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DE102006050132B3 - Statisch überbestimmte Lagerung eines Antriebsaggregats eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Statisch überbestimmte Lagerung eines Antriebsaggregats eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102006050132B3
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Abstract

Aggregatlagerung (10), bei der das Antriebsaggregat über mindestens fünf Aggregatlager (12) an einer Fahrzeugkarosserie des Kraftfahrzeugs gelagert ist, wobei die die statische Überbestimmtheit der Lagerung verursachenden Aggregatlager (12) jeweils einer am Antriebsaggregat festgelegten Aggregatstütze (14) zugeordnet sind, und die Aggregatstützen (14) jeweils eine von einer Schraube (16) durchfassten Durchgangsöffnung (18) aufweisen, über die eine kraftschlüssige Verbindung zwischen Aggregatlager (12) und der jeweilig zugeordneten Aggregatstütze (14) hergestellt ist. Erfindungsgemäß ist in die Durchgangsöffnung (18) der Aggregatstützen (14) jeweils eine Hülse (20) eingebracht, die in Bezug zur Durchgangsöffnung (18) axial bewegbar ist und über deren axiale Position in der jeweiligen Durchgangsöffnung (18) mittels einer dem Aggregatlager (12) zugewandten und mit dem Aggregatlager (12) in Wirkverbindung bringbaren Stirnfläche (22) eine Lagervorspannung einstellbar ist, und dass die Hülse (20) Befestigungsmittel (24) aufweist, über die die Hülse (20), ihre axiale Position fixierend, unlösbar mit der jeweiligen Durchgangsöffnung (18) der Aggregatstütze (14) verbindbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine statisch überbestimmte Lagerung eines Antriebsaggregats eines Kraftfahrzeugs gemäß der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art.
  • Bekanntlich werden über die Lagerung des Antriebsaggregats die Triebwerkskräfte, hier insbesondere das Gewicht und die dynamischen Kräfte des Motors, abgefangen. In der Regel ist dabei das Antriebsaggregat des Kraftfahrzeugs mittels einer sogenannten statisch bestimmten Dreipunktlagerung gelagert. Hierzu ist das unmittelbar hinter dem Motor angeflanschte Getriebe hauptsächlich im Bereich des Tunnels mit einer eigenen Traverse direkt an der Karosserie abgestützt, während der Motor über zwei Lager an einem Hilfsrahmen abgestützt ist. Durch diese Dreipunktlagerung ist das System statisch bestimmt, d. h. jedes Lager wird gemäß der Lagerkennlinie und der Schwerpunktlage des Aggregats eine entsprechende Höhenlage einnehmen. Eine derartige, statisch bestimmte Dreipunktlagerung wird gegenwärtig z. B. in dem aktuellen Modell des RUDI A 4 verbaut.
  • Ein Problem der beschriebenen statisch bestimmten Aggregatlagerung besteht darin, dass für das Triebwerk aufgrund der wenigen Lagerstellen nur geringe Dämpfung erzielbar ist, was zu schwingungssteigernden Komforteinbußen (Stuckern) führt.
  • Um dies zu vermeiden hat sich, insbesondere im Bereich der Premiumfahrzeuge, eine statisch überbestimmte Lagerung des Antriebsaggregats durchgesetzt. D.h., dass bei derartigen Premiumfahrzeugen das Antriebsaggregat nicht nur an drei Punkten, sondern nunmehr an fünf Punkten abgestützt ist, um eine bessere Dämpfung zu erzielen. Eine überbestimmte, fünf Lagerpunkte aufweisende Aggregatlagerung ist beispielsweise in dem aktuellen Audi A 8 verbaut. Da es sich aufgrund der nunmehr fünf Lagerpunkte um ein statisch überbestimmtes System handelt und zudem Toleranzen aus einer komplexeren Toleranzkette noch hinzukommen, wird sich bei einer statisch überbestimmten Aggregatlagerung im Gegensatz zur statisch bestimmten Lagerung in der Regel niemals die entsprechende Höhenlage und damit das richtige Maß für die erforderlich Vorspannung für die Aggregatlager ergeben.
