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Die
Erfindung betrifft einen Getriebemotor für eine Produktionsanlage, der
einen Motorabschnitt und einen Getriebeabschnitt aufweist, die miteinander
verbunden sind und eine Baueinheit bilden.
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Derartige
Getriebemotoren werden für
vielfältige
Antriebsaufgaben verwendet. Sie dienen beispielsweise zum Antrieb
von Verarbeitungs- und Verpackungsmaschinen in der Getränke- und
Nahrungsmittelindustrie. Sie können
aber auch als Antrieb für Transport-
und Förderbänder eingesetzt
werden.
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In
der Getränke-
und Nahrungsmittelindustrie werden bei der Produktion hohe Anforderungen an
die Hygienebedingungen und Reinigungskonzepte gestellt. Um diese
Anforderungen erfüllen
zu können,
weisen Getriebemotoren, die in Produktionsanlagen eingesetzt werden,
häufig
eine Edelstahloberfläche
auf. Edelstahl erlaubt die Ver wendung von laugen- und säurehaltigen
Reinigungsmitteln, die in Verbindung mit Desinfektionsmitteln die
Abtötung
relevanter Keime und Bakterien sicherstellen.
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Eine
Reinigung der Getriebemotoren wird zusätzlich dadurch erschwert, daß sie häufig direkt an
den Produktions- und Transporteinrichtungen angebaut werden. Eine
Reinigung kann dann nur nach Produktionsende oder bei Produktionsstillstand
erfolgen. Während
der laufenden Produktion können
sich hingegen Keime auf den Getriebemotoren bilden, die wiederum
auf Produkte weiterübertragen
werden können.
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Getriebemotoren
werden daher möglichst
an Stellen angebracht, an denen nur eine geringe Verschmutzung der
Getriebemotoren zu erwarten ist.
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Dabei
hat es auch Bemühungen
gegeben, die Oberfläche
von Getriebemotoren möglichst
glatt zu gestalten, um so eine leichtere Reinigung der Oberfläche der
Getriebemotoren zu ermöglichen.
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Auch
bei einer derartigen Ausgestaltung sammeln sich Keime und Verschmutzungen
während des
Betriebs an der Oberfläche
des Getriebemotors an. Daher ist ein häufiges Reinigen der Oberfläche des
Getriebemotors notwendig. Allerdings erfolgt zwischen diesen Reinigungsvorgängen ebenfalls eine Übertragung
von schädlichen
Erregern. Diese können
auf die herzustellenden Produkte übertragen werden und haben
so negative Auswirkungen auf die Produktqualität.
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Während des
Reinigungsvorgangs wird die Produktionsanlage in der Regel angehalten.
Dies führt
bei hohen Anforderungen an die Reinheit zu häufigen Stillstandszeiten und
damit zu einem schlechten Ausnutzungsgrad der Produktionsanlage.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Getriebemotor bereitzustellen,
der den Ausnutzungsgrad einer Produktionsanlage erhöht.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Getriebemotor der eingangs genannten Art
dadurch gelöst, daß die Baueinheit
eine antibakterielle und/oder antimikrobielle Beschichtung aufweist.
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Eine
derartige Beschichtung bewirkt das Absterben oder zumindest die
Dezimierung von Erregern, wozu z.B. Bakterien, Pilze oder Hefen
gehören, sobald
diese mit der Beschichtung in Berührung kommen. Damit wird auf
einfache Weise die Übertragung und
Ausbreitung einer Vielzahl von Erregern innerhalb von Produktionsanlagen
verhindert. Dies führt zu
einer deutlichen Erhöhung
der Produktions- und Produktqualität, da eine Verminderung von
Re-Infektionen und Befällen
erfolgt. Gleichzeitig können
die Reinigungsintervalle verlängert
werden, da durch die Beschichtung das Wachstum von Erregern verhindert
wird. Damit verringern sich notwendige Stillstandszeiten, so daß der Ausnutzungsgrad
der Produktionsanlage erhöht
wird.
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Bevorzugterweise
weist die Beschichtung Silber-Ionen oder Kupfer-Ionen auf. Erreger
sterben durch den Kontakt mit Silber- und Kupfer-Ionen ab. Dabei
hat die Ab gabe von Silber- und Kupfer-Ionen keine schädlichen
Einflüsse
auf Menschen, Tiere oder Pflanzen. Durch den Zusatz von Silber-
oder Kupfer-Ionen ergibt sich also eine antibakteriell und antimikrobiell
wirkende Beschichtung.
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Vorzugsweise
ist die Beschichtung als Silberschicht ausgebildet. Die Anzahl der
Silber-Ionen ist in einer Silberschicht besonders hoch. Gleichzeitig stellt
Silber eine leicht zu reinigende Oberfläche dar, die nach der Oxidation
mit anderen Stoffen kaum noch reagiert.
