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DE102006045156A1 - System zur wiederaufladbaren Stromversorgung für ein bewegliches, selbstständiges Gerät - Google Patents

System zur wiederaufladbaren Stromversorgung für ein bewegliches, selbstständiges Gerät Download PDF

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Publication number
DE102006045156A1
DE102006045156A1 DE102006045156A DE102006045156A DE102006045156A1 DE 102006045156 A1 DE102006045156 A1 DE 102006045156A1 DE 102006045156 A DE102006045156 A DE 102006045156A DE 102006045156 A DE102006045156 A DE 102006045156A DE 102006045156 A1 DE102006045156 A1 DE 102006045156A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
charging station
charging
battery
receiving device
mobile device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102006045156A
Other languages
English (en)
Inventor
Stephan Leuthner
Klaus Marx
Mario Roessler
Amos Albert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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Publication of DE102006045156A1 publication Critical patent/DE102006045156A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • H02J7/70

Landscapes

  • Charge And Discharge Circuits For Batteries Or The Like (AREA)

Abstract

Ein System zur wiederaufladbaren Stromversorgung umfasst ein bewegliches Gerät und eine Aufladestation, wobei zur Aufladung eines Akkumulators in dem beweglichen Gerät die Aufladestation angefahren wird und der Akkumulator von einer Aufladestation elektrisch aufzuladen ist. Der Akkumulator ist als Wechselakku ausgebildet, der in einer Aufnahmeeinrichtung in dem beweglichen Gerät auswechselbar ausgebildet ist. Auch in der Aufladestation ist eine Aufnahmeeinrichtung vorgesehen, in der der Akkumulator während des Aufladens auswechselbar aufgenommen ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein System zur wiederaufladbaren Stromversorgung für ein bewegliches, selbständiges Gerät nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Stand der Technik
  • In der DE 695 01 205 T2 wird ein Stromversorgungssystem für selbständige, bewegliche Roboter beschrieben, das eine stationäre Aufladestation umfasst, über die ein in dem Roboter mitgeführter Akkumulator aufgeladen werden kann. Die Aufladestation umfasst einen Hochfrequenzgenerator und eine Induktionsspule, über die die elektrische Energie bei angenähertem Roboter auf eine dort vorhandene Empfängerspule zur Aufladung des Akkumulators übertragbar ist. Diese auf Ausnutzung des Induktionseffektes basierende elektrische Aufladung des Akkumulators hat jedoch den Nachteil, dass der Nachladevorgang einen erheblichen Zeitraum beansprucht, während dem der Roboter nicht für seinen eigentlich vorgesehenen Einsatzzweck verwendet werden kann. Außerdem erfordert die Übertragung großer Energiemengen mittels Induktion einen erheblichen konstruktiven Aufwand. Auch konstruktiv weniger aufwändige Lösungen mit direkter elektrischer Kontaktierung zwischen Ladestation und autonomen Gerät erfordern immer noch eine erhebliche Ladezeit.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein System zur wiederaufladbaren Stromversorgung für ein bewegliches, selbständiges Gerät mit einfachen konstruktiven Maßnahmen so auszuführen, dass das bewegliche Gerät praktisch unterbrechungsfrei arbeiten kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die Unteransprüche geben zweckmäßige Weiterbildungen an.
  • Bei dem erfindungsgemäßen System zur wiederaufladbaren Stromversorgung ist der in dem beweglichen Gerät mitgeführte Akkumulator als Wechselakku ausgebildet, der in einer Aufnahmeeinrichtung auswechselbar aufgenommen ist. In der Aufladestation ist eine entsprechende Aufnahmeeinrichtung für den Akkumulator vorgesehen, in die dieser während des Aufladens auswechselbar aufgenommen ist.
