derrads besitzt, die zum Betrieb
des Elektromotors notwendige elektrische Antriebsleistung zur Verfügung
stellen kann und aber gleichzeitig die Fahrdynamik des Fahrzeugs
aufgrund eines deutlichen Anstiegs der ungefederten Massen nicht
negativ. beeinflusst.
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Die
Erfindung weist nun zur Lösung dieser Aufgabe die im Anspruch
1 angegebenen Merkmale auf. Vorteilhafte Ausgestaltungen hiervon
sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
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Die
Erfindung schafft nun ein Fahrzeug mit mindestens einem mittels
eines Elektromotors antreibbaren Vorderrad und mindestens einem
antreibbaren Hinterrad sowie einer das Vorderrad und Hinterrad mit
Antriebsenergie versorgenden Brennkraftmaschine, wobei die Brennkraftmaschine
mit einem Startergenerator zum Starten der Brennkraftmaschine und
zur Bereitstellung elektrischer Antriebsenergie zum Antrieb des
Vorderrads gekoppelt ist. Der Startergenerator ersetzt dabei den üblicherweise
bei einer Brennkraftmaschine vorgesehenen Startermotor und dessen
Getriebe zum Starten der Brennkraftmaschine, so dass durch den Einsatz
des Startergenerators die genannten Bauteile in Wegfall geraten können.
Zudem ist der Startergenerator dazu in der Lage, die elektrische
Antriebsenergie zum Antrieb des Vorderrads bereitzustellen, die
eine üblicherweise zum Betrieb mit einer Brennkraftmaschine
vorgesehene Generatoreinheit nicht bereitstellen kann. Der Startergenerator
ersetzt daher neben dem Starter auch die üblicherweise
vorhandene Generatoreinheit. Der hier vorgesehene Startergenerator
kann ohne eine Modifikation des Gehäuses der Brennkraftmaschine
integriert werden und ist dazu in der Lage, ausreichend elektrische
Leistung zum Antrieb des Elektromotors des Vorderrads bereitzustellen.
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Um
es nun zu ermöglichen, die zum Betrieb des leistungsstarken
Elektromotors des Vorderrads benötigte elektrische Antriebsleistung
nicht über hohe Stromstärken zur Verfügung
zu stellen, ist es nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass das
Fahrzeug ein erstes Bordspannungsnetz mit einer ersten Spannung
zur Versorgung sich vom Elektromotor unterscheidender elektrischer
Verbraucher besitzt und ein zweites Bordspannungsnetz mit einer
zweiten höheren Spannung zur Versorgung des Elektromotors
mit elektrischer Energie, wobei die Spannungen mittels des Startergenerators
bereitstellbar sind. Damit kann das zweite Bordspannungsnetz, welches
mit einer elektrischen Spannung betrieben werden kann, die deutlich
höher ist, als die erste elektrische Spannung des ersten
Bordspannungsnetzes, dazu beitragen, die zum Antrieb des Vorderrads
benötigten Komponenten zwar leistungsstark, aber hinsichtlich
der Abmessungen klein auszugestalten, da durch die deutlich erhöhte
Spannung des zweiten Bordspannungsnetzes es ermöglicht wird,
die zur Bereitstellung der erforderlichen Antriebsleistung des Vorderradantriebs
benötigte Stromstärke niedrig zu halten. Damit
wird einerseits eine hohe Energiedichte des elektromotorischen Antriebs
des Vorderrads erreicht und andererseits durch die gegenüber
der im ersten Bordspannungsnetz herrschenden Bordspannung von beispielsweise
12 bis 14 Volt im zweiten Bordspannungsnetz deutlich höhere
Spannung von beispielsweise bis zu 160 Volt eine hinsichtlich der
aktiven Masse des Vorderradantriebs kleine elektrische Maschine
verwendet werden kann.
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Dies
führt zu einer Verringerung der bei ansonsten gleiche elektrische
Leistung aufweisenden elektrischen Maschine mit niedrigerer Spannung
zu einer Verringerung der im Bereich des Vorderrads des Fahrzeugs
vorhandenen Massen und damit trotz eines leistungsstarken Antriebs
im Vorderrad zu keiner Verschlechterung der Fahrdynamik des so ausgestatteten
Fahrzeugs.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung kann es sich bei dem Elektromotor
um einen Radnabenmotor handeln, der einen mit einer Radachse drehfest
verbundenen Stator und einem an der Radachse drehbar angeordneten
Rotor besitzt, dessen Drehbewegung letztlich das Vorderrad in eine
angetriebene Drehung versetzt.
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Um
nun trotz einer volumetrisch kleinen elektrischen Maschine am Vorderrad
dafür zu sorgen, dass am Vorderrad ein großes
Antriebsmoment bereitgestellt wird, ist es nach einer Weiterbildung
der Erfindung vorgesehen, dass zwischen dem Vorderrad und dem Rotor
ein Getriebe vorgesehen ist und der Rotor und das Vorderrad darüber
hinaus entgegengesetzte Drehrichtungen besitzen. Mit dem nach der
Erfindung vorgesehenen Getriebe zwischen dem Vorderrad und dem Rotor
kann eine kleine und schnell drehende elektrische Maschine eingesetzt werden,
deren Abtriebsmoment durch die Übersetzungsveränderung
durch das Getriebe zwischen dem Rotor und dem Vorderrad verglichen
mit dem am Ausgang des Rotors herrschenden Drehmoment deutlich vergrößert
werden kann. Das Getriebe sorgt nun auch noch dafür, dass
der Rotor und das Vorderrad entgegengesetzte Drehrichtungen besitzen,
so dass durch die schnelle Drehung des Rotors nicht ein hohes Rotationsträgheitsmoment
das Vorderrad beaufschlägt, was zu einem trägen
fahrdynamischen Verhalten des so ausgestatteten Fahrzeugs führen würde.
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Wie
es vorstehend bereits erläutert wurde, ist es nach der
Erfindung vorgesehen, dass der das Vorderrad antreibende Elektromotor
ein Radnabenmotor ist, der vollständig innerhalb der Nabe
der Felge des Vorderrads integriert ist. Diese Schilderung macht deutlich,
dass der für die Integration des Getriebes vorgesehene
Bauraum in der Nabe beschränkt ist. Um nun diesen wenig
vorhandenen Bauraum zur Integration eines Getriebes nutzen zu können,
ist es nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass das
Getriebe ein Planetengetriebe ist und zwischen dem Vorderrad und
dem Radnabenmotor zusätzlich ein Freilauf vorgesehen ist.