  • Die sich nach Aufsetzen des Antriebsaggregat auf die Aggregatlager ergebende Höhenlage ist in 1 und 2 exemplarisch an einem Lagerpunkt an Hand der zwei denkbaren Extremfälle "Übermaß" und "Spiel" dargestellt: 1 und 2 zeigen jeweils ein Getriebelager, welches in bekannter Art und Weise über eine Schraubverbindung mit einer Getriebestütze eines nicht weiter dargestellten Antriebsaggregat des Kraftfahrzeugs verbunden sind. Während in 1 der Lagerpunkt Getriebelager/Getriebestütze für den Extremfall "Übermaß" dargestellt ist, zeigt 2 den Lagerpunkt für den Extremfall "Spiel". Im ersten Fall ist hierbei die Vorspannkraft zu groß, während im zweiten Fall aufgrund des Spiels die Getriebestütze den Lagerkern des Getriebelagers nicht erreicht und somit keine Vorspannkraft vorhanden ist.
  • Die Konsequenz daraus ist, dass, um eine Einstellung der Lagervorspannung zu ermöglichen, der Lagerpunkt Aggregatlager/Antriebsaggregatstütze auch bei ungünstigen Toleranzen so auszulegen ist, dass zwischen Aggregatlager und Antriebsaggregatstütze stets Spiel vorhanden ist. In den vorhandenen Spalt muss dann nach Ermittlung des Spaltmaßes eine entsprechende Distanzscheibe gelegt werden, welche letztlich die nötige Vorspannung erzeugt.
  • Der Montagevorgang eines über eine statisch überbestimmte Lagerung gelagertes Antriebsaggregats sieht daher wie folgt aus:
    • – ein erstes Aufsetzen des Antriebsaggregats auf die fünf Aggregatlager;
    • – Ermittlung des Spaltmaßes für die einzulegenden Distanzscheiben;
    • – Anheben des Antriebsaggregats und Einlegen der Distanzscheiben, ein Anheben ist hierbei zwingend erforderlich, da, um eine Lagervorspannung zu erzielen, die Distanzscheiben in jedem Fall dicker als das Spaltmaß sein müssen und daher nicht radial einschiebbar sind;
    • – ein Zweites Aufsetzen des Antriebsaggregat auf die fünf Aggregatlager;
    • – Verschraubung der Lagerstellen.
  • Der geschilderte Montagevorgang erweist sich aufgrund des erforderlichen zweimaligen Anhebens des Antriebsaggregats als umständlich und zeitaufwendig.
  • Aus der DE 691 12 586 T2 ist ein System zum Befestigen eines Trägers an zwei Teilen eines Mechanismus, insbesondere am Zylinderblock und am Zylinderkopf eines Verbrennungsmotors, bekannt. Das System enthält wenigstens einen ersten und einen zweiten Punkt für die Befestigung des Trägers an einem ersten bzw. an einem zweiten der getrennten Teile eines Mechanismus, wobei jeder Befestigungspunkt einen Bolzen aufweist, der in einer Durchfallbohrung im Träger mit Spiel untergebracht ist und in das entsprechende Teil des Mechanismus geschraubt werden kann. Das System zeichnet sich dadurch aus, dass der erste Befestigungspunkt ferner eine Buchse enthält, die mittels eines schrägen Schnitts, der in einer Ebene ausgeführt ist, die mit der Symmetrieachse der Buchse eine von einem rechten Winkel verschiedenen Winkel bildet, in zwei Teile unterteilt ist, wobei die Buchse in die Durchfallbohrung gleitend eingeschoben ist und den Bolzen in sich aufnimmt und ein erstes Ende, das mit einer Schulter versehen ist, die einen gegen sie stoßenden Kopf des Bolzens aufnehmen kann, sowie ein zweites Ende aufweist, das dem ersten gegenüberliegt und an das Teil des Mechanismus stößt. Im Gebrauch werden die Teile durch den Bolzen zwischen dem ersten Teil des Mechanismus und dem Kopf des Bolzens in der Weise befestigt, dass sie sich elastisch verformen und eine axiale Verriegelung der ersten Buchse in der zweiten Buchse festlegen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine statisch überbestimmte Lagerung eines Antriebsaggregats eines Kraftfahrzeugs gemäß der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art unter Vermeidung der genannten Nachteile derart weiter zu bilden, dass eine vereinfachte Montage des Antriebsaggregats ermöglicht ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 in Verbindung mit seinen Oberbegriffs merkmalen gelöst.
