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Die
Erfindung betrifft einen Verpackungskarton zur Aufnahme von Spulen
mit einem Zylinder mit zwei mit dem Zylinder verbundenen Seitenteilen
sowie seitlich über
die Seitenteile hinausragenden Zapfen, wobei der Karton eine ebene
Aufstandsfläche,
zwei parallel zueinander angeordnete Seitenwände, eine Rückwand, einen an der Oberseite
angeordneten Deckel und eine Vorderseite aufweist.
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Aus
dem Stand der Technik sind Präsentations-
und Verkaufsspulen bekannt, die im Fachhandel in entsprechende Präsentationsständer bzw.
Regale einhängbar
sind. Diese Spulen dienen zum Aufwickeln von flexiblen Materialien,
wie insbesondere Kabeln, Schnüren,
Schläuchen,
Ketten oder dergleichen. Auf der Mantelfläche des Zylinders der Spule
sind die flexiblen Materialien aufwickelbar. Zwei mit dem Zylinder
verbundene Seitenteile gewährleisten
eine Seitenführung
des aufgewickelten Materials. Der Verkäufer oder der Kunde dreht dann
die Spule um ihre Zylinderachse, um die benötigte Menge des aufgewickelten
Materials abzuwickeln und anschließend abzuschneiden. Ist das
Material verbraucht, wird diese zumeist aus Kunststoff hergestellte
Spule entsorgt und eine neue Spule mit flexiblem Material in den
Präsentationsständer bzw.
das Präsentationsregal
eingehängt
bzw. aufgestellt. Die neuen Spulen befinden sich für den Transport
und/oder die Lagerung regelmäßig in Verpackungskartons
der gattungsgemäßen Art.
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Das
Fachpersonal im Fachhandel muss zum Wiederauffüllen der Präsentationsständer bzw.
Regale zunächst
die neue Spule dem Verpackungskarton entnehmen, um sie anschließend in
den Präsentationsständer einzuhängen bzw.
das Regal zustellen. Des Weiteren muss das Fachpersonal die Präsentationsständer bzw.
Regale ständig
kontrollieren, ob sämtliche
Spulen noch hinreichend befüllt
sind. Diese Maßnahmen
sind recht zeit-, personal- und damit kostenintensiv.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zu
Grunde, einen gattungsgemäßen Verpackungskarton
zur Aufnahme von Spulen anzugeben, mit dem diese zeit- und personalintensiven
Arbeiten reduziert werden können.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem
Verpackungskarton gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 dadurch gelöst,
dass an den beiden Seitenwänden übereinstimmende
Aufnahmen für
jeweils einen Zapfen der Spule angeordnet sind und dass die Vorderseite
des Verpackungskartons eine verschließbare Öffnung aufweist. Der erfindungsgemäße Verpackungskarton
erlaubt es, dass die Spule auch nach dem Transport zu ihrem Bestimmungsort,
z.B. dem Fachmarkt, in dem Verpackungskarton verbleibt. Der Karton
ist mit übereinstimmenden
Aufnahmen an den beiden Seitenwänden
ausgerüstet,
in die die Zapfen der Spule eingreifen können. Die Spule kann sich daher
im Karton wie im Präsentationsregal
drehen. Der Karton mit der darin enthaltenen Spule wird in das Verkaufsregal
gestellt. Über
die an der Vorderseite des Verpackungskartons sich auf Höhe des Zylinders
befindliche verschließbare Öffnung wird
das flexible Material von der rotierbar in dem Verpackungskarton
in den Aufnahmen gehaltenen Spule abgezogen. Ist die Spule leer
muss das Verkaufspersonal lediglich den Karton einschließlich der
leeren Spule entsorgen und aus dem Lager einen neuen Karton in das
Verkaufsregal stellen, ohne dass eine Spule in einem Präsentationsständer eingehängt und
zuvor aus dem Versandkarton ausgepackt werden muss. Hiermit ist
eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis verbunden.
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Die
Aufnahmen für
die Spulenzapfen sind vorzugsweise als Nuten in den Seitenwänden ausgeführt, die
sich vom oberen Rand der Seitenwände
nach unten erstrecken. Vorzugsweise erstrecken sich die Nuten bildende
Vertiefungen vom oberen Rand senkrecht in Richtung der Aufstandsfläche des
Verpackungskartons. Die Nuten laufen am oberen Rand der Seitenwände aus.
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Über die
am oberen Rand der Nuten befindliche Öffnung können die Zapfen der Spule problemlos
von oben in die Nuten eingeschoben werden. Die Gesamtbreite der
Spule einschließlich
der über
die Seitenteile hinausragenden Zapfen ist größer als der Innenabstand zwischen
den Seitenwänden
des Verpackungskartons, um zu gewährleisten, dass die Zapfen
der Spule in die Nuten eingreifen.
