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DE102007004471B3 - Einrichtung zum Klettern - Google Patents

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DE102007004471B3
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climbing
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receptacle
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Franz J Mueller
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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
    • A63B27/00Apparatus for climbing poles, trees, or the like

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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Physical Education & Sports Medicine (AREA)
  • Ladders (AREA)
  • Emergency Lowering Means (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Klettern an Masten, Bäumen, Säulen, Pfeilern oder dgl. aufweisend ein oder mehrere zur Aufnahme je eines oder mehrerer Klettergriffe vorgesehenes Befestigungselement, das mittels eines Spanngurtes (5) lösbar mit dem Mast verbindbar ist, wobei der Spanngurt (5) einen im Wesentlichen rechteckförmigen Querschnitt aufweist, und das Befestigungselement (1) mit einer sich über seine Breite erstreckenden Aufnahmeöffnung (6) für den Spanngurt (5) versehen ist, deren Querschnittsform der Querschnittsform des Spanngurtes (5) entspricht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Klettern an Masten, Bäumen, Säulen, Pfeilern oder dgl. nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Die DE 202 07 771 U1 offenbart eine Klettereinrichtung, die im wesentlichen von einem Klettergriff mit einem Befestigungselement zum Anbringen an einer künstlichen Kletterwand und einem Griffelement zum Angreifen, sowie von mindestens einem Kletterwandmodul gebildet ist. Aufgabe dieser Einrichtung ist es, eine Möglichkeit vorzuschlagen, die mit einfachen Mitteln einen reproduzierbaren Aufbau von künstlichen Kletterwänden mit bestimmten Kletterrouten erlaubt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Klettergriff vorgeschlagen, der mindestens eine Markierung und/oder ein Rastelement aufweist, so daß der Klettergriff anhand dieser Markierung an der Kletterwand stets in der gleichen Lage ausgerichtet werden und eine einmal aufgebaute Kletterwand beliebig oft nachgebaut werden kann.
  • Weitere Kletterwände sind zwar beispielsweise in der DE 203 08 822 U1 und der DE 195 11 412 A1 offenbart, jedoch betreffen diese nur künstliche Kletterwände, an denen die Klettergriffe lösbar befestigt sind und – beispielsweise zur Erhöhung des Schwierigkeitsgrades – relativ leicht austauschbar sind.
  • Die DE 299 12 078 U1 zeigt einen Klettergriff der von der Rückseite einer künstlichen Kletterwand an dieser befestigbar ist.
  • Die US 5, 810 113 A1 offenbart eine Klettereinrichtung mit relativ dünnwandigen kegelstumpfähnlichen Halbschalen, die als Trittstufen oder Klettergriffe dienen. Die Halbschalen sind im Bereich ihrer Seitenflächen mit je einem Schlitz versehen, wobei beide Schlitze zur Durchführung des jeweiligen Spanngurtes dienen und ihre Höhe der Breite des jeweiligen Spanngurtes entspricht. Dies bedeutet, daß der jeweilige Spanngurt von seinem Austritt aus der einen Seite der Halbschale bis zu seinem Eintritt in die andere Seite der Halbschale im „Freien" verläuft. Aus 2 geht in Verbindung mit Spalte 3 der Beschreibung hervor, daß sich die Form der Trittstufen unter Belastung von der in 2 in Volllinie gezeigten Form in die in Strichlinie gezeigte Form erweitert und nach Entlastung wieder in ihre ursprüngliche Form zurückkehrt. Dies führt bei Belastung zu Relativbewegungen zwischen der jeweiligen Trittstufe und dem Spanngurt, der insbesondere im Bereich der Schlitze zu Verschleiß am Spanngurt führt.
  • Ferner entstehen durch die Formveränderungen der Trittstufen beim jeweiligen Wechsel von Entlastung zu Belastung bzw. von Belastung zu Entlastung Relativbewegungen zwischen den Trittstufen und dem zu besteigenden Objekt, die insbesondere durch die vertikal verlaufenden seitlichen Kanten zu Beschädigungen an dem Objekt führen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum Klettern an Masten, Bäumen, Säulen, Pfeilern oder dgl. zu schaffen, wobei durch die Befestigung der Trittstufen bzw. der Klettergriffe an diesen Gegenständen keine Beschädigungen hervor gerufen werden sollen.
