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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug
in extremer Kompaktbauweise, nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Aus
dem Stand der Technik sind verschiedene Kraftfahrzeuge in Kompaktbauweise
bekannt, bei denen kurze Fahrzeuglängen erreicht werden indem die
Fahrzeuginsassen eine erhöhte
Sitzposition aufweisen und der Antriebseinheit im wesentlichen im Unterboden
untergebracht ist. Diese Fahrzeuge haben gewöhnlich eine Reihe von Nachteilen
in Bezug auf die Gepäckmöglichkeiten,
die Reparaturkosten und/oder die Aufprallempfindlichkeit. Nachteilig
ist bei diesen Fahrzeugen insbesondere, dass die Kraftübertragungseinrichtung
als die teuerste Einzelkomponente nicht denen der anderen Fahrzeuge
entspricht und auch einer erhöhten
Gefahr im Fall eines Crashs ausgesetzt ist. Weiterhin ist auch die
Zugänglichkeit
der Kraftübertragungseinrichtung
schlecht und deshalb sind die Wartungs- und Reparaturkosten hoch.
Auch ergeben sich bei derartigen Fahrzeugen Probleme beim Fahrzeughandling,
und zwar insbesondere wegen der extrem ungleichen Gewichtsverteilung
und wegen des Fehlens von Platz für ein hochentwickeltes Fahrwerk.
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Es
sind dazu grundsätzlich
aus dem Stand der Technik eine Reihe von Druckschriften bekannt mit
einer mit dem zuvor beschriebenen Aufbau vergleichbaren Anordnung.
Es sei dazu beispielhaft auf das
EP 0 547 953 B1 verwiesen:
Es bezieht
sich dieses
EP 0 547
953 B1 auf ein elektrisches Fahrzeug mit einer Gruppe von
Stromsammlern, die einen über
eine Übertragung
mit den Hinterrädern
des Fahrzeuges verbundenen elektrischen Motor speist und die eine
T-förmige
Gestalt aufweist. Die Mittelschenkel der Gruppe von Stromsammlern ist
auf der Längsmittelachse
des Fahrzeuges gelegen und deren Querschenkel quer zu der besagten Achse.
Es ist dabei vorgesehen, dass dieses Fahrzeug drei Sitze mit oberhalb
der Gruppe von Stromsammlern angeordneten Sitzgliedern aufweist
und zwar einen Fahrersitz, dessen Sitzglied oberhalb des mittleren
Schenkels des T's
gelegen ist und zwei einzelne Fahrgastsitze hinter dem Fahrersitz
beiderseits desselben und beiderseits des mittleren Schenkels des
T's, wobei die Sitzglieder
dieser beiden Sitze oberhalb des Querschenkels des T's gelegen sind, wobei
die Gruppe von Stromsammlern in der Höhe der Bodenfreiheit gelegen
ist und der Fußboden,
auf welchem die Füße des Fahrers
und der Fahrgäste
ruhen, ebenfalls in Höhe
der besagten Bodenfreiheit gelegen ist. Es ist dabei gemäß einer
Ausführungsform
vorgesehen, dass die Gruppe von Stromsammlern von einem das Untergestell
des Fahrzeuges bildenden rohrförmigen
Aufbau umfasst ist, wobei dieser rohrförmige Aufbau zweckmäßig im wesentlichen zwei
an den Seiten des Fahrzeuges gelegene parallele Längsholme,
zwei andere auf jeder Seite des mittleren Schenkels des T's gelegene Längsträger, zwei
Querstreben vor dem Querschenkel des T's und eine andere Querstrebe vor dem
mittleren Schenkel des T's
umfasst. Eine derart ausgebildete Anordnung soll ein elektrisches
Fahrzeug mit drei Sitzplätzen schaffen,
dass kurz ist und keine Behinderung für das Knie des Fahrers veranlasst,
wobei gleichfalls die hinteren Fahrgäste einsteigen und aussteigen
können
sollen, ohne den Fahrer zu behindern und umgekehrt, wenn das Fahrzeug
drei Türen
aufweist. Ausserdem könne
die verfügbare
Länge vor
den Füssen des
Fahrers der Schaffung eines im eines stirnseitigen Zusammenstosses
leistungsfähigen
Aufbaus dienen, wobei der Fahrer wegen seiner mittleren Lage im
Fahrzeug auch gut gegen Seitenstösse
dank der das Untergestell bildenden Längsträger bzw. -holme geschützt sein
soll. Außerdem
soll die Gierentätigkeit
klein sein, da die Stromsammler entlang der Achse des Fahrzeuges
angeordnet sind. Im Gegensatz zu der eingangs beschriebenen Anordnung
mit 3 in der ersten Sitzreihe befindlichen Sitzen ist bei dem hier
beschriebenen Fahrzeug der Fahrersitz vorne mittig und schräg dahinter
die beiden Beifahrersitze angeordnet.
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Zum
Stand der Technik sei weiterhin auf das
US 5 116 097A verwiesen.
