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Die
Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Klettern an Masten, Bäumen, Säulen, Pfeilern
oder dgl. nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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Die
DE 202 07 771 U1 offenbart
eine Klettereinrichtung, die im wesentlichen von einem Klettergriff
mit einem Befestigungselement zum Anbringen an einer künstlichen
Kletterwand und einem Griffelement zum Angreifen, sowie von mindestens
einem Kletterwandmodul gebildet ist. Aufgabe dieser Einrichtung
ist es, eine Möglichkeit
vorzuschlagen, die mit einfachen Mitteln einen reproduzierbaren
Aufbau von künstlichen
Kletterwänden
mit bestimmten Kletterrouten erlaubt.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird ein Klettergriff vorgeschlagen, der mindestens
eine Markierung und/oder ein Rastelement aufweist, so daß der Klettergriff
anhand dieser Markierung an der Kletterwand stets in der gleichen
Lage ausgerichtet werden und eine einmal aufgebaute Kletterwand
beliebig oft nachgebaut werden kann.
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Weitere
Kletterwände
sind zwar beispielsweise in der
DE 203 08 822 U1 und der
DE 195 11 412 A1 offenbart,
jedoch betreffen diese nur künstliche
Kletterwände,
an denen die Klettergriffe lösbar befestigt
sind und – beispielsweise
zur Erhöhung
des Schwierigkeitsgrades – relativ
leicht austauschbar sind.
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Die
DE 299 12 078 U1 zeigt
einen Klettergriff der von der Rückseite
einer künstlichen
Kletterwand an dieser befestigbar ist.
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Die
US 5, 810 113 A1 offenbart
eine Klettereinrichtung mit relativ dünnwandigen kegelstumpfähnlichen
Halbschalen, die als Trittstufen oder Klettergriffe dienen. Die
Halbschalen sind im Bereich ihrer Seitenflächen mit je einem Schlitz versehen,
wobei beide Schlitze zur Durchführung
des jeweiligen Spanngurtes dienen und ihre Höhe der Breite des jeweiligen
Spanngurtes entspricht. Dies bedeutet, daß der jeweilige Spanngurt von
seinem Austritt aus der einen Seite der Halbschale bis zu seinem
Eintritt in die andere Seite der Halbschale im „Freien" verläuft. Aus
2 geht
in Verbindung mit Spalte 3 der Beschreibung hervor, daß sich die
Form der Trittstufen unter Belastung von der in
2 in
Volllinie gezeigten Form in die in Strichlinie gezeigte Form erweitert und
nach Entlastung wieder in ihre ursprüngliche Form zurückkehrt.
Dies führt
bei Belastung zu Relativbewegungen zwischen der jeweiligen Trittstufe
und dem Spanngurt, der insbesondere im Bereich der Schlitze zu Verschleiß am Spanngurt
führt.
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Ferner
entstehen durch die Formveränderungen
der Trittstufen beim jeweiligen Wechsel von Entlastung zu Belastung
bzw. von Belastung zu Entlastung Relativbewegungen zwischen den
Trittstufen und dem zu besteigenden Objekt, die insbesondere durch
die vertikal verlaufenden seitlichen Kanten zu Beschädigungen
an dem Objekt führen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum Klettern
an Masten, Bäumen, Säulen, Pfeilern
oder dgl. zu schaffen, wobei durch die Befestigung der Trittstufen
bzw. der Klettergriffe an diesen Gegenständen keine Beschädigungen hervor
gerufen werden sollen.
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Diese
Aufgabe wird ausgehend von einem oder mehreren zur Aufnahme von
jeweils einer oder mehreren Trittstufen oder Klettergriffen vorgesehenen
Befestigungsmittel durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
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Da
Spanngurte im Allgemeinen einen rechteckförmigen Querschnitt aufweisen
und mit ihrer Breitseite am jeweiligen Mast anliegen, ergibt sich
einerseits am Mast eine geringe Flächenpressung und andererseits
gewährleistet
das relativ grobe Gewebe des Spanngurtes einen hohen Reibungskoeffizienten und
damit eine große
Rutschsicherheit.
