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DE102006044072A1 - Verfahren, Kraftfahrzeug und Vorrichtung zur Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels - Google Patents

Verfahren, Kraftfahrzeug und Vorrichtung zur Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels Download PDF

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DE102006044072A1
DE102006044072A1 DE200610044072 DE102006044072A DE102006044072A1 DE 102006044072 A1 DE102006044072 A1 DE 102006044072A1 DE 200610044072 DE200610044072 DE 200610044072 DE 102006044072 A DE102006044072 A DE 102006044072A DE 102006044072 A1 DE102006044072 A1 DE 102006044072A1
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DE
Germany
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motor vehicle
radio
vehicle
identification element
rfid
Prior art date
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Ceased
Application number
DE200610044072
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Binderberger
Werner Herrmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C5/00Registering or indicating the working of vehicles
    • G07C5/008Registering or indicating the working of vehicles communicating information to a remotely located station
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
    • F16D66/00Arrangements for monitoring working conditions, e.g. wear, temperature
    • F16D66/02Apparatus for indicating wear
    • F16D66/021Apparatus for indicating wear using electrical detection or indication means

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist ein zur Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels, bei dem dem Kraftfahrzeugersatzmittel ein Funkidentifikationselement (RFID) zugeordnet ist, bei dem in dem Funkidentifikationselement (RFID) ein Berechtigungsobjekt, das sich auf das Kraftfahrzeugersatzmittel bezieht, abgespeichert ist, bei dem das Berechtigungsobjekt mit einer Zuordnung des zugehörigen Kraftfahrzeugersatzmittels zu einem Kraftfahrzeug (F) durch das Funkidentifikationselement (RFID) gesendet wird, und bei dem das Berechtigungsobjekt durch eine dem Kraftfahrzeug (F) zugeordnete Funk-Empfangseinrichtung (EE) empfangen wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels, ein entsprechendes Kraftfahrzeug und eine entsprechende Vorrichtung.
  • Weltweit nimmt die Zahl der Hersteller nachgeahmter minderwertiger Kraftfahrzeugersatzteile zu. Solche nachgeahmten Kraftfahrzeugersatzteile erreichen selten die Qualität der Original-Ersatzteile und erfüllen teilweise nicht einmal die Mindestanforderungen der Kraftfahrzeughersteller an Kraftfahrzeugersatzteile. Dies kann insbesondere bei die Fahrsicherheit beeinflussenden Kraftfahrzeugersatzteilen, wie Bremsen oder Bremsbelägen, fatale Folgen haben.
  • Zudem ist es aufgrund der immer komplexeren Kraftfahrzeuge gerade im Premium-Bereich erforderlich, dass das Zusammenwirken der verschiedenen Komponenten eines Kraftfahrzeuges zuverlässig erfolgt, und die Komponenten aufeinander abgestimmt sind. So ist es vorteilhaft, wenn die Ansteuerung von modernen Kraftfahrzeugmotoren auf Informationen über Art und/oder Typ des Motoröls basiert. Ebenso kann beim Austausch von elektronischen Komponenten die Kenntnis des Softwarestandes zusammenwirkender Komponenten für einen fehlerfreien Betrieb des Gesamtsystems von entscheidender Bedeutung sein oder zumindest bei der Mängelbehebung nützlich sein.
  • Zur Identifizierung von Waren etablieren sich derzeit so genannte RFID (Radio Frequency Identification (engl. für Funk-Erkennung))-Verfahren, um Identifikationsdaten berührungslos und ohne Sichtkontakt lesen und speichern zu können.
  • Ein RFID-System umfasst beispielsweise ein Funkidentifikationselement (auch Transponder, RFID-Etikett, -Chip, -Tag, Funketikett oder -chip genannt), auf dem Identifikationsdatenelemente oder andere Informationen abgespeichert sein können, eine Funk-Empfangseinrichtung (auch Leseeinrichtung oder Reader genannt), eine Funk-Sendeeinrichtung und zentrale Steuer- und/oder Speichereinrichtungen zur Verarbeitung, Speicherung und ggf. Weiterleitung der Identifikationsdaten.
  • Die RFID-Transponder unterscheiden sich teilweise recht stark voneinander. Der Aufbau eines RFID-Transponders sieht beispielsweise eine Antenne, einen analogen Schaltkreis zum Empfangen und/oder Senden (Transponder), sowie einen digitalen Schaltkreis und einen permanenten Speicher vor. RFID-Transponder können über einen mehrfach beschreibbaren Speicher verfügen, in dem während der Lebensdauer Informationen abgelegt werden können.
  • RFID-Transponder gibt es prinzipiell in zwei Ausführungen: aktive RFID-Transponder und passive RFID-Transponder. Aktive RFID-Transponder sind batteriebetrieben und können typischerweise sowohl gelesen, als auch beschrieben werden. Aktive RFID-Transponder befinden sich normalerweise im Ruhezustand, d.h. sie senden keine Informationen aus. Nur wenn ein spezielles Aktivierungssignal empfangen wird, aktiviert sich der Sender. Passive RFID-Transponder beziehen ihre Energie zum Senden von Informationen aus den empfangenen Funkwellen. Die Menge der gespeicherten Daten ist wesentlich geringer als bei aktiven RFID-Transpondern. In ihrem Speicher wird üblicherweise eine eindeutige Identifikationsnummer (GUID) hinterlegt. Manche passive Transponder sind mit einem wieder beschreibbaren Speicher ausgerüstet.
  • Es ist nun eine Aufgabe der Erfindung, eine technische Lehre anzugeben, mit der ein Kraftfahrzeugersatzmittel zuverlässig identifiziert werden kann. Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben. Es liegen dabei auch Weiterbildungen des unabhängigen Kraftfahrzeuganspruchs und des unabhängigen Vorrichtungsanspruchs im Rahmen der Erfindung, die den abhängigen Verfahrensansprüchen entsprechen.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zur Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels ist dem Kraftfahrzeugersatzmittel ein Funkidentifikationselement zugeordnet. Auf dem oder in dem Funkidentifikationselement ist ein Berechtigungsobjekt, das sich auf das Kraftfahrzeugersatzmittel bezieht, abgespeichert. Das Berechtigungsobjekt wird mit der Zuordnung, bei der Zuordnung oder im Zuge der Zuordnung des entsprechenden Kraftfahrzeugersatzmittels zu einem Kraftfahrzeug, insbesondere mit einem Verbau des entsprechenden Kraftfahrzeugersatzmittels in ein Kraftfahrzeug, durch das Funkidentifikationselement gesendet und durch eine dem Kraftfahrzeug zugeordnete Funk-Empfangseinrichtung empfangen.