  • Diese Ausführung ermöglicht es, während des Nachladevorganges einen Ersatz-Akkumulator in die Aufnahmeeinrichtung in dem beweglichen Gerät einzuführen, so dass während des Aufladevorganges das Gerät von dem Ersatz-Akkumulator gespeist und weiter betrieben werden kann. Anstelle eines Ersatz-Akkumulators kann auch eine sonstige elektrische Speichereinheit auswechselbar in die Aufnahmeeinrichtung in dem beweglichen Gerät eingesetzt werden, beispielsweise eine elektrische Batterie, gegebenenfalls auch Wasserstoff- oder Methanolkartuschen für Brennstoffzellen. Die Einsatzbereitschaft des beweglichen Geräts ist somit unabhängig vom Nachladevorgang.
  • Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass aufgrund der analog konzipierten konstruktiven Ausführung der Aufnahmeeinrichtungen in der Aufladestation und in dem beweglichen Gerät das Entfernen des Wechselakkus aus dem beweglichen Gerät und Einsetzen dieses Wechselakkus in die Aufladestation automatisch oder zumindest weitestgehend automatisch durchgeführt werden kann. Der Einsatz gleicher oder gleichartiger Aufnahmeeinrichtungen in dem mobilen Gerät und in der üblicherweise stationären Aufladestation begünstigt einen automatischen Wechsel des Wechselakkus.
  • Der Wechsel des Akkus kann dadurch vereinfacht werden, dass in den Aufnahmeeinrichtungen im mobilen Gerät und in der Aufladestation jeweils eine Schienenführung vorgesehen ist, mit der gemäß bevorzugter Weiterbildung Kontaktschienen am Akkumulator zusammenwirken. Beim Wechsel zwischen den Aufnahmeeinrichtungen dient die Schienenführung zum erleichterten Einführen sowie zur Justierung des Wechselakkus. Außerdem können die Kontaktschienen zugleich den elektrischen Kontakt zu dem elektrischen Verbraucher in dem mobilen Gerät herstellen, also beispielsweise zu dem Elektromotor, welcher das mobile Gerät antreibt und/oder eine zusätzliche Funktion im mobilen Gerät betätigt. Die beiden Kontaktschienen am Akkumulator bilden hierbei den Pluspol und den Minuspol.
  • Die Justierung des Wechselakkus beim Wechsel zwischen den Aufnahmeeinrichtungen kann dadurch verbessert werden, dass die Schienenführung zwei konisch zulaufende Führungsschienen aufweist, die zu der offenen Seite des jeweiligen Aufnahmeschachtes im mobilen Gerät bzw. in der Aufnahmestation hin in einem spitzen Winkel zulaufen, so dass die Kontaktschienen am Wechselakku auch bei nicht-optimaler Einschubrichtung in den Schacht der jeweils anderen Einheit automatisch in die korrekte Position gebracht wird. Die Kontaktschienen sind hierbei zweckmäßig ebenfalls konisch ausgebildet, sie weisen zweckmäßigerweise zwei Abschnitte auf, die sich in Richtung ihrer gegenüberliegenden Stirnseiten erweitern, so dass diese konisch erweiterte Stirnseite an der Unterseite des Wechselakkus eine Art Fangmaul bildet, das die spitzwinklig zulaufenden Führungsschienen in der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung umgreift.
  • Zweckmäßig bietet die Aufnahmeeinrichtung in der Aufladestation Platz für zumindest zwei Akkumulatoren, so dass zum Nachladen eines Akkumulators aus dem mobilen Gerät ein Austausch durchgeführt werden und das mobile Gerät praktisch ohne Unterbrechung weiterarbeiten kann. Dieser Vorgang des Wechsels kann dadurch noch beschleunigt und erleichtert werden, dass die Aufnahmeeinrichtung in der Aufladestation verstellbar ausgeführt ist, so dass insbesondere auch bei unbeweglich vor der Aufladestation stehendem, mobilem Gerät die Wechselakkus getauscht werden können. Dies wird insbesondere durch eine translatorische Verschiebbarkeit der Aufnahmeeinrichtung in der Aufnahmestation ermöglicht, wobei die Verschieberichtung vorteilhaft quer zur Wechselrichtung erfolgt, in der die Wechselakkus zwischen den Aufnahmeeinrichtungen verschoben werden. Der Austausch des Wechselakkus erfolgt dann in der Weise, dass zunächst der Wechselakku aus dem mobilen Gerät in den freien Schacht der Aufnahmeeinrichtung in der Aufladestation verschoben wird, anschließend die Aufnahmeeinrichtung in der Aufladestation in Querrichtung verschoben wird, bis der zweite Schacht dieser Aufnahmeeinrichtung in einer Flucht mit der Aufnahmeeinrichtung im mobilen Gerät liegt, und schließlich der zweite Wechselakku aus der Aufladestation in das mobile Gerät verschoben wird.
  • Grundsätzlich kommen verschiedene Verstellmöglichkeiten für die Verstellung der Aufnahmeeinrichtung in der Aufladestation in Betracht, also zusätzlich oder alternativ zu der bereits genannten translatorischen Verschiebebewegung eine rotatorische Drehbewegung oder eine Kombination aus Verschiebe- und Verdrehbewegung.
  • Gegebenenfalls bietet auch die Aufnahmeeinrichtung im mobilen Gerät Platz für zumindest zwei Akkus, von denen mindestens einer als Wechselakku ausgeführt ist.
  • Das beschriebene System ist für alle Arten von mobilen und stromgetriebenen Systemen anwendbar, beispielsweise bei autonomen Rasenmähern, Reinigungsrobotern oder sonstigen Robotern, bei Staubsaugern etc.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungen sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Ansprüchen zu entnehmen. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Systems zur wiederaufladbaren Stromversorgung für ein bewegliches Gerät, mit einer stationären Aufladestation, wobei in dem beweglichen Gerät ein Wechselakku vorgesehen ist und in der Aufladestation eine Aufnahmeeinrichtung mit insgesamt zwei Schächten für zwei Wechselakkus,
  • 2 eine 1 entsprechende Darstellung, bei der ein Greifarm der Aufladestation den Wechselakku im mobilen Gerät ergriffen hat,
  • 3 das System in einer weiter fortgeschrittenen Situation, bei der der Greifarm den ergriffenen Wechselakku in die Aufnahmeeinrichtung hineingezogen hat, welche sich in der Aufladestation befindet,
  • 4 die Aufnahmeeinrichtung in der Aufladestation in einer quer verschobenen Position, in welcher ein zweiter Wechselakku der Aufladestation in einer Flucht mit dem Aufnahmeschacht in dem mobilen Gerät liegt,
  • 5 den zweiten Wechselakku in einer durch den Greifarm verschobenen Position im Aufnahmeschacht im mobilen Gerät.
  • In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Ausführungsform(en) der Erfindung
  • Das in den Figuren gezeigte System 1 umfasst eine stationäre Aufladestation 2, die mit einer nicht näher dargestellten elektrischen Aufladeeinheit zur Aufladung von Akkumulatoren ausgestattet ist. An die stationäre Aufladestation 2 kann ein mobiles Gerät 3 andocken, welches unabhängig beweglich und selbständig verfahrbar ausgeführt ist; bei diesem mobilen Gerät handelt es sich beispielsweise um einen Roboter. In dem mobilen Gerät 3 befindet sich ein elektrischer Verbraucher, beispielsweise ein Elektromotor, der von elektrischer Energie gespeist wird, welche in einem Akkumulator 5 gespeichert ist. Dieser Akkumulator 5 ist als Wechselakku ausgebildet und in einer Aufnahmeeinrichtung 4 im mobilen Gerät 3 auswechselbar aufgenommen.
  • Zum Aufladen des Wechselakkus 5 verfährt das mobile Gerät 3 in die in den Figuren dargestellte Position, in welcher die Aufnahmeeinrichtung 4 im mobilen Gerät 3 einschließlich des darin aufgenommenen Wechselakkus 5 in einer Flucht mit einer zugeordneten Aufnahmeeinrichtung 6 liegt, die in der stationären Aufladestation 2 vorgesehen ist. Diese Aufnahmeeinrichtung 6 in der Aufladestation 2 besitzt zwei Aufnahmeschächte zur Aufnahme jeweils eines Wechselakkus. In 1 ist der Aufnahmeschacht, welcher in einer direkten Flucht zur Aufnahmeeinrichtung 4 am mobilen Gerät 3 liegt, frei, wohingegen der zweite Aufnahmeschacht in der Aufnahmeeinrichtung 6 mit einem zweiten Wechselakku 8 belegt ist. Die Aufnahmeeinrichtung 6 in der Aufladestation 2 ist verschieblich ausgeführt und kann zwischen der in 1 dargestellten Position in Pfeilrichtung 7 in die in den 4 und 5 dargestellte Position verschoben werden. Die Verschieberichtung gemäß Pfeilrichtung 7 liegt quer zur Auswechselrichtung des Akkumulators 5 bzw. 8. Die Verschiebung in Querrichtung der Aufnahmeeinrichtung 6 in der Aufladestation 2 erfolgt zweckmäßig mittels eines automatisch zu betätigenden Stellgliedes.
  • Für den Wechsel der Akkumulatoren 5 bzw. 8 in den jeweiligen Aufnahmeeinrichtungen 4 bzw. 6 ist an der Aufladestation 2 ein Greifarm 9 vorgesehen, der in Pfeilrichtung 10 verschiebbar ist. Die Verschieberichtung gemäß Pfeilrichtung 10 des Greifarmes 9 liegt senkrecht zur Verschieberichtung der Aufnahmeeinrichtung 6 in der Aufladestation 2 gemäß Pfeilrichtung 7. Wie den Figuren zu entnehmen, ist der Greifarm 9 in der Lage, den Wechselakku 5 in dem mobilen Gerät 3 zu ergreifen, sofern der Wechselakku 5 in einer Flucht mit dem leeren Aufnahmeschacht in der Aufnahmeeinrichtung 6 in der Aufladestation 2 liegt. Dieses Ergreifen des Wechselakkus 5 ist in 2 dargestellt. Nach dem Ergreifen wird der Wechselakku 5 aus seiner Position im Schacht in der Aufnahmeeinrichtung 4 im mobilen Gerät 3 durch eine Betätigung des Greifarmes 9 herausgezogen und in den leeren Aufnahmeschacht in der Aufnahmeeinrichtung 6 in die Aufladestation 2 hineingezogen (3).
  • Die Überführungsbewegung wird durch eine Schienenführung unterstützt, die Führungsschienen 11 in der Aufnahmeeinrichtung 6 umfasst. Diese Führungsschienen 11 bestehen aus zwei einzelnen, spitz bzw. konisch zulaufenden Schienen, die in jedem der beiden Aufnahmeschächte in der Aufnahmeeinrichtung 6 angeordnet sind. Die spitz zulaufende Seite der Führungsschienen 11 ist hierbei der Einschuböffnung in der Aufnahmeeinrichtung 6 zugewandt.
  • Mit den Führungsschienen 11 wirken Kontaktschienen 12 zusammen, die an der Unterseite jedes Wechselakkus 5 bzw. 8 angeordnet sind. Diese Kontaktschienen 12 umfassen zwei zusammengesetzte, konische Abschnitte, die sich zu ihrer jeweiligen freien Stirnseite hin erweitern. Der sich erweiternde Abschnitt in den Kontaktschienen 12 wirkt hierbei nach Art eines Fangmaules und umgreift beim Wechsel des Akkumulators zwischen mobilem Gerät und Aufladestation die spitz zulaufenden Führungsschienen 12.
