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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Kommunikationssysteme.
Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf die Kommunikation
zwischen lokalen, drahtlosen Geräten.
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In
der gegenwärtigen
Haus- und Büroumgebung
sind drahtlose Geräte,
beispielsweise drahtlose Telefonsysteme, nahezu allgegenwärtig. Oft
kann ein Benutzer es wünschen,
drahtlose Handgeräte
zu einem drahtlosen Telefonsystem hinzuzufügen, das eine Basisstationseinheit
und einen Satz tragbarer Handgeräte
umfasst. Beispielsweise kann ein ursprünglich gekauftes Handgerät unbrauchbar
oder zerstört
werden, und ein Benutzer muss möglicherweise
das Handgerät
ersetzen. Zusätzlich
kann ein Benutzer einfach wünschen,
ein drahtloses Handgerät
zu einem existierenden System hinzuzufügen, um die Anzahl der Räume in einem
Haus zu erhöhen,
die ein Handgerät
enthalten.
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Wenn
ein Handgerät
zu einem existierenden, drahtlosen Telefonsystem hinzugefügt wird,
muss ein Benutzer das Handgerät
bei dem System registrieren. Dies ist typischerweise damit verbunden,
dass der Benutzer eine Identifikationsnummer bestimmen muss, die
einer Basiseinheit des Systems zugeordnet ist (Basis-ID), wonach
die Basis-ID in das Handgerät
durch eine Schnittstelle eingegeben werden muss, beispielsweise
durch eine Tastatur, die normalerweise zum Wählen verwendet wird. Weil die
Basis-ID typischerweise eine 15-stellige Zahl ist, ist das Verfahren
mühsam
und fehleranfällig.
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In
einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren zum Registrieren
eines drahtlosen Gerätes,
beispielsweise eines drahtlosen Handgerätes, mit einem Kommunikationssystem,
beispielsweise ein drahtloses Telefonsystem, einen ersten Schritt
zur Überwachung
an dem drahtlosen Gerät
auf den Empfang eines Registrierungssignals von einer Basiseinheit
des drahtlosen Kommunikationssystems. Eine Bestätigungsmeldung von dem drahtlosen
Gerät wird über eine Luft-Schnittstelle gesendet,
wenn das Registrierungssignal empfangen wird. Ein Registrierungs-Autorisierungssignal,
das in Antwort zu der Bestätigungsmeldung
gesendet wird, wird dann an dem drahtlosen Gerät empfangen. In einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung detektiert das Handgerät vor der Überwachung
auf ein Registrierungssignal die Anwesenheit eines Flusses als Ergebnis
davon, dass es in ein Stromquellengerät platziert wird. Das Stromquellengerät ist vorzugsweise ein
Ladegestell oder eine Ladegabel. Das Ladegestell kann einstückig mit
der Basiseinheit (hier auch als "Basisstation" bezeichnet) oder
ein freistehendes Gestell sein. Eine Meldung wird angezeigt, die
einen Benutzer daran erinnert, dass das Handgerät registriert werden muss.
Eine Eingabe wird lokal an der Basisstation empfangen, die die Basisstation
auf eine Anfrage, das Handgerät
zu registrieren, aufmerksam macht. Vorzugsweise gibt der Benutzer
von Hand die Registrierungsanfrage in die Basiseinheit durch einen
Druckknopf, eine Tastatur oder eine andere Schnittstelle ein. Ein
Registrierungssignal wird von der Basisstation gesendet. Das Handgerät detektiert das
Registrierungssignal und sendet eine Bestätigung an die Basisstation,
einschließlich
einer eindeutigen ID. Die Basisstation sendet eine Autorisierung einschließlich der
eindeutigen ID, die nur von dem Handgerät akzeptiert wird, das der
eindeutigen ID zugeordnet ist.
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Gemäß dem obigen
Verfahren kann ein drahtloses Handgerät zu einem drahtlosen System hinzugefügt werden,
ohne dass ein Benutzer lange Identifizierungscodes in das System
von Hand eingeben muss. Gleichzeitig ist der Benutzer sicher, dass die
Registrierung von vorher existierenden Handgeräten durch das Verfahren nicht
beeinflusst wird.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung umfasst ein System zu einer verbesserten
Registrierung eines unregistrierten, drahtlosen Handgerätes ein
Ladegestell. Das Ladegestell ist so ausgeführt, dass es Strom an ein unregistriertes,
drahtloses Handgerät
liefert, wenn das Handgerät
darin platziert wird. Ein drahtloses Handgerät umfasst eine Registrierungs-Überprüfungsroutine,
die aktiviert wird, wenn das Handgerät in dem Ladegestell Strom
aufnimmt. Die Registrierungs-Überprüfungsroutine
bestimmt, ob das Handgerät
registriert ist oder nicht und zeigt durch eine Schnittstelle an,
wenn das Handgerät
nicht registriert ist. Das Handgerät ist ferner konfiguriert,
um temporär
eine ID zu erzeugen, die in eindeutiger Weise dem Handgerät zugeordnet
ist. Eine Basisstation ist vorgesehen, die eine Benutzerschnittstelle
umfasst, um lokal eine Registrierungs-Eingabeanfrage zu empfangen.
In beispielhaften Ausführungsformen
umfasst die Benutzerschnittstelle der Basisstation ein Menü auf einem
Displayschirm, in dem ein Benutzer eine Registrierungsroutine auswählen kann.
Die Basisstation ist konfiguriert, um eine Registrierungsmeldung,
die einen Sicherheitscode enthält,
an Empfangseinheiten innerhalb eines Sendebereiches zu senden und
eine Bestätigung
von dem unregistrierten Handgerät,
das die eindeutige ID enthält,
zu empfangen. Das Handgerät
umfasst ferner einen Speicher, der aktualisiert wird, wenn er die
Autorisierung von der Basiseinheit für die Registrierung empfängt. Der
Speicher umfasst vorzugsweise einen Sicherheitscode und eine Handgerätnummer,
die ihm durch die Basiseinheit während
der Registrierung zugeordnet werden. Die Basiseinheit umfasst ferner
eine interne Handgerät-Registrierungsdatenbank,
die aktualisiert wird, wenn die Registrierung abgeschlossen ist.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nun unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
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1 zeigt ein System für die verbesserte Registrierung
eines drahtlosen Geräts
bei einer Basiseinheit gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt beispielhafte Schritte,
die bei einem Verfahren zur verbesserten Registrierung eines drahtlosen
Geräts
bei einer Basiseinheit gemäß einer beispielhaften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung involviert sind.
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2a–2d zeigen
beispielhafte, mit einer Handgerät-Registrierung
zusammenhängenden
Meldungsformate gemäß einem
alternativen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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3 zeigt beispielhafte Schritte,
die in einem Verfahren zur verbesserten Registrierung von einem
oder mehreren, drahtlosen Geräten
bei einer Basisstation gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung involviert sind.
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4 zeigt die Wechselbeziehung
zwischen speziellen Schritten des beispielhaften Verfahrens von 2 und den entsprechenden
Schritten in dem Verfahren von 3.
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5 zeigt beispielhafte Schritte,
die bei einem Verfahren zur Verhinderung einer gleichzeitigen Registrierung
von mehr als einem Handgerät
in einem einzigen Registrierungsschlitz gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung involviert sind.
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6 zeigt beispielhafte Schritte,
die bei einem Verfahren zum Abmelden eines registrierten Handgeräts gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung involviert sind.
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7 zeigt beispielhafte Schritte,
die in einem Verfahren zum Abmelden eines registrierten Handgeräts gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung involviert sind.
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8 zeigt ein Verfahren für eine vom
Handgerät
ausgelöste
Handgerätabmeldung
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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9a bis 9b zeigen beispielhafte Schritte, die
in einem Verfahren zur Handgerät-Abmeldung
involviert sind, wie es an einer Basiseinheit bzw. an dem Handgerät gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung durchgeführt wird.
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10a und 10b zeigen beispielhafte Schritte, die
in einem Verfahren zur Handgerät-Abmeldung involviert
sind, wie sie an einer Basiseinheit bzw. einem Handgerät gemäß einem
weiteren Ausführungsbei spiel
der vorliegenden Erfindung ausgeführt wird.
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11a und 11b zeigen beispielhafte Schritte, die
in einem Verfahren zur Handgerät-Abmeldung involviert
sind, wie sie in einem Handgerät
bzw. einer Basiseinheit gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung durchgeführt werden.
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12a und 12b zeigen beispielhafte Schritte, die
in einem Verfahren zur Handgerät-Abmeldung involviert
sind, wie sie an einem Handgerät
bzw. einer Basiseinheit gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ausgeführt werden.
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13a und 13b zeigen beispielhafte Schritte, die
in einem Verfahren zur Handgerät-Abmeldung involviert
sind, wie sie an einem Handgerät
bzw. einer Basiseinheit gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ausgeführt werden.
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1 zeigt
ein System 100 zur Verbesserung der Registrierung eines
drahtlosen Geräts
mit einer Basiseinheit gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Viele digitale und analoge, drahtlose
Telefonsysteme können
die Registrierung von mehr als einem Handgerät aufnehmen. Das System 100 stellt
eine Registrierung von mehreren Handgeräten bei einer Basiseinheit
für entweder
analoge oder digitale Geräte
bereit. Das System 100 umfasst eine Basiseinheit 110 (auch
als "Basisstation" oder "Basisgerät" hier bezeichnet)
und drahtlose Geräte
(auch als "Handgeräte" oder "drahtlose Handgeräte" hier bezeichnet) 120, 130, 140, 150,
die zu einer drahtlosen Kommunikation mit der Basiseinheit 110 in
der Lage sind. Das System 100 ist vorzugsweise so konfiguriert,
dass ein Benutzer von einem beliebigen der Handgeräte bequem
auf die Basiseinheit 110 zugreifen kann. Beispielsweise kann
das System 100 ein schnurloses Telefonsystem sein, das
in einer Hausumgebung eingesetzt wird, bei der ein Benutzer von
der Stelle eines drahtlosen Handgeräts oder eines Ladegestells
zu einer Basiseinheit in weniger als einigen Minuten laufen kann. Das
System 100 umfasst zusätzlich
ein oder mehrere Stromquellengeräte 160,
die konfiguriert sind, um drahtlose Geräte aufzunehmen. Insbesondere
kann die Schnittstelle 160 ein Ladegestell sein, das zur Aufladung
eines Handgerätes
durch Kontakte 122, 124 eines Handgerätes unter
Verwendung von Leitungen 162, 164 verwendet werden
kann. In dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
umfasst die Basiseinheit 110 auch ein Ladegestell 160', das mit der
Basiseinheit integriert ist.