  • Diese Aufgabe wird ausgehend von einem oder mehreren zur Aufnahme von jeweils einer oder mehreren Trittstufen oder Klettergriffen vorgesehenen Befestigungsmittel durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Da Spanngurte im Allgemeinen einen rechteckförmigen Querschnitt aufweisen und mit ihrer Breitseite am jeweiligen Mast anliegen, ergibt sich einerseits am Mast eine geringe Flächenpressung und andererseits gewährleistet das relativ grobe Gewebe des Spanngurtes einen hohen Reibungskoeffizienten und damit eine große Rutschsicherheit.
  • Um das Einbringen des Spanngurtes in die Aufnahme zu erleichtern, dabei aber bei sich während der Montage in Schräglage befindlichem Befestigungselement ein Herausrutschen des Spanngurtes aus dem Befestigungselement zu vermeiden, weist die Aufnahme im Bereich ihrer seitlichen Enden jeweils eine Verengung auf.
  • Um beim Einbringen des Spanngurtes in die Aufnahme ein Einfädeln desselben zu vermeiden, weist das Befestigungselement einen sich von seiner Außenseite bis zur Aufnahme erstreckenden Schrägschlitz auf, dessen Breite der Dicke des Spanngurtes entspricht.
  • Ein sich selbsttätiges Herausbewegen des Spanngurtes durch den Schrägschlitz hindurch kann dann vermieden werden, wenn dieser unterhalb des oberen Endes der Aufnahme in diese mündet.
  • Eine in konstruktiver Hinsicht einfache Ausbildung für das Befestigungselement kann dadurch erreicht werden, wenn dessen obere Stirnfläche als Griff- oder Trittfläche dient und diese rutschfest ausgebildet ist.
  • Dabei ist es zur Vergrößerung der Griff- oder Trittfläche vorteilhaft, die Dicke des Befestigungselementes im Bereich des Schrägschlitzes gegenüber seiner Dicke im übrigen Bereich zu vergrößern.
  • Eine Begrenzung der Trittfläche wird dadurch erreicht, wenn das Befes tigungselement einen seine obere Stirnfläche begrenzenden Steg aufweist.
  • Um die erfindungsgemäße Einrichtung auch in solchen Fällen benutzen zu können, wenn es erforderlich ist, das Befestigungselement mit einem zweiten Spanngurt zu sichern, weist dieses im Bereich seines unteren Endes eine der ersten Aufnahme entsprechende zweite Aufnahme für einen zweiten Spanngurt auf.
  • Zur Vermeidung eines Verrutschens der Spanngurte am Mast ist es vorteilhaft, diese in bestimmten Abständen mit Gleitsicherungen zu versehen, wobei diese die Spanngurte zumindest teilweise umschließen.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der beigefügten Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles der Erfindung.
  • Es zeigt:
  • 1: eine Frontansicht des Befestigungselementes;
  • 2: eine Seitenansicht des Befestigungselementes mit einge führtem Spanngurt;
  • 3: eine Draufsicht auf das Befestigungselement, teilweise geschnitten;
  • 4: eine Seitenansicht einer Gleitsicherung mit dem von dieser teilweise umschlossenen Spanngurt;
  • 5: eine Frontansicht der einer Gleitsicherung mit dem von dieser teilweise umschlossenen Spanngurt;
  • 6: eine vereinfachte Ausführung eines Befestigungselementes, das lediglich als Fußtritt im unteren Bereich eines Mastes dient, in Frontansicht;
  • 7: eine vereinfachte Ausführung des Befestigungselementes gemäß 5 in Seitenansicht mit eingeführtem Spanngurt;
  • In 1 ist ein Befestigungselement 1 in Frontansicht gezeigt, das eine im wesentlichen trapezförmige Form aufweist, in dessen unterem Bereich ein Befestigungsgewinde 2 für einen nicht näher beschriebenen Gewindezapfen 3 eines Klettergriffes 4 vorgesehen ist. Hierdurch wird es ermöglicht, das Befestigungselement 1 wahlweise mit unterschiedliche Schwierigkeitsgrade aufweisenden Klettergriffen 4 zu bestücken.
  • Zur Befestigung des Befestigungselementes 1 an dem jeweils zu erkletternden Mast, Baum, Pfeiler, Säule oder dgl. dient ein Spanngurt 5, der vorzugsweise einen rechteckförmigen Querschnitt aufweist. Der Spanngurt 5 kann ein eine bestimmte Festigkeit aufweisender handelsüblicher Spanngurt sein, wie er beispielsweise zum Festzurren von Gegenständen dient und ein lösbares Spannschloß aufweist, das als Schnellverschluß ausgebildet sein kann.
