-
Die
Erfindung betrifft eine Schalteinrichtung für eine Heizeinrichtung, insbesondere
für eine
Temperaturüberwachung
bzw. als sogenannter Stabregler.
-
Aus
der
DE 197 45 096
A1 sowie der
EP
1 569 257 A1 sind derartige Schalteinrichtungen in Stabreglern
bekannt. Hierbei drückt
ein Keramikstab in einem Metallrohr gegen einen Schalter bzw. eine Schaltfeder
des Schalters. Je nach Position des Endes des Keramikstabes aufgrund
der durch Wärme verursachten
Längenausdehnung
des Rohres wird der Schalter bewegt und betätigt. Dabei besteht die Gefahr,
den Schalter bzw. eine entsprechende Schaltfeder in die eine oder
die andere Richtung zu weit zu bewegen bzw. zu überdrücken. Der üblicherweise vorgesehene Arbeitsweg
von etwa 1 mm oder sogar darunter wird als zu gering angesehen.
Deswegen sind beispielsweise mit der
EP 818 796 A2 Vorrichtungen entwickelt worden
als sogenannter Überdrückungsschutz.
Diese sind jedoch aufwendig herzustellen und einzubauen.
-
Aufgabe und Lösung
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Schalteinrichtung
bzw. einen entsprechenden Schalter mit Schaltfeder oder eine solche
Schaltfeder zu schaffen, mit denen Probleme des Standes der Technik
vermieden werden können
und insbesondere ein Überdrücken bzw.
Beschädigen
der Schaltfeder bzw. des Schalters durch die Schaltbewegung des
Fühlers
vermieden werden kann.
-
Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine Schalteinrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1, 8 oder 13. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im Folgenden
näher erläutert. Der
Wortlaut der Ansprüche
wird durch ausdrückliche Bezugnahme
zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
-
Die
Schalteinrichtung weist eine thermomechanische Temperaturerfassungseinrichtung
auf mit einem Fühler
für die
Temperaturerfassung. Der Fühler
erzeugt durch ein unterschiedliches thermisches Ausdehnungsverhalten
von verschiedenen Fühlerteilen,
insbesondere eines Rohrs und eines Stabes darin, eine Relativbewegung.
Diese ist gleichzeitig eine Schaltbewegung, um damit einen Schalter
in der Schalteinrichtung zu betätigen.
Der Schalter weist eine elastische Schaltfeder auf bzw. ist unter
Umständen
als solche ausgebildet und weist an einem frei beweglichen Ende
einen Schaltkontakt auf. Erfindungsgemäß ist bei einer ersten grundsätzlichen Ausgestaltung
der Erfindung an einem anderen bzw. dem gegenüberliegenden Ende der Schaltfeder
eine elastische Federbasis damit verbunden bzw. die beiden Teile
sind miteinander verbunden, so dass die Schaltfeder an der Federbasis
gelagert ist. Die Federbasis wiederum ist an einem von dem Verbindungsbereich
zwischen Schaltfeder und Federbasis abgewandten Ende an der Schalteinrichtung
befestigt, also mit einigem Abstand zu dem Verbindungsbereich. Der
Fühler
greift mit der Relativbewegung bzw. Schaltbewegung in der Nähe des Verbindungsbereichs
zwischen Schaltfeder und Federbasis daran an, um die Schaltbewegung
durchzuführen
bzw. den Schalter zu betätigen,
also zu öffnen
oder zu schließen.
-
Durch
die Elastizität
der Federbasis zwischen ihrer Befestigung an der Schalteinrichtung
einerseits und der Verbindung zu der Schaltfeder andererseits kann
der Bereich, an dem der Fühler
anliegt bzw. drückt,
ein gewisses Stück
bewegt werden, und zwar weiter als bei Schaltfeder im Stand der
Technik, bei denen der Fühler
zwischen dem Schaltkontakt am eigenen Ende und einer festen Verbindung
an die Schalteinrichtung am anderen Ende angreift, da dabei die
Schaltfeder selber direkt durchgedrückt wird. Unter Umständen kann
dabei die Federbasis auch aus einem etwas stärkeren Material als die Schaltfeder
selber ausgeführt
sein, so dass eine sonst üblicherweise
für einen
beschriebenen Fühler
verwendete Feder entfallen kann.
