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Die
Erfindung betrifft ein selbstverriegelndes Panikschloss gemäß den Merkmalen
des Patentanspruches 1.
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Die
CH 473 298 beschreibt ein
rechts und links verwendbares Türschloss.
Dieses Türschloss weist
ein Schlossgehäuse
auf, in dem verschiebbar in der Mitte eine Schlossfalle und eine
in Bezug auf die Symmetrielinie der Falle symmetrisch begestaltete
Betätigungsmechanik
für die
Falle. Dabei ist ein symmetrisch ausgebildeter Betätigungsschieber
vorhanden, der jeweils durch an den Enden aufweisenden Betätigungshaken
durch an den zweifach vorhandenen Nüssen über eine Nase den Einzug der Schlossfalle
ins Schlossgehäuse
wirken kann. Ferner kann je nach Einbauart einer der zwei Schließzylinder
eingesetzt werden, durch dessen Schließnase eine Betätigung der
Schlossfalle möglich
ist. Wie bereits ausgeführt,
ist das vorliegende Türschloss
für Rechts-
und Links-Türen
verwendbar und somit um eine mittlere Linie, die sich durch die
Schlossfalle erstreckt, spiegelbildlich aufgebaut. Somit befinden sich
auf jeder Seite der Mittellinie jeweils eine Nuss und einer der
Schließzylinder.
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Normalerweise
sind Türschlösser für die Verwendung
von nur einem Schließzylinder
vorgerichtet. Hierdurch bekommt der Schlüsselinhaber für den entsprechenden
Schließzylinder
die Zugangsberechtigung an der jeweiligen Tür. Derartige Schließzylinder
können
dabei Bestandteil einer Schließanlage sein.
Eine Schließanlage
ist jedoch eine Kombination von miteinander in Bezug stehenden weiteren Schließzylindern
und natürlich
deren Schlüssel.
Eine solche gestaffelte Gliederung der Schließzylinder ermöglicht es,
unterschiedlichen Personenkreisen eine hierarchisch geordnete Zugangsberechtigung
zuzuweisen.
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Für bestimmte
Türen ist
es jedoch wünschenswert
eine schließanlagenunabhängige Zugangsberechtigung
zu ermöglichen.
Solche Türen sind
beispielsweise im Bereich von Transformatorenstationen oder dergleichen
zu finden, wo neben den bekannten Zutrittsberechtigten auch jeweils
beispielsweise die Feuerwehr Zutritt haben muss.
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Wie
der vorgenannte Stand der Technik zeigt, sind Türschlösser, die für die Aufnahme mehrerer Schlüssel vorgerichtet
sind als manuell zu betätigende
Türschlösser ausgerichtet.
Diese Türschlösser sind
jedoch im Aufbau sehr kompliziert, da nur über beide Schlüssel der
Riegel vor und zurück
geschlossen und über
den Wechsel die Falle unabhängig
voneinander betätigt
werden kann.
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So
ist aus der
DE 299
05 712 O1 ein Schloss mit einer Haupt- und Nebenschließung bekannt
geworden. Bei einem derartigen Schloss wir durch das Verschließen des
Nebenschließzylinders
ein Öffnen oder
Verschließen
des Hauptschließzylinders
verhindert.
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Ein
Schloss mit einer zweiten Sperreinrichtung ist der
DE 199 06 271 C2 zu entnehmen,
bei der neben der Verwendung eines Schließzylinders auch ein Bundbartschlüssel zur
Schließung
verwendet werden kann.
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Die
DE 196 30 972 A1 offenbart
ein Schloss, dass eine Notfallsicherung beinhaltet und somit ein einfaches Öffnen von
der Innenseite des Raumes her möglich
ist. Die Tür
ist jedoch gegen ein unzulässiges Öffnen von
der Außenseite
her geschützt.
Dabei bietet das Schloss die Möglichkeit,
zwei Schließzylinder einzusetzen.