  • Das Befestigungselement 1 weist zur Aufnahme des Spanngurtes 5 eine dessen Querschnittsform entsprechende Aufnahme 6 auf, die sich über die gesamte Breite des Befestigungselementes 1 erstreckt. Die Breite und Höhe der Aufnahme 6 sind maßlich so auf die entsprechenden Maße des Spanngurtes 5 abgestimmt, daß dieser sich zügig durch die Aufnahme 6 hindurch bewegen läßt. Um das Einbringen des Spanngurtes 5 in die Aufnahme 6 zu erleichtern ist am Befestigungselement 1 ein sich von dessen Außenseite zur Aufnahme 6 erstreckender Schrägschlitz 7 vorgesehen, der unterhalb des oberen Endes der Aufnahme 6 in diese mündet. Der Schräg schlitz 7 erstreckt sich ebenfalls über die gesamte Breite des Befestigungselementes 1, sodaß sich der Spanngurt 5 in leicht abgekröpfter Form durch den Schrägschlitz 7 in das Befestigungselement 1 einbringen läßt. Auf diese Weise läßt sich das Befestigungselement 1 auch an einem schon an dem zu erkletternden Objekt befestigten Spanngurt 5 befestigen, ohne hierzu den Spanngurt 5 demontieren zu müssen. Da der Schrägschlitz 7 – wie aus 2 hervorgeht – etwas unterhalb des oberen Endes der Aufnahme 6 in diese einmündet, ist sichergestellt, daß der Spanngurt 5 sich nicht durch den Schrägschlitz 7 aus der Aufnahme 6 heraus bewegen kann. Um ein ungewolltes Herausgleiten des Spanngurtes 5 aus der Aufnahme 6 zu vermeiden, ist im Bereich der seitlichen Enden der Aufnahme 6 jeweils eine Verengung 8 vorgesehen.
  • Die Rückseite des Befestigungselementes 1 ist – wie aus 3 hervorgeht – konkav ausgebildet und dient als Anlagefläche 9 für das Befestigungselement 1 an dem zu erkletternden Objekt. Um ein Verrutschen des am zu erkletternden Objekt festgezurrten Befestigungselementes 1 zu vermeiden, ist die Anlagefläche 9 des Befestigungselementes 1 rutschfest ausgebildet.
  • Da es in manchen Fällen vorteilhaft ist, das Befestigungselement 1 an zwei Stellen am zu erkletternden Objekt befestigen zu können, ist im Bereich des unteren Endes des Befestigungselementes 1 eine der Aufnahme 6 entsprechende zweite Aufnahme 11 vorgesehen, die sich ebenfalls über die gesamte Breite des Befestigungselementes 1 erstreckt und hinsichtlich ihrer Ausbildung der Aufnahme 6 entspricht. Die zweite Aufnahme 11 dient zur Aufnahme eines zweiten Spanngurtes 12, dessen Ausbildung der Ausbildung des Spanngurtes 5 entspricht, sodaß das Befestigungselement 1 mit Hilfe der beiden Spanngurte 5, 12 an zwei Steilen des zu erkletternden Objektes befestigt werden kann.
  • Um eine über den reinen Reibungsschluß zwischen dem zu erkletternden Objekt und dem jeweiligen Spanngurt 5, 12 hinausgehende Sicherheit gegen Verrutschen der Spanngurte 5, 12 am zu erkletternden Objekt zu erreichen, sind diese in bestimmten Abständen mit Gleitsicherungen 13 versehen, die im wesentlichen von an ihren beiden Enden nach innen abgewinkelten Spangen 14 gebildet sind. Die Außenseiten der Spangen 14 bilden deren Anlageflächen 15 am zu erkletternden Objekt und sind mit kleinen Spitzen oder rutschhemmenden Noppen 16 versehen, während ihre auf einander zu abgewinkelte Enden 17 den jeweiligen Spanngurt 5, 12 zumindest teilweise umschließen.
  • Wie aus 2 hervorgeht, ist oberhalb des Schrägschlitzes 7 die Dicke des Befestigungselementes 1 über dessen gesamte Breite um einen bestimmten Betrag vergößert. Hierdurch ist auch die obere Stirnfläche 18 des Befestigungselementes 1 entsprechend vergrößert und bildet eine Griff- oder Trittfläche, die durch einen sich ebenfalls über die gesamte Breite des Befestigungselementes 1 erstreckenden Steg 19 begrenzt ist. Die obere Stirnfläche 18 ist ebenfalls rutschsicher ausgebildet. Sofern die obere Stirnfläche 18 als Trittfläche dient, erfüllt der Steg 19 insoweit eine Doppelfunktion, als er einerseits das zu erkletternde Objekt, beispielsweise einen Baum, gegen Beschädigung seiner Rinde durch die Schuhe des Kletterers schützt und andererseits die Schuhe des Kletterers gegen Verschmutzungen durch Baumharz geschützt sind. In der oberen Stirnfläche 18 des Befestigungselementes 1 können Vertiefungen 21 eingearbeitet sein, die im Falle der Benutzung der oberen Stirnfläche 18 als Grifffläche der Kletterhilfe dienen.