  • Die Unteransprüche bilden vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass eine vereinfachte Einstellung der Lagervorspannung den Montagevorgang des Antriebsaggregats erheblich vereinfacht.
  • Hierfür weist das Kraftfahrzeug eine statisch überbestimmte Lagerung des Antriebsaggregats auf, bei der das Antriebsaggregat über mindestens fünf Aggregatlager an einer Fahrzeugkarosserie des Kraftfahrzeugs gelagert ist. Die die statische Überbestimmtheit der Lagerung verursachenden Aggregatlager sind dabei jeweils einer am Antriebsaggregat festgelegten Aggregatstütze zugeordnet. Die Aggregatstützen weisen jeweils eine von einer Schraube durchfassten Durchgangsöffnung auf, über die eine kraftschlüssige Verbindung zwischen Aggregatlager und der jeweilig zugeordneten Aggregatstütze des Antriebsaggregats hergestellt ist. Erfindungsgemäß ist in die Durchgangsöffnung der Aggregatstützen jeweils eine Hülse eingebracht, die in Bezug zur Durchgangsöffnung axial bewegbar ist und über deren axiale Position in der jeweiligen Durchgangsöffnung mittels einer dem Aggregatlager zugewandten und mit dem Aggregatlager in Wirkverbindung bringbaren Stirnfläche eine Lagervor spannung einstellbar ist, wobei die Hülse Befestigungsmittel aufweist, über die die Hülse, ihre axiale Position fixierend, unlösbar mit der jeweiligen Durchgangsöffnung der Aggregatstütze verbindbar ist.
  • Auf eine einfache Art und Weise ist nunmehr eine statisch überbestimmte Lagerung eines Antriebsaggregats eines Kraftfahrzeugs zur Verfügung gestellt, bei der nach dem Aufsetzen des Antriebsaggregats auf die Lagerpunkte durch eine entsprechende Einstellung der axialen Position der Hülsen die erforderliche Vorspannung der Aggregatlager einstellbar ist. Ein aufwendiges Wiederabheben des Antriebsaggregats ist nunmehr nicht mehr erforderlich. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass nach Herstellung der unlösbaren Verbindung zwischen Hülse und Aggregatstütze ein Unikat entsteht, welches nur der einen Lagerstelle zuzuordnen ist, so das ein Vertauschen von etwaigen Distanzscheiben im Kundendienst nicht möglich ist. Zudem ist durch die Hülse eine individuelle und feinfühlige Einstellmöglichkeit der Lagervorspannung zur Verfügung gestellt, welche sich unmittelbar positiv in der Fahrzeugakustik niederschlägt.
  • Vorzugsweise weist die Durchgangsöffnung der jeweiligen Aggregatstützen ein Innengewinde und die Hülse ein dazu korrespondierend ausgebildetes Außengewinde auf. Dies hat den Effekt, dass die axiale Positionierung der Hül se zur Einstellung der erforderlichen Lagervorspannung mittels einer Schraubbewegung sehr gezielt durchführbar ist. Zudem kann bei der Verschraubung mittels einer in bekannter Art und Weise gleichzeitig durchzuführenden Drehmomentmessung eine exakte Vorspannung des entspre chenden Aggregatlagers eingestellt werden.
