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Die
Erfindung betrifft einen Schließzylinder mit einem Gehäuse,
welches eine Gehäusebohrung und einen Flanschabschnitt
aufweist, mit einem in der Gehäusebohrung drehbar gelagerten
Zylinderkern, der mit einem Schließglied drehfest verbunden ist,
wobei eine Rückstellfeder vorgesehen ist, die beim Verdrehen
des Zylinderkernes aus einer Neutralstellung gespannt wird, um den
aus der Neutralstellung verdrehten Zylinderkern wieder in Richtung der
Neutralstellung zurückzudrehen.
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Ein
derartiger Schließzylinder ist bekannt aus der
DE 10 2004 048 231
A1 . Der dort beschriebene Schließzylinder besitzt
eine Druckfeder, die auf ein Helix-Element wirkt. Die Feder und
das Helix-Element sind dem Zylinderkern zugeordnet. Die Längskante
des Helix-Elementes wird von einem gehäusefesten Abstaster
abgetastet, so dass der Zylinderkern bei einer Verdrehung aus der
Neutralstellung von der gespannten Druckfeder wieder in die Neutralstellung
zurückgedreht wird. Der Rückstellmechanismus besitzt
eine der Neutralstellung diametral gegenüberliegende Todpunktlage.
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Eine
mit einem Schließzylinder verbindbare Rückstelleinrichtung
ist aus der
DE 102
43 615 A1 vorbekannt. Der Zylinderkern ist hierbei mit
einer Scheibe verbunden, der einen Exzenterzapfen trägt, an
dem eine Zugfeder angreift.
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Die
DE 103 16 533 B3 beschreibt
ebenfalls eine Exzenteranordnung zum automatischen Rückstellen
des Zylinderkernes in eine Neutralstellung. Hier greift am Exzenter
eine Druckfeder an.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen
Schließzylinder herstellungstechnisch und gebrauchsvorteilhaft
weiterzubilden.
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Gelöst
wird die Aufgabe zunächst durch die im Anspruch 1 angegebene
Erfindung. Die Unteransprüche stellen vorteilhafte Weiterbildungen
aber auch eigenständige Lösungen der Aufgabe dar.
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Zunächst
und im Wesentlichen ist vorgesehen, dass ein Ende der Rückstellfeder
direkt oder indirekt also unmittelbar oder mittelbar an einem exzentrisch
zur Drehachse des Zylinderkernes angeordneten Exzenterzapfen angreift.
Bei der Rückstellfeder kann es sich um eine Zugfeder oder
um eine Druckfeder handeln. Das andere Ende der Rückstellfeder
ist in einer Kammer des Flanschabschnittes befestigt. Dort kann
ein Widerlager oder ein Befestigungszapfen vorgesehen sein. Ferner
ist ein Kippwerk, insbesondere ein Kipp-/Springwerk vorgesehen,
welches umkippt, bzw. umspringt, wenn der Exzenterzapfen beim Drehen
des Zylinderkernes seine der Neutralstellung gegenüberliegende
Todpunktlage passiert. Zufolge dieses Kippwerkes ist der Todpunktbereich,
in dem die Rückstellkraft der gespannten Rückstellfeder
nicht ausreicht, um den Zylinderkern selbsttätig in Richtung
der Neutralstellung zurückzudrehen, vermindert. In einer
Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das andere Ende
der Rückstellfeder an einem in der Kammer des Flanschabschnittes
angeordneten Befestigungszapfen angreift, wobei der Befestigungszapfen
dem Kippwerk, insbesondere Kipp-/Springwerk zugeordnet ist. Auch
diese Weiterbildung trägt zur Verminderung des Todpunktbereiches
bei. Das Kippwerk bzw. Kipp-/Springwerk kann einen um eine im Wesentlichen
parallel zur Drehachse des Zylinderkernes angeordnete Schwenkachse
schwenkbaren Befestigungszapfenträger in Form eines Schwenkhebels aufweisen.
Das freie Ende des Befestigungsschwenkhebels trägt den
Befestigungszapfen. Bevorzugt schwenkt der Schwenkhebel beim Passieren der
Todpunktlage von einer Anlagestellung seines freien Endes an eine
Wand der Kammer gegen eine gegenüberliegende Wand der Kammer.
Der das Kipp-/Springwerk ausbildende Schwenkhebel liegt somit in
seinen beiden stabilen Schwenkstellungen jeweils an einer Wand der
Kammer der Flanschabschnittes an. Die Kammer des Flanschabschnittes kann
zu einer Breitseite des Flanschabschnittes offen sein. Die der Öffnung
zugeordnete Kammerwand kann dabei von einem Deckel ausgebildet sein.
Das freie Endes des Schwenkhebels kann Anschlagnocken aufweisen,
die jeweils an der Kammerwand anliegen. Hierdurch ist das freie
Endes des Schwenkhebels geringfügig verbreitert. Ferner
ist vorgesehen, dass die Rückstellfeder kurz vor Erreichen
der Todpunktlage, insbesondere zufolge einer kurvengesteuerten Distanzierung
des Befestigungszapfens vom Exzenterzapfen, eine Ergänzungsspannung
erhält. Dies dient der Steigerung der Rückstellkraft
in der Todpunktnähe und ebenfalls zur Verminderung des Todpunktbereichs.
Während beim Stand der Technik der Todpunktbereich, in
dem eine selbsttätige Drehung des Zylinderkerns zufolge
der gespannten Rückstellfeder reibblockiert ist, bei bis
zu 60° liegt, kann dieser Todpunktbereich zufolge der erfindungsgemäßen
Maßnahmen auf weniger als die Hälfte reduziert
werden. Die Ergänzungsspannung kann dadurch erreicht werden,
dass der Befestigungszapfenträger kurz vor dem Passieren
der Todpunktlage kurvengesteuert in Radialrichtung verlagert wird.
Hierzu kann das dem Zylinderkern zugewandte Ende des Befestigungszapfenträgers
eine Steuerkurve aufweisen. Alternativ oder zusätzlich
kann aber auch der Zylinderkern eine Steuerkurve aufweisen. Diese Steuerkurven
treten in Wirkung, wenn sich bei einer Betätigung des Schließzylinders
der Zylinderkern seiner Todpunktstellung nähert. Zufolge
der Kurvensteuerung wird der Befestigungszapfenträger in
Radialrichtung zur Drehachse des Zylinderkernes verlagert. Dies
führt zu der erwähnten Ergänzungsspannung
der Rückstellfeder. Da sich dann der Befestigungszapfenträger
unmittelbar am Zylinderkern abstützt, vermindert sich auch
die Reibung des Zylinderkernes innerhalb der Gehäusebohrung.