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Vorzugsweise
sind die Nuten rechteckig ausgebildet, um formschlüssig entsprechende
rechteckige Zapfen der Spule aufzunehmen. In diesem Fall müssen die
Zapfen der Spule drehbar mit dem Zylinder der Spule verbunden sein.
Die Drehbarkeit des Spulenzylinders gegenüber den Zapfen kann beispielsweise
dadurch erreicht werden, dass die Zapfen einen zylindrischen Teil
aufweisen, der in das Innere des Spulenzylinders mit geringem Spiel
hineinragt. Des Weiteren ist es möglich, dass der Spulenzylinder
um eine Achse drehbar angeordnet ist, die an ihren Enden in die
rechteckig geformten Zapfen ausläuft,
die formschlüssig
in die Nuten eingreifen. Die formschlüssige Aufnahme der Zapfen in
den Nuten bietet darüber
hinaus den Vorteil, dass zwischen den Zapfen und den Aufnahmen in
dem Karton keine Relativbewegung stattfindet. In Folge dessen unterliegen
die Aufnahmen praktisch keinem Verschleiß und können vorteilhaft und preiswert
aus dem Material des Verpackungskartons, insbesondere Pappe, hergestellt
werden. Die Seitenwände
bestehen aus mindestens zwei Kartonlagen und die Nuten sind zumindest
in die zum Inneren des Kartons weisende Kartonlage eingebracht.
Zur Stabilisierung der Aufnahme können zumindest in demjenigen
Bereich in dem der Zapfen in der Aufnahme zu liegen kommt, weitere
Kartonlagen angeordnet sein, die ebenfalls entsprechend der Form der
Nuten eingeschnitten sind.
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Alternativ
ist es jedoch auch möglich,
dass der Verpackungskarton eine Spule aufnimmt, deren Zapfen drehfest
mit dem Zylinder und/oder den Seitenteilen der Spule verbunden sind.
In diesem Fall sind die Nuten an ihrem unteren Ende als Rundführung für den Zapfen
der Spule ausgebildet. Die Rundführung
schränkt
die Beweglichkeit der Spule auf eine Drehbewegung um ihre Drehachse
ein. Der drehbar in der Rundführung
angeordnete Zapfen der Spule ist in diesem Fall kreiszylindrisch
ausgebildet und läuft
in der unten halbkreisförmig
auslaufenden Nut wie in einer Lagerschale.
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Zum
Befüllen
des Verpackungskartons mit einer Spule ist es erforderlich, dass
der Deckel die nach oben offenen Nuten freigibt. Dieses Ziel wird
herstellungstechnisch besonders einfach und günstig dadurch erreicht, dass
der Deckel an dem oberen Rand der Rückwand des Verpackungskartons
scharniert ist. Um ein unbeabsichtigtes Öffnen des Verpackungskartons
insbesondere bei seinem Transport zu vermeiden, weist der Deckel
Befestigungslaschen auf, die in Schlitze eingreifen, die vorzugsweise
zwischen den Kartonlagen der Seitenwände angeordnet sind.
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Der
Deckel des Verpackungskartons kann zugleich als Verschluss für die an
der Vorderseite des Verpackungskartons angeordnete Öffnung dienen,
wenn der Deckel aus zwei längs
der Kante zwischen Ober- und Vorderseite des Verpackungskartons
beweglich miteinander verbundenen Teilen besteht, wobei sich dieser Deckel
vorzugsweise über
die gesamte Oberseite und zumindest einen Teil der Vorderseite erstreckt,
um eine einfache Entnahme des Spulenmaterials zu ermöglichen.
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In
einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass
der Deckel sich lediglich über die
gesamte Oberseite erstreckt und die verschließbare Öffnung an der Vorderseite dadurch
realisiert wird, dass zumindest ein Teil der Vorderwand des Verpackungskartons
lösbar
mit den Seitenwänden
verbunden ist. Die lösbare
Vorderwand oder der lösbare
Teil der Vorderwand weist an seinen seitlichen Rändern Befestigungslaschen auf,
die in entsprechende Schlitze an dem Verpa ckungskarton eingreifen,
insbesondere in Schlitze, die zwischen den Kartonlagen der Seitenwände angeordnet
sind.
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Um
ein unbeabsichtigtes Abrollen von Spulenmaterial nach der Inbetriebnahme
des erfindungsgemäßen Verpackungskartons
zu vermeiden und/oder die Spule beim Transport abzustützen, ist
es in einer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass auf der
Innenseite der Aufstandsfläche
eine Einlage in den Verpackungskarton angeordnet ist, mit der mindestens
ein Seitenteil der Spule in reibschlüssiger Verbindung steht. Die
Reibung übt
ein Bremsmoment auf die Spule aus und verhindert damit unkontrollierte
Drehbewegungen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand der Figuren näher erläutert.
