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DE102006057170A1 - Verpackungskarton zur Aufnahme von Spulen - Google Patents

Verpackungskarton zur Aufnahme von Spulen Download PDF

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DE102006057170A1
DE102006057170A1 DE200610057170 DE102006057170A DE102006057170A1 DE 102006057170 A1 DE102006057170 A1 DE 102006057170A1 DE 200610057170 DE200610057170 DE 200610057170 DE 102006057170 A DE102006057170 A DE 102006057170A DE 102006057170 A1 DE102006057170 A1 DE 102006057170A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Verpackungskarton zur Aufnahme von Spulen mit einem Zylinder mit zwei mit dem Zylinder verbundenen Seitenteilen sowie seitlich über die Seitenteile hinausragenden Zapfen, wobei der Karton eine ebene Aufstandsfläche, zwei parallel zueinander angeordnete Seitenwände, eine Rückwand, einen an der Oberseite angeordneten Deckel und eine Vorderseite aufweist. Um zeit- und personalintensive Arbeiten zum Umpacken der Spulen aus dem Karton in das Präsentationsregal zu vermeiden wird vorgeschlagen, dass an den beiden Seitenwänden des Verpackungskartons übereinstimmende Aufnahmen für jeweils einen Zapfen der Spule angeordnet sind und dass die Vorderseite des Verpackungskartons eine verschließbare Öffnung aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Verpackungskarton zur Aufnahme von Spulen mit einem Zylinder mit zwei mit dem Zylinder verbundenen Seitenteilen sowie seitlich über die Seitenteile hinausragenden Zapfen, wobei der Karton eine ebene Aufstandsfläche, zwei parallel zueinander angeordnete Seitenwände, eine Rückwand, einen an der Oberseite angeordneten Deckel und eine Vorderseite aufweist.
  • Aus dem Stand der Technik sind Präsentations- und Verkaufsspulen bekannt, die im Fachhandel in entsprechende Präsentationsständer bzw. Regale einhängbar sind. Diese Spulen dienen zum Aufwickeln von flexiblen Materialien, wie insbesondere Kabeln, Schnüren, Schläuchen, Ketten oder dergleichen. Auf der Mantelfläche des Zylinders der Spule sind die flexiblen Materialien aufwickelbar. Zwei mit dem Zylinder verbundene Seitenteile gewährleisten eine Seitenführung des aufgewickelten Materials. Der Verkäufer oder der Kunde dreht dann die Spule um ihre Zylinderachse, um die benötigte Menge des aufgewickelten Materials abzuwickeln und anschließend abzuschneiden. Ist das Material verbraucht, wird diese zumeist aus Kunststoff hergestellte Spule entsorgt und eine neue Spule mit flexiblem Material in den Präsentationsständer bzw. das Präsentationsregal eingehängt bzw. aufgestellt. Die neuen Spulen befinden sich für den Transport und/oder die Lagerung regelmäßig in Verpackungskartons der gattungsgemäßen Art.
  • Das Fachpersonal im Fachhandel muss zum Wiederauffüllen der Präsentationsständer bzw. Regale zunächst die neue Spule dem Verpackungskarton entnehmen, um sie anschließend in den Präsentationsständer einzuhängen bzw. das Regal zustellen. Des Weiteren muss das Fachpersonal die Präsentationsständer bzw. Regale ständig kontrollieren, ob sämtliche Spulen noch hinreichend befüllt sind. Diese Maßnahmen sind recht zeit-, personal- und damit kostenintensiv.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, einen gattungsgemäßen Verpackungskarton zur Aufnahme von Spulen anzugeben, mit dem diese zeit- und personalintensiven Arbeiten reduziert werden können.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Verpackungskarton gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass an den beiden Seitenwänden übereinstimmende Aufnahmen für jeweils einen Zapfen der Spule angeordnet sind und dass die Vorderseite des Verpackungskartons eine verschließbare Öffnung aufweist. Der erfindungsgemäße Verpackungskarton erlaubt es, dass die Spule auch nach dem Transport zu ihrem Bestimmungsort, z.B. dem Fachmarkt, in dem Verpackungskarton verbleibt. Der Karton ist mit übereinstimmenden Aufnahmen an den beiden Seitenwänden ausgerüstet, in die die Zapfen der Spule eingreifen können. Die Spule kann sich daher im Karton wie im Präsentationsregal drehen. Der Karton mit der darin enthaltenen Spule wird in das Verkaufsregal gestellt. Über die an der Vorderseite des Verpackungskartons sich auf Höhe des Zylinders befindliche verschließbare Öffnung wird das flexible Material von der rotierbar in dem Verpackungskarton in den Aufnahmen gehaltenen Spule abgezogen. Ist die Spule leer muss das Verkaufspersonal lediglich den Karton einschließlich der leeren Spule entsorgen und aus dem Lager einen neuen Karton in das Verkaufsregal stellen, ohne dass eine Spule in einem Präsentationsständer eingehängt und zuvor aus dem Versandkarton ausgepackt werden muss. Hiermit ist eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis verbunden.