Neben einer primären
Drückerfalle
ist auch eine sekundäre
Drückerfalle
vorhanden.
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In
der
EP 0 882 859 B1 wird
ein Schlossbeschlagsystem offenbaren, das aus einem Einsteckschloss
besteht, das eine Falle, einen Riegel, einen ersten Profilzylinder
sowie einen zweiten Profilzylinder aufweist, der auf der dem Stulp
entgegengesetzten Seite des ersten Profilzylinders angeordnet ist.
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Ein
Schloss für
Hochsicherheitstüren
wird in der
DE 198
26 869 C1 beschrieben, wobei die Sperrzuhaltung und die
Schließzuhaltung
durch eine für eine
Umstellung der Schließzuhaltung
lösbare
Kupplung miteinander verbunden sind, ferner ist mit einem durch
den Zuhaltungssatz gesicherten Wechsel für die Betätigung einer Falle durch einen
Doppelbartschlüssel
mit unterschiedlichen Bärten
gesorgt. Um bei einem derartigen Schloss die Zuhaltungen zwecks
Verzicht auf Zuhaltungsfedern mit geschlossenen Schließkanälen auszubilden
und eine Faltenbetätigung
ohne Umstecken des Doppelbartschlüssels vornehmen zu können, ist
die umstellbare Schließzuhaltung
zweiteilig aus einem dem oberen Teil des Schließkanals enthaltenden Oberteil
und einem den unteren Teil des Schließkanals enthaltenden Unterteil
ausgebildet.
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Die
DE 101 22 466 A1 betrifft
ein Schloss mit einer durch eine Schließnase eines Profilzylinders entgegen
der Kraft einer Feder aus der Schließstellung zurückziehbaren
Falle und zwei gegenläufig
beweglichen Basquillstangen, die nur bei zurückgezogener Falle mittels eines
Handgriffes aus ihrer geschlossenen Stellung in eine zurückgezogene
Stellung überführbar sind,
wobei sowohl die Falle als auch die Basquillstangen mittels einer
Notauslösung aus
ihrer Schließstellung
bzw. ausgeschlossenen Lage heraus bewegbar sind. Ein solches Schloss weist
zwei nebeneinander befindliche Profilzylinder auf.
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Wie
der hier aufgezeigte Stand der Technik zeigt, sind solche Türschlösser, die
für die
Aufnahme mehrerer Schlüssel
und damit Schließarten
vorgerichtet sind als manuell zu betätigende Türschlösser in ihrem Aufbau sehr kompliziert.
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Einen
elektromechanischen Antrieb und ein elektrisch angetriebenes Schloss
und ein Zutrittskontrollverfahren mit dieser Vorrichtung können der
DE 694 05 749 T2 entnommen
werden. In dieser Schrift werden neben einem elektrischen Antrieb
auch Endlagenfühler
beschrieben, die dazu dienen, um entsprechende elektrische Signale
abzugeben, wenn ein Steuerelement seine Arbeitsstellung und seine Ruhestellung
erreicht hat.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, ein einfaches selbstverriegelndes
Panikschloss zu schaffen, das einfach aufgebaut ist und kostengünstig herzustellen
und in der Bedienung einfach zu handhaben ist. Dabei soll ein derartiges selbstverriegelndes
Panikschloss auch von mehreren unabhängigen, berechtigten Personen
betätigt werden
können
und gleichzeitig soll ein derartiges Panikschloss die Möglichkeit
bieten, dass seine Funktionen überwacht
werden können.
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Die
Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Die
Unteransprüche
geben dabei eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gedankens
wieder.
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Es
wird ein selbstverriegelndes Panikschloss für eine Tür, mit einer federbelasteten
doppelschenkeligen Falle und einem in Längsrichtung des Schlossgehäuses verschiebbaren
Glied, das mit einem Riegel zusammenwirkt, sowie einem federbelasteten
Steuerelement, welches das Glied bei in das Schlossgehäuse eingezogenem
Riegel in eine arretierte Stellung festsetzt vorgeschlagen. Ferner
weist das erfindungsgemäße Schloss
eine Nuss auf, die einen mit dem Glied verbundenen Mitnehmer aufweist und
so auch manuell eine Betätigung
des Schlosses über
die Nuss zulässt.
Darüber
hinaus ist die Betätigung
des Schlosses mit zwei unabhängigen
Schließzylindern
möglich.
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Derartige
selbstverriegelnde Panikschlösser müssen beim
Zufallen bzw. Zudrücken
einer Tür
automatisch den Riegel ausfahren. Damit ist eine solche Tür zu jedem
Zeitpunkt stets verschlossen. Um aber eine solche Tür auch wieder über das
Schloss zu öffnen,
gibt es zwei Möglichkeiten.
Entweder von der Innenseite über
einen Drücker
in Verbindung mit der Nuss oder von der Außenseite über zwei unabhängige Schließzylinder.
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Da
derartige selbstverriegelnde Panikschlösser in Türen im Flucht- und Rettungsweg
eingesetzt werden, kann es in einem Panikfall zu einem starken Druck
auf das Türblatt
kommen. Dabei darf sich die Betätigung
des Panikschlosses nicht als kontra produktiv herausstellen, was
bedeutet, dass der Riegel stets eingefahren werden muss, auch wenn über die Tür Druck
auf das Schloss ausgeübt
wird. Aus diesem Grunde ist eine doppelschenklige Falle vorhanden,
die in ihrer Breite breiter ist als der Riegel. Ferner ist die Falle
bei ausgeschlossenem Riegel starr und kann nicht in das Schlossgehäuse hineingedrückt werden.
Somit ist eine sichere Zentrierung innerhalb des Schließbleches über die
Falle möglich, wobei
gleichzeitig der Riegel mit entsprechendem seitlichem Spiel innerhalb
des Schließbleches
eintaucht.
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Ein
solches selbstverriegelndes Panikschloss mit einem translatorisch
verschiebbaren Glied ist einfach aufzubauen und beinhaltet quasi eine
Ablaufsicherung, die sicherstellt, dass erst bei eingezogenem Riegel
in das Schlossgehäuse
die Falle freigeschaltet ist. Darüber hinaus ist an dem Schloss
ein Steuerelement vorhanden, das ebenfalls mit dem translatorischen
Glied zusammenwirkt. Durch den Einzug des Riegels wird das Steuerelement
quasi vorgespannt und in dem Augenblick wo die Tür sich schließt, kommt
das aus der Stulp vorstehende Steuerelement mit dem Schließblech in
Berührung
und gibt zeitverzögert
nach Eintauchen der zweiteiligen Falle in das Schließblech den
Riegel frei. Somit ist stets sichergestellt, dass der Riegel erst dann
in das Schließblech
eintreten kann, wenn die zweiteilige doppelschenklige Falle in das
Schließblech
eingedrungen ist. Nach dem die Falle in das Schließblech eingerastet
ist, wird die bewegliche doppelschenkelige Falle starr, so dass
aufgrund ihrer ge ometrischen größeren Breite
gegenüber
dem Riegel auf dem Riegel auch bei einer Belastung auf dem Türblatt kein
Druck entstehen kann. Die verstarrte Falle wird quasi zu einem Riegel.
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Aufgrund
der Ausführung
des verschiebbaren Gliedes ist es möglich, in einfacher Art und
Weise einen zweiten Schließzylinder
konstruktiv in dem gleichen Schlossgehäuse anzuordnen. Dieses kann sowohl
nebeneinander als auch übereinander
erfolgen. Eine deutliche Vereinfachung ergibt sich gegenüber dem
bekannten konventionellen Lösungen
der Stand der Technik dadurch, dass die Schließnase des zweiten Schließzylinders
auf das gleiche Glied direkt oder indirekt einwirkt. Dabei steuert
das translatorisch verschiebbare Glied als zentrales Bauteil sowohl
den Riegelhub als auch die Fallenbewegung. Das Vorschließen des
Riegels erfolgt wie bereits beschrieben selbsttätig, so dass nur der Riegeleinzug über einen
der beiden Zylinder erfolgen muss. Dabei wird in einer oberen Endlage
des Schiebers die doppelschenkelige Falle entsperrt. Mit der Öffnungsbewegung
der Tür
wird diese entsperrte Falle federbelastet in das Schlossgehäuse zurückgedrückt und braucht
nicht wie bei den bekannten Schlössern über eine
separate Hebelanordnung durch den Schließzylinder zurückgezogen
werden. Somit kann durch eine einfache Verlängerung oder Verbreiterung
des translatorischen Gliedes ein weiterer Schließzylinder auf einfachste Art
und Weise innerhalb des Schlosses eingebaut werden. Je nach Ausführung als
Vollblattschloss oder als Rohrrahmenschloss kann deshalb die Ausführung der
Schließzylinder übereinander oder
nebeneinander.
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Dabei
können
die Schließzylinder
gleicher Bauart und oder gleicher Baugröße sein. Es versteht sich,
dass die Schließzylinder
auch ungleicher Bauart und ungleicher Baugröße ausgeführt werden können. Ein
solcher Schließzylinder
wird vorzugsweise als Profilzylinder ausgeführt.
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Das
translatorisch bewegbare Glied ist als flacher Schieber ausgebildet,
der in sich unter einer Schräge
eine verlaufende Kulisse aufweist. Innerhalb dieser Kulisse, die
an ihren Enden Verrastungen aufweist, wird ein Führungsstift, der sich an einem
Riegelschwanz des Riegels befindet, geführt. Innerhalb der Verrastungen
werden die beiden Stellungen des Riegels nämlich ausgefahren oder eingezogen
festgelegt.
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Neben
den vorgeschriebenen Funktionen weist das Schloss darüber hinaus
auch Sensoren auf, die die Möglichkeit
bieten, die einzelnen Schlossfunktionen durch Sensoren zu erfassen
und so an eine Steuereinheit oder Überwachung weiterleiten. Dieses
ist insbesondere für Überwachungen
solcher Schlösser
notwendig, wenn diese beispielsweise in Großobjekten in sicherheitssensiblen
Bereichen eingesetzt werden. Darüber
hinaus kann über
die entsprechende Sensorik, die als Mikroschalter oder Hallsensor
oder Lichtschranke oder dergleichen ausgebildet sein kann, auch
jederzeit der Schaltzustand eines solchen Schlosses abgefragt werden.
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Um
bei derartigen hochwertigen Schlössern ein
höheres
Sicherheitspotential gewährleisten
zu können,
wird beispielsweise der Ausschluss des Riegels aus dem Schlossgehäuse überwacht,
was gleichzeitig als Indikator dafür angesehen wird, dass das
Schloss sicher verschlossen ist. Neben der Überwachung des Riegels wird
aber auch das bereits vorgeschriebene Steuerelement an seinem Schaft über einen
Sensor überwacht.
Hiermit wirkt in gleicher Art und Weise das translatorisch verschiebbare
Glied zusammen, dessen Stellung ebenfalls überwacht wird.
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Durch
die Überwachung
der einzelnen sicherheitsrelevanten Bauteile des Panikschlosses wird
gewährleistet,
dass keine Manipulationen an dem Schloss vorgenommen werden können, ebenso der
Ausfall einzelner Bauteile oder auch der Sensoren, wenn diese nicht
in einer bestimmen Stellung oder einem Schaltzustand sich befinden.
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Da
ein derartiges vorgeschriebenes selbstverriegelndes Panikschloss
die Möglichkeit
bietet, neben den vorgeschriebenen Öffnungsmöglichkeiten über einen
der jeweiligen unabhängigen
Schließzylinder,
die Tür
zu öffnen,
kann auch ein solches Schloss in der Regel von der Innenseite her über einen
Drücker
in Verbindung mit der Nuss betätigt
werden. Auch diese Funktion der Betätigung über die Nuss unterliegt der Überwachung
durch einen entsprechenden Sensor.
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Wie
die vorhergehende Beschreibung zeigt, bietet ein solches selbstverriegelndes
Panikschloss einen sehr hohen Sicherheitsstandard, da nicht nur seine
Schlossfunktionen überwacht
werden, sondern gleichzeitig mehrere. Dadurch wird ein höheres Sicherheitspotential
gewährleistet,
was gleichzeitig auch zeigt, dass Manipulationen an einem Schloss derartiger
Art nicht möglich
sind.
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Die
gewonnenen Signale über
die einzelnen Sensoren werden dabei einer Steuerungseinheit, die an
dem Schloss sich befinden kann oder zu einer weiteren Schaltwarte
weitergeleitet werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand verschiedener Ausführungsbeispiele
in den Zeichnungen schematisch dargestellt und erläutert.
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Es
zeigt:
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1:
Einen schematischen Aufbau eines selbstverriegelnden Türschlosses
mit einem translatorisch verschiebbaren Glied und zwei nebeneinander
angeordneten Schließzylinder,
sowie mehreren Sensoren.
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Innerhalb
eines Schlossgehäuses 1 befinden sich
in der 1 nur die eigentlichen wesentlichen Bauteile,
die zur Erläuterung
der Erfindung notwendig sind. Alle übrigen Bauteile sind weggelassen
worden. Es wird so mit die Funktion des dargestellten selbstverriegelnden
Panikschlosses in keinster Weise beeinträchtigen. Den linken seitlichen
Abschluss des Schlossgehäuses 1 bildet
eine Stulp 2, die von einem Steuerelement 5 einer
Falle 4 und einem Riegel 3 durchbrochen wird.
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Innerhalb
des Schlossgehäuses 1 befindet sich
eine Nuss 9, die mit einem Mitnehmer 21 ausgestattet
ist, der über
eine drehbare Verbindung 20 mit einem Glied 8 in
Wirkverbindung steht. Damit die Nuss 9, die eine geteilte
Nuss sein kann, in ihrer Grundstellung verharrt, ist diese Feder
belastet durch eine Rückholfeder 22.
Ebenso ist eine Feder 26 vorhanden, die die Nuss 9 belastet.
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Innerhalb
des Schlossgehäuses
befindet sich ein erster Schließzylinder 18 und
ein zweiter Schließzylinder 19.
Der Riegel 3 ist mit seinem Riegelschaft 6 über einen
Führungsstift 11 innerhalb
einer Kulisse 10, die sich in dem translatorischen Glied 8 befindet,
geführt.
Die Kulisse 10 ist dabei schräg ausgeführt und hat jeweils an ihren
Enden eine obere Verrastung 12 und einer untere Verrastung 13.
Es wird deutlich, dass durch die Bewegung des translatorischen Gliedes
nach oben hin in der Zeichnung der 1 der Riegel
aufgrund der Zwangsführung über den
Führungsstift 11 innerhalb
der Kulisse 10 in das Schlossgehäuse 1 hineingezogen
wird.
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Die
oberhalb des Riegels 3 angeordnete Falle 4 ist
doppelschenkelig ausgeführt
und in ihren geometrischen Abmessungen breiter als der Riegel 3. Im
Anschluss an die Falle 4 ist ein Fallenschaft 23 vorhanden,
der durch eine Feder 24 belastet ist. Durch die Feder 24 wird
die Falle 4 stets nach außen hin gedrückt. In
der Darstellung der 1 ist bei ausgeschlossenem Riegel 3 die
Falle 4 über
ein Fallensperrglied 27 gesperrt, d. h. die Falle 4 kann
nicht in das Schlossgehäuse 1 hineingedrückt werden. Gleichzeitig
ist in dieser Stellung die doppelschenkelige Falle 4 verstarrt.
