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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein System zum Einführen eines
selbstexpandierenden Stents in ein Körpergefäß, mit einem proximalen und
einem distalen Bereich, und mit einem selbstexpandierenden Stent,
der einen hohlzylindrischen Körper
mit einem proximalen und einem distalen Ende aufweist, wobei zumindest
das proximale Ende Maschen aufweist, und wobei das System ein lösbares Fixiersystem
für die
Maschen des proximalen Stentendes zur Einführung des Stents in das Körpergefäß aufweist.
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Gefäßstents,
die auch als endovaskuläre Stents
bezeichnet werden, werden zur Ausschaltung von Aneurysmen, Dissektionen,
bei Rupturen oder Stenosen in ein erkranktes Gefäß eingeführt, und sind im Stand der
Technik ausführlich
beschrieben.
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Sie
dienen dazu, den erkrankten Gefäßbereich
zu überbrücken. Ein
Stentgraft weist neben einem Grundgerüst, das meist aus Draht ist,
einen Mantel aus biokompatiblem Material auf.
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Im
Stand der Technik bekannte Stents oder Stentgrafts werden beispielsweise
in Gefäße eingesetzt,
deren Wände
krankhaft oder durch Verletzung geschwächt sind, und die eine dahingehende
Unterstützung
benötigen.
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Viele
Stents stellen selbstexpandierende Stentsysteme dar, die im komprimierten
Zustand in das Gefäß eingeführt werden,
und deren Expandierung durch Entfernung von komprimierenden Mitteln ermöglicht wird.
Bei diesen selbstexpandierenden Stents ist es daher notwendig, dass
sie ein elastisches Material aufweisen, das sich nach außen, d.h. radial
expandieren kann, sobald eine zur Kompression auf das Material ausgeübte Kraft,
beispielsweise eine Hülle,
entfernt wird. Hier wird vorzugsweise ein Material mit superelastische
Eigenschaften eingesetzt. Das Stentgerüst wird aus diesem Material
gefertigt und weist vorzugsweise eine röhrenförmige Struktur auf, die meist
einen etwas größeren Durchmesser
als das Gefäß aufweist,
in das es eingebracht werden soll.
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Die
Einführung
und Einbringung eines Stents oder Stentgrafts wird meist unter Einsatz
eines Einführsystems
durchgeführt,
bei welchem drei röhrenförmige Strukturen
vorgesehen sind, nämlich
ein Drahtführungskatheter,
ein innerer Kolben und eine äußere Hülle, die
relativ zueinander axial bewegt werden können. Der Stent ist dabei innerhalb
des distalen Endes der äußeren Hülle im komprimierten
Zustand angeordnet und wird in diesem Zustand in das Gefäß eingeführt. Nach
Platzierung des Stents an der gewünschten Stelle wird der Kolben
meist stationär
gehalten, wohingegen die Hülle
des Einführsystems
zurückgezogen
wird, wodurch der Stent freigesetzt wird. Dieser kann sich durch
Anschlagen an den Kolben nicht in Richtung der zurückziehenden
Hülle bewegen,
wenn diese entfernt wird. Der Stent entfaltet sich aufgrund seiner
selbstexpandierenden Eigenschaft und legt sich zumindest teilweise
an die Gefäßwände an.
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Im
Stand der Technik wird allgemein das Ende des Stents, das näher zu dem
Herzen platziert wird, als proximales Ende bezeichnet, wohingegen das
Ende des Stents, das weiter weg vom Herzen platziert wird, als distales
Ende bezeichnet wird. Im Gegensatz hierzu werden die Enden des Einführsystems
dahingehend mit distal und proximal bezeichnet, wobei das Ende,
das näher
bei der handhabenden Person liegt, als proximal bezeichnet wird,
und das das Ende, das weiter entfernt ist von der handhabenden Person
liegt, als distal bezeichnet wird.
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Das
proximale Ende des Stents bzw. Stentgrafts ist typischerweise derart
ausgestaltet, dass der Stent vor allem mit diesem Ende an der Gefäßwand fixiert
wird. Dies soll ein Verrutschen des Stents nach dessen Einbringung
in das Gefäß verhindern.