  • Die Aufnahmen für die Spulenzapfen sind vorzugsweise als Nuten in den Seitenwänden ausgeführt, die sich vom oberen Rand der Seitenwände nach unten erstrecken. Vorzugsweise erstrecken sich die Nuten bildende Vertiefungen vom oberen Rand senkrecht in Richtung der Aufstandsfläche des Verpackungskartons. Die Nuten laufen am oberen Rand der Seitenwände aus.
  • Über die am oberen Rand der Nuten befindliche Öffnung können die Zapfen der Spule problemlos von oben in die Nuten eingeschoben werden. Die Gesamtbreite der Spule einschließlich der über die Seitenteile hinausragenden Zapfen ist größer als der Innenabstand zwischen den Seitenwänden des Verpackungskartons, um zu gewährleisten, dass die Zapfen der Spule in die Nuten eingreifen.
  • Vorzugsweise sind die Nuten rechteckig ausgebildet, um formschlüssig entsprechende rechteckige Zapfen der Spule aufzunehmen. In diesem Fall müssen die Zapfen der Spule drehbar mit dem Zylinder der Spule verbunden sein. Die Drehbarkeit des Spulenzylinders gegenüber den Zapfen kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Zapfen einen zylindrischen Teil aufweisen, der in das Innere des Spulenzylinders mit geringem Spiel hineinragt. Des Weiteren ist es möglich, dass der Spulenzylinder um eine Achse drehbar angeordnet ist, die an ihren Enden in die rechteckig geformten Zapfen ausläuft, die formschlüssig in die Nuten eingreifen. Die formschlüssige Aufnahme der Zapfen in den Nuten bietet darüber hinaus den Vorteil, dass zwischen den Zapfen und den Aufnahmen in dem Karton keine Relativbewegung stattfindet. In Folge dessen unterliegen die Aufnahmen praktisch keinem Verschleiß und können vorteilhaft und preiswert aus dem Material des Verpackungskartons, insbesondere Pappe, hergestellt werden. Die Seitenwände bestehen aus mindestens zwei Kartonlagen und die Nuten sind zumindest in die zum Inneren des Kartons weisende Kartonlage eingebracht. Zur Stabilisierung der Aufnahme können zumindest in demjenigen Bereich in dem der Zapfen in der Aufnahme zu liegen kommt, weitere Kartonlagen angeordnet sein, die ebenfalls entsprechend der Form der Nuten eingeschnitten sind.
  • Alternativ ist es jedoch auch möglich, dass der Verpackungskarton eine Spule aufnimmt, deren Zapfen drehfest mit dem Zylinder und/oder den Seitenteilen der Spule verbunden sind. In diesem Fall sind die Nuten an ihrem unteren Ende als Rundführung für den Zapfen der Spule ausgebildet. Die Rundführung schränkt die Beweglichkeit der Spule auf eine Drehbewegung um ihre Drehachse ein. Der drehbar in der Rundführung angeordnete Zapfen der Spule ist in diesem Fall kreiszylindrisch ausgebildet und läuft in der unten halbkreisförmig auslaufenden Nut wie in einer Lagerschale.
  • Zum Befüllen des Verpackungskartons mit einer Spule ist es erforderlich, dass der Deckel die nach oben offenen Nuten freigibt. Dieses Ziel wird herstellungstechnisch besonders einfach und günstig dadurch erreicht, dass der Deckel an dem oberen Rand der Rückwand des Verpackungskartons scharniert ist. Um ein unbeabsichtigtes Öffnen des Verpackungskartons insbesondere bei seinem Transport zu vermeiden, weist der Deckel Befestigungslaschen auf, die in Schlitze eingreifen, die vorzugsweise zwischen den Kartonlagen der Seitenwände angeordnet sind.
  • Der Deckel des Verpackungskartons kann zugleich als Verschluss für die an der Vorderseite des Verpackungskartons angeordnete Öffnung dienen, wenn der Deckel aus zwei längs der Kante zwischen Ober- und Vorderseite des Verpackungskartons beweglich miteinander verbundenen Teilen besteht, wobei sich dieser Deckel vorzugsweise über die gesamte Oberseite und zumindest einen Teil der Vorderseite erstreckt, um eine einfache Entnahme des Spulenmaterials zu ermöglichen.
  • In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Deckel sich lediglich über die gesamte Oberseite erstreckt und die verschließbare Öffnung an der Vorderseite dadurch realisiert wird, dass zumindest ein Teil der Vorderwand des Verpackungskartons lösbar mit den Seitenwänden verbunden ist. Die lösbare Vorderwand oder der lösbare Teil der Vorderwand weist an seinen seitlichen Rändern Befestigungslaschen auf, die in entsprechende Schlitze an dem Verpa ckungskarton eingreifen, insbesondere in Schlitze, die zwischen den Kartonlagen der Seitenwände angeordnet sind.
