DE102006048209B4 - Schutzaufbau für ein verletzungsgefährliches Teil und Applikationsverfahren für den Schutzaufbau - Google Patents
Schutzaufbau für ein verletzungsgefährliches Teil und Applikationsverfahren für den Schutzaufbau Download PDFInfo
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Abstract
Schutzaufbau für ein verletzungsgefährliches Teil (305, 405), aufweisend eine Spritzenkappe (101, 201, 301, 401), die über den verletzungsgefährlichen Bereich (306, 406) applizierbar ist, und einen Protektorteil (102, 202, 302, 402), wobei die Spritzenkappe und der Protektorteil trennbar miteinander verbunden sind und der Protektorteil mittels einer Folie (307, 407) am verletzungsgefährlichen Teil fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzenkappe (101, 201, 301, 401) und der Protektorteil (102, 202, 302, 402) einstückig als Spritzgussteil vorliegen, oder miteinander durch eine Verklebung verbunden oder miteinander verhakt sind.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schutzaufbau für ein verletzungsgefährliches Teil, insbesondere für eine medizinische Spritze oder Kanüle, und ein Applikationsverfahren für einen derartigen Schutzaufbau.
- Zahlreiche Verletzungen im klinischen oder anderweitig medizinischen Bereich entstehen durch versehentlichen Kontakt mit scharfen und/oder spitzen Behandlungsvorrichtungen, in erster Linie Spritzennadeln oder Skalpellen. Derartige Verletzungen sind für die Betroffenen vor allem deshalb so gefährlich, weil hierdurch oftmals Infektionsrisiken entstehen, etwa bei direktem Eindringen von Körperflüssigkeiten beispielsweise mit Hepatitis oder dem HI-Virus infizierter Patienten in die Blutbahn des Verletzten.
- Daher ist es wünschenswert, derartige medizinische Geräte mit Schutzmechanismen auszustatten, die einen Schutz vor Verletzungen bieten. Diese Schutzaufbauten – im folgenden der Einfachheit halber als Protektoren bezeichnet – sind üblicherweise aus Plastikspritzgussteilen und ggf. Federelementen aufgebaute Mechaniken, die während der Injektion nicht behindern, jedoch danach mit einfachen Auslöseprinzipien aktiviert werden können und scharfe Nadeln fortan schützend umschließen.
- Neben den Protektoren, in die die Nadel oder Klinge nach der Verwendung eingebettet und somit geschützt wird, weisen verletzungsgefährliche Teile üblicherweise auch einen Schutz für die Zeit vor der Verwendung auf. Dies sind beispielsweise bei Spritzen oder Kanülen sogenannte Spritzenkappen.
- Spritzenkappe (oder ein anderes entsprechendes Schutzteil) und Protektor sind gemäß dem Stand der Technik vor Verwendung des entsprechenden verletzungsgefährlichen Teils auf engem Raum nebeneinander (beispielsweise am oberen Ende einer Spritze) angeordnet, was dazu führt, dass die Anbringung der beiden Elemente kompliziert und kostspielig ist, ebenso wie die adäquate Verpackung: Während die Spritzenkappe von oben über die Spritzennadel aufgeschoben werden muss, wird der Protektor durch eine seitliche Anbringung an den Spritzenkörper (oder einen ähnlichen Körper) fixiert. Dies erfordert zwei Arbeitsschritte, die in komplizierten Maschinenaufbauten eigens durchgeführt werden müssen.
- Die vorliegende Erfindung setzt es sich daher zur Aufgabe, einen Schutzaufbau bereitzustellen, der in einem einfacheren und günstiger durchzuführenden Applikationsverfahren Spritzenkappe und Protektor an einen Körper fixiert werden kann. Weiterhin soll ein entsprechendes Applikationsverfahren ermöglicht werden.
- Die Aufgabe wird gelöst durch einen Schutzaufbau gemäß Anspruch 1; besonders bevorzugte Ausführungsformen finden sich in den Ansprüchen 2–15. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren gemäß Anspruch 16 mit den besonders bevorzugten Ausführungsformen, wie sie in Ansprüchen 17–23 beansprucht werden.
- Unter Spritzen werden im folgenden auch andere verletzungsgefährliche Teile wie Nadeln (beispielsweise Lanzetten oder Akkupunkturnadeln), Klingen (zum Beispiel Skalpelle oder Scheren) verstanden.