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Die
Basiseinheit 110 umfasst einen Speicher 112, der
eine Handgerät-Registrierungsdatenbank enthält, die
auf Handgeräte
bezogene Informationen enthält,
die bei der Basiseinheit 110 registriert sind. Vorzugsweise
ist die Basiseinheit 110 konfiguriert, um nur mit den Handgeräten zu kommunizieren,
die an der Basiseinheit 110 registriert sind. Folglich
werden andere drahtlose Geräte,
die nicht an der Basiseinheit 110 registriert sind, keine
Kommunikation damit aufbauen. Der Speicher 112 umfasst
eine festgelegte Menge an Registrierungsschlitzen, wobei jeder Registrierungsschlitz
einem separaten Handgerät zugeordnet
ist. Der Begriff "Registrierungsschlitz", wie er hier verwendet
wird, bezieht sich auf eine Datenstruktur, eine Software oder eine
andere Einheit, die konfiguriert ist, um Informationen zu enthalten, die
für ein
spezielles, an einer Basiseinheit registriertes Handgerät spezifisch
ist, und die in der Basiseinheit gespeichert ist. Wegen Systemspeicher-
und Prozessor-Einschränkungen
unter anderen Faktoren ist die Anzahl der verfügbaren Registrierungsschlitze begrenzt.
Beispielsweise ist in einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung die Anzahl der verfügbaren Registrierungsschlitze
gleich vier. Somit können
nur vier separate Handgeräte
an der Basiseinheit 110 gleichzeitig registriert sein.
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In
vielen drahtlosen Systemen, beispielsweise drahtlosen Telefonsystemen,
wünscht
ein Benutzer, ein Handgerät
zu einem vorher existierenden System hinzuzufügen. Gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung kann ein Benutzer des Systems 110 bequem
eine neue Handgeräteinheit
zu dem System unter Verwendung der Basiseinheit 110 und
einem Stromquellengerät
(im Folgenden auch als "Ladegestell" bezeichnet) 160 bequem
hinzufügen.
Beispielsweise kann das Handgerät 150 ein
neues, in einem Laden gekauftes, drahtloses Gerät sein, das der Benutzer zu
einem vorher existierenden System hinzufügen will, das ein Basisgerät 110 und
Handgeräte 120, 130, 140 und
auch ein Ladegestell 160 umfasst. Wenn der Benutzer ein Handgerät 150 an
der Basiseinheit 110 registrieren will, platziert der Benutzer
das Handgerät 150 in
das Stromquellengerät 160.
Wenn das Handgerät 150 in dem
Stromquellengerät 160 platziert
wird, überprüft das Handgerät 150,
ob es registriert ist. Beispielsweise kann das Stromquellengerät 160 eine
Ladegabel oder ein Ladegestell sein, das Strom an das eingehängte Handgerät liefert.
Der Prozessor 116 stellt dann fest, dass das Handgerät 150 Strom
von dem Ladegestell 160 zieht, stellt fest, dass das Handgerät 150 nicht
registriert ist, und zeigt dem Benutzer eine Meldung an, die anzeigt,
dass das Handgerät
registriert werden soll. Beispielsweise kann das Handgerät 150 mit
einer Registrierungs-Prüfroutine
versehen sein, deren Ausführung
durch den Prozessor 116 getriggert wird, wenn er feststellt,
dass das Handgerät sich
in dem Ladegestell befindet. Wenn der Prozessor einen unregistrierten
Zustand feststellt, sendet er ein Signal an das Handgerät, um dem
Benutzer ein Signal zu liefern, dass die Registrierung erforderlich ist
(im folgenden wird der Begriff "Registrierungs-Aufforderungsanzeige" verwendet, um ein
Signal oder eine Meldung zu bezeichnen, die einem Benutzer geliefert
wird und die anzeigt, dass ein drahtloses Gerät nicht regist riert ist und/oder
das drahtlose Gerät
eine Registrierung erfordert). In einem Beispiel einer Registrierungs-Aufforderungsanzeige
kann die Anzeige 154 die Meldung "REGISTRIERE_BEI_BASIS" dem Benutzer anzeigen.
Der Benutzer kann dann zu der Basis 110 gehen und unter
Verwendung der Basis-Benutzerschnittstelle 114 eine
Registrierungsreihenfolge für
das Handgerät
einleiten. Die Basis-Benutzerschnittstelle 114 kann
eine Menütaste,
ein PAGE-Knopf oder eine Reihe von Tasten sein, die zum Zugriff
auf ein Menü verwendet
werden, wie unten weiter beschrieben wird.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung läuft
die Registrierung eines neuen Handgeräts bei der Basis 110 unter
Verwendung eines Dreiwege-Handshakes ab. Der Dreiwege-Handshake
umfasst eine Reihe von Dreifunk-Kommunikationsmeldungen, von denen
die erste und dritte von der Basiseinheit 110 an das registrierende
Handgerät
gesendet werden, und von denen die zweite von dem registrierenden
Handgerät an
die Basiseinheit 110 gesendet wird. Wie in größerem Detail
unten beschrieben wird, stellt dieses Verfahren sicher, dass höchstens
ein Handgerät
bei der Basiseinheit 110 für eine vorgegebene Handgerätnummer
registriert wird.
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In
der ersten Meldung des Dreiwege-Handshakes sendet die Basiseinheit 110 ein
Registrierungssignal, das eine Handgerätnummer umfasst, die dem neuen
Handgerät
zugeordnet werden soll. Beispielsweise kann das Handgerät 150 dafür in Frage
kommen, durch die Basiseinheit 110 mit dem Spitznamen "HS4" bezeichnet zu werden.
Die Handgeräte 120, 130 und 140 sind
bereits registriert und mit den Spitznamen HS1, HS2 bzw. HS3 bezeichnet. Indem
den Handgeräten
Spitznamen zugeordnet werden, kann die Basiseinheit die Kommunikation mit
mehreren Handgeräten
wirksam managen. Die Handgerät-Spitznamen
können
beispielsweise zur Verfügung
stehenden Registrierungsschlitzen zugeordnet werden. Wenn sie mit
einem registrierten Handgerät
in Kommunikation steht, kann die Basiseinheit 110 jedes
separate Handgerät,
das in einem Registrierungsschlitz registriert ist, richtig identifizieren.
Dies ist beispielsweise besonders nützlich während einer tatsächlichen
Sprach-Kommunikation. Wenn beispielsweise in einem TDMA-Telefonsystem zwei
Handgeräte
in Antwort auf ein ankommendes Gespräch von der Gabel abgenommen
werden, kann die Basiseinheit 110 gleichzeitige Sprachkommunikation
mit den zwei Handgeräten
aufbauen, indem jedem registrierten Handgerät ein eindeutiges Paar an Kommunikationsschlitzen
für dieses
Handgerät
zugeordnet wird, so dass in Wirklichkeit eine Duplexkommunikation
mit jedem Handgerät
ohne Wechselwirkung zwischen unterschiedlichen Handgeräten möglich ist,
da jedes Paar von Kommunikationsschlitzen, die einem vorgegebenen
Handgerät
entsprechen, sich zeitlich nicht mit einem anderen Paar von Kommunikationsschlitzen überlappt.
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In
einem zweiten Stadium des Dreiwege-Handshakes gibt das Handgerät 150 nach
dem Empfang der gesendeten Meldung eine Bestätigungsmeldung an die Basiseinheit 110 zurück. Die Bestätigungsmeldung
umfasst eine Identifikation (ID), die das Handgerät 150 als
dasjenige identifiziert, welches die Bestätigungsmeldung sendet. Die ID
könnte
beispielsweise ein abgestimmter, automatischer Testausrüstungs(ATE)-Parameter
sein, der eine hohe Wahrscheinlichkeit hat, für das Handgerät eindeutig
zu sein, oder alternativ könnte
sie basierend auf einem freilaufenden Zeitgeber erzeugt werden.
In der dritten Meldung sendet die Basiseinheit 110 eine
Registrierungs-Bestätigungsmeldung
einschließlich
der von dem Handgerät 150 empfangenen
ID. Das Handgerät 150 kann
die Bestätigungsmeldung
empfangen und den internen Speicher 116 mit der Handgerätnummer "HS4" und einer beliebigen
anderen Information aktualisieren, die von der Basiseinheit 110 während der
Registrierung empfangen wurde, wenn die ID zu der passt, die ursprünglich gesendet
wurde. Weil die Meldung die für
das Handgerät 110 eindeutige
ID enthält,
ignorieren die Handgeräte 120–140 die
gesendete Registrierungs-Bestätigungsmeldung.
Die Basiseinheit 110 kann dann die interne Handgerät-Registrierungsdatenbank 112 aktualisieren,
und die Registrierung ist fertig gestellt.
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Das
System 100 liefert somit eine bequemliche Art und Weise,
um ein drahtloses Gerät
bei einer Basisstation zu registrieren, ohne dass ein Benutzer detaillierte
Information, die mit dem drahtlosen Gerät zusammenhängt, aufzeichnen oder sich
daran erinnern muss. Darüber
hinaus muss der Benutzer des unregistrierten, drahtlosen Geräts nicht
wissen oder sich daran erinnern, dass das drahtlose Gerät nicht registriert
ist, da der Benutzer auf den unregistrierten Zustand beispielsweise
dann aufmerksam gemacht wird, wenn das drahtlose Gerät in einem
Ladegestell platziert wird. Zusätzlich
wird, da die Registrierung an der Basisstation eingeleitet wird,
eine unbeabsichtigte Registrierung eines drahtlosen Geräts bei der
falschen Basisstation, beispielsweise einer Basisstation in der
Wohnung eines Nachbarn, verhindert. Schließlich werden während der
Registrierung eines ersten, unregistrierten, drahtlosen Geräts andere
drahtlose Geräte,
beispielsweise zusätzliche,
nicht registrierte Handgeräte,
nicht unbeabsichtigter Weise mit demselben Spitznamen registriert.
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2 zeigt
die beispielhaften Schritte, die bei einem Verfahren zur verbesserten
Registrierung eines drahtlosen Geräts bei einer Basiseinheit gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung involviert sind. Die gezeigten Schritte
sind diejenigen, die in dem drahtlosen Gerät vorkommen.