Diese Druckschrift bezieht sich auf ein Kraftfahrzeug mit drei Vordersitzen
nebeneinander, wobei der mittlere Vordersitz gegenüber den
anderen beiden Vordersitzen im wesentlichen zurückgesetzt ist, um eine korrekte
seitliche Stütze
für die
auf dem Sitz befindliche Person während der Fahrt vorzusehen
und wobei der Fahrgastraum zwei getrennte Rücksitze aufweist. Dabei ist vorgesehen,
dass die senkrechten Mittelebenen der getrennten Rücksitze
zur senkrechten Längsebene des
Kraftfahrzeuges so geneigt sind, dass diese nach vorne divergieren,
wobei der Raum zwischen den beiden Rücksitzen teilweise von dem
mittleren Vordersitz belegt wird. Dabei ist gemäß einer Ausführungsform
vorgesehen, dass die Rücksitze
abklappbar sind und das Fahrzeug eine hintere Klappe als Zugang
zum Laderaum hat. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass der mittlere
Vordersitz auf einer Längsführungseinrichtung
montiert ist, um seine Längsposition
gegenüber
dem Boden des Kraftfahrzeuges einzustellen. Bei einer derart ausgebildeten Anordnung
soll die Verlagerung der beiden Rücksitze einen nach vorne optimalen
Fahrkomfort für
die Fahrgäste
auf diesen Sitzen bieten, obwohl der mittlere Vordersitz zurückgesetzt
ist. Gleichzeitig könne
das Kraftfahrzeug relativ kleine Außenmaße haben (in erster Linie auf
die Fahrzeuglänge
und seine hintere Breite bezogen), während im Laderaum ausreichend Platz
zur Verfügung
stehe. Insgesamt soll dieses Fahrzeug alle Insassen mit dem Komfort
eines großen
Oberklassewagens unterbringen, während
die Fahrzeugaußenmaße sehr
klein sein könnten,
so dass die Anordnung auch auf einen Mittelklasse- oder Kleinwagen
anwendbar sei. Außerdem
eigne sich das Fahrzeug zur Herstellung nach verschiedenen Nutzungsaspekten,
so sei es zur Herstellung als Familienwagen mit großem Laderaum,
als Stadtwagen, der kleine Maße
hat, dabei aber geräumig
sei, oder als Coupe mit ausreichend Platz für fünf Personen geeignet. Im Vergleich
zu der eingangs beschriebenen Anordnung mit 3 in der ersten Sitzreihe
befindlichen Sitzen und ggfs. z.B. zwei dahinter quer eingebauten
Sitzen ist hier also insofern keine echte erste Sitzreihe mit 3
nebeneinander liegenden Sitzen gegeben, als das der mittlere Sitz
zurückgesetzt
ausgebildet ist und der Raum zwischen den beiden Rücksitzen
auch teilweise von diesem zurückgesetzt
ausgebildeten mittleren Vordersitz belegt ist.
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Weiterhin
sei zum Stand der Technik auf die
GB 1 126 166 A1 verwiesen. Diese Druckschrift
beschreibt ein Fahrzeug mit einem Fahrersitz, der entlang der mittleren Fahrzeuglängsachse
angeordnet ist, und mit zwei seitlichen Beifahrersitzen, die hinter dem
Fahrersitz angeordnet sind und deren Achsen in Bezug auf die Fahrzeuglängsachse
so geneigt ausgebildet sind, dass die Beine der Beifahrer sich seitlich
in Bezug auf den Fahrer erstrecken, und zwar mit den Beinen eines
jeden Beifahrers zu jeder Seite. Es ist dabei gemäß einer
Ausführungsform
vorgesehen, dass der Winkel zwischen der Achse des jeweiligen Beifahrersitzes
und der Fahrzeuglängsachse
in einem Bereich zwischen 10° und
30° liegt.
Mit einer derartigen Anordnung soll ein Fahrzeug mit einem vergleichsweise
kurzen Fahrwerk und einer schmalen Breite vorgesehen werden, dass
zumindest von drei relativ schmalen Personen komfortabel genutzt werden
kann. Weiterhin soll dem Fahrer eine maximale Sicht nach vorne und
hinten gegeben werden sowie den Beifahrern eine gute Sicht nach
vorne und zu den Seiten. Auch hier sind im Gegensatz zu der eingangs
beschriebenen Anordnung mit 3 in der ersten Sitzreihe befindlichen
Sitzen bei dem beschriebenen Fahrzeug der Fahrersitz vorne mittig
und schräg seitlich
dahinter die beiden Beifahrersitze angeordnet.
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Schließlich sei
bzgl. des Standes der Technik noch auf die
EP 0 065 494 A1 verwiesen.
Diese Druckschrift betrifft eine Kraftfahrzeug, bei dem sich die
Insassen in einer fischgrätenartigen
Anordnung befinden. Dabei befinden sich die Schultern und die Köpfe nahe
beieinander, um so eine kompakte Anordnung für den Fahrzeugraum zu erhalten.
Auf diese Weise soll ein Fahrzeug mit besten aerodynamischen Eigenschaften
bereitgestellt werden, und zwar einerseits durch eine Reduzierung
von dessen Hauptquerschnitt verglichen mit den herkömmlichen Fahrzeugen,
und andererseits durch eine bessere Formgebung, die insbesondere
dadurch erhalten wird, dass der Boden des Fahrzeugraumes von dem Boden
beabstandet ausgebildet ist und dass die Beine der Beifahrer in
geeigneten seitlichen Aufnahmen sich befinden, die in einem Bereich
in Ausrichtung der Fahrzeugräder
zwischen diesen angeordnet sind. Dabei soll für die Insassen des Fahrzeuges
kein Komfort eingebüßt werden.
Bei dieser Anordnung soll es durch die erhebliche Einsparung von
Kraftaufwand, die sich durch den geringeren Luftwiderstand ergeben,
möglich
sein, einen kleineren Motor zu verwenden, der in dem rückwärtigen Bereich
des Fahrzeugraumes angeordnet ist. Durch die geringeren Fahrzeugdimensionen
und den kleineren Motor soll eine Reduzierung des gesamten Fahrzeuggewichtes und
dadurch eine weitere Reduzierung des Kraftstoffverbrauches erzielt
werden. Bei den in den Figuren zu dieser Druckschrift gezeigten
Ausführungsformen ist
dabei neben der z.B. in den
1 und
2 dargestellten
Ausführungsform
mit 5 Sitzen auch z.B. eine Ausführungsform
als 9 Sitzer oder 3 Sitzer vorgesehen. Auch bei den hier beschriebenen
Ausführungsformen
sind im Gegensatz zu der eingangs beschriebenen Anordnung mit 3
in der ersten Sitzreihe befindlichen Sitzen bei dem beschriebenen
Fahrzeug der Fahrersitz vorne im wesentlichen mittig und schräg seitlich
dahinter die beiden vorderen Beifahrersitze angeordnet, siehe z.B.
die
1 dieser Druckschrift.
