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Die Erfindung betrifft eine Airbaganordnung für einen Fahrzeugsitz mit einem Airbag, welcher bei der Aktivierung durch ein Gas expandiert werden kann, mit einer Abdeckung, welche den Airbag im nicht-aktivierten Zustand gegenüber der Umgebung abdeckt, wobei die Abdeckung einen Sollschwächungsbereich aufweist, welcher ausgebildet und/oder angeordnet ist, um bei der Aktivierung die Abdeckung zu öffnen und den Airbag bei der Öffnung in die Umgebung expandieren zu lassen, und mit einem Verbindungsmittel, wobei das Verbindungsmittel mit der Abdeckung im Sollschwächungsbereich verbunden ist. Die Erfindung betrifft auch einen Fahrzeugsitz mit der Airbaganordnung.
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Airbags in Fahrzeugen dienen zur Erhöhung der Fahrsicherheit der Insassen und sind üblicherweise so ausgelegt, dass diese bei einem Unfall mit hoher Geschwindigkeit expandiert werden, um ein weiches Polster zwischen der Umgebung und dem Fahrzeuginsassen zu bilden. Während bei der Einführung von Airbags das Augenmerk auf Fahrerairbag bzw. Beifahrerairbag als Frontalairbag gelegt wurde, sind mittlerweile eine Vielzahl weiterer Anwendungsgebiete bekannt. Beispielsweise werden Airbags auch als Seitenaufprallschutzeinrichtungen eingesetzt, wobei der Airbag zwischen den Fahrzeuginsassen und einer Seitenwand des Fahrzeuges expandiert wird, um Unfallfolgen von seitlich kollidierenden Fahrzeugen oder von Überschlägen des eigenen Fahrzeuges zu verringern. Derartige Airbags für eine Seitenaufprallschutzeinrichtung werden oftmals in die Fahrzeugsitze des Fahrzeuges integriert, da bei dieser Integrationsform der Airbag mit dem Fahrzeugsitz mitgeführt wird, wenn dieser beispielsweise zur Einstellung des Abstandes zwischen Fahrer und Lenkrad oder auch zur Einstellung der Fußraumgröße in Fahrzeuglängsrichtung verschoben wird.
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Ein derartiger Airbag ist beispielsweise in der Druckschrift
US 5 678 853 A offenbart. Diese Druckschrift beschreibt ein Airbagsystem, wobei der Gasgenerator und der Airbag in dem Seitenbereich des Fahrzeugsitzes angeordnet sind. Bei einer Expansion des Airbags wird eine Naht als Sollschwächungsstelle geöffnet und der Airbag kann an die vorgegebene Position expandieren. Um das Öffnen der Naht zu unterstützen, sind der Airbag und der Gasgenerator in einer Art Hülle angeordnet, welche an einer der Naht gegenüber liegenden Stelle in dem Fahrzeugsitz fixiert ist. Durch die Fixierung kann die Hülle bei der Expansion des Airbags nicht unvorhergesehen ausweichen, so dass die Expansionsgenauigkeit erhöht wird.
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Die Druckschrift US 2004 / 0 130 130 A1 beschreibt ein ähnliches System, wobei eine Umhüllung des Airbags beidseitig mit der Bespannung des Fahrzeugsitzes vernäht ist, so dass bei einer Expansion des Airbags zunächst die Umhüllung auseinandergedrückt und damit auch die Naht geöffnet wird, um dem Airbag die Expansion nach außen zu ermöglichen.
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Die Druckschrift
EP 1 657 126 A2 , die wohl den nächstkommenden Stand der Technik bildet, beschreibt ebenfalls eine Airbaganordnung für einen Fahrzeugsitz, wobei bei dieser Ausführungsform im Bereich der Naht des Fahrzeugsitzes ein Band vernäht ist, welches an der gegenüberliegenden Seite mit der festen Struktur des Fahrzeugsitzes verbunden ist. Bei einer Expansion des Airbags verhindert das Band ein elastisches Ausweichen der Naht nach außen und dient stattdessen als eine Art Reißleine, welche die Naht öffnet, um den Airbag nach außen expandieren zu lassen.
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DE 10 2004 044 256 A1 zeigt einen Fahrzeugsitz mit einem in einem Sitzteil integrierten Airbag, der in einem nicht aktivierten Zustand zusammengefaltet ist.