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In
dem Schritt 202 nimmt ein Stromquellengerät, beispielsweise
ein Ladegestell, ein Handgerät auf.
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In
dem Schritt 204 empfängt
das Handgerät einen
Ladestrom und stellt fest, dass es sich in einem Ladegestell befindet.
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Nach
der Feststellung, dass es sich in einem Ladegestell befindet, bestimmt
das Handgerät
in dem Schritt 206, ob es bei der Basiseinheit registriert ist.
Wenn es bereits registriert ist, geht das Verfahren zu dem Schritt 232 weiter,
wo das Handgerät
den normalen Betrieb aufnimmt. Wenn das Handgerät feststellt, dass es nicht
registriert ist, geht das Verfahren zu dem Schritt 208 weiter.
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In
dem Schritt 208 zeigt das Handgerät eine Anzeige, dass eine Registrierung
nötig ist.
In beispielhaften Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung wird die Anzeige durch eine Meldung oder eine
Reihe von Meldungen in einem LCD-Display auf dem Handgerät geliefert.
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Die 2a–2d zeigen
beispielhafte Meldungsformate (zusammen mit Meldungserläuterungen),
die anzeigen, dass eine Registrierung erforderlich ist (ein "Registrierung erforderlich" Signal oder Meldung),
oder dass die Registrierung erfolgreich gemäß alternativen Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung ist. 2a zeigt
Textmeldungen, die für
ein einzeiliges Punkt-Matrix-Display geeignet sind. Wenn das Display
des Handgeräts
eingeschaltet wird, kann beispielsweise das Handgerät die Grundmeldung "NICHT REGISTRIERT" anzeigen, wenn das
Handgerät
nicht registriert ist. Dies kann auftreten, wenn das Handgerät in ein
Ladegestell platziert wird, es kann jedoch auch auftreten, wenn
ein unregistriertes Handgerät
anderweitig eingeschaltet wird. Die weitere Meldung "Registriere bei Basis" erscheint, nachdem
das Handgerät
in dem Ladegestell platziert worden ist und feststellt, dass es nicht
registriert ist.
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2b zeigt
beispielhafte Meldungen, die angezeigt werden, wenn ein Handgerät mit einem zweizeiligen
Punkt-Matrix-Display in einem Ladegestell platziert wird. Zusätzlich zu
der anfänglichen "NICHT REGISTRIERT"-Meldung, die vor
oder nach dem Platzieren des Handgeräts in dem Ladegestell angezeigt
werden kann, zeigt das Handgerät
die Meldung "DRÜCKE "PAGE" WÄHREND 4
SEKUNDEN AUF BASIS".
Der letztere Befehl zeigt an, dass der Benutzer eine „PAGE"-Taste niederdrücken und
halten soll, die an der Basiseinheit vorgesehen ist, die zum Auslösen des
Registrierungsverfahrens verwendet wird.
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2c zeigt
eine ähnliche
Meldungs-Displayreihenfolge, die für ein vierzeiliges Punkt-Matrix-Display
geeignet ist, indem das Handgerät
eine Reihenfolge der Meldungen "NICHT
REGISTRIERT" und
"BITTE REGISTRIEREN"
"DRÜCKE PAGE
WÄHREND
4
SEKUNDEN AUF BASIS"
anzeigt.
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Schließlich zeigt 2d eine
Meldungs-Anzeigereihenfolge, die für ein sechszeiliges Punkt-Matrix-Display geeignet
ist, wobei das Handgerät
nacheinander die Meldungen "NICHT
REGISTRIERT" und
"REGISTRIERE HANDGERÄT:"
DRÜCKE MENÜTASTE AUF
DER
BASIS: FINDE
"REGISTRIERE
HANDGERÄT" IN
MENÜ.
DRÜCKE AUSWAHL
anzeigt.
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Zusätzlich wird
in dem Schritt 208, wenn das Handgerät eine Meldung zeigt, die die
Notwendigkeit für
eine Registrierung mit einer Basiseinheit anzeigt, ein erster Handgerät-Zeitgeber
gestartet. Der erste Handgerät-Zeitgeber
ist konfiguriert, um es dem Handgerät zu gestatten, sich innerhalb
eines gewissen Zeitfensters zu registrieren. In einem Beispiel ist die
Dauer des ersten Handgerät-Zeitgebers
etwa 60 bis 180 Sekunden.
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In
dem Schritt 210 überwacht
ein Handgerät auf
ein Registrierungssignal von der Basiseinheit. Wenn das Handgerät ein Registrierungssignal
von der Basis erfasst, kann es dann dazu übergehen, den zweiten Teil
des Dreiwege-Registrierungs-Handshakes einzuleiten, wie oben beschrieben
wurde. Das Registrierungssignal kann beispielsweise einen Sicherheitscode
und eine Handgerätnummer
umfassen, die einem Handgerät
zugeordnet werden soll, wenn die Registrierung erfolgreich ist.
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Wenn
in dem Schritt 212 festgestellt wird, dass ein Registrierungssignal
nicht empfangen worden ist, geht das Verfahren zu dem Schritt 214 weiter, wo
das Handgerät
eine Prüfung
durchführt,
um zu sehen, ob der erste Handgerätzeitgeber abgelaufen ist. Wenn
der erste Handgerät-Zeitgeber
abgelaufen ist, geht das Verfahren zu dem Schritt 216 weiter,
wo die Meldung "NICHT
REGISTRIERT" erneut
auf dem Handgerät
angezeigt wird, und in dem Schritt 218 fährt das
Handgerät
unregistriert fort.
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Wenn
der Zeitgeber in dem Schritt 214 nicht abgelaufen war,
geht das Verfahren zu dem Schritt 210 weiter, wo das Handgerät damit
fortfährt,
auf ein Registrierungssignal von der Basiseinheit zu überwachen.
Wenn ein Registrierungssignal in dem Schritt 212 festgestellt
wird, geht das Verfahren zu dem Schritt 220 weiter.
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In
dem Schritt 220 startet das Handgerät einen zweiten Handgerätzeitgeber
und sendet eine Bestätigung
an die Basisstation zurück.
In einem Beispiel ist die Dauer des zweiten Handgerätzeitgebers etwa
15 bis 60 Sekunden. Wie oben gezeigt wurde, enthält die Bestätigung eine ID-Information,
die so ausgeführt
ist, dass sie das Handgerät
der Basiseinheit gegenüber
eindeutig identifiziert.
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In
dem Schritt 222 überwacht
das Handgerät auf
eine Registrierungsautorisierung von der Basiseinheit.
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In
dem Schritt 224 bestimmt das Handgerät, ob eine Autorisierung einschließlich der
ID-Information, die in Schritt 220 gesendet wurde, empfangen wurde.
Wenn eine Autorisierung nicht empfangen wurde, geht das Verfahren
zu dem Schritt 226 weiter.
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In
dem Schritt 226 bestimmt das Handgerät, ob der zweite Handgerätzeitgeber
abgelaufen ist. Wenn der zweite Handgerätzeitgeber abgelaufen ist, geht
das Verfahren zu dem Schritt 216 weiter, wo das Handgerät die "NICHT REGISTRIERT"-Meldung anzeigt.
Wenn der zweite Handgerätzeitgeber
nicht abgelaufen ist, kehrt das Verfahren zu dem Schritt 222 zurück.
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Wenn
eine Autorisierung in dem Schritt 224 empfangen wird, geht
das Verfahren zu dem Schritt 228 weiter.
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In
dem Schritt 228 aktualisiert das Handgerät seinen
Speicher mit der Information, die von der Basisstation während des
Registrierungsverfahrens empfangen wurde. Beispielsweise kann die
Information die zugeordnete Handgerätnummer und den Sicherheitscode
umfassen.
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In
dem Schritt 230 zeigt nach erfolgreicher Registrierung
das Handgerät
an, dass die Registrierung erfolgreich war. Beispielsweise könnte in
einem ein-, zwei-, vier- oder sechszeiligen Punkt-Matrix-Display die Meldung "HANDGERÄT X REGISTRIERT" angezeigt werden,
wobei "X" für eine Handgerätnummer
steht, die tatsächlich
angezeigt wird.
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3 zeigt
die beispielhaften Schritte, die in einem Verfahren zur verbesserten
Registrierung von einem oder mehreren drahtlosen Geräten bei
einer Basiseinheit gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung involviert sind. Die gezeigten Schritte
sind diejenigen, die in der Basiseinheit vorkommen.
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In
dem Schritt 302 empfängt
die Basiseinheit eine lokale Eingabe, die die Registrierung eines Handgeräts anfordert.
Beispielsweise kann ein Benutzer ein Handgerät in ein Ladegestell platzieren und
bestimmen, dass das Handgerät
eine Registrierung mit der Basiseinheit erfordert. Der Benutzer
geht dann zu der Basiseinheit und wählt eine angeforderte Registrierung
dadurch aus, dass er einen Knopf drückt oder auf ein Menü auf der
Basiseinheit zugreift. Beispielsweise kann, wie oben in Bezug auf 3d diskutiert wurde, die Basiseinheit
mit einem Punkt-Matrix-Display, einem durch den Benutzer wählbaren
Menü, beispielsweise
ein Rollmenü,
und Menütasten
versehen sein, die es einem Benutzer ermöglichen, eine "REGISTRIERE HANDGERÄT"-Option auszuwählen, die
nach ihrer Auswahl ein Handgerät-Registrierungsverfahren
auslöst.
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Alternativ
kann die Basiseinheit mit einer "PAGE"-Taste (Druckknopf)
ausgestattet sein, die durch einen Benutzer niedergedrückt wird,
um das Registrierungsverfahren auszulösen. In einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung drückt ein
Benutzer eine "PAGE"-Taste während vier
Sekunden, wie in 2c gezeigt ist. Vorzugsweise
wird das Handgerät-Registrierungsverfahren
eingeleitet, nachdem die „PAGE"-Taste während etwa
zwei Sekunden niedergedrückt
wird, so dass der Benutzer wahrscheinlich das Registrierungsverfahren
erfolgreich einleitet, indem die Taste während vier Sekunden niedergedrückt wird.