Das Planetengetriebe ermöglicht eine Übersetzungsveränderung zwischen
der Drehzahl des Rotors und der Drehzahl der Radnabe, die ausreichend
groß ist, dass am Vorderrad ein Antriebsmoment von beispielsweise
250 Newtonmeter zur Verfügung gestellt werden kann. Um
nun für den Fall eines Defekts des Elektromotors oder des
Getriebes dafür zu sorgen, dass das sich im Drehung befindliche
Vorderrad weiterhin frei drehen kann, ist zwischen dem Vorderrad
und dem Radnabenmotor ein Freilauf vorgesehen, so dass auch bei einem
etwaigen blockierten Getriebe die Drehbewegung des Vorderrads nicht
beeinflusst wird.
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Das
Vorderrad eines Motorrads weist zur Vermeidung die Fahrdynamik negativ
beeinflussender hoher Rotationsträgheitsmomente, die durch eine
radial außen liegende Massenverteilung ansteigen würden, üblicherweise
in Breitenrichtung der Felge betrachtet kleinere Abmessungen auf
als das Hinterrad. Dies führt auch dazu, dass das Vorderrad
geringere Festigkeitswerte besitzt, als das Hinterrad. Um nun die
hohen, vom Elektromotor des Vorderrads bereitgestellten Antriebsmomente
sicher von der Radnabe auf die Felge übertragen zu können,
ist es nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die
Kraft zwischen dem Elektromotor und einer Felge des Vorderrads im
Wesentlichen als Zugkraft und/oder Druckkraft übertragen
wird. Dabei findet eine Zugkraftübertragung dann statt,
wenn der Elektromotor das Vorderrad aktiv antreibt und es kann auch
eine Druckkraftübertragung dann stattfinden, wenn ein Bremsvorgang
eingeleitet wird.
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Wie
es vorstehend bereits erläutert wurde, ist es bei dem erfindungsgemäßen
Fahrzeug vorgesehen, zwei unterschiedliche Bordspannungsnetze zu verwenden,
nämlich ein erstes Bordspannungsnetz, an dem die normalerweise
vorhandenen Verbraucher, wie beispielsweise Beleuchtung und Fahrtrichtungsanzeige
betrieben werden, und ein zweites Bordspannungsnetz, welches zur
Versorgung des Elektromotors dient. Da hier mit einer hohen Leistungsdichte
gearbeitet wird, wie dies schon erläutert wurde, ist es
nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass der Elektromotor
und/oder der Startergenerator flüssigkeitsgekühlt
sind.
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Zu
diesem Zweck kann der Stator des Radnabenmotors mit in Umfangsrichtung
verlaufenden Kanälen zur Aufnahme von Kühlflüssigkeit
versehen sein und die Kanäle mittels eines mit Dichtungen
versehenen hülsenförmigen Körpers nach
außen verschlossen sein und der Stator mit einem Kreislauf
für Kühlmittel verbunden werden.
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Der
Kühlmittelkreislauf kann dabei ein eigener Kühlmittelkreislauf
sein oder der Stator kann mit seiner Kühlflüssigkeit
auch mit dem Kühlkreislauf für die Brennkraftmaschine
verbunden sein. Um nun den Stator mit Kühlflüssigkeit
durchströmen zu können, ist es nach einer Weiterbildung
der Erfindung vorgesehen, dass der Stator im radial innenliegenden
Bereich mit einem Einlass und einem Auslass für Kühlmittel
versehen ist. Der nach der Erfindung vorgesehene Radnabenmotor ist
als Außenläufer ausgebildet und befindet sich
innerhalb der Radnabe des Vorderrads angeordnet und erstreckt sich
mit seinem Außendurchmesser bis in den Bereich des Innendurchmessers
der Radnabe, so dass der von der Radnabe zur Verfügung
gestellte Bauraum durch den Rotor nahezu vollständig ausgefüllt
wird.
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Um
nun das vom Radnabenmotor bereitgestellte Moment abgreifen zu können,
ist es nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass der Rotor
des Radnabenmotors topfförmig ausgebildet ist und einen
Absatz aufweist, an dem ein Zahnrad axial und drehfest festlegbar
ist, welches mit Planetenrädern eines Planetengetriebes
kämmt, die an einem gemeinsamen Steg drehbar angeordnet
sind und mit einem Hohlrad des Planetengetriebes kämmen
und das Hohlrad mit der Radnabe lösbar verbunden ist. Auf
diese Weise wird die Drehbewegung des Rotors in eine entgegengesetzt
gerichtete Drehbewegung der Radnabe umgewandelt mit einem entsprechenden
Anstieg des an der Radnabe abgreifbaren Abtriebsmoments des Rotors.
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Die
Brennkraftmaschine des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
kann das Hinterrad direkt antreiben oder auch indirekt dadurch,
dass der Startergenerator elektrische Antriebsenergie auch für
ein mittels eines Elektromotors antreibbares Hinterrad des Fahrzeugs
bereitstellt. Damit kann das erfindungsgemäße
Fahrzeug am Vorderrad als auch am Hinterrad mittels jeweiliger Elektromotoren
angetrieben werden. Um nun der bereits angesprochenen hohen elektrischen
Energiedichte Rechnung zu tragen, ist es nach einer Weiterbildung
der Erfindung auch vorgesehen, dass der Startergenerator mit einer
Kurbelwelle der Brennkraftmaschine direkt gekoppelt ist und einen um
einen innenliegenden Stator drehbaren Rotor besitzt, der mindestens
einen Kühlmittelkanal zum Durchtritt von Kühlmittel
aufweist, so dass auch der Startergenerator neben dem im Bereich
der Radnabe des Vorderrads und auch einer etwaigen Radnabe eines
Hinterrads vorgesehenen elektrischen Antriebsmotor fluidgekühlt
ausgebildet sein kann.
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Vorstehend
wurde bereits ausgeführt, dass es sich bei dem erfindungsgemäßen
Fahrzeug beispielsweise um ein Motorrad oder ein All Terrain Vehicle
handeln kann, die jeweils für die Fahrt in unwegsamem Gelände
vorgesehen sind. Bei einem solchen Fahrzeug wird als Brennkraftmaschine
oftmals ein Viertakt Einzylindermotor eingesetzt, der einen Hubraum
von mehr als 250 ccm, insbesondere mehr als 500 ccm besitzt und
mit einem Verdichtungsverhältnis von mehr als 10:1 arbeitet.
