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DE202008004193U1 - Strahlregler - Google Patents

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DE202008004193U1 DE200820004193 DE202008004193U DE202008004193U1 DE 202008004193 U1 DE202008004193 U1 DE 202008004193U1 DE 200820004193 DE200820004193 DE 200820004193 DE 202008004193 U DE202008004193 U DE 202008004193U DE 202008004193 U1 DE202008004193 U1 DE 202008004193U1
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    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
    • E03C1/08Jet regulators or jet guides, e.g. anti-splash devices
    • E03C1/084Jet regulators with aerating means

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Abstract

Strahlregler (1), der mit seinem Strahlregler-Gehäuse (4) von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf (2) einer sanitären Auslaufarmatur (3) einsetzbar und in Gebrauchsstellung im Wasserauslauf (2) lösbar festlegbar oder fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlregler (1) im Wasserauslauf (2) lösbar verrastbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Strahlregler, der mit seinem Strahlreglergehäuse von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbar und in Gebrauchsstellung im Wasserauslauf lösbar festlegbar oder fixierbar ist.
  • Es ist bereits bekannt, am Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einen Strahlregler zu montieren, der einen homogenen, nicht-spritzenden Wasserstrahl formen soll. Solche Strahlregler werden meist in ein Auslaufmundstück eingesetzt, das am Wasserauslauf der sanitären Auslaufarmatur lösbar anschraubbar ist.
  • Da die Ausgestaltung des Auslaufmundstücks in der Oberflächenausführung der sanitären Auslaufarmatur mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein kann, und da der zwischen Auslaufmundstück und Auslaufarmatur verbleibende Spalt häufig als störend empfunden wird, hat man bereits Strahlregler der eingangs erwähnten Art geschaffen, die von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbar sind, ohne dass zum Festlegen des Strahlreglers ein zusätzliches Auslaufmund stück erforderlich wäre.
  • Der ästhetische Anspruch an das äußere Erscheinungsbild sanitärer Auslaufarmaturen wächst stetig. So hat man beispielsweise auch Auslaufarmaturen geschaffen, deren Wasserauslauf durch ein, in seinem Querschnitt rechteckiges Rohr gebildet ist. Um den in seinem Umriss an den rechteckigen Rohrquerschnitt formangepassten Strahlregler im Wasserauslauf der vorbekannten Auslaufarmatur fixieren zu können, ist eine als Halteelement dienende Madenschraube vorgesehen, die eine am Umfang des Armaturengehäuses angeordnete Durchtrittsöffnung durchsetzt und mit ihrem, in das Gehäuseinneren des Armaturengehäuses vorstehenden Endbereich am Strahlregler fixierend eingreift. Damit die Durchtrittsöffnung und die darin eingeschraubte Madenschraube das äußere Erscheinungsbild der vorbekannten Auslaufarmatur nicht beeinträchtigt, ist die Durchtrittsöffnung auf der der Sichtseite abgewandten Flachseite des Armaturengehäuses angeordnet.
  • Man hat jedoch auch bereits Auslaufarmaturen geschaffen, bei der die Sichtseite des bandförmigen Armaturengehäuses eine der beiden Schmalseiten bildet. Hier könnte eine, auf zumindest einer der beiden Seitenflächen angeordnete und für eine bis zum Strahlregler reichende Madenschraube bestimmte Durchtrittsöffnung störend wirken.
  • Es besteht daher die Aufgabe, einen von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf einsetzbaren Strahlregler zu schaffen, der im Wasserauslauf lösbar fixierbar ist, ohne dass die erforderlichen Befestigungsmittel irgendwie störend in Erscheinung treten.
  • Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei dem Strahlregler der eingangs erwähnten Art insbesondere darin, dass der Strahlregler im Wasserauslauf lösbar verrastbar ist.
  • Der erfindungsgemäße Strahlregler ist im Wasserauslauf lösbar verrastbar. Da der erfindungsgemäße Strahlregler im Wasserauslauf der sanitären Auslaufarmatur lösbar verrastbar ist, kann auf ein am Wasserauslauf anschraubbares und den Strahlregler aufnehmendes Auslaufmundstück verzichtet werden. Da zur Montage und Demontage des erfindungsgemäßen Strahlreglers auch keine Drehbewegung notwendig ist, kann das Strahlreglergehäuse des erfindungsgemäßen Strahlreglers einen im Querschnitt runden oder gegebenenfalls auch rechteckigen Querschnitt aufweisen. Dabei sind die zum Festlegen des Strahlreglers im Wasserauslauf erforderlichen Befestigungsmittel von außen nicht sichtbar und können somit auch nicht störend in Erscheinung treten.