  • Bei dem Kraftfahrzeugersatzmittel kann es sich um ein beliebiges Kraftfahrzeugersatzprodukt, wie ein Motoröl, ein Kraftfahrzeug-Verschleißteil, ein Kraftfahrzeug-Steuerprogramm, eine elektronische Straßenkarte, Bremsbeläge, eine Fahrzeugbatterie, ein Steuergerät, eine Kraftfahrzeugleuchte, etc. oder eine Kombination solcher Produkte handeln.
  • Das Berechtigungsobjekt kann den Kraftfahrzeugersatzmittel-Typ, den Kraftfahrzeugersatzmittel-Namen, einen Seriencode, einen Teilecode, einen Lagercode, einen Verwaltungscode, einen Herstellungscode, eine Versionsnummer, einen Herstellungsort, eine Herstellungszeit, einen Chargencode, eine Verbauanleitung, eine Teileeigenschaft, physikalische Parameter, einen Verbauhinweis, einen Fahrzeugeinstellungshinweis, einen Identifikationsco de, einen Berechtigungscode, ein Berechtigungssignal, eine Berechtigungsnachricht, einen Berechtigungsschlüssel, ein Berechtigungsbit, einen Zulassungscode, einen Testcode, einen Prüfcode und/oder einen oder mehrere Kraftfahrzeugtypen, für welche das Kraftfahrzeugersatzmittel geeignet ist, umfassen. Auch das Verschlüsseln einer oder mehrerer dieser Informationen mit einem speziellen Berechtigungsschlüssel kann zu einem Berechtigungsobjekt führen.
  • Vorzugsweise ist dem Kraftfahrzeugersatzmittel dadurch ein Funkidentifikationselement zugeordnet, dass das Funkidentifikationselement Teil der Verpackung des Kraftfahrzeugersatzmittels ist, dass das Funkidentifikationselement innerhalb der Verpackung des Kraftfahrzeugersatzmittels liegt, dass das Funkidentifikationselement mit der Verpackung des Kraftfahrzeugersatzmittels lösbar verbunden ist, dass das Funkidentifikationselement mit dem Kraftfahrzeugersatzmittel lösbar verbunden ist, oder dass das Funkidentifikationselement Teil von Begleitpapieren oder des Lieferumfangs des Kraftfahrzeugersatzmittels ist. Das Funkidentifikationselement ist dabei vorteilhafterweise nicht fest mit dem Kraftfahrzeugersatzmittel selbst verbunden, da beispielsweise ein festes Anbringen des Funkidentifikationselements an einer Bremsscheibe schwer möglich ist, oder das Funkidentifikationselement während der Nutzung des Fahrzeuges mechanisch oder thermisch zu stark beansprucht werden würde.
  • Durch die Erfindung wird erreicht, dass ein Kraftfahrzeugersatzmittel einfach und zuverlässig identifiziert werden kann.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass nach dem Empfang des Berechtigungsobjektes oder als mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf den Empfang des Berechtigungsobjektes, insbesondere des Berechtigungscodes und/oder des Namens des Kraftfahrzeugersatzmittels, automatisch eine auf dem Berechtigungsobjekt basierende Informationsanzeige auf einer dem Fahrzeug zugeordneten Anzeigeeinrichtung erfolgt. Bei der Anzeigeeinrichtung handelt es sich vorteilhafterweise um eine Anzeigeeinrichtung des Fahrzeuges, die zu einem anderen Zweck ohnehin schon vorhanden ist. Die Anzeige kann aber auch auf einem beliebigen Anzeigegerät außerhalb des Fahrzeugs erfolgen, beispielsweise auf einem PC oder einem Diagnosegerät, die mit dem Fahrzeug kommunikationstechnisch verbunden sind.
  • Vorzugsweise wird vor der Informationsanzeige das empfangene Berechtigungsobjekt, insbesondere ein darin enthaltener Berechtigungscode oder Berechtigungsschlüssel, fahrzeugseitig auf seine Gültigkeit überprüft, und bei positivem Ergebnis die genannte Informationsanzeige, die ebenfalls auf dem Berechtigungsobjekt, insbesondere dem Namen des Kraftfahrzeugersatzmittels, basiert, ausgelöst. Beispielsweise kann die Gültigkeit des Berechtigungscodes dadurch überprüft werden, dass der empfangene Berechtigungscode mit im Fahrzeug vorliegenden oder generierbaren Berechtigungscodes verglichen wird. Vorzugsweise erfolgt keine Informationsanzeige, wenn kein Berechtigungsobjekt empfangen wurde, oder das Berechtigungsobjekt, insbesondere der Berechtigungscode, ungültig ist.
  • Dadurch wird es einem Monteur, einem Mechaniker, einem Service-Techniker oder dem Fahrer ermöglicht, einfach und komfortabel zuverlässige Informationen über das verbaute oder das zu verbauende Kraftfahrzeugersatzmittel abzulesen und beispielsweise den Namen oder dem Typ des Kraftfahrzeugersatzmittels zu erfahren.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass basierend auf oder zusammen mit der Informationsanzeige eine Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung abgefragt wird, die beispielsweise durch den zuständigen Monteur nach dem erfolgreichen Verbau des Kraftfahrzeugersatzmittels in dem Fahrzeug mittels eines ohnehin im Fahrzeug schon für einen anderen Zweck vorgesehenen Eingabemittels oder mittels einer ohnehin im Fahrzeug schon für einen anderen Zweck vorgesehenen Benutzerschnittstelle eingegeben wird. Vorzugsweise wird keine Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung abgefragt, wenn kein oder ein ungültiges Berechtigungsobjekt vorliegt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsvariante wird basierend auf einer eingegebenen Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung und/oder ausgelöst durch die Eingabe einer Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung und/oder basierend auf dem Berechtigungsobjekt automatisch ein Bestätigungsobjekt durch eine dem Kraftfahrzeug zugeordnete Funk-Sende-Einrichtung insbesondere an das Funkidentifikationselement gesendet. Das Bestätigungsobjekt umfasst vorzugsweise Verbauinformationen (Verbauort, Verbauzeit, Mechanikername), Informationen über das verbaute Kraftfahrzeugersatzmittel, Informationen über das Kraftfahrzeug und/oder ein Sperranweisungsobjekt. Vorzugsweise wird kein Bestätigungsobjekt gesendet, wenn fahrzeugseitig keine Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung eingegeben wurde und/oder kein gültiges Berechtigungsobjekt vorliegt.
