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Die
Erfindung betrifft einen Airbag mit einem Gassack und mit zumindest
einer Befestigungseinrichtung zur Festlegung des Gassackes an einem Kraftfahrzeug,
die zumindest eine Befestigungsöffnung
zur Aufnahme von Formschlusselementen aufweist.
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Aus
dem Stand der Technik sind viele Möglichkeiten bekannt, um einen
Airbag, der mit einem Gasgenerator gekoppelt ist, über Befestigungseinrichtungen
an einem Fahrzeug zu befestigen. In der Regel sind an dem zusammengefalteten
Gassack Laschen ausgebildet oder angenäht, die Befestigungsöffnungen
aufweisen, durch die Schrauben hindurchgeführt oder sonstige formschlüssige Befestigungseinrichtungen
hindurchgesteckt werden. Über diese
Formschlusselemente werden dann die Laschen des Gassackes an dem
Kraftfahrzeug festgelegt. Eine solche Ausgestaltung ist beispielsweise
in der
US 2003/0052477
A1 dargestellt, bei der die Befestigungslaschen einstückig mit
dem Airbaggewebe ausgebildet sind und Durchgangslöcher innerhalb der
Laschen aufweisen.
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Eine ähnliche
Ausgestaltung ist in der
US 2006/0192368 A1 gezeigt, bei der die Laschen
jeweils aufeinander gefaltet sind, so dass im montierten Zustand
der zusammengefaltete Gassack an einem Dachrahmen oberhalb der Fenster
montiert werden kann. Innerhalb der Laschen sind Reißnähte vorgesehen,
die beim Entfalten des Gassackes bei Überschreiten eines Energieniveaus
versagen und zu einer Absenkung des sich aufblasenden oder aufgeblasenen
Gassackes führen,
was nicht immer gewünscht
ist.
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Bei
den herkömmlichen
Befestigungen hat es sich gezeigt, dass diese Laschen ausreißen können. Als üblicher
Weg zur Vermeidung des Ausreißens
der Laschen werden diese verstärkt,
entweder indem eine Verstärkung
eingenäht
wird oder hochfeste Materialien eingesetzt werden, die in der Regel teuer
sind.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Airbag bereitzustellen,
mit dem das Problem des Ausreißens
und damit den mangelhaften Befestigung des Airbags begegnet wird.
Weiterhin soll ein Absenken des Gassackes wie im Stand der Technik verhindert
oder vermindert werden. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch
einen Airbag mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Der
erfindungsgemäße Airbag
mit einem Gassack und zumindest einer Befestigungseinrichtung zur
Festlegung des Gassackes an einem Kraftfahrzeug, wobei die Befestigungseinrichtung
zumindest eine Befestigungsöffnung
zur Aufnahme von Formschlusselementen aufweist, sieht vor, dass
zwischen der Befestigungsöffnung
und dem Gassack in der Befestigungseinrichtung zumindest eine Entlastungsöffnung zur
Verringerung der maximalen Zugbelastung beim Entfaltungsvorgang
oder beim Unfall angeordnet ist. Völlig überraschend hat sich gezeigt, dass
durch Vorsehen einer gezielten Materialschwächung die Befestigungseinrichtung
ein hohes Maß an Elastizität erreicht,
durch die es möglich
wird, dass Kräfte
aufgenommen und umgewandelt werden, ohne dass es zu einem Ausreißen der
Lasche insbesondere an der Befestigungsöffnung kommt. Dadurch wird
verhindert, dass der Airbag an der hochbelasteten Stelle, an der
er am Kraftfahrzeug befestigt ist, abreißt, so dass die Sicherheit
der Fahrzeuginsassen gewährleistet
bleibt.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Befestigungseinrichtungen
als Laschen ausgebildet sind, die am Gassack befestigt oder daran
einstückig
ausgebil det sind. Die Befestigungseinrichtungen können an
dem Gassack angenäht
sein und dabei aus dem gleichen Material wie der Gassack oder einem
anderen Material bestehen. Die Entlastungsöffnung ist dann zwischen der
Befestigungsöffnung
innerhalb der Befestigungseinrichtung bzw. Lasche und der Befestigungsnaht
angeordnet.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Befestigungseinrichtungen
als Gewebe, Gewirke oder Gestrick ausgebildet sind, in die die Entlastungsöffnung bzw.
Entlastungsöffnungen
eingebracht sind. Es kann vorgesehen sein, dass mehrere Entlastungsöffnungen
in Zugrichtung nebeneinander oder hintereinander angeordnet sind.
Ebenfalls ist es möglich,
dass eine diagonale Anordnung zur Zugrichtung, also zu derjenigen
Richtung, in der die Kräfte
auf die Formflusselemente einwirken und von der Befestigungseinrichtung übertragen
werden, erfolgt und die Entlastungsöffnungen entsprechend ausgerichtet
sind. Die Entlastungsöffnungen
können
auch als ein Feld aus vielen Einzelöffnungen nebeneinander und übereinander
oder versetzt zueinander angeordnet sein.
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Eine
besondere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Entlastungsöffnung als
ein Langloch ausgebildet ist, wobei das Langloch auch schräg zur Zugrichtung
ausgerichtet sein kann.
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In
der Entlastungsöffnung
oder den Entlastungsöffnungen
selbst können
Materialstege angeordnet sein, die als Abrissabschnitte oder Sollbruchstellen
dienen, um bei Überschreiten
einer Maximallast Deformations- und Zerstörungsenergie aufnehmen zu können.
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Die
Entlastungsöffnung
bzw. die Entlastungsöffnungen
können
ausgestanzt, herausgeschnitten oder herausgeschmolzen sein. Die
Entlastungsöffnungen
können
auch nachträglich
eingearbeitet werden, so dass bereits gefertigte Airbags damit ausgestattet
werden können.
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Die
Entlastungsöffnungen
können
eine runde, elliptische oder lineare Form haben, ebenfalls können unterschiedliche
Formen zusammengestellt werden und an einer Befestigungseinrichtung
vorhanden sein.
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Die
Entlastungsöffnungen
werden nicht zu Befestigungszwecken verwendet, jedoch steht der Funktionsmechanismus
in Wirkzusammenhang mit den Befestigungsöffnungen und damit den Befestigungspunkten
des Airbags an dem Kraftfahrzeug.
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Nachfolgend
werden Ausbildungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Figuren
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 – eine schematische
Ansicht eines Airbags; sowie
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2 bis 6 – Ausführungsbeispiele
von Befestigungslaschen.
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In
der 1 ist ein Airbag 1 mit mehreren Entfaltungskammern 2 dargestellt.
Der Airbag 1 ist als sogenannter „Inflatable Curtain" ausgebildet und über oben
angeordneten Befestigungseinrichtungen 3 in Gestalt von
Befestigungslaschen an einem Dachrahmen eines nicht dargestellten
Kraftfahrzeuges befestigt. Die Befestigungseinrichtungen 3 weisen
eine Befestigungsöffnung 4 auf,
durch die Formschlusselemente hindurch gesteckt werden, so dass der
Airbag 1 in der Montageposition gehalten wird. Der Airbag 1 ist über einen
nicht dargestellten Gasgenerator nach dem Zünden mit Generatorgas befüllbar und
entfaltet sich in die dargestellte Betriebsstellung.
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In
den 2 bis 6 sind Einzeldarstellungen von
Befestigungseinrichtungen 3 dargestellt, die als separate
Laschen ausgebildet sind. Die Laschen 3 sind über eine
Naht 7 an dem Airbag 1 angenäht. Alternativ zu einer separaten
Ausgestaltung der Befestigungsreinrichtung 3 als eine Gewebelasche, kann
diese auch einstückig
aus dem Airbaggewebe ausgebildet sein. Ebenfalls ist es möglich, dass
abweichend von einem Gewebe andere Materialien zur Ausbildung der
Befestigungseinrichtung 3 eingesetzt werden, beispielsweise
Kunststoff oder Metallstreifen.
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In
den Befestigungseinrichtungen 3 sind Durchgangslöcher 4 zur
Aufnahme nicht dargestellter Formschlusselemente eingebracht. Diese
Befestigungsöffnungen 4 können ausgestanzt,
ausgeschnitten oder ausgeschmolzen sein. Neben der dargestellten
kreisförmigen
Ausgestaltung der Befestigungsöffnung 4 können abweichende
Formen vorgesehen sein. Ebenfalls können mehrere Befestigungsöffnungen 4 in
den Befestigungseinrichtungen 3 eingebracht sein, gegebenenfalls
mit unterschiedlichen Dimensionierungen.
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Zwischen
dem Airbag 1 und der Befestigungsöffnung 4 sind in der 2 drei
Entlastungsöffnungen 5 in
der Befestigungseinrichtung 3 eingebracht. Diese Entlastungsöffnungen 5 haben
eine elliptische Form, können
jedoch auch eine lineare Form aufweisen oder kreisförmig ausgebildet
sein. Die Entlastungsöffnungen 5 liegen
in Zugrichtung zwischen dem Airbag 1 und der Befestigungsöffnung 4 und
ermöglichen
eine Verringerung der Last auf die Befestigungsöffnungen 4 bzw. das
darum befindliche Material. Durch die Anordnung der Entlastungsöffnungen 5 wird
eine vergrößerte Flexibilität innerhalb der
Befestigungseinrichtung 3 bereitgestellt, wodurch überraschend
die Belastung auf das Material um die Befestigungsöffnung 4 verringert
wird. Dies wird dadurch erreicht, dass an der Befestigungsstelle
die Last nicht unmittelbar wirkt, sondern mit einer verringerten
Amplitude über
einen längeren
Zeitraum ausgeübt
wird. Die Belastungsspreizung über
einen längeren
Zeitbereich verringert somit den Maximalwert der eingeleiteten Kraft
und verringert die Gefahr eines Materialversagens entweder des Formschlusselementes
oder der Befestigungseinrichtung 3.