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Um
das Einbringen des Spanngurtes in die Aufnahme zu erleichtern, dabei
aber bei sich während
der Montage in Schräglage
befindlichem Befestigungselement ein Herausrutschen des Spanngurtes
aus dem Befestigungselement zu vermeiden, weist die Aufnahme im
Bereich ihrer seitlichen Enden jeweils eine Verengung auf.
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Um
beim Einbringen des Spanngurtes in die Aufnahme ein Einfädeln desselben
zu vermeiden, weist das Befestigungselement einen sich von seiner Außenseite
bis zur Aufnahme erstreckenden Schrägschlitz auf, dessen Breite
der Dicke des Spanngurtes entspricht.
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Ein
sich selbsttätiges
Herausbewegen des Spanngurtes durch den Schrägschlitz hindurch kann dann
vermieden werden, wenn dieser unterhalb des oberen Endes der Aufnahme
in diese mündet.
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Eine
in konstruktiver Hinsicht einfache Ausbildung für das Befestigungselement kann
dadurch erreicht werden, wenn dessen obere Stirnfläche als Griff-
oder Trittfläche
dient und diese rutschfest ausgebildet ist.
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Dabei
ist es zur Vergrößerung der
Griff- oder Trittfläche
vorteilhaft, die Dicke des Befestigungselementes im Bereich des
Schrägschlitzes
gegenüber seiner
Dicke im übrigen
Bereich zu vergrößern.
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Eine
Begrenzung der Trittfläche
wird dadurch erreicht, wenn das Befes tigungselement einen seine
obere Stirnfläche
begrenzenden Steg aufweist.
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Um
die erfindungsgemäße Einrichtung
auch in solchen Fällen
benutzen zu können,
wenn es erforderlich ist, das Befestigungselement mit einem zweiten
Spanngurt zu sichern, weist dieses im Bereich seines unteren Endes
eine der ersten Aufnahme entsprechende zweite Aufnahme für einen
zweiten Spanngurt auf.
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Zur
Vermeidung eines Verrutschens der Spanngurte am Mast ist es vorteilhaft,
diese in bestimmten Abständen
mit Gleitsicherungen zu versehen, wobei diese die Spanngurte zumindest
teilweise umschließen.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines in der beigefügten
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles
der Erfindung.
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Es
zeigt:
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1:
eine Frontansicht des Befestigungselementes;
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2:
eine Seitenansicht des Befestigungselementes mit einge führtem Spanngurt;
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3:
eine Draufsicht auf das Befestigungselement, teilweise geschnitten;
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4:
eine Seitenansicht einer Gleitsicherung mit dem von dieser teilweise
umschlossenen Spanngurt;
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5:
eine Frontansicht der einer Gleitsicherung mit dem von dieser teilweise
umschlossenen Spanngurt;
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6:
eine vereinfachte Ausführung
eines Befestigungselementes, das lediglich als Fußtritt im unteren
Bereich eines Mastes dient, in Frontansicht;
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7:
eine vereinfachte Ausführung
des Befestigungselementes gemäß 5 in
Seitenansicht mit eingeführtem
Spanngurt;
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In 1 ist
ein Befestigungselement 1 in Frontansicht gezeigt, das
eine im wesentlichen trapezförmige
Form aufweist, in dessen unterem Bereich ein Befestigungsgewinde 2 für einen
nicht näher
beschriebenen Gewindezapfen 3 eines Klettergriffes 4 vorgesehen
ist. Hierdurch wird es ermöglicht,
das Befestigungselement 1 wahlweise mit unterschiedliche
Schwierigkeitsgrade aufweisenden Klettergriffen 4 zu bestücken.