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Bevorzugterweise überdeckt
die Beschichtung Verbindungsstellen zwischen Elementen der Baueinheit.
Elemente sind dabei beispielsweise der Motorabschnitt und der Getriebeabschnitt,
es können aber
auch weitere Komponenten wie beispielsweise ein Klemmenkasten oder
eine Steuereinrichtung sein, die an der Baueinheit angeordnet sind.
Ein Überdecken
der Verbindungsstellen wird nun dadurch erreicht, daß die Baueinheit
erst dann mit der antibakteriellen und/oder antimikrobiellen Beschichtung
versehen wird, wenn sie fertig zusammengesetzt ist. Dabei wird die
Menge des eingesetzten Beschichtungsmittels gering gehalten, wobei
gleichzeitig eine gute Versiegelung der Oberfläche erfolgt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weisen die Elemente der Baueinheit auch an den Verbindungsstellen
die Beschichtung auf. Dies wird dadurch erreicht, daß die einzelnen
Elemente vor dem Zusammenbau mit der Beschichtung versehen werden.
Dann befindet sich auch zwischen den Elementen die antibakterielle
und antimikrobielle Beschichtung. Auch bei einem Austausch ein zelner
Elemente entsteht so keine Beschädigung
der Beschichtung.
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Vorzugsweise
ist die Beschichtung als Lacküberzug
ausgebildet. Ein Lacküberzug
läßt sich
mit bekannten Mitteln einfach aufbringen. Dabei kann eine homogene
Oberfläche
erreicht werden.
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Bevorzugterweise
weist die Baueinheit ein allseits geschlossenes Gehäuse auf.
Damit wird ein Eindringen von Erregern in die Baueinheit vermieden.
Für eine
Entfernung dieser Erreger wäre
ein Auseinanderbauen der Baueinheit notwendig. Dies würde zu langen
Stillstandszeiten führen,
die so vermieden werden. Der Motor muß natürlich entsprechend dimensioniert
werden, da keine aktive Kühlung,
beispielsweise mit einem Lüfter,
erfolgen kann.
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Vorzugsweise
ist das Gehäuse
rippenfrei ausgebildet. Rippen dienen in der Regel dazu, die Oberfläche eines
Gehäuses
zu vergrößern und
so eine größere Wärmeübertragungsfläche für die Abwärme des
Motors zur Verfügung
zu stellen. Allerdings sammeln sich in den Zwischenräumen zwischen
einzelnen Rippen Erreger und Verschmutzungen an, die nur mit großem Aufwand
wieder entfernt werden können.
Ein rippenfreies Gehäuse
weist dagegen eine glatte, leicht zu reinigende Oberfläche auf.
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In
einer anderen Ausführungsform
weist das Gehäuse
Kühlrippen
auf. Dadurch ist es möglich,
bei gleicher Größe leistungsstärkere Motoren
zu verwenden. Dabei erhöht
sich allerdings der Reinigungsaufwand. Eine derar tige Ausgestaltung
empfiehlt sich bei beengten Raumverhältnissen.
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Vorzugsweise
weist der Getriebemotor eine Steuereinrichtung auf, die über eine
Verbindungsleitung mit dem Getriebemotor verbunden ist und eine antibakterielle
und/oder antimikrobielle Beschichtung aufweist. Die Steuereinrichtung
kann beispielsweise als Frequenzumrichter ausgebildet sein. Da die
Steuereinrichtung über
eine Verbindungsleitung mit dem Getriebemotor verbunden ist, ist
eine dezentrale Anordnung, also eine getrennte Anordnung von Getriebemotor
und Steuereinrichtung, möglich.
Durch die antibakterielle und/oder antimikrobielle Beschichtung der
Steuereinrichtung wird die Ausbreitung und Übertragung von Erregern in
Produktionsanlagen weiter vermindert. Es ist also günstig, nicht
nur den Getriebemotor als Baueinheit mit einer antibakteriellen
und antimikrobiellen Beschichtung zu versehen, sondern auch die
daran angeschlossenen Komponenten. Dabei kann für die Komponenten die gleiche
Beschichtung verwendet werden wie für den Getriebemotor. Auch eine
alleinige Beschichtung der Komponenten vermindert bereits die Ausbreitung
von Erregern.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit der Zeichnung näher beschrieben. Hierin zeigt
die
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einzige
Fig. einen Getriebemotor in perspektivischer Darstellung.
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Ein
Getriebemotor 1 weist einen Motorabschnitt 2 und
einen Getriebeabschnitt 3 auf, die zusammengeflanscht sind
und eine Baueinheit bilden. Im Motorabschnitt 2 ist beispielsweise
ein Elektromotor angeordnet, der über einen Klemmenkasten 4 mit elektrischer
Energie und ggf. mit Steuerungsinformationen versorgt wird. Ein
Lagerschild 5 ist an einem axialen Ende eines Gehäuseabschnitts 6 angeordnet.