  • Mit dem Bestätigungsobjekt wird vorzugsweise ein Fahrzeugidentifikationsobjekt gesendet, das insbesondere Fahrzeugidentifikationsdaten, wie beispielsweise einen Fahrzeugidentifikationscode oder die Fahrgestellnummer, Verbauinformationen (Verbauort, Verbauzeit, Mechanikername, Werkzeug) oder Informationen über das verbaute Kraftfahrzeugersatzmittel umfasst. Das Fahrzeugidentifikationsobjekt kann auch Teil des Bestätigungsobjektes sein. Verbauort, Verbauzeit, Werkzeug und/oder Mechanikername werden beispielsweise entweder im Rahmen der Eingabe der Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung eingegeben oder fahrzeugseitig automatisch bereitgestellt. Informationen über das verbaute Kraftfahrzeugersatzmittel können aus dem Berechtigungsobjekt stammen, und Fahrzeugidentifikationsdaten können beispielsweise aus einem fahrzeugseitigen Speicher gelesen werden Durch die komplette oder teilweise automatische Speicherung des Bestätigungsobjektes und/oder des Fahrzeugidentifikationsobjektes in dem Funkidentifikationselement, vorzugsweise als Reaktion auf den Empfang des Bestätigungsobjektes oder das Senden eines Sperrbestätigungsobjektes (siehe unten), wird der erfolgte Verbau des Kraftfahrzeugersatzmittels samt zusätzlicher Informationen, die beispielsweise das Kraftfahrzeugersatzmittel, den Verbau oder das Fahrzeug beschreiben oder identifizieren, festgehalten. Dadurch bildet das Funkidentifikationselement ein Zertifikat dafür, dass in ein bestimmtes identifizierbares Fahrzeug ein bestimmtes Kraftfahrzeugersatzmittel verbaut wurde. Mit diesem Zertifikat oder einer Vielzahl entsprechender Zertifikate können durch den Fahrzeughalter später Gewährleistungsansprüche besser geltend gemacht werden, oder beim Wiederverkauf der Verbau von hochwertigen Kraftfahrzeugersatzmitteln nachgewiesen werden. Dazu kann vorgesehen sein, dass das für das Aussenden des Berechtigungsobjektes ganz oder teilweise gesperrte Funkidentifikationselement (siehe unten) nicht für das Aussenden des Fahrzeugidentifikationsobjektes gesperrt ist.
  • Vorzugsweise ist auf dem Funkidentifikationselement zudem ein Informationsobjekt, welches das Kraftfahrzeugersatzmittel beschreibt oder charakterisiert, abgespeichert, das neben dem Berechtigungsobjekt zu der Funk-Empfangseinrichtung des Fahrzeuges übertragen werden kann; vorzugsweise kann es aber nicht die Abfrage einer Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung und/oder ein Senden eines Bestätigungsobjektes bewirken. Das Informationsobjekt kann auch Teil des Berechtigungsobjektes sein. Vorzugsweise kann das Informationsobjekt auch nach einer Sperrung des Funkidentifikationselementes (siehe unten) für die Übertragung des Berechtigungsobjektes von dem Funkidentifikationselement gelesen werden, um beispielsweise bei einem Verkauf des Fahrzeuges Informationen über den Verbau von Kraftfahrzeugersatzmitteln in das Fahrzeug erhalten zu können. Es kann auch alternativ oder ergänzend einen Teil des genannten Zertifikates bilden.
  • Vorzugsweise wird basierend auf dem durch das Funkidentifikationselement empfangenen Bestätigungsobjekt, insbesondere dem Sperranweisungsobjekt, oder ausgelöst durch das Bestätigungsobjekt, insbesondere das Sperranweisungsobjekt, das Funkidentifikationselement für eine weitere Übertragung des Berechtigungsobjektes ganz oder teilweise gesperrt, beispielsweise das Berechtigungsobjekt ganz oder teilweise gelöscht, ein Berechtigungscode gelöscht oder gesperrt, oder das Funkidentifikationselement ganz oder teilweise zerstört oder deaktiviert.
  • So wird es unmöglich, ein nachgeahmtes minderwertiges Kraftfahrzeugersatzmittel in ein anderes Fahrzeug einzubauen, und den Einbau eines Original-Kraftfahrzeugersatzmittels, dem das Funkidentifikationselement und damit das Berechtigungsobjekt zugeordnet ist, dadurch vorzutäuschen, dass das Funkidentifikationselement auch diesem Fahrzeug zugeordnet wird, insbesondere das Berechtigungsobjekt auch an dieses Fahrzeug übertragen wird. Es kann also der Verbau eines Original-Kraftfahrzeugersatzmittels, der ja nur einmal erfolgen kann, auch nur einmal durch das zugeordnete Funkidentifikationselement an ein Fahrzeug signalisiert und dort festgehalten werden. Dadurch wird der Verbau eines minderwertigen Kraftfahrzeugersatzmittels und die gleichzeitige betrügerische Vortäuschung oder Abrechnung des Verbaus eines hochwertigen Kraftfahrzeugersatzmittels zumindest erschwert.
  • Auch wird dadurch verhindert, dass ein nicht kompatibles oder ein nicht freigegebenes Kraftfahrzeugersatzmittel in ein Fahrzeug eingebaut wird, und der Einbau eines kompatiblen oder freigegebenen Kraftfahrzeugersatzmittels, dem das Funkidentifikationselement und damit das Berechtigungsobjekt zugeordnet ist, dadurch vorgetäuscht wird, dass das Funkidentifikationselement auch diesem Fahrzeug zugeordnet wird, insbesondere das Berechtigungsobjekt auch an dieses Fahrzeug übertragen wird.
  • Alternativ dazu ist es möglich, dass das Funkidentifikationselement nicht basierend auf dem Bestätigungsobjekt für eine weitere Übertragung des Berechtigungsobjektes gesperrt wird, sondern dass das Funkidentifikationselement automatisch nach einer einmaligen Übertragung oder nach einem einmaligen Senden des Berechtigungsobjektes für eine weitere Übertragung des Berechtigungsobjektes ganz oder teilweise gesperrt wird, oder dass das Berechtigungsobjekt generell nur einmal gesendet werden kann. Nach diesem einmaligen Senden kann das Funkidentifikationselement beispielsweise automatisch ganz oder teilweise deaktiviert oder zerstört werden.