  • Um eine komfortable, praktikable und belastbare Rastverbindung zu schaffen, ist es vorteilhaft, wenn am Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses zumindest ein Federarm angeformt ist, der in Gebrauchsstellung mit seinem freien Armende einen Hinterschnitt am Innenumfang des Wasserauslaufs hintergreift. Der am Innenumfang des Armaturengehäuses erforderliche Hinterschnitt lässt sich insbesondere dann besonders einfach vorsehen, wenn das Armaturengehäuse als vergleichsweise dickwandiges Gussteil ausgebildet ist, wie es insbesondere bei einer hochwertigen Auslaufarmatur häufig der Fall sein wird.
  • Um auch die Demontage des erfindungsgemäßen Strahlreglers möglichst einfach zu gestalten, kann es vorteilhaft sein, wenn das freie Armende des zumindest einen Federarmes derart vom Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses beabstandet ist, dass in den Freiraum zwischen diesem zumindest einen Federarm und dem Gehäuse-Außenumfang ein Löse- und/oder Ent nahmewerkzeug einführbar ist. Bei einer solchen Ausführungsform wird die die Demontage des erfindungsgemäßen Strahlreglers einleitende Einführbewegung des Löse- und/oder Entnahmewerkzeuges erleichtert, weil das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug dabei zwischen dem Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses einerseits und dem Federarm andererseits geführt ist.
  • Möglich ist es, dass der zumindest eine Federarm mit seinem freien Armende entgegen der Strömungsrichtung weist. Zwar lassen sich bei einer solchen Ausführungsform die Federarme durch Einführen eines Löse- und/oder Entnahmewerkzeuges in den zwischen den Federarmen einerseits und dem Gehäuse-Innenumfang des Armaturengehäuses andererseits verbleibenden Freiraum leicht radial nach innen einlenken und somit aus der Rastverbindung lösen. Eine besonders belastbar und dennoch konstruktiv einfache, bevorzugte Ausführungsform sieht demgegenüber vor, dass der zumindest eine Federarm in Strömungsrichtung des aus der Auslaufarmatur austretenden Wasserstrahls orientiert und/oder mit seinem freien Armende in Auslaufrichtung angeordnet ist.
  • Um den zumindest einen, am Strahlregler-Gehäuse vorgesehenen Federarm bei der Demontage des erfindungsgemäßen Strahlreglers radial nach innen einlenken und aus seiner Rastverbindung lösen zu können, ist es vorteilhaft, wenn der zumindest eine Federarm durch eine Zugbewegung an dem an der Außenseite des Federarms anlegbaren Löse- und/oder Entnahmewerkzeug in Auslaufrichtung derart druckbeaufschlagbar ist, dass das demgegenüber abströmseitig angeordnete freie Armende nach innen einlenkbar ist. Bei dieser Ausführungsform wird somit eine Zugbewegung am Löse- und/oder Entnahmewerkzeug in eine radiale Einlenkbewegung des zumindest einen Federarms von seiner Gebrauchs- oder Haltestellung in seine Entnahmestellung umge setzt; dabei wird die Entnahmebewegung des Strahlreglers durch die Zugbewegung am Löse- und/oder Entnahmewerkzeug noch zusätzlich unterstützt.
  • Die Übertragung der über das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug aufgebrachten Zugkraft auch auf den Strahlregler und die Entnahme dieses Strahlreglers aus dem Wasserauslauf der sanitären Auslaufarmatur wird noch zusätzlich begünstigt, wenn am freien Armabschnitt zumindest eines Federarmes außenseitig ein Werkzeug-Anschlag vorgesehen ist, der mit dem Löse- und/oder Entnahmewerkzeug derart zusammenwirkt, dass eine Zugkraft auf das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug auf den Federarm sowie das mit ihm verbundene Strahlregler-Gehäuse übertragbar ist. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass jeder der am Gehäuseaußenumfang des Strahlregler-Gehäuses vorgesehenen Federarme einen derartigen Werkzeug-Anschlag hat.