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Ausgehend
von diesen bekannten Fahrzeugen mit jeweils drei zumindest von vorne
gesehen im wesentlichen nebeneinander angeordneten Sitzen und teilweise
mittig angeordnetem Fahrersitz liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
die bekannten Fahrzeuge unter Beibehaltung der bisherigen Vorteile
in der Weise zu verbessern bzw. weiterzuentwickeln, dass die Nachteile
der zuvor diskutierten Lösungen
vermieden werden, wobei insbesondere der Widerspruch zwischen einer
geringen Fahrzeuglänge
und dem Bedürfnis
nach einem entweder vollständigem
5 Sitzer oder einem 3 Sitzer mit einem großen Kofferraum beseitigt werden
soll. Weiterhin soll die gewünschte
Anordnung eine gute Innenraumflexibilität aufweisen, sowie gute Fahrerübersicht über das Fahrzeug,
eine hohe Sicherheit und eine geringe Crashanfälligeit mit niedrigen Versicherungsraten und
eine Wiederverwendbarkeit von bereits zahlreich existierenden, längs eingebauten
4 oder 6 Zylinder Reihen-, Diesel- und Benzinmotoren und zugehörigen Getriebeeinrichtungen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass der Mittelmotor unterhalb der ersten Sitzreihe im wesentlichen
im Bereich unterhalb des zentral angeordneten Fahrersitzes angeordnet ist.
Auf diese Weise wird erstmalig mit einfachen Mitteln die Möglichkeit
geschaffen, z.B. einen vollständigen
5 Sitzer mit einer sehr kurzen Fahrzeuglänge bereitzustellen. Die optimale
Verwendung von günstigen
Innenstadt-Dimensionen
erlaubt einen groß ausgeführten Innenraum.
Aufgrund der mittragenden Funktion des Mittelmotors und der Kraftumleitungseinrichtung
ergeben sich für
einen 5- Sitzer ein geringes Gewicht und eine hohe Steifigkeit.
Der relativ lange Abstand bei geringer Außenlänge und die breite Spur ergeben
ein wendiges Fahren und die Möglichkeit
der Verwendung einer weiten Auswahl von Motoren (z.B. auch Elektromotoren)
und Kraftübertragungseinrichtungen,
einschließlich
der Verwendung von Allradantrieben und von Hybridbauelementen. Der
zentral sitzende Fahrer hat dabei eine bessere Übersicht über das gesamte Fahrzeug und
durch die im wesentlichen symmetrische Ausführung weniger tote Sichtbereiche.
Ein symmetrisch ausgeführtes Fahrzeug
bietet auch Vorteile hinsichtlich einer Vermarktung in Ländern mit
Linksverkehr. Das Ein- und Aussteigen und eine Beladung ist bei
einer Verwendung von Schiebetüren
in schmalen Parklücken
einfacher.
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Die
Reparaturkosten bei Front- und Heckaufprall werden deutlich geringer
ausfallen, weil beispielsweise preisgünstige, große Aufpralleinrichtungen die
Räume ausfüllen können, in
welchen bei den anderen zuvor genannten Kompaktfahrzeugen kostenaufwendige
Kraftübertragungseinrichtungen
bzw. Komponenten davon sich befinden. Deshalb wird sich bei dem
erfindungsgemäßen Fahrzeug
eine günstige
Versicherungsklasse ergeben. Das erfindungsgemäß ausgebildete Fahrzeug ist
dabei auch einfach und kostengünstig
herstellbar, einfach in der Handhabung, sowie sicher und zuverlässig in
seinen Funktionseigenschaften, weil dessen hohe Ausbildung einen
großen
Innenraumkomfort bereitstellt, aber trotzdem ein kurzer Radstand
gegeben ist.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind der Mittelmotor und/oder die Kraftübertragungseinrichtung,
insbesondere die Getriebeeinheit, als mittragende Bauelemente ausgebildet.
Eine derartige integrative Bauweise bietet insbesondere den Vorteil
einer besonders gewichtssparenden Bauweise.
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Nach
einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass seitlich rechts und/oder links von dem Mittelmotor
ein Tankbehälter
und/oder wenigstens ein elektrischer Massenspeicher wie Batterien, Ultrakapazitatoren od.
dgl. vorgesehen werden können.
Dabei empfiehlt es sich, dass die Tankbehälter und die elektrischen Massenspeicher
crashsicher konstruiert ausgebildet sind.
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Es
empfiehlt sich nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden
Erfindung, dass der Fahrzeugrahmen in der Aufsicht im wesentlichen
eine doppelt invers Y- förmige
Gestalt aufweist. Durch ein mittig auf diesem stehend angebundenes
Dachtragrahmenelement zum Fahrzeugdachrahmen ergibt sich ein sehr
guter Überschlagschutz, der
auch zukünftigen
Anforderungen an diesen auf jeden Fall entsprechen wird.
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Nach
einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass der Mittelmotor mit einer manuell betätigten Kraftübertragungseinrichtung
in Wirkverbindung steht. Demgegenüber ist bei einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass der Mittelmotor mit
einer automatisch betätigten Kraftübertragungseinrichtung
in Wirkverbindung steht. Bei einer weiteren Ausführungsform ist der Mittelmotor
mit einer hybridisierten Kraftübertragungseinrichtung
versehen.
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Nach
einem weiteren bevorzugten Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden
Erfindung ist vorgesehen, dass die Kraftübertragungseinrichtung einen
Hinterachsantrieb aufweist.