-
Die
Schaltfeder und die Federbasis liegen vorteilhaft in dem gemeinsamen
Verbindungsbereich eng aneinander an bzw. aufeinander auf. Dabei
verlaufen sie vorteilhaft mit einem sehr flachen Winkel zueinander,
beispielsweise etwa 10°.
Etwas entfernt von dem Verbindungsbereich laufen sie dann wie vorbeschrieben
auseinander. Dies hat vor allem den Zweck, dass die Schaltfeder
beim Drücken
darauf ansonsten noch nicht in ihrem Längsverlauf an der Federbasis
anliegt, sondern frei beweglich ist. Besonders vorteilhaft können Schaltfeder
und Federbasis einstückig
bzw. einteilig ausgebildet sein. Dadurch entfällt der Aufwand für eine Verbindung
wie beispielsweise Schweißen
oder Nieten, was aber ebenso möglich
ist. Insbesondere ist es möglich,
die beiden Teile aus einem einzigen Teil herzustellen durch Halten
oder Biegen der beiden Teile zueinander hin bzw. aufeinander, so
dass der vorbeschriebene geringe Abstand bzw. Winkel zueinander
vorliegt.
-
Die
Anbringung bzw. Befestigung oder Lagerung der Federbasis an der
Schalteinrichtung ist vorteilhaft starr bzw. unveränderbar.
Insbesondere sollten die vom Fühler
aufgebrachten Biegekräfte
an der Schaltfeder vom Verlauf der Federbasis aufgenommen werden
können,
die Federbasis dabei jedoch relativ fest an der Schalteinrichtung
gelagert sein.
-
Damit
die Schaltfeder bei Betätigung
sozusagen frei bewegbar ist und sich gegenüber der Verbindung zur Federbasis
relativ gesehen nur wenig bewegt bei möglichem Überdrücken des Schalters, die Federbasis
selber jedoch diese zusätzliche
Bewegung aufnimmt, sollte im Angriffsbereich des Fühlers an
die Schaltfeder genügend
Freiraum bzw. Bewegungsraum für
die Schaltfeder vorgesehen sein. Ein solcher freier Raum sollte
einige Millimeter betragen, vorzugsweise mindestens 2 mm oder 3
mm. So kann auch verhindert werden, dass der Fühler bei seiner Ausdehnung
in die Schalteinrichtung hinein gegen einen Widerstand stößt und entweder
diesen beschädigt
oder selber beschädigt
wird.
-
Ein
bewegbarer Bereich der Federbasis bzw. der wesentliche Längenbereich
der Federbasis ist vorteilhaft deutlich kürzer als die Schaltfeder, beispielsweise
etwas mehr als halb so lang wie die Schaltfeder. Bevorzugt beträgt die Länge der
Federbasis etwa zwei Drittel der Länge der Schaltfeder.
-
Gemäß einer
alternativen grundsätzlichen Ausgestaltung
der Erfindung kann die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst werden,
dass die Schaltfeder an dem Ende, das dem Ende mit Schaltkontakt
gegenüberliegt,
in einem Verbindungsbereich mit einer elastischen Federbasis verbunden
ist zur Lagerung daran. Schaltfeder und Federbasis laufen in einem
sehr flachen Winkel zueinander, beispielsweise etwa 10° und insbesondere
in etwa in die gleiche Richtung. Die Federbasis ist, wie zuvor erläutert, an
einem von dem Verbindungsbereich abgewandten Ende an der Schalteinrichtung
befestigt. Des Weiteren ist die Schaltfeder als sogenannte Schnappfeder
ausgebildet, wie sie für
sich genommen grundsätzlich
bekannt ist und beispielsweise aus der eingangs genannten
DE 197 45 096 A1 hervorgeht.
