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DE102006052801A1 - Ganz oder teilweise wieder verwendbare, magnetisch navigierbare Endoskopie-Kapsel und Verfahren zum Öffnen der Endoskopie-Kapsel - Google Patents

Ganz oder teilweise wieder verwendbare, magnetisch navigierbare Endoskopie-Kapsel und Verfahren zum Öffnen der Endoskopie-Kapsel Download PDF

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DE102006052801A1
DE102006052801A1 DE102006052801A DE102006052801A DE102006052801A1 DE 102006052801 A1 DE102006052801 A1 DE 102006052801A1 DE 102006052801 A DE102006052801 A DE 102006052801A DE 102006052801 A DE102006052801 A DE 102006052801A DE 102006052801 A1 DE102006052801 A1 DE 102006052801A1
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capsule
housing
separation point
endoscopic
endoscopy
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Withdrawn
Application number
DE102006052801A
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English (en)
Inventor
Johannes Dr. Reinschke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
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Abstract

Die Endoskopie-Kapsel (2) ist zum Einbringen in ein Hohlorgan eines Probanden, vorzugsweise in den Gastrointestinaltrakt eines Patienten, vorgesehen. Sie weist mindestens ein Kapselmodul (33, 34) und ein das Kapselmodul (33, 34) umgebendes starres, bezüglich einer Längsachse (A) länglich ausgestaltetes Kapselgehäuse (20) auf, welches entlang der Längsachse (A) zumindest abschnittsweise hohlzylinderförmig ausgebildet ist sowie aus zumindest zwei miteinander verbindbaren Gehäuseteilen ausgeführt ist. Dabei ist mindestens eines der Gehäuseteile zum Öffnen des Kapselgehäuses (20) mit mindestens einer Soll-Trennstelle (23) versehen, an welcher das Kapselgehäuse (20) durch mechanische und/oder thermische Einwirkung mittels einer Trennvorrichtung (51) auftrennbar ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Endoskopie-Kapsel zum Einbringen in ein Hohlorgan eines Probanden, vorzugsweise in den Gastrointestinaltrakt eines Patienten, mit mindestens einem Kapselmodul und einem das Kapselmodul umgebenden starren, bezüglich einer Längsachse länglich ausgestalteten Kapselgehäuse, welches entlang der Längsachse zumindest abschnittsweise hohlzylinderförmig ausgebildet ist, sowie aus zumindest zwei miteinander verbindbaren Gehäuseteilen ausgeführt ist. Ferner bezieht sich Erfindung auf Verfahren zum öffnen der Endoskopie-Kapsel. Eine entsprechende Endoskopie-Kapsel ist aus der US 2003/0181788 A1 bekannt.
  • Zur Untersuchung bzw. Behandlung eines Menschen oder Tieres als Probanden werden minimal- bzw. nicht-invasive medizinische Techniken eingesetzt. Seit längerem bekannt ist die Benutzung von Endoskopen, welche durch Körperöffnungen oder kleine Einschnitte in den Probanden eingebracht werden. Hierbei befinden sich an der Spitze eines mehr oder weniger langen biegsamen Katheters Inspektions- bzw. Manipulationsgerate, z. B. eine Kamera oder ein Greifer, zur Ausführung einer gewünschten Tätigkeit. Weitere Geräte können in dem Arbeitskanal des Katheters zur Spitze vorgeschoben und von dort auch wieder zurückgezogen werden. Auf Grund der indirekten Krafteinwirkung auf die Katheterspitze, von Reibungseffekten sowie der begrenzten Länge und Biegbarkeit entsprechender Katheterendoskope sind diese nur beschränkt einsetzbar und auch nachteilig bzgl. einer Patientenakzeptanz. Ferner dürfen Prozeduren mit Katheterendoskopen, vor allem aufgrund der bestehenden Risiken, nur von spezialisierten Ärzten durchgeführt werden.
  • In der US 2003/0181788 A1 sind mehrere Endoskopie-Kapseln zur insbesondere visuellen Untersuchung des Gastrointestinaltrakts eines Patienten angegeben. Einige der Ausführungsbeispiele zeigen Endoskopie-Kapseln, deren Gehäuse aus zumindest zwei miteinander verbindbaren becherförmigen Gehäuseteilen ausgebildet sind. Zur Fortbewegung der Kapseln im Gastrointestinaltrakt ist die Außenseite des Kapselgehäuses mit einer gewindeähnlichen Struktur versehen, mittels welcher sich die Kapsel durch den Gastrointestinaltrakt "hindurchschraubt". Das dazu notwendige Rotationsmoment der Kapsel wird durch die Wechselwirkung eines externen Magnetfeldes mit einem in der Kapsel befindlichen Permanentmagneten erzeugt.
  • Aus der DE 101 42 253 C1 ist zur Endoskopie eine Vorrichtung bzw. ein Verfahren bekannt, welches ebenfalls drahtlos arbeitet. Der so genannte "Endoroboter" in Form einer (Endoskopie)-Kapsel von etwa 2 cm Länge und etwa 1 cm Durchmesser enthält hierbei eine Inspektions- oder Diagnose- oder Therapieeinrichtung. Solche Einrichtungen können z. B. eine Videokamera, eine Biopsiezange, ein Klipp, ein Medikamentenreservoir oder Messfühler mit Sensoren für physiologische Größen sein.
  • Der "Endoroboter" enthält ferner ein magnetisierbares oder permanentmagnetisches Element. Im Probanden wird die Kapsel drahtlos bewegt bzw. navigiert. Hierzu liegt der Proband ganz oder teilweise in einem Magnetspulensystem aus mehreren, z. B. 14 einzeln erregbaren Spulen (vgl. DE 103 40 925 A1 ). Vom Spulensystem werden überlagert geeignete homogene Magnetfelder und Gradientenmagnetfelder erzeugt, welche an der sich im Probanden befindlichen Kapsel über dessen Magnetelement Kräfte bzw. Drehmomente erzeugen, um diese im Probanden fortbewegen oder drehen zu können. Auf diese Weise lässt sich die Kapsel im Probanden berührungslos navigieren. Einsatzbereiche entsprechender Endoskopievorrichtungen sind hier vor allem Hohlorgane, insbesondere der menschliche Gastrointestinaltrakt, welcher sich mit der Kapsel in einem einzigen Durchgang in seiner Gesamtheit durchfahren lässt.
