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Technisches Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Hochdruckentladungslampe.
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Stand der Technik
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Hochdruckentladungslampen,
insbesondere HID-Lampen, sind seit langer Zeit bekannt. Sie dienen
zu verschiedenen Zwecken, vor allem auch für Anwendungen, bei denen eine
relativ gute Farbwiedergabe und eine recht gute Lichtausbeute gefragt
sind. Diese beiden Größen stehen
dabei üblicherweise
in einem Wechselspiel, d. h. eine Verbesserung der einen Größe verschlechtert
die andere und umgekehrt. Bei allgemeinen Beleuchtungsanwendungen
ist die Farbwiedergabe in der Regel wichtiger, beispielsweise bei
der Straßenbeleuchtung
verhält
es sich aber umgekehrt.
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Hochdruckentladungslampen
zeichnen sich ferner durch eine im Vergleich zur Größe der Lampe
oder zur Größe des lichtabstrahlenden
Bereichs der Lampe hohe Leistung aus.
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Unter
Hochdruckentladungslampen werden hier und im weiteren nur solche
Lampen verstanden, die innerhalb des Entladungsgefäßes Elektroden
besitzen. Es existiert eine sehr große Anzahl von Publikationen sowie
eine gewaltige Menge an Patentliteratur zu Hochentladungslampen,
beispielsweise
WO 99/05699 ,
WO 98/25294 , sowie Born,
M., Plasma Sources Sci. Technol., 11, 2002, A55.
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Einzelne
Füllungskomponenten
wurden auch in Mikrowellenentladungen untersucht, z. B. in BMBF-Projekt,
Abschlußbericht,
FKZ: 13N 7412/6, 2001, S. 3–8,
S. 86–87
und S. 89–90.
Mikrowellenentladungen zeigen dabei zu elektrodenbehafteten Entladungen
den Unterschied, die Heizung des Entladungsgases vom Randbereich
aus anstatt von innen heraus vorzunehmen. Damit werden andere Temperaturprofile
eingestellt als mit elektrodenbehafteten Entladungen.
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Darstellung der Erfindung
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Hochdruckentladungslampen
sind im Hinblick auf diese Eigenschaften seit geraumer Zeit Gegenstand ständiger Verbesserungen.
Auch die vorliegende Erfindung hat zum Ziel eine im Hinblick auf
eine gute Gesamtkombination von Lichtausbeute und Farbwiedergabeeigenschaften
verbesserte Hochdruckentladungslampe anzugeben.
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Die
Erfindung richtet sich auf eine Hochdruckentladungslampe mit einem
Entladungsgefäß, welches enthält: Elektroden,
zumindest ein Edelgas als Startgas, zumindest ein Element ausgewählt aus
der Gruppe aus Al, In, Mg, Tl, Hg, Zn zur Bogenübernahme und Entladungsgefäßwandheizung
und zumindest ein Seltenerdhalogenid für die Strahlungserzeugung,
welche so ausgelegt ist, dass das erzeugte Licht von Molekülstrahlung
dominiert wird.
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Bevorzugte
Ausgestaltungen sind in den abhängigen
Ansprüchen
angegeben und werden ebenfalls im Folgenden näher erläutert. Die Erfindung bezieht
sich dabei insbesondere auch auf ein Beleuchtungssystem aus der
Hochdruckentladungslampe zusammen mit einem passenden elektronischen
Vorschaltgerät
zu deren Betrieb.
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Die
Grundidee der Erfindung besteht darin, bei der Lichterzeugung der
Hochdruckentladungslampe die von Molekülen im Entladungsmedium erzeugte
Strahlung in stark dominierender Weise auszunutzen. Zu diesem Zweck
wird das Seltenerdhalogenid für
die Strahlungserzeugung vorgesehen, wobei natürlich auch andere Bestandteile
des Entladungsplasmas an der Strahlungserzeugung beteiligt sein
können.
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Konventionelle
Hochdruckentladungslampen werden von atomarer Strahlung dominiert.
Molekulare Strahlung tritt konventioneller Weise untergeordnet auf
und hat dabei im Vergleich zu atomarer Strahlung eine breitbandigere
Spekt ralverteilung, kann also breitere Wellenlängensegmente vollständig mit
Strahlung ausfüllen.