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In
dem Schritt 304 bestimmt die Basiseinheit, ob ein Registrierungsschlitz
zur Verfügung
steht, um ein unregistriertes Handgerät zu registrieren. Beispielsweise
kann eine Basiseinheit mit vier Registrierungsschlitzen feststellen,
dass drei Handgeräte
registriert sind, und dass ein Registrierungsschlitz übrig ist,
der nicht einem registrierten Handgerät zugeordnet ist. Wenn die
Basiseinheit feststellt, dass keine Registrierungsschlitze zur Verfügung stehen,
um ein Handgerät
zu registrieren, geht das Verfahren zu dem Schritt 306 weiter.
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In
dem optionalen Schritt 306 zeigt die Basiseinheit wenn
möglich
an, dass keine weiteren Handgeräte
registriert werden können.
Beispielsweise kann eine mit einer Punktmatrix ausgerüstete Basiseinheit "KEINE WEITEREN HANDGERÄT GESTATTET" anzeigen, nachdem
die „PAGE"-Taste während mehr
als 2 Sekunden gedrückt
worden ist. Das Verfahren geht dann zu dem Schritt 308 weiter,
und die Basiseinheit nimmt ihren normalen Betrieb wieder auf. Die
Begriff "normaler
Betrieb" oder "normaler Betriebszustand" beziehen sich, wie
sie hier verwendet werden, auf den Zustand, wenn die Basiseinheit
keine Operationen durchführt,
die mit der Registrierung eines neuen drahtlosen Geräts zusammenhängen, beispielsweise
die Überprüfung zur
Verfügung
stehender Registrierungsschlitze, beispielsweise das Versenden von
Registrierungssignalen oder die Überwachung
von Bestätigungssignalen.
Wenn in dem Schritt 304 ein offener Registrierungsschlitz
als vorhanden festgestellt wird, geht das Verfahren zu dem Schritt 310 weiter.
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In
dem Schritt 310 startet die Basiseinheit den Basiszeitgeber.
Der Basiseinheit-Zeitgeber wird verwendet, um die Zeitdauer zu begrenzen
in der ein Registrierungsversuch stattfinden kann. In einem Ausführungsbeispiel
ist die Dauer des Basiseinheit-Zeitgebers etwa 15 bis 120 Sekunden.
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In
dem Schritt 312 sendet die Basis ein Registrierungssignal,
wie oben diskutiert wurde. Das Registrierungssignal umfasst einen
Sicherheitscode und einen Handgerät-Spitznamen, beispielsweise HS4,
der die Bezeichnung für
das nächste,
verfügbare
Handgerät
darstellt. Das Registrierungssignal wird durch ein RF-Signal gesendet
und kann bei beliebigen, kompatiblen Handgeräten empfangen werden, die eine
RF-Verbindung mit der Basiseinheit aufbauen können. Die registrierten Handgeräte können jedoch
das Registrierungssignal ignorieren.
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In
dem Schritt 314 überwacht
die Basiseinheit, um zu sehen, ob ein Handgerät ein Bestätigungssignal sendet. Die Basis überwacht,
um zu sehen, ob ein Signal von einem Handgerät einschließlich einer Handgerät-ID empfangen
wird.
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In
dem Schritt 316 geht, wenn die Basiseinheit feststellt,
dass ein Bestätigungssignal
nicht empfangen worden ist, das Verfahren zu dem Schritt 318 weiter.
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In
dem Schritt 318 macht die Basiseinheit eine Überprüfung, um
zu sehen, ob der Basiszeitgeber abgelaufen ist. Wenn der Basiszeitgeber
abgelaufen ist, geht das Verfahren zu dem optionalen Schritt 320 weiter,
wo die Basiseinheit, wenn möglich, anzeigt,
dass die Registrierung nicht erfolgreich war. Wenn der Zeitgeber
nicht abgelaufen ist, kehrt das Verfahren zu dem Schritt 312 zurück.
-
Wenn
die Basiseinheit ein Bestätigungssignal
mit der Handgerät-ID
in dem Schritt 316 empfängt,
geht das Verfahren zu dem Schritt 322 weiter.
-
In
dem Schritt 322 sendet die Basis eine Autorisierungsmeldung,
die ein Handgerät
mit der empfangenen Handgerät-ID
autorisiert, sich bei der Basiseinheit zu registrieren.
-
In
dem Schritt 324 aktualisiert die Basiseinheit eine interne
Handgerät-(drahtloses
Gerät)Datenbank
in der Basiseinheit, die die neu registrierte Handgerät-ID und
die zugehörige
Handgerätnummer (Spitzname
beispielsweise HS4) umfasst. Die Basiseinheit kann dann mit dem
neuen, als HS4 bezeichneten Handgerät kommunizieren. In dem Fall
eines TDMA-Systems kann es beispielsweise spezifische Kommunikationsschlitze
zuordnen, um Sprache oder Daten mit HS4 zu senden und zu empfangen.
-
In
dem optionalen Schritt 326 zeigt die Basiseinheit an, dass
die Registrierung erfolgreich war.
-
4 zeigt
ein Beispiel dafür,
wie die spezifischen Schritte des beispielhaften Verfahrens von 2 und
die entsprechenden Schritte in dem Verfahren von 3 miteinander
in Beziehung gesetzt werden können.
Die Meldungen des Dreiwege-Handshakes, die als drahtlose Kommunikationen zwischen
dem Handgerät
und der Basisstation gesendet werden, sind als gestrichelte Pfeile
gezeigt. Somit werden, wie in 4 gezeigt
ist, in einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung in einem Registrierungsverfahren für ein nicht
registriertes, drahtloses Gerät
die beispielhaften Schritte in dem erfin dungsgemäßen Verfahren, die in 2 gezeigt
sind, an dem drahtlosen Gerät
durchgeführt, während diejenigen
Schritte in dem erfindungsgemäßen Verfahren,
die in 3 dargestellt sind, an der Basisstation gezeigt
werden.
-
In
einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist das Handgerät so konfiguriert, dass es
an dem Dreiwege-Handshake-Registrierungsverfahren nur nach dem Platzieren
in einer Stromquelle, beispielsweise einem Ladegestell, teilnimmt.
Wenn das Registrierungsverfahren eines Handgeräts nicht erfolgreich ist, kann
das Handgerät
von der Stromquelle abgenommen werden, beispielsweise kann es von
einem Ladegestell abgenommen werden, und dann erneut in dem Stromquellengerät platziert
werden. Das Handgerät
ist konfiguriert, seine Abnahme und seine erneute Platzierung zu
erfassen, wonach das Verfahren gemäß den Schritten 202–232 erneut durchgeführt wird.
Ein Benutzer kann dann das Handgerät-Registrierungsverfahren erneut
dadurch einleiten, dass er den Schritt 302, beispielsweise
das Niederdrücken
einer „PAGE"-Taste an der Basiseinheit
noch einmal ausführt.
-
In
einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist das Handgerät nur dazu konfiguriert, die
Schritte 210, 220 und 222 auszuführen, wenn
es sich in einem Ladegestell oder einem ähnlichen Stromquellengerät befinden.
In anderen Worten, wenn das Handgerät nicht in einem Ladegestell ist,
kann es an dem Dreiwege-Handshake nicht teilnehmen. In einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung könnte
ein Handgerät
einen nicht registrierten Status anzeigen und einen Zeitgeber starten,
nachdem es eingeschaltet worden ist, ohne dass es sich in einem
Ladegestell befindet. Wenn jedoch ein Registrierungsverfahren in
einer Basiseinheit beispielsweise gemäß den in 3 angegebenen
Schritten eingeleitet ist, könnte
das Handgerät nicht
in der Lage sein, an dem Dreiwege-Handshake teil zu nehmen, ohne
in einem Ladegestell platziert zu sein.
-
So
kann beispielsweise ein Benutzer, der ein Telefongespräch zu machen
versucht, zuerst erkennen, dass das Handgerät nicht registriert ist, wenn
es eine Nicht-registriert-Meldung nach dem Einschalten anzeigt.
Der Benutzer fährt
dann damit fort, das Handgerät
in einem Ladegestell zu platzieren und durch Niederdrücken einer „PAGE"-Taste an einer Basiseinheit
vor dem Ablauf eines Zeitgebers auszulösen, der durch das Handgerät gestartet
wurde, als es eingeschaltet wurde. In einem speziellen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung könnte
das Handgerät
so konfiguriert sein, dass es eine Registrierung-Aufforderungsanzeige
beim Einschalten oder beim Platzieren in einem Ladegestell liefert,
während es
auch konfiguriert ist, einen ersten Zeitgeber nur dann zu starten,
wenn es in einem Lade gerät
platziert wird. Dies würde
die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Registrierungsverfahrens
erhöhen,
wenn ein Handgerät
unter Bedingungen eingeschaltet wird, wobei die Zeit, die für die Platzierung
des Handgerätes
in einem Ladegerät
und das Auslösen
des Registrierungsverfahrens benötigt
wird, die Dauer des ersten Zeitgebers überschreiten kann. Wenn ein
Benutzer beispielsweise im oberen Stock ist, wenn er ein unregistriertes
Handgerät
einschaltet, und wenn das Ladegestell und die Basiseinheit beide
im Erdgeschoss sind, könnte
der Benutzer das Hinunterrennen verzögern, um das Handgerät in dem
Ladegerät zu
platzieren, da das Handgerät,
den Zeitgeber nur dann zu starten, wenn es in dem Ladegerät platziert ist.
-
In
einem anderen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist ein Handgerät so konfiguriert, dass es
einen Benutzer auf seinen unregistrierten Status aufmerksam macht
und einen Zeitgeber startet, wenn es eingeschaltet wird. Nachdem
es eingeschaltet ist, läuft
somit das Verfahren entsprechend den Schritten 206–232 ab.
-
In
dem Fall, in dem ein Benutzer mehrere unregistrierte Handgeräte bei einer
Basiseinheit registrieren will, gestattet das obige, erfindungsgemäße Verfahren,
das in den 2–4 dargestellt
ist, einem Benutzer, die unregistrierten Handgeräte eins nach dem anderen zu
registrieren. So kann ein Benutzer ein erstes, unregistriertes Handgerät in ein
Ladegestell platzieren und ein Registrierungsverfahren an der Basis
für das
erste Handgerät
einleiten. Nachdem das Registrierungsverfahren an dem Schritt 232 fertiggestellt
ist, kann das erste Handgerät
abgenommen und ein zweites, unregistriertes Handgerät kann in
dem Gestell oder einem anderen Ladegestell platziert werden, wonach
der Benutzer ein zweites Registrierungsverfahren an der Basiseinheit
einleitet usw..
