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Die vorliegende Erfindung betrifft gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 einen Applikator zum Aufbringen eines flüssigen Produkts auf keratinhaltige Fasern oder Faserbüschel.
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Derartige Applikationsvorrichtungen sind im Stand der Technik bereits bekannt. So zeigt die
US 3 030 968 A eine zangenförmige Vorrichtung mit einer Vertiefung zur Aufnahme von Produkt auf der einen Zangenseite sowie einem Vorsprung auf der anderen Zangenseite. Platziert man bei einer Vorrichtung gemäß diesem Stand der Technik ein Haar oder eine Haarsträhne über der Vertiefung für das Produkt und schließt die Zange, so dient der Vorsprung dazu, das Haar in das in der Vertiefung enthaltene Produkt einzutauchen. Bauartbedingt muss eine derartige Vorrichtung während der gesamten Anwendungsdauer waagerecht gehalten werden, um sicherzustellen, dass das Produkt in der Vertiefung verbleibt. Gerade beim Färben von Haaren an unzugänglichen Stellen, beispielsweise am Hinterkopf, kann dies nicht sichergestellt werden und somit besteht ein großes Risiko das Produkt zu verschütten und damit ungewollt Haare oder Kleidung zu verunreinigen. Außerdem lässt diese Applikationsvorrichtung eine Einrichtung vermissen, um die Haarsträhne auszusuchen, zu selektieren und zu greifen. Dieser Vorgang muss von Hand erfolgen. Diese Auswahl von Hand wird zusätzlich erschwert durch die Tatsache, dass beim Färben von keratinischen Fasern üblicherweise Handschuhe getragen werden müssen und somit die zum Selektieren und Greifen von Haarsträhnen notwendige Sensibilität in den Fingern und Fingerspitzen deutlich eingeschränkt ist.
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Die amerikanische Schutzrechtsposition
US 7 025 069 B2 zeigt ebenfalls einen Applikator zum Aufbringen von einem Produkt auf keratinhaltige Fasern oder Faserbüschel. Im Unterschied zu der bereits beschriebenen Vorrichtung aus der
US 3 030 968 A handelt es sich hier nicht um eine zangenartige Vorrichtung, sondern um eine scherenartige. Zusätzlich weist diese ein Selektionselement auf, welches dazu dient eine Haarsträhne zu greifen. Der Applikationsvorgang selbst erfolgt auch hier durch das Eintauchen der Haarsträhne mittels eines Vorsprungs auf der einen Scherenseite in die das Produkt enthaltene Vertiefung auf der anderen Scherenseite. Auch diese Vorrichtung gemäß dem Stand der Technik weist die bereits beschriebenen Probleme bei der Anwendung auf.
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Der
US 2006 0 207 036 A1 ist ebenfalls ein entsprechender Haarfärbeapplikator zu entnehmen, welcher neben einem Applikationselement zum Aufbringen der Haaarfarbe auch ein bügelartiges Selektionselement zum selektieren zu färbender Haarsträhnen aufweist. Für einen solchen Haarfärbeapplikator erweist es sich trotz bestimmungsgemäßer Verwendung als problematisch die einmal selektierte Haarsträhne auch für die gesamte Anwendungsdauer in unmittelbarer Nähe des Applikationselements zu halten. Darüber hinaus wird die eigentliche Haarfärbung in unmittelbarer Nähe des Selektionselementes vorgenommen, so dass eine unerwünschte Einfärbung des Selektionselementes nicht zuverlässig vermieden werden kann.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun die Probleme des aufgeführten Standes der Technik zu lösen. Vor allem soll ein Applikator zum Aufbringen von Produkt auf keratinische Fasern angegeben werden, welcher eine einfache Selektion von zu färbenden Strähnen erlaubt, ein gutes Färbeergebnis ermöglicht und insbesondere eine Verunreinigung eines verwendeten Selektionselementes vermeidet.
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Gelöst werden diese Probleme durch die Merkmale gemäß Patentanspruch 1.