Erst wenn das translatorische Glied 8 den Riegel 3 in
das Schlossgehäuse
einzieht, wird über
das Fallensperrglied 27 der Fallen-schalt 23 freigege ben,
so dass die Falle in das Schlossgehäuse 1 hineingedrückt werden
kann.
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Oberhalb
der Falle 4 befindet sich das Steuerelement 5,
das ebenfalls durch eine Feder 25 belastet ist. Die Feder 25 drückt das
Steuerelement 5 stets aus der Stulp hinaus. Das Steuerelement 5 hat im
Inneren des Schlossgehäuses 1 einen
Vorsprung 29, der mit einer Sperrnase 28, die
sich in etwa am Ende des translatorischen Gliedes 8 befindet,
zusammenwirkt. Wenn der Riegel 3 in dem Schlossgehäuse 1 eingefahren
ist, verrastet der Vorsprung 29 mit der Sperrnase 28 des
Gliedes 8. Somit kann das Glied 8 nicht wieder
nach unten in das Schlossgehäuse 1 absacken,
da es durch den Vorsprung 29 in Verbindung mit der Sperrnase 28 in
dieser Stellung gehalten wird. Erst in dem Augenblick, wo das Steuerelement 5 in
Berührung
mit einem nicht dargestellten Schließblech kommt, wird das Steuerelement 5 in das
Schlossgehäuse
gegen die Feder 25 gedrückt. Dadurch
verschiebt sich das Steuerelement 5 in das Schlossgehäuse 1 hinein
und gibt aber auch gleichzeitig das Glied 8 frei.
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Das
translatorische Glied 8 wird innerhalb des Schlossgehäuses 1 mittels
eines Führungsstiftes 15 in
einem Durchbruch 14 geführt.
Wird nun über
einen der Schließzylinder 18 oder 19 über eine
nicht dargestellte Schließnase
eine Verdrehung der Schließnase
bewirkt, so kommt diese mit einem Mitnehmer 16 oder 17,
je nach Verwendung des Schließzylinders 18 oder 19,
zusammen und hebt somit das Glied 8 an.
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Dadurch
wird gleichzeitig wie bereits vor beschrieben, der Riegel 3 in
das Schlossgehäuse 1 eingezogen
und das Steuerelement 5 über das Glied 8 an
der Sperrnase 28 und dem Vorsprung 29 festgehalten.
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Wie
in der 1 dargestellt, sind die beiden Schließzylinder 18, 19 nebeneinander
angeordnet. Es versteht sich, dass mit Änderung des translatorischen
Gliedes 8 auch die Möglichkeit
besteht, die Schließzylinder 18, 19 beispielsweise
bei einem Rohrrahmenschloss überein-ander
anzuordnen, wobei die Funktionen des Schlosses als solches insgesamt
erhalten bleiben.
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Neben
den vorbeschriebenen mechanischen Funktionen und dem Aufbau des
erfindungsgemäßen selbstverriegelnden
Panikschlosses sind der 1 weitere Bauteile zu entnehmen.
Dieses sind die Sensoren 20, 30, 31, 32.
Die Sensoren 20, 30, 31, 32 haben
unterschiedliche Funktionsüberwachungsaufgaben
des selbstverriegelnden Panikschlosses, die nachfolgend näher erläutert werden
sollen.
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Der
Sensor 20 dedektiert das Einverfahren bzw. die ausgefahrene
Stellung des Steuerelementes 5. Dabei kommt beispielsweise
eine Schaltfahne 36 an den Schaft des Steuerelementes 5 und
kann so eine sichere Dedektierung der Stellung des Steuerelementes 5 gewährleisten.
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Der
Sensor 32 mit seiner Schaltfahne 33 befindet sich
in der Nähe
des Riegelschaftes 6 und kann somit das Ein- oder Ausfahren
des Riegels 3 dedektieren.