Hierfür weisen
die Enden des Stents Federelemente auf, die mäanderförmige umlaufende Spitzbögen bilden
oder einen wellenförmigen
Ring, die vorliegend allgemein als Maschen bezeichnet werden, und
die sich nach deren Freisetzung radial expandieren und an der Gefäßwand als
Fixierelemente dienen. In manchen Fällen sind zusätzlich Häkchen am
proximalen Ende des Mantels angebracht, die nach dem Freisetzen
in die Gefäßwand eindringen
und das Implantat zusätzlich fixieren.
Das proximale Ende mit diesen Fixierelementen weist im expandierten
Zustand meist einen größeren Durchmesser
auf, als das Gefäß, in das
der Stent eingebracht werden soll, und zwar gerade damit sich die
Fixierelemente an dem proximalen Stentende nach Freisetzung des
Stents fest an die Gefäßwände anlagern
und dort verankern können.
Daher müssen
diese Fixierelemente am proximalen Stentende zur Einführung des
Stents in das Körpergefäß zusammengedrückt bzw.
komprimiert und im Einführsystem
lösbar
befestigt werden.
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Bei
vielen im Stand der Technik bekannten Stents ist neben dem Stent
auch das proximale Stentende durch einen Hüllschlauch komprimiert, der
den Stent zur Einführung
in das Gefäß in einem
komprimierten Zustand hält.
Beim Freisetzen des Stents oder Stentgrafts expandiert dieser beginnend
mit dem proximalen Ende bzw. den Fixierelementen bis zum distalen
Ende.
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Im
Stand der Technik sind andererseits auch Einführsysteme bekannt, die eine
getrennte Freisetzung des proximalen Stentendes vom restlichen Stent
ermöglichen.
Dadurch können
die Fixierelemente erst freigesetzt werden, wenn der restliche Stent
oder Stentgraft bereits teilweise oder vollständig expandiert wurde.
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Bei
der Freisetzung von Stents oder Stentgrafts kann ein leichtes Verschieben
des teilweise expandierten Stentgrafts nach proximal oder distal
erforderlich werden, um eine bestmögliche Platzierung zu gewährleisten.
Diese nachträgliche
Korrektur der Stentposition ist jedoch mit einer sehr hohen Verletzungsgefahr
der Gefäßwände verbunden,
wenn die Spitzbögen/Maschen
des proximalen Endes des Stents bereits geöffnet und in der Gefäßwand verhakt sind.
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Zur
Lösung
dieses Problems ist im Stand der Technik beispielsweise das Einführsystem
aus der
EP 1 369 098
A1 bekannt, bei dem eine Kappe vorgesehen ist, innerhalb
welcher die proximalen Federenden des Stents geführt und befestigt sind, und des
Stentgrafts die durch einen Mechanismus in der Kappe bzw. durch
Entfernen der Kappe erst nach der Platzierung freigesetzt werden.
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Aus
der
WO 2005/023149 ist
ein Einführsystem
für Stents
bzw. Stentgrafts bekannt, bei welchem die Federn des Stents durch
eine Einfangvorrichtung für
die Spitzbögen
der Federn zusammengeführt werden.
Diese Einfangvorrichtung weist eine entsprechende Anzahl von fixierten
länglichen
Fortsätzen
auf, in die die Federn eingefädelt
werden. Die Fortsätze
sind dabei fest auf einem äußeren Rohr bzw.
Katheder fixiert, welcher durch das Stentlumen hindurchgeführt ist.
Durch Zurückziehen
des Rohrs, d.h. durch ein Ziehen des Rohrs in Richtung des Anwenders,
sowie der auf diesem fest fixierten Fortsätze werden die eingefädelten Federn
des proximalen Stentendes freigesetzt.
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Nachteilig
bei den im Stand der Technik bekannten Systemen ist, dass bei diesen
Systemen die Gefahr besteht, dass – wenn die Federn sich mit
dem sie fixierenden System verhaken bzw. durch das Zurückziehen
der Einfangvorrichtung die Federn sich nicht vollständig lösen – das proximale
Ende des Stents nicht freigesetzt werden kann. Darüber hinaus ist
bei dem aus der
WO 2005/023149 bekannten
System nachteilig, dass durch ein Verdrehen des äußeren Katheders auch die Gefahr
einer Verdrehung des Stents besteht.