Eine solche Brennkraftmaschine zeichnet sich dadurch aus, dass sie zum
Starten ein hohes Startmoment von beispielsweise 50 Newtonmeter
benötigt und eine Startdrehzahl von mehr als 1.000 Umdrehungen
pro Minute. Da die Drehwinkelstellung des Kurbeltriebs der stillstehenden
Brennkraftmaschine unterschiedlich sein kann, je nachdem, in welcher
Drehwinkelstellung seit dem letzten Lauf der Brennkraftmaschine
der Kurbeltrieb stehen geblieben ist, kann die Situation eintreten,
dass ein Startversuch mit dem Startergenerator in einer solchen
Drehwinkelstellung eingeleitet wird, bei der sich der Kolben des
Verbrennungsmotors unmittelbar vor dem sogenannten Zünd
OT befindet, also dem oberen Todpunkt, zu dem dann ein Zündvorgang
stattfinden würde. In diesem Bereich ist das vom Startergenerator
zum Starten der Brennkraftmaschine benötigte Startmoment
maximal.
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Um
nun aus Gründen der Gewichtsreduzierung einen kleineren
und schwächeren Startergenerator benutzen zu können,
ist es nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass der
Startergenerator einen Kurbeltrieb der Brennkraftmaschine vor deren
Starten zur Drehung in eine vom Zünd OT entfernte Drehwinkelstellung
entgegen der Drehrichtung des Kurbeltriebs während des
bestimmungsgemäßen Betriebs der Brennkraftmaschine
betätigt und den Kurbeltrieb anschließend in Drehrichtung
beschleunigt. Damit wird erreicht, dass der Startergenerator zunächst
den Kurbeltrieb beispielsweise entgegen der Drehrichtung der Brennkraftmaschine
zurückdreht, um dann die Drehrichtung umzukehren und den
Kurbeltrieb wieder in Drehrichtung der Brennkraftmaschine zu beschleunigen
und auf diese Weise das so erzeugte Schwungmoment des Kurbeltriebs
zum Starten der Brennkraftmaschine mitbenutzt wird, so dass der
Startergenerator kleiner und damit schwächer ausgelegt
werden kann, als dies normalerweise notwendig wäre, um
das zum sicheren Durchfahren des Zünd OT benötigte
Startmoment bereitstellen zu können.
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Die
vom Elektromotor des Vorderrads benötigte elektrische Antriebsleistung
hängt beispielsweise vom Betriebsmodus ab, in dem der Elektromotor betrieben
wird, also beispielsweise in einem Betriebsmodus, in dem der Elektromotor
sein maximales Antriebsmoment bereitstellt, oder in einem Betriebsmodus
mit einem geringeren Abtriebsmoment als dem maximal möglichen
Nennmoment.
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Um
nun den Elektromotor in jedem Betriebsmodus mit ausreichender elektrischer
Antriebsleistung versorgen zu können, ist es nach einer
Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass das Fahrzeug ein vom
Startergenerator mit elektrischer Energie versorgbares Energiespeichersystem
aufweist, welches zur Versorgung zumindest eines Elektromotors zum
Antriebs des Vorderrads des Fahrzeugs mit elektrischer Antriebsenergie
ausgebildet ist und auch zur Bereitstellung von elektrischer Antriebsenergie zum
Starten der Brennkraftmaschine mittels des Startergenerators vorgesehen
sein kann.
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Damit
sorgt das elektrische Energiespeichersystem einerseits als Puffer
für ausreichend elektrische Antriebsleistung für
den Elektromotor und dient außerdem auch dazu, den Startergenerator
während des Startvorgangs der Brennkraftmaschine mit elektrischer
Antriebsleistung zu versorgen.
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Um
nun sowohl beim Startvorgang der Brennkraftmaschine als auch beim
Betrieb des Elektromotors des Vorderrads das Bordspannungsnetz nicht
mit hohen Stromstärken zu belasten, ist es nach einer Weiterbildung
der Erfindung vorgesehen, dass das Energiespeichersystem schaltungstechnisch
in einem Bordspannungsnetz integriert ist, welches eine Spannung
von mehr als 60 Volt besitzt und in dem Bordspannungsnetz zur Deckung
weiterer Lastspitzen auch ein Kondensator vorgesehen sein kann. Durch
die hohen Spannungen von beispielsweise mehr als 60 Volt, wobei
bei einer Ausführungsform nach der Erfindung auch eine
Spannung von mehr als 100 Volt und beispielsweise bis zu 160 Volt
im zweiten Bordspannungsnetz möglich sind, wird es erreicht,
dass die zur Bereitstellung des benötigten Abtriebsmoments
durch den Elektromotor im Vorderrad benötigte Stromstärke
verglichen mit einem Bordspannungsnetz mit niedrigerer Spannung
verringert werden kann.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Elektromotor
des Vorderrads in mehreren Betriebsmodi betrieben werden kann. So
ist es beispielsweise vorgesehen, dass der Elektromotor das Vorderrad
drehzahlgeregelt antreibt derart, dass die Drehzahl des Vorderrads
einer Führungsdrehzahl des Hinterrads folgt. Nimmt nun beispielsweise
schlupfbedingt die Drehzahl des Hinterrads zu, so kann dies mittels
eines Sensors festgestellt werden und daraufhin der Elektromotor
so angesteuert werden, dass die Drehzahl des Vorderrads der Drehzahl
des Hinterrads folgt und damit der Schlupfzustand des Hinterrads
sehr schnell abgebaut werden kann. Nach einer Weiterbildung der
Erfindung ist es aber auch vorgesehen, dass der Elektromotor das
Vorderrad drehmomentgeregelt antreibt derart, dass das Vorderrad
unabhängig vom Betriebszustand des Hinterrads in Abhängigkeit
von einem am Vorderrad auftretenden Fahrwiderstand angetrieben wird.