  • Auch in der Aufnahmeeinrichtung 4 im mobilen Gerät 3 sind Führungsschienen vorgesehen, die mit dem Bezugzeichen 13 gekennzeichnet sind. Diese Führungsschienen 13 besitzen die gleiche Funktion und den gleichen Aufbau wie die Führungsschienen 11 in der korrespondierenden Aufnahmeeinrichtung 6 in der Aufladestation 2. Die Führungsschienen 13 in der Aufnahmeeinrichtung 4 erleichtern den Einschub eines Wechselakkus 5 bzw. 8 von der Aufladestation 2 in das mobile Gerät 3. Die Kontaktschienen 12 an der Unterseite eines jeden Wechselakkus besitzen aufgrund ihrer doppelten, konischen Ausführung mit Erweiterung im Bereich jeder Stirnseite die Möglichkeit, beim Wechsel in beide Richtungen, also sowohl vom mobilen Gerät 3 zur Aufladestation 2 als auch umgekehrt, die jeweiligen Führungsschienen 11 in der Aufladestation 2 bzw. 13 im mobilen Gerät 3 zu umgreifen, wodurch eine Stabilisierung und Justierung des jeweiligen Wechselakkus 5 bzw. 8 erreicht wird.

Claims (12)

  1. System zur wiederaufladbaren Stromversorgung für ein bewegliches Gerät, mit einer Aufladestation (2), die zur Aufladung eines Akkumulators (5) von dem beweglichen Gerät (3) anzufahren ist, wobei der im beweglichen Gerät (3) mitgeführte Akkumulator (5) von einer Aufladeeinheit in der Aufladestation (2) elektrisch aufladbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Akkumulator als Wechselakku (5) ausgebildet ist, der in einer Aufnahmeeinrichtung (4) im beweglichen Gerät (3) auswechselbar aufgenommen ist, und dass in der Aufladestation (2) eine korrespondierende Aufnahmeeinrichtung (6) vorgesehen ist, in der der Akkumulator (5) während des Aufladens auswechselbar aufgenommen ist.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Akkumulator (5) translatorisch in einen Schacht der Aufnahmeeinrichtung (4 bzw. 6) einschiebbar bzw. aus diesem herauszunehmen ist.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (4 bzw. 6) im beweglichen Gerät (3) und in der Aufladestation (2) jeweils eine Schienenführung (11, 13) umfasst.
  4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienenführung konisch zulaufende Führungsschienen (11, 13) zur automatischen Justierung des Akkumulators (5) umfasst.
  5. System nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienen der Schienenführung (11, 13) als Plus- und Minuspol fungieren.
  6. System nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass am Akkumulator (5) Kontaktschienen (12) angeordnet sind, die mit der Schienenführung (11, 13) in den Aufnahmeeinrichtungen (4, 6) zusammenwirken.
  7. System nach Anspruch 4 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktschienen (12) am Akkumulator (5) zwei zusammengesetzte, konische Abschnitte aufweisen, die sich zur jeweiligen Stirnseite hin erweitern.
  8. System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (6) in der Aufladestation (2) Platz für mindestens zwei Akkumulatoren (5, 8) bietet.
  9. System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (6) in der Aufladestation (2) verstellbar, insbesondere verschiebbar oder drehbar ausgebildet ist.
  10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (6) in der Aufladestation (2) quer zur Wechselrichtung des Wechselakkus (5) verschiebbar geführt ist.
  11. System nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (4) in dem beweglichen Gerät (2) Platz für mindestens zwei Akkumulatoren bietet.
  12. System nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (4) in dem beweglichen Gerät (2) verstellbar, insbesondere verschiebbar oder drehbar ausgebildet ist.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102013104211A1 (de) * 2013-04-25 2014-10-30 Dynapac Gmbh Straßenfertiger oder Beschicker, Verdichter, System und Verfahren zum Betreiben einer Straßenbaumaschine
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