  • Eine weitere alternative Ausführungsvariante sieht vor, dass nach dem kompletten oder teilweisen Sperren des Funkidentifikationselementes für eine weitere Übertragung des Berechtigungsobjektes automatisch ein Sperrbestätigungsobjekt von dem Funkidentifikationselement an die Funk-Empfangseinrichtung gesendet wird.
  • Je nach Ausführungsvariante können die Eingabe einer Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung, das Senden des Bestätigungsobjektes und/oder der Empfang des Sperrbestätigungsobjekts in dem Kraftfahrzeug automatisch eine oder mehrere der folgenden Schritte auslösen (denn nur in diesen Fällen wird auch eine weitere Übertragung des Berechtigungsobjektes gesperrt und somit ein Missbrauch verhindert):
    • – der erfolgte Verbau des Kraftfahrzeugersatzmittels und beispielsweise zusätzliche Informationen, die auf dem Berechtigungsobjekt oder auf dem Informationsobjekt basieren oder aus dem Berechtigungsobjekt oder aus dem Informationsobjekt stammen, werden automatisch in dem Kraftfahrzeug oder einer anderen dem Kraftfahrzeug zugeordneten aber fahrzeugexternen Speichereinrichtung festgehalten oder abgespeichert;
    • – eine automatische auf dem Berechtigungsobjekt oder dem Informationsobjekt basierende Anpassung des Fahrzeuges oder eines Steuergerätes des Fahrzeuges an das Kraftfahrzeugersatzmittel. Dadurch wird eine zuverlässige, sichere und komfortable Einstellung des Fahrzeuges ermöglicht. Beispielsweise kann das Motorsteuergerät so mit hoher Zuverlässigkeit und einfach an das eingefüllte Motoröl angepasst werden.
    • – eine automatische, insbesondere warnungsfreie, auf dem Berechtigungsobjekt oder Informationsobjekt basierende Zurücksetzung einer Verschleißanzeige oder einer Verschleißermittlungseinrichtung, die sich auf das Kraftfahrzeugersatzmittel bezieht. Beispielsweise verfügen moderne Kraftfahrzeuge über eine Anzeige oder Ermittlung des Verschleißgrades der Bremsbeläge. Diese Anzeige oder Ermittlung funktioniert nur dann zuverlässig, wenn die Bremsbeläge bestimmte Mindestanforderungen erfüllen oder bestimmte Materialien enthalten. Dagegen funktioniert diese Anzeige oder Ermittlung häufig dann nicht zuverlässig, wenn minderwertige Bremsbeläge verbaut werden. Dies kann zu ernsten Sicherheitsproblemen führen, wenn die Anzeige einen besseren Bremsbelagzustand anzeigt als tatsächlich vorliegt. Durch die Zurücksetzung der Verschleißanzeige oder der Verschleißermittlungseinrichtung nur für den Fall des Verbaus geeigneter, geprüfter oder zugelassener Kraftfahrzeugersatzmittel, denen ein entsprechendes Funkidentifikationselement zugeordnet ist, kann dieses Problem vermieden werden.
  • Alternativ oder ergänzend dazu ist nach dem Einbringen eines Kraftfahrzeugersatzmittels in ein Fahrzeug ein warnungs- oder fehlerfreies Zurücksetzen einer Verschleißanzeige oder einer Verschleißermittlungseinrichtung je nach Ausführungsvariante dann nicht möglich, wenn kein Bestätigungsobjekt von der Funk-Sendeeinrichtung an das Funkidentifikationselement gesendet wurde, wenn keine Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung eingegeben wurde, und/oder wenn kein Sperrbestätigungsobjekt empfangen wurde. Beispielsweise kann das Zurücksetzen der Verschleißanzeige beim Verbau eines nicht geeigneten Kraftfahrzeugersatzmittels zwar möglich sein, aber nur in Verbindung mit der Anzeige einer Hinweisnachricht (Warnnachricht), die den Fahrer oder den Monteur auf die oben genannte Problematik aufmerksam macht.
  • Besonders praktikabel ist die Erfindung dann, wenn die Funk-Empfangseinrichtung und/oder die Funk-Sendeeinrichtung in dem Fahrzeug integriert ist und/oder ein Teil des Fahrzeuges ist. Beispielsweise können die Funk-Empfangseinrichtung und/oder die Funk-Sendeeinrichtung im Armaturenbrett oder der Mittelkonsole integriert sein oder benachbart zum Handschuhfach des Fahrzeuges angeordnet sein.
  • Vorteilhafterweise sind die Funk-Empfangseinrichtung und/oder die Funk-Sendeeinrichtung derart eingerichtet, dass ihre Sendereichweite bzw. Empfangsreichweite kleiner ist als die Fahrzeugabmessungen, um in einer Werkstatt Fehlzuordnungen zu verhindern.
  • Besonders bevorzugt sind die Funk-Empfangseinrichtung, die Funk-Sendeeinrichtung und das Funkidentifikationselement derart eingerichtet, dass die Sendereichweite des Funkidentifikationselementes oder die Empfangsreichweite der Funk-Empfangseinrichtung kleiner ist als die Sendereichweite der Funk-Sendeeinrichtung oder die Empfangsreichweite des Funkidentifikationselementes. Dadurch kann erreicht werden, dass dann, wenn ein Berechtigungsobjekt versendet worden ist, der Verbau eines Kraftfahrzeugersatzmittels erfolgt ist und durch die Eingabe einer Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung bestätigt worden ist, auch zuverlässig eine Sperrung einer weiteren Übertragung des Berechtigungsobjektes erfolgt.
  • Dies gilt insbesondere für die Variante ohne Versenden eines Sperrbestätigungsobjektes.
  • Bei der Ausführungsvariante mit Versenden des Sperrbestätigungsobjekt ist dagegen vorzugsweise vorgesehen, dass die Sendereichweite des Funkidentifikationselementes oder die Empfangsreichweite der Funk-Empfangseinrichtung größer ist als die Sendereichweite der Funk-Sendeeinrichtung oder die Empfangsreichweite des Funkidentifikationselementes, so dass eine Sperrung auch zum Empfang eines Sperrbestätigungsobjektes beim Fahrzeug führt.
  • Als besonders einfach in der praktischen Umsetzung erwies es sich, wenn mit dem Aktivieren des Fahrzeuges, insbesondere der Zündung des Fahrzeuges, automatisch im Empfangsbereich der Funk-Empfangseinrichtung liegende Funkidentifikationselemente durch die Funk-Sendeinrichtung aufgefordert oder in die Lage versetzt werden, jeweils ihr Berechtigungsobjekt zu senden.