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Nachteilig
bei den im Stand der Technik bekannten Vorrichtungen ist ferner,
dass die Freisetzungs- bzw. Fixiersysteme dieser Vorrichtungen mehrteilig
und meist sehr kompliziert aufgebaut sind, was das System insgesamt
teuer und fehleranfällig macht.
Zudem haben die Einbauten den großen Nachteil, dass sie den
proximalen Bereich des Einführsystems
stark versteifen, was das Einführen
und Herausziehen des Einführsystems
durch die engen Zugangsgefäße und im
Aortenbogen deutlich erschwert oder verhindert. Ein weiterer Nachteil
der bereits bekannten Fixiersysteme ist, dass sie zusätzlich zu
dem Implantatmaterial Platz benötigen
und dadurch das Bestreben, den Durchmesser des Einführbesteckes
so klein wie möglich
zu gestalten, entgegenwirken.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein System zum Einführen eines
selbstexpandierenden Stents in ein Körpergefäß bereitzustellen, mit welchem
die im Stand der Technik bekannten Nachteile überwunden werden können.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe gelöst durch
eine Weiterbildung des eingangs genannten Einführsystems, wobei das Fixiersystem
aus einem einzelnen drahtförmigen
Element besteht, durch welches die Maschen zur Einführung des
Stents oder Stentgrafts in das Köpergefäß von einem
expandierten in einen komprimierten Zustand überführbar sind.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen
gelöst.
Mit dem erfindungsgemäßen Einführsystem
und insbesondere mit dem darin enthaltenen Fixiersystem für das proximale
Stentende ist es nun möglich,
die Maschen durch Ziehen des Drahtes freizusetzen, ohne dass die
Gefahr besteht, dass sich diese im Freisetzungssystem verkanten.
Ferner wird durch das drahtförmige
Element eine äußerst einfache
Lösung
geschaffen, mit der das proximale Stentende freigesetzt werden kann,
ohne dass weitere Teile oder Vorrichtungen im System zur Fixierung
der Maschen vorgesehen sein müssen.
Dadurch ist das System insgesamt sehr einfach zu handhaben, wenig
fehleranfällig, sehr
flexibel und platzsparend, d.h. ermöglicht die Realisierung von
kleinen Durchmessern beim Einführsystem.
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Die
Fixierelemente werden bei dem erfindungsgemäßen System zur Einführung des
Stents in ein Körpergefäß praktisch
mit dem drahtförmigen Element
aufgefädelt
und dadurch maschenartig zusammengerafft bzw. zusammengedrückt. Der
Durchmesser des proximalen Stentendes wird dadurch – im Vergleich
zum expandierten Zustand des Stentendes – deutlich verringert, wodurch
ein einfaches Einführen
in das Körpergefäß ermöglicht wird.
Zur Freisetzung und Festsetzung des Stents im Körpergefäß wird das drahtförmige Element
einfach entfernt, beispielsweise durch einfaches Herausziehen des drahtförmigen Elements
aus den Maschen, wodurch die Maschen aufgrund der selbstexpandierenden
Eigenschaft des Stents freigesetzt werden.
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Es
versteht sich, dass das drahtförmige
Element Eigenschaften aufweisen muss, mit denen der Stent einerseits
im komprimierten Zustand gehalten werden kann, und welche es andererseits
ermöglichen,
das drahtförmige
Element einfach wieder aus den Maschen herauszuziehen, um diese
freizusetzen.
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Vorliegend
bedeutet „Maschen" jede Struktur am
proximalen Stentende, die aus Öffnungen
und aus diese umgebenden faden- oder drahtförmigen Elementen besteht. Dabei
können
die Maschen verschiedene Formen aufweisen, wie bspw. ring- oder kreisförmig oder
in Form von Bögen/Spitzbögen. Das Fixiersystem
am proximalen Stentende kann dabei bspw. aus einem mäanderförmig umlaufenden
Drahtelement gebildet sein, oder aber auch separate Ringe, die nachträglich an
das proximale Ende eines Stents/Stentgrafts angenäht wurden.
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Vorliegend
soll „Stent" jede Vorrichtung
bezeichnen, die mit einem Gittergerüst als hohlzylindrischer Körper zur
Stützung
von Wänden
in Gefäße eingebracht
wird.