  • Bei diesen bekannten Endoskopie-Kapseln ist davon auszugehen, dass sie nach einem erstmaligen Einsatz nicht wieder verwendbar sind. Die Verwendung einer solchen Einwegkapsel eliminiert die Notwendigkeit einer Kapselsterilisation, ist also für den Probanden sicher und für das medizinische Personal leicht zu handhaben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für eine endoskopische Untersuchung bzw. Prozedur hauptsächlich von den Kapselkosten bestimmt werden. Dies gilt umso mehr, weil für eine Prozedur nicht notwendigerweise nur eine einzige, gegebenenfalls aus mehreren Funktionsbausteinen zusammengesetzte Kapsel, sondern mehrere Endoskopie-Kapseln mit unterschiedlichen medizinischen Funktionen wie z. B. Video, Biopsie, Chips, Medikamentenabgabe, physiologische Messungen benötigt werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Endoskopie-Kapsel mit den eingangs genannten Merkmalen dahingehend auszugestalten, dass die Kosten für eine endoskopische Prozedur gegenüber denen unter Verwendung bisher bekannter Ausführungsformen solcher Kapseln zu reduzieren sind. Zudem ist es Aufgabe der Erfindung Verfahren zum öffnen einer derartigen Endoskopie-Kapsel anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den in Anspruch 1 angegebenen Maßnahmen gelöst. Dementsprechend soll die Endoskopie-Kapsel mit den eingangs genannten Merkmalen dahingehend ausgestaltet sein, dass mindestens eines der Gehäuseteile zum öffnen des Kapselgehäuses mit mindestens einer Soll-Trennstelle versehen ist, an welcher das Kapselgehäuse durch mechanische und/oder thermische Einwirkung mittels einer Trennvorrichtung auftrennbar ist.
  • Die mit dieser Ausgestaltung der Endoskopie-Kapsel verbundenen Vorteile sind insbesondere darin zu sehen, dass die Kapsel ganz oder zumindest teilweise wieder verwendbar ist ohne das Erfordernis einer thermischen Sterilisation. Denn eine solche thermische Sterilisation erfordert den Einsatz tempe raturbeständiger Materialien, insbesondere bei der Ausführung der Kapselmodule, und ist in der Handhabung langwierig und kostenintensiv. Es wird so ermöglicht, einmal verwendete Endoskopie-Kapseln ganz oder teilweise, d.h. zumindest die wieder verwendbaren Kapselmodule, erneut zu verwenden. Verbunden ist damit eine entsprechende Kostenreduktion. Dabei werden in der Kapsel befindliche Detektionseinrichtungen bzw. Sensoren in ihrer Funktionsweise praktisch nicht nennenswert beeinträchtigt.
  • Da das mindestens eine Kapselmodul mit einem magnetisierbaren oder permanentmagnetischen Element versehen ist, lässt sich die Kapsel mittels auf dieses Element einwirkender magnetischer Kräfte insbesondere drahtlos navigieren. In einem solchen Fall sind keinerlei Drahtverbindungen zu der Kapsel gegeben. Eine solche drahtlose magnetische Navigation ist von besonderem Vorteil, weil die Bewegungsfreiheit der Kapsel durch keinerlei mechanische Verbindung, insbesondere mit einem Katheter, beeinträchtigt wird. Die magnetische Navigation hat ferner den Vorteil, dass sich die Kapsel an der Darmwand abstützen kann, aber nicht muss. Denn – im Gegensatz zu mechanisch navigierten Endoskopie-Kapseln mit Vielfüßer-, Raupen-, Ketten- oder anderen mechanischen Antrieben – ist eine mechanische Wechselwirkung zwischen Kapselvortriebseinrichtung und Darmwand nicht erforderlich. Ferner ist das für die Magnetnavigation einzig erforderliche Element in der Kapsel, ein Permanentmagnet, gegenüber mechanischen Kapselantrieben bedeutend einfacher und billiger in der Herstellung.
  • Solange die Kapsel gar nicht navigierbar ist, d.h. sich allein aufgrund der natürlichen Peristaltik bewegt, wäre nicht vorhersehbar, wann sie wieder ausgeschieden wird. Typischerweise erfolgt die Ausscheidung sogar vom Patienten unbemerkt. Deshalb stellt es eine besonders vorteilhafte Kombination dar, eine magnetische Navigation zusammen mit einer Wiederverwendbarkeit der Kapsel vorzusehen.
  • Wegen der Konzeption als magnetisch navigierbare Kapsel kann diese bis ins Signum navigiert werden. Der Patient kann dann in der Arztpraxis oder im Krankenhaus im unmittelbaren Anschluss an die Endoskopie gebeten werden, die Toilette aufzusuchen, die mit einer Kapselauffangvorrichtung ausgestattet ist. Eine entsprechende Auffangvorrichtung geht z. B. aus der US 2004/0175289 A1 hervor.