Damit kann beispielsweise das vom Elektromotor bereitstellbare maximale
Drehmoment zur Verfügung gestellt werden, wenn der am Vorderrad
auftretende Fahrwiderstand beispielsweise sprunghaft ansteigt, wie
dies dann der Fall sein kann, wenn das Vorderrad an einer Geländestufe
anliegt oder an einem anderen beispielsweise querliegenden Hindernis
anstößt. Unabhängig von der Drehzahl des
Hinterrads kann in einem solchen Zustand das maximale Drehmoment
des Vorderradradnabenmotors abgegeben werden und zu diesem Zweck
aus dem Energiespeichersystem entsprechende elektrische Antriebsenergie
entnommen werden. Nach dem Überwinden des Hindernisses
oder eines Stillstandszustandes kann manuell oder automatisch wieder
auf den Betriebsmodus drehzahlgeregelt umgeschaltet werden.
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Zu
diesem Zweck kann das Fahrzeug ein Steuersystem aufweisen zur Steuerung
des vom Elektromotor bereitgestellten Abtriebsmoments in Abhängigkeit
von wählbaren oder mittels Sensoren ermittelten Betriebszuständen
des Fahrzeugs. Die wählbaren Betriebszustände
können dabei vom Fahrer des Fahrzeugs vorgegeben werden
oder auch aus einer Mehrzahl von Steuerkennfeldern, die im Steuersystem
hinterlegt werden, ausgewählt werden. Die Steuerung kann
dabei auf IMS-Leiterplatten (Insulated Metal Substrate) angeordnet
sein, die auf beispielsweise auch fluidgekühlten Grundplatten
aufgebaut sein können, die wiederum auf diese Weise mit
entsprechender Kühlleistung versorgt werden können.
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Neben
einer manuellen Einflussnahme auf das Betriebsverhalten des Elektromotors
durch den Fahrer ist es aber nach der Erfindung auch vorgesehen,
dass das Steuersystem die beispielsweise mittels Sensoren ermittelten
Betriebszustände auswertet zu einer von einem Fahrer des
Fahrzeugs auch wählbaren automatischen Ansteuerung des
Elektromotors des Vorderrads. Damit wird erreicht, dass sich der
Fahrer des erfindungsgemäßen Fahrzeugs vollständig
auf den eigentlichen Fahrvorgang konzentrieren kann und das Steuersystem
die Momentenabgabe des Elektromotors des Vorderrads in Abhängigkeit
der ausgewerteten Betriebszustände steuert oder regelt.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Fahrzeug kann es sich um
ein Geländemotorrad oder Geländesportmotorrad
handeln, so dass das Vorderrad ein Vorderrad eines Motor rads ist
und an einer Radachse drehbar zwischen Rohren der Vorderradgabel
des Motorrads angeordnet ist. Darüber hinaus ist es nach
der Erfindung aber auch vorgesehen, dass das Vorderrad ein Vorderrad
eines mehr als einspurigen Fahrzeugs, insbesondere eines All Terrain
Vehicles ist.
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Schließlich
schafft die Erfindung auch noch ein Verfahren der Betätigung
eines einspurigen Fahrzeugs zur Bewegung mittels eines das Vorderrad
antreibenden Elektromotors und einer das Hinterrad antreibenden
Brennkraftmaschine und/oder eines Elektromotors, wobei die elektrische
Antriebsenergie zum Antrieb des mindestens einen Elektromotors einem Bordspannungsnetz,
das mittels eines von der Brennkraftmaschine angetriebenen Startergenerators
gespeist wird, und/oder dem Startergenerator entnommen wird. Damit
ist es nach der Erfindung auch vorgesehen, dass die zum Antrieb
des elektrischen Antriebsmotors des Vorderrads benötigte
Antriebsenergie vom Startergenerator direkt während des
Betriebs der Brennkraftmaschine stammen kann und/oder auch aus einem
Energiespeicher innerhalb des Bordspannungsnetzes entnommen werden kann,
das wiederum vom Startergenerator gespeist wird.
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Die
Erfindung wird nun im Folgenden anhand der Zeichnung näher
erläutert. Diese zeigt in:
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1 eine
Seitenansicht eines nach der Erfindung ausgebildeten Motorrads mit
einem Elektromotor als Antrieb im Vorderrad sowie einem Elektromotor
als Antrieb im Hinterrad und einer Brennkraftmaschine sowie einem
Energieversorgungssystem und einer Steuerung;
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2 eine
schematische Darstellung des Antriebssystems mit einem Elektromotor
zum Antrieb des Vorderrads, einer Brennkraftmaschine, die das Hinterrad
mechanisch antreibt und einem Energieversorgungssystem sowie einer
Steuerung;
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3A eine
Schnittdarstellung eines am erfindungsgemäßen
Fahrzeug vorgesehenen Startergenerators;
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3B eine
Schnittdarstellung in Draufsichtansicht, die einen Schnitt durch
einen mit Kühlmittelkanälen versehenen Stator
des in 3A dargestellten Startergenerators
zeigt;
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4 eine
teilweise geschnittene Darstellung eines das Vorderrad antreibenden
Radnabenmotors; und
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5 eine
Draufsichtansicht auf ein zwischen der Radnabe und dem Rotor des
Radnabenmotors angeordnetes Planetengetriebe.
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1 der
Zeichnung zeigt in einer Seitenansicht ein Motorrad 1,
insbesondere ein Geländesportmotorrad mit einem Vorderrad 2,
einem Hinterrad 3 und einer Brennkraftmaschine 4.
Darüber hinaus besitzt das erfindungsgemäße
Motorrad 1 auch noch weitere Bauteile, wie beispielsweise
eine Vorderradgabel 5, eine Sitzbank 6, einen
Lenker 7 sowie eine Abgasanlage 8 und nicht näher
dargestellte Bauteile, wie beispielsweise einen Motorradrahmen,
der der Aufnahme der Brennkraftmaschine 4 dient.
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Im
Vorderrad 2 befindet sich eine Bremsscheibe 9 angeordnet,
die bei der gezeigten Darstellung eine Radnabe 10 verdeckt,
die einen im Nachfolgenden noch näher erläuterten
Radnabenmotor 11 aufweist.
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In
der unteren Hälfte der 1 sind schematisch
einige Baugruppen des Motorrads 1 herausgezogen dargestellt,
auf die im Folgenden noch näher eingegangen werden wird.
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Das
Vorderrad 2 weist am Außenumfang einen aufgrund
des Einsatzgebietes des Motorrads 1 grobstolligen Reifen 12 auf,
der beispielsweise vom Schlauchlostyp sein kann und letztlich der
Kraftübertragung vom Vorderrad 9 auf die Fahrbahnoberfläche dient.
