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DE102006055816A1 - Fahrzeug, insb. Kraftfahrzeug vorzugsweise in Kompaktbauweise - Google Patents

Fahrzeug, insb. Kraftfahrzeug vorzugsweise in Kompaktbauweise Download PDF

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Publication number
DE102006055816A1
DE102006055816A1 DE200610055816 DE102006055816A DE102006055816A1 DE 102006055816 A1 DE102006055816 A1 DE 102006055816A1 DE 200610055816 DE200610055816 DE 200610055816 DE 102006055816 A DE102006055816 A DE 102006055816A DE 102006055816 A1 DE102006055816 A1 DE 102006055816A1
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DE
Germany
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vehicle
vehicle according
seats
seat
driver
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200610055816
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English (en)
Inventor
Markus Reith
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ford Global Technologies LLC
Original Assignee
Ford Global Technologies LLC
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Ford Global Technologies LLC filed Critical Ford Global Technologies LLC
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Priority to CNA2007101937331A priority patent/CN101190655A/zh
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D63/00Motor vehicles or trailers not otherwise provided for
    • B62D63/02Motor vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/005Arrangement or mounting of seats in vehicles, e.g. dismountable auxiliary seats
    • B60N2/01Arrangement of seats relative to one another
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D47/00Motor vehicles or trailers predominantly for carrying passengers

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  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug 10, insbesondere Kraftfahrzeug in extremer Kompaktbauweise, mit einem einen Nutzungsraum 11 aufnehmenden, in sich verformungssteif aber leicht ausgebildeten Fahrzeugrahmen 12 mit zentraler Tragrahmenstütze, mit einer aus 3 Sitzen 14, 15, 16 bestehenden ersten Sitzreihe 13 mit im Wesentlichen zentral angeordneten Fahrersitz 15 und mit wahlweise wenigstens 2 hinter der ersten Sitzreihe 13 befindlichen, in Bezug auf diese quer und in Bezug aufeinander rückseitig aneinander liegend angebrachten hinteren Sitzen 17, 18, mit einem Mittelmotor 19 und mit einer auf wenigstens eine Fahrzeugachse, vorzugsweise die Hinterachse 20, einwirkenden, im Wesentlichen mittig angeordneten, längs verlaufenden Kraftübertragungseinrichtung 21. Es ist dabei erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Mittelmotor 19 unterhalb der ersten Sitzreihe 13 im Wesentlichen im Bereich unterhalb des zentral angeordneten Fahrersitzes 15 angeordnet ist. Die hohe und breite Bauform des Fahrzeuges ermöglicht dabei die Unterbringung zahlreicher für die Fahrzeugfunktion wichtiger Bauteile unter dem höher gelegenen Nutzungs-/Passagierraum.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug in extremer Kompaktbauweise, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Kraftfahrzeuge in Kompaktbauweise bekannt, bei denen kurze Fahrzeuglängen erreicht werden indem die Fahrzeuginsassen eine erhöhte Sitzposition aufweisen und der Antriebseinheit im wesentlichen im Unterboden untergebracht ist. Diese Fahrzeuge haben gewöhnlich eine Reihe von Nachteilen in Bezug auf die Gepäckmöglichkeiten, die Reparaturkosten und/oder die Aufprallempfindlichkeit. Nachteilig ist bei diesen Fahrzeugen insbesondere, dass die Kraftübertragungseinrichtung als die teuerste Einzelkomponente nicht denen der anderen Fahrzeuge entspricht und auch einer erhöhten Gefahr im Fall eines Crashs ausgesetzt ist. Weiterhin ist auch die Zugänglichkeit der Kraftübertragungseinrichtung schlecht und deshalb sind die Wartungs- und Reparaturkosten hoch. Auch ergeben sich bei derartigen Fahrzeugen Probleme beim Fahrzeughandling, und zwar insbesondere wegen der extrem ungleichen Gewichtsverteilung und wegen des Fehlens von Platz für ein hochentwickeltes Fahrwerk.
  • Es sind dazu grundsätzlich aus dem Stand der Technik eine Reihe von Druckschriften bekannt mit einer mit dem zuvor beschriebenen Aufbau vergleichbaren Anordnung. Es sei dazu beispielhaft auf das EP 0 547 953 B1 verwiesen:
    Es bezieht sich dieses EP 0 547 953 B1 auf ein elektrisches Fahrzeug mit einer Gruppe von Stromsammlern, die einen über eine Übertragung mit den Hinterrädern des Fahrzeuges verbundenen elektrischen Motor speist und die eine T-förmige Gestalt aufweist. Die Mittelschenkel der Gruppe von Stromsammlern ist auf der Längsmittelachse des Fahrzeuges gelegen und deren Querschenkel quer zu der besagten Achse. Es ist dabei vorgesehen, dass dieses Fahrzeug drei Sitze mit oberhalb der Gruppe von Stromsammlern angeordneten Sitzgliedern aufweist und zwar einen Fahrersitz, dessen Sitzglied oberhalb des mittleren Schenkels des T's gelegen ist und zwei einzelne Fahrgastsitze hinter dem Fahrersitz beiderseits desselben und beiderseits des mittleren Schenkels des T's, wobei die Sitzglieder dieser beiden Sitze oberhalb des Querschenkels des T's gelegen sind, wobei die Gruppe von Stromsammlern in der Höhe der Bodenfreiheit gelegen ist und der Fußboden, auf welchem die Füße des Fahrers und der Fahrgäste ruhen, ebenfalls in Höhe der besagten Bodenfreiheit gelegen ist. Es ist dabei gemäß einer Ausführungsform vorgesehen, dass die Gruppe von Stromsammlern von einem das Untergestell des Fahrzeuges bildenden rohrförmigen Aufbau umfasst ist, wobei dieser rohrförmige Aufbau zweckmäßig im wesentlichen zwei an den Seiten des Fahrzeuges gelegene parallele Längsholme, zwei andere auf jeder Seite des mittleren Schenkels des T's gelegene Längsträger, zwei Querstreben vor dem Querschenkel des T's und eine andere Querstrebe vor dem mittleren Schenkel des T's umfasst. Eine derart ausgebildete Anordnung soll ein elektrisches Fahrzeug mit drei Sitzplätzen schaffen, dass kurz ist und keine Behinderung für das Knie des Fahrers veranlasst, wobei gleichfalls die hinteren Fahrgäste einsteigen und aussteigen können sollen, ohne den Fahrer zu behindern und umgekehrt, wenn das Fahrzeug drei Türen aufweist. Ausserdem könne die verfügbare Länge vor den Füssen des Fahrers der Schaffung eines im eines stirnseitigen Zusammenstosses leistungsfähigen Aufbaus dienen, wobei der Fahrer wegen seiner mittleren Lage im Fahrzeug auch gut gegen Seitenstösse dank der das Untergestell bildenden Längsträger bzw. -holme geschützt sein soll. Außerdem soll die Gierentätigkeit klein sein, da die Stromsammler entlang der Achse des Fahrzeuges angeordnet sind. Im Gegensatz zu der eingangs beschriebenen Anordnung mit 3 in der ersten Sitzreihe befindlichen Sitzen ist bei dem hier beschriebenen Fahrzeug der Fahrersitz vorne mittig und schräg dahinter die beiden Beifahrersitze angeordnet.
