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DE102005032290A1 - Endoskopiekapsel sowie Verfahren zur Diagnose und/oder Therapie mittles einer Endoskopiekapsel - Google Patents

Endoskopiekapsel sowie Verfahren zur Diagnose und/oder Therapie mittles einer Endoskopiekapsel Download PDF

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DE102005032290A1
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capsule
sensor device
endoscopy
capsule according
endoscopic
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DE102005032290A
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English (en)
Inventor
Rainer Kuth
Johannes Dr. Reinschke
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Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Endoskopiekapsel (1) mit wenigstens einem Magnetelement (3) zur Navigation mittels eines Magnetfeldes, das von einem externen Magnetsystem erzeugbar ist, und mit wenigstens einer Fixierungsvorrichtung (4) zur Veranderung im Gewebe eines menschlichen oder tierischen Hohlorgans sowie mit wenigstens einer Sensoreinrichtung (13) zur Detektion medizinisch relevanter Daten und/oder mit wenigstens einer Freisetzvorrichtung (7) zur Abgabe mindestens eines Therapiemittels. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Diagnose und/oder Therapie mittels einer Endoskopiekapsel (1). Die erfindungsgemäße Endoskopiekapsel bzw. das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht eine lang andauernde Untersuchung und/oder Behandlung eines Patienten.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Endoskopiekapsel sowie ein Verfahren zur Diagnose und/oder Therapie mittels einer Endoskopiekapsel.
  • Durch die WO 2004/058041 A2 ist eine Endoskopiekapsel bekannt, die eine Miniatur-Videokamera, eine Lichtquelle sowie einen Miniatursender und eine Antenne aufweist. Die bekannte Endoskopiekapsel wird vom Patienten geschluckt und aufgrund der Darmperistaltik zusammen mit dem Chymus durch den Verdauungstrakt befördert. Die Endoskopiekapsel weist weiterhin eine Fixierungsvorrichtung (Anker oder Greiferzange) auf, durch die sie an einer kritischen Stelle im Gastrointestinaltrakt (z.B. an einer Stelle mit einer Blutung, einem Geschwür oder einem Polypen) fixiert und diese Stelle über einen längeren Zeitraum beobachtet werden kann. Die von der Miniatur-Videokamera aufgenommenen optischen Informationen werden per Funk an eine externe Speichereinheit übermittelt, die beispielsweise über einen Gürtel am Patienten befestigt ist. Wird der Anker oder die Greiferzange (Clip) gelöst, dann setzt die Endoskopiekapsel ihre Passage durch den Verdauungstrakt fort und ihre Ausscheidung erfolgt auf natürlichem Weg.
  • In der US 2004/0059204 A1 und der US 6,800,060 B2 sowie der US 6,632,175 B1 sind Endoskopiekapseln offenbart, die jeweils über eine Videokamera verfügen. Die von der Videokamera aufgenommenen optischen Informationen werden nicht direkt per Funk drahtlos an einen Empfänger außerhalb des menschlichen Körpers übermittelt, sondern werden zunächst in einer kapselinternen Speichereinheit gespeichert. Die Speichereinheit kann nach dem Ausscheiden der Endoskopiekapsel auf natürlichem Wege drahtgebunden ausgelesen werden. Alternativ dazu kann die Speichereinheit auch zeitversetzt über Funksignale ausgelesen werden, wenn sich die Endoskopiekapsel noch im Verdauungstrakt des Patienten befindet.
  • Sowohl bei der Endoskopiekapsel gemäß der WO 2004/058041 A2 als auch bei den Endoskopiekapseln gemäß der US 2004/0059204 A1 und der US 6,800,060 B2 sowie der US 6,632,175 B1 geschieht die Fortbewegung der Endoskopiekapsel durch die natürliche Darmbewegung, d.h. die Fortbewegung und die Blickrichtung der Endoskopiekapsel sind rein zufällig. Zuverlässige Langzeit-Untersuchungen und Langzeit-Behandlungen sind mit diesen Endoskopiekapseln nicht möglich.
