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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren für die farbige
Markierung und Beschriftung von Substraten, indem eine Farbschicht
selektiv und konturscharf von einer Trägerlage einer Folie
auf ein Substrat mittels energiereicher Strahlung übertragen
wird. Gegenstand der Erfindung ist ebenfalls die verwendete Folie
zur Durchführung des Verfahrens.
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Unter
farbiger Markierung und Beschriftung wird dabei die Markierung und
Beschriftung von Kunststoffen bzw. Kunststoff-beschichteten Oberflächen,
Holz, Papier und papierähnlichen Materialien, nachfolgend "Substrate"
genannt, mit einer Farbschicht verstanden, welche alle bunten (sämtliche
organischen und anorganischen Farbmittel) und unbunten Farben, d.
h. schwarz, weiß und alle Grautöne, einschließlich
metallischer Farben, enthalten kann.
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Aus
der
WO 2005/047010 ist
die Lasermarkierung und -beschriftung von Kunststoffen bekannt,
die den Farbtransfer über ein Schichtsystem dergestalt
realisiert, in dem das energieabsorbierende Material als separate
Schicht durch eine Trägerfolie vom Beschriftungsmedium
getrennt bzw. homogen in die Trägerfolie eingearbeitet
ist. Bei den beschriebenen Energieabsorbern handelt es sich um Oxide
wie Sn(Sb)O
2 bzw. oxidbeschichtete Glimmerpigmente.
Insbesondere bei der Konturschärfe der auf das Substrat
selektiv übertragenen Farbschicht konnte bislang nicht
die gewünschte Qualität erreicht werden.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher ein Verfahren und eine Folie
zur farbigen Markierung und Beschriftung von Substraten zu finden,
bei dem eine konturschärfere selektive Übertragung
der Farbschicht von einer Trägerlage einer Folie auf ein
Substrat im Vergleich zum Stand der Technik erzielt werden kann.
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Überraschenderweise
wurde nun gefunden, das die Konturschärfe bei der farbigen
Markierung und Beschriftung deutlich erhöht werden kann,
wenn man als Trägerlage ein Trägerfoliensystem
verwendet, welches die energiereiche Strahlung, vorzugsweise ein
Laserstrahl, zumindest größtenteils absorbiert,
so dass der Laserstrahl an der Farbschicht konturscharf wirksam
wird, um die Farbschicht selektiv und konturscharf in/auf das Substrat
zu übertragen. Auf diese Weise können die Substrate,
wie z. B. Kunststoffe oder mit Kunststoff beschichtete Oberflächen,
Holz, Papier, Kartongagen, mit einer wesentlich höheren
Bildauflösung und -qualität farbig beschriftet
und/oder markiert werden.
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Die
Aufgabe wird durch eine Folie zur selektriven Übertragung
einer Farbschicht mittels elektromagnetischer Strahlung, insbesondere
Laserstrahlung, auf ein Substrat gelöst, die eine Trägerlage
mit einer Absorberschicht und ein von der Trägerlage durch
eine Trennschicht getrennte Übertragungslage aufweist,
wobei die Absorberschicht ein die elektromagnetische Strahlung absorbierendes
Material enthält, die Übertragungslage die Farbschicht
und eine Haftschicht aufweist und die Farbschicht zwischen der Trennschicht
und der Haftschicht angeordnet ist. Diese Aufgabe wird weiter von
einem Verfahren zum selektiven Übertragen einer Farbschicht
von einer Trägerlage einer Folie auf ein Substrat mittels
elektromagnetischer Strahlung gelöst, bei dem als Folie
die oben beschriebene Folie verwendet wird, in berührendem
Kontakt mit dem Substrat gebracht wird und die Folie mit der elektromagnetischen
Strahlung bestrahlt wird, so dass die Farbschicht auf das Substrat übertragen
wird.
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Als
elektromagnetische Strahlung wird hierbei vorzugsweise eine energiereiche,
gerichtete Strahlung, beispeilsweise eine Laserstrahlung eingestetz.
Vorzugsweise wird hierbei als Trägerlage ein Trägerfoliensystem
verwendet, welches den Laserstrahl zumindest größtenteils
absorbiert, so dass die Farbschicht in/auf das Substrat übertragen
wird.
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Durch
die Verwendung von Laserstrahlung unterschiedlicher Wellenlänge
und der erfindungsgemäßen Folie ist es möglich,
jegliche Art von Informationen auf oben genannte Substrate permanent
und farbecht zu markieren und/oder zu beschriften.