Das Vorderrad 2 besitzt darüber hinaus einen mit
der Radnabe 10 zur Kraftübertragung verbundenen
Radnabenmotor 11, der einen Elektromotor zum Antrieb des
Vorderrads 2 besitzt. Die zum Antrieb des Elektromotors
erforderliche elektrische Antriebsenergie kann einem Energiespeichersystem 13 entstammen,
welches eine Batterie 14 besitzt und einen Kondensator 15 aufweisen
kann, der aber nicht notwendigerweise erforderlich ist, aber als
Lastspitzenpuffer vorgesehen sein kann.
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Die
Batterie 14 des Energiespeichersystems 13 wird
mittels eines von der Brennkraftmaschine 4 betätigten
Startergenerators 16 gespeist, wobei die vom Radnabenmotor 11 benötigte
elektrische Antriebsenergie diesem auch vom Startergenerator 16 direkt
zugeführt werden kann. Der Startergenerator 16 dient
auch als elektromotorische Starteinheit für die Brennkraftmaschine 4,
wobei zu diesem Zweck die für den Startvorgang der Brennkraftmaschine 4 benötigte
elektrische Antriebsleistung wiederum der Batterie 14 entstammen
kann. Über eine Steuerung 17 wird der Radnabenmotor 11 mit
der für den jeweiligen Anwendungsfall benötigten
elektrischen Antriebsenergie gespeist und die Steuerung 17 ist
auch dafür vorgesehen, zwei am Motorrad 1 vorgesehene Bordspannungsnetze
zu steuern, wobei es sich hierbei um ein erstes Bordspannungsnetz
mit niedrigerer Spannung von beispielsweise 12 bis 14 Volt handelt, welches
der an einem Motorrad vorgesehenen elektrischen Verbraucher in der
Form beispielsweise der Beleuchtung, der optischen und akustischen
Signalanlage, der Versorgung einer etwaig vorhandenen Kraftstoffpumpe
für ein Einspritzsystem der Brennkraftmaschine 4 und
dergleichen dient und ein zweites Bordspannungsnetz mit deutlich
höherer Bordspannung von beispielsweise mehr als 24 Volt,
insbesondere mehr als 60 Volt und beispielsweise auch mehr als 100
Volt bis zu insbesondere 160 Volt dient, wobei mit diesem zweiten
Bordspannungsnetz der Startergenerator 16 beim Starten
der Brennkraftmaschine 4 beaufschlagt werden kann und auch
der Radnabenmotor 11 mit der zum Betrieb benötigten Bordspannung
versorgt werden kann.
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Bei
der in 1 der Zeichnung dargestellten Ausführungsform
wird auch das Hinterrad 3 über einen Radnabenmotor 18 beaufschlagt,
der ebenfalls aus dem Energiespeichersystem 13 mit elektrischer Antriebsenergie
versorgt wird. Das in 1 dargestellte Motorrad 1 zeigt
aber auch eine Antriebskette 19, die der Leistungsübertragung
zwischen der Brennkraftmaschine 4 und dem Hinterrad 3 dient, wenn
das Hinterrad 3 nicht mit einem Radnabenmotor 18 beaufschlagt
wird, sondern von dem Verbrennungsmotor 4 direkt angetrieben
wird und zwar über die Antriebskette 19, diese
Konfiguration entspricht dann der in 2 der Zeichnung
dargestellten modifizierten Ausführungsform.
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Die
in 2 der Zeichnung näher dargestellten dem
Antrieb des Motorrads dienenden Bauteile in der Form des elektrischen
Motors für den Vorderradantrieb und die Brennkraftmaschine 4 mit
dem davon direkt betätigten Hinterrad 3 können
nun statt der in 1 in der unteren Zeichnungshälfte
dargestellten Einheiten am Motorrad 1 ebenfalls vorgesehen
sein, so dass ein so gebildetes Motorrad dann einen elektrischen
Vorderradantrieb besitzt und das Hinterrad über die Brennkraftmaschine
direkt angetrieben wird, wobei auch bei einer solchen Ausführungsform
ein Startergenerator 16 zum Starten der Brennkraftmaschine
vorgesehen ist und dazu, die beiden Bordspannungsnetze mit elektrischer
Antriebsenergie zu versorgen.
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Auch
bei einer solchen Konfiguration dient der Startergenerator 16 zum
Starten der Brennkraftmaschine 4 und dazu, das Energiespeichersystem 13 aufzuladen
beziehungsweise den elektromotorischen Antrieb des Vorderrads 2 mit
elektrischer Antriebsenergie zu versorgen.
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2 der
Zeichnung zeigt nun im Einzelnen ein Vorderrad 2 mit einem
Radnabenmotor 11, der über die mit der Steuerung 17 verbundene
Batterie 14 und/oder den Startergenerator 16 direkt
mit elektrischer Antriebsenergie versorgt werden kann, um das Vorderrad 2 anzutreiben. 2 der
Zeichnung zeigt auch wieder einen Kondensator 15, der zur
Deckung von Lastspitzen vorgesehen sein kann, aber nicht vorgesehen
sein muss.
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Der
Startergenerator 16 ist nun direkt mit einer Kurbelwelle 20 der
Brennkraftmaschine 4 gekoppelt und dient einerseits dazu,
die Brennkraftmaschine 4 aus dem Stillstand zu starten
und andererseits auch dazu, die elektrische Antriebsenergie für
den Radnabenmotor 11 bereitzustellen und die Batterie 14 und
den Kondensator 15 mit elektrischer Energie zu versorgen.
Das Hinterrad 3 ist bei der in 2 dargestellten
Ausführungsform über eine Antriebskette 19 direkt
von der Brennkraftmaschine 4 beaufschlagt, so dass das
so ausgebildete Motorrad einen über die Brennkraftmaschine 4 betätigten
Hinterradantrieb besitzt und einen Vorderradantrieb, der über den
Radnabenmotor 11 bereit gestellt wird.
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Über
die Steuerung 17 wird nun dem Radnabenmotor 11 die
für den jeweiligen Betriebsmodus des Motorrads benötigte
elektrische Antriebsenergie zugeführt. So ist es beispielsweise
möglich, den Radnabenmotor 11 im Vorderrad 2 drehzahlgeregelt
zu betreiben. Zu diesem Zweck kann am Hinterrad 3 ein Sensor
montiert sein, der die Raddrehzahl des Hinterrads 3 misst.