Im Gegensatz dazu ist atomare Strahlung von Natur aus Linienstrahlung,
bei der in konventionellen Lampen allerdings durch eine Vielzahl
von Linien und verschiedene Verbreiterungsmechanismen eine gewisse Verbesserung
der grundsätzlich
beschränkten
Farbwiedergabeeigenschaften von Linienstrahlung gelungen ist. In
der Regel sind jedoch die durch solche Mechanismen erzeugten Segmente
deutlich kleiner als bei Molekülstrahlung
und sind ferner die Linienbreiten von Atomen fest mit weiteren Teilchendichten
in komplizierter Weise korreliert, wobei die Beeinflussung von Teilchendichten
in der Lampe sehr schwierig ist.
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Die
Betonung von Molekülen
für den
Strahlungshaushalt der Lampe hat hier gleichzeitig die Auswirkung,
gute Absorptionseigenschaften und damit eine stärkere Thermalisierung zu ermöglichen.
Der Begriff der Thermalisierung ist dabei lokal zu verstehen. Man
spricht vom lokalen thermodynamischen Gleichgewicht, weil tatsächlich natürlich keine
homogene Temperaturverteilung existiert.
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Eine
erfindungsgemäße Lampe
weist ein Edelgas oder Edelgasgemisch als Start- oder Puffergas
auf, wobei die Edelgase Xe, Ar, Kr, und darunter ganz besonders
Xe, bevorzugt sind. Typische Kaltfüllpartialdrucke des Startgases
liegen im Bereich von 10 mbar bis 15 bar und vorzugsweise zwischen
50 mbar und 10 bar, weiter vorzugsweise zwischen 500 mbar und 5
bar und ganz besonders bevorzugter Weise zwischen 500 mbar und 2
bar. Ferner ist eine Bogenübernahme-
und Gefäßwandheizungskomponente
vorgesehen, die zumindest ein Element aus der Gruppe aus Al, In,
Mg, Tl, Hg, Zn aufweist. Diese Elemente können dabei als Halogenide, insbesondere
Iodide oder Bromide vorliegen und in dieser Form auch eingefüllt werden,
etwa als AlI3 oder TlI. Das Start- und Puffergas
sorgt für
die Kaltstartfähigkeit
und -zündung
der Entladung. Nach hinreichender Erwärmung verdampfen die in chemischer
Verbindung oder im Falle von Al, Mg, In, Hg und Zn möglicherweise auch
elementar vorliegenden Bogenübernahme-
und Gefäßwandhei zungselemente.
Die entsprechenden chemischen Komponenten im resultierenden Plasma übernehmen
den Bogen. Infolge der veränderten
Plasmaeigenschaften erhöht
sich die Wandtemperatur, womit auch das zumindest eine Seltenerdhalogenid
in die Dampfphase übergeht.
Dieses Seltenerdhalogenid ist vorzugsweise mit einem Element aus
der Gruppe aus Tm, Dy, Ce, Ho, Gd, vorzugsweise der Gruppe aus Tm,
Dy, und ganz besonders bevorzugt Tm, gebildet. Es handelt sich dabei,
wie oben, vorzugsweise um Iodide oder Bromide. Ein Beispiel ist
TmI3. Die für den Startprozess wichtigen
Komponenten, also das Startgas und die Bogenübernahme- und Gefäßwandheizungselemente,
spielen für
die Abstrahlung jetzt möglicherweise
nur noch eine untergeordnete Rolle.
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Im
Unterschied zu konventionellen Hochdruckentladungslampen entsteht
nun ein Bogen, der von der molekularen Abstrahlung insbesondere
der Seltenerdhalogenide dominiert ist. Insbesondere Thuliummonoiodid
TmI kommt in Betracht, das sich aus dem eingefüllten Triiodid TmI3 bildet.
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Grundsätzlich können Seltenerdelemente
insbesondere als Triiodide eingefüllt werden, die temperaturabhängig zu
Diiodiden und schließlich
Monoiodiden werden. Besonders wirksam für die Erfindung sind die temporär gebildeten
Seltenerdmonoiodide bzw. allgemein -monohalogenide.
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Die
Rolle der Seltenerdhalogenide ist nicht auf die Erzeugung der gewünschten
kontinuierlichen Strahlung begrenzt. Sie dienen gleichzeitig zur
Bogenkontraktion, also zur Reduktion der Temperatur in den Kontraktionsbereichen
und entsprechenden Veränderung
des Ohmschen Widerstandes des Plasmas.