-
DE 10 2005 015 801 A1 ist Stand der Technik gemäß § 3, Abs. 2 PatG und beschreibt einen Schutzmechanismus, der einen Protektor umfaßt, der nach Verabreichen einer Spritze den Anwender vor Verletzungen durch die Nadel schützt. Eine Spritzenkappe schützt den Anwender vor Verabreichung der Spritze. Während die Spritzenkappe von oben über die Spritzennadel aufgeschoben werden muss, wird der Protektor durch eine seitliche Anbringung an dem Spritzenkörper fixiert. Dies erfordert zwei Arbeitsschritte, die in komplizierten Maschinenaufbauten eigens durchgeführt werden müssen. AusDE 10 2005 015 801 A1 ist nicht bekannt, die Spritzenkappe und den Protektor einstückig als Spritzgussteil oder miteinander durch eine Verklebung verbunden oder miteinander verhakt auszubilden. - Aus
DE 697 19 868 T2 ist ein Nadelschutz bekannt, der aus einer Spritzenkappe und einem Protektorteil besteht. Das schwenkbare Protektorteil ist mittels eines Bundes an der Spritze befestigt. Das Protektorteil rastet in einer Zwischenposition ein. Hierfür sind zwei Einrastnoppen vorgesehen. Um den Nadelschutz aus dieser Zwischenposition in die offene Position zu schwenken, ist eine zusätzliche Kraft erforderlich. - Im folgenden wird die Erfindung anhand der
1 –4 detailliert dargestellt. Die Zeichnungen sind nicht maßstäblich zu verstehen; speziell die Schichtdicke der Folie wird zur Verbesserung der Anschaulichkeit deutlich vergrößert dargestellt. Es zeigen: -
1 eine seitliche Ansicht eines Schutzteils eines erfindungsgemäßen Spritzenprotektors, -
2 eine seitliche Ansicht eines Spritzenkörpers mit darauf vorfixiertem Schutzteil eines erfindungsgemäßen Spritzenprotektors, -
3 eine seitliche Ansicht eines Spritzenkörpers mit darauf fixiertem erfindungsgemäßen Spritzenprotektor, -
4 eine seitliche Ansicht eines Spritzenkörpers mit darauf fixiertem erfindungsgemäßen Spritzenprotektor in geöffnetem Zustand. - In
1 ist ein Schutzteil eines erfindungsgemäßen Spritzenprotektors dargestellt, bestehend aus einer Spritzenkappe101 und einem Protektorteil102 , die trennbar miteinander über einen Verbindungsbereich103 verbunden sind. Dieser trennbare Verbindungsbereich kann dadurch hergestellt sein, dass beide Teile teilweise miteinander verschmolzen oder gleich als einstückiges Spritzteil hergestellt sind und vor Abziehen der Spritzenkappe von einer Spritze voneinander mit Kraftanwendung getrennt werden können. Andere mögliche trennbare Verbindungen sind beispielsweise das Festkleben und das Verhaken sowie die Anbringung einer Ummantelung um beide Elemente, beispielsweise ein Festbinden oder ein Festschrumpfen mit Hilfe einer Folie. Allgemein gesprochen ist dann von einer trennbaren Verbindung die Rede, wenn Spritzenkappe und Protektorteil miteinander in Kontakt bleiben, wenn man eines der beiden Teile mit der Hand aufhebt, ohne dass das andere dabei herunterfallen kann und wenn beim sachgemäßen Trennen der beiden Teile keines so beschädigt würde, dass die Gefahr besteht, dass es in seiner Funktionalität eingeschränkt wäre. Der Protektorteil102 weist weiterhin einen Fixierungsbereich104 in Form einer Verlängerung über den Bereich der Spritzenkappe101 auf. - In
2 ist ein ebensolches Schutzteil eines erfindungsgemäßen Spritzenprotektors (analog nummeriert) dargestellt, appliziert auf einen Spritzenkörper205 . Die Spritzenkappe wurde hierzu über den Bereich einer Nadel206 (strichliert gezeichnet, da in dieser Ansicht eigentlich nicht sichtbar) gebracht und an der Spritze befestigt. Erkennbar ist weiterhin, dass der Fixierungsbereich204 des Protektorteils202 seitlich entlang des Spritzenkörpers an diesem nahezu anliegt. In2 wird der Zustand nach der Vorfixierung des Schutzteils auf dem Spritzenkörper205 dargestellt. In diesem Zustand wäre der Protektorteil202 noch vollkommen nutzlos, da er nicht am Spritzenkörper205 fixiert ist. - Diese Fixierung wird, wie in
3 dargestellt, erfindungsgemäß durch die Anbringung des Protektorteils302 im Fixierungsbereich304 mit Hilfe einer Folie307 erreicht. Ein erfindungsgemäßer Spritzenprotektor besteht daher aus den drei Komponenten Spritzenkappe301 , Protektorteil302 und Fixierungsfolie307 . - Die Erfindung hat gegenüber dem Stand der Technik den erheblichen Vorteil, dass einerseits eine deutlich kompliziertere Gestaltung des Spritzenprotektors wegfällt, da die Fixierung am Spritzenkörper nicht durch mechanisches Anbringen (Klemmen, Aufstecken, Einrasten), sondern durch Klebetechnik erfolgt. Es ist daher nur ein Fixierungsbereich in Form einer länglichen Schiene oder Ähnlichem notwendig.
