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DE102005020530A1 - Verbindungsanordnung zwischen einer Laufrolle und einer Spannvorrichtung - Google Patents

Verbindungsanordnung zwischen einer Laufrolle und einer Spannvorrichtung Download PDF

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DE102005020530A1
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DE
Germany
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thread
rolling
nut
journal
section
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102005020530A
Other languages
English (en)
Inventor
Johann Singer
Christian Dipl.-Ing. Krüger (FH)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schaeffler Technologies AG and Co KG
Original Assignee
Schaeffler KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schaeffler KG filed Critical Schaeffler KG
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Priority to PCT/EP2006/003960 priority patent/WO2006117140A2/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Verbindungsanordnung zwischen einer Laufrolle (1) und einer Spannvorrichtung (2) für ein Umschlingungsmittel, wobei die Laufrolle (1) von wenigstens einem einen Innen- und einen Außenring (8a, 8b) sowie dazwischen angeordnete Wälzkörper (8c) aufweisenden Wälzlager (8) getragen ist. Erfindungsgemäß stützt sich der Innenring (1) des wenigstens einen Wälzlagers (8) radial zumindest mittelbar auf einem frei auskragenden Lagerzapfen (9) eines Schwenkarms (5) der Spannvorrichtung (2) ab und ist axial mittels einer vom freien Ende des Lagerzapfens (9) her auf einen Verschraubungsabschnitt (13) desselben aufschraubbaren und stirnseitig angreifenden gewindefurchenden Mutter (14) gegen einen Radialsteg (15) des Schwenkarms (5) gespannt. Diese Maßnahme gestattet eine einfache und kostengünstige Montage des Wälzlagers (8) samt Spannrolle (1) auf dem Lagerzapfen (9) sowie Demontage des geschaffenen Verbundes.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Verbindungsanordnung zwischen einer Laufrolle und einer Spannvorrichtung für ein Umschlingungsmittel, wobei die Laufrolle von wenigstens einem, einen Innen- und einen Außenring sowie dazwischen angeordnete Wälzkörper aufweisenden Wälzlager getragen ist.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Verbindungsanordnungen zwischen einer Laufrolle und einer Spannvorrichtung, insbesondere einer Spannvorrichtung zum Verspannen eines Umschlingungsmittels, wie eines Keil- oder Zahnriemens in der Antriebsanordnung eines Kraftfahrzeugs, sind in den vielfältigsten Ausführungsformen bekannt.
  • So ist aus der DE 23 43 748 A1 eine so genannte Lagerplatte zur schwenkbaren Lagerung einer auf dieser befestigten Laufrolle bekannt, bei welcher der Innenring eines Wälzlagers auf einer hohlzylindrischen Ausstülpung der La gerplatte durch Presssitz festgelegt ist. Des Weiteren wird in dieser Druckschrift vorgeschlagen, das freie Ende der hohlzylindrischen Ausstülpung mit einer Bördelung zu versehen. Diese Lösung zur Befestigung einer Laufrolle auf der hohlzylindrischen Ausstülpung der Lagerplatte mag zwar ihren Zweck erfüllen, jedoch ist diese als aufwendig und kostenintensiv einzuschätzen. Ferner ist ein Lösen der Laufrolle von der Lagerplatte infolge beispielsweise eines Lagerschadens ohne Beschädigung der hohlzylindrischen Ausstülpung kaum zu erreichen, so dass im Schadensfall nicht nur das Wälzlager, sondern wenigstens auch die Lagerplatte auszutauschen ist.
  • Die DE 38 36 933 A1 offenbart eine Spannvorrichtung, bei der das Wälzlager einer Laufrolle axial mittels eines gesonderten Befestigungsmittels gesichert ist, vorliegend eines Sprengringes, der in eine Nut eines mit einem Schwenkarm einstückig ausgebildeten Lagerzapfens eingreift. Diese Art der Befestigung der Laufrolle ist ebenfalls aufwendig und kostenintensiv, da hier eine Nut zur Aufnahme besagten Sprengrings erstellt werden muss.
