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DE102006047798A1 - Schutz- und Polsterhülle - Google Patents

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DE102006047798A1
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Abstract

Schutz- und Polsterhülle (1, 2, 3, 4) für eine an eine Extremität (5) anlegbare Blutsperremanschette, die eine in Gebrauch distale und eine proximale Stirnfläche sowie eine äußere (2) und eine innere Deckfläche (4) hat, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutz- und Polsterhülle aus einer flexiblen Folie (1) besteht, die einen Teil der inneren Deckfläche der Blutsperremanschette (7) bedeckt und distal über diese hinausragt und im Gebrauch so umstülpbar ist, daß sie zusätzlich wenigstens die distale Stirnfläche und einen Teil der äußeren Deckfläche der Blutsperremanschette bedeckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schutz- und Polsterhülle für eine an eine Extremität anlegbare Blutsperremanschette, die ein in Gebrauch distale und eine proximale Stirnfläche sowie eine äußere und eine innere Deckfläche hat.
  • Operative Eingriffe an Extremitäten werden insbesondere beim Menschen bevorzugt in Blutleere durchgeführt, d.h. die Blutzufuhr zu der Extremität wird für die Dauer der Operation unterbunden oder aber zumindest eingeschränkt (Blutsperre). Hierfür werden spezielle Blutsperremanschetten verwendet, die ähnlich einer Manschette eines Blutdruckmeßgerätes angelegt werden und in der Regel mit Luft aufgepumpt werden. Üblicherweise werden diese Manschetten mit einem Druck von etwa 300 bis 350 mm Hg aufgepumpt, was in etwa dem doppelten Wert des Blutdrucks entspricht.
  • Beim Anlegen der Blutsperremanschette wird zunächst eine Polsterung angebracht, die ein Entstehen von Druckstellen verhindert. Diese Polsterung wird in der Regel mit medizinischer Watte durchgeführt. Die Blutsperremanschette wird dann unmittelbar über dieser Wattepolsterung angelegt. Nach Schließen der Blutsperremanschette wird die Extremität desinfiziert. Dabei wird zunächst eine Sprühdesinfektion aufgebracht und anschließend nochmals ein Desinfektionsmittel mit sterilen Tupfern aufgebracht. Bei dieser Desinfektion des Operationsfeldes wird in der Regel die Blutsperremanschette bereits durch Desinfektionsmittel verunreinigt. Im weiteren Verlauf können noch zusätzliche Verunreinigungen durch aus der Wunde austretende Flüssigkeiten auftreten.
  • Da es sich bei der Blutsperremanschette nicht um einen Einmalartikel handelt und diese nicht einfach zu reinigen ist, verursacht die Reinigung der Manschette regelmäßigen einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand.
  • Ein weiteres Problem dieser gängigen Handhabung der Blutsperremanschette mit Wattepolsterung besteht darin, daß auch Fusseln der Watte unter Umständen in das Operationsfeld gelangen können, was zu Problemen für die Sterilität führen kann.
  • Zum Schutz der Manschette wurde teilweise versucht eine handelsübliche Plastiktüte anzubringen. Auch dieses Vorgehen kann selbstverständlich zu Problemen der Sterilität im Operationssaal führen und bietet in der Regel keinen ausreichenden Schutz der Manschette.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Schutz- und Polsterhülle für eine Blutsperremanschette zur Verfügung zu stellen, die einfach zu handhaben ist, die Blutsperremanschette ausreichend vor Verunreinigungen sowie das Operationsfeld vor Kontaminationen schützt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Schutz- und Polsterhülle, die aus einer flexiblen Folie besteht, die einen Teil der inneren Deckfläche der Blutsperremanschette bedeckt und distal über diese hinausragt und im Gebrauch so umstülpbar ist, daß sie zusätzlich wenigstens die distale Stirnfläche und einen Teil der äußeren Deckfläche der Blutsperremanschette bedeckt, gelöst.
  • Dabei bedeutet "distal" die dem Rumpf des Patienten abgewandte Seite der Blutsperremanschette und "proximal" die dem Rumpf des Patienten zugewandte Seite der Manschette, wenn diese an der Extremität angebracht ist.
  • Die "äußere Deckfläche" ist die der Extremität abgewandte Oberfläche und die "innere Deckfläche" die der Extremität zugewandte Oberfläche der Blutsperremanschette.