  • Das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug kann mit einem beispielsweise hakenförmig abgewinkelten Endabschnitt besonders einfach an die Außenseite des zur Demontage einzulenkenden Federarms eingelegt werden, wenn an der Außenseite zumindest eines Federarmes zuströmseitig vor dem Werkzeuganschlag eine sich entgegen der Zugrichtung verjüngende Auflaufschräge für das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug vorgesehen ist. Bei dieser Ausführungsform muss das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug somit nur über die Auflaufschräge hinaus in den Wasserauslauf eingeführt werden, um das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug anschließend über die Auflaufschräge derart an die Außenseite des zumindest einen Federarmes anlegen zu können, bis der Federarm nach innen einlenkt und aus seiner Rastverbindung im Wasserauslauf gelöst werden kann.
  • Die Einsetz- und Ausziehbewegung des Löse- und/oder Entnahmewerkzeuges wird wesentlich erleichtert, wenn am Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses zumindest eine Aus- oder Einformung mit wenigstens einer axial orientierten Führungswand vorgesehen ist, die mit einer Führungsgegenfläche am Löse- und/oder Entnahmewerkzeug zusammenwirkt.
  • Dabei sieht eine nur beispielhaft genannte, aber bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung vor, dass am Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses zumindest eine Einformung mit axial orientierten Führungswänden vorgesehen ist, die mit beidseits am Löse- und/oder Entnahmewerkzeug vorgesehenen Führungsgegenflächen zusammenwirkt.
  • Besonders zweckmäßig ist es, wenn im Bereich zumindest einer Einformung wenigstens ein Federarm vorgesehen ist.
  • Sofern am Strahlregler-Gehäuse mehrere Federarme vorgesehen sind, können diese auch unabhängig voneinander jeweils als Rastmittel dienen. Eine besonders belastbare und gleichzeitig einfach zu handhabende Ausführung sieht vor, dass zumindest zwei Federarme mittels eines Werkzeuganschlages oder dergleichen Verbindungssteges miteinander verbunden sind.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass der zumindest eine Federarm L-förmig ausgebildet ist und im Bereich des Querstegs seiner L-Form eine Auflaufschräge vorgesehen ist. Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn die L-förmigen Federarme paarweise einander zugeordnet und spiegelsymmetrisch zueinander ausgestaltet sind.
  • Die erfindungsgemäßen Merkmale lassen sich besonders vorteilhaft bei einem Strahlregler verwenden, der einen unrunden und insbesondere einen lang gestreckten und/oder rechteckigen Außenumriss hat.
  • Weitere Merkmale gemäß der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung in Verbindung mit den Ansprüchen. Nachstehend wird die Erfindung anhand eines vorteilhaften Ausführungsbeispieles noch näher beschrieben.
  • Es zeigt:
  • 1 einen, in einer perspektivischen Darstellung auf seine Zuströmseite gezeigten Strahlregler, der in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur einsetzbar und dort lösbar verrastbar ist, wobei der Strahlregler am Außenumfang seines Strahlregler-Gehäuses dazu zwei miteinander verbundene Federarme hat, die mit ihrem freien Armende einen Hinterschnitt am Innenumfang des Wasserauslaufs hintergreifen,
  • 2 den Strahlregler aus 1 in einer um 180° gedrehten Perspektivdarstellung auf die Zuströmseite,
  • 3 den Strahlregler aus 1 und 2 in einem perspektivisch dargestellten Längsschnitt auf die Auslaufstirnseite dieses Strahlreglers,
  • 4 den Strahlregler aus 1 bis 3 in einem perspektivisch dargestellten Längsschnitt auf die Zuströmseite,
  • 5 den Strahlregler aus den 1 bis 4 in einer Draufsicht auf seine Zuströmseite,
  • 6 den Strahlregler aus den 1 bis 5 in einem parallel zur Längserstreckung dieses Strahlreglers durchgeführten Längsschnitt durch Schnittebene VI-VI aus 5,
  • 7 den Strahlregler aus den 1 bis 6 in einem Längsschnitt durch Schnittebene VII-VII aus 6,
  • 8 den Strahlregler aus den 1 bis 7 in seiner, im Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur befindlichen Gebrauchsstellung in einem perspektivischen Längsschnitt,
  • 9 den Strahlregler aus den 1 bis 8 in einem perspektivischen Längsschnitt, wobei an den Strahlregler ein Löse- und Entnahmewerkzeug angesetzt ist,
  • 10 den Strahlregler aus den 1 bis 9 in einer perspektivischen Darstellung mit dem an den Strahlregler angesetzten Löse- und Entnahmewerkzeug,
  • 11 das dem Strahlregler aus den 1 bis 10 zugeordnete Löse- und Entnahmewerkzeug in einer perspektivischen Darstellung, und
  • 12 das Löse- und Entnahmewerkzeug aus den 9 bis 11 in einer weiteren perspektivischen Darstellung.