  • Durch die DE 103 36 734 A1 ist ein Endoroboter bekannt, der mittels eines Ankers in einem Gewebe eines menschlichen oder tierischen Hohlorgans fixierbar ist. Der Anker kann nur operativ aus dem Gewebe entfernt werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Endoskopiekapsel zu schaffen, die eine lang andauernde Untersuchung und/oder Behandlung eines Patienten ermöglicht. Es ist weiterhin Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein entsprechendes Verfahren anzugeben, das eine lang andauernde Untersuchung und/oder Therapie mittels einer Endoskopiekapsel ermöglicht.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Endoskopiekapsel gemäß Anspruch 1 bzw. durch ein Verfahren gemäß Anspruch 16 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Endoskopiekapsel sind jeweils Gegenstand von weiteren Ansprüchen.
  • Die Endoskopiekapsel gemäß Anspruch 1 umfasst folgende Merkmale:
    • – wenigstens ein Magnetelement zur Navigation mittels eines Magnetfeldes, das von einem externen Magnetsystem erzeugbar ist,
    • – wenigstens eine Fixierungsvorrichtung zur Verankerung im Gewebe eines menschlichen oder tierischen Hohlorgans,
    • – wenigstens eine Sensoreinrichtung zur Detektion medizinisch relevanter Daten und/oder
    • – wenigstens eine Freisetzvorrichtung zur Abgabe mindestens eines Therapiemittels.
  • Das Verfahren gemäß Anspruch 16, das zur Diagnose und/oder Therapie mittels einer Endoskopiekapsel geeignet ist, umfasst die folgenden Schritte:
    • – Schlucken einer Endoskopiekapsel, die wenigstens ein Magnetelement zur Navigation mittels eines Magnetfeldes aufweist, das von einem externen Magnetsystem erzeugt wird,
    • – Legen in bzw. unter das Magnetsystem,
    • – Navigieren der Endoskopiekapsel in ein zu untersuchendes Gebiet in einem menschlichen oder tierischen Hohlorgan,
    • – Fixieren der Endoskopiekapsel im Gewebe des menschlichen oder tierischen Hohlorgans,
    • – Verlassen des Magnetsystems,
    • – Erfassen von medizinisch relevanten Daten mittels einer Sensoreinrichtung und/oder
    • – Freisetzen eines Therapiemittels.
  • Da die Endoskopiekapsel gemäß Anspruch 1 gezielt navigierbar ist, kann sie in relativ kurzer Zeit und sehr genau an die zu untersuchende oder an die zu behandelnde Stelle im Hohlorgan eines Patienten gebracht werden. Dort kann sie dann für einen erforderlichen oder einen gewünschten längeren Zeitraum zuverlässig im Gewebe des Hohlorgans fixiert werden.
  • Nach Beendigung der Untersuchung, d.h. wenn die medizinisch relevanten Daten erfasst sind, oder nach Beendigung der Behandlung, d.h. wenn das/die Therapiemittel vollständig an die zu therapierende Stelle im Hohlorgan abgegeben ist/sind, wird die Fixierungseinrichtung gelöst und die Endoskopiekapsel verlässt den Darmtrakt auf natürlichem Weg.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Endoskopiekapsel ist zur Detektion medizinisch relevanter Daten alternativ oder zusätzlich zur kapselinternen Sensoreinrichtung wenigstens eine kapselexterne Sensoreinrichtung vorgesehen, die mit der Endoskopiekapsel in Funkkontakt steht. Bei der kapselexternen Sensoreinrichtung kann sich diese entweder in wenigstens einer weiteren Endoskopiekapsel – und damit in einem Hohlorgan des Patienten – oder aber außerhalb der Hohlorgane des Patienten oder sogar außerhalb des Patienten befinden.
