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DE102006060451A1 - Selbstverriegelndes Panikschloss, sowie ein Verfahren zum Betrieb eines selbstverriegelnden Panikschlosses - Google Patents

Selbstverriegelndes Panikschloss, sowie ein Verfahren zum Betrieb eines selbstverriegelnden Panikschlosses Download PDF

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DE102006060451A1
DE102006060451A1 DE102006060451A DE102006060451A DE102006060451A1 DE 102006060451 A1 DE102006060451 A1 DE 102006060451A1 DE 102006060451 A DE102006060451 A DE 102006060451A DE 102006060451 A DE102006060451 A DE 102006060451A DE 102006060451 A1 DE102006060451 A1 DE 102006060451A1
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DE102006060451A
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English (en)
Inventor
Hans-Rainer Speckamp
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Dormakaba Deutschland GmbH
Original Assignee
Dorma Deutschland GmbH
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Publication date
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Priority to EP07021149A priority patent/EP1936074A3/de
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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
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    • E05B63/18Locks or fastenings with special structural characteristics with arrangements independent of the locking mechanism for retaining the bolt or latch in the retracted position
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein selbstverriegelndes Panikschloss für eine Tür mit einer federbelasteten doppelschenkeligen Falle, einem in Längsrichtung eines Schlossgehäuses verschiebbaren Glied, das mit einem Riegel zusammenwirkt, sowie einem federbelasteten Steuerelement, welches das Glied bei in das Schlossgehäuse eingezogenem Riegel in einer arretierenden Stellung festhält, und einer Nuss, die einen das Glied betätigenden Mitnehmer aufweist, und dass zur Schlüsselbetätigung des Gliedes zwei unabhängige Schließzylinder vorhanden sind. Ebenso zwei Verfahren zum Betrieb eines solchen selbstverriegelnden Panikschlosses.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein selbstverriegelndes Panikschloss gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1 sowie zwei Verfahren zum Betrieb eines selbstverriegelnden Panikschlosses nach den Patentansprüchen 15 und 16.
  • Die CH 473 298 beschreibt ein rechts und links verwendbares Türschloss. Dieses Türschloss weist ein Schlossgehäuse auf, in dem verschiebbar in der Mitte eine Schlossfalle und eine in Bezug auf die Symmetrielinie der Falle symmetrisch begestaltete Betätigungsmechanik für die Falle. Dabei ist ein symmetrisch ausgebildeter Betätigungsschieber vorhanden, der jeweils durch an den Enden aufweisenden Betätigungshaken durch an den zweifach vorhandenen Nüssen über eine Nase den Einzug der Schlossfalle ins Schlossgehäuse wirken kann. Ferner kann je nach Einbau des Schlosses einer der zwei Schließzylinder eingesetzt werden, durch dessen Schließnase dann eine Betätigung der Schlossfalle möglich ist. Wie bereits ausgeführt, ist das vorliegende Türschloss für rechts- und linksangeschlagene Türen verwendbar und somit um die mittlere Symmetrielinie, spiegelbildlich aufgebaut. Somit befinden sich auf jeder Seite der Mittellinie jeweils eine Nuss und einer der Schließzylinder.
  • Normalerweise sind Türschlösser für die Verwendung von nur einem Schließzylinder vorgerichtet. Hierdurch bekommt der Schlüsselinhaber für den entsprechenden Schließzylinder die Zugangsberechtigung an der jeweiligen Tür. Derartige Schließzylinder können dabei Bestandteil einer Schließanlage sein. Eine Schließanlage ist jedoch eine Kombination von miteinander in Bezug stehenden weiteren Schließzylindern und natürlich deren Schlüssel. Eine solche gestaffelte Gliederung der Schließzylinder ermöglicht es, unterschiedlichen Personenkreisen eine hierarchisch geordnete Zugangsberechtigung zuzuweisen.
  • Für bestimmte Türen ist es jedoch wünschenswert eine schließanlagenunabhängige Zugangsberechtigung zu ermöglichen. Solche Türen sind beispielsweise im Bereich von Transformatorenstationen oder dergleichen zu finden, wo neben den bekannten Zutrittsberechtigten auch jeweils beispielsweise die Feuerwehr Zutritt haben muss.