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Es
empfiehlt sich nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden
Erfindung, dass der Mittelmotor als mittragendes Bauelement ausgebildet
ist, das mit dem nach unten hin Y- förmigen, zentralen inneren Dachtragrahmenelement
in Wirkverbindung steht. Diese Variante ist in konstruktiver Hinsicht
vorteilhaft. Dabei empfiehlt es sich, dass das ebenfalls am Motor/Getriebe
angebundene Dachtragrahmenelement hinter dem Fahrersitz und ggfs.
zwischen den hinteren Sitzen angeordnet ist, und dabei gleichzeitig
die Tragstruktur dieser 3 oder 5 Sitze bildet, wodurch ein sehr
guter Unfall- und speziell Überrollschutz
gegeben ist.
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Nach
einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass das Fahrzeug 2 Seitentüren aufweist. Bei einer davon
abweichenden, bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Fahrzeug 4 Seitentüren aufweist.
Bei diesen Ausführungsformen
ist in bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen, dass die Seitentüren des
Fahrzeuges als ¾ der
Fahrzeugseite abdeckende Seitentüren
des Fahrzeuges mit einem Parallelogrammlager in Gleitschienen im
Dachrahmen und der Bodengruppe laufend ausgebildet sind. Weiterhin
ist in bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen, dass diese Gleitschienen oben
und unten in dem stabilen Dachrahmen und in der Bodenseitenschiene
aufgehängt
und gegeneinander verriegelbar sind und mit ihrer Struktur ausreichend
stabilen Aufprallschutz beim Seitenaufprall bieten.
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Ein
mögliches
weiteres Ausgestaltungsmerkmal der 2 türigen Ausbildung der vorliegenden Erfindung
wäre, bei
ausreichend großen
Seitentüren die
rückwärtige Scheibe
fest eingebaut auszubilden. Eine solche Ausbildung wäre insofern
bei nach vorne öffnenden
Türen ausreichend,
als das ein Beladen und ein Ein- und Aussteigen von den Seiten her
problemlos möglich
ist.
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Nach
einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass die vorderen Beifahrersitze und ggfs. die hinteren
Sitze jeweils in den leeren Fußraum
herunterklappbar bzw. zur Sicherung der Ladung heraufklappbar ausgebildet
sind. Dadurch wird eine Beladung des Fahrzeuges deutlich erleichtert.
Insgesamt ergibt sich durch diese Ausbildung ein großer Ladungsraum
sowie die Möglichkeit
einer Beladung von mehreren Gegenständen beispielsweise von einer
Größe von etwa
220 × 60
cm. Die ungefähre
Ladungskapazität bei
nur im Fahrzeug befindlichem Fahrer beträgt etwa 1500 l/dm3 bis
zur oberen Sitzkante, wobei ein Ein- und Aussteigen zu einer Seite
trotzdem möglich ist.
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Zweckmäßig ist
es nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung, dass
vorder- und/oder rückseitig
große
vorzugsweise bienenwabenartig ausgebildete, leichtgewichtige Aufprallschutzeinrichtungen
in der jeweils im wesentlichen zentralen Position vorgesehen sind,
um eine großen
Fahrzeugen entsprechende Aufprallverträglichkeit zu ermöglichen.
Dabei sind zweckmäßig die vorder-
und/oder rückseitigen
Aufprallschutzeinrichtungen in ihrem zentralen Bereich im wesentlichen hohl
ausgebildet sind, um eine gute Luftzuführung zu der unterhalb vor
der Armaturenverkleidung angebrachten Frontkühleinrichtung zu ermöglichen.
Es können
dabei bevorzugt zusätzliche
Luftführungen zu
Weiterführung
des Luftstromes zum Umströmen des
Mittelmotors und/oder der Kraftübertragungseinrichtung
und zur Weiterführung
durch die rückseitige Aufprallschutzeinrichtung
vorgesehen sein. Zur zusätzlichen
Kühlung
dieser Luftführung
z.B. unter erschwerten Bedingungen im Stadtverkehr kann dabei weiterhin
ein herkömmliches
und/oder zusätzliches Kühlgebläse vorgesehen
sein.
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Nach
einem weiteren bevorzugten Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden
Erfindung ist vorgesehen, dass die vorder- und/oder rückseitige
Aufprallschutzeinrichtung als modischer Fahrzeugfrontgrill und als
rückwärtiges diffusorähnliches
Fahrzeugdesignelement ausgeführt
ist. Aufgrund des vorhandenen leeren Bauraumes im Vorderwagen unterhalb der
Windschutzscheibe könnte
ein Airbag zum Unfallschutz für
Fußgänger eingebaut
werden.
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Es
empfiehlt sich nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden
Erfindung, dass das Fahrzeug einen Allradantrieb mit einer zusätzlichen
Antriebswelle für
die Vorderräder
oder die Radnabenmotoren (als Hybridantrieb) aufweist. Dadurch wird
eine Vermarktung in einer Cross- Over- Version und als bedingt geländegängig (Alpenländer, Nordamerika,
Sibirien etc.) ermöglicht.
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Weiterhin
ist nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung
vorgesehen, dass der Mittelmotor über eine mit thermischer Isolierung
beschichtete einstückige
Abdeckung zugänglich
ausgebildet ist, wobei diese in den leeren Fußraum des Fahrers hinein gleitbar
ausgebildet ist. Durch die großen
Türöffnungen
ohne ortsfeste B- Säule
und die klappbaren Beifahrersitze ist dabei eine Wartung des Mittelmotores
problemlos möglich.
