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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
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Grundsätzlich
bieten Kraftfahrzeuge der gattungsgemäßen Art
eine Reihe von Vorteilen, insbesondere hinsichtlich neuer Führerscheintypen
in Europa, bei denen 16-jährige bestimmte Fahrzeuge (< 550 kg) fahren
dürfen, und hinsichtlich treibstoffbewusster Fahrzeuge.
Dabei stehen insbesondere auch Kriterien wie geringes Gewicht wie
etwa die Hälfte eines normalen Fahrzeuges, trotzdem 4 Räder,
3-Sitzer und Spaßaspekte im Vordergrund.
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Es
sind dazu aus dem Stand der Technik eine Reihe derartiger Fahrzeuge
bekannt, die in den folgenden Druckschriften beschrieben sind.
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Das
EP 0 547 953 B1 bezieht
sich auf ein elektrisches Fahrzeug mit einer Gruppe von Stromsammlern,
die einen über eine Übertragung mit den Hinterrädern
des Fahrzeuges verbundenen elektrischen Motor speist und die eine
T-förmige Gestalt aufweist. Die Mittelschenkel der Gruppe
von Stromsammlern ist auf der Längsmittelachse des Fahrzeuges
gelegen und deren Querschenkel quer zu der besagten Achse. Es ist
dabei vorgesehen, dass dieses Fahrzeug drei Sitze mit oberhalb der
Gruppe von Stromsammlern angeordneten Sitzgliedern aufweist und
zwar einen Fahrersitz, dessen Sitzglied oberhalb des mittleren Schenkels
des T's gelegen ist und zwei einzelne Fahrgastsitze hinter dem Fahrersitz
beiderseits desselben und beiderseits des mittleren Schenkels des
T's, wobei die Sitzglieder dieser beiden Sitze oberhalb des Querschenkels
des T's gelegen sind, wobei die Gruppe von Stromsammlern in der
Höhe der Bodenfreiheit gelegen ist und der Fußboden,
auf welchem die Füße des Fahrers und der Fahrgäste
ruhen, ebenfalls in Höhe der besagten Bodenfreiheit gelegen
ist. Es ist dabei gemäß einer Ausführungsform
vorgesehen, dass die Gruppe von Stromsammlern von einem das Untergestell
des Fahrzeuges bildenden rohrförmigen Aufbau umfasst ist,
wobei dieser rohrförmige Aufbau zweckmäßig
im wesentlichen zwei an den Seiten des Fahrzeuges gelegene parallele
Längsholme, zwei andere auf jeder Seite des mittleren Schenkels
des T's gelegene Längsträger, zwei Querstreben
vor dem Querschenkel des T's und eine andere Querstrebe vor dem
mittleren Schenkel des T's umfasst. Eine derart ausgebildete Anordnung soll
ein elektrisches Fahrzeug mit drei Sitzplätzen schaffen,
dass kurz ist und keine Behinderung für das Knie des Fahrers
veranlasst, wobei gleichfalls die hinteren Fahrgäste einsteigen
und aussteigen können sollen, ohne den Fahrer zu behindern
und umgekehrt, wenn das Fahrzeug zwei Türen aufweist. Außerdem
könne die verfügbare Länge vor den Füssen des
Fahrers der Schaffung eines im Falle eines stirnseitigen Zusammenstosses
leistungsfähigen Aufbaus dienen, wobei der Fahrer wegen
seiner mittleren Lage im Fahrzeug auch gut gegen Seitenstöße dank
der das Untergestell bildenden Längsträger bzw.
-holme geschützt sein soll. Außerdem soll die Gierentätigkeit
klein sein, da die Stromsammler entlang der Achse des Fahrzeuges
angeordnet sind. Jedoch ist es für den Fahrer sehr schwer,
seinen Platz einzunehmen. Wünschenswert ist bei diesem
Fahrzeug insbesondere eine Verbesserung der Möglichkeit
des Ein- und Aussteigens des Fahrers und der hinteren Fahrgäste.
