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Die
Erfindung betrifft ein Beleuchtungssystem, das eine Entladungslampe
aufweist. Ferner betrifft die Erfindung ein Projektionsgerät mit einem
Beleuchtungssystem.
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Bei
einer Hochdruckentladungslampe, die durch einen hohen Operationsdruck
charakterisiert ist, kann die in der Lampe vorherrschende Temperatur
im Betrieb bis auf mehrere 1000°C
ansteigen. Der Abstand zwischen zwei in der Hochdruckentladungslampe
vorhandenen Elektroden vergrößert sich durch
die Erwärmung,
wodurch die Brennspannung nach längerem
Betrieb zunimmt. Dies hat wiederum zur Folge, dass die Farbtemperatur
bei Alterung der Lampe ansteigt. Wird eine Hochdruckentladungslampe
für ein
Projektionssystem wie zum Beispiel einen Projektor verwendet, so
tritt oftmals nach längerem Betrieb
der unerwünschte
Effekt einer Farbtemperaturänderung
auf.
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In
der Offenlegungsschrift
DE
195 29 460 A1 ist ein Verfahren zur Stabilisierung und
Steuerung der photometrischen Eigenschaften von Metallhalogenid-Hochdruckentladungslampen
beschrieben. Dabei werden mittels der Konstanthaltung der Lampenleistung
Brennspannungsschwankungen kompensiert. Die Konstanthaltung wird
durch kurzzeitige positive Leistungsimpulse oder Leistungsabsenkungen erreicht.
Wie aus der Offenlegungsschrift
DE 195 29 460 A1 hervorgeht, kann dabei ein
unterschiedlicher Leistungsbedarf für konstante photometrische
Eigenschaften infolge wechselnder Umgebungsbedingungen oder Lampenalterung
nicht berücksichtigt
werden.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Beleuchtungssystem anzugeben,
dessen photometrische Eigenschaften bei Alterung der Lampe auf einfache
Weise stabilisiert werden können.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Beleuchtungssystem gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
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Ferner
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Projektionsgerät anzugeben,
dessen photometrische Eigenschaften bei Alterung der Lampe auf einfache
Weise stabilisiert werden können.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Projektionsgerät gemäß Patentanspruch 20 gelöst.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Ein
erfindungsgemäßes Beleuchtungssystem
umfasst eine Entladungslampe zur Erzeugung von Primärstrahlung,
umfasst ferner ein Farbfiltersystem zur Erzeugung von aus der Primärstrahlung
gefilterter Strahlung mit einem ersten Farbanteil und umfasst weiterhin
eine elektronische Kontrolleinheit, wobei mittels der elektronischen
Kontrolleinheit die elektrische Versorgung der Entladungslampe derart gesteuert
ist, dass die Intensität
des ersten Farbanteils einem vorgegebenen ersten Sollwert entspricht.
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Unter
einem Farbanteil ist insbesondere ein sichtbares Teilspektrum des
Primärstrahlungsspektrums
zu verstehen, der weiterhin durch eine entsprechende Steuerung der
elektrischen Versorgung auf einem vorgegebenen Sollwert gehalten
wird.
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Typischerweise
nimmt bei der Alterung der Lampe und einem damit verbundenen Anstieg
der Farbtemperatur der längerwellige
Strahlungsanteil ab. Vorteilhafterweise kann erfindungsgemäß dennoch
einer Änderung
der photometrischen Eigenschaften der vom Beleuchtungssystem emittierten Strahlung
entgegengewirkt werden, indem selektiv die Intensität des längerwelligen
Strahlungsanteils erhöht
wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Variante des Beleuchtungssystems ist das Farbfiltersystem
ein zeitlich sequentielles Farbfiltersystem, das insbesondere ein
zyklisches System ist. Dies bedeutet, dass mittels des Farbfiltersystems
die von der Entladungslampe emittierte Primärstrahlung zeitlich sequentiell
gefiltert werden kann, so dass die gefilterte Strahlung in zyklischer
Abfolge verschiedene Farbanteile aufweist. Insbesondere weist die
gefilterte Strahlung innerhalb eines ersten vorgegebenen Zeitfensters
den ersten Farbanteil auf. Die Länge
des Zeitfensters nimmt vorzugsweise Werte im Millisekundenbereich
an. Ein zeitlich sequentielles Farbfiltersystem kann beispielsweise
einen mechanischen Aufbau in Form eines um eine Achse rotierenden
Rades mit verschiedenen Filtersegmenten aufweisen. Die Primärstrahlung
der Entladungslampe durchstrahlt das rotierende Rad und wird durch
die Rotation der verschiedenen Filtersegmente zeitlich sequentiell
gefiltert. Ein derartiges rotierendes Rad wird auch als Farbrad
bezeichnet.