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Bei
konventionellen Hochdruckentladungslampen wird traditionell zwischen
sogenannten Spannungsbildnern und Lichtbildnern unterschieden. Die
Zugabe eines speziellen Spannungsbildners ist im vorliegenden Zusammenhang
nicht unbedingt erforderlich und kann, jedenfalls ab bestimmten
Mengen, auch kontraproduktiv sein. Durch die spezielle Ausbildung
des Tempe raturprofils in Form des kontrahierten Bogens übernehmen offenbar
ohnehin im Entladungskern enthaltene Spezies eine geeignete Widerstandsbildung
des Plasmas. Insbesondere kann auch auf die klassischen Spannungsbildner
Hg und Zn ganz oder teilweise verzichtet werden, wobei die Erfindung
nicht auf Hg- bzw. Zn-freie Lampen eingeschränkt ist. Den Bestandteil Hg
weglassen oder zumindest reduzieren zu können, bildet schon aus Umweltgesichtspunkten
einen deutlichen Vorteil.
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Die
Bestandteile Hg und Zn können
aber beispielsweise auch im Zusammenhang mit Wandwechselwirkungen
eine positive Rolle spielen oder doch zur weiteren Erhöhung der
Lampenspannung gewünscht
sein und deswegen trotz der eigentlichen Verzichtbarkeit eines Spannungsbildners
enthalten sein.
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Zur
Erzielung sehr guter Strahlungsausbeuten war es konventionellerweise üblich, auf
die atomare Strahlung, insbesondere auch die von Tl und Na, zurückzugreifen.
Die Notwendigkeit der Nutzung atomarer Strahlung zur Erzielung hoher
Lichtausbeuten ist im vorliegenden Zusammenhang nicht nur nicht
notwendig, sondern wegen der Farbwiedergabeeigenschaften, im Fall
des Tl und Na vor allem wegen der unerwünschten Bogenkühlung, auch
nicht erwünscht.
Insbesondere sollte die Einbringung von Na ganz unterlassen werden oder
deutlich eingeschränkt
sein. Die Na-Strahlung im Infraroten bei etwa 819 nm und weiterer
Infrarotlinien des Na können
das Plasma, weil es oberhalb einer Grenzwellenlänge, etwa oberhalb von etwa
630 nm, häufig optisch
recht dünn
ist, weitgehend ungehindert verlassen und den Bogen kühlen. Auch
wenn der Spektralbereich um die Na-Resonanzlinie bei 589 nm nicht
als optisch dünn
bezeichnet werden kann, würde
auch diese Strahlung zu einer nicht gewünschten Kühlung der zentralen Bogenbereiche
führen.
Damit würden
die Temperaturen im Bogen in unerwünschter Weise absinken.
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Eine
analoge Argumentation gilt auch für andere Spezies, die im Wellenlängenbereich
von über
580 nm bedeutende Emissionsfähigkeiten
besitzen, insbesondere K und Ca. Die Bestandteile Na, K und Ca sollten also
vorzugsweise höchstens
in solchen Mengen vorhanden sein, die für die Abstrahlungseigenschaften
nicht relevant sind und die erwähnte
Dominierung durch Molekülstrahlung
nicht stören.
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Erfindungsgemäß soll das
Plasma über
einen möglichst
breiten sichtbaren Spektralbereich optisch dick sein. Dies bedeutet,
dass es eine im Vergleich zu konventionellen Hochdruckentladungslampen
weitergehende Thermalisierung der Strahlung vor ihrem Austritt aus
der Lampe gibt, die eine gewünschte
Nähe zu
einer Planck-ähnlichen
Spektralverteilung herstellt. Die Plancksche Spektralverteilung
entspricht dem idealisierten schwarzen Strahler und wird in der
menschlichen Sinneswahrnehmung als "natürlich" empfunden.
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Im Übrigen "verbiegen" die ausgeprägten Strahlungsbeiträge der Zusätze Na,
K und Ca die Spektren und verschlechtern die Nähe zum Planckschen Spektralverhalten.
Linien bei Wellenlängen über 600
nm sind allerdings grundsätzlich
kaum vermeidbar, weil hier die Seltenerdhalogenide nicht mehr nennenswert
absorbieren und auch keine anderen Absorber zur Verfügung stehen.
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Die
Nähe zum
Planckschen Strahlungsverhalten kann man mit dem sog. Farbartunterschied ΔC bemessen.