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Die
US 5 538 309 A bezieht
sich auf ein Fahrzeug mit einer drei Sitze umfassenden Sitzanordnung,
wobei die Sitzanordnung zwei hintere Beifahrersitze, die in Querrichtung
im wesentlichen miteinander ausgerichtet sind, und einen Fahrersitz
enthält, der im wesentlichen mittig zwischen und vor den
beiden hinteren Beifahrersitzen angeordnet ist, wobei der Fahrersitz
und jeder der beiden hinteren Beifahrersitze eine Mittellinie hat,
die durch die Mitte des jeweiligen Sitzes verläuft, wobei
die Mittellinien von allen diesen Sitzen im wesentlichen parallel
zueinander und zur Längserstreckung des Fahrzeuges verlaufen,
wobei die hinteren Beifahrersitze an gegenüberliegenden
Seiten der Mittellinie des Fahrersitzes gelegen sind und wobei sich
der vordere Fahrersitz in Querrichtung erstreckt, um einen Teil
von jedem hinteren Beifahrersitz zu überdecken. Dabei ist
vorgesehen, dass das Fahrzeug einen Motor hat, der im wesentlichen
in der Mitte der Länge des Fahrzeuges angeordnet ist, dass
die beiden hinteren Beifahrersitze zwei getrennte Sitze sind, die
voneinander beabstandet und an gegenüberliegenden Seiten
der Mittellinie des Fahrersitzes gelegen sind, und dass sich der
vordere Fahrersitz nach hinten bis hinter den vorderen Bereich von
jedem hinteren Beifahrersitz erstreckt. Dabei ist gemäß einer Ausführungsform
vorgesehen, dass bei dem Fahrzeug Vorderradkästen vorgesehen sind,
die für jeden der hinteren Beifahrersitze Fußauflagen
bilden. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass das Fahrzeug einen
Treibstofftank hat, der im wesentlichen in der Mitte der Länge
des Fahrzeuges angeordnet ist, wobei vorzugsweise der Treibstofftank hinter
dem Fahrersitz angeordnet ist.
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Ein
solches Fahrzeug, bei dem sein Motor und vorzugsweise sein Getriebe
oder andere schwere Teile im wesentlichen im Mittelbereich seiner
Länge angeordnet sind, werde dadurch mit Stabilität
versehen. Dies bedeute, dass die Position des Fahrers weiter vorne
liege, als beispielsweise bei einem Fahrzeug mit Frontantrieb. Die
Mittellage des Fahrersitzes ergebe eine bessere Sicht und fluchtende
Betätigungselemente für den Fahrer. Die beiden
hinteren Beifahrersitze seien in einem solchen Abstand angeordnet,
dass die Tatsache mit Vorteil genutzt werden könne, dass
der menschliche Fahrgast im altgemeinen einen breiteren Rumpf oder
Körper als die Beine habe und speziell Schultern habe,
die breiter als die Breite der Beine seien. Dies ermögliche
es, dass Fahrgäste bequem auf hinteren Sitzen sitzen könnten,
mit welchen sich der vorne liegende Fahrersitz überlappe.
Diese Überlappungsanordnung in Querrichtung ermögliche
es, dass der Fahrgastraum eines Fahrzeuges verhältnismäßig
schmal gehalten werden könne und trotzdem für
Unterbringungsraum für den Fahrer und für mindestens
zwei Beifahrer nebeneinander sorge. Die Anordnung ermögliche
auch einen verhältnismäßig leichten Zugang
zu den Beifahrersitzen. In ähnlicher Weise ermögliche
auch die Überlappung des Fahrersitzes nach hinten mit den Beifahrersitzen,
dass für einen kompakten, aber bequemen und zugänglichen
Fahrgastraum gesorgt werde.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform ist eines Teile des Tragwerks
und ein angrenzendes Teil des Bodens so montiert, dass sie beweglich
sind, wenn eine Tür, die am Fahrgastraum montiert ist,
geöffnet wird. Dies ermögliche es dem Fahrer,
in der in der Mitte sitzenden Stellung seine Füße
auf den Boden zu schwingen, wenn sich die Türe öffne.
Dies könne dadurch erreicht werden, dass man das Teil des
Tragwerks und das Teil des Bodens untrennbar mit der Tür
verbunden ausbilde. Jedoch kann die nach oben aufschwingende Tür
in Konflikt mit z. B. einer Garagendecke kommen. Auch bei diesem
Fahrzeug ist daher insbesondere eine Verbesserung der Möglichkeit
des Ein- und Aussteigens des Fahrers und der hinteren Fahrgäste
wünschenswert.