  • Um eine einfache axiale Positionierung der Hülse in der entsprechenden Durchgangsöffnung der Aggregatstütze mittels einer Schraubbewegung zu ermöglichen, weist die Hülse vorzugsweise einen Innensechskant auf. Die Ausbildung der Innenfläche der Hülse als Innensechskant hat den weiteren Vorteil, dass hierdurch eine optimale Kraftverteilung zwischen Hülse und einem korrespondierend dazu ausgebildeten Werkzeug sichergestellt ist, so dass eine entsprechend hohe Drehmomenten-Übertragung zur axialen Bewegung der Hülse und damit zur Einstellung der Lagervorspannung zur Verfügung gestellt ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die Hülse als eine Stahlhülse ausgebildet. Die Verwendung einer Stahlhülse erweist sich als vorteilhaft, da diese kostengünstig ist und eine lange Lebensdauer gewährleistet.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die Befestigungsmittel der Hülse an dem der Stirnfläche abgewandten Endbereich der Hülse angeordnet und umfassen mehrere lappenförmig ausgebildete Segmente, die mit der Durchgangsöffnung der Aggregatstütze form- und/oder stoffschlüssig verbindbar sind. Die form- und/oder stoffschlüssige Verbindung zwischen Befestigungselement und Durchgangsöffnung kann dabei mittels Verprägen oder Umlegen oder Aufspreizen der lappenförmig ausgebildeten Segmenten erfolgen. Dies kann sowohl per Hand als auch mit einer automatischen Vorrichtung durchgeführt werden.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel.
  • Die Erfindung wird im Folgenden an Hand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
  • In der Beschreibung, in den Patentansprüchen, in der Zusammenfassung und in der Zeichnung werden die in der unten angeführten Liste der Bezugszeichen verwendeten Begriffe und zugeordnete Bezugszeichen verwendet. In der Zeichnung bedeuten:
  • 1 Eine Schnittdarstellung eines Getriebelagers einer statisch überbestimmten Aggregatlagerung nach dem Stand der Technik für den ersten Extremfall "Übermaß";
  • 2 das Getriebelager aus 1 für den zweiten Extremfall "Spiel";
  • 3 eine schematische Schnittdarstellung einer erfindungsgemäß ausgebildeten Lagerstelle einer statisch überbestimmten Aggregatlagerung, wobei die linke Hülsenhälfte den Zustand vor dem Verprägen und die rechte Hülsenhälfte den Zustand nach dem Verprägen darstellt;
  • 4 eine vergrößerte Darstellung der Einzelheit X aus 3,
  • 5 eine schematische perspektive Darstellung der Hülse zur Einstellung der Lagervorspannung, und
  • 6 eine Draufsicht auf die Hülse aus 5.
  • 1 und 2 zeigen jeweils in einer Schnittdarstellung eine Lagerstelle einer statisch überstimmten Aggregatlagerung 10 nach dem Stand der Technik.
  • Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist von der Aggregatlagerung 10 lediglich ein als Getriebelager ausgebildetes Aggregatlager 12 dargestellt, das über eine entsprechend zugeordnete Aggregatstütze 14, hier in Form einer Getriebestütze, ein nicht dargestelltes Antriebsaggregat abstützt. Die Aggregatstütze 14 weist ein von einer Schraube 16 durchfassten Durchgangsöffnung 18 auf, über die Aggregatstütze 14 und damit das Antriebsaggregat kraftschlüssig miteinander verbunden sind.
  • Bei dem in 1 dargestellten Fall ist aufgrund des "Übermaßes" zwischen Aggregatlager 12 und Aggregatstütze 14 die Lagervorspannkraft zu groß, was u.U. zu einer Zerstörung der entsprechenden Lagerstelle führen könnte. Hingegen ist bei dem in 2 dargestellten Fall aufgrund des Spiels zwischen Aggregatlager 12 und Aggregatstütze 14 keine Vorspannkraft vorhanden, d.h. zur Einstellung der erforderlichen Vorspannkraft müssen entsprechende Distanzscheiben in den Spalt zwischen Aggregatlager 12 und Aggregatstütze 14 eingebracht werden, was, wie bereits ausgeführt wurde, ein erneutes Anheben des gesamten Antriebsaggregat erfordert.