Das Ergänzungsspannen der Rückstellfeder kann
mit einem Kipp-/Springwerk kombiniert werden. Bevorzugt bildet der
Befestigungszapfenträger dann einen Schwenkhebel aus. Die
Steuerkurve kann von zwei sich in einem Scheitel treffende Kurvenabschnitte
gebildet sein. Der Scheitel entspricht dabei der Abstützstellung
in der Todpunktlage. Die Steuerkurve des Zylinderkernes kann von
einem Steuernocken ausgebildet sein. Läuft der Steuernocken
auf der schräg verlaufenden Steuerflanke des Befestigungszapfenträgers
auf, so wird Letzterer verlagert und auf den Steuernocken ein zusätzliches
Drehmoment entgegen der Drehrichtung aufgebracht. Sobald der Steuernocken
den Scheitel der Steuerkurve überwunden hat, wirkt auf
ihn ein Drehmoment in Gegenrichtung. Handelt es sich bei dem Befestigungszapfenträger um
einen Schwenkhebel, so verschwenkt er, wenn der Steuernocken den
Scheitel überläuft. Der Schwenkhebel ist um eine
Schwenkachse, die den Lagerabschnitt des Schwenkhebels ausbildet,
drehbar im Flanschabschnitt des Gehäuses gelagert. Dabei
verläuft die Schwenkachse parallel zur Drehachse des Zylinderkernes
und benachbart zu letzterer. Die Schwenkachse wird dabei von der
Feder gekreuzt.
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Die
eingangs genannte Aufgabe wird darüber hinaus auch durch
die im Anspruch 10 angegebenen Merkmale und die darauf rückbezogenen
Unteransprüche gelöst, wobei auch hier jeder der
Unteransprüche eine eigenständige Lösung
der Aufgabe darstellt.
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Zunächst
und im Wesentlichen ist vorgesehen, dass ein Ende der Rückstellfeder
an einem exzentrisch zur Drehachse des Zylinderkerns angeordneten
Exzenterzapfen angreift und das andere Ende der Rückstellfeder
in einer Kammer des Flanschabschnittes befestigt ist, wobei der
Exzenterzapfen beim Drehen des Zylinderkernes eine der Neutralstellung
des Zylinderkernes gegenüberliegende Todpunktlage passiert
und die Rückstellfeder kurz vor Erreichen der Todpunktlage,
insbesondere zufolge einer Kurvensteuerung, eine Ergänzungsspannung
erhält, zur Steigerung der Rückstellkraft der
Todpunktlage. Diese Lösung ist ebenfalls mit einem Kipp-/Springwerk
kombinierbar. Bevorzugt greift das eine Ende der Rückstellfeder
an einem der Kammer zugeordneten Befestigungszapfen an. Zur Erzeugung
der Ergänzungsspannung kann der Befestigungszapfen vom
Exzenterzapfen kurvengesteuert distanziert werden. Dabei sitzt der
Befestigungszapfen bevorzugt auf einem Befestigungszapfenträger, der
zumindest in Radialrichtung zur Drehachse beweglich ist. Der Befestigungszapfenträger
kann in einer Längsführung liegen. Er kann aber
auch um eine Schwenkachse schwenkbar sein. Der Schwenkbarkeit kann
eine lineare Verlagerbarkeit überlagert sein. Dabei kann
bspw. eine Schwenkachse in ein Langloch eingreifen oder die Schwenkachse
in einem Langloch gelagert sein. Der mit einem Schwenk- und/oder
radial Bewegungsspiel im Flanschabschnitt gelagerte Befestigungszapfenträger
stützt sich bevorzugt mit demjenigen Ende am Zylinderkern
ab, welches abgewandt liegt zu dem Ende, an welchem die Rückstellfeder
befestigt ist. Es reicht aus, wenn sich der Befestigungszapfenträger
nur beim Passieren der Todpunktlage dort abstützt. Die
Rückstellfeder kann auch hier von einer Zugfeder ausgebildet sein.
Diese kann aber auch von einer Druckfeder ausgebildet sein. Im letzten
Fall ist es von Vorteil, wenn die Druckfeder einen Kolben abstützt,
der in einer dem Flanschabschnitt zugeordneten Führung
geführt ist. Der Kopf des Kolben kann in einem Scheitel sich
treffende Steuerkurven aufweisen, wobei der Scheitel im Bereich
der Todpunktlage vom Exzenterzapfen passiert wird. Ferner ist es
von Vorteil, wenn die Rückstellfeder sich an einem in Radialrichtung
bezogen auf die Drehachse des Zylinderkernes geführten
Stößel abstützt und sich mit ihrem anderen Ende
an einem Widerlager abstützt. Der Kopf des Stößels
beaufschlagt dann den Exzenterzapfen. Im Bereich der Abstützstelle
des Lagerendes eines Schwenkhebels sind vorzugsweise auch hier am
Zylinderkern Steuerkurven vorgesehen, die derart angeordnet und
gestaltet sind, dass beim Passieren der Todpunktlage der Befestigungszapfenträger
kurvengesteuert längs- und/oder schwenkverlagert wird. Das
auf den Zylinderkern weisende Lagerende des Befestigungszapfenträgers
bildet dabei bevorzugt ebenfalls eine Steuerkurve aus. Diese kann
mit einer dem Zylinderkern zugeordnete Steuerkurve zusammenwirken.
Letztere wird bevorzugt von einem Steuernocken ausgebildet. Der
Steuernocken liegt bezogen auf die Drehachse des Zylinderkernes
dem Exzenterzapfen diametral gegenüber. Es ist ebenfalls möglich,
dass sich der Befestigungszapfenträger nicht an einer Schwenkachse,
sondern in jeder Drehstellung des Zylin derkernes an einer Steuerkurve
des Zylinderkernes abstützt. Die Steuerkurve kann von zwei
Steuerflanken ausgebildet sein, die sich in einem Scheitelpunkt
treffen. Die Steuerflanken können sich stumpfwinklig oder
spitzwinklig dort treffen.
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Die
eingangs genannte Aufgabe wird darüber hinaus durch die
im Anspruch 20 angegebene Lehre und die auf den Anspruch 20 rückbezogenen Unteransprüche
gelöst.
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Zunächst
und im Wesentlichen ist vorgesehen, dass ein Ende der Rückstellfeder
an einem exzentrisch zur Drehachse des Zylinderkernes angeordneten
Exzenterzapfen angreift und das andere Ende der Rückstellfeder
in einer Kammer der Flanschabschnitte befestigt ist. Dort ist das
Ende der Rückstellfeder bevorzugt an einem Befestigungszapfen
oder an einem Widerlager befestigt. Die Kammer wird von einer Längsseitenausfräsung
des ansonsten einstückigen Schließzylindergehäuses
ausgebildet. Diese Kammer kann einen in Radialrichtung bezogen auf
die Drehachse des Zylinderkernes sich erstreckenden Schacht ausbilden,
in dem der Befestigungszapfen schwenkbeweglich und/oder verschieblich
gelagert ist. Bei einem verschieblich dort gelagerten Befestigungszapfenträger
bildet die Schachtwandung eine Führung aus. Bei einem verschwenkbar dort
gelagerten Befestigungszapfenträger bildet eine der Schachtwandungen
eine Lagerbohrung oder eine Lagerausnehmung für die Schwenkachse
des Schwenkhebels aus. Dabei kann die Lageröffnung so gestaltet
sein, dass der Schwenkhebel auch ein Längsbewegungsspiel
in Radialrichtung bezogen auf die Drehachse des Zylinderkernes besitzt.
