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DE102006058186A1 - Proximale Fixierung - Google Patents

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DE102006058186A1
DE102006058186A1 DE102006058186A DE102006058186A DE102006058186A1 DE 102006058186 A1 DE102006058186 A1 DE 102006058186A1 DE 102006058186 A DE102006058186 A DE 102006058186A DE 102006058186 A DE102006058186 A DE 102006058186A DE 102006058186 A1 DE102006058186 A1 DE 102006058186A1
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DE
Germany
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stent
wire
proximal
shaped element
distal
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Withdrawn
Application number
DE102006058186A
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English (en)
Inventor
Heike Fischer
Steffen Rauschenberger
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Jotec GmbH
Original Assignee
Jotec GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Jotec GmbH filed Critical Jotec GmbH
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Priority to US11/946,590 priority patent/US20080125845A1/en
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zum Einführen eines selbstexpandierenden Stents in ein Körpergefäß, mit einem proximalen und einem distalen Bereich, und mit einem selbstexpandierenden Stent (10), der einen hohlzylindrischen Körper mit einem proximalen (12) und einem distalen Ende (14) aufweist. Dabei weist zumindest das proximale Ende (12) Maschen (16) auf. Das System weist ferner ein lösbares Fixiersystem für die Maschen (16) des proximalen Stentendes (12) zur Einführung des Stents (10) in das Körpergefäß auf, wobei das Fixiersystem aus einem drahtförmigen Element (20) mit einem ersten und einem zweiten (24) Ende, sowie einem dazwischenliegenden Abschnitt besteht, durch welches die Maschen (16) zur Einführung des Stents (10) in das Körpergefäß von einem expandierten in einen komprimierten Zustand überführbar sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zum Einführen eines selbstexpandierenden Stents in ein Körpergefäß, mit einem proximalen und einem distalen Bereich, und mit einem selbstexpandierenden Stent, der einen hohlzylindrischen Körper mit einem proximalen und einem distalen Ende aufweist, wobei zumindest das proximale Ende Maschen aufweist, und wobei das System ein lösbares Fixiersystem für die Maschen des proximalen Stentendes zur Einführung des Stents in das Körpergefäß aufweist.
  • Gefäßstents, die auch als endovaskuläre Stents bezeichnet werden, werden zur Ausschaltung von Aneurysmen, Dissektionen, bei Rupturen oder Stenosen in ein erkranktes Gefäß eingeführt, und sind im Stand der Technik ausführlich beschrieben.
  • Sie dienen dazu, den erkrankten Gefäßbereich zu überbrücken. Ein Stentgraft weist neben einem Grundgerüst, das meist aus Draht ist, einen Mantel aus biokompatiblem Material auf.
  • Im Stand der Technik bekannte Stents oder Stentgrafts werden beispielsweise in Gefäße eingesetzt, deren Wände krankhaft oder durch Verletzung geschwächt sind, und die eine dahingehende Unterstützung benötigen.
  • Viele Stents stellen selbstexpandierende Stentsysteme dar, die im komprimierten Zustand in das Gefäß eingeführt werden, und deren Expandierung durch Entfernung von komprimierenden Mitteln ermöglicht wird. Bei diesen selbstexpandierenden Stents ist es daher notwendig, dass sie ein elastisches Material aufweisen, das sich nach außen, d.h. radial expandieren kann, sobald eine zur Kompression auf das Material ausgeübte Kraft, beispielsweise eine Hülle, entfernt wird. Hier wird vorzugsweise ein Material mit superelastische Eigenschaften eingesetzt. Das Stentgerüst wird aus diesem Material gefertigt und weist vorzugsweise eine röhrenförmige Struktur auf, die meist einen etwas größeren Durchmesser als das Gefäß aufweist, in das es eingebracht werden soll.