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Zur
Befestigung des Befestigungselementes 1 an dem jeweils
zu erkletternden Mast, Baum, Pfeiler, Säule oder dgl. dient ein Spanngurt 5,
der vorzugsweise einen rechteckförmigen
Querschnitt aufweist. Der Spanngurt 5 kann ein eine bestimmte
Festigkeit aufweisender handelsüblicher
Spanngurt sein, wie er beispielsweise zum Festzurren von Gegenständen dient
und ein lösbares
Spannschloß aufweist,
das als Schnellverschluß ausgebildet
sein kann.
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Das
Befestigungselement 1 weist zur Aufnahme des Spanngurtes 5 eine
dessen Querschnittsform entsprechende Aufnahme 6 auf, die
sich über die
gesamte Breite des Befestigungselementes 1 erstreckt. Die
Breite und Höhe
der Aufnahme 6 sind maßlich
so auf die entsprechenden Maße
des Spanngurtes 5 abgestimmt, daß dieser sich zügig durch
die Aufnahme 6 hindurch bewegen läßt. Um das Einbringen des Spanngurtes 5 in
die Aufnahme 6 zu erleichtern ist am Befestigungselement 1 ein sich
von dessen Außenseite
zur Aufnahme 6 erstreckender Schrägschlitz 7 vorgesehen,
der unterhalb des oberen Endes der Aufnahme 6 in diese
mündet. Der
Schräg schlitz 7 erstreckt
sich ebenfalls über
die gesamte Breite des Befestigungselementes 1, sodaß sich der
Spanngurt 5 in leicht abgekröpfter Form durch den Schrägschlitz 7 in
das Befestigungselement 1 einbringen läßt. Auf diese Weise läßt sich
das Befestigungselement 1 auch an einem schon an dem zu
erkletternden Objekt befestigten Spanngurt 5 befestigen,
ohne hierzu den Spanngurt 5 demontieren zu müssen. Da
der Schrägschlitz 7 – wie aus 2 hervorgeht – etwas
unterhalb des oberen Endes der Aufnahme 6 in diese einmündet, ist
sichergestellt, daß der
Spanngurt 5 sich nicht durch den Schrägschlitz 7 aus der
Aufnahme 6 heraus bewegen kann. Um ein ungewolltes Herausgleiten
des Spanngurtes 5 aus der Aufnahme 6 zu vermeiden,
ist im Bereich der seitlichen Enden der Aufnahme 6 jeweils
eine Verengung 8 vorgesehen.
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Die
Rückseite
des Befestigungselementes 1 ist – wie aus 3 hervorgeht – konkav
ausgebildet und dient als Anlagefläche 9 für das Befestigungselement 1 an
dem zu erkletternden Objekt. Um ein Verrutschen des am zu erkletternden
Objekt festgezurrten Befestigungselementes 1 zu vermeiden,
ist die Anlagefläche 9 des
Befestigungselementes 1 rutschfest ausgebildet.
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Da
es in manchen Fällen
vorteilhaft ist, das Befestigungselement 1 an zwei Stellen
am zu erkletternden Objekt befestigen zu können, ist im Bereich des unteren
Endes des Befestigungselementes 1 eine der Aufnahme 6 entsprechende
zweite Aufnahme 11 vorgesehen, die sich ebenfalls über die
gesamte Breite des Befestigungselementes 1 erstreckt und
hinsichtlich ihrer Ausbildung der Aufnahme 6 entspricht.
Die zweite Aufnahme 11 dient zur Aufnahme eines zweiten
Spanngurtes 12, dessen Ausbildung der Ausbildung des Spanngurtes 5 entspricht,
sodaß das
Befestigungselement 1 mit Hilfe der beiden Spanngurte 5, 12 an
zwei Steilen des zu erkletternden Objektes befestigt werden kann.