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Damit
sind vorliegend auch Stentgrafts von dem Begriff Stent umschlossen,
die neben einem expandierbaren Grundgerüst noch einen dieses zumindest
teilweise bedeckenden Mantel aufweisen. Ferner kann der Stent jede
beliebige Form einnehmen, bspw. eine Röhrchenform oder die Form einer
Bifurkation, oder in Form einer Röhre mit seitlichen Abgängen.
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Das
funktionale drahtförmige
Element kann dabei bspw. einen Durchmesser von ca. 0,1 mm bis ca.
1 mm aufweisen, vorzugsweise von ca. 0,3 bis ca. 0,35 mm, sowie
eine Länge
zwischen ca. 1 cm bis ca. 300 cm.
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Dabei
ist insbesondere bevorzugt, wenn das drahtförmige Element zumindest im
funktionalen Bereich oder über
die ganze Drahtlänge
ein Material mit Shape-Memory-Eigenschaften,
insbesondere Nitinol mit Shape-Memory-Eigenschaften bei den im klinischen
Einsatz vorherrschenden Umgebungsbedingungen aufweist.
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Das
Material Nitinol als solches ist zur Verwendung für Stents
an sich zwar bekannt. Hierbei wird häufig auf Nitinol zugegriffen,
jedoch mit superelastischen Eigenschaften, wodurch Stents bereitgestellt
werden können,
die von einem expandierten Ruhezustand in einen belasteten komprimierten
Zustand überführt werden
können.
Nach Entfernen der Belastung bzw. Komprimierung expandiert sich
der Stent aufgrund dessen superelastischen Eigenschaften wieder
in den ursprünglichen
Ruhezustand zurück,
wodurch er sich beispielsweise bei Freisetzung in einem Körpergefäß an die
Gefäßwände durch
die Expansion anlagert.
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Bei
einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Systems
ist nun vorteilhafterweise vorgesehen, dass das Fixiersystem des
proximalen Stentendes ein Nitinol-Draht mit Shape-Memory-Eigenschaft
ist, der durch die Maschen hindurch aufgefädelt und somit lösbar in
dem Stent angebracht ist, und der zur Freisetzung des Stents aus
den Maschen herausgezogen werden kann. Aufgrund der Shape-Memory-Eigenschaften
des Nitinol-Drahtes ist gewährleistet,
dass der Draht hinreichende Kraft und Festigkeit besitzt, die Maschen
in zusammengedrücktem
Zustand zu halten, um die Einfüh rung
des Stents zu ermöglichen,
dass aber andererseits es einfach möglich ist, den Nitinol-Draht
aus den Maschen zu entfernen, wodurch diese nicht mehr zusammengehalten
werden und sich dadurch freisetzen und an die Gefäßwand anlagern
können.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist bevorzugt, wenn das drahtförmige
Element zur Fixierung der Maschen abwechselnd von innen nach außen durch
die Maschen hindurchgeführt
ist, sowie wahlweise durch die erste Masche am Ende noch einmal.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass die Maschen auf das drahtförmige Element einfach aufgefädelt und
zusammengerafft werden können.
Dadurch verringert sich insgesamt der Durchmesser des proximalen
Stentendes im Vergleich zum unbelasteten Zustand.
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Es
versteht sich, dass die Form des proximalen Endes des Stents bzw.
Stentgrafts von den verschiedenen Stents und deren Einsatzzweck
abhängt. Dabei
weisen die meisten Stentenden aufgrund ihrer Herstellung Maschen
oder Spitzbögen
auf, wobei deren Anzahl ebenfalls je nach Stentart/Stentgröße oder
Einsatzzweck zwischen zwei und mehreren, bspw. 5, 6, 7, oder 8 variieren
kann. Bei dem erfindungsgemäßen Fixiersystem
ist dabei von Vorteil, dass es egal ist, wie viele Spitzbögen das
proximale Stentende aufweist, da zur Komprimierung des Durchmessers
des proximalen Stentendes die an diesem Ende vorgesehenen Maschen
oder Spitzbögen
einfach auf das drahtförmige
Element aufgefädelt
werden können,
ohne dass die konkrete Anzahl der Maschen oder Spitzbögen berücksichtigt
werden müsste.