Von dem Ende der Schnappfeder mit dem Schaltkontakt geht ein Mittelsteg
ab und ist gegen eine Abstützung
angelegt bzw. gespannt. Die Abstützung
wiederum ist durch eine Justiereinrichtung verstellbar, und zwar
so, dass der Punkt, an dem der Mittelsteg gegen die Abstützung anliegt,
in Richtung der Relativbewegung des Fühlers und somit der Schaltbewegung
verstellbar ist. So kann ein Schaltpunkt der Schnappfeder bzw. des
Schalters eingestellt werden.
-
Auf
diese Weise wird eine vorteilhafte Justiermöglichkeit für die Schalteinrichtung geschaffen. Der
Punkt, an dem der Mittelsteg an der Abstützung anliegt, definiert in
seiner Relativposition zu der sonstigen Schaltfeder, ob die Schaltfeder
bzw. Schnappfeder in die eine Richtung oder die andere Richtung gespannt
ist bzw. gebogen ist. Eine solche Justiereinrichtung kann auch bei
der zuerst beschriebenen grundsätzlichen
Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen sein.
-
Es
ist möglich,
dass die vorgenannte Abstützung
an derselben Stelle an der Schalteinrichtung befestigt ist wie die
Federbasis selber. Auch die Abstützung
ist vorteilhaft länglich
und federnd ausgebildet. Es ist zur einfachen Herstellung vorteilhaft
möglich,
die Abstützung
einstückig
zusammen mit der Federbasis herzustellen und aus dieser herauszutrennen
und mit einem anderen Verlauf so zu biegen, dass eben ein Teil als
Federbasis dient und der andere als Abstützung.
-
Die
Justiereinrichtung weist vorteilhaft eine Schraube auf, die in einem
Gewinde an der Schalteinrichtung läuft. Diese Justierschraube
ist vorzugsweise von außerhalb
erreichbar, um durch Justierung der Abstützung den Schaltpunkt der Schaltfeder
einzustellen und somit die Temperatur, bei der geschaltet wird.
Es ist von Vorteil, die Schalteinrichtung mit einem Keramikgehäuse zu versehen.
In diesem Fall kann ein Gewinde für die Justierschraube in einem eingelegten
Metallteil odgl. vorgesehen werden. Besonders vorteilhaft kann dieses
Metallteil eine weitere Funktion ausüben, beispielsweise das Tragen
der Federbasis. So kann die Federbasis leicht an der Schalteinrichtung
befestigt werden, beispiels weise geschweißt oder genietet. Da ein derartiger
Metallträger üblicherweise
erheblich dicker ist und starr ist, kann er in dem Gehäuse verklemmt
werden, was für dünnere Metallteile
schwierig wäre.
-
Insgesamt
ist es besonders vorteilhaft möglich,
den gesamten Schalter einteilig und einstückig aus einem einzigen Metall
oder Blechstück
herzustellen, also Schaltfeder, Mittelsteg, Federbasis und Abstützung. An
einem Ende kann an der Schaltfeder dann ein separater Kontaktkopf
als Schaltkontakt befestigt werden. Dabei ist es von Vorteil, wenn
allgemein gesehen der Schaltkontakt in etwa doppelt so weit von
dem Punkt liegt, an dem der Mittelsteg der Schaltfeder gegen die
vorgenannte Abstützung
anliegt, wie der Punkt, an dem der Fühler an die Schaltfeder allgemein
bzw. an das Ende der Schaltfeder angreift. Durch eine derartige
Aufteilung können
ausreichende Schaltwege erzielt werden sowohl für den Schaltkontakt als auch
den Bereich der Schaltfeder, an dem der Fühler angreift. Außerdem ermöglicht eine
große
Entfernung zwischen dem Schaltkontakt, mit dem die Schaltfeder üblicherweise
an einem festen Punkt anschlägt
oder anliegt, und dem Punkt, an dem der Fühler angreift, ein elastisches
Durchbiegen der Schaltfeder ohne Beschädigung.
