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Die
Erfindung betrifft eine Koagulationspinzette, deren Pinzettenschenkel
von ihren Arbeitsspitzen zum gemeinsamen Verbindungsende zusammenlaufen
und zwischen ihren Arbeitsspitzen und dem Verbindungsende auch in
Schließstellung
der Arbeitsspitzen einen Abstand zueinander haben, wobei innerhalb
des Umrisses der Koagulationspinzette zur Öffnungsbegrenzung der Pinzettenschenkel
an diesen ein Anschlagelement und ein Gegenanschlagelement vorgesehen
sind, wobei das Anschlagelement als Stift oder Schaft mit einem
an seinem freien Ende angeordneten seitlichen oder radialen Vorsprung
oder Kopf ausgebildet und mit seinem diesem Vorsprung oder Kopf
abgewandten Ende an oder in dem ersten Pinzettenschenkel befestigt
ist und wobei das Gegenanschlagelement als an dem zweiten Pinzettenschenkel
befestigtes, von dem Anschlagelement durchgriffenes Teil ausgebildet
ist, dessen Durchgangsöffnung
einen kleineren Querschnitt als der Vorsprung oder Kopf des Anschlagelements
hat.
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Eine
derartige Pinzette ist aus
DE
3 110 666 C2 bekannt. Dabei ist das Gegenanschlagelement als
Füh rungshülse ausgebildet,
an deren Innenwand der Kopf des als Anschlagelement dienenden Stifts während der Öffnungs-
und der Schließbewegung der
Pinzettenschenkel führend
entlang gleitet und zwar während
der gesamten Bewegung der beiden Pinzettenschenkel relativ zueinander.
Der Vorsprung oder Kopf dieses Stifts verhindert dabei, dass die
Pinzettenschenkel einen zu großen Öffnungswinkel
erhalten können,
begrenzt also den Öffnungsweg.
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Als
schwierig hat sich in der Praxis erwiesen, die gegenseitigen Relativbewegungen
des Anschlagelements und des Gegenanschlagelements während der
Pinzettenbetätigung
herstellungstechnisch zu verwirklichen, weil diese Relativbewegungen
auf einer gekrümmten
Bahn verlaufen, ein Stift und eine Hülse aber für eine preiswerte Fertigung
geradlinig verlaufend ausgebildet sein müssen. In der Praxis hat sich
gezeigt, dass dabei mindestens der als Anschlagelement ausgebildete
Stift etwa entsprechend der Schwenkbewegung gekrümmt werden muss, was die Fertigung
und Montage der Koagulationspinzette erheblich aufwändiger macht,
zumal in eingesetzter Position die Krümmung dieses Stiftes auch dem
Verlauf der Schwenkbewegung entsprechend ausgerichtet sein muss.
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Es
besteht deshalb die Aufgabe, eine Koagulationspinzette der eingangs
definierten Art zu schaffen, bei welcher der den Anschlag für die Öffnungsbewegung
tragende Stift nicht vorgebogen sein muss und dennoch ihr Vorteil
erhalten bleibt, dass der Öffnungsweg
der Pinzette begrenzt ist.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe ist die eingangs definierte Koagulationspinzette
dadurch gekennzeichnet, dass der beim öffnen oder Schließen der Pinzettenschenkel
im Inneren des Gegenanschlagelements relativ zu diesem bewegbare
Vorsprung oder Kopf des Anschlagelements auf seinem relativen Verschiebe- oder Schwenkweg
gegenüber
dem Gegenanschlagelement in radialer Richtung einen Abstand hat.
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In überraschender
Weise wird also der Vorsprung oder Kopf des Stiftes gegenüber dem
Gegenanschlagelement beabstandet und übt während der gegenseitigen Schwenkbewegung
keine Führung aus,
begrenzt aber weiterhin den Öffnungsweg
der Pinzettenschenkel. Dennoch kann das als Stift mit einem Vorsprung
oder Kopf ausgebildete Anschlagelement größere Querbewegungen der Pinzettenschenkel
quer zu ihrem Öffnungs-
und Schließweg
verhindern, weil bei einer zu starken Querbewegung der Stift dann
mit dem Gegenanschlagelement in Querrichtung in Berührung gelangt
und einen Anschlag bildet. Somit trägt das Anschlagelement, welches während einer
korrekten Bewegung der Pinzettenschenkel gegenüber dem Gegenanschlagelement berührungslos
bleibt, dazu bei, dass an den Pinzettenschenkeln für die Endstellung
vorzugsweise vorgesehene Zentriermittel zueinander finden und die Zentrierung
in an sich bekannter Weise so durchführen, dass die Arbeitsspitzen
der Pinzette präzise
zusammengeführt
werden.
