-
Die
Erfindung betrifft einen Strahlregler, der mit seinem Strahlreglergehäuse von
der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur
einsetzbar und in Gebrauchsstellung im Wasserauslauf lösbar festlegbar
oder fixierbar ist.
-
Es
ist bereits bekannt, am Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur
einen Strahlregler zu montieren, der einen homogenen, nicht-spritzenden Wasserstrahl
formen soll. Solche Strahlregler werden meist in ein Auslaufmundstück eingesetzt,
das am Wasserauslauf der sanitären
Auslaufarmatur lösbar anschraubbar
ist.
-
Da
die Ausgestaltung des Auslaufmundstücks in der Oberflächenausführung der
sanitären Auslaufarmatur
mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein kann, und da der zwischen
Auslaufmundstück
und Auslaufarmatur verbleibende Spalt häufig als störend empfunden wird, hat man
bereits Strahlregler der eingangs erwähnten Art geschaffen, die von
der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur
einsetzbar sind, ohne dass zum Festlegen des Strahlreglers ein zusätzliches
Auslaufmund stück
erforderlich wäre.
-
Der ästhetische
Anspruch an das äußere Erscheinungsbild
sanitärer
Auslaufarmaturen wächst stetig.
So hat man beispielsweise auch Auslaufarmaturen geschaffen, deren
Wasserauslauf durch ein, in seinem Querschnitt rechteckiges Rohr
gebildet ist. Um den in seinem Umriss an den rechteckigen Rohrquerschnitt
formangepassten Strahlregler im Wasserauslauf der vorbekannten Auslaufarmatur
fixieren zu können,
ist eine als Halteelement dienende Madenschraube vorgesehen, die
eine am Umfang des Armaturengehäuses
angeordnete Durchtrittsöffnung durchsetzt
und mit ihrem, in das Gehäuseinneren
des Armaturengehäuses
vorstehenden Endbereich am Strahlregler fixierend eingreift. Damit
die Durchtrittsöffnung
und die darin eingeschraubte Madenschraube das äußere Erscheinungsbild der vorbekannten Auslaufarmatur
nicht beeinträchtigt,
ist die Durchtrittsöffnung
auf der der Sichtseite abgewandten Flachseite des Armaturengehäuses angeordnet.
-
Man
hat jedoch auch bereits Auslaufarmaturen geschaffen, bei der die
Sichtseite des bandförmigen
Armaturengehäuses
eine der beiden Schmalseiten bildet. Hier könnte eine, auf zumindest einer
der beiden Seitenflächen
angeordnete und für
eine bis zum Strahlregler reichende Madenschraube bestimmte Durchtrittsöffnung störend wirken.
-
Es
besteht daher die Aufgabe, einen von der Auslaufstirnseite aus in
den Wasserauslauf einsetzbaren Strahlregler zu schaffen, der im
Wasserauslauf lösbar
fixierbar ist, ohne dass die erforderlichen Befestigungsmittel irgendwie
störend
in Erscheinung treten.
-
Die
erfindungsgemäße Lösung dieser
Aufgabe besteht bei dem Strahlregler der eingangs erwähnten Art
insbesondere darin, dass der Strahlregler im Wasserauslauf lösbar verrastbar
ist.
-
Der
erfindungsgemäße Strahlregler
ist im Wasserauslauf lösbar
verrastbar. Da der erfindungsgemäße Strahlregler
im Wasserauslauf der sanitären Auslaufarmatur
lösbar
verrastbar ist, kann auf ein am Wasserauslauf anschraubbares und
den Strahlregler aufnehmendes Auslaufmundstück verzichtet werden. Da zur
Montage und Demontage des erfindungsgemäßen Strahlreglers auch keine
Drehbewegung notwendig ist, kann das Strahlreglergehäuse des
erfindungsgemäßen Strahlreglers
einen im Querschnitt runden oder gegebenenfalls auch rechteckigen Querschnitt
aufweisen. Dabei sind die zum Festlegen des Strahlreglers im Wasserauslauf
erforderlichen Befestigungsmittel von außen nicht sichtbar und können somit
auch nicht störend
in Erscheinung treten.
