DE102007004641A1 - Rucksack mit integriertem Rückenprotektor - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Rucksack, der an seiner einem Rucksackträger zugewandten Rückenwand (3) einen Rückenprotektor (7) aufweist, der vorzugsweise die Form eines Mehrschichtverbundes aufweist, der wenigstens eine Protektorschicht (11), die aus einem progressiv dämpfenden Material besteht, das bei kleinen Belastungen und/oder bei einem langsamen Verbiegen nachgiebig und weich und bei vergleichsweise großen und schnellen Druckeinwirkungen relativ hart ist, und eine Schutzschicht (10) umfasst, die ein Durchdringen von spitzen und/oder scharfen Gegenständen verhindert, wobei der Mehrschichtenverbund wenigstens die Wirbelsäule und die Schulterblätter des Rucksackträgers flächig überdeckt.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Rucksack mit integriertem Rückenprotektor nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Es sind verschiedenartige Protektoren bzw. Körperschutzeinrichungen zum Schutz von Personen, beispielsweise beim Ski- oder Snowboardfahren bekannt. Beispielsweise geht aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 20 2004 006 908 U1 eine Körperschutzeinrichtung für den Rücken einer Person hervor, die im wesentlichen eine flächige, in einer Richtung veränderlich krümmbare Rückenschutzanordnung aufweist, die im Bereich der Wirbelsäule anordenbar und lösbar mit dem Körper verbindbar ist. Dabei erfolgt die Verbindung mit dem Körper einer Person über unterseitige Hüftgurte und oberseitige Schultergurte. Die Rückenschutzanordnung besteht aus einem stoßdämmenden Material, das von einem reißfesten und wasserabweisenden Hüllstoff umgeben sein kann. Beispielsweise besteht die Rückenschutzanordnung im wesentlichen aus Polycarbonat. Diese bekannte Rückenschutzanordnung ist insbesondere für Forstarbeiter gedacht. - Ein Problem von bekannten Rückenprotektoren für Ski- und Snowboardfahrer besteht darin, dass sie umständlich unter einem Anorak oder dergleichen getragen werden müssen und dass sie zudem keinen ausreichenden Schutz für die sie tragenden Personen bieten. Die Beweglichkeit der solche Rückenprotektoren tragenden Personen wird beträchtlich eingeengt.
- Ein Nachteil bekannter Hartschalenprotektoren besteht darin, dass diese bei Unfällen splittern bzw. scharfkantig brechen können, wobei entstehende Bruchteile zu Verletzungen führen können.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin einen Rückenprotektor zum Schutz des Rückens einer Person, beispielsweise eines Ski- oder Snowboardfahrers zu schaffen, der einen zuverlässigen und ausreichenden Schutz der Person sowie eine große Bewegungsfreiheit derselben ermöglicht. Zudem soll der Rückenprotektor schnell und einfach anlegbar sein.
- Diese Aufgabe wird durch einen Rucksack mit einem integrierten Rückenprotektor mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
- Der wesentliche Vorteil des vorliegenden Rückenprotektors besteht darin, dass er in einen Rucksack integriert ist, wobei der Rucksack in üblicher Weise äußerst schnell und einfach von einer Person angelegt und getragen werden kann. Da es heute allgemein üblich ist, dass Personen, wie z. B. Ski- oder Snowboardfahrer, Rucksäcke tragen, wird das Tragen eines erfindungsgemäßen Rucksackes automatisch mit dem Anlegen eines Rückenprotektors verbunden. Dies bedeutet, dass die Sicherheit von z. B. Ski- und Snowboardfahrern automatisch ohne zusätzliche Handgriffe wesentlich verbessert werden kann.
- Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass der Rückenprotektor des erfindungsgemäßen Rucksackes vorzugsweise aus einem ganz speziellen Mehrschichtenverbund besteht, der eine progressiv dämpfende Protektorschicht umfasst, die eine große Elastizität besitzt und daher einerseits eine extrem große Beweglichkeit für die den vorliegenden Rucksack tragende Person bietet. Andererseits bietet die genannte Protektorschicht jedoch im Falle eines schnellen Aufschlages einen hervorragenden Stoßschutz. Verletzungen können daher beispielsweise beim Stürzen weitgehend gemildert oder sogar ganz vermieden werden. Der vorliegende Rucksack ist anders ausgedrückt Rückenprotektor und Rucksack in einem. Der Personenschutz und das Tragen von Gegenständen (wie z. B. Lawinenschaufel, Lawinensonde, Skibrille, Sonnenschutzmittel, Ersatzbekleidung, Essen und Trinken etc.) werden vorteilhaft miteinander verbunden.
- Da der Mehrschichtverbund des Rückenprotektors des vorliegenden Rucksackes vorzugsweise auch eine relativ harte, flexible und bruchfeste, beispielsweise aus Polyethylen, Polyamid oder Polypropylen bestehende plattenförmige Schutzschicht umfasst, können Verletzungen, die auf eine Durchdringung des Rückenprotektors durch scharfe oder spitze Gegenstände zurückzuführen sind, vermieden werden.
- Vorteilhafterweise ist der genannte, aus exakt aufeinander abgestimmte Materialschichten bestehende Mehrschichtenverbund so ausgestaltet, dass zwischen der relative harten Schutzschicht und der eigentlichen Protektorschicht eine Schaumstoffschicht angeordnet ist, die einerseits bei Relativbewegungen zwischen der harten Schutzschicht und der Protektorschicht entstehende Quietschgeräusche, die auf Reibungen zwischen den genannten Schichten zurückzuführen sind, verhindert, und andererseits gleichzeitig so gestaltet ist, dass sie die harten Außenränder der Schutzschicht daran hindert, das Textilgewebe des Rucksackes zu beschädigen. Zudem führt die Schaumstoffschicht zu einer weiteren Dämpfung und Verstärkung des vorliegenden Rückenprotektors. Bei der Vorsehung der Schaumstoffschicht kann auch zur Erzielung einer größeren Beweglichkeit des Rückenprotektors eine Gewichtsreduzierung der eigentlichen Protektorschicht erreicht werden, da die Schaumstoffschicht einen Teil der geforderten Protektordämpfung bewirkt.
- Im folgenden werden die Erfindungen deren Ausgestaltungen im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Rucksackes, der an seiner dem Rucksackträger zugewandten Seite ein den vorliegenden Rückenprotektor aufnehmendes Einschubfach besitzt; -
2 in schematischer Darstellung eine Explosionsdarstellung des vorliegenden Rückenprotektors, die die einzelnen Materialschichten des Mehrschichtenverbundes sichtbar macht; und -
3 die zu dem Mehrschichtenverbund verbundenen Materialschichten der2 . - In der
1 ist der erfindungsgemäße Rucksack schematisch dargestellt und mit1 bezeichnet. Der an sich bekannte Rucksack1 umfasst üblicherweise einen Packsack2 , der an seiner dem Rucksackträger zugewandten Rückenwand3 oberseitig Tragegurte4 aufweist. Unterseitig können am Rucksack1 sogenannte Hüftflossen5 vorgesehen sein. - An der dem Rücken des Rucksackträgers zugewandten Rückenwand
3 besitzt der vorliegende Rucksack1 vorzugsweise ein Einschubfach6 , in dem der vorliegende Rückenprotektor7 angeordnet ist, wie dies durch eine unterbrochene Linie angedeutet ist. Vorzugsweise wird das Einschubfach6 durch ein an der Rückenwand3 befestigtes, parallel zur Ebene der Rückenwand3 verlaufendes Wandteil8 gebildet, das vorzugsweise an seinen Seitenrändern und an seinem unteren Rand mit der Rückenwand3 verbunden, zweckmäßigerweise vernäht ist und oberseitig eine insbesondere durch einen Reißverschluss verschließbare Öffnung9 aufweist, durch die der Protektor7 in den zwischen dem Wandteil8 und der Rückenwand3 gebildeten Raum des Einschubfaches6 einschiebbar ist. - Das Einschubfach