  • Für zukünftige medizinische Anwendungen ist es beispielsweise denkbar, dass z.B. Herzschrittmacher oder Hirnschrittmacher als kapselexterne Sensoreinrichtungen dienen. Mit derartigen kapselexternen Sensoreinrichtungen können beispielsweise während einer Diagnose oder Therapie Medikamente, die das Blut verdünnen bzw. den Blutzuckerspiegel, den Blutdruck oder das Zentrale Nervensystem beeinflussen, über die in der Endoskopiekapsel angeordnete Freisetzvorrichtung dosiert verabreicht werden.
  • Weiterhin ist es bei zukünftigen medizinischen Anwendungen denkbar, dass die Endoskopiekapsel mit anderen Implantaten Befehle oder medizinisch relevante Daten austauscht. Wird z.B. von der Endoskopiekapsel eine Überschreitung eines Grenzwertes festgestellt, beispielsweise Blutgehalt in der Dünndarmflüssigkeit größer 1%, dann sendet die Endoskopiekapsel über Funk ein Signal oder einen Befehl an ein Hörgerät des Patienten.
  • Im Rahmen der Erfindung kann eine gegebenenfalls notwendige Speichereinheit kapselextern oder kapselintern angeordnet sein. Bei einer kapselexternen Speichereinheit kann sich diese in einer weiteren Endoskopiekapsel – und damit im Hohlorgan des Patienten – oder außerhalb des Körpers, z.B. in einem Handy, einem PDA (Personal Digital Assistant) oder einem Organizer, befinden. Eine Speicherung in einem PDA stellt eine kostengünstige Lösung dar, bei der es für den Patienten und den Arzt möglich ist, Bilder und Daten anzusehen und gegebenenfalls Parameter auf einfache Weise zu ändern.
  • Weiterhin kann eine kapselexterne Speicherung in einem Hard-Disc-Recorder oder in einem RAM-Recorder erfolgen. Ein derartiger Recorder steht mit der Endoskopiekapsel in Funkkontakt und ist äußerlich am Patienten angebracht, z.B. mit einem Gürtel.
  • In vorteilhafter Weise erfolgt die Speicherung der erfassten Daten in wenigstens einer kapselinternen Speichereinheit. Auch bei Langzeituntersuchungen und Langzeittherapien müssen damit keine Empfänger und keine Datenspeicher am Körper des Patienten angebracht werden.
  • Mit der erfindungsgemäßen Endoskopiekapsel bzw. mit dem erfindungsgemäßen Verfahren sind auch lang andauernde Diagnostik- bzw. Untersuchungsverfahren einfach und für den Patienten in schonender Weise realisierbar. Der Patient legt sich in bzw. unter ein Magnetsystem, das ein Magnetfeld bzw. ein magnetisches Gradientenfeld erzeugt, und schluckt wenigstens eine erfindungsgemäße Endoskopiekapsel. Alternativ zu einer oralen Verabreichung kann die Endoskopiekapsel auch anal eingeführt werden, oder über einen kleinen Schnitt nahe des Bauchnabels in die Bauchhöhle eingebracht werden. Die Endoskopiekapsel wird magnetisch bis an die Stelle navigiert, die längere Zeit beobachtet werden soll. An dieser Stelle wird die Fixierungsvorrichtung aktiviert und die Endoskopiekapsel damit an dieser Stelle fixiert. Von diesem Zeitpunkt an werden die medizinisch relevanten Daten von der Sensoreinrichtung detektiert. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung werden die von der Sensoreinrichtung detektierten medizinisch relevanten Daten in eine kapselinterne Speichereinheit geschrieben (gegebenenfalls in komprimierter Form).
  • Der Patient verlässt nach der Fixierung der Endoskopiekapsel im Hohlorgan das Magnetsystem.
  • Nach Beendigung der Langzeituntersuchung, d.h. die Sensoreinrichtung hat die Detektion der medizinisch relevanten Daten beendet, werden die medizinisch relevanten Daten aus der kapselinternen Speichereinheit ausgelesen. Hierzu gibt es prinzipiell drei verschiedene Möglichkeiten:
    • – Der Patient legt sich noch einmal in das Magnetsystem und das anschließende Auslesen der medizinisch relevanten Daten aus der kapselinternen Speichereinheit erfolgt über die im Magnetsystem integrierte externe Kommunikationseinheit.
    • – Die medizinisch relevanten Daten werden über eine mobile externe Kommunikationseinheit aus der kapselinternen Speichereinheit ausgelesen, wenn die Endoskopiekapsel sich noch im Patienten befindet.
    • – Die kapselinterne Speichereinheit wird erst dann ausgelesen, wenn die Endoskopiekapsel auf natürlichem Weg ausgeschieden worden ist. Dies kann entweder per Funk oder drahtgebunden erfolgen.
  • Das mit der erfindungsgemäßen Endoskopiekapsel realisierbare Therapieverfahren läuft ähnlich ab wie das vorstehend beschriebene Diagnostikverfahren.
  • Der Patient legt sich wiederum in das Magnetsystem und schluckt wenigstens eine erfindungsgemäße Endoskopiekapsel. Jede vom Patienten geschluckte Endoskopiekapsel wird wiederum magnetisch an die Stelle(n) navigiert, die über einen längeren Zeitraum behandelt werden soll(en). Nach der Fixierung der Endoskopiekapsel(n) im Gewebe des Hohlorgans wird die Therapie begonnen. Dies erfolgt durch Freisetzung mindestens eines Therapiemittels. Gleichzeitig werden die medizinisch relevanten Daten von der Sensoreinrichtung erfasst.
  • Der Patient kann nach Beginn der Therapie das Magnetsystem verlassen. Nach dem Ende des Therapieverfahrens wird die kapselinterne Speichereinheit wiederum ausgelesen. Es stehen hierzu die unter "Diagnostikverfahren" beschriebenen drei Möglichkeiten zur Verfügung. Sind während der Therapie keine schwerwiegenden Komplikationen zu erwarten, dann sind während der Behandlung keine weiteren medizinischen Geräte am oder im Patienten oder in dessen Nähe erforderlich.
  • Falls Komplikationen nicht ausgeschlossen werden können, kann es sinnvoll sein, wenn kapselintern eine "Grobauswertung" der medizinisch relevanten Daten erfolgt und bei Auftreten von Komplikationen ein Warnsignal per Funk gesendet wird. Ein Beispiel für eine derartige Komplikation wäre eine vom Patienten oder vom Arzt unbemerkte Blutung an der zu behandelnden Stelle im Hohlorgan, die jedoch von der Sensoreinrichtung (z.B Videokamera) zuverlässig erkannt werden würde.
  • Zum Empfang eines derartigen Warnsignals genügt ein außerhalb des Magnetsystems angeordneter Empfänger, der lediglich ein optisches und/oder akustisches Signal abgibt und damit wesentlich einfacher aufgebaut sein kann als eine im Magnetsystem integrierte externe Kommunikationseinheit. Im Regelfall muss damit ebenfalls kein Empfänger und kein Datenspeicher am Körper des Patienten, z.B. über einen Gürtel, befestigt werden.
  • Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen werden im Folgenden anhand eines schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels in der Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
  • 1 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Endoskopiekapsel,
  • 2 ein Ablaufdiagramm für ein mit der Endoskopiekapsel gemäß 1 mögliches Therapieverfahren.
  • In 1 ist mit 1 ein im Rahmen der Erfindung mögliches Ausführungsbeispiel einer Endoskopiekapsel bezeichnet. Die Endoskopiekapsel 1 weist ein Gehäuse 2 auf, das aus biokompa tiblem Material gefertigt ist, welches gegen im Magen-Darm-Trakt auftretende Verdauungssekrete resistent ist.
  • Die Endoskopiekapsel 1 umfasst weiterhin ein Magnetelement 3, das im dargestellten Ausführungsbeispiel als senkrecht zur Längsachse der Endoskopiekapsel 1 magnetisierter Permanentmagnet ausgeführt ist. Dadurch kann die Endoskopiekapsel 1 von außen durch ein Magnetfeld navigiert werden, das von in 1 nicht dargestellten externen Navigationsmagneten erzeugt wird. Bei diesem Magnetfeld handelt es sich üblicherweise um ein in einem Untersuchungsbereich erzeugtes 6D-Grund- und Gradientenfeld.
  • Bei der erfindungsgemäßen Endoskopiekapsel ist erfindungsgemäß eine Fixierungsvorrichtung 4 vorgesehen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Fixierungsvorrichtung 4 einen Anker 5 auf, der über eine Treibeinrichtung 6 freisetzbar ist. Alternativ kann die Fixierungsvorrichtung 4 auch einen in der Zeichnung nicht dargestellten Clip aufweisen, der sich z.B. nach ca. 48 Stunden von allein aufgrund von Gewebsnekrose löst.
  • Weiterhin ist in die Endoskopiekapsel 1 eine Freisetzvorrichtung 7 integriert, die einen Vorratsbehälter 8 mit einer Pumpe 9 sowie einen Arbeitskanal 10 mit einer Austrittsöffnung 11 und einem integrierten Verschluss 12 aufweist. Über die Austrittsöffnung 11 tritt das durch die Pumpe 9 zur Austrittsöffnung 11 gepumpte Therapiemittel aus, wenn die Austrittsöffnung 11 durch den Verschluss 12 freigegeben wird.
  • Die in 1 dargestellte Endoskopiekapsel 1 umfasst weiterhin eine Sensoreinrichtung 13 zur Detektion medizinisch relevanter Daten. Die Sensoreinrichtung 13 umfasst im dargestellten Ausführungsbeispiel ein Objektiv 14 mit einem dahinter liegenden CCD-Chip 15. Durch das Objektiv 14 und den CCD-Chip 15 werden Bilder von der Umgebung, also von der Innenwand des menschlichen oder tierischen Hohlorgans aufgenommen.
  • Im Rahmen der Erfindung kann anstelle des CCD-Chips auch ein CMOS-Bauteil verwendet werden.
  • Die Beschreibung einer optischen Sensoreinrichtung ist nur als Beispiel zu sehen. Die Erfindung umfasst auch andere Sensoreinrichtungen, so z.B. Sensoreinrichtungen, die einen pH-Sensor, einen Drucksensor oder einen Sensor zur Erfassung der Elektrolyt-Konzentration aufweisen.
  • Die von der Sensoreinrichtung 13 detektierten medizinisch relevanten Daten werden in einer kapselinternen Speichereinheit 16 gespeichert, gegebenenfalls in einer kapselinternen Prozessoreinheit 17 verarbeitet und bei Bedarf über einen HF-Sender/HF-Empfänger 18 mit einer Antenne 19 an eine externe Bildverarbeitungseinheit gegeben.
  • Über die Antenne 19 und die HF-Sender/HF-Empfänger 18 können auch externe Informationen und Steuerbefehle an die in der Endoskopiekapsel 1 angeordnete Prozessoreinheit 19 gegeben werden.
  • Der Datenaustausch innerhalb der Endoskopiekapsel 1 und mit externen Geräten (externe Speichereinheit, externe Steuereinrichtung) erfolgt über ein I/O-Schnittstelle 20, die im dargestellten Ausführungsbeispiel der Prozessoreinheit 17 zugeordnet ist.
  • In 2 ist ein Ablaufdiagramm für ein mit der Endoskopiekapsel 1 gemäß 1 mögliches Therapieverfahren dargestellt. Das Therapieverfahren beginnt nach abgeschlossener Diagnose (beispielsweise Blutung im Dünndarm) und umfasst die folgenden Schritte:
  • Verfahrensschritt I:
  • sDer Patient schluckt eine Endoskopiekapsel 1, die wenigstens ein Magnetelement 3 zur Navigation mittels eines Magnetfeldes aufweist, das von einem externen Magnetsystem erzeugt wird.
  • Verfahrensschritt II:
  • Der Patient legt sich in bzw. unter das Magnetsystem.
  • Verfahrensschritt III:
  • Die Endoskopiekapsel 1 wird in ein zu untersuchendes Gebiet im Hohlorgan des Patienten (Blutungsstelle im Dünndarm) navigiert.
  • Verfahrensschritt IV:
  • Die Endoskopiekapsel 1 wird im Gewebe des menschlichen Hohlorgans (Dünndarm) fixiert und programmiert (falls dies erforderlichenfalls nicht vor dem Verfahrensschritt I bereits geschehen sein sollte).
  • Verfahrensschritt V:
  • Der Patient verlässt das Magnetsystem.
  • Verfahrensschritt VI:
  • Medizinisch relevante Daten werden mittels einer Sensoreinrichtung 13 erfasst. In Abhängigkeit von den erfassten medizinisch relevanten Daten (Blutung im Dünndarm detektierbar?) wird die Therapie entweder mit Verfahrensschritt VII fortgesetzt oder beendet.
  • Verfahrensschritt VII:
  • Ein Therapiemittel wird in dem zu untersuchenden Gebiet im Hohlorgan des Patienten (Blutungsstelle im Dünndarm) freigesetzt.
  • Verfahrensschritt VIII:
  • Nach einem vorgebbaren Zeitraum wird der Verfahrensschritt VI wiederholt. Die Wiederholung des Verfahrensschrittes VI erfolgt so lange, bis im Verfahrensschritt VI das Therapieverfahren beendet wird.
  • Nach dem Ende des Therapieverfahrens wird eine gegebenenfalls vorhandene kapselinterne Speichereinheit 16 ausgelesen. Hierzu gibt es prinzipiell drei verschiedene Möglichkeiten:
    • – Der Patient legt sich noch einmal in das Magnetsystem, und das anschließende Auslesen der medizinisch relevanten Daten aus der kapselinternen Speichereinheit erfolgt über die im Magnetsystem integrierte externe Kommunikationseinheit.
    • – Die medizinisch relevanten Daten werden über eine mobile externe Kommunikationseinheit aus der kapselinternen Speichereinheit 16 ausgelesen, wenn die Endoskopiekapsel 1 sich noch im Patienten befindet.
    • – Die kapselinterne Speichereinheit 16 wird erst dann ausgelesen, wenn die Endoskopiekapsel 1 auf natürlichem Weg ausgeschieden worden ist. Dies kann entweder per Funk oder drahtgebunden erfolgen.
  • Nach dem Ende des Therapieverfahrens muss dafür Sorge getragen werden, dass die Endoskopiekapsel 1 das Hohlorgan des Patienten verlässt. Hierfür muss zunächst die Fixierung bzw. Verankerung der Endoskopiekapsel 1 im Hohlorgan des Patienten gelöst werden. Dies kann geschehen, indem die Fixierungsvorrichtung 4 der Endoskopiekapsel 1 den Anker 5 bzw. den Clip öffnet und diesen in die Endoskopiekapsel 1 zurück zieht oder die Verbindung zwischen Anker 5 bzw. Clip löst. Die Endoskopiekapsel 1 wird dann mit oder ohne Anker 5 bzw. Clip auf natürlichem Weg ausgeschieden. Der abgetrennte Anker 5 bzw. Clip verbleibt so lange in der Therapielage, bis das Gewebe, in dem der Anker 5 bzw. der Clip gehalten ist, abstirbt und sich vom restlichen Gewebe trennt. Der auf diese Weise abgetrennte Anker 5 bzw. Clip kann dann, ebenso wie die Endoskopiekapsel 1, auf natürlichem Weg das Hohlorgan des Patienten verlassen.

Claims (16)

  1. Endoskopiekapsel (1) mit folgenden Merkmalen: – wenigstens ein Magnetelement (3) zur Navigation mittels eines Magnetfeldes, das von einem externen Magnetsystem erzeugbar ist, – wenigstens eine Fixierungsvorrichtung (4) zur Verankerung im Gewebe eines menschlichen oder tierischen Hohlorgans, – wenigstens eine Sensoreinrichtung (13) zur Detektion medizinisch relevanter Daten und/oder – wenigstens eine Freisetzvorrichtung (7) zur Abgabe mindestens eines Therapiemittels.