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Das
US 3 035 863 A bezieht
sich auf eine Fahrzeugtürkonstruktion, bei der ein Ausschnitt
eines Bodenbereiches dieses Fahrzeuges im Bereich der Fahrzeugtür
herausgeschnitten ist und von dieser in einem im wesentlichen rechten
Winkel hervorsteht. Auf diese Weise soll bei einem Schließen
der Türe der Flankenbereich dieser den Raum des Bodens
an dieser Stelle ausfüllen und einen Bereich der inneren Bodenfläche
des Fahrzeugkörpers bilden. Als ein Ergebnis dieser Ausbildung
wird im Falle des Aufschwingens der Fahrzeugtüre ein Fahrgast
in der Lage sein, seine Beine im Bereich dieses Ausschnittes zu
plazieren, um auf diese Weise ein Ein- oder Austeigen aus dem Fahrzeug
zu beginnen, indem die Füße an einem Punkt des
Bodens plaziert werden, der näher an der Fahrzeuglängsachse
des Fahrzeuges ist als es vorher möglich war. Von diesem
Standpunkt des Ein- oder Aussteigens aus dem Fahrzeug soll diese
Anordnung es dem Fahrgast ermöglichen, sein Fahrzeug in
einer weniger gebückten Haltung zu begehen, als das der
Fall wäre, wenn der Bodenbereich nicht ausgenommen oder
ausgeschnitten wäre. Eine Anwendung der aus dieser Druckschrift
bekannten Anordnung ist bisher nur bei konventionellen Fahrzeugen
bekannt. Jedoch blockiert bei der verwendeten Drehtür eben
jener an der Tür befestigte Bodenteil einen Teil des zum
Einsteigen verfügbaren Platzes.
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Davon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
die bekannten Fahrzeuge unter Beibehaltung der bisherigen Vorteile
in der Weise zu verbessern bzw. weiterzuentwickeln, dass die Nachteile
der zuvor diskutierten Lösungen vermieden werden, wobei
insbesondere eine Verbesserung der Möglichkeit des Ein-
und Aussteigens des Fahrers und der hinteren Fahrgäste
erreicht werden soll.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass ein Teil des im Türbereich angeordneten Fahrzeugbodens
als Teil der Fahrzeugtür ausgebildet ist. Dabei ist vorzugsweise
vorgesehen, dass der als Teil der Fahrzeugtüre ausgebildete
Teil des im Türbereich angeordneten Fahrzeugbodens einen
zusätzlichen, unter das Fahrzeug bewegbaren Fortsatz aufweist.
Dabei kann die Türe entweder vorne oder hinten angeschlagen
sein oder als Schiebetür ausgebildet sein. Auf diese Weise
wird erstmalig mit einfachen Mitteln die Möglichkeit geschaffen,
eine deutliche Verbesserung der Möglichkeit des Ein- und Aussteigens
des Fahrers und der hinteren Fahrgäste zu erreichen, wobei
der Fahrer in einfacher Weise beim Ein- und Aussteigen in den frei
gewordenen Bereich des Fahrzeugbodens seitlich des Fahrzeuges treten
kann.
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Dabei
kann das Fahrzeug auf einer Fahrzeugseite eine solche Fahrzeugtüre
aufweisen, während auf der anderen Fahrzeugseite keine
oder eine anders geformte Tür angebracht ist. Insbesondere bei
einer nichtsymmetrischen Sitzanordnung ist dies von Vorteil, z.
B. wenn nur ein zurückgesetzter Fahrgassitz vorhanden ist
und diesem diese Fahrzeugtüre zugeordnet wird.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist dabei der seitlich des Fahrersitzes angeordnete Bereich des
Fahrzeugbodens als Teil der Fahrzeugtüre ausgebildet. Mit
diesen Mitteln wird auf besonders einfache Weise das Ein- und Aussteigen
des Fahrers und der hinteren Fahrgäste erleichtert.
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Vorteilhaft
ist der als Teil der Fahrzeugtüre ausgebildete Teil des
Fahrzeugbodens zumindest teilweise als Fußraum für
den dahinterliegenden Fahrgastsitz dient. Bei geschlossener Fahrzeugtür kann
der Fahrgast seine Füße dann auf der Fahrzeugtüre
selber bzw. dem dazugehörigen Bodenteil abstellen. Beim Öffnen
der Fahrzeugtür braucht er nur die Füße
anzuheben und kann dann bei geöffneter Fahrzeugtüre
direkt auf die Straße treten, ohne eine seitliche Bewegung
aus dem Sitz selber ausführen zu müssen.