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Gemäß einer
weiter bevorzugten Variante des Beleuchtungssystems wird die Entladungslampe innerhalb
des ersten Zeitfensters mit einer elektrischen Leistung betrieben,
die derart von einer mittleren elektrischen Leistung abweicht, dass
die Intensität
des ersten Farbanteils dem ersten Sollwert entspricht. Vorzugsweise
ist der Sollwert bis auf geringfügige
Abweichungen, die sich nicht signifikant in den photometrischen
Eigenschaften des Beleuchtungssystems niederschlagen, konstant.
Da die Abweichung des Istwerts vom Sollwert bei ansteigender Farbtemperatur
typischerweise zunimmt, führt
eine Änderung
der elektrischen Leistung vorteilhafterweise zu einer Reduzierung
der Abweichung.
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Gemäß einer
weiter bevorzugten Variante des Beleuchtungssystems ist die elektrische
Leistung im Verhältnis
zur mittleren elektrischen Leistung innerhalb des ersten Zeitfensters
erhöht.
Der Entladungslampe wird also innerhalb des ersten Zeitfensters
ein positiver elektrischer Leistungsimpuls zugeführt, so dass deren Strahlungsleistung
innerhalb des ersten Zeitfensters ebenfalls erhöht ist. Dadurch ist wiederum
die Intensität
des ersten Farbanteils vorteilhaft erhöht.
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Weiterhin
ist die mittlere elektrische Leistung vorzugsweise konstant. Die
mittlere elektrische Leistung kann sich bei der erfindungsgemäßen Entladungslampe
in einem Bereich von 20W bis 18kW, insbesondere in einem Bereich
von 50W bis 500W, bewegen. Unter der mittleren elektrischen Leistung ist
vorliegend die über
die Betriebsdauer gemittelte elektrische Leistung zu verstehen.
Die Betriebsdauer beginnt mit dem Einschalten der Entladungslampe und
endet mit dem Ausschalten der Entladungslampe.
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Wie
bereits erwähnt,
ist die elektrische Versorgung der Entladungslampe mittels der elektronischen
Kontrolleinheit gesteuert. Vorzugsweise ist die elektrische Versorgung
in Abhängigkeit
von der Brennspannung der Entladungslampe gesteuert, die mittels
der elektronischen Kontrolleinheit erfasst ist. Insbesondere misst
die elektronische Kontrolleinheit die Brennspannung und erzeugt
daraus ein Steuersignal zur Steuerung der elektrischen Versorgung
der Entladungslampe. Jeder Brennspannung kann eine bestimmte spektrale
Verteilung der Primärstrahlung zugeordnet
werden. Die Zuordnung erfolgt mit Vorteil durch die elektronische
Kontrolleinheit, die der gemessenen Brennspannung eine bestimmte
spektrale Verteilung der Primärstrahlung
zuordnet und daraus einen ersten Istwert der Intensität des ersten
Farbanteils bestimmt. Mittels der elektronischen Kontrolleinheit
wird dann die elektrische Versorgung innerhalb des ersten Zeitfensters
derart angepasst, dass sich der erste Istwert dem ersten Sollwert
annähert.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung weist die gefilterte Strahlung innerhalb
eines zweiten vorgegebenen Zeitfensters einen zweiten Farbanteil
auf. Vorteilhafterweise kann innerhalb des zweiten Zeitfensters
die Intensität
des zweiten Farbanteils separat vom ersten Farbanteil eingestellt
werden. Besonders bevorzugt weicht die elektrische Leistung innerhalb
des zweiten Zeitfensters derart von der mittleren elektrischen Leistung
ab, dass die Intensität
des zweiten Farbanteils einem zweiten Sollwert entspricht. Wie beim
ersten Farbanteil wird auch beim zweiten Farbanteil mittels der
elektronischen Kontrolleinheit der gemessenen Brennspannung eine
bestimmte spektrale Verteilung der Primärstrahlung zugeordnet und die
elektrische Versorgung innerhalb des zweiten Zeitfensters derart
angepasst, dass sich der zweite Istwert dem zweiten Sollwert annähert. Insbesondere
kann die elektrische Leistung im Verhältnis zur mittleren elektrischen
Leistung reduziert sein. Im Beleuchtungssystem wird also innerhalb
des zweiten Zeitfensters eine elektrische Leistungsabsenkung herbeigeführt, so
dass die Strahlungsleistung der Entladungslampe innerhalb des zweiten Zeitfensters
ebenfalls reduziert ist. Dadurch ist wiederum die Intensität des zweiten
Farbanteils verringert.