- In
4 wird der erfindungsgemäße Spritzenprotektor in geöffnetem Zustand gezeigt. Die Verbindung von Protektorteil402 und Spritzenkappe401 wurde hierfür gelöst und die Spritzenkappe401 von der Nadel406 heruntergezogen. Das Protektorteil402 ist erfindungsgemäß mit einer Folie407 am Spritzenkörper405 fixiert und weist als besonders bevorzugte Ausführungsform ein Scharniergelenk408 auf, aufgrund dessen es von der Nadel etwa senkrecht weggeklappt und nach der Verabreichung der Spritze wieder zurückgeklappt und auf die Nadel verbracht werden kann, so dass die Nadel406 gesichert ist. Derartige Scharniere bestehen der Einfachheit des Produktes halber vorzugsweise aus einer Schwächung des Protektorteils402 , wodurch eine Knickstelle entsteht. Es ist jedoch auch möglich, ein Scharnier aus zwei ineinandergreifenden, zueinander beweglichen Gelenkbauteilen aufzubauen oder statt das Scharnier im Protektorteil402 zu integrieren, ein Umklappen eines Bereichs der Folie407 , die mit den Protektorteil402 verbunden ist, zu ermöglichen. - Besonders bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung betreffen speziell die Gestaltung des Kappenbereichs und der Folie: Oftmals sind Spritzenkappen aus einem gummiartigen Material, wodurch sie sich einfach auf den Nadelbereich applizieren und fixieren lassen. Eine Ausführungsform der Erfindung betrifft daher sogenannte Rigid Needle Shields, d. h. Kunststoff-Spritzgußteile, die als Anfall- und Abziehhilfe und zur Stabilisierung beim Abfüllprozeß der Spritze über derartige Gummi-Spritzenkappen gezogen werden. Sie sind erfindungsgemäß mit einem Protektorteil verbunden, welches wiederum an einem Spritzenkörper fixiert ist. Verallgemeinert bedeutet dies, dass sich die Erfindung nicht nur auf einstückige Spritzenkappen bezieht, sondern auch auf solche, die aus mehreren Komponenten bestehen.
- Die Folie, die erfindungsgemäß der Fixierung des Protektorteils am Spritzenkörper dient, ist besonders bevorzugterweise als Selbstklebefolie ausgeführt, so dass sie mit Hilfe eines Spendeverfahrens von Rolle auf den Spritzenkörper auch maschinell appliziert werden kann. Möglich ist jedoch auch die Verwendung einer sogenannten Schrumpffolie: Dies kann entweder eine aufgrund von chemischen oder physikalischen (in erster Linie Strahlung oder Wärme) Einflüssen schrumpfbare Folie sein oder eine vorgedehnte Folie, die nach der Applikation auf den Spritzenkörper elastisch zurückschrumpft. Bei Schrumpffolien ist es notwendig, dass die Folie um den gesamten Umfang des Spritzenkörpers appliziert ist, was im Falle der Selbstklebefolie nicht unbedingt vonnöten ist.
- Zusätzlich kann die Folie – sowohl die Selbstklebe- als auch die Schrumpffolie – noch für eine weitere wichtige Aufgabe verwendet werden: Sie kann der Kennzeichnung des Gebindes dienen und wird hierfür üblicherweise bedruckt. In diesem Falle kann man statt von einer Folie auch von einem Etikett sprechen.