6 kann an der dem Rucksackträger zugewandten oder an der dem Rucksackträger abgewandten Seite der Rückenwand3 angeordnet sein. Es ist auch denkbar, den Rückenprotektor7 in einer anderen Weise, beispielsweise mit der Hilfe wenigstens eines Klettverschlussbereiches, an der Rückenwand3 zu befestigen. - Es wird darauf hingewiesen, dass um einen Zugang zum Rückenprotektor
7 und somit ein Entfernen desselben vom Rucksack1 zu vermeiden, die Öffnung9 auch verschlossen, beispielsweise zugenäht sein kann. - Gemäß
2 besteht der vorliegende Rückenprotektor7 vorzugsweise aus einem Mehrschichtenverbund, der wenigstens eine relativ harte, plattenförmige Schutzschicht10 und eine Protektorschicht11 umfasst. - Die Schutzschicht
10 besteht beispielsweise aus einem harten Polyethylen-, Polyamid- oder Polypropylen-Kunststoffmaterial. Ihre Dicke liegt beispielsweise bei etwa 1–2 mm. Diese Schutzschicht10 schützt vor allem davor, dass scharfe oder spitze Gegenstände den Rückenprotektor7 durchdringen und zu Verletzungen führen. Dabei können diese scharfen oder spitzen Gegenstände aus dem Packsack2 oder von außen her auf die Schutzschicht10 einwirken. - Die Protektorschicht
11 besteht aus einem speziellen Material, das bei relativ schwachen Belastungen, insbesondere Verbiegungen nachgiebig und weich und bei schnellen und/oder starken Druck- oder Schlageinwirkungen relativ hart ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Protektorschicht11 einerseits bei langsamen Verbiegungen weich und nachgiebig ist, so dass Bewegungen des Rucksackträgers nicht beeinträchtigt werden. Ein großer Tragekomfort ist somit sichergestellt. Andererseits ist das spezielle Material der Protektorschicht11 bei plötzlichen Druck- oder Schlageinwirkungen, wie sie beispielsweise bei Stürzen oder beim Aufprall eines Gegenstandes auftreten, relativ hart, so dass der Rücken des Rückenträgers in solchen Situationen vor schädlichen Stoßeinwirkungen geschützt wird. - Beispielsweise handelt es sich bei der Protektorschicht
11 um eine Schicht aus einem viskoelastischen SC-1-Schaum der Firma SaS-Tec, der eine progressiv wirkende Dämpfungscharakteristik besitzt und daher ein perfektes Ansprechverhalten bei jeglicher Art von Aufschlägen bzw. Druckeinwirkungen bietet. Bei einer langsam auftretenden Belastung reagiert dieser SC-1-Schaum relativ weich, was die oben genannte große Bewegungsfreiheit garantiert. Bei einem schnellen Aufschlag bzw. einer plötzlichen Belastung steigt der Widerstand des SC-1Schaumes mit zunehmender Geschwindigkeit an. Die Dicke der Protektorschicht11 liegt vorzugsweise bei etwa 10 mm. - Zwischen der Protektorschicht
11 und der Schutzschicht10 ist vorzugsweise eine Schaumstoffschicht12 angeordnet, die Quietschgeräusche vermeidet, die bei Relativbewegungen zwischen den Schichten10 und11 entstehen können. Vorzugsweise handelt es sich bei der Schaumstoffschicht12 um eine Ethylvinylacetat-, Polyurethan- oder Polypropylen-Schaumstoffschicht mit einer Dicke von etwa 2–5 mm. Zur Bildung der Schaumstoffschicht sind alle offenzelligen und geschlossenzelligen Schaumstoffe geeignet. - Die genannten Schichten
10 ,11 und12 sind vorzugsweise etwa V-förmig oder elliptisch ausgebildet und liegen im Mehrschichtenverbund deckungsgleich übereinander, wie dies die -