  • Die in 3 dargestellte erfindungsgemäße ausgebildete Lagerstelle einer statisch überbestimmten Aggregatlagerung 10, vermeidet den oben genannten Nachteil nach dem Stand der Technik. Nachfolgend sind die sich entsprechenden Bauteile mit den gleichen Bezugsziffern 5 gekennzeichnet.
  • Vorliegend ist dem Aggregatlager 12 lediglich der Lagerkern dargestellt, in den die Schraube 16 eingeschraubt ist. In die Durchgangsöffnung 18 der Aggregat stütze 14 ist eine Hülse 20 eingebracht, die in Bezug zur Durchgangsöffnung 18 der Aggregatstütze 14 axial bewegbar ist. Hierzu weist die Durchgangsöffnung 18 der Aggregatstütze 14 ein Innengewinde und die Hülse 20 ein dazu korrespondierend ausgebildetes Außengewinde auf, sodass durch eine entsprechende Schraubbewegung der Hülse 20 in der Durchgangsöffnung 18 der Aggregatstütze 14 eine axiale Positionierung der Hülse 20 ermöglicht ist.
  • Um eine einfache Positionierung der Hülse 20 in der Durchgangsöffnung 18 der Aggregatstütze 14 zu ermöglichen, und um einen sicheren Formschluss für das Ein stellwerkzeug zu erzielen, ist die Innenfläche der Hülse 20 als ein Innensechskant ausgebildet.
  • Durch eine entsprechende axiale Positionierung der Hülse 20 in der Durchgangsöffnung 18 der Aggregatstütze 14 ist die Hülse 20 über ihre Stirnfläche 22 mit dem Lagerkern des Aggregatlagers 12 in Wirkverbindung bringbar, d.h. durch die Einnahme einer entsprechenden axialen Position der Hülse 20 ist die Vorspannkraft nunmehr einstellbar.
  • An ihrer der Stirnfläche 22 abgewandten Endbereich weist die Hülse 20 mehrere lappenförmig ausgebildete Segmente 24 auf, über die die Hülse 20, ihre axiale Position fixierend, unlösbar mit der Durchgangsöffnung 18 der Aggregatstütze 14 verbindbar ist. Die unlösbare Verbindung zwischen Hülse 20 einerseits und Durchgangsöffnung 18 andererseits erfolgt vorliegend durch ein Aufdornen der lappenförmig ausgebildeten Segmente 24. Dabei findet eine plastische Werkstoffumformung sowohl an den lappenförmig ausgebildeten Segmenten 24 als auch in der Durchgangsöffnung 18 statt. Die Hülse 20 kann somit nicht mehr verdreht bzw. in Bezug zur Durchgangsöffnung 18 axial bewegt werden, wodurch die Einstellung dauerhaft erhalten bleibt; Hülse 20 und Aggregatstütze 14 werden somit praktisch zu einem Teil.
  • 3 zeigt exemplarisch den Zustand der Hülse 20 vor Herstellung der unlösbaren Verbindung und nach Herstellung der unlösbaren Verbindung: Während der linke Teil der Hülse 20 die Hülse 20 und insbesondere die lappenförmigen Segmente 24 vor dem Aufdornen zeigt, ist im rechten Teil die Hülse 20 mit den aufgedornten lappenförmigen Segmenten 24 dargestellt.
  • Wie insbesondere aus 4 ersichtlich ist, ist lediglich der in axiale Richtung a betrachtete untere Teilbereich der Durchgangsöffnung 18 der Aggregatstütze 14 mit einem Innengewinde versehen, während der obere Bereich, d.h. der den lappenförmig ausgebildeten Segmenten 24 der Hülse 20 zugeordnete Bereich als Freisenkung 26 ausgebildet ist. Hierdurch ist nach dem Aufdornen ein optimaler Form- und/oder Stoffschluss zwischen den lappenförmigen Segmenten 24 der Hülse 20 und der Durchgangsöffnung 18 der Aggregatstütze 14 sichergestellt.