Die Steuerung 17 sorgt nun dafür, dass über
eine entsprechende Ansteuerung des Radnabenmotors 11 dieser
versucht, die Drehzahl des Vorderrads 2 der Drehzahl des
Hinterrads 3 weitgehend anzupassen. Wird also über
einen Sensor am Hinterrad 3 während einer vorbestimmten
Zeiteinheit ein deutlicher Anstieg der Raddrehzahl gemessen, was
beispielsweise auf einen Schlupfzustand des Hinterrads 3 hinweist,
so wird über die Steuerung 17 dem Radnabenmotor 11 diejenige elektrische
Antriebsenergie aus dem Energiespeichersystem 13, der Batterie 14 und/oder
dem Startergenerator 16 zugeführt, dass die Dreh zahl
des Vorderrads 2 ansteigt. Dies führt dazu, dass
der Schlupf des Hinterrads 3 wieder verringert wird und
die von beiden Rädern aufgebaute Traktion eine wesentlich bessere
Beschleunigung des Motorrads 1 ermöglicht. Dabei
wird immer nur so viel elektrische Antriebsenergie für
den Radnabenmotor 11 bereitgestellt, die zum Ausgleich
der Differenzdrehzahl zwischen dem Hinterrad 3 und dem
Vorderrad 2 benötigt wird. Bei der Batterie 13 kann
es sich beispielsweise um ein Batteriepack mit einer Spannung von
150 Volt handeln und beide Bordspannungen können von dort über
einen DC-DC Wandler abgezweigt werden.
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Auch
kann die Ansteuerung des Radnabenmotors 11 so erfolgen,
dass das Vorderrad 2 eine geringfügig höhere
Drehzahl als das Hinterrad 3 besitzt. Die zur Herbeiführung
des Drehzahlausgleichs benötigte Antriebsleistung am Vorderrad 2 muss
dabei nicht derjenigen Leistung entsprechen, die dann zur Verfügung
steht, wenn der Radnabenmotor 11 seine maximale Leistung
abgibt, sondern es kann eine geringere Leistung als diese Maximalleistung
bereits ausreichend sein, den Schlupfzustand des Hinterrads 3 abzubauen.
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Neben
dieser drehzahlgeregelten Betriebsweise des Radnabenmotors 11 kann
aber auch eine Drehmomentregelung in Betracht kommen, nämlich dann,
wenn das Motorrad 1 beim Fahren in schwierigem Gelände
auf Hindernisse trifft, wie beispielsweise einen zu überwindenden
Geländeabsatz oder ein querliegendes Hindernis oder auf
Bodenverhältnisse, die üblicherweise zum Festfahren
des Motorrads führen, wie beispielsweise Morast oder Weichsand
oder dergleichen. In einem solchen Fall kann dann entweder vom Fahrer
des Fahrzeugs wählbar oder auch anhand von über
die Steuerung 17 ausgewerteter und mittels Sensoren erfasster
Betriebszustände des Motorrads automatisiert auf den Betriebsmodus Drehmomentregelung
umgeschaltet werden und dabei unabhängig von der Drehzahl
des Hinterrads das maximale Drehmoment des Vorderradradnabenmotors
abgegeben werden. In einem solchen Fall kann beispielsweise auch
erhebliche elektrische Leistung aus der Batterie 13 abge rufen
werden. Nach Beendigung dieses Betriebsmodus Drehmomentregelung, beispielsweise
nach dem Überwinden eines Stillstandes oder auch manuell
durch den Fahrer des Fahrzeugs herbeigeführt, kann wieder
auf den Betriebsmodus Drehzahlregelung umgeschaltet werden.
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Auch
ist es möglich, durch die Verknüpfung von beispielsweise
mittels Sensoren festgestellter Fahrparameter oder Betriebszustände
des Fahrzeugs, wie beispielsweise die Fahrgeschwindigkeit, die Hinterraddrehzahl,
den Lenkeinschlagwinkel, einem Sensor zur Ermittlung der Fahrbahnsteigung oder
dergleichen ein Kennfeld aus mehreren möglichen Kennfeldern
für den Betrieb des Radnabenmotors 11 ausgewählt
werden und die Steuerung 17 dafür sorgen, dass
der elektrische Vorderradantrieb mit einem Automatikmodus betrieben
wird. Dabei werden die möglichen Betriebsarten von der
Steuerung automatisch zu- und abgeschaltet und der Fahrer des Fahrzeugs
kann sich vollständig auf das Fahren des Motorrads konzentrieren.
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Um
nun der im Antriebssystem des erfindungsgemäßen
Motorrads 1 – es kann sich hierbei auch um ein
nicht näher dargestelltes zweispuriges All Terrain Vehicle
handeln – herrschenden hohen elektrischen Energiedichte
gerecht zu werden, kann die Steuerung 17 beispielsweise
auf IMS (Insulated Metal Substrate) Platinen montiert werden, die
wiederum auf einer flüssigkeitsgekühlten Grundplatte aufgebaut
sein können.
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Um
nun der erwähnten hohen elektrischen Energiedichte und
den erwähnten hohen Spannungen im Bordspannungsnetz gerecht
zu werden, ist es auch vorgesehen, den Startergenerator 16 fluidgekühlt
auszubilden.
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3A der
Zeichnung zeigt nun in einer Schnittdarstellung den Startergenerator 16.
Dieser besitzt einen an der Kurbelwelle 20 drehfest angeordneten
Rotor 21, der mittels einer Mutter 22 an einem Kurbelwellenstumpf 23 lösbar
festgelegt ist. Ein an dem Kurbelwellenstumpf 23 angeordnetes
Kettenrad 24 dient der Aufnahme einer nicht näher
dargestellten Antriebskette zum Ansteuern von Gaswechselbauteilen
im Zylinderkopf der Brennkraftmaschine 4.
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An
einem Stator 25 des Startergenerators 16 sind
radial außen Spulenkörper 26 mit Wicklungen vorgesehen,
die mit am Rotor 21 radial innen liegenden Permanentmagneten 27 zusammenarbeiten.
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Der
Stator 25 kann lösbar über Schrauben 28 an
einem Deckel 29, der beispielsweise ein Zündungsdeckel
sein kann, festgelegt werden, so dass über das Befestigen
des Zündungsdeckels 29 über nicht näher
dargestellte Befestigungsmittel in der Form von beispielsweise Schrauben
oder dergleichen am Motorgehäuse 30 der Startergenerator 16 an
der Brennkraftmaschine 4 lösbar befestigt werden kann.