  • Die Folie der Schutz- und Polsterhülle bedeckt die innere Deckfläche der Blutsperremanschette teilweise, kann diese aber auch vollständig bedecken und auch teilweise über diese hinausragen. In umgestülptem Zustand der Folie bedeckt diese wenigstens die distale Stirnfläche der Blutsperremanschette vollständig und wenigstens teilweise die äußere Deckfläche. Sinnvoll ist es, wenn die gesamte äußere Deckfläche bedeckt ist, so daß die Blutsperremanschette von Spritzern durch das Desinfektionsmittel oder andere Flüssigkeiten vollständig geschützt ist.
  • Bevorzugt ist die Folie als Schlauch ausgebildet. Prinzipiell ist es möglich, die Folie analog der Blutsperremanschette überlappend über die Extremität zu legen, so daß dadurch ein Schlauch gebildet wird, praktischer ist es jedoch, wenn die Folie bereits als Schlauch ausgebildet ist, so daß beim Umstülpen der Folie keine Lücken entstehen, durch welche Flüssigkeit dringen könnte.
  • Besonders bevorzugt befindet sich zwischen der inneren Deckfläche der Blutsperremanschette und der Folie oder an der der Blutsperremanschette abgewandten Fläche der Folie eine Polsterung. Generell kann eine solche Polsterung wie bisher über oder unter die Folie angebracht werden. Sofern die Polsterung bereits an der Schutz- und Polsterhülle angebracht ist, wird dadurch jedoch ein zusätzlicher Arbeitsschritt eingespart.
  • Weiterhin bevorzugt ist die Polsterung ummantelt. Durch eine Ummantelung der Polsterung kann ein Fusseln des Polstermaterials verhindert werden. Dadurch wird die Sterilität des Operationsfeldes erhöht.
  • Besonders bevorzugt besteht die Ummantelung der Polsterung aus Vlies, Mullstoff, Kreppapier oder Polyethylenfolie. Diese Materialien sind weich genug und hautverträglich genug um keine zusätzlichen Reizungen oder Druckstellen zu verursachen und sind gleichzeitig geeignet, die Fusseln der Polsterung selbst zurückzuhalten.
  • Alternativ kann auch die gesamte Schutz- und Polsterhülle auf der der Blutsperremanschette abgewandten Fläche mit einem hautverträglichen Material wie Zellstoff, Baumwolle oder einem elastischen Vlies oder ähnlichem versehen sein.
  • Besonders bevorzugt ist die Folie im wesentlichen elastisch. Durch elastische Eigenschaften der Folie kann sich diese besonders gut an die Blutsperremanschette anpassen. Wesentliche Eigenschaften der Folie sind dabei Flüssigkeitsundurchlässigkeit, so daß die Blutsperremanschette und eventuell auch die Polsterung wirksam vor Feuchtigkeit geschützt ist, sowie eine Undurchlässigkeit gegenüber Keimen, die jedoch in der Regel mit der Flüssigkeitsundurchlässigkeit einhergeht.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht die Folie aus einem wasserundurchläßigen Vlies oder einem körperverträglichen Kunststoff, insbesondere Polyethylen. Da ein Aufliegen der Folie auf der Haut auch in der Ausführungsform, bei welcher sich auf der der Blutsperremanschette abgewandten Seite der Folie die Polsterung befindet, nicht vollständig verhindert werden kann, ist es sinnvoll, wenn die Folie aus einem hautverträglichen Material besteht. Alternativ kann die Folie auch wenigstens teilweise mir einem körperverträglichen Material, bevorzugt Zellstoff oder Baumwolle oder elastischem Gewebe, bedeckt sein.
  • Bevorzugt besteht die Polsterung im wesentlichen aus Synthetikwatte oder Polstervlies. Die Polsterung hat einerseits die Aufgabe die Bildung von Druckstellen zu verhindern und die Haut gegenüber der Folie abzuschirmen, muß aber andererseits auch über eine ausreichende Festigkeit verfügen, um den durch die Blutsperremanschette ausgeübten Druck zu vermitteln.
  • Vorzugsweise beträgt der Umfang der zum Schlauch geformten Folie oder des Folienschlauchs zwischen 20 cm und 130 cm, bevorzugt zwischen 30 cm und 100 cm, und besonders bevorzugt zwischen 30 cm und 80 cm. Sinnvoll ist es dabei, wenn die Folien oder Folienschläuche den körperlichen Maßen des Patienten entsprechend angepaßt werden. Es können also beispielsweise für Kinder und besonders dünne Patienten Folienschläuche und Folien mit einem Umfang zwischen 20 cm und 40 cm zum Einsatz kommen und beispielsweise für normalgewichtige Patienten mit einem Umfang zw. 40 cm und 70 cm.