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Nach
einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass zur besseren Erreichbarkeit für den Fahrer
die heruntergeklappten vorderen Beifahrersitze rückseitig mit jeweils wenigstens
einer Rollenführungsschiene
versehen sind. Dabei empfiehlt es sich, dass der Fahrersitz zum
Zusammenwirken mit den rückseitig
an den vorderen Beifahrersitzen angeordneten Rollenführungsschienen
rahmengetragene Gleitschienen umfasst, die in die besagten Rollenführungsschienen
hinein ragen und von diesen getragen werden. Über diese Ausbildung kann beispielsweise
beim Besteigen des Fahrzeuges oder z.B. bei der Aufnahme eines Parkscheines
der Fahrersitz zur linken oder rechten Seite hinaus gleiten.
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Zweckmäßig ist
es nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung außerdem,
dass das Fahrzeug eine Service- Klappe z.B. zur Öl- und Wasserstandskontrolle
od. dgl umfasst.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst das Fahrzeug insgesamt 5 Sitze.
Bei dieser Ausführung
mit 5 Sitzen ist die erfindungsgemäße Anordnung besonders vorteilhaft
anwendbar. Alternativ dazu kann aber auch vorgesehen sein, dass
das Fahrzeug in einer modular verlängerten Form insgesamt 7 Sitze
oder bei einer noch anderen Ausführungsform
gemäß dem letzten Ausgestaltungsmerkmal
der vorliegenden Erfindung insgesamt 3 Sitze umfasst.
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Die
Erfindung ist in den Figuren der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt. Es zeigen:
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1 eine
schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäß ausgebildeten Fahrzeuges
in einer Ausführungsform
als 5 Sitzer,
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2 eine
schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Fahrzeuges gemäß 1 in
einer Oberansicht,
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3 eine
schematische, perspektivische, stark vereinfachte Darstellung des
erfindungsgemäßen Fahrzeuges
gemäß 1,
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4 eine
schematische Vorderansicht des auf einem Gleitschienensystem hin
und her beweglichen Fahrersitzes des erfindungsgemäß ausgebildeten
Fahrzeuges,
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5 eine
schematische, perspektivische Teil- Ansicht des Gleitschienensystemes
des erfindungsgemäß ausgebildeten
Fahrzeuges.
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Das
erfindungsgemäß ausgebildete
Fahrzeug ist generell mit 10 bezeichnet. Es ist dazu in
den Figuren der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel gewählt, bei
dem das erfindungsgemäß ausgebildete Fahrzeug 10 insgesamt
5 Sitze umfasst, siehe dazu neben der 1 der Zeichnung
insbesondere zunächst
auch die 2 der Zeichnung. Das erfindungsgemäß ausgebildete
Fahrzeug 10, das bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
als Kraftfahrzeug in Kompaktbauweise ausgebildet ist, umfasst einen
einen mit 11 bezeichneten Nutzungsraum aufnehmenden, im
wesentlichen in sich verformungssteif ausgebildeten Fahrzeugrahmen 12,
sowie eine aus 3 Sitzen 14, 15, 16 bestehende
mit 13 bezeichnete erste Sitzreihe, wobei bei dieser ersten
Sitzreihe 13 der Fahrersitz 15 im wesentlichen
zentral angeordnet ist, siehe dazu insbesondere die 2 der Zeichnung.
Das erfindungsgemäß ausgebildete Fahrzeug 10 umfasst
weiterhin, siehe wieder die 2 der Zeichnung,
2 hinter der ersten Sitzreihe 13 befindliche, in Bezug
auf diese quer und in Bezug aufeinander rückseitig aneinander liegend
angebrachte hintere Sitze 17, 18, es sind dazu
in den 1 und 2 der Zeichnung jeweils auch
auf den jeweiligen vorderen und hinteren Sitzen 14, 15, 16, 17, 18 befindliche
Personen schematisch angedeutet. Das erfindungsgemäß ausgebildete
Fahrzeug 10 umfasst weiterhin, siehe die 1 der
Zeichnung, einen Mittelmotor 19 und eine auf wenigstens
eine Fahrzeugachse, in diesem Falle die Hinterachse 20, einwirkende,
im wesentlichen mittig angeordnete, längs verlaufende Kraftübertragungseinrichtung 21, siehe
dazu auch bzgl. der mittigen Anordnung die 2 der Zeichnung.
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Bei
dem erfindungsgemäß ausgebildeten Fahrzeug 10 ist
nun vorgesehen, dass der Mittelmotor 19 unterhalb der ersten
Sitzreihe 13 im wesentlichen im Bereich unterhalb des zentral
angeordneten Fahrersitzes 15 angeordnet ist, siehe wieder
die 1 der Zeichnung. Auf diese Weise wird erstmalig mit
einfachen Mitteln die Möglichkeit
geschaffen, z.B. einen vollständigen
5 Sitzer mit einer sehr kurzen Fahrzeuglänge bereitzustellen. Die optimale
Ausnutzung der im Straßenverkehr
für PKW's zulässigen und
praktikablen Dimensionen erlaubt einen groß ausgeführten Innenraum. Aufgrund der
mittragenden Funktion des Mittelmotors 19 und der Kraftübertragungseinrichtung 21 ergeben
sich für
einen 5 Sitzer ein geringes Gewicht und hohe Steifigkeit. Der relativ lange
Radstand bei geringer Außenlänge und
breiter Spur ergeben ein dynamisches Fahrverhalten und die Möglichkeit
der Verwendung einer weiten Auswahl von Motoren und Kraftübertragungseinrichtungen,
einschließlich
der Verwendung von Allradantrieben und von Hybridbauelementen. Der
zentral sitzende Fahrer hat dabei eine bessere Übersicht über das gesamte Fahrzeug 10 und
durch die im wesentlichen symmetrische Ausführung weniger tote Sichtbereiche.