Die erfindungsgemäße Lampe
sollte einen guten, d. h. kleinen, ΔC-Wert aufweisen. Bei Verwendung von
Keramikentladungsgefäßen lassen
sich hier für
allgemeine Beleuchtungszwecke sehr vorteilhafte Werte von |ΔC| < 10-2 erzielen.
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Mit
der erfindungsgemäßen Hochdruckentladungslampe
können
gute Lichtausbeuten erzielt werden, und zwar vorzugsweise über 90 lm/W.
Gleichzeitig sollen die Farbwiedergabeeigenschaften gut sein, und
zwar vorzugsweise mit einem Farbwiedergabeindex Ra von mindestens
90.
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In
Einzelfällen
kann bei der Ausführung
der Erfindung aber eines der beiden oben erwähnten Ziele, die Farbwiedergabeeigenschaften
oder die Lichtausbeute, ganz deutlich im Vordergrund stehen, etwa
die Lichtausbeute bei der Straßenbeleuchtung.
Der bevorzugte Bereich der Anwendung der Erfindung ist jedoch die
qualitativ hochwertige Allgemeinbeleuchtung, bei der es letztlich
auf beide Größen ankommt.
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Die
Dominierung durch Molekülstrahlung
ist bei einer Ausgestaltung der Erfindung durch einen Parameter
AL quantifiziert, der hier als "Atomlinienanteil" bezeichnet wird.
Anspruch 12 gibt die Bestimmung dieses Atomlinienanteils AL an.
Er liegt vorzugsweise bei höchstens
40 %, besser 35 %, 30 % oder sogar höchstens 25 %, und zwar auch
bei Quarzentladungsgefäßen. Bei
Keramikentladungsgefäßen liegt
er besonders bevorzugt bei höchstens
20 %, besser 15 % und sogar höchstens
10 %.
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Die
günstigen
Eigenschaften einer erfindungsgemäßen Lampe lassen sich vor allem
in Verbindung mit einem elektronischen Vorschaltgerät ausnutzen
und optimieren, weswegen sich die Erfindung auch auf ein Beleuchtungssystem
aus einer erfindungsgemäßen Lampe
mit einem passenden elektronischen Vorschaltgerät bezieht.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt
eine schematische Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Hochdruckentladungslampe mit
einem Keramikentladungsgefäß.
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2 zeigt
eine schematische Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Hochdruckentladungslampe mit
einem Quarzglasentladungsgefäß.
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3 zeigt
ein Prinzipschaltbild mit einem elektronischen Vorschaltgerät und einer
Lampe nach den 1 und 2.
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4–6 zeigen
Abstrahlungsspektren der Lampen aus den 1 und 2.
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7 zeigt
ein Diagramm der spektralen Augenempfindlichkeitskurve.
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8 zeigt
das Abstrahlungsspektrum aus 4 im Vergleich
mit einer Planckkurve.
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9 zeigt
in sechs Einzeldiagrammen verschiedene Kenndaten der Lampe aus 1 abhängig von der
Lampenleistung.
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10 + 11 zeigen
Abstrahlungsspektren konventioneller Hochdruckentladungslampen.
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Bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung
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1 und 2 zeigen
schematische Schnittansichten von erfindungsgemäßen Hochdruckentladungslampen. 1 zeigt
eine Lampe mit einem Entladungsgefäß 1 aus Al2O3-Keramik. Der
Stromfluss durch die Bogenentladung wird durch auf beiden Seiten
im Entladungsgefäß angebrachte
Wolfram-Elektroden 2 ermöglicht, die über ein
Durchführungssystem 3 in
das Entladungsgefäß eingebracht
sind. Das Durchführungssystem
besteht beispielsweise aus Molybdän-Stiften und ist mit der Elektrode
sowie mit der (in der Abbildung nicht gezeigten) äußeren Stromzuführung verschweißt.
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2 zeigt
eine Lampe mit einem Entladungsgefäß 10 aus Quarzglas.
Die Wolfram-Elektroden 2 sind hier mit einer Molybdän-Folie 13 verschweißt. Im Bereich
dieser Folie ist das Quarzglasentladungsgefäß durch eine Quetschung abgedichtet.
Die Molybdän-Folien
sind zudem mit der jeweiligen äußeren Stromzuführung 4 verschweißt.
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Die
charakteristischen Abmessungen der Entladungsgefäße sind die Länge l, der
Innendurchmesser d sowie der Elektrodenabstand a, auf die später noch
eingegangen wird.