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Vorteilhafterweise
kann durch eine Leistungsanhebung innerhalb des ersten Zeitfensters und
eine Leistungsabsenkung innerhalb des zweiten Zeitfensters die mittlere
elektrische Leistung im Wesentlichen konstant gehalten werden.
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Vorzugsweise
stellt die gefilterte Strahlung mit dem ersten Farbanteil eine erste
Farbe dar, während
die gefilterte Strahlung mit dem zweiten Farbanteil eine zweite
Farbe darstellt. Beispielsweise kann der erste Farbanteil rot sein.
Darüberhinaus
kann der zweite Farbanteil grün
oder blau sein. Zusätzlich kann
ein dritter Farbanteil erzeugt weden, der den ersten und zweiten
Farbanteil insbesondere zu einem RGB-System vervollständigt. Bei dem gemäß der Erfindung
bevorzugten Farbfiltersystem folgen die verschienden Farben in gleich
bleibender Reihenfolge aufeinander. Besonders bevorzugt folgen die
Farben in gleichen Zeitabständen
aufeinander.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
die Entladungslampe eine Hochdruckentladungslampe. Im Gegensatz
zu einer Niederdruckentladungslampe ist die Brennspannung vergleichsweise niedrig,
während
der Entladungsstrom, der typischerweise größer als 1A ist, deutlich höher liegt.
Die Hochdruckentladungslampe kann einen Operationsdruck von mindestens
8bar aufweisen. Weiter bevorzugt ist eine Höchstdruckentladungslampe, die
einen Operationsdruck von etwa 200bar bis 300bar, insbesondere von
250bar, aufweist.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
weist die Entladungslampe eine Füllung
auf, die Quecksilber enthält.
Besonders bevorzugt enthält
die Füllung
darüber
hinaus ein Edelgas, beispielsweise Argon. Eine Quecksilber-Hochdruckentladungslampe
kann aufgrund einer relativ guten Lichtausbeute mit Vorteil für ein Projektionsgerät verwendet
werden.
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Weiterhin
kann die Füllung
Leuchtzusätze wie
Metalle und/oder Halogene enthalten beziehungsweise kann die Entladungslampe
außerhalb
eines Entladungsgefäßes mit
einem Leuchtstoff ausgestattet sein. Die von der Quecksilber-Hochdruckentladungslampe
erzeugte Strahlung weist typischerweise einen blaugrünen Farbstich
auf. Mittels der Leuchtzusätze
beziehungsweise des Leuchtstoffs kann der längerwellige Anteil erhöht werden.
Somit können
mittels der Leuchtzusätze
beziehungsweise des Leuchtstoffs die Farbwiedergabeeigenschaften verbessert
werden. Auch eine Quecksilber-Höchstdruckentladungslampe
erweist sich in dieser Hinsicht als besonders vorteilhaft, da sie
im Vergleich zu einer Quecksilber-Hochdruckentladungslampe bereits
verbesserte Farbwiedergabeeigenschaften aufweist.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
ist die elektronische Kontrolleinheit ein elektronisches Vorschaltgerät. Wie bereits
erwähnt, weist
die Hochdruckentladungslampe einen gegenüber der Niederdruckentladungslampe
deutlich erhöhten
Entladungsstrom auf. Dies macht im Betrieb eine Strombegrenzung
erforderlich, da ansonsten eine Zerstörung der Hochdruckentladungslampe
zu befürchten
ist. Die Strombegrenzung erfolgt vorzugsweise mittels der elektronischen
Kontrolleinheit beziehungsweise des elektronischen Vorschaltgeräts. Somit
ist die elektronische Kontrolleinheit, außer zur Ermittlung der Brennspannung,
auch zur Strombegrenzung vorgesehen.
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Ein
erfindungsgemäßes Projektionsgerät weist
ein Beleuchtungssystem, wie im Zusammenhang mit den vorgenannten
Ausgestaltungen beschrieben, auf.