Ein symmetrisch ausgeführtes
Fahrzeug 10 bietet auch Vorteile hinsichtlich einer Vermarktung in
Ländern
mit Linksverkehr. Das Ein- und Aussteigen und eine Beladung ist
bei einer Verwendung von Schiebetüren in schmalen Parklücken einfacher.
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Die
Reparaturkosten bei Front- und Heckaufprall werden deutlich geringer
ausfallen, weil beispielsweise preisgünstige, große Aufpralleinrichtungen die
Räume ausfüllen können, in
welchen bei den anderen zuvor genannten Kompaktfahrzeugen kostenaufwendige
Kraftübertragungseinrichtungen
bzw. Komponenten davon sich befinden. Deshalb wird sich bei dem
erfindungsgemäßen Fahrzeug 10 eine günstige Versicherungsklasse
ergeben. Das erfindungsgemäß ausgebildete
Fahrzeug 10 ist dabei auch einfach und kostengünstig herstellbar,
einfach in der Handhabung, sowie sicher und zuverlässig in seinen
Funktionseigenschaften., weil dessen hohe Ausbildung einen großen Innenraumkomfort
bereitstellt, aber trotzdem ein kurzer Radstand gegeben ist.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Fahrzeug 10 sind
insbesondere der Mittelmotor 19 und die Getriebeeinheit 22 und
möglicherweise
auch das Gehäuse der
Kraftübertragungseinrichtung 21 als
mittragende Bauelemente ausgebildet. Eine derartige integrative Bauweise
bietet insbesondere den Vorteil einer besonders gewichtssparenden
Bauweise, bei großer Biege-
und Torsionssteifigkeit des Gesamtfahrzeuges. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist weiterhin seitlich rechts und links von dem Mittelmotor 19 und
der Kraftübertragungseinrichtung 21 jeweils
ein Tankbehälter 23 vorgesehen,
wobei diese Tankbehälter 23 speziell
abgetrennt und isoliert ausgebildet sind.
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Der
Fahrzeugrahmen 12 umfasst zusätzlich zu dem üblichen
Fahrzeugrahmen im wesentlichen ein mittig angeordnetes, in diesem
Fall nach unten eine Y- förmige
Gestalt aufweisendes Dachtragrahmenelement 24, siehe dazu
wieder die 1 der Zeichnung. Durch dieses
mittig angeordnete Dachtragrahmenelement 24, das z.B. doppelt
T-förmig oder
rechteckig aus Stahl/Aluminium ausgeführt sein kann, ergibt sich
ein sehr guter Überschlagschutz, der
auch zukünftigen
Anforderungen an diesen auf jeden Fall entsprechen wird. Das mittig
angeordnete Dachtragrahmenelement 24 bietet auch Möglichkeiten
für eine
Anbringung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Airbags für die rückwärtigen Beifahrer
zur Vermeidung von Nackenschlägen
beim Frontcrash, sowie für
eine Anbringung von Kommunikations- oder Multimedia- Einrichtungen.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Fahrzeug 10 kann
der Mittelmotor 19 mit einer manuell betätigten Kraftübertragungseinrichtung 21 in
Wirkverbindung stehen, alternativ dazu kann der Mittelmotor 19 aber auch
mit einer automatisch betätigten
Kraftübertragungseinrichtung 21 in
Wirkverbindung stehen. Die Kraftübertragungseinrichtung 21 weist
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
einen Hinterachsantrieb auf, vorgesehen ist wie erwähnt aber
auch die Verwendung von Allradantrieben und/oder von Hybridbauelementen.
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Der
Mittelmotor 19 ist vorliegend als mittragendes Bauelement
in einem vorzugsweise doppelt invers Y- förmigen Fahrzeugrahmen ausgebildet,
das mit einem weiteren Y- förmigen,
innenseitigen Dachtragrahmenelement 24 in Wirkverbindung
steht. Dieses Dachtragrahmenelement 24 ist hinter dem Fahrersitz 15 und
zwischen den hinteren Sitzen 17, 18 angeordnet,
wodurch ein sehr guter Überrollschutz gegeben
ist, siehe dazu wieder die 1 der Zeichnung,
und bildet dabei gleichzeitig gewichtssparend die Tragstruktur dieser
3 Sitze.
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Bei
dem in den Figuren der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
weist das erfindungsgemäße Fahrzeug 10 insgesamt
4 Seitentüren 26, 27 auf,
siehe dazu die 3 der Zeichnung, es ist dabei die
vordere Seitentür
mit 26 und die hintere Seitentür mit
27 bezeichnet. Alternativ dazu kann aber auch vorgesehen sein, dass
das Fahrzeug 10 nur 2 Seitentüren aufweist, diese Version
ist in den Figuren der Zeichnung nicht dargestellt. Die Seitentüren 26, 27 des
Fahrzeuges 10 sind dabei als ¾ der Fahrzeugseite abdeckende
Seitentüren
ausgebildet, siehe wieder die 3, dabei
sind die Seitentüren 26, 27 des
Fahrzeuges 10 als in Parallelogrammführungen im Dach und der Bodengruppe
gelagerte Schiebetüren
ausgebildet. In bevorzugter Ausgestaltung sind dabei die Seitentüren 26, 27 in
nicht dargestellter Weise in den stabilen vorderen und/oder hinteren Gleitschienen 28, 29 aufgehängt, siehe
bzgl. dieser Bauelemente insbesondere die 3 der Zeichnung.
Die Seitentüren 26, 27 sollten
dabei mit den gesetzlich notwendigen Verstärkungselementen wie z.B. integrierte
B- Säule,
sowie mit zusätzlichen
Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Airbags für die Beifahrer versehen sein.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Fahrzeug 10 mit
2 großen
vorne aufgehängten
Schiebetüren
sind weiterhin außer
der Windschutzscheibe 30 auch die rückwärtige Scheibe 31 fest
eingebaut ausgebildet, siehe die 1. Eine
solche Ausbildung ist insofern ausreichend, als in diesem Falll
ein Beladen des Fahrzeuges 10 und ein Ein- und Aussteigen
von den Seiten her problemlos möglich
ist.