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Dabei
kann der Vorsprung oder Kopf gegenüber der Innenseite des Gegenanschlagelements über den
gesamten Schwenkweg einen radialen Abstand haben. Dadurch wird erreicht,
dass auch schon der erste Anfang der Schließbewegung der Pinzettenschenkel
ohne Reibung zwischen Vorsprung oder Kopf und Gegenanschlagelement
erfolgt, also beim Zusammenführen
der Pinzettenschenkel auch kein Anfangswiderstand aufgrund von Reibung überwunden
werden muss, der die Genauigkeit der Bewegung beeinträchtigen
könnte.
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Zweckmäßig ist
es also, wenn der Vorsprung oder Kopf des Anschlagelements zumindest
in der der Öffnung
der Pinzette entsprechenden oder in beiden Endstellungen von der
Innenseite des Gegenanschlagelements in radialer Richtung beabstandet
ist. Obwohl also der Öffnungsweg
der Pinzettenschenkel begrenzt ist und auch eine zu starke gegenseitige Seitwärtsbewegung
unterbunden wird, können
die Pinzettenschenkel leichtgängig
und somit sehr präzise
von einem Operateur bewegt werden.
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Besonders
zweckmäßig ist
es, wenn das Gegenanschlagelement ein sich axial etwa in Richtung der
Schwenkbewegung erstreckender Hohlkörper oder Käfig oder Hülsenteil ist, welcher an seiner
im Zwischenraum zwischen den Pinzettenschenkeln befindlichen Stirnseite
einen Abschluss oder Boden mit der Durchgangsöffnung für den Stift oder Schaft des Anschlagelements
hat, wobei das Hülsenteil
etwa der Führungshülse aus
DE 3 110 666 C2 entsprechen
kann. Ein solches Hülsenteil
bzw. eine solche als Gegenanschlag dienende Hülse hat den Vorteil, dass sie
aus elektrisch isolierendem Werkstoff bestehen kann und somit zur
elektrischen Sicherheit der Koagulationspinzette beiträgt. Darüber hinaus
kann sie einfach gefertigt und montiert werden.
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Der
Querschnitt bzw. die Größe der Durchgangsöffnung des
Hohlkörpers
oder Hülsenteils
des Gegenanschlagelements kann größer als der Querschnitt des
Stiftes sein und der Rand der Durchgangsöffnung kann einen derartigen
radialen Abstand von dem Stift aufweisen, dass der Stift während der
Verschwenkung der Pinzettenschenkel über den gesamten oder wenigstens
einen Teil des Schwenkweges mit Spiel oder berührungslos durch die Durchgangsöffnung bewegbar
ist. Auf diese Weise wird also nicht nur der als Vorsprung oder
Kopf dienende Anschlag bei der Verschwenkung der Pinzettenschenkel
gegenüber
dem Gegenanschlagelement berührungslos
gehalten, sondern dies trifft auch für den Stift im Bereich der
Durchgangsöffnung
zu.
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Besonders
günstig
ist es insbesondere für die
Montage, wenn das Gegenanschlagelement von der dem ersten Pinzettenschenkel
abgewandten Außenseite
in den zweiten Pinzettenschenkel in eine dort angeordnete Öffnung einsetzbar
oder formschlüssig
befestigbar, beispielsweise einschnappbar, einrastbar oder einschraubbar,
ausgebildet ist. Das zweckmäßigerweise
als Hülse
oder Hülsenelement ausgebildete
Gegenanschlagelement braucht also nur von der Außenseite des zweiten Pinzettenschenkels
in die dort vorgesehene Öffnung
eingedrückt
und eingeschnappt oder gegebenenfalls auch eingeschraubt zu werden,
um befestigt zu sein. Somit wird vermieden, dieses Gegenanschlagelement
bei der Montage zwischen die Pinzettenschenkel bringen und von dem
Zwischenraum der Pinzettenschenkel aus montieren zu müssen.