  • Wie der vorgenannte Stand der Technik zeigt, sind Türschlösser, die für die Aufnahme mehrerer Schlüssel vorgerichtet sind als manuell zu betätigende Türschlösser ausgerichtet. Diese Türschlösser sind jedoch im Aufbau sehr kompliziert, da nur über beide Schlüssel der Riegel vor und zurück geschlossen und über einen Wechsel die Falle unabhängig voneinander betätigt werden kann.
  • So ist aus der DE 299 05 712 U1 ein Schloss mit einer Haupt- und Nebenschließung bekannt geworden. Bei einem derartigen Schloss wir durch das Verschließen des Nebenschließzylinders ein Öffnen oder Verschließen des Hauptschließzylinders verhindert.
  • Ein Schloss mit einer zweiten Sperreinrichtung ist der DE 199 06 271 C2 zu entnehmen, bei der neben der Verwendung eines Schließzylinders auch ein Bundbartschlüssel zur Schließung verwendet werden kann.
  • Die DE 196 30 972 A1 offenbart ein Schloss, das eine Notfallsicherung beinhaltet und somit ein einfaches Öffnen von der Innenseite des Raumes her möglich ist. Die Tür ist jedoch gegen ein unzulässiges Öffnen von der Außenseite her geschützt. Dabei bietet das Schloss die Möglichkeit, zwei Schließzylinder einzusetzen. Neben einer primären Drückerfalle ist auch eine sekundäre Drückerfalle vorhanden.
  • In der EP 0 882 859 B1 wird ein Schlossbeschlagsystem offenbart, das aus einem Einsteckschloss besteht, das eine Falle, einen Riegel, einen ersten Profilzylinder sowie einen zweiten Profilzylinder aufweist, der auf der dem Stulp entgegen gesetzten Seite des ersten Profilzylinders angeordnet ist.
  • Ein Schloss für Hochsicherheitstüren wird in der DE 198 26 869 C1 beschrieben, wobei die Sperrzuhaltung und die Schließzuhaltung durch eine für eine Umstellung der Schließzuhaltung lösbare Kupplung miteinander verbunden sind, ferner ist mit einem durch den Zuhaltungssatz gesicherten Wechsel für die Betätigung einer Falle durch einen Doppelbartschlüssel mit unterschiedlichen Bärten gesorgt. Um bei einem derartigen Schloss die Zuhaltungen zwecks Verzicht auf Zuhaltungsfedern mit geschlossenen Schließkanälen auszubilden und eine Fallenbetätigung ohne Umstecken des Doppelbartschlüssels vornehmen zu können, ist die umstellbare Schließzuhaltung zweiteilig aus einem dem oberen Teil des Schließkanals enthaltenden Oberteil und einem den unteren Teil des Schließkanals enthaltenden Unterteil ausgebildet.
  • Die DE 101 22 466 A1 betrifft ein Schloss mit einer durch eine Schließnase eines Profilzylinders entgegen der Kraft einer Feder aus der Schließstellung zurückziehbaren Falle und zwei gegenläufig beweglichen Basquillstangen, die nur bei zurückgezogener Falle mittels eines Handgriffes aus ihrer geschlossenen Stellung in eine zurückgezogene Stellung überführbar sind, wobei sowohl die Falle als auch die Basquillstangen mittels einer Notauslösung aus ihrer Schließstellung bzw. ausgeschlossenen Lage heraus bewegbar sind. Ein solches Schloss weist zwei nebeneinander befindliche Profilzylinder auf.
  • Wie der hier aufgezeigte Stand der Technik zeigt, sind solche Türschlösser, die für die Aufnahme mehrerer Schlüssel und damit Schließarten vorgerichtet sind als manuell zu betätigende Türschlösser in ihrem Aufbau sehr kompliziert.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, ein einfaches selbstverriegelndes Panikschloss zu schaffen, das einfach aufgebaut ist und kostengünstig herzustellen und in der Bedienung einfach zu handhaben ist. Dabei soll ein derartiges selbstverriegelndes Panikschloss auch von mehreren unabhängigen berechtigten Personen betätigt werden können.
  • Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben dabei eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gedankens wieder. Ferner durch Verfahren gemäß der Patentansprüche 15 und 16.
  • Es wird ein selbstverriegelndes Panikschloss für eine Tür, mit einer federbelasteten doppelschenkeligen Falle und einem in Längsrichtung des Schlossgehäuses verschiebbarem Glied, das mit einem Riegel zusammenwirkt, sowie einem federbelasteten Steuerelement, welches das Glied bei in das Schlossgehäuse eingezogenem Riegel in eine arretierte Stellung festsetzt, vorgeschlagen. Ferner weist das erfindungsgemäße Schloss eine Nuss auf, die einen mit dem Glied verbundenen Mitnehmer aufweist und so auch manuell eine Betätigung des Schlosses durch einen Drücker über die Nuss zulässt. Darüber hinaus ist die Betätigung des Schlosses mit zwei unabhängigen Schließzylindern möglich.
  • Derartige selbstverriegelnde Panikschlösser müssen beim Zufallen bzw. Zudrücken einer Tür automatisch den Riegel ausfahren. Damit ist eine solche Tür zu jedem Zeitpunkt stets verschlossen. Um aber eine solche Tür auch wieder über das Schloss zu öffnen, gibt es zwei Möglichkeiten.
  • Entweder von der Innenseite über einen Drücker in Verbindung mit der Nuss oder von der Außenseite über zwei unabhängige Schließzylinder.
  • Da derartige selbstverriegelnde Panikschlösser in Türen im Flucht- und Rettungsweg eingesetzt werden, kann es in einem Panikfall zu einem starken Druck auf das Türblatt kommen. Dabei darf sich die Betätigung des Panikschlosses nicht als kontra produktiv herausstellen, was bedeutet, dass der Riegel stets eingefahren werden muss, auch wenn über die Tür Druck auf das Schloss ausgeübt wird. Aus diesem Grunde ist eine doppelschenklige Falle vorhanden, die in ihrer Breite breiter ist als der Riegel. Ferner ist die Falle bei ausgeschlossenem Riegel starr und kann nicht in das Schlossgehäuse hineingedrückt werden. Somit ist eine sichere Zentrierung innerhalb des Schließbleches über die Falle möglich, wobei gleichzeitig der Riegel mit entsprechendem seitlichem Spiel innerhalb des Schließbleches eintaucht.
  • Ein solches selbstverriegelndes Panikschloss mit einem translatorisch verschiebbaren Glied ist kostengünstig aufzubauen und beinhaltet eine Ablaufsicherung, die sicherstellt, dass erst bei eingezogenem Riegel in das Schlossgehäuse die Falle freigeschaltet ist. Darüber hinaus ist an dem Schloss ein Steuerelement vorhanden, das ebenfalls mit dem translatorischen Glied zusammenwirkt. Durch den Einzug des Riegels wird das Steuerelement quasi vorgespannt und in dem Augenblick wo die Tür sich schließt, kommt das aus der Stulp vorstehende Steuerelement mit dem Schließblech in Berührung und gibt zeitverzögert nach Eintauchen der zweiteiligen Falle in das Schließblech den Riegel frei. Somit ist stets sichergestellt, dass der Riegel erst dann in das Schließblech eintreten kann, wenn die zweiteilige doppelschenklige Falle in das Schließblech eingedrungen ist. Nach dem die Falle in das Schließblech eingerastet ist, wird die bewegliche doppelschenkelige Falle verstarrt, so dass aufgrund ihrer geometrischen größeren Breite gegenüber dem Riegel auf dem Riegel auch bei einer Belastung auf dem Türblatt kein Druck entstehen kann. Die verstarrte Falle wird quasi zu einem Riegel.
  • Aufgrund der Ausführung des verschiebbaren Gliedes ist es möglich, in einfacher Art und Weise einen zweiten Schließzylinder konstruktiv in dem gleichen Schlossgehäuse anzuordnen. Dieses kann sowohl nebeneinander als auch übereinander erfolgen. Eine deutliche Vereinfachung ergibt sich gegenüber den bekannten konventionellen Lösungen des Standes der Technik dadurch, dass die Schließnase des zweiten Schließzylinders auf das gleiche Glied einwirkt. Dabei steuert das translatorisch verschiebbare Glied als zentrales Bauteil sowohl den Riegelhub als auch die Fallenbewegung. Das Vorschließen des Riegels erfolgt zwangsgeführt selbsttätig, so dass nur der Riegeleinzug über einen der beiden Zylinder erfolgen muss. Dabei wird in einer oberen Endlage des verschiebbaren Gliedes die doppelschenkelige Falle entsperrt. Mit der Öffnungsbewegung der Tür wird diese entsperrte, federbelastete Falle in das Schlossgehäuse zurückgedrückt und braucht nicht wie bei den bekannten Schlössern über eine separate Hebelanordnung durch den Schließzylinder zurückgezogen werden. Somit kann durch eine einfache Verlängerung oder Verbreiterung des translatorischen Gliedes ein weiterer Schließzylinder auf kostengünstigste Art und Weise innerhalb des Schlosses eingebaut werden. Je nach Ausführung als Vollblattschloss oder als Rohrrahmenschloss kann deshalb die Ausführung der Schließzylinder übereinander oder nebeneinander angeordnet.
  • Dabei können die Schließzylinder gleicher Bauart und/oder gleicher Baugröße sein. Es versteht sich, dass die Schließzylinder auch ungleicher Bauart und ungleicher Baugröße ausgeführt werden können. Ein solcher Schließzylinder wird vorzugsweise als Profilzylinder ausgeführt.
  • Das translatorisch bewegbare Glied ist im Wesentlichen als flacher Schieber ausgebildet, der in sich unter einer Schräge eine verlaufende Kulisse aufweist. Innerhalb dieser Kulisse, die an ihren Enden Verrastungen aufweist, wird ein Führungsstift, der sich an einem Riegelschaft des Riegels befindet, geführt. Innerhalb der Verrastungen werden die beiden Stellungen des Riegels, nämlich ausgefahren oder eingezogen, festgelegt.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand verschiedener Ausführungsbeispiele in den Zeichnungen schematisch dargestellt und erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1: Einen schematischen Aufbau eines selbstverriegelnden Türschlosses mit einem translatorisch verschiebbarem Glied und zwei übereinander angeordneter Schließzylinder;
  • 2: wie 1, jedoch mit zwei nebeneinander angeordneten Schließzylindern;
  • 3: eine Schlossdecke mit zwei nebeneinander angeordneten Schließzylindern;
  • 4: wie 3, jedoch mit zwei unterschiedlichen Schließzylindern;
  • 5: ein translatorisches Glied in der Draufsicht.
  • Innerhalb eines Schlossgehäuses 1 befinden sich in der 1 nur die eigentlichen wesentlichen Bauteile, die zur Erläuterung der Erfindung notwendig sind. Alle übrigen Bauteile sind weggelassen worden. Den linken seitlichen Abschluss des Schlossgehäuses 1 bildet eine Stulp 2, die von einem Steuerelement 5, einer Falle 4 und einem Riegel 3 durchbrochen wird.
  • Innerhalb des Schlossgehäuses 1 befindet sich eine Nuss 9, die mit einem Mitnehmer 21 ausgestattet ist, der über eine drehbare Verbindung 20 mit einem Glied 8 in Wirkverbindung steht. Damit die Nuss 9, die eine geteilte Nuss sein kann, in ihrer Grundstellung verharrt, ist diese federbelastet durch eine Rückholfeder 22. Ebenso ist eine Feder 26 vorhanden, die die Nuss 9 belastet.
  • Innerhalb des Schlossgehäuses 1 befindet sich ein erster Schließzylinder 18 und ein zweiter Schließzylinder 19. Der Riegel 3 ist mit seinem Riegelschaft 6 über einen Führungsstift 11 innerhalb einer Kulisse 10, die sich in dem translatorischen Glied 8 befindet, geführt. Die Kulisse 10 ist dabei schräg ausgeführt und hat jeweils an ihren Enden eine obere Verrastung 12 und einer untere Verrastung 13. Es wird deutlich, dass durch die Bewegung des translatorischen Gliedes 8 nach oben hin in der Zeichnung der 1 der Riegel 3 aufgrund der Zwangsführung über den Führungsstift 11 innerhalb der Kulisse 10 in das Schlossgehäuse 1 hineingezogen wird.
  • Die oberhalb des Riegels 3 angeordnete Falle 4 ist doppelschenkelig ausgeführt und in ihren geometrischen Abmessungen breiter als der Riegel 3. Im Anschluss an die Falle 4 ist ein Fallenschaft 23 vorhanden, der durch eine Feder 24 belastet ist. Durch die Feder 24 wird die Falle 4 stets nach außen hin gedrückt. In der Darstellung der 1 ist bei ausgeschlossenem Riegel 3 die Falle 4 über ein Fallensperrglied 27 gesperrt, d. h. die Falle 4 kann nicht in das Schlossgehäuse 1 hineingedrückt werden. Gleichzeitig ist in dieser Stellung die doppelschenkelige Falle 4 verstarrt. Erst wenn das translatorische Glied 8 den Riegel 3 in das Schlossgehäuse einzieht, wird über das Fallensperrglied 27 der Fallenschaft 23 freigegeben, so dass die Falle 4 in das Schlossgehäuse 1 hineingedrückt werden kann.
  • Oberhalb der Falle 4 befindet sich das Steuerelement 5, das durch eine Feder 25 belastet ist. Die Feder 25 drückt das Steuerelement 5 stets aus der Stulp 2 hinaus. Das Steuerelement 5 hat im Inneren des Schlossgehäuses 1 einen Vorsprung 29, der mit einer Sperrnase 28, die sich in etwa am Ende des translatorischen Gliedes 8 befindet, zusammenwirkt. Wenn der Riegel 3 in das Schlossgehäuse 1 eingefahren ist, verrastet der Vorsprung 29 mit der Sperrnase 28 des Gliedes 8. Somit kann das Glied 8 nicht wieder nach unten in das Schlossgehäuse 1 absacken, da es durch den Vorsprung 29 in Verbindung mit der Sperrnase 28 in dieser Stellung gehalten wird. Erst in dem Augenblick, wo das Steuerelement 5 in Berührung mit einem nicht dargestellten Schließblech kommt, wird das Steuerelement 5 in das Schlossgehäuse 1 gegen die Feder 25 gedrückt. Dadurch schiebt sich das Steuerelement 5 in das Schlossgehäuse 1 hinein und gibt aber auch gleichzeitig das Glied 8 frei.
  • Das translatorische Glied 8 wird innerhalb des Schlossgehäuses 1 mittels eines Führungsstiftes 15 in einem Durchbruch 14 geführt. Wird nun über einen der Schließzylinder 18 oder 19 über eine nicht dargestellte Schließnase eine Verdrehung der Schließnase bewirkt, so kommt diese mit einem Mitnehmer 16 oder 17 je nach Verwendung des Schließzylinders 18 oder 19 zusammen und hebt somit das Glied 8 an.
  • Dadurch wird gleichzeitig, wie bereits vor beschrieben, der Riegel 3 in das Schlossgehäuse 1 eingezogen und das Steuerelement 5 über das Glied 8 an der Sperrnase 28 und dem Vorsprung 29 festgehalten.
  • In der 2 wird ein baugleiches selbstverriegelndes Panikschloss wiedergegeben, bei dem lediglich die Schließzylinder 18 und 19 nicht wie in der 1 übereinander angeordnet sind sondern nebeneinander. Es versteht sich das zur Betätigung des translatorischen Gliedes 8 hier über die nicht dargestellten Schließnasen die Mitnehmer 17 und 18 nicht über einander liegen wie in der 1, sondern ebenfalls nebeneinander angeordnet sind.
  • Grundsätzlich zeigt sich bei den Ausführungen der 1 und 2, dass beide Schließzylinder 18 und 19 jeweils gleichberechtigt eine Betätigung des Schlosses durchführen können. Es besteht keine Abhängigkeit zwischen den beiden Schließzylindern 18 und 19.
  • Die 3 zeigt ein Schlossgehäuse 1, welches mit einer Schlossdecke 30 verschlossen ist. Dabei befinden sich in der Schlossdecke 30 die Durchbrüche 31 für die entsprechenden Schließzylinder 18 und 19. In dieser Ausführung der 3 sind die Durchbrüche 31 nebeneinander angeordnet. Die Schlossdecke 30 ist über Verschraubungen 32 mit dem Schlosskasten 1 verbunden.
  • Die 4 zeigt eine Variante der 3, wo neben dem Durchbruch 31 ein Durchbruch 33 vorhanden ist, der wesentlich größer ist als der Durchbruch 31 und somit die Verwendung eines anderen Schließzylinders zulässt.
  • Die Ausführung des translatorischen Gliedes 8 in der 5 zeigt dieses Glied 8 in einer Einzeldarstellung. Hier wird noch einmal deutlich, dass über ein einfaches Bauteil 8 durch die Mitnehmer 16 und 17 in gleicher Art und Weise eine Schließung und damit eine Bewegung des Gliedes 8 bewirkt werden kann.
  • 1
    Schlossgehäuse
    2
    Stulp
    3
    Riegel
    4
    Falle
    5
    Steuerelement
    6
    Riegelschaft
    7
    Durchbruch
    8
    Glied
    9
    Nuss
    10
    Kulisse
    11
    Führungsstift
    12
    Verrastung
    13
    Verrastung
    14
    Durchbruch
    15
    Führungsstift
    16
    Mitnehmer
    17
    Mitnehmer
    18
    Schließzylinder
    19
    Schließzylinder
    20
    Verbindung
    21
    Mitnehmer
    22
    Rückholfeder
    23
    Fallenschaft
    24
    Feder
    25
    Feder
    26
    Feder
    27
    Fallensperrglied
    28
    Sperrnase
    29
    Vorsprung
    30
    Schlossdecke
    31
    Durchbruch
    32
    Verschraubungen/Distanzhalter
    33
    Durchbruch

Claims (16)

  1. Selbstverriegelndes Panikschloss für eine Tür, mit einer federbelasteten, doppelschenkeligen Falle (4), einem in Längsrichtung eines Schlossgehäuses (1) verschiebbarem Glied (8), das mit einem Riegel (3) zusammenwirkt, sowie einem federbelasteten Steuerelement (5), welches das Glied (8) bei in das Schlossgehäuse (1) eingezogenem Riegel (3) in einer arretierten Stellung festsetzt und einer Nuss (9), die einen das Glied (8) betätigenden Mitnehmer (21) aufweist, und dass zur Betätigung des Gliedes (8) zwei unabhängig wirkende Schließzylinder (18, 19) vorhanden sind.
  2. Selbstverriegelndes Panikschloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließzylinder (18, 19) übereinander oder nebeneinander angeordnet sind.
  3. Selbstverriegelndes Panikschloss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließzylinder (18, 19) gleicher Bauart und/oder Baugröße sind.
  4. Selbstverriegelndes Panikschloss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließzylinder (18, 19) ungleicher Bauart und/oder Baugröße sind.
  5. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließzylinder (18, 19) als Profilzylinder ausgebildet sind.
  6. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Glied (8) ein im Wesentlichen flach ausgebildeter Schieber ist.
  7. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Glied (8) eine unter einer Schräge verlaufende Kulisse (10) aufweist, in die ein an einem Riegelschaft (6) des Riegels (3) vorhandener Führungsstift (11) geführt wird.
  8. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Enden der Kulisse (10) Verrastungen (12, 13) für den Führungsstift (11) vorhanden sind.
  9. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Glied (8) eine Sperrnase (28) vorhanden ist, die mit einem Vorsprung (29) des Steuerelementes (5) zusammenwirkt.
  10. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Falle (4) eine größere Breite als der Riegel (3) aufweist.
  11. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Glied (8) zwei voneinander getrennte Mitnehmer (16, 17) für die Schließzylinder (18, 19) aufweist.
  12. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmer (16, 17) übereinander oder nebeneinander an dem Glied (8) angeordnet sind.
  13. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmer (16, 17) durch Schließnasen (30) der Schließzylinder (18, 19) beaufschlagt werden.
  14. Selbstverriegelndes Panikschloss nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass das Panikschloss als Vollblattschloss oder als Rohrrahmenschloss ausgeführt ist.
  15. Verfahren zum Betrieb eines selbstverriegelnden Panikschlosses nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Schlüsselbetätigung des Panikschlosses über einen der Schließzylinder (18, 19) durch die entsprechende Schließnase das Glied (8) translatorisch in Richtung des Schlossgehäuses (1) bewegt wird, wobei zuerst der Riegel (3) vollständig ist Schlossgehäuse (1) eingezogen und danach erst die Falle (4) freigegeben wird, was anschließend zur Entsperrung der Tür führt.
  16. Verfahren zum Betrieb eines selbstverriegelnden Panikschlosses gemäß den Ansprüchen 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Betätigung eines in der Nuss (9) befindlichen Drückers der Mitnehmer (21) das Glied (8) translatorisch bewegt.
DE102006060451A 2006-12-19 2006-12-19 Selbstverriegelndes Panikschloss, sowie ein Verfahren zum Betrieb eines selbstverriegelnden Panikschlosses Withdrawn DE102006060451A1 (de)

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