  • In den 1 bis 10 ist ein Strahlregler 1 dargestellt, der von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf 2 einer sanitären Auslaufarmatur 3 einsetzbar ist, um dort einen homogenen, perlend-weichen und nicht-spritzenden Wasserstrahl zu formen. Um den Strahlregler 1 in seiner Gebrauchsstellung festlegen und fixieren zu können, ist dieser im Wasserauslauf 2 lösbar verrastbar. Am Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses 4 sind dazu zwei Federarme 5, 6 angeformt, die mit ihrem freien Armende 7 einen nutartigen Hinterschnitt 8 am Innenumfang des den Wasserauslauf 2 umgrenzenden Armaturengehäuses hintergreifen.
  • Die Federarme 5, 6 sind in Strömungsrichtung des aus der Auslaufarmatur 3 austretenden Wasserstrahl orientiert und mit ihrem freien Armende 7 in Auslaufrichtung angeordnet.
  • Aus den 9 und 10 wird deutlich, dass zum Zwecke der Demontage des Strahlreglers 1 aus dem Wasserauslauf 2 an die Außenseite der Federarme 5, 6 ein Löse- und Entnahmewerkzeug 9 derart anlegbar ist, dass die freien Armenden 7 der Federarme 5, 6 durch eine Zugbewegung am Löse- und Entnahmewerkzeug 9 in Auslaufrichtung radial nach innen eingelenkt und aus ihrer Rastverbindung mit der Auslaufarmatur 3 gelöst werden können. Die Federarme 5, 6 weisen an ihrem freien Armabschnitt 7 einen gemeinsamen Werkzeug-Anschlag 10 auf, der mit dem Löse- und Entnahmewerkzeug 9 derart zusammenwirkt, dass eine Zugkraft auf das Löse- und Entnahmewerkzeug 9 auf die Federarme 5, 6 sowie auf das mit ihnen verbundene Strahlregler-Gehäuse 4 übertragbar ist.
  • Aus einem Vergleich der 1, 4 und 7 wird deutlich, dass an den Außenseiten der Federarme 5, 6 jeweils eine sich entgegen der Zugrichtung verjüngende Auflaufschräge 11 für das Löse- und Entnahmewerkzeug 9 vorgesehen ist. Das Löse- und Entnahmewerkzeug 9 kann somit mit seinem T-förmigen Werkzeugkopf 12 bis über die Auflaufschrägen 11 in den zwischen dem Strahlregler-Gehäuse 4 und dem Innenumfang des Armaturengehäuses vorgesehenen Zwischenraum vorgeschoben werden, um durch eine nachfolgende Zugbewegung in Auslaufrichtung mit dem T-Quersteg des Werkzeugkopfes 12 derart auf die Auflauf schrägen 11 aufzulaufen, bis die Federarme 5, 6 nach innen eingelenkt und aus ihrer Rastverbindung gelöst werden. Dabei wird der T-förmige Werkzeugkopf durch die, zwischen den Federarmen 5, 6, dem Werkzeuganschlag 10 und dem Strahlregler-Gehäuse 4 umgrenzte Öffnung durchgeschoben, bis der Werkzeugkopf an der Außenseite der Federarme 5, 6 entlang zum Werkzeuganschlag 10 gezogen werden kann.
  • In den 1, 4, 7 und 10 ist erkennbar, dass die über den Werkzeug-Anschlag 10 verbundenen Federarme 5, 6 im Bereich einer am Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses 4 vorgesehenen Einformung 13 angeordnet sind. Diese Einformung 13 weist axial orientierte Führungswände 14, 15 auf, die mit beidseits am Löse- und Entnahmewerkzeug 9 vorgesehenen Führungsgegenflächen 16, 17 zusammenwirken.
  • In 1 ist dargestellt, dass die Federarme 5, 6 L-förmig ausgebildet sind und im Bereich des Quersteges ihrer L-Form die Auflaufschräge 11 aufweisen. Dabei sind die einander paarweise zugeordneten und hier über den gemeinsamen Werkzeuganschlag 10 miteinander verbundenen Federarme 5, 6 spiegelsymmetrisch zueinander ausgestaltet.