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Um
eine über
den reinen Reibungsschluß zwischen
dem zu erkletternden Objekt und dem jeweiligen Spanngurt 5, 12 hinausgehende
Sicherheit gegen Verrutschen der Spanngurte 5, 12 am
zu erkletternden Objekt zu erreichen, sind diese in bestimmten Abständen mit
Gleitsicherungen 13 versehen, die im wesentlichen von an
ihren beiden Enden nach innen abgewinkelten Spangen 14 gebildet
sind. Die Außenseiten
der Spangen 14 bilden deren Anlageflächen 15 am zu erkletternden
Objekt und sind mit kleinen Spitzen oder rutschhemmenden Noppen 16 versehen,
während
ihre auf einander zu abgewinkelte Enden 17 den jeweiligen
Spanngurt 5, 12 zumindest teilweise umschließen.
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Wie
aus 2 hervorgeht, ist oberhalb des Schrägschlitzes 7 die
Dicke des Befestigungselementes 1 über dessen gesamte Breite um
einen bestimmten Betrag vergößert. Hierdurch
ist auch die obere Stirnfläche 18 des
Befestigungselementes 1 entsprechend vergrößert und
bildet eine Griff- oder Trittfläche,
die durch einen sich ebenfalls über
die gesamte Breite des Befestigungselementes 1 erstreckenden
Steg 19 begrenzt ist. Die obere Stirnfläche 18 ist ebenfalls
rutschsicher ausgebildet. Sofern die obere Stirnfläche 18 als
Trittfläche
dient, erfüllt
der Steg 19 insoweit eine Doppelfunktion, als er einerseits
das zu erkletternde Objekt, beispielsweise einen Baum, gegen Beschädigung seiner
Rinde durch die Schuhe des Kletterers schützt und andererseits die Schuhe
des Kletterers gegen Verschmutzungen durch Baumharz geschützt sind.
In der oberen Stirnfläche 18 des
Befestigungselementes 1 können Vertiefungen 21 eingearbeitet
sein, die im Falle der Benutzung der oberen Stirnfläche 18 als
Grifffläche
der Kletterhilfe dienen.
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Sofern
das Befestigungselement 1 auch zum Eisklettern und somit
in Verbindung mit Eisgeräten oder
Steigeisen benutzt wird, können
die Vertiefungen 21 in der oberen Stirnfläche zum
Einhängen
solcher Geräte
dienen.
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Die
in den 6 und 7 dargestellte vereinfachte
Ausführung
eines Befestigungselementes 30 dient als Trittstufe beim
Befestigen des ersten Befestigungselementes 1 am zu erkletternden
Objekt. Das Befestigungselement 30 wird mittels eines Spanngurtes 31 am
zu erkletternden Objekt befestigt und weist ebenfalls eine Aufnahme 32 für den Spanngurt 31 auf,
die in analoger Weise zu den Aufnahmen 6, 12 ausgebildet
ist und sich daher ebenfalls über die
gesamte Breite des Befestigungselementes 30 erstreckt.
An ihrem freien Ende ist auch die Aufnahme 32 mit Verengungen 33 versehen,
die ein ungewolltes sich Herausbewegen oder Herausfallen des in
die Aufnahme 32 eingebrachten Spanngurtes 31 verhindern.
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Die
obere Stirnfläche 34 des
Befestigungselementes 30 dient hier als Trittfläche und
ist ebenfalls rutschfest ausgebildet. Zur Begrenzung der Trittfläche ist
ebenfalls ein sich über
die gesamte Breite des Befestigungselementes 30 erstreckender
Steg 35 vorgesehen, der eine Verlängerung der rückseitigen Fläche des
Befestigungselementes 30 bildet, die als Anlagefläche 36 für das Befestigungselement 30 am zu
erkletternden Objekt dient und konkav und rutschfest ausgebildet
ist. Auch hier kann der Spanngurt 31 in analoger Weise
zur vorbeschriebenen ersten Ausführungsform
mit Gleitsicherungen bestückt
sein.