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In
der Regel weist das Projektionsgerät zur Bildgebung ein bildgebendes
System auf. Die im Rahmen der Erfindung bevorzugte Hochdruckentladungslampe
kann zur Bildgebung insbesondere mit einem digitalen Spiegelsystem
(DMD „digital
mirror device")
kombiniert sein, das durch entsprechende Steuerung der Spiegel in
den verschiedenen Farbphasen Farbbilder erzeugt, die aus den Farben
des Filtersystems zusammengesetzt sind. Alternativ kann die Bildgebung
mittels eines Flüssigkristalldisplays
(LCDs) erfolgen, das eine Vielzahl von kleinen, transparenten Flüssigkristallelementen
aufweist. Die drei Grundfarben rot, grün und blau können durch
jeweils ein Flüssigkristallelement
dargestellt werden.
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Gemäß einer
ersten bevorzugten Variante ist das Projektionsgerät ein Rückprojektionsgerät. Beispielsweise
kann das Rückprojektionsgerät ein Fernsehgerät oder Display
sein.
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Gemäß einer
zweiten bevorzugten Variante ist das Projektionsgerät ein Frontprojektionsgerät. Beispielsweise
kann das Frontprojektionsgerät
ein Beamer sein.
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Weitere
Merkmale, Vorzüge
und Zweckmäßigkeiten
der Erfindung ergeben sich anhand der nachfolgenden Beschreibungen
in Verbindung mit den 1 bis 5.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Schnittansicht eines Ausführungsbeispiels einer im Rahmen
der Erfindung bevorzugten Entladungslampe,
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2 ein
Schaubild darstellend den zeitlichen Verlauf der elektrischen Leistung,
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3 ein
Schaubild darstellend den zeitlichen Verlauf der Brennspannung einer
im Rahmen der Erfindung bevorzugten Entladungslampe,
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4 ein
Schaubild darstellend den zeitlichen Verlauf der Farbtemperatur
einer im Rahmen der Erfindung bevorzugten Entladungslampe,
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5 ein
Schaubild darstellend den Verlauf der Farbtemperatur in Abhängigkeit
der Brennspannung.
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Die
in 1 dargestellte Entladungslampe 10 ist
in einem erfindungsgemäßen Beleuchtungssystem
zur Erzeugung von Primärstrahlung
vorgesehen.
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Die
Entladungslampe 10 weist ein Gehäuse auf, das durch einen Reflektor 7,
der insbesondere einen parabelförmigen
Querschnitt aufweisen kann, und eine Abdeckscheibe 8 gebildet
ist. Das Gehäuse umgibt
ein Entladungsgefäß 1,
in welchem Strahlung erzeugt wird. Bevorzugterweise ist das Entladungsgefäß 1 innerhalb
des Reflektors 7 derart angeordnet, dass durch den Reflektor 7 eine
vorteilhafte Sammelung der Strahlung auftritt. Besonders bevorzugt
ist der Reflektor 7 hierzu auf einer dem Entladungsgefäß 1 zugewandten
Oberfläche
mit einer reflektierenden Schicht überzogen.
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Da
die Abdeckscheibe 8 dem Entladungsgefäß 1 in einer Hauptabstrahlrichtung
der Entladungslampe 10 nachgeordnet ist, enthält die Abdeckscheibe 8 zweckmäßigerweise
ein für
die im Entladungsgefäß 1 erzeugte
Strahlung durchlässiges
Material.
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Das
Entladungsgefäß 1 kann
beispielsweise Quarzglas enthalten. Alternativ kann das Entladungsgefäß 1 eine
Keramik enthalten, die wesentliche höhere Wandtemperaturen als ein
Quarzglas zulässt.
Wie dargestellt, kann das Entladungsgefäß 1 in der Mitte ausgebaucht
sein und zu den Enden hin röhrenförmig verlaufen.
Ein Entladungsraum 2 des Entladungsgefäßes 1 ist typischerweise
mit einer Füllung
gefüllt,
die vorzugsweise als Grund- und/oder Puffergas Quecksilber 5 enthält.
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Mittels
Stromzuleitungen 6a und 6b, die durch Folien 4a und 4b jeweils
mit einer ersten Elektrode 3a und einer zweiten Elektrode 3b elektrisch leitend
verbunden sind, kann eine elektrische Versorgung der Entladungslampe 10 erfolgen.
Beispielsweise kann die Entladungslampe 10 mit einer Wechselspannung
betrieben werden. Die Folien 4a und 4b können insbesondere
Molybdän
enthalten.