  • Vorteilhaft sind der erfindungsgemäßen Kapsel auch Mittel zu einer Lage- oder Positionserkennung wie zur Erkennung der Schwerpunktsposition und/oder der Drehposition zugeordnet. Im Allgemeinen umfassen dann solche Mittel an sich bekannte Teile innerhalb der Kapsel zu einer Signalübertragung und auch außerhalb des Probanden zur Detektion und Weiterverarbeitung der entsprechenden Signale.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Endoskopie-Kapsel gehen aus den von Anspruch 1 abhängigen Ansprüchen hervor. Dabei kann die Ausführungsform nach Anspruch 1 mit den Merkmalen abhängiger Ansprüche oder vorzugsweise auch denen aus mehreren dieser Ansprüche kombiniert werden. Demgemäß kann die Endoskopie-Kapsel noch folgende Merkmale aufweisen:
    • – So kann die Verbindung der mindestens zwei Gehäuseteile aus Sicherheitsgründen unlösbar ausgeführt sein. Unbemerktes Eingreifen in das Kapselinnere durch erneutes Öffnen und wieder Verschließen der Verbindung durch Unbefugte kann somit vermieden werden.
    • – Vorteilhaft kann das Kapselgehäuse eine Gehäusewand aufweisen, welche im Bereich der Soll-Trennstelle eine Verjüngung aufweist. Damit wird gewährleistet, dass das Kapselgehäuse kontrolliert entlang der Soll-Trennstelle geöffnet wird.
    • – Hierbei kann die Verjüngung nur auf der Innenseite des Kapselgehäuses vorgesehen sein. Das Kapselgehäuse ist damit auf der Außenseite zumindest im Bereich der Soll- Trennstelle glatt ausgeführt. Somit ist die Lage der Soll-Trennstelle Kapsel von außen nicht ertastbar und bei lichtundurchlässiger Gehäusewand auch nicht sichtbar.
    • – Günstigerweise kann an der dem Kapselmodul zugewandten Seite der Gehäusewand im Bereich der Soll-Trennstelle ein Schutzring angeordnet sein. Beim öffnen der Endoskopie-Kapsel ist damit das Kapselmodul vor der Trennvorrichtung geschützt.
    • – Dabei ist es von Vorteil, wenn der Schutzring auf seiner der Soll-Trennstelle zugewandten Außenfläche mit einer umlaufenden Nut versehen ist. Die Trennvorrichtung wird damit beim Auftrennen des Kapselgehäuses in der Nut geführt, so dass ein Abgleiten der Trennvorrichtung während dem Auftrennen und damit eine Zerstörung des Kapselmoduls durch die Trennvorrichtung vermieden werden.
    • – Weiter kann der Schutzring vorteilhaft zumindest zweiteilig ausgeführt sein, wobei der dem Kapselmodul zugewandte innere Teil als mechanisch starrer Trägerring und der der Soll-Trennstelle zugewandte äußere Teil aus einem elastoplastisch komprimierbaren Material, insbesondere einem Hartschaum, ausgeführt sind. Der mit dem plastisch komprimierbaren Material ausgebildete Außenring dient hierbei insbesondere als Stoßdämpfer gegen beim öffnen des Kapselgehäuses von der Trennvorrichtung ausgehende Stöße. Der mechanisch starre Trägerring ist dabei aus einem keramische Werkstoff oder einem mechanisch festen, insbesondere glasfaserverstärkten Kunststoff ausgeführt.
    • – Der Schutzring kann aber auch einteilig, aus einem keramischen Werkstoff oder aus einem mechanisch festen, insbesondere glasfaserverstärkten Kunststoff ausgeführt sein. Bei einer beispielsweise als Säge oder Schleifscheibe ausgeführten Trennvorrichtung verhindert der Schutzring einerseits das Eindringen von Spänen, Kühlflüssigkeit oder sonstigem Schmutz in den Bereich der Kapselmodule und dient andererseits als Barriere für die Trennvorrichtung, damit während des Trennvorgangs die Kapselmodule nicht durch die Trennvorrichtung beschädigt werden.
    • – Alternativ kann der Schutzring einteilig, aus einem hochtemperaturbeständigen, insbesondere glasfaserverstärkten Kunststoff ausgeführt sein. Erfolgt das Auftrennen des Kapselgehäuses beispielsweise auf thermischem Wege dient der Schutzring insbesondere zum Schutz vor thermischer Beschädigung des Kapselmoduls und zur Verhinderung des Eindringens von Kühlflüssigkeit und Schmutz in den Bereich des Kapselmoduls.
    • – In an sich bekannter Weise können die magnetischen Kräfte von einem den Probanden mit der Kapsel umschließenden externen Magnetsystem aus mehreren elektrisch erregbaren Einzelspulen auszuüben sein. Mit solchen magnetischen Kräften ist dann eine Drehbewegung und eine Schubbewegung der Kapsel gleichzeitig oder nacheinander zu vollziehen.
    • – Darüber hinaus kann das Kapselmodul mindestens eine Einrichtung zur Untersuchung oder Behandlung aufweisen. So kann vorteilhaft eine optische Detektionseinrichtung zur optischen Erfassung von Bereichen des Hohlorgans vorgesehen sein. Eine solche optische Detektionseinrichtung kann dabei bevorzugt eine Videokamera umfassen. Das Kapselgehäuse muss dann zumindest im Bereich der optischen Detektionseinrichtung optisch transparent ausgebildet sein.
    • – Bei der Einrichtung kann es sich auch um wenigstens einen Sensor zur Erfassung einer physiologischen Größe, insbesondere um einen Drucksensor und/oder einen Temperatursensor und/oder einen pH-Sensor und/oder einen chemischen Sensor handeln.
    • – Vorzugsweise wird eine Funkübertragung von in der Kapsel detektierten Signalen an eine externe Empfangseinrichtung vorgesehen. Auf diese Weise ist eine vollständig (mecha nisch) berührungsfreie Navigation der Kapsel zu gewährleisten.
    • – Vorteilhaft kann der Endoskopie-Kapsel eine weitere Endoskopie-Kapsel zugeordnet sein, die zu einer weiteren Untersuchung oder Behandlung ausgelegt ist und im Allgemeinen der erfindungsgemäßen Kapsel in dem Hohlorgan nachgeordnet bzw. nachgeführt wird. Die Kapseln können dabei zu einem Kapselverbund mechanisch gekoppelt werden.