  • In der DE 101 27 521 A1 ist ein Schwenklager für eine Spannvorrichtung offenbart, bei der als Befestigungsmittel zur Befestigung der Laufrolle auf einem mit einem Schwenkarm einstückig ausgebildeten Lagerzapfen eine Befestigungsschraube vorgesehen ist, die ihrerseits innerhalb der Drehachse der Laufrolle eingeschraubt ist. Aufgrund der Mindesttraglänge und der Lage der Spannungskonzentration des Schraubengewindes sind Mindestschraubenlängen bzw. Mindest-Schwenkarmdicken erforderlich, die zum einen zu erhöhten Materialansammlungen im Bereich der Gewindebohrung und zum anderen zu einer erhöhten Hüllgeometrie der Spannvorrichtung an sich führen, wodurch die Anordnung im Bereich beispielsweise eines Motors eingeschränkt ist. Im Übrigen lässt eine Schraubenverbindung keine beliebig kleinen Schwenkarme zu. Schließlich sind auch hier erhöhte Kosten zur Herstellung der Bohrung und des Innengewindes zu verzeichnen. Selbst wenn eine selbstfurchende Schraube verwendet wird, bleiben die Kosten zur Herstellung der Bohrung. Des Weiteren sind hohe Genauigkeitsanforderungen an die genannte Schraube und das Schraubenloch sowie an die erforderliche Montiervorrichtung zu stellen.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Verbindungsanordnung der gattungsbestimmenden Art zu schaffen, die bei möglichst geringer Bauteileanzahl mit einfachsten Maßnahmen und demgemäß mit geringem maschinentechnischen Aufwand und Zeitaufwand realisierbar ist sowie einen einfachen Austausch der Laufrolle beziehungsweise des Wälzlagers ermöglicht, ohne dass der Schwenkarm selbst in Mitleidenschaft gezogen wird.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass herkömmliche Verbindungsanordnungen zwischen einer Laufrolle und einer Spannvorrichtung aufwendig in der Herstellung und somit kostenintensiv sind.
  • Um diesem Umstand wirkungsvoll zu begegnen, wird die Aufgabe gemäß den Merkmalen des Hauptanspruchs, ausgehend von einer Verbindungsanordnung zwischen einer Laufrolle und einer Spannvorrichtung für ein Umschlingungsmittel, bei der die Laufrolle von wenigstens einem, einen Innenring und einen Außenring sowie dazwischen angeordnete Wälzkörper aufweisenden Wälzlager getragen ist, dadurch gelöst, dass der Innenring des wenigstens einen Wälzlagers sich radial zumindest mittelbar auf einem frei auskragenden Lagerzapfen eines Schwenkarms der Spannvorrichtung abstützt und axial mittels einer vom freien Ende des Lagerzapfens her auf einen Verschraubungsabschnitt desselben aufschraubbaren und stirnseitig angreifenden gewindefurchenden Mutter gegen einen Radialsteg des Schwenkarms gespannt ist.
  • Durch diese Maßnahme ist eine Kostenreduktion derart realisiert, dass herkömmliche Maßnahmen zur Erstellung einer Schraubenbohrung und eines separat hergestellten Gewindes vermieden sind. Das in Bezug auf Schrauben erheblich kostenreduzierte Befestigungsmittel "gewindefurchende Mutter" gestattet ein einfaches Befestigen des Wälzlagers samt der Laufrolle am Schwenkarm der Spannvorrichtung, da das Außengewinde auf dem Verschraubungsabschnitt des Lagerzapfens nicht vorab hergestellt werden muss, sondern mit dem Aufschrauben der Mutter auf den Lagerzapfen in einem Arbeitsschritt erfolgt. Ebenso ist ein einfaches Abnehmen des Wälzlagers samt Laufrolle vom Lagerzapfen gewährleistet, indem lediglich die gewindefurchende Mutter gelöst wird. Gewindefurchende Muttern sind in besonders vorteilhafter Weise mehrfach wiederverschraubbar, da das Gewinde in den Lagerzapfen sozusagen hineingedrückt wird und demgemäß keinerlei Spanbildung zu verzeichnen ist. Auf einen zusätzlichen Sicherungsring kann überwiegend verzichtet werden, da allein durch die Gewindereibung der gewindefurchenden Mutter eine hohe Vibrationssicherheit gegeben ist.
  • Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen oder Ausgestaltungen der Erfindung.
  • Danach wird gemäß einer ersten bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, dass die Gewindebohrung der gewindefurchenden Mutter im Querschnitt die Form eines Polygons mit drei oder mehr nach innen abgerundeten Formstegen aufweist, deren Gewinde mit einem weitestgehend zylindrisch ausgebildeten Lagerzapfen in Eingriff bringbar ist.
  • Demgegenüber ist gemäß einer zweiten bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung die Gewindebohrung der gewindefurchenden Mutter im Querschnitt zylindrisch ausgebildet und mit einem Lagerzapfen in Eingriff bringbar, dessen Querschnitt die Form eines Polygons mit drei oder mehr nach außen abgerundeten Formstegen aufweist.
  • Die Gewindebohrung der gewindefurchenden Mutter bzw. der genannte Lagerzapfen weisen im Querschnitt vorzugsweise eine Trilobularform auf, wobei das Gewinde der Mutter mit einer Radiusprofilierung versehen ist. Hierdurch ist eine wesentliche Reduzierung der Furchmomente beziehungsweise der Eindrehmomente zu verzeichnen. Niedrige Furchmomente und hohe Überdreh momente (Versagensdrehmomente) führen in vorteilhafter Weise zu einer hohen Vorspannkraft bzw. zu hohen Klemmkräften.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass sich der Innenring des Wälzlagers radial auf einem Tragabschnitt des Lagerzapfens abstützt, der sich in axialer Richtung unmittelbar an den Radialsteg des Schwenkarms anschließt und im Durchmesser größer gewählt ist als der Verschraubungsabschnitt des Lagerzapfen.
  • Ebenso kann die gewindefurchende Mutter neben einem radialen Flanschabschnitt einen axial ausgerichteten Tragabschnitt aufweisen, auf welchem sich der Innenring des Wälzlagers radial abstützt.
  • Weiter wird vorgeschlagen, dass der in die Bohrung des Innenrings des Wälzlagers hineinreichende Tragabschnitt des Lagerzapfens und/oder der Tragabschnitt der gewindefurchenden Mutter konisch verjüngt ausgebildet sind, wodurch eine verbesserte Montage gestattet ist.
  • Der Schwenkarm samt eines einstückig mit demselben ausgebildeten Lagerzapfens besteht vorzugsweise aus Metallguss, wobei Leichmetallguss, wie Aluminium-Druckguss, besonders favorisiert wird.
  • Die gewindefurchende Mutter besteht vorzugsweise aus Werkzeugstahl, wodurch die erforderliche Materialpaarung aus einem harten und einem weichen Partner zum Gewindefurchen gegeben ist.
  • Wie die Erfindung außerdem vorsieht, kann der radiale Flanschabschnitt der gewindefurchenden Mutter derart radial vergrößert ausgebildet sein, dass ein stirnseitiger Verschmutzungsschutz des Wälzlagers realisiert ist.
  • Die Erfindung umfasst auch eine gewindefurchende Mutter an sich zur form- und kraftschlüssigen sowie lösbaren Verbindung mit einem zylindrischen La gerzapfen bzw. Zapfen, deren Gewindebohrung im Querschnitt die Form eines Polygons mit drei oder mehr nach innen abgerundeten Formstegen aufweist.