-
Wenn
mehr als ein unregistriertes Handgerät bei einer Basis registriert
werden soll, können
gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung Fehler in dem Registrierungsverfahren verhindert
werden. Beispielsweise kann ein Benutzer zwei neue Handgeräte haben,
die registriert werden sollen, wobei beide in einem Funkkommunikationsbereich
einer Basiseinheit aktiviert werden. Die Handgeräte könnten durch Einschalten oder
durch Platzieren in separaten Ladegestellen aktiviert werden. Der
Benutzer kann dann damit fortfahren, eine Registrierungsreihenfolge
mit dem Zweck auszulösen,
ein erstes in einem Ladegestell platziertes Handgerät zu registrieren
weil er möglicherweise nicht
weiß,
dass ein zweites unregistriertes Handgerät aktiv ist und Meldungen empfangen
und an die Basiseinheit senden kann. Somit kann die Basiseinheit
unbeabsichtigterweise versuchen, beide unregistrier te Handgeräte gleichzeitig
zu registrieren, was dazu führt,
dass beiden Handgeräten
der gleiche Registrierungsschlitz zugeordnet wird.
-
5 zeigt
beispielhafte Schritte, die in einem Verfahren zum Verhindern der
gleichzeitigen Registrierung von mehr als einem Handgerät gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung involviert sind.
-
In
dem Schritt 502 empfängt
die Basiseinheit eine lokale Eingabe durch eine Benutzerschnittstelle, die
das Einleiten eines Handgerät-Registrierungsverfahrens
anfordert, wie oben diskutiert wurde. In dem Schritt 504 bestimmt
die Basiseinheit, ob Registrierungsschlitze zur Verfügung stehen
und wenn nicht, geht das Verfahren zu den Schritten 506 und 508 weiter,
wo die Basis anzeigt, dass keine Registrierungsschlitze zur Verfügung stehen
und den Normalbetrieb wieder aufnimmt.
-
Wenn
Registrierungsschlitze zur Verfügung stehen,
geht das Verfahren zu dem Schritt 510 weiter. Beispielsweise
kann ein Benutzer zwei neue, unregistrierte Handgeräte X und
Y und zwei bereits registrierte Handgeräte in einem System haben, das
vier Registrierungsschlitze aufweist. Die Basiseinheit stellt in
dem Schritt 504 fest, dass zwei Registrierungsschlitze
zur Verfügung
stehen und startet einen Zeitgeber in dem Schritt 510.
-
In
dem Schritt 512 wird ein erstes Registrierungssignal gesendet.
Das Registrierungssignal umfasst eine Handgerät-Information, beispielsweise HS3,
die den nächsten
Schlitz bezeichnet, der bei der Basisstation zu registrieren ist.
Das Registrierungssignal kann dann beispielsweise durch eine Vielzahl von
aktiven Handgeräten
empfangen werden. Beide unregistrierten Handgeräte X und Y empfangen das gesendete
Registrierungssignal, wenn sie aktiv sind. Beide senden Bestätigungsantworten
an die Basiseinheit.
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In
dem Schritt 514 empfängt
die Basiseinheit die erste Bestätigungsantwort,
die sie erreicht. Beispielsweise kann das Handgerät X das
gesendete Signal empfangen und eine Bestätigung um eine halbe Sekunde
zurückgeben,
bevor das Handgerät
Y dies tut. Die von dem Handgerät
X empfangene Bestätigung
wird dann durch die Basiseinheit verarbeitet, während die Bestätigung von
dem Handgerät
Y ignoriert wird. Die verarbeitete Bestätigung umfasst eine Handgerät-ID-Information,
die das Handgerät
als IDX identifiziert, wobei IDX beispielsweise für eine alphanumerische
Identifizierung des Handgerät X
steht.
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In
dem Schritt 516 sendet die Basiseinheit eine erste Registrierungsautorisierungsmeldung,
die "IDX" enthält. Diese
Meldung wird von dem Handgerät
X empfangen und von dem Handgerät
Y ignoriert, so dass das Handgerät
X eine erfolgreiche Registrierung fertig stellt.
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In
dem Schritt 518 führt
die Basiseinheit eine Überprüfung durch,
um zu sehen, ob der Basiszeitgeber abgelaufen ist. Wenn ja, geht
das Verfahren zu dem Schritt 520 weiter.
-
In
dem Schritt 520 wird die interne Handgerät-Registrierungsdatenbank
in der Basiseinheit aktualisiert, um anzuzeigen, dass das Handgerät X die Bezeichnung
HS3 hat und dem Handgerät-Registrierungsschlitz
3 zugeordnet ist.
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In
dem Schritt 522 zeigt die Basiseinheit an, dass HS3 erfolgreich
registriert worden ist.
-
Wenn
in dem Schritt 518 der Basiszeitgeber nicht abgelaufen
ist, geht das Verfahren zu dem Schritt 524 weiter. In dem
Schritt 524 bestimmt die Basiseinheit, ob ein Handgerät-Registrierungsschlitz offen
bleibt. Wenn nicht, geht das Verfahren zu dem Schritt 506 weiter,
wie oben beschrieben wurde. In dem Szenario, in dem ein anderer
Registrierungsschlitz offen bleibt, geht das Verfahren zu dem Schritt 526 weiter.
-
In
dem Schritt 526 sendet die Basiseinheit ein zweites, gesendetes
Registrierungssignal, das anzeigt, dass der Handgerät-HS4-Registrierungsschlitz
offen ist. Das gesendete Signal kann durch vorher registrierte Handgeräte und das
Handgerät
X empfangen werden, wird jedoch ignoriert. Doch empfängt das
Handgerät
Y, das weiß,
dass es noch nicht registriert ist, die Meldung und sendet eine
Bestätigung
an die Basiseinheit.
-
In
dem Schritt 528 empfängt
die Basiseinheit eine zweite Bestätigungsmeldung mit "IDY", die anzeigt, dass
das Handgerät
Y sich registriert.
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In
dem Schritt 530 sendet die Basiseinheit eine zweite Registrierungs-Autorisierungsmeldung, die "IDY" umfasst, was die
ID des Handgeräts,
welches die Autorisierung empfangen soll, anzeigt. Das Handge rät Y kann
dann die Autorisierungsmeldung empfangen und die Registrierung erfolgreich
als HS4 abschließen,
was dem letzten, offenen, zur Verfügung stehenden Registrierungsschlitz
entspricht. Alle anderen aktiven Handgeräte ignorieren die Meldung, weil "IDY", was in der Meldung
enthalten ist, anzeigt, dass sie für das Handgerät Y ist.
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In
dem Schritt 532 aktualisiert die Basiseinheit eine Handgerät-Registrierungsdatenbank,
was anzeigt, dass die Handgeräte
X und Y als HS3 bzw. HS4 registriert sind.
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In
dem Schritt 534 zeigt die Basiseinheit an, dass HS3 und
HS4 erfolgreich registriert worden sind.
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Somit
wird eine ordnungsgemäße Registrierung
von unregistrierten Handgeräten
sichergestellt selbst dann, wenn mehrere unregistrierte Handgeräte aktiv
sind.
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6 zeigt
beispielhafte Schritte, die in einem Verfahren zum Abmelden eines
registrierten Handgerätes
gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung involviert sind. Wenn ein Benutzer ein
zusätzliches,
drahtloses Gerät
(Handgerät)
an einer Basiseinheit registrieren muss, bei der alle zur Verfügung stehenden
Handgerät-Registrierungsschlitze
belegt sind (registriert pro Handgeräten), kann der Benutzer entscheiden,
alle registrierten Handgeräte
abzumelden. Beispielsweise wird in einem System mit vier Handgeräten, bei dem
die Basiseinheit für
vier zur Verfügung
stehende Handgeräte-Registrierungsschlitze
bestimmt war, die durch registrierte Handgeräte belegt sind, das Handgerät 3 (HS3)
versehentlich in das Schwimmbecken fallen gelassen und zerstört. Die
Basiseinheit erkennt nicht, dass HS3 nicht mehr aktiv ist, und fährt damit fort,
an HS3 zu senden. Darüber
hinaus gestattet die Basiseinheit keine Registrierung eines neuen
Handgerätes
an dem Schlitz, der dem früheren
Handgerät, das
als HS3 bezeichnet wurde, zugeordnet ist, weil es feststellt, dass
der Registrierungsschlitz mit Informationen, die sich auf das nun
nicht funktionierende Handgerät
bezieht, besetzt ist. Um ein neues Handgerät anstelle von "HS3" hinzuzufügen, fährt der
Benutzer damit fort, die existierenden "guten" Handgeräte abzumelden, so dass, wenn
ein neues Registrierungsverfahren durchgeführt wird, insgesamt vier Handgerät-Registrierungsschlitze
von der Basiseinheit als zur Verfügung stehend erkannt werden.
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In
dem Schritt 602 empfängt
die Basiseinheit eine lokale Eingabe an einer Benutzerschnittstelle auf
der Basis, die anzeigt, dass alle Handgeräte abgemeldet werden sollen.
Die lokale Eingabe kann bei spielsweise darin bestehen, dass ein
Benutzer eine „PAGE"-Taste auf der Basiseinheit
niederdruckt und hält,
während
die Basiseinheit erneut an eine Wechselstromquelle angeschlossen
wird.
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In
dem Schritt 604 sendet die Basiseinheit eine Meldung an
alle Handgeräte,
sich abzumelden.
-
In
dem Schritt 606 wird die Abmeldungsmeldung beispielsweise
zweimal mehr bei 1-Sekunden Intervallen gesendet, um sicherzustellen,
dass alle Handgeräte
in dem Sendebereich der Basiseinheit die Meldung erhalten haben.
-
In
dem Schritt 608 wird die gesamte Handgerät-Registrierungsinformation
von dem Speicher in der Basiseinheit, beispielsweise von der Handgerät-Registrierungsdatenbank,
gelöscht.
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In
dem Schritt 610 zeigt die Basiseinheit an, dass alle Handgeräte abgemeldet
sind.
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In
dem Schritt 612 nimmt die Basiseinheit den Normalbetrieb
wieder auf.