-
Um
eine komfortable, praktikable und belastbare Rastverbindung zu schaffen,
ist es vorteilhaft, wenn am Gehäuse-Außenumfang
des Strahlregler-Gehäuses
zumindest ein Federarm angeformt ist, der in Gebrauchsstellung mit
seinem freien Armende einen Hinterschnitt am Innenumfang des Wasserauslaufs
hintergreift. Der am Innenumfang des Armaturengehäuses erforderliche
Hinterschnitt lässt
sich insbesondere dann besonders einfach vorsehen, wenn das Armaturengehäuse als
vergleichsweise dickwandiges Gussteil ausgebildet ist, wie es insbesondere
bei einer hochwertigen Auslaufarmatur häufig der Fall sein wird.
-
Um
auch die Demontage des erfindungsgemäßen Strahlreglers möglichst
einfach zu gestalten, kann es vorteilhaft sein, wenn das freie Armende
des zumindest einen Federarmes derart vom Gehäuse-Außenumfang des Strahlregler-Gehäuses beabstandet
ist, dass in den Freiraum zwischen diesem zumindest einen Federarm
und dem Gehäuse-Außenumfang
ein Löse-
und/oder Ent nahmewerkzeug einführbar
ist. Bei einer solchen Ausführungsform wird
die die Demontage des erfindungsgemäßen Strahlreglers einleitende
Einführbewegung
des Löse- und/oder
Entnahmewerkzeuges erleichtert, weil das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug
dabei zwischen dem Gehäuse-Außenumfang
des Strahlregler-Gehäuses einerseits
und dem Federarm andererseits geführt ist.
-
Möglich ist
es, dass der zumindest eine Federarm mit seinem freien Armende entgegen
der Strömungsrichtung
weist. Zwar lassen sich bei einer solchen Ausführungsform die Federarme durch
Einführen
eines Löse-
und/oder Entnahmewerkzeuges in den zwischen den Federarmen einerseits
und dem Gehäuse-Innenumfang
des Armaturengehäuses
andererseits verbleibenden Freiraum leicht radial nach innen einlenken
und somit aus der Rastverbindung lösen. Eine besonders belastbar
und dennoch konstruktiv einfache, bevorzugte Ausführungsform
sieht demgegenüber
vor, dass der zumindest eine Federarm in Strömungsrichtung des aus der Auslaufarmatur
austretenden Wasserstrahls orientiert und/oder mit seinem freien
Armende in Auslaufrichtung angeordnet ist.
-
Um
den zumindest einen, am Strahlregler-Gehäuse vorgesehenen Federarm bei
der Demontage des erfindungsgemäßen Strahlreglers
radial nach innen einlenken und aus seiner Rastverbindung lösen zu können, ist
es vorteilhaft, wenn der zumindest eine Federarm durch eine Zugbewegung
an dem an der Außenseite
des Federarms anlegbaren Löse-
und/oder Entnahmewerkzeug in Auslaufrichtung derart druckbeaufschlagbar
ist, dass das demgegenüber
abströmseitig
angeordnete freie Armende nach innen einlenkbar ist. Bei dieser
Ausführungsform
wird somit eine Zugbewegung am Löse- und/oder
Entnahmewerkzeug in eine radiale Einlenkbewegung des zumindest einen
Federarms von seiner Gebrauchs- oder Haltestellung in seine Entnahmestellung
umge setzt; dabei wird die Entnahmebewegung des Strahlreglers durch
die Zugbewegung am Löse-
und/oder Entnahmewerkzeug noch zusätzlich unterstützt.
-
Die Übertragung
der über
das Löse- und/oder
Entnahmewerkzeug aufgebrachten Zugkraft auch auf den Strahlregler
und die Entnahme dieses Strahlreglers aus dem Wasserauslauf der
sanitären
Auslaufarmatur wird noch zusätzlich
begünstigt, wenn
am freien Armabschnitt zumindest eines Federarmes außenseitig
ein Werkzeug-Anschlag vorgesehen ist, der mit dem Löse- und/oder Entnahmewerkzeug
derart zusammenwirkt, dass eine Zugkraft auf das Löse- und/oder
Entnahmewerkzeug auf den Federarm sowie das mit ihm verbundene Strahlregler-Gehäuse übertragbar
ist. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass jeder der am
Gehäuseaußenumfang
des Strahlregler-Gehäuses
vorgesehenen Federarme einen derartigen Werkzeug-Anschlag hat.
-
Das
Löse- und/oder
Entnahmewerkzeug kann mit einem beispielsweise hakenförmig abgewinkelten
Endabschnitt besonders einfach an die Außenseite des zur Demontage
einzulenkenden Federarms eingelegt werden, wenn an der Außenseite
zumindest eines Federarmes zuströmseitig
vor dem Werkzeuganschlag eine sich entgegen der Zugrichtung verjüngende Auflaufschräge für das Löse- und/oder
Entnahmewerkzeug vorgesehen ist. Bei dieser Ausführungsform muss das Löse- und/oder Entnahmewerkzeug
somit nur über
die Auflaufschräge
hinaus in den Wasserauslauf eingeführt werden, um das Löse- und/oder
Entnahmewerkzeug anschließend über die
Auflaufschräge
derart an die Außenseite
des zumindest einen Federarmes anlegen zu können, bis der Federarm nach
innen einlenkt und aus seiner Rastverbindung im Wasserauslauf gelöst werden
kann.
-
Die
Einsetz- und Ausziehbewegung des Löse- und/oder Entnahmewerkzeuges
wird wesentlich erleichtert, wenn am Gehäuse-Außenumfang
des Strahlregler-Gehäuses
zumindest eine Aus- oder Einformung
mit wenigstens einer axial orientierten Führungswand vorgesehen ist,
die mit einer Führungsgegenfläche am Löse- und/oder
Entnahmewerkzeug zusammenwirkt.
-
Dabei
sieht eine nur beispielhaft genannte, aber bevorzugte Ausführungsform
gemäß der Erfindung
vor, dass am Gehäuse-Außenumfang
des Strahlregler-Gehäuses
zumindest eine Einformung mit axial orientierten Führungswänden vorgesehen ist,
die mit beidseits am Löse-
und/oder Entnahmewerkzeug vorgesehenen Führungsgegenflächen zusammenwirkt.
-
Besonders
zweckmäßig ist
es, wenn im Bereich zumindest einer Einformung wenigstens ein Federarm
vorgesehen ist.
-
Sofern
am Strahlregler-Gehäuse
mehrere Federarme vorgesehen sind, können diese auch unabhängig voneinander
jeweils als Rastmittel dienen. Eine besonders belastbare und gleichzeitig
einfach zu handhabende Ausführung
sieht vor, dass zumindest zwei Federarme mittels eines Werkzeuganschlages
oder dergleichen Verbindungssteges miteinander verbunden sind.
-
Eine
bevorzugte Ausführungsform
gemäß der Erfindung
sieht vor, dass der zumindest eine Federarm L-förmig ausgebildet ist und im
Bereich des Querstegs seiner L-Form eine Auflaufschräge vorgesehen
ist. Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn die L-förmigen Federarme
paarweise einander zugeordnet und spiegelsymmetrisch zueinander
ausgestaltet sind.
-
Die
erfindungsgemäßen Merkmale
lassen sich besonders vorteilhaft bei einem Strahlregler verwenden,
der einen unrunden und insbesondere einen lang gestreckten und/oder
rechteckigen Außenumriss
hat.
-
Weitere
Merkmale gemäß der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung in Verbindung
mit den Ansprüchen.
Nachstehend wird die Erfindung anhand eines vorteilhaften Ausführungsbeispieles
noch näher
beschrieben.
-
Es
zeigt:
-
1 einen,
in einer perspektivischen Darstellung auf seine Zuströmseite gezeigten
Strahlregler, der in den Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur
einsetzbar und dort lösbar
verrastbar ist, wobei der Strahlregler am Außenumfang seines Strahlregler-Gehäuses dazu
zwei miteinander verbundene Federarme hat, die mit ihrem freien
Armende einen Hinterschnitt am Innenumfang des Wasserauslaufs hintergreifen,
-
2 den
Strahlregler aus 1 in einer um 180° gedrehten
Perspektivdarstellung auf die Zuströmseite,
-
3 den
Strahlregler aus 1 und 2 in einem
perspektivisch dargestellten Längsschnitt auf
die Auslaufstirnseite dieses Strahlreglers,
-
4 den
Strahlregler aus 1 bis 3 in einem
perspektivisch dargestellten Längsschnitt auf
die Zuströmseite,
-
5 den
Strahlregler aus den 1 bis 4 in einer
Draufsicht auf seine Zuströmseite,
-
6 den
Strahlregler aus den 1 bis 5 in einem
parallel zur Längserstreckung
dieses Strahlreglers durchgeführten
Längsschnitt
durch Schnittebene VI-VI
aus 5,
-
7 den
Strahlregler aus den 1 bis 6 in einem
Längsschnitt
durch Schnittebene VII-VII aus 6,
-
8 den
Strahlregler aus den 1 bis 7 in seiner,
im Wasserauslauf einer sanitären Auslaufarmatur
befindlichen Gebrauchsstellung in einem perspektivischen Längsschnitt,
-
9 den
Strahlregler aus den 1 bis 8 in einem
perspektivischen Längsschnitt,
wobei an den Strahlregler ein Löse-
und Entnahmewerkzeug angesetzt ist,
-
10 den
Strahlregler aus den 1 bis 9 in einer
perspektivischen Darstellung mit dem an den Strahlregler angesetzten
Löse- und
Entnahmewerkzeug,
-
11 das
dem Strahlregler aus den 1 bis 10 zugeordnete
Löse- und
Entnahmewerkzeug in einer perspektivischen Darstellung, und
-
12 das
Löse- und
Entnahmewerkzeug aus den 9 bis 11 in
einer weiteren perspektivischen Darstellung.
-
In
den 1 bis 10 ist ein Strahlregler 1 dargestellt,
der von der Auslaufstirnseite aus in den Wasserauslauf 2 einer
sanitären
Auslaufarmatur 3 einsetzbar ist, um dort einen homogenen,
perlend-weichen und nicht-spritzenden Wasserstrahl zu formen. Um
den Strahlregler 1 in seiner Gebrauchsstellung festlegen
und fixieren zu können,
ist dieser im Wasserauslauf 2 lösbar verrastbar. Am Gehäuse-Außenumfang
des Strahlregler-Gehäuses 4 sind dazu
zwei Federarme 5, 6 angeformt, die mit ihrem freien
Armende 7 einen nutartigen Hinterschnitt 8 am Innenumfang
des den Wasserauslauf 2 umgrenzenden Armaturengehäuses hintergreifen.
-
Die
Federarme 5, 6 sind in Strömungsrichtung des aus der Auslaufarmatur 3 austretenden Wasserstrahl
orientiert und mit ihrem freien Armende 7 in Auslaufrichtung
angeordnet.
-
Aus
den 9 und 10 wird deutlich, dass zum Zwecke
der Demontage des Strahlreglers 1 aus dem Wasserauslauf 2 an
die Außenseite
der Federarme 5, 6 ein Löse- und Entnahmewerkzeug 9 derart
anlegbar ist, dass die freien Armenden 7 der Federarme 5, 6 durch
eine Zugbewegung am Löse- und
Entnahmewerkzeug 9 in Auslaufrichtung radial nach innen
eingelenkt und aus ihrer Rastverbindung mit der Auslaufarmatur 3 gelöst werden
können.
Die Federarme 5, 6 weisen an ihrem freien Armabschnitt 7 einen
gemeinsamen Werkzeug-Anschlag 10 auf, der mit dem Löse- und
Entnahmewerkzeug 9 derart zusammenwirkt, dass eine Zugkraft
auf das Löse- und
Entnahmewerkzeug 9 auf die Federarme 5, 6 sowie
auf das mit ihnen verbundene Strahlregler-Gehäuse 4 übertragbar
ist.
-
Aus
einem Vergleich der 1, 4 und 7 wird
deutlich, dass an den Außenseiten
der Federarme 5, 6 jeweils eine sich entgegen
der Zugrichtung verjüngende
Auflaufschräge 11 für das Löse- und
Entnahmewerkzeug 9 vorgesehen ist. Das Löse- und
Entnahmewerkzeug 9 kann somit mit seinem T-förmigen Werkzeugkopf 12 bis über die
Auflaufschrägen 11 in
den zwischen dem Strahlregler-Gehäuse 4 und dem Innenumfang
des Armaturengehäuses
vorgesehenen Zwischenraum vorgeschoben werden, um durch eine nachfolgende
Zugbewegung in Auslaufrichtung mit dem T-Quersteg des Werkzeugkopfes 12 derart
auf die Auflauf schrägen 11 aufzulaufen,
bis die Federarme 5, 6 nach innen eingelenkt und
aus ihrer Rastverbindung gelöst werden.
Dabei wird der T-förmige
Werkzeugkopf durch die, zwischen den Federarmen 5, 6,
dem Werkzeuganschlag 10 und dem Strahlregler-Gehäuse 4 umgrenzte Öffnung durchgeschoben,
bis der Werkzeugkopf an der Außenseite
der Federarme 5, 6 entlang zum Werkzeuganschlag 10 gezogen
werden kann.
-
In
den 1, 4, 7 und 10 ist
erkennbar, dass die über
den Werkzeug-Anschlag 10 verbundenen Federarme 5, 6 im
Bereich einer am Außenumfang
des Strahlregler-Gehäuses 4 vorgesehenen
Einformung 13 angeordnet sind. Diese Einformung 13 weist
axial orientierte Führungswände 14, 15 auf,
die mit beidseits am Löse-
und Entnahmewerkzeug 9 vorgesehenen Führungsgegenflächen 16, 17 zusammenwirken.
-
In 1 ist
dargestellt, dass die Federarme 5, 6 L-förmig ausgebildet
sind und im Bereich des Quersteges ihrer L-Form die Auflaufschräge 11 aufweisen.
Dabei sind die einander paarweise zugeordneten und hier über den
gemeinsamen Werkzeuganschlag 10 miteinander verbundenen
Federarme 5, 6 spiegelsymmetrisch zueinander ausgestaltet.
-
Der
in den 1 bis 10 dargestellte Strahlregler 1 ist
als belüfteter
Strahlregler ausgestaltet, in dem eine Luftbeimischung zum Wasserstrahl erfolgt.
Um die zur Luftbeimischung benötigte
Luft in das Gehäuseinnere
des Strahlreglers 1 saugen zu können, ist zwischen der Einformung 13 am
Strahlregler-Gehäuse 4 und
dem Innenumfang der Auslaufarmatur 3 ein zur Auslaufstirnseite
des Wasserauslaufs 2 offener Belüftungskanal 18 umgrenzt.
Der Belüftungskanal 18 mündet im
Bereich von Belüftungsöffnungen 19,
die im Strahlregler-Gehäuse 4 vorgesehen
sind. Aus einem Vergleich der 1 bis 3 wird
deutlich, dass der Strahlregler 1 ein Strahlregler-Gehäuse 4 mit
einer umfangsseitigen Einschuböffnung 21 aufweist.
Dabei ist im Gehäuseinneren
des Strahlreglergehäuses 4 zumindest
eine, quer zur Strahlregler-Längsachse
orientierte Einschubführung 22 vorgesehen,
so dass von der Einschuböffnung 21 aus
die zum Formen des Wasserstrahls benötigten Einsetzteile 23 in
die Einschubführung 22 oder
die Einschubführungen
einschiebbar sind. Um den Wasserstrahl über seinen gesamten Querschnitt
formen zu können,
erstrecken sich die plattenförmigen
Einsetzteile 23 im Wesentlichen über den gesamten lichten Durchlaufquerschnitt
des Strahlregler-Gehäuses 4.
Aus den 3 und 4 sowie 6 bis 9 ist
ersichtlich, dass die hier als Homogenisiereinrichtung dienenden
Einsetzteile 23 eine strahlformende Sieb- oder Gitterstruktur
haben.
-
Zuströmseitig
vor der Einschuböffnung 21 ist in
das Strahlregler-Gehäuse 4 eine
als Lochplatte ausgestaltete Strahlzerlegeeinrichtung 24 einstückig eingeformt.
Um unerwünschte
Kriechströme
zwischen dem Strahlregler-Gehäuse 4 einerseits
und dem Armatureninnenumfang andererseits zu vermeiden, ist zwischen
dem Strahlregler 1 und dem Armatureninnenumfang eine Ringdichtung 25 vorgesehen. Die
vom Strahlregler-Gehäuse 4 im
Bereich der Strahlenzerlegeeinrichtung 24 getragene Ringdichtung 25 kann
sich dicht an das Armaturengehäuse anlegen,
ohne dass eine Verformung des Strahlregler-Gehäuses 4 in diesem Bereich
zu befürchten
ist, weil die Strahlzerlegeeinrichtung 24 das Strahlregler-Gehäuse 4 aussteift
und einer unerwünschten Verformung
entgegenwirkt.
-
Aus
den 2 bis 4 und 7 ist erkennbar,
dass die Einschuböffnung 21 des
Strahlreglers 1 mit einem Deckel verschließbar ist,
der aus mehreren, an die Einsetzteile 23 angeformten Deckelteilbereichen 26, 27 gebildet
ist. An diese Deckelteilbereiche 26, 27 können außenseitig
hier nicht weiter gezeigte Anpressvorsprünge angeformt sein, die den
Armatureninnenum fang beaufschlagen. Beim Einsetzen des Strahlreglers 1 werden
diese Anpressvorsprünge
derart zwischen Armatureninnenumfang und Strahlregler-Gehäuse 4 geklemmt,
dass die Anpressvorsprünge
die Deckelteilbereiche 26, 27 ausreichend dicht
gegen den die Einschuböffnung 21 begrenzenden
Umfangsrandbereich des Strahlregler-Gehäuses 4 pressen.
-
Die
Einsetzteile 23 sind mit seitlichen Führungsschienen 28 in
die beidseits als Führungsnuten ausgestalteten
Einschubführungen 22 einschiebbar. Dabei
bilden die Führungsschienen 28 und
die Führungsnuten
der Einschubführungen 22 eine
schwalbenschwanzartige Nutverbindung.
-
An
das Strahlregler-Gehäuse 4 des
Strahlreglers 1 ist auslaufseitig eine Sieb- oder Gitterstruktur 30 einstückig angeformt,
die zum einen als Strömungsgleichrichter
dient und die zum anderen auch eine Manipulationssicherung darstellt,
die unberechtigte Manipulationen an den im Gehäuseinneren des Strahlregler-Gehäuses 4 befindlichen
Einsetzteilen 23 verhindern sollen.
-
Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die Sieb- oder Gitterstrukturen der einander
nachgeschalteten Einsetzteile 23 „auf Lücke” zueinander ausgerichtet sind.
Selbst wenn die Einsetzteile 23 baugleich ausgestaltet
sind, ist dies durch einen seitlichen Versatz der Sieb- oder Gitterstrukturen
beispielsweise um eine etwa halbe Maschenweite möglich. Stattdessen können auch
asymmetrische Sieb- oder Gitterstrukturen zum Einsatz kommen, die
durch bloßes
Umdrehen der baugleichen Einsetzteile 23 „auf Lücke” ausgerichtet
werden können.
-
Dem
Strahlregler 1 ist ein Vorsatzsieb 29 zuströmseitig
vorgeschaltet, welches die im Wasser enthaltenden Schmutzpartikel
auszufiltern hat.