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Ein
weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass der Beschriftungs-
und Markierungsvorgang unabhängig von der Einfärbung
des zu beschriftenden Substrats selbst und des zu übertragenen
Farbmittels oder der Beschaffenheit der Farbschicht ist.
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Das
Prinzip des Beschriftungs- und Markierungsvorganges besteht darin,
dass die eingebrachte Laserenergie in der Absorberschicht der Trägerlage
energetisch hocheffektiv und ortsgebunden absorbiert und in Wärmeenergie
umgewandelt wird. Die erzeugte Wärmeenergie bewirkt das
Ablösen der Farbschicht vom Trägerfoliensystem
und den Transfer der Farbschicht auf das zu beschriftende Substrat.
Durch die Wärme wird hierbei die durch die Trennschicht
vermittelte Haftung zwischen Trägerlage und Übertragungslage
verringert, so dass ein Ablösen der Übertragungslage
von der Trägerlage ermöglicht wird, und zum anderen
die Haftschicht aktiviert, so dass die Farbschicht mit dem Substrat
verbunden wird.
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Die
Farbschicht wird hierbei auf die laserbestrahlte Substratoberfläche übertragen
und ist unmittelbar nach dem Laservorgang permanent mit dieser verbunden.
Beim Beschriftungsvorgang ist daher ein enger Kontakt zwischen Farbschicht
und der Oberfläche des zu beschriftenden Materials notwendig.
Anschließend wird (optional) die Trägerlage von
dem Substrat abgezogen, so dass lediglich in den durch den Laser
aktivierten Bereichen die Farbschicht auf dem Substrat verbleibt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung besteht die Folie
aus einer Trägerlage mit einer Absorberschicht, die ein
elektromagnetische Strahlung absorbierendes Material enthält
und eine Übertragungslage, die aus einer Wachskomponenten
enthaltenden Farbschicht besteht. Die Wachskomponenten der Farbschicht
dienen hier zum einen dazu, das Ablösen der Farbschicht
entsprechend der oben beschriebenen Trennschicht von der Trägerlage
zu gewährleisten und zum anderen auch dazu, die Haftung
der Farbmittel an dem Zielsubstrat herbeizuführen. Eine
derartige Folie eignet sich besonders zur Beschriftung von Holz,
Papier und Kartonage.
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Die
Wachskomponenten enthaltende Farbschicht besteht im wesentlichen
aus Farbmitteln, Wachsen, Füllstoffen und gegebenenfalls
beigemischten Additiven. Als Farbmittel kommen anorganische und
organische Pigmente und Farbstoffe in Frage. Besonders geeignet
sind Kupferphthalocyanine, Dioxazine, Anthrachinone, Monoazo- und
Diazopigmente, Diketopyrolopyrrol, polycyclische Pigmente, Anthrapyrimidine,
Chinacridone, Chinophthalone, Perinone, Perylen, Acridine, Azofarbstoffe,
Phthalocyanine, Xanthene, Phenazine, farbige Oxid- und Oxidhydroxidpigmente,
Oxid-Mischphasenpigmente, Sulfid- und Sulfid-Selenpigmente, Chromat-, Chromat-Molybdat-Mischphasen-pigmente,
Komplexsalzpigmente und Silikatpigmente. Als Wachskomponenten wird
ein natürliches oder synthetisches Wachs oder eine Mischung
aus mehreren natürlichen und/oder synthetischen Wachsen,
beispielsweise (Carnauba-, Montanester-, Candelilla und andere Pflanzenwachse,
Polyehtylen-, Polypropylenwachs sowie deren oxidierte Formen, Fischer
Tropsch Wachse, PE-, EVA Wachse sowie deren Mischungen) mit einem
bevorzugten Schmelzpunkt von 60–120°C. beigemischt.
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Als
besonders geeignet haben sich dabei Trägerfoliensysteme
für die Trägerlage erwiesen, in denen eingefärbte
Folien mit einem weitgehend konstanten Füllgrad oder einem
Konzentrationsgradienten an Farbmitteln als Absorberschicht verwendet
werden.
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Als
Farbmittel werden hier insbesondere schwarze Farbmittel verwendet.