-
Nach
dem obigen Beispiel kann folglich ein Benutzer damit fortfahren,
die drei vorher registrierten "guten" Handgeräte und auch
das neue Handgerät
anstelle des zerstörten
Handgerätes,
früher
HS3, zu registrieren. Das neue Registrierungsverfahren kann in einer
beliebigen Reihenfolge der Handgeräte durchgeführt werden, so dass die Bezeichnung
der Handgeräte
als HS1, HS2 und HS4 die gleiche wie früher oder unterschiedlich dazu
sein kann. Zusätzlich
muss das neue Handgerät
nicht als HS3 bezeichnet werden.
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7 zeigt
die beispielhaften Schritte, die in einem Verfahren zum Abmelden
eines registrierten Handgeräts
entsprechend einem anderen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung involviert sind. Obwohl das in 6 gezeigte
Verfahren dazu dient, Handgeräte
in Bezug auf eine Basiseinheit abzumelden, stellt es nicht sicher,
dass die Handgeräte von
dem Abmeldeverfahren "wissen". Das in 7 gezeigte
Verfahren läuft
vorzugsweise im Zusammenhang mit den Schritten 602–612 von 6 ab.
-
In
dem Schritt 702 wird eine Meldung in einer drahtlosen Übertragung
an einem Handgerät
empfangen, sich von der Basiseinheit abzumelden.
-
In
dem Schritt 704 wird eine Bestimmung durchgeführt, ob
die Sicherheitscodeinformation, die in der Abmeldungsmeldung enthalten
ist, richtig ist. Wenn die Sicherheitscodeinformation nicht richtig
ist, geht das Verfahren zu dem Schritt 706 weiter.
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In
dem Schritt 706 zeigt das Handgerät die normale Betriebsinformation
einschließlich
der Bezeichnung des Handgerätes,
beispielsweise HS4, an.
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In
dem Schritt 708 fährt
das Handgerät
wie registriert fort.
-
Wenn
in dem Schritt 704 die Sicherheitscodeinformation als richtig
festgestellt wird, beispielsweise, wenn die Sicherheitscodeinformation
anzeigt, dass die Meldung von einer Basiseinheit gesendet wird,
bei der das Handgerät
registriert ist, geht das Verfahren zu dem Schritt 710 weiter,
wo das Handgerät
die Registrierungsinformation von seinem Speicher löscht. Beispielsweise
löscht
das Handgerät HS4 "HS4" und die Sicherheitscodeinformation
von ihrem Speicher.
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In
dem Schritt 712 meldet oder zeigt das Handgerät "nicht registriert".
-
In
dem Schritt 714 ist das Handgerät nun nicht registriert, und
es steht zum Registrieren an einer Basiseinheit zur Verfügung.
-
Entsprechend
stellt das Verfahren von 7 sicher, dass ein Handgerät nur dann
ordnungsgemäß abgemeldet
wird, wenn es eine Abmeldungsmeldung von der Basiseinheit empfängt, bei
der es registriert ist.
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8 zeigt
ein Verfahren für
eine vom Handgerät
ausgelöste
Handgerätabmeldung
entsprechend einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Die vom Handgerät eingeleitete Abmeldung könnte beispielsweise
verwendet werden, wenn ein Handgerät sich nach einer von der Basiseinheit
ausgelösten
Abmeldung, die oben in den 6 und 7 dargestellt
ist, nicht abmeldet. Ein Handgerät
kann eine tote Batterie haben oder während der von der Basis eingeleiteten
Abmeldung sich außerhalb
eines Funkkommunikationsbereiches befinden.
-
In
dem Schritt 802 empfängt
das Handgerät eine
Benutzerauswahl zum Abmelden von einem Handge rätmenü.
-
In
dem Schritt 804 zeigt das Handgerät eine Aufforderung für eine "Ja"- oder "Nein"-Bestätigung zu
der Aufforderung zum Abmelden.
-
In
dem Schritt 806 wird die "Ja"-
oder "Nein"-Bestätigung von
dem Handgerät
empfangen.
-
In
dem Schritt 808 geht, wenn die Bestätigung "Ja" ist,
das Verfahren zu dem Schritt 810 weiter.
-
In
dem Schritt 810 wird die Registrierungsinformation, beispielsweise
der Sicherheitscode und die Handgerätnummer, von dem Handgerätspeicher gelöscht.
-
In
dem Schritt 812 zeigt das Handgerät "nicht registriert" an.
-
Wenn
eine "Nein"-Bestätigung in
dem Schritt 808 empfangen wird, beispielsweise wenn ein
Benutzer die Abmeldung in dem Schritt 802 unbeabsichtigt anfordert
und die Anforderung in dem Schritt 806 löscht, geht
das Verfahren zu dem Schritt 816 weiter, wo das Handgerät damit
fortfährt,
die normale Betriebsinformation einschließlich der gegenwärtigen Handgerätnummer
anzuzeigen.
-
In
dem Schritt 818 fährt
das Handgerät
wie registriert fort.
-
Die 9a bis 13b zeigen beispielhafte Schritte, die in weiteren
Verfahren zur Abmeldung von Handgeräten gemäß zusätzlichen Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung involviert sind.
-
In
dem Schritt 902 wählt
ein Benutzer die Abmeldung aus einem Basismenü aus.
-
In
dem Schritt 904 fordert die Basis auf, eine Anzeige eines
speziellen Handgeräts
oder von allen anderen Handgeräten
zu empfangen.
-
In
dem Schritt 906 empfängt
die Basis eine Auswahl von entweder einer individuellen Handgerätbezeichnung,
beispielsweise eine Handgerätnummer,
oder "alle Handgeräte".
-
Wenn
die Basis in dem Schritt 908 feststellt, dass "alle" ausgewählt ist,
geht das Verfähren
zu dem Schritt 910 weiter. In dem Schritt 910 sendet
die Basis an alle Handgeräte,
sich abzumelden.
-
In
dem Schritt 912 wird die Meldung, sich abzumelden, zweimal
mehr bei 1-Sekunden-Intervallen wiederholt.
-
In
dem Schritt 914 löscht
die Basis alle Handgerät-Registrierungsinformationen
von dem Speicher.
-
In
dem Schritt 916 zeigt die Basis zeitweise eine Meldung
an, die anzeigt, dass alle Handgeräte abgemeldet sind.
-
In
dem Schritt 918 fährt
die Basis mit ihrem Normalbetrieb fort.
-
Wenn
in dem Schritt 908 ein einziges Handgerät bezeichnet wird ("alle" wird nicht ausgewählt), geht
das Verfahren zu dem Schritt 920 weiter. In dem Schritt 920 sendet
die Basis eine Meldung an das in dem Schritt 906 bezeichnete
Handgerät,
sich abzumelden.
-
In
dem Schritt 922 wiederholt die Basis die gesendete Meldung,
sich abzumelden, an das bezeichnete Handgerät zweimal mehr bei 1-Sekunden-Intervallen.
-
In
dem Schritt 924 löscht
die Basis die Registrierungsinformation, die das in dem Schritt 906 bezeichnete
Handgerät
betrifft.
-
In
dem Schritt 926 zeigt die Basis zeitweilig eine Meldung
an, die anzeigt, dass das bezeichnete Handgerät abgemeldet ist.
-
Bezugnehmend
auf 9d empfängt in dem Schritt 928 jedes
Handgerät
eine Meldung von der Basiseinheit, sich abzumelden.
-
Wenn
in dem Schritt 930 ein empfangendes Handgerät feststellt,
dass die Meldung für
alle Handgeräte
ist, geht das Verfahren zu dem Schritt 934 weiter. Wenn
das Handgerät
feststellt, dass die Meldung nicht für alle Handgeräte ist,
geht das Verfahren zu dem Schritt 932 weiter.
-
Wenn
in dem Schritt 932 ein empfangendes Handgerät feststellt,
dass die Abmeldungsmeldung für
dieses empfangende Handgerät
ist, geht das Verfahren zu dem Schritt 934 weiter.
-
In
dem Schritt 934 löscht
das empfangende Handgerät
die Registrierungsinformation, beispielsweise eine Handgerätnummer
und einen Sicherheitscode.
-
Das
Verfahren geht dann zu dem Schritt 936 weiter, in dem das
Handgerät
eine Information zeigt, die anzeigt, dass es abgemeldet ist, und
in dem Schritt 938 ist das Handgerät in einem abgemeldeten Zustand.
-
Wenn
das empfangende Handgerät
in dem Schritt 932 feststellt, dass die Meldung nicht für das empfangende
Handgerät
gedacht ist, geht das Verfahren zu dem Schritt 940 weiter.
-
In
dem Schritt 940 zeigt das Handgerät die normale Betriebsinformation
einschließlich
seiner Handgerätnummer
an, und das Handgerät
fährt in dem
Schritt 942 wie registriert fort.
-
Die 9a und 9b stellen
somit eine nur auf Sendebetrieb basierendes Verfahren zum Abmelden
eines Handgeräts
dar, wobei die Basis eine Meldung sendet, um entweder alle Handgeräte oder
ein spezifisches Handgerät
abzumelden. Das Handgerät meldet
sich selbst ab, wenn es wenigstens eine der gesendeten Meldungen
empfängt
und wenn die Meldung entweder für
alle Handgeräte
oder speziell für es
selbst bestimmt ist. Ein empfangendes Handgerät ignoriert eine spezifische,
gesendete Abmeldungsmeldung, von der es feststellt, dass sie für ein anderes
Handgerät
gedacht ist.
-
Bezugnehmend
nun auf 10a wählt in dem Schritt 1002 ein
Benutzer die Abmeldung aus einem Basismenü aus.
-
In
dem Schritt 1004 fordert die Basis auf, einen Hinweis auf
ein spezielles Handgerät
oder auf alle Handgeräte
zu empfangen.
-
In
dem Schritt 1006 empfängt
die Basis eine Auswahl von entweder einer individuellen Handgerätbezeichnung,
beispielsweise einer Handgerätnummer,
oder "alle Handgeräte".
-
Wenn
in dem Schritt 1008 die Basis feststellt, dass "alle" ausgewählt ist,
geht das Verfahren zu dem Schritt 1010 weiter. In dem Schritt 1010 sendet die
Basis an alle Handgeräte,
sich abzumelden.
-
In
dem Schritt 1012 löscht
die Basis alle Handgerät-Registrierungsinformationen
von dem Speicher.
-
In
dem Schritt 1014 zeigt die Basis zeitweilig eine Meldung
an, die anzeigt, dass alle Handgeräte abgemeldet sind.