  • Zwar ist eine gewindefurchende Schraube an sich bekannt, jedoch ist eine gewindefurchende Mutter, die geeignet ist, mit einem jedweden Zapfenelement infolge Eindrückens eines Gewindes in dasselbe eine form- und kraftschlüssige sowie lösbare Verbindung mit demselben einzugehen, bisher unbekannt geblieben.
  • Die Gewindebohrung der gewindefurchenden Mutter weist vorzugsweise im Querschnitt eine Trilobularform auf, wobei das Gewinde derselben mit einer Radiusprofilierung versehen ist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen an einigen Ausführungsformen näher erläutert. Darin zeigen
  • 1 eine Schnittdarstellung einer herkömmlichen Verbindungsanordnung zwischen einer Laufrolle und einer Spannvorrichtung zum Verspannen eines Umschlingungsmittels gemäß dem Stand der Technik,
  • 2 eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten Verbindungsanordnung zwischen einer Laufrolle und einer Spannvorrichtung, und
  • 3 eine zweite Ausführungsform der Verbindungsanordnung.
  • Detaillierte Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt demnach eine herkömmliche Verbindungsanordnung zwischen einer Laufrolle 1 und einer Spannvorrichtung 2, beispielsweise zum Verspan nen eines Umschlingungsmittels einer nicht näher gezeigten Antriebsanordnung eines Kraftfahrzeugs.
  • Vorliegend weist die Spannvorrichtung 2 ein rotationssymmetrisches Grundelement 3 auf, welches mittels einer nicht näher dargestellten Schraube mit einem rotationssymmetrischen Aufnahmeelement 4 für einen Schwenkarm 5 verbunden und an einem tragenden Bauteil der Kraftfahrzeugkarosserie oder am Gehäuse einer Verbrennungskraftmaschine oder eines Getriebes befestigbar ist. Der Schwenkarm 5 ist seinerseits über ein Gleitlager 6 auf der Außenkontur des Aufnahmeelementes 4 drehgelagert.
  • Des Weiteren ist der Schwenkarm 5 über eine Drehfeder 7, die sich einenends am Grundelement 3 und anderenends am Schwenkarm 5 abstützt, derart mit einem Drehmoment beaufschlagt, dass die Laufrolle 1 gegen das nicht gezeigte Umschlingungsmittel gedrückt wird und dieses bestimmungsgemäß verspannt.
  • Wie 1 weiter zeigt, ist die Laufrolle 1 über ein zugehöriges Wälzlager 8 auf einem einstückig mit dem Schwenkarm 5 ausgebildeten frei auskragenden Lagerzapfen 9 drehgelagert und mittels einer durch den hier nicht näher dargestellten Innenring des Wälzlagers 8 axial hindurchreichenden und in einer Gewindebohrung 10 des Lagerzapfens 9 eingreifenden Befestigungsschraube 11, mit beispielsweise einer Torx-Aufnahme für ein geeignetes Werkzeug, am Schwenkarm 5 festgelegt.
  • Vorliegend sind Schwenkarm 5 und Lagerzapfen 9 einstückig aus einem Gussmaterial gefertigt. Axial außen ist zum Schutz des Wälzlagers 8 vor Verschmutzung und Beschädigung eine Abdeckkappe 12 an der Laufrolle 1 befestigt.
  • Die geschilderte Befestigung der Laufrolle 1 am Schwenkarm 5 der Spannvorrichtung 2 ist aufwendig und demgemäß kostenintensiv, da zum einen die zu verbindenden Bauteile eine hohe Maßgenauigkeit aufweisen müssen und zum anderen eine erhöhte Materialansammlung am Schwenkarm 5 für die mit erhöhtem Zeit- und Kostenaufwand zu erstellende Gewindebohrung 10 vorgesehen werden muss.