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DE 202 01 868 U1 offenbart einen Fahrzeugsitz mit einem in einer Rückenlehne integrierten Airbagmodul.
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US 2007 / 0 164 541 A1 schlägt ein Airbagmodul zur Integration in ein Fahrzeugteil vor.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Airbaganordnung für einen Fahrzeugsitz sowie einen entsprechenden Fahrzeugsitz vorzuschlagen, welche eine hohe Expansionskinematik des Airbags erlauben.
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Diese Aufgabe wird durch eine Airbaganordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie mit einem Fahrzeugsitz mit den Merkmalen des Anspruchs 11 gelöst. Bevorzugte oder vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung sowie den beigefügten Figuren.
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Die Erfindung betrifft eine Airbaganordnung, welche für einen Fahrzeugsitz geeignet und/oder ausgebildet ist. Der Fahrzeugsitz ist vorzugsweise in einem Kraftfahrzeug angeordnet, kann jedoch in jedem beliebigen Fahrzeug positioniert sein, so ist die Verwendung der erfindungsgemäßen Airbaganordnung genauso in Flugzeugen, Schiffen und dergleichen denkbar.
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Die Airbaganordnung weist mindestens einen Airbag - auch Luftsack genannt - auf, welcher bei der Aktivierung durch ein Gas expandiert werden kann. Zur Aktivierung wird üblicherweise ein Gasgenerator verwendet, welcher beispielsweise über einen pyrotechnischen Zündsatz eine Gasentwicklung betreibt. Bei einer abgewandelten Ausführungsform kann die Airbaganordnung auch mehrere Airbags aufweisen, welche unmittelbar benachbart zueinander oder beabstandet voneinander angeordnet sind.
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Die Airbaganordnung umfasst eine Abdeckung, welche den Airbag im nicht-aktivierten Zustand gegenüber der Umgebung abdeckt. Vorzugsweise ist die Abdeckung als ein Bezug für den Fahrzeugsitz ausgebildet, weist also zumindest eine Schicht aus Leder, Kunstleder, Kunststoff, Textil oder dergleichen auf, welche insbesondere als Dekorschicht ausgebildet ist. Die Abdeckung kann auch weitere Lagen, wie zum Beispiel Schaumstoff zur Polsterung, aufweisen.
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Die Abdeckung zeigt einen Sollschwächungsbereich, welcher ausgebildet und/oder angeordnet ist, um bei der Aktivierung die Abdeckung zu öffnen und den Airbag in die Umgebung expandieren zu lassen. Der Sollschwächungsbereich wird bei der Aktivierung in einen Öffnungsbereich überführt, durch den der Airbag bestimmungsgemäß austreten kann.
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In der Airbaganordnung ist ein Verbindungsmittel vorgesehen, wobei das Verbindungsmittel mit der Abdeckung in dem Sollschwächungsbereich verbunden ist. Insbesondere ist das Verbindungsmittel derart angeordnet, dass auf den Sollschwächungsbereich Zugkräfte übertragen werden können.
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Das Verbindungsmittel ist in einem Befestigungsbereich an dem Airbag befestigt. Es wird somit eine Verbindung zwischen Airbag und dem Sollschwächungsbereich geschaffen, welche insbesondere ausgebildet ist, bei einer Expansion des Airbags, den Sollschwächungsbereich in den Öffnungsbereich zu überführen.
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Es ist dabei eine Überlegung der Erfindung, dass das Verbindungsmittel ein Öffnen oder Aufreißen des Sollschwächungsbereichs auslösen oder zumindest unterstützen soll, wobei das Verbindungsmittel insbesondere wie eine Reißleine arbeitet. Die Zugkräfte werden in das Verbindungsmittel vorzugsweise unmittelbar von dem Airbag selbst eingeleitet und von dem Verbindungsmittel in den Sollschwächungsbereich übertragen, um diesen zu öffnen bzw. aufzureißen.
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Ein Vorteil der Erfindung liegt somit darin, dass es durch diese Konstruktion möglich ist, ein sehr frühes Öffnen des Sollschwächungsbereichs zu ermöglichen und dadurch die Expansionsgeschwindigkeit des Airbags zu erhöhen. Insbesondere erfolgt die Überführung des Sollschwächungsbereichs in den Öffnungsbereich in einer Frühphase oder mit der Expansion des Airbags.