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1 zeigt
eine perspektivische Gesamtansicht eines erfindungsgemäßen Verpackungskartons
mit darin angeordneter Spule;
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2 zeigt
eine weitere perspektivische Gesamtansicht des erfindungsgemäßen Verpackungskartons
mit darin angeordneter Spule;
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3 zeigt
eine Seitenansicht des Verpackungskartons nach 1, 2 und
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4 eine
Vorderansicht des Verpackungskartons nach 1, 2.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Verpackungskartons (1)
zur Aufnahme einer insgesamt mit (2) bezeichneten Spule,
auf der Kettenmaterial aufgetrommelt ist. In der Gebrauchsposition,
das heißt,
wenn die Kette von der Spule (2) abgezogen werden soll,
steht der Verpackungskarton auf einer Aufstandsfläche (3).
Im Übrigen
weist der Verpackungskarton (1) zwei parallel zueinander
angeordnete Seitenwände
(4, 5), eine Rückwand
(6) und einen an der Oberseite angeordneten Deckel (7)
auf. An der Vorderseite weist der Verpackungskarton eine verschließbare Öffnung (8)
auf. Während
des Transports des Verpackungskartons (1) zu seinem Bestimmungsort
ist diese Öffnung
(8) von einer Vorderwand (21) verschlossen, die
lösbar
mit den Seitenwänden
(4, 5) verbunden ist. In dem unteren Teil der
Vorderseite des Verpackungskartons (1) befindet sich ein
Steg (9), der sich von der linken Seitenwand (5)
zur rechten Seitenwand (4) erstreckt. Dieser Steg (9)
liegt bei eingesetzter Spule tief genug, so dass der Abzug des Kettenmaterials von
dem Zylinder der Spule (2) nicht behindert wird. Gleichzeitig
stabilisiert der Steg (9) die Seitenwände (4, 5).
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Wie
insbesondere aus 2 erkennbar sind in den Seitenwänden (4, 5)
rechteckige Nuten (10, 11) parallel zueinander
angeordnet. Die Nuten erstrecken sich vom oberen Rand (12)
der Seitenwände
(4, 5) senkrecht in Richtung der Aufstandsfläche (3).
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Wie
insbesondere aus 4 ersichtlich, bestehen die
Seitenwände
(4, 5) aus zwei Kartonlagen, wobei die Nuten (10, 11)
in die zum Inneren (15) dessen Verpackungskartons (1)
weisenden Kartonlagen (13 bzw. 14) eingeschnitten
sind. Die Nuten (10, 11) dienen als Aufnahmen
für jeweils
einen Zapfen (16, 17) der Spule (2).
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Der
insbesondere aus 3 erkennbare rechteckige Querschnitt
der Zapfen (16, 17) greift formschlüssig in
die Nuten (10, 11) ein, so dass sich der Zapfen
in der Nut nicht verdrehen kann. Gleichwohl ist der Zylinder (18)
der Spule mit den Seitenteilen (19, 20) drehbar
gegenüber
den Zapfen (16, 17) angeordnet. Dies wird dadurch
erreicht, dass die rechteckigen Zapfen (16, 17)
jeweils mit einem kreiszylindrischen Abschnitt verbunden sind, dessen
Durchmesser geringfügig kleiner
als der Innendurchmesser des Zylinders (18) der Spule (2)
ist. Die Zapfen (16, 17) können daher in den Hohlzylinder
(18) der Spule (2) seitlich hineingedrückt werden und
um die Zapfen (16, 17) rotieren.
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Ist
das Kettenmaterial vollständig
von dem Zylinder (
18) der Spule (
2) abgezogen,
ist es nicht erforderlich die Spule aus dem Verpackungskarton (
1)
zu entnehmen. Vielmehr kann der gesamte Verpackungskarton (
1)
einschließlich
der Einwegspule (
2), die üblicherweise aus Kunststoff
gefertigt wird, vollständig
aus dem Reagl genommen werden. Das Auffüllen des Verkaufsregals im
Fachhandel beschränkt
sich folglich darauf, einen neuen Verpackungskarton (
1)
in das Regal zu stellen und die Vorderwand (
21) von der
verschließbaren Öffnung an
der Vorderseite des Verpackungskartons (
1) zu entfernen,
um den Zugriff auf das von der Spule abzuziehende Kettenmaterial
freizugeben. Bezugszeichenliste
| Nr. | Bezeichnung | Nr. | Bezeichnung |
| 1. | Verpackungskarton | 11. | Nute |
| 2. | Spule | 12. | oberer
Rand |
| 3. | Aufstandsfläche | 13. | Kartonlage |
| 4. | Seitenwand | 14. | Kartonlage |
| 5. | Seitenwand | 15. | Innere |
| 6. | Rückwand | 16. | Zapfen |
| 7. | Deckel | 17. | Zapfen |
| 8. | Öffnung | 18. | Zylinder |
| 9. | Steg | 19. | Seitenteil |
| 10. | Nute | 20. | Seitenteil |
| | | 21. | Vorderwand,
abnehmbar |