-
Als
Alternative zu einer Herstellung des gesamten Schalters bzw. der
Schaltfeder aus einem Blechstück
kann ein Teil, beispielsweise der Mittelsteg und/oder die Abstützung, auch
als separates Teil hergestellt und dann befestigt bzw. angeschweißt werden.
Dadurch wird beispielsweise die Verwendung anderer Materialien möglich, die
sich hinsichtlich Materialstärke,
Elastizität
odgl. davon unterscheiden.
-
Gemäß einem
unabhängigen
und eigenständigen
Erfindungsgedanken kann bei einer Schalteinrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 der Verbindungsbereich mit seinem Ende oder einer Verlängerung
dieses Endes an der Schalteinrichtung aufgelegt sein. Vorteilhaft
erstreckt sich die Federbasis von dem Verbindungsbereich mit der
Schaltfeder weiter zur Anlage an der Schalteinrichtung, so dass die
Schaltfe der sozusagen mittendrin auf die Federbasis aufgesetzt ist.
Dies geht also nicht bei vorgenannten Ausbildungen, bei denen Schaltfeder
einstückig
mit der Federbasis aus einem Stück
Blech gefertigt wird und dann entsprechend gebogen wird. So kann
die Federbasis eine Kraft in Richtung der Relativbewegung des Fühlers aufnehmen.
Insbesondere kann die Auflage in etwa auf derselben Höhe wie die Befestigung
der Federbasis an der Schalteinrichtung sein. Dabei kann die Federbasis
zwischen dem an der Schalteinrichtung befestigten Ende und dem anderen,
an der Schalteinrichtung aufgelegten Ende, einen abgerundeten oder
auch abgewinkelten Bogen in Richtung auf den Fühler zu bilden.
-
Diese
und weitere Merkmale gehen außer aus
den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die
einzelnen Merkmale jeweils für
sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombination bei einer
Ausführungsform
der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte
sowie für
sich schutzfähige
Ausführungen
darstellen können,
für die
hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in
einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften
beschränken
die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
-
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
-
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und
werden im Folgenden näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigt:
-
1A eine
Draufsicht auf einen geöffneten Stabregler
als Schalteinrichtung,
-
1B eine
Draufsicht auf eine Abwandlung von 1A,
-
2 und 3 Einzelteile der Schalteinrichtung aus 1A,
-
4 eine
Draufsicht auf einen einteiligen Schalter aus einem Blechstück,
-
5 den
Schalter aus 4 gebogen und in eine Schalteinrichtung ähnlich 1A eingebaut,
-
6 eine
Abwandlung des Schalters aus 4,
-
7 den
Schalter aus 6 gebogen und an einem Halterblech
befestigt und
-
8 einen
weiteren Schalter ähnlich 6 gebogen
und in eine Schalteinrichtung ähnlich 1A eingebaut.
-
Detaillierte Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
-
In 1A ist
eine Draufsicht auf einen geöffneten
sogenannten Stabregler 11 als Schalteinrichtung dargestellt.
Der Stabregler 11 weist ein Keramikgehäuse 13 sowie einen
abstehenden Fühler 14 auf, der
aus einem Fühlerrohr 15 und
einem darin verlaufenden Stab 16 besteht. Während das
Fühlerrohr 15 an
der Vorderseite des Gehäuses 13 befestigt
ist, ragt der Stab 16 mit einem Stabende 17 in
das Gehäuse
hinein. Dies ist grundsätzlich
aus dem Stand der Technik bekannt, so dass darauf sowie auf die Ausdehnung
des Fühlers 14 und
die daraus resultierende Bewegung des Stabendes 17 relativ
zum Gehäuse 13 nicht
mehr im Detail eingegangen wird. Jedenfalls bewegt sich das Stabende 17 abhängig von der
von dem Fühler 14 erfassten
Temperatur entlang der strichpunktierten dargestellten Längsachse
nach oben und nach unten als durch den Pfeil gekennzeichnete Schaltbewegung
S.
-
In
dem Gehäuse 13 ist
ein Halterblech 19 befestigt durch Vernietung 20.
Das Halterblech 19 ist in 2 herausgelöst dargestellt.
An einem unteren mittigen Absatz 22 ist links daran ein
Schalter 25 befestigt, beispielsweise verschweiß oder vernietet. Zum
besseren Verständnis
des Schalters 25 wird auf die 3 verwiesen,
wo der Schalter 25 zur besseren Darstellung zerlegt ist
in eine Schaltfeder 26 und eine Federbasis 27.
Die Schaltfeder 26 weist einen im Wesentlichen geraden
Verlauf auf, was jedoch nicht unbedingt so sein muss. An einem linken
Ende 29 trägt
sie einen Kontaktkopf 30, während ein rechtes Ende 31 mit
einem rech ten Ende 32 der Federbasis 27 verbunden
ist in einem Verbindungsbereich, und zwar verschweißt. Aus 1A ist
zu ersehen, dass an diesem rechten Ende 31 das Stabende 17 anliegt.
Hierzu weist die Federbasis 27 eine Erhebung 39 auf,
die durch eine entsprechende Ausnehmung in dem rechten Ende 31 übersteht
für die
Anlage des Stabendes 17.
-
Eine
Mittelzunge 34 der Schaltfeder 26 ist in einem
Bogen nach oben gewölbt
und an ihrem linken Ende mit dem linken Ende 29 der Schaltfeder 26 verbunden,
während
das rechte Ende 35 frei ist in 3. Wie
aus 1A zu ersehen ist, liegt das rechte Ende 25 im
montierten Zustand an einer Abstützung 37 an, welche
gemäß 3 Bestandteil der Federbasis 27 ist.
Dabei ist die Abstützung 37 hakenartig
ausgebildet und durchgreift eine entsprechende Ausnehmung 38 in
der Federbasis 27 nach oben.
-
Der
Kontaktkopf 30 liegt nach oben an einem Gegenanschlag 40 des
Halterblechs 19 an und ist somit in einer definierten Stellung.
Das Schließen
des Kontakts erfolgt wie üblich
gegen einen Gegenkontakt 41. Des Weiteren ist in dem unteren
mittigen Absatz 22 des Halterblechs 19 ein Gewinde 23 vorgesehen,
in welches eine Justierschraube 42 eingesetzt ist in Form
einer Madenschraube. Diese ist durch eine Öffnung 43 im Gehäuse 13 von
außen
erreichbar. Die Justierschraube 42 liegt ausschließlich an der
Unterseite der Abstützung 37 an
und kann diese weiter nach oben drücken oder nach unten lassen. Dadurch ändert sich
die Position des Punktes, an dem die Mittelzunge 34 an
der Abstützung 37 anliegt, und
somit auch die Position relativ zu der Schaltfeder 26.
Bezüglich
der Funktion dieser Schaltfeder sowie ihrer Justierung über die
Justierschraube 42 wird auf den genannten Stand der Technik
verwiesen.
-
In
der 1B ist eine Abwandlung von 1A dargestellt
mit einem grundsätzlich
unabhängigen
weiteren Erfindungsgedanken. Die Abweichung betrifft die Ausbildung
der Federbasis 27'.
Diese ist anders als bei der Federbasis 27 gemäß 1A mit
dem Federabschnitt 28' nach rechts über den
Bereich 32' verlängert. Somit
erstreckt sich die Federbasis 27' von dem linken Ende mit der Befestigung
links an dem unteren Absatz 22 bis zu dem rechten Ende
des Federabschnitts 28'.