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Es wurde nämlich festgestellt, dass z.B. bei einer Ausführung als Seitenaufprallschutzeinrichtung die Reaktionszeiten im Vergleich zu Frontairbags sehr gering sind und weniger als 10 ms betragen können. Es ist daher wichtig insbesondere, aber nicht darauf beschränkt, bei den als Seitenaufprallschutzeinrichtungen ausgebildeten Airbaganordnungen, die Expansionskinematik zu verbessern. Durch die Unterstützung des Verbindungsmittels beim Öffnen bzw. Aufreißen des Sollschwächungsbereiches wird die Airbaganordnung zu einem sehr frühen Zeitpunkt vorbereitet, so dass der Airbag ungehindert in die Umgebung expandieren kann.
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Der Sollschwächungsbereich kann prinzipiell beliebig ausgebildet sein. Es ist jedoch bevorzugt, wenn dieser als eine Naht realisiert ist, da diese in einem Fahrzeugsitz besonders elegant zu integrieren ist. Die Naht weist beispielsweise eine Stichweite von größer 5 mm bei einem Faden von 40/80 auf. Es ist jedoch auch möglich, dass der Sollschwächungsbereich durch eine Klebung, mechanische Verklammerung oder ähnliches realisiert ist. Das Verbindungsmittel kann in einer einfachen Ausführungsform als eine Naht und/oder Klebung ausgebildet sein, welche insbesondere den Airbag unmittelbar mit der Abdeckung in dem Sollschwächungsbereich verbunden ist.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Verbindungsmittel an einem Randbereich der Abdeckung zu der Naht befestigt. Beispielsweise ist die Abdeckung in dem Randbereich umgeschlagen, also doppellagig ausgeführt, wobei das Verbindungsmittel in diesem doppellagigen Bereich angeordnet ist.
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Prinzipiell kann das Verbindungsmittel punktuell oder in Abschnitten ansetzen. Bei einer möglichen Ausführungsform ist bevorzugt, wenn sich das Verbindungsmittel über einen weiten Bereich des Sollschwächungsbereiches, insbesondere der Naht, erstreckt. Besonders bevorzugt erstreckt sich das Verbindungsmittel über die komplette Breite des nichtaktivierten Airbags entlang des Sollschwächungsbereiches bzw. der Naht.
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Bei einer anderen möglichen Ausführungsform ist das Verbindungsmittel als eine Mehrzahl, z.B. 3, 4 oder 5, Laschen ausgebildet, welche über die Längserstreckung des Airbags im nichtaktivierten Zustand verteilt angeordnet sind. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass die zu übertragenden Kräfte zum Öffnen des Sollschwächungsbereichs durch die Verteilung, Länge und/oder Breite der Laschen steuerbar ist.
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Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist eine Schutzhülle vorgesehen, die den Airbag im nicht-aktivierten Zustand schützend mindestens abschnittsweise oder vollständig umgibt. Die Schutzhülle kann aus einem flexiblen und/oder biegeschlaffen Material, wie z.B. ein Gewebe oder eine Folie, insbesondere aus Kunststoff, bestehen. Alternativ dazu ist die Schutzhülle biegesteif ausgebildet und beispielsweise aus Plastik, insbesondere einem Thermoplast gebildet. Die Fertigung der Schutzhülle kann beispielsweise durch Blasumformen oder Vakuumumformen erfolgen, um eine sehr leichte und trotzdem formstabile Schutzhülle zu bilden. Bei dieser Weiterbildung ist es bevorzugt vorgesehen, wenn die Schutzhülle Durchgangsöffnungen aufweist, durch die sich das Verbindungsmittel und/oder die Laschen erstrecken.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform weist das Verbindungsmittel Solltrennstellen auf, so dass die Verbindung zwischen Airbag und Abdeckung nach der Aktivierung des Airbags und nach dem Öffnen der Abdeckung und/oder des Sollschwächungsbereichs getrennt ist und der Airbag im Weiteren unabhängig von dem Verbindungsmittel expandieren kann.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Verbindungsmittel aus einem flexiblen oder biegeschlaffen, jedoch zugfesten Material ausgebildet. Beispielsweise kann ein Material ähnlich zu dem Material von Sicherheitsgurten verwendet werden. Es ist jedoch auch möglich, Folien, Netze oder ein anderes flächiges Material, z.B. aus Kunststoff einzusetzen.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Verbindungsmittel als ein Textilstoff, insbesondere als ein Gewebe ausgebildet. Ein Textilstoff weist den Vorteil auf, dass es sowohl mit dem Airbag als auch mit der Abdeckung vernäht werden kann, ohne dass die Einleitung von Rissen zu befürchten ist. Außerdem hat ein Textilstoff den Vorteil, dass auch bei lokalen Beschädigungen stets eine ausreichende Zugfestigkeit zum Öffnen des Sollschwächungsbereiches verbleibt.
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Prinzipiell ist es auch möglich, dass der Airbag unmittelbar an der Abdeckung befestigt ist, wobei das Verbindungsmittel als eine gemeinsame Naht, Klebung oder andere Verbindung ausgebildet ist. Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist jedoch das Verbindungsmittel separat zu dem Airbag ausgebildet und z.B. mittels einer Naht in dem Befestigungsbereich an dem Airbag befestigt. Beispielsweise kann das Verbindungsmittel während dem Zusammennähen des Airbags in der Fertigung bereits befestigt bzw. angenäht werden.
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Mit dem Ziel, ein möglichst effektives Öffnen bzw. Aufreißen des Sollschwächungsbereiches zu erreichen, ist es bevorzugt, dass der Befestigungsbereich in einem Rumpfbereich des Airbags angeordnet ist. Durch die Wahl der Position des Befestigungsbereiches in einem gasgeneratornahen Bereich wird erreicht, dass durch die Expansion des Rumpfbereiches des Airbags, welcher bei der Aktivierung als erster gefüllt wird, bereits zu einem sehr frühen Stadium Zugkräfte auf das Verbindungsmittel übertragen werden.
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Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Verbindung ist der Befestigungsbereich an einer Position an dem Airbag angeordnet, welcher auch nach der Expansion innerhalb der Abdeckung positioniert ist. Diese Ausführungsform spiegelt nochmals die Idee wieder, dass der Sollschwächungsbereich bereits bei dem Expandieren des Rumpfbereiches des Airbags innerhalb der Abdeckung geöffnet werden soll.
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Der Airbag ist im nicht-aktivierten Zustand in einem Rollbereich zusammengerollt, wobei der Rollbereich über einen Stegbereich mit dem Gasgenerator verbunden und/oder verbindbar ist. Optional geht der Stegbereich in den Rollbereich über und/oder bildet die erste Lage des Rollbereichs. Der Befestigungsbereich ist bei dieser Realisierung an dem Stegbereich angeordnet. Der Befestigungsbereich ist auf der dem zusammengerollten Airbag abgewandten Seite des Stegbereichs angeordnet. Betrachtet man beispielsweise den Airbag in einem Querschnitt senkrecht zu dessen Längserstreckung, so geht der Stegbereich in den Rollenbereich über, wobei der Befestigungsabschnitt auf der Außenseite des Steg- bzw. Rollenbereichs angeordnet ist.
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Bei einer bevorzugten konstruktiven Realisierung ist das Verbindungsmittel als ein Band ausgebildet, dessen Breite größer als die Höhe gewählt ist, wobei die Breite in Längserstreckung des Sollschwächungsbereiches gewählt wird. Das Band erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Breite des Airbags. Das Verbindungsmittel kann auch mehrere einzelne Bereiche umfassen.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz mit den Merkmalen des Anspruchs 11, welcher eine Airbaganordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche bzw. gemäß der vorhergehenden Beschreibung aufweist, wobei die Airbaganordnung vorzugsweise als eine Seitenaufprallschutzanordnung realisiert ist.
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Bei der Umsetzung dieses Erfindungsgegenstandes ist bevorzugt, dass sich der Sollschwächungsbereich in Längserstreckung parallel zu der Längserstreckung der Lehne des Fahrzeugsitzes erstreckt. Insbesondere ist der Sollschwächungsbereich in der Seitenfläche, die der Fahrzeugwand zugewandt ist, und/oder in einer Naht zwischen der Seitenfläche und der Rückenfläche für den Insassen des Fahrzeugsitzes angeordnet.
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Mit dem Ziel, die Integration des Airbags in dem Fahrzeugsitz zu verbessern und/oder die Expansionskinematik zu verbessern, ist es bevorzugt, wenn der Airbag in einem Softpack und/oder einer weichen Schutzhülle in dem Fahrzeugsitz integriert ist. Bei dieser Ausführungsform wird somit gezielt auf ein starres Gehäuse verzichtet. Denkbar ist jedoch eine elastische, auch biegesteife, Hülle, zum Beispiel ein Kunststoffrohr, welches sich beim Öffnen in eine die Expansionsrichtung unterstützende Rinne wandelt.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung. Dabei zeigen:
- 1 eine schematische Draufsicht auf einen Fahrzeugsitz mit integrierter Airbaganordnung als ein Ausführungsbeispiel der Erfindung;
- 2 eine schematische, dreidimensionale Schnittansicht durch die Airbaganordnung in der 1;
- 3 in gleicher Darstellung wie die 2 die Airbaganordnung im aktivierten Zustand des Airbags,
- 4a, b eine dreidimensionale Draufsicht auf einen Airbag sowie eine Airbaganordnung in ähnlicher Darstellung wie in der 2 als ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung;
- 5 a, b in ähnlicher Darstellung wie die 4a, b ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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Gleiche oder einander entsprechende Teile sind in den Figuren jeweils mit gleichen oder einander entsprechenden Bezugszeichen versehen.
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Die 1 zeigt in einer stark schematisierten Darstellung einen Fahrzeugsitz 1 in einem Fahrzeug (nicht dargestellt) mit einer integrierten Airbaganordnung 2 als ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, welche als eine Seitenaufprallschutzeinrichtung ausgebildet ist. Bei einem Unfall wird die Airbaganordnung 2 ausgelöst, so dass sich ein Airbag 3, wie mit den gestrichelten Linien angedeutet, von einer Lehne 4 bis in den Bereich der Sitzfläche 5 erstreckt. Die Seite, auf der die Airbaganordnung 2 in dem Fahrzeugsitz 1 integriert ist, ist der Wagenaußenseite zugewandt.
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Die 2 zeigt eine schematische Schnittansicht durch die Airbaganordnung 2 senkrecht zu der Längserstreckung der Airbaganordnung 2 in einer dreidimensionalen Illustration. Der Airbag 3 ist in der 2 in einem zusammengerollten Zustand dargestellt, so dass sich ein Rollenabschnitt 6 und ein Stegabschnitt 7 ergibt, über den der Rollenabschnitt 6 mit einem nicht dargestellten Gasgenerator verbunden ist. Bei anderen Ausführungsformen kann der Airbag 3 im Bereich des Rollenabschnitts 6 auch gefaltet oder anders zusammengelegt sein.
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An der Oberseite ist eine Abdeckung 8 des Fahrzeugsitzes 1 dargestellt, welche aus einem Deckmaterial, insbesondere einem Dekormaterial, gebildet ist. Beispielsweise wird als Abdeckung 8 Leder, Kunstleder, Textilien oder Kunststoff eingesetzt. In gedachter Verlängerung zu dem Stegabschnitt 7 weist die Abdeckung 8 einen Sollschwächungsbereich in Form einer Naht 9 auf. Die Naht 9 ist als Sollbruchstelle bei der Aktivierung des Airbags 3 ausgebildet und wird beispielsweise durch einen Faden mit einem vergrößerten Stichabstand von größer 5 mm gebildet. Insbesondere beträgt die Zugfestigkeit der Naht 9 weniger als 40% der Zugfestigkeit der Abdeckung 8.
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Die Naht 9 verläuft gleichgerichtet zur Längsstreckung der Lehne 4 bzw. zur Längserstreckung des zusammengerollten Airbags 3. Beidseitig zu der Naht 9 sind Randbereiche 10 der Abdeckung 8 durch ein Umschlagen der Abdeckung 8 und Vernähen mit Hilfsnähten 11 gebildet.
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Bei einer Aktivierung des Airbags 3 wird die Naht 9 geöffnet bzw. zerrissen, wobei die Randbereiche 10 auseinandergezogen werden und der Airbag 3 durch die entstehende Öffnung nach außen gelangt, um sich zu entfalten.
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Um das Öffnen bzw. Zerreißen der Naht 9 zu vereinfachen, sind eine oder mehrere Verbindungsmittel in Form von Laschen 12 vorgesehen. Die Laschen 12 sind an ihrer einen Seite mit einem der Randbereiche 10 über die Hilfsnaht 11 oder eine weitere Naht bzw. eine Klebung oder dergleichen verbunden und mit der anderen Seite über eine weitere Hilfsnaht 13 in einem Befestigungsbereich mit dem Stegabschnitt 7 des Airbags 3 vernäht und damit unmittelbar mit dem Airbag 3 vernäht. Bei abgewandelten Ausführungsformen sind mehrere Laschen 12 oder eine sich über die gesamte Breite des Airbags 3 in Längserstreckung der Naht 9 ausbreitende Lasche 12 vorgesehen. Die Laschen 12 sind beispielsweise aus einem Kunstgewebe gebildet.
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Wie sich insbesondere in der Zusammenschau der 2 und 3 ergibt, wird durch die Lasche 12 der rechte Randbereich 10 fixiert bzw. bei einer Expansion des Airbags 3 mit einer Zugspannung beaufschlagt, so dass die Naht 9 in einem sehr frühen Stadium aufgerissen wird. Bei der weiteren Expansion des Airbags 3 wird der linke Randbereich 10 zur Seite gedrückt, wobei sich der Airbag 3 gerichtet nach außen expandiert. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich der Anbindungsbereich der Hilfsnaht 13 auch noch nach der Expansion des Airbags 3 innerhalb der Abdeckung 8 befindet.
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Um den Effekt des frühen Aufreißens der Naht 9 weiter zu verstärken ist der Rollenabschnitt 6 unterhalb des linken Randbereichs 10 angeordnet. Bei einer Expansion des Airbags 3 wird der Stegbereich 7 nach links verschoben, so dass eine Zugspannung über die Lasche 12 an den linken Randabschnitt 10 übertragen wird, um das Öffnen der Naht 9 zu unterstützen.
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Die 4 a zeigt eine dreidimensionale Seitenansicht eines Airbags 3 im nicht-aktivierten Zustand als ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung. Die 4b zeigt den Airbag 3 der 4a im eingebauten Zustand in der Airbaganordnung 2. Im Vergleich zu dem ersten Ausführungsbeispiel ist der Airbag 3 des zweiten Ausführungsbeispiels nicht gerollt, sondern gefaltet oder in anderer Weise platzsparend verstaut. Der Airbag 3 weist vier Laschen 12 auf, die regelmäßig voneinander beabstandet und an dem Airbag 3 angenäht oder anders befestigt sind. Die Laschen 12 sind an einem der Randbereiche 10 befestigt, z.B. angeklebt oder angenäht. Die Laschen 12 nehmen die gleiche bzw. analoge Funktion ein, wie die Laschen 12 in der 2 bzw. 3.
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Die 5 a, b zeigen ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung in gleicher Darstellung wie in den 4 a, b. In Abgrenzung zu dem zweiten Ausführungsbeispiel sind die Laschen 12 nun an dem linken Randbereich 10 befestigt und zwar optional über die Hilfsnaht 11, welche als Dekornaht auch den umgeschlagenen Randbereich fixiert. Ferner weisen die Laschen 12 Solltrennstellen 14 auf, welche quer zu der Längserstreckung der Laschen 12 in voller Breite der Laschen 12 angeordnet sind. Die Solltrennstellen 14 sind so ausgebildet, dass bei der Aktivierung des Airbags 3 zunächst die Naht 9 durch die Laschen 12 aufgetrennt bzw. aufgerissen wird. Nachfolgend bei der weiteren Expansion des Airbags 3 werden die Laschen 12 an den Solltrennstellen getrennt, so dass sich der Airbag 3 unabhängig von den Laschen 12 entfalten kann.
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Statt den Solltrennstellen 14 können andere Mittel vorgesehen sein, die die Verbindung zwischen der Abdeckung 8 und dem Airbag 3 nach dem Öffnen des Sollschwächungsbereichs aufheben. Beispielsweise können die Laschen 12 über abreißbare Nähte an dem Airbag befestigt sein oder die Befestigung der Laschen 12 an der Abdeckung 8 wird abgerissen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeugsitz
- 2
- Airbaganordnung
- 3
- Airbag
- 4
- Lehne
- 5
- Sitzfläche
- 6
- Rollenabschnitt
- 7
- Stegabschnitt
- 8
- Abdeckung
- 9
- Naht
- 10
- Randbereich
- 11
- Hilfsnähte
- 12
- Laschen
- 13
- weitere Hilfsnaht
- 14
- Solltrennstelle