  • Die Einführung und Einbringung eines Stents oder Stentgrafts wird meist unter Einsatz eines Einführsystems durchgeführt, bei welchem drei röhrenförmige Strukturen vorgesehen sind, nämlich ein Drahtführungskatheter, ein innerer Kolben und eine äußere Hülle, die relativ zueinander axial bewegt werden können. Der Stent ist dabei innerhalb des distalen Endes der äußeren Hülle im komprimierten Zustand angeordnet und wird in diesem Zustand in das Gefäß eingeführt. Nach Platzierung des Stents an der gewünschten Stelle wird der Kolben meist stationär gehalten, wohingegen die Hülle des Einführsystems zurückgezogen wird, wodurch der Stent freigesetzt wird. Dieser kann sich durch Anschlagen an den Kolben nicht in Richtung der zurückziehenden Hülle bewegen, wenn diese entfernt wird. Der Stent entfaltet sich aufgrund seiner selbstexpandierenden Eigenschaft und legt sich zumindest teilweise an die Gefäßwände an.
  • Im Stand der Technik wird allgemein das Ende des Stents, das näher zu dem Herzen platziert wird, als proximales Ende bezeichnet, wohingegen das Ende des Stents, das weiter weg vom Herzen platziert wird, als distales Ende bezeichnet wird. Im Gegensatz hierzu werden die Enden des Einführsystems dahingehend mit distal und proximal bezeichnet, wobei das Ende, das näher bei der handhabenden Person liegt, als proximal bezeichnet wird, und das das Ende, das weiter entfernt ist von der handhabenden Person liegt, als distal bezeichnet wird.
  • Das proximale Ende des Stents bzw. Stentgrafts ist typischerweise derart ausgestaltet, dass der Stent vor allem mit diesem Ende an der Gefäßwand fixiert wird. Dies soll ein Verrutschen des Stents nach dessen Einbringung in das Gefäß verhindern. Hierfür weisen die Enden des Stents Federelemente auf, die mäanderförmige umlaufende Spitzbögen bilden oder einen wellenförmigen Ring, die vorliegend allgemein als Maschen bezeichnet werden, und die sich nach deren Freisetzung radial expandieren und an der Gefäßwand als Fixierelemente dienen. In manchen Fällen sind zusätzlich Häkchen am proximalen Ende des Mantels angebracht, die nach dem Freisetzen in die Gefäßwand eindringen und das Implantat zusätzlich fixieren. Das proximale Ende mit diesen Fixierelementen weist im expandierten Zustand meist einen größeren Durchmesser auf, als das Gefäß, in das der Stent eingebracht werden soll, und zwar gerade damit sich die Fixierelemente an dem proximalen Stentende nach Freisetzung des Stents fest an die Gefäßwände anlagern und dort verankern können. Daher müssen diese Fixierelemente am proximalen Stentende zur Einführung des Stents in das Körpergefäß zusammengedrückt bzw. komprimiert und im Einführsystem lösbar befestigt werden.
  • Bei vielen im Stand der Technik bekannten Stents ist neben dem Stent auch das proximale Stentende durch einen Hüllschlauch komprimiert, der den Stent zur Einführung in das Gefäß in einem komprimierten Zustand hält. Beim Freisetzen des Stents oder Stentgrafts expandiert dieser beginnend mit dem proximalen Ende bzw. den Fixierelementen bis zum distalen Ende.
  • Im Stand der Technik sind andererseits auch Einführsysteme bekannt, die eine getrennte Freisetzung des proximalen Stentendes vom restlichen Stent ermöglichen. Dadurch können die Fixierelemente erst freigesetzt werden, wenn der restliche Stent oder Stentgraft bereits teilweise oder vollständig expandiert wurde.
  • Bei der Freisetzung von Stents oder Stentgrafts kann ein leichtes Verschieben des teilweise expandierten Stentgrafts nach proximal oder distal erforderlich werden, um eine bestmögliche Platzierung zu gewährleisten. Diese nachträgliche Korrektur der Stentposition ist jedoch mit einer sehr hohen Verletzungsgefahr der Gefäßwände verbunden, wenn die Spitzbögen/Maschen des proximalen Endes des Stents bereits geöffnet und in der Gefäßwand verhakt sind.
  • Zur Lösung dieses Problems ist im Stand der Technik beispielsweise das Einführsystem aus der EP 1 369 098 A1 bekannt, bei dem eine Kappe vorgesehen ist, innerhalb welcher die proximalen Federenden des Stents geführt und befestigt sind, und des Stentgrafts die durch einen Mechanismus in der Kappe bzw. durch Entfernen der Kappe erst nach der Platzierung freigesetzt werden.
  • Aus der WO 2005/023149 ist ein Einführsystem für Stents bzw. Stentgrafts bekannt, bei welchem die Federn des Stents durch eine Einfangvorrichtung für die Spitzbögen der Federn zusammengeführt werden. Diese Einfangvorrichtung weist eine entsprechende Anzahl von fixierten länglichen Fortsätzen auf, in die die Federn eingefädelt werden. Die Fortsätze sind dabei fest auf einem äußeren Rohr bzw. Katheder fixiert, welcher durch das Stentlumen hindurchgeführt ist. Durch Zurückziehen des Rohrs, d.h. durch ein Ziehen des Rohrs in Richtung des Anwenders, sowie der auf diesem fest fixierten Fortsätze werden die eingefädelten Federn des proximalen Stentendes freigesetzt.
  • Nachteilig bei den im Stand der Technik bekannten Systemen ist, dass bei diesen Systemen die Gefahr besteht, dass – wenn die Federn sich mit dem sie fixierenden System verhaken bzw. durch das Zurückziehen der Einfangvorrichtung die Federn sich nicht vollständig lösen – das proximale Ende des Stents nicht freigesetzt werden kann. Darüber hinaus ist bei dem aus der WO 2005/023149 bekannten System nachteilig, dass durch ein Verdrehen des äußeren Katheders auch die Gefahr einer Verdrehung des Stents besteht.
  • Nachteilig bei den im Stand der Technik bekannten Vorrichtungen ist ferner, dass die Freisetzungs- bzw. Fixiersysteme dieser Vorrichtungen mehrteilig und meist sehr kompliziert aufgebaut sind, was das System insgesamt teuer und fehleranfällig macht. Zudem haben die Einbauten den großen Nachteil, dass sie den proximalen Bereich des Einführsystems stark versteifen, was das Einführen und Herausziehen des Einführsystems durch die engen Zugangsgefäße und im Aortenbogen deutlich erschwert oder verhindert. Ein weiterer Nachteil der bereits bekannten Fixiersysteme ist, dass sie zusätzlich zu dem Implantatmaterial Platz benötigen und dadurch das Bestreben, den Durchmesser des Einführbesteckes so klein wie möglich zu gestalten, entgegenwirken.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein System zum Einführen eines selbstexpandierenden Stents in ein Körpergefäß bereitzustellen, mit welchem die im Stand der Technik bekannten Nachteile überwunden werden können.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Weiterbildung des eingangs genannten Einführsystems, wobei das Fixiersystem aus einem einzelnen drahtförmigen Element besteht, durch welches die Maschen zur Einführung des Stents oder Stentgrafts in das Köpergefäß von einem expandierten in einen komprimierten Zustand überführbar sind.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst. Mit dem erfindungsgemäßen Einführsystem und insbesondere mit dem darin enthaltenen Fixiersystem für das proximale Stentende ist es nun möglich, die Maschen durch Ziehen des Drahtes freizusetzen, ohne dass die Gefahr besteht, dass sich diese im Freisetzungssystem verkanten. Ferner wird durch das drahtförmige Element eine äußerst einfache Lösung geschaffen, mit der das proximale Stentende freigesetzt werden kann, ohne dass weitere Teile oder Vorrichtungen im System zur Fixierung der Maschen vorgesehen sein müssen. Dadurch ist das System insgesamt sehr einfach zu handhaben, wenig fehleranfällig, sehr flexibel und platzsparend, d.h. ermöglicht die Realisierung von kleinen Durchmessern beim Einführsystem.
  • Die Fixierelemente werden bei dem erfindungsgemäßen System zur Einführung des Stents in ein Körpergefäß praktisch mit dem drahtförmigen Element aufgefädelt und dadurch maschenartig zusammengerafft bzw. zusammengedrückt. Der Durchmesser des proximalen Stentendes wird dadurch – im Vergleich zum expandierten Zustand des Stentendes – deutlich verringert, wodurch ein einfaches Einführen in das Körpergefäß ermöglicht wird. Zur Freisetzung und Festsetzung des Stents im Körpergefäß wird das drahtförmige Element einfach entfernt, beispielsweise durch einfaches Herausziehen des drahtförmigen Elements aus den Maschen, wodurch die Maschen aufgrund der selbstexpandierenden Eigenschaft des Stents freigesetzt werden.
  • Es versteht sich, dass das drahtförmige Element Eigenschaften aufweisen muss, mit denen der Stent einerseits im komprimierten Zustand gehalten werden kann, und welche es andererseits ermöglichen, das drahtförmige Element einfach wieder aus den Maschen herauszuziehen, um diese freizusetzen.
  • Vorliegend bedeutet „Maschen" jede Struktur am proximalen Stentende, die aus Öffnungen und aus diese umgebenden faden- oder drahtförmigen Elementen besteht. Dabei können die Maschen verschiedene Formen aufweisen, wie bspw. ring- oder kreisförmig oder in Form von Bögen/Spitzbögen. Das Fixiersystem am proximalen Stentende kann dabei bspw. aus einem mäanderförmig umlaufenden Drahtelement gebildet sein, oder aber auch separate Ringe, die nachträglich an das proximale Ende eines Stents/Stentgrafts angenäht wurden.
  • Vorliegend soll „Stent" jede Vorrichtung bezeichnen, die mit einem Gittergerüst als hohlzylindrischer Körper zur Stützung von Wänden in Gefäße eingebracht wird.
  • Damit sind vorliegend auch Stentgrafts von dem Begriff Stent umschlossen, die neben einem expandierbaren Grundgerüst noch einen dieses zumindest teilweise bedeckenden Mantel aufweisen. Ferner kann der Stent jede beliebige Form einnehmen, bspw. eine Röhrchenform oder die Form einer Bifurkation, oder in Form einer Röhre mit seitlichen Abgängen.
  • Das funktionale drahtförmige Element kann dabei bspw. einen Durchmesser von ca. 0,1 mm bis ca. 1 mm aufweisen, vorzugsweise von ca. 0,3 bis ca. 0,35 mm, sowie eine Länge zwischen ca. 1 cm bis ca. 300 cm.
  • Dabei ist insbesondere bevorzugt, wenn das drahtförmige Element zumindest im funktionalen Bereich oder über die ganze Drahtlänge ein Material mit Shape-Memory-Eigenschaften, insbesondere Nitinol mit Shape-Memory-Eigenschaften bei den im klinischen Einsatz vorherrschenden Umgebungsbedingungen aufweist.
  • Das Material Nitinol als solches ist zur Verwendung für Stents an sich zwar bekannt. Hierbei wird häufig auf Nitinol zugegriffen, jedoch mit superelastischen Eigenschaften, wodurch Stents bereitgestellt werden können, die von einem expandierten Ruhezustand in einen belasteten komprimierten Zustand überführt werden können. Nach Entfernen der Belastung bzw. Komprimierung expandiert sich der Stent aufgrund dessen superelastischen Eigenschaften wieder in den ursprünglichen Ruhezustand zurück, wodurch er sich beispielsweise bei Freisetzung in einem Körpergefäß an die Gefäßwände durch die Expansion anlagert.
  • Bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems ist nun vorteilhafterweise vorgesehen, dass das Fixiersystem des proximalen Stentendes ein Nitinol-Draht mit Shape-Memory-Eigenschaft ist, der durch die Maschen hindurch aufgefädelt und somit lösbar in dem Stent angebracht ist, und der zur Freisetzung des Stents aus den Maschen herausgezogen werden kann. Aufgrund der Shape-Memory-Eigenschaften des Nitinol-Drahtes ist gewährleistet, dass der Draht hinreichende Kraft und Festigkeit besitzt, die Maschen in zusammengedrücktem Zustand zu halten, um die Einfüh rung des Stents zu ermöglichen, dass aber andererseits es einfach möglich ist, den Nitinol-Draht aus den Maschen zu entfernen, wodurch diese nicht mehr zusammengehalten werden und sich dadurch freisetzen und an die Gefäßwand anlagern können.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist bevorzugt, wenn das drahtförmige Element zur Fixierung der Maschen abwechselnd von innen nach außen durch die Maschen hindurchgeführt ist, sowie wahlweise durch die erste Masche am Ende noch einmal.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass die Maschen auf das drahtförmige Element einfach aufgefädelt und zusammengerafft werden können. Dadurch verringert sich insgesamt der Durchmesser des proximalen Stentendes im Vergleich zum unbelasteten Zustand.
  • Es versteht sich, dass die Form des proximalen Endes des Stents bzw. Stentgrafts von den verschiedenen Stents und deren Einsatzzweck abhängt. Dabei weisen die meisten Stentenden aufgrund ihrer Herstellung Maschen oder Spitzbögen auf, wobei deren Anzahl ebenfalls je nach Stentart/Stentgröße oder Einsatzzweck zwischen zwei und mehreren, bspw. 5, 6, 7, oder 8 variieren kann. Bei dem erfindungsgemäßen Fixiersystem ist dabei von Vorteil, dass es egal ist, wie viele Spitzbögen das proximale Stentende aufweist, da zur Komprimierung des Durchmessers des proximalen Stentendes die an diesem Ende vorgesehenen Maschen oder Spitzbögen einfach auf das drahtförmige Element aufgefädelt werden können, ohne dass die konkrete Anzahl der Maschen oder Spitzbögen berücksichtigt werden müsste. Das drahtförmige Element ist daher prinzipiell bei sämtlichen Stents einsetzbar, die an ihrem proximalen Ende eine Maschenstruktur aufweisen, durch welche hindurch das drahtförmige Element geführt werden kann.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform ist bevorzugt, wenn mit dem ersten Ende des drahtförmigen Elements das proximale Ende des Stents fixierbar ist, und dass der dazwischen liegende Abschnitt und das zweite Ende des drahtförmigen Elements zum proximalen Bereich des Einführsystems geführt ist.
  • Diese Ausführungsform bietet den Vorteil, dass das zweite Ende zum Anwender des Einführsystems geführt wird, wodurch dieser auf das Fixiersystem am distalen Ende des Einführsystems Einfluss nehmen kann.
  • Ferner ist bevorzugt, wenn das erste Ende des drahtförmigen Elements durch Ausübung eines Zugs auf das zweite Ende des drahtförmigen Elements aus dem proximalen Ende des Stents entfernbar ist.
  • Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass mit dem im proximalen Bereich des Einführsystems vorliegenden zweiten Ende des drahtförmigen Elements das Fixiersystem durch einen einfachen Handgriff vom proximalen Stentende freigesetzt werden kann. Bei Ausübung einer Zugkraft auf das zweite Ende des drahtförmigen Elements wird dieses entgegengesetzt zur Einführrichtung des Stents bewegt, wodurch auch das erste Ende des drahtförmigen Elements aus den Maschen oder Spitzbögen des proximalen Stentendes herausgezogen wird. Dadurch wiederum werden die Maschen oder Spitzbögen freigesetzt und können sich expandieren. Hier ist also lediglich ein einfacher Handgriff notwendig, um eine Freisetzung des proximalen Stentendes zu ermöglichen.
  • Es versteht sich, dass das zweite Ende bspw. durch den Hohlkörper des Stents hindurch geführt werden kann. Ggf. kann dieses auch außerhalb des Stents geführt werden.
  • In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems sind die Maschen am proximalen Ende des Stents abwechselnd in proximale und distale Richtung weisende Spitzbögen, die einen Scheitel und Schenkel umfassen.