Bevorzugt ist die Schwenkachse des Schwenkhebels ein fest mit einem
Lagerende des Schwenkhebels verbundener Stift. Dieser ist dann in
eine Gehäusebohrung entweder lediglich mit Drehspiel oder
aber auch mit längsbeweglichem Spiel eingesteckt. Es ist
von besonderem Vorteil, wenn der Befestigungszapfen fest mit dem
freien Ende des Schwenkhebels verbunden ist und zusammen mit der
Materialstärke des Schwenkhebels eine Länge besitzt,
die nur wenig kürzer ist, als die in Achsrichtung der Schwenkachse des
Schwenkhebels gemessene Breite der Kammer. Hierdurch lässt
sich der Schwenkhebel in einfacher Weise durch eine Steckmontage
der Kammer zuordnen. Die fest mit dem Schwenkhebel verbundene Schwenkachse
wird in die Lagerbohrung eingesteckt. Dies erfolgt bei geöffneter
Kammer und bei in etwa quer aus der Kammer herausragendem Schwenkhebel.
Anschließend wird die von einer Zugfeder gebildete Rückstellfeder
mit ihren beiden Enden einerseits am Exzenterzapfen und andererseits am
Befestigungszapfen befestigt. Dies erfolgt spannungslos. Der aus
der Kammer herausragende Schwenkhebel wird dann unter Aufbringung
einer Spannung auf die Rückstellfeder in die Kammer hineingeschwenkt, über
die Todpunktlage hinaus, bis sein freies Ende an der Wandung der
Kammer, welche den Kammerboden ausbildet, anliegt. In dieser Stellung
kann die Schwenkachse nicht mehr aus der Lagerbohrung herausgezogen
werden, da das axiale Bewegungsspiel bezogen auf die Schwenkachse
zufolge des in der Kammer einliegenden Befestigungszapfens minimiert
ist.
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Die
eingangs genannte Aufgabe wird darüber hinaus mit den im
Anspruch 24 angegebenen Merkmalen gelöst, wobei zunächst
und im Wesentlichen darauf abgestellt ist, dass zwei Magnete im
Bereich der Todpunktlage ein Ergänzungsdrehmoment auf den
Zylinderkern weg von der Todpunktlage und hin zur Neutrallage ausüben.
Es ist ein erster Magnet vorgesehen, bei dem es sich um einen Permanentmagneten
handelt, der dem Flanschabschnitt zugeordnet ist. Die Polung des
Magneten ist bezogen auf die Drehachse des Zylinderkernes radialgerichtet. Ein
zweiter Magnet ist dem Zylinderkern zugeordnet. Er liegt bevorzugt
in einer Ausnehmung des Zylinderkernes und besitzt eine derartige
Orientierung, dass er in der Todpunktlage dem ersten Magneten entgegengesetzt
gepolt gegenüberliegt. Es liegt dann bspw. Südpol
an Südpol, so dass sich die Magneten gegenseitig abstoßen.
Wird der Zylinderkern geringfügig aus der Todpunktlage
in eine der beiden Drehrichtungen gedreht, so erzeugt die absto ßende
Magnetkraft ein in Richtung der Neutralstellung wirkendes Drehmoment
auf den Zylinderkern. Auch diese Lösung kann mit einem
Kippwerk kombiniert werden, wie es zuvor beschrieben worden ist.
Das Kippwerk kann von einem Kipphebel in einem Kolben oder von einem
Schwenkhebel ausgebildet werden. Ferner ist es möglich,
eine zusätzliche Ergänzungsverspannung über
die Rückstellfeder zu erzeugen, wie es zuvor beschrieben
worden ist.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen
erläutert: Es zeigen:
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1 einen
Schließzylinder in der Breitseitendarstellung eines ersten
Ausführungsbeispiels, wobei der Flanschbereich eine durch
eine Einfräsung erzeugte Kammer aufweist, die normalerweise
von einem Deckel verdeckt ist, der Deckel aber nicht dargestellt
ist,
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2 einen
Schnitt gemäß der Linie II-II, wobei der Zylinderkern
des Schließzylinders seine Neutralstellung einnimmt,
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3 eine
Darstellung gemäß 2 mit aus der
Neutralstellung gedrehtem Zylinderkern 4,
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4 eine
Darstellung gemäß 3, bei der der
Zylinderkern bis in eine der in 2 dargestellten Neutralstellung
diametral gegenüberliegende Todpunktstellung verdreht ist,
jedoch bevor der ein Kipp-/Springwerk bildende Schwenkhebel 12 umgekippt
ist,
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5 eine
Darstellung gemäß 4 mit geringfügig
im Uhrzeigersinn weitergedrehtem Zylinderkern, wobei der Schwenkhebel 12 umgeschwenkt
ist,
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6 eine
Darstellung gemäß 2, jedoch in
einer Montagestellung mit abgenommener Abdeckplatte 14,
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7 eine
perspektivische Darstellung des Schließzylinders des ersten
Ausführungsbeispiels mit entferntem Schließglied
und geöffneter Seitenplatte 14,
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8 eine
Darstellung gemäß 1 eines zweiten
Ausführungsbeispiels eines Schließzylinders,
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9 einen
Schnitt gemäß der Linie IX-IX in 8,
in dem der Zylinderkern 4 eine im Wesentlichen neutrale
Stellung einnimmt, wobei sich der Exzenterzapfen 8 auf
einer Steuerkurve 15 des Schwenkhebels 12 abstützt,
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10 eine
Darstellung gemäß 9 jedoch
mit im Uhrzeigersinn weitergedrehtem Zylinderkern 4,
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11 eine
Darstellung gemäß 10 mit bis
kurz vor die Todpunktstellung gedrehtem Zylinderkern 4,
in welcher ein Steuernocken 18 im Bereich des Scheitels 15' der
Steuerkurve 15 liegt,
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12 eine
Darstellung gemäß 11, wobei
der Zylinderkern 4 geringfügig weitergedreht ist, so
dass der Steuernocken 18 den Scheitel 15' der Steuerkurve 15 passiert
hat und der Schwenkhebel 12 umgeschwenkt ist,
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13 einen
Schnitt gemäß der Linie XIII-XIII in 8,
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14 eine
Darstellung gemäß 1 eines dritten
Ausführungsbeispiels,
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15 einen
Schnitt gemäß der Line XV-XV in 14,
wobei der Exzenterzapfen 8 in einer Neutralstellung an
der Steuerkurve 15 eines als Schieber gestalteten Befestigungszapfenträgers 12 anliegt,
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16 eine
Darstellung gemäß 15, wobei
der Zylinderkern geringfügig im Uhrzeigersinn weitergedreht