  • Die Informationsübertragung kann dadurch vor Manipulationen geschützt werden, dass Nachrichten, die zwischen der Funk-Sendeeinrichtung bzw. der Funk-Empfangseinrichtung und dem Funkidentifikationselement ausgetauscht werden, basierend auf dem Fahrzeugidentifikationsobjekt, insbesondere der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges und/oder dem aktuellen Kilometer-Stand des Fahrzeuges, verschlüsselt werden.
  • Alternativ oder ergänzend dazu kann vorgesehen sein, dass Nachrichten, die zwischen der Funk-Sendeeinrichtung bzw. der Funk-Empfangseinrichtung und dem Funkidentifikationselement ausgetauscht werden, basierend auf einem vom Fahrzeughersteller ausgegebenen Schlüssel, der dem Fahrzeughersteller und/oder dem autorisierten Kraftfahrzeugersatzmittel-Hersteller bekannt ist, verschlüsselt werden.
  • Um einem Fahrzeughersteller einen Überblick über den Verbau von Kraftfahrzeugersatzmitteln in Fahrzeugen zu ermöglichen, ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass eine auf dem Berechtigungsobjekt oder dem Informationsobjekt basierende Informationsübertragung von einer dem Fahrzeug zugeordneten, beispielsweise darin ohnehin vorhandenen, Datenübertragungseinrichtung, wie einem Mobilfunkmodul oder einem W-Lan-Modul etc., zu einer zentralen Einrichtung des Fahrzeugherstellers erfolgt.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist das Funkidentifikationselement mit einem selbstklebenden Haftmittel, das für ein Einkleben des Funkidentifikationselementes in ein Fahrzeugserviceheft ausgelegt ist, verbunden. So können die Vorteile eines herkömmlichen Serviceheftes in Papierform mit den Vorteilen eines elektronischen Serviceheftes kombiniert werden. Nach der Positionierung des Fahrzeugserviceheftes samt der Funkidentifikationselemente in den Empfangsbereich einer weiteren Funk-Empfangseinrichtung, welche beispielsweise in einer Werkstatt oder bei einem Gebrauchtwagenhändler steht, kann durch die komplette oder teilweise Übermittlung der Informationsobjekte und/oder Berechtigungsobjekte von den jeweiligen Funkidentifikationselementen zur weiteren Funk-Empfangseinrichtung ermittelt und angezeigt werden, welche Kraftfahrzeugersatzmittel in einem Fahrzeug verbaut wurden. Dazu können auch der Verbauort und/oder die Verbauzeit angezeigt werden.
  • Im Rahmen der Erfindung liegt auch ein Kraftfahrzeug, das zur Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels eine dem Fahrzeug zugeordnete Funk-Sendeeinrichtung, die zum Senden von Informationen an ein Funkidentifikationselement eingerichtet ist, aufweist. Zudem umfasst das Fahrzeug eine Funk-Empfangseinrichtung, die zum Empfangen von Informationen von einem Funkidentifikationselement eingerichtet ist, eine Anzeigeeinrichtung zur Informationsanzeige, eine Eingabeeinrichtung zur Eingabe einer Kraftfahr zeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung und eine Steuereinrichtung, die zur Durchführung eines der oben genannten Verfahren eingerichtet ist.
  • Ebenso liegt eine Vorrichtung zur Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels im Rahmen der Erfindung, die neben einem eben beschriebenen Kraftfahrzeug ein Funkidentifikationselement umfasst, das insbesondere zur Durchführung eines der oben genannten Verfahren im Zusammenwirken mit einem eben beschriebenen Kraftfahrzeug eingerichtet ist.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Beispielen unter Bezugnahme auf die folgenden Figuren näher erläutert:
  • 1 zeigt ein vereinfachtes Ablaufdiagramm eines Verfahrens zur Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels;
  • 2 zeigt eine vereinfachte schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels.
  • Die Figuren beschränken sich auf die für das Verständnis der Erfindung erforderlichen Komponenten. Vor nach oder zwischen den dargestellten Schritten können zwischen Funk-Sendeeinrichtung, Funk-Empfangseinrichtung und Funkidentifikationselement weitere die Datenübertragung initiierende, die Datenübertragung sichernde, verschlüsselnde, bestätigende oder auffordernde Nachrichten übertragen werden. Selbstverständlich kann die Vorrichtung alle weiteren für eine – auf einer Datenübertragung basierende – Identifizierungseinrichtung erforderlichen Komponenten aufweisen.
  • Die 1 zeigt die Übertragung von Nachrichten zwischen einem Fahrzeug F, insbesondere einer Funk-Sendeeinrichtung bzw. einer Funk-Empfangseinrichtung des Fahrzeuges F, und einem Funkidentifikationsele ment RFID. Ein exemplarischer Aufbau eines solchen Fahrzeuges ist weiter unten anhand von 2 dargestellt.
  • Es soll im Folgenden als Kraftfahrzeugersatzmittel ein in ein Fahrzeug zu verbauendes oder verbautes Motoröl identifiziert werden. An dem Motorölkanister ist ein Funkidentifikationsmittel RFID angebracht, das einfach von dem Motorölkanister gelöst werden kann. Auf dem Funkidentifikationselement RFID ist ein Berechtigungsobjekt abgespeichert, das den Namen des Motoröls "XXX" und einen Berechtigungscode "YYY" umfasst. Es wird davon ausgegangen, dass ein Mechaniker das Motoröl "XXX" bereits in den entsprechenden Behälter des Fahrzeuges gefüllt hat. Die im Folgenden verwendete Nummerierung entspricht den Bezugszeichen in 1.
  • 1) Aufforderung
  • Zunächst werden automatisch mit dem Anschalten des Fahrzeuges F oder mit dem Versetzen des Fahrzeuges in einen bestimmten Betriebszustand, beispielsweise einen Service-Betriebszustand, im Empfangsbereich einer Funk-Empfangseinrichtung des Fahrzeuges liegende Funkidentifikationselemente RFID durch eine Funk-Sendeinrichtung des Fahrzeuges mittels einer entsprechenden Aufforderungsnachricht oder einer entsprechenden Anregung aufgefordert oder in die Lage versetzt, jeweils ihr Berechtigungsobjekt zu senden.