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Sowohl
das Keramik- als auch das Quarzglasentladungsgefäß sind jeweils in einen nicht
dargestellten Außenkolben
aus Quarzglas eingebracht, wie an sich bekannt. Der Außenkolben
ist evakuiert. Aus dem Außenkolben
werden die Stromzuführungen über Quetschungen,
die den Außenkolben
dicht verschließen,
nach außen
gebracht und dienen zum Anschluss der Lampe an das elektronische
Vorschaltgerät
(EVG). Dieses erzeugt aus der Netzspannung die für den Betrieb von Hochdruckentladungslampen
typische Rechteckanregung mit einer Frequenz von typischerweise
100 Hz bis 400 Hz bei einer Leistung von 35 W bis 400 W ("alternierende Gleichspannung"). Ein Prinzipschaltbild
mit der kurz als AC bezeichneten Netzspannung, dem als EVG bezeichneten
elektronischen Vorschaltgerät
und der Lampe zeigt 3.
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Das
Entladungsgefäß enthält eine
Füllung
mit Xe als Startgas sowie AlI3 und TlI als
Bogenübernahme- und
Wandheizungselemente sowie TmI3.
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Die
Füllmengen
sowie die charakteristischen Abmessungen des Entladungsgefäßes variieren
je nach Ausführung
der Lampe.
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Drei
typische Beispiele A1, A2 und A3 sind in Tabelle 1 aufgeführt. Der
angegebene Xe-Druck ist der Kaltfülldruck. Die angegebenen Iodidmengen
sind die zugegebenen absoluten Mengen. Auch sind die obigen Geometrieparameter
l, d, a aufgeführt.
Die Angabe Δ C
ist in Tausendstel (E-3) angegeben.
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| | Material
des Entladungsgefäßes | Länge l | Durchmesser d | Elektrodenabstand
a | Füllung | Atomlinienanteil
AL | ΔC | Leistung
P | Leistung
pro Wandfläche |
| A1 | Keramik | 22 | 6 | 19 | 1
bar Xe, 2.2 mg AlI3, 0.5 mg TlI, 3.9 mg TmI3 | 4% | 0,3E-3 | 180
W | 43 W/cm2 |
| A2 | Keramik | 13 | 9 | 10 | 1
bar Xe, 2 mg AlI3, 0.5 mg TlI, 16 mg TmI3 | 4% | -0,2E-3 | 150
W | 41 W/cm2 |
| A3 | Quarz | 24 | 8 | 18 | 1
bar Xe, 2 mg AlI3, 0.5 mg TlI, 1.1 mg TmI3 | 12
% | 24E-3 | 150
W | 25 W/cm2 |
Tabelle 1
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Vorzugsweise
kann das elektronische Vorschaltgerät dazu ausgelegt sein, akustische
Resonanzen anzuregen, indem eine hochfrequente Amplitudenmodulation
in einem Frequenzbereich etwa zwischen 20 und 60 kHz aufgeprägt wird.
Zur näheren
Erläuterung
wird beispielhaft verwiesen auf das Patent
EP-B 0 785 702 und die darin gegebenen
Referenzen. Eine Anregung akustischer Resonanzen in dieser Form
führt zur
aktiven Stabilisierung des Entladungsbogens im Plasma, was insbesondere
auch in Zusammenhang mit de vorliegenden Erfindung wegen der relativ
eingeschnürten
Form des Temperaturprofils von Vorteil sein kann.
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Auf
die vier letzten Spalten der Tabelle 1 wird im Folgenden näher eingegangen.
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Zunächst werden
Abstrahlungsspektren der Lampen zu den Ausführungsbeispielen A1, A2 und
A3 dargestellt. Es wird dabei auch die Ermittlung des Atomlinienanteils
AL erläutert.
Die 4, 5 und 6 beziehen
sich jeweils auf das Ausführungsbeispiel
A1, A2 bzw. A3 und zeigen jeweils ein mit einer spektralen Auflösung von
0,3 nm nach 10 h Betrieb in einer Ulbricht-Kugel gemessenes Spektrum
der Abstrahlung der Lampen aus 1 bzw. 2 im
sichtbaren Bereich zwischen 380 nm und 780 nm. Die vertikale Achse
zeigt die spektrale Leistungsdichte I in mW/nm.