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Bei
einer bevorzugten Ausführung vorliegenden Erfindung ist
vorgesehen, dass die Fahrzeugtüren als Schiebetüren
oder als Mehrgelenktüren ausgebildet sind. Der Vorteil
der Ausbildung als Schiebetür oder Mehrgelenktür
liegt insbesondere darin, dass z. B. das Erreichen eines Parkscheinautomaten von
dem zentralen Fahrersitz wesentlich erleichtert wird, da nunmehr
ein teilweises Aussteigen des Fahrers aus dem Fahrzeug möglich
ist, da eine als Schiebetür oder als Mehrgelenktür
ausgebildeten Fahrzeugtür sich im Gegensatz zu einer drehbar
gelagerten Tür eng an dem besagten Parkscheinautomaten öffnen
lassen.
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Es
empfiehlt sich nach einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung,
dass der als Teil der jeweiligen Fahrzeugtüre ausgebildete
Teil des Fahrzeugbodens schrägwinklig ausgebildet ist,
derart, dass bei einer horizontalen Trennbewegung gleichzeitig eine
vertikale Trennbewegung erfolgt, so dass das Teil unter den Fahrzeugboden
verschwenkbar oder verschiebbar ist. Es wird dadurch also erreicht, dass
eine vertikale Trennbewegung während einer horizontalen
Türöffnungsbewegung durchgeführt wird,
wodurch es möglich ist, einen Teil des Fahrzeugbodens mit
der Fahrzeugtüre zu öffnen, und zwar in einer
drehbaren, schiebeartigen oder durch ein Mehrfachgelenk geführten
Weise. Das Problem dabei ist, dass auch bei Schiebetüren
oder Mehrgelenktüren eine Bewegung notwendig ist, die Türe
von den Dichtelementen freilegt. Wenn der Fahrzeugboden und die
untere Türkante horizontal verlaufen würden, würde
der Bodenteil, der mit der Türe geöffnet wird,
mit dem übrigen Bodenteil zusammenstoßen.
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Durch
das Vorsehen des Winkels an diesem Bereich des Fahrzeugbodens und
der Fahrzeugtüre wird eine vertikale Trennung während
der seitlichen Türbewegung erreicht, wodurch eine Öffnung
in Längsrichtung möglich ist. Dabei wird ausgenutzt, daß jede
normale Schiebtür oder Mehrgelenktür die Bewegung
in Längsrichtung mit einer seitlichen horizontalen Bewegung
beginnt, um die Tür von den Dichtelementen freizulegen.
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In
einer bevorzugten Ausführung ist der Fahrersitz im wesentlichen
zentral angeordnet ist und es sind zwei zurückversetzt
angeordnete Fahrgastsitze vorgesehen. Das bietet für den
Fahrer eine bessere Übersicht über das gesamte
Fahrzeug, da durch die im wesentlichen symmetrische Ausführung
weniger tote Sichtbereiche vorliegen. Weiterhin kann ein symmetrisch
ausgeführtes Fahrzeug ohne größere Modifikation
sowohl in Ländern mit Linksverkehr als auch in Ländern
mit Rechtsverkehr vermarktet werden. Damit sinkt der Aufwand für
die Entwicklung, die Fertigung und den Vertrieb des Fahrzeuges.
Weiterhin bietet das erfindungsgemäße Fahrzeug
mit dieser Sitzanordnung eine erhöhte Sicherheit bei Unfällen, da
der zentral angeordnete Fahrer recht gut gegen einen Aufprall aus beliebiger
Richtung geschützt werden kann, insbesondere wenn Motor
und sonstige Antriebskomponenten im Heck das Fahrzeuges untergebracht
werden. Die beiden Fahrgäste sind durch die zurückgesetzte
Position zumindest bei einem Frontalaufprall sehr gut geschützt.
Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass der Fahrer von beiden Seiten das
Fahrzeug betreten kann und daher auch von der Seite des Bürgersteiges
einsteigen kann, ohne sich, wie beim normalen Fahrzeug, durch Betreten
der Fahrbahn einem Risiko auszusetzen.
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Vorteilhaft
befinden sich die Fußräume für die beiden
zurückversetzt angeordneten Fahrgastsitze links und rechts
des Fahrersitzes befinden. Damit kann das Fahrzeug komplett symmetrisch
aufgebaut werden.
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Dieses
Fahrzeugkonzept nicht auf die gezeigten und beschriebenen Sitze
beschränkt. Vielmehr kann das Fahrzeug im hinteren Fahrzeugbereich
angeordnete, hinter den Fahrgastsitzen befindliche, weitere Fahrgastsitze
aufweisen. Auch kann ein einzelner, weiterer Fahrgastsitz zwischen
oder hinter den beiden seitlichen Fahrgastsitzen angeordnet sein.
Die beiden Fahrgastsitze können auch als durchgehende Sitzbank
ausgeführt sein.