  • Um ein unbeabsichtigtes Abrollen von Spulenmaterial nach der Inbetriebnahme des erfindungsgemäßen Verpackungskartons zu vermeiden und/oder die Spule beim Transport abzustützen, ist es in einer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass auf der Innenseite der Aufstandsfläche eine Einlage in den Verpackungskarton angeordnet ist, mit der mindestens ein Seitenteil der Spule in reibschlüssiger Verbindung steht. Die Reibung übt ein Bremsmoment auf die Spule aus und verhindert damit unkontrollierte Drehbewegungen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Figuren näher erläutert.
  • 1 zeigt eine perspektivische Gesamtansicht eines erfindungsgemäßen Verpackungskartons mit darin angeordneter Spule;
  • 2 zeigt eine weitere perspektivische Gesamtansicht des erfindungsgemäßen Verpackungskartons mit darin angeordneter Spule;
  • 3 zeigt eine Seitenansicht des Verpackungskartons nach 1, 2 und
  • 4 eine Vorderansicht des Verpackungskartons nach 1, 2.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Verpackungskartons (1) zur Aufnahme einer insgesamt mit (2) bezeichneten Spule, auf der Kettenmaterial aufgetrommelt ist. In der Gebrauchsposition, das heißt, wenn die Kette von der Spule (2) abgezogen werden soll, steht der Verpackungskarton auf einer Aufstandsfläche (3). Im Übrigen weist der Verpackungskarton (1) zwei parallel zueinander angeordnete Seitenwände (4, 5), eine Rückwand (6) und einen an der Oberseite angeordneten Deckel (7) auf. An der Vorderseite weist der Verpackungskarton eine verschließbare Öffnung (8) auf. Während des Transports des Verpackungskartons (1) zu seinem Bestimmungsort ist diese Öffnung (8) von einer Vorderwand (21) verschlossen, die lösbar mit den Seitenwänden (4, 5) verbunden ist. In dem unteren Teil der Vorderseite des Verpackungskartons (1) befindet sich ein Steg (9), der sich von der linken Seitenwand (5) zur rechten Seitenwand (4) erstreckt. Dieser Steg (9) liegt bei eingesetzter Spule tief genug, so dass der Abzug des Kettenmaterials von dem Zylinder der Spule (2) nicht behindert wird. Gleichzeitig stabilisiert der Steg (9) die Seitenwände (4, 5).
  • Wie insbesondere aus 2 erkennbar sind in den Seitenwänden (4, 5) rechteckige Nuten (10, 11) parallel zueinander angeordnet. Die Nuten erstrecken sich vom oberen Rand (12) der Seitenwände (4, 5) senkrecht in Richtung der Aufstandsfläche (3).
  • Wie insbesondere aus 4 ersichtlich, bestehen die Seitenwände (4, 5) aus zwei Kartonlagen, wobei die Nuten (10, 11) in die zum Inneren (15) dessen Verpackungskartons (1) weisenden Kartonlagen (13 bzw. 14) eingeschnitten sind. Die Nuten (10, 11) dienen als Aufnahmen für jeweils einen Zapfen (16, 17) der Spule (2).
  • Der insbesondere aus 3 erkennbare rechteckige Querschnitt der Zapfen (16, 17) greift formschlüssig in die Nuten (10, 11) ein, so dass sich der Zapfen in der Nut nicht verdrehen kann. Gleichwohl ist der Zylinder (18) der Spule mit den Seitenteilen (19, 20) drehbar gegenüber den Zapfen (16, 17) angeordnet. Dies wird dadurch erreicht, dass die rechteckigen Zapfen (16, 17) jeweils mit einem kreiszylindrischen Abschnitt verbunden sind, dessen Durchmesser geringfügig kleiner als der Innendurchmesser des Zylinders (18) der Spule (2) ist. Die Zapfen (16, 17) können daher in den Hohlzylinder (18) der Spule (2) seitlich hineingedrückt werden und um die Zapfen (16, 17) rotieren.