  2. Endoskopiekapsel nach Anspruch 1, bei der die Verankerung der Fixierungsvorrichtung (4) per Funk mechanisch auslösbar ist.
  3. Endoskopiekapsel nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Verankerung der Fixierungsvorrichtung (4) nach einer vorgebbaren Zeit mechanisch lösbar ist.
  4. Endoskopiekapsel nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Verankerung der Fixierungsvorrichtung (4) selbsttätig biokompatibel auflösbar ist.
  5. Endoskopiekapsel nach Anspruch 1, bei der zur Detektion medizinisch relevanter Daten alternativ oder zusätzlich zur kapselinternen Sensoreinrichtung (13) wenigstens eine kapselexterne Sensoreinrichtung vorgesehen ist.
  6. Endoskopiekapsel nach Anspruch 1, bei der die von der Sensoreinrichtung (13) erfassten Daten in wenigstens einer kapselinternen Speichereinheit (16) speicherbar sind.
  7. Endoskopiekapsel nach Anspruch 1, bei der die Sensoreinrichtung (13) einen optischen Sensor aufweist.
  8. Endoskopiekapsel nach Anspruch 1, bei der die Sensoreinrichtung (13) einen Leitfähigkeits-Sensor aufweist.
  9. Endoskopiekapsel nach Anspruch 1, bei der die Sensoreinrichtung (13) einen pH-Wert-Sensor aufweist.
  10. Endoskopiekapsel nach Anspruch 1, bei der die Sensoreinrichtung (13) zur Messung der Elektrolyt-Konzentration ausgebildet ist.
  11. Endoskopiekapsel nach Anspruch 1, bei der die Sensoreinrichtung (13) als Drucksensor ausgebildet ist.
  12. Endoskopiekapsel nach Anspruch 6, bei der die von der Freisetzvorrichtung (7) abzugebende Menge des Therapiemittels als Funktion der Zeit ab Therapiebeginn in wenigstens einer Speichereinheit (16) abspeicherbar ist.
  13. Endoskopiekapsel nach einem der vorherigen Ansprüche, bei der von einer Freisetzvorrichtung (7) ein Therapiemittel oder ein Kontrastmittel in Abhängigkeit von den von der Sensoreinrichtung (13) ermittelten Messwerten gemäß wenigstens einer in der kapselinternen Speichereinheit (16) gespeicherten Vorgabe und/oder gemäß wenigstens einer in einer externen Speichereinheit gespeicherten Vorgabe freisetzbar ist.
  14. Endoskopiekapsel nach Anspruch 13, bei der wenigstens eine Vorgabe ein Steueralgorithmus und/oder ein Regelalgorithmus und/oder ein Tabellenwert ist.
  15. Endoskopiekapsel nach Anspruch 13 oder 14, bei dem wenigstens eine Vorgabe nach Verabreichung oder Einsetzung der Endoskopiekapsel erfolgt.
  16. Verfahren zur Diagnose und/oder Therapie mittels einer Endoskopiekapsel (1), umfassend die folgenden Schritte: – Schlucken einer Endoskopiekapsel (1), die wenigstens ein Magnetelement (3) zur Navigation mittels eines Magnetfel des aufweist, das von einem externen Magnetsystem erzeugt wird, – Legen in bzw. unter das Magnetsystem, – Navigieren der Endoskopiekapsel (1) in ein zu untersuchendes Gebiet in einem menschlichen oder tierischen Hohlorgan, – Fixieren der Endoskopiekapsel (1) im Gewebe des menschlichen oder tierischen Hohlorgans, – Verlassen des Magnetsystems, – Erfassen von medizinisch relevanten Daten mittels einer Sensoreinrichtung (13) und/oder – Freisetzen eines Therapiemittels.
DE102005032290A 2005-07-11 2005-07-11 Endoskopiekapsel sowie Verfahren zur Diagnose und/oder Therapie mittles einer Endoskopiekapsel Withdrawn DE102005032290A1 (de)

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