  • Zum Stand der Technik sei weiterhin auf das US 5 116 097A verwiesen. Diese Druckschrift bezieht sich auf ein Kraftfahrzeug mit drei Vordersitzen nebeneinander, wobei der mittlere Vordersitz gegenüber den anderen beiden Vordersitzen im wesentlichen zurückgesetzt ist, um eine korrekte seitliche Stütze für die auf dem Sitz befindliche Person während der Fahrt vorzusehen und wobei der Fahrgastraum zwei getrennte Rücksitze aufweist. Dabei ist vorgesehen, dass die senkrechten Mittelebenen der getrennten Rücksitze zur senkrechten Längsebene des Kraftfahrzeuges so geneigt sind, dass diese nach vorne divergieren, wobei der Raum zwischen den beiden Rücksitzen teilweise von dem mittleren Vordersitz belegt wird. Dabei ist gemäß einer Ausführungsform vorgesehen, dass die Rücksitze abklappbar sind und das Fahrzeug eine hintere Klappe als Zugang zum Laderaum hat. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass der mittlere Vordersitz auf einer Längsführungseinrichtung montiert ist, um seine Längsposition gegenüber dem Boden des Kraftfahrzeuges einzustellen. Bei einer derart ausgebildeten Anordnung soll die Verlagerung der beiden Rücksitze einen nach vorne optimalen Fahrkomfort für die Fahrgäste auf diesen Sitzen bieten, obwohl der mittlere Vordersitz zurückgesetzt ist. Gleichzeitig könne das Kraftfahrzeug relativ kleine Außenmaße haben (in erster Linie auf die Fahrzeuglänge und seine hintere Breite bezogen), während im Laderaum ausreichend Platz zur Verfügung stehe. Insgesamt soll dieses Fahrzeug alle Insassen mit dem Komfort eines großen Oberklassewagens unterbringen, während die Fahrzeugaußenmaße sehr klein sein könnten, so dass die Anordnung auch auf einen Mittelklasse- oder Kleinwagen anwendbar sei. Außerdem eigne sich das Fahrzeug zur Herstellung nach verschiedenen Nutzungsaspekten, so sei es zur Herstellung als Familienwagen mit großem Laderaum, als Stadtwagen, der kleine Maße hat, dabei aber geräumig sei, oder als Coupe mit ausreichend Platz für fünf Personen geeignet. Im Vergleich zu der eingangs beschriebenen Anordnung mit 3 in der ersten Sitzreihe befindlichen Sitzen und ggfs. z.B. zwei dahinter quer eingebauten Sitzen ist hier also insofern keine echte erste Sitzreihe mit 3 nebeneinander liegenden Sitzen gegeben, als das der mittlere Sitz zurückgesetzt ausgebildet ist und der Raum zwischen den beiden Rücksitzen auch teilweise von diesem zurückgesetzt ausgebildeten mittleren Vordersitz belegt ist.
  • Weiterhin sei zum Stand der Technik auf die GB 1 126 166 A1 verwiesen. Diese Druckschrift beschreibt ein Fahrzeug mit einem Fahrersitz, der entlang der mittleren Fahrzeuglängsachse angeordnet ist, und mit zwei seitlichen Beifahrersitzen, die hinter dem Fahrersitz angeordnet sind und deren Achsen in Bezug auf die Fahrzeuglängsachse so geneigt ausgebildet sind, dass die Beine der Beifahrer sich seitlich in Bezug auf den Fahrer erstrecken, und zwar mit den Beinen eines jeden Beifahrers zu jeder Seite. Es ist dabei gemäß einer Ausführungsform vorgesehen, dass der Winkel zwischen der Achse des jeweiligen Beifahrersitzes und der Fahrzeuglängsachse in einem Bereich zwischen 10° und 30° liegt. Mit einer derartigen Anordnung soll ein Fahrzeug mit einem vergleichsweise kurzen Fahrwerk und einer schmalen Breite vorgesehen werden, dass zumindest von drei relativ schmalen Personen komfortabel genutzt werden kann. Weiterhin soll dem Fahrer eine maximale Sicht nach vorne und hinten gegeben werden sowie den Beifahrern eine gute Sicht nach vorne und zu den Seiten. Auch hier sind im Gegensatz zu der eingangs beschriebenen Anordnung mit 3 in der ersten Sitzreihe befindlichen Sitzen bei dem beschriebenen Fahrzeug der Fahrersitz vorne mittig und schräg seitlich dahinter die beiden Beifahrersitze angeordnet.
  • Schließlich sei bzgl. des Standes der Technik noch auf die EP 0 065 494 A1 verwiesen. Diese Druckschrift betrifft eine Kraftfahrzeug, bei dem sich die Insassen in einer fischgrätenartigen Anordnung befinden. Dabei befinden sich die Schultern und die Köpfe nahe beieinander, um so eine kompakte Anordnung für den Fahrzeugraum zu erhalten. Auf diese Weise soll ein Fahrzeug mit besten aerodynamischen Eigenschaften bereitgestellt werden, und zwar einerseits durch eine Reduzierung von dessen Hauptquerschnitt verglichen mit den herkömmlichen Fahrzeugen, und andererseits durch eine bessere Formgebung, die insbesondere dadurch erhalten wird, dass der Boden des Fahrzeugraumes von dem Boden beabstandet ausgebildet ist und dass die Beine der Beifahrer in geeigneten seitlichen Aufnahmen sich befinden, die in einem Bereich in Ausrichtung der Fahrzeugräder zwischen diesen angeordnet sind. Dabei soll für die Insassen des Fahrzeuges kein Komfort eingebüßt werden. Bei dieser Anordnung soll es durch die erhebliche Einsparung von Kraftaufwand, die sich durch den geringeren Luftwiderstand ergeben, möglich sein, einen kleineren Motor zu verwenden, der in dem rückwärtigen Bereich des Fahrzeugraumes angeordnet ist. Durch die geringeren Fahrzeugdimensionen und den kleineren Motor soll eine Reduzierung des gesamten Fahrzeuggewichtes und dadurch eine weitere Reduzierung des Kraftstoffverbrauches erzielt werden. Bei den in den Figuren zu dieser Druckschrift gezeigten Ausführungsformen ist dabei neben der z.B. in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsform mit 5 Sitzen auch z.B. eine Ausführungsform als 9 Sitzer oder 3 Sitzer vorgesehen. Auch bei den hier beschriebenen Ausführungsformen sind im Gegensatz zu der eingangs beschriebenen Anordnung mit 3 in der ersten Sitzreihe befindlichen Sitzen bei dem beschriebenen Fahrzeug der Fahrersitz vorne im wesentlichen mittig und schräg seitlich dahinter die beiden vorderen Beifahrersitze angeordnet, siehe z.B. die 1 dieser Druckschrift.