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3B der
Zeichnung nun zeigt eine Ansicht gemäß dem Schnitt
A-A nach 3A der Zeichnung. Über
einen Einlass 31 kann Kühlmittel in den Bereich von
Kühlmittelkanälen 32, die im Stator 25 ausgebildet
sind, gelangen, den Stator vollständig umströmen und
dann den Stator 33 wieder verlassen, so dass der Startergenerator 16 den
hohen elektrischen Leistungen entsprechend flüssigkeitsgekühlt
ausgebildet sein kann. Das durch den Startergenerator 16 strömende
Kühlmittel kann nun in einem eigenständigen Kreislauf
durch einen Wärmetauscher geführt werden oder
auch in den Kühlmittelkreislauf für die Brennkraftmaschine 4 integriert
werden.
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4 der
Zeichnung zeigt nun in einer teilweise geschnittenen Darstellung
einen Radnabenmotor 11 zum Antrieb des Vorderrads 2.
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Der
Radnabenmotor 11 weist einen mittels Blechpaketen gebildeten
Stator 34 auf, der an einer Radachse 35 festgelegt
ist. Die Radachse 35 wird mittels zweier Klemmsitze 36, 37 an
unten liegenden Enden von Standrohren oder Tauchrohren 38 der Vorderradgabel 5 lösbar
festgelegt. Der Stator 35 weist im radial außen
liegenden Bereich einen spiralförmig umlaufenden Kühlmittelkanal 39 auf,
der der Kühlung des Radnabenmotors 11 dient.
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Das
Kühlmittel wird dabei über eine am rechten Rohr 38 nur
schematisch dargestellte Kühlmittelleitung 40 bis
in den Bereich der Radachse 35 geführt. Die Radachse 35 ist
hohl gebohrt und besitzt einen durchgehenden Durchlass, über
den das Kühlmittel in den Kühlmittelkanal 39 des
Stator geführt und aus diesem wieder abgeführt
werden kann. Zu diesem Zweck kann der Durchlass der Radachse 35 etwa
im Bereich seiner Längsmitte mit einem Stopfen 41 verschlossen
werden, so dass in die Radachse 35 über eine Querbohrung
eintretendes Kühlmittel bis zum Stopfen 41 strömt
und von dort über einen nicht näher dargestellten
Durchlass in den Kühlmittelkanal 39 gelangt. Das
Kühlmittel strömt dann entlang des Kühlmittelkanals 39 spiralförmig
um den Stator 34 herum bis zu einem weiteren, nicht näher
dargestellten Durchlass in der Radachse 35, der sich wieder
in der Nähe des Stopfens 41 befindet, tritt durch
diesen Durchlass hindurch in den Durchlass der Radachse 35 ein
und wird von hier über eine nicht näher dargestellte
Kühlmittelleitung, die beispielsweise an dem dem rechten
Rohr 38 gegenüberliegenden linken Rohr geführt
sein kann, einem eigenen Wärmetauscher oder dem Wärmetauscher
der Brennkraftmaschine 4 zugeführt.
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Der
Kühlmittelkanal 39 ist im radial innen liegenden
Bereich und im radial außen liegenden Bereich jeweils über
Dichtungen 42, 43 abgedichtet und zwar innen liegend
gegen die Radachse 35 und außen liegend gegen
einen hülsenförmigen Körper 44.
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Radial
außen liegend weist der Stator eine Wicklung 45 auf,
die radial innen liegend an einem topfförmig ausgebildeten
Rotor 47 angeordnet sind, der über Wälzkörperlager 48 gegen
die Radachse 35 verdrehbar ist. Die Wicklung 45 wird über
eine lediglich schematisch dargestellte Leitung mit Strom versorgt,
die über einen am Stator 34 radial innenliegenden
Freischnitt geführt ist. Der topfförmig ausgebildete
Rotor 47 besitzt einen Absatz 49, an dem eine
Verzahnung 50 angeordnet ist. Diese Verzahnung 50 steht
in kämmendem Eingriff mit Planetenrädern 51, die über
eine Lagerung 52 an einem gemeinsamen Steg 53 drehbar
angeordnet sind, der über einen Freilauf 54 an
der Radachse 35 angeordnet ist.
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Die
Planetenräder 51 – wie dies 5 der Zeichnung
näher zeigt – stehen in kämmendem Eingriff
mit einem Hohlrad 55, welches über Schrauben 56 mit
einer Radnabenhälfte 57 verschraubt ist. Auf diese
Weise führt eine Drehbewegung des Rotors 47 relativ
zum Stator 34 zu einer mittels des Übersetzungsverhältnisses
des die Planetenräder 51, den Steg 53 und
das Hohlrad 55 aufweisenden Planetengetriebes 58 zwischen
der Drehzahl der aus der Radnabenhälfte 57 und
einer zweiten Radnabenhälfte 59 gebildeten Radnabe 11 zu
einer Drehbewegung der Radnabe 11 relativ zum Stator 34 und
das vom Radnabenmotor 11 abgegebene Abtriebsmoment kann auf
diese Weise beträchtlich erhöht werden. Im vorliegenden
Fall kann der Radnabenmotor 11 beispielsweise ein Abtriebsmoment
von etwa 50 bis 70 Newtonmeter bereit stellen, so dass aufgrund
des Übersetzungsverhältnisses des Planetengetriebes von
etwa 1:3,66 am Vorderrad 2 ein Antriebsmoment von etwa
183 bis 256 Newtonmeter zur Verfügung steht. Die Steuerung 17 steuert
den Radnabenmotor 11 nun so an, dass bereits bei niedrigen
Raddrehzahlen – oder im Stillstand des Vorderrads 2 – ein
hohes Antriebsmoment am Vorderrad 2 zur Verfügung steht.
Das Planetengetriebe kann nach einer modifizierten Ausführungsform
auch ein Übersetzungsverhältnis von etwa 1:2 bis
etwa 1:4 aufweisen.
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Die
Steuerung 17 kann nun dafür sorgen, dass ab einer
vorbestimmten Drehzahl des Radnabenmotors 11 von beispielsweise
etwa 2700 bis 2800 Umdrehungen pro Minute ein Antrieb durch den
Radnabenmotor 11 nicht mehr stattfindet, da dies einer bereits
relativ hohen Fahrgeschwindigkeit des so ausgestatteten Motorrads
entspricht, bei dem dann ein weiterer Vortrieb durch das Vorderrad 2 nicht mehr
benötigt wird. Selbstverständlich können
hier auch andere Auslegungskriterien greifen, so dass es auch möglich
ist, durch den Radnabenmotor 11 Vortrieb des Vorderrads 2 vom
Stillstand bis zur Maximalgeschwindigkeit des Motorrads bereitzustellen.
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Die
aus den beiden Radnabenhälften 57 und 59,
die mittels einer Verschraubung 60 zur Radnabe 10 verbunden
werden, aufgenommene Abtriebsleistung des Radnabenmotors 11 wird
dann über lediglich schematisch dargestellte Speichen 61 zur
Felge und zum Reifen 12 des Vorderrads 2 übertragen.
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Das
nach der Erfindung vorgesehene Fahrzeug zeichnet sich nun dadurch
aus, dass durch den Vorderradantrieb vorgesehene Schlupfzustände
am Hinterrad schnell ausgeglichen werden können. Darüber
hinaus kann durch den Einsatz des Startergenerators am Verbrennungsmotor
eine Gewichtsreduzierung dadurch erreicht werden, dass der üblicherweise
vorhandene Starter und der üblicherweise vorhandene Generator
in Wegfall geraten können. Durch das mit hoher Spannung
arbeitende Bordspannungsnetz für die Speisung des elektrischen
Antriebsmotors des Vorderrads wird erreicht, dass der hier vorgesehene
Radnabenmotor ausgesprochen klein und kompakt baut und kleine Leitungsquerschnitte
mit flexiblen Leitungen verwendet werden können und die im
Vorderrad vorhandenen ungefederten Massen nicht wesentlich erhöht,
was unterstützt werden kann durch eine entsprechende Materialauswahl
im Bereich der Radnabe und der einzelnen Bauteile des Radnabenmotors.
Das zwischen dem Rotor des Radnabenmotors und der Radnabe vorgesehene Planetengetriebe
sorgt zudem dafür, dass sich das Vorderrad und der Rotor
in entgegengesetzte Drehrichtungen drehen und sich somit die Rotationsträgheitsmomente
des Vorderrads und des Rotors des Radnabenmotors nicht additiv positiv überlagern.
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Als
Brennkraftmaschine kann nun ein Zweitaktmotor, ein Viertaktmotor
oder auch ein Wankelmotor vorgesehen sein. Obwohl bei der vorstehend beschriebenen
Ausführungsform der Startergenerator direkt auf der Kurbelwelle
eines Einzylinder-Viertaktmotors angeordnet dargestellt wurde, kann
er auch in einem eigenen Gehäu se über beispielsweise einen
Zahnriemen, einen Keilriemen, eine Rollen- oder Zahnkette oder eine
Zahnradkaskade oder dergleichen mit der Kurbelwelle des Motors verbunden werden.
Das Fahrzeug besitzt ein Energiespeichersystem, welches den Fahrzeugantrieb
zu einem Hybridsystem macht und die vom Startergenerator gelieferte
elektrische Antriebsenergie einerseits speichert und andererseits
bei erhöhtem Leistungsbedarf für den Startvorgang
und den Vorderradantrieb auch abgibt.
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Die
Steuerung sorgt für die Leistungsverteilung an das Vorderrad
und regelt beziehungsweise steuert die Versorgung der beiden Bordspannungsnetze
mit elektrischer Energie aus dem Startergenerator.
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In
dem Energiespeichersystem kann bei Bedarf ein Kondensator vorgesehen
sein, der bei entsprechenden Leistungsspitzen elektrische Energie abgibt.
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Das
Antriebssystem kann neben dem Elektromotor für den Vorderradantrieb
auch einen Elektromotor für den Hinterradantrieb besitzen
oder das Hinterrad kann über die Brennkraftmaschine mittels eines
Kettenantriebs oder eines Gelenkwellenantriebs direkt mit Antriebsleistung
von der Brennkraftmaschine versorgt werden.
-
Hinsichtlich
vorstehend im Einzelnen nicht näher erläuterter
Merkmale der Erfindung wird im Übrigen ausdrücklich
auf die Ansprüche und die Zeichnung verwiesen.
-
- 1
- Motorrad
- 2
- Vorderrad
- 3
- Hinterrad
- 4
- Brennkraftmaschine
- 5
- Vorderradgabel
- 6
- Sitzbank
- 7
- Lenker
- 8
- Abgasanlage
- 9
- Bremsscheibe
- 10
- Radnabe
- 11
- Radnabenmotor
- 12
- Reifen
- 13
- Energiespeichersystem
- 14
- Batterie
- 15
- Kondensator
- 16
- Startergenerator
- 17
- Steuerung
- 18
- Radnabenmotor
- 19
- Antriebskette
- 20
- Kurbelwelle
- 21
- Rotor
- 22
- Mutter
- 23
- Kurbelwellenstumpf
- 24
- Zahnrad
- 25
- Stator
- 26
- Spulenkörper
- 27
- Permanentmagnet
- 28
- Schraube
- 29
- Deckel
- 30
- Motorgehäuse
- 31
- Einlass
- 32
- Kühlmittelkanal
- 33
- Auslass
- 34
- Stator
- 35
- Radachse
- 36
- Klemmsitz
- 37
- Klemmsitz
- 38
- Standrohr/Tauchrohr
- 39
- Kühlmittelkanal
- 40
- Kühlmittelleitung
- 41
- Stopfen
- 42
- Dichtung
- 43
- Dichtung
- 44
- Körper
- 45
- Wicklung
- 46
- Permanentmagnet
- 47
- Rotor
des Motors
- 48
- Wälzlager
- 49
- Absatz
- 50
- Verzahnung
- 51
- Planetenräder
- 52
- Lagerung
- 53
- Steg
- 54
- Freilauf
- 55
- Hohlrad
- 56
- Schraube
- 57
- Radnabenhälfte
- 58
- Planetengetriebe
- 59
- Radnabenhälfte
- 60
- Verzahnung
- 61
- Speichen
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0779205
B1 [0004]
- - GB 2265588 A [0005]
- - US 2004/0134696 A1 [0006]
- - DE 102004010230 A1 [0007]
- - KR 1020000023493 A [0008]
- - DE 199948224 C1 [0009]
- - DE 102004023619 A1 [0010]