ist,
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17 eine
Darstellung gemäß 16, wobei
der Zylinderkern bis kurz vor die Todpunktstellung weitergedreht
worden ist, in welcher ein exzentrischer Steuernocken 18 auf
dem Scheitel 15' der Steuerkurve 15 sitzt,
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18 eine
Darstellung gemäß 17, wobei
der Zylinderkern geringfügig über die in 17 dargestellte
Stellung hinausgedreht worden ist, so dass der Steuernocken 18 auf
der gegenüberliegenden Seite des Scheitels liegt,
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19 einen
Schnitt gemäß der Linie XIX-XIX in 14,
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20 eine
Darstellung gemäß 1 eines vierten
Ausführungsbeispiels der Erfindung,
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21 einen
Schnitt gemäß der Linie XXI-XXI in 20,
wobei ein Exzenterzapfen 8 nahe einer ersten Neutralstellung
von einem Stößel 19 beaufschlagt an einer
Steuerkurve 25'' des Stößels anliegt,
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22 eine
Darstellung gemäß 21, wobei
der Exzenterzapfen jedoch auf einen anderen Querabschnitt 25'' der
Steuerkurve anliegt, wobei die Neutralstellung eine Zwischenstellung
zwischen den beiden Stellungen gemäß 21 und 22 ist,
in welcher der Exzenterzapfen 8 oberhalb des Scheitels 25' der
Steuerkurve liegt,
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23 eine
Darstellung gemäß 21, wobei
der Zylinderkern ausgehend der Stellung in 21 im
Gegenuhrzeigersinn geschwenkt ist, bis der Exzenterzapfen am Scheitel 25' der
Steuerkurve liegt,
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24 eine
Darstellung gemäß 23, in welcher
der Zylinderkern ausgehend aus der Stellung gemäß 23 geringfügig
im Uhrzeigersinn weitergedreht worden ist, bis der Exzenterzapfen 8 den
Scheitel 25' überlaufen hat,
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25 einen
Schnitt gemäß der Linie XXV-XXV in 20,
in welcher dargestellt ist, dass ein Zapfen 41 die Hubbewegung
des Stößels 19 in den in den 21 und 22 dargestellten
Stellungen blockiert,
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26 eine
Darstellung gemäß 1 eines fünften
Ausführungsbeispiels der Erfindung,
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27 einen
Schnitt gemäß der Linie XXVII-XXVII in 26 in
einer Todpunktstellung des Zylinderkernes 4, in welcher
eine Umfangssteuerfläche 8'' des Exzenterzapfens 8 an
einem Scheitel 25' eines Kipphebels 20 anliegt,
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28 einen
Schnitt gemäß der Linie XXVIII-XXVIII in 26 in
einer Drehstellung des Zylinderkernes gemäß 24,
in welcher sich ein dem Flanschabschnitt 3 zugeordneter
Magnet 26 und ein dem Zylinderkern 4 zugeordneter
Magnet 27 gegenpolig gegenüberliegen,
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29 eine
Darstellung gemäß 27, wobei
der Zylinderkern geringfügig in Richtung des Pfeiles in 27 weitergedreht
worden ist und die Steu erkurve 8'' des Exzenterzapfens 8 den
Scheitel 25' überlaufen hat, so dass der Kipphebel 20 umgekippt ist,
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30 eine
Darstellung gemäß 28 in der
Drehstellung des Zylinderkernes gemäß 29.
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Bei
dem in den 1 bis 7 dargestellten ersten
Ausführungsbeispiel handelt es sich um ein Doppelschließzylinder
mit einem Zylindergehäuse 1, welches zwei miteinander
fluchtende Gehäusebohrungen 2 ausbildet. In der
rechten Gehäusebohrung steckt ein aus zwei Abschnitten 4, 4' bestehender
Zylinderkern. Die beiden Zylinderkernabschnitte 4, 4' sind
mit einem Zapfen 8 miteinander verbunden. Die Drehachse
des Zylinderkernes 4 ist mit der Bezugsziffer 7 versehen.
Der Zapfen 8 liegt exzentrisch zur Drehachse 7.
An dem Exzenterzapfen 8 greift ein Hakenende 6' einer
Zugfeder 6 ggf. unter Zwischenlage einer Lagerhülse,
die den Exzenterzapfen umgibt, an. Das dem Hakenende 6' gegenüberliegende
andere Hakenende 6'' der Zugefeder greift an einem Befestigungszapfen 10 an.
Auch hier kann der Angriff an einer Lagerhülse erfolgen,
die auf dem Befestigungszapfen 10 aufgesteckt ist. Der
Befestigungszapfen 10 sitzt am freien Ende 12' eines
Schwenkhebels 12. Der Schwenkhebel 12 bildet einen
Befestigungszapfenträger und ist um die Schwenkachse 11 schwenkbar,
die dem Lagerende 12'' zugeordnet ist. Die Schwenkachse 11 steckt
mit einem durchmesserverminderten Abschnitt in einer Öffnung
des Schwenkhebels 12. Sie ist fest mit dem Schwenkhebel 12 verbunden
und zwar im Bereich des Lagerendes 12''. Ein durchmesservergrößerter
Abschnitt 11' der Schwenkachse steckt in einer Lagerbohrung 17 einer
Wandung einer Kammer 9 des Flanschabschnittes 3 des
Gehäuses 1.
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Die
Kammer 9 des Flanschabschnittes 3 ist zur Seite
des Flanschabschnittes 3 offen und durch Fräsen
erzeugt. Bei dem Schließzylindergehäuse 1 handelt
es sich um ein einteiliges Metallteil. Die Kammer 9 besitzt
fluchtend zur Lager bohrung 17 eine Nische 34.
Diese ist für die Montage des Schwenkhebels 12 erforderlich.
Die axiale Länge des Befestigungszapfens, der ebenfalls
klemmend in einer Bohrung des Schwenkhebels 12 steckt,
ist so bemessen, dass seine Stirnseite unmittelbar vor einer Wandung der
Kammer 9 liegt. In Richtung der Achse der Schwenkachse 11 besitzt
der Schwenkhebel 12 somit nur einen geringen Bewegungsspielraum.
Wird der Schwenkhebel etwa in die in 6 dargestellte Schwenkstellung
und weiter bis in eine rechtwinklig aus der Kammer herausragende
Stellung gedreht, so kann das Lagerende 12'' des Schwenkhebels
in die Nische 34 bewegt werden, bis die gesamte Schwenkachse 11, 11' die
Lagerbohrung 17 verlassen hat. Auf diese Weise ist eine
einfache Montage des Schwenkhebels möglich. Der Schwenkhebel
wird zunächst in einer rechtwinklig zur Erstreckungsrichtung
der Kammer 9 abragenden Stellung in die Nische 34 eingesetzt.
Sodann wird die Schwenkachse 11, 11' in die ihr
zugeordnete Lagerbohrung gesteckt. Anschließend wird die
Rückstellfeder 6 mit ihren Enden 6', 6'' um
den Exzenterzapfen 8 bzw. den Befestigungszapfen 10 gelegt.
In der Endphase wird dann der Schwenkhebel über die in 6 dargestellte
Zwischenstellung in die in 2 dargestellte
Stellung gebracht.
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Die 2 zeigt
eine Neutralstellung, in welcher der Exzenterzapfen 8 seinen
geringsten Abstand zum Befestigungszapfen 10 besitzt. Der Schwenkhebel 12 liegt
mit einem verbreiterten Abschnitt seines freien Endes 12',
der von einem Anschlagnocken 35 gebildet wird, an einer
Wandung 13 der Kammer 9 an. Die Zugfeder 6 steht
unter Spannung und hält den Zylinderkern in der in 2 dargestellten
Neutralstellung.
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Wird
der Zylinderkern 4 ausgehend der in 2 dargestellten
Neutralstellung im Uhrzeigersinn gedreht, so wird die in 3 dargestellte
Stellung erreicht, in der die Rückstellfeder gespannt worden
ist. Wird der Zylinderkern 4 losgelassen, so sorgt die Rückstellkraft
der Rückstellfeder 6 für ein selbsttätiges Zurückdrehen
des Zylinderkernes 4 im Gegenuhrzeigersinn in die in 2 dargestellte
Neutralstellung.
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Wird
der Zylinderkern 4 ausgehend der in 3 dargestellten
Drehstellung weitergedreht, bis in die in 4 dargestellte
Todpunktstellung, in welcher der Exzenterzapfen 8 seine
größte Entfernung zum Befestigungszapfen 10 besitzt
und Befestigungszapfen 10, Exzenterzapfen 8 und
Drehachse 7 in etwa auf einer Linie liegen, so wirkt auf
den Zylinderkern 4 kein ausreichend hohes Drehmoment, um den
Zylinderkern 4 zurückzudrehen.
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Wird
der Zylinderkern 4 geringfügig aus der in 4 dargestellten
Todpunktstellung im Uhrzeigersinn weiter bis in die Drehstellung
gemäß 5 gedreht, so überschreitet
die Verbindungslinie zwischen Befestigungszapfen 10 und
Exzenterzapfen 8 den Drehpunkt der Schwenkachse 11.
Dies hat zur Folge, dass das freie Ende 12' des Schwenkhebels 12 nicht
mehr gegen die Wand 13, sondern in Gegenrichtung beaufschlagt
wird. Dieses in Gegenrichtung wirkende Drehmoment führt
zu einem Umkippen des Schwenkhebels 12 in die in 5 dargestellte
Stellung, in welcher ein Anschlagnocken 35 an der Wand 14 der
Kammer 9 anliegt. Diese Wand 14 wird von einem
Deckel ausgebildet, mit dem die Ausfräsung verschlossen
ist und der mittels in Gewindebohrungen eingeschraubter Schrauben
dort gehalten ist.
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Wird
der Zylinderkern 4 geringfügig über die in 5 dargestellte
Stellung weiter im Uhrzeigersinn gedreht, so erhöht sich
das auf den Exzenterzapfen 8 ausgeübte Drehmoment
im Uhrzeigersinn, bis es groß genug ist, die Reibungskräfte
zwischen Zylinderwandung und Gehäusebohrungswandung zu überwinden,
um den Zylinderkern 4 in die in 2 dargestellte
Neutralstellung zurückzudrehen.
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In
der 7 ist das Schließglied 5 nicht
dargestellt, sondern lediglich ein Kupplungsende 32, mit dem
der Abschnitt 4' des Zylinderkernes mit dem Schließglied
verbunden werden kann. Vom anderen Abschnitt 4 des Zylinderkernes
ragt ein Befestigungszapfen 31 aus der Stirnseite der Gehäusebohrung 2.
Dieser Befestigungszapfen 31 kann mit einem Drehknauf verbunden
werden.
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Bei
dem in den 8 bis 13 dargestellten
zweiten Ausführungsbeispiel wird die Rückstellfeder 6 ebenfalls
von einer Zugfeder ausgebildet, deren eines Ende 6' an
einem Exzenterzapfen 8 und deren anderes Ende 6'' an
einem Befestigungszapfen 10 eines Schwenkhebels 12 angreifen.
Auch hier besitzt der Schwenkhebel 12 eine Schwenkachse 11,
mit der er schwenkbar gelagert ist.
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Wie
den 8 und 13 zu entnehmen ist, liegt die
Schwenkachse 11 schwimmend in einer Lagerausnehmung 17 mit
einem bezogen auf die Drehachse 7 radialen Bewegungsspielraum
zwischen den Wandungen 17' der Lagerausnehmung 17.
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Der
Schwenkhebel 12 ist in diesem Ausführungsbeispiel
zweiarmig und trägt mit seinem längeren Arm 12' den
Befestigungszapfen 10. Das Ende des kürzeren Armes 12'',
der mit Lagerarm bezeichnet wird, trägt an seinem Stirnende
eine Steuerkurve 15. Die Steuerkurve 15 weist
bezogen auf die Erstreckungsmittelachse des Schwenkhebels 12 eine
klappsymmetrische Gestalt auf. In der Mitte bilden zwei Flanken
der Steuerkurve 15 einen Scheitel 15'. Die beiden
Flanken 15 der Steuerkurve haben einen leicht konkaven
Verlauf.
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Auch
bei diesem Ausführungsbeispiel wirkt der Schwenkhebel 12 als
Kipp-/Springwerk. Bei diesem Ausführungsbeispiel gibt es
zwei dicht nebeneinanderliegende Ruhestellungen, nämlich
die in 9 dargestellte Stellung, in welcher der Exzenterzapfen 8 an
der Steuerkurve 15 anliegt. Wird ausgehend von dieser Drehstellung
der Zylinderkern 4 im Gegenuhrzeigersinn gedreht, so überläuft
der Exzenterzapfen 8 den Scheitel 15' der Steuerkurve 15, wobei
gleichzeitig damit der Schwenkhebel 12 in Radialrichtung
bezogen auf die Drehachse 7 verlagert wird. Dies ist wegen
des Bewegungsspieles der Schwenkachse 11 in der Lagerausnehmung 17 möglich.
Die zweite Ruhestellung entspricht einer klappsymmetrischen Betriebsstellung
zu 9. Beim Überlaufen des Scheitels 15' springt
der Schwenkhebel 12 um.
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Während
in den beiden Ruhestellungen und in den zuvor beschriebenen Zwischenstellungen,
in der auch die Neutralstellung liegt, sich der Schwenkhebel 12 am
Exzenterzapfen 8 abstützt, so dass durch die Rückstellfeder 6 nur
eine geringe Kraft von der Wandung des Zylinderkernes 4 auf
die Wandung der Gehäusebohrung 2 ausgeübt
wird, stützt sich in der in 10 dargestellten
Zwischenstellung der Zylinderkern 4 an der Gehäusebohrung 2 mit
der Kraft der gespannten Zugfeder 6 ab.
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Wird
der Zylinderkern 4 aus der in 10 dargestellten
Stellung weiter im Uhrzeigersinn verschwenkt, erreicht der Steuernocken 18 mit
seiner Steuerfläche 18' die Steuerkurve 15.
Bezogen auf die Drehachse 7 liegt der Steuernocken 18 dem
Exzenterzapfen 8 diametral gegenüber. Da die Steuerkurve 15 des
Schwenkhebels 12 in die Bewegungsbahn des Steuernockens 18 ragt,
muss der Steuernocken 18 in Richtung des Scheitels 15' an
der Steuerkurve 15 entlang gleiten, was mit einer Radialverlagerung des
Schwenkhebels 12 einhergeht. Dies hat eine Ergänzungsspannung
der Rückstellfeder 6 zur Folge. Die maximale Spannung
ist etwa in der in 11 dargestellten Stellung erreicht,
in welcher der Steuernocken 18 kurz vor dem Passieren des
Scheitels 15' dargestellt ist. Zufolge der Steuerkurvenanlage
und der Ergänzungsspannung der Rückstellfeder 6 wird in
dieser dem Todpunkt nahen Drehstellung des Zylinderkernes ein ausreichend
großes Drehmoment auf den Zylinderkern ausgeübt,
um ihn in die in 9 dargestellte Ruhestellung
zurückzudrehen. Dies erfolgt einerseits durch das durch
die Rückstellfeder 6 auf den Exzenterzapfen 8 aus geübte
Drehmoment und andererseits aufgrund der Schrägflankenanlage des
Exzenterzapfens 8 gegen die Steuerkurve 15 des
in Radialrichtung verschobenen Schwenkhebels 12. Auch bei
diesem Ausführungsbeispiel können die Hakenenden 6' und 6'' um
Lagerhülsen greifen, die sich auf dem Exzenterzapfen 8 bzw.
auf dem Befestigugnszapfen 10 befinden.
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Bei
einer geringfügigen Verlagerung des Zylinderkernes 4 im
Uhrzeigersinn aus der in 11 dargestellten
Drehstellung springt der Schwenkhebel 12 in die in 12 dargestellte
Stellung um. Dabei überläuft der exzentrische
Steuerzapfen 18 den Scheitel 15' der Steuerkurve 15.
Ausgehend von der in 12 dargestellten Betriebsstellung
reicht eine geringfügige Weiterdrehung des Zylinderkernes 4 aus,
bis in eine zur 11 klappsymmetrische Betriebsstellung,
um genügend hohe Kräfte aufzubauen, die den Zylinderkern 4 selbsttätig
in eine zu 9 klappsymmetrische Ruhestellung
zurückdrehen.
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Bei
der Darstellung des zweiten Ausführungsbeispiels ist das
Schließglied 5 in der 7 nicht
dargestellt. Dort ist lediglich ein Kupplungsende 32 dargestellt,
welches mit einem Schließglied 5 verbindbar ist.
Das dem Kupplungsende 32 gegenüberliegende Ende 31 bildet
einen Befestigungszapfen zum Befestigen eines Drehknaufes aus.
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Bei
dem in den 14 bis 19 dargestellten
dritten Ausführungsbeispiel ist die Rückstellfeder ebenfalls
eine Zugfeder und greift mit ihren Enden 6', 6'' an
einem Exzenterzapfen 8 bzw. einen Befestigungszapfen 10 an.
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Anders
als bei dem zuvor beschrieben zweiten Ausführungsbeispiel
ist der Befestigungszapfenträger 12 aber nicht
schwenkbar in der Kammer 9 angeordnet. Der Befestigungzapfenträger
ist vielmehr ein Schieber, der in der Kammer 9 geführt
ist. Zur Führung des Schiebers dienen insbesondere zwei quer
zur Erstreckungsrichtung, also in Achsrichtung der Drehachse 7 von
dem Befesti gungsträger 12 abragende, voneinander
beabstandete Wangen 37, deren voneinander wegweisende Flächen
an den Wänden 13, 14 der Kammer gleitend
anliegen. Ferner dient der Führung ein in Gegenrichtung
abragender Flügel 38, in welchem ein Führungsstift 39 eingesteckt
ist, der in einer Führungsausnehmung 40, die sich
parallel zur Kammer 9 erstreckt, geführt ist.
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Der
Befestigungszapfen 10 befindet sich am zum Zylinderkern 4 entfernten
Ende 12' des Befestigungszapfenträgers 12.
Das dem Zylinderkern 4 benachbarte Ende 12'' des
Befestigungszapfenträgers 12 bildet eine dachförmige
Steuerkurve 15 aus. Ein mittlerer Scheitel 15' ist
von zwei Flanken 15 flankiert, wobei die Flanken 15 einen
konvexen Verlauf besitzen. Die Länge der Ausnehmung 40 definiert
den radial Bewegungsraum des als Schieber ausgebildeten Befestigungszapfenträgers 12.
Die beiden Seitenwandungen der Ausnehmungen 40 bilden Anschlagflächen
für den Flügel 38. Die bezogen auf die
Drehachse 7 lineare radiale Bewegbarkeit des Schiebers 12 ist
so begrenzt, dass die Steuerkurve 15 in die Bewegungsbahn
des Steuernockens 18 und auch des Exzenterzapfens 8 ragt.
Der Steuernocken 18 und auch der Exzenterzapfen 8 können
aber unter gleichzeitiger Spannung der Rückstellfeder 6 den
Scheitel 15' der Steuerkurve 15 überlaufen,
wobei gleichzeitig der Schieber 12 in Radialrichtung weg
von der Drehachse 7 verlagert wird, unter gleichzeitiger
Spannung der Rückstellfeder 6.
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Dies
erfolgt bspw. ausgehend von der in 15 dargestellten
Drehstellung des Zylinderkernes 4, wenn der Zylinderkern 4 im
Gegenuhrzeigersinn gedreht wird.
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Wird
ausgehend der 15 der Zylinderkern 4 im
Uhrzeigersinn gedreht, so entfernt sich der Exzenterzapfen 8 von
der Steuerkurve 15. Der Befestigungszapfenträger 12 wird
dabei durch Anlage des Stiftes 39 am Ende der Ausbuchtung 40 gehalten.
Ein Weiterdrehen, ausgehend der Zwischenstellung gemäß 16 im
Uhrzeigersinn, führt in einer nicht dargestellten Zwischenstellung
zu einer Beaufschlagung der Steuerkurve 15 durch die Wandung 18' des
Steuernockens 18. Wird der Zylinderkern 4 weiter
im Uhrzeigersinn gedreht, so muss sich der Betätigungszapfenträger 12 in
Radialrichtung verlagern, bis etwa die in 17 dargestellte
Betriebsstellung erreicht ist, in welcher die Steuerkurve 18' des
Zylinderkerns 4 nur noch den Scheitel 15' der
Steuerkurve 15 beaufschlagt. Während des Entlanggleitens
des Steuernockens 18 auf der konvexen Steuerkurve 15 wird der
Schieber linear verlagert, und zwar in Richtung weg von der Drehachse 7.