  • Bei dieser Ausführungsform besteht also zumindest das proximale Stentende aus Federn, die als Spitzbögen geformt sind. Das drahtförmige Element wird zur Fixierung der Spitzbögen von innen nach außen durch die Spitzbögen geführt und angezogen, wodurch diese fixiert und komprimiert werden können.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass Schlauchförmige Abschnitte bei dem System zum Einführen eines selbstexpandierenden Stents vorgesehen sind, durch welche das drahtförmige Element entlang des Drahtführungskatheters geführt wird. Diese schlauchförmigen Abschnitte können sich bspw. an einem Drahtführungskatheter befinden, der üblicherweise bei einem Einführungssystem für Stents vorgesehen ist. Diese Schlauchabschnitte sind vorzugsweise aus Kunststoff und können in Form eines Doppellumenschlauches ausgebildet sein, wobei das eine Lumen als Führung für das drahtförmige Element dient und das zweite Lumen zur Arretierung auf dem Drahtführungskatheter dient. Dabei ist ein Schlauchabschnitt so auf dem Drahtführungskatheter positioniert, dass das proximale Ende – bspw. ca. 0 bis 5 mm – unterhalb der fixierten Spitzen endet, um beim Ziehen des Drahtes ein Verschieben der Spitzen entlang des Drahtführungskatheters zu verhindern.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform ist bevorzugt, wenn das System ferner eine Rückzugshülle aufweist, die zumindest Teile des Stents zur Einführung in ein Körpergefäß in einem komprimierten Zustand hält.
  • Wie weiter oben erwähnt, kann über das Fixiersystem gezielt das proximale Stentende freigesetzt werden. Die restlichen Stentabschnitte können dabei unabhängig von dem proximalen Stentende zur Einführung des Stents in ein Körpergefäß durch Krafteinwirkung einer über den Stent gezogenen Hülle komprimiert und durch Rückziehen der Hülle freigesetzt werden. Dadurch kann der Stent vollständig expandieren und sich im Gefäß verankern.
  • Ferner ist bei einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, wenn ein Schiebeelement vorgesehen ist, durch welches das distale Ende und der zwischen distalem und proximalen Ende liegende Teil des Stents in Verbindung mit einem Rückziehen der Rückzugshülle freisetzbar ist.
  • Mit dem Schiebeelement, der auch Pusher genannt wird, kann also die Kraft, die durch Entfernen der Hülle auf den Stent ausgeübt wird, entgegengewirkt werden. Damit wird erreicht, dass sich der Stent nicht mit der Rückzugshülle in proximale Richtung bezogen auf das Einführsystem bewegt, sondern an der Stelle gehalten werden kann, an der er ursprünglich zur Freisetzung vorgesehen war.
  • Das System kann fernern übliche Merkmale und Eigenschaften von Stent-Freisetzungssystemen aufweisen, beispielhaft wird auf einige wie in der DE 103 46 200 beschrieben verwiesen.
  • Die Erfindung betrifft ferner allgemein die Verwendung eines drahtförmigen Elements zum lösbaren Fixieren von in proximale und distale Richtung weisenden Fixierelementen am proximalen oder distalen Ende eines Stents.
  • Insbesondere ist hierbei bevorzugt, wenn das drahtförmige Element unter Anwendungsbedingungen Shape-Memory-Eigenschaften aufweist, und noch bevorzugter ist, wenn das drahtförmige Element ein Nitinol-Draht mit Shape-Memory-Eigenschaften unter Anwendungsbedingungen ist.
  • Der Erfinder hat erkannt, dass allgemein zur Fixierung von proximalen Stentenden vorteilhaft ein Draht eingesetzt werden kann, mit dessen Hilfe das Maschen- oder Öffnungen aufweisende Stentende sozusagen aufgefädelt und dadurch im Durchmesser komprimiert werden kann. In diesem Zustand kann dann der Stent einfach in ein Körpergefäß eingeführt werden. Um das proximale Stentende freizusetzen, wird der Draht einfach aus den Maschen/Öffnungen oder Spitzbögen entfernt bzw. der Länge nach herausgezogen, wodurch sich diese wieder expandieren können.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in Alleinstellung oder in anderen Kombinationen verwendet werden können, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der beigefügten Zeichnung sowie der nachstehenden Beschreibung.
  • Die Erfindung wird nachstehend näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen beispielhaften Stent(graft) in seiner expandierten Form mit freigesetztem proximalen Stentende (nicht maßstabsgetreu);
  • 2 das proximale Stentende, wobei hier die Spitzbögen des proximalen Stentendes durch das Fixiersystem der erfindungsgemäßen Ausführungsform zur Einführung des Stents in ein Körpergefäß zusammengehalten werden (nicht maßstabsgetreu); und
  • 3 die Freisetzung des proximalen Stentendes mit teilweise herausgezogenem Fixiersystem (nicht maßstabsgetreu).