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Zwischen
der ersten Elektrode 3a und der zweiten Elektrode 3b ist
im Betrieb ein Lichtbogen ausgebildet, wobei die Länge des
Lichtbogens durch den Abstand der beiden Elektroden 3a, 3b bestimmt ist.
Der Abstand zwischen den Elektroden 3a, 3b liegt vorzugsweise
im Millimeterbereich und beträgt
beispielsweise 1mm.
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Wie
bereits erwähnt,
ist die Entladungslampe 10 vorzugweise eine Hochdruckentladungslampe oder
Höchstdruckentladungslampe,
das heißt
dass während
des Betriebs im Entladungsgefäß 1 ein Druck
von etwa 8bar beziehungsweise etwa 200bar bis 300bar, insbesondere
von 250bar, vorherrscht. Ferner können hierbei Temperaturen im
Bereich von 1000°C
auftreten. Dies hat längerfristig
zur Folge, dass der Abstand zwischen den Elektroden 3a, 3b um
bis zu 30% oder sogar 40% größer wird.
Dadurch wächst
auch die Brennspannung während
der Lebensdauer der Entladungslampe 10 an. In den ersten hundert
Stunden des Lampenbetriebs beträgt
die Brennspannung, wie in der 3 dargestellt,
zwischen 60V und 70V. Danach kann die Brennspannung Werte bis zu
130V erreichen. Mit der Änderung der
Brennspannung geht eine Änderung
der Farbtemperatur der Entladungslampe einher. Insbesondere erfährt die
spektrale Verteilung im Laufe der Lebensdauer aufgrund einer Erhöhung der
Farbtemperatur eine Verschiebung in den kürzerwelligen Spektralbereich.
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Um
dennoch eine Veränderung
der photometrischen Eigenschaften des Beleuchtungssystems zu verhindern,
ist die Entladungslampe 10 mit einem elektronischen Vorschaltgerät (nicht
dargestellt) elektrisch leitend verbunden. Das elektronische Vorschaltgerät misst
die Brennspannung und erzeugt daraus ein geeignetes Steuersignal
zur Steuerung der elektrischen Versorgung der Entladungslampe 1.
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Zur
Erzeugung von aus der Primärstrahlung gefilterter
Strahlung mit mindestens einem Farbanteil ist der Entladungslampe 10 bevorzugter
Weise in der Haupabstrahlrichtung ein Farbfiltersystem (nicht dargestellt)
nachgeordnet. Das Farbfiltersystem ist insbesondere ein sequentielles
Farbfiltersystem. Es kann ein Farbrad mit beispielsweise drei Segmenten mit
den Farben rot, grün
und blau aufweisen. Bei Durchtritt eines von der Entladungslampe 10 kommenden
Lichtbündels
durch das Farbrad sorgt eine Rotation des Farbrades für eine periodische
Abfolge der drei Farben. Die erste Farbe, beispielsweise rot, kann
innerhalb eines ersten Zeitfensters t1 erzeugt werden,
während
die zweite Farbe, beispielsweise grün, innerhalb eines zweiten
Zeitfensters t2 und die dritte Farbe, beispielsweise
blau, innerhalb eines dritten Zeitfensters t3 erzeugt
wird.
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Der
zeitliche Verlauf der elektrischen Leistung P der Entladungslampe 10 ist
in 2 gezeigt. Für
die Lebensdauer der Entladungslampe 10 wird eine mittlere
elektrische Leistung Pm angestrebt, die im
Wesentlichen konstant ist. Für
die mittlere elektrische Leistung Pm kann
folgender Zusammenhang angegeben werden: Pm = Σn Pn·tn/T, wobei Pn die
elektrische Leistung innerhalb des n-ten Zeitfensters und tn die Länge
des n-ten Zeitfensters bezeichnet. Die Variable n nimmt bei dem
in 2 dargestellten Beispiel Werte von 1 bis 3 an.
Die Variable T gibt die Periodendauer an, das heißt die Zeit,
die zwischen dem Beginn einer ersten und dem Beginn einer zweiten Abfolge
der n Zeitfenster liegt. Pn ist vorliegend
eine Funktion der Brennspannung, genauer der momentanen Brennspannung,
die mit U bezeichnet werden kann, so dass Pn(U)
gilt. Insbesondere stellt Pn(U) eine Gerade
dar, deren Steigung in einem Brennspannungsbereich von 50V bis 150V
um 10% variieren kann.