  • Die erfindungsgemäß ausgebildete Verbindungsanordnung nach 2 unterscheidet sich im Wesentlichen zum vorstehend beschriebenen Stand der Technik dahingehend, dass das Wälzlager 8, bestehend aus Innen- und Außenring 8a, 8b sowie dazwischen angeordneten Wälzkörpern 8c, sich über den Innenring 8a radial auf dem frei auskragenden Lagerzapfen 9 des Schwenkarms 5 der Spannvorrichtung 2 abstützt und axial mittels einer vom freien Ende des Lagerzapfens 9 her auf einen Verschraubungsabschnitt 13 desselben aufschraubbaren und stirnseitig angreifenden gewindefurchenden Mutter 14 gegen einen Radialsteg 15 des Schwenkarms 5 gespannt ist.
  • Für den Fachmann ist unschwer zu erkennen, dass die herkömmlich erforderliche Materialansammlung im Bereich des Radialsteges 15 des Schwenkarms 5 nunmehr entbehrlich ist und der Schwenkarm 5 selber demgemäß leichter und raumsparender baut.
  • In erfinderischer Anlehnung an bekannte und demgemäß nicht näher darzustellende gewindefurchende Schrauben, weist die Gewindebohrung der gewindefurchenden Mutter 14 unter Beibehaltung der Wirkmechanismen gewindefurchender Schrauben im Querschnitt die Form eines Polygons mit drei oder mehr nach innen abgerundeten Formstegen auf, deren Gewinde mit einem weitestgehend zylindrisch ausgebildeten Lagerzapfen 9 in Eingriff bringbar sind (nicht näher gezeigt).
  • Im Unterschied dazu ist der Schraubenschaft herkömmlicher gewindefurchender Schrauben mit einem Querschnitt versehen, der die Form eines Polygons mit drei nach außen abgerundeten Formstegen, also im Querschnitt eine so genannte Trilobularform aufweist.
  • Vorzugsweise weist die Gewindebohrung der gewindefurchenden Mutter 14 im Querschnitt ebenfalls eine Trilobularform auf, jedoch, wie bereits erwähnt, mit nach innen abgerundeten Formstegen, wobei eine Radiusprofilierung des Gewindes vorgesehen ist.
  • Radiusprofilierungen an sich sind bereits im Zusammenhang mit gewindefurchenden Schrauben bekannt geworden, wobei insoweit auf an sich bekannte so genannte Taptite®- und Duo-Taptite®-Schrauben verwiesen wird.
  • 2 zeigt des Weiteren, dass sich der Innenring 8a des Wälzlagers 8 radial auf einem Tragabschnitt 16 des Lagerzapfens 9 abstützt. Dieser Tragabschnitt 16 schließt sich in axialer Richtung unmittelbar an den Radialsteg 15 des Schwenkarms 5 an und ist im Durchmesser größer gewählt als der Verschraubungsabschnitt 13 des Lagerzapfens 9.
  • Ungeachtet dessen besteht nunmehr die Möglichkeit, über die Wahl des Durchmessers des Verschraubungsabschnittes und demgemäß des Gewindes der gewindefurchenden Mutter 14 auf die Belastbarkeit bzw. Sicherheit der Schraubverbindung mit einfachen Maßnahmen Einfluss zu nehmen.
  • Die Ausführungsform nach 3 unterscheidet sich zur vorbeschriebenen Variante dadurch, dass die gewindefurchende Mutter 14 neben dem an sich üblichen radialen Flanschabschnitt 17 einen axial ausgerichteten und in die Bohrung des Innenrings 8a hineinreichenden Tragabschnitt 18 aufweist, über welchen sich der Innenring 8a des Wälzlagers 8 mittelbar auf dem Lagerzapfen 9 abstützt. Dadurch ist ein Aufbau realisiert, der ein Aufschrauben der Mutter 14 zusammen mit dem Wälzlager 8 und der Laufrolle 1 als ein vormontiertes Zusammenbauteil auf den Lagerzapfen 9 möglicht.
  • Möglich ist auch eine Kombination aus einem den Innenring 8a unmittelbar tragenden Tragabschnitt 16 des Lagerzapfens 9 und dem besagten Tragabschnitt 18 der gewindefurchenden Mutter 14 (nicht näher dargestellt).