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Die
vorderen Beifahrersitze 14, 16 und die hinteren
Sitze 17, 18 sind bei diesem Ausführungsbeispiel
jeweils in den leeren Fußraum
herunterklappbar bzw. zur Sicherung der Ladung heraufklappbar ausgebildet,
siehe dazu die 1 i.V.m. der 4 der
Zeichnung. Dadurch wird eine Beladung des Fahrzeuges 10 deutlich
erleichtert. Insgesamt ergibt sich durch diese Ausbildung ein großer Ladungsraum
sowie die Möglichkeit
einer Beladung von mehreren Gegenständen beispielsweise von einer
Größe von etwa
220 × 60
cm. Die ungefähre
Ladungskapazität
bei nur im Fahrzeug 10 befindlichem Fahrer beträgt etwa
1500 1/dm3 bis zur oberen Sitzkante, wobei
ein Ein- und Aussteigen zu einer Seite trotzdem möglich ist.
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In
weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, siehe die 1 und 2 der
Zeichnung, dass vorder- und rückseitig
große
vorzugsweise bienenwabenartig ausgebildete, leichtgewichtige Aufprallschutzeinrichtungen 32, 33 in
der jeweils im wesentlichen zentralen Position vorgesehen sind,
um eine großen
Fahrzeugen entsprechende Aufprallverträgichkeit zu ermöglichen.
Diese vorder- und rückseitigen
Aufprallschutzeinrichtungen 32, 33 sind in ihrem zentralen
Bereich im wesentlichen hohl ausgebildet, um eine gute Luftzuführung zu
der unterhalb vor der Armaturenverkleidung angebrachten Frontkühleinrichtung
zu ermöglichen.
Dabei können
in nicht dargestellter Weise zusätzliche
Luftführungen
zur Weiterführung
des Luftstromes zum Umströmen
des Mittelmotors 19 und/oder der Kraftübertragungseinrichtung 21 und
zur Weiterführung
durch die rückseitige Aufprallschutzeinrichtung 33 vorgesehen
sein. Zur zusätzlichen
Kühlung
dieser Luftführung
z.B. unter erschwerten Bedingungen im Stadtverkehr kann außerdem ein
herkömmliches
und/oder zusätzliches Kühlgebläse vorgesehen
sein.
-
In
der dargestellten Ausführungsform
ist die vorder- und rückseitige
Aufprallschutzeinrichtung 32, 33 als modisches
Frontgrill und rückwärtiges diffusorähnliches
Fahrzeugdesignelement ausgeführt,
wie dies in der 3 schematisch angedeutet ist.
-
Wie
erwähnt,
kann in Abweichung von der dargestellten Ausführung das Fahrzeug 10 einen
Allradantrieb mit einer zusätzlichen
Antriebswelle 34 für die
Vorderräder
und/oder vorderen Radnabenmotoren aufweisen, dies ist in der 2 mit
dem Bezugszeichen 34 angedeutet. Bei dieser Ausführung wird eine
Vermarktung in einer Cross- Over- Version, einer bedingt geländegängigen Version
und/oder mit einer erweiterten Wintertauglichkeit ermöglicht.
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Der
Mittelmotor 19 ist in nicht dargestellter Weise über eine
mit thermischer Isolierung beschichtete einstückige Abdeckung zugänglich ausgebildet, wobei
dieser in den leeren Fußraum
des Fahrers hinein gleitbar ausgebildet ist. Durch die großen Türöffnungen
ohne ortsfeste B- Säule
ist dabei eine Wartung des Mittelmotores problemlos möglich.
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Zur
besseren Erreichbarkeit der Seitenfenster für den Fahrer sind die heruntergeklappten
vorderen Beifahrersitze 14, 16 rückseitig
mit jeweils wenigstens einer Rollenführungsschiene 35 versehen, siehe
dazu auch die 4 und 5 der Zeichnung. Dabei
umfasst der Fahrersitz 15 zum Zusammenwirken mit diesen rückseitig
an den vorderen Beifahrersitzen 14, 16 angeordneten
Rollenführungsschienen 35 rahmengetragene
Gleitschienen 36, welche bei Bedarf in die besagten Rollenführungsschienen 35 hinein
gleiten und von diesen getragen werden können, siehe 5. Über diese
Ausbildung kann beispielsweise beim Besteigen des Fahrzeuges 10 oder z.B.
bei der Aufnahme eines Parkscheines der Fahrersitz 15 zur
linken oder rechten Fensterseite hin gleiten, wie dies in der 4 angedeutet
ist. Vorsehbar sind in diesem Zusammenhang auch noch weitere Hilfsmittel
zur Erleichterung der Erreichbarkeit für den Fahrer, wie z.B. einen
automatisch zur sich öffnenden
Türe drehenden
Fahrersitz 15 od. dgl.
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Das
Fahrzeug 10 kann schließlich noch weitere Merkmale
wie eine nicht dargestellte Service- Klappe z.B. zur Öl- oder
Wasserstandskontrolle od. dgl. umfassen. Bei der dargestellten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst das Fahrzeug wie erwähnt insgesamt
5 Sitze. Bei dieser Ausführung
mit 5 Sitzen ist die erfindungsgemäße Anordnung besonders vorteilhaft
anwendbar, es können sich
dabei z.B. Maße
von etwa 2800 × 2000 × 1800 mm
für das
Fahrzeug 10 ergeben. Durch das trotzdem mögliche komfortable
Sitzen mit 5 Personen oder dem großen Laderaum mit 3 Personen
und die weiteren beschriebenen Vorteile ist das erfindungsgemäße Fahrzeug 10 im
Vergleich zu bisherigen Kompaktfahrzeugen besser vermarktbar. Alternativ dazu
kann aber auch vorgesehen sein, dass das Fahrzeug in einer modular
verlängerten
Form insgesamt 7 Sitze oder bei einer weiteren Ausführungsform
nur 3 Sitze mit einem großen
Laderaum zur Nutzung als Nutzfahrzeug umfasst.