Einhergehend damit erhält die Zugfeder 6 eine
zusätzliche Spannung. Bis zu der in 17 dargestellten
Todpunktlage entwickelt die Schrägflankenanlage der Steuerkurve 15 am
Exzenterzapfen 8 eine ausreichend große Rückstellkraft, um
den Zylinderkern 4 im Gegenuhrzeigersinn soweit zurückzudrehen,
bis der Todpunktbereich des Exzenterzapfens 8 überwunden
ist und die Rückstellfeder 6 ein ausreichend großes
Drehmoment auf den Exzenterzapfen 8 ausübt, um
den Zylinerkern 4 in Richtung der Neutralstellung zu drehen.
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Wird
ausgehend der Todpunktstellung gemäß 17 der
Zylinderkern 4 im Uhrzeigersinn weitergedreht, so überläuft
der Steuernocken 18 den Scheitel 15' und sobald
der Steuernocken 18 auf der Steuerkurve 15 liegt,
entwickelt der vorgespannte Schieber 12 eine ausreichende
Kraft auf den Steuernocken 18, um ihn schrägflankengesteuert
im Uhrzeigersinn zu verlagern, bis die Feder 6 am Exzenterzapfen 8 ein
ausreichend großes Drehmoment ausübt, um den Zylinderkern 4 in
Richtung der Neutralstellung selbsttätig zu verdrehen.
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Auch
bei den Darstellungen des dritten Ausführungsbeispiels
ist der Befestigungsknauf und das Schließglied 5 nicht
dargestellt, sondern lediglich ein Kupplungsende 32 und
ein Befestigungszapfen 31.
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Bei
dem in den 20 bis 25 dargestellten
vierten Ausführungsbeispiel ist die Rückstellfeder 6 als
Druckfeder ausgebildet. In der auch hier durch Fräsen erzeugten
Kammer 9 des Schließzylindergehäuses 1 befindet
sich eine Wendelgangdruckfeder, deren erstes Ende 6' sich
in einer Höhlung 19''' eines Stößels 19 abstützt
und deren zweites Ende 6'' sich an einer Widerlagerfläche 22 der
Kammer 9 abstützt. Der Stößel 19 ist
beweglich in der Kammer 9 geführt, wobei die Bewegungsrichtung
eine Radialrichtung bezogen auf die Drehachse 7 des Zylinderkernes 4 ist.
Die Höhlung 19''' des Kolbens 19 wird
von einem Schaft 19' ausgebildet. Die Stützfläche,
die von dem Boden der Höhlung 19''' gebildet ist,
in welcher sich die Feder 6 abstützt, ist einem
Kopf 19' des Kolbens zugeordnet.
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Der
Kopf 19' des Kolbens 19 bildet eine Steuerkurve 25, 25' 25'' aus.
Von einem in der Mitte liegenden Scheitel 25' gehen dachfirstartig
zwei Steuerkurvenabschnitte 25 ab, die in miteinander fluchtende
Steuerkurvenabschnitte 25'' übergehen. Die beiden
Steuerkurvenabschnitte 25'' verlaufen etwa quer zur Verlagerungsrichtung
des Kolbens 19.
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Den 20, 23, 24 und 25 ist zu
entnehmen, dass eine Stirnfläche des Zylinderkernes 4,
der auch der Exzenterzapfen 8 zugeordnet ist, einen zentralen
Anschlagzapfen 41 trägt. Zu diesem zentralen Anschlagzapfen 41 korrespondiert
eine Ausbuchtung 24 des Stößels 19.
Zufolge dieses Anschlages kann sich der Stößel
nicht weiter in Radialrichtung in Richtung auf den Zylinderkern 4 verlagern,
als es in 21 und 22 dargestellt
ist. In diesen Drehstellungen des Zylinderkernes 4 liegt
der Exzenterzapfen 8 an den Steuerkurvenabschnitten 25'' an.
Von der Drehstellung in 21 kann
der Zylinderkern 4 ohne Rückstellkraft durch die
Neutralstellung hindurch bis in die 22 im
Uhrzeigersinn gedreht werden. Dabei passiert der Exzenterzapfen 8 seine
Neutralstellung, wenn er mit Abstand an der Scheitellinie 25' der
beiden Steuerkurven 25 vorbeiläuft.
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Wird
der Zylinderkern 4 ausgehend der in 21 dargestellten
Ruhestellung im Gegenuhrzeigersinn oder ausgehend von der in 22 dargestellten
Ruhestellung im Uhrzeigersinn gedreht, so beaufschlagt der Exzenterzapfen 8 zunächst
den quer zur Verlagerungsrichtung verlaufenden Steuerkurvenabschnitt 25',
um dann anschließend auf der schräg verlaufenden
Steuerkurve 25 bis hin zum Scheitel 25' entlang
zu laufen.
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Ausgehend
der in 21 dargestellten Betriebsstellung
erreicht der Zylinderkern 4 nach einer Drehung im Gegenuhrzeigersinn
die in 23 dargestellte Todpunktstellung,
in welcher der Exzenterzapfen 8 am Scheitel 25' anliegt.
In dieser Betriebsstellung erreicht der Zylinderkern 4 einen
Todpunktbereich, in welchem die Reibungskräfte größer sind,
als die Rückstellkräfte. Wird der Zylinderkern geringfügig
im Uhrzeigersinn aus der in 23 dargestellten
Stellung zurückgedreht, so liegt sie Außenwandung
des Exzenterzapfens 8 an der Steuerkurve 25 an.
Diese bewirkt eine Schrägflächensteuerung auf
den Exzenterzapfen 8 und steuert ihn nach links, bis er
den Steuerkurvenabschnitt 25'' erreicht hat und dieser
dann am Exzenterzapfen 8 angreift, um den Zylinderkern 4 in
die in 21 dargestellte Stellung zurückzudrehen.
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Wird
der Zylinderkern 4 ausgehend der in 23 dargestellten
Stellung weiter im Gegenuhrzeigersinn gedreht, so erreicht er nach Überlaufen des
Scheitels 25' die in 24 dargestellte
Todpunktstellung. Eine geringfügige weitere Drehung des
Zylinderkernes 4 im Gegenuhrzeigersinn führt dazu,
dass der Exzenterzapfen 8 an der Steuerkurve 15 anliegt
und schrägflankengesteuert nach rechts bewegt wird, bis
er in den Bereich des Steuerkurvenabschnittes 25'' kommt.
Dieser verlagert dann den Exzenterzapfen 8 weiter im Gegenuhrzeigersinn,
bis die in 22 dargestellte Ruhestellung
erreicht ist. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel kann
der Exzenterzapfen 8 eine nicht dargestellte Hülse
tragen.
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Bei
dem in den 26 bis 30 dargestellten
fünften Ausführungsbeispiel wird die Rückstellfeder 6 ebenfalls
von einer Druckfeder ausgebildet. Hierbei wird die Kammer 9 aber
nicht von einer Breitseitenausfräsung, sondern von einer
Radialbohrung in den Flanschabschnitt 3 des Schließzylindergehäuses 1 ausgebildet.