Dieses rechte Ende liegt auf dem Auflager 46' auf, wobei deutlich zu erkennen
ist, dass zur rechten Seitenwand des Gehäuses 13 ausreichend
Platz ist zur Bewegung. Etwas oberhalb von der Ecke ist die Verliersicherung 47' an dem Gehäuse 13 vorgesehen
bzw. angeformt. Diese bewirkt, dass bei einem Zusammenbau das rechte
Ende des Federabschnitts 28' in
etwa lagegesichert ist.
-
Die
Federbasis 27' bildet
nun mit den beiden Auflagerpunkten links und rechts an dem Gehäuse 13 und
dem mittigen Angriff des Stabendes 17 an der Erhebung 39' eine Bogenfeder.
Vor allem durch die Verlängerung
nach rechts mit dem Federabschnitt 28' sowie durch die Anlage an dem
Auflager 46' kann eine
erheblich größere Federkraft
erzeugt werden als lediglich mit der einseitigen Befestigung gemäß 1A.
Auf diese Art kann eine Federkraft von weitaus mehr als 5 N erreicht
werden, beispielsweise 10 N bis 20 N oder sogar noch deutlich mehr.
Diese Federkraft reicht dann, um den Stab 17 stets in das
Fühlerrohr 15 hineinzudrücken, selbst
wenn er nur lose darin liegt. Damit kann auf sonstige Federn wie Schraubenfedern
odgl. verzichtet werden, wie sie aus dem eingangs genannten Stand
der Technik bekannt sind. Dies erleichtert den Aufwand sowie vor
allem auch die Montage erheblich. Im Wesentlichen wird die durch
die Federbasis 27' mit
dem rechten Federabschnitt 28' erzeugte Federkraft durch die
Materialwahl und auch Materialstärke
bestimmt. Diese sind dann entsprechend der gewünschten Federkraft auszuwählen. Gleichzeitig
ist zu beachten, dass die Verlängerung
der Federbasis zu einem weiteren Auflagepunkt an dem Gehäuse den
Vorteil des großen Bewegungsweges
für den
Schalter 25 bzw. die Schaltfeder 26 nicht beeinträchtigt.
-
In 4 ist
dargestellt, wie im Gegensatz zu dem mehrteilig hergestellten und
dann zusammengefügten
Schalter 25 ein alternativer Schalter 125 aus
einem einzigen Blech hergestellt sein kann. Der Blechstreifen ist
dabei mit entsprechenden Aussparungen 136 und 138 versehen.
Diese sowie die senkrecht verlaufende strichpunktierte Linie unterteilen den
Schalter 125 in rechts die Schaltfeder 126 mit
linkem Ende 129, rechten Ende 131 und zwischen
zwei Schenkeln der Schaltfeder 126 verlaufender Mittelzunge 134.
Nach links geht die Schaltfeder 126 direkt über in das
rechte Ende 132 der Federbasis 127 mit Abstützung 137 und
deren linkem Ende 133.
-
Gebogen
wird die Schaltfeder in etwa entlang der strichpunktierten Linie
und die Enden 131 und 132 dabei aufeinander zu,
wie nachfolgend zu den 5 bis 8 noch deutlicher
wird. Dabei ist die Mittelzunge 134 von der Ausnehmung 136 umgeben,
durch welche sie nachher ähnlich 3 durch die Schaltfeder 126 hindurchgreift, ähnlich wie
die Abstützung 137 durch
die Ausnehmung 138.
-
In 5 ist
der Schalter 125 aus 4 gebogen
und eingebaut in ein Gehäuse 113.
Hier verlaufen Schaltfeder 126 und Federbasis 127 mit
etwas Abstand und in einem geringen Winkel von etwa 10° zueinander.