  • Ist das Kettenmaterial vollständig von dem Zylinder (18) der Spule (2) abgezogen, ist es nicht erforderlich die Spule aus dem Verpackungskarton (1) zu entnehmen. Vielmehr kann der gesamte Verpackungskarton (1) einschließlich der Einwegspule (2), die üblicherweise aus Kunststoff gefertigt wird, vollständig aus dem Reagl genommen werden. Das Auffüllen des Verkaufsregals im Fachhandel beschränkt sich folglich darauf, einen neuen Verpackungskarton (1) in das Regal zu stellen und die Vorderwand (21) von der verschließbaren Öffnung an der Vorderseite des Verpackungskartons (1) zu entfernen, um den Zugriff auf das von der Spule abzuziehende Kettenmaterial freizugeben. Bezugszeichenliste
    Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung
    1. Verpackungskarton 11. Nute
    2. Spule 12. oberer Rand
    3. Aufstandsfläche 13. Kartonlage
    4. Seitenwand 14. Kartonlage
    5. Seitenwand 15. Innere
    6. Rückwand 16. Zapfen
    7. Deckel 17. Zapfen
    8. Öffnung 18. Zylinder
    9. Steg 19. Seitenteil
    10. Nute 20. Seitenteil
    21. Vorderwand, abnehmbar

Claims (16)

  1. Verpackungskarton zur Aufnahme von Spulen mit einem Zylinder mit zwei mit dem Zylinder verbundenen Seitenteilen sowie seitlich über die Seitenteile hinausragenden Zapfen, wobei der Karton eine ebene Aufstandsfläche, zwei parallel zueinander angeordnete Seitenwände, eine Rückwand, einen an der Oberseite angeordneten Deckel und eine Vorderseite aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass an den beiden Seitenwänden (4, 5) übereinstimmende Aufnahmen (10, 11) für jeweils einen Zapfen (16, 17) der Spule (2) angeordnet sind und dass die Vorderseite des Verpackungskartons (1) eine verschließbare Öffnung (8) aufweist.
  2. Verpackungskarton nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen als Nuten (10, 11) in den Seitenwänden (4, 5) ausgeführt sind, die sich vom oberen Rand (12) der Seitenwände nach unten erstrecken.
  3. Verpackungskarton nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (4, 5) aus mindestens zwei Kartonlagen bestehen und die Nuten (10, 11) zumindest in die zum Inneren (15) des Verpackungskartons weisenden Kartonlagen (13, 14) eingebracht sind.
  4. Verpackungskarton nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten (10, 11) rechteckig sind zur formschlüssigen Aufnahme des Zapfens (16, 17) der Spule (2).
  5. Verpackungskarton nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten (10, 11) an ihrem unteren Ende eine Rundführung für den Zapfen der Spule ausbilden.
  6. Verpackungskarton nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da- durch gekennzeichnet dass der Deckel (7) an dem oberen Rand der Rückwand (6) des Verpackungskartons (1) scharniert ist.
  7. Verpackungskarton nach Anspruch 3 und Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (7) an seinen seitlichen Rändern Befestigungslaschen aufweist, die in Schlitze eingreifen, die insbesondere zwischen den Kartonlagen der Seitenwände angeordnet sind.
  8. Verpackungskarton nach Anspruch 3 und Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (7) aus zwei längs der Kante zwischen der Ober- und Vorderseite des Verpackungsgkartons (1) beweglich miteinander verbundenen Teilen besteht.
  9. Verpackungskarton nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Deckel (7) über die gesamte Oberseite und zumindest einen Teil der Vorderseite erstreckt.
  10. Verpackungskarton nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Teil der Vorderwand (21) an der Vorderseite des Verpackungskartons lösbar mit den Seitenwänden (4, 5) verbunden ist.
  11. Verpackungskarton nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbare Vorderwand (21) oder der lösbare Teil der Vorderwand (21) an seinen seitlichen Rändern Befestigungslaschen aufweist, die in Schlitze eingreifen, die insbesondere zwischen den Kartonlagen der Seitenwände angeordnet sind.
  12. Verpackungskarton nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Verpackungskarton (1) eine Spule (2) mit einem Zylinder (18) mit zwei mit dem Zylinder verbundenen Seitenteilen (19, 20) sowie seitlich über die Seitenteile hinausragenden Zapfen (16, 17) enthält, wobei die Zapfen (16, 17) in die Aufnahmen (10, 11) an den Seitenwänden (4, 5) eingreifen.
  13. Verpackungskarton nach Anspruch 4 und Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Zylinder (18) der Spule (2) drehbar um die Zapfen (16, 17) angeordnet ist und die im Querschnitt rechteckigen Zapfen in die Nuten (10, 11) hineinpassen.
  14. Verpackungskarton nach Anspruch 5 und Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfen der Spule drehbar in den Rundführungen angeordnet sind.
  15. Verpackungskarton nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass auf der dem Innenseite der Aufstandsfläche (3) eine Einlage in dem Verpackungskarton (1) angeordnet ist, mit der mindestens ein Seitenteil (19, 20) der Spule in reibschlüssiger Verbindung steht.
  16. Verpackungskarton nach Anspruch 10 und Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der sich auf Höhe des Zylinders (18) der Spule (2) befindliche Teil der Vorderwand (21) lösbar mit den Seitenwänden (4, 5) verbunden ist.
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