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Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Ein Applikator gemäß der vorliegenden Erfindung dient zum Aufbringen eines flüssigen Produktes auf keratinhaltige Fasern oder Faserbüschel. Der Applikator weist mindestens ein Applikationselement und mindestens ein Selektionselement auf. Das Applikationselement dient zum Aufbringen des Produktes auf die keratinische Faser oder das Faserbüschel. Das Selektionselement dient zur Selektion einer keratinischen Faser oder eines Faserbüschels aus einer großen Menge der keratinischen Fasern, beispielsweise zur Selektion einzelner Strähnen beim menschlichen Kopfhaar.
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Im Gegensatz zu den Vorrichtungen des Standes der Technik sind bei der vorliegenden Erfindung das Applikationselement und Selektionselement räumlich getrennt voneinander angeordnet, jedoch verbunden zu einem Appikator. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass das Selektionselement vor, während oder nach dem Applikationsvorgang durch das Produkt verunreinigt wird. Diese Verunreinigung wäre problematisch, da üblicherweise derartige Applikatorvorrichtungen zum Färben mehrer Faserbüschel oder Fasern hintereinander verwendet werden. Ein verunreinigtes Selektionselement würde in diesem Fall bereits beim zweiten Selektionsvorgang sämtliche Fasern, mit welchen es während des Selektionsvorgangs in Berührung kommt, ungewollt verschmutzen. Für den Fall, dass es sich bei dem Produkt um ein Haarfärbemittel handelt, wäre das Färbeergebnis nicht wie gewünscht eine ausschließliche Färbung von einzelnen Haarsträhnen, sondern wäre gekennzeichnet durch viele kleine, durch die Verunreinigungen hervorgerufene gefärbte Punkte.
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Um nun bei der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung sicherzustellen, dass diese auch in schwierigen Positionen, beispielsweise am Hinterkopf, problemlos einsetzbar sind, ist das Applikationselement mit der Öffnung eines Behälters, welches das Produkt enthält verbunden. Das Applikationselement wird somit aus dem Behälter mit dem Produkt versorgt. Somit ist sichergestellt, dass außer einer Versorgung des Applikationselementes mit Produkt keine ungewollte Verunreinigung, insbesondere der umliegenden Haare oder der Kleidungsstücke, der anwendenden Person erfolgt.
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Des Weiteren ist es von Vorteil, die Führung der Faser oder Faserbüschels im Applikationsbereich zusätzlich durch einen Widerhaken abzusichern. Somit ist sichergestellt, dass die Faser oder das Faserbüschel zwar einerseits leicht in den Applikationsbereich geführt wird, vorzugsweise einfach in diesen hinein rutschen kann, andererseits, sobald sie in diesem Applikationsbereich ist, diesen nicht mehr verlassen kann, bis der Applikator bis zum Ende der Haarsträhne durchgezogen wurde.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann es vorteilhaft sein, je nach Art der keratinhaltigen Fasern oder Fasernbüschel und des Produktes das entsprechende passende Applikationselement zu wählen. Das Applikationselement kann dabei, beispielsweise Borsten, Kammelemente, Sinterelemente oder Schwammelemente oder auch eine Kombination dieser Elemente enthalten. In jedem Fall ist es sinnvoll das Applikationselement an das zu applizierende Produkt anzupassen. Im Rahmen der Erfindung sind flüssige Produkte in allen erdenklichen Viskositäten, aber auch Produkte in pulverförmiger, granulatartiger oder gelartiger Form denkbar.
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Handelt es sich bei dem Produkt um Haarfärbemittel, so kann es vorteilhaft sein, eine Kombination aus Borsten und Kammelementen vorzusehen, so dass durch die Kammelemente die Haarfasern in eine für den Applikationsvorgang vorteilhafte Position gebracht werden und durch die Borsten das Haarfärbemittel gleichmäßig auf sämtliche Haare aufgebracht wird. Bei nicht permanenten Haarfarben, welche oftmals eine niedrigere Viskosität aufweisen, kann es vorteilhaft sein, eine Verbindung aus Kammelementen und Sinterelementen zu verwenden, so dass einzelne Haarsträhnen ähnlich wie mit einem Filzstift gefärbt werden können. Die Sinterelemente dienen hierbei gleichzeitig aufgrund der durch die feinen Poren entstehenden Kapilarkraft, zur Förderung des Produktes aus dem Behälter zur Haarsträhne.
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Selbstverständlich sind auch Schwammelemente und andere Faserelemente als Applikationselemente denkbar.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann es vorteilhaft sein, das Selektionselement länglich und im Wesentlichen spatelförmig auszugestalten. Besonders bevorzugt kann das Selektionselement am Ende einen Widerhaken aufweisen. Durch die längliche und spatelförmige Ausbildung ist sichergestellt, dass der Bereich, mit welchem die zu färbende Haarsträhne vom umliegenden Resthaar getrennt wird, räumlich beabstandet von der Applikationszone liegt. Nur so ist sichergestellt, dass das Selektionselement auch bei der mehrfachen Anwendung nicht vom Produkt verunreinigt wird. Um die Selektion dem Verwender einer erfindungsgemäßen Vorrichtung noch weiter zu vereinfachen, kann es vorteilhaft sein, einen Widerhaken in Form einer Häkelnadel an die Spitze des Selektionselementes zu setzen, so dass er die von ihm gesuchte Haarsträhne leichter selektieren und halten kann.
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Der Applikationsbereich eines erfindungsgemäßen Applikators wird überlicherweise durch den Umfang und die geometrische Ausgestaltung des Applikationselementes definiert. Bei allen voranstehend beschriebenen Gestaltungsformen des Applikationselementes handelt es sich um Applikationsformen, welche das Produkt bei Kontakt mit der Faser aufbringen. Somit ist in diesem Fall die geometrische Ausprägung des Applikationselementes im Wesentlichen identisch mit dem Applikationsbereich. Bei der Verwendung des erfindungsgemäßen Applikators wird die zu färbende Faser oder Faserbüschel innerhalb dieses Applikationsbereichs entlang des Applikationselements bewegt, so dass die gesamte Faser von Anfang bis Ende mit Produkt benetzt wird.
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Um nun sicherzustellen, dass während dieses Applikationsvorgangs, d. h. während des Bewegens der Haarfaser durch den Applikationsbereich, die Haarfaser auch in diesem Bereich verbleibt, ist es vorteilhaft eine Führung vorzusehen, die beispielsweise durch eine Nut gebildet wird. Für die Funktionsfähigkeit der vorliegenden Erfindung ist es dabei unerheblich, ob die Faser oder das Faserbüschel relativ zu einem feststehenden Applikationselement bewegt wird oder umgekehrt. In der Praxis wird sich bei der Färbung von Haaren als vorteilhaft herausstellen, das Applikationselement relativ zur am Kopf angewachsenen und damit ortsfesten Haarsträhne zu bewegen und die gesamte Haarsträhne mit dem Produkt zu benetzen.
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Zusätzlich kann es sinnvoll sein, das Selektionselement verschiebbar anzuordnen um dem Benutzer die Möglichkeit zu geben, trotz einer kompakten Bauweise des gesamten Applikators sauber eine einzelne Haarsträhne zu selektieren und automatisch in die Applikationszone zurückzubefördern. Die Verschiebbarkeit ist vorzugsweise mit einem Federelement gekoppelt, welches das Selektionselement in einer bestimmten Position hält. Je nach Anwendungsbereich kann dies entweder die ausgefahrene oder auch die eingefahrene Position sein. Insbesondere bei derartigen verschiebbaren Selektionselementen ist es von Vorteil, diesem Element eine Greifhilfe beizufügen, welche das Verschieben vereinfacht. Derartige Greifhilfen sind beispielsweise aufgebrachte Riffelungen oder gummierte Elemente, welche die Handhabung insbesondere in nasser Umgebung vereinfachen.
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Um die Kompaktheit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung noch weiter zu erhöhen, kann es sinnvoll sein, das Selektionselement bereits mit einer Nut zu versehen, welche identisch ist mit der Nut, welche zur Führung des Faserbüschels oder Faser während des Applikationsvorgangs dient. So kann über eine Selektionsspitze am Selektionselement eine Faser oder ein Faserbüschel selektiert werden, rutscht in die im Selektionselement befindliche Nut und wird durch die Beweglichkeit des Selektionselements in den Applikationsbereich des Applikationselements überführt. Während des Applikationsvorgangs hält diese Nut beispielsweise in Kombination mit einem zusätzlichen Widerhaken die Faser oder das Faserbüschel in dem Applikationsbereich. Je nach Konstruktion eines erfindungsgemäßen Applikators kann es vorteilhaft sein, die Nut und damit die Applikationsrichtung senkrecht zur Bewegungsachse des Selektionselementes zu gestalten. So ist auf einfache Weise sichergestellt, dass während des Applikationsvorganges die Faser oder Faserbüschel nicht aus der Nut herausfallen kann.
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Die Verschiebbarkeit des Selektionselementes kann beispielsweise durch eine einfache Führung in Form eines Schlittens realisiert werden.
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Zusätzlich kann es von Vorteil sein, bei einem erfindungsgemäßen Applikator ein Schutzelement vorzusehen, welches das Applikationselement schützt. Dieses Schutzelement verhindert die Verunreinigung der Kleidung oder Hände des Benutzers bei unbeabsichtigtem Kontakt mit dem Applikationselement einerseits sowie andererseits mögliche Zerstörung des Applikationselementes durch den Kontakt mit den Händen des Benutzers oder mit scharfkantigen und harten Oberflächen. Der Schutz des Applikationselements ist insbesondere wichtig bei der Verwendung von sensiblen und brüchigen Applikationsmaterialien, beispielsweise Sinter. Um die Kompaktheit des Applikators weiter zu verbessern, ist es sinnvoll, dass dieses Schutzelement gleichzeitig zur Führung der Faser während des Applikationsvorganges dient. Insbesondere ist es auch einstückig ausgeformt mit dem Widerhaken, welcher die Faser in dem Applikationsbereich hält.
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Ein großer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist es, dass der Applikator in jeder Position, auch an schwierigen Stellen, verwendbar ist. Um absolut sicherzustellen, dass das Produkt den Behälter nur verlässt, wenn der Benutzer dies auch wünscht, ist es vorteilhaft, zwischen Behälter und Applikationselement ein Ventil vorzusehen. Dieses Ventil kann beispielsweise mit dem verschiebbaren Selektionselement gekoppelt sein, so dass die Verschiebbarkeit des Selektionselementes das Ventil schließt und öffnet. In einfachen Ausgestaltungsformen sind auch Überdruckventile bzw. Silikonschlitzventile möglich.
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Insbesondere bei der Verwendung von Überdruckventilen ist es vorteilhaft, den Behälter aus elastischem Material zu fertigen. Beispielsweise kann elastischer Kunststoff wie PE, PVC oder EVOH verwendet werden. Innerhalb des elastischen Behälters kann durch einfaches Drücken, bzw. Quetschen des Behälters ein Überruck aufgebaut werden, welcher zur Abgabe des enthaltenen Produktes durch das Ventil führt.
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Die Verbindung zwischen dem Applikator und dem Behälter ist durch eine Steckverbindung, eine Schnapprastverbindung oder vorzugsweise durch ein Gewinde realisiert. Jede dieser Verbindungsmöglichkeiten kann sowohl zur mechanischen Befestigung als auch zur Abdichtung bezüglich des Produktes dienen.
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Des Weiteren kann es vorteilhaft sein, dass die Hauptachse des Applikators nichtparallel zur Hauptachse des Behälters liegt. Dies erhöht deutlich die Ergonomie der Gesamtvorrichtung Applikator und Behälter. Darüber hinaus kann so sichergestellt werden, dass auch bei Überkopfanwendungen der Behälter sich nach dem Selektionsvorgang in einer Position befindet, in welcher aus dem Behälter Produkt an das Applikationselement abgegeben werden kann. Der Winkel zwischen der Hauptachse des Applikators und der Hauptachse des Behälters ist dementsprechend im Rahmen der vorliegenden Erfindung an die geometrischen Notwendigkeiten des Selektionsvorganges und des Selektionselementes angepasst. Je nach Auswahl des Selektionselementes ist dementsprechend gemäß der Erfindung möglicherweise ein anderer Winkel ideal.
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Grundsätzlich werden Winkel im Bereich zwischen 70° und 20°, vorzugsweise zwischen 60° und 30°, besonders bevorzugt zwischen 40° und 50°, ganz besonders bevorzugt zwischen 43° und 47° verwendet. Diese Winkelbereiche haben sich überraschenderweise als ideal in Bezug auf die Ergonomie der Handhabung derartige Applikatoren herausgestellt.
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Die Erfindung wird näher dargestellt, in der nachfolgenden Zeichnung und den darin gezeigten Ausführungsbeispielen, wobei die verwendeten Bezugszeichen für alle Figuren gelten.
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So zeigt
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1 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Applikators
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2 den Querschnitt gemäß der Linie A-A in 3a
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3a die Seitenansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Applikators mit verschiebbarem Selektionselement
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3b die Seitenansicht des Applikators aus 3a bei ausgefahrenem Selektionselement
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4 die Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Applikators mit einem Widerhaken zur Sicherung des Applikationsbereichs
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5 den Querschnitt durch ein Applikationselement mit Borsten
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6 die Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Applikators
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7a–7d die Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Applikators mit Flasche sowie die vier Schritte der Anwendung dieses Applikators
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8 eine weitere Ausführungsform der Erfindung mit angewinkeltem Applikator
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9 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Applikators mit angewinkeltem Applikationselement
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1 zeigt einen erfindungsgemäßen Applikator 1 mit einem borstenartigen Applikationselement 2 und einem hakenförmigen Selektionselement 3. Das Applikationselement 2 wird geschützt durch eine Verlängerung der Außenwand des Applikators 1, welche als Schutzelement 8 dient. Der Applikator 1 ist hier als Aufsatz auf einen das Produkt enthaltenden Behälter 4 ausgestaltet. Die an der Seite des Selektionselements 2 erkennbare Nut 11, welche ebenfalls auf der Rückseite des Selektionselements existiert, dient zur Aufnahme der zu färbenden Strähne oder Büschels während der Bewegung der Strähne oder Büschels durch den Applikationsbereich 5. Am Selektionselement 3 ist eine Greifhilfe 6 dargestellt, welche das Halten des Applikators während des Selektionsvorganges für den Benutzer erleichtert. Die Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Applikators gemäß 1 kann sowohl mit verschiebbarem als auch mit fest angebrachten Selektionselement 3 ausgeführt sein.
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Die 2, 3a und 3b zeigen eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Bei dieser Ausführungsform ist das Selektionselement 3 beweglich ausgestaltet. 2 zeigt den Querschnitt entlang der Sichtlinie A-A in 3a. Deutlich erkennbar ist das Applikatorgehäuse 10, welches einstückig ist mit dem Schutzelement 8, sowie an diesem angebracht, das verschiebbare Selektionselement 3. Die Verschiebbarkeit ist hier gewährleistet durch die Ausgestaltung des Selektionselements 3 als Schlitten, welcher in zwei Nuten 11 des Applikators 1 geführt wird. Ebenfalls im Querschnitt der 2 zu erkennen, ist das borstenförmige Applikationselement 2. Die Erfindung ist selbstverständlich nicht beschränkt auf die Anzahl oder die Anordnung derartiger Borsten zu einem Applikationselement 2. Zentral innerhalb des Applikationselementes 2 ist die Behälteröffnung 9 zu erkennen. Aus dieser tritt das im Behälter 4 enthaltene Produkt aus und wird durch das Applikationselement 2 auf der während des Applikationsvorgangs vorbei gleitenden Haarsträhne appliziert. Bei der Verwendung von Sintermaterialien oder anderen, beispielsweise faserhaltigen Materialien für das Applikationselement 2, kann dieses die Behälteröffnung 9 vollständig ausfüllen, sofern das Applikationselement 2 sowohl in der Lage ist Produkt zu fördern als auch in Kontakt mit dem Innenraum des Behälters 4 steht.
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3a zeigt eine Seitenansicht dieser Ausführungsform des Applikators 1.
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3b zeigt den Applikator 1 aus 3a bei ausgefahrenem Selektionselement 3. Der Ausfahrweg d ist so zu wählen, dass während des Selektionsvorganges ein ausreichender Abstand zwischen der Spitze des Selektionselementes 3 und dem Applikationselement 2 sichergestellt ist.
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Vorzugsweise entspricht d ungefähr 50%–200% der maximalen Ausprägung des Applikationsbereichs 5 in der Richtung, welche zur Verschiebeachse des Selektionselementes 3 im wesentlichen parallel ist, besonders bevorzugt 70%–150% dieser Ausprägung, ganz besonders bevorzugt 80%–120%.
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4 zeigt eine Variation des in den 2, 3a und 3b dargestellten Applikators 1. So ist diesem zusätzlich ein Widerhaken 7 zugefügt, welcher einteilig mit dem Schutzelement 8 ausgeführt ist. Dieser Widerhaken 7 dient dazu, einmal selektierte und in der Nut 11 erfasste Haarsträhnenbüschel im Applikationsbereich 5 sicher während des Applikationsvorganges zu halten. Der Widerhaken 7 übt somit eine Führungsfunktion für die Haarsträhne während der Bewegung der Haarsträhne durch das Applikationselement 2 aus.
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5 zeigt den Querschnitt eines erfindungsgemäßen Applikationselementes 2. Diese Ausführungsform weist Borsten auf sowie eine Behälteröffnung 9, welche innerhalb der Borsten angeordnet ist. Der Behälter 4 ist zum Teil ebenfalls dargestellt. Das aus der Behälteröffnung 9 austretende Produkt verteilt sich in den Borsten des Applikationselementes 2. Während des Applikationsvorganges verteilen die Borsten des Applikationselementes 2 das in den Borsten enthaltene Produkt auf der Oberfläche der zu färbenden Haarsträhne.
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6 zeigt die Seitenansicht des in 5 im Querschnitt dargestellten Applikators 1. Diesem Applikator sind ein Selektionselement 3 und ein Schutzelement 8 beigefügt. Das Selektionselement 3 ist in dieser Ausführungsform als langer gebogener Haken ausgeführt. Bei dieser Ausführungsform kann die zu färbende Haarsträhne vom Selektionselement 3 gegriffen werden und mit Hilfe dieses Selektionselementes 3 in den Applikationsbereich 5 eingefädelt werden. Das Schutzelement 8 dient bei dieser Ausführungsform zum Schutz des Selektionselementes 3 vor Verschmutzung durch Kontakt mit dem Applikationselement 2. Der Widerhaken 7 und die Schutzelemente 8 dienen hier zusätzlich dazu, die Haarsträhne während des Applikationsvorgangs im Applikationsbereich 5 zu führen.
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In den 7a, 7b, 7c und 7d ist der Applikationsvorgang eines weiteren Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung dargestellt. Der Applikator 1 weist hier ein längliches Selektionselement 3 auf, welches an seinem Ende ein häkelnadelförmiges Element aufweist. Dieses häkelnadelförmige Element dient zur Selektion einzelner Haare oder Haarsträhnen. Durch Rotation des Behälters, wie in 7a durch den Pfeil um die Hauptachse des Behälters dargestellt, rutscht die Haarsträhne in die Position gemäß 7b. Sie steht nun an der Außenseite des einteilig mit dem Schutzelement 8 ausgeführten Widerhakens 7 außerhalb des Applikationsbereichs 5 an. Durch Bewegung des Behälters 9 mit dem Applikator 1 in Pfeilrichtung gemäß 7b rutscht das Haar oder die Haarsträhne am Widerhaken vorbei in den Applikationsbereich 5. Diese Situation ist in 7c dargestellt. Die Haarsträhne befindet sich nun in Kontakt mit dem Applikationselement 2 im Applikationsbereich 5 und wird durch das Schutzelement 8 sowie den Widerhaken 7 in diesen Applikationsbereich gehalten. Durch Kippen des Behälters 4, wie in 7c durch den Pfeil angedeutet, und evtl. durch Drücken auf den Behälter 9 wird nun Produkt an das Applikationselement 2 abgegeben. Während dieser Produktabgabe zieht der Benutzer des Applikators 1, wie in 7d dargestellt, den Applikator an der Haarsträhne oder dem Haar entlang. Das Haar oder die Haarsträhne durchläuft auf diese Weise in der gesamten Länge den Applikationsbereich 5 und wird somit mit dem Produkt versehen. Während des gesamten Vorganges bleibt das Selektionselement 3 sauber, da es weder direkt mit Produkt noch mit Applikationselement 2 noch mit bereits gefärbtem Haar in Kontakt kommt. Im Anschluss wird dieser Vorgang für jede weitere zu behandelnde Strähne wiederholt.
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Die wesentlichen Grundschritte des hier beschriebenen Vorganges treffen ebenfalls auf alle anderen hier erläuterten Ausführungsformen der Erfindung zu.
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8 und 9 zeigen zwei weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Applikators 1, welche in ihrer Grundidee mit den voranstehend beschriebenen Ausführungsformen frei kombinierbar sind. Wesentlich ist hier die Tatsache, dass zwischen der Hauptachse des Behälters a und der Hauptachse des Applikators b ein Winkel α vorliegt, welcher ungleich 180° ist. Dies wird entweder, wie in 8 dargestellt, durch eine zur Seite gekippte Öffnung 9 des Behälters 4 gelöst, auf welchem ein erfindungsgemäßer Applikator 1 fixiert ist. Eine andere Möglichkeit ist es, beispielsweise um die Verwendung mit bereits existierenden Standardflaschen zu gewährleisten, den erforderlichen Winkel im Applikator 1 selbst vorzusehen. Dies ist in 9 dargestellt.
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Des Weiteren zeigen die Applikatoren 1 in 8 und 9 eine weitere besonders einfache Möglichkeit, einen erfindungsgemäßen Applikator auszugestalten. Das Selektionselement 3 besteht aus einem länglichen, im Wesentlichen spatelförmigen Element, welches an das Applikationselement 2 angrenzt. Auf der anderen Seite des Applikationselements 2 befindet sich das Schutzelement 8, welches gleichzeitig zur Führung der Haarsträhne während des Applikationsvorganges dient. Der Winkel α, welcher in den 8 und 9 ca. 45° beträgt, dient dem Benutzer des Applikators 1 zur leichteren Handhabung. Insbesondere bei einer Verwendung der in 8 und 9 dargestellten Applikatoren bei dem Applikationsvorgang gemäß der 7a–7d ist dies vorteilhaft, da der letzte Schritt, nämlich das Kippen von 7c auf 7d, nicht mehr notwendig ist. Jedoch ist für diesen Fall das Vorsehen eines den freien Ausschluss des Produktes aus dem Behälter 4 verhinderten Ventils an der Behälteröffnung 9 sinnvoll.
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Die hier dargestellten Ausführungsmöglichkeiten stellen nur Beispiele der vorliegenden Erfindung dar. Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf diese Ausführungsbeispiele beschränkt.