  • 2) Senden des Berechtigungsobjektes
  • Als unmittelbare oder mittelbare Reaktion darauf wird das Berechtigungsobjekt umfassend den Namen "XXX" und den Berechtigungscode "YYY" durch das Funkidentifikationselement RFID gesendet und durch die Funk-Empfangs-Einrichtung empfangen. Neben dem Berechtigungsobjekt kann ein Informationsobjekt übertragen werden.
  • 3) Berechtigungscode-Überprüfung, Informationsanzeige und Verbau-Bestätigung
  • Als unmittelbare oder mittelbare Reaktion auf den Empfang des Berechtigungsobjektes erfolgt eine Überprüfung der Gültigkeit des Berechtigungscodes "YYY" durch eine Steuereinrichtung des Fahrzeuges oder der Funk-Empfangseinrichtung.
  • Als unmittelbare oder mittelbare Reaktion auf die Feststellung der Gültigkeit des Berechtigungscodes erfolgt eine auf dem Berechtigungsobjekt basierende Informationsanzeige auf einer Anzeigeeinrichtung des Fahrzeuges: "Wurde XXX verbaut?"
  • Mit dieser Informationsanzeige wird von einem Mechaniker gleichzeitig eine Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung abgefragt. Da das Motoröl "XXX" bereits Teil des Fahrzeuges geworden ist, gibt der Mechaniker mittels einer Eingabeeinrichtung des Fahrzeuges eine Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung, beispielsweise "Ja, am 12.12.2005 durch Müller in Niederlassung München", ein.
  • 4) Senden des Bestätigungsobjektes
  • Als unmittelbare oder mittelbare Reaktion auf eine eingegebene Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung wird ein Bestätigungsobjekt durch die Funk-Sende-Einrichtung an das Funkidentifikationselement gesendet.
  • Das Bestätigungsobjekt umfasst vorzugsweise ein Sperranweisungsobjekt oder löst im Funkidentifikationselement die Bildung eines Sperranweisungsobjektes aus.
  • Das Bestätigungsobjekt umfasst zudem Informationen über das Fahrzeug, über den Verbau des Kraftfahrzeugersatzmittels und gegebenenfalls über das Kraftfahrzeugersatzmittel selbst.
  • Neben dem Bestätigungsobjekt kann ein Fahrzeugidentifikationsobjekt übertragen werden.
  • 5) Speichern von Informationen über Kraftfahrzeugersatzmittel im Fahrzeug
  • Als mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf das Senden des Bestätigungsobjektes oder die Eingabe der Verbau-Bestätigung wird in dem Fahrzeug automatisch der erfolgte Verbau des Motoröls "XXX" samt Verbauinformationen festgehalten oder abgespeichert.
  • 6) Anpassung des Fahrzeuges und der Verschleißanzeige
  • Als mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf das Senden des Bestätigungsobjektes oder die Eingabe der Verbau-Bestätigung erfolgt eine automatische Anpassung des Motorsteuergerätes an das Motoröl XXX. Als mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf das Senden des Bestätigungsobjektes oder die Eingabe der Verbau-Bestätigung wird zudem automatisch eine Motorölverschleißanzeige zurückgesetzt.
  • Als mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf die Eingabe eines Verschleißanzeige-Zurücksetz-Kommandos wird dagegen auf der Anzeigeeinrichtung eine Warnmeldung "Vorsicht kein zugelassenes Motoröl" angezeigt, wenn nicht im Rahmen der Eingabe des Zurücksetz-Kommandos ein oben erläutertes Senden des Bestätigungsobjektes oder die Eingabe der Verbau-Bestätigung erfolgte, welche ihrerseits wieder ein gültiges Berechtigungsobjekt zur Voraussetzung haben.
  • 7) Sperren des Funkidentifikationselementes für weiteres Senden des Berechtigungsobjektes
  • Als mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf den Empfang des Bestätigungsobjektes wird das Funkidentifikationselement für eine weitere Übertragung des Berechtigungsobjektes gesperrt.
  • Alternativ dazu ist es möglich, dass das Funkidentifikationselement nicht als Reaktion auf den Empfang des Bestätigungsobjektes für eine weitere Übertragung des Berechtigungsobjektes gesperrt wird, sondern dass das Funkidentifikationselement automatisch nach einer einmaligen Übertragung oder nach einem einmaligen Senden des Berechtigungsobjektes für eine weitere Übertragung ganz oder teilweise (beispielsweise nur der Berechtigungscode) gesperrt wird, oder dass das Berechtigungsobjekt ganz oder teilweise (beispielsweise nur der Berechtigungscode) generell nur einmal gesendet werden kann.
  • 8) Speichern von Fahrzeugdaten im Funkidentifikationselement
  • Als mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf den Empfang des Bestätigungsobjektes werden Fahrzeugidentifikationsdaten oder Informationen, die den Verbau des Kraftfahrzeugersatzmittels (Zeit, Ort, Werkstatt, Art und Weise, Werkzeug) oder das Kraftfahrzeugersatzmittel beschreiben, in dem Funkidentifikationselement, insbesondere zusätzlich zu dem Berechtigungsobjekt, gespeichert. Dadurch bildet das Funkidentifikationselement ein Zertifikat dafür, dass in ein bestimmtes Fahrzeug ein bestimmtes Kraftfahrzeugersatzmittel verbaut wurde.
  • 9) Optional: Senden eines Sperrbestätigungsobjektes
  • Eine Ausführungsvariante sieht vor, dass nach dem kompletten oder teilweisen Sperren des Funkidentifikationselementes für eine weitere Übertragung des Berechtigungsobjektes ein Sperrbestätigungsobjekt von dem Funkidentifikationselement an die Funk-Empfangseinrichtung gesendet wird. Auch der Empfang des Sperrbestätigungsobjektes kann zu einer entsprechenden Anzeige auf der Anzeigeeinrichtung führen.
  • Bei dieser Variante ist alternativ oder ergänzend zu dem Senden des Bestätigungsobjektes oder die Eingabe der Verbau-Bestätigung (siehe oben) der Empfang des Sperrbestätigungsobjektes durch die Funk-Empfangseinrichtung Voraussetzung dafür, dass:
    • – in dem Fahrzeug automatisch der erfolgte Verbau des Motoröls "XXX" festgehalten oder abgespeichert wird,
    • – eine automatische Anpassung des Motorsteuergerätes an das Motoröl XXX erfolgt, oder
    • – automatisch eine Motorölverschleißanzeige zurückgesetzt wird.