Das drahtförmige
Element ist daher prinzipiell bei sämtlichen Stents einsetzbar,
die an ihrem proximalen Ende eine Maschenstruktur aufweisen, durch
welche hindurch das drahtförmige
Element geführt
werden kann.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist bevorzugt, wenn mit dem ersten Ende des drahtförmigen Elements
das proximale Ende des Stents fixierbar ist, und dass der dazwischen
liegende Abschnitt und das zweite Ende des drahtförmigen Elements zum
proximalen Bereich des Einführsystems
geführt ist.
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Diese
Ausführungsform
bietet den Vorteil, dass das zweite Ende zum Anwender des Einführsystems
geführt
wird, wodurch dieser auf das Fixiersystem am distalen Ende des Einführsystems
Einfluss nehmen kann.
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Ferner
ist bevorzugt, wenn das erste Ende des drahtförmigen Elements durch Ausübung eines Zugs
auf das zweite Ende des drahtförmigen
Elements aus dem proximalen Ende des Stents entfernbar ist.
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Diese
Ausführungsform
hat den Vorteil, dass mit dem im proximalen Bereich des Einführsystems vorliegenden
zweiten Ende des drahtförmigen
Elements das Fixiersystem durch einen einfachen Handgriff vom proximalen
Stentende freigesetzt werden kann. Bei Ausübung einer Zugkraft auf das
zweite Ende des drahtförmigen
Elements wird dieses entgegengesetzt zur Einführrichtung des Stents bewegt, wodurch
auch das erste Ende des drahtförmigen
Elements aus den Maschen oder Spitzbögen des proximalen Stentendes
herausgezogen wird. Dadurch wiederum werden die Maschen oder Spitzbögen freigesetzt
und können
sich expandieren. Hier ist also lediglich ein einfacher Handgriff
notwendig, um eine Freisetzung des proximalen Stentendes zu ermöglichen.
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Es
versteht sich, dass das zweite Ende bspw. durch den Hohlkörper des
Stents hindurch geführt
werden kann. Ggf. kann dieses auch außerhalb des Stents geführt werden.
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In
einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Systems
sind die Maschen am proximalen Ende des Stents abwechselnd in proximale
und distale Richtung weisende Spitzbögen, die einen Scheitel und
Schenkel umfassen.
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Bei
dieser Ausführungsform
besteht also zumindest das proximale Stentende aus Federn, die als Spitzbögen geformt
sind. Das drahtförmige
Element wird zur Fixierung der Spitzbögen von innen nach außen durch
die Spitzbögen
geführt
und angezogen, wodurch diese fixiert und komprimiert werden können.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass Schlauchförmige
Abschnitte bei dem System zum Einführen eines selbstexpandierenden
Stents vorgesehen sind, durch welche das drahtförmige Element entlang des Drahtführungskatheters
geführt
wird. Diese schlauchförmigen
Abschnitte können
sich bspw. an einem Drahtführungskatheter
befinden, der üblicherweise
bei einem Einführungssystem
für Stents
vorgesehen ist. Diese Schlauchabschnitte sind vorzugsweise aus Kunststoff
und können
in Form eines Doppellumenschlauches ausgebildet sein, wobei das
eine Lumen als Führung
für das
drahtförmige
Element dient und das zweite Lumen zur Arretierung auf dem Drahtführungskatheter
dient. Dabei ist ein Schlauchabschnitt so auf dem Drahtführungskatheter
positioniert, dass das proximale Ende – bspw. ca. 0 bis 5 mm – unterhalb
der fixierten Spitzen endet, um beim Ziehen des Drahtes ein Verschieben
der Spitzen entlang des Drahtführungskatheters
zu verhindern.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist bevorzugt, wenn das System ferner eine Rückzugshülle aufweist, die zumindest
Teile des Stents zur Einführung
in ein Körpergefäß in einem
komprimierten Zustand hält.
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Wie
weiter oben erwähnt,
kann über
das Fixiersystem gezielt das proximale Stentende freigesetzt werden.
Die restlichen Stentabschnitte können dabei
unabhängig
von dem proximalen Stentende zur Einführung des Stents in ein Körpergefäß durch Krafteinwirkung
einer über
den Stent gezogenen Hülle
komprimiert und durch Rückziehen
der Hülle
freigesetzt werden. Dadurch kann der Stent vollständig expandieren
und sich im Gefäß verankern.