-
In
dem Schritt 1016 fährt
die Basis mit ihrem Normalbetrieb fort.
-
Wenn
in dem Schritt 1008 ein einziges Handgerät bezeichnet
wird ("alle" ist nicht ausgewählt), geht
das Verfahren zu dem Schritt 1018 weiter. In dem Schritt 1018 startet
die Basis einen Zeitgeber und sendet eine Meldung an das bezeichnete
Handgerät
in dem Schritt 1006, sich abzumelden.
-
In
dem Schritt 1020 überwacht
die Basis die Bestätigung
von dem bezeichneten Handgerät.
-
Wenn
in dem Schritt 1022 die Bestätigung von dem Handgerät empfangen
wird, geht das Verfahren zu dem Schritt 1024 weiter.
-
In
dem Schritt 1024 löscht
die Basis die Registrierungsinformation, die das in dem Schritt 1066 bezeichnete
Handgerät
betrifft.
-
In
dem Schritt 1026 zeigt die Basis zeitweilig eine Meldung
an, die anzeigt, dass das bezeichnete Handgerät abgemeldet ist.
-
In
dem Schritt 1016 fährt
die Basis mit dem Normalbetrieb fort.
-
Wenn
die Bestätigung
nicht in dem Schritt 1022 empfangen wird, geht das Verfahren
zu dem Schritt 1028 weiter. Wenn in dem Schritt 1028 der Zeitablauf
des Basiszeitgebers nicht erreicht worden ist, geht das Verfahren
zu dem Schritt 1020 weiter, wo die Basis mit der Überwachung
einer Bestätigung von
dem bezeichneten Handgerät
weitermacht.
-
Wenn
in dem Schritt 1028 der Zeitablauf des Basiszeitgebers
aufgetreten ist, geht das Verfahren zu dem Schritt 1030 weiter,
wo die Basiseinheit anzeigt, dass keine Antwort empfangen wurde,
und anfragt, ob mit der Abmeldung des bezeichneten Handgeräts fortgefahren
werden soll.
-
In
dem Schritt 1032 empfängt
die Basis eine "Ja"- oder "Nein"-Antwort von dem
Benutzer.
-
Wenn
in dem Schritt 1034 die Fortsetzung des Abmeldungsverfahrens
von einer Benutzereingabe, die in dem Schritt 1032 empfangen
wurde, bestätigt
wird, geht das Verfahren zu dem Schritt 1024 weiter. Wenn
die Fortsetzung der Abmeldung nicht bestätigt wird (der Benutzer antwortet
mit "Nein" in dem Schritt 1032),
geht das Verfahren zu dem Schritt 1036 weiter, in dem die
Basis zeitweise eine Meldung anzeigt, die anzeigt, dass das bezeichnete
Handgerät
nicht abgemeldet wurde. Das Verfahren geht dann zu dem Schritt 1016 weiter.
-
Bezugnehmend
nun auf 10b empfängt in dem Schritt 1038 ein
Handgerät
eine Meldung, die von einer Basis gesendet wird, sich abzumelden.
-
Wenn
in dem Schritt 1040 das empfangende Handgerät feststellt,
dass die Meldung für
alle Handgeräte
gemeint war, geht das Verfahren zu dem Schritt 1042 weiter.
-
In
dem Schritt 1042 löscht
das empfangende Handgerät
die Registrierungsinformation von seinem Speicher.
-
In
dem Schritt 1046 zeigt das empfangende Handgerät eine Information
an, die anzeigt, dass es abgemeldet ist, und in dem Schritt 1048 ist
das Handgerät
in einem abgemeldeten Zustand.
-
Wenn
das empfangende Handgerät
in dem Schritt 1040 feststellt, dass die Meldung nicht
für alle Handgeräte gemeint
war, geht das Verfahren zu dem Schritt 1044 weiter, wo
das empfangende Handgerät eine
Bestätigungsmeldung
an die Basis sendet. Das Verfahren geht dann zu dem Schritt 1042 weiter.
-
Das
Abmeldeverfahren, das in den 10a und 10b angegeben ist, umfasst damit ein ähnliches
Sen deverfahren zum Abmelden aller Handgeräte wie das in den 9a und 9b gezeigte,
es umfasst jedoch auch ein Zweiwege-Handshake-Erfordernis zum Abmelden
eines individuellen Handgeräts.
D. h., dass, wenn nur eine individuelle Handgerätabmeldung stattfinden soll,
die Basis einen Zeitgeber startet, wenn sie die individuelle Handgerät Abmeldungsmeldung
sendet und eine Antwort von dem bezeichneten Handgerät in einem
spezifizierten Zeitfenster anfordert, bevor sie es von der in der
Basis gespeicherten Information abmeldet. Eine manuelle Übersteuerung
an der Basis, so dass eine Abmeldung des Handgeräts ohne den Empfang einer Bestätigung weitergehen
kann, ist jedoch vorgesehen. Dies ermöglicht eine selektive Abmeldung
eines Handgeräts,
das beispielsweise in das Schwimmbecken fallen gelassen worden ist
und nicht mehr funktionieren kann.
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Bezugnehmend
nun auf 11a wählt in dem Schritt 1102 ein
Benutzer die Abmeldung von einem Handgerätmenü aus.
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In
dem Schritt 1104 fordert das Handgerät eine Bestätigung der Abmeldungsauswahl
an.
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In
dem Schritt 1106 bestimmt das Handgerät, ob die Abmeldungsauswahl
bestätigt
worden ist. Wenn ja, geht das Verfahren zu dem Schritt 1108 weiter.
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In
dem Schritt 1108 sendet das Handgerät eine Meldung an eine Basiseinheit,
die anfordert, dass das Handgerät
abgemeldet wird.
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In
dem Schritt 1110 wartet das Handgerät während eines vorgegebenen Intervalls.
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In
dem Schritt 1112 sendet das Handgerät die Meldung erneut an die
Basis, um die Abmeldung an der Basis anzufordern.
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In
dem Schritt 1114 löscht
das Handgerät
alle Registrierungsinformationen von seinem Speicher.
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In
dem Schritt 1116 zeigt das Handgerät eine Information an, die
anzeigt, dass es abgemeldet ist.
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In
dem Schritt 1118 ist das Handgerät in einem abgemeldeten Zustand.
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Bezugnehmend
nun auf 11b empfängt in dem Schritt 1124 eine
Basiseinheit die Anforderung von einem anfordernden Handgerät, abgemeldet
zu werden.
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In
dem Schritt 1126 startet die Basiseinheit einen Zeitgeber.
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In
dem Schritt 1128 überwacht
die Basis auf eine zweite Anfrage von dem anfragenden Handgerät, dessen
Abmeldungsmeldung in dem Schritt 1124 empfangen wurde.
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Wenn
in dem Schritt 1130 eine zweite Anfrage empfangen wird,
geht das Verfahren zu dem Schritt 1132 weiter.
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In
dem Schritt 1132 löscht
die Basis die Registrierungsinformation, die das anfordernde Handgerät betrifft.
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In
dem Schritt 1134 zeigt die Basis zeitweilig eine Meldung
an, die anzeigt, dass das anfordernde Handgerät abgemeldet ist.
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In
dem Schritt 1136 fährt
die Basis mit dem Normalbetrieb fort.
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Wenn
in dem Schritt 1130 eine zweite Aufforderung nicht empfangen
worden ist, geht das Verfahren zu dem Schritt 1138 weiter.
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Wenn
in dem Schritt 1138 der Basiszeitgeber einen Zeitablaufszustand
erreicht hat, geht das Verfahren zu dem Schritt 1136 weiter.
Wenn der Zeitablaufszustand nicht erreicht worden ist, geht das
Verfahren zu dem Schritt 1128 zurück.
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Die 11a und 11b zeigen
somit ein Verfahren, durch das ein abmeldendes Handgerät zwei Anfragen
an die Basis sendet, abgemeldet zu werden, und sodann sich selbst
abmeldet. Kein Handshake ist erforderlich, die Basis muss jedoch beide
Meldungen von dem Handgerät
in einem spezifizierten Zeitintervall (wobei das zweite als Bestätigung für das erste
verwendet wird) empfangen, bevor sie das Handgerät durch Löschen der gespeicherten Information
in der Basis abmeldet.
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Bezugnehmend
nun auf 12a wählt in dem Schritt 1202 ein
Benutzer die Abmeldung von einem Handgerätmenü aus.
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In
dem Schritt 1204 fordert das Handgerät eine Bestätigung der Abmeldungsauswahl
an.
-
In
dem Schritt 1206 antwortet der Benutzer auf die Bestätigungsanfrage
mit "Ja" oder "Nein".
-
In
dem Schritt 1208 bestimmt das Handgerät, ob die Abmeldungsauswahl
bestätigt
worden ist. Wenn ja, geht das Verfahren zu dem Schritt 1210 weiter.
Wenn nein, geht das Verfahren zu dem Schritt 1230 weiter.
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In
dem Schritt 1210 startet das Handgerät einen Zeitgeber und sendet
eine Meldung an eine Basiseinheit, die dazu auffordert, dass das
Handgerät abgemeldet
wird.
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In
dem Schritt 1212 überwacht
das Handgerät
eine Bestätigung
von der Basis.
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Wenn
in dem Schritt 1214 die Bestätigung empfangen wird, geht
das Verfahren zu dem Schritt 1216 weiter.
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In
dem Schritt 1216 löscht
das Handgerät
die Registrierungsinformation von seinem Speicher.
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In
dem Schritt 1218 zeigt das Handgerät eine Information an, die
anzeigt, dass es abgemeldet ist.
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In
dem Schritt 1220 ist das Handgerät in einem abgemeldeten Zustand.
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Wenn
in dem Schritt 1214 die Bestätigung nicht empfangen wird,
geht das Verfahren zu dem Schritt 1222 weiter.
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Wenn
in dem Schritt 1222 ein Zeitablaufszustand für den Handgerätzeitgeber
nicht erreicht worden ist, geht das Verfahren zu dem Schritt 1212 zurück. Wenn
ein Zeitablaufzustand erreicht worden ist, dann geht das Verfahren
zu dem Schritt 1224 weiter.
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In
dem Schritt 1224 zeigt das Handgerät an, dass keine Bestätigungsantwort
empfangen worden ist und fragt, ob mit dem Abmeldeverfahren weiter gemacht
werden soll.