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Die
Erfindung ist in den Figuren der Zeichnung in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt. Es zeigen:
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1 eine
schematische, perspektivische Darstellung des Fahrgestelles des
erfindungsgemäßen Fahrzeuges,
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2 eine
schematische, perspektivische, stark vereinfachte Darstellung des
erfindungsgemäßen Fahrzeuges in einer ersten Ausführungsform
mit drehbar gelagerten Fahrzeugtüren,
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3 eine
schematische Darstellung in Oberansicht des Fahrgestelles des erfindungsgemäßen
Fahrzeuges,
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4 eine
schematische Darstellung in Teil-Oberansicht des erfindungsgemäßen
Fahrzeuges in der ersten Ausführungsform mit drehbar gelagerten
Fahrzeugtüren,
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5 eine
schematische Darstellung in Teil-Oberansicht des erfindungsgemäßen
Fahrzeuges in einer zweiten Ausführungsform mit Schiebetüren,
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6 eine
schematische, stark vereinfachte Vorderansicht des erfindungsgemäßen
Fahrzeuges an einem Parkscheinautomaten,
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7 eine
schematische Darstellung in Teil-Oberansicht des erfindungsgemäßen
Fahrzeuges an einem Parkscheinautomaten,
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8 eine
schematische, stark vereinfachte Vorderansicht des erfindungsgemäßen
Fahrzeuges in einer Ausführungsform mit unten schrägwinklig ausgebildeten
Fahrzeugtüren,
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9 eine
Teilansicht einer schrägwinklig ausgebildeten Fahrzeugtüre
gemäß der Ausführungsform nach 8.
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Das
erfindungsgemäß ausgebildete Fahrzeug ist generell
mit 10 bezeichnet. Es handelt sich insbesondere um ein
Kraftfahrzeug in vorzugsweise Kompaktbauweise. Das erfindungsgemäße
Fahrzeug 10 umfasst, siehe dazu zunächst die 1 oder 2 der
Zeichnung mit schematischen, perspektivischen Darstellungen des
Fahrgestelles des erfindungsgemäßen Fahrzeuges 10 bzw.
des erfindungsgemäßen Fahrzeuges 10 selbst,
einen Nutzungsraum 11 aufnehmenden, im wesentlichen in
sich verformungssteif ausgebildeten Fahrzeugrahmen 12 und
eine aus 3 Sitzen 14, 15, 16 bestehende
Sitzanordnung 13 mit im wesentlichen zentral angeordnetem,
in der ersten Sitzreihe befindlichem, Fahrersitz 14 und
zurückversetzt angeordneten, einzelnen Fahrgastsitzen 15, 16.
Das erfindungsgemäß ausgebildete Fahrzeug 10 umfasst
weiterhin, siehe dazu z. B. die 3 der Zeichnung
mit einer Oberansicht des Fahrgestelles des erfindungsgemäßen
Fahrzeuges, einen rückwärtigen Motor 17 und
eine Hinterachse 18, sowie an dem Fahrzeugrahmen 12 angeordnete Fahrzeugtüren 20 und
einen Fahrzeugboden 21, siehe z. B. wieder die 2.
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Bei
dem erfindungsgemäß ausgebildeten Fahrzeug 10 ist
nun vorgesehen, dass ein Teil 22 des im Türbereich
angeordneten Fahrzeugbodens 21 als Teil der jeweiligen
Fahrzeugtüre 20 ausgebildet ist, siehe dazu z.
B. die 2, 4 oder 5 der Zeichnung.
Die 4 und 5 zeigen dabei Teil-Oberansichten
des erfindungsgemäßen Fahrzeuges 10 in
verschiedenen Ausführungsformen. Es ist dabei in dieser
Ausführungsform vorgesehen, dass der als Teil der Fahrzeugtüre 20 ausgebildete Teil 22 des
im Türbereich angeordneten Fahrzeugbodens 21 so
ausgeprägt ist, daß er zumindest teilweise unter
das Fahrzeug bewegt werden kann. Auf diese Weise wird erstmalig
mit einfachen Mitteln eine deutliche Verbesserung der Möglichkeit
des Ein- und Aussteigens des Fahrers und der hinteren Fahrgäste erreicht,
wobei der Fahrer in einfacher Weise beim Ein- und Aussteigen in
den frei gewordenen Bereich A, siehe 3, des Fahrzeugbodens 21 seitlich
des Fahrzeuges 10 treten kann. Bei den dargestellten Ausführungsformen
ist dabei der seitlich des Fahrersitzes 14 angeordnete
Bereich des Fahrzeugbodens 21 als Teil der jeweiligen Fahrzeugtüre 20 ausgebildet,
mit diesen Mitteln wird auf besonders einfache Weise das Ein- und
Aussteigen des Fahrers und der hinteren Fahrgäste erleichtert.