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Da
bei Alterung der Lampe eine Erhöhung der
Brennspannung und der Farbtemperatur auftritt, wobei die Intensität des längerwelligen
Strahlungsanteils nachlässt,
kann durch eine Erhöhung
der elektrischen Leistung P innerhalb des ersten Zeitfensters t1 einer Abnahme der Intensität des längerwelligen
Strahlungsanteils entgegengewirkt.
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Während des
ersten Zeitfensters t1 ist die elektrische
Leistung P1 im Vergleich zur mittleren elektrischen
Leistung Pm erhöht. Dies hat zur Folge, dass
auch die Strahlungsleistung der Entladungslampe im ersten Zeitfenster
t1 gegenüber
der mittleren Strahlungsleistung erhöht ist. Da innerhalb des ersten
Zeitfensters t1 gefilterte Strahlung mit
dem ersten Farbanteil erzeugt wird, kann durch die erhöhte elektrische
Leistung P1 die Intensität des ersten Farbanteils erhöht werden,
so dass die Reduzierung der Intensität des ersten Farbanteils aufgrund
der durch Alterung erhöhten
Farbtemperatur im Wesentlichen ausgeglichen werden kann. Um trotz
des Leistungsimpulses im ersten Zeitfenster t1 eine
konstante mittlere elektrische Leistung Pm zu
erzielen, wird die elektrische Leistung P2 und
P3 in den Zeitfenstern t2 und t3 vorzugsweise abgesenkt. Innerhalb des zweiten Zeitfensters
t2 weist die gefilterte Strahlung hauptsächlich den
zweiten Farbanteil auf, dessen Intensität im Laufe der Lebensdauer
aufgrund des Anstiegs der Farbtemperatur ohnehin zunimmt. Daher
wirkt sich eine abgesenkte elektrische Leistung P2 nicht nachteilig
auf die photometrischen Eigenschaften des erfindungsgemäßen Beleuchtungssystems
aus. Dasselbe gilt für
die im dritten Zeitfenster t3 erzeugte Strahlung
mit dem dritten Farbanteil und die elektrische Leistung P3. Beispielsweise kann die elektrische Leistung
P1 im ersten Zeitfenster t1 um
30% höher
sein als die mittlere Leistung Pm, während die elektrische
Leistung P2 und P3 im
zweiten und dritten Zeitfenster t2 und t3 um 15% geringer sein kann. Die Zeitfenster
t1, t2, t3 können
gleich groß sein
und beispielsweise 1ms lang dauern.
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Dem
Schaubild in 3 liegen fünf verschiedene Durchläufe (durch
fünf verschiedene
Punktformen gekennzeichnet) zugrunde, in welchen die Brennspannung
[V] einer bevorzugten Entladungslampe in Abhängigkeit von der Brenndauer
[h] ermittelt wurde. Wie zu erkennen ist, ändert sich die Brennspannung
in den ersten hundert Betriebsstunden stark. Daraufhin ist die Brennspannung
relativ stabil. Allerdings kann die Brennspannung in der stabilen
Phase recht hohe Werte erreichen. Insbesondere kann die Brennspannung
von etwa 60V bis 70V auf 130V ansteigen.
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Dem
Schaubild in 4 liegen ebenfalls fünf verschiedene
Durchläufe
(durch fünf
verschiedene Punktformen gekennzeichnet) zugrunde, in welchen die
Farbtemperatur [K] einer bevorzugten Entladungslampe in Abhängigkeit
von der Brenndauer [h] ermittelt wurde. Das zeitliche Verhalten
der Farbtemperatur ist mit dem zeitlichen Verhalten der Brennspannung
vergleichbar. Wie zu erkennen ist, steigt die Farbtemperatur in
den ersten hundert Betriebsstunden stark an. Daraufhin ist die Farbtemperatur relativ
stabil. Die Farbtemperatur steigt von etwa 8600K bis 8800K auf relativ
stabile Werte von 9200 bis 9800K an.
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Ein
Zusammenhang zwischen der zeitlichen Änderung der Farbtemperatur
und der zeitlichen Änderung
der Brennspannung geht aus 5 hervor. Es
ist zu sehen, dass zwischen der zeitlichen Änderung der Farbtemperatur
und der zeitlichen Änderung der
Brennspannung ein linearer Zusammenhang besteht.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr
umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination
von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in
den Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst
nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen angegeben
ist.