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Eine
weitere zweckmäßige Ausgestaltung der
Erfindung, die durch die Montage von der Außenseite des Pinzettenschenkels
begünstigt
wird, kann darin bestehen, dass das als Hülse oder Hülsenteil ausgebildete Gegenanschlagelement
einen an der Außenseite
des es tragenden zweiten Pinzettenschenkels oder einer an diesem
vorgesehenen Isolierbeschichtung anliegenden Rand oder Überstand, insbesondere
einen flanschartig umlaufenden Rand aufweist. Dadurch kann die Isolierung
verbessert werden insbesondere, wenn der Hülsenteil aus elektrisch isolierendem
Werkstoff besteht.
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Zur
Verankerung des Stifts des Anschlagelements an dem ersten Pinzettenschenkel
kann ein von dessen Außenseite
einsetzbares Befestigungselement mit Rand, Flansch oder Überstand
zum außenseitigen Übergreifen
des ersten Pinzettenschenkels oder einer daran vorgesehenen Isolierbeschichtung vorgesehen
sein, in welchem der Stift zum Zwischenraum der Pinzettenschenkel
vorstehend befestigt, einstückig
angebracht oder insbesondere unlösbar eingefügt ist.
Auch dadurch kann eine einfache Mon tage von der Außenseite
des Pinzettenschenkels und der Pinzette erfolgen, was einfacher
als eine Montage von der Innenseite oder gar eine Durchsteckmontage
durch die Hülse
des zweiten Pinzettenschenkels hindurch zu der Innenseite des ersten
Pinzettenschenkels hin ist, wie es aus
DE 3 110 666 C2 bekannt
ist.
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Dabei
kann die Isolierung dadurch verbessert sein, dass das Befestigungselement
für den
Stift des Anschlagelements aus isolierendem Werkstoff und der Stift
aus Metall bestehen. Der an dem Stift vorgesehene Vorsprung oder
Kopf kann mit dem Stift einstückig
verbunden sein. Der Stift kann also schrauben- oder nagelförmig sein
und entsprechend einfach angefertigt werden.
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Für die Montage
des Anschlagelements und des Gegenanschlagelements ist es besonders zweckmäßig, wenn
die Öffnung
in wenigstens einem der Pinzettenschenkel oder die Öffnungen
in beiden Pinzettenschenkeln zum Einfügen des Gegenanschlagelements
und/oder des Befestigungselements für den Stift in ihrem axialen
Verlauf wenigstens einen Absatz mit einer Querschnittserweiterung
in Richtung zum Innenabstand der beiden Pinzettenschenkel hin. aufweisen,
sich diese Öffnungen
also an wenigstens einem Absatz von außen nach innen hin vergrößern, und
wenn die von den Außenseiten
der Pinzettenschenkel in diese Öffnungen
einfügbaren
Teile, also das Gegenanschlagelement und/oder das Befestigungselement
für den
Stift mit Vorsprung oder Kopf, gegenüber ihrem Außenumfang
vorstehend wenigstens einen radialen Überstand oder Vorsprung zum Hintergreifen
des Absatzes haben, welcher Vorsprung aus mehreren Einzelvorsprüngen und/oder einem
an einem Teil oder am gesamten Umfang umlaufenden Vorsprung insbesondere
mit sägezahnartigem
Querschnitt gebildet sein kann. Dies ergibt eine einfache Schnappverbindung
für das
jeweilige Teil an dem zugehöri gen
Pinzettenschenkel. Das Gegenanschlagelement und/oder das Befestigungselement für den Stift
brauchen also nur von der Außenseite
in die entsprechende Öffnung
hineingedrückt
zu werden, wobei der oder die radialen Vorsprünge zunächst etwas zusammengedrückt werden,
bis sie an dem Absatz aufgrund der Rückstellkraft des Werkstoffes
des Gegenanschlagelements und/oder des Befestigungselements an der
Querschnittserweiterung aufspringen und somit einschnappen.
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Zweckmäßig ist
es, wenn die einander zugewandten Stirnseiten des Befestigungselements
für den
Stift einerseits und des Gegenanschlagelements andererseits als
Zentriermittel ausgebildet sind. Somit kann bei dem Schließen der
Pinzettenschenkel ähnlich
wie bei der Anordnung gemäß
DE 3 110 666 C2 für eine präzise gegenseitige
Lage der Arbeitsspitzen oder Arbeitsenden der Pinzette in Schließstellung
gesorgt werden.
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Dabei
kann das Befestigungselement an seiner Stirnseite wenigstens eine
Vertiefung haben, in welche die Stirnseite des Gegenanschlagelements oder
eine daran vorgesehene Erhebung zentrierend passt oder das Gegenanschlagelement
kann stirnseitig wenigstens eine Vertiefung für eine formschlüssig dazu
passende Zentriererhebung an dem Befestigungselement aufweisen.
Besonders zweckmäßig ist
es für
eine einfache Fertigung und Montage, wenn die zur Zentrierung dienende
Vertiefung konzentrisch zu dem Stift insbesondere an dessen Befestigungselement
angeordnet ist. Somit sorgt der Stift zumindest bei größeren seitlichen
Abweichungen der Pinzettenbewegung für eine sichere Führung des
Gegenanschlagelements in die Zentrieröffnung, die als konkave Rundung
analog der Stirnseite des Gegenanschlagelements gestaltet sein kann.
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Vor
allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbeschriebenen
Merkmale und Maßnahmen
ergibt sich eine Koagula tionspinzette, bei welcher der Öffnungsweg
der Pinzettenschenkel begrenzt bleibt und eine gute Zentrierung
möglich
ist, dennoch aber die Bewegung der Pinzettenschenkel relativ zueinander
praktisch reibungsfrei erfolgen kann und die Herstellung und Montage
vereinfacht ist.
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Nachstehend
ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in
zum Teil schematisierter Darstellung:
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1 eine
schaubildliche und
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2 eine
Seiten-Ansicht einer erfindungsgemäßen Koagulationspinzette mit
zwei relativ zueinander verschwenkbaren Pinzettenschenkeln, bei welchen
der Öffnungsweg
begrenzt ist,
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3 einen
Querschnitt der Pinzettenschenkel gemäß der Schnittlinie A-A in 2 in
der begrenzten Öffnungsstellung,
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4 eine
der 3 entsprechende Darstellung während des Zusammendrückens der
beiden Pinzettenschenkel und
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5 die
Schließstellung
der beiden Pinzettenschenkel nach dem Zusammendrücken im Bereich der zur Begrenzung
des Öffnungsweges
vorgesehenen Teile.
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Eine
im Ganzen mit 1 bezeichnete Koagulationspinzette, deren
Pinzettenschenkel 2 und 3 von ihren Arbeitsspitzen 4 zum
gemeinsamen Verbindungsende 5 zusammenlaufen und zwischen
ihren Arbeitsspitzen 4 und dem Verbindungsende 5 auch
in Schließstellung
der Arbeitsspitzen 4, also bei deren gegenseitiger Berührung, einen
Abstand zueinander haben (vergleiche 5) weist
eine Begrenzung der Öffnung
der Pinzettenschenkel 2 und 3 auf, das heißt die Pinzettenschenkel 2 und 3 können nur
um einen begrenzten Weg voneinander wegbewegt oder verschwenkt werden.
Dadurch können
die Arbeitsspitzen 4 der Pinzette 1 auch in Öffnungsstellung
vergleichweise nah beieinander gehalten werden, so dass die Pinzette
mit gleichbleibendem Abstand ohne manuelle Zusammendrückung in
eine entsprechende Körperhöhlung eingeführt werden
kann.
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Für diese Öffnungsbegrenzung
sind innerhalb des Umrisses der Koagulationspinzette 1 an
den Pinzettenschenkeln 2 und 3 ein im Ganzen mit 6 bezeichnetes
Anschlagelement und ein Gegenanschlagelement 7 vorgesehen.
An dem Verbindungsende 5 erkennt man in 1 und 2 noch
die elektrischen Anschlüsse 8 der
Koagulationspinzette 1.
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Das
Anschlagelement 6 ist im Ausführungsbeispiel als Stift oder
Schaft 9, im Folgenden „Stift 9" genannt, mit einem
an seinem freien Ende angeordneten seitlichen oder radialen Vorsprung
oder Kopf 10, im Folgenden „Kopf 10" genannt, ausgebildet
und mit seinem diesem Vorsprung oder Kopf 10 abgewandten
Ende an oder in dem ersten Pinzettenschenkel 2 in noch
zu beschreibender Weise befestigt.
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Das
Gegenanschlagelement 7 ist als an dem zweiten Pinzettenschenkel 3 befestigtes,
von dem Anschlagelement 6 durchgriffenes Teil ausgebildet, dessen
Durchgangsöffnung 11 einen
kleineren Querschnitt als der Vorsprung oder Kopf 10 des
Anschlagelements 6 hat. In 3 erkennt
man deutlich, dass der Kopf 10 im Gegensatz zu dem Stift 9 nicht
durch diese Öffnung 11 hindurchgeht,
sondern an deren Rand in der Offenstellung der Pinzettenschenkel
anliegt und anschlägt
und somit eine weitere Auseinanderbewegung der Pinzettenschenkel 2 und 3 verhindert.
Dabei kann er in diese Gebrauchsstellung dadurch gebracht werden,
dass er von außen
her durch das in axialer Richtung offene Gegenanschlagelement mit
seinem Stift 9 durch die Öffnung 11 hindurch gesteckt
und an dem ersten Pinzettenschenkel 2 in noch zu beschreibender
Weise fixiert werden kann.
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Anhand
der 3 bis 5 erkennt man deutlich, dass
der beim öffnen
oder Schließen
der Pinzettenschenkel 2 und 3 im Inneren des Gegenanschlagelements 7 relativ
zu diesem bewegbare Vorsprung oder Kopf 10 auf seinem relativen
Verschiebe- oder
Schwenkweg gegenüber
dem Gegenanschlagelement 7 und dessen Innenlängshöhlung 12 in
radialer Richtung einen Abstand hat, so dass die Schließbewegung,
die in der Folge der 3 bis 5 erkennbar
ist, und umgekehrt die entsprechende Öffnungsbewegung ohne Berührung zwischen Kopf 10 und
Gegenanschlagelement 7 erfolgen kann.
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Dabei
wird aus den 3 und 5 deutlich,
dass der Kopf 10 gegenüber
der Innenseite oder Innenhöhlung 12 des
Gegenanschlagelements 7 über den gesamten Schwenkweg
einen radialen Abstand hat, also berührungsfrei bleiben kann, wenn
die Pinzettenschenkel nicht eine ungewollte zusätzliche Bewegung quer zu ihrer Öffnungs-
oder Schließbewegung
machen, die dann aber durch die Zusammenwirkung von Anschlagelement 6 und
Gegenanschlagelement 7 begrenzt wird.
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Der
Kopf 10 des Anschlagelements 6 ist im Ausführungsbeispiel
in der der Öffnung
der Pinzette 1 entsprechenden und auch in der der Schließstellung
entsprechenden Endstellung von der Innenseite der Innenlängshöhlung des
Gegenanschlagelements in radialer Richtung beabstandet. Auch die
erste Phase der Schließbewegung
bleibt also von einer Reibung zwischen Kopf 10 und Gegenanschlagelement 7 frei
und ungestört.
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Das
Gegenanschlagelement 7 ist im Ausführungsbeispiel ein hülsenförmiger Hohlkörper oder
ein Hülsenteil,
der an seiner im Zwischenraum zwischen den Pinzettenschenkeln 2 und 3 befindlichen
Stirnseite 13 einen Abschluss oder Boden 14 mit
der Durchgangsöffnung 11 für den Stift 9 des
Anschlagelements 6 hat. Dadurch ergibt sich innerhalb des
Anschlagelements 7 in dessen Innenlängshöhlung 12 einerseits
genügend
Platz für
die reibungsfreie Bewegung des Kopfes 10 und andererseits
dennoch ein Anschlag für
diesen Kopf 10 bei der begrenzten größtmöglichen Öffnung oder Beabstandung der
beiden Pinzettenschenkel 2 und 3.
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In
den 3 bis 5 erkennt man ferner, dass auch
der Querschnitt der Durchgangsöffnung 11 des
Hohlkörpers
oder Hülsenteils
größer als
der Querschnitt des Stiftes 9 ist und dass der Rand der Durchgangsöffnung 11 einen
derartigen radialen Abstand von dem Stift 9 aufweist und
einhält,
dass der Stift 9 während
der Verschwenkung der Pinzettenschenkel über den gesamten oder wenigstens
einen Teil des Schwenkweges mit Spiel oder berührungslos durch die Durchgangsöffnung 11 bewegbar
ist, so lange die Pinzettenschenkel 2 und 3 nicht
ungewollt quer zu dieser Öffnungs-
und Schließbewegung
ausgelenkt werden. Da dieser Abstand bzw. dieses Spiel relativ klein
sind, kann eine solche seitliche Auslenkbewegung aber nur sehr gering
ausfallen, so dass die Pinzettenschenkel 2 und 3 zumindest
in Schließstellung
gemäß 5 gut
in eine noch zu beschreibende gegenseitige Zentrierung gelangen.
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Der
Hohlkörper
oder Hülsenteil
des Gegenanschlagelements 7 besteht dabei aus elektrisch
isolierendem Werkstoff, um die Isolierung der Pinzettenschenkel 2 und 3 gegeneinander
bestmöglich
zu gestalten.
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In
den 3 bis 5 erkennt man, dass das Gegenanschlagelement 7,
also der Hülsenteil, von
der dem ersten Pinzettenschenkel 2 abgewandten Außenseite
in dem zweiten Pinzettenschenkel 3 in eine dort angeordnete Öffnung 15 einsetzbar
und einpressbar und/oder formschlüssig befestigbar, im Ausführungsbeispiel
einschnappbar, ausgebildet ist. Dabei hat dieses als Hülse oder
Hülsenteil
ausgebildete Gegenanschlagelement 7 einen an der Außenseite
des es tragenden zweiten Pin- zettenschenkels 3 oder einer
daran vorgesehenen Isolierbeschichtung 16 anliegenden Rand
oder Überstand 17,
der etwa flanschartig umläuft
und die Isolierung weiter verbessert. Dabei erlaubt dieser flanschartig
umlaufende Rand 17 eine zusätzliche Befestigung mit Klebstoff
oder Dichtmittel am Übergang
der Isolierbeschichtung 16 in die Öffnung 15, um wiederum
die Isolierung und auch die Befestigung zu verbessern.
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Zur
Verankerung des Stifts 9 des Anschlagelements 6 an
dem ersten Pinzettenschenkel 2 ist im Ausführungsbeispiel
ein von dessen ebenfalls eine Isolierbeschichtung 16 aufweisenden
Außenseite einsetzbares
Befestigungselement 18 mit Flansch oder Überstand
oder Rand 19 vorgesehen, der etwa dem Rand 17 des
Gegenanschlagelements 7 hinsichtlich Funktion und Form
entspricht. In diesem Befestigungselement 18 ist der Stift 9 – zum Zwischenraum
der Pinzettenschenkel 2 und 3 vorstehend – befestigt,
wobei er einstückig
verbunden sein könnte, wenn
sein Kopf 10 nachträglich
von der Öffnung
und der Innenlängshöhlung 12 aus
an dem Stift 9 angebracht werden könnte, im Ausführungsbeispiel
aber in das Befestigungselement 18 beispielsweise eingeschraubt
oder unlösbar
eingefügt
ist. Dabei besteht das Befestigungselement 18 im Interesse
einer bestmöglichen
Isolierung aus isolierendem Werkstoff, während der Stift 9 aus
Metall bestehen kann, um trotz einer sehr kleinen Abmessung eine
gute Festigkeit zu haben. Dabei ist in diesem Ausführungsbeispiel
der an dem Stift 9 vorgesehene Kopf 10 mit dem Stift 9 einstückig verbunden.
Der Stift 9 kann für
die Montage beispielsweise durch die Innenlängshöhlung 12 des Anschlagelements 7 nach
dessen Anbringung an dem zweiten Pinzettenschenkel 3 hindurch
gesteckt und in das zuvor in den ersten Pinzettenschenkel 2 eingefügte Befestigungselement 18 eingedreht
oder eingepresst oder eingeklebt werden.