  • Zur verbesserten Montage des Wälzlagers 8 kann es ferner angezeigt sein, einen oder beide Tragabschnitte 16, 18 konisch verjüngt auszubilden.
  • Wie bereits oben kurz angedeutet, besteht der Schwenkarm 5 samt des einstückig mit demselben ausgebildeten Lagerzapfens 9 vorzugsweise aus Metallguss, wobei Leichtmetallguss, wie beispielsweise Aluminium-Druckguss favorisiert wird.
  • Die gewindefurchende Mutter 14 besteht dagegen vorzugsweise aus Werkzeugstahl, wodurch eine Materialpaarung mit einem weichen und einem harten Partner realisiert ist, die ein Gewindefurchen in den Lagerzapfen 9 gestattet.
  • Selbstverständlich sind durch die Erfindung auch jegliche anderen denkbaren und geeigneten Materialpaarungen mit erfasst, wie beispielsweise eine Metall-Kunststoff-Materialpaarung oder andere.
  • In den 2 und 3 ist weiterhin ein radial vergrößerter Flanschabschnitt 17 der gewindefurchenden Mutter 14 gezeigt, wodurch ein stirnseitiger Verschmutzungsschutz des Wälzlagers 8 realisiert ist. Durch diese Maßnahme ist eine herkömmlich verwendete Abdeckkappe 12 (1) entbehrlich.
  • Die während der Montage der Laufrolle 1 samt Wälzlager 8 auf den Lagerzapfen 9 aufgeschraubte gewindefurchende Mutter 14 furcht spanlos vorzugsweise ein metrisches Schraubengewinde, so dass beispielsweise im Notfall, wie bei einem an sich zu vermeidenden Verlust der gewindefurchenden Mutter 14, auch herkömmliche Muttern mit metrischem Gewinde zur Befestigung verwendbar sind.
  • Gemäß einer weiteren, hier nicht näher gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verbindungsanordnung ist vorgesehen, dass die Gewindebohrung der gewindefurchenden Mutter 14 im Querschnitt zwar zylindrisch ausgebildet ist und demgemäß einer herkömmlichen Befestigungsmutter mit beispielsweise metrischem Gewinde sowie Radiusprofilierung entsprechen kann, jedoch nunmehr der Lagerzapfen 9 im Querschnitt die Form eines Polygons mit drei oder mehr nach außen abgerundeten Formstegen aufweist, wodurch die Voraussetzungen gegeben sind, dass besagte Mutter als gewindefurchende Mutter 14 fungieren kann.
  • Für den Fachmann ist in Kenntnis der Erfindung sicherlich leicht nachvollziehbar, dass die gewindefurchende Mutter 14 nicht nur ausschließlich für den vorstehenden Anwendungsfall geeignet ist, sondern vielfältige Anwendungsfälle mit erfasst, die ihrerseits eine form- und kraftschlüssige sowie lösbare Verbindung zwischen der gewindefurchenden Mutter 14 und einem zylindrischen Lagerzapfen 9 oder jeglichen anderen geeigneten Zapfen durch spanloses Furchen eines Gewindes in den Lagerzapfen 9 bzw. Zapfen mittels der besagter Mutter 14 erlauben.