  • Der in den 1 bis 10 dargestellte Strahlregler 1 ist als belüfteter Strahlregler ausgestaltet, in dem eine Luftbeimischung zum Wasserstrahl erfolgt. Um die zur Luftbeimischung benötigte Luft in das Gehäuseinnere des Strahlreglers 1 saugen zu können, ist zwischen der Einformung 13 am Strahlregler-Gehäuse 4 und dem Innenumfang der Auslaufarmatur 3 ein zur Auslaufstirnseite des Wasserauslaufs 2 offener Belüftungskanal 18 umgrenzt. Der Belüftungskanal 18 mündet im Bereich von Belüftungsöffnungen 19, die im Strahlregler-Gehäuse 4 vorgesehen sind. Aus einem Vergleich der 1 bis 3 wird deutlich, dass der Strahlregler 1 ein Strahlregler-Gehäuse 4 mit einer umfangsseitigen Einschuböffnung 21 aufweist. Dabei ist im Gehäuseinneren des Strahlreglergehäuses 4 zumindest eine, quer zur Strahlregler-Längsachse orientierte Einschubführung 22 vorgesehen, so dass von der Einschuböffnung 21 aus die zum Formen des Wasserstrahls benötigten Einsetzteile 23 in die Einschubführung 22 oder die Einschubführungen einschiebbar sind. Um den Wasserstrahl über seinen gesamten Querschnitt formen zu können, erstrecken sich die plattenförmigen Einsetzteile 23 im Wesentlichen über den gesamten lichten Durchlaufquerschnitt des Strahlregler-Gehäuses 4. Aus den 3 und 4 sowie 6 bis 9 ist ersichtlich, dass die hier als Homogenisiereinrichtung dienenden Einsetzteile 23 eine strahlformende Sieb- oder Gitterstruktur haben.
  • Zuströmseitig vor der Einschuböffnung 21 ist in das Strahlregler-Gehäuse 4 eine als Lochplatte ausgestaltete Strahlzerlegeeinrichtung 24 einstückig eingeformt. Um unerwünschte Kriechströme zwischen dem Strahlregler-Gehäuse 4 einerseits und dem Armatureninnenumfang andererseits zu vermeiden, ist zwischen dem Strahlregler 1 und dem Armatureninnenumfang eine Ringdichtung 25 vorgesehen. Die vom Strahlregler-Gehäuse 4 im Bereich der Strahlenzerlegeeinrichtung 24 getragene Ringdichtung 25 kann sich dicht an das Armaturengehäuse anlegen, ohne dass eine Verformung des Strahlregler-Gehäuses 4 in diesem Bereich zu befürchten ist, weil die Strahlzerlegeeinrichtung 24 das Strahlregler-Gehäuse 4 aussteift und einer unerwünschten Verformung entgegenwirkt.
  • Aus den 2 bis 4 und 7 ist erkennbar, dass die Einschuböffnung 21 des Strahlreglers 1 mit einem Deckel verschließbar ist, der aus mehreren, an die Einsetzteile 23 angeformten Deckelteilbereichen 26, 27 gebildet ist. An diese Deckelteilbereiche 26, 27 können außenseitig hier nicht weiter gezeigte Anpressvorsprünge angeformt sein, die den Armatureninnenum fang beaufschlagen. Beim Einsetzen des Strahlreglers 1 werden diese Anpressvorsprünge derart zwischen Armatureninnenumfang und Strahlregler-Gehäuse 4 geklemmt, dass die Anpressvorsprünge die Deckelteilbereiche 26, 27 ausreichend dicht gegen den die Einschuböffnung 21 begrenzenden Umfangsrandbereich des Strahlregler-Gehäuses 4 pressen.
  • Die Einsetzteile 23 sind mit seitlichen Führungsschienen 28 in die beidseits als Führungsnuten ausgestalteten Einschubführungen 22 einschiebbar. Dabei bilden die Führungsschienen 28 und die Führungsnuten der Einschubführungen 22 eine schwalbenschwanzartige Nutverbindung.