Als konstruktiver Unterschied zu 1A ist
das Halterblech 119, an dessen linken Ende 122 die
Federbasis 127 befestigt ist, anders ausgebildet, ebenso
ein Gegenanschlag 140 für
die Schaltfeder 126. Das Halterblech 119 hat ein
Gewinde 123 für eine
durch eine Öffnung 143 in
dem Gehäuse 113 erreichbare
Justierschraube 142. Es ist dargestellt, wie an dem rechten
Ende 131 der Schaltfeder 126 die Erhebung 139 vorgesehen
ist, an welcher das Stabende 117 anliegt. Diese Erhebung 139 kann
durch Prägen
in das Blech gemäß 4 hergestellt
sein und sorgt für
ein definiertes Anliegen des Stabendes 117 an der Schaltfeder 126.
-
Die
Justierschraube 142 ist mit dicken Linien in einer unteren
Stellung dargestellt. In dieser unteren Stellung liegt der Punkt,
an welchem die Mittelzunge 134 mit ihrem rechten Ende 135 an
der Abstützung 137 an liegt,
in etwa auf Höhe
der beiden Schenkel der Schaltfeder 126. Bewegt sich das
Stabende 117 ein kleines Stück nach oben, so werden sich
das rechte Ende 131 der Schaltfeder 126 sowie
auch die Federbasis 127 nach oben bewegen, die Abstützung 137 jedoch
weiterhin nach unten gedrückt
an der Justierschraube 142 anliegen. Somit liegt das rechte Ende 135 der
Mittelzunge 134 an der Abstützung 137 unter der
Schaltfeder 126. Dann bewegt sich die Schaltfeder 126 schlagartig
nach unten bzw. vor allem das linke Ende 129 mit dem Kontaktkopf 130 auf den
Gegenkontakt 141. Der Schalter 125 ist geschlossen.
-
Wird
die Justierschraube 142 weiter in das Gewinde 123 hineingedreht,
so drückt
sie gleichzeitig die Abstützung 137 weiter
nach oben in die mit dünnen
Linien dargestellte Stellung. Auch die Mittelzunge 134 liegt
nun, wie strichpunktiert dargestellt, weit über der Schaltfeder 126.
In diesem Fall muss sich das Stabende 117 weitaus mehr
nach oben bewegen, bis das rechte Ende 131 der Schaltfeder 126 soweit
nach oben gewandert ist, dass die beiden Schenkel der Schaltfeder 126 über den
Anlagepunkt der Mittelzunge 134 an der Abstützung 137 kommen und
der Kontakt geschlossen wird am Schalter 125. So ist also
die Justierung möglich.
-
In 6 ist
eine Abwandlung von 4 dargestellt mit einem Schalter 225.
Bei diesem bestehen zwar Schaltfeder 226 und Federbasis 227 wiederum aus
einem einzigen Blech. Die Ausnehmung 238 ist jedoch völlig frei
zur Anbringung einer separaten Abstützung, wie dies aus den 7 und 8 hervorgeht.
Des Weiteren ist eine Mittelzunge 234 ein separates Teil
und nimmt die zur Verdeutlichung gestrichelt dargestellte Fläche ein.
Rechts ist die Mittelzunge 234 mit dem linken Ende 229 der
Schaltfeder 226 verbunden bzw. verschweißt. In diesem
Bereich ist auch der Schaltkontakt ähnlich 3 vorgesehen, der
unter Umständen
sogar direkt an dieser Mittelzunge 234 befestigt sein kann.
-
In 7 ist
der Schalter 225 aus 6 entlang
der senkrechten strichpunktierten Linie gemäß 5 zusammengebogen
worden. Ähnlich
wie bereits zu 6 beschrieben liegen ein gewisser
Abstand und Winkel zwischen Schaltfeder 226 und Federbasis 227 vor.