  • Bevorzugt beträgt die gesamte Länge der Folie in Längsrichtung der Extremität zwischen 3 und 40 cm, bevorzugt zwischen 5 und 20 cm und besonders bevorzugt zwischen 10 und 12 cm. Sinnvoll sind auch hier Folien in verschiedenen Größen, beispielsweise mit einer Länge von 5 cm bis 10 cm, mit einer Länge von 10 cm bis 12 cm und mit einer Länge von 12 bis 20 cm, die je nach Gegebenheit angepaßt werden können.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen und den dazugehörigen Figuren. Es zeigen:
  • 1: Eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutz- und Polsterhülle in Aufsicht;
  • 2: Einen Arm mit einer Blutsperremanschette mit einer erfindungsgemäßen Schutz- und Polsterhülle in Aufsicht;
  • 3: Einen weggebrochenen Schnitt einer erfindungsgemäßen Schutz- und Polsterhülle;
  • 4: Einen Querschnitt durch einen Arm mit einer Blutsperremanschette mit einer erfindungsgemäßen Schutz- und Polsterhülle vor dem Umstülpen der Folie;
  • 5: Einen Querschnitt durch einen Arm mit einer Blutsperremanschette mit einer erfindungsgemäßen Schutz- und Polsterhülle nach dem Umstülpen der Folie;
  • 6: Einen Längsschnitt durch einen Arm mit einer Blutsperremanschette mit einer erfindungsgemäßen Schutz- und Polsterhülle vor dem Umstülpen der Folie; und
  • 7: Einen Längsschnitt durch einen Arm mit einer Blutsperremanschette mit einer erfindungsgemäßen Schutz- und Polsterhülle nach dem Umstülpen der Folie.
  • In 1 ist eine Schutz- und Polsterhülle bei der die Folie 1 direkt an die Polsterung 3 anschließt und diese auf ihrer der Blutsperrmanschette zugewandten Fläche 2 bedeckt. Die Polsterung 3 ist dabei zusätzlich ummantelt, wodurch eine Herausquellen des Polstermaterials an der Stirnfläche der Schutz- und Polsterhülle verhindert wird. Die Fläche 4 stellt die der Blutsperremanschette abgewandte Fläche der Schutz- und Polsterhülle dar und ist mit einer körper- bzw. hautverträglichen Schicht versehen.
  • In 2 ist eine Blutsperremanschette 7 dargestellt, de mit einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutz- und Polsterhülle versehen ist. Die äußere Deckfläche der Blutsperremanschette 7 wird dabei teilweise von der Folie 1 bedeckt.
  • In 3 ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schutz- und Polsterhülle im weggebrochenen Schnitt dargestellt. Die Folie 1 bedeckt dabei die Polsterung 3 auf ihrer der Blutsperremanschette zugewandten Fläche vollständig. Die der Blutsperremanschette abgewandte, auf der Extremität aufliegende Fläche 4 der Polsterung 3 ist mit einem körper- bzw. hautverträglichen Material versehen.
  • In 4 ist ein Querschnitt eines Armes mit einer Blutsperremanschette 7 mit einer erfindungsgemäßen Schutz- und Polsterhülle vor dem Umstülpen der Folie dargestellt. Dabei ist zentral der Knochen 6 des Oberarmes angedeutet. Der Oberarm 5 ist durch die Polsterung 3 von der Blutsperremanschette 7 getrennt.
  • In 5 ist ein Querschnitt eines Armes mit einer Blutsperremanschette 7 mit einer erfindungsgemäßen Schutz- und Polsterhülle nach dem Umstülpen der Folie 1 dargestellt. Dabei ist zentral der Knochen 6 des Oberarmes angedeutet. Der Oberarm 5 ist durch die Polsterung 3 von der Blutsperremanschette 7 getrennt und die äußere Deckfläche der Blutsperremanschette 7 ist durch die Folie 1 vor Feuchtigkeit und Verunreinigung geschützt. Die Schnittlinie VII-VII entspricht der Darstellung in 7.