  • An das Strahlregler-Gehäuse 4 des Strahlreglers 1 ist auslaufseitig eine Sieb- oder Gitterstruktur 30 einstückig angeformt, die zum einen als Strömungsgleichrichter dient und die zum anderen auch eine Manipulationssicherung darstellt, die unberechtigte Manipulationen an den im Gehäuseinneren des Strahlregler-Gehäuses 4 befindlichen Einsetzteilen 23 verhindern sollen.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Sieb- oder Gitterstrukturen der einander nachgeschalteten Einsetzteile 23 „auf Lücke” zueinander ausgerichtet sind. Selbst wenn die Einsetzteile 23 baugleich ausgestaltet sind, ist dies durch einen seitlichen Versatz der Sieb- oder Gitterstrukturen beispielsweise um eine etwa halbe Maschenweite möglich. Stattdessen können auch asymmetrische Sieb- oder Gitterstrukturen zum Einsatz kommen, die durch bloßes Umdrehen der baugleichen Einsetzteile 23 „auf Lücke” ausgerichtet werden können.
  • Dem Strahlregler 1 ist ein Vorsatzsieb 29 zuströmseitig vorgeschaltet, welches die im Wasser enthaltenden Schmutzpartikel auszufiltern hat.

Claims (14)

  1. Strahlregler (1), der mit seinem Strahlregler-Gehäuse (4) von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf (2) einer sanitären Auslaufarmatur (3) einsetzbar und in Gebrauchsstellung im Wasserauslauf (2) lösbar festlegbar oder fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlregler (1) im Wasserauslauf (2) lösbar verrastbar ist.
  2. Strahlregler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses (4) zumindest ein Federarm (5, 6) angeformt ist, der in Gebrauchsstellung mit seinem freien Armende (7) einen Hinterschnitt (8) am Innenumfang des Wasserauslaufs (2) hintergreift.
  3. Strahlregler nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Armende (7) des zumindest einen Federarmes (5, 6) derart vom Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses (4) beabstandet ist, dass in den Freiraum zwischen diesem zumindest einen Federarm (5, 6) und dem Gehäuse-Außenumfang ein Löse- und/oder Entnahmewerkzeug (9) einführbar ist.
  4. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Federarm (5, 6) in Strömungsrichtung des aus der Auslaufarmatur austretenden Wasserstrahls orientiert und/oder mit seinem freien Armende (7) in Auslaufrichtung angeordnet ist.
  5. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Federarm (5, 6) durch eine Zugbewegung an dem an der Außenseite des Federarms (5, 6) anlegbaren Löse- und/oder Entnahmewerkzeug (9) in Auslaufrichtung derart druckbeaufschlagbar ist, dass das demgegenüber abströmseitig angeordnete freie Armende (7) nach innen einlenkbar ist.
  6. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass am freien Armabschnitt zumindest eines Federarmes (5, 6) außenseitig ein Werkzeug-Anschlag (10) vorgesehen ist, der mit dem Löse- und/oder Entnahmewerkzeug (9) derart zusammenwirkt, dass eine Zugkraft auf das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug (9) auf den Federarm (5, 6) sowie das mit ihm verbundene Strahlregler-Gehäuse (4) übertragbar ist.
  7. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenseite zumindest eines Federarmes (5, 6) zuströmseitig vor dem Werkzeuganschlag (10) eine sich entgegen der Zugrichtung verjüngende Auflaufschräge (11) für das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug (9) vorgesehen ist.
  8. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses (4) zumindest eine Aus- oder Einformung (13) mit wenigstens einer axial orientierten Führungswand (14, 15) vorgesehen ist, die mit einer Führungsgegenfläche (16, 17) am Löse- und/oder Entnahmewerkzeug (9) zusammenwirkt.
  9. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses (4) zumindest eine Einformung (13) mit axial orientierten Führungswänden (14, 15) vorgesehen ist, die mit beidseits am Löse- und/oder Entnahmewerk zeug (9) vorgesehenen Führungsgegenflächen (16, 17) zusammenwirkt.
  10. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich zumindest einer Einformung (13) wenigstens ein Federarm (5, 6) vorgesehen ist.
  11. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Federarme (5, 6) vorzugsweise mittels eines gemeinsamen Werkzeuganschlages (10) miteinander verbunden sind.
  12. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Federarm (5, 6) L-förmig ausgebildet ist und im Bereich des Quersteges der L-Form eine Auflaufschräge (11) vorgesehen ist.
  13. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die L-förmigen Federarme (5, 6) paarweise einander zugeordnet und spiegelsymmetrisch zueinander ausgestaltet sind.
  14. Strahlregler nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlregler (1) einen unrunden und insbesondere lang gestreckten und/oder rechteckigen Außenumriss hat.
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