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In
den 3 bis 5 erkennt man, dass die Öffnungen 15 in
den beiden Pinzettenschenkeln 2 und 3 zum Einfügen des
Befestigungselements 18 für den Stift 9 und
zum Einfügen
des Gegenanschlagelements 7 in ihrem axialen Verlauf einen
Absatz 20 mit einer Querschnittserweiterung in Richtung
zum Innenabstand der beiden Pinzettenschenkel 2 und 3 hin
aufweisen. Die Öffnungen 15 haben
also an den einander zugewandten Seiten der Pinzettenschenkel 2 und 3 einen
größeren Querschnitt
als an den Außenseiten,
weil der jeweilige Absatz 20 am gesamten Umfang umläuft.
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Die
von den Außenseiten
der Pinzettenschenkel 2 und 3 in diese Öffnungen 15 einfügbaren Teile,
also das Befestigungselement 18 für das Anschlagelement 6 einerseits
und das Gegenanschlagelement 7 andererseits, haben gegenüber ihrem
Außenumfang
vorstehend einen radialen Überstand 21 oder
Vorsprung zum Hintergreifen des jeweiligen Absatzes 20,
wie es in den 3 bis 5 dargestellt ist.
Dieser Überstand 21 ist
dabei zweckmäßigerweise
ein am gesamten Umfang umlaufender Vorsprung insbesondere mit sägezahnartigem
Querschnitt. Somit ergibt sich eine Schnappverbindung des Befestigungselements 18 an
dem Pinzettenschenkel 2 und des Gegenanschlagelements 7 an
dem Pinzettenschenkel 3, die durch einen Presssitz und
gegebenenfalls eine Verklebung unterstützt sein kann. Somit ist verhindert,
dass das Befestigungselement 18 und/oder das Gegenanschlagelement 7 bei
der gemeinsamen Berührung
beim Zusammendrücken
der beiden Pinzettenschenkel 2 und 3 (ver gleiche 5) aus
den Pinzettenschenkeln herausgedrückt werden könnten.
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Für eine gegenseitige
präzise
Zusammenführung
der Arbeitsspitzen 4 ist eine Zentrierung in der Schließstellung
der Pinzettenschenkel 2 und 3 gemäß 5 dadurch
vorgesehen, dass die einander zugewandten Stirnseiten des Befestigungselements 18 und
des Gegenanschlagelements 7 als gegenseitige Zentriermittel
ausgebildet sind. Dabei erkennt man, dass das Befestigungselement 18 an
seiner Stirnseite eine konkav gerundete Vertiefung 22 hat,
in welche die Stirnseite 13 des Gegenanschlagelements 7.
formschlüssig
passt, wie man es vor allem in 5 deutlich
erkennt. Denkbar wäre
auch, dass das Gegenanschlagelement 7 stirnseitig wenigstens
eine Vertiefung für
eine formschlüssig
dazu passende Zentriererhebung an dem Befestigungselement 18 aufweisen
könnte.
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Die
zur Zentrierung dienende Vertiefung 22 ist dabei konzentrisch
zu dem an der Stirnseite des Befestigungselements 18 vorstehenden
Stift 9 angeordnet, so dass bei ungewollten Querbewegungen der
Pinzettenschenkel 2 und 3 zueinander sowohl der
Stift 9 mit der Durchgangsöffnung 11 als auch
die Vertiefung 22 mit der Stirnseite 13 für die präzise Zusammenführung der
Arbeitsspitzen 4 sorgen.
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Die
Koagulationspinzette 1 weist zwei Pinzettenschenkel 2 und 3 auf,
deren gegenseitige Verschwenkung auseinander mit Hilfe eines Anschlagelements 6 und
eines Gegenanschlagelements 7 begrenzt ist. Dabei hat der
beim Öffnen
oder Schließen der
Pinzettenschenkel 2 und 3 im Inneren des Gegenanschlagelements 7 relativ
zu diesem bewegbare Vorsprung oder Kopf 10 des Anschlagelements 6 auf seinem
relativen Verschiebe- oder Schwenkweg gegenüber der Innenlängshöhlung 12 des
Gegenanschlagelements 7 in radialer Richtung einen Abstand, so
dass bei normaler Pinzettenschenkel-Bewegung durch diese Anschlagelemente
keine Reibung entsteht.