  • 1
    Laufrolle
    2
    Spannvorrichtung
    3
    Grundelement
    4
    Aufnahmeelement
    5
    Schwenkarm
    6
    Gleitlager
    7
    Drehfeder
    8
    Wälzlager
    8a
    Innenring
    8b
    Außenring
    8c
    Wälzkörper
    9
    Lagerzapfen
    10
    Gewindebohrung
    11
    Befestigungsschraube
    12
    Abdeckkappe
    13
    Verschraubungsabschnitt
    14
    gewindefurchende Mutter
    15
    Radialsteg (Schwenkarm 5)
    16
    Tragabschnitt (Lagerzapfen 9)
    17
    Flanschabschnitt (gewindefurchende Mutter 14)
    18
    Tragabschnitt (gewindefurchende Mutter 14)

Claims (13)

  1. Verbindungsanordnung zwischen einer Laufrolle (1) und einer Spannvorrichtung (2) für ein Umschlingungsmittel, wobei die Laufrolle (1) von wenigstens einem, einen Innen- und einen Außenring (8a, 8b) sowie dazwischen angeordnete Wälzkörper (8c) aufweisenden Wälzlager (8) getragen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenring (1) des wenigstens einen Wälzlagers (8) sich radial zumindest mittelbar auf einem frei auskragenden Lagerzapfen (9) eines Schwenkarms (5) der Spannvorrichtung (2) abstützt und axial mittels einer vom freien Ende des Lagerzapfens (9) her auf einen Verschraubungsabschnitt (13) desselben aufschraubbaren und stirnseitig angreifenden gewindefurchenden Mutter (14) gegen einen Radialsteg (15) des Schwenkarms (5) gespannt ist.
  2. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindebohrung der gewindefurchenden Mutter (14) im Querschnitt die Form eines Polygons mit drei oder mehr nach innen abgerundeten Formstegen aufweist, deren Gewinde mit einem weitestgehend zylindrisch ausgebildeten Lagerzapfen (9) in Eingriff bringbar ist.
  3. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindebohrung der gewindefurchenden Mutter (14) im Querschnitt zylindrisch ausgebildet ist und mit einem Lagerzapfen (9) in Ein griff bringbar ist, dessen Querschnitt die Form eines Polygons mit drei oder mehr nach außen abgerundeten Formstegen aufweist.
  4. Verbindungsanordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindebohrung der gewindefurchenden Mutter (14) oder der Lagerzapfen (9) im Querschnitt vorzugsweise eine Trilobularform aufweisen, wobei das Gewinde der gewindefurchenden Mutter (14) mit einer Radiusprofilierung versehen ist.
  5. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Innenring (8a) des Wälzlagers (8) radial auf einem Tragabschnitt (16) des Lagerzapfens (9) abstützt, der sich in axialer Richtung unmittelbar an den Radialsteg (15) des Schwenkarms (5) anschließt und im Durchmesser größer gewählt ist als der Verschraubungsabschnitt (13) des Lagerzapfen (9).
  6. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die gewindefurchende Mutter (14) neben einem radialen Flanschabschnitt (17) einen axial ausgerichteten Tragabschnitt (18) aufweist, auf welchem sich der Innenring (8a) des Wälzlagers (8) radial abstützt.
  7. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass der in die Bohrung des Innenrings (8a) des Wälzlagers (8) hineinreichende Tragabschnitt (16) des Lagerzapfens (9) und/oder der Tragabschnitt (18) der gewindefurchenden Mutter (14) konisch verjüngt ausgebildet sind.
  8. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkarm (5) samt eines einstückig mit demselben ausgebildeten Lagerzapfens (9) aus Metallguss besteht.
  9. Verbindungsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkarm (5) samt Lagerzapfen (9) aus Leichmetallguss, wie Aluminium-Druckguss besteht.
  10. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die gewindefurchende Mutter (14) aus Werkzeugstahl besteht.
  11. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der radiale Flanschabschnitt (17) der gewindefurchenden Mutter (14) derart radial vergrößert ausgebildet ist, dass ein stirnseitiger Verschmutzungsschutz des Wälzlagers (8) realisiert ist.
  12. Gewindefurchende Mutter (14) zur form- und kraftschlüssigen sowie lösbaren Verbindung mit einem zylindrischen Lagerzapfen (9) bzw. Zapfen, wobei die Gewindebohrung im Querschnitt die Form eines Polygons mit drei oder mehr nach innen abgerundeten Formstegen aufweist.
  13. Gewindefurchende Mutter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindebohrung der gewindefurchenden Mutter (14) im Querschnitt eine Trilobularform aufweist, wobei das Gewinde derselben mit einer Radiusprofilierung versehen ist.
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