    • – Neben einer schubartigen Fortbewegung der Kapsel mittels magnetischer Gradientenfelder können für die Kapselbewegung in Darmabschnitten, in denen die Darmwand an nahezu der gesamten zylindrischen Außenfläche der Kapsel anliegt, auf der Außenseite des Kapselgehäuses gewindeähnliche Strukturen vorhanden sein, mittels derer eine schraubenförmigen Fortbewegung der Kapsel ermöglicht wird. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Permanentmagneten oder anderen magnetischen Elementes in der Kapsel, der oder das diametral zur Kapsellängsachse magnetisiert ist.
    • – Vorteilhaft können Videokamera, andere Sensoren und therapeutische Elemente auf der zylindrischen Außenfläche der Kapsel oder in einem Winkel zur Kapsellängsachse angebracht sein. Wenn die Kapsel darüber hinaus ein magnetisches Element enthält, das diametral zur Kapsellängsachse magnetisiert ist, kann mit der Kapsel eine Rundum (= 360°)-Diagnose oder -Therapie ausgeführt werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Endoskopie-Kapsel gehen aus der Zeichnung hervor.
  • Zur weiteren Lösung der Aufgabe wird ein Verfahren entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 18 angegeben.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren handelt es sich um ein Verfahren zum Öffnen des Kapselgehäuses der erfindungsgemäßen Endoskopie-Kapsel, bei welchem das Kapselgehäuse an der Soll- Trennstelle nichtspanend-mechanisch aufgetrennt wird, wobei mittels einer keilförmigen Trennvorrichtung eine mechanische Kraft von außen auf die Soll-Trennstelle derart ausgeübt wird, dass das Kapselgehäuse im Bereich der Soll-Trennstelle aufbricht.
  • Mittels der Trennvorrichtung, die vorteilhafterweise als Keil ausgeführt ist, lässt sich somit möglichst einfach und schnell mit einem oder wenigen Stößen das Kapselgehäuse öffnen.
  • Darüber hinaus wird zur Lösung der Aufgabe ein weiteres Verfahren entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 19 angegeben.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren handelt es sich um ein Verfahren zum öffnen des Kapselgehäuses der erfindungsgemäßen Endoskopie-Kapsel, bei welchem das Kapselgehäuse an der Soll-Trennstelle spanend-mechanisch aufgetrennt wird, wobei als Trennvorrichtung ein Abtragemittel vorgesehen ist, mittels welchem das Gehäusewandmaterial im Bereich der Soll-Trennstelle abgetragen wird.
  • Mittels der als Abtragemittel, insbesondere als Säge oder Trennschleifscheibe, ausgeführten Trennvorrichtung lässt sich das Kapselgehäuse möglichst einfach und präzise öffnen.
  • Ferner wird zur Lösung der Aufgabe ein Verfahren entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 20 angegeben.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren handelt es sich um ein Verfahren zum öffnen des Kapselgehäuses der erfindungsgemäßen Endoskopie-Kapsel, bei welchem das Kapselgehäuse an der Soll-Trennstelle thermisch aufgetrennt wird, wobei als Trennvorrichtung ein Mittel zum Erzeugen thermischer Energie vorgesehen ist, mit welchem das Kapselgehäuse im Bereich der Soll-Trennstelle aufgeschmolzen wird.
  • Mittels der als Mittel zum Erzeugen thermischer Energie ausgeführten Trennvorrichtung lässt sich das Kapselgehäuse möglichst einfach und sauber öffnen, ohne dass beim Öffnen des Kapselgehäuses Gehäusematerial in Form von Staub oder Spänen in das Kapselmodul gelangt oder es zur thermischen Überlastung der in der Kapsel befindlichen Komponenten kommt. Als Mittel zum Erzeugen thermischer Energie eignet sich insbesondere ein um die Endoskopie-Kapsel entlang der Soll-Trennstelle gelegter Hitzedraht, ein Laser oder auch ein entsprechend dimensionierter Gasbrenner.
  • Bei den erfindungsgemäßen Verfahren ergeben sich zudem die vorstehend für die erfindungsgemäße Endoskopie-Kapsel erläuterten Vorteile.
  • Bevorzugte, jedoch keinesfalls einschränkende Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nunmehr anhand der Zeichnung näher erläutert. Zur Veranschaulichung ist die Zeichnung nicht maßstäblich ausgeführt und gewisse Merkmale sind schematisiert dargestellt. Im Einzelnen zeigen
  • deren 1 und 2 eine wieder verwendbare, magnetisch navigierbare Endoskopie-Kapsel mit zwei Kapselmodulen und einem losen Schutzring vor bzw. nach einem Zusammenbau,
  • deren 3 einen vergrößerten Ausschnitt der Soll-Trennstelle und des Schutzrings der zusammengebauten Endoskopie-Kapsel aus 2,
  • deren 4 und 5 eine weitere Ausführungsform einer wieder verwendbaren, magnetisch navigierbaren Endoskopie-Kapsel mit einem Kapselmodul und einem an einem Kapselgehäuseteil angebrachten Schutzring vor bzw. nach einem Zusammenbau,
    sowie
  • deren 6 einen vergrößerten Ausschnitt der Soll-Trennstelle und des Schutzrings der zusammengebauten Endoskopie-Kapsel aus 5.