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Bei
der in der 4 der Zeichnung dargestellten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeuges 10 sind
die Fahrzeugtüren 20 als drehbar gelagerte Türen
ausgebildet. Bei der in der 5 der Zeichnung
dargestellten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Fahrzeuges 10 sind die Fahrzeugtüren 20 als
Schiebetüren oder alternativ dazu als Mehrgelenktüren
ausgebildet. Der Vorteil der Ausbildung als Schiebetüren
oder als Mehrgelenktüren liegt insbesondere darin, dass
z. B. das Erreichen eines Parkscheinautomaten P, siehe die 6 und 7 der
Zeichnung, von dem zentralen Fahrersitz wesentlich erleichtert wird,
da nunmehr ein teilweises Aussteigen des Fahrers aus dem Fahrzeug
möglich ist, da die als Schiebetüren oder als
Mehrgelenktüren ausgebildeten Fahrzeugtüren 20 sich
im Gegensatz zu einer drehbar gelagerten Tür eng an dem
besagten Parkscheinautomaten P öffnen lassen. Eine drehbar
gelagerte Türe N würde dabei an dem Parkscheinautomaten
P anstoßen, wie dies in der 7 der Zeichnung
angedeutet ist und zwar unabhängig davon, ob die Tür
vorne oder hinten angeschlagen ist.
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Bei
der in den 8 bzw. 9 der Zeichnung
dargestellten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Fahrzeuges 10 ist der als Teil der jeweiligen Fahrzeugtüre 20 ausgebildete
Teil 22 des Fahrzeugbodens 21 schrägwinklig
ausgebildet. Es wird dadurch erreicht, siehe insbesondere die 9,
dass eine vertikale Trennbewegung während einer horizontalen
Türöffnungsbewegung durchgeführt wird, wodurch
es möglich ist, einen Teil des Fahrzeugbodens 21 mit
der Fahrzeugtüre 20 zu öffnen, und zwar in
einer drehbaren, schiebeartigen oder von einem Mehrgelenksystem
geführten Weise. Das Problem dabei ist, dass bei einer
normale Schiebetüre oder Mehrgelenktüre, wenn
der Fahrzeugboden 21 und die untere Türkante horizontal
verlaufen würden, das Bodenteil, der mit der Türe
geöffnet wird, mit dem übrigen Bodenteil zusammenstoßen
würde. Durch das Vorsehen des Winkels an diesem Bereich
des Fahrzeugbodens 21 und der Fahrzeugtüre 20 wird
eine vertikale Trennung während der seitlichen Türbewegung
erreicht, wodurch eine Öffnung in Längsrichtung
möglich ist. Dabei wird ausgenutzt, daß jede normale
Schiebtür oder Mehrgelenktür die Bewegung in Längsrichtung
mit einer seitlichen horizontalen Bewegung beginnt, um die Tür
von den Dichtelementen freizulegen.
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Schließlich
kann außerdem gemäß einer in den Fig.
der Zeichnung nicht dargestellten Ausführungsform das Fahrzeug
einen im hinteren Fahrzeugbereich angeordneten, hinter den einzelnen Fahrgastsitzen
befindlichen, weiteren Fahrgastsitz aufweisen.
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Wie
bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungsformen
nur beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung, diese ist nicht
darauf beschränkt, es sind vielmehr noch mancherlei Abänderungen
und Ausbildungen möglich. So kann das erfindungsgemäße
Fahrzeug 10 insbesondere eine von den dargestellten bzw.
beschriebenen Arten von Fahrzeugen abweichende Ausbildung aufweisen.
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- 10
- Fahrzeug
- 11
- Nutzungsraum
(von 10)
- 12
- Fahrzeugrahmen
- 13
- Sitzanordnung
(von 10)
- 14
- Fahrersitz
- 15
- Fahrgastsitz,
links
- 16
- Fahrgastsitz,
rechts
- 17
- Motor
- 18
- Hinterachse
- 20
- Fahrzeugtür
- 21
- Fahrzeugboden
- 22
- Teil
von 21 bei 20
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0547953
B1 [0004]
- - US 5538309 A [0005]
- - US 3035863 A [0008]