  • In 1a ist ein beispielhafter Stent 10 gezeigt, mit einem zylinderförmigen Hohlkörper sowie einem proximalen 12 und einem distalen 14 Stentende. Das proximale Stentende 12 weist Spitzbögen auf, die in 1 insgesamt mit 16 gekennzeichnet sind. Diese Spitzbögen 16 weisen Scheitel 18 und gerade Abschnitte, bzw. Schenkel 19 auf.
  • Der Stent ist in 1 ferner in seinem mittleren Abschnitt mit einem Mantel überzogen, der den Stent im eingesetzten Zustand dicht hält. Der in 1 gezeigte Stent (bzw. Stentgraft) befindet sich in seinem expandierten Zustand, der hierin auch als sein Ruhezustand oder als unbelasteter Zustand bezeichnet wird, da der Stent diese Form nach seiner Herstellung einnimmt. Der Stent setzt sich ferner aus umlaufenden, mäanderförmigen Ringen zusammen, die jeweils Spitzbögen bilden, die abwechselnd in proximale und distale Richtung weisen.
  • Im Allgemeinen weist der Stent üblicherweise einen etwas größeren Durchmesser auf als das Körpergefäß, in das er implantiert werden soll. Dabei kann der Stent auch über seine Länge unterschiedliche Durchmesser aufweisen, bspw. können das proximale und das distale Ende größere Durchmesser aufweisen als der zwischen proximalen und distalem Ende gelegene Stentbereich. Ferner können die Spitzbögen zusätzlich noch kronenartig nach außen gespreizt sein. Auch die Maschengröße, Höhe der einzelnen Stentfedern, die Anzahl der Spitzen kann über die Länge des Stents hinweg variieren.
  • In 2 ist der in 1 gezeigte Stent teilweise in einem anderen Zustand gezeigt; hier werden gleiche Merkmale mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Mit 20 ist ein drahtförmiges Element bezeichnet, das in die Spitzbögen 16 eingefädelt ist, bzw. auf das die Maschen oder Spitzbögen sozusagen aufgefädelt sind. Dadurch können die Spitzbögen 16 zusammengerafft werden, wodurch sich der Durchmesser am proximalen Ende 12 des Stents 10 verringert.
  • Der restliche Teil des Stents kann nun bspw. durch Überziehen einer Rückzugshülle ebenfalls komprimiert werden, wodurch sich auch der Durchmesser der restlichen Stentabschnitte verringert. In diesem komprimierten und belastete Zustand kann der Stent in ein Körpergefäß eingeführt werden. Hierzu kann das System zum Einführen des Stents noch weitere Bestandteile aufweisen, wie bspw. einen Pusher, Drahtführungskatheter, ein inneres Rohr, auf das der Stent geladen wird, etc. Diese Elemente sind in den Figuren nicht gezeigt, da sie übliche Elemente von Einführsystemen darstellen, die dem Fachmann nach Durchsicht der vorliegenden Unterlagen klar und offensichtlich sein werden.
  • In 3 ist wiederum der Stent aus den 1 und 2 gezeigt, wobei er sich hier in einem dritten Zustand befindet. Auch hier sind wieder gleiche Merkmale wie in den 1 und 2 mit gleichen Bezugszeichen versehen. Wie in 3 zu erkennen ist, fasst das erste Ende 22 des drahtförmigen Elements 20 die Spitzbögen zusammen, das zweite Ende 24 des drahtförmigen Elements 20, bzw. der zwischen erstem 22 und zweitem Ende 24 gelegene Abschnitt des drahtförmigen Elements 20 ist durch das Lumen des Stents geführt, was durch die gestrichelte Linie in 3 beispielhaft angedeutet ist. Das drahtförmige Element 20 in 3 teilweise aus den Spitzbögen 16 entfernt worden – bspw. durch Ziehen am zweiten Ende 24 des drahtförmigen Elements 20 –, wodurch das proximale Ende 12 des Stents 10 wieder freigegeben wird.
  • Zur kompletten Freisetzung des Stents wird vorzugsweise die Rückzugshülle teilweise zurückgezogen, das drahtförmige Element 20 ganz aus dem proximalen Stentende 12 entfernt und anschließend die Rückzugshülle, die in den 1 bis 3 nicht gezeigt ist, vollständigzurückgezogen.
  • Der in den Figuren gezeigte Stent ist lediglich beispielhaft gewählt. Es versteht sich, dass jede andere Form eines Stents oder Stentgrafts mit unterschiedlichen proximalen Stentenden eingesetzt werden kann, zumindest jeder Stent/Stentgraft, der an seinem proximalen Ende maschen- oder ringförmige Elemente aufweist. Diese müssen nicht integraler Bestandteil des Stents sein, sie können auch bspw. nachträglich an einen Stent oder Stentgraft angenäht werden, und ermöglichen so die proximale Fixierung. Ferner könnte das drahtförmige Element bei einem Stentgraft auch durch den Mantel gefädelt werden und den Stent so vorne zusammenziehen, wenn keine freie Stentfedern/Maschen vorliegen.

Claims (13)

  1. System zum Einführen eines selbstexpandierenden Stents in ein Körpergefäß, mit einem proximalen und einem distalen Bereich, und mit einem selbstexpandierenden Stent (10), der einen hohlzylindrischen Körper mit einem proximalen (12) und zumindest einem distalen Ende (14) aufweist, wobei zumindest das proximale Ende (12) Maschen (16) aufweist, wobei das System ein lösbares Fixiersystem für die Maschen des proximalen Stentendes zur Einführung des Stents in das Körpergefäß aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixiersystem aus einem drahtförmigen Element (20) mit einem ersten und einem zweiten Ende (24), sowie einem dazwischen liegenden Abschnitt besteht, durch welches die Maschen (16) zur Einführung des Stents (10) in das Köpergefäß von einem expandierten in einen komprimierten Zustand überführbar sind.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das drahtförmige Element (20) ein Material mit Shape-Memory-Eigenschaft unter Anwendungsbedingungen aufweist.
  3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Material Shape-Memory Nitinol ist.
  4. System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das drahtförmige Element (20) zur Fixierung der Maschen (16) abwechselnd innen und außen durch die Maschen (16) hindurch geführt ist.
  5. System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass durch Entfernen des drahtförmigen Elements (20) die Maschen (16) in den expandierten Zustand überführbar sind.
  6. System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem ersten Ende des drahtförmigen Elements (20) das proximale Ende (12) des Stents (10) fixierbar ist, und dass der dazwischen liegende Abschnitt und das zweite Ende (24) des drahtförmigen Elements (20) zum proximalen Bereich des Systems geführt ist.
  7. System nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Ende des drahtförmigen Elements (20) durch Ausübung eines Zugs auf das zweite Ende (24) des drahtförmigen Elements (20) aus dem proximalen Ende (12) des Stents (10) entfernbar ist.
  8. System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Maschen (16) am proximalen Ende (12) des Stents (10) abwechselnd in proximale und distale Richtung weisende Spitzbögen (16) sind, die einen Scheitel (18) und Schenkel (19) umfassen.
  9. System nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ferner eine Rückzugshülle vorgesehen ist, die zumindest Teile des Stents (10) zur Einführung in ein Körpergefäß in einem komprimierten Zustand hält.
  10. System nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ferner ein Schiebeelement vorgesehen ist, durch welches das distale Ende (14) des Stents (10) und der zwischen distalem (14) und proximalen (12) Ende liegende Teil des Stents (10) in Verbindung mit einem Rückziehen der Rückzugshülle freisetzbar ist.
  11. Verwendung eines drahtförmigen Elements (20) zum lösbaren Fixieren von in proximale und distale Richtung weisenden Maschen (16) am proximalen Ende (12) eines Stents (10).
  12. Verwendung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das drahtförmige Element (20) Shape-Memory-Eigenschaften aufweist.
  13. Verwendung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das drahtförmige Element (20) ein Draht aus Shape Memory Nitriol ist.
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