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Die
Entlastungsöffnung 5 bzw.
die Entlastungsöffnungen 5 sind
nicht zur Befestigung der Airbageinrichtung 1 gedacht,
stehen jedoch aufgrund ihrer Anordnung in einem Funktionszusammenhang
zu den Formschlusselementen sowie der Befestigungseinrichtung 3.
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In
der 3 ist eine Variante der Erfindung mit lediglich
einer Entlastungsöffnung 5 gezeigt,
die als Langloch ausgebildet ist und sich parallel zu der Befestigungsnaht 7 erstreckt.
Die Längserstreckung der
Entlastungsöffnung 3 gemäß 3 verläuft im Wesentlichen
parallel zur Oberkante des Airbags 1 bzw. zur Befestigungsnaht 7.
Alternative Ausrichtungen einer solchen Entlastungsöffnung 5 sind
möglich, beispielsweise
eine diagonale Ausgestaltung, wie sie in der 4 dargestellt
ist. Dort sind mehrere Entlastungsöffnungen 5 nebeneinander
angeordnet, jede Entlastungsöffnung 5 ist
dabei diagonal ausgerichtet, wobei sie sich diagonal auf die Zugrichtung
bezieht, die durch den Pfeil angedeutet ist.
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In
der 5 sind Materialstege 6 innerhalb der
Entlastungsöffnung 5 angeordnet,
die als Sollbruchstellen dienen und durch die Zerstörung bei
einer Überlastung
eine Verteilung der Last über
einen größeren Zeitraum
bewirken. Es können
mehrere Sollbruchstellen oder Materialstege 6 innerhalb
einer Entlastungsöffnung 5 eingearbeitet
sein. Ebenfalls ist es möglich,
dass diese Sollbruchstellen über
einen stehengelassenen Materialbereich ausgebildet sind, alternativ
kann eine Naht oder dergleichen vorgesehen sein, die innerhalb der
Entlastungsöffnung 5 angeordnet
ist und die Kanten der Entlastungsöffnung 5 miteinander
verbindet.
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In
der 6 sind mehrere Entlastungsöffnungen nebeneinander und
in Zugrichtung hintereinander angeordnet, um unterschiedliche Varianten
der Anordnung darzustellen.
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Durch
die diagonale Anordnung der Entlastungsöffnungen 5 bei einer
Ausgestaltung der Befestigungseinrichtung 3 aus einem Gewebe
bewirkt, dass die Fasern der Lasche 3 in Zugrichtung unterbrochen
sind, wodurch eine direkte Weiterleitung der Zugkraft entlang einer
Faser oder eines Faserstranges nicht möglich ist. Bei einer Ausgestaltung
der Befestigungseinrichtung 3 beispielsweise als Kunststofflasche
wird eine direkte Kraftdurchleitung verhindert. Dadurch wird Zugenergie
in Verformungsenergie umgewandelt und ein Verschieben der Gewebefasern
zueinander oder einer Verformung der Lasche insgesamt bewirkt. Ein
Auffasern des Gewebes wird durch Randverschweißung vermieden, beispielsweise
indem die Entlastungsöffnungen 5 in
das Gewebe mittels eines Lasers oder dergleichen eingeschnitten werden.
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Die
Befestigungseinrichtungen 3 können in der Montageposition
oberhalb oder unterhalb des eingrollten Airbags 1 angeordnet
sein.
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Insbesondere
bei einer Ausgestaltung der Entlastungsöffnung 5 als ein Langloch
ist es vorgesehen, dass der Abstand in Zugrichtung zwischen Entlastungsöffnung 5 und
der Befestigungsöffnung 4 ungefähr so groß ist, wie
die Längserstreckung
der Entlastungsöffnung 5.
Der Materialbereich seitlich neben der Entlastungsöffnung entspricht
dabei ungefähr
der Länge
der Entlastungsöffnung,
mit anderen Worten, die Befestigungseinrichtung 3 ist ungefähr doppelt
so breit wie die Entlastungsöffnung 5.
Das verbleibende Material neben bzw. zwischen der oder den Entlastungsöffnungen 5 ist
so bemessen, dass ausreichende Reserven zur Aufnahme der zu erwartenden
Kräfte
bereitstehen. Die Befestigungseinrichtungen 3 sind bevorzugt
aus einem flexiblen, jedoch nicht elastischen Material ausgebildet.
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Die
vorstellte Lösung
ist einfach zu realisieren und benötigt keine aufwendige Faltung
oder dergleichen.