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Ferner
ist bei einer bevorzugten Ausführungsform
vorgesehen, wenn ein Schiebeelement vorgesehen ist, durch welches
das distale Ende und der zwischen distalem und proximalen Ende liegende Teil
des Stents in Verbindung mit einem Rückziehen der Rückzugshülle freisetzbar
ist.
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Mit
dem Schiebeelement, der auch Pusher genannt wird, kann also die
Kraft, die durch Entfernen der Hülle
auf den Stent ausgeübt
wird, entgegengewirkt werden. Damit wird erreicht, dass sich der Stent
nicht mit der Rückzugshülle in proximale
Richtung bezogen auf das Einführsystem
bewegt, sondern an der Stelle gehalten werden kann, an der er ursprünglich zur
Freisetzung vorgesehen war.
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Das
System kann fernern übliche
Merkmale und Eigenschaften von Stent-Freisetzungssystemen aufweisen, beispielhaft
wird auf einige wie in der
DE 103
46 200 beschrieben verwiesen.
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Die
Erfindung betrifft ferner allgemein die Verwendung eines drahtförmigen Elements
zum lösbaren
Fixieren von in proximale und distale Richtung weisenden Fixierelementen
am proximalen oder distalen Ende eines Stents.
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Insbesondere
ist hierbei bevorzugt, wenn das drahtförmige Element unter Anwendungsbedingungen
Shape-Memory-Eigenschaften aufweist, und noch bevorzugter ist, wenn
das drahtförmige
Element ein Nitinol-Draht mit Shape-Memory-Eigenschaften unter Anwendungsbedingungen
ist.
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Der
Erfinder hat erkannt, dass allgemein zur Fixierung von proximalen
Stentenden vorteilhaft ein Draht eingesetzt werden kann, mit dessen
Hilfe das Maschen- oder Öffnungen
aufweisende Stentende sozusagen aufgefädelt und dadurch im Durchmesser komprimiert
werden kann. In diesem Zustand kann dann der Stent einfach in ein
Körpergefäß eingeführt werden.
Um das proximale Stentende freizusetzen, wird der Draht einfach
aus den Maschen/Öffnungen oder
Spitzbögen
entfernt bzw. der Länge
nach herausgezogen, wodurch sich diese wieder expandieren können.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch
zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
Alleinstellung oder in anderen Kombinationen verwendet werden können, ohne den
Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus der beigefügten Zeichnung sowie der nachstehenden
Beschreibung.
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Die
Erfindung wird nachstehend näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 einen
beispielhaften Stent(graft) in seiner expandierten Form mit freigesetztem
proximalen Stentende (nicht maßstabsgetreu);
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2 das
proximale Stentende, wobei hier die Spitzbögen des proximalen Stentendes
durch das Fixiersystem der erfindungsgemäßen Ausführungsform zur Einführung des
Stents in ein Körpergefäß zusammengehalten
werden (nicht maßstabsgetreu);
und
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3 die
Freisetzung des proximalen Stentendes mit teilweise herausgezogenem
Fixiersystem (nicht maßstabsgetreu).
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In 1a ist ein beispielhafter Stent 10 gezeigt,
mit einem zylinderförmigen
Hohlkörper
sowie einem proximalen 12 und einem distalen 14 Stentende.
Das proximale Stentende 12 weist Spitzbögen auf, die in 1 insgesamt
mit 16 gekennzeichnet sind. Diese Spitzbögen 16 weisen
Scheitel 18 und gerade Abschnitte, bzw. Schenkel 19 auf.
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Der
Stent ist in 1 ferner in seinem mittleren
Abschnitt mit einem Mantel überzogen,
der den Stent im eingesetzten Zustand dicht hält. Der in 1 gezeigte
Stent (bzw. Stentgraft) befindet sich in seinem expandierten Zustand,
der hierin auch als sein Ruhezustand oder als unbelasteter Zustand
bezeichnet wird, da der Stent diese Form nach seiner Herstellung
einnimmt. Der Stent setzt sich ferner aus umlaufenden, mäanderförmigen Ringen
zusammen, die jeweils Spitzbögen
bilden, die abwechselnd in proximale und distale Richtung weisen.