Es ist jedoch auch möglich, als Farbmittel Laserlicht absorbierende
Partikel, Farbstoffe oder Farbstoffmischungen zu verwenden, die
keine schwarze Körperfarbe besitzen. Vorzugsweise wird
hierbei der Füllgrad der Absorberschicht mittels des elektromagnetische
Strahlung absorbierenden Materials so gewählt, dass die
Absorberschicht mindestens 40% der Energie des für die
Beschriftung verwendeten Laserstrahls absorbiert, vorzugsweise zwischen
50% und 90% des Laserstrahls absorbiert und in Wärme umwandelt.
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Bei
der Trennschicht handelt es sich vorzugsweise um eine durch Wärme
aktivierbare Ablöseschicht, deren Formulierung so gewählt
ist, dass die Haftkraft zwischen der Trägerlage und der
Transferlage bei Erhöhung der Temperatur verringert wird.
Hierdurch wird ein sicheres und konturscharfes Ablösen
der Farbschicht von der Trägerlage erzielt.
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Die
Trennschicht hat so vorzugsweise eine Schichtdicke von 0,3 μm
bis 1,5 μm und besteht aus Wachsen, gegebenefalls mit beigemischten
Additiven.
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Ein
besonders konturscharfes Ablösen der Farbschicht von der
Trägerlage wird weiter dadurch gewährleistet,
dass durch entsprechende Einstellung der Trennschicht und der Haftschicht
folgende Zusammenhänge gewährleistet werden. Die
durch die Trennschicht bewirkte Haftkraft zwischen der Trägerlage
und der Transferlage ist bei einer Temperatur von 50°C
größer als die Haftkraft zwischen der Haftschicht
und dem bei dieser Temperatur auf die Haftschicht aufgelegtes Substrat
einzustellen. Weiter ist die durch die Trennschicht bewirkte Haftkraft
zwischen der Trägerlage und der Transferlage bei einer
Temperatur von 80°C bis 120°C kleiner als die
Haftkraft zwischen der Haftschicht und dem Substrat bei dieser Temperatur
einzustellen. Diese Einstellung kann durch einfache praktische Versuche
für das jeweilge Foliensubstrat ermittelt werden.
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Die
Haftkraft wird hierbei bei einem Abzugswinkel von 90° bei
einer Klemmengeschwindigkeit von 300 mm/min gemessen.
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Bevorzugte
Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Trägerfoliensystems werden nachfolgend anhand schematischer
Zeichnungen (1–4)
erläutert.
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Die 1 und 2 zeigen
jeweils eine erfindungsgemäße Folie mit einer
als Absorberschicht wirkenden homogen eingefärbten schwarzen
Folie (1), d. h. einer schwarzen Folie mit konstantem Füllgrad
an schwarzen Farbmitteln. Die Folie (1) kann hierbei die
Trägerlage bilden. Es ist jedoch auch möglich,
dass die homogen eingefärbte schwarze Folie (1)
zusätzlich mit einer nicht eingefärbten Folie
(2) verbunden ist (1) und die
beiden Folien zusammen die Trägerlage bilden.
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Die 3 und 4 zeigen
jeweils eine erfindungsgemäße Folie mit einer
als Absorberschicht wirkenden schwarzen Folie (6), die
einen stetig steigenden Füllgrad an schwarzen Farbmitteln
in Richtung der Farbschicht (4) aufweisen. Diese graduell
eingefärbte schwarze Folie (6) kann zusätzlich
mit einer nicht eingefärbten Folie (2) verbunden
(analog Folie (1) und (2) in 1)
oder in einer solchen eingebettet, insbesondere einlaminiert, sein
(3). Diese Folien bilden dann zusammen die Trägerlage
der Folie.
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Die
Folie (2) kann eine eventuell mögliche Übertragung
des schwarzen Farbmittels in die Lasermarkierung oder -beschriftung,
z. B. bei Überhitzung durch hohe Leistungsdichte, sicher
verhindern.
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Auf
diese Trägerfoliensysteme ist die Farbschicht (4)
aufgetragen. Zur Verbesserung des Ablöseverhaltens der
Farbschicht (4) von der Trägerlage ist eine Trennschicht
(3) zwischen der Folie (1), (2) oder
(6) und der Farbschicht (4) angeordnet.
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Die
erfindungsgemäße Folie kann mit dem Fachmann bekannten
Verfahren, wie z. B. kaltes und warmes Verkleben, Aufextrudieren,
Kalandrieren und Laminieren, zusammengefügt werden.