  • Sofern das Befestigungselement 1 auch zum Eisklettern und somit in Verbindung mit Eisgeräten oder Steigeisen benutzt wird, können die Vertiefungen 21 in der oberen Stirnfläche zum Einhängen solcher Geräte dienen.
  • Die in den 6 und 7 dargestellte vereinfachte Ausführung eines Befestigungselementes 30 dient als Trittstufe beim Befestigen des ersten Befestigungselementes 1 am zu erkletternden Objekt. Das Befestigungselement 30 wird mittels eines Spanngurtes 31 am zu erkletternden Objekt befestigt und weist ebenfalls eine Aufnahme 32 für den Spanngurt 31 auf, die in analoger Weise zu den Aufnahmen 6, 12 ausgebildet ist und sich daher ebenfalls über die gesamte Breite des Befestigungselementes 30 erstreckt. An ihrem freien Ende ist auch die Aufnahme 32 mit Verengungen 33 versehen, die ein ungewolltes sich Herausbewegen oder Herausfallen des in die Aufnahme 32 eingebrachten Spanngurtes 31 verhindern.
  • Die obere Stirnfläche 34 des Befestigungselementes 30 dient hier als Trittfläche und ist ebenfalls rutschfest ausgebildet. Zur Begrenzung der Trittfläche ist ebenfalls ein sich über die gesamte Breite des Befestigungselementes 30 erstreckender Steg 35 vorgesehen, der eine Verlängerung der rückseitigen Fläche des Befestigungselementes 30 bildet, die als Anlagefläche 36 für das Befestigungselement 30 am zu erkletternden Objekt dient und konkav und rutschfest ausgebildet ist. Auch hier kann der Spanngurt 31 in analoger Weise zur vorbeschriebenen ersten Ausführungsform mit Gleitsicherungen bestückt sein.

Claims (10)

  1. Einrichtung zum Klettern an Masten, Bäumen, Säulen, Pfeilern oder dgl. aufweisend ein zur Aufnahme eines Klettergriffes vorgesehenes Befestigungselement, das mittels eines Spanngurtes (5) lösbar mit dem Mast verbindbar ist, wobei das Befestigungselement (1) plattenartig ausgebildet und mit einer sich über seine Breite erstreckenden, im wesentlichen rechteckförmigen Aufnahme (6) für den Spanngurt (5) versehen ist, und die Querschnittsform des Spanngurtes (5) der Querschnittsform der Aufnahme (6) entspricht.
  2. Einrichtung zum Klettern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (6) im Bereich ihrer seitlichen Enden jeweils eine Verengung (8) aufweist.
  3. Einrichtung zum Klettern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (1) einen sich von seiner Außenseite bis zur Aufnahme (6) für den Spanngurt (5) erstreckenden Schrägschlitz (7) aufweist, dessen Breite der Dicke des Spanngurtes (5) entspricht.
  4. Einrichtung zum Klettern nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrägschlitz (7) unterhalb des oberen Endes der Aufnahme (6) in diese mündet.
  5. Einrichtung zum Klettern nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke des Befestigungselementes (1) im Bereich des Schrägschlitzes (7) größer ist, als dessen Dicke in seinem übrigen Bereich.
  6. Einrichtung zum Klettern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Stirnfläche (18) des Befestigungselementes (1) durch einen mit dem Befestigungselement (1) verbundenen Steg begrenzt ist.
  7. Einrichtung zum Klettern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (1) im Bereich seines unteren Endes eine der ersten Aufnahme (6) entsprechende zweite Aufnahme (11) für einen zweiten Spanngurt (12) aufweist.
  8. Einrichtung zum Klettern nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spanngurte (5, 12) mit diese teilweise umschließenden Gleitsicherungen (13) versehen sind, die an den Spanngurten (5, 12) in Abständen zueinander angeordnet sind.
  9. Einrichtung zum Klettern nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitsicherungen (13) an ihren Anlageflächen rutschsicher ausgebildet sind.
  10. Einrichtung zum Klettern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (1) Aufnahmen für Rutschsicherungselemente aufweist.
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