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Im
Allgemeinen weist der Stent üblicherweise
einen etwas größeren Durchmesser
auf als das Körpergefäß, in das
er implantiert werden soll. Dabei kann der Stent auch über seine
Länge unterschiedliche
Durchmesser aufweisen, bspw. können
das proximale und das distale Ende größere Durchmesser aufweisen
als der zwischen proximalen und distalem Ende gelegene Stentbereich.
Ferner können
die Spitzbögen
zusätzlich
noch kronenartig nach außen gespreizt
sein. Auch die Maschengröße, Höhe der einzelnen
Stentfedern, die Anzahl der Spitzen kann über die Länge des Stents hinweg variieren.
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In 2 ist
der in 1 gezeigte Stent teilweise in einem anderen Zustand
gezeigt; hier werden gleiche Merkmale mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
Mit 20 ist ein drahtförmiges
Element bezeichnet, das in die Spitzbögen 16 eingefädelt ist, bzw.
auf das die Maschen oder Spitzbögen
sozusagen aufgefädelt
sind. Dadurch können
die Spitzbögen 16 zusammengerafft
werden, wodurch sich der Durchmesser am proximalen Ende 12 des
Stents 10 verringert.
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Der
restliche Teil des Stents kann nun bspw. durch Überziehen einer Rückzugshülle ebenfalls komprimiert
werden, wodurch sich auch der Durchmesser der restlichen Stentabschnitte
verringert. In diesem komprimierten und belastete Zustand kann der
Stent in ein Körpergefäß eingeführt werden.
Hierzu kann das System zum Einführen
des Stents noch weitere Bestandteile aufweisen, wie bspw. einen
Pusher, Drahtführungskatheter,
ein inneres Rohr, auf das der Stent geladen wird, etc. Diese Elemente
sind in den Figuren nicht gezeigt, da sie übliche Elemente von Einführsystemen
darstellen, die dem Fachmann nach Durchsicht der vorliegenden Unterlagen
klar und offensichtlich sein werden.
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In 3 ist
wiederum der Stent aus den 1 und 2 gezeigt,
wobei er sich hier in einem dritten Zustand befindet. Auch hier
sind wieder gleiche Merkmale wie in den 1 und 2 mit
gleichen Bezugszeichen versehen. Wie in 3 zu erkennen
ist, fasst das erste Ende 22 des drahtförmigen Elements 20 die
Spitzbögen
zusammen, das zweite Ende 24 des drahtförmigen Elements 20,
bzw. der zwischen erstem 22 und zweitem Ende 24 gelegene
Abschnitt des drahtförmigen
Elements 20 ist durch das Lumen des Stents geführt, was
durch die gestrichelte Linie in 3 beispielhaft
angedeutet ist. Das drahtförmige
Element 20 in 3 teilweise aus den Spitzbögen 16 entfernt
worden – bspw.
durch Ziehen am zweiten Ende 24 des drahtförmigen Elements 20 –, wodurch
das proximale Ende 12 des Stents 10 wieder freigegeben
wird.
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Zur
kompletten Freisetzung des Stents wird vorzugsweise die Rückzugshülle teilweise
zurückgezogen,
das drahtförmige
Element 20 ganz aus dem proximalen Stentende 12 entfernt
und anschließend die
Rückzugshülle, die
in den 1 bis 3 nicht gezeigt ist, vollständigzurückgezogen.
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Der
in den Figuren gezeigte Stent ist lediglich beispielhaft gewählt. Es
versteht sich, dass jede andere Form eines Stents oder Stentgrafts
mit unterschiedlichen proximalen Stentenden eingesetzt werden kann,
zumindest jeder Stent/Stentgraft, der an seinem proximalen Ende
maschen- oder ringförmige Elemente
aufweist. Diese müssen
nicht integraler Bestandteil des Stents sein, sie können auch
bspw. nachträglich
an einen Stent oder Stentgraft angenäht werden, und ermöglichen
so die proximale Fixierung. Ferner könnte das drahtförmige Element
bei einem Stentgraft auch durch den Mantel gefädelt werden und den Stent so
vorne zusammenziehen, wenn keine freie Stentfedern/Maschen vorliegen.