  • Einander entsprechende Teile sind in den 1 bis 6 mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Bei den in den 1, 2 und 4, 5 im Längsschnitt angedeuteten Ausführungsformen zweier allgemein mit 2 (1 und 2) und 70 (4 und 5) bezeichneten Endoskopie-Kapseln nach der Erfindung wird von bekannten Ausführungsformen ausgegangen (vgl. z. B. die genannte DE 101 42 253 C1 und die US 2003/0181788 A1 ). Die Kapsel 2, 70 gemäß beider Ausführungsformen weist dabei ein hülsenförmiges Kapselgehäuse 20 bzw. 21 auf, welches ein mit 35 (4 und 5) bezeichnetes oder mehrere mit 33 und 34 (1 und 2) bezeichnete Kapselmodule umschließt. Die Kapsel 2, 70 ist von ihrer Form her länglich gestaltet mit einer Längsachse A und einem kreisförmigen Querschnitt. Sie soll in ein schlauchartiges Hohlorgan eines Probanden wie z. B. den Gastrointestinaltrakt (Magen-Darm-Trakt) eines Menschen oder anderen Lebewesens einzubringen sein. Hierzu kann sie oral geschluckt oder rektal eingeführt werden. Dabei kann die Kapsel 2, 70 drahtlos magnetisch navigierbar sein. Hierzu weisen die Kapselmodule 33 und 35 jeweils ein magnetisches oder magnetisierbares Element, z. B. mindestens eine Spulenwicklung oder einen Permanentmagneten 3, auf, dessen magnetische Polarisation bevorzugt senkrecht zur Kapsellängsachse A ausgerichtet ist. Zur Bewegung der Kapsel 2, 70 dient dann ein an sich bekanntes Magnetspulensystem (vgl. z. B. DE 103 40 925 A1 ) zur Erzeugung einstellbarer überlagerter Homogenmagnetfelder und Gradientenmagnetfelder, mit deren Hilfe der Permanentmagnet 3 und damit die mit ihm starr verbundene Kapsel 2 drahtlos in vorgebbarer Weise gedreht und/oder verschoben werden kann. D.h., mit Hilfe geeigneter Ströme durch die einzelnen Magnetspulen des Magnetspulensystems wird die Kapsel 2, 70 in eine schraubende Bewegung, d.h. gleichzeitiges Drehen um ihre Längsachse A und verschieben längs dieser Achse, oder alternierend in eine Dreh- bzw. Schubbewegung versetzt. Außerdem kann die Endoskopie-Kapsel 2, 70 über Funkkontakt, d.h. drahtlos, mit einer externen, signalverarbeitenden Einrichtung außerhalb des Pro banden verbunden sein. D.h., es ist dann keine mechanische und/oder elektrische Verbindung über entsprechende Elemente/Teile nach außen vorhanden.
  • Ferner weisen die Kapselmodule 33, 34 bzw. 35 noch in an sich bekannter Weise eine elektronischen Kamera (Videokamera) 4, LEDs (Light Emitting Diodes) 5a, 5b und einen Prozessor 6 zur Datenverarbeitung, einen Positionssensor 7, einen HF-Transceiver 8, eine Batterie 9 sowie elektrische Verbindungsleitungen 10 zur Signal- und Energieleitung auf.
  • Erfindungsgemäß ist ein starres Kapselgehäuse 20, 21 vorgesehen, das aus zwei Gehäuseteilen 20a, 20b bzw. 21a, 21b zusammengesetzt ist, die beispielsweise über einen Schraub-, Steck- oder Schnappverschluss miteinander zu verbinden sind. Als Beispiel ist in den 1, 2 bzw. 4, 5 eine Schraubverbindung angegeben. Zu einer gegenseitigen Schraubverbindung ist das eine becherförmige Gehäuseteil 20a, 21a an seiner offenen Seite mit einem Innengewinde 43 und das andere becherförmige Gehäuseteil 20b, 21b mit einem entsprechenden Außengewinde 44 versehen. Auf diese Weise können die beiden becherförmigen Gehäuseteile 20a, 20b bzw. 21a, 21b miteinander verschraubt werden. Die 1 und 4 zeigen den Zustand vor dem entsprechenden Zusammenbau, während die 2 und 5 den Zustand nach dem Zusammenbau wiedergeben. Die Verbindung der jeweiligen beiden Gehäuseteile 20a, 20b bzw. 21a, 21b im zusammengebauten Zustand der Endoskopie-Kapsel 2, 70 ist vorzugsweise derart ausgeführt, dass sie nicht wieder geöffnet, d.h. gelöst werden kann.
  • Das becherförmige Gehäuseteil 20a, 21a, welches die Stirnseite 11 aufweist, hinter der sich die elektronische Kamera 4 und die LEDs 5a und 5b befinden, muss zumindest im Sichtbereich der Videokamera 4 optisch transparent sein, d.h. einen optisch transparentes Gehäuseteil aufweisen. Hier ist beispielsweise ein Sichtfenster 27 vorgesehen. Es besteht zumindest im genannten Bereich aus einem durchsichtigen Material wie z. B. aus einem biokompatiblen, lichtdurchlässigen Kunststoff.
  • Vor einer endoskopischen Prozedur schluckt der Patient die mit neuen, sterilen Gehäuseteilen 20a, 20b bzw. 21a, 21b unlösbar zusammengesetzte Endoskopie-Kapsel 2. Nach einer Untersuchung wird zur Wiederverwendung der Kapselmodule 33, 34 bzw. 35 dann das Kapselgehäuse 20, 21 entfernt, indem es an einer bestimmten Stelle, der so genannten Soll-Trennstelle 23, mittels einer Trennvorrichtung 51, 52 aufgetrennt wird. Die Soll-Trennstelle 23 des Kapselgehäuses 20, 21 verläuft dabei entlang eines die Längsachse A umschließenden geschlossenen Wegs. Sie ist vorteilhafterweise kreisförmig entlang des hohlzylinderförmigen Kapselgehäuses 20, 21 ausgebildet, wobei die durch die Soll-Trennstelle 23 gebildete gedachte Kreisfläche in Richtung Längsachse A ausgerichtet ist.
  • Die in der Kapsel 2, 70 enthaltene Batterie 9 wird ausgetauscht, oder die enthaltenen Akkus werden wieder aufgeladen. Falls die Batterie 9 in einer separaten Stromversorgungskomponente einer modular aufgebauten Kapsel 2 gemäß 1 und 2 vorgesehen ist, kann dann die alte Stromversorgungskomponente durch eine neue ersetzt werden.