  • Als mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf den Empfang des Sperrbestätigungsobjektes durch die Funk-Empfangseinrichtung wird in dem Fahrzeug also automatisch der erfolgte Verbau eines identifizierten Kraftfahrzeugersatzmittels festgehalten oder abgespeichert. Als mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf den Empfang des Sperrbestätigungsobjektes durch die Funk-Empfangseinrichtung erfolgt alternativ oder ergänzend eine automatische Anpassung des Fahrzeuges an das Kraftfahrzeugersatzmittel. Als mittelbare oder unmittelbare Reaktion auf den Empfang des Sperrbestätigungsobjektes durch die Funk-Empfangseinrichtung wird alternativ oder ergänzend automatisch eine Verschleißanzeige oder Verschleißermittlungseinrichtung zurückgesetzt. Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass ein warnungs- oder fehlerfreies Zurücksetzen einer Verschleißanzeige oder einer Verschleißermittlungseinrichtung nicht möglich ist, wenn kein Sperrbestätigungsobjekt von der Funk-Empfangseinrichtung empfangen wurde.
  • 10) Senden von Informationen über GSM an Fahrzeughersteller
  • Es werden automatisch von Zeit zu Zeit oder nach dem Senden eines Bestätigungsobjektes oder nach dem Empfang eines Sperrbestätigungsobjektes Fahrzeugidentifikationsdaten und auf dem Berechtigungsobjekt basierende Informationen, wie beispielsweise der Name, der Typ oder der Berechtigungscode des Motoröls, von einer Datenübertragungseinrichtung des Fahrzeuges, wie beispielsweise dem GSM/GPRS-Modul, zu einer zentralen Einrichtung des Fahrzeugherstellers übertragen. Alternativ dazu werden die Da ten unter Zwischenschaltung eines Kommunikationsmittels der Werkstatt, beispielsweise einem W-Lan-Modul oder einem Testgerät, über das Internet an den Hersteller übertragen.
  • 11) Auslesen von Informationsobjekten aus Funkidentifikationselement
  • Auf dem Funkidentifikationselement ist ein Informationsobjekt abgespeichert, welches das Kraftfahrzeugersatzmittel beschreibt, und das auch nach einer Sperrung der Übertragung des Berechtigungsobjektes von dem Funkidentifikationselement gelesen werden kann, um beispielsweise bei einem Verkauf des Fahrzeuges Informationen über den Verbau von Kraftfahrzeugersatzmitteln geben zu können. Das Informationsobjekt kann auch den nicht gesperrten Teil des Berechtigungsobjektes bilden.
  • Beim Wiederverkauf des Fahrzeuges können beispielsweise aus den in ein Serviceheft geklebten Funkidentifikationselementen die Informationsobjekte vorzugsweise zusammen mit Fahrzeugidentifikationsdaten gelesen werden. Dadurch kann einem potentiellen Käufer nachgewiesen werden, wann welche geprüften Kraftfahrzeugersatzmittel im Fahrzeug verbaut wurden.
  • Die für die genannten Schritte erforderliche Informationsübertragung zwischen der Funk-Sendeeinrichtung bzw. der Funk-Empfangseinrichtung und dem Funkidentifikationselement kann dadurch vor Manipulationen geschützt werden, dass Nachrichten, die zwischen der Funk-Sendeeinrichtung bzw. der Funk-Empfangseinrichtung und dem Funkidentifikationselement ausgetauscht werden, basierend auf dem Fahrzeugidentifikationscode des Fahrzeuges, insbesondere der Fahrgestellnummer, des Fahrzeuges und/oder dem aktuellen Kilometer-Stand des Fahrzeuges verschlüsselt werden. Alternativ oder ergänzend dazu kann vorgesehen sein, dass Nachrichten, die zwischen der Funk-Sendeeinrichtung bzw. der Funk-Empfangseinrichtung und dem Funkidentifikationselement ausgetauscht werden, basierend auf einem vom Fahrzeughersteller ausgegebenen Berechtigungs-Schlüssel, der dem Fahrzeughersteller und/oder dem autorisierten Kraftfahrzeugersatzmittel-Hersteller bekannt ist, verschlüsselt werden.
  • Dieses eben beschriebene beispielhafte Verfahren kann selbstverständlich analog mit anderen Kraftfahrzeugersatzmitteln, wie beispielsweise Bremsbelägen, in die Praxis umgesetzt werden.
  • 2 zeigt auf der linken Seite ein Kraftfahrzeug F mit einer Funk-Sendeeinrichtung SE und einer Funk-Empfangseinrichtung EE, über welche das Fahrzeug mit einem rechts dargestellten Funkidentifikationselement RFID Informationen austauschen kann. Das Funkidentifikationselement RFID ist zu diesem Zweck ebenfalls mit nicht dargestellten Sende- und Empfangsmitteln ausgestattet.
  • Das Fahrzeug F weist außerdem eine Speichereinrichtung SPE zum Speichern von Fahrzeugdaten und zum Speichern von vom Funkidentifikationselement RFID empfangenen Daten auf.
  • Zudem ist das Fahrzeug mit einer Benutzerschnittstelle MMI ausgestattet, über welche ein Fahrer oder Mechaniker Informationen erhalten und eingeben kann.
  • Über ein Kommunikationsmodul GSM können Nachrichten zwischen Fahrzeug F und einer zentralen Kommunikationseinrichtung ZE des Fahrzeugherstellers ausgetauscht werden.
  • Mittels einer Verschleißermittlungseinrichtung VEE, die ein entsprechendes Messgerät umfassen kann und/oder ganz oder teilweise durch die Steuereinrichtung STE gebildet sein kann, wird, insbesondere der angenommene oder wahrscheinliche, Verschleißgrad eines Kraftfahrzeugersatzmittels, beispiels weise der Verunreinigungsgrad des Motoröls oder der Verschleißgrad der Bremsbeläge, ermittelt und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.
  • Die genannten Komponenten des Fahrzeuges und die oben anhand von 1 erläuterten fahrzeugseitigen Schritte werden durch eine programmgesteuerte Prozessoreinrichtung STE gesteuert bzw. ausgeführt.
  • Das Funkidentifikationselement RFID ist zudem derart eingerichtet, dass es an eine weitere Empfangseinrichtung EE2 Informationen, beispielsweise das Informationsobjekt oder Fahrzeugdaten, aussenden kann, um, wie erläutert, nachzuweisen, welche Komponenten im Fahrzeug verbaut sind. Es ist mit einem selbstklebenden Haftmittel verbunden, das für ein Einkleben des Funkidentifikationselementes in ein Fahrzeugserviceheft ausgelegt ist.