Ein deutlicher Unterschied liegt bei der Ausführung gemäß 7 darin,
dass eine Abstützung 237 aus
dem Halterblech 219 senkrecht nach oben herausgebogen ist
und dort in einer Kerbe das Ende 235 der Mittelzunge 234 der
Schaltfeder 236 anliegt. Hier ist offensichtlich, was durch
die mit dünnen
Linien dargestellte untere Position des Halterblechs 219 dargestellt
ist, dass bei einer Justierung bzw. allgemein die Abstützung 237 relativ
zu dem Halterblech 219 nicht bewegt werden kann. Eine Justierung
erfolgt zwar wiederum ähnlich 6 mittels
einer nicht dargestellten Justierschraube. Diese liegt aber an der
Unterseite des Halterblechs 219 an und bewegt dieses bei
der Justierung weiter nach unten oder weiter nach oben. Im Gegensatz
zu den Ausführungen
gemäß 1A, 1B und 5 wird
hier also die gesamte Position des Schalters 225 gegenüber dem
nicht dargestellten Stabende und dem ebenfalls nicht dargestellten
Gegenkontakt verändert.
Auch so ist eine genaue Justierung auf einen bestimmten Auslösepunkt
und somit eine bestimmte Temperatur möglich.
-
Ein
nochmals weiterer alternativer Einsatz eines Schalters 225 gemäß 6 mit
separater Abstützung
ist in 8 dargestellt, diesmal wiederum eingebaut in ein
Gehäuse 313 eines
Stabreglers. Der Schalter 325 ist wiederum mit dem linken
Ende 333 der Federbasis 327 an einem Halterblech 319 befestigt.
Eine Abstützung 337 wird
von einem dicken separaten Blechteil gebildet, welches von rechts
kommt und zumindest gegenüber
dem Halterbleich 319 bewegt werden kann. Diese Bewegung
wird durch eine von unten in einem separaten Gewinde 323 in
dem Gehäuse 313 geführte Justierschraube 342 erzeugt. Somit
liegt hier eine Lösung
an sich ähnlich 1A, 1B und 5 vor,
nämlich
eine gegenüber
der Befestigung der Federbasis 327 bewegbare und somit
justierbare Abstützung 337.
Ansonsten ist in 8 noch dargestellt, wie sich
auch das Stabende 317 in einer weiteren Darstellung nach
oben bewegt hat zum Schließen
des Schalters 325.
-
Wie
sowohl aus 5 und 8 als auch bereits
zuvor aus 1A und 1B zu
erkennen ist, besteht bei weiterer Bewegung des Stabendes 17 nach
oben sowieso keine mechanische Belastung für den Schalter 25.
Bewegt sich das Stabende 17 jedoch weiter als in den dargestellten
Positionen nach unten, so drückt
es die rechten Enden 31 und 32 von Schaltfeder 26 und
Federbasis 27 nach unten. Für die Schaltfeder stellt dies
kein Problem dar, da sie mit ihrem rechten Ende 31 frei
an der Federbasis 27 gelagert ist und sich leicht mitbewegen
kann. Die Justierschraube 42 kann dabei problemlos durch
die Ausnehmungen für
Mittelzunge und Abstützung
hindurchgreifen. Somit hat auch die Federbasis 27 nahezu
ihre gesamte Länge
zwischen der Befestigung des linken Endes 33 am Halterbleich 19 und
dem rechten Ende 32, auf welches das Stabende 17 drückt, um
nach unten gebogen zu werden. Es ist aus den 1A, 1B, 5 7 und 8 leicht zu
erkennen, dass nahezu der gesamte Bewegungsweg bis zur Anlage an
dem Halterblech 19 zur Verfügung steht, ohne die Federbasis 27 oder
die Schaltfeder 26 nennenswert oder schädigend zu verbiegen. Somit
sind diese auf alle Fälle
noch im elastischen Bereich und es entsteht keine Beschädigung.
Insofern ist es wichtig, dass auch die Federbasis 27 eine gegenüber der
Länge der
Schaltfeder 26 nicht zu kleine Länge aufweist, damit diese bei
Zurücklegen eines
bestimmten Schaltweges des Stabendes 17 in einem nicht
zu großen
Winkel verbogen wird.