Claims (23)
- Schutzaufbau für ein verletzungsgefährliches Teil (
305 ,405 ), aufweisend eine Spritzenkappe (101 ,201 ,301 ,401 ), die über den verletzungsgefährlichen Bereich (306 ,406 ) applizierbar ist, und einen Protektorteil (102 ,202 ,302 ,402 ), wobei die Spritzenkappe und der Protektorteil trennbar miteinander verbunden sind und der Protektorteil mittels einer Folie (307 ,407 ) am verletzungsgefährlichen Teil fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzenkappe (101 ,201 ,301 ,401 ) und der Protektorteil (102 ,202 ,302 ,402 ) einstückig als Spritzgussteil vorliegen, oder miteinander durch eine Verklebung verbunden oder miteinander verhakt sind. - Schutzaufbau gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzenkappe (
101 ,201 ,301 ,401 ) und der Protektorteil (102 ,202 ,302 ,402 ) miteinander durch eine von außen angebrachte Ummantelung verbunden sind. - Schutzaufbau gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung darin besteht, dass beide Teile mit einer Folie ummantelt sind.
- Schutzaufbau gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (
307 ,407 ) eine Selbstklebefolie ist. - Schutzaufbau gemäß einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (
307 ,407 ) eine Schrumpffolie ist. - Schutzaufbau gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrumpffolie (
307 ,407 ) durch chemische oder physikalische Einflüsse schrumpfbar ist. - Schutzaufbau gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrumpffolie (
307 ,407 ) durch vorheriges Dehnen und Überstülpen über einen Körper aufschrumpfbar ist. - Schutzaufbau gemäß einem der Ansprüche 3–7, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (
307 ,407 ) bedruckt ist. - Schutzaufbau gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (
307 ,407 ), die das Protektorteil (102 ,202 ,302 ,402 ) am verletzungsgefährlichen Teil fixiert, mit Informationen wie Schriftzeichen, Ziffern, Codes und/oder grafischen Zeichen bedruckt ist. - Schutzaufbau gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzenkappe (
101 ,201 ,301 ,401 ) einstückig ausgeführt ist. - Schutzaufbau gemäß einem der Ansprüche 1–10, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzenkappe (
101 ,201 ,301 ,401 ) aus mehreren Komponenten besteht. - Schutzaufbau gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Protektorteil (
102 ,202 ,302 ,402 ) und/oder die Folie mindestens ein Scharnier (408 ) aufweist/aufweisen. - Schutzaufbau gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (
408 ) durch eine Schwächung im Protektorteil gebildet ist. - Schutzaufbau gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (
408 ) aus zwei ineinandergreifenden, zueinander beweglichen Gelenkbauteilen des Protektorteils aufgebaut ist. - Schutzaufbau gemäß einem der Ansprüche 11–13, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier aus einem umknickbaren Bereich der Folie (
307 ,407 ) gebildet ist. - Verfahren zur Applikation eines Schutzaufbaus auf ein verletzungsgefährliches Teil (
305 ,405 ), bei dem eine Spritzenkappe (101 ,201 ,301 ,401 ) über einem verletzungsgefährlichen Bereich (306 ,406 ) angebracht wird, wobei ein mit der Spritzenkappe trennbar verbundener Protektorteil (102 ,202 ,302 ,402 ) mittels einer Folie (307 ,407 ) auf dem verletzungsgefährlichen Teil fixiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass eine Spritzenkappe (101 ,201 ,301 ,401 ) und ein Protektorteil (102 ,202 ,302 ,402 ) verwendet werden, die miteinander durch eine Verklebung verbunden oder miteinander verhakt sind. - Verfahren gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine Spritzenkappe (
101 ,201 ,301 ,401 ) und ein Protektorteil (102 ,202 ,302 ,402 ) verwendet werden, die miteinander durch eine von außen angebrachte Ummantelung verbunden sind. - Verfahren gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung darin besteht, dass beide Teile aneinander festgebunden sind.
- Verfahren gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung darin besteht, dass beide Teile mit einer Folie ummantelt sind.
- Verfahren gemäß einem der Ansprüche 16–19, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (
307 ,407 ), die das Protektorteil (102 ,202 ,302 ,402 ) am verletzungsgefährlichen Teil (305 ,405 ) fixiert, aufgeklebt wird. - Verfahren gemäß einem der Ansprüche 16–19, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (
307 ,407 ), die das Protektorteil (102 ,202 ,302 ,402 ) am verletzungsgefährlichen Teil (305 ,405 ) fixiert, aufgeschrumpft wird. - Verfahren gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrumpffolie (
307 ,407 ) durch chemische oder physikalische Einflüsse geschrumpft wird. - Verfahren gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrumpffolie (
307 ,407 ) durch vorheriges Dehnen und Überstülpen aufgeschrumpft wird.
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|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |