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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Identifizierung
eines Kraftfahrzeugersatzmittels, ein entsprechendes Kraftfahrzeug
und eine entsprechende Vorrichtung.
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Weltweit
nimmt die Zahl der Hersteller nachgeahmter minderwertiger Kraftfahrzeugersatzteile zu.
Solche nachgeahmten Kraftfahrzeugersatzteile erreichen selten die
Qualität
der Original-Ersatzteile und erfüllen
teilweise nicht einmal die Mindestanforderungen der Kraftfahrzeughersteller
an Kraftfahrzeugersatzteile. Dies kann insbesondere bei die Fahrsicherheit
beeinflussenden Kraftfahrzeugersatzteilen, wie Bremsen oder Bremsbelägen, fatale
Folgen haben.
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Zudem
ist es aufgrund der immer komplexeren Kraftfahrzeuge gerade im Premium-Bereich
erforderlich, dass das Zusammenwirken der verschiedenen Komponenten
eines Kraftfahrzeuges zuverlässig
erfolgt, und die Komponenten aufeinander abgestimmt sind. So ist
es vorteilhaft, wenn die Ansteuerung von modernen Kraftfahrzeugmotoren
auf Informationen über
Art und/oder Typ des Motoröls
basiert. Ebenso kann beim Austausch von elektronischen Komponenten
die Kenntnis des Softwarestandes zusammenwirkender Komponenten für einen
fehlerfreien Betrieb des Gesamtsystems von entscheidender Bedeutung
sein oder zumindest bei der Mängelbehebung
nützlich
sein.
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Zur
Identifizierung von Waren etablieren sich derzeit so genannte RFID
(Radio Frequency Identification (engl. für Funk-Erkennung))-Verfahren,
um Identifikationsdaten berührungslos
und ohne Sichtkontakt lesen und speichern zu können.
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Ein
RFID-System umfasst beispielsweise ein Funkidentifikationselement
(auch Transponder, RFID-Etikett, -Chip, -Tag, Funketikett oder -chip
genannt), auf dem Identifikationsdatenelemente oder andere Informationen
abgespeichert sein können, eine
Funk-Empfangseinrichtung (auch Leseeinrichtung oder Reader genannt),
eine Funk-Sendeeinrichtung und zentrale Steuer- und/oder Speichereinrichtungen
zur Verarbeitung, Speicherung und ggf. Weiterleitung der Identifikationsdaten.
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Die
RFID-Transponder unterscheiden sich teilweise recht stark voneinander.
Der Aufbau eines RFID-Transponders sieht beispielsweise eine Antenne,
einen analogen Schaltkreis zum Empfangen und/oder Senden (Transponder),
sowie einen digitalen Schaltkreis und einen permanenten Speicher
vor. RFID-Transponder können über einen
mehrfach beschreibbaren Speicher verfügen, in dem während der Lebensdauer
Informationen abgelegt werden können.
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RFID-Transponder
gibt es prinzipiell in zwei Ausführungen:
aktive RFID-Transponder
und passive RFID-Transponder. Aktive RFID-Transponder sind batteriebetrieben
und können
typischerweise sowohl gelesen, als auch beschrieben werden. Aktive
RFID-Transponder befinden sich normalerweise im Ruhezustand, d.h.
sie senden keine Informationen aus. Nur wenn ein spezielles Aktivierungssignal
empfangen wird, aktiviert sich der Sender. Passive RFID-Transponder
beziehen ihre Energie zum Senden von Informationen aus den empfangenen
Funkwellen. Die Menge der gespeicherten Daten ist wesentlich geringer
als bei aktiven RFID-Transpondern. In ihrem Speicher wird üblicherweise
eine eindeutige Identifikationsnummer (GUID) hinterlegt. Manche passive
Transponder sind mit einem wieder beschreibbaren Speicher ausgerüstet.
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Es
ist nun eine Aufgabe der Erfindung, eine technische Lehre anzugeben,
mit der ein Kraftfahrzeugersatzmittel zuverlässig identifiziert werden kann. Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte
und zweckmäßige Weiterbildungen
sind in den abhängigen
Ansprüchen
angegeben. Es liegen dabei auch Weiterbildungen des unabhängigen Kraftfahrzeuganspruchs
und des unabhängigen
Vorrichtungsanspruchs im Rahmen der Erfindung, die den abhängigen Verfahrensansprüchen entsprechen.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels ist dem Kraftfahrzeugersatzmittel
ein Funkidentifikationselement zugeordnet. Auf dem oder in dem Funkidentifikationselement
ist ein Berechtigungsobjekt, das sich auf das Kraftfahrzeugersatzmittel
bezieht, abgespeichert. Das Berechtigungsobjekt wird mit der Zuordnung,
bei der Zuordnung oder im Zuge der Zuordnung des entsprechenden
Kraftfahrzeugersatzmittels zu einem Kraftfahrzeug, insbesondere
mit einem Verbau des entsprechenden Kraftfahrzeugersatzmittels in
ein Kraftfahrzeug, durch das Funkidentifikationselement gesendet
und durch eine dem Kraftfahrzeug zugeordnete Funk-Empfangseinrichtung
empfangen.
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Bei
dem Kraftfahrzeugersatzmittel kann es sich um ein beliebiges Kraftfahrzeugersatzprodukt, wie
ein Motoröl,
ein Kraftfahrzeug-Verschleißteil,
ein Kraftfahrzeug-Steuerprogramm, eine elektronische Straßenkarte,
Bremsbeläge,
eine Fahrzeugbatterie, ein Steuergerät, eine Kraftfahrzeugleuchte,
etc. oder eine Kombination solcher Produkte handeln.
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Das
Berechtigungsobjekt kann den Kraftfahrzeugersatzmittel-Typ, den
Kraftfahrzeugersatzmittel-Namen, einen Seriencode, einen Teilecode,
einen Lagercode, einen Verwaltungscode, einen Herstellungscode,
eine Versionsnummer, einen Herstellungsort, eine Herstellungszeit,
einen Chargencode, eine Verbauanleitung, eine Teileeigenschaft,
physikalische Parameter, einen Verbauhinweis, einen Fahrzeugeinstellungshinweis,
einen Identifikationsco de, einen Berechtigungscode, ein Berechtigungssignal,
eine Berechtigungsnachricht, einen Berechtigungsschlüssel, ein
Berechtigungsbit, einen Zulassungscode, einen Testcode, einen Prüfcode und/oder
einen oder mehrere Kraftfahrzeugtypen, für welche das Kraftfahrzeugersatzmittel
geeignet ist, umfassen. Auch das Verschlüsseln einer oder mehrerer dieser
Informationen mit einem speziellen Berechtigungsschlüssel kann
zu einem Berechtigungsobjekt führen.
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Vorzugsweise
ist dem Kraftfahrzeugersatzmittel dadurch ein Funkidentifikationselement
zugeordnet, dass das Funkidentifikationselement Teil der Verpackung
des Kraftfahrzeugersatzmittels ist, dass das Funkidentifikationselement
innerhalb der Verpackung des Kraftfahrzeugersatzmittels liegt, dass
das Funkidentifikationselement mit der Verpackung des Kraftfahrzeugersatzmittels
lösbar
verbunden ist, dass das Funkidentifikationselement mit dem Kraftfahrzeugersatzmittel
lösbar
verbunden ist, oder dass das Funkidentifikationselement Teil von
Begleitpapieren oder des Lieferumfangs des Kraftfahrzeugersatzmittels
ist. Das Funkidentifikationselement ist dabei vorteilhafterweise
nicht fest mit dem Kraftfahrzeugersatzmittel selbst verbunden, da
beispielsweise ein festes Anbringen des Funkidentifikationselements
an einer Bremsscheibe schwer möglich
ist, oder das Funkidentifikationselement während der Nutzung des Fahrzeuges
mechanisch oder thermisch zu stark beansprucht werden würde.
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Durch
die Erfindung wird erreicht, dass ein Kraftfahrzeugersatzmittel
einfach und zuverlässig identifiziert
werden kann.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass nach dem Empfang des Berechtigungsobjektes
oder als mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf den Empfang des
Berechtigungsobjektes, insbesondere des Berechtigungscodes und/oder
des Namens des Kraftfahrzeugersatzmittels, automatisch eine auf dem
Berechtigungsobjekt basierende Informationsanzeige auf einer dem
Fahrzeug zugeordneten Anzeigeeinrichtung erfolgt. Bei der Anzeigeeinrichtung handelt
es sich vorteilhafterweise um eine Anzeigeeinrichtung des Fahrzeuges,
die zu einem anderen Zweck ohnehin schon vorhanden ist. Die Anzeige kann
aber auch auf einem beliebigen Anzeigegerät außerhalb des Fahrzeugs erfolgen,
beispielsweise auf einem PC oder einem Diagnosegerät, die mit dem
Fahrzeug kommunikationstechnisch verbunden sind.
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Vorzugsweise
wird vor der Informationsanzeige das empfangene Berechtigungsobjekt,
insbesondere ein darin enthaltener Berechtigungscode oder Berechtigungsschlüssel, fahrzeugseitig
auf seine Gültigkeit überprüft, und
bei positivem Ergebnis die genannte Informationsanzeige, die ebenfalls
auf dem Berechtigungsobjekt, insbesondere dem Namen des Kraftfahrzeugersatzmittels,
basiert, ausgelöst.
Beispielsweise kann die Gültigkeit
des Berechtigungscodes dadurch überprüft werden,
dass der empfangene Berechtigungscode mit im Fahrzeug vorliegenden
oder generierbaren Berechtigungscodes verglichen wird. Vorzugsweise
erfolgt keine Informationsanzeige, wenn kein Berechtigungsobjekt empfangen
wurde, oder das Berechtigungsobjekt, insbesondere der Berechtigungscode,
ungültig
ist.
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Dadurch
wird es einem Monteur, einem Mechaniker, einem Service-Techniker oder dem
Fahrer ermöglicht,
einfach und komfortabel zuverlässige
Informationen über
das verbaute oder das zu verbauende Kraftfahrzeugersatzmittel abzulesen
und beispielsweise den Namen oder dem Typ des Kraftfahrzeugersatzmittels
zu erfahren.
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Besonders
bevorzugt ist vorgesehen, dass basierend auf oder zusammen mit der
Informationsanzeige eine Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung abgefragt
wird, die beispielsweise durch den zuständigen Monteur nach dem erfolgreichen Verbau
des Kraftfahrzeugersatzmittels in dem Fahrzeug mittels eines ohnehin
im Fahrzeug schon für
einen anderen Zweck vorgesehenen Eingabemittels oder mittels einer
ohnehin im Fahrzeug schon für
einen anderen Zweck vorgesehenen Benutzerschnittstelle eingegeben
wird. Vorzugsweise wird keine Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung abgefragt,
wenn kein oder ein ungültiges
Berechtigungsobjekt vorliegt.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsvariante wird
basierend auf einer eingegebenen Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung und/oder
ausgelöst
durch die Eingabe einer Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung und/oder
basierend auf dem Berechtigungsobjekt automatisch ein Bestätigungsobjekt
durch eine dem Kraftfahrzeug zugeordnete Funk-Sende-Einrichtung insbesondere
an das Funkidentifikationselement gesendet. Das Bestätigungsobjekt
umfasst vorzugsweise Verbauinformationen (Verbauort, Verbauzeit,
Mechanikername), Informationen über
das verbaute Kraftfahrzeugersatzmittel, Informationen über das
Kraftfahrzeug und/oder ein Sperranweisungsobjekt. Vorzugsweise wird
kein Bestätigungsobjekt
gesendet, wenn fahrzeugseitig keine Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung eingegeben
wurde und/oder kein gültiges
Berechtigungsobjekt vorliegt.
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Mit
dem Bestätigungsobjekt
wird vorzugsweise ein Fahrzeugidentifikationsobjekt gesendet, das
insbesondere Fahrzeugidentifikationsdaten, wie beispielsweise einen
Fahrzeugidentifikationscode oder die Fahrgestellnummer, Verbauinformationen (Verbauort,
Verbauzeit, Mechanikername, Werkzeug) oder Informationen über das
verbaute Kraftfahrzeugersatzmittel umfasst. Das Fahrzeugidentifikationsobjekt
kann auch Teil des Bestätigungsobjektes
sein. Verbauort, Verbauzeit, Werkzeug und/oder Mechanikername werden
beispielsweise entweder im Rahmen der Eingabe der Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung eingegeben
oder fahrzeugseitig automatisch bereitgestellt. Informationen über das
verbaute Kraftfahrzeugersatzmittel können aus dem Berechtigungsobjekt
stammen, und Fahrzeugidentifikationsdaten können beispielsweise aus einem fahrzeugseitigen
Speicher gelesen werden Durch die komplette oder teilweise automatische
Speicherung des Bestätigungsobjektes
und/oder des Fahrzeugidentifikationsobjektes in dem Funkidentifikationselement,
vorzugsweise als Reaktion auf den Empfang des Bestätigungsobjektes
oder das Senden eines Sperrbestätigungsobjektes
(siehe unten), wird der erfolgte Verbau des Kraftfahrzeugersatzmittels
samt zusätzlicher
Informationen, die beispielsweise das Kraftfahrzeugersatzmittel,
den Verbau oder das Fahrzeug beschreiben oder identifizieren, festgehalten.
Dadurch bildet das Funkidentifikationselement ein Zertifikat dafür, dass
in ein bestimmtes identifizierbares Fahrzeug ein bestimmtes Kraftfahrzeugersatzmittel
verbaut wurde. Mit diesem Zertifikat oder einer Vielzahl entsprechender
Zertifikate können durch
den Fahrzeughalter später
Gewährleistungsansprüche besser
geltend gemacht werden, oder beim Wiederverkauf der Verbau von hochwertigen Kraftfahrzeugersatzmitteln
nachgewiesen werden. Dazu kann vorgesehen sein, dass das für das Aussenden
des Berechtigungsobjektes ganz oder teilweise gesperrte Funkidentifikationselement
(siehe unten) nicht für
das Aussenden des Fahrzeugidentifikationsobjektes gesperrt ist.
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Vorzugsweise
ist auf dem Funkidentifikationselement zudem ein Informationsobjekt,
welches das Kraftfahrzeugersatzmittel beschreibt oder charakterisiert,
abgespeichert, das neben dem Berechtigungsobjekt zu der Funk-Empfangseinrichtung
des Fahrzeuges übertragen
werden kann; vorzugsweise kann es aber nicht die Abfrage einer Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung und/oder
ein Senden eines Bestätigungsobjektes
bewirken. Das Informationsobjekt kann auch Teil des Berechtigungsobjektes sein.
Vorzugsweise kann das Informationsobjekt auch nach einer Sperrung
des Funkidentifikationselementes (siehe unten) für die Übertragung des Berechtigungsobjektes
von dem Funkidentifikationselement gelesen werden, um beispielsweise
bei einem Verkauf des Fahrzeuges Informationen über den Verbau von Kraftfahrzeugersatzmitteln
in das Fahrzeug erhalten zu können.
Es kann auch alternativ oder ergänzend
einen Teil des genannten Zertifikates bilden.
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Vorzugsweise
wird basierend auf dem durch das Funkidentifikationselement empfangenen
Bestätigungsobjekt,
insbesondere dem Sperranweisungsobjekt, oder ausgelöst durch
das Bestätigungsobjekt, insbesondere
das Sperranweisungsobjekt, das Funkidentifikationselement für eine weitere Übertragung des
Berechtigungsobjektes ganz oder teilweise gesperrt, beispielsweise
das Berechtigungsobjekt ganz oder teilweise gelöscht, ein Berechtigungscode
gelöscht
oder gesperrt, oder das Funkidentifikationselement ganz oder teilweise
zerstört
oder deaktiviert.
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So
wird es unmöglich,
ein nachgeahmtes minderwertiges Kraftfahrzeugersatzmittel in ein
anderes Fahrzeug einzubauen, und den Einbau eines Original-Kraftfahrzeugersatzmittels,
dem das Funkidentifikationselement und damit das Berechtigungsobjekt
zugeordnet ist, dadurch vorzutäuschen,
dass das Funkidentifikationselement auch diesem Fahrzeug zugeordnet
wird, insbesondere das Berechtigungsobjekt auch an dieses Fahrzeug übertragen wird.
Es kann also der Verbau eines Original-Kraftfahrzeugersatzmittels,
der ja nur einmal erfolgen kann, auch nur einmal durch das zugeordnete
Funkidentifikationselement an ein Fahrzeug signalisiert und dort
festgehalten werden. Dadurch wird der Verbau eines minderwertigen
Kraftfahrzeugersatzmittels und die gleichzeitige betrügerische
Vortäuschung oder
Abrechnung des Verbaus eines hochwertigen Kraftfahrzeugersatzmittels
zumindest erschwert.
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Auch
wird dadurch verhindert, dass ein nicht kompatibles oder ein nicht
freigegebenes Kraftfahrzeugersatzmittel in ein Fahrzeug eingebaut
wird, und der Einbau eines kompatiblen oder freigegebenen Kraftfahrzeugersatzmittels,
dem das Funkidentifikationselement und damit das Berechtigungsobjekt
zugeordnet ist, dadurch vorgetäuscht
wird, dass das Funkidentifikationselement auch diesem Fahrzeug zugeordnet
wird, insbesondere das Berechtigungsobjekt auch an dieses Fahrzeug übertragen
wird.
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Alternativ
dazu ist es möglich,
dass das Funkidentifikationselement nicht basierend auf dem Bestätigungsobjekt
für eine
weitere Übertragung
des Berechtigungsobjektes gesperrt wird, sondern dass das Funkidentifikationselement
automatisch nach einer einmaligen Übertragung oder nach einem
einmaligen Senden des Berechtigungsobjektes für eine weitere Übertragung
des Berechtigungsobjektes ganz oder teilweise gesperrt wird, oder
dass das Berechtigungsobjekt generell nur einmal gesendet werden
kann. Nach diesem einmaligen Senden kann das Funkidentifikationselement
beispielsweise automatisch ganz oder teilweise deaktiviert oder
zerstört werden.
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Eine
weitere alternative Ausführungsvariante sieht
vor, dass nach dem kompletten oder teilweisen Sperren des Funkidentifikationselementes
für eine weitere Übertragung
des Berechtigungsobjektes automatisch ein Sperrbestätigungsobjekt
von dem Funkidentifikationselement an die Funk-Empfangseinrichtung gesendet wird.
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Je
nach Ausführungsvariante
können
die Eingabe einer Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung,
das Senden des Bestätigungsobjektes und/oder
der Empfang des Sperrbestätigungsobjekts in
dem Kraftfahrzeug automatisch eine oder mehrere der folgenden Schritte
auslösen
(denn nur in diesen Fällen
wird auch eine weitere Übertragung
des Berechtigungsobjektes gesperrt und somit ein Missbrauch verhindert):
- – der
erfolgte Verbau des Kraftfahrzeugersatzmittels und beispielsweise
zusätzliche
Informationen, die auf dem Berechtigungsobjekt oder auf dem Informationsobjekt
basieren oder aus dem Berechtigungsobjekt oder aus dem Informationsobjekt
stammen, werden automatisch in dem Kraftfahrzeug oder einer anderen
dem Kraftfahrzeug zugeordneten aber fahrzeugexternen Speichereinrichtung
festgehalten oder abgespeichert;
- – eine
automatische auf dem Berechtigungsobjekt oder dem Informationsobjekt
basierende Anpassung des Fahrzeuges oder eines Steuergerätes des
Fahrzeuges an das Kraftfahrzeugersatzmittel. Dadurch wird eine zuverlässige, sichere
und komfortable Einstellung des Fahrzeuges ermöglicht. Beispielsweise kann
das Motorsteuergerät so
mit hoher Zuverlässigkeit
und einfach an das eingefüllte
Motoröl
angepasst werden.
- – eine
automatische, insbesondere warnungsfreie, auf dem Berechtigungsobjekt
oder Informationsobjekt basierende Zurücksetzung einer Verschleißanzeige
oder einer Verschleißermittlungseinrichtung,
die sich auf das Kraftfahrzeugersatzmittel bezieht. Beispielsweise
verfügen
moderne Kraftfahrzeuge über
eine Anzeige oder Ermittlung des Verschleißgrades der Bremsbeläge. Diese Anzeige
oder Ermittlung funktioniert nur dann zuverlässig, wenn die Bremsbeläge bestimmte
Mindestanforderungen erfüllen
oder bestimmte Materialien enthalten. Dagegen funktioniert diese
Anzeige oder Ermittlung häufig
dann nicht zuverlässig,
wenn minderwertige Bremsbeläge
verbaut werden. Dies kann zu ernsten Sicherheitsproblemen führen, wenn
die Anzeige einen besseren Bremsbelagzustand anzeigt als tatsächlich vorliegt.
Durch die Zurücksetzung
der Verschleißanzeige
oder der Verschleißermittlungseinrichtung nur
für den
Fall des Verbaus geeigneter, geprüfter oder zugelassener Kraftfahrzeugersatzmittel,
denen ein entsprechendes Funkidentifikationselement zugeordnet ist,
kann dieses Problem vermieden werden.
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Alternativ
oder ergänzend
dazu ist nach dem Einbringen eines Kraftfahrzeugersatzmittels in
ein Fahrzeug ein warnungs- oder fehlerfreies Zurücksetzen einer Verschleißanzeige
oder einer Verschleißermittlungseinrichtung
je nach Ausführungsvariante dann
nicht möglich,
wenn kein Bestätigungsobjekt von
der Funk-Sendeeinrichtung an das Funkidentifikationselement gesendet wurde,
wenn keine Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung eingegeben wurde, und/oder
wenn kein Sperrbestätigungsobjekt
empfangen wurde. Beispielsweise kann das Zurücksetzen der Verschleißanzeige
beim Verbau eines nicht geeigneten Kraftfahrzeugersatzmittels zwar möglich sein,
aber nur in Verbindung mit der Anzeige einer Hinweisnachricht (Warnnachricht),
die den Fahrer oder den Monteur auf die oben genannte Problematik
aufmerksam macht.
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Besonders
praktikabel ist die Erfindung dann, wenn die Funk-Empfangseinrichtung
und/oder die Funk-Sendeeinrichtung in dem Fahrzeug integriert ist
und/oder ein Teil des Fahrzeuges ist. Beispielsweise können die
Funk-Empfangseinrichtung und/oder die Funk-Sendeeinrichtung im Armaturenbrett
oder der Mittelkonsole integriert sein oder benachbart zum Handschuhfach
des Fahrzeuges angeordnet sein.
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Vorteilhafterweise
sind die Funk-Empfangseinrichtung und/oder die Funk-Sendeeinrichtung
derart eingerichtet, dass ihre Sendereichweite bzw. Empfangsreichweite
kleiner ist als die Fahrzeugabmessungen, um in einer Werkstatt Fehlzuordnungen zu
verhindern.
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Besonders
bevorzugt sind die Funk-Empfangseinrichtung, die Funk-Sendeeinrichtung
und das Funkidentifikationselement derart eingerichtet, dass die
Sendereichweite des Funkidentifikationselementes oder die Empfangsreichweite
der Funk-Empfangseinrichtung kleiner ist als die Sendereichweite der
Funk-Sendeeinrichtung oder die Empfangsreichweite des Funkidentifikationselementes.
Dadurch kann erreicht werden, dass dann, wenn ein Berechtigungsobjekt
versendet worden ist, der Verbau eines Kraftfahrzeugersatzmittels
erfolgt ist und durch die Eingabe einer Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung bestätigt worden
ist, auch zuverlässig
eine Sperrung einer weiteren Übertragung
des Berechtigungsobjektes erfolgt.
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Dies
gilt insbesondere für
die Variante ohne Versenden eines Sperrbestätigungsobjektes.
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Bei
der Ausführungsvariante
mit Versenden des Sperrbestätigungsobjekt
ist dagegen vorzugsweise vorgesehen, dass die Sendereichweite des Funkidentifikationselementes
oder die Empfangsreichweite der Funk-Empfangseinrichtung größer ist als
die Sendereichweite der Funk-Sendeeinrichtung oder
die Empfangsreichweite des Funkidentifikationselementes, so dass
eine Sperrung auch zum Empfang eines Sperrbestätigungsobjektes beim Fahrzeug
führt.
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Als
besonders einfach in der praktischen Umsetzung erwies es sich, wenn
mit dem Aktivieren des Fahrzeuges, insbesondere der Zündung des Fahrzeuges,
automatisch im Empfangsbereich der Funk-Empfangseinrichtung liegende
Funkidentifikationselemente durch die Funk-Sendeinrichtung aufgefordert
oder in die Lage versetzt werden, jeweils ihr Berechtigungsobjekt
zu senden.
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Die
Informationsübertragung
kann dadurch vor Manipulationen geschützt werden, dass Nachrichten,
die zwischen der Funk-Sendeeinrichtung bzw. der Funk-Empfangseinrichtung
und dem Funkidentifikationselement ausgetauscht werden, basierend
auf dem Fahrzeugidentifikationsobjekt, insbesondere der Fahrgestellnummer
des Fahrzeuges und/oder dem aktuellen Kilometer-Stand des Fahrzeuges,
verschlüsselt
werden.
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Alternativ
oder ergänzend
dazu kann vorgesehen sein, dass Nachrichten, die zwischen der Funk-Sendeeinrichtung
bzw. der Funk-Empfangseinrichtung und dem Funkidentifikationselement
ausgetauscht werden, basierend auf einem vom Fahrzeughersteller
ausgegebenen Schlüssel,
der dem Fahrzeughersteller und/oder dem autorisierten Kraftfahrzeugersatzmittel-Hersteller
bekannt ist, verschlüsselt werden.
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Um
einem Fahrzeughersteller einen Überblick über den
Verbau von Kraftfahrzeugersatzmitteln in Fahrzeugen zu ermöglichen,
ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass eine auf dem Berechtigungsobjekt oder
dem Informationsobjekt basierende Informationsübertragung von einer dem Fahrzeug
zugeordneten, beispielsweise darin ohnehin vorhandenen, Datenübertragungseinrichtung,
wie einem Mobilfunkmodul oder einem W-Lan-Modul etc., zu einer zentralen
Einrichtung des Fahrzeugherstellers erfolgt.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausgestaltung ist das Funkidentifikationselement
mit einem selbstklebenden Haftmittel, das für ein Einkleben des Funkidentifikationselementes
in ein Fahrzeugserviceheft ausgelegt ist, verbunden. So können die
Vorteile eines herkömmlichen
Serviceheftes in Papierform mit den Vorteilen eines elektronischen Serviceheftes
kombiniert werden. Nach der Positionierung des Fahrzeugserviceheftes
samt der Funkidentifikationselemente in den Empfangsbereich einer weiteren
Funk-Empfangseinrichtung,
welche beispielsweise in einer Werkstatt oder bei einem Gebrauchtwagenhändler steht,
kann durch die komplette oder teilweise Übermittlung der Informationsobjekte
und/oder Berechtigungsobjekte von den jeweiligen Funkidentifikationselementen
zur weiteren Funk-Empfangseinrichtung
ermittelt und angezeigt werden, welche Kraftfahrzeugersatzmittel
in einem Fahrzeug verbaut wurden. Dazu können auch der Verbauort und/oder
die Verbauzeit angezeigt werden.
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Im
Rahmen der Erfindung liegt auch ein Kraftfahrzeug, das zur Identifizierung
eines Kraftfahrzeugersatzmittels eine dem Fahrzeug zugeordnete Funk-Sendeeinrichtung,
die zum Senden von Informationen an ein Funkidentifikationselement
eingerichtet ist, aufweist. Zudem umfasst das Fahrzeug eine Funk-Empfangseinrichtung,
die zum Empfangen von Informationen von einem Funkidentifikationselement
eingerichtet ist, eine Anzeigeeinrichtung zur Informationsanzeige,
eine Eingabeeinrichtung zur Eingabe einer Kraftfahr zeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung und
eine Steuereinrichtung, die zur Durchführung eines der oben genannten
Verfahren eingerichtet ist.
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Ebenso
liegt eine Vorrichtung zur Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels
im Rahmen der Erfindung, die neben einem eben beschriebenen Kraftfahrzeug
ein Funkidentifikationselement umfasst, das insbesondere zur Durchführung eines
der oben genannten Verfahren im Zusammenwirken mit einem eben beschriebenen
Kraftfahrzeug eingerichtet ist.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Beispielen unter Bezugnahme
auf die folgenden Figuren näher
erläutert:
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1 zeigt
ein vereinfachtes Ablaufdiagramm eines Verfahrens zur Identifizierung
eines Kraftfahrzeugersatzmittels;
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2 zeigt
eine vereinfachte schematische Darstellung einer Vorrichtung zur
Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels.
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Die
Figuren beschränken
sich auf die für
das Verständnis
der Erfindung erforderlichen Komponenten. Vor nach oder zwischen
den dargestellten Schritten können
zwischen Funk-Sendeeinrichtung, Funk-Empfangseinrichtung und Funkidentifikationselement
weitere die Datenübertragung
initiierende, die Datenübertragung
sichernde, verschlüsselnde,
bestätigende
oder auffordernde Nachrichten übertragen
werden. Selbstverständlich
kann die Vorrichtung alle weiteren für eine – auf einer Datenübertragung basierende – Identifizierungseinrichtung
erforderlichen Komponenten aufweisen.
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Die 1 zeigt
die Übertragung
von Nachrichten zwischen einem Fahrzeug F, insbesondere einer Funk-Sendeeinrichtung
bzw. einer Funk-Empfangseinrichtung
des Fahrzeuges F, und einem Funkidentifikationsele ment RFID. Ein
exemplarischer Aufbau eines solchen Fahrzeuges ist weiter unten anhand
von 2 dargestellt.
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Es
soll im Folgenden als Kraftfahrzeugersatzmittel ein in ein Fahrzeug
zu verbauendes oder verbautes Motoröl identifiziert werden. An
dem Motorölkanister
ist ein Funkidentifikationsmittel RFID angebracht, das einfach von
dem Motorölkanister
gelöst
werden kann. Auf dem Funkidentifikationselement RFID ist ein Berechtigungsobjekt
abgespeichert, das den Namen des Motoröls "XXX" und
einen Berechtigungscode "YYY" umfasst. Es wird
davon ausgegangen, dass ein Mechaniker das Motoröl "XXX" bereits
in den entsprechenden Behälter
des Fahrzeuges gefüllt
hat. Die im Folgenden verwendete Nummerierung entspricht den Bezugszeichen
in 1.
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1) Aufforderung
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Zunächst werden
automatisch mit dem Anschalten des Fahrzeuges F oder mit dem Versetzen des
Fahrzeuges in einen bestimmten Betriebszustand, beispielsweise einen
Service-Betriebszustand, im Empfangsbereich einer Funk-Empfangseinrichtung
des Fahrzeuges liegende Funkidentifikationselemente RFID durch eine
Funk-Sendeinrichtung des Fahrzeuges mittels einer entsprechenden Aufforderungsnachricht
oder einer entsprechenden Anregung aufgefordert oder in die Lage
versetzt, jeweils ihr Berechtigungsobjekt zu senden.
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2) Senden des Berechtigungsobjektes
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Als
unmittelbare oder mittelbare Reaktion darauf wird das Berechtigungsobjekt
umfassend den Namen "XXX" und den Berechtigungscode "YYY" durch das Funkidentifikationselement
RFID gesendet und durch die Funk-Empfangs-Einrichtung
empfangen. Neben dem Berechtigungsobjekt kann ein Informationsobjekt übertragen
werden.
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3) Berechtigungscode-Überprüfung, Informationsanzeige und
Verbau-Bestätigung
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Als
unmittelbare oder mittelbare Reaktion auf den Empfang des Berechtigungsobjektes
erfolgt eine Überprüfung der
Gültigkeit
des Berechtigungscodes "YYY" durch eine Steuereinrichtung
des Fahrzeuges oder der Funk-Empfangseinrichtung.
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Als
unmittelbare oder mittelbare Reaktion auf die Feststellung der Gültigkeit
des Berechtigungscodes erfolgt eine auf dem Berechtigungsobjekt
basierende Informationsanzeige auf einer Anzeigeeinrichtung des
Fahrzeuges: "Wurde
XXX verbaut?"
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Mit
dieser Informationsanzeige wird von einem Mechaniker gleichzeitig
eine Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung abgefragt. Da das Motoröl "XXX" bereits Teil des
Fahrzeuges geworden ist, gibt der Mechaniker mittels einer Eingabeeinrichtung
des Fahrzeuges eine Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung, beispielsweise "Ja, am 12.12.2005
durch Müller
in Niederlassung München", ein.
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4) Senden des Bestätigungsobjektes
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Als
unmittelbare oder mittelbare Reaktion auf eine eingegebene Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung wird
ein Bestätigungsobjekt
durch die Funk-Sende-Einrichtung an das Funkidentifikationselement
gesendet.
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Das
Bestätigungsobjekt
umfasst vorzugsweise ein Sperranweisungsobjekt oder löst im Funkidentifikationselement
die Bildung eines Sperranweisungsobjektes aus.
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Das
Bestätigungsobjekt
umfasst zudem Informationen über
das Fahrzeug, über
den Verbau des Kraftfahrzeugersatzmittels und gegebenenfalls über das
Kraftfahrzeugersatzmittel selbst.
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Neben
dem Bestätigungsobjekt
kann ein Fahrzeugidentifikationsobjekt übertragen werden.
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5) Speichern von Informationen über Kraftfahrzeugersatzmittel
im Fahrzeug
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Als
mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf das Senden des Bestätigungsobjektes
oder die Eingabe der Verbau-Bestätigung
wird in dem Fahrzeug automatisch der erfolgte Verbau des Motoröls "XXX" samt Verbauinformationen
festgehalten oder abgespeichert.
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6) Anpassung des Fahrzeuges und der Verschleißanzeige
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Als
mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf das Senden des Bestätigungsobjektes
oder die Eingabe der Verbau-Bestätigung
erfolgt eine automatische Anpassung des Motorsteuergerätes an das Motoröl XXX. Als
mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf das Senden des Bestätigungsobjektes
oder die Eingabe der Verbau-Bestätigung
wird zudem automatisch eine Motorölverschleißanzeige zurückgesetzt.
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Als
mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf die Eingabe eines Verschleißanzeige-Zurücksetz-Kommandos
wird dagegen auf der Anzeigeeinrichtung eine Warnmeldung "Vorsicht kein zugelassenes
Motoröl" angezeigt, wenn
nicht im Rahmen der Eingabe des Zurücksetz-Kommandos ein oben erläutertes
Senden des Bestätigungsobjektes
oder die Eingabe der Verbau-Bestätigung erfolgte,
welche ihrerseits wieder ein gültiges
Berechtigungsobjekt zur Voraussetzung haben.
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7) Sperren des Funkidentifikationselementes
für weiteres
Senden des Berechtigungsobjektes
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Als
mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf den Empfang des Bestätigungsobjektes
wird das Funkidentifikationselement für eine weitere Übertragung
des Berechtigungsobjektes gesperrt.
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Alternativ
dazu ist es möglich,
dass das Funkidentifikationselement nicht als Reaktion auf den Empfang
des Bestätigungsobjektes
für eine
weitere Übertragung
des Berechtigungsobjektes gesperrt wird, sondern dass das Funkidentifikationselement automatisch
nach einer einmaligen Übertragung
oder nach einem einmaligen Senden des Berechtigungsobjektes für eine weitere Übertragung
ganz oder teilweise (beispielsweise nur der Berechtigungscode) gesperrt
wird, oder dass das Berechtigungsobjekt ganz oder teilweise (beispielsweise
nur der Berechtigungscode) generell nur einmal gesendet werden kann.
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8) Speichern von Fahrzeugdaten im Funkidentifikationselement
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Als
mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf den Empfang des Bestätigungsobjektes
werden Fahrzeugidentifikationsdaten oder Informationen, die den
Verbau des Kraftfahrzeugersatzmittels (Zeit, Ort, Werkstatt, Art
und Weise, Werkzeug) oder das Kraftfahrzeugersatzmittel beschreiben,
in dem Funkidentifikationselement, insbesondere zusätzlich zu
dem Berechtigungsobjekt, gespeichert. Dadurch bildet das Funkidentifikationselement
ein Zertifikat dafür, dass
in ein bestimmtes Fahrzeug ein bestimmtes Kraftfahrzeugersatzmittel
verbaut wurde.
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9) Optional: Senden eines Sperrbestätigungsobjektes
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Eine
Ausführungsvariante
sieht vor, dass nach dem kompletten oder teilweisen Sperren des Funkidentifikationselementes
für eine
weitere Übertragung
des Berechtigungsobjektes ein Sperrbestätigungsobjekt von dem Funkidentifikationselement
an die Funk-Empfangseinrichtung gesendet wird. Auch der Empfang
des Sperrbestätigungsobjektes
kann zu einer entsprechenden Anzeige auf der Anzeigeeinrichtung
führen.
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Bei
dieser Variante ist alternativ oder ergänzend zu dem Senden des Bestätigungsobjektes
oder die Eingabe der Verbau-Bestätigung
(siehe oben) der Empfang des Sperrbestätigungsobjektes durch die Funk-Empfangseinrichtung
Voraussetzung dafür, dass:
- – in
dem Fahrzeug automatisch der erfolgte Verbau des Motoröls "XXX" festgehalten oder
abgespeichert wird,
- – eine
automatische Anpassung des Motorsteuergerätes an das Motoröl XXX erfolgt,
oder
- – automatisch
eine Motorölverschleißanzeige
zurückgesetzt
wird.
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Als
mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf den Empfang des Sperrbestätigungsobjektes durch
die Funk-Empfangseinrichtung wird in dem Fahrzeug also automatisch
der erfolgte Verbau eines identifizierten Kraftfahrzeugersatzmittels
festgehalten oder abgespeichert. Als mittelbare oder unmittelbare
Reaktion auf den Empfang des Sperrbestätigungsobjektes durch die Funk-Empfangseinrichtung erfolgt
alternativ oder ergänzend
eine automatische Anpassung des Fahrzeuges an das Kraftfahrzeugersatzmittel.
Als mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf den Empfang des Sperrbestätigungsobjektes durch
die Funk-Empfangseinrichtung wird alternativ oder ergänzend automatisch
eine Verschleißanzeige oder
Verschleißermittlungseinrichtung
zurückgesetzt.
Alternativ oder ergänzend
kann vorgesehen sein, dass ein warnungs- oder fehlerfreies Zurücksetzen
einer Verschleißanzeige
oder einer Verschleißermittlungseinrichtung
nicht möglich
ist, wenn kein Sperrbestätigungsobjekt
von der Funk-Empfangseinrichtung empfangen wurde.
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10) Senden von Informationen über GSM
an Fahrzeughersteller
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Es
werden automatisch von Zeit zu Zeit oder nach dem Senden eines Bestätigungsobjektes
oder nach dem Empfang eines Sperrbestätigungsobjektes Fahrzeugidentifikationsdaten
und auf dem Berechtigungsobjekt basierende Informationen, wie beispielsweise
der Name, der Typ oder der Berechtigungscode des Motoröls, von
einer Datenübertragungseinrichtung
des Fahrzeuges, wie beispielsweise dem GSM/GPRS-Modul, zu einer
zentralen Einrichtung des Fahrzeugherstellers übertragen. Alternativ dazu
werden die Da ten unter Zwischenschaltung eines Kommunikationsmittels
der Werkstatt, beispielsweise einem W-Lan-Modul oder einem Testgerät, über das
Internet an den Hersteller übertragen.
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11) Auslesen von Informationsobjekten
aus Funkidentifikationselement
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Auf
dem Funkidentifikationselement ist ein Informationsobjekt abgespeichert,
welches das Kraftfahrzeugersatzmittel beschreibt, und das auch nach einer
Sperrung der Übertragung
des Berechtigungsobjektes von dem Funkidentifikationselement gelesen
werden kann, um beispielsweise bei einem Verkauf des Fahrzeuges
Informationen über
den Verbau von Kraftfahrzeugersatzmitteln geben zu können. Das
Informationsobjekt kann auch den nicht gesperrten Teil des Berechtigungsobjektes
bilden.
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Beim
Wiederverkauf des Fahrzeuges können
beispielsweise aus den in ein Serviceheft geklebten Funkidentifikationselementen
die Informationsobjekte vorzugsweise zusammen mit Fahrzeugidentifikationsdaten
gelesen werden. Dadurch kann einem potentiellen Käufer nachgewiesen
werden, wann welche geprüften
Kraftfahrzeugersatzmittel im Fahrzeug verbaut wurden.
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Die
für die
genannten Schritte erforderliche Informationsübertragung zwischen der Funk-Sendeeinrichtung
bzw. der Funk-Empfangseinrichtung und dem Funkidentifikationselement
kann dadurch vor Manipulationen geschützt werden, dass Nachrichten, die
zwischen der Funk-Sendeeinrichtung bzw. der Funk-Empfangseinrichtung
und dem Funkidentifikationselement ausgetauscht werden, basierend
auf dem Fahrzeugidentifikationscode des Fahrzeuges, insbesondere
der Fahrgestellnummer, des Fahrzeuges und/oder dem aktuellen Kilometer-Stand
des Fahrzeuges verschlüsselt
werden. Alternativ oder ergänzend
dazu kann vorgesehen sein, dass Nachrichten, die zwischen der Funk-Sendeeinrichtung
bzw. der Funk-Empfangseinrichtung und dem Funkidentifikationselement
ausgetauscht werden, basierend auf einem vom Fahrzeughersteller
ausgegebenen Berechtigungs-Schlüssel,
der dem Fahrzeughersteller und/oder dem autorisierten Kraftfahrzeugersatzmittel-Hersteller
bekannt ist, verschlüsselt
werden.
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Dieses
eben beschriebene beispielhafte Verfahren kann selbstverständlich analog
mit anderen Kraftfahrzeugersatzmitteln, wie beispielsweise Bremsbelägen, in
die Praxis umgesetzt werden.
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2 zeigt
auf der linken Seite ein Kraftfahrzeug F mit einer Funk-Sendeeinrichtung
SE und einer Funk-Empfangseinrichtung EE, über welche das Fahrzeug mit
einem rechts dargestellten Funkidentifikationselement RFID Informationen
austauschen kann. Das Funkidentifikationselement RFID ist zu diesem
Zweck ebenfalls mit nicht dargestellten Sende- und Empfangsmitteln
ausgestattet.
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Das
Fahrzeug F weist außerdem
eine Speichereinrichtung SPE zum Speichern von Fahrzeugdaten und
zum Speichern von vom Funkidentifikationselement RFID empfangenen
Daten auf.
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Zudem
ist das Fahrzeug mit einer Benutzerschnittstelle MMI ausgestattet, über welche
ein Fahrer oder Mechaniker Informationen erhalten und eingeben kann.
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Über ein
Kommunikationsmodul GSM können
Nachrichten zwischen Fahrzeug F und einer zentralen Kommunikationseinrichtung
ZE des Fahrzeugherstellers ausgetauscht werden.
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Mittels
einer Verschleißermittlungseinrichtung
VEE, die ein entsprechendes Messgerät umfassen kann und/oder ganz
oder teilweise durch die Steuereinrichtung STE gebildet sein kann,
wird, insbesondere der angenommene oder wahrscheinliche, Verschleißgrad eines
Kraftfahrzeugersatzmittels, beispiels weise der Verunreinigungsgrad
des Motoröls oder
der Verschleißgrad
der Bremsbeläge,
ermittelt und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.
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Die
genannten Komponenten des Fahrzeuges und die oben anhand von 1 erläuterten
fahrzeugseitigen Schritte werden durch eine programmgesteuerte Prozessoreinrichtung
STE gesteuert bzw. ausgeführt.
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Das
Funkidentifikationselement RFID ist zudem derart eingerichtet, dass
es an eine weitere Empfangseinrichtung EE2 Informationen, beispielsweise
das Informationsobjekt oder Fahrzeugdaten, aussenden kann, um, wie
erläutert,
nachzuweisen, welche Komponenten im Fahrzeug verbaut sind. Es ist
mit einem selbstklebenden Haftmittel verbunden, das für ein Einkleben
des Funkidentifikationselementes in ein Fahrzeugserviceheft ausgelegt
ist.
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Die
Funk-Empfangseinrichtung und/oder die Funk-Sendeeinrichtung sind
derart eingerichtet, dass ihre Sendereichweite bzw. Empfangsreichweite
kleiner ist als die Fahrzeugabmessungen, um in einer Werkstatt Fehlzuordnungen
zu verhindern.
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Die
Funk-Sendeeinrichtung SE, die Funk-Empfangseinrichtung EE, die Prozessoreinrichtung
STE und/oder die Benutzerschnittstelle MMI können in alternativen Ausführungsvarianten
auch Bestandteil eines fahrzeugexternen Diagnosegerätes sein,
das beispielsweise kommunikationstechnisch dem Fahrzeug zugeordnet
ist, insbesondere damit verbunden ist.