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Da
als zentrales Bauteil das translatorische Glied 8 anzusehen
ist, wird auch deren Stellung beispielsweise durch einen Sensor 31 mit
einer entsprechenden Schaltfahne 34 überwacht. Hierbei zeigt sich,
dass beispielsweise durch die Betätigung eines der Schließzylinder 18 oder 19 das
Glied 8 nach oben verschoben wird, was zu einer Dedektion über den Sensor 31 führt. Gleichzeitig
wird aber auch bei komplett eingefahrenem Riegel 3 in das
Schlossgehäuse 1 diese
Stellung dedektiert. Ist das translatorische Glied 8 in
seiner oberen Endstellung angekommen, so verhakt es sich, wie bereits
beschrieben, mit der Sperrnase 28 an dem Vorsprung 29 des
Steuerelementes 5. Bei der Betätigung des Steuerelementes 5, dass
heißt
das Steuerelement 5 wird in das Schlossgehäuse 1 hineingedrückt, wird
gleichzeitig die Dedektion des Sensors 20 über die
Schaltfahne 36 vorgenommen.
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Wird
das vorgeschriebene selbstverriegelnde Panikschloss nicht über die
Schließzylinder 18 oder 19 betätigt, so
kann auch die Betätigung über die
Nuss 9 erfolgen. Durch das Verschwenken der Nuss 9 über einen
nicht dargestellten Drücker
wird auch diese Betätigung über einen
Sensor 30 mit der Schaltfahne 35 dedektiert.
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Wie
die vorhergehende Beschreibung deutlich macht, wird teilweise eine
doppelte Überwachung
bzw. die Abhängigkeit
der einzelnen Bauteile untereinander entsprechend über Sensoren 20, 30, 31, 32 dedektiert.
Es sei angemerkt, dass weitere Sensoren beispielsweise für die Überwachung
der Falle 4 oder anderer Bauteile noch in das selbstverriegelnde
Panikschloss eingefügt
werden können. Alle
dedektierten Schaltstellungen bzw. Schaltbewegungen innerhalb des
selbstverriegelndes Panikschlosses können somit an eine Steuereinheit
gemeldet werden, die neben der Verarbeitung der einzelnen Signale
auch eine Anzeige beispielsweise an einem Tableau ermöglicht.
Diese ist insbesondere bei großen
Anlagen mit mehreren gesicherten Türen über entsprechende selbstverriegelnde
Panikschlösser
notwendig.
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Zur
Dedektion der einzelnen Schaltzustände bzw. Schaltfunktionen ist
es unerheblich, welcher Art von Sensoren verwendet wird. In dem
vorliegenden Ausführungsbeispiel
der 1 wurden Mikroschalter 20, 30, 31, 32 mit
entsprechenden Schaltfahnen 33, 34, 35, 36 verwendet.
Neben den Mikroschaltern können
jedoch auch Hallgeneratoren oder Lichtschranken oder andere gleichwertige
Sensoren zur Anwendung kommen.
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- 1
- Schlossgehäuse
- 2
- Stulp
- 3
- Riegel
- 4
- Falle
- 5
- Steuerelement
- 6
- Riegelschaft
- 7
- Durchbruch
- 8
- Glied
- 9
- Nuss
- 10
- Kulisse
- 11
- Führungsstift
- 12
- Verrastung
- 13
- Verrastung
- 14
- Durchbruch
- 15
- Führungsstift
- 16
- Mitnehmer
- 17
- Mitnehmer
- 18
- Schließzylinder
- 19
- Schließzylinder
- 20
- Sensor
- 21
- Mitnehmer
- 22
- Rückholfeder
- 23
- Fallenschaft
- 24
- Feder
- 25
- Feder
- 26
- Feder
- 27
- Fallensperrglied
- 28
- Sperrnase
- 29
- Vorsprung
- 30
- Sensor
- 31
- Sensor
- 32
- Sensor
- 33
- Schaltfahne
- 34
- Schaltfahne
- 35
- Schaltfahne
- 36
- Schaltfahne