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DE102006060448A1 - Selbstverriegelndes Panikschloss - Google Patents

Selbstverriegelndes Panikschloss Download PDF

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Publication number
DE102006060448A1
DE102006060448A1 DE102006060448A DE102006060448A DE102006060448A1 DE 102006060448 A1 DE102006060448 A1 DE 102006060448A1 DE 102006060448 A DE102006060448 A DE 102006060448A DE 102006060448 A DE102006060448 A DE 102006060448A DE 102006060448 A1 DE102006060448 A1 DE 102006060448A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lock
self
locking
lock according
panic lock
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102006060448A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans-Rainer Speckamp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dormakaba Deutschland GmbH
Original Assignee
Dorma Deutschland GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Dorma Deutschland GmbH filed Critical Dorma Deutschland GmbH
Priority to DE102006060448A priority Critical patent/DE102006060448A1/de
Priority to EP07021077A priority patent/EP1936073A3/de
Publication of DE102006060448A1 publication Critical patent/DE102006060448A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B63/00Locks or fastenings with special structural characteristics
    • E05B63/18Locks or fastenings with special structural characteristics with arrangements independent of the locking mechanism for retaining the bolt or latch in the retracted position
    • E05B63/20Locks or fastenings with special structural characteristics with arrangements independent of the locking mechanism for retaining the bolt or latch in the retracted position released automatically when the wing is closed
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B35/00Locks for use with special keys or a plurality of keys ; keys therefor
    • E05B35/08Locks for use with special keys or a plurality of keys ; keys therefor operable by a plurality of keys
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B65/00Locks or fastenings for special use
    • E05B65/10Locks or fastenings for special use for panic or emergency doors
    • E05B65/1086Locks with panic function, e.g. allowing opening from the inside without a ley even when locked from the outside
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
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    • E05B15/00Other details of locks; Parts for engagement by bolts of fastening devices
    • E05B15/10Bolts of locks or night latches
    • E05B15/102Bolts having movable elements
    • E05B2015/105Two pivoting latch elements with opposite inclined surfaces mounted on one slidable main latch-piece
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B47/00Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means
    • E05B2047/0048Circuits, feeding, monitoring
    • E05B2047/0067Monitoring
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B47/00Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means
    • E05B2047/0048Circuits, feeding, monitoring
    • E05B2047/0067Monitoring
    • E05B2047/0069Monitoring bolt position
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B59/00Locks with latches separate from the lock-bolts or with a plurality of latches or lock-bolts

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  • Structural Engineering (AREA)
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  • Emergency Management (AREA)
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Abstract

Selbstverriegelndes Panikschloss für eine Tür, mit einer federbelasteten doppelschenkeligen Falle, einem in Längsrichtung eines Schlossgehäuses verschiebbaren Glied, das mit einem Riegel zusammenwirkt, sowie einem federbelasteten Steuerelement, welches das Glied bei in das Schlossgehäuse eingezogenem Riegel in einer arretierten Stellung festsetzt, und einer Nuss, die einen das Glied betätigenden Mitnehmer aufweist, und dass zur Betätigung des Gliedes zwei unabhängige Schließzylinder vorhanden sind und dass die Schlossfunktionen über Sensoren erfasst werden und zu Steuerzwecken an eine Steuereinheit weitergeleitet werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein selbstverriegelndes Panikschloss gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1.
  • Die CH 473 298 beschreibt ein rechts und links verwendbares Türschloss. Dieses Türschloss weist ein Schlossgehäuse auf, in dem verschiebbar in der Mitte eine Schlossfalle und eine in Bezug auf die Symmetrielinie der Falle symmetrisch begestaltete Betätigungsmechanik für die Falle. Dabei ist ein symmetrisch ausgebildeter Betätigungsschieber vorhanden, der jeweils durch an den Enden aufweisenden Betätigungshaken durch an den zweifach vorhandenen Nüssen über eine Nase den Einzug der Schlossfalle ins Schlossgehäuse wirken kann. Ferner kann je nach Einbauart einer der zwei Schließzylinder eingesetzt werden, durch dessen Schließnase eine Betätigung der Schlossfalle möglich ist. Wie bereits ausgeführt, ist das vorliegende Türschloss für Rechts- und Links-Türen verwendbar und somit um eine mittlere Linie, die sich durch die Schlossfalle erstreckt, spiegelbildlich aufgebaut. Somit befinden sich auf jeder Seite der Mittellinie jeweils eine Nuss und einer der Schließzylinder.
  • Normalerweise sind Türschlösser für die Verwendung von nur einem Schließzylinder vorgerichtet. Hierdurch bekommt der Schlüsselinhaber für den entsprechenden Schließzylinder die Zugangsberechtigung an der jeweiligen Tür. Derartige Schließzylinder können dabei Bestandteil einer Schließanlage sein. Eine Schließanlage ist jedoch eine Kombination von miteinander in Bezug stehenden weiteren Schließzylindern und natürlich deren Schlüssel. Eine solche gestaffelte Gliederung der Schließzylinder ermöglicht es, unterschiedlichen Personenkreisen eine hierarchisch geordnete Zugangsberechtigung zuzuweisen.
  • Für bestimmte Türen ist es jedoch wünschenswert eine schließanlagenunabhängige Zugangsberechtigung zu ermöglichen. Solche Türen sind beispielsweise im Bereich von Transformatorenstationen oder dergleichen zu finden, wo neben den bekannten Zutrittsberechtigten auch jeweils beispielsweise die Feuerwehr Zutritt haben muss.
  • Wie der vorgenannte Stand der Technik zeigt, sind Türschlösser, die für die Aufnahme mehrerer Schlüssel vorgerichtet sind als manuell zu betätigende Türschlösser ausgerichtet. Diese Türschlösser sind jedoch im Aufbau sehr kompliziert, da nur über beide Schlüssel der Riegel vor und zurück geschlossen und über den Wechsel die Falle unabhängig voneinander betätigt werden kann.
  • So ist aus der DE 299 05 712 O1 ein Schloss mit einer Haupt- und Nebenschließung bekannt geworden. Bei einem derartigen Schloss wir durch das Verschließen des Nebenschließzylinders ein Öffnen oder Verschließen des Hauptschließzylinders verhindert.
  • Ein Schloss mit einer zweiten Sperreinrichtung ist der DE 199 06 271 C2 zu entnehmen, bei der neben der Verwendung eines Schließzylinders auch ein Bundbartschlüssel zur Schließung verwendet werden kann.
  • Die DE 196 30 972 A1 offenbart ein Schloss, dass eine Notfallsicherung beinhaltet und somit ein einfaches Öffnen von der Innenseite des Raumes her möglich ist. Die Tür ist jedoch gegen ein unzulässiges Öffnen von der Außenseite her geschützt. Dabei bietet das Schloss die Möglichkeit, zwei Schließzylinder einzusetzen. Neben einer primären Drückerfalle ist auch eine sekundäre Drückerfalle vorhanden.
  • In der EP 0 882 859 B1 wird ein Schlossbeschlagsystem offenbaren, das aus einem Einsteckschloss besteht, das eine Falle, einen Riegel, einen ersten Profilzylinder sowie einen zweiten Profilzylinder aufweist, der auf der dem Stulp entgegengesetzten Seite des ersten Profilzylinders angeordnet ist.
  • Ein Schloss für Hochsicherheitstüren wird in der DE 198 26 869 C1 beschrieben, wobei die Sperrzuhaltung und die Schließzuhaltung durch eine für eine Umstellung der Schließzuhaltung lösbare Kupplung miteinander verbunden sind, ferner ist mit einem durch den Zuhaltungssatz gesicherten Wechsel für die Betätigung einer Falle durch einen Doppelbartschlüssel mit unterschiedlichen Bärten gesorgt. Um bei einem derartigen Schloss die Zuhaltungen zwecks Verzicht auf Zuhaltungsfedern mit geschlossenen Schließkanälen auszubilden und eine Faltenbetätigung ohne Umstecken des Doppelbartschlüssels vornehmen zu können, ist die umstellbare Schließzuhaltung zweiteilig aus einem dem oberen Teil des Schließkanals enthaltenden Oberteil und einem den unteren Teil des Schließkanals enthaltenden Unterteil ausgebildet.
  • Die DE 101 22 466 A1 betrifft ein Schloss mit einer durch eine Schließnase eines Profilzylinders entgegen der Kraft einer Feder aus der Schließstellung zurückziehbaren Falle und zwei gegenläufig beweglichen Basquillstangen, die nur bei zurückgezogener Falle mittels eines Handgriffes aus ihrer geschlossenen Stellung in eine zurückgezogene Stellung überführbar sind, wobei sowohl die Falle als auch die Basquillstangen mittels einer Notauslösung aus ihrer Schließstellung bzw. ausgeschlossenen Lage heraus bewegbar sind. Ein solches Schloss weist zwei nebeneinander befindliche Profilzylinder auf.
  • Wie der hier aufgezeigte Stand der Technik zeigt, sind solche Türschlösser, die für die Aufnahme mehrerer Schlüssel und damit Schließarten vorgerichtet sind als manuell zu betätigende Türschlösser in ihrem Aufbau sehr kompliziert.
  • Einen elektromechanischen Antrieb und ein elektrisch angetriebenes Schloss und ein Zutrittskontrollverfahren mit dieser Vorrichtung können der DE 694 05 749 T2 entnommen werden. In dieser Schrift werden neben einem elektrischen Antrieb auch Endlagenfühler beschrieben, die dazu dienen, um entsprechende elektrische Signale abzugeben, wenn ein Steuerelement seine Arbeitsstellung und seine Ruhestellung erreicht hat.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, ein einfaches selbstverriegelndes Panikschloss zu schaffen, das einfach aufgebaut ist und kostengünstig herzustellen und in der Bedienung einfach zu handhaben ist. Dabei soll ein derartiges selbstverriegelndes Panikschloss auch von mehreren unabhängigen, berechtigten Personen betätigt werden können und gleichzeitig soll ein derartiges Panikschloss die Möglichkeit bieten, dass seine Funktionen überwacht werden können.
  • Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben dabei eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gedankens wieder.
  • Es wird ein selbstverriegelndes Panikschloss für eine Tür, mit einer federbelasteten doppelschenkeligen Falle und einem in Längsrichtung des Schlossgehäuses verschiebbaren Glied, das mit einem Riegel zusammenwirkt, sowie einem federbelasteten Steuerelement, welches das Glied bei in das Schlossgehäuse eingezogenem Riegel in eine arretierte Stellung festsetzt vorgeschlagen. Ferner weist das erfindungsgemäße Schloss eine Nuss auf, die einen mit dem Glied verbundenen Mitnehmer aufweist und so auch manuell eine Betätigung des Schlosses über die Nuss zulässt. Darüber hinaus ist die Betätigung des Schlosses mit zwei unabhängigen Schließzylindern möglich.
  • Derartige selbstverriegelnde Panikschlösser müssen beim Zufallen bzw. Zudrücken einer Tür automatisch den Riegel ausfahren. Damit ist eine solche Tür zu jedem Zeitpunkt stets verschlossen. Um aber eine solche Tür auch wieder über das Schloss zu öffnen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder von der Innenseite über einen Drücker in Verbindung mit der Nuss oder von der Außenseite über zwei unabhängige Schließzylinder.
  • Da derartige selbstverriegelnde Panikschlösser in Türen im Flucht- und Rettungsweg eingesetzt werden, kann es in einem Panikfall zu einem starken Druck auf das Türblatt kommen. Dabei darf sich die Betätigung des Panikschlosses nicht als kontra produktiv herausstellen, was bedeutet, dass der Riegel stets eingefahren werden muss, auch wenn über die Tür Druck auf das Schloss ausgeübt wird. Aus diesem Grunde ist eine doppelschenklige Falle vorhanden, die in ihrer Breite breiter ist als der Riegel. Ferner ist die Falle bei ausgeschlossenem Riegel starr und kann nicht in das Schlossgehäuse hineingedrückt werden. Somit ist eine sichere Zentrierung innerhalb des Schließbleches über die Falle möglich, wobei gleichzeitig der Riegel mit entsprechendem seitlichem Spiel innerhalb des Schließbleches eintaucht.
  • Ein solches selbstverriegelndes Panikschloss mit einem translatorisch verschiebbaren Glied ist einfach aufzubauen und beinhaltet quasi eine Ablaufsicherung, die sicherstellt, dass erst bei eingezogenem Riegel in das Schlossgehäuse die Falle freigeschaltet ist. Darüber hinaus ist an dem Schloss ein Steuerelement vorhanden, das ebenfalls mit dem translatorischen Glied zusammenwirkt. Durch den Einzug des Riegels wird das Steuerelement quasi vorgespannt und in dem Augenblick wo die Tür sich schließt, kommt das aus der Stulp vorstehende Steuerelement mit dem Schließblech in Berührung und gibt zeitverzögert nach Eintauchen der zweiteiligen Falle in das Schließblech den Riegel frei. Somit ist stets sichergestellt, dass der Riegel erst dann in das Schließblech eintreten kann, wenn die zweiteilige doppelschenklige Falle in das Schließblech eingedrungen ist. Nach dem die Falle in das Schließblech eingerastet ist, wird die bewegliche doppelschenkelige Falle starr, so dass aufgrund ihrer ge ometrischen größeren Breite gegenüber dem Riegel auf dem Riegel auch bei einer Belastung auf dem Türblatt kein Druck entstehen kann. Die verstarrte Falle wird quasi zu einem Riegel.
  • Aufgrund der Ausführung des verschiebbaren Gliedes ist es möglich, in einfacher Art und Weise einen zweiten Schließzylinder konstruktiv in dem gleichen Schlossgehäuse anzuordnen. Dieses kann sowohl nebeneinander als auch übereinander erfolgen. Eine deutliche Vereinfachung ergibt sich gegenüber dem bekannten konventionellen Lösungen der Stand der Technik dadurch, dass die Schließnase des zweiten Schließzylinders auf das gleiche Glied direkt oder indirekt einwirkt. Dabei steuert das translatorisch verschiebbare Glied als zentrales Bauteil sowohl den Riegelhub als auch die Fallenbewegung. Das Vorschließen des Riegels erfolgt wie bereits beschrieben selbsttätig, so dass nur der Riegeleinzug über einen der beiden Zylinder erfolgen muss. Dabei wird in einer oberen Endlage des Schiebers die doppelschenkelige Falle entsperrt. Mit der Öffnungsbewegung der Tür wird diese entsperrte Falle federbelastet in das Schlossgehäuse zurückgedrückt und braucht nicht wie bei den bekannten Schlössern über eine separate Hebelanordnung durch den Schließzylinder zurückgezogen werden. Somit kann durch eine einfache Verlängerung oder Verbreiterung des translatorischen Gliedes ein weiterer Schließzylinder auf einfachste Art und Weise innerhalb des Schlosses eingebaut werden. Je nach Ausführung als Vollblattschloss oder als Rohrrahmenschloss kann deshalb die Ausführung der Schließzylinder übereinander oder nebeneinander.
  • Dabei können die Schließzylinder gleicher Bauart und oder gleicher Baugröße sein. Es versteht sich, dass die Schließzylinder auch ungleicher Bauart und ungleicher Baugröße ausgeführt werden können. Ein solcher Schließzylinder wird vorzugsweise als Profilzylinder ausgeführt.
  • Das translatorisch bewegbare Glied ist als flacher Schieber ausgebildet, der in sich unter einer Schräge eine verlaufende Kulisse aufweist. Innerhalb dieser Kulisse, die an ihren Enden Verrastungen aufweist, wird ein Führungsstift, der sich an einem Riegelschwanz des Riegels befindet, geführt. Innerhalb der Verrastungen werden die beiden Stellungen des Riegels nämlich ausgefahren oder eingezogen festgelegt.
  • Neben den vorgeschriebenen Funktionen weist das Schloss darüber hinaus auch Sensoren auf, die die Möglichkeit bieten, die einzelnen Schlossfunktionen durch Sensoren zu erfassen und so an eine Steuereinheit oder Überwachung weiterleiten. Dieses ist insbesondere für Überwachungen solcher Schlösser notwendig, wenn diese beispielsweise in Großobjekten in sicherheitssensiblen Bereichen eingesetzt werden. Darüber hinaus kann über die entsprechende Sensorik, die als Mikroschalter oder Hallsensor oder Lichtschranke oder dergleichen ausgebildet sein kann, auch jederzeit der Schaltzustand eines solchen Schlosses abgefragt werden.
  • Um bei derartigen hochwertigen Schlössern ein höheres Sicherheitspotential gewährleisten zu können, wird beispielsweise der Ausschluss des Riegels aus dem Schlossgehäuse überwacht, was gleichzeitig als Indikator dafür angesehen wird, dass das Schloss sicher verschlossen ist. Neben der Überwachung des Riegels wird aber auch das bereits vorgeschriebene Steuerelement an seinem Schaft über einen Sensor überwacht. Hiermit wirkt in gleicher Art und Weise das translatorisch verschiebbare Glied zusammen, dessen Stellung ebenfalls überwacht wird.
  • Durch die Überwachung der einzelnen sicherheitsrelevanten Bauteile des Panikschlosses wird gewährleistet, dass keine Manipulationen an dem Schloss vorgenommen werden können, ebenso der Ausfall einzelner Bauteile oder auch der Sensoren, wenn diese nicht in einer bestimmen Stellung oder einem Schaltzustand sich befinden.
  • Da ein derartiges vorgeschriebenes selbstverriegelndes Panikschloss die Möglichkeit bietet, neben den vorgeschriebenen Öffnungsmöglichkeiten über einen der jeweiligen unabhängigen Schließzylinder, die Tür zu öffnen, kann auch ein solches Schloss in der Regel von der Innenseite her über einen Drücker in Verbindung mit der Nuss betätigt werden. Auch diese Funktion der Betätigung über die Nuss unterliegt der Überwachung durch einen entsprechenden Sensor.
  • Wie die vorhergehende Beschreibung zeigt, bietet ein solches selbstverriegelndes Panikschloss einen sehr hohen Sicherheitsstandard, da nicht nur seine Schlossfunktionen überwacht werden, sondern gleichzeitig mehrere. Dadurch wird ein höheres Sicherheitspotential gewährleistet, was gleichzeitig auch zeigt, dass Manipulationen an einem Schloss derartiger Art nicht möglich sind.
  • Die gewonnenen Signale über die einzelnen Sensoren werden dabei einer Steuerungseinheit, die an dem Schloss sich befinden kann oder zu einer weiteren Schaltwarte weitergeleitet werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand verschiedener Ausführungsbeispiele in den Zeichnungen schematisch dargestellt und erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1: Einen schematischen Aufbau eines selbstverriegelnden Türschlosses mit einem translatorisch verschiebbaren Glied und zwei nebeneinander angeordneten Schließzylinder, sowie mehreren Sensoren.
  • Innerhalb eines Schlossgehäuses 1 befinden sich in der 1 nur die eigentlichen wesentlichen Bauteile, die zur Erläuterung der Erfindung notwendig sind. Alle übrigen Bauteile sind weggelassen worden. Es wird so mit die Funktion des dargestellten selbstverriegelnden Panikschlosses in keinster Weise beeinträchtigen. Den linken seitlichen Abschluss des Schlossgehäuses 1 bildet eine Stulp 2, die von einem Steuerelement 5 einer Falle 4 und einem Riegel 3 durchbrochen wird.
  • Innerhalb des Schlossgehäuses 1 befindet sich eine Nuss 9, die mit einem Mitnehmer 21 ausgestattet ist, der über eine drehbare Verbindung 20 mit einem Glied 8 in Wirkverbindung steht. Damit die Nuss 9, die eine geteilte Nuss sein kann, in ihrer Grundstellung verharrt, ist diese Feder belastet durch eine Rückholfeder 22. Ebenso ist eine Feder 26 vorhanden, die die Nuss 9 belastet.
  • Innerhalb des Schlossgehäuses befindet sich ein erster Schließzylinder 18 und ein zweiter Schließzylinder 19. Der Riegel 3 ist mit seinem Riegelschaft 6 über einen Führungsstift 11 innerhalb einer Kulisse 10, die sich in dem translatorischen Glied 8 befindet, geführt. Die Kulisse 10 ist dabei schräg ausgeführt und hat jeweils an ihren Enden eine obere Verrastung 12 und einer untere Verrastung 13. Es wird deutlich, dass durch die Bewegung des translatorischen Gliedes nach oben hin in der Zeichnung der 1 der Riegel aufgrund der Zwangsführung über den Führungsstift 11 innerhalb der Kulisse 10 in das Schlossgehäuse 1 hineingezogen wird.
  • Die oberhalb des Riegels 3 angeordnete Falle 4 ist doppelschenkelig ausgeführt und in ihren geometrischen Abmessungen breiter als der Riegel 3. Im Anschluss an die Falle 4 ist ein Fallenschaft 23 vorhanden, der durch eine Feder 24 belastet ist. Durch die Feder 24 wird die Falle 4 stets nach außen hin gedrückt. In der Darstellung der 1 ist bei ausgeschlossenem Riegel 3 die Falle 4 über ein Fallensperrglied 27 gesperrt, d. h. die Falle 4 kann nicht in das Schlossgehäuse 1 hineingedrückt werden. Gleichzeitig ist in dieser Stellung die doppelschenkelige Falle 4 verstarrt. Erst wenn das translatorische Glied 8 den Riegel 3 in das Schlossgehäuse einzieht, wird über das Fallensperrglied 27 der Fallen-schalt 23 freigege ben, so dass die Falle in das Schlossgehäuse 1 hineingedrückt werden kann.
  • Oberhalb der Falle 4 befindet sich das Steuerelement 5, das ebenfalls durch eine Feder 25 belastet ist. Die Feder 25 drückt das Steuerelement 5 stets aus der Stulp hinaus. Das Steuerelement 5 hat im Inneren des Schlossgehäuses 1 einen Vorsprung 29, der mit einer Sperrnase 28, die sich in etwa am Ende des translatorischen Gliedes 8 befindet, zusammenwirkt. Wenn der Riegel 3 in dem Schlossgehäuse 1 eingefahren ist, verrastet der Vorsprung 29 mit der Sperrnase 28 des Gliedes 8. Somit kann das Glied 8 nicht wieder nach unten in das Schlossgehäuse 1 absacken, da es durch den Vorsprung 29 in Verbindung mit der Sperrnase 28 in dieser Stellung gehalten wird. Erst in dem Augenblick, wo das Steuerelement 5 in Berührung mit einem nicht dargestellten Schließblech kommt, wird das Steuerelement 5 in das Schlossgehäuse gegen die Feder 25 gedrückt. Dadurch verschiebt sich das Steuerelement 5 in das Schlossgehäuse 1 hinein und gibt aber auch gleichzeitig das Glied 8 frei.
  • Das translatorische Glied 8 wird innerhalb des Schlossgehäuses 1 mittels eines Führungsstiftes 15 in einem Durchbruch 14 geführt. Wird nun über einen der Schließzylinder 18 oder 19 über eine nicht dargestellte Schließnase eine Verdrehung der Schließnase bewirkt, so kommt diese mit einem Mitnehmer 16 oder 17, je nach Verwendung des Schließzylinders 18 oder 19, zusammen und hebt somit das Glied 8 an.
  • Dadurch wird gleichzeitig wie bereits vor beschrieben, der Riegel 3 in das Schlossgehäuse 1 eingezogen und das Steuerelement 5 über das Glied 8 an der Sperrnase 28 und dem Vorsprung 29 festgehalten.
  • Wie in der 1 dargestellt, sind die beiden Schließzylinder 18, 19 nebeneinander angeordnet. Es versteht sich, dass mit Änderung des translatorischen Gliedes 8 auch die Möglichkeit besteht, die Schließzylinder 18, 19 beispielsweise bei einem Rohrrahmenschloss überein-ander anzuordnen, wobei die Funktionen des Schlosses als solches insgesamt erhalten bleiben.
  • Neben den vorbeschriebenen mechanischen Funktionen und dem Aufbau des erfindungsgemäßen selbstverriegelnden Panikschlosses sind der 1 weitere Bauteile zu entnehmen. Dieses sind die Sensoren 20, 30, 31, 32. Die Sensoren 20, 30, 31, 32 haben unterschiedliche Funktionsüberwachungsaufgaben des selbstverriegelnden Panikschlosses, die nachfolgend näher erläutert werden sollen.
  • Der Sensor 20 dedektiert das Einverfahren bzw. die ausgefahrene Stellung des Steuerelementes 5. Dabei kommt beispielsweise eine Schaltfahne 36 an den Schaft des Steuerelementes 5 und kann so eine sichere Dedektierung der Stellung des Steuerelementes 5 gewährleisten.
  • Der Sensor 32 mit seiner Schaltfahne 33 befindet sich in der Nähe des Riegelschaftes 6 und kann somit das Ein- oder Ausfahren des Riegels 3 dedektieren.
  • Da als zentrales Bauteil das translatorische Glied 8 anzusehen ist, wird auch deren Stellung beispielsweise durch einen Sensor 31 mit einer entsprechenden Schaltfahne 34 überwacht. Hierbei zeigt sich, dass beispielsweise durch die Betätigung eines der Schließzylinder 18 oder 19 das Glied 8 nach oben verschoben wird, was zu einer Dedektion über den Sensor 31 führt. Gleichzeitig wird aber auch bei komplett eingefahrenem Riegel 3 in das Schlossgehäuse 1 diese Stellung dedektiert. Ist das translatorische Glied 8 in seiner oberen Endstellung angekommen, so verhakt es sich, wie bereits beschrieben, mit der Sperrnase 28 an dem Vorsprung 29 des Steuerelementes 5. Bei der Betätigung des Steuerelementes 5, dass heißt das Steuerelement 5 wird in das Schlossgehäuse 1 hineingedrückt, wird gleichzeitig die Dedektion des Sensors 20 über die Schaltfahne 36 vorgenommen.
  • Wird das vorgeschriebene selbstverriegelnde Panikschloss nicht über die Schließzylinder 18 oder 19 betätigt, so kann auch die Betätigung über die Nuss 9 erfolgen. Durch das Verschwenken der Nuss 9 über einen nicht dargestellten Drücker wird auch diese Betätigung über einen Sensor 30 mit der Schaltfahne 35 dedektiert.
  • Wie die vorhergehende Beschreibung deutlich macht, wird teilweise eine doppelte Überwachung bzw. die Abhängigkeit der einzelnen Bauteile untereinander entsprechend über Sensoren 20, 30, 31, 32 dedektiert. Es sei angemerkt, dass weitere Sensoren beispielsweise für die Überwachung der Falle 4 oder anderer Bauteile noch in das selbstverriegelnde Panikschloss eingefügt werden können. Alle dedektierten Schaltstellungen bzw. Schaltbewegungen innerhalb des selbstverriegelndes Panikschlosses können somit an eine Steuereinheit gemeldet werden, die neben der Verarbeitung der einzelnen Signale auch eine Anzeige beispielsweise an einem Tableau ermöglicht. Diese ist insbesondere bei großen Anlagen mit mehreren gesicherten Türen über entsprechende selbstverriegelnde Panikschlösser notwendig.
  • Zur Dedektion der einzelnen Schaltzustände bzw. Schaltfunktionen ist es unerheblich, welcher Art von Sensoren verwendet wird. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel der 1 wurden Mikroschalter 20, 30, 31, 32 mit entsprechenden Schaltfahnen 33, 34, 35, 36 verwendet. Neben den Mikroschaltern können jedoch auch Hallgeneratoren oder Lichtschranken oder andere gleichwertige Sensoren zur Anwendung kommen.
  • 1
    Schlossgehäuse
    2
    Stulp
    3
    Riegel
    4
    Falle
    5
    Steuerelement
    6
    Riegelschaft
    7
    Durchbruch
    8
    Glied
    9
    Nuss
    10
    Kulisse
    11
    Führungsstift
    12
    Verrastung
    13
    Verrastung
    14
    Durchbruch
    15
    Führungsstift
    16
    Mitnehmer
    17
    Mitnehmer
    18
    Schließzylinder
    19
    Schließzylinder
    20
    Sensor
    21
    Mitnehmer
    22
    Rückholfeder
    23
    Fallenschaft
    24
    Feder
    25
    Feder
    26
    Feder
    27
    Fallensperrglied
    28
    Sperrnase
    29
    Vorsprung
    30
    Sensor
    31
    Sensor
    32
    Sensor
    33
    Schaltfahne
    34
    Schaltfahne
    35
    Schaltfahne
    36
    Schaltfahne

Claims (15)

  1. Selbstverriegelndes Panikschloss für eine Tür, mit einer federbelasteten, doppelschenkeligen Falle (4), einem in Längsrichtung eines Schlossgehäuses (1) verschiebbarem Glied (8), das mit einem Riegel (3) zusammenwirkt, sowie einem federbelasteten Steuerelement (5), welches das Glied (8) bei in das Schlossgehäuse (1) eingezogenem Riegel (3) in einer arretierten Stellung festsetzt und einer Nuss (9), die einen das Glied (8) betätigenden Mitnehmer (21) aufweist und das zur Betätigung des Gliedes (8) zwei unabhängige Schließzylinder (18, 19) vorhanden sind, und dass die Stellungen einzelner sicherheitsrevanter Bauteile über Sensoren (20, 30, 31, 32) erfasst werden und zu Steuerzwecken an eine Steuereinheit weitergeleitet werden.
  2. Selbstverriegelndes Panikschloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließzylinder (18, 19) übereinander oder nebeneinander angeordnet sind.
  3. Selbstverriegelndes Panikschloss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließzylinder (18, 19) gleicher Bauart und/oder Baugröße sind.
  4. Selbstverriegelndes Panikschloss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließzylinder (18, 19) ungleicher Bauart und/oder Baugröße sind.
  5. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließzylinder (18, 19) als Profilzylinder ausgebildet sind.
  6. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Glied (8) ein im Wesentlichen flach ausgebildeter Schieber ist.
  7. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Glied (8) eine unter einer Schräge verlaufenden Kulisse (10) aufweist, in die ein an einen Riegelschaft (6) des Riegels (3) vorhandener Führungsstift (11) geführt wird.
  8. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Enden der Kulisse (10) Verrastungen (12, 13) für den Führungsstift (11) vorhanden sind.
  9. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Glied (8) eine Sperrnase (28) vorhanden ist, die mit einem Vorsprung (29) des Steuerelementes (5) zusammenwirkt.
  10. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Falle (4) eine größere Breite als der Riegel (3) aufweist.
  11. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Glied (8) zwei voneinander getrennte Mitnehmer (16, 17) für die Schließzylinder (18, 19) aufweist.
  12. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmer (16, 17) übereinander oder nebeneinander an dem Glied (8) angeordnet sind.
  13. Selbstverriegelndes Panikschloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmer (16, 17) durch Schließnasen der Schließzylinder (18, 19) beaufschlagt werden.
  14. Selbstverriegelndes Panikschloss nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (20) die Schaltstellung des Steuerelementes (5), der Sensor (30) die Schaltstellung der Nuss (9), der Sensor (31) die Schaltstellung des Gliedes (8) und der Sensor (32) die Schaltstellung des Riegels (3) dedektiert.
  15. Selbstverriegelndes Panikschloss nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoren (20, 30, 31, 32) als Mikroschalter, oder als Hallgenerator, oder als Lichtschranke oder dergleichen ausgebildet sind.
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