  • In 6 ist ein Längsschnitt durch einen Arm mit einer Blutsperremanschette 7 mit einer erfindungsgemäßen Schutz- und Polsterhülle vor dem Umstülpen der Folie 1 gezeigt. Die angegebene Schnittlinie IV-IV gibt die Darstellung in 4 an. Bei der in dieser Figur dargestellten Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich die Folie 1 über die gesamte der Blutsperremanschette zugewandte Fläche der Polsterung 3 und bedeckt damit die gesamt innere Deckfläche der Blutsperremanschette 7. Die Blutsperremanschette 7 ist zusammen mit der erfindungsgemäßen Schutz- und Polsterhülle an dem Oberarm 5 angebracht.
  • In 7 ist ein Längsschnitt durch einen Arm mit einer Blutsperremanschette 7 mit einer erfindungsgemäßen Schutz- und Polsterhülle nach dem Umstülpen der Folie 1 dargestellt. Bei Gebrauch der Schutz- und Polsterhülle, während der Operation an dem distal der Blutsperremanschette mit der Schutz- und Polsterhülle gelegenen Teil des Armes, ist die Folie 1 wie dargestellt umgestülpt. Dadurch wird eine Verunreinigung der Blutsperremanschette verhindert. Die Polsterung 3 ist von einer Ummantelung umgeben, die hautverträglich ist und ein Fusseln der Polsterung verhindert.
  • Für Zwecke der ursprünglichen Offenbarung wird darauf hingewiesen, daß sämtliche Merkmale, wie sie sich aus der vorliegenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen für einen Fachmann erschließen, auch wenn sie konkret nur im Zusammenhang mit bestimmten weiteren Merkmalen beschrieben wurden, sowohl einzeln als auch in beliebigen Zusammenstellungen mit anderen der hier offenbarten Merkmale oder Merkmalsgruppen kombinierbar sind, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde oder technische Gegebenheiten derartige Kombinationen unmöglich oder sinnlos machen. Auf die umfassende, explizite Darstellung sämtlicher denkbarer Merkmalskombinationen wird hier nur der Kürze und der Lesbarkeit der Beschreibung wegen verzichtet.

Claims (10)

  1. Schutz- und Polsterhülle (1, 2, 3, 4) für eine an eine Extremität (5) anlegbare Blutsperremanschette, die eine in Gebrauch distale und eine proximale Stirnfläche sowie eine äußere (2) und eine innere Deckfläche (4) hat, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutz- und Polsterhülle aus einer flexiblen Folie (1) besteht, die einen Teil der inneren Deckfläche der Blutsperremanschette (7) bedeckt und distal über diese hinausragt und im Gebrauch so umstülpbar ist, daß sie zusätzlich wenigstens die distale Stirnfläche und einen Teil der äußeren Deckfläche der Blutsperremanschette bedeckt.
  2. Schutz- und Polsterhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie als Schlauch ausgebildet ist.
  3. Schutz- und Polsterhülle nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen der inneren Deckfläche der Blutsperremanschette und der Folie oder an der der Blutsperremanschette abgewandten Fläche der Folie eine Polsterung befindet.
  4. Schutz- und Polsterhülle nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung ummantelt ist.
  5. Schutz- und Polsterhülle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ummantelung der Polsterung aus Vlies, Mullstoff, Kreppapier oder Polyethylenfolie besteht.
  6. Schutz- und Polsterhülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie im wesentlichen elastisch ist.
  7. Schutz- und Polsterhülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie aus einem wasserundurchläßigen Vlies oder einem körperverträglichen Kunststoff, bevorzugt Polyethylen, besteht und/oder wenigstens teilweise mir einem körperverträglichen Material, bevorzugt Zellstoff oder Baumwolle oder elastischem Gewebe, bedeckt ist.
  8. Schutz- und Polsterhülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung im wesentlichen aus Synthetikwatte oder Polstervlies besteht.
  9. Schutz- und Polsterhülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Umfang der zum Schlauch geformten Folie oder des Folienschlauchs zwischen 20 cm und 130 cm, bevorzugt zwischen 30 cm und 100 cm, und besonders bevorzugt zwischen 30 cm und 80 cm beträgt.
  10. Schutz- und Polsterhülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte Länge der Folie in Längsrichtung der Extremität zwischen 3 und 40 cm, bevorzugt zwischen 5 und 20 cm und besonders bevorzugt zwischen 10 und 12 cm beträgt.
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