  • Ausgehend von diesen bekannten Fahrzeugen mit jeweils drei zumindest von vorne gesehen im wesentlichen nebeneinander angeordneten Sitzen und teilweise mittig angeordnetem Fahrersitz liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannten Fahrzeuge unter Beibehaltung der bisherigen Vorteile in der Weise zu verbessern bzw. weiterzuentwickeln, dass die Nachteile der zuvor diskutierten Lösungen vermieden werden, wobei insbesondere der Widerspruch zwischen einer geringen Fahrzeuglänge und dem Bedürfnis nach einem entweder vollständigem 5 Sitzer oder einem 3 Sitzer mit einem großen Kofferraum beseitigt werden soll. Weiterhin soll die gewünschte Anordnung eine gute Innenraumflexibilität aufweisen, sowie gute Fahrerübersicht über das Fahrzeug, eine hohe Sicherheit und eine geringe Crashanfälligeit mit niedrigen Versicherungsraten und eine Wiederverwendbarkeit von bereits zahlreich existierenden, längs eingebauten 4 oder 6 Zylinder Reihen-, Diesel- und Benzinmotoren und zugehörigen Getriebeeinrichtungen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Mittelmotor unterhalb der ersten Sitzreihe im wesentlichen im Bereich unterhalb des zentral angeordneten Fahrersitzes angeordnet ist. Auf diese Weise wird erstmalig mit einfachen Mitteln die Möglichkeit geschaffen, z.B. einen vollständigen 5 Sitzer mit einer sehr kurzen Fahrzeuglänge bereitzustellen. Die optimale Verwendung von günstigen Innenstadt-Dimensionen erlaubt einen groß ausgeführten Innenraum. Aufgrund der mittragenden Funktion des Mittelmotors und der Kraftumleitungseinrichtung ergeben sich für einen 5- Sitzer ein geringes Gewicht und eine hohe Steifigkeit. Der relativ lange Abstand bei geringer Außenlänge und die breite Spur ergeben ein wendiges Fahren und die Möglichkeit der Verwendung einer weiten Auswahl von Motoren (z.B. auch Elektromotoren) und Kraftübertragungseinrichtungen, einschließlich der Verwendung von Allradantrieben und von Hybridbauelementen. Der zentral sitzende Fahrer hat dabei eine bessere Übersicht über das gesamte Fahrzeug und durch die im wesentlichen symmetrische Ausführung weniger tote Sichtbereiche. Ein symmetrisch ausgeführtes Fahrzeug bietet auch Vorteile hinsichtlich einer Vermarktung in Ländern mit Linksverkehr. Das Ein- und Aussteigen und eine Beladung ist bei einer Verwendung von Schiebetüren in schmalen Parklücken einfacher.
  • Die Reparaturkosten bei Front- und Heckaufprall werden deutlich geringer ausfallen, weil beispielsweise preisgünstige, große Aufpralleinrichtungen die Räume ausfüllen können, in welchen bei den anderen zuvor genannten Kompaktfahrzeugen kostenaufwendige Kraftübertragungseinrichtungen bzw. Komponenten davon sich befinden. Deshalb wird sich bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeug eine günstige Versicherungsklasse ergeben. Das erfindungsgemäß ausgebildete Fahrzeug ist dabei auch einfach und kostengünstig herstellbar, einfach in der Handhabung, sowie sicher und zuverlässig in seinen Funktionseigenschaften, weil dessen hohe Ausbildung einen großen Innenraumkomfort bereitstellt, aber trotzdem ein kurzer Radstand gegeben ist.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind der Mittelmotor und/oder die Kraftübertragungseinrichtung, insbesondere die Getriebeeinheit, als mittragende Bauelemente ausgebildet. Eine derartige integrative Bauweise bietet insbesondere den Vorteil einer besonders gewichtssparenden Bauweise.
  • Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass seitlich rechts und/oder links von dem Mittelmotor ein Tankbehälter und/oder wenigstens ein elektrischer Massenspeicher wie Batterien, Ultrakapazitatoren od. dgl. vorgesehen werden können. Dabei empfiehlt es sich, dass die Tankbehälter und die elektrischen Massenspeicher crashsicher konstruiert ausgebildet sind.
  • Es empfiehlt sich nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung, dass der Fahrzeugrahmen in der Aufsicht im wesentlichen eine doppelt invers Y- förmige Gestalt aufweist. Durch ein mittig auf diesem stehend angebundenes Dachtragrahmenelement zum Fahrzeugdachrahmen ergibt sich ein sehr guter Überschlagschutz, der auch zukünftigen Anforderungen an diesen auf jeden Fall entsprechen wird.
  • Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass der Mittelmotor mit einer manuell betätigten Kraftübertragungseinrichtung in Wirkverbindung steht. Demgegenüber ist bei einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass der Mittelmotor mit einer automatisch betätigten Kraftübertragungseinrichtung in Wirkverbindung steht. Bei einer weiteren Ausführungsform ist der Mittelmotor mit einer hybridisierten Kraftübertragungseinrichtung versehen.
  • Nach einem weiteren bevorzugten Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Kraftübertragungseinrichtung einen Hinterachsantrieb aufweist.
  • Es empfiehlt sich nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung, dass der Mittelmotor als mittragendes Bauelement ausgebildet ist, das mit dem nach unten hin Y- förmigen, zentralen inneren Dachtragrahmenelement in Wirkverbindung steht. Diese Variante ist in konstruktiver Hinsicht vorteilhaft. Dabei empfiehlt es sich, dass das ebenfalls am Motor/Getriebe angebundene Dachtragrahmenelement hinter dem Fahrersitz und ggfs. zwischen den hinteren Sitzen angeordnet ist, und dabei gleichzeitig die Tragstruktur dieser 3 oder 5 Sitze bildet, wodurch ein sehr guter Unfall- und speziell Überrollschutz gegeben ist.
  • Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Fahrzeug 2 Seitentüren aufweist. Bei einer davon abweichenden, bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Fahrzeug 4 Seitentüren aufweist. Bei diesen Ausführungsformen ist in bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen, dass die Seitentüren des Fahrzeuges als ¾ der Fahrzeugseite abdeckende Seitentüren des Fahrzeuges mit einem Parallelogrammlager in Gleitschienen im Dachrahmen und der Bodengruppe laufend ausgebildet sind. Weiterhin ist in bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen, dass diese Gleitschienen oben und unten in dem stabilen Dachrahmen und in der Bodenseitenschiene aufgehängt und gegeneinander verriegelbar sind und mit ihrer Struktur ausreichend stabilen Aufprallschutz beim Seitenaufprall bieten.
  • Ein mögliches weiteres Ausgestaltungsmerkmal der 2 türigen Ausbildung der vorliegenden Erfindung wäre, bei ausreichend großen Seitentüren die rückwärtige Scheibe fest eingebaut auszubilden. Eine solche Ausbildung wäre insofern bei nach vorne öffnenden Türen ausreichend, als das ein Beladen und ein Ein- und Aussteigen von den Seiten her problemlos möglich ist.
  • Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die vorderen Beifahrersitze und ggfs. die hinteren Sitze jeweils in den leeren Fußraum herunterklappbar bzw. zur Sicherung der Ladung heraufklappbar ausgebildet sind. Dadurch wird eine Beladung des Fahrzeuges deutlich erleichtert. Insgesamt ergibt sich durch diese Ausbildung ein großer Ladungsraum sowie die Möglichkeit einer Beladung von mehreren Gegenständen beispielsweise von einer Größe von etwa 220 × 60 cm. Die ungefähre Ladungskapazität bei nur im Fahrzeug befindlichem Fahrer beträgt etwa 1500 l/dm3 bis zur oberen Sitzkante, wobei ein Ein- und Aussteigen zu einer Seite trotzdem möglich ist.
  • Zweckmäßig ist es nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung, dass vorder- und/oder rückseitig große vorzugsweise bienenwabenartig ausgebildete, leichtgewichtige Aufprallschutzeinrichtungen in der jeweils im wesentlichen zentralen Position vorgesehen sind, um eine großen Fahrzeugen entsprechende Aufprallverträglichkeit zu ermöglichen. Dabei sind zweckmäßig die vorder- und/oder rückseitigen Aufprallschutzeinrichtungen in ihrem zentralen Bereich im wesentlichen hohl ausgebildet sind, um eine gute Luftzuführung zu der unterhalb vor der Armaturenverkleidung angebrachten Frontkühleinrichtung zu ermöglichen. Es können dabei bevorzugt zusätzliche Luftführungen zu Weiterführung des Luftstromes zum Umströmen des Mittelmotors und/oder der Kraftübertragungseinrichtung und zur Weiterführung durch die rückseitige Aufprallschutzeinrichtung vorgesehen sein. Zur zusätzlichen Kühlung dieser Luftführung z.B. unter erschwerten Bedingungen im Stadtverkehr kann dabei weiterhin ein herkömmliches und/oder zusätzliches Kühlgebläse vorgesehen sein.
  • Nach einem weiteren bevorzugten Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die vorder- und/oder rückseitige Aufprallschutzeinrichtung als modischer Fahrzeugfrontgrill und als rückwärtiges diffusorähnliches Fahrzeugdesignelement ausgeführt ist. Aufgrund des vorhandenen leeren Bauraumes im Vorderwagen unterhalb der Windschutzscheibe könnte ein Airbag zum Unfallschutz für Fußgänger eingebaut werden.
  • Es empfiehlt sich nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung, dass das Fahrzeug einen Allradantrieb mit einer zusätzlichen Antriebswelle für die Vorderräder oder die Radnabenmotoren (als Hybridantrieb) aufweist. Dadurch wird eine Vermarktung in einer Cross- Over- Version und als bedingt geländegängig (Alpenländer, Nordamerika, Sibirien etc.) ermöglicht.
  • Weiterhin ist nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass der Mittelmotor über eine mit thermischer Isolierung beschichtete einstückige Abdeckung zugänglich ausgebildet ist, wobei diese in den leeren Fußraum des Fahrers hinein gleitbar ausgebildet ist. Durch die großen Türöffnungen ohne ortsfeste B- Säule und die klappbaren Beifahrersitze ist dabei eine Wartung des Mittelmotores problemlos möglich.
  • Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass zur besseren Erreichbarkeit für den Fahrer die heruntergeklappten vorderen Beifahrersitze rückseitig mit jeweils wenigstens einer Rollenführungsschiene versehen sind. Dabei empfiehlt es sich, dass der Fahrersitz zum Zusammenwirken mit den rückseitig an den vorderen Beifahrersitzen angeordneten Rollenführungsschienen rahmengetragene Gleitschienen umfasst, die in die besagten Rollenführungsschienen hinein ragen und von diesen getragen werden. Über diese Ausbildung kann beispielsweise beim Besteigen des Fahrzeuges oder z.B. bei der Aufnahme eines Parkscheines der Fahrersitz zur linken oder rechten Seite hinaus gleiten.
  • Zweckmäßig ist es nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung außerdem, dass das Fahrzeug eine Service- Klappe z.B. zur Öl- und Wasserstandskontrolle od. dgl umfasst.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst das Fahrzeug insgesamt 5 Sitze. Bei dieser Ausführung mit 5 Sitzen ist die erfindungsgemäße Anordnung besonders vorteilhaft anwendbar. Alternativ dazu kann aber auch vorgesehen sein, dass das Fahrzeug in einer modular verlängerten Form insgesamt 7 Sitze oder bei einer noch anderen Ausführungsform gemäß dem letzten Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung insgesamt 3 Sitze umfasst.
  • Die Erfindung ist in den Figuren der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäß ausgebildeten Fahrzeuges in einer Ausführungsform als 5 Sitzer,
  • 2 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Fahrzeuges gemäß 1 in einer Oberansicht,
  • 3 eine schematische, perspektivische, stark vereinfachte Darstellung des erfindungsgemäßen Fahrzeuges gemäß 1,
  • 4 eine schematische Vorderansicht des auf einem Gleitschienensystem hin und her beweglichen Fahrersitzes des erfindungsgemäß ausgebildeten Fahrzeuges,
  • 5 eine schematische, perspektivische Teil- Ansicht des Gleitschienensystemes des erfindungsgemäß ausgebildeten Fahrzeuges.
  • Das erfindungsgemäß ausgebildete Fahrzeug ist generell mit 10 bezeichnet. Es ist dazu in den Figuren der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel gewählt, bei dem das erfindungsgemäß ausgebildete Fahrzeug 10 insgesamt 5 Sitze umfasst, siehe dazu neben der 1 der Zeichnung insbesondere zunächst auch die 2 der Zeichnung. Das erfindungsgemäß ausgebildete Fahrzeug 10, das bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Kraftfahrzeug in Kompaktbauweise ausgebildet ist, umfasst einen einen mit 11 bezeichneten Nutzungsraum aufnehmenden, im wesentlichen in sich verformungssteif ausgebildeten Fahrzeugrahmen 12, sowie eine aus 3 Sitzen 14, 15, 16 bestehende mit 13 bezeichnete erste Sitzreihe, wobei bei dieser ersten Sitzreihe 13 der Fahrersitz 15 im wesentlichen zentral angeordnet ist, siehe dazu insbesondere die 2 der Zeichnung. Das erfindungsgemäß ausgebildete Fahrzeug 10 umfasst weiterhin, siehe wieder die 2 der Zeichnung, 2 hinter der ersten Sitzreihe 13 befindliche, in Bezug auf diese quer und in Bezug aufeinander rückseitig aneinander liegend angebrachte hintere Sitze 17, 18, es sind dazu in den 1 und 2 der Zeichnung jeweils auch auf den jeweiligen vorderen und hinteren Sitzen 14, 15, 16, 17, 18 befindliche Personen schematisch angedeutet. Das erfindungsgemäß ausgebildete Fahrzeug 10 umfasst weiterhin, siehe die 1 der Zeichnung, einen Mittelmotor 19 und eine auf wenigstens eine Fahrzeugachse, in diesem Falle die Hinterachse 20, einwirkende, im wesentlichen mittig angeordnete, längs verlaufende Kraftübertragungseinrichtung 21, siehe dazu auch bzgl. der mittigen Anordnung die 2 der Zeichnung.
  • Bei dem erfindungsgemäß ausgebildeten Fahrzeug 10 ist nun vorgesehen, dass der Mittelmotor 19 unterhalb der ersten Sitzreihe 13 im wesentlichen im Bereich unterhalb des zentral angeordneten Fahrersitzes 15 angeordnet ist, siehe wieder die 1 der Zeichnung. Auf diese Weise wird erstmalig mit einfachen Mitteln die Möglichkeit geschaffen, z.B. einen vollständigen 5 Sitzer mit einer sehr kurzen Fahrzeuglänge bereitzustellen. Die optimale Ausnutzung der im Straßenverkehr für PKW's zulässigen und praktikablen Dimensionen erlaubt einen groß ausgeführten Innenraum. Aufgrund der mittragenden Funktion des Mittelmotors 19 und der Kraftübertragungseinrichtung 21 ergeben sich für einen 5 Sitzer ein geringes Gewicht und hohe Steifigkeit. Der relativ lange Radstand bei geringer Außenlänge und breiter Spur ergeben ein dynamisches Fahrverhalten und die Möglichkeit der Verwendung einer weiten Auswahl von Motoren und Kraftübertragungseinrichtungen, einschließlich der Verwendung von Allradantrieben und von Hybridbauelementen. Der zentral sitzende Fahrer hat dabei eine bessere Übersicht über das gesamte Fahrzeug 10 und durch die im wesentlichen symmetrische Ausführung weniger tote Sichtbereiche. Ein symmetrisch ausgeführtes Fahrzeug 10 bietet auch Vorteile hinsichtlich einer Vermarktung in Ländern mit Linksverkehr. Das Ein- und Aussteigen und eine Beladung ist bei einer Verwendung von Schiebetüren in schmalen Parklücken einfacher.
  • Die Reparaturkosten bei Front- und Heckaufprall werden deutlich geringer ausfallen, weil beispielsweise preisgünstige, große Aufpralleinrichtungen die Räume ausfüllen können, in welchen bei den anderen zuvor genannten Kompaktfahrzeugen kostenaufwendige Kraftübertragungseinrichtungen bzw. Komponenten davon sich befinden. Deshalb wird sich bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeug 10 eine günstige Versicherungsklasse ergeben. Das erfindungsgemäß ausgebildete Fahrzeug 10 ist dabei auch einfach und kostengünstig herstellbar, einfach in der Handhabung, sowie sicher und zuverlässig in seinen Funktionseigenschaften., weil dessen hohe Ausbildung einen großen Innenraumkomfort bereitstellt, aber trotzdem ein kurzer Radstand gegeben ist.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeug 10 sind insbesondere der Mittelmotor 19 und die Getriebeeinheit 22 und möglicherweise auch das Gehäuse der Kraftübertragungseinrichtung 21 als mittragende Bauelemente ausgebildet. Eine derartige integrative Bauweise bietet insbesondere den Vorteil einer besonders gewichtssparenden Bauweise, bei großer Biege- und Torsionssteifigkeit des Gesamtfahrzeuges. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist weiterhin seitlich rechts und links von dem Mittelmotor 19 und der Kraftübertragungseinrichtung 21 jeweils ein Tankbehälter 23 vorgesehen, wobei diese Tankbehälter 23 speziell abgetrennt und isoliert ausgebildet sind.
  • Der Fahrzeugrahmen 12 umfasst zusätzlich zu dem üblichen Fahrzeugrahmen im wesentlichen ein mittig angeordnetes, in diesem Fall nach unten eine Y- förmige Gestalt aufweisendes Dachtragrahmenelement 24, siehe dazu wieder die 1 der Zeichnung. Durch dieses mittig angeordnete Dachtragrahmenelement 24, das z.B. doppelt T-förmig oder rechteckig aus Stahl/Aluminium ausgeführt sein kann, ergibt sich ein sehr guter Überschlagschutz, der auch zukünftigen Anforderungen an diesen auf jeden Fall entsprechen wird. Das mittig angeordnete Dachtragrahmenelement 24 bietet auch Möglichkeiten für eine Anbringung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Airbags für die rückwärtigen Beifahrer zur Vermeidung von Nackenschlägen beim Frontcrash, sowie für eine Anbringung von Kommunikations- oder Multimedia- Einrichtungen.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeug 10 kann der Mittelmotor 19 mit einer manuell betätigten Kraftübertragungseinrichtung 21 in Wirkverbindung stehen, alternativ dazu kann der Mittelmotor 19 aber auch mit einer automatisch betätigten Kraftübertragungseinrichtung 21 in Wirkverbindung stehen. Die Kraftübertragungseinrichtung 21 weist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel einen Hinterachsantrieb auf, vorgesehen ist wie erwähnt aber auch die Verwendung von Allradantrieben und/oder von Hybridbauelementen.
  • Der Mittelmotor 19 ist vorliegend als mittragendes Bauelement in einem vorzugsweise doppelt invers Y- förmigen Fahrzeugrahmen ausgebildet, das mit einem weiteren Y- förmigen, innenseitigen Dachtragrahmenelement 24 in Wirkverbindung steht. Dieses Dachtragrahmenelement 24 ist hinter dem Fahrersitz 15 und zwischen den hinteren Sitzen 17, 18 angeordnet, wodurch ein sehr guter Überrollschutz gegeben ist, siehe dazu wieder die 1 der Zeichnung, und bildet dabei gleichzeitig gewichtssparend die Tragstruktur dieser 3 Sitze.
  • Bei dem in den Figuren der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel weist das erfindungsgemäße Fahrzeug 10 insgesamt 4 Seitentüren 26, 27 auf, siehe dazu die 3 der Zeichnung, es ist dabei die vordere Seitentür mit 26 und die hintere Seitentür mit 27 bezeichnet. Alternativ dazu kann aber auch vorgesehen sein, dass das Fahrzeug 10 nur 2 Seitentüren aufweist, diese Version ist in den Figuren der Zeichnung nicht dargestellt. Die Seitentüren 26, 27 des Fahrzeuges 10 sind dabei als ¾ der Fahrzeugseite abdeckende Seitentüren ausgebildet, siehe wieder die 3, dabei sind die Seitentüren 26, 27 des Fahrzeuges 10 als in Parallelogrammführungen im Dach und der Bodengruppe gelagerte Schiebetüren ausgebildet. In bevorzugter Ausgestaltung sind dabei die Seitentüren 26, 27 in nicht dargestellter Weise in den stabilen vorderen und/oder hinteren Gleitschienen 28, 29 aufgehängt, siehe bzgl. dieser Bauelemente insbesondere die 3 der Zeichnung. Die Seitentüren 26, 27 sollten dabei mit den gesetzlich notwendigen Verstärkungselementen wie z.B. integrierte B- Säule, sowie mit zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Airbags für die Beifahrer versehen sein.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeug 10 mit 2 großen vorne aufgehängten Schiebetüren sind weiterhin außer der Windschutzscheibe 30 auch die rückwärtige Scheibe 31 fest eingebaut ausgebildet, siehe die 1. Eine solche Ausbildung ist insofern ausreichend, als in diesem Falll ein Beladen des Fahrzeuges 10 und ein Ein- und Aussteigen von den Seiten her problemlos möglich ist.
  • Die vorderen Beifahrersitze 14, 16 und die hinteren Sitze 17, 18 sind bei diesem Ausführungsbeispiel jeweils in den leeren Fußraum herunterklappbar bzw. zur Sicherung der Ladung heraufklappbar ausgebildet, siehe dazu die 1 i.V.m. der 4 der Zeichnung. Dadurch wird eine Beladung des Fahrzeuges 10 deutlich erleichtert. Insgesamt ergibt sich durch diese Ausbildung ein großer Ladungsraum sowie die Möglichkeit einer Beladung von mehreren Gegenständen beispielsweise von einer Größe von etwa 220 × 60 cm. Die ungefähre Ladungskapazität bei nur im Fahrzeug 10 befindlichem Fahrer beträgt etwa 1500 1/dm3 bis zur oberen Sitzkante, wobei ein Ein- und Aussteigen zu einer Seite trotzdem möglich ist.
  • In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, siehe die 1 und 2 der Zeichnung, dass vorder- und rückseitig große vorzugsweise bienenwabenartig ausgebildete, leichtgewichtige Aufprallschutzeinrichtungen 32, 33 in der jeweils im wesentlichen zentralen Position vorgesehen sind, um eine großen Fahrzeugen entsprechende Aufprallverträgichkeit zu ermöglichen. Diese vorder- und rückseitigen Aufprallschutzeinrichtungen 32, 33 sind in ihrem zentralen Bereich im wesentlichen hohl ausgebildet, um eine gute Luftzuführung zu der unterhalb vor der Armaturenverkleidung angebrachten Frontkühleinrichtung zu ermöglichen. Dabei können in nicht dargestellter Weise zusätzliche Luftführungen zur Weiterführung des Luftstromes zum Umströmen des Mittelmotors 19 und/oder der Kraftübertragungseinrichtung 21 und zur Weiterführung durch die rückseitige Aufprallschutzeinrichtung 33 vorgesehen sein. Zur zusätzlichen Kühlung dieser Luftführung z.B. unter erschwerten Bedingungen im Stadtverkehr kann außerdem ein herkömmliches und/oder zusätzliches Kühlgebläse vorgesehen sein.
  • In der dargestellten Ausführungsform ist die vorder- und rückseitige Aufprallschutzeinrichtung 32, 33 als modisches Frontgrill und rückwärtiges diffusorähnliches Fahrzeugdesignelement ausgeführt, wie dies in der 3 schematisch angedeutet ist.
  • Wie erwähnt, kann in Abweichung von der dargestellten Ausführung das Fahrzeug 10 einen Allradantrieb mit einer zusätzlichen Antriebswelle 34 für die Vorderräder und/oder vorderen Radnabenmotoren aufweisen, dies ist in der 2 mit dem Bezugszeichen 34 angedeutet. Bei dieser Ausführung wird eine Vermarktung in einer Cross- Over- Version, einer bedingt geländegängigen Version und/oder mit einer erweiterten Wintertauglichkeit ermöglicht.
  • Der Mittelmotor 19 ist in nicht dargestellter Weise über eine mit thermischer Isolierung beschichtete einstückige Abdeckung zugänglich ausgebildet, wobei dieser in den leeren Fußraum des Fahrers hinein gleitbar ausgebildet ist. Durch die großen Türöffnungen ohne ortsfeste B- Säule ist dabei eine Wartung des Mittelmotores problemlos möglich.
  • Zur besseren Erreichbarkeit der Seitenfenster für den Fahrer sind die heruntergeklappten vorderen Beifahrersitze 14, 16 rückseitig mit jeweils wenigstens einer Rollenführungsschiene 35 versehen, siehe dazu auch die 4 und 5 der Zeichnung. Dabei umfasst der Fahrersitz 15 zum Zusammenwirken mit diesen rückseitig an den vorderen Beifahrersitzen 14, 16 angeordneten Rollenführungsschienen 35 rahmengetragene Gleitschienen 36, welche bei Bedarf in die besagten Rollenführungsschienen 35 hinein gleiten und von diesen getragen werden können, siehe 5. Über diese Ausbildung kann beispielsweise beim Besteigen des Fahrzeuges 10 oder z.B. bei der Aufnahme eines Parkscheines der Fahrersitz 15 zur linken oder rechten Fensterseite hin gleiten, wie dies in der 4 angedeutet ist. Vorsehbar sind in diesem Zusammenhang auch noch weitere Hilfsmittel zur Erleichterung der Erreichbarkeit für den Fahrer, wie z.B. einen automatisch zur sich öffnenden Türe drehenden Fahrersitz 15 od. dgl.
  • Das Fahrzeug 10 kann schließlich noch weitere Merkmale wie eine nicht dargestellte Service- Klappe z.B. zur Öl- oder Wasserstandskontrolle od. dgl. umfassen. Bei der dargestellten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst das Fahrzeug wie erwähnt insgesamt 5 Sitze. Bei dieser Ausführung mit 5 Sitzen ist die erfindungsgemäße Anordnung besonders vorteilhaft anwendbar, es können sich dabei z.B. Maße von etwa 2800 × 2000 × 1800 mm für das Fahrzeug 10 ergeben. Durch das trotzdem mögliche komfortable Sitzen mit 5 Personen oder dem großen Laderaum mit 3 Personen und die weiteren beschriebenen Vorteile ist das erfindungsgemäße Fahrzeug 10 im Vergleich zu bisherigen Kompaktfahrzeugen besser vermarktbar. Alternativ dazu kann aber auch vorgesehen sein, dass das Fahrzeug in einer modular verlängerten Form insgesamt 7 Sitze oder bei einer weiteren Ausführungsform nur 3 Sitze mit einem großen Laderaum zur Nutzung als Nutzfahrzeug umfasst.
  • Mit dem erfindungsgemäß ausgebildeten Fahrzeug 10 lässt sich, wie oben bereits beschrieben, ein vollständiger 5 Sitzer mit einer sehr kurzen Fahrzeuglänge bereitstellen. Es erlaubt dabei die optimale Verwendung von günstigen Innenstadt-Dimensionen einen groß ausgeführten Innenraum. Die auf Grund der Lage des Mittelmotors 19 unterhalb der ersten Sitzreihe 13 im wesentlichen im Bereich unterhalb des zentral angeordneten Fahrersitzes 15 günstige Gewichtsverteilung und eine entsprechend angebrachte Kraftübertragungseinrichtung 21 erlauben ein für einen 5 Sitzer Minivan geringes Gewicht. Zusammen mit dem langen Radstand bei geringer Außenlänge und breiter Spur ergibt sich ein dynamisches Fahrverhalten und die Möglichkeit der Verwendung einer weiten Auswahl von Motoren und Kraftübertragungseinrichtungen, einschließlich der Verwendung von Allradantrieben und von Hybridbauelementen. Der zentral sitzende Fahrer hat dabei eine bessere Übersicht über das gesamte Fahrzeug 10 und durch die im wesentlichen symmetrische Ausführung weniger tote Sichtbereiche. Ein symmetrisch ausgeführtes Fahrzeug 10 bietet auch Vorteile hinsichtlich einer Vermarktung in Ländern mit Linksverkehr, eine jeweilige Anpassung des Fahrzeuges 10 ist hier nicht erforderlich. Das Ein- und Aussteigen und eine Beladung ist bei einer Verwendung von Schiebetüren in schmalen Parklücken einfacher. Die Reparaturkosten werden dabei deutlich geringer ausfallen, weil beispielsweise preisgünstige, große Aufpralleinrichtungen wie beschrieben die Räume ausfüllen können, in welchen bei anderen Fahrzeugen empfindliche und kostenaufwendige Krafterzeugungs- und/oder übertragungseinrichtungen bzw. Komponenten untergebracht sind.
  • Bei dem erfindungsgemäß ausgebildeten Fahrzeug 10 lassen sich z.B. zur Reduzierung der Bauhöhe noch weitere Abwandlungen vornehmen, wie z.B. durch die Verwendung eines Motors mit Trockensumpfschmierung statt voll ausgebildeter Ölwanne oder durch den Einbau des Motors in Längsrichtung liegend z.B. mit Einlasskrümmer oben und Auspuffsammler/Katalysator unten. Es ergibt sich außerdem eine gute Eignung zum Hybridantrieb durch die längs hintereinander angeordneten Elemente des Antriebsstranges und aufgrund der hohen Bauweise die Möglichkeit zur Anhebung des für die mechanischen/elektrischen Komponenten entscheidenden Fußbodens 37. Es ergibt sich dabei z.B. auf einer Länge von 3 m noch zusätzlicher Platz für zusätzliche Ringmotoren zwischen/anstatt konventioneller Schalt-/Automatikgetriebe (gekoppelt mit Planetenradsätzen) sowie für Packageräume für Batterien oder Ultrakapazitatoren. Das Problem bei bisherigen Hybridfahrzeugen waren insbesondere die unkompakte Bauweise für 4/5 Sitzer und die sehr flachen Kofferräume.
  • Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungsformen nur beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung, diese ist nicht darauf beschränkt, es sind vielmehr noch mancherlei Abänderungen und Ausbildungen möglich. So sind insbesondere Abwandlungen in der Ausbildung und Anordnung der gezeigten oder weiterer Rücksitze möglich, weiterhin denkbar sind Abwandlungen in der Ausbildung und Anordnung des Mittelmotors 19 und der Kraftübertragungseinrichtung 21. Es sei außerdem darauf hin gewiesen, dass das erfindungsgemäße Fahrzeug 10 eine von den dargestellten bzw. beschriebenen Arten von Fahrzeugen abweichende Ausbildung aufweisen kann.
  • 10
    Fahrzeug
    11
    Nutzungsraum (von 10)
    12
    Fahrzeugrahmen
    13
    erste Sitzreihe
    14
    Beifahrersitz links
    15
    Fahrersitz
    16
    Beifahrersitz rechts
    17
    hinterer Sitz links
    18
    hinterer Sitz rechts
    19
    Mittelmotor
    20
    Hinterachse
    21
    Kraftübertragungseinrichtung
    22
    Getriebeeinheit
    23
    Tankbehälter
    24
    Dachtragrahmenelement
    26
    vordere Seitentür
    27
    hintere Seitentür
    28
    Gleitschiene vordere Schiebetür
    29
    Gleitschiene hintere Schiebetür
    30
    Windschutzscheibe
    31
    hintere Scheibe
    32
    Aufprallschutzeinrichtung vorn
    33
    Aufprallschutzeinrichtung hinten
    34
    Vorderachse
    35
    Rollenführungsschiene (an 14, 16)
    36
    Gleitschiene (an 15)
    37
    Fahrzeuginnenraumboden

Claims (32)

  1. Fahrzeug (10), insbesondere Kraftfahrzeug in extremer Kompaktbauweise, mit einem einen Nutzungsraum (11) aufnehmenden, sehr verformungssteif aber leicht ausgebildeten Fahrzeugrahmen (12), mit zentraler Tragrahmenstütze mit daran aufgehängter ersten Sitzreihe (13) mit 3 Sitzen (14, 15, 16) mit im wesentlichen zentral angeordnetem Fahrersitz (15) und mit wahlweise wenigstens 2 hinter der ersten Sitzreihe (13) befindlichen, in Bezug auf diese quer und in Bezug aufeinander rückseitig aneinander liegend, ebenfalls an der zentralen Stütze angebrachten hinteren Sitzen (17, 18), mit einem Mittelmotor (19) und mit einer auf wenigstens eine Fahrzeugachse, vorzugsweise die Hinterachse (20), einwirkenden, im wesentlichen mittig angeordneten, längs verlaufenden Kraftübertragungseinrichtung (21), dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelmotor (19) unterhalb der ersten Sitzreihe (13) im wesentlichen im Bereich unterhalb des zentral angeordneten Fahrersitzes (15) angeordnet ist.
  2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelmotor (19) und/oder die Kraftübertragungseinrichtung (21), insbesondere die Getriebeeinheit (22), als mittragende, eine hohe Steifigkeit und Leichtbauweise fördernde Bauelemente ausgebildet sind.
  3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass seitlich rechts und/oder links von dem Mittelmotor (19) jeweils ein Tankbehälter (23) vorgesehen ist, und/oder wenigstens ein elektrischer Massenspeicher für Hybrid-/Elektroantrieb vorgesehen sind.
  4. Fahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Tankbehälter (23) durch die umlaufende Tragrahmen-/Sandwichbauweise isoliert ausgebildet sind.
  5. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzeugrahmen (12) im wesentlichen ein im wesentlichen mittig angeordnetes, vorzugsweise eine nach unten Y- förmige Gestalt aufweisendes Dachtragrahmenelement (24) umfasst.
  6. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelmotor (19) mit einer manuell betätigten Kraftübertragungseinrichtung (21) in Wirkverbindung steht.
  7. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelmotor (19) mit einer automatisch betätigten Kraftübertragungseinrichtung (21) in Wirkverbindung steht.
  8. Fahrzeug nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftübertragungseinrichtung (21) einen Hinterachsantrieb aufweist.
  9. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelmotor (19) als mittragendes Bauelement ausgebildet ist, das mit einem zentral nach unten Y- förmigen, innenseitigen Dachtragrahmenelement (24) in Wirkverbindung steht.
  10. Fahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Dachtragrahmenelement (24) hinter dem Fahrersitz (15) und ggf. mittig vor und zwischen den hinteren Sitzen (17, 18) angeordnet ist, und dabei die Tragstruktur dieser 3 oder 5 Sitze bildet, wodurch ein sehr guter Überrollschutz gegeben ist.
  11. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug (10) 2 Seitentüren (26) aufweist.
  12. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug (10) 4 Seitentüren (26, 27) aufweist.
  13. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitentüren (26, 27) des Fahrzeuges (10) als ¾ der Fahrzeugseite abdeckende Seitentüren ausgebildet sind.
  14. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitentüren (26, 27) des Fahrzeuges (10) als parallelogrammartig gelagerte Schiebetüren ausgebildet sind.
  15. Fahrzeug nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitschienen (28, 29) der Seitentüren (26, 27) im stabilen oberen Dachrahmen und der unteren Bodenseitenschiene gelagert und gegeneinander verriegelbar sind.
  16. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Windschutzscheibe (30) und/oder die rückwärtige Scheibe (31) fest eingebaut ausgebildet oder die Windschutzscheibe (30) fest eingebaut und eine Heckklappe mit Heckscheibe (31) ausgebildet sind.
  17. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die vorderen Beifahrersitze (14, 16) und ggfs. die hinteren Sitze (17, 18) jeweils vertikal in den leeren Fußraum herunterklappbar bzw. zur Unterteilung des Laderaumes und zur Sicherung der Ladung heraufklappbar ausgebildet sind.
  18. Fahrzeug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrersitz (15) zeitweise vertikal heraufklappbar ausgebildet ist.
  19. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass vorder- und/oder rückseitig große vorzugsweise bienenwabenartig ausgebildete, leichtgewichtige, mit Aufprallweg führenden Dämpfern versehene Aufprallschutzeinrichtungen (32, 33) in der jeweils im wesentlichen zentralen Position vorgesehen sind, um eine großen Fahrzeugen entsprechende Aufprallverträglichkeit zu ermöglichen.
  20. Fahrzeug nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die vorder- und/oder rückseitigen Aufprallschutzeinrichtungen (32, 33) in ihrem zentralen Bereich im wesentlichen hohl ausgebildet sind, um eine gute Luftzuführung und -abführung zu der unterhalb vor der Armaturenverkleidung angebrachten Frontkühleinrichtung und eventuell vorhandenen elektrischen Antriebselementen zu ermöglichen.
  21. Fahrzeug nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzliche Luftführungen zu Weiterführung des Luftstromes zum Umströmen des Mittelmotors (19) und/oder der Kraftübertragungseinrichtung (21) und zur Abführung durch die rückseitige Aufprallschutzeinrichtung (33) vorgesehen sind.
  22. Fahrzeug nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass zur zusätzlichen Kühlung dieser Luftführung z.B. unter erschwerten Bedingungen im Stadtverkehr ein herkömmliches und/oder zusätzliches Kühlgebläse vorgesehen ist.
  23. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die vorder- und/oder rückseitige Aufprallschutzeinrichtung (32, 33) als modisches Front- und/oder Rück- Fahrzeugdesignelement ausgeführt ist.
  24. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug (10) einen Allradantrieb mit einer zusätzlichen Antriebswelle (34) für die Vorderräder und/oder einen elektrischen Radnabenantrieb aufweist.
  25. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelmotor (19) über eine thermisch isolierend wirkende beschichtete einstückige Abdeckung zugänglich ausgebildet ist, wobei diese in den leeren Fußraum des Fahrers hinein gleitbar und evtl. klappbar/entfernbar ausgebildet ist.
  26. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass zur besseren Erreichbarkeit der Seitenscheiben im Stillstand für den Fahrer die heruntergeklappten vorderen Beifahrersitze (14, 16) rückseitig mit jeweils wenigstens einer Rollenführungsschiene (35) versehen sind.
  27. Fahrzeug nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrersitz (15) zum Zusammenwirken mit den rückseitig an den vorderen Beifahrersitzen (14, 16) angeordneten Rollenführungsschienen (35) rahmengetragene Gleitschienen (36) umfasst, die in einer Position in die besagten Rollenführungsschienen (35) hinein ragen und von diesen getragen werden.
  28. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug (10) eine Service- Klappe z.B. zur Kontrolle der Betriebsstoffe umfasst.
  29. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug (10) insgesamt 5 Sitze umfasst.
  30. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug (10) insgesamt 7 Sitze umfasst.
  31. Fahrzeug nach einem Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug (10) insgesamt 3 Sitze umfasst.
  32. Fahrzeug nach einem Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelmotor (19) mit einer hybridisierten Kraftübertragungseinrichtung (21) in Wirkverbindung steht.
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