3 zeigt. Vorzugsweise sind die Schichten10 ,11 und12 zumindest teilweise aneinander verklebt. Es ist jedoch auch denkbar, die Schichten10 ,11 ,12 in dem Einschubfach6 lose übereinanderliegend anzuordnen, wobei wegen der Anpassung der Fachform an die Form der Schichten10 ,11 ,12 ein Verrutschen der Schichten10 ,11 ,12 gegeneinander verhindert wird. Durch die V-Form oder die elliptische Form der Schichten10 ,11 und12 wird sichergestellt, dass die empfindlichen Rückenbereiche, wie die gesamte Wirbelsäule und die Schulterblätter, abgedeckt und geschützt werden. Allgemein gesagt, muss die gewählte Form der Schichten10 ,11 ,12 so beschaffen sein, das die vom Normausschuss vorgegebenen DIN-Richtlinien: EN 1621-2 erfüllt und die entsprechenden Rückenflächen des Rucksackträgers abgedeckt und geschützt werden. - Der Rückenprotektor
7 wird so in das Einschubfach6 eingebracht, dass die Schutzschicht10 der Rückenwand3 des Rucksackes1 zugewandt ist und dass ggf. die breitere Seite des Rückenprotektors7 oben angeordnet ist. - Wie dies
3 zeigt, steht die Schaumstoffschicht12 mit ihren Außenrändern14 vorzugsweise über die Außenränder15 der Schutzschicht10 über, so dass diese relativ harten Außenränder15 das vergleichsweise weiche Textilgewebe des Rucksackes, d. h. also der Rückenwand3 und des Wandteiles6 , nicht beschädigen können. - Die einzelnen Schichten
10 ,11 und12 können im Bereich ihrer oberen Enden jeweils eine Mulde13 aufweisen, die das Hindurchführen des Schlauches eines Trinksystems ermöglicht. - Das Verfahren zur Herstellung der progressiv dämpfenden Protektorschicht
11 ist kurz gesagt dadurch gekennzeichnet, dass in den Hohlraum einer an die Gestalt der Protektorschicht11 angepassten Form über einen Mischkopf zwei spezielle flüssige Komponenten in einem bestimmten Verhältnis eingebracht werden und die Form geschlossen wird. Die beiden Komponenten reagieren dann in der geschlossenen Form derart miteinander, dass ein Integralschaum entsteht, der die beschrieben progressiv dämpfende Wirkung besitzt. - Gemäß den punktierten Linien der
3 ist es auch denkbar den Rückenprotektor8 mit einem eigenen Rückhaltesystem, d. h. also mit eigenen Schultergurten4' und mit eigenen Hüftgurten5' zu versehen, so dass er dem Einschubfach entnommen und bedarfsweise unabhängig von dem Rucksack1 getragen werden kann. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 202004006908 U1 [0002]
Claims (24)
- Rucksack mit einem Rückhaltesystem, dadurch gekennzeichnet, dass an der einem Rucksackträger zugewandten Rückenwand (
3 ) des Rucksackes (1 ) ein Rückenprotektor (7 ) angeordnet ist, der wenigstens eine Protektorschicht (11 ) umfasst, die aus einem progressiv dämpfenden Material besteht, das bei kleinen Belastungen und/oder bei einem langsamen Verbiegen nachgiebig und weich und bei vergleichsweise großen und/oder schnellen Druckeinwirkungen relativ hart ist, wobei der Rückenprotektor (7 ) vorgegebene Bereiche des Rückens des Rucksackträgers flächig überdeckt. - Rucksack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückenprotektor (
7 ) die Form eines Mehrschichtverbundes aufweist, der wenigstens die Protektorschicht (11 ) und eine dazu deckungsgleich angeordnete Schutzschicht (10 ) umfasst, die ein Durchdringen von spitzen und/oder scharfen Gegenständen verhindert. - Rucksack nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Protektorschicht (
11 ) der Rückenwand (3 ) abgewandt ist und die Schutzschicht (10 ) der Rückenwand (3 ) zugewandt ist. - Rucksack nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Protektorschicht (
11 ) und der Schutzschicht (10 ) eine Schaumstoffschicht (12 ) angeordnet ist. - Rucksack nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (
10 ) aus einem relativ harten, bruchfesten und flexiblen Kunststoffmaterial, vorzugsweise aus einem Polyethylen-, Polyamid- oder Polypropylenmaterial besteht. - Rucksack nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (
10 ) etwa 1–2 mm dick ist. - Rucksack nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Protektorschicht (
11 ) aus einem SC-1-Schaummaterial besteht. - Rucksack nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstoffschicht (
12 ) aus einem offenzelligen oder einem geschlossenzelligen Schaummaterial, vorzugsweise aus Ethylvinylacetat, Polyurethan oder Polypropylen besteht. - Rucksack nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der Schaumstoffschicht (
12 ) etwa 2–5 mm beträgt. - Rucksack nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Protektorschicht (
11 ), die Schutzschicht (10 ) und ggf. die Schaumstoffschicht (12 ) jeweils die Form einer Platte besitzen, deren Form der DIN-Norm: E 1621-2 entspricht. - Rucksack nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (
10 ), die Protektorschicht (11 ) und ggf. die Schaumstoffschicht (12 ) etwa V-förmig ausgebildet sind und oberseitig eine größere Breite als unterseitig besitzen. - Rucksack nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (
10 ), die Protektorschicht (11 ) und ggf. die Schaumstoffschicht (12 ) etwa elliptisch ausgebildet sind. - Rucksack nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (
10 ), die Protektorschicht (11 ) und ggf. die Schaumstoffschicht (12 ) deckungsgleich aneinander liegen und miteinander verbunden sind. - Rucksack nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Protektorschicht (
11 ), die Schutzschicht (10 ) und ggf. die Schaumstoffschicht (12 ) zumindest teilweise aneinander verklebt sind. - Rucksack nach einem der Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenränder (
14 ) der Schaumsstoffschicht (12 ) jeweils nach außen über die Außenränder (15 ) der Schutzschicht (10 ) überstehen. - Rucksack nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückenprotektor (
8 ) oberseitig eine Aussparung oder Mulde (13 ) besitzt, durch die ein Schlauch eines Trinksystems hindurchführbar ist. - Rucksack nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückenprotektor (
8 ) in einem an der Rückenwand (3 ) vorgesehenen Einschubfach (6 ) angeordnet ist, das an die Form des Rückenprotektors (7 ) angepasst ist. - Rucksack nach einem der Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (
10 ), die Protektorschicht (11 ) und ggf. die Schaumstoffschicht (12 ) deckungsgleich, zumindest teilweise lose aufeinander liegen und in dem Einschubfach (6 ) zusammengehalten werden. - Rucksack nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Einschubfach (
6 ) durch ein an der Rückenwand (3 ) befestigtes, parallel zur Ebene verlaufendes Wandteil (8 ) gebildet ist. - Rucksack nach Anspruch 19, dass das Wandteil (
8 ) mit allen seinen Rändern an der Rückenwand (3 ) befestigt, vorzugsweise vernäht ist. - Rucksack nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Wandteil (
8 ), abgesehen von einem Rand, mit seinen anderen Rändern an der Rückenwand (3 ) befestigt, vorzugsweise vernäht ist und im Bereich des eines Randes eine durch eine Verschlusseinrichtung verschließbare Öffnung aufweist. - Rucksack nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinrichtung ein Reißverschluss (
9 ) ist. - Rucksack nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Reißverschluss (
9 ) gegen unbefugtes Öffnen gesichert ist. - Rucksack nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückenprotektor (
8 ) ein eigenes Rückhaltesystem aufweist, das Schultergurte (4' ) und Hüftgurte (5' ) umfasst.
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