  • Die Funk-Empfangseinrichtung und/oder die Funk-Sendeeinrichtung sind derart eingerichtet, dass ihre Sendereichweite bzw. Empfangsreichweite kleiner ist als die Fahrzeugabmessungen, um in einer Werkstatt Fehlzuordnungen zu verhindern.
  • Die Funk-Sendeeinrichtung SE, die Funk-Empfangseinrichtung EE, die Prozessoreinrichtung STE und/oder die Benutzerschnittstelle MMI können in alternativen Ausführungsvarianten auch Bestandteil eines fahrzeugexternen Diagnosegerätes sein, das beispielsweise kommunikationstechnisch dem Fahrzeug zugeordnet ist, insbesondere damit verbunden ist.

Claims (18)

  1. Verfahren zur Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels, – bei dem dem Kraftfahrzeugersatzmittel ein Funkidentifikationselement (RFID) zugeordnet ist, – bei dem in dem Funkidentifikationselement (RFID) ein Berechtigungsobjekt, das sich auf das Kraftfahrzeugersatzmittel bezieht, abgespeichert ist, – bei dem das Berechtigungsobjekt mit einer Zuordnung des zugehörigen Kraftfahrzeugersatzmittels zu einem Fahrzeug (F) durch das Funkidentifikationselement (RFID) gesendet wird, und – bei dem das Berechtigungsobjekt durch eine dem Kraftfahrzeug (F) zugeordnete Funk-Empfangseinrichtung (EE) empfangen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, – bei dem eine auf dem Berechtigungsobjekt basierende Informationsanzeige auf einer dem Kraftfahrzeug (F) zugeordneten Anzeigeeinrichtung (MMI) erfolgt.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, – bei dem basierend auf der Informationsanzeige eine Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung abgefragt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, – bei dem basierend auf einer eingegebenen Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung ein Bestätigungsobjekt durch eine dem Kraftfahrzeug (F) zugeordnete Funk-Sende-Einrichtung (SE) gesendet wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, – bei dem von der Funk-Sendeeinrichtung (SE) ein Fahrzeugidentifikationsobjekt des Kraftfahrzeuges (F), insbesondere die Fahrgestellnummer des Kraftfahrzeuges (F) und/oder der aktuelle Kilometer-Stand des Kraftfahrzeuges (F), an das Funkidentifikationselement (RFID) gesendet wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, – bei dem das Funkidentifikationselement (RFID) basierend auf dem Empfang des Bestätigungsobjektes für eine weitere Übertragung des Berechtigungsobjektes zumindest teilweise gesperrt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, – bei dem basierend auf dem zumindest teilweisen Sperren des Funkidentifikationselementes (RFID) für eine weitere Übertragung des Berechtigungsobjektes ein Sperrbestätigungsobjekt von dem Funkidentifikationselement (RFID) gesendet wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, – bei dem das Kraftfahrzeug (F) oder ein Steuergerät des Kraftfahrzeuges (F) automatisch an das Kraftfahrzeugersatzmittel angepasst wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem eine Verschleißanzeige oder eine Verschleißermittlungseinrichtung (VEE), die sich auf das Kraftfahrzeugersatzmittel beziehen, automatisch zurückgesetzt werden.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, – bei dem ein warnungs- oder fehlerfreies Zurücksetzen einer Verschleißanzeige oder einer Verschleißermittlungseinrichtung (VEE), die sich auf das Kraftfahrzeugersatzmittel beziehen, nicht möglich ist, wenn kein Bestätigungsobjekt von der Funk-Sendeeinrichtung (SE) an das Funkidentifikationselement (RFID) gesendet wurde und/oder wenn kein Sperrbestätigungsobjekt von der Funk-Empfangseinrichtung (EE) empfangen wurde.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, – bei dem die Funk-Empfangseinrichtung (EE) und/oder die Funk-Sendeeinrichtung (SE) in dem Kraftfahrzeug (F) integriert ist.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, – bei dem mit dem Anschalten des Kraftfahrzeuges (F) durch die Funk-Sendeinrichtung (SE) automatisch im Empfangsbereich der Funk-Empfangseinrichtung (EE) liegende Funkidentifikationselemente (RFID) aufgefordert werden, jeweils ihr Berechtigungsobjekt zu senden.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, – bei dem das Funkidentifikationselement (RFID) mit einem selbstklebenden Haftmittel verbunden ist, das für ein Einkleben des Funkidentifikationselementes in ein Fahrzeugserviceheft ausgelegt ist.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, – bei dem Nachrichten, die zwischen der Funk-Sendeeinrichtung (SE) bzw. der Funk-Empfangseinrichtung (EE) und dem Funkidentifikationselement (RFID) ausgetauscht werden, basierend auf dem Fahrzeugidentifikationsobjekt verschlüsselt werden.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, – bei dem Nachrichten, die zwischen der Funk-Sendeeinrichtung (SE) bzw. der Funk-Empfangseinrichtung (EE) und dem Funkidentifikationselement (RFID) ausgetauscht werden, basierend auf einem vom Fahrzeughersteller ausgegebenen Schlüssel verschlüsselt werden.
  16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, – bei dem eine auf dem Berechtigungsobjekt basierende Informationsübertragung von einer dem Kraftfahrzeug zugeordneten Datenübertragungseinrichtung (GSM) zu einer zentralen Einrichtung des Fahrzeugherstellers (ZE) erfolgt.
  17. Kraftfahrzeug (F) zur Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels – mit einer dem Kraftfahrzeug (F) zugeordneten Funk-Sendeeinrichtung (SE), die zum Senden von Informationen an ein Funkidentifikationselement (RFID) eingerichtet ist, – mit einer dem Kraftfahrzeug (F) zugeordneten Funk-Empfangseinrichtung (EE), die zum Empfangen von Informationen von einem Funkidentifikationselement (RFID) eingerichtet ist, – mit einer Anzeigeeinrichtung (MMI) zur Informationsanzeige, – mit einer Eingabeeinrichtung (MMI) zur Eingabe einer Kraftfahrzeugersatzmittel-Verbau-Bestätigung und – mit einer Steuereinrichtung (STE), die derart eingerichtet ist, dass ein Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche durchgeführt wird.
  18. Vorrichtung zur Identifizierung eines Kraftfahrzeugersatzmittels – mit einem Funkidentifikationselement (RFID) und – mit einem Kraftfahrzeug (F) nach Anspruch 17.
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