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Der
erkennbar der Auflösung
entsprechend gezackten Linie überlagert
ist jeweils eine nach folgendem Verfahren bestimmte Kurve zur Bestimmung
des kontinuierlichen Untergrunds. Besonders wird hierzu auf die zusätzlichen
grafischen Erläuterungen
in 5 verwiesen. Aus der Messung liegt eine Kurve
Im(λ)
vor. In einem Intervall mit der Gesamtbreite 30 nm um jeden einer
Messung entsprechenden Wellenlängenwert λ herum, also
mit jeweils 50 Messwerten zu den jeweiligen Seiten, ist jedem Wellenlängenwert
ein Minimum Ih1(λ) in diesem Intervall zugeordnet.
Damit ist eine geglättete
und grundsätzlich
unter der gemessenen Spektralverteilung Im(λ) verlaufende
Funktion Ih1(λ) gegeben.
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Davon
ausgehend wird eine weitere Funktion Ih2(λ) bestimmt,
wobei wiederum um jeden einzelnen Wellenlängenwert Intervalle der gleichen
Breite, also mit insgesamt 100 Messpunkten, verwendet werden. Hierbei
werden jedoch jeweils die Maxima der Funktion Ih1(λ) in diesen
Intervallen als Funktionswerte Ih2 verwendet.
Es entsteht eine zweite Funktion, die dem gemessenen Verlauf etwas
näher kommt,
also zwischen dem gemessenen Verlauf Im(λ) und der
Funktion Ih1(λ) mit den Minima läuft.
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Davon
ausgehend wird eine dritte Funktion Iu(λ) bestimmt,
wobei wiederum in den 30 nm Breitenintervallen um die jeweiligen
Wellenlängenwerte
diesmal die Mittelwerte von Ih2(λ) bestimmt
werden. Dies glättet die
Kurve Ih2 deutlich und führt bei diesem Beispiel auf
die in den 4 bis 6 eingezeichneten
glatten Linien.
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Im
Grunde handelt es sich hierbei um ein nur modellhaftes und relativ
einfaches Vorgehen zur Bestimmung eines realistischen kontinuierlichen
Untergrundes, das jedoch objektiv und reproduzierbar ist. Mit der
bestimmten Untergrundfunktion I
u(λ) und der
gemessenen Spektralverteilung I
m(λ) kann dann
der Atomlinienanteil AL bestimmt werden als:
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Dabei
wird die helladaptierte Empfindlichkeit des menschlichen Auges als
Gewichtungsfunktion mit berücksichtigt
und dadurch gleichzeitig auch die Integration auf den sichtbaren
Spektralbereich beschränkt. Die
spektrale Augenempfindlichkeit V(λ)
zeigt 7.
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Um
die einzelnen Schritte zur Bestimmung von Ih1(λ), Ih2(λ)
und Iu(λ)
wie dargestellt mit der vollen Intervallbreite von 30 nm auszuführen, sind
am Rand des Wellenlängenbereichs
auch Messwerte unterhalb 380 nm und oberhalb 780 nm notwendig.
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Durch
die Gewichtung mit der Augenempfindlichkeit V(λ), die außerhalb des Wellenlängenbereichs 380
nm bis 780 nm gleich Null ist, reicht es jedoch zur Bestimmung des
Atomlinienanteils AL, die Messung nur zwischen 380 nm und 780 nm
durchzuführen.
Bei der Bestimmung von Ih1(λ), Ih2(λ)
und Iu(λ)
ist dann die Intervallgröße bei den
einzelnen Schritten gegebenenfalls auf den in den Messwerten vorhandenen
Bereich zu beschränken.
Zur Bestimmung des Wertes von Ih1(390 nm),
Ih2(390 nm) und Iu(390
nm) wird beispielsweise nicht das der Intervallbreite von 30 nm
entsprechende Intervall 375 nm bis 405 nm verwendet, sondern nur
das Intervall von 380 nm bis 405 nm.
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Wie
beispielsweise in 4 bei 535 nm zu sehen, kann
es durch von Atomlinien hervorgerufene Absorptionen (hier ist es
die Tl-Linie bei 535 nm) dazu kommen, dass in der kontinuierlichen
Molekülstrahlung tiefe
Einbrüche
auftreten. Diese treten in einem so engen Wellenlängenbereich
auf, dass sie die positiven Eigenschaften der kontinuierlichen Molekülstrahlung,
wie beispielsweise die gute Farbwiedergabe, nicht beeinflussen.
Allerdings werden diese Einbrüche
umso tiefer sowie in höherer
Anzahl überhaupt
sichtbar, je höher die
spektrale Auflösung
bei der Messung von Im(λ) ist.
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Liegen
diese Einbrüche
dichter als die Intervallbreite von 30 nm, so wird die auf die genannte
Weise bestimmte Untergrundkurve Iu(λ) fälschlicher
Weise nach unten gezogen. Um dies zu verhindern, ist die spektrale
Auflösung
bei der Messung von Im(λ) auf den Bereich 0,25 nm bis
0,35 nm zu beschränken.
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Die
obere Grenze ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Auflösung so
hoch zu wählen,
dass die Atomlinien überhaupt
aufgelöst
werden können.
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Wird
mit höherer
spektraler Auflösung
als 0,25 nm gemessen, muss die Messung Im(λ) vor der
Bestimmung von Ih1(λ), Ih2(λ) und Iu(λ)
auf eine spektrale Auflösung
innerhalb der Grenze von 0,25 nm bis 0,35 nm umgerechnet werden.
Dies kann beispielsweise durch Mittelwertbildung über mehrere
benachbarte Messpunkte erfolgen.
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Anschaulich
gesprochen beschreibt der Atomlinienanteil integriert den über der
wie oben beschrieben konstruierten Untergrundkurve verbleibenden
Teil der Messkurve. Er bemisst dabei ein relatives Flächenverhältnis zu
der Fläche
unter der Messkurve insgesamt.
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Bei
den vorliegenden Ausführungsbeispielen
liegen die Atomlinienanteile bei 4 % für die Keramiklampen gemäß den Ausführungsbeispielen
A1 und A2 und bei 12 % für
die Quarzlampe gemäß Ausführungsbeispiel
A3. Es zeigt sich damit, dass in Folge der erfindungsgemäßen Moleküldominanz
in der Abstrahlung ein relativ sehr großer kontinuierlicher Untergrund
existiert, der die relative Bedeutung der atomaren Linienemission
stark zurückgedrängt hat.
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8 zeigt
die Messkurve Im(λ) aus 4 zusammen
mit einer überlagerten
Planckkurve (gestrichelt dargestellt) für einen schwarzen Strahler
der Temperatur 3320 K.
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Man
erkennt, dass sich das Spektrum bis in den roten Wellenlängenbereich
von etwas über
600 nm sehr Planck-ähnlich
verhält.
Quantitativ bedeutet dies eine Größe des Farbartunterschieds ΔC von 3 × 10-4. Die Lichtausbeute betrug 94 lm/W bei
einem Farbwiedergabeindex von Ra = 92. Damit ist dieses Ausführungsbeispiel
hervorragend für
die Allgemeinbeleuchtung geeignet.
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9 zeigt
in sechs Einzeldiagrammen verschiedene Kenndaten der als Ausführungsbeispiel
dienenden Lampe Al aus 1 abhängig von der Lampenleistung
jeweils auf der horizontalen Achse. Von links nach rechts sieht
man oben zunächst
den Lichtstrom Φ,
den Farbwiedergabeindex Ra, die Lichtausbeute η und unten von links nach rechts
die Lampenspannung U und den Lampenstrom I, wobei die unteren als
Quadrate dargestellten Punkte der rechten Stromachse und die oberen
Punkte der linken Spannungsachse zugeordnet sind, den Farbartunterschied ΔC und schließlich die ähnlichste
Farbtemperatur Tn, also die Temperatur des
farbähnlichsten
schwarzen Strahlers. Man erkennt, dass insbesondere der Farbwiedergabeindex
und der Farbartunterschied stark leistungsabhängig sind und bei Werten von
180 W besonders gute Werte annehmen. Die Lichtausbeute verschlechtert
sich dabei nur wenig. Hier ist es nicht empfehlenswert, deutlich über 180
W hinauszugehen. Man erkennt also, dass sich mit der Erfindung vor
allem bei bezogen auf die Entladungsgefäßgröße relativ hohen Leistungen
Hochdruckentladungslampen mit ungewöhnlich guten Farbwiedergabeeigenschaften
herstellen lassen.
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Ergänzend wird
zu der Größe "Farbartunterschied ΔC" auf den CIE Technical
Report 13.3 (1995) verwiesen. Es geht um die Bewertung der Qualität der Lichtfarbe
einer Lampe im Hinblick auf eine als "natürlich" empfundene Sinneswahrnehmung
durch den Menschen. Der Farbartunterschied ist ein Maß für die Nähe des Lampenspektrums
zum Planckschen Strahlungsverhalten bis zu einer Farbtemperatur
von 5000 K bzw. zu Tageslichtspektren oberhalb dieser Grenze. Es
gibt Anwendungsfelder, in denen große Werte des Farb artunterschieds
nicht störend
sind, hingegen sollte für
anspruchsvollere Beleuchtungsaufgaben beispielsweise in der Allgemeinbeleuchtung
die erfindungsgemäße Lampe
vorzugsweise einen Farbartunterschiedswert mit einem Betrag von
unter 10-2, besser unter 5 × 10-3 und noch besser unter 2 × 10-3 aufweisen.
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Die
in dem Ausführungsbeispiel
angesprochenen Bestandteile sind im Rahmen der Lehre dieser Erfindung
durch Alternativen austauschbar, beispielsweise lässt sich
Xe auch sehr gut ganz oder teilweise durch Ar oder auch Kr oder
ein Edelgasgemisch ersetzen. AlI3 kann beispielsweise
durch InI3, InI oder auch durch MgI2 ersetzt werden, und zwar wiederum ganz
oder teilweise. Auch das Seltenerdhalogenid TmI3 lässt sich
ersetzen, insbesondere durch DyI3, CeI3, HoI3 oder GdI3 oder auch durch andere Seltenerdiodide
oder -bromide oder -gemische.
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Es
bildet einen Vorteil der Erfindung, auf Komponenten wie Hg verzichten
zu können.
Diese können jedoch
auch mit enthalten sein. Auf die bereits erwähnten ausgeprägten Strahlungsbeiträge von Na,
K und Ca soll vorzugsweise ganz oder jedenfalls soweit verzichtet
werden, dass das beschriebene Kriterium zur Dominanz der Molekülstrahlung
erfüllt
bleibt.
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Das
Ausführungsbeispiel
enthält
eine kleine Menge TlI. Ti wird wegen seiner Resonanzlinie bei 535 nm
konventionellerweise zur Effizienzerhöhung eingesetzt. Die 4 bis 6 zeigen,
dass diese keinen wesentlichen Beitrag zur Abstrahlung leistet.
Die Funktion des TlI besteht hier lediglich in der Bogenübernahme und
einer zusätzlichen
Bogenstabilisierung. Mit diesem Bestandteil ist insoweit vorsichtig
umzugehen, als Ti im Infraroten ebenfalls Linien besitzt und dort ähnlich wie
Na, K oder Ca wirkt.
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Die
Konditionen in der Lampe sollen also so ausgestaltet sein, dass
die atomare Linienabstrahlung in einem möglichst großen Spektralbereich des Kontinuums
im Sichtbaren keine wesentliche Rolle spielt, das Plasma also in
diesem Wellenlängenbereich
für diese
Strahlung im Wesentlichen optisch dick ist bzw. diese Strahlung
in geringerem Umfang erzeugt wird. Gleichzeitig soll die molekulare
Abstrahlung von Seltenerdhalogeniden, insbesondere -monohalogeniden,
aus dem Plasma in maximaler Weise gefördert werden, insbesondere
dadurch, dass eine Bogenkühlung
durch Abstrahlung in dem Spektralbereich, in dem das Plasma nicht
mehr hinreichend optisch dick ist, minimiert wird. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
erstreckt sich dieser Spektralbereich von 380 nm bis ca. 600 nm
und ist damit relativ groß.
Derartig große
Bereiche sind allerdings nicht zwingend.
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Kommerzielle
Lampen zeigen Linienanteile von deutlich über 20 %. Ein Beispiel zeigt 10.
Hier handelt es sich um eine Lampe mit keramischem Entladungsgefäß des Typs
HCl-TS WDL 150W (Hersteller OSRAM), die nach zehn Stunden Brenndauer
spektral in einer Ulbricht-Kugel vermessen wurde. Hier ergibt sich
ein Wert AL von 35 % Atomlinienanteil. 10 zeigt
die bereits beschriebene konstruierte Kurve für den Untergrund.
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Eine
andere Hochdruckentladungslampe mit keramischem Entladungsgefäß des Typs
CDM-TD 942 150W (Hersteller Philips) mit Spektralverteilung gemäß 11 zeigt
einen AL-Wert von 37 %.