  • Mit einem neuen, sterilen Kapselgehäuse 20, 21 sind die Kapselmodule 33, 34 bzw. 35 für eine erneute endoskopische Prozedur wieder einsatzbereit und einsetzbar.
  • Das Auftrennen des Kapselgehäuses 20, 21 erfolgt mittels der vorerwähnten Trennvorrichtung 51 bzw. 52 auf mechanischem und/oder thermischem Wege. Gemäß 2 eignet sich hierzu beispielsweise im Falle des mechanischen Auftrennens eine als Keil 51 ausgeführte Trennvorrichtung, mit der das Gehäuse 20 an der Soll-Trennstelle 23 nicht-spanend aufgebrochen werden kann. Andererseits kann das Gehäuse 20 auch spanend aufgetrennt werden, indem die Trennvorrichtung beispielsweise als Säge oder Schleifscheibe ausgeführt ist, mit der an der Soll-Trennstelle 23 sägend bzw. schleifend Gehäusematerial abge tragen werden kann. Soll gemäß 5 dass Kapselgehäuse 21 auf thermischem Wege aufgetrennt werden, ist als Trennvorrichtung beispielsweise ein Laser 52 vorgesehen, mit welchem hochenergetische elektromagnetische Wellen 53 auf die Soll-Trennstelle 23 gerichtet werden können. Durch Aufschmelzen des Kapselgehäusematerials entlang der Soll-Trennstelle 23 kann auf diese Weise das Kapselgehäuse 21 geöffnet werden. Alternativ kann als Trennvorrichtung auch ein um die Endoskopie-Kapsel 2, 70 entlang der Soll-Trennstelle 23 gelegter Hitzedraht oder auch ein entsprechend dimensionierter, miniaturisierter Gasbrenner vorgesehen sein.
  • Damit gewährleistet ist, dass sich beim mechanischen und/oder thermischen Auftrennen das Kapselgehäuse 2, 70 bevorzugt entlang der Soll-Trennstelle 23 öffnet bzw. auftrennt, ist die Gehäusewand 25 des Gehäuseteils 20a, 21b, das die Soll-Trennstelle 23 aufweist, entlang der Soll-Trennstelle 23 verjüngt ausgeführt. Die Gehäusewand 25 hat somit entlang der Soll-Bruchstelle 23 eine geringere Wandstärke als im übrigen Bereich des gesamten Kapselgehäuses 20, 21. Vorzugsweise ist dabei der Außendurchmesser des in Richtung der Längsachse A zumindest abschnittsweise hohlzylinderförmig ausgebildeten Kapselgehäuses 20, 21 über die Soll-Trennstelle 23 hinweg konstant. Die Kapselaußenseite ist somit in gewünschter Weise glatt, und die Lage der Soll-Trennstelle 23 ist auf der Kapselaußenseite nicht ertastbar. Ist die Gehäusewand 25, abgesehen vom Sichtfenster 27, aus lichtundurchlässigem Material, insbesondere lichtundurchlässigem biokompatiblen Kunststoff, ausgeführt, ist die Soll-Trennstelle 23 der Endoskopie-Kapsel 2, 70 für einen Betrachter von außen auch nicht sichtbar. Vorteilhafterweise kann je nach verwendeten Kapselmodulen 33, 34 bzw. 35 mit unterschiedlichen Funktionen die Lage der Soll-Trennstelle 23 entlang der Längsachse A unterschiedlich sein. Die Lage ist dabei beispielsweise nur dem Kapselhersteller bekannt.
  • Zur Verhinderung einer Beschädigung oder Kontamination der Kapselmodule 33, 34 bzw. 35 beim Auftrennen des Kapselgehäu ses 20, 21 ist innerhalb des Kapselgehäuses 20, 21 benachbart zur Soll-Trennstelle 23 ein Schutzring 60, 60' angeordnet, so dass er die Kapselmodule 33, 34 bzw. 35 von der Soll-Trennstelle 23 stets abschirmt. Der Schutzring 60, 60' ist gemäß der in den Figuren abgebildeten Ausführungsbeispiele auf seiner der Soll-Trennstelle 23 zugewandten Außenfläche mit einer umlaufenden Nut 37 versehen. Die 3 und 6 zeigen einen vergrößerten Ausschnitt der Soll-Trennstelle 23 und des Schutzrings 60, 60' der geschlossenen Endoskopie-Kapsel 2, 70 aus 2 bzw. 5.
  • Bei der als Keil 51 ausgeführten Trennvorrichtung, wie in den 2 und 3 angedeutet, dient der Schutzring 60 insbesondere als Barriere für die Trennvorrichtung 51 beim Durchbrechen der Gehäusewand 25. Dabei ist es vorteilhaft, wenn der Schutzring 60 derart ausgeführt ist, dass er zugleich eine Stoßdämpfung bewirkt. Der Schutzring 60 ist hierfür zweiteilig, aus zwei konzentrischen Ringen 61, 62 ausgeführt. Der dem Kapselmodul 33 zugewandte innere Teil ist dabei ein mechanisch starrer Trägerring 62, während der der Soll-Trennstelle 23 zugewandte äußere Ring 61 aus einem elasto-plastisch komprimierbaren Material, insbesondere einem Hartschaum, ausgebildet ist.
  • Bei einer als Säge oder Schleifscheibe ausgeführten Trennvorrichtung (in den Figuren nicht dargestellt) verhindert der Schutzring einerseits das Eindringen von Spänen, Kühlflüssigkeit oder sonstigem Schmutz in den Bereich der Kapselmodule 33, 34 bzw. 35 und dient andererseits als Barriere für die Trennvorrichtung, damit während des Trennvorgangs die Kapselmodule 33, 34 bzw. 35 nicht durch die Trennvorrichtung beschädigt werden. Der Schutzring ist dabei vorteilhaft einteilig aus einem mechanisch festen Kunststoff oder einer Keramik ausgeführt.
  • Erfolgt das Auftrennen des Kapselgehäuses 21 auf thermischem Wege, wie in den 5 und 6 angedeutet, dient der Schutzring 60' insbesondere zum Schutz vor thermischer Be schädigung des Kapselmoduls 35 und zur Verhinderung des Eindringens von Kühlflüssigkeit und Schmutz in den Bereich des Kapselmoduls 35. Der Schutzring 60' ist dabei vorteilhafterweise einteilig aus einem hochtemperaturbeständigen Kunststoff, einem glasfaserverstärktem Kunststoff, einer Keramik oder einem anderen Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit ausgeführt.
  • Gemäß der 1 und 2 weist die Endoskopie-Kapsel 2 mehrere (hier als Beispiel zwei) Kapselmodule 33, 34 auf, die von den beiden becherförmigen Gehäuseteilen 20a, 20b umschlossen werden. Die Kapsel 2 beinhaltet dabei ein Kapselmodul 33 mit Videokamera 4 und ringförmigem Permanentmagneten 3 sowie ein Kapselmodul 34 mit Batterie 9, HF-Transceiver 8 und Positionssensor 7. In der 1 ist ferner ein Stecker 38 an einem Kapselmodul 33 sowie eine entsprechende Buchse 39 am anderen Kapselmodul 34 angedeutet, die bei einem Zusammenbau der Kapsel 2 aus den Kapselmodulen 33, 34 ineinander rasten. Das mit dem Stecker 38 versehene Kapselmodul 33 weist einen Steg 331 auf, an dessen Stirnseite der Stecker 38 angeordnet ist. Der Durchmesser des Steges 331 ist dabei kleiner als der Innendurchmesser des Schutzringes 60, d.h. kleiner als der Durchmesser der Ringöffnung 63, während die Länge des Steges 331 derart die Breite des Schutzringes 60 übertrifft, dass beim Zusammenbauen der Kapsel 2 die Kapselmodule 33, 34 durch den Schutzring 60 hindurch zusammengesteckt werden können. Der mit der Nut 37 versehene Schutzring 60 ist in diesem Ausführungsbeispiel bezüglich des Kapselgehäuses 20 lose, abgesehen von der Nut 37 jedoch nahezu formschlüssig mit der Hohlzylinderinnenfläche des Kapselgehäuses 20 ausgeführt.
  • Das Kapselgehäuse 21 gemäß der 4 und 5 wird aus zwei Gehäuseteile 21a, 21b zusammengesetzt, wobei ein Gehäuseteil 21a becherförmig ausgebildet ist, während das andere Gehäuseteil 21b einen abgeschlossenen Hohlraum 15, insbesondere ein Medikamentenreservoir, mit einem elektromechanischen Auslassventil 16 aufweist. Weiter umfasst das vom Kapselgehäuse 21 umschlossene Kapselmodul 35 eine Videokamera 4 und einen zy linderförmigen Permanentmagneten 3 als auch eine Batterie 9, einen HF-Transceiver 8 und einen Positionssensor 7. Auch in diesem Ausführungsbeispiel ist der Schutzring 60' mit einer Nut 37 versehen. Ebenso wie im Ausführungsbeispiel gemäß den 1 bis 3 teilt die Nut 37 die zylindrische Außenfläche des Schutzringes 60' in zwei Teile 65, 66, die beide formschlüssig mit der Hohlzylinderinnenfläche des Kapselgehäuses 21 ausgeführt sind. Im Ausführungsbeispiel gemäß den 4 bis 6 ist jedoch die zwischen Nut 37 und Hohlraum 15 liegende zylindrische Außenfläche 65 des Schutzrings 60' fest und insbesondere dichtend mit der Hohlzylinderinnenfläche des Kapselgehäuses 21 verbunden, während zwischen der anderen zylindrischen Außenfläche 66 des Schutzring 60' und der Hohlzylinderinnenfläche des Kapselgehäuses 21 keine feste Verbindung vorgesehen ist. Wird die Ringöffnung 63 mit einer Membrane oder einer festen Wandung 64 versehen, wird der Hohlraum 15 durch den verschlossenen Schutzring 60' und die Gehäusewand 25 des Gehäuseteils 21b begrenzt. Alternativ kann auch der Schutzring 60 aus dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1 bis 3 verwendet werden, der lose im Kapselgehäuse 21 angeordnet wird. Hierbei ist jedoch eine zusätzliche den Hohlraum 15 begrenzende, senkrecht zur Längsachse A angeordnete kreisscheibenförmige Wandung vorgesehen, die dicht mit der Hohlzylinderinnenfläche des Kapselgehäuses 21 abschließt.
  • Nach Auftrenne des Kapselgehäuses 21 kann der als Medikamentenreservoir ausgeführte Hohlraum 15 nicht mehr wieder verwendet werden. Anstelle des Medikamentenreservoirs 15 kann aber auch ein Container mit Biopsiezange oder ein beispielsweise kontaktierender physiologischer Sensor, z. B. zu einer pH- oder Leitfähigkeitsmessung, vorgesehen ein.
  • Bei den in den 1, 2 und 4, 5 dargestellten Gehäuseteilen 20a, 20b bzw. 21a, 21b kann auf deren Außenseite ein Gewinde oder eine gewindeähnliche Struktur aufgebracht oder aus gebildet sein (in den Figuren nicht dargestellt), die nach dem Prinzip einer Archimedesschen Schraube eine Kapselfortbewegung durch Rotation um ihre Längsachse A ermöglicht.

Claims (22)

  1. Endoskopie-Kapsel (2; 70) zum Einbringen in ein Hohlorgan eines Probanden, vorzugsweise in den Gastrointestinaltrakt eines Patienten, mit mindestens einem Kapselmodul (33, 34; 35) und einem das Kapselmodul (33, 34; 35) umgebenden starren, bezüglich einer Längsachse (A) länglich ausgestalteten Kapselgehäuse (20; 21), welches – entlang der Längsachse (A) zumindest abschnittsweise hohlzylinderförmig ausgebildet ist, sowie – aus zumindest zwei miteinander verbindbaren Gehäuseteilen (20a, 20b; 21a, 21b) ausgeführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Gehäuseteile (20a, 20b; 21a, 21b) zum Öffnen des Kapselgehäuses (20; 21) mit mindestens einer Soll-Trennstelle (23) versehen ist, an welcher das Kapselgehäuse (20; 21) durch mechanische und/oder thermische Einwirkung mittels einer Trennvorrichtung (51; 52) auftrennbar ist.
  2. Endoskopie-Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung der mindestens zwei Gehäuseteile (20a, 20b; 21a, 21b) unlösbar ausgeführt ist.
  3. Endoskopie-Kapsel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kapselgehäuse (20; 21) eine Gehäusewand (25) aufweist, welche im Bereich der Soll-Trennstelle (23) eine Verjüngung aufweist.
  4. Endoskopie-Kapsel nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch die Verjüngung auf der Innenseite des Kapselgehäuses.
  5. Endoskopie-Kapsel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der dem Kapselmodul (33, 34; 35) zugewandten Seite der Gehäusewand (25) im Bereich der Soll-Trennstelle (23) ein Schutzring (60; 60') angeordnet ist.
  6. Endoskopie-Kapsel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzring (60; 60') auf seiner der Soll-Trennstelle (23) zugewandten Außenfläche mit einer umlaufenden Nut (37) versehen ist.
  7. Endoskopie-Kapsel nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzring (60) zumindest zweiteilig ausgeführt ist, wobei der dem Kapselmodul (33) zugewandte innere Teil als mechanisch starrer Trägerring (62) und der der Soll-Trennstelle (23) zugewandte äußere Teil (61) aus einem elasto-plastisch komprimierbaren Material, insbesondere einem Hartschaum, ausgeführt sind.
  8. Endoskopie-Kapsel nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzring (60) einteilig, aus einem keramischen Werkstoff oder aus einem mechanisch festen, insbesondere glasfaserverstärkten Kunststoff ausgeführt ist.
  9. Endoskopie-Kapsel nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzring (60) einteilig, aus einem hochtemperaturbeständigen, insbesondere glasfaserverstärkten Kunststoff ausgeführt ist.
  10. Endoskopie-Kapsel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die magnetischen Kräfte von einem den Probanden mit der Endoskopie-Kapsel (2; 70) umschließenden externen Magnetsystem aus mehreren elektrisch erregbaren Einzelspulen auszuüben sind.
  11. Endoskopie-Kapsel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der magnetischen Kräfte eine Drehbewegung und eine Schubbewegung der Kapsel (2, 70) gleichzeitig oder nacheinander zu vollziehen sind.
  12. Endoskopie-Kapsel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kapselmodul (33, 34; 35) mindestens eine Einrichtung zur Untersuchung oder Behandlung aufweist.
  13. Endoskopie-Kapsel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine optische Detektionseinrichtung (4) zur optischen Erfassung von Bereichen des Hohlorgans vorgesehen ist.
  14. Endoskopie-Kapsel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Detektionseinrichtung (4) eine Videokamera umfasst.
  15. Endoskopie-Kapsel nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Kapselgehäuse (20; 21) zumindest im Bereich der optischen Detektionseinrichtung (4) optisch transparent ausgebildet ist.
  16. Endoskopie-Kapsel nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung wenigstens einen Sensor zur Erfassung einer physiologischen Größe, insbesondere einen Drucksensor und/oder einen Temperatursensor und/ oder einen pH-Sensor und/oder einen chemischen Sensor umfasst.
  17. Endoskopie-Kapsel nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Funkübertragung von in der Endoskopie-Kapsel (2; 70) detektierten Signalen an eine externe Empfangseinheit.
  18. Endoskopie-Kapsel nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Zuordnung einer weiteren, in dem Hohlorgan nachzuordnenden Endoskopie-Kapsel (2; 70), die zu einer weiteren Untersuchung oder Behandlung ausgelegt ist.
  19. Endoskopie-Kapsel nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch gewindeähnliche Strukturen auf der Außenseite des Kapselgehäuses (20; 21) zu einer schraubenartigen Fortbewegung innerhalb des Hohlorgans.
  20. Verfahren zum Öffnen des Kapselgehäuses (20; 21) der Endoskopie-Kapsel (2; 70) nach einem der vorangehenden Ansprü che, bei welchem das Kapselgehäuse (20; 21) an der Soll-Trennstelle (23) nichtspanend-mechanisch aufgetrennt wird, wobei mittels einer keilförmigen Trennvorrichtung (51, 52) eine mechanische Kraft von außen auf die Soll-Trennstelle (23) derart ausgeübt wird, dass das Kapselgehäuse (20; 21) im Bereich der Soll-Trennstelle (23) aufbricht.
  21. Verfahren zum öffnen des Kapselgehäuses (20; 21) der Endoskopie-Kapsel (2; 70) nach einem der Ansprüche 1 bis 19, bei welchem das Kapselgehäuse (20; 21) an der Soll-Trennstelle (23) spanend-mechanisch aufgetrennt wird, wobei als Trennvorrichtung ein Abtragemittel vorgesehen ist, mittels welchem das Gehäusewandmaterial im Bereich der Soll-Trennstelle (23) abgetragen wird.
  22. Verfahren zum öffnen des Kapselgehäuses (20; 21) der Endoskopie-Kapsel (2; 70) nach einem der Ansprüche 1 bis 19, bei welchem das Kapselgehäuse (20; 21) an der Soll-Trennstelle (23) thermisch aufgetrennt wird, wobei als Trennvorrichtung (51, 52) ein Mittel zum Erzeugen thermischer Energie vorgesehen ist, mit welchem das Kapselgehäuse (20; 21) im Bereich der Soll-Trennstelle (23) aufgeschmolzen wird.
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