Das Lagerschild 5 ist mit einem Gehäuseteil 7 am anderen
Ende des Motorabschnitts 2 über Spannelemente 8, 8a verbunden.
Die Spannelemente 8, 8a können beispielsweise als Gewindeschraubbolzen
ausgebildet sein. Es besteht auch die Möglichkeit, die Spannelemente 8, 8a im
Inneren der Wandung des Motorgehäuses
zu führen,
so daß sich
eine vollkommen glatte Oberfläche
ergibt. Eine Änderung am
Motor selbst ist dabei nicht notwendig.
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Am
Lagerschild 5 können
in nicht näher
dargestellter Weise auch Bremsen und Drehgeber befestigt werden.
Dabei ist wünschenswert,
daß diese eine
glatte Oberfläche
aufweisen.
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Der
Gehäuseabschnitt 6 weist
die Form eines Zylinders auf. Die Zylindermantelfläche ist
glatt, abgesehen von einem Sockel 10, der den Klemmenkasten 4 trägt. Bei
einer anderen Ausgestaltung des Klemmenkastens 4 kann dieser
Sockel 10 auch entfallen. Der Getriebemotor 1 könnte dann
beispielsweise mittels Rundsteckverbinder mit einer Versorgungseinrichtung
und/oder Steuereinheit verbunden sein.
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Bei
dieser Ausführungsform
weisen das Lagerschild 5 und das Gehäuseteil 7 Vorsprünge 11, 12 auf,
die notwendig sind, um die Spannelemente zu befestigen. Ansonsten sind
das Lagerschild 5 und das Gehäuseteil 7 glatt und
im wesentlichen zylinderförmig
ausgebildet.
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Der
Getriebeabschnitt 3 weist Vertiefungen 13 auf,
die jedoch so großflächig ausgebildet
sind, daß diese
leicht zu reinigen sind. Allerdings ist es prinzipiell wünschenswert,
derartige Vertiefungen zu vermeiden.
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Durch
den Verzicht auf Kühlrippen
am Motorabschnitt 2 und den Verzicht auf Öffnungen,
durch die Kühlluft
ein- und austreten
kann, wird eine Baueinheit mit einer geschlossenen und glatten Oberfläche erreicht,
die leicht zu reinigen ist. Daneben wird die Gefahr, daß sich Schmutzansammlungen
bilden, klein gehalten.
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Der
Getriebemotor 1 weist eine antibakterielle und/oder antimikrobielle
Beschichtung auf. Diese Beschichtung kann nach dem Zusammenbau der Baueinheit
aufgebracht worden sein. Dann überdeckt die
Beschichtung die Nahtstellen an den Verbindungen 14, 15, 16,
die zwischen dem Gehäuseabschnitt 6 und
dem Gehäuseteil 7,
zwischen dem Gehäuseabschnitt 6 und
dem Lagerschild 5 sowie zwischen der Klemmplatte 4 und
dem Sockel 10 vorhanden sind.
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Der
Sockel 10 ist in diesem Fall einstückig mit dem Gehäuseabschnitt 6 ausgebildet,
so daß zwischen
diesen beiden Elementen keine Nahtstelle vorhanden ist.
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Alternativ
dazu können
auch der Klemmenkasten 4, das Lagerschild 5, der
Gehäuseabschnitt 6 und
das Gehäuseteil 7 vor
dem Zusammenbau beschichtet werden. In diesem Fall werden diese
Elemente auch in den Bereichen beschichtet, in denen sie nach dem
Zusammenbau aneinander anliegen. Dadurch ergibt sich ein erhöhter Bedarf
an Beschichtungsmaterial, wobei jedoch ein Austausch einzelner Elemente
ohne Beschädigung
der Beschichtung möglich
ist.
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In
jedem Fall weist die Oberfläche
des Getriebemotors eine antibakterielle und/oder antimikrobielle
Beschichtung auf, so daß die Übertragung
und Ausbreitung von Erregern, wie schädlichen Bakterien, Pilzen und
Hefen, innerhalb von Produktionsanlagen verhindert wird. Die Beschichtung
enthält
insbesondere Silber- und/oder Kupfer-Ionen. Sie kann als Lack ausgebildet
sein oder nach Art eines Lackes aufgetragen werden. Sie kann auch
als Silberschicht ausgebildet sein. Die Silber- und Kupferbeschichtung bzw.
die silber- oder kupferionenhaltige Lackierung basiert dabei auf
dem Prinzip des oligodynamischen Effekts.
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Der
keimtötende
oder keimvermindernde Effekt wird noch dadurch verstärkt, daß auch die
am Getriebemotor angeschlossenen Komponenten, wie beispielsweise
ein Frequenzumrichter, mit einer antibakteriellen und/oder antimikrobiellen
Beschichtung versehen werden. Derartige Komponenten sind in der
Figur jedoch nicht dargestellt.