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In
dem Schritt 1226 gibt der Benutzer eine "Ja"- oder "Nein"-Antwort ein.
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Wenn
in dem Schritt 1228 die Antwort in 1226 anzeigt,
dass mit der Abmeldung weitergemacht werden soll, geht das Verfahren
zu dem Schritt 1216 weiter.
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Wenn
in dem Schritt 1228 die Antwort in 1226 nicht
bestätigt,
dass mit der Abmeldung weitergemacht werden soll, dann geht das
Verfahren zu dem Schritt 1230 weiter.
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In
dem Schritt 1230 zeigt das Handgerät die normale Betriebsinformation
einschließlich
seiner Handgerätnummer
an.
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In
dem Schritt 1232 fährt
das Handgerät
in dem registrierten Zustand fort.
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Bezugnehmend
nun auf 12b empfängt in dem Schritt 1234 die
Basis eine Anfrage von dem Handgerät, dass das anfragende Handgerät abgemeldet
werden soll.
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In
dem Schritt 1236 löscht
die Basis die Registrierungsinformation bzgl. des anfragenden Handgeräts und sendet
eine Bestätigung
an das anfragende Handgerät.
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In
dem Schritt 1238 zeigt die Basis kurz eine Anzeige an,
dass das anfragende Handgerät
abgemeldet worden ist.
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In
dem Schritt 1240 fährt
die Basis mit dem Normalbetrieb fort.
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Das
in den 12a und 12b gezeigte Verfahren
fügt somit
ein Zweiwege-Handshake-Verfahren hinzu, so dass das Handgerät verifiziert,
dass die Basis eine Abmeldungsanfragemeldung erhalten hat, bevor
das Handgerät
abgemeldet wird. Wenn der Empfang einer Abmeldungsanfrage an der
Basis nicht bestätigt
wird, kann die Gelegenheit einer manuellen Benutzerübersteuerung
vorgesehen sein, um dennoch abzumelden. Dieses Verfahren berücksichtigt
eine Situation, die in einem Labor oder bei einer Reparatur auftreten
kann, wo eine Basis, bei der das anfragende Handgerät registriert
ist, nicht zur Verfügung
steht, die Anfrage zu empfangen.
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Bezugnehmend
nun auf 13a wählt in dem Schritt 1302 ein
Benutzer die Abmeldung von einem Handgerätmenü aus.
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In
dem Schritt 1304 fordert das Handgerät die Bestätigung der Abmeldungsauswahl
an.
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In
dem Schritt 1306 antwortet der Benutzer auf die Bestätigungsanfrage
mit "Ja" oder "Nein".
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In
dem Schritt 1308 bestimmt das Handgerät, ob die Abmeldungsauswahl
bestätigt
ist. Wenn ja, geht das Verfahren zu dem Schritt 1310 weiter.
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In
dem Schritt 1310 sendet das Handgerät eine Meldung an eine Basiseinheit,
die dazu auffordert, dass das Handgerät abgemeldet wird.
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In
dem Schritt 1312 sendet das Handgerät erneut die Meldung an die
Basis, die Abmeldung an der Basis noch zweimal bei 1-Sekunden-Intervallen anzufordern.
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In
dem Schritt 1314 löscht
das Handgerät alle
Registrierungsinformationen von dem Speicher.
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In
dem Schritt 1316 zeigt das Handgerät eine Information an, die
anzeigt, dass es abgemeldet ist.
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In
dem Schritt 1318 ist das Handgerät in einem abgemeldeten Zustand.
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Wenn
in dem Schritt 1308 die Anfrage nicht bestätigt wird,
geht das Verfahren zu dem Schritt 1320 weiter.
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In
dem Schritt 1320 zeigt das Handgerät die normale Information einschließlich seiner
Handgerätnummer
an.
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In
dem Schritt 1322 fährt
das Handgerät
in einem registrierten Zustand fort.
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Bezugnehmend
nun auf 13a empfängt in dem Schritt 1324 die
Basis eine Anfrage von dem Handgerät, dass das anfragende Handgerät abgemeldet
werden soll.
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In
dem Schritt 1326 löscht
die Basis die Registrierungsinformation bzgl. des anfragenden Handgeräts.
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In
dem Schritt 1328 zeigt die Basis kurz eine Anzeige an,
dass das anfragende Handgerät
abgemeldet worden ist.
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In
dem Schritt 1330 fährt
die Basis mit dem Normalbetrieb fort.
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Die
in den 13a und 13b dargestellten
Schritte involvieren somit ein Verfahren, bei dem das Handgerät lediglich
eine Abmeldungsanfrage insgesamt dreimal sendet und dann die Registrierungsinformation
in ihrem Speicher abmeldet. Wenn die Basis eine der drei Meldungen
empfängt,
meldet sie das Handgerät
ebenfalls von ihrem Speicher ab. Das in den 13a und 13b dargestellte Verfahren unterscheidet sich
von dem in 8 dargestellten dadurch, dass
das Handgerät
drei Meldungen an die Basis sendet, die dazu auffordern, dass es
abgemeldet wird.
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Die
vorstehende Offenbarung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der vorliegenden
Erfindung wurde zum Zwecke der Erläuterung und Beschreibung dargeboten.
Sie ist nicht beabsichtigt, erschöpfend zu sein oder die Erfindung
auf die offenbarten, präzisen
Ausführungsformen
zu beschränken.
Viele Variationen und Modifikationen der Ausführungsbeispiele, die hier beschrieben
sind, sind einem Durchschnittsfachmann im Hinblick auf die vorstehende
Offenbarung offensichtlich.
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Obwohl
die oben offenbarten Ausführungsbeispiele
beispielsweise die Verwendung einer visuellen Eingabe bei Benutzerschnittstellen
auf den Handgeräten
und den Basiseinheiten im Detail darstellen, wobei die Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung ebenso gut unter Verwendung von Audioeingaben
arbeiten. Beispielsweise könnte
ein Fehlerton durch eine Basiseinheit oder ein Handgerät erzeugt
werden, wenn die Registrierung fehlschlägt, und ein Bestätigungston
könnte
erzeugt werden, wenn die Registrierung erfolgreich ist. Auf ähnliche
Weise könnte
ein spezieller Piepton oder eine Pieptonreihenfolge durch ein Handgerät erzeugt
werden, um einen Benutzer zu alarmieren, wenn ein unregistriertes
Handgerät
in ein Ladegestell platziert wird.
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Ferner
bezieht sich der Begriff "Handgerät", wie er hier verwendet
wird, allgemein auf eine beliebige, drahtlose Vorrichtung, die mit
einem Kommunikationssystem registriert werden kann, das zur Kommunikation
mit einer Vielzahl von drahtlosen Vorrichtungen konfiguriert ist.
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Zusätzlich,
obwohl in den Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung, die in Bezug auf die 2–2d und 4 beschrieben
wurden, ein Benutzer alarmiert wird, dass ein Handgerät nicht registriert
ist, indem das Handgerät
in ein Stromquellengerät
platziert wird, kann in anderen Ausführungsbeispielen ein nicht
registriertes Handgerät
einen Benutzer dadurch alarmieren, dass es einfach eingeschaltet
wird, wobei eine Batteriestromquelle abgetastet wird, und indem
eine den unregistriertem Zustand anzeigende Meldung angezeigt wird.
Solange das Handgerät
sich in dem Funkkommunikationsbereich befindet, kann die Registrierung
weitergehen, wie sie beispielsweise in den Schritten 208–232 dargestellt
ist.
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Darüber hinaus
muss in anderen Ausführungsbeispielen
der Erfindung ein neues Handgerät nicht
so konfiguriert sein, dass es ein "nicht registriert"-Signal an einen Benutzer liefert. Ein
Benutzer könnte
einfach ein neues Handgerät
in ein Ladegestell platzieren, wobei er weiß, dass das Handgerät nicht
registriert ist, und er kann damit fortfahren, das Registrierungsverfahren
an einer Basiseinheit auszulösen.
Beispielsweise könnte
eine Meldung ähnlich der
beispielhaften Meldungen in den 2a–2d in
schriftlichen Instruktionen enthalten sein, die mit dem Handgerät geliefert
werden.
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Zusätzlich umfasst
die vorliegende Erfindung Ausführungsbeispiele,
in denen die Anzahl der Handgerät-Registrierungsschlitze
die Anzahl der Kommunikationsschlitze in einem drahtlosen System übersteigt.
Beispielsweise kann ein TDMA-System, das vier Duplex-Kommunikationsschlitze
enthält,
die gleichzeitig eine Duplexkommunikation von der Basiseinheit zu
vier Handgeräten
ausführen
könnte, acht
Registrierungsschlitze umfassen. Somit könnten bis zu acht Handgeräte bei der
Basiseinheit registriert werden, obwohl die Kommunikation mit nur
vier an einem einzigen Zeitpunkt beibehalten werden könnte.
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Zusätzlich können in
den Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung die Registrierungsschlitze in einer Handgerät-Registrierungsdatenbank
enthalten sein.
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Der
Schutzumfang der Erfindung wird nur durch die hier beigefügten Ansprüche bestimmt
und durch ihre Äquivalente.
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Ferner
kann bei der Beschreibung der repräsentativen Ausführungsbeispiele
der Erfindung die Beschreibung das Verfahren und/oder den Prozess der
vorliegenden Erfindung als eine spezielle Reihenfolge von Schritten
dargestellt haben. In dem Maße,
dass das Verfahren und der Prozess nicht auf einer speziellen Reihenfolge
von Schritten beruht, die hier dargestellt sind, sollte jedoch das
Verfahren oder der Prozess nicht auf die spezielle, beschriebene Reihenfolge
der Schritte begrenzt sein. Wie ein Durchschnittsfachmann erkennen
würde,
können
andere Reihenfolgen von Schritten möglich sein. Daher sollte die
spezielle Reihenfolge der Schritte, die in der Beschreibung dargestellt
sind, nicht als Einschränkungen
auf die Ansprüche
ausgelegt werden. Zusätzlich
sollten die Ansprüche,
die auf das Verfahren und/oder den Prozess der vorliegenden Erfindung gerichtet
sind, nicht auf die Durchführung
ihrer Schritte in der geschriebenen Reihenfolge beschränkt sein, und
ein Durchschnittsfachmann kann leicht erkennen, dass die Reihenfolgen
variiert werden können und
dennoch im Geiste und Rahmen der vorliegenden Erfindung bleiben
können.