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Die
als Absorberschicht eingesetzten Folien (1) und (6)
bestehen vorzugsweise aus Polyolefinen, wie Polyethylen, Polypropylen,
oder aus Polyestern wie das Polyethylenterephthalat. Sie enthalten
Laserlicht absorbierendes Material, beispielsweise Laserlicht absorbierende
Partikel oder Laserlicht absorbierende Farbstoffe. Sie werden so
bevorzugt mit laserlichtabsorbierenden Partikeln, wie z. B. Ruß,
Graphit, Eisenoxiden (Fe2O3,
Fe3O4), mit Eisenoxid-(Fe2O3, Fe3O4) beschichteten Glimmer- und/oder SiO2-Plättchen, Molybdändisulfid
oder Farbstoffen, wie z. B. Azofarbstoffe (Brilliantschwarz BN),
Farbstoffmischungen, wie z. B. Thermoplast Black X70/Fa. BASF oder
Azometallkomplexe, wie z. B. Duasyn Black/Fa. Clariant, eingefärbt.
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Die
laserlichtabsorbierenden Partikel besitzen vorzugsweise eine Partikelgröße
von 5 nm–150 μm, insbesondere von 8 nm–120 μm.
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Die
Pigmentkonzentrationen im Masterbatch liegen im Bereich von 3–15%,
der effektive Pigmentgehalt liegt, vorzugsweise, im Falle von Ruß,
in den Folien im Bereich von 0,1–10%.
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Die
Folienstärke der Folien (1) und (6) liegt
im Bereich von 10–150 μm, besonders bevorzugt
im Bereich von 20–80 μm.
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Als
Materialien für die nicht eingefärbte Folie (2)
kommen alle Kunststoffe in Betracht, die im angegebenen Wellenlängenbereich
für das Laserlicht im wesentlichen transparent und/oder
transluzent sind und nicht durch die Wechselwirkung mit dem Laserlicht
beschädigt oder zerstört werden. Vorzugsweise
sind dies Polyester, wie z. B. klares Polyethylenterephthalat.
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Die
Folienstärke von Folie (2) liegt im Bereich von
4–50 μm, besonders bevorzugt von 6–30 μm.
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Die
Trennschicht (3) besteht im Wesentlichen aus Wachsen. Hier
lässt sich die gesamte Bandbreite der natürlichen
Wachse (wie z. B. Carnauba-, Candelilla-, Montanwachs, usw.) sowie
synthetische Wachse (Polyolefin-wachse, Paraffinwachse) mit einem
Schmelzpunkt von 50–140°C, jedoch bevorzugt mit
einem Schmelzpunkt von 60–120°C verarbeiten.
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Der
Ausdruck "im Wesentlichen" bedeutet in dieser Anmeldung ≥ 90%.
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Die
Farbschicht (4) wird als Schicht auf das Trägerfoliensystem
aufgebracht und besteht im Wesentlichen aus Polymerkomponenten und/oder
Wachsen, Farbmitteln, Füllstoffen und gegebenenfalls beigemischten
Additiven.
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Vorzugsweise
ist das Massenverhältnis Polymer/Wachse:Farbmittel 10:90
bis 70:30.
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Als
Farbmittel kommen alle dem Fachmann bekannten anorganischen und
organischen Pigmente und Farbstoffe in Frage. Insbesondere geeignet
sind Kupferphthalocyanine, Dioxazine, Anthrachinone, Monoazo- und
Diazopigmente, Diketopyrolopyrrol, polycyclische Pigmente, Anthrapyrimidine,
Chinacridone, Chinophthalone, Perinone, Perylen, Acridine, Azofarbstoffe,
Phthalocyanine, Xanthene, Phenazine, farbige Oxid- und Oxidhydroxidpigmente,
Oxid-Mischphasenpigmente, Sulfid- und Sulfid-Selenpigmente, Chromat-,
Chromat-Molybdat-Mischphasen-pigmente, Komplexsalzpigmente und Silikatpigmente.
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Die
Polymerkomponenten im Beschriftungsmedium (4) können
aus Thermoplasten in einem Schmelzbereich von 70–140°C
bestehen, wie z. B. Polyethylenvinylacetat, -copolymerisate, Polyester,
Polyurethane, Polyvinylchlorid, -copolymersiate, Polyethylene, Ketonharze
und deren Derivate, Maleinsäureharze und Acrylatcopolymere,
Hydroxyl-/Methylacrylat, Methylmethacrylate, Butylmethacrylate,
die in der Farbschicht gelöst oder/und ungelöst
als feine Partikel vorliegen.
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Die
Haftschicht (5) wird auf die Farbschicht (4) in
einer Schichtdicke von 0,3 bis 10 μm aufgetragen, besonders
bevorzugt in einer Schichtdicke von 0,5 bis 2 μm. Diese
Haftschicht besteht im Wesentlichen aus Thermoplasten und Füllstoffen.
Sie ist als wärmeaktivierbare Haftschicht und damit so
ausgelegt, dass erst unter Einwirkung von thermischer Energie, vorzugsweise
energiereicher Laserstrahlung, eine Klebkraft entfaltet wird.
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Als
bevorzugte Thermoplasten kommen Polyvinylchlorid, modifiziertes
Kolophoniumharz, Polyethylenvinylacetat, Ethylenvinylacetat-Terpolymere,
chloriertes Polypropylen und Polyethylen, Polyester und Polyurethane
zum Einsatz.
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Die
für die erfindungsgemäße Substratbeschriftung
geeigneten Laser liegen im Wellenlängenbereich von 157
nm bis 10,6 μm, vorzugsweise zwischen 355 nm bis 10,6 μm.
Insbesondere seien hier CO2-Laser, Diodenlaser
und gütegeschaltete Festkörperlaser (YAG-, YVO4-Laser, auch Frequenz-verdoppelt bzw. -verdreifacht)
im Leistungsbereich von 1–30 W und Pulsfrequenzen von 1–100
kHz genannt.
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Die
detaillierten Laserparameter sind vom jeweiligen Beschriftungstext/-bild
und dem Substrat selbst abhängig und vom Fachmann leicht
zu ermitteln.
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Die
erfindungsgemäße Folie ist mit den zu beschriftenden/markierenden
Substratoberflächen in engen Kontakt zu bringen. Dies kann
z. B. durch eine mechanische Zuführung der Folie in einer
Abrolleinrichtung an das Kunststoffteil heran oder durch Anlegen
eines Vakuums, das die Folie an die Substratoberfläche
ansaugt, erfolgen. Die Beschriftung bzw. Markierung des Substrats
erfolgt dann, indem das Farbmittel und die Polymerkomponente der
Farbschicht unter Einwirkung von energiereicher Strahlung, z. B.
Laserlicht, bei der Beschriftung/Markierung über die Haftschicht
mit der Substratoberflächeverbunden wird.
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Die
erfindungsgemäße Beschriftung und Markierung ist
insbesondere für thermoplastische Kunststoffe, Holz, Papiere
und Kartonagen geeignet. Sie kann Druck-, Präge- oder Gravierverfahren
ablösen, sinnvoll ergänzen bzw. eine farbige Beschriftung
erst ermöglichen oder wirtschaftlich rentabel machen, da
die Kennzeichnung individuell und flexibel, d. h. ohne Maske, Klischee,
Stempel oder Gravierwerkzeug erfolgt und kein äußerer
Druck, wie z. B. beim Heißprägen, auf das Substrat
einwirkt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren für die farbige
Beschriftung und Markierung der genannten Substrate (lackiert, laminiert)
kann beispielsweise in folgenden Anwendungsgebieten zum Einsatz
kommen:
- • Verpackungsindustrie (Herstellungsdaten,
Chargennummer, Barcode, DataMatrix-Code, Haltbarkeitsdaten, Inhaltsstoffe,
Gefahren-, Sicherheitshinweise)
- • Fälschungssicherheit von Originalteilen
(permanente Codierung und Kennzeichnung, die nicht ohne Zerstörung
des Kunststoffteils entfernt werden kann)
- • Kraftfahrzeug- und Flugzeugindustrie (Kabel, Stecker,
Schalter, Behälter, Funktionsteile, Schläuche,
Deckel, Griffe, Hebel, etc.)
- • Medizintechnik (Geräte, Instrumente, Implantate,
Behältnisse für Probenmaterial)
- • Land- und Forstwirtschaft (Tierkennzeichnung, Kennzeichnung
von Schildern im Pflanzenbau)
- • Elektrotechnik/Elektronik (Kabel, Stecker, Schalter,
Funktionsteile, Typen-, Leistungsschilder)
- • dekorativen Bereich (Logos, Typenbezeichnung für
Geräte aller Art, Behälter, Spielzeug, Werkzeug,
individuelle Markierungen, Werbung)
- • Maschinen-/Gerätebau (Typen-, Leistungsschilder
und Bedienfelder)
- • allgemeine Beschriftung und Kennzeichnung
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Die
folgenden Beispiele sollen die Erfindung erläutern ohne
sie jedoch zu begrenzen. Weitere Ausführungsformen sind
den Ansprüchen zu entnehmen. Alle Prozentangaben dieser
Anmeldung sind Gewichtsprozent.
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Ausführungsbeispiele
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Beispiel 1: Herstellung einer homogen
eingefärbten schwarzen Folie
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Masterbatche
aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) oder Polyethylenterephthalat
(PET) mit Rußgehalten von 3–12% werden in den üblichen
Herstellprozessen wie Extrudieren und Kalandrieren zu Folien verarbeitet,
die anschließend noch biaxial gereckt werden. Der effektive
Rußgehalt einer geeigneten PE-Folie liegt zwischen 2,5–5%.
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Die
homogen eingefärbte schwarze Folie kann zusätzlich
noch mit einer nicht eingefärbten Folie aus Polyethylenterephthalat
verbunden sein. Zum Beispiel wird schwarz eingefärbtes
PE oder PP auf eine 12 μm starke PET-Folie bei Verarbeitungstemperaturen
von 120–160°C aufextrudiert und anschließend
kalandriert. Die Auftragsgewichte des schwarz eingefärbten
PE oder PP liegen zwischen 20–50 g/m2.
Die Dicke des fertigen Verbundes beträgt 20–80 μm.
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Alternativ
kann der Verbund der Trägerfolien durch eine Heißlaminierung
der schwarz eingefärbten PE- oder PP-Folie mit der PET-Folie
bei ca. 140°C oder kaltes Kaschieren mit handelsüblichen
Klebstoffen (Acrylatkleber, 2-Komponenten-Polyurethanen oder Hotmelts)
hergestellt werden.
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Beispiel 2: Herstellung einer schwarz
eingefärbten Folie mit Füllgradgradienten
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Es
werden zunächst einzelne Masterbatche aus Polyethylen (PE),
Polypropylen (PP) oder Polyethylenterephthalat (PET) mit Ruß-
oder Eisenoxidgehalten von 3–15% hergestellt.
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Für
eine schwarze Folie mit einem Füllgradgefälle
wird mit der Herstellung der ungefüllten oder der am höchsten
gefüllten Folie als Basisfolie begonnen und die nachfolgenden
Füllgradstufen (z. B. in 1%-Schritten) auf diese Basisfolie
aufextrudiert und kalandriert.
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Eine
andere Variante besteht darin, die Folien mit den unterschiedlichen
Füllgraden einzeln herzustellen und wie im Beispiel 1 beschrieben
zu einem Verbund zu laminieren oder zu kaschieren.
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Zusätzlich
kann die schwarze Folie mit Füllgradgefälle in
nicht eingefärbte Folie aus Polyethylenterephthalat einlaminiert
oder mit dieser – wie in Beispiel 1 beschrieben – verbunden
werden.
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Die
Dicke des fertigen Verbundes beträgt 20–80 μm. Beispiel
3: Herstellung einer Farbschicht (4)
| Butylacetat | 10 Teile |
| Toluol | 30 Teile |
| Ethylacetat | 10 Teile |
| Polymethylmethacrylat
(Tg 92°C) | 10 Teile |
| Polybutylmethacrylat
(Tg 82°C) | 8 Teile |
| Pigment,
anorganisch (PB 7) | 26 Teile |
| hochmolekulares
Polyesterurethan | 2 Teile |
| Siliciumdioxid | 4 Teile |
Beispiel
3a: Herstellung einer Farbschicht (4)
| Wasser | 20
Teile |
| Ethanol | 20
Teile |
| Dispergieradditiv | 4
Teile |
| Ethyenvinylacetat | 5
Teile |
| Carnaubawachs
(Erweichungspkt. ca. 80°C) | 29
Teile |
| Pigment
Green 36 | 22
Teile |
Beispiel
4: Herstellung einer Trennschicht (3)
| Toluol | 80
Teile |
| MEK | 15
Teile |
| Esterwachs
(Tropfpunkt 90°C) | 5
Teile |
Beispiel
5: Herstellung einer Haftungsschicht (5)
| Aceton | 18
Teile |
| Toluol | 62
Teile |
| Chloriertes
Polyolefin (Erweichungspkt. 90°C) | 3
Teile |
| Polyvinylchlorid
(Tg 76°C) | 5
Teile |
| Kolophonium-modifiziertes
Harz (Erweichungspkt. 92°C) | 2
Teile |
| Siliciumdioxid | 10
Teile |
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Beispiel 6: Herstellung eines Multilayer-Beschriftungsbandes
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Auf
einen der in Beispiel 1 oder 2 beschriebenen Trägerfoliensysteme
wird wahlweise eine Trennschicht (3) wie in Beispiel 4
in einer Schichtdicke von 0,01–2 μm aufgetragen.
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Die
Farbschicht (4) – wie in Beispiel 3 beschrieben – kann
in einer Schichtdicke von 2–15 μm auf die Trennschicht
(3) aufgedruckt und bei 60–120°C getrocknet
werden. In einem weiteren Schritt kann dann das Auftragen der Haftschicht
(5) erfolgen, die je nach Anwendung zwischen 0,3–10 μm
betragen kann, jedoch bevorzugt in einem Bereich von 0,5–2 μm
eingesetzt wird. Die Haftschicht (5) wird je nach zu belasernden
Substrat stoffspezifisch angepasst.
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Beispiel 7: Herstellung eines Wachskomponenten-Beschriftungsbandes
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Auf
eine der in Beispiel 1 oder 2 beschriebenen Trägerfoliensysteme
wird eine Wachskomponenten enthaltende Farbschicht in einer Schichtdicke
von 1 bis 15 μm... aufgetragen. Die Farbschicht – die
wie in Beispiel 3a formuliert ist – wird in einer Schichtdicke
von 3 bis 6 μm auf das Trägerfoliensystem aufgetragen
und im Trockenkanal bei 50 bis 100°C getrocknet.
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Beispiel 8: Lasermarkierung und Beschriftung
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Die
Folie ist mit den zu beschriftenden Substratoberflächen
in engen Kontakt zu bringen. Dies kann z. B. durch eine mechanische
Zuführung der Beschriftungsfolien in einer Abrolleinrichtung
an das Kunststoffteil heran oder durch Anlegen eines Vakuums, dass
das Trägerfoliensystem an die Substratoberfläche
ansaugt, erfolgen.
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Folgende
Laser und Laserparameter sind bevorzugt:
| 1.
Nd-YAG Laser | |
| Ausgangsleistung: | 12
W |
| Wellenlänge: | 1064
nm |
| Brennweite: | 163
mm |
| Laserintensität: | 50–95%
der Ausgangsleistung |
| Betriebsart: | kontinuierlich
(cw-Betrieb) |
| Geschwindigkeit: | 100–5000
mm/s |
| | |
| 2.
Nd-YVO4 Laser | |
| Ausgangsleistung: | 16
W |
| Wellenlänge: | 1064
nm |
| Brennweite: | 163
mm |
| Laserintensität: | 50–95%
der Ausgangsleistung |
| Betriebsart: | gepulst
(QS-Betrieb) |
| Pulsfrequenz: | 5–100
kHz |
| Geschwindigkeit: | 100–5000
mm/s |
| | |
| 3.
CO2-Laser | |
| Ausgangsleistung: | 25
W |
| Wellenlänge: | 10,6 μm |
| Brennweite: | 100
bzw. 250 mm |
| Laserintensität: | 40–70%
der Ausgangsleistung |
| Betriebsart: | kontinuierlich
(cw-Betrieb) |
| Geschwindigkeit: | 250–1200
bits/ms |
| | |
| 4.
Frequenzverdoppelter | Nd-YVO4 Laser |
| Ausgangsleistung: | 4
W |
| Wellenlänge: | 532
nm |
| Brennweite: | 160
mm |
| Laserintensität: | 50–95%
der Ausgangsleistung |
| Betriebsart: | gepulst
(QS-Betrieb) |
| Pulsfrequenz: | 10–100
kHz |
| Geschwindigkeit: | 100–1500
mm/s |
| | |
| 5.
Frequenzverdreifachte | r
Nd-YVO4 Laser |
| Ausgangsleistung: | 1,5
W |
| Wellenlänge: | 355
nm |
| Brennweite: | 160
mm |
| Laserintensität: | 50–95%
der Ausgangsleistung |
| Betriebsart: | gepulst
(QS-Betrieb) |
| Pulsfrequenz: | 10–100
kHz |
| Geschwindigkeit: | 100–500
mm/s |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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