Die Bohrung 9 ist hier mit einem Widerlagerstopfen 22 über
einen Stift 30 verschlossen. Der Widerlagerstopfen 22 bildet
einen Zapfen 22' aus, der in die Höhlung der Wendelgangdruckfeder 6 hineingreift.
Das Ende 6'' der Wendelgangfeder 6 stützt
sich auf dem Widerlagerstopfen 22 ab.
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Das
andere Ende 6' der Druckfeder 6 stützt sich
am Boden einer Höhlung 19''' eines Kolbens 19 ab,
der in der Bohrung 9 in Radialrichtung bezogen auf die
Drehachse 7 des Zylinderkernes 4 geführt
ist. Die Höhlung 19''' wird von einem Schaft 19' des
Kolbens 19 ausgebildet. Rückwärtig der
Anlagefläche, an der sich das Ende der Feder 6 abstützt
bildet der Kolben 19 einen Kopf 19' aus, mit einer
im Wesentlichen dachförmigen Stirnfläche.
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Die
Stirnfläche des Kopfes 19' besitzt eine Ausnehmung 24,
in welcher ein Kipphebel 20 um eine Lagerachse 33 schwenkbar
gelagert ist. Die Lagerachse 33 verläuft parallel
zur Drehachse 7. Der Kipphebel 20 kann zwischen
Anschlägen 23 und 23' schwenken.
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Der
Kipphebel 20 ragt mit einem Steuerkurvenabschnitt aus der
Stirnseitenöffnung 24 heraus. Der aus der Öffnung 24 herausragende
Abschnitt des Kipphebels 24 bildet zwei schräg
zueinander verlaufende Steuerkurven 25 aus, die sich etwa
mittig des Kipphebels 20 unter Ausbildung einer Scheitellinie 25' schneiden.
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Auch
bei diesem Ausführungsbeispiel wird der Zylinderkern 4 von
zwei Abschnitten 4, 4' ausgebildet, die über
einen Exzenterzapfen 8 miteinander ver bunden sind. Der
Exzenterzapfen 8 besitzt eine Hantelform, wobei die durchmesservergrößerten
Endabschnitte 8' des Exzenterzapfens 8 mittels
Stiften 29 mit den Abschnitten des Zylinderkernes 4, 4' verbunden
sind.
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Die
lichte Weite zwischen den beiden Zylinderabschnitten 4, 4' ist
geringer, als die entsprechende Breite des Schaftes 19'.
Letzter kann eine Stufe 45 ausbilden, die gegen die Randkante
der beiden aufeinander zuweisende Stirnflächen der Zylinderkernabschnitte 4, 4' stoßen
kann.
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Die
Beaufschlagung des Exzenterzapfens 8 durch die Steuerkurve 25 übt
auf den Zylinderkern 4 ein Drehmoment aus, welches den
Zylinderkern 4 in Richtung seiner in den Zeichnungen nicht
dargestellten Neutralstellung, in welcher der Exzenterzapfen 8 oben
ist, beaufschlagt.
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Wird
der Zylinderkern 4 ausgehend der nicht dargestellten Neutralstellung
im Gegenuhrzeigersinn, also in Richtung des Pfeils in 27 gedreht, so
läuft der Exzenterzapfen 8 auf der linken Steuerkurve 25 des
nach rechts gekippten Kipphebels 20 auf und komprimiert
dabei die Druckfeder 6, indem er den Stößel 19 von
der Drehachse 6 weg verlagert, bis der Exzenterzapfen 8 auf
dem Scheitel 25' liegt. Dies entspricht einer Todpunktlage,
in der die Rückstellkräfte kleiner als die Reibungskraft
sind. Einhergehend mit der Drehbewegung wird die Druckfeder 6 gespannt.
Wird der Zylinderkern 4 von der in 27 dargestellten
Stellung geringfügig weitergedreht, so überlauft
der Exzenterzapfen 7 den Scheitel 25' des Kipphebels 20.
Letzterer kippt in Art eines Kipp-/Springwerkes nach links um, so
dass jetzt der Exzenterzapfen 8 auf der rechten Schrägflanke 25 aufliegt,
die in Art einer Schrägflankensteuerung den Exzenterzapfen 8 nach
rechts beaufschlagt. Auf den Zylinderkern 4 wird dadurch
ein Drehmoment im Gegenuhrzeigersinn ausgeübt, der den
Zylinderkern 4 in Richtung der Neutralstellung zurückdreht.
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Eine ähnliche
Situation tritt auf, wenn ausgehend aus der Neutralstellung der
Exzenterzapfen 8 in die in 29 dargestellte
Drehstellung gebracht wird. In der in 29 dargestellten
Drehstellung liegt der Exzenterzapfen 8 an der Schrägflanke 25 an,
so dass auf ihn eine Schrägflankensteuerung in Gegenrichtung,
also im Gegenuhrzeigersinn ausgeübt wird. Wird der Zylinderkern 4 aus
der in 29 dargestellten Betriebsstellung
weiter im Uhrzeigersinn verlagert, überlauft der Exzenterzapfen 8 den
Scheitel 25' der Steuerkurve 5, so dass der Kipphebel 20 nach rechts
umspringt. Dann wird der Exzenterzapfen 8 von der linken
Steuerflanke 25 beaufschlagt und im Uhrzeigersinn in Richtung
der Neutralstellung zurückgeschwenkt.
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Das
Rückstellmoment im Bereich der Todpunktlage wird durch
Magnetkraft unterstützt. Hierzu sind die beiden in den 26, 28 und 30 dargestellten
Magnete vorgesehen. Ein erster Magnet 26 steckt in einer
Bohrung 44 des Flanschabschnittes 3, welche mit
einer Madenschrauben 43 verschlossen ist. Die Polung des
Magneten 26 liegt in Radialrichtung bezogen auf die Drehachse 7 des
Zylinderkernes 4. Im Ausführungsbeispiel weist
der Südpol zur Drehachse 7. Ein zweiter Magnet 27 steckt
in einer Ausnehmung des Zylinderkernes 4 derart, dass in
der Todpunktlage dessen Südpol dem Südpol des
ersten Magneten 26 gegenüberliegt. Die Polachsen
beider Magneten liegen somit in der Todpunktlage fluchtend in einer
Radiallinie zur Drehachse 7 aber mit entgegengesetzter
Polung. Die abstoßende Wirkung der beiden Magnete 26, 27 hat
zur Folge, dass ein zusätzliches Drehmoment in Richtung
der Neutralstellung auf den Zylinderkern 4 ausgeübt
wird, wenn Letzter geringfügig aus der Todpunktlage in
eine der beiden Drehrichtungen verlagert wird. Die von den Magneten
verursachten Drehmomente sind in den 28 bzw. 30 mit
Pfeilen gekennzeichnet.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich.
In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt
der zugehö rigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102004048231
A1 [0002]
- - DE 10243615 A1 [0003]
- - DE 10316533 B3 [0004]