  • Eine Detailansicht der Hülse 20 mit ihren lappenförmig ausgebildeten Segmenten 24 ist nochmals in 5 dargestellt, während aus der in 6 dargestellten Draufsicht auf die Hülse 20 die Ausbildung der Innenfläche der Hülse 20 als Innensechskant deutlich ersichtlich ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist der Montagevorgang eines über eine statisch überbestimmte Lagerung gelagertes Antriebsaggregat erheblich erleichtert und umfasst die folgenden Schritte:
    • – Aufsetzen des Antriebsaggregats auf die Aggregatlager 12. Hierbei befinden sich die Hülsen 20 bereits in den Durchgangsöffnungen 18 der entsprechenden Aggregatstützen 14. Die Hülsen 20 sind dabei so angeordnet, dass ihre Stirnflächen 22 bündig zur Unterkante der jeweiligen Aggregatstütze 14 ausgerichtet sind.
    • – Einführen eines entsprechenden Schraubwerkzeuges mit integriertem Drehmomentensensor in das Innensechskant der Hülse 20 und Einstellung der erforderlichen Lagervorspannung.
    • – Herstellung der unlösbaren Verbindung durch Aufdornen der lappenförmig ausgebildeten Segmente 24 der Hülse 20
    • – Verschraubung der Lagerstellen.
  • Ein umständliches Abheben und Wiederaufsetzen des Antriebsaggregats auf die Aggregatlager ist folglich nicht mehr erforderlich.
  • 10
    Aggregatlagerung
    12
    Aggregatlager
    14
    Aggregatstütze
    16
    Schraube
    18
    Durchgangsöffnung
    20
    Hülse
    22
    Stirnfläche
    24
    Befestigungsmittel/lappenförmig ausgebildete Segmente
    26
    Freisenkung
    a
    axiale Richtung

Claims (5)

  1. Statisch überbestimmte Lagerung (10) eines Antriebsaggregats eines Kraftfahrzeugs, bei der das Antriebsaggregat über mindestens fünf Aggregatlager (12) an einer Fahrzeugkarosserie des Kraftfahrzeugs gelagert ist, wobei die die statische Überbestimmtheit der Lagerung verursachenden Aggregatlager (12) jeweils einer am Antriebsaggregat festgelegten Aggregatstütze (14) zugeordnet sind, und die Aggregatstützen (14) jeweils eine von einer Schraube (16) durchfassten Durchgangsöffnung (18) aufweisen, über die eine kraftschlüssige Verbindung zwischen Aggregatlager (12) und der jeweilig zugeordneten Aggregatstütze (14) des Antriebsaggregats hergestellt ist, wobei in die Durchgangsöffnung (18) der Aggregatstützen (14) jeweils eine Hülse (20) eingebracht ist, die in Bezug zur Durchgangsöffnung (18) axial bewegbar ist und über deren axiale Position in der jeweiligen Durchgangsöffnung (18) mittels einer dem Aggregatlager (12) zugewandten und mit dem Aggregatlager (12) in Wirkverbindung bringbaren Stirnfläche (22) eine Lagervorspannung einstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (20) Befestigungsmittel (24) aufweist, über die die Hülse (20), ihre axiale Position fixierend, unlösbar mit der Durchgangsöffnung (18) der jeweiligen Aggregatstütze (14) verbindbar ist.
  2. Aggregatlagerung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsöffnung (18) der jeweiligen Aggregatstützen ein Innengewinde und die Hülse (20) ein dazu korrespondierend ausgebildetes Außengewinde aufweist.
  3. Aggregatlagerung (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (20) einen Innensechskant aufweist.
  4. Aggregatlagerung (10) nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (20) als eine Stahlhülse ausgebildet ist.
  5. Aggregatlagerung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel der Hülse (20) an dem der Stirnfläche (22) abgewandten Endbereich der Hülse (20) angeordnet sind, und mehrere lappenförmig ausgebildete Segmente (24) umfasst, die mit der Durchgangsöffnung (18) der jeweiligen Aggregatstütze (14) form- und/oder stoffschlüssig verbindbar sind.
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