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Mit
dem erfindungsgemäß ausgebildeten Fahrzeug 10 lässt sich,
wie oben bereits beschrieben, ein vollständiger 5 Sitzer mit einer sehr
kurzen Fahrzeuglänge
bereitstellen. Es erlaubt dabei die optimale Verwendung von günstigen
Innenstadt-Dimensionen
einen groß ausgeführten Innenraum.
Die auf Grund der Lage des Mittelmotors 19 unterhalb der ersten
Sitzreihe 13 im wesentlichen im Bereich unterhalb des zentral
angeordneten Fahrersitzes 15 günstige Gewichtsverteilung und
eine entsprechend angebrachte Kraftübertragungseinrichtung 21 erlauben ein
für einen
5 Sitzer Minivan geringes Gewicht. Zusammen mit dem langen Radstand
bei geringer Außenlänge und
breiter Spur ergibt sich ein dynamisches Fahrverhalten und die Möglichkeit
der Verwendung einer weiten Auswahl von Motoren und Kraftübertragungseinrichtungen,
einschließlich
der Verwendung von Allradantrieben und von Hybridbauelementen. Der
zentral sitzende Fahrer hat dabei eine bessere Übersicht über das gesamte Fahrzeug 10 und
durch die im wesentlichen symmetrische Ausführung weniger tote Sichtbereiche.
Ein symmetrisch ausgeführtes
Fahrzeug 10 bietet auch Vorteile hinsichtlich einer Vermarktung
in Ländern
mit Linksverkehr, eine jeweilige Anpassung des Fahrzeuges 10 ist
hier nicht erforderlich. Das Ein- und Aussteigen und eine Beladung
ist bei einer Verwendung von Schiebetüren in schmalen Parklücken einfacher.
Die Reparaturkosten werden dabei deutlich geringer ausfallen, weil
beispielsweise preisgünstige,
große
Aufpralleinrichtungen wie beschrieben die Räume ausfüllen können, in welchen bei anderen
Fahrzeugen empfindliche und kostenaufwendige Krafterzeugungs- und/oder übertragungseinrichtungen
bzw. Komponenten untergebracht sind.
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Bei
dem erfindungsgemäß ausgebildeten Fahrzeug 10 lassen
sich z.B. zur Reduzierung der Bauhöhe noch weitere Abwandlungen
vornehmen, wie z.B. durch die Verwendung eines Motors mit Trockensumpfschmierung
statt voll ausgebildeter Ölwanne
oder durch den Einbau des Motors in Längsrichtung liegend z.B. mit Einlasskrümmer oben
und Auspuffsammler/Katalysator unten. Es ergibt sich außerdem eine
gute Eignung zum Hybridantrieb durch die längs hintereinander angeordneten
Elemente des Antriebsstranges und aufgrund der hohen Bauweise die
Möglichkeit
zur Anhebung des für
die mechanischen/elektrischen Komponenten entscheidenden Fußbodens 37.
Es ergibt sich dabei z.B. auf einer Länge von 3 m noch zusätzlicher
Platz für
zusätzliche Ringmotoren
zwischen/anstatt konventioneller Schalt-/Automatikgetriebe (gekoppelt
mit Planetenradsätzen)
sowie für
Packageräume
für Batterien oder
Ultrakapazitatoren. Das Problem bei bisherigen Hybridfahrzeugen
waren insbesondere die unkompakte Bauweise für 4/5 Sitzer und die sehr flachen Kofferräume.
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Wie
bereits erwähnt,
sind die dargestellten Ausführungsformen
nur beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung, diese ist nicht
darauf beschränkt,
es sind vielmehr noch mancherlei Abänderungen und Ausbildungen
möglich.
So sind insbesondere Abwandlungen in der Ausbildung und Anordnung
der gezeigten oder weiterer Rücksitze
möglich, weiterhin
denkbar sind Abwandlungen in der Ausbildung und Anordnung des Mittelmotors 19 und
der Kraftübertragungseinrichtung 21.
Es sei außerdem darauf
hin gewiesen, dass das erfindungsgemäße Fahrzeug 10 eine
von den dargestellten bzw. beschriebenen Arten von Fahrzeugen abweichende Ausbildung
aufweisen kann.
-
- 10
- Fahrzeug
- 11
- Nutzungsraum
(von 10)
- 12
- Fahrzeugrahmen
- 13
- erste
Sitzreihe
- 14
- Beifahrersitz
links
- 15
- Fahrersitz
- 16
- Beifahrersitz
rechts
- 17
- hinterer
Sitz links
- 18
- hinterer
Sitz rechts
- 19
- Mittelmotor
- 20
- Hinterachse
- 21
- Kraftübertragungseinrichtung
- 22
- Getriebeeinheit
- 23
- Tankbehälter
- 24
- Dachtragrahmenelement
- 26
- vordere
Seitentür
- 27
- hintere
Seitentür
- 28
- Gleitschiene
vordere Schiebetür
- 29
- Gleitschiene
hintere Schiebetür
- 30
- Windschutzscheibe
- 31
- hintere
Scheibe
- 32
- Aufprallschutzeinrichtung
vorn
- 33
- Aufprallschutzeinrichtung
hinten
- 34
- Vorderachse
- 35
- Rollenführungsschiene
(an 14, 16)
- 36
- Gleitschiene
(an 15)
- 37
- Fahrzeuginnenraumboden