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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für Bauteile
in einem Schacht nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Derartige
Haltevorrichtungen sind insbesondere für Schornsteinsysteme bekannt,
bei denen Schornsteine werkmäßig vorgefertigt
und im zusammengesetzten Zustand an die Baustelle transportiert
werden. In diesem Fall ist es notwendig, die Rohrleitung im Schornsteinschacht
zu fixieren, d.h. ein Verrutschen der Rohrleitung im Schacht zu
verhindern, damit nach dem Einbau des Schornsteins Abgasleitungen,
Revisionsschächte
oder andere Bauteile lagerichtig angeschlossen werden können.
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Es
sind verschiedene Systeme bekannt, bei denen Befestigungselemente
zwischen dem Schacht und dem Bauteil eingebracht werden, um das
Bauteil im Schacht zu fixieren. Solche Befestigungselemente können beispielsweise
Keile sein, die zwischen dem Bauteil und dem Schacht eingebaut werden.
Diese Sicherungsbauteile können
entweder als herausnehmbare Bauteile (beispielsweise Keile, Abstandshalter)
oder im Schornstein verbleibende Bauteile (beispielsweise Klammern,
Manschetten usw.) ausgebildet sein.
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Bei
im Schornstein verbleibenden Sicherungsbauteilen besteht das Problem,
dass bei einer Längendehnung
der Heißleitung – beispielsweise durch
große
Temperaturunterschiede- die Heißleitung
bzw. die Rohrleitung gegenüber
dem Schacht bzw. den Mantel nicht frei gleiten kann, wenn die entsprechenden
Sicherungsbauteile die Heißleitung
im Schacht unverrückbar
festkeilen.
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Darüber hinaus
ist es wichtig, dass das Sicherungsbauteil ein Gleiten der Heißleitung
gegenüber
dem Schacht während
des Aufrichtens des Schornsteins beim Hausbau ermöglicht.
Darüber
hinaus ist es notwendig, dass das Sicherungsbauteil eine einfache
und schnelle Montage ermöglicht,
so dass beispielsweise eventuelle Unebenheiten im Schacht, überstehende
Teile des Schachtes selbst oder auch Toleranzen in der Heißleitung
leicht überwunden
und ausgeglichen werden können.
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Die
bisherige Lösung
mit fest verkeilten Sicherungsbauteilen hat den Nachteil, dass ein
freies Gleiten der Leitung im Schacht während des Aufrichtens des Schornsteins
bzw. während
des Betriebs nicht möglich
ist. Darüber
hinaus sind sogenannte Spreitzen bekannt, die sowohl an der Heißleitung
als auch an dem umgebenden Mantel kraftschlüssig anliegen. Hier bestehen
die gleichen Nachteile wie bei der Verkeilung, da eine Relativbewegung
zwischen Heißleitung
und Außenmantel
nicht möglich
ist.
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Weitere
bekannte Sicherungsbauteile bestehen aus Abstandshaltern oder Manschetten,
die zwischen Heißleitung
und Mantel eingebaut werden. Die Abstandshalter oder Manschetten
liegen auch hier sowohl an der Heißleitung als auch an dem umgebenden
Mantel kraftschlüssig
an. Die Montage ist verhältnismäßig auf wändig und
abhängig
von der Geometrie des Schachtes. In der Regel ist es bei Abstandshaltern
bzw. Manschetten nicht immer möglich,
die vorgenannten Mehrfachfunktionen der Sicherung konstruktiv zu
erreichen, d.h. ein Gleiten zu ermöglichen, eine leichte Montage
zu gewährleisten und
Toleranzen auszugleichen, während
gleichzeitig das Bauteil sicher im Schacht fixiert wird.
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Weitere
Lösungen
umfassen den Einbau sogenannter Z-Winkel, die beispielsweise kraftschlüssig im
Bereich der Mantelöffnung
am Schacht eingebaut werden, wo diese mittels Befestigungsmitteln fest
am Mantel fixiert werden. Der Einbau solcher Z-Winkel erschwert
den weiteren Aufbau einer Revisionstüre oder einer Reinigungsöffnung an
der Schachtöffnung,
wodurch es zu Undichtigkeiten und evtl. zur Kontaktkorrosion kommt.
Fertigungsbedingte Toleranzen zwischen Mantel und Heißleitung
können
durch Z-Winkel nicht überbrückt werden.
Auch kann durch Z-Winkel
eine zentrische Fixierung der Heißleitung und eine damit notwendige
Abstützung nicht
erreicht werden, da diese nur an der Schachtöffnung angebracht werden und
eine Bewegung der Heißleitung
nach hinten, d.h. von der Schachtöffnung weggerichtet, nicht
verhindern können.
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Schließlich sind
Federklammern bekannt, die zwischen Heißleitung und dem vorderen Bereich der Öffnung des
Mantels kraftschlüssig
eingebracht werden. Nachteil dieser Konstruktion ist die Einschränkung auf
eine reine Fixierung der Heißleitung, die
wiederum keine Abstützung
nach hinten bietet und keine herstellbedingte Toleranzen von Heißleitung
und Mantel auffängt.
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Schließlich ist
aus der
E2 0 634 609
A2 eine Befestigungsvorrichtung für Abstandshalter an einem Innenrohrelement
eines mehrschaligen Schornsteins bekannt, welche einen auf der Außenwandung
des Innenrohrelements angeordneten umlaufenden Spannring aufweist,
wobei im Abstand zueinander zwischen Spannring und Außenwandung
des Schornsteins in Rohrlängsrichtung
verlaufende Durchtrittsöffnungen
vorhanden sind, in die jeweils ein Abstandshalterelement mit einem
in Rohrlängsrichtung
verlaufenden Anlageschenkel einsetzbar ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, die Nachteile
im Stand der Technik zu überwinden
und eine Haltevorrichtung anzugeben, die Bauteile im Schacht sicher
fixiert, gleichzeitig eine Relativbewegung der Heißleitung
längs des Schachts
ermöglicht,
sowie Unebenheiten im Schacht bzw. Fertigungstoleranzen überwindet
und leicht herstellbar und einsetzbar ist.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Patentanspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Die
Haltevorrichtung der vorliegenden Erfindung weist Befestigungselemente
auf, die zwischen dem Schacht und dem Bauteil eingebracht werden, um
das Bauteil im Schacht zu fixieren. Dabei besteht die Haltevorrichtung
aus mindestens zwei ersten, federnden Befestigungselementen, die
das Bauteil im Schacht zentrieren und federnd lagern, und mindestens
zwei zweiten Befestigungselementen, die das Bauteil einerseits seitlich
führen,
andererseits aber eine relative Lageänderung des Bauteils im Schacht aufgrund
von Temperaturunterschieden in Längsrichtung
des Schachts, insbesondere vertikal, zulassen. Die mindestens zwei
ersten Befestigungselemente bestehen dabei mit Vorteil aus zwei
offenen Bügeln und
zwei geschlossenen Bügeln,
die im Bereich jeweils einer Ecke eines rechteckförmigen Schachts zwischen
Schacht und Heißleitung
bzw. Bauteil eingebracht werden. Die offenen bzw. geschlossenen Bügel sind
dabei mit Vorteil miteinander verbunden, wobei zwei Längsverbindungen
die offenen Bügel
mit jeweils einem geschlossenen Bügel und eine Querverbindung
die geschlossenen Bügel
miteinander verbindet.
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Zumindest
eines der mindestens zwei ersten Befestigungselemente sichert dabei
nach einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung das Bauteil im Schacht gegen Verdrehung. Zu diesem
Zweck sieht die Erfindung vor, dass die mindestens zwei ersten Befestigungselemente
bevorzugt aus zwei offenen Bügel
und zwei geschlossenen Bügel
bestehen, die durch die mindestens zwei zweiten Befestigungselemente
miteinander verbunden sind und die in jeweils einer Ecke eines im
Wesentlichen rechteckförmigen
Schachts zwischen dem Bauteil und dem Schacht zu liegen kommen.
Die mindestens zwei zweiten Befestigungselemente bestehen aus zwei Längsverbindungen
und jedenfalls einer Querverbindung, die die ersten Befestigungselemente
miteinander verbinden. Die mindestens zwei ersten Befestigungselemente
sind dabei mit Vorteil derart ausgestaltet, dass sie das Bauteil
im Schacht federnd lagern. Zu diesem Zweck eignen sich gefederte
Stahlbügel
oder entsprechend geformte Stahldrähte, die an den jeweiligen
Eckbereichen des Schachts zwischen Bauteil und Schacht eingefügt werden,
um dort das Bauteil gegenüber
dem Schacht in einem vorbestimmten Abstand federnd zu zentrieren
und gleichzeitig zu fixieren.
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Die
zweiten Befestigungselemente führen das
Bauteil hingegen im Schacht, bestehen dabei mit Vorteil ebenfalls
aus federnden Elementen, wie beispielsweise gebogenen Stahldrähten, die
an die Bauform des Schachts und an die Bauform des Bauteils, beispielsweise
durch Verbiegen, angepasst werden können.
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Die
mindestens zwei ersten Befestigungselemente können derart ausgeformt werden,
dass sie an Ausformungen des Bauteils wie beispielsweise Anschlussstutzen
anliegen um so ein Verdrehen des Bauteils im Schacht zu verhindern.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird anhand der beigefügten Zeichnung
näher erläutert.
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1 zeigt
die schematische Queransicht auf eine erfindungsgemäße Haltevorrichtung 4,
die vor dem Einsetzen die Leitung 1 bereits umfasst und längs der
Leitung 1 in Richtung der schematisch angedeuteten Pfeile
zwischen Schacht 3 und Bauteil 7 eingesetzt werden
kann.
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Das
Bauteil 7 besteht dabei aus einem Leitungsteil 1a und
einem Stutzen 2, der nach vorne durch eine Schachtöffnung sichtbar
ist. Der Schacht 3 kann aus unterschiedlichen Materialien
wie beispielsweise Kaminsteinen oder entsprechenden Betonelementen
bestehen.
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Die
Haltevorrichtung 4 weist dabei zwei Längsverbindungen 6b auf,
die auf beiden Seiten der Leitung 1 den jeweiligen offenen
Bügel 5a der
Haltevorrichtung 4 mit dem jeweiligen geschlossenen Bügel 5b verbindet,
während
die zwei geschlossenen Bügel 5b mit
einer Querverbindung 6a miteinander verbunden sind. Als „geschlossener
Bügel" wird dabei eine
solche Drahtschlaufe verstanden, deren Enden entweder ineinander
münden
oder in unmittelbarer Nähe
aneinander vorbeilaufen.
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Die
ersten und zweiten Befestigungselemente 5a, 5b, 6a, 6b sind
dabei miteinander verbunden und können gleichzeitig schnell eingesetzt
werden. Die schlaufenähnlich
geformten geschlossenen Bügel 5b bzw.
offenen Bügel 5a sind
derart gebogen, dass sie den Zwischenraum zwischen Bauteil 7 und Schacht 3 überwinden
und beim Einsetzen leicht einfedern, d.h. dass der Durchmesser der
geschlossenen Bügel
etwas größer ist
als der Abstand zwischen Leitungsteil 1a und Schacht 3 bzw. Stutzen 2 und Schacht 3,
während
der Öffnungsabstand
des im Wesentlichen U-förmig
gebogenen offenen Bügels 5a etwas
größer ist
als der entsprechende Abstand zwischen Bauteil 7 und Schacht 3.
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Die
Längsverbindung 6b bzw.
die Querverbindung 6a sind entsprechend lang gestreckt,
wobei die Enden der offenen bzw. geschlossenen Bügel 5a, 5b jeweils
in die Längsverbindungen 6b bzw.
in die Querverbindung 6a münden. Die offenen Bügel 5a bzw.
die geschlossenen Bügel 5b sind
dabei nach einer besonderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung derart gebogen, dass die Längsverbindungen 6b bzw.
die Querverbindung 6a jeweils am Bauteil 7 anliegen,
während
die dem Bauteil 7 abgewandten Seiten der offenen bzw. geschlossenen
Bügel 5a, 5b am
Schacht 3 anliegen.
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Die
geschlossenen Bügel 5b liegen
derart an dem Stutzen 2 des Bauteils 7 an, dass
ein Verdrehen des Bauteils 7 im Schacht 3 verhindert
wird. Gleichzeitig ermöglichen
die Bügel 5a, 5b eine
Zentrierung der Leitung 1 bzw. des Bauteils 7 im
Schacht 3. Die der Schachtöffnung zugewandten geschlossenen Bügel 5b fixieren
das Bauteil 7 in den jeweiligen Eckbereichen, während – im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
nach 1 – die
der Schachtöffnung
abgewandten offenen Bügel 5a derart
geformt sind, dass sie auf einem im Schacht 3 liegenden
Dämmstoff 8 aufsetzen
und das Bauteil 7 in den jeweiligen zweiten Eckbereichen,
d.h. in denjenigen Eckbereichen, die der Schachtöffnung abgewandt sind, fixieren.
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Das
offene Ende der jeweiligen offenen Bügel liegt dabei mit Vorteil
am Schacht an, während
die jeweilig gegenüberliegenden Bügelenden
des jeweiligen offenen Bügels 5a in
die jeweiligen Längsverbindungen 6b münden.
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Die
offenen Bügel 5a sind
dabei im Wesentlichen U-förmig
und die geschlossenen Bügel 5b im Wesentlichen
O-förmig
gebogen, wobei die Ebene der U-förmig
gebogenen offenen Bügel 5a mit
Vorteil die Ebene der im Wesentlichen O-förmig gebogenen geschlossenen
Bügel im
Wesentlichen orthogonal schneidet.
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Die
Längsverbindungen 6b liegen
im Wesentlichen in der Ebene der im Wesentlichen U-förmig gebogenen
offenen Bügel,
während
die Querverbindung 6a im Wesentlichen in der Ebene der
jeweils im Wesentlichen O-förmig
gebogenen geschlossenen Bügel
liegt.
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Die
erfindungsgemäße Haltevorrichtung
eignet sich in besonderem Maße
für vorgefertigte Schornstein-Bauteile 7,
die an einer Schornstein-Heißleitung 1 innerhalb
eines Schachts 3 im Bereich einer Schachtöffnung angeordnet
sind und einen Stutzen 2 für den Anschluss weiterer Heißleitungen
oder für
eine Revisionsklappe aufweisen.
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Durch
die Haltevorrichtung wird das Bauteil 7 in sämtlichen
Richtungen der Horizontalen fixiert, während eine Bewegung des Bauteils
längs der Schachtrichtung
R, d.h. der Vertikalen, möglich
ist. Die schlaufenförmigen
Befestigungselemente 5a, 5b, 6a, 6b übernehmen
dabei die Fixierung der Heißleitung 1 sowohl
seitlich als auch zentrisch, wobei durch die Formgebung der Haltevorrichtung 4 eine
Federwirkung zwischen Leitung 1 und Schacht 3 erzielt wird,
so dass ein seitliches „Verrutschen" der Leitung 1 verhindert
wird. Darüber
hinaus ermöglicht
die Haltevorrichtung fertigungsbedingte Toleranzen zwischen Leitung 1 und
Schacht 3 bzw. den die Leitung 1 umgeben den Mantel
zu überbrücken. Des
Weiteren sorgen die Längsverbindungen 6b und
die Querverbindung 6a für
die Verhinderung eines seitlichen Verrutschens des Bauteils 7,
während
ein im Schacht 3 eingebrachter Dämmstoff 8 beispielsweise
ein Verrutschen weg von der Mantelöffnung verhindert. Wahlweise
ist es aber auch möglich,
die offenen Bügel 5a geschlossenförmig zu
gestalten und mittels einer zweiten Querverbindung 6a zu
verbinden. In diesem Fall können
die geschlossenen Bügel 5b an
allen vier Eckbereichen des Schachts gleichermaßen ausgestaltet sein und die
Rohrleitung 1 bzw. das Bauteil 7 im Schacht 3 in
allen vier Eckbereichen sicher fixieren.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung können
die offenen Bügel 5a mit
einer beliebigen Querverbindung verbunden werden, so dass ein Verrutschen
weg von der Mantelöffnung
nach hinten verhindert wird. Diese Querverbindung kann in die offenen
Bügel 5a eingehängt oder
eingehakt werden. Alternativ kann ein separater Transportbügel angebracht
werden, der am oberen Ende der Leitung 1 ein Verrutschen
des Bauteils 7 weg von der Mantelöffnung verhindert.
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Die
Längsverbindungen 6a, 6b liegen
an der Oberfläche
der Leitung 1 bzw. des Bauteils 7 an. Hierbei
kann die Reibung zwischen der Haltevorrichtung 4 und der
Oberfläche
der Leitung 1 so eingestellt werden, dass ein freies Gleiten
in Längsrichtung
R des Schachts 3 ermöglicht
wird. Ebenso kann die Haltevorrichtung durch einfaches Biegen der
Längsverbindungen 6b oder
der Querverbindung